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V. » 67 » 8 » unten ist hinter „Mineralien" einzuschalten : zukommenden Rechte. » 74 » 22 » oben ist hinter „im Siegentahen" einzuschalten: und in der Eifel. » 78 » 5 » unten lies Knecht (s. d. 1.) statt (s. d.) » 93 » 2 » »»m. statt n. »109 » 11 » » » Bohrschachten statt Bohrlöchern. » 116 » 18 » » » WeArstempe* statt Wekrtemptl. » 120 » 23 » m ist hinter führen einzuschalten : eine Brunne einhauen. » 140 » 7 » » lies (s. d. 4. a.) statt (s. d. 2.). »156 » 24 » oben lies A. L. R. statt A. R. L. » 175 » 13. 14 von oben lies gleichgestalteten statt gleichgestalten. »181 »27 von oben lies setzen I. 2. statt setzen II. » 240 » 22 » unten lies (s. d. b.) statt (s. d. 6.). » 8 » » » Grubengewerk a. statt Grubengewerk b. » 5 » » » (s. d. a.) statt (s. d. 1.). » 272 » 21 » » » Hereintreibearbeit statt Hereintreibearbelt. » 311 » 22 » » ist hinter Otia einzuschalten met. 2., — dagegen ist ebendort Zeile 18 von unten met. 2., zu streichen. »329 » 13 von unten lies (s. d. I. 2.) statt (s. d. 3.) » 345 » 15 » » »des statt das. » 355 » 1 » oben lies »Ofen statt *+Ofen. » 368 » 2 » unten lies stehende statt stehenden. » 379 » 7 » » lies doch statt durch. ' » 386 » 4 » » lies denselben statt demselben. » 429 » 16 » oben lies auch 3. statt auch 4. » 459 » 18 » » lies stehende Markscheide statt stehehende Markscheide. » 468 » 1 » » lies n. statt f. »480 » 21 » unten lies Stufe statt Snfe. » 509 » 23 » » lies Igl. DR. A. statt Igt. BR.'D. Digitized by Google Digitized by Google VORWOKT. .Bereite in den ersten Aufzeichnungen der deutschen Berggebräuche aus dem 12. und 13. Jahrhunderte, den ältesten Denkmälern des deutschen Berg- baues, sind eine nicht unbedeutende Anzahl bergmännischer und bergrecht- licher Kunstwörter enthalten. Diese Kunstwörter, mit Ausnahme der beiden aus dem Slawischen herstammenden Bezeichnungen „Lehn" und „Stollen" sämmtlich deutschen Ursprungs, stehen hier entweder als vollständig deutsche Wörter inmitten des lateinischen Textes , eingeführt in der Kegel durch ein „in eo quod in vulgari montanorum dicitur" (Hangendes, Haspel, Klafter, Lachter, Liegendes, Rundbaum u. a. m.), oder sie haben lateinische En- dungen erhalten (bulga , Bulge ; dorslacus, Durchschlag ; wercus, Werke, Ge- werke; xencare, senken u. a. m.) oder wenn endlich eine Uebertragung in das Lateinische stattgefunden hat, so ist dies in einer solchen Weise geschehen, dass das deutsche Wort unverkennbar geblieben (pars agrorum, Ackertheil ; ferrum montanum, Bergeisen; campus liber, freies Feld; lapis manualis, Handstein; fenestra luminaris, Lichtloch u. a. m.). In den Urkunden über Bergbau und Bergrecht aus dem 14. und 15. Jahrhunderte und den Bergreien aus dieser Zeit kommen mehrere und mehrere derartige Kunstausdrücke vor, bis uns im 16. Jahrhunderte in dem Bergwerk Buch des Philipp Bechius, einer Uebersetzung der De re metallica libri XU. von Georg Agricola, in der Sarepta des Mathesius und in den Berg- ordnungen eine vollständig ausgebildete bergmännische und bergrechtliche Kunstsprache entgegentritt. Für die Arbeiten, welche erforderlich sind, um die den Gegenstand des Bergbaues bildenden Mineralien auf ihren Lagerstätten aufzusuchen, die auf- gefundenen zu gewinnen und die gewonnenen auf die Erdoberfläche zu schaffen, für alle Anstalten und Vorrichtungen, welche getroffen werden müssen, um diese Arbeiten beginnen und fortführen zu können, für die Digitized by LjOOQLC vi Vorwort. Werkzeuge und Maschinen, welche hierbei gebraucht werden, mit einem Worte für Alles, was zum Bergbau gehört und darauf sich bezieht, hat der Bergmann eigene Bezeichnungen gewählt, — Bezeichnungen, welche der Sprache des gewöhnlichen Lebens entweder gänzlich fremd sind oder doch bei dem Bergbau in einer von dem gangbaren Begriffe verschiedenen Bedeutung gebraucht werden. Die Berggesetzgebung hat die technischen Ausdrücke des Bergbaues beibehalten, ausserdem aber auch für die dem Bergbau eigenthüm- lichen Rechtsverhältnisse noch besondere Rechtswörter geschaffen, welche das gemeine Recht nicht kennt. Ein Theil der vorbezeichneten Ausdrücke aus der Zeit des 16. Jahrhun- derts und früher ist zwar gegenwärtig veraltet, die bei weitem grössere Zahl aber hat sich erhalten und die Bergmanns - wie die Bergrechtssprache haben sich seitdem auch weiter fortgebildet. Neben dem in älterer Zeit fast ausschliess- lich betriebenen Gangbergbaue hat seitdem der Flötzbergbau Aufnahme gefunden und namentlich in diesem Jahrhunderte einen grossartigen Auf- schwung genommen : neue Abbaumethoden , neue Arten des Ausbaues der Grubenbaue sind erforderlich geworden , zum Zwecke der Fahrung , Förde- rung, Wasserhaltung und Wetterführung sind vielfach neue Einrichtungen getroffen, eine grosse Menge neuer Maschinen und Werkzeuge ist dem Berg- baue zugeführt worden. Auch die Berggesetzgebung hat durchgreifende Aenderungen gebracht: die alten Beiordnungen sind aufgehoben, die bisher bestandenen Bergwerksverfassuugen beseitigt und die Rechtsverhältnisse bei dem Bergbau in umfassender Weise neu geregelt und gestaltet. Für das Neue aber sind bei dem Bergbau sowol als im Bergrechte auch neue Bezeich- nungen gebildet worden, der gewöhnlichen Sprache in gleicher Weise wie die älteren Bezeichnungen entweder überhaupt fremd oder doch in der Bedeutung von der allgemein gebräuchlichen Bedeutung abweichend. Die gegenwärtige bergmännische und bergrechtliche Sprache ist deshalb ebenso wie die ältere es war , für den Nichtbergmann , der nicht anderweitig mit den einschlagenden Verhältnissen sich vertraut gemacht hat, zumeist unverständlich : die teelinischen Ausdrücke bedürfen für ihn einer Erklärung und Erläuterung. Hülfsmittel sind allerdings vorhanden. Seit dem alten Bergbüch- lein von 1534., welches die älteste bekannte Zusammenstellung bergmänni- scher und bergrechtlicher Ausdrücke enthält, sind bis in die neueste Zeit diese Ausdrücke mehrfach gesammelt und zusammengestellt worden. Die älteren Werke wie Berward's Interpret, Schönberg's Berginformation und Herttwig's Bergbuch sind jedoch einmal sehr selten geworden und das andere Mal auch gegenwärtig theilweise veraltet. Das Gleiche gilt mehr oder weniger von den bergmännischen Wörterbüchern aus dem 1 8 . Jahrhunderte und den im Anfange dieses Jahrhunderts erschienenen Wörterbüchern von Richter und Rinmann, von denen das letztere auch nur bis F geführt ist. Die neueren Arbeiten auf diesem Gebiete aber sind zum Theil mehr Encyklopädien Digitized by Google Vorwort. VII als Wörterbücher, zum Theil haben sie sich auf bestimmte Idiome beschränkt oder endlich blos die wichtigeren Ausdrücke verzeichnet. Hierzu tritt, dass in allen diesen neueren Sammlungen vorwiegend nur die bergmännischen Ausdrücke berücksichtigt worden und dass ferner in keiner derselben Be- lege oder Hinweisungen auf die Quellen gegeben sind. Ein die berg- männische wie die bergrechtliche Sprache gleich berücksichtigendes, an- nähernd vollständiges Wörterbuch mit Belegen und Hinweisungen auf die Quellen fehlt. Auch in der vorliegenden Arbeit sollten nach dem ursprünglichen Plane nur die bergrechtlichen Ausdrücke zusammengestellt werden mit Angabe aber der Quellen und mit Belegen. Der Plan war indess in dieser Weise unaus- führbar. Bei der innigen Verbindung zwischen Bergbau und Bergrecht lassen sich Definitionen bergrechtlicher Ausdrücke nicht geben ohne gleich- zeitig auf das Technische des Bergbaues zurückzugehen und bergmännisch technische Ausdrücke zu gebrauchen/ Diese letzteren hätten dann noth- wendig besonders ihre Erklärung finden müssen; die Mitaufnahme von Erklärungen bergtechnischer Bezeichnungen in die Definitionen der betreffen- den Bergrechtswörter würde aber vielfach zu Wiederholungen geführt und ausserdem auch das Verständniss bedeutend erschwert haben. Hierzu kam noch, dass die Belegstellen, namentlich die den alten Bergordnungen und den älteren bergrechtlichen Schriftstellern entnommenen sich nicht so wählen Hessen, dass sie keinerlei bergtechnische Bezeichnungen enthalten hätten, welche dann ebenfalls wieder besonders zu erläutern gewesen wären. In Rücksicht hierauf wurde die Sammlung und Zusammenstellung auf die bergtechnischen Ausdrücke mit ausgedehnt und der ursprüngliche Plan dahin erweitert, ein möglichst vollständiges Bild der reichen Bergmanns- und Bergrechtssprache zu geben. Die dem" Bergrechte angehörenden eigenthümlichen Bezeichnungen haben nun auch ohne Unterschied Aufnahme gefunden , die bergmännischen Kunstwörter dagegen — entsprechend dem Begriffe des Bergbaues im engeren Sinne als derGesammtheit aller derjenigen Arbeiten und Vorrichtungen, welche lediglich die Aufsuchung und Gewinnung der nutzbaren Mineralien zum Gegenstande haben — nur insoweit , als sie sich auf die Aufsuchung der den Gegenstand des Bergbaues bildenden Mineralien , den Abbau , die Verwah- rung der Baue, die Fahrung, Förderung, Wasserhaltung und Wetterführung beziehen oder der Markscheidekunst angehören. Ausgeschlossen sind hier- nach die technischen Ausdrücke aus der Aufbereitung und der Hütten- kunde. Die gegenwärtig veralteten Bezeichnungen sind mit aufgenommen wor- den , weil dieselben für die Entwickelung der Sprache und in etymologischer Beziehung von Wichtigkeit sind; desgleichen sind aufgenommen mundart- liche Ausdrücke und ferner solche, welche zwar nicht ausschliesslich dem Bergbau oder Bergrechte angehören , aber doch vorzugsweise hier gebraucht Digitized by Google vni Vorwort. werden und aus diesem Grunde den technischen Ausdrücken beigezählt werden müssen. In der Anordnung ist vorzugsweise Sanders (Wörterbuch der Deutschen Sprache) zum Muster genommen. Hierüber und überhaupt im Einzelnen noch Folgendes : 1.) Die Reihenfolge , in welcher die Wörter aufgeführt worden, ist die alphabetische mit einer Abweichung jedoch hinsichtlich eines Theils der zusammengesetzten Hauptwörter und zwar derjenigen, deren Grund- wort ebenfalls als bergmännischer oder bergrechtlicher Ausdruck vorkommt. Diese sind nämlich der bequemeren Uebersicht wegen unter dem Grundworte, d. h. unter dem letzten Theil der Zusammensetzung aufgeführt, erklärt und belegt, also z. B. Erzhäuer unter Häuer, Diagonaltrumm unter Trumm. Die wichtigeren der hierher gehörigen Wörter sind indess gleich- zeitig mit in der alphabetischen Reihenfolge verzeichnet und ist dabei auf das Grundwort verwiesen. Diejenigen zusammengesetzten Hauptwörter, deren Grundwort sich nicht als technischer Ausdruck findet, stehen nebst Erklärungen und Belegen an der Stelle, die ihnen das Alphabet zuweist. Ebendort sind auch die zusammengesetzten Zeitwörter zu suchen, gleichviel ob ihr Stammwort als technischer Ausdruck in Gebrauch ist oder nicht. Die bezüglich der zusammengesetzten Hauptwörter gewählte Anord- nung auch bei den Zeitwörtern eintreten zu lassen, empfahl sich nicht, weil die zusammengesetzten Zeitwörter vielfach sowol transitiv als intransitiv und reflexiv und dabei wieder in mehrfachen verschiedenen Bedeutungen gebraucht werden, ihre Aufführung unter dem Stammzeitworte daher die Uebersicht nur erschwert haben würde. Bei dem Stammzeitworte sind aber jedesmal diejenigen Zusammensetzungen, welche als technische Ausdrücke vorkommen, zusammengestellt. 2.) Besondere Verbindungen, Wendungen und Redensarten stehen unter dem ersten darin vorkommenden Hauptworte , das gleichzeitig ein technischer Ausdruck ist, und wo ein solches Hauptwort nicht vorhanden, unter dem ersten technischen Ausdrucke. 3.) Die veralteten Ausdrücke sind durch vorgesetzte zwei Sternchen unterschieden. Von den mundartlichen ist den österreichischen oder doch vorzugsweise nur in Oesterreich gebräuchlichen Ausdrücken ein Sternchen vorgesetzt, den übrigen ist „mundartl." beigefügt und daneben in einer Klammer näher angegeben, wo der Ausdruck im Gebrauche ist. 4.) Jedem der in der alphabetischen Reihenfolge aufgeführten Wörter ist nach der gebräuchlichen Terminologie und zwar den Hauptwörtern je nach dem Geschlechte m., /. oder n., den Eigenschaftswörtern (Ad- jektiven) (uff., den Nebenwörtern (Adverbien) adv., den Empfin- dungslauten (Interjektionen) interj. beigesetzt. Diejenigen Eigenschafts- wörter, die zugleich als Nebenwörter vorkommen, sind mit a. bezeichnet. Die Zeitwörter sind als solche und je nachdem sie in transitiver, intran- Digitized by Google Vorwort IX sitiver oder reflexiver Bedeutung vorkommen, durch tr., intr. oder refl. bezeichnet. 5.) Von den Belegen sind diejenigen, welche Definitionen enthalten, vorangestellt; die übrigen sind nach dem Alter der Urkunden und Werke geordnet. Zur Erklärung nöthige Zusätze sind in eckigen Klammern bei- gesetzt. Was in den Belegen zum Verständnisse des grade zu belegen- den Ausdrucks nicht erforderlich war, ist fortgelassen; die betreffenden Stellen sind durch zwei Punkte bezeichnet. Sind mehrere auf einander folgende .Belegstellen aus einem und demselben Werke, so ist der Titel des Werks immer nur einmal und zwar bei dem ersten Citate, bei den folgenden dagegen immer blos die Seitenzahl bez. Band und Seitenzahl angegeben. 6.) Die einzelnen Wörtern beigefügten Anmerkungen sind entweder etymologischen oder bergrechtlichen Inhalts. Was die letzteren betrifft, so lag ein näheres Eingehen auf die Bestimmungen des Bergrechts nicht in dem Plane des Werks; es sind desshalb hier nur kurze Andeutungen oder nur Hinweise auf die bergrechtlichen Lehrbücher oder auf die Berg- gesetze gegeben. Immer aber ist das ältere Recht von dem neueren getrennt gehalten. Im Uebrigen glaube ich auf die Arbeit selbst verweisen zu können. Eins nur will ich noch bemerken, um etwaigen Missdeutungen von vorn- herein zu begegnen , das nämlich , dass es bei den der Bergbautechnik ange- hörigen Ausdrücken meine Absicht nicht war und selbstverständlich nich{ sein konnte, Erläuterungen für den Techniker zu geben : die Erklärungen sind hier lediglich für den Nichttechniker bestimmt, dem sie in Verbindung mit den beigesetzten Belegen im Allgemeinen den Gegenstand zur Anschauung bringen, den Begriff verdeutlichen sollen. Der Plan, den ich mir vorgezeichnet, ist oben dargelegt. Allein die Aus- führung ist hinter dem Vorhaben zurückgeblieben. Wol weiss ich, dass die Sammlung keine erschöpfende ist, dass Manches noch nachzutragen, Manches auch zu vervollständigen und zu bessern ; ich hoffe aber, dass auch so, wie es ist, das Buch nicht ganz unwillkommen sein wird. Sammlungen wie die vorliegende lassen sich überhaupt wol niemals als ganz abgeschlossen und beendet bezeichnen : fort und fort muss zusammen- getragen und eingefügt, vervollständigt und verbessert werden. So weit es in meinen Kräften steht , will ich auch auf der betretenen Bahn fortschreitend weiter sammeln, richte aber gleichzeitig an alle Freunde des Bergbaues und Bergrechts die Bitte, mich durch Beiträge unterstützen zu wollen. Wenn unserer Kunstsprachen eine werth und würdig ist , vorgeführt zu werden in möglichst vollständigem und treuem Bilde , so ist es die in hohes Alterthum zurückreichende, durch Fülle und Iteichthum wie durch Frische und Natür- lichkeit ihrer Ausdrücke gleich ausgezeichnete und ansprechende Bergmanns- sprache. Digitized by Google X Vorwort. Dankbar habe ich zum Schlüsse noch zu erwähnen, dass mir die Be- nutzung der Bibliotheken der Königlichen Oberbergämter zu Breslau und Halle a./S. gütigst in der umfassendsten Weise gestattet gewesen. Ferner habe ich allen Denen meinen Dank auszusprechen, welche die Güte gehabt, mich in meinen Studien zu unterstützen. Dank vor Allen aber den Herren Berghauptmann Dr. Huyssenin Halle a./S. , Oberbergrath G r u n o w in Halle a./S. und Oberbergrath Eunge in Breslau, welche stets auf das wohlwollendste und freundlichste mir jede Auskunft ertheilt und dadurch das Werk wesentlich gefordert haben. Ratibor, im September 1869. Der Verfassen Digitized by Google Verzeichniss der Quellen und Hülfsmittel. *) Achcnbach, H., Die Berg -Polizei -Vorschriften des Rheinischen Haupt -Berg'- Districtes. Köln 1 859. [Achenbach. ]**) — Die Rechtsgültigkeit der Districts - Verleihungen in Preussen. Bonn 1859. [Achenbach Distr. -Verl.] — Vergl. auch Zeitschrift für Bergrecht. Agricola, Georgius, De re metallica Libri XII. Quibus Officia, Instrumenta, Machinac ac orania denique ad Metaliicam speetantia . . describuntur. Basileae. 1 556. A 1 b i n u s , Meyssnische Berg - Chronica. Meyssen 1 590. Allgemeines Berggesetz für die Preussischen Staaten vom 24. Juni 1865. Gesetz- Sammlung für 1865. pag. 705. ff. [Pr. BG.] Allgemeines Berggesetz für das Königreich Sachsen vom 16. Juni 1868. Gesetz- und Verordnungsblatt für 1868. pag. 351. ff. [S. BG. v. 16. Juni 1868.] — Ausführungs- Verordnung des Allgemeinen Berggesetzes vom 2. December 1S68. Gesetz- und Ver- ordnungsblatt für I86S. pag. 1294. ff. [S. Aus f. Verordn. B.j — Vergl. auch Berggesetz für das Königreich Sachsen. Allgemeines Landrecht für die Preussischen Staaten vom 5. Februar 1794. 2. Theil. 16. Titel. 4. Abschnitt. Vom Bergwerksregal. [A. L. R. 2., 16.] Allgemeines österreichisches Berggesetz vom 23. Mai 1854. Reichsgesetzblatt Stück 53. [Oestr. BG.] — Vollziehungsvorschrift zu diesem Gesetze vom 25. September 1854. [Vollz. Vorschr.] Archiv für Bergbau und Hüttenwesen. Herausgegeben von C. J. B. Karsten. Breslau 1818. Berlin 1820. ff. [Karsten Arch. f. Bergb.] Archiv für Mineralogie, Geognosie, Bergbau und Hüttenkunde, Heraus- gegeben von C. J. B. Karsten (1829. bis 1837.) und von C. J. B. Karsten und v. Dechend (1S38. bis 1854.). Berlin 1829. ff. [Karsten Arch. f. Min.] Bechius, Philipp, s. Bergwerk-Buch. Beer, August Heinrich, Lehrbuch der Markscheidekunst. Prag 1856. Berggeist. Zeitung für Berg-, Hüttenwesen und Industrie. Köln. Jahrgang 12. ff. Berggesetz für das Herzogthum Anhalt-Dessau vom 20. Juli 1856. Gesetz-Samm- lung Nro. 506. S. 295 1. ff. [A. D. BG.] Berggesetz für das Königreich Baiern vom 20. März 1869. Gesetzblatt für 1869. pag. 673. ff. [Bair. BG.] Berggesetz für das Herzogthum Braunschweig vom 15. April 1867. Gesetz- und Verordnungs-Sammlung für 1867. pag. 109. ff. [Braunschw. BG.] Berggesetz für das Herzogthum Gotha vom 16. August 1868. Gesetzsammlung Bd. 14. Nro. 953. [Goth. BG.] Berggesetz für das Königreich Sachsen (Gesetz den Regalbergbau betreffend) vom 22. Mai 1851. Gesetz- und Verordnungsblatt für 1851. pag. 199. ff. [S. BG.] — Ver- ordnung, die Ausführung des Gesetzes vom 22. Mai 1851. betreffend, vom 16. December 1851. Gesetz- und Verordnungsblatt für 1851. pag. 413. [S. Ausf. Verordn. A.]\ — Vergl. auch Allgemeines Berggesetz für das Königreich Sachsen. *) Diejenigen Werke, aus denen nur vereinzelte Belege entnommen, sind in diesem Ver- zeichnisse nicht aufgeführt. Die Titel derselben sind an den betreffenden Stellen vollständig Terzeichnet. •*) In den eckigen Klammern sind die gebrauchten Abkürzungen angegeben. gitized by Google XII Verzeichniss der Quellen und Hülfemittel. Berggesetz für das Herzogthum Sachsen-Meiningen vom 17. April 1808. Samm- lung der landesherrlichen Verordnungen für 1S68. pag. 49. ff. [S. M. BG.J Berggesetz für das Fürstenthunf Schwarzburg -Sonders hausen vom 25. Februar 1860. Gesetz-Sammlung für 1860. S. 85. ff. [S. S. BG.] Berggesetz für das Grossherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach vom 22. Juni 1857. Regierungsblatt für 1857. Nro. 22. [S. W. BG.] Bergmännisches Taschenbuch für alle Freunde der Bergwerks-Industrie im besondern derjenigen Oberschlesiens. Tarnowitz und Gleiwitz. Jahrgang 1844. und 1845. heraus- gegeben durch R. v. C am all, Jahrgang 1846. und 1847. durch R. v. C am all und Otto Krug v. Nidda. [Bergm. Taschenb.] Bergmännisches Wörterbuch. Chemnitz 1778. [Bergm. Wörterb.] Bergordnung für das Fürstenthum Lippe vom 30*. September 1857. Gesetz-Sammlung für 1857. Nro. 22. pag. 715. ff. [L. D. BO.] Bergordnung für das Herzogthum Nassau vom 18. Februar 1857. Verordnungsblatt für 1S57. pag. 15. ff. [N. BÖ.] — Instruction für die Bergbeamten vom 18. Februar 1857. [N. Instr.] Berg- und Hütten-Kalender. Essen. Berg- und Hüttenmännisches Jahrouch der k. k. Bergakademien Schemtütz und Leoben und der k. k. Montan -Lehranstalt Pfibram für das Jahr 1864. Wien 1865. [Schemn. Jahrb. 14.] Berg- und Hüttenmännische Zeitung. Leipzig. Jahrgang 26. ff. Bergwerk Buch: Darinnen nicht allein alle Empter, Instrument, Geieug vnd alles, so zu disem Handel gehörig . . klärlich beschrieben : Sondern auch, wie ein recht verständiger Bergmann seyn soll vnd die Gang auszurichten seyn. Item von allerley Gängen, Klüffton vnd absetzen des Gesteins. Von den Massen , vom Marscheyden. Desgleichen wie ein Gang zu hawen, wie alle Schacht zu sencken seyen. Von den Stollen. . . Durch Geor- gium Agricolam . . in Latein beschrieben. Nachmahls aber durch . . Philippum Bechium verteutscht. Basel 1621. [Agric. B.] Bericht vom Bergbau. Leipzig 1772. [Bericht v. Bergb.) Bergwerks freund, Ein Zeitblatt für Berg- und Hüttenleute, für Ge werken. Eisleben. Berward, Christian, Interpres phraseologiae metallurgicae oder Erklärung der für- nembsten Terminorum und Redearten, welche bei den Bergleuten, Puchern, Schmeltzern, Probirern und Müntzmeistern etc. In Benennung ihrer Profession , Sachen , Gezeugs, Gebäude, Werckschafit und Instrumenten gebräuchlich sind. Franckfurt am Mayn 1673. Beust, F. C. Freiherrv., Ueber ein Gesetz der Erzvertheilung auf den Freiberger Gängen. Freiberg 1855. 1858. [v. Beust Erzvertheilung.] — Ueber die Erzführung der Freiberger Gänge. Freiberg 1859. [v. B e u s t Erzführung.] Beyer, Adolph, Otia Metallica oder Bergmännische Neben- Stunden, darinnen verschiedene Abhandlungen von Berg- Sachen aus denen Geschichten, Berg - Rechten , Natur -Lehre, auch anderen Wissenschaften enthalten sind. Schneeberg 1748. 1751. 1758. [Beyer Otia met.] Brassert, Hermann, Berg - Ordnungen der Preussischen Lande. Köln 1858. [Br. ] — Vergl. auch Zeitschrift für Bergrecht. Calvör, Henning, Acta historico-chronologico-mechanica circa metallurgiam in Hercynia superiori. Oder Historisch- chronologische Nachricht und theoretische und praktische Beschreibung des Maschinenwesens und der Hülfsmittel bey dem Bergbau auf dem Ober- hane. Braunschweig 1763. Cancrin, F. L. v., Grundsätze des deutschen Berg- und Salzrechtes zum Gebrauche bei Vorlesungen. Giessen 1790. C am all, R. von, Die Bergwerke in Preussen und deren Besteuerung. Berlin 1850. — Vergl. auch Bergmännisches Taschenbuch und Zeitschrift für das Berg-, Hütten- und Salinenwesen. Cartheuser, F. A., Grundsätze der Bergpolicey- Wissenschaften. Giessen 1776. Ca8tendyk,W., Pocherze. Ein Haufwerk kleiner Gedichte. Braunschweig 1867. Codex des nassauischen Bergrechts. Wiesbaden 1858. [Cod.] Dechend, v., s. Archiv für Mineralogie, Geognosie, Bergbau und Hüttenkunde. Dglius, Christoph Traugott, Anleitung zu der Bergbaukunst nach ihrer Theorie und Ausübung nebst einer Abhandlung von den Grundsätzen der Berg werk 8- Kammern 1 Wissen- schaft. 2. Aufl. Wien 1M>6. Digitized by Google Verzeichniss der Quellen und Hülfsmittel. XIII Deucer, Johannes, Metallicorum Corpus Juris oder Bergk-Recht aus allen Käyserlichen, Königlichen, Chur-Fürst- und Gräflichen, wie auch andern Bergordnungen, Reformationen, Berg-Gebräuchen, Freyheiten, Begnadigungen und Lands -Vertragen zusammengezogen, in: Corpus iuris et systema rerum Metallicarum oder: Neu vcrfasstes Berg- Buch, Bestellend aus allerhand so alten als neuern Collectaneis von Bergwercks- Sachen. Frankfurt am Mayn 1698. Dies, Fr., Etymologisches Wörterbuch der romanischen Sprachen. Bonn 1853. Döring, Moritz, Sächsische Bergreyhen. Grimma 1839. 1840. Erklärendes "Wörterbuch der im Bergbau, in der Hüttenkunde und in Salinen werken vorkommenden technischen Kunstausdrücke und Fremdwörter. Burgsteinfurt 1 869. Freiesleben, Carl Friedrich Gottlob, Der Staat und der Bergbau mit vorzüglicher Rücksicht auf Sachsen. Leipzig 1839. Frisch, Johann Leonhard, Teutsch- Lateinisches Wörterbuch. Berlin 174t. fyatzschmann, Moritz Ferdinand, Die Lehre von den bergmannischen Gewinnungs- arbeiten. Freiberg 1846. [G. 1.] — Die Auf- und Untersuchung von Lagerstätten nutz- barer Mineralien. Freiberg 1856. [G. 2.] — Sammlung bergmännischer Ausdrücke. Frei- berg 1859. [G. 3.] Glaser, Joh. Lud w., Bergmännisches Monat-Blümlein oder Information, was bey Führung der Berg-Wercke von Monath zu Monathen zu beobachten seyn möchte. Ulm 1691. Glückauf. Berg- und Hüttenmännische Zeitung für den Niederrhein und Westfalen. Essen. Jahrgang 1866. ff. Gräff, EL, Handbuch des Preussischen Bergrechts. Breslau 1855. Grimm, Jacob und Wilhelm, Deutsches Wörterbuch. Leipzig 1854. Grimm, Johann, Grundzüge der Geognosie für Bergmänner. Prag 1856. Gritzner, Max Joseph, Commentar der Ferdinandeischen Bergordnung vom Jahre 1 553 . nebst den dieselbe erläuternden späteren Gesetzen und Verordnungen. Wien 1842. Grubenklänge. Eine Liedersammlung für Bergleute. 2. Aufl. Mühlheim a. d. Ruhr 1840. Hake, Christian Heinrich Gottlieb, Commentar über das Bergrecht mit steter Rücksicht auf die vornehmsten Bergordnungen verbunden mit der für den Juristen noth- wendigen Technik. Sulzbach 1823. Hartmann, Carl, Handwörterbuch der Berg-, Hütten- und Salz werkskunde, der Minera- logie und Geognosie. Weimar 1859. Haupt, Theodor, Bausteine zur Philosophie der Geschichte des Bergbaues. Leipzig 1865. Herttwig, Christoph, Neues und vollkommenes Berg-Buch, bestehend in sehr vielen und raren Berg- Händeln und Bergwercks-Gebräuchen, absonderlich aber über 200 vorhin noch nicht edirten und ans Licht gegebenen Berg- Urtheln und Abschieden. Dresden und Leipzig 1710. Heyse, Joh. Christ. Aug. und K. W. L., Handwörterbuch der deutschen Sprache. Magdeburg 1833. Hingenau, Otto Freiherr von, Handbuch der Bergrechtskunde Wien 1855. — Vcrgl. auch Oesterreichische Zeitschrift für Berg- und Hüttenwesen. Hoffmann, M.Christian, Berg-Probe: oder Reichsteinischer Goldener Esel, Anfänglich aus eigener Besichtigung, im Jahr 1659. in Bergmännischer Redens -Art sambt Beschrei- bung desz Ursprunges der Metallen, Berg -Arten u. d. g. wie auch alle Berg- Arbeit ent- worfen: nunmehr aber verbessert an Tag gegeben. Jehna 1674. Huy ssen , A., Commentar zum Preussischen Allgemeinen Berggesetz nebst Ergänzungen und Verwaltungsvorschriften. 2. Ausgabe. Essen 1867. Institutiones metallicae, das ist, Wahr- und klarer Vnterricht vom Edlen Bergwerck, durch einen desselben Liebhaber [Kirchmaierj nebenst andern nützlichen Zugaben censirt und publicirt. Wittenberg 1687. [Inst, met.] Jahrbuch des schlesischen Vereins für Berg- und Hüttenwesen. Breslau 1859. 1860. 1861. [Jahrb.] larsten, C. J. B., Grundriss der deutschen Bergrech tnlehre. Berlin 1828. [Karsten.] — Ueber den Ursprung des Bergregals in Deutschland Berlin 1 S44. [Karsten Bergregal.] — Vergl. auch Archiv für Bergbau und Hüttenwesen und Archiv für Mineralogie, Geognosief Bergbau und Hüttenkunde. Kirchmaier, Georg Caspar, s. Institutiones metallicae. Digitized by Google Xiv Verzeichniss der Quellen und Hülfsmittel. Klostermann, R., Uebersicht der bergrechtlichen Entscheidungen des Königlichen Ober- Tribunals. Berlin 1861. [Klostermann 1.] — Uebersicht der Entscheidungen des Königlichen Ober-Tribunals. 1860—1863. Berlin 1864. [Klostermann 2.] — Das All- gemeine Berggesetz für die Preussischen Staaten vom 24. Juni 1865., nebst Einleitung und Kommentar. Berlin 1 866. [Klostermann 3.] Klotzsch, Johann Friedrich, Ursprung der Bergwerke in Sachsen, aus der Geschichte mittler Zeiten untersucht. Chemnitz 1764. [Klotzsch.] — Gedanken von der Erfindung des Bergwerkes zu Freyberg. Chemnitz 1763. [Klotzsch Gedanken.] Köhler, Alexander Wilhelm, Anleitung zu den Rechten und der Verfassung bey dem Bergbaue im Königreiche Sachsen. Freyberg 1824. [Köhler. ] Köhler, Reinhold, Alte Bergmannslieder. Weimar 1858. [R. Köhler.] Kolbe, Karl Christian Wilhelm, Neues Berg - Reien - Buch oder Sammlung neuer bergmännischer Lieder lustigen und ernsthaften Inhalts. Halberstadt 1802. [Kolbe 1.1 — Neuestes Berg- Reien- Buch oder Sammlung der neuesten bergmännischen Lieder fröhlichen und ernsthaften Inhalts. Halle 1843. [Kolbe 2.] Körner, Georg, Eine Philologisch - historische Abhandlung von dem Alterthume des böh- mischen Bergwerks und einigen davon stammenden bergenzenten Wörtern und Rede- arten. Schneeberg 1758. Kressner, Paul Martin, Systematischer Abriss der Bergrechte in Deutschland mit vor- züglicher Rücksicht auf das Königreich Sachsen. Nebst einem Anhang über die wichtigsten au verdeutschen Berggesetzgebungen. Freiberg 1S58. Krug, Otto von Nidda, s. Bergmännisches Taschenbuch. Lcmpe, Johann Friedrich, s. Magazin für die Bergbaukunde. Leonhard, Gustav, Grundzüge der Bergbaukunde. Stuttgart 1852. Liederbuch für Bergleute. Siegen 1856. Liederkranz für Bergleute. Frankfurt a. d. O. 1857. Löhneyss, G. E., Bericht vom Bergwerck, wie man dieselben bawen vnd in guten wol- stande bringen sol sampt allen dazu gehörigen arbeiten, Ordnung vnd Rechtlichen Pro- cessen. Zellerfeldt 1617. Lori, Johann Georg, Sammlung des baierischen Bergrechts, mit einer Einleitung in die baierische Bergrechtsgeschichte. München 1764. Lottner, F. H.f Bergbau- und Hüttenkunde in Masius, Die gesammten Naturwissen- schaften. Band 3. Essen 1859. Madihn, Julius Johann, s. Voigt. Magazin für die Bergbaukunde. 9. Theil (das alte Bergbüchlein von 1534. ent- haltend). Von Johann Friedrich Lempe. Dresden 1792. Mathesius, Johann, Sarepta. Darinn von allerley Bergwerck vnd Metallen, Was jr eygen»chafft vnd natur vnd wie sie zu nutz vnd zu gut gemacht, guter Bericht gegeben. . . Sampt der Joachimsthalischen kurtzen Chroniken. Nürnberg 1571. Melzer, Christian, Bergklaufftige Beschreibung der Churfürstl. Sächss. freyen und im Meissnischen Ober-Ertz-Gebürge löbl. Bergk-Stadt Schneebergk . . in vier bergklaufftigen Sermonen. Schneebergk 1684. Meyer, Franz Johann Friedrich, Bergrechtliche Beobachtungen bey ergangenen gerichtlichen Erkenntnissen vor den Oberharzischen Bergämtern. Nebst einigen Abhand- lungen. Leipzig 1803. [Meyer.] . — Versuch einer Geschichte der Bergwerksverfassung und der Bergrechte des Harzes im Mittelalter. Eisenach 1817. [Meyer B. V.] Minerophilus, Neues und curieuses Bergwercks - Lexicon , worinnen nicht nur alle und jede beym Bergwerck, Schmeltz-Hütten, Brenn-Hause, Blau-Farben-Mühlen, Hammer- wereken etc. vorkommende Benennungen, sondern auch derer Materien, Gefasse, Instru- menten und Arbeits- Arten Beschreibung enthalten. Chemnitz 1730. Mohs, Friedrich, Die ersten Begriffe der Mineralogie und Geognosie. Th. II. Geognosie. Wien 1842. Mosch, Carl Friedrich, Zur Geschichte des Bergbaues in Deutschland. Liegnitz 1829. Motive zu dem vorläufigen Entwürfe eines allgemeinen Berggesetzes für die Preussischen Staaten. Berlin 1862. [Mot. 1.] Motive zu dem Entwürfe eines Allgemeinen Berggesetzes für die Preussischen Staaten. Drucksachen des Landtages. [Mot 2.] .Müller, Herrmann, Die Eisenerzlagerstätten des obern Erzgebirges und des Voigtlandes. Freiberg 1^56. Münster, Sebastian, Cosmographia Beschreibung aller Länder. Basel 154S. Digitized by Google Verzeichniss der Quellen und Hülfsmittel. XV Naumann, Carl Friedrich, Lehrbuch der Geognosie. Leipzig 1S50. Nöggerath, J., Geognosie und Geologie in Masius, Die gesammten Naturwissenschaften. Band 3. Essen 1859. Novalis Schriften. Herausgegeben von Ludwig Tieck und Fr. Schlegel. 1. Theil (Heinrich von Ofterdingen). Berlin 1826. Oesterreichische Zeitschrift für Berg- und Hüttenwesen. Redigirt von O. Freiherrn von Hingenau. [Oestr. Z.] Otto, Georg Ernst, Studien auf dem Gebiete des Bergrechts. Freiberg 1856. Peithner, Johann Thaddäus Anton, Edler von Lieh tenfels, Versuch über die natürliche und politische Geschichte der böhmischen und mährischen Bergwerke. Wien 1780. Rabmann, H. Hans Rudolph, Ein Neu w, Lustig, Ernsthalft, Poetisch Gastmal vnd Gespräch zweyer Bergen in der Löblichen EydgenossschaJTt vnd im Berner Gebiet gelegen : Nemlich dess Niesens und Stockhorns , als zweyer alter Nachbaren : Welches lnnhalt ein Physicam Chorographicam vnd Ethicam Descriptionem von der gantzen Welt in geniein vnd sonderlich von Bergen vnd Bergleuten. Bern 1 606. Rahel, Julius Wilhelm, Bemerkungen zu dem Entwürfe eines allgemeinen Berggesetzes für das Königreich Sachsen. Dresden 1S64. Richter, C. F., Neuestes Berg- und Hütten-Lexikon oder alphabetische Erklärung aller bei dem Berg- und Hüttenwesen vorkommenden Arbeiten, Werkzeuge und Kunstwörter. Leipzig 1806. Rinmann, Swen, Allgemeines Bergwerkslexikon (A — einschliesslich F.). Leipzig 180S. Römer, Friedrich Adolph, Synopsis der Mineralogie und Geognosie. Hannover 1S5.3. Rössler, Balthasar, Speculum Metall urgiae Politissimum oder Hell polierter Berg- Bau- Spiegel, Darinnen zu befinden, wie man Bergwerck suchen, ausschürffen, mit Nutzen bauen, allenthalben wohl anstellen, befördern, dabey alles Gestein und Ertze gewinnen, fördern, rösten, schmeltzen und zu gut machen . . soll. Dresden 1 700. Rziha, Franz, Lehrbuch der gesammten Tunnelbaukunst. Berlin 1 S67. Handers, Daniel, Wörterbuch der Deutschen Sprache. Mit Belegen von Luther bis auf die Gegenwart. Leipzig 1S60. Scheuchenstuel, Carl von, Idioticon der österreichischen Berg- und Hüttensprache. Wien 1856. Schiftger, Franz Georg Ferdinand, Der christliche Berg- und Hüttenmann ; oder ein Erbauungsbuch für die Berg- und Hüttenleute. Hannover 1827. Schmellor, J. Andreas, Bayerisches Wörterbuch . Stuttgart und Tübingen 1827. Schneider, Franz X., Lehrbuch des Bergrechtes für die gesammten Länder der öster- reichischen Monarchie. Frag 1 S4S. Schomburg, J. A. , Betrachtungen über die neuere deutsche Berggesetzgebung. Leipzig 1857. Schönberg, Abraham von, Ausführliche Berg - Information , zur dienlichen Nachricht vor Alle, die bey dem Berg- und Schmeltzwesen zu schaffen; Darinnen deutlich gewiesen -wird, was einem jeden zu verrichten oblieget. . . Leipzig 1698. [Seh.] Schröter, Johann Samuel, Mineralogisches und Bergmännisches Wörterbuch über Nahmen, Worte und Sachen aus der Mineralogie und Bergwerkskunde (A — Eisrost). Frankfurt am Main 1 789. Schulz, Ferdinand, Handbuch des Preussischen Bergrechts. Essen 1820. Serlo, Albert, Leitfaden zur Bergbaukunde. Nach den an der Königl. Berg- Akademie zu Berlin gehaltenen Vorlesungen von Bergrath Heinrich Lottner. Berlin 1869. Span, Sebastian, Sechshundert Bergk - Urthel , Schied vnd Weisunge bey vorgefallenen Bergkwercks Differenzen vnterschiedener Orten , sowol informatorie als ad Acta gespro- chen, neben bergmännischen Bericht bei jedwedem Titul vnd Materie. Zwickaw IMG. [Span B. U.] — Speculum iuris metallici oder Berg-Rechts- Spiegel, darinnen zu finden ist, was jedweder dem Bergwesen zugethaner hohen, mittlem und niedern Person Befehl, Verrichtung und Befugniss ist. Dresden 1698. [SpanBR. S.] Sperges, Joseph von, Tyrolische Bergwerksgeschichte mit alten Urkunden und einem Anhange, worin das Bergwerk zu Schwatz beschrieben wird. Wien 1765. Steinbeck, Ämil, Geschichte des schlesischen Bergbaues , seiner Verfassung , seines Be- triebes. Breslau 1857. Sternberg, Kaspar Graf von, Umrisse einer Geschichte der böhmischen Bergwerke. Prag 1836. [Graf Sternberg.] — Urkundenbuch zur Geschichte der böhmischen Berg- werke. Prag 1838. [Graf Sternberg Urk. B.] Digitized by Google Xvi Verzeichnis» der Quellen und Hülfsmittel. Trebra, F. W. H. v., Bergmeister-Leben und Wirken in Marienberg. Freyberg 1818. Uttmann, Hans von Eiterlein, Berg - Bericht , Von Gebirgen, Schürften, Gängen, Metallen Und allen dahin gehörigen, aus eigener und langwieriger Erfahrung 1601. ge- schrieben und jetzo herausgegeben von GeorgeChristoph Kreysig. Dresden 1 732. Ursprung.vnd Ordnungen der Bergwerge im Königreich Böheim, Churfürstenthum Sachsen, Ertzhertzogthum Oesterreich, Furstenthumb Braunschweig vnd Lüneburgk, G raffschafft Hohenstein. Leiptzigk 1616. [Urspr.] Voigt, Johann Gottlieb, Bergwerksstaat des Ober- und Unterhaarzes, mit Anmerkungen herausgegeben von Julius Johann Madihn. Braunschweig 1771. Voigtel, Nico laus, Geometria Subterranea oder Marckscheide - Kunst, darinnen gelehret wird, Wie auff Bergwercken alle Klaffte und Gänge in Grund und am Tag gebracht ; . . Was bey Durchschlägen in Ersparung Kosten , Bringung Wetters und Benehmung Was- sers denen Zechen oder Gebäuden mit zu beobachten ; Item Wie Streitigkeiten , so sich unter miteinander schnürenden Gewercken offters zu ereignen pflegen , dem Maasse nach aus einander zu setzen. Eisleben 1686. Von dem Bau auf Steinkohlen. Mannheim 1768. [Vom Bau auf Steink.] Vorschriften für die Berg Werksbesitzer , Beamten, Officianten und Aufseher zur Ver- hütung von Unglücksfällen bei dem Regalbergbaue des Königreichs Sachsen. Dresden 1867. [Vorschr. A.] Vorschriftenfürdie Bergarbeiter zur Verhütung von Unglücksfallen bei dem Regalbergbaue des Königreichs Sachsen. Dresden 1867. [Vorschr. B.] Wagner, Thomas, Corpus Juris metallici recentissimi et antiquioris. Sammlung der neuesten und älterer Berggesetze. Leipzig 1791. [W.] — Ueber die Chursächsische Berg- werksverfassung . Leipzig 1787. [ W a g n e r B . V. ] Weisbach, Julius, Lehrbuch der Ingenieur- und Maschinenmechanik . 3 . Band. Braun- schweig 1862. Weiske, Julius, Rechtslexikon. Leipzig 1844. Bd. 1. Art. Bergrecht. — Der Bergbau und das Bergregal. Eisleben 1845. Wenckenbach, Fr., Bergmännisches Wörterbuch . Wiesbaden 1 864 . Wenzel, Gustav, Handbuch des allgemeinen österreichischen Bergrechts auf Grundlage des Gesetzes vom 23. Mai und der Vollzugsschrift vom 25. September 1851. Wien 1855. Zeitschrift für Bergrecht. Redigirt und herausgegeben von H. Brassert und H. Achenbach. Bonn 1S60. ff. Zeitschrift für das Berg-, Hütten- und Salinen- Wesen in dem Freussischen Staate. Berlin. Band 1 — 5. herausgegeben mit Genehmigung der Ministerial - Abtheilung für Berg-, Hütten- und Salinenwesen von R. v. Carnali. Band 6. ff. herausgegeben in dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. [Z.] Zeplichal, Ant., Einleitung zu der bergmännischen Kenntniss des Erdballes. Erster Theil. Die Unterirdische Geographie. Breslau 1771. Zerrenner, Carl, Lehrbuch des deutschen Bergrechts. Gotha 1862. Zuckert, Johann Friedrich, Die Naturgeschichte und Berg \rerks Verfassung des Ober- Hartzes. Berlin 1762. [Zuckert 1.] — Die Naturgeschichte einiger Provinzen des Unterharzes nebst einem Anhange von den Mannsfeldischen Kupferschiefern. Berlin 1 763. [Zuckert 2.] Digitized by Google Abkürzungen. * — vorzugsweise in den österreichischen Staaten gebräuchlich. ** — veraltet. a. — adjectivum und adverbium. Achenbach — Achenbach, Berg- Polizei -Vor- schriften. — Achenbach Distr.-Verl.: Achen- bach , Die . Rechtsgültigkeit der Districts- Verleihungen. A. D. BG. — Berggesetz für das Herzogthum Anhalt-Dessau vom 20. Juli 1856. adj. — adjectivum. adr. — adverbium. Agric. B. — Bergwerck - Buch (vergl. Ver- zeichniss der Quellen) , die Uebersetzung der ,,De re metallica libri XII*' Agricola's von B e c h i u s. Agricola Ind. — Agricola, De re metallica libri XII. Index. A. L. R. — Allgemeines Landrecht. AUenb. BO. — Zinnbergwerksordnung für Altenberg (Sachsen) von 1568. Lempe 9., 133. ff. Altes Bergbüchlein — Eine Abhandlung ,,von gemeynem vrsprung der artz, es sei Silber, Gold, Zin, Kupfer, Eysen oder pleyärtz" von 1534. nebst einer (der ältesten bekannten Zusammenstellung bergmännischer Aus- drücke. Lempe 9., 21. ff. Ursprung J., 36. ff. Amb. Bergfr. — Bergfreiheiten zu Amberg gegeben von dem Churfürsten Friedrich zu Pfalz 1455. Lori 46. ff. Amb. BO. — Bergordnung für den Erzberg bei Amberg 1465. Lori 349. ff. Arch.f. Bergb. — vergl. Karsten. Arch.f. Min. — vergl. Karsten. Itair. BO. — Berggesetz für das Königreich Baiern vom 20. März 1869. Bair. BO — Bergordnung für das Herzog- thum Baiern, die obere Pfalz und die Land- grafschaft Leuchtenberg vom 6. Mai 1784. Wagner 341. ff. Hake 458. ff. Bair. Priv. — Privilegium für die Bergwerke in dem Herzogthum Baiern, der oberen Pfalz und der Landgrafachaft Leuchtenberg vom 6. Mai 1784. Wagner 333. ff. bergm. — bergmännisch. Berg in. Taschetib. — Bergmännisches Taschen- buch ^ vergl. Quellenverzeichniss) . Bergin. Wörterb. — Bergmännisches Wörter- buch. bergr. — bergrecbtlich. Bericht v. Bergb. — Bericht vom Bergbau. Beuth. BO. — Bergordnung für die Fürsten- tümer Oppeln, Ratibor und Jägerndorf, besonders für die Herrschaft Beuthen (Ober- schlesien; von 152b. Wagner 1275. ff Beuth. St. O — Stollenordnung für die Stan- desherrschaft Beuthen von' 1533. Karsten, Aren. f. Bergb. 16., 410. ff. BG. — Berggesetz. BO. — Bergordnung. Böhm. B. V. 1 . — Der erste böhmische Berg- werksvergleich, geschlossen zwischen Kaiser Ferdinand I. und den böhmischen Ständen im Jahre 1534. Deucer 62. ff. Böhm. B. V. 2. — Der zweite böhmische Bergwerksvergleich , - geschlossen zwischen Kaiser Maximilian und den böhmischen Ständen im Jahre 1575. Deucer 66. ff. Br. — Brassert. Brandenb. BO. — Bergordnung für die Mark- grafschaft Brandenburg vom 1. December 16)9. Wagner 431. ff. Braunschw. BO. — Bergordnung für die Berg-, werke am Zellerfelde, Burgstadt, Clausthal, Andreasberg u. s. w. vom IS. September 1593. Ursprung 3., 1. ff. Braunschtc. BG. — Berggesetz für das Her- zogthum Braunschweig vom 15. April 1*67. B. u. H. Kalender. — Berg- und Hütten- Kalender. B. u.J{. Z. — Berg- und Hüttenmännische Zeitung. Ckurk. Bergfr. — Bergfreiheit für das Chur- fürstenthum Köln vom 9. Juni 1559. Wagner 807. ff. Churk. BO. — Bergordnung für das Chur- fürstenthum Köln vom 4. Januar 1669. Brassert 515. Churpf. BO. — Bergordnung für die Chur- pfalz vom 31. Juli 1781. Wagner 387 ff. Churs. BO. — Bergordnung für das Chur- fürstenthum Sachsen vom 12. Juni 15S9. Brassert 337. ff. Chur8. St. O. — Stollenordnung für das Chur- fürstenthum Sachsen vom 12. Juni 1749. Brassert 432. ff. Churtr. BO. — Bergordnung für das Chur- fürstenthum Trier vom 22. Juli 1564. Brassert 93. ff Cl. M. BO. — Revidirte Bergordnung für das Herzogthum Cleve, Fürstenthum Meurs und für die Grafschaft Mark vom 29. April 1766. Brassert S 15. ff. Cod. — Codex des nassauischen Bergrechts. Deutschbr. BO. — Bergordnung für Deutsch- brod (Böhmen) vom 12. Juni 1278., erlassen von den Herren von Leuchtenberg als Be- sitzern der Stadt Deutschbrod und der Berg- werke in der Nähe derselben. JE» M. BO. — Bergordnung des eislebenschen und mansfeldschen Bergwerks vom 2>. Ok- tober 1673. Brassert 701. ff. Erbend BO. — Bergordnung für das Berg- werk zu Erbendorf bei Sulzbach (Baiernj von 1521. Lori 163. ff. Digitized by Google XVIII Abkürzungen. Erkl. Wörterb. — Erklärendes Wörterbuch. Ettenh. Bergb. — Ettenhart'sches Bergbuch, eine Sammlung der bis gegen Mitte des 16. Jahrhunderts für Tirol erlassenen Berg- gesetze nebst Abhandlungen bergtechnischen und geschichtlichen Inhalts, angeblich von Georg von Ettenhart aus dem Jahre 1556. Sohemnitzer Jahrb. 14., 124. ff. /• — feminin um. Ferd. BO. — Bergordnung von Kaiser Fer- dinand für die niederösterreichischen Lande vom 1. Mai 1553. Ursprung 2., 109. ff. Gritzner Freib. BR. — Freiberger Bergrecht aus dem 14. und 15. Jahrhunderte, enthaltend die Berggebräuche bei dem Bergbau um Frei- berg und überhaupt in Sachsen. Klotzsch 221. ff. G. \. — Gätzschmann, Die Lehre von den bergmännischen Gewinnungsarbeiten. — G. 2. : Gätzschmann, Die Auf- und Unter- suchung von Lagerstätten. — G. 3. : Samm- lung bergmännischer Ausdrücke. Gegens. — Gegensatz. Ges. — Gesetz. Ges. Samml. — Gesetzsammlung. Glatzer BO. — Bergordnung für die Graf- schaft Glatz vom 24. März 1578. Wagner 1301. ff Goldb. BB. — Goldberger Bergrecht aus der Mitte des 14. Jahrhunderts enthaltend die Berggebräuche bei dem Goldbergbau um Goldberg in Schlesien. Steinbeck 1., 84. ff. Goth. BG. — Berggesetz für das Herzogthum Gotha vom lfi. August 1S6S. JT. — Herttwig. Hengst. BO. — Zinnbergwerksordnung für die Bergstädte Hengst, Perninger, Lichten- stadt, Platten, Gottesgab, Kaff, Mücken- berg vom 1. Januar 1548. Ursprung 1., 327. ff. Henneb. BO. — Bergordnung für die Graf- schaft Henneberg vom 18. December 15ft6. Brassert 219. Hessensch. BO, — Bergordnung für die Land- grafschaft Hessen von 1616. Wagner 625. ff. Hohenst. BO. — Bergordnung für die Graf- schaft Hohenstein vom 10. März 1576. Ur- sprung 4., 1. ff. Homb. BO. Bergordnung für die Herr- schaft Homburg vom 25. Januar 1570. Brassert 297. ff. Hüttenb. BO. — Berg-, Hammer- und Rad- werksordnung für Hüttenberg, Mossiuz und Lölling in Kärnten vom 24. April 1759. Wagner 82. ff. Tgl. BB. — Iglauer Bergrecht aus Jer Zeit zwischen 1249. und 1251. die Berggebrfluche bei dem in der Umgegend von Iglau in Mähren betriebenen Bergbaue enthaltend,, bestätigt von dem Könige Wenzel I. von Böhmen und dessen Sohne Premysl Ottokar als Regenten von Mähren. — Igl. BR. A. : Dies Bergrecht nach der erst in neuerer Zeit aufgefundenen Originalurkunde. Graf Sternberg Urk. B. 11. ff. — Igl. BR. B. : Dies Bergrecht nach einer späteren Urkunde, abgedruckt in Peithner 28?. ff. — Igl. BR. C. : Dies Bergrecht nach der späteren aus dem 14. Jahrhunderte herrührenden deut- schen Bearbeitung. Klotzsch 204. ff. im e. S. — im engeren Sinne. im u>. S. — im weiteren Sinne. Ind. — Index. Inst. met. — Institutiones metallicae (vergl. das Quellen verzeichniss), „ein alter Traktat von Erkäntnuss der Klüfft". (Corpus et Systema rerum metallicarum) . Angehängt sind diesem Traktate in der hier benutzten Ausgabe von 1684. unter neuer Paginierung ein alphabetisches Verzeichniss bergmänni- scher Ausdrücke und einige Abbandlungen bergtechnischen Inhalts. Belege aus die- sem Anhange sind mit Kirchmaier be- zeichnet. interj. — Interjection. intr. — intransitives (zielloses) Zeitwort. Jahrb. — Jahrbuch des schlesischen Vereins. J. B. BO. — Bergordnung für das Herzog- thum Jülich- Berg vom 21. März 1719. Brassert 759. ff. J. B. G. — Joachimsthaler Berggebräuche von Mathias Enderlein, Bergmeister in Joachimsthal, von 1556., das Gewohn- heitsrecht enthaltend , das sich neben den Berggesetzen bis zur Mitte des 16. Jahr- hunderts gebildet hatte. Ursprung 1 ., 2 1 2. ff. J. BO. — Bergordnung Kaisers Ferdinand I. für das Silberbergwerk Joachimsthal n Böhmen von 1548. Ursprung l.f 75. ffc Jur. et Üb. Sih. — - Jura et libertates Silvano- rum vom 25. April 1271., alte Berggebräuche bei dem Bergbaue am Rammeisberge (Harz) . Wagner 1021. ff. Karsten — Karsten, Grundriss der deutschen Bergrechtslehre. — Karsten Bergregal: Karsten, Ueber den Ursprung des Berg- regals. — Karsten Arch. f. Bergb. : Archiv für Bergbau und Hüttenwesen. — Karsten Arch. f. Min.: Archiv für Mineralogie, Geognosie, Bergbau und Hüttenkunde. Kirchmaier — vergl. Inst. met. Ktostermann l. und 2. — Klostermann, Ueber- sicht der bergrechtlichen Entscheidungen. — Klostermann ».: Klostermann, Das Allge- meine Berggesetz für die Preussischen Staaten. Klotzsch — Klotzsch, Ursprung der Berg- werke in Sachsen. — Klotzsch Gedanken: Klotzsch, Gedanken von der Erfindung des Bergwercks in Freyberg. Köhler — Köhler, Anleitung zu den Rech- ten u. s. w. (vergl. Quellen verzeichniss;. R. Köhler — Köhler, Alte Bergmannslieder Digitized by VjCJCJ ölv Abkürzungen. XIX Kolbe 1 . — Kolbe , Neues Bergreienbuch. — Kolbe 2. : Kolbe, Neuestes Bergreienbuch. Kremn. Erl. — Erläuterung der alten Berg- werksordnung der Städte Kremnitz und Königsberg (Ungarn). Wagner 23«. ff. Diese Erläuterung wurde zusammen mit der Schemn. Erl. (s. d.) als Anhang zu der ungarischen Bergordnung von 1575. heraus- gegeben unter dem Titel: Erläuterung zweier alten unterschiedlichen Bergwerks- ordnungen der sieben freien königlichen Bergstädte in der Krön Ungarn. KuUenb. BO. — Kuttenberger Bergordnung, erlassen von Wenzel II., König von Böh- men, im September 1300. zu Kuttenberg unter dem Titel: Constitutiones iuris me- tallici Wenceslai II. , Regis Boemiae. Peith- ner 29 t. ff. Von dieser in lateinischer Sprache abgefaßten Bergordnung existieren zwei deutsche Uebersetzungen , die eine von Johann vonGeylenhausen, die andere von Johann Enderlein. Die bei Deucer I. ff. abgedruckte Uebersetzung ist die von Enderlein. Li* D. BO. — Bergordnung fttr das Fürsten- thum Lippe - Detmold vom 30. September 1857. Löicenb. Ooldr. — Löwenberger Goldrecht von etwa 1278., enthaltend die Bergge- brauche bei dem Goldbergbau um Löwen- berg (Schlesien). Steinbeck 1., 79. ff. nu — masculinum (männliches Hauptwort). M. — Mathesius. Mand. — Chursächsisches Steinkohlenman- dat vom 19. August 1743. erlassen unter dem Titel: Mandat wegen Entdeckung derer im Lande befindlicher Steinkohlenbrüche und wie sich bey deren Aufnahme und Fort- bau zu verhalten. Brassert 473. ff. Mansf. V. B. — Verwaltungsbericht von der Mansfeld' sehen Kupferschieferbauenden Ge- werkschaft zu Eisleben für die Jahre 1866. und 1867. Wo bei den Belegen die Jahres- zahl nicht angegeben, ist der Bericht für 1866. gemeint. Märe vom Feldbauer — Spruchgedicht aus dem 14. Jahrhunderte. Franz Pfeiffer, Ger- mania 1., 346. ff. markseh. — markscheiderisch. Markeck. Regl. — Allgemeines Markscheide- reglement vom 25. Februar 1856. Zeitschrift f. B., H. u. S. W. 4., 27. Klostermann 3., Anm. 34*. Max. BO. — Bergordnung Kaisers Maximi- - Hau I. für die Bergwerke in O esterreich, Steiermark, Kärnten und Krain von 1517. Wagner 34. ff. Mehrz. — Mehrzahl. Meyer — Meyer, Bergrechtliche Beobachtun- gen. — Meyer B. V. : Meyer, Versuch einer Geschichte der Bergwerksverfassung. M. H. BO, — Revidirte Bergordnung für das Herzogthum Magdeburg , Fürstenthum Halberstadt, die Grafschaften Mannsfeld, Hohenstein und Reinstein, auch incorpo- rirte Herrschaften vom 7. December 1772. Brassert 1071. ff Mot. 1. und 2. — Motive zu den Entwürfen eines Allgemeinen Berggesetzes für die Preussischen Staaten (vergl. Quellenver- zeichniss) . mundartl. — mundartlich. n. — neutrum (Hauptwort sächlichen Ge- schlechts) . N. BO. — Bergordnung für das Herzogthum Nassau vom 18. Februar 1857. N. Instr. — «Instruction für die Bergbeamten im Herzogthum Nassau vom 18. Febr. 1857. JV. K. BO. — Nassau - Katzenein bogen' sehe Bergordnung (für die Grafschaft Nassau, die Aemter Siegen, Dillenburg, im Grunde Seel- bach) vom I. Mai 1559. Brassert 1. ff. N. S. BO. — Kleine Bergordnung im Hoch- fürstenthum Nassau- Siegen vom 22. Mai 1592. Brassert 70. ff Oberpf. BO. — Bergordnung für die Ober- pfalz von 1548. Lori 245. ff. Oeetr. BG. — Allgemeines österreichisches Berggesetz vom 23. Mai 1854. Oestr. Z. — Oe8terreichi8che Zeitschrift für Berg- und Hüttenwesen. Ff. Zweibr. BO. — Bergordnung für Pfalz- Zweibrücken vom 5. Januar 1565. Wagner 731. ff. IV. BO. — Allgemeines Berggesetz für die Preussischen Staaten vom 24. Juni 1865. Kammelsb. BO. von 1470. — Bergordnung für den Rammeisberg (Harz), enthaltend Beschlüsse der bei dem Bergbaue am Ram- melsberge betheiligten Gewerken. Wagner 1025. ff. Rammeleb. BO. von 1476. — Bergordnung des Käthes zu Goaslar für den Rammels- berg. Wagner 1029. ff. Ratenb. BO. — Bergordnung für Ratenberg (Tirol) von 1463., erlassen von Herzog Ludwig dem Reichen von Baiern. Lori 57 ff Regtd. — Regulativ für die Beaufsichtigung der Stein- und Braunkohlengruben in den ehemals zum Königreiche Sachsen gehörigen Landestheilen der Königlich Preussischen Provinz Sachsen vom 19. Oktober 1S43. Brassert 478. ff. refl. — reflexives (rückzielendes) Zeitwort. Salzb. BO. — Bergordnung für das Erzstift Salzburg von 1 532., erlassen von dem Erz- MschofeMatfcäus zu Salzburg. — Salzb. BO. von 1477,: Bergordnung für Salzburg, er- lassen von dem Erzbischofe Bernhard. S. Aus/. Verordn. A. undB. —Verordnungen betreffend die Ausführung der Berggesetze für das Königreich Sachsen vom 22. Mai 1851. und 16. Juni 186$. Vergl. S. BG. gitized by LjOOQLC XX Abkürzungen. S. BG. — Berggesetz für das Königreich Sachsen vom 22. Mai 1851. S. BG. vom 16. Juni 186S. — Allgemeines Berggesetz für das Königreich Sachsen vom 16. Juni 1868. Seh. 1. — Schöneberg, Ausführliche Berg- information. — Seh. 2. : Anhang zu dieser Berginformation unter dem Titel : Redens- arten bei Berg- und Schmeltz-Wercken. Schemn. BR. — Bergrecht der Stadt Scheinnitz (Ungarn) aus der Zeit des Königs Bela IV. von Ungarn (1235—1275). Wagner 163. ff. Schemn. Erl. — Erläuterung der alten Berg- werksordnung der Städte Schemnitz, Neu- sohl, Bugganz, Dillen und Libethen (Un- garn). Wagner 261. ff. Vergl. Kremn. Erl. Schemn. Jahrb. — Berg- und Hüttenmänni- sches Jahrbuch der k. k. Bergakademien Schemnitz u. s. w. (vergl. Quellenver- zeichniss) . Schlackenw. BO. — Zinnbergwerksordnung für die Bergstädte Schlackenwalde, Schön- feld und Lauterbach vom 1. Januar 1548. Ursprung 1., 291. ff. Schladm. Bergbr. — Bergbrief von Leon- hard Egkelzhaim, Bergrichter in Schladming (auch Slenning, Schläming) in der Grafschaft Steier von 1308., enthaltend das Gewohnheitsrecht, welches sich im 13. Jahrhunderte in der Grafschaft Steier ge- 'bildet hatte. Lori 4. ff. Schles. BO. — Revidirte Bergordnung für das souveraine Herzogthum Schlesien und für die Grafschaft Glatz vom 5. Juni 1769. Brassert 935. ff. Schles. BO. von 1577. — Bergordnung für das Herzogthum Schlesien von Kaiser Ru- dolph n. Wagner 1297. ff. Schwarzb. BO. — Bergordnung für die Graf- schaft Schwarzburg vom 9. Februar 1533. Wagner 1381. ff. Schwatz. BO. — Bergordnung für Schwatz und Gossensass (Tirol) von 1468. Wagner 133. ff. Schwatz. Erf. — Schwatzerische Erfindungen von 1556., Beschlüsse, welche in den Ver- sammlungen der Bergleute hinsichtlich der Verhältnisse bei dem Bergbau gefasSt waren und demnächst landesherrliche Bestätigung erhalten hatten. Wagner .137. ff. 8. d. — siehe dies Wort. S. M. BG. — Berggesetz für das Herzogthum Sachsen-Meiningen vom 17. April I86S. Span B. U. — Span, Sechshundert Bergurtel. Die beigefügten Zahlen bezeichnen die Nummer des Bergurtels ; da wo die Seiten- zahl gemeint ist, ist ein ,,pag. " beigesetzt. — Span BR. S. : Span, Bergrechtsspiegel. Sponh. BO. — Bergordnung für die hintere j Grafschaft Sponheim (Baden) vom I . Januar 1590. Wagner 591. ff. S. S. BG. — Berggesetz für das Fürstenth um Schwarzburg -Sondershausen vom 25. Fe- bruar 1S6D. Steierm. BO. — Bergordnung für das Berg- werk zu Zeiring und alle übrigen Bergwerke in Steiermark von 1336. oder 1346. Sperge* 281. ff. Graf Sternberg. — • Graf Sternberg , Umrisse einer Geschichte der böhmischen Bergwerke. — Graf Sternberg Urk. B.: Graf Sternberg, Uckundenbuch zur Geschichte der böhmi- schen Bergwerke. subst. Inf. — substantiver Infinitiv. S. IV. BG. — Berggesetz für das Grossher- zogthum Sachsen - Weimar - Eisenach vom 22. Juni 1857. Tarnow. Bergfr. — Bergfreiheit für die Berg- stadt Tarnowitz (Schlesien) vom 20. Oktober 1599. Wagner 1309. ff. tr. — transitives (zielendes) Zeitwort. Trident. BO. — Tridentiner Bergordnung (die älteste bekannte Bergordnung in Deutsch- land), erlassen von dem Bischöfe zu Trident, Friedrich von Wangen unter dem Beirathe der Gewerken und anderer Männer zu Tri- dent am 18. Juni 1208. Sie trägt die Auf- schrift: „Carta Laudamentorum et Posta- rum Episcopi facta in monte Arzenterie." Sperges 267. ff. Trident. B. V. — Bergvertrag zwischen dem Bischof Albrecht zu Trident und den Ge- werken daselbst vom 24. März 1 185. Sper- ges 263. ff. Ung. BO. — Bergordnung Kaisers Maximilian für Ungarn von 1575. Wagner 173. ff Urk. — Urkunde. TJrzp. — Ursprung und Ordnungen der Berg- werge Volk. Vorschr. — Vollzugs Vorschrift vom 25. September 1854. zum allgemeinen öster- reichischen Berggesetze vom 23. Mai 1854. Vom Bau auf Steink. — Von dem Bau auf Steinkohlen (vergl. Quellen verzeichniss) . Vorschr. A. und B. — vergl. ,, Vorschriften" in dem Quellen Verzeichnisse. W. — Wagner, Corpus iuris metallici. Wagner B. V. - Wagner, Ueber die Chur- sächsische Bergwerksverfassung. WaXkenr. BO. — Eisensteinsordnung für das Stiftsamt Walkenried (Harz). Wagner 1121. ff. Wildenb. BO. — Bergordnung für die Reichs- herrschaft Wildenburg (Rheinprovinz) von 1607. Brassert 507. Würtenb. BO. — Bergordnung für Würten- berg vom 27. Juli 1597. Wagner 531. ff. Z. — Zeitschrift für das Berg-, Hütten- und Salinen wesen. Z.f. BR. — Zeitschrift für Bergrecht. Zuckert 1 . — Zuckert , Die Naturgeschichte und Bergwerksverfassung des Oberharzes — Zuckert 2. : Zuckert, Die Naturgeschichte des Unterharzes. Digitized by Google A. Aack, Ack/., mundartl. (Westfalen) — Stollen (s.d. und Aackeltruff): Die Gewerkschaft der Zeche H. ist mit dem Bergwerk unter der Bestimmung: „mit alle dem, was aus dem Kohlberg mit der Aack geioonnen werden kann,ux belehnt . . . Es ergiebt sich daraus, dass die H.-Oewerke darnach nur in so weit zum Abbau der Steinkohlenflötze be- rechtigt sind, als die Wirkung des Stollns oder der Aack sich erstreckt oder die Kohlen mit Hülfe des Stollns gewonnen werden können. Karsten Arch.. f. Bergb. 18., 398. 401. 457. Aackeltruflf, Aakeldmft /., mundartl. (Westfalen) — Stollen (s.d.): Stollen oder Aackeltr uff. Cl. M. BO. 3., 1.; 4., 6. tfr.831. 876. Schulz 11. Aackeltruff verwandt mit aquaeductus. VergL Adit, Ädich, Älich. Abätzen tr. — ätzen (s.d.): v. Schenchenstnel 1. Z. 2., B. 4.; 4., B. 64. Ab bähen tr. — s. Schwefelmännchen. Abbänken tr. — eine Bank hereinschlagen, hereintreiben (s. d. und Bank 2.) : Das Abbänken des Bergmittels. Bergm. Taschen!). 3., 133. Abbau w., auch Aushieb, Verhau, Verhieb — 1.) das Abbauen (s. d. 1.) : Mineralien, . . so lange dieselben auf den Lagerstätten zum Abbau entblösst vorliegen. Otto 36. Den Plan zu einem lohnenden Abbau entwerfen. Z. 7., B. 233. Die Aus- und Vorrichtung in ein richtiges Verhältniss zum Abbau bringen. 8., A. 98. Ein zum nach- haltigen Abbau geeignetes Feld. A. D. BG. §.18- Beim Abbaue mächtiger Lagerstätten. Schemn. Jahrb. 14., 94. Abbau der Pfeiler. Lottner 356. diagonaler Abbau: Abbau mittels Diagonalstrecken (s. d.): Z. 3., B. 168.; 5., A. 58. — etagenartiger Abbau: Etagenbau (s.d.): Z. 12., B. 154. — firsten- artiger Abbau: Firstenbau (s.d.): Z. 5., B. 117. — offener, oberirdischer Abbau: Tagebau (s. d.): Achenhach 89. — schachbrettförmiger Abbau: Schachbrettbau (s.d.): Z. 9., B. 187. — schwebender Abbau: Abbau nach dem Fallen (s. d. 1.), in der Falllinie einer Lagerstätte; iniGegens. zu streichender Abbau: Abbau nach dem Streichen (s.d.), in der Streichungslinie einer Lagerstätte: Bergm. Taschen!). 3., 118. — strossenartiger Abbau: Strossenbau (s.d.): Z. 5., B. 125. — unterirdischer Abbau (im Gegens. zu Tagebau) : Abbau mittels unterirdischer Grubenbaue : der Abbau des Galmeüager8 . . erfolgte theils unterirdisch, theils durch Tagebau. Z. 8., A. 91.; 8. B. 330. — Abbau mit breitem Blick, nach dem breiten Blick: eine Art des Strebebaues (s.d.): Z. 2., A. 352. — Abbau von unten herauf, auch Sohlen- bildung von unten herauf: Etagenbau, bei welchem die einzelnen Etagen oder Sohlen (s. d. 4.) nicht von oben nach unten d. h. von der Erdoberfläche nach der Tiefe zu, sondern umgekehrt von der Tiefe nach der Oberfläche zu gebildet werden in der Weise, dass ein Schacht soweit niedergebracht wird, als an dieser Stelle überhaupt in die Tiefe gebaut werden soll, und dass demnächst zuerst die unterste Sohle vorgerichtet und von dieser successiye mit oberen Sohlen in die Höhe gegangen wird: Z. 7., B. 285. Abbaue anlegen: im w. S. bauen (s. d. I.) überhaupt; im e. S. diejenigen Arbeiten, welche dem eigentlichen Abbaue vorangehen müssen, d. h. die Aus- und Vorrichtungs- arbeiten (s. ausrichten 2. und vorrichten) ausfuhren : Mineralschätze durch anzulegende Valth, Bergw3rtertmch. gitizedty Vj ogle 2 Abbauart — Abbaumethode. Abbaue gewinnen. S. BG. §. 75. Bei der Anlage eines Abbaues ist auf eine gute und wohlfeile Förderung Bedacht zu nehmen. Schema. Jahrb. 14., 92. — Abbaue führen, treiben, betreiben: diejenigen Arbeiten ausführen, welche unmittelbar den Abbau zum Zweck haben: Der Abbau ist so zu führen; dass Alles was nutzbar ist, heraus- genommen wird. Schemn. Jahrb. 14.> 90» Bi manchen Fällen muss der Abbau so geführt werden , dass das zu gewinnende Fossil in ziemlich grossen Stücken erhalten wird. 92. Die Grube führte in der 14-Ltr. Sohle Abbau. Z. 13., A. 121. ö. 1., 206. Jahrb. 2., 258. b* In der Regel soll nur derjenige Abbau betrieben werden, der die Kosten der Gewinnung, Förderung, Aufbereitung, Verhüttung wenigstens trägt Schemn. Jahrb. 14., 93. — Abbau geht um: derselbe wird geführt, getrieben: vergl. um- gehen. — in Abbau nehmen: mit dem Abbau beginnen: Durch Stollnbetrieb eine Pfetlerhöhe . . von mehr als 200 Lachtern zu lösen und in Abbau zu nehmen. Z. 5., A. 59. — im, in Abbau stehen: abgebaut werden (s. abbauen 1.): Das im Abbau stehende Mittel. Schemn. Jahrb. 14., 100. . 2.) die Stelle, wo Abbau (1.) stattfindet; auch der durch den Abbau entstandene freie Raum, Abbauraum: Förderung aus Abbauen in die eigentlichen Förderstrecken. Lottner 360. Fahrungen zu den Abbauen. Z. 2., A. 358. Die klaren Kohlen . . als Ver- satzmasse in den Abbauen verwenden. 4., B. 183. Die zur Ausführung des Abbaues (s. d. 1.) erforderlichen Materialien . . in der Nähe der Abbaue bereit halten, Vorschr. A. §. 13. 3.) Wasserabbau: vergl. abbauen 2.: Z. 4., B. 81. Abbauart /. — Abbaumethode (s.d.): Schemn. Jahrb. 14., 90. Abbauen tr. — 1) Lagerstätten, Mineralien, Bergwerke, Felder: diejenigen Arbeiten ausführen, welche erforderlich sind, um die in einer Lagerstätte von nutzbaren Mineralien nach einem bestimmten Systeme hergestellten kleineren Abschnitte (Pfeiler, Flügel) fortzunehmen; nutzbare Mineralien mittels bergmännischer Arbeiten von ihren Lagerstätten lostrennen, gewinnen: Niemand mag dem andern seine Gang abbauen. Ung. BO. 7., /. W. 183. Wie denn ein jeder Gang seine Vierung mit sich führet, also dass desselben Ganges Gewercken, was sie darinnen vor Gänge antreffen, von einem Sahlband biss zum andern biss in ewige Teuffe abbauen, die Ertze gewinnen und hinwegnehmen mögen. Seh. 1., 32. Wenn die Gewercken biss an ihre Marckscheide ab- gebauet. 196. Gewercken, welche ihre Zechen unter die Haupt - Stölln tieff ab gebauet. Span BR. S. 168. Im Fall, dass der Aeltere ein Trumm [von mehreren, in welche sich der Hauptgang getheilt hat,] aus und über die Vierung abgebaut hätte; hat er durch dieses Abbauen dasselbe Trumm gekieset, und ist ihm . . keines Weges zu gestatten, dass er nach diesem nochmal auf das andere un ab gebaute kiese. Bair. BO. 64. W. 366. Vorkehrungen, welche darauf abzielen, die im Schoosse der Erde ruhenden Mineralien abzubauen. Otto 35. Die im abgebauten Pfeiler stehenden Stempel wieder gewinnen. Bergm. Tasohenb. 3-, 117. Eine Lagerstätte unterirdisch abbauen. Z. 8., B. 128. Die schwachen Flötze von 15 bis 40 Zoll Mächtigkeit werden meistens mit sogenanntem breitem Blick abgebaut, wo die Berge, die beim Abbau mit gewonnen werden, und namentlich diejenigen, die beim Nachreissen der Förderstrecken fallen, zur Bergversetzung dienen. Bergm. Taschenb. 3., 116. — 2.) Wasser: durch bergmännische, zu diesem Zwecke hergestellte Baue die Wasser abfuhren : Ausserdem . . ist keine Grube schuldig Förderniss zu geben oder das Wasser durch ihre Gruben abbauen zu lassen. Hüttenb. BO. 20. W. 96. Der das Wasser abbauende Gewerke. ibid. Wie die Wässer ge- wältigt oder ab gebauet werden sollen. Hüttenb. BO. 40. W. 106. Wasserörter zu den abgebauten Selbstwassem. Z. 4., B. 84. 82. — 3.) den Becess: s. Recess. Abbamnethode /. — die Art und Weise, in welcher die zugänglich gemachten Lagerstätten in Bau genommen und gewonnen werden: Lottner 351. An die gewählte Abbaumethode wird aus staatsunrihschafÜichen und polizeilichen Gründen die Anforde- ioogle Uigmzed by T Abbaupfuler — Abbobrloch. 3 rttng gestellt, dass die Gewinnung so vollständ'g als möglich, mit dem mindesten Aufwände von Kosten und möglichst geringer Gefährdung der Arbeiter (unter Umständen auch der Tagesoherßäche etc.) geschehe. Z. 7., B. 281. Abbaupfeiler m. — Pfeiler (s. d. 2.): Z. 10., B. 7. Abb&U8€heiü m. — die (im Königr. Sachsen) dem Besitzer eines Kohlenwerks seitens der Bergbehörde ertheilte Erlaubniss zum Abbau seines Grubenfeldes : S. BG. v. 16. Juni 1868. §.4. Abbaustrecke /. — s. Strecke. Abbauwürdig a. — bauwürdig (s. d.): Erjs, das ohne Zehntenerlass nicht abbauwürdig war. Haupt 34. Das Trumm . . erstreckt sich . . beinahe 60 Ltr. in einer wechselnden abbauwürdigen Mächtigkeit von 1 bis lll* Ltr. zu Felde. Z. 11., B.69. Abbau Würdigkeit /. — Bauwürdigkeit (s. d.): Wenzel 311. Abbohren tr. — 1.) Bohrlöcher: dieselben herstellen: Wann das Loch ab - gebohret, wird es uff das reinnste gesäubert, ausgebutzet und auch getreugetl Rössler 62. b* [Es sollen] so tieff sichs leyden will, die Löcher abgebohret werden, damit das Pulver, wann die gebohrete Löcher weggeschossen, seinen rechten effect thun könne. Churk. BO. 7., 27. Br. 619. Die Löcher nach Zohlzahl abzubohren. ibid. Bei dem Abbohr en tiefer Bohrlöcher. Z. 1., B. 103. Das eigentliche Vertiefen des Bohrloches, das Abbohren. 92. Abbohren der Löcher im Kohl. 3., B. 173. Es waren um einen Zoll abzubohren [das Bohrloch einen Zoll tief herzustellen] durchschnittlich 0,372 Stunden und 242,5 Hübe nöthzg. 7., B. 28. — 2.) eine Gegend, ein Terrain: dieselben durch Bohrlöcher untersuchen um das Vorhandensein von Lagerstätten nutzbarer Mineralien, beziehungs- weise deren Verhalten und Mächtigkeit festzustellen oder um Quellen aufzusuchen: Durch diese Abbohrungen [des Terrains] wird die ungefähre Grenze ermittelt, bis zu welcher die Flötze nach dem Ausgehenden zu bauwürdig sind, und ist man dadurch im Stande, die in dem ab gebohrten Terrain anstehenden abbaubaren Kohlenquantitäten zu ermitteln. Z. 7., B. 233. — 3.) Gebirge, Gestein: Gestein mittels des Bohrers losschlagen, losbohren : Der Sackbohrer, so benannt, weil an ihm zwei Säcke zur Auf- nahme des abgebohrten Gebirges befestigt werden. Z. 3., B. 240. — 4.) Schächte: a.) dieselben mittels Bohrarbeit, durch Abbohren von Bohrlöchern herstellen: Das Abbohren des Schachtes geschah mittelst zweier Dampfmaschinen, von denen die eine . . zum Bewegen des Bohrapparates, die andere . . zum Herausziehen und Ein- hängen desselben diente. Z. 6., B. 164. 165. Bei dem . . bis zum Wasserspiegel niedergebrachten Schachte sind durch die Erbauung eines Bohrthnrmes und Aufstellung einer Bohrmaschine nebst Bohrvorrichtung nunmehr alle Vorkehrungen zum weiteren Abbohren dieses Schachtes getroffen. 15., A. 78.; 8., A. 202.; 11., B. 43. — b.) die bei dem Abteufen von Schächten zuströmenden Wasser abbohren (s. 5.). — 5.) Wasser: die bei Herstellung eines Grubenbaues zuströmenden und die Arbeit hindernden Wasser durch ein zu diesem Zwecke niedergebrachtes Bohrloch in tiefere Baue ableiten : Auf der Grube F. hat das Abteufen eines dritten Forderschachtes . . nur langsamen Fortgang gehabt. Man beabsichtigt zunächst, denselben vom Schachte V. aus zu unterfahren und die Wasser abzubohren, um dann das Abteufen um so schwunghafter zu betreiben. Z. 5., A. 41.; 1., B. 13.; 8., A. 177. Dieser Schacht wurde durch eine Lösungsstrecke . . von G. Schacht aus unterfaliren und dann das Wasser ab gebohrt. Jahrb. 2., 398> Abbohrer m. — s. Bohrer. Abbobrloch n. — Bohrloch (s. d.) : Einmännische Abbohrlöcher. Kanten Arch. I Bergb. 2., 108. Digitized by VjOOQLC 4 Abbrechen — Abfeilen. Abbrechen intr. — dem Gestein abbrechen, auch Abbruch thun: dasselbe auf eine für den Arbeiter vorteilhafte Weise losarbeiten, gewinnen: Seh. 2., 43. H. 177.b* Da der selb [der Strosse] mit Schlegel und Eysen, oder mit Keühawen, Keil, Stück und Eisen abzubrechen, soll er [der Steiger] . . nit stracks bohren lassen. Ckurk. BO. 7., 27. Br. 618. Abbrennen tr. — 1) Bohrlöcher, Schüsse: dieselben wegthun (s.d.): Cod. 160. — 2.) durch Feuersetzen, Brennen (s. d.) gewinnen: Weil die abgebrannten Gänge mehr Raum einnehmen, als sie vorher in der ganzen Masse eingenommen hatten. Delins §. 221. Abbruch m. — Vorgeben (s. d.): ö. 1., 596. dem Gestein Abbruch thun: demselben abbrechen (s. d.): Seh. 2., 43. Richter 1., 2. Wie . . auch wol vielmahl unnötiger Weise geschossen und . . eine Wand gesprenget wird , der wol mit Gezeu Abbruch geschehen können. Churk. BO. 7., 27. Br. 619. Abdeckarbeit /. — Tagebau (s.d.): Cod. 167. Abdecken tr. — 1.) abräumen (s. d.) : Das Obergebirge, welches man in einer Mächtigkeit von beinahe 20 Ltrn. vom Knottenflözze abdeckt. Z. 8., A. 99. — 2) bei Herstellung eines Grubenbaues im schwimmenden Gebirge mittels Abtreibezimmerung (8. Zimmerung) die untere Begrenzungsfläche (Sohle) des Baues durch Belegen mit Brettern, Pfählen, Schwarten verwahren: Rziha 632. **Abcmpfahcn tr. — abmuthen (s. d. und empfahen): Dem, der das Baw den alten Gewercken ab empfahen wiü. Ferd. BO. 15. Urspr. 119. Abendgang m. — s. Gang. Abendschicht m. — s. Schicht. Abfahren — I.) intr.; 1.) sich von dem Arbeitsorte wegbegeben: Es seind 24 stunden des Tags vnd Nachts, in drey Schichten getheilt, ein jegliche Schicht aber hat sieben stund, die drey vbrige stund seind . . mittel stunden, in welchen die Häwer zu den gruben fahrend, vnd vonjhnen abfahren. Agric. B. 73. Wer zu früh bei der Arbeit abfährt. Achenbach 4. — 2.) abkehren (s. d.i.): Von anlegen vnd abfahren der Arbeiter. Ferd. BO. 74. Urspr. 145. II.) tr.; 1.) Lagerstätten, Mittel, Klüfte, Sprünge: a.) dieselben durch Auffahren von Strecken hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und ihres Ver- haltens untersuchen; b.) mit einer zu dem (zu a.) angegebenen Zwecke getriebenen Strecke das Ende der Lagerstätte, des Mittels u. s. w. erreichen, dieselben verlassen: Demnächst hat man , . den Stolinbetrieb fortgesetzt, hat damit bei 102 Ltrn. . . das Alaun- erzßötz im Hangenden angefahren und dasselbe im 113. Ltr. abgefahren. Z. 8., B. 13. Bei 179 Lachter Länge des Orts war der Gyps abgefahren worden und es legte sich ein Rauchgebirge an. Mansf. V. B. 6. Der Betrieb des Stollns ist . . um 183 Lachter erlängt worden, . . ohne den vorliegenden Rücken abzufahren, ibid. — 2.) Baue, Ar- beiten: die Baue, Arbeitspunkte in der Grube befahren (s. d.), sie besichtigen, unter- suchen : [Es] fuhren . . 199 Mann wie gewöhnlich an, nachdem die Arbeiten von 2 Ober- häuern und später von dem Grubensteiger abgefahren worden und völlig sicher befunden waren. Jahrb. 2., 413.*' — 3.) Schichten: dieselben verfahren: s. Schicht 1. Abfahrt /. — das Abfahren (s. d. I.): v. Scheuchenstuel 2. Abfall m. — von Erzen: Abnahme des Metallgehaltes: v. Seh. 2., 3. H, 1.** Wenckenbach 2. Abfall leiden: an Metallgehalt abnehmen, geringer werden: Richter 1., 2. Abfallen intr. — 1.) von Gängen, welche sich geschart hatten (s. scharen L, 2.): sich wieder trennen: Rinmann 1., 22. — 2.) von Klüften, welche bei dem Betriebe eines Orts angetroffen, angefahren werden: in einer derjenigen Richtung, in welcher das Ort getrieben wird, entgegengesetzten Richtung einfallen (s. d. und zufallen): Wenn eine nicht seigere Sprungkluft mit einer streichenden Strecke angefahren wird: so erbrach Uigmzed by vjuu ölv Abfallstück — Abgestemme. 5 man dieselbe entweder zuerst an der Firste oder Über der Sohle, sie fällt also entweder dem Ortsstosse ab oder zu. Weil man sich nun diesen Stoss hierbei immer seiger vorstellen muss, so ist es gleichgültig, man sagt: die Kluft fällt dem Orte ab oder zu, oder man bestimmt ihre Lage durch die Worte: sie fällt dem Lothe ab oder zu. Da jedoch in schwebenden etc. Strecken der nur gegen die Flötzlage rechtwinkliche, also bei geneigten Flötzen nicht senkrechte Ortsstoss kein Anhalten abgiebt: so ist es besser sich nach dem Verhalten gegen das Loth auszudrücken. Am allerbesten erscheint es aber unter Ab- und Zufallen einer Sprungkluft dasjenige Verhalten ihrer Lage zu verstehen, wonach man sich an der Stelle der Abschneidung entweder in derem Liegenden oder derem Hangenden be- findet. Karsten Arch.f.Min. 9., 179. Z. 4., B. 158. Abfallstück n. — s. Freifallapparat. Abfangen tr. — Gesteinsmassen, welche hereinzustürzen drohen, durch Zimme- rung oder Mauerung unterstützen: Seh. 2., 3. H. l.R- Bestehet eine abzufangende Irrste aus rolligem und schüttigem Gesteine. Bericht V. Bergt). §. 270. Wo der Dach- dolomit stark zerklüftet oder wohl gar aus losen Klötzen und Blocken besteht, ist ein recht vorsichtiges Abfangen der Firste mittelst der Zimmerung nothwendig. Z. 1., B. 38.; 5., B. 21.; 8., B. 18. 142.148. Loser Sand, den man mit dicht an einander schliessenden Brettpfählen abfangen müsste. Jahrb. 2., 259.b* Abfrischen tr. — eine Gesteinsmasse behauen um eine neue, frische Oberfläche zu erhalten': Es ist . . gut, das Gebirge, ehe man den Damm an dasselbe schlägt, ab zu- frischt n, d. h. eine frische trockne Oberfläche desselben dem Damme darzubieten. Z. 4., 91. 40. Abführen tr. — Gezähe, Seile: dieselben abnützen: Abführen, das Ge- zähe stumpf und unbrauchbar machen. Rinmann 1., 24. Zur Seilfahrt muss ebi Seil nicht so lange benutzt werden, bis es vollständig abgeführt ist, sondern es muss als unbrauchbar für diesen Zweck gelten, sobald sich irgend schadhafte Stellen zeigen. Achenbach 70. — 2.) Wasser, Wetter: dieselben ableiten: Den Gruben Wasser ab- und Wetter zuführen. A. LR. 2., 16. §. 423. Z. 3., B. 162. Die verbrauchten Wetter abführen. Z. 10., B. 32. Abfüllen tr. — 1.) Gesteinsmassen: dieselben wegfallen (s. d.): Abfüllen grösserer Bruchstücke und Gerolle. GL 1., 67. Abfüllen schon gewonnenen Haufwerlcs über Tage, 68. Wo durch den alten Mann r Olli g es oder schwimmendes Gebirge abgefüllt werden soll. Vorschr. B. §. 29.- — 2.) Grubenbaue: dieselben von den herein- gestürzten Gesteinsmassen entleeren und so wieder zugänglich machen, sie gewältigen (s. d. 1.): Bei Abfüllung und AufgewäUigung alter Schächte. Vorschr. A. §. 7. Abgeben tr. — l.) marksch.; von einem bestimmten festen Punkte (dem Ab- gebepunkte) aus die Lage eines anderen Punktes bestimmen: Wenn alles richtig ab- gegebenist, und nach dem Gange geschür ff et werden soll, so muss das Einschlagen nicht allzuweit von dem abgegebenen Orte geschehen. Voigtel 88. GK 3., 1. — 2.) Ge- dinge abgeben: s. Gedinge. Abgebepfahl m. — ein an dem Abgebepunkte (s. d. und abgeben 1.) eingeschla- gener Pfahl: Wenckenbach 2. Beer 238. Abgebepunkt m. — s. abgeben 1.: Beer 238. AbgckommC n. — Ausläufer (s. d. 1.): Ersinckt einer mit seinem Hauptgang andere Gänge undwil sich auf dieselben als auff Trümmer oder Abgekömme von Haupt- gang legen. Seh. 1., 34- H. 154.a" v. Gang §.J>4. Trümmer oder Abgekömme. Span BR. S. 269. Em Abgekömme von dem Hauptgange. Karsten §.357. Abgestemme n. — l.) Vorsatz (s. d.): G. 3., 90. Die Versatzstufen oder Abgestämme werden trocken gemauert. Schemn. Jahrb. 14., 104. — 2.) raundartl. (OberschlesienJ; ein behufs Verbindung einer tieferen Hauptstrecke mit einer höheren hergestellter Bau: Z. 1., B. 31. Digitized by LjOOQLC Q AbgewÜran — Abkehrschein. Abgew&hren tr. — im Gegenbuche abschreiben: Man nennt die Handlung, durch welche der Berit* einet Bergwerkseigenthums von dem früheren auf einen anderen Besitz übertragen wird, das Ab- und Zuschreiben oder das Ab- und Zugeteähren ün Gegenbuche, Durch diese Handlung wird der Besitz des vorigen Greioerken für erledigt, und der des neuen Gewerben für ergriffen angesehen. Kanten §.281. Die cedirte Bergk- theil nicht abgewehren lassen. Span B. U. 78. H. 162** v. Gegenschreiber. AbgewUtlgen tr. — gewältigen (s. d.): Abgewältigung unter Wasser stehen- der Tiefbaue. Vorschr. B. §. 39. Abhängen tr. — eine maschinelle Betriebsvorrichtung ausser Zusammenhang mit der Betriebskraft setzen und dadurch zum Stillstehen bringen (vergl. anhängen): Rinmann 1., 32. G. 3., 2. Abhauen tr. — 1.) im Einfallen einer Lagerstätte eine Strecke treiben und zwar in der Richtung von oben nach unten, mit einer Strecke niedergehen; insbesondere im subst. Inf.: das Abhauen: eine in der angegebenen Weise im Einfallen einer Lager- stätte getriebene Strecke, Fallort (s. d.): Jahrb. 1., 306 b- Berggeist 11., 414* Z. 5., B. 79. — 2.) in Folge Auftretens von tauben Mitteln (s. d.) die weitere Gewinnungs- arbeit einstellen (vergL Abhieb): Wenn man mit einem Strebe am Tauben abhauen will. Z. 1., B. 37. — 3.) abbauen (s. d. 1.): Um Gebirgsbewegungen und grosseren Brüchen, welche die benachbarten Baue gefährden können, vorzubeugen, müssen . . in vielen Fällen die abgehauenen leeren Räume versetzt werden. Schema. Jahrb. 14., 92. Abheben tr. — von Pumpen, Sätzen (Satz 1.): die eingesaugten Wasser aus- giessen (s. anheben). Abhieb m. — die Stelle, an welcher in Folge Auftretens von tauben Mitteln (s. d.) die weitere Gewinnungsarbeit eingestellt werden muss (vergl. abhauen 2.): Bei einem Abhiebe von Tauben ist Acht zu haben, dass jede Spur von Erz hinweggenommen werde, weil eine solche nicht selten wieder auf edlere Parthien führt. Z. 1., B. 37. Abhfitten tr., auch abköhlen, zu Sumpf treiben, türkel hauen — Berg- werke: dieselben durch unwirtschaftlichen Bau verwüsten: Zechen türkel hauen, item abhütten, eben machen, abköhlen, heisst, wenn man die Strossen und Bergfesten alle heraushauet, die Schächte und Strecken mit nothdürfUger Zimmerung nicht versiebet, son- dern alles zu Bruch und Sumpf gehen lässt. Seh. 2., 110. H. lb* Abkehr m. — Abkehrschein (s. d.): N. BO. §. 62. N. Inst §.11. Bergm. Taschenb. 2., 246. Abkehren — I.) intr.; von Bergleuten: nach vorheriger Kündigung das Dienst- vcrhältniss aufgeben und aus der Arbeit treten: Welcher Hauer darüber von seinem Geding, oder sonst seiner angenommenen Arbeit entweichen, und wie sich gebühret, nicht abkehren würde, der oder die sollen mit Ernst gestrafft werden. N. K. BO. 4. Br. 13. Die Häwer sollen von den Gedingen und andere Arbeit, gebührlicher Weise abkehren. Löhneyss 240. Seh. 2., 4. H. I* Pr. BG §. 84. II.) tr.; Wasser ableiten (vergl. ankehren) : Es soll niemandts das Wasser von den Hüttschlägen [Schmelz werken] , Puchem [Pochwerken] . . abkehren. Ferd. BO. 1.92. Urspr. 198. Ehe das Legen einer Biese [s.d.] . . begonnen werden kann, muss das Wasser mittels Binnen abgekehrt werden. Z. 4., B. 86. Abkehrschein, Abkehrzettel m., auch Abkehr — das einem abkehrenden Bergarbeiter über die Art und Dauer seiner Beschäftigung und über seine Führung er- theilte Zeugniss: Abkehr zettel. Wagner B. V. 72. Jedem Bergarbeiter oder Auf' seher ist bei seinem Austritte ein Abkehrschein (Entlassschein) auszufertigen. Oeatr. BG. §. 208. reiner Abkehrschein: ein Abkehrschein, in welchem über die Führung nichts gesagt ist: Der Bergwerksbesitzer ist nicht bloss auf Verlangen des Arbeiters verpflichtet, Digitized by VjOOQlC Abkerb«! — Ablotken. 7 sondern auch ohne solches Verlangen berechtigt, ein Urtheü über die Führung des Berg- mannes in dem Zeugnisse abzugeben. Der Bergmann ist nicht berechtigt einen sogenannten ' reinen Abkehrschein zu verlangen. Klofltennann 3., Anm. 158. Abkerben tr. — kerben , schlitzen (s. d.) : Eine Steinsalewand . . von beiden Seiten abgekerbt und zuweilen auch unterschrämt. Z. 2., B. 32. Abklopfen tr. — 1.) lose, locker gewordene Gesteinsmassen, insbesondere die Gesteinsschalen, welche bei dem Feuersetzen (s. d.) sieh losgezogen haben, vollends los- schlagen: G. 3., 2. — 2.) Gestein beklopfen (s.d.): v. SeheichemtDel 3. — 3.) Arbeiter ausklopfen (s.d.): Wenckenbach 2. Abkohlen tr. — bei der Kohlengewinnung nach Ausfuhrung der erforderlichen Vorarbeiten das Kohl von seiner Lagerstatte wegnehmen; die durch Schlitzen und Schrämen zum Abbau vorgerichteten Kohlenmassen gewinnen: Lottner 356. Strecken, deren Oerter . . abgekohlt worden. Achenbach 98. Z. 3., B. 20.; 8., B. 159.; 15., B. 74. Abkohlen tr. — abhütten (s. d.): Seh. 2., 110. H. lb- Abkommen n*, auch das Abkommende, Abkommens, Abkommniss — Ausläufer (s. d. 1.): Dafern selbiger [Beigang] nur vor ein blosses Abkommen von des S. Hauptgange zu achten wäre. H. lb* Seh. 2., 4. Ein bauwürdiges Trumm desselben [des Hauptganges] oder ein Abkommendes. Bericht V. Bergb. §. 103. Bergm. Worterb. 5A- Ablagerung/. — 1.) Lagerung (s.d.): Muldenförmige Ablagerung. Jahrb. 2., Beil. 9.** Flötze in fast horizontaler Ablagerung. 9.b* Gleichförmige ungestörte Ablagerung und Erzfuhrung des Kupferschief erfibtzes. Z. 15., A 135. — 2.) Lager- statte (8. d.): Die Aufsuchung der Mineralien auf ihren natürlichen Ablagerungen. Pr. Bö. §. 3. Die Gruben, welche auf den Ablagerungen von Thoneisenstein- Nieren bauen. Z. 15., A. 113. Ablängen tr. — auffahren (s. d. 2.) : Auf den bauwürdigen Anbrüchen eine Strecke ablängen. RÖBfller 70.*- Abla88Werk n. — ein Sinkwerk (s. d.), welches in der Weise angelegt ist, dass die Ausleerung der darin erzeugten Soole nach unten geschieht (vergL Schöpfwerk): Z. 4., B. 45. 46. Ablaufen tr. — laufen (8. Ablösung, Ablösung/. — 1.) eine schmale Kluft (s. d.): Delius §. 31. Wenn Gänge ein ordentlich Besieg und Ablösung haben, werden sich solche so leichiUch nicht von anderen übersetzenden Gängen Vordrucken lassen. Beyer Otia met. 3., 261. — Das Kohl ist von vielen Ablösungen durchsetzt. Karsten Arch. f. Min. 6., 93 — 2.) die Zu- lassung der sogenannten alten verzubussten Gewerken (s. Gcwerk) zu ihren Kuxen im Falle der Wiederaufnahme der Zeche, wenn diese Gewerken nachweisen, dass sie die Kuxe stets gehörig verzubusst haben, und sich bereit erklären, die neu anzulegende Zubusse zu entrichten: Schneider §. 301. Ablotben tr. — abseigern (s. d. 1.): Wenckenbach 3. Digitized by VjOOQLC 8 Abmuthen — Abrichten. Abmuthen tr., auch abempfahen — die Freifahrung (s. d. 1.) eines Berg- werkßeigenthumes beantragen, um hiernächst darauf Muthung einlegen zu können (vergL muthen, Anna.): V. Seheuchenstnel 4. Den Freifaü durch seinen Antrag (Abmuthung, * Freimachung) bewirken. Schomburg 295. In steter Beßirchtung einer Abmuthung zu Scheinarbeiten genöthigt. ibid. Abnehmen tr. — l.) das Streichen oder Fallen einer Lagerstatte mittels mark- scheiderischer Instrumente bestimmen: Abnehmen, die Stunde eines Ganges, sein Streichen nach der Nadel des Compasses wahrnehmen. Bergm* Wörterb. 6** — 2.) Ge- dinge abnehmen: s. Gedinge. Abnieseln tr. — Gezähe abnützen: Seh. 2., 4. H. l.a- 19> Abgenieselt, abgenutzt. Wenckenbach 2. Abpfählen tr. — durch eingeschlagene Pfähle bezeichnen: Bergm. Wörterb. 6b- Rinmann 1., 48. Abpfänden tr. — verpfänden (s. d.): Bericht v. Bergb. §. 193. Abquenseln tr. — abschlagen (s. d. und Quensel) : Beim Ausstürzen unmittelbar an der Hängebank darf der Kübel in der Regel nicht abgequenzelt werden. Vorschr. B. §. ii. *Abraiten intr. — mit den Bergarbeitern bei ihrem Abkehren (s. d. I.) wegen ihres Lohnes abrechnen und ihnen den Betrag nach Abzug der etwa geleisteten Vor- schüsse zahlen: v. Seheuchenstnel 4. *Abrait Schein m. — der dem abkehrenden Arbeiter über die mit ihm gepflogene Lohnsabrechnung (vergl. abraiten) ausgestellte Schein, aus dem insbesondere hervor- gehen muss, ob dem bisherigen Dienstherrn noch Forderungen an den Arbeiter zustehen; auch Abkehrschein (s. d.): v. Scheuchenstnel 4. Schneider §. 361. Arbeiter sollen nur mit Abraitscheinen . . aufgenommen werden, ßritzner 219. Abraum m. — 1.) die Dammerde (s. d.) und das Gestein, welche eine Lager- stätte von nutzbaren Mineralien bedecken und welche weggeschafft (abgeräumt) werden müssen, wenn der Abbau der Lagerstätte von Tage aus (durch Tagebau) erfolgen soll: Abraum ist die Tamm-Erde, so über den Gang lieget. Seh. 2., 4. H. 2.a' Abraum die Dammerde, und was über den Gang liegt und weggebracht werden muss, ehe man auf den Gang kömmt. Bergm. Wörterb. 7.** Z. 14., B. 181. — 2.) Tagebau (s. d. und Ab- raumsarbeit): Tagebaue (Abräume) bleiben [auf den Rissen] uncolorirt. Beer 184. 177. Abräumen tr., auch abdecken, aufdecken — den Abraum (s. d. 1.) weg- schaffen und so die darunter liegende Lagerstätte biosiegen: Da man, wenn der Berg einer Lachter tieff abgereumet, einen Fletz oder schwebenden Gang antrifft. Albinus 187. Bei dieser Gewinnungsart [durch Tagebau] soll das roüige Obergebirge zuvörderst dergestalt abgeräumt werden, dass solches von dem entblössten ALbaustoss jederzeit wenigstens drei Fuss . . zurückstehe. Achenbach 136. Die Vorrichtung für den Tagebau besteht in dem Abräumen des . . Dachgebirges mittelst terrassenförmig Übereinander liegender söhliger Strossen. Z. 14., B. 181. Mit der Abräumung nicht weit genug dem Abbau voraus sein. 8., A. 100. Abraumsarbeit /., Abraumsbau m. — Tagebau (s. d.): Karsten §. 194. Lottner346. Abraumsarbeit auf Braurtkohle. Z. 2., A. 353. Abreden tr. — Bergarbeiter auffordern, ihr bisheriges Dienstverhältniss auf- zugeben und in ein anderes überzutreten : Abreden, Abwerbender Arbeiter. Gritzner218. Schneider §. 363. Abreissen tr. — abspalten ^vergl. reissen 1.): Bergm. Tasohenb. 4., 59. Abrichten tr. — abmessen: Abrichten heisst, wenn der Zimmersteiger mit dem Spermasse das BÜhnloch und Anfall, worein der Stempel gelegt wird, richtig abmisset. Rinmann 1., 49. Digitized by Google Abriss — Abschneiden. 9 AbrlSS ra. — Riss (s. d.): Marckscheider soll nach verrichteten Zügen jedesmahl richtigen Abriss, darauf alle übersetzende Gänge und ihre Stunden fleissig mit ein- gebunden seyn sollen, sowohl nach der Teufe als über Tage fertigen. Seh. 1., 111. Voigtel 119. Span B. U. 37. 43. Abritzen tr. — verworfene Lagerstätten durch bergmännischen Betrieb wieder auffinden, erreichen (ausrichten): Richter 1., 7. Wenckenbach 3. Absatz m. — Abtritt (s. d.): Minerophilus 10. Bergm. Wörterb. 7.*- Absätzig a. — 1.) von Erzen: in kurzen, immer bald wieder aufhörenden (abgebrochenen) Mitteln (s. d.)vorkommend: Absätzige Erzführung. (J. 2., 98. Der Adel bricht absetzig ein. V. Scheuchenstuel 6. Schmale und absätzige Spatheisenstein- Gefährten. B. H.H. Z. 27., 97> — 2.) von Gestein: klüftig, gebrech (s. d. und absetzen 3.): Rinmann 1., 58. Absäubern tr. — säubern (s. d.): Minerophilus 10> Abscheiden intr. — abkehren (s. d. 1.): Wann einen Knappen auf unserer Berg- werk einem nicht mehr zu bleiben gef ellig und sich änderst wo hin thun und abscheiden wilj so sol er das thun mit wissen unsere Bergrichters. Ferd. BO. 75. Urepr. 146. *Abschi(e)nen tr. — markscheiden (s. d.): v. Scheuchenstuel 5. Beer 1. VergL schinen. *Abschi(e)ner m. — Markscheider (s. d.): v. Scheuchenstuel 5. Abschlössen tr. — Bohrlöcher: dieselben wegthun (s.d.): Verfahren, Bohrlöcher in wasserreichem Gestein zu besetzen und abzuschiessen. Bergm. Taachenb. 3., 233. Abschlagen — I.) tr.; 1.) im Schachte aufgeförderte Fördergefässe von dem Seile losmachen bez. von dem Fördergestelle abnehmen (vergl. anschlagen 1. 2.) : Die Kübel werden mittelst Haken und Schlinge an das Seil befestigt und bleiben während der Arbeitszeit an dem Seile . . . An der Hängebank findet niemals ein Abschlagen statt, sondern der Kübel wird dort in die Laufkarre ausgestürzt. Z. 1., B. 17. An- und Abschlagen [von Wagen], 10., B. 90. — 2.) nachschlagen, hereinschlagen (s. d.): Würtenb. BO. 3., 9. W. 556. II.) intr.; von Bohrlöchern, Schüssen: s. Schuss 3. AbSChlitzen tr. — schlitzen (s. d.): Z. 3., B. 173. 174. Mit Wasser ab - schlitzen. 4., B. 240. Abschneiden — I.) intr. und refl . / auch absetzen, abstossen: von Lager- statten, Mitteln: an einem Punkte, bis zu dem hin die Lagerstätte, das Mittel in der bisherigen Mächtigkeit ausgehalten haben, in Folge Auftretens einer fremden Ge- birgsart plötzlich aufhören, sich verlieren: Ein Gang wird abgeschnitten oder schneidet ab, wenn er mit voller Mächtigkeit bis an eine gewisse Stelle heransetzt und hier plötzlich aufhört. G. 2., 90. War auch Sach . ., dass sich das Aertz in dem Perk verlur oder absnit; so sey man [dem Erzscheider, Auschläger] des Solds noch sonst nichts zu geben schuldig: wurde aber die Arzt wider ansteen [anstehen]; so sol man im seinen Sold wieder geben. Urk. v. 1464. Lori 93. b* Denn der . . die Erde . . kan segnen und fruchtbar machen, der kan auch Ertz nach seinem willen wachsen, vnd dasselb sich wider abschneiden vnd verlieren lassen. M. 30.b* Da sich solcher als ein ordentlicher streichender Gang enoiesen, und sich weder abgeschnitten, noch sonst verlohren. H. 27 1.** Weil die Ertze sich abschneiden und nicht . . lang bleiben und bestendig sein. Albinus 126. Alldieweile das Bergwerck sich über Tag und Nacht ändert, die Ertze sich abschneiden und der Bergbau gar leicht gänzlich aufhören kann, H. 263.b* Nördlich vom Br Schacht der benachbarten Grube, welche dasselbe Flötz bebaute, ist nicht nur dieses Flötz, sondern das ganze Steinkohlengebirge abgeschnitten, indem sich tertiäre Massen vorlegen. Jahrb. 2., 25 1.** V.«th, Berpr^boch. Digitized gy GoOgk 10 Abschneiden — Absetzen. ü.) tr.; das Abschneiden (I.) bewirken, herbeiführen: Da mächtige Fäulen oder so fest Gesteine fürfiele, dass es einem seinen Gang also versetzte und abschnitte, dose man keinen Gang erkennen honte. Span BR. S. 265. Do wirz aller gewissest heten, do kam ein kluft mit einer leiten, diu sneit uns abe den ganc so gar, sam er nie wäre komen dar. Märe v. Feldb. 441. Ein Sprung, . . welcher das Flötz abschnitt Jahrb. 2., 196.b* ** Abschneiden n. — Feldesgrenze, Markscheide (s. d.): Allermassen es eines jeden Gewerkens Schuldigkeit erfordert, auf die ihm verliehenen Grubenrechte Obacht zu tragen und das Abschneiden nicht zu überfahren. HütUnb, BO. 16. W. 94. Abschnitt m. — 1.) das Abschneiden* (s. abschneiden I.): An den Grenzen der Mittel zeigt sich hin und wieder ein plötzlicher Abschnitt der Erzführung, häufiger jedoch eine allmälige Abnahme derselben. Z. 1., B. 9. 35. Der Tiefbau . . hat . . wegen des völligen Abschnittes der Erzanbrüche . . aufgegeben werden müssen. Jahrb. 2., 10.** — 2.) Anschnitt (s. d.): Schichtmeister . . zeigen vor jedem Lohntage alle seit dem letzten Lohntage bey dßr Zeche aufgelaufene Bergkosten vor Stück vor Stück im Bergamt an, welches der Abschnitt heisst Wagner B. V. 42. Anm. v. Schenchenstuel 5. Abschroten tr. — abhauen, abschlagen: Glassertz vnd . . silber, welche man mit meisseln hat abschrotten müssen, M. 63.** 118.** Abschwarten tr. — abhauen, loshauen: Der Pfeüerbau der Engländer bei grösseren Breiten besteht . . in besonderen Bausystemen. Es ist entweder ein fortwährendes Abschwarten mit Breiten von 2, 3 bis 5 Lachter oder ein stossweises Abbauen von beiden benachbarten Pfeilern aus. Z. 12., B. 310. Abseigem — I.) fr.; auch ablothen, absenkein: Schächte: die Tiefe senk- recht niedergehender Schächte mittels des Lothes oder Senkels (einer Schnur, an deren Ende ein Gewicht befestigt ist) bestimmen: Seh. 2., 88. H. 332.** 362.** II.) intr.; Ton Wassern: ablaufen, sich verlieren: Derselbe [Querschlag] ist nur auf 21 Lachter Länge aufgefahren, weil es zweckmässig schien, zunächst das Abseigem der vor Ort in einer Sandlage liegenden Wasser abzuwarten. Mansf. V. B. 23. III.) refl.; von schwimmendem Gebirge (s.d. 2.): trocken werden: Nachdem sich das Gebirge einigermassen abgesaigert und beruhigt hat. Z. 8., B. 23. Abseilen tr. — Seile abnützen: Wenn selbige [Seile] abgeseylet und vom Haspel geschlagen sind. Seh. 1., 189. H. 370> Absenkein tr. — abseigem (s. d. I.): v. Scheuchenstuel 5. v. abseigem. Absenken tr. — abteufen (s. d.) : Mit dem weiteren Absenkendes Tiefbauschachtes wurde noch nicht begonnen. Z. 13., A. 201. Absetzen — I.) refl. und intr.; 1.) von Lagerstätten, Erzmitteln: ab- schneiden (8. d.): Wenn der streichende Gang in der Fläche gradezu gegen eine andere feste Bergwand, oder einen mächtigen Gang, welcher ihm unter einem schiefen, oder rechten Winkel begegnet, und von einer anderen Bergart ist, aufhört oder terminirt wird, so dass der Erzgang nicht mehr wieder gefunden werden kann; alsdann sagt man: der Gang setzet sich ab. Rinmann 1., 54. CK 3., 3. Santstein, welcher 2 vnd ein halb biss 3 Lachter mächtig, davon sich die Gang absetzen. Span B. U. 228. Thut sich der gang auf, .. so schüttet er gemeinigklich, wie sich auch das ertz gern abschneidt, wenn . . der gang sich wider vordrucket vnd verleuret M. 37.b* — 2.) von Trümmern (s.Trumm 1.): in seitlicher Richtung abgehen, sich abzweigen, wegsetzen (s. setzen II.): Würde ein Drumb Ertz oder Anweisung eines Ganges von dem Hauptgang absetzen, und man wegen Einbringung des Gezimmers nicht mitnehmen konte, daheselbst soll man Digitized by Google Absieden — Abstossen. ~ \\ nickt allein deutliche Gemcrcke schlagen, sondern es soll auch . . verzeichnet werden, damit nachgehends der verfallene Gang . . weiters gesucht und verfolgt werden könne. Churh. BO. 7., 30. Br. 621. — 3.) von Gestein: seine bisherige Festigkeit verlieren, klüftig, gebrech (s. d.) werden: Seh. 2., 4. E 2> II.) tr.; Maschinen: dieselben abhängen, zum Stillstehen bringen: Das Anlassen [der Maschine] muss, wie auch das Stopfen oder Absetzen allmählig erfolgen. Vorschr. B. §. 32. Absieden tr. — ätzen (s. d.): Wie langsam die Bewegung [der Soolenmasse in einem Sinkwerke] ist, mag man daraus abnehmen, dass zu Aussee in der Woche nur 1 bis lll%< . Zoll vom Himmel abgesotten werden. Z. 2., B. 23. Absinken tr. — 1.) Schächte, Bohrlöcher: dieselben niederbringen, ab- teufen (s. d.): Seh. 2., 4. H. 3.* Ein tagschacht absinken durch vnverschrotenfeld. M. 143.b* Schächte, welche man im Verfolge der Untersuchung des alten Baufeldes ge- schlagen hat und auch noch weiter abzusinken haben wird. Z. 1., B. 12. Ein ab- gesunkenes Bohrloch. 13., A. 110. — 2.) Lagerstätten: dieselben durchsinken (s. d.): Wo mancherlei/ geschieh in eim Gebirg bey dem Gang sich zusammen lencken . . , darauff mag man trostlich sencken . . . So aber in dem stneken einfewle [Fäule] kerne, der dar ff man nicht erschrecken sondern . . dieselbe feule gantz absinken, biss man den Gang mit seinen geschicken in die frische gantz [Gänze, s. d.] wiederbringt. Ursp. 53. Etliche Fletx absincken, biss man . . guten Schiefer und Kupffer-Ertz erschlägt. Löhneyss 24. Absinken n. — Abteufen (s. d.): Z. 14., B. 287. Abspannen tr. — Bergarbeiter: dieselben ihrem bisherigen Dienstherrn ab- wendig machen: Niemand soll dem andern seine Knechte und Bergleute abspannen und da jemand unwissend einen angenommen, soll er [ihn], sobald es ihm kund gethan, des Dienste entlassen. Beyer Otia met. 3., 304. Abspreizen tr. — mittels Spreizen unterstützen, verwahren (s. Spreize 1. und ▼erspreizen) : Ist das zu durchörternde Gebirge vollständig schwimmend, so muss auch der Ortsstoss gesichert werden, was dadurch geschieht, dass man ihn jedesmal hinter dem zunächst stehenden Gevierte mit Brettern verzieJit, die bei starkem Drucke gegen einen unter die Kappe geschlagenen Stempel einzeln oder im Ganzen abgespreizt werden. Z- 8., B.3. Zur Sicherung der im Bruche arbeitenden Häuer werden . . die zunächst am Bruche be- findlichen Holzpaare oben zwischen den Kappen gegen einander abgespreizt, damit sie bei unerwartetem Einbrechen des alten Mannes nicht so leicht umgeworfen werden können. 141. Absprengen tr. — Bohrlöcher: dieselben wegthun (s. d.): Es darf der Häuer nicht zu allen Zeiten sprengen, . . sondern es ist den Häuern nur eine gewisse Stunde gegen Ausgang der Schicht bestimmt, wo sie die durch die ganze Schicht ausgebohrten Löcher absprengen müssen. Delins §. 173. Das Absprengen der Bohrlöcher besorgt zu Ende der Schicht der Schiesssteiger. Schema. Jahrb. 14., 105. * Abstangeln tr. — markscheiden (s. d. 2.): Y. Sohenchenstuel 6. Abstempeln tr. — durch Stempel, Bolzen unterstützen: Die Pumpen. . stehen auf Balken, die mit dem einen Ende nur soweit in den Schachtraum hineinragen, als das Auflagern der Rohre erfordert, und mit dem andern Ende tief in das Gestein hineingreifen und dort abgestempelt und verspreizt sind. Z. 8., A. 185. Klötze . . durch Bolzen ab - gestempelt. B. 22. **Ab8tollen tr. — durch einen Stollen lösen (s. d.) : Da das Gebürg nicht hoch und nicht abzustollen: Sponh. BO. 6. W. 593. AbstOS8en — I.) intr. und refl.; von Lagerstätten: abschneiden (s. d.): Das Aufhören von Flötzen erfolgt . . durch Abstossen, indem das Flötz bis an ein schroff aufsteigendes, dasselbe wohl durchbrechendes Grundgebirge her ansetzt und hier plötzlich Digitized by VjOOQLC 12 Abstroßsea — Abtreiben. mit voller Mächtigkeit aufhört. €L 2., 167. Nöggerath 206. Am Porphyr de» Hoch- waldes 8to88en sich . . die Kohlenflötze im waldenburger Revier ab. 0t. 2., 167. II.) intr.; von Schüssen: vergl. Schuss 3. AbstrOSSen tr. — Lagerstätten strossenartig abbauen, durch Strossenbau (s. d.) gewinnen: Minerophilns 14. Richter 1., 11. Abstrossen heisst das vorliegende Erz oder Gang vermittelst Schlägel und Eisen gleichsam Strossen, strossenweise gewinnen, und geschiehet dieses, wenn ein Häuer mit dem oberen Orte der Strossen fortgeht, der andere aber die angefangene Strosse nachreiset, oder nachschlägt und durchhauet. Rinmann 1., 66. Abstufen tr. — stück- oder stufenweis abhauen, abschlagen (vergl. stufen): Dieser aber weisset denen neuen ankommenden Bergleuten den Ort, wo diess mitgenommene Erz ab g es tu ff et. Beyer Otia met. 2., 152. Es muss darauf gesehen werden, dass man leeres Gestein, möglichst von den Wänden abstufe. Z. 1., B. 33. Das geognosttsch- bergmännische Begehen einer Gebirgsgegend verbunden mit Abstufen der Gebirgssteine. Vollz. Vorschr. §. 10. Abstürzen tr. — Von einer Höhe hinabschütten (s. stürzen I.): Die Förderung gelit in der Weise vor sich, dass die Kohle . . durch JtolUöcher auf die Grundstrecken ab- gestürzt und in denselben mittelst Wagen dem Schachte zugefördert werden. Z. 12., B. 144. Die Berge werden durch kleine Schächte . . in den Grubenbau abgestürzt. 146. Abteufen tr., auch senken, absenken, sinken, absinken, nieder- bringen,— Schächte, Bohrlöcher: dieselben in die Tiefe niederarbeiten, durch berg- männische Arbeit, welche in dieser Weise ausgeführt wird, herstellen: Seh. 2., 4. H. 3.*' Man arbeitet von Tage in die Tiefe der Gebirge, theils saiger, theils flach nieder, und dieses heisst Schächte abteuffen, oder absinken. Delhis §. 154. Bergleut . . müssen . . vil schecht abteuffen, ehe sie durch den abraum kommen. M. 37.b* Der Schacht ist von der S. Sohle bis zur 1. Tiefbausohle weiter abgeteuft worden und soll bis zur 3. Tiefbausohle niedergebracht werden. Z. 15., A. 81. Abteufen mit Gegenort. 8., A. 177. Abteufen mit Vorgesümpfe. ibid. ins Abteufen nehmen: mit dem Abteufen beginnen : Es wurden in der Nähe des Stollens 3 Hauptschächte ins Abteufen genommen. Jahrb. 2., 154.b# Abteufen n. — l.) der tiefste Theil eines Schachtes: €k 3., 3. Zerrenner 485. — 2.) Schacht überhaupt, insbesondere ein solcher von verhältnissmässig geringer Tiefe oder ein Gesenk (s. d.): Rinmann 1., 67. Da die Erfahrung gelehrt hat, dass keine Be- fahrung in Schächten und Abteufen sicherer, als au f Fahrten geschehe. N. Instr. §. 7. In oder über der StoUnsohle ansitzen, um Oerter, Abteufen und Ueberhauen anzulegen. S. BG. §. 169. Abtrecken tr. — abladen: Abtrecken ist soviel, als das Ertz, Schlich und dergleichen abladen. H. 3.b< Seh. 2., 5. Abtreibearbeit /. — Getriebearbeit, Abtreibezimmerung (s. Zimmerung): Die Abtreibearbeit von Bruchörtem und in Brüchen. Vorschr. B. §. 29. Karsten Arch. f. Min. 6., 14. Abtreiben ir. 1.) Gesteinsstücke, Wände: dieselben abklopfen (s. d. 1.): Wenn man das vom Feuer gehobene Gestein in der Grrube loss schlägt, ingleichen wo sonst ohne das Feuer etwas Gestein loss wird, so man dasselbe vollends loss macht, so nennet man es ab getrieben.' HL. 4.b" Seh. 2., 5. Da sie eine Wand abtreiben und werfen wollen. Inst. met. 19. — 2.) Pfähle: bei Herstelluug eines Schachtes, Stollens oder einer Strecke im rolligen oder schwimmenden Gebirge mittels Abtreibezimmerung (s. Zimmerung) von einem in fester Zimmerung stehenden Punkte, dem Ansteckgeviere (s. Geviere), aus an den Begrenzungsflächen des Baues 4 bis 6 Fuss lange, an ihrem unteren Ende zugeschärfte Brett- oder Bohlenstücke (Pfähle) in schräger Richtung von innen nach aussen und im dichten Anschlüsse an einander in das Gebirge eintreiben um die Gebirgsmasse, welche behufs Herstellung des Baues weggeschafft werden muss , von Digitized by Google Abtreibepfahl — Abwerfen. 13 dem we umgebenden Gebirge abzuschliessen: Abtreiben von Firstenpfählen, Seiten- pfählen. Bergm. Taschenb. 4., 77. 89. 90. Karsten Arch. f. Bergb. 5., 10. Arcb. f. Min. 3., 453. — 3.) Gebirge: durch Abtreiben (2.) von Pfählen eine Gebirgsmasse abschliessen ; auch die auf diese Weise abgeschlossene Gebirgsmasse wegschaffen, wegfordern: Sind diese Pfähle, so weit als man damit kommen kann, nieder getrieben, so wird der abgetriebene Raum abgefvüet. Bericht V. Bergb. §. 193. Ist ein Tiefertreiben derselben [der Anstecken bei dem Abteufen von Schächten im schwimmenden Gebirge] nicht mehr möglich, oder zeigen die Pfähle eine Neigung, nach dem Innern des Schachlraums hereinzudrängen, so wird zunächst das abgetriebene Gebirge zutage geschafft, . . und alsdann . . von neuem ab- getrieben, bis man mit den Pfählen eine feste Gebirgsschicht erreicht hat. Z. 3., B. 228. — 4.) Grubenbaue abtreiben, auch mit Getriebe abtreiben: Grubenbaue in der (zu 2. und 3.) angegebenen Weise d. h. durch Abtreiben von Pfählen und Wegschaffen, Weg- fordern des abgetriebenen Gebirges herstellen: Wenckenbach 4. Abtreiben mit Stolln- oder Strecken- Getrieben. Bericht v. Bergb. §.291. — 5.) die Firste, Stösse eines Baues: die Pfahle an der Firste, den Stössen abtreiben (2.): Hinter solchem Ansteck- Geviere werden . . Pfähle angesteckt und alle vier Seiten des Schachts werden damit niederzu abgetrieben. Bericht v. Bergb. §. 193. Abtreiben der Firste. Bergm. Taschenb. 4., 70. — 6.) Zimmerung: alte oder schadhaft gewordene Zimmerung durch neue ersetzen: Wo Trägwerck geschlagen oder abgetrieben. Seh. 1., 123. An einigen Orten, wo viel Zimmerung vorkommt, die man entweder bald wieder zusammengehen läset oder mit neuer, meJir haltbarer Zimmerung abtreibet. Bericht V. Bergb. §.282. Abtreibepfalll m. — Pfahl (s. d. 2. und abtreiben 2.): Z. 8-, B. 64. Abtreibezimmerung /. — s. Zimmerung. Abtritt m., auch Absatz, Ruhebühne, Wechsel — ein in einem Schachte angebrachtes Gerüst (Bühne), welches den Ein- und Ausfahrenden als Ruhepunkt dient oder den Uebergang von einer Fahrt auf die andere vermittelt: Asser es ad latus scala- rum tigrus impositae, rhubune [Ruhebühne] oder abtrit. Agricola Ind. 23*' Abtrit vnd Parten. Agric. B. 86. Es soll billig in seigern Schächten bey einer jeder Farth ein Abtritt seyn. RÖsaler 56b* H. 127.b* In allen zur Fahrung dienenden, mehr als acht Lachter tiefen, seigern Schächten und Gesenken müssen in Abständen von höchstens 5 zu 5 Lachtem Abtritte oder Ruhebühnen angebracht werden. Achenbach 58. Abtrocknen — 1.) tr.; Lagerstätten, Baue: dieselben trocken legen, die Wasser daraus ableiten: Stollen, der . . einen Theil der Lagerstätte abtrocknet. Lottner 348. IL) intr.; trocken werden: Unzweifelhaft ist es, dass durch den ausgedehnten Berg- bau das Gebirge an Wassergehalt verliert und abtrocknet. Z. 15., B. 91. Abwägen tr. — die Höhe eines Punktes gegen einen anderen bestimmen, ab- messen: Urspr. 66. Seh. 2., 5. H. 5.a* Von der Erbteuffe abzuwegen. Kompt ein Erbstoüe in eine Zeche, . . da soll ihm der Bergmeister . . auferlegen, dass er die gebühr- liche Erbteuffe abwegen lasse. J. BG. 94., 1. Urspr. 256. Das Abwägen oder das bergmännische NivelUren. Beer 109. Abwerfen tr. — nicht weiter betreiben, verlassen (Bergwerke, Grubenbaue); für Zwecke des Betriebes nicht weiter benützen, ausser Gebrauch setzen (Betriebsvorrich- tungen): Ihre Kunst ab w er ff en. H. 292.b# Bis die Zeit . . eintritt, xeo auch dieser letzte Tummelbau abgeworfen teer den muss. Achenbach 89. Anm. Die Verspundungen, die uns schon so manche Pumpen erspart hatten, wurden abgeworfen, so dass die Kunst- gezeuge kaum noch die Wasser wältigen konnten. Jahrb. 1., 41 lb* Abwerfen des Schachtfeldes. Z. 1., B. 38. Schächte und Strecken abwerfen. 27. Die schwerköstige Wasserhaltung abwerfen. 8-, B. 12. Die Pferdebahn abwerfen. 10., A. 69. Die sehr alte und defekte Wasserhaltungsmaschine abwerfen, um statt ihrer eine den jetzigen Anforderungen genügende Maschine zu beschaffen. Mansf. V. B. 7. Digitized by LjOCKJLC 14 Abwürfig — Adeln. Abwürf ig adv. — abwürfig machen: abwerfen (s. d.): Je länger ein Bergbau betrieben, um so grösser [wird] die Anzahl und der Aufwand für die Unterhaltung der Grubengebäude werden, wenn nicht ein plangerechter Bau nach und nach mehrere derselben abwürfig macht. Z. 4., B. 35. Abzapfen tr. — die Wasser abführen, ableiten: In Schächten, wo die Wasser durch ein Bohrloch abgezapft werden. Bergm. Taschenb. 3., 199- Abziehen tr. — vermessen (s. ziehen): Abziehen, eine Ghrube vermessen, wie weit ihr Feld gehe oder einen Schacht an Tag bringen, dass man über Tage weiss, wo man in der Grube bauet. Seh. 2., 5. H. 5.b* Beer 1. Wan der Schiner cün gruebn abtzeucht. Max. BO. 144. W. 53. Abzncht / — ein kleiner Kanal zur Abführung der Wasser: G. 3., 4. Dem Gruben- besitzer steht ein Vorzugsrecht zur unentgeltlichen Benutzung der durch eigene Stollen oder Künste gelöseten Wasser . . zu . . . Die Ab zu cht muss alsdann aber binnen Jahresfrist nach erfolgter Erklärung gehörig gefasst sein. L. D. BO. §. 71. Die Wasser- abzuchten. §. 121. Achselbrett n. — Fahrbrett (s. d.): Wenn die Schiefer -Hauer zu ihrer Arbeit den Anfang machen wollen, müssen sie sich . . bis auf die Fahr -Hosen ausziehen, an das linke Bein ein Bret binden, welches ein Track -Bret genennet wird, und an den Arm ein Bret, so ein Achsel-Bret heisset, binden und indem sie auf den Unken Seiten liegen, die Arbeit verrichten und Schieffer hauen. Beyer Otia met. 3-, 516. Achtel, Achttheil n. — l.) eine Einheit von 8 Kuxen: Ein Achttheil oder halbe Schicht zum Erbtheil ins Gegen- Buch zugeschrieben. H. 188.b# — 2.) der achte Theil einer Stunde (s. d.) : Bei dem sächsischen Kompasse zerfällt jede Stunde in 8 Achtel und diese wieder in Viertelachtel. Beer 28. Achtstfindner m. — ein Bergarbeiter, welcher eine achtstündige Schicht verfährt, acht Stunden hinter einander arbeitet: Seh. 1., 18. 74. Achtzehnte n. — s. Neunte. Ack /. — s. Aack. ** Ackergeld n. — Erbtheil (s.d.): In iure . . vulgariter dicto „Ackergelt.u Urk. circ. 1400. Graf Sternberg Urk. B. 101. **Ackertheil n. — Erbtheil (s. d.): übicunque . . novus mons inventus fuerit, si est in hereditate domini abbatis, in primis Septem laneis mensuraüs tricesimam secundam partem dominus abbas obtinebit quod in vulgari „Ackersteilu nuncupatur. Urk. circ. 1260. Graf Sternberg Urk. B. 23. Kumet jener, dez daz erbe oder daz feit yst, unde fordert syn Akkyrteyl, daz yst eyn cztcey unde dreysyg teyl. x Freib. BR. KLotzsch 251. Anm. In der kuttenberger Bergordnung 2., 8. (Peithner 332.) ist Acker theil durch „pars agrorum" wiedergegeben: E converso ius est dominorum recipere . . in monte men- surato unam tricesimam secundam partem, que dicitur pars agrorum; — nach Deucer 22.*-: Dargegen haben die Herren der Erb -Gründe das Hecht, dass ihnen . . folgen sol . . in einer jeden vermessenen Fund -Graben, ein z-wey und dreissig Theil, welchen man den Acker oder Erbtheil nennet Adel m., auch Adlichkeit, Edelkeit — Erzreichthum , Reichhaltigkeit einer Erzlagerstätte : Viele Gänge haben die Eigenschaft, dass, wenn sie zwischen Hangend und Liegend breiter werden, sie auch ihren Adel verlieren. Delins §.43. Ein sehr schnell veränderlicher Adel ist in Rauris, überaus weit fortsetzender Adel gegentheils im Rath- hausberge zu Salzburg zu finden. G. 2., 98. Bei dem reichsten Adel ihrer Lagerstätten, Wenzel 312. Der Gang wurde im Adel angefahren, v. Scheuchenstnel 7. ** Adeln tr. — veredeln (s. d.): Ein Theil des Zwitters wird geborn in dem Fktss . . vnd darauss wird das schönste vnd beste Zin, daz man seyffen Zin [Seifen - Zinn] nennt, dann sein Materi wird gar rein geleutert vnd durch die eigenschafft der Stadt [Statt, Lagerstätte] geadelt. Ursp. 59. Digitized by LjOCKJLC Adelsvortehub — Ali 15 AdelgYOrSChub m. — ETzfall (a. d.): G. 2-, 96. Ader /. — Gang von geringer Breite (Mächtigkeit) ; auch Gang oder Kluft über- haupt: Gänge und Klüfte teer den auch von vielen Erzadern genennet, weil sie eich ver- muthlich den unrechten Begriff gemacht haben, dass die Gänge in der Erde eben das wären, was die Adern m dem menschlichen Körper sind, Delius §. 20. Anm. 2. Aodich m., mundartl. (Siegen) — Stollen (s. d.): Der da bringet Wind, und nimbt Wasser, als recht ist, der treibet den Obersten aus seinem Aedich. N. S. BO. 7. Br. 72. Anm. Aedich verwandt mit aquaeduetuß. Vergl. Brasse rt 72. Anm. und Aackeltruff. Adit m.und/., mundartl. — Stollen: Edikt v. 1752. Br. 805. Die Adit noch tiefer machen und dadurch die Wasser besser abführen. Glückauf 1867. Nr. 51. pag. l.b* Anm. Adit in der obigen Bedentang auch im Englischen: Adit, Stolln. Adit-end, Stollnort Hartmann 8., 609.». Adlichkeit /. — Adel (s. d.): Inst met. 62. **Alfanz m. — Jemandem Alfanz schlagen: ihn betrügen: Wer der war, der sehten Gesellen Alfanz schlueg oder seines Taus mer weit gemessen, denn er von Recht soll; derselbig war seinem Gesellen verfallen sein Tail Rattenb. BO. 23. Lori 60.** 639. *• Aelich m.9 mundartl (Siegen) — Stollen: Br. 72. Anm. Allhöfflich cl — s. höfflich. ••Alme /. — a. Ulme, Anm. Alt a. — 1.) altes Gebäude, Grubengebäude, Bergwerk: a.) ein Berg- werk, welches seit langer Zeit und auch noch gegenwärtig im Betriebe ist: Bei alten Grubengebäuden, die schon Jahrhunderte gehen. Delius §.326. — b.) verlassenes (auf- gelassenes) Bergwerk: Der Bergschreiber verzeichnet alle Zechen in die Bücher, in das ein schreibet er die neuwen, in das ander, die alten Zechen, so wiederumb erneuwert seindt. Agric B. 71. Zu Gerssdorf do ist eine alte verlegene grub. Münster 381. Wenn alte Gebäude wieder auf genommen und gewältiget werden. H. 57.b- — 2.) alter Gewerke: 8. Gewerke. — 3.) alter Mann, auch der Alte, Altemann: a.) überhaupt: abge- baute, mit Gesteinsmassen ausgesetzte oder eingestürzte Bäume in einer Grube: Ver- brochenes Feld ist das, in den Gruben, ausgehauene Feld, bei welchem die Zimmerung nach und nach verfault und verbrochen, und das darauf gestürzte Gestein in die darunter befindlich gewesenen offenen Strecken gesunken ist. Man nennt dergleichen verbrochene und mit Bergen verstürzte Räume auch den alten Mann. Hake §.496. Anm. Die Erzeugung des Cementkupfers, die fast ohne Ausnahme in alten ausgefüllten Bauen oder im sogenannten alten Mann geschieht wie z. B. in Neusohl und Schmöllnitz, wo die Alten [y.] nur die besten und milden Erze ttbgebaut und die festeren Streifen stehen gelassen. Haupt 37. Setzt er [der Bergmann] auch durch den alten Mann den Schlägel, Eisen, Bohrer an, in frischen Feld und Strecken bescJteer ihm einen edlen Blick. Alter Bergreien. Liederbuch 5. b.) insbesondere: er.) Gesteinsmassen, mit welchen abgebaute Räume und verlassene Grubenbaue gefüllt sind, gleichviel ob diese Gesteinsmassen absichtlich dahin geschafft (die Baue damit versetzt) worden oder ob sie von dem Zusammensturze dieser Baue und Räume herrühren: G. 2., 32. Alter Mann in den Gruben ist der von den alten hin- gestürtzete, oder von eingegangenem Gezimmer vermülmete oder verfaulete Berg. Berward 8. Ohn unsere AmbÜeuthe soll keine Berg-Arbeit weder im gantzen Gestein, noch im alten Mann verdinget werden. Span BR S. 237. Da ein alter Stolln, durch alten Mann mit Ge trieb und anders aufgehoben wäre. 285. Beide Stösse dieses Schachtes stehen . . im Alten Manne, der, wo er zugänglich war, eine Dimension von 4 — 7 Fuss hatte und bis auf die bekannte tiefste Abbausohle der Alten \y.] aushielt. Berggeist 12., 120.** Das Digitized by vjjOOy lv^ 16 Alter. aus dem alten Mann ausgebrachte Erz. Haupt 38. Sie meinten, das beste Erz läge noch im Alten , in den müsste man zurückfahren, die alten Versatzungen durchwühlen, und die alten Halden auskutten. Jahrb. 1., 411.b Man wird uns entgegenhalten, dass im Salz- bergbaue nichts verloren gehe, dass die zurückgelassenen, unbenutzten Mittel mit den Ueber- resten der schon benutzten Lagerstätten von unseren Nachkommen wieder ausgebeutet werden können, indem gegenxcärtig alter Mann als regenerirtes Gebirge mit Erfolg abgebaut wird. Z. 4., B. 92. Endlich ist [bei dem Brachbau für die Wahl der Art der Vorrich- tung] das Verhalten des aus den Bruchstücken des Hangenden bestehenden alten Mannes maassgebend. . . . Ist das Flötz söhlig, so wird es ganz gleichgültig sein , auf welcher Seite der Brucharbeit sich der jüngste alte Mann befindet. Es tcird sich stets ein seitlicher Druck zeigen, der von der Beschaffenheit des alten Mannes abhängt. Hat dagegen das Flötz Fall, so wird ein wesentlicher Unterschied darin liegen, ob man den jüngsten alten Mann im steigenden oder seitlichen Stosse des Bruches hat 8., B. 134. Bei . . einem rolligen Hangenden, bei welcliem der alte Mann längere Zeit bedarf, um sich vollständig zu beruliigen. 135. Eine 3 Fuss starke Mauer . ., zu toelcher der alte Mann das Ma- terial liefert. 10., B. 31. — ß.) auch Altung: verlassene Baue überhaupt, gleichviel ob dieselben versetzt oder leer sind: G. 2., 32. Rinmann 1., 168. Da die Wetter leicht verderben, indem sie über Altenman xoegziehen. Bericht V. Bergh. §. 321. Liegt die Ver- muthung . . vor, dass der Durchschlag nahe ist, so soll stets und so lange einige Fuss vorausgebohrt werden, bis damit der Altemann . . erreicht ist. Cod. 149. — y.) ein Bergbautreibender aus früherer, alter Zeit, von welchem jene Baue herrühren , insbeson- dere dann, wenn der Abbau bereits vor langer Zeit stattgefunden hat: Der alte Mann hat auf dem Oberharzischen Bergbau keine tiefen Stollen gehabt. Calvör 1., 22. Wo es [das Bergwerk] der alte Mann, das ist der Bergmann vor der letzten A. 1349 gesche- henen Auflassung, gelassen, da hat [1524] Herzog Heinrich wieder angefangen. Voigt 15. Eine Strecke in der Alten Tieffesten. H. 17.a- Eine Fäule, welche die Alten durch- fahren gehabt. H. 83 ** Der Betrieb beschränkte sich auf . . den Abbau einiger von den A Iten stehen gelassener Erzmittel,, Z. 13., A. 203. Erzmittel des Grangs, welchen die frommen Ura Iten unter dem Namen : Zu unser lieben Frau bauten. Karsten Arch f. Bergb. 1 8., 24. den alten Mann finden, auch in den alten Mann schlagen, erschlagen, ein Begräbniss antreffen: bei dem Grubenbetriebe auf dergleichen Gesteinsmassen und Baue stossen: Ist ein gemein Wort bey Bergleuten, dass sie sagen: Alten Mann finden, in alten Mann schlagen; Wenn sie in der Gruben uff ausgehauen Feld oder verstürtzte Berge kommen. Seh. 2., 5. H. 10.** Weil sie in alten Mann erschlagen vnd niedergewältiget. Span B.U. 212. Wenn die Beweisarbeit durch verbrochenes Feld geführt, in den alten Mann erschlagen werden müsste. Schneider §. 403. — der alte Mann ist dagewesen: es ist bereits vor langer Zeit, von den Vorfahren abgebaut worden (vergl. b.y.): Berward 8. — in den altenMann bauen: a.) die vorbezeichneten (b. cc) Gesteinsmassen fortschaffen (gewältigen) und die etwa noch darin vorhandenen nutzbaren Mineralien gewinnen: Seh. 2., 5. H. 10.a* ß.) die in alten Halden noch vor- handenen Erze aassuchen: Rinmann 1., 168. Anm. Die ursprüngliche Bedeutung des Ausdrucks „alter Mann, der Alte" war wol: „ein Bergbautreibender aus früherer alter Zeit" [b. y.]. Hieraus wird zunächst die unter b. ß. auf- geführte Bedeutung: „alte, d. h. von jenen Bergbautreibenden geführte und jetzt verlassene Baue" und daraus wieder die gegenwärtig allgemein gebräuchliche Bedeutung b. «. und a. ent- standen sein. Alt6r n., Alter im Felde — der vorzüglichere, bessere Anspruch auf Ver- leihung eines bestimmten Grubenfeldes, welcher einem von mehreren Findern oder Muthern zusteht: Nicht die ältere Muthung, sondern die erste Erfindung des Gangs giebt das Alter im Felde; Wer demnach einen entblössten Gang gemuthet, darauff bestätiget und nicht wieder ins Fr eye kommen lassen, der hat vor dem Nachfolgenden, ob dieser gleich eJie Kübel und Seyl eingeworfen, oder auch der Gang in der Grube aus seiner Stunde käme, die Erstigkeit und das Alter und muss der Jüngere weichen, wenn der Digitized by Google Aeltere — Anbieten. 17 Aeltere auff ihn mit offenen Durchschlägen und dahin gebrachten Sahlbändern seines Haupt- gangs, oder darauf gekiesten Trummes erweiset. Soh. 1., 2. Eine Grubenfeldverleihung oder Vermessung kann anderen Bergwerksinhabern rilcksichtUch ihres Alters im Felde, oder anderer von ihnen früher erworbenen Rechte nicht nachtheilig sein. Oestr. BG. §. 70. Entreckung (Erlangung) der Muthung auf eine bestimmte . . Frist ohne Verlust des Alters im Felde. L, D. B0. §. 41. Karsten §§. 344 ff. v. d. Bercken in Z. f. BR. 1., 109 ff. Klostermann 2., 50 ff. Aeltere m., Aeltere im Felde im Gegens. zu der Jüngere, Jüngere im Felde — derjenige von mehreren Findern oder Muthern, welchem das Alter (s. d.) im Felde zukommt: Seh. 2., 2. 3. Auf die vom Jüngeren in der Grube überfahrenen Gänge beweiset der Aeltere sein Vorrecht, wenn er sie in seinem Felde 7 Lachter vom Tage wieder mit kenntlichen Saalbändern, auch ordentlichem Hangenden und Liegenden ausrichtet. A. L. R. 2., 16. §. 372. Althäuer m. — s. Häuer. Altnng /. — alter Mann (s. alt. 3.): CK 2., 32. Anbail m. — das Anbauen (s. d.): Anbau von Kohl am Flötzdache. Jahrb. 2., 259> 260.* Anbaukohl: angebautes Kohl: Jahrb. 2., 261.b* Anbauen tr. — 1.) einen Theii einer abzubauenden Lagerstätte (namentlich bei Kohlenflötzen und Steinsalzlagern) ungewonnen stehen lassen, entweder am Dache bez. am Hangenden (s. d. 1.), um dieses zu unterstützen und dessen Zusammenbrechen zu verhindern, oder an der Hohle (s. d. 2.) bez. dem Liegenden (s. d. 1.), um diese zu ver- wahren: ö. 3n 5. Jahrb. 2., 259> ff Man haut sich in der Mitte des Bruches durch ein üebersichbrechen so weit in die Hohe, bis man aus der Beschaffenheit der Kohle ersieht, dass man noch Vs bis höchstens 8/ie Ltr. vom Hangenden entfernt ist. Diese Mächtigheit wird deshalb angebaut, weü unmittelbar über der Kohle eine schwache Sandlage sich vor- findet, die, wollte man die Kohle ganz wegnehmen, die Sohle des Bruches . . stark ver- unreinigen würde. Diese angebaute Kohle bildet zum grossen Theil einen Ersatz für den fehlenden Stempel. Z. 8., B. 143. Wenn bei druckhaftem Dache die oberste Bank eines FUtzes fest und dabei nicht etwa zu mächtig ist, so wird dieselbe in den Förderstrecken . . der Holzersparniss wegen angebaut. . . Das angebaute Oberkohl wird später bei dem Rückbau des Pfeilers hereingerissen. 3., B. 173. Das Hangende . . Wo dasselbe so locker, dass die Zimmerung nicht mehr die nöthige Sicherheit gegen ein Niedergehen des Hangenden gewähren kann, dort baut man an der Firste eine Kohlenbank an. 5., B. 121.; 4-, B. 178. — 2.) behufs Sicherung eines, Grubenbaues Zimmerung anbringen: Nach gehöriger Befestigung des Ortsstosses durch Anbauen der Rüstkappe nebst Stempeln. Z.5., B. 124. 121. — 3.) Lagerstätten: dieselben bauen (s. d. 1.): Etliche Gänge.., welche zwar vor dem Kriege in etwas an gebauet gewesen, hernach aber wieder ein- gegangen. Hessensohes Patent v. 1696. W. 689. ** Anbieten tr. — l.) Lagerstätten: einen Bergwerksbesitzer oder ErbstöUner, welcher bei seinem Grubenbetriebe bez. bei dem Betriebe seines Erbstollens eine Lager- stätte im freien Felde überfahren, eine Muthung darauf aber nicht eingelegt (und, inso- weit es sich hierbei um Erbstöllner handelt, seinen Stollen auch noch nicht 14 Lachter weiter getrieben) hat, seitens der Bergbehörde auf Veranlassung eines Dritten, von welchem auf die Lagerstätte Muthung eingelegt worden ist, zur Erklärung auffordern, ob er selbst Muthung einlegen wolle, unter der Verwarnung, dass, falls er dies nicht innerhalb 14 Tagen thun werde, die von dem Dritten eingelegte Muthung angenommen werden würde: Karsten §. 370. Kressner 130. Würden Gewercken in ihren Moosen mt Stölln, Strecken oder sonsten andere Gebäude, Gänge oder Klüffte überfahren, die soll der Steiger den Gewercken zu gut belegen . . . Wo aber die verlassen und von Veltb, B«rgwörWrtmch. DigitizeSby ( 18 Anbohren — Anbandeln. Anderen gemuthet, die soll der Bergmeister nicht verleihen, er habe denn solches den Ge- wer cken, die sie überfahren , durch 2 oder zum wenigsten durch einen Geschworenen ansagen und anbieten lassen; so aber dieselben in 14 Tagen nach dem Ansagen und Anbieten solche Klüffte oder Gänge nicht belegen, die soll der Bergmeister andern Leuthen verleihen. Span BR. S. 192. — 2.) Retardatkuxe (s. Kux und Retardat): bei Ca- ducirung von Kuxen die gehorsamen Gewerken (s. Gewerk) seitens der Bergbehörde zur Erklärung auffordern, ob sie diese Kuxe übernehmen wollen: Karsten §. 263* Anbohren tr. — mittels Bohrens (s. d.) antreffen, auffinden: Da man unter dem Flötze gesundes liegendes Gebirge angebohrt zu haben glaubte. Z. 6., B. 165. Sobald man starke Wasser anbohrt. 9., B. 184. Quellen anbohren. Karsten Arch. f. Hin. 6., 356. **Anbot n. — das Anbieten (s. d.), Angebot: H. 321.*- Anbr6Ch6n tr. — Lagerstätten, Mineralien: dieselben erbrechen (s. d. 1. und Anbruch): Etliche Gänge . . noch in ganz unverschrotenem Gebürge angebrochen. Hessensches Patent v. 1696. W. 689. Anbruch m., auch Anstand, Anhieb — eine durch bergmännischen Betrieb aufgefundene (angebrochene) Masse nutzbarer Mineralien: Wenn man Ertz von einer Strosse oder Ort weggewinnet, und so dessen noch anstehen bleibet, nennet man dasselbe einen Anbruch. Seh. 2., 6. H. 13.b Ein Anbruch wird genannt dasjenige Ertz, Mineral oder Berg-Arth, so am Gange noch ungewonnen ansteht. Rössler 67b' Hilff lieber Vatter, beschere mir . . ein schönen anbruch. M. 39.b* Freut euch, ihr Bergwerkssöhne, legt euch doch Kuxe an; der Anbruch steht so schöne, es freut sich jedermann. Alter Bergreien. R.Köhler 61. So wohl anstehende als gewonnene Gänge und Anbrüche betrügUcher Weise verstürtzen. Seh. 1., 35. Etwas von Anbrüchen zu sich nehmen. 189. Nachdem anitzo Anbrüche von sehr reichhaltigem Eisenstein sich ereignen. H. 204.b* In dem Erb -Schacht, wo das Ertz im Anbruch stehet. 287. b* Seinen gemutheten Gang, Flötz oder Bank entblössen, id est, mit dem Stollen . . im vollen frischen Anbruch zeigen. Cl. M. BO. 3., 1. Br. 831. Ein Ort ist in der Regel mit 8 Häuern belegt, welche alle in einer Linie nach dem Ein- fallen des Flötzes über einander liegen , so dass Keiner dem Andern voraus ist und der frische Anbruch rechte Winkel gegen die beiden Stösse des Ortes bildet Z. 1., B. 147. Mit dem Stoün sind die Mittel der Gruben . . in höflichen Anbrüchen überfahren worden. 8., A. 83. Der Gang [wurde] bei . . schönen Bleierz- und Blendeanbrüchen verfolgt. 15., A 127. einen Anbruch machen, erlangen, auch Mineralien anbrüchig machen: nutzbare Mineralien finden (vergl. erbrechen): Da ihr denn durch Gottes Seegen etwas Anbrüche gemachet. H. 16.** Ein Bergmann erlanget Anbrüche. H. 148.b' Anbrüchig a. — im Anbruch (s. d.) stehend: Reichhaltige Silbererze an- brüchig . . angetroffen. Steinbock 2., 65. Jahrb. 1., Beil. 22 b* anbrüchig machen: einen Anbruch machen, erbrechen (s. d.): Ob sie gleich auff mehr als einem Ort Ertz anbrüchig gemacht. Span BR. S. 323. Anbrflston tr. — zubrüsten (s. d.): Die Hauptsache kommt darauf an, dass ein Schuss gut angebrüstet, das ist: dass das Bohrloch in einer solchen Richtung angelegt werde, wo die ausdehnende Kraß des Feuers nicht von allen Seiten eingeschränkt ist und Widerstand findet. Delius §. 176. v. Scheuchenstuel 9. AnbÜndeln tr. — Röhrentouren (s. d.): dieselben bei ihrem Einlassen in das Bohrloch an den Bohrtäucher (s. d.) befestigen: Serlo 1., 107. Digitized by LjOCKJLC Andreaskreuz — Angeflogen. 19 Andreaskreuz n. — s. Kreuz. Anfahren — I.) intr.; 1.) sich in die Grube begeben (einfahren): Anfahren, an die Arbeit gehen. Seh. 2-, 6. H. 13.b- Lieben freund vergesset ja der zehen gebot nicht, wenn \r anfart, wer weiss wer offt wider aussfert. M. 40.b* In Schächte fährt man entweder auf der Fahrt oder auf dem Knebel an. Rinmann 1., 260. — 2.) auf einer Grobe in Arbeit stehen, daselbst beschäftigt sein: Wann ein Arbeiter unabgelegt von einer Grube führe, soü demselben bey der nächsten Gruben anzufahren ohne Vorwissen du Bergvoigts nicht zugelassen werden. Sponh. BO. 16. W. 596- Unter 9 Aufsichts- Beamten fuhren an [auf F. Grube]: 192 Häuer, 199 Schlepper,' 67 Zieher, 82 Wäscher, 19 Klaubejungen und 15 sonstige Arbeiter. Jahrb. 2., 131> II.) tr.; Lagerstätten, Mineralien, Wasser: dieselben durch bergmännischen Betrieb und «war in der Regel durch Stollen-, Strecken- oder Ortsbetrieb erreichen, auffinden (vergL abfahren II. 1.): Wenn durch den Betrieb eines Erbstollens eine Lagerstätte entdeckt (angefahren und üb erfahren) wird. Karsten §. 80. Kleine Mittel . ., welche man mit Strecken anfuhr oder durchschnitt. Z. 1., B. 38. Man durchteufte . . milden Letten- schiefer und fuhr bei 89 Lachter den Anhydrit an, in welchem man auch weiter abteufte. 4., A. 252. [Es] wurde in demselben [Schachte] . . Schwimmsand angefahren. 13., A. 225. Anfahrschein m. — Fahrschein (s. d.) : Achenbaoh 50. Anfahrstut>6 /., auch Bergstube — ein geschlossener Baum, in welchem die Bergarbeiter vor dem Einfahren sich versammeln: v. Scheuchenfltuel 10. CK 3., 5. Anfahrweg m. — Häuersteig (s. d.): CK 2., 26. Anfall m. — 1.) eine behufs Anlegung von Stempeln an den Umgränzungs- flächen eines Grubenbaues hergestellte Fläche, welche den Zweck hat als Widerlager zu dienen: G. 3-, 5. Er . . hauet mit Schlägel und Eisen . . Anfälle zu Stempeln. Kirchmaier 50. Ein zu Hauung des Anfalls vor den Stempel geschickter Ort. Bericht v. Bergb. §. 268. — 2.) Anpfahl (s. d.): Anfall oder Anpfahl, in Schächten ein beschlagen Holtz, in der mitten etwas ausgehauen, so die Bergleute ein höUzern Bühnloch nennen, darein der Trag- Stempfei gelegt wird, dass er nicht kan weichen. Soh. 2., 6. H.15.* AnfangSbohrer m. — s. Bohrer. Anfänger m. — Anfangsbohrer (s. Bohrer): Karsten Arch. f. Bergb. 5., 296. Anflug m. — vergl. angeflogen: Das Vorkommen von Fahlerzen, . . theüs derb, theüs eingesprengt, theüs als blosser Anflug. Jahrb. 2., 18.** Anführen tr. — 1.) neues oder neu geschärftes Gezäh anfangs vorsichtig hand- haben, nur schwache Schläge mit demselben oder auf dasselbe führen: [Es] muss die Keilhaue, wie jedes scharfe Gezäh, beim ersten Anfange der Arbeit angeführt, d. h. mit gelinden Schlägen behandelt werden, welche nach und nach bis zu dem gehörigen Grade verstärkt werden können. Vernachlässigt man diese Vorsicht, so springt leicht gleich anfangs das Oertchen weg. G. 1., 148.; 3., 5. — 2.) Eisen (s. d. 1.) richtig an das Gestein ansetzen (s. d. 1. 1.): Wenckenbach 6. "Angebot n. — das Anbieten (s. d.): Hake §. 547. Br. 843. Anm. Angeflogen a., auch angeschmaucht — von metallischen Mineralien: in ganz dünnen Blättchen (in einem Anfluge) auf der Oberfläche des Gesteins aufliegend: Man findet auch Süberfletzschlein an den Steinen, entweder von aussen, oder so man sie auffschlegt. Wird angesprengt vnd angeflogen Silber genennet. Albinos 40. Agric. B. 9 1 . Kupfergrün auf den Ablösungen angeflogen. Z. 15., A. 136. Digitized by LjOOQLC 20 Angeschmauoht — Anlrab. . Allgeschmaucht, angeSChmOgen a. — angeflogen (s.d.): An geschmaucht. Seh. 2., 6. H. 15> Etliches [Erz] bricht., angeflogen und angeschmogen. Rössler 67> Angeschmeicht oder angeflogen glassertz. IL 63.** Anm. Angeschmaucht, einen ranchahnlichen Anflug bildend, von anschmauchen = anrauchen. Angeschmogen entweder nur verderbte Form für angeschmaucht oder von anschmiegen. Vergl. Sanders 2., 971. c- 979.»- Angewinnen intr. — abbrechen (s. d.) : Gestein, . . deme man mit eisernen Gezeug nichts angewinnen kann. Rössler 75.a* Im festen Gesteine, deme man sonst mit nichts, als mit Feuer angewinnen hon. 75.b* Anhalten — I.) intr.; 1.) marksch.; bei einer Vermessung von einem be- stimmten festen Punkte (dem Anhaltspunkte) ausgehen : Bei Streckung einer Fundgrube geschiehet das Anhalten, wo der Gang entblösset und zuerst Kübel undSeyl eingeworfen, auffm Mittel des Rund-Baums. H. 16.Ä* N. K. BO. 21. Br. 32. Angehalten d. h. an- gefangen und geendet wird mit dem Tagezuge stets nur in vollkommen flxen Punkten. Beer 90. — 2.) aushalten (s. d. L): Das Gesenk schloss die Lagerstätte anhaltend in edler Beschaffenheit auf Z. 13., A. 187. II.) tr.} antreffen: In der Teufe haben die Erzanbrüche nur bis zur ersten Gezeug- strecke ausgeholten und der Gang ist unterhalb derselben . . völlig erzleer angehalten worden. Jahrb. 2., 11.** Anhaltspunkt m. — vergl. anhalten I. : Bei der Vermessung eines Grubenfeldes heisst der Punkt, von welchem bei der Vermessung ausgegangen wird, der Anhaltspunkt. Karsten §. 149. Voigtel 72. A. L. R. 2., 16. §. 187. Anhängen tr. — eine maschinelle Betriebsvorrichtung in Zusammenhang mit der Betriebskraft bringen und so in Gang setzen: CK 3., 6. Anhängig^ anhängisch adv. — sich anhängig machen: eine Abschlags- zahlung auf die Zubusse leisten, um den Verlust (Caducirung) der Kuxe abzuwenden: Wenn ein Getoerck seine Zubusse nicht uff einmahl abführet, sondern gibt nur etwas auff den Zubuss-Zeddul, so heisst es, er hat sich anhängisch gemachet und ist sodann zu Ab- führung des Rückstandes verbunden. Seh. 2., 6. H. 19.*- Karsten §. 262. Anhanen tr. — l.) durch bergmännischen Betrieb erreichen, auffinden: Eine Zeche kann einer andern . . einen grossen Schaden zufügen, wenn sie durch ihre Arbeiten starke Wasserzuflüsse anhaut. Karsten §. 346. Feldörter, mit denen . . Wassermengen angehauen werden könnten. Aohenhach 94. Das angehauene Erz eines Ganges. Haupt 31. Im October hieb man mit der Grundstrecke . . eine Sprungldufl an. Jahrb. 2., 11. b* Der Erbstoün . . traf bei 483 Ltrn. Länge den Gang . . . Auf dem angehauenen Gange wurde ein Versuchsort aufgefahren. Z. 8., A. 81. Das Lager ist mit einem Querschlage. . angehauen und bis 2 Ltr. mächtig überfahren. 15., A. 111. — 2.) anfangen, beginnen (vergl. anschlagen, ansetzen): Abbaustrecken, welche aus den Mittelstrecken angehauen wurden. Z. 5., A. 61. Anheben tr. — von Pumpen, Sätzen (s. Satz 1.): die Wasser einsaugen (vergl. abheben): Bei einem jeden Hube konnten beide Sätze 3 Kubikfuss Wasser anheben und ausgiessen. Bergm. Taschenb. 2., 119. Anhieb m. — das Anhauen (s. d.), auch das durch Anhauen Aufgefundene: [Es] kann in dem Anhiebe höflichen Gesteins eine Aufforderung liegen, die Strecke über die anfänglich bestimmte Länge hinaus fortzutreiben. Z. 1., B. 27. Anholen tr. — mit dem Haspel zu ziehen anfangen, anziehen (vergl. Kübel): Bergm. Wörterb. 23> Rinmann 1., 276. Anhüb m. — Hub (8. d.): Die Fahrkunst ist nur zu besteigen, wenn sie im regel- mässigen Gange ist oder auf das gegebene Signal einige regelmässige Anhübe gemacht hat Vorsehr. B. §. 7. Digitized by Google Ankehr — Anlegeschein. 21 Allkehr m. — das Ankehren (s. d.): Ankehr, Leidung des aussen Wassers in Brunnenröhren auf em Sinkwerk. Lori 639.* Ankehren tr. — Sinkwerke (s. d.): dieselben mit Wasser füllen (vergl. ab- kehren 11): Dieselben [Sinkwerke] mit süssem Wasser ankehren. Rinmann 1., 276. Die Ankehr ung oder das Einlassen des süssen Wassers in das Werk. Z. 4., B. 57. 62. Anm. Ein Sinkwerk ankehren zusammengezogen aus: die Wasser in ein Sink- werk ankehren. — "Vergl. Seh melier 2., 323: „Wasser keren, leiten. Ker, die Ableitung eines Mühlbaches." • Ankehrschurf m. — s. Schürf 2. Ankündigen tr. — Erbstollengebühren (Neuntes, vierter Pfennig, Wassereinfall- geld, s. d.): die Bergwerkseigenthümer zur Zahlung derselben auffordern: So lang ein StöUner denen vorliegenden Gewercken keine Steuer noch vierdten Pfennig ankündigt, . . kan er dieselben . . zur Entrichtung nicht anhauen. Seh. 1., 198. Span BR. S. 298. Neuntes und Wassereinfallgeld erhält der StöUner erst von der Zeit an, da er seinen An- spruch, mit Beweis des wirklich erlangten Rechts, StoUengebühmisse zu fordern, an- kündigt. A. L. R. 2., 16. §. 422. Anlage /., auch Anlöge — ein durch den Gebrauch abgenütztes, altes Eisen (s. d.); auch ein aus solchen alten Eisen gefertigtes neues Eisen: Anlagen sind die alten Berg-Eisen, so durch vielen Gebrauch und Ausschmieden also abgenieselt, oder abgenützet, dass sie nimmer zu gebrauchen. H. 19.** Seh. 2., 6. Wenckenbach 7. Weil Usshero viel Anlagen, Bergfeustel und andere Unkosten mehr auff die Zechen sind ge- schrieben worden, Löhneyss 246. Anlassen tr. — Maschinen: dieselben in Gang setzen: Vor dem Anlassen oder Anschützen einer jeden Maschine hat sich der Wärter zu überzeugen , dass die Ma- schine selbst und das gangbare Zeug wie das Zwischengeschirr in allen Theüen richtig zusammengesetzt ist und dass nichts im Wege liegt, was von der Maschine ergriffen werden könnte. Vorschr. B. §. 32. Z. 1., B. 139. Anlaufen intr. — ansteigen (s. d.): H. 19.b* Das Ort etwas anlauffen lassen. Voigtel 96. Ueber Gebühr anlauffen. 97. Es soll ein jeder Erbstolln mit seiner Wasser -Seige so getrieben werden, dass er in Hundert Lachter Länge nicht Über ein Viertel Lachter anlauffe, und Rösche kriege. Schi. BO. 15., 1. Br. 975. Anlauten intr, — durch Schläge an eine Glocke das Zeichen zum Einfahren geben: Sch.^., 7. IL 19.b* Es sollen die Vorsteher oder Steiger sammt ihren Arbeitern auf das An- und Auslauten aufmereken, und welcher Steiger mit seinen Arbeitern über das Anlauten verzöge, und nicht anführe, derselbe soll . . gestrafft werden, Span BR. S. 116. Anlegen — I.) tr.; 1.) Bergleute: a.) dieselben zur Arbeit annehmen überhaupt: Seh. 2., 7. H. 19b* Es sollen die Steiger ohne Vorwissen des Schichtmeisters . . keinen Arbeiter ab- noch anlegen. Span BR. S. 117- In einem jeden Falle, er [der Bergmann] mag an- gelegt, abgelegt oder verlegt werden oder abkehren, . . muss er sich mit einem Anlege- oder Abkehrschein versehen lassen. Z. 2., A. 12. — b.) denselben eine bestimmte Arbeit anweisen: So einer . . wi dreyen Schichten . . nicht hat Häuwer angelegt. Agrio. B. 67. In jeder Schicht waren gewöhnlich vor dem Stollnorte 2 Häuer und 2 Schlepper angelegt. Bergm. Taschenb. 4., 66. — 2.) Steuer, Zubusse: s. Steuer und Zubusse. II.) refl.; von Erzen: zuerst nur in einzelnen Spuren, nach und nach aber in zunehmender Menge sich einstellen: G. 2., 98. Daraus zu sehen . ., dass sich Silber- Ertz auf Wissmuth Gengen anlegt. Albinas 132. Da die Erze . . nach der Teufe hin sich edler anzulegen scheinen. Z. 13., A. 184. Anlegesehein m. — die einem Bergmann bei seinem Anlegen (s. d. I. l.a.) hier- über ertheilte Bescheinigung: Z. 2., A. 12. Digitized by LjOCKJLC 22 Anlöge — Ansaufen. "Anlöge /. — Anlage (s. . an- sehlagen auch schon in der Bedeutung von „an das Seil befestigen": In einem Korbe, welcher an einem Stück Kette, gleich einem Kübel hanget und an das Seil angeschlagen wird. Der Begriff ist denn später auch allgemein dahin erweitert worden, dass man unter anschlagen nicht blos das Füllen der zu fordernden Massen in die Fördergefässe, sondern gleichzeitig das Befestigen des gefüllten Fördergefasses an das Seil verstand. Gegenwärtig ist sogar in Folge der veränderten Einrichtungen bei der Schachtförderung (Ausfördern der Fördergefässe in Gestellen) die ursprüng- liche Bedeutung zum Theü ganz zurückgetreten; anschlagen wird gleichbedeutend gebraucht mit einschieben. 3.) anfangen, beginnen (vergl. anhauen, ansetzen 2.): Die Teufen der einzelnen Schachte unter Angabe der Lagerstätten, auf welchen sie angeschlagen sind. Schemn. Jahrb. 14., 27. Der Erbstollen . . . Er wurde . . 1782 angeschlagen. 30. Das in der Höhe der First angeschlagene Bohrloch. Oestr. Z. 15., 410.a* U.) intr.; im Füllorte durch Schläge mit einem Hammer das Zeichen zum Auf- fordern eines gefüllten Fördergefasses geben: Rinmann 1., 288. Anschläger m. — ein Bergarbeiter, welcher anschlägt (s. anschlagen I.2.): An- schläger, so auf dem Füllorth den Berg oder Ertz in die Tonnen stürtzen. Berward 13. Ein joweVc ansleger schal sweren einem heren. Rammelsb. BO. W. 1031. Ebenso greift die Thätdgheü der Anschläger und Abnehmer so präcise in einander, dose nirgends em Aufenthalt stattfindet. Z. 10., B. 89. Digitized by LjOOQLC 24 Anschlagkammer — Ansetzen. Anschlagkammer /. — Füllort (s. d.): Lottner 363. Anscbmanden tr. — mit Schmand (s. d.) überziehen, bedecken : Wo die Erzlage mild und darum das Grubenklein schmandig ist, lässtsich die Sonderung [der Erze von dem tauben Gestein] nicht überall strenge durchführen, . . weil Gesieinsstücke , welche mit dem Ocker der Erzlage angeschmandet sind, zur Förderung kommen müssen, da jener Ocker feine Erztheilchen einzuschliessen pflegt. Z. 1., B. 33. Indem das Erz in seiner Ocker- Einhüllung und Anschmandung sehr oft dem Auge entgeht 43. Anschneiden tr. — ** l.) auch Anschnitt halten, raiten: 'Rechnung legen (vergL Anschnitt): Es sol alle den Jenigen , so Lehnschafften bawen, auff erlegt seyn, dass sie von denselben wöchentlich anschneiden und Ordnung halten, LÖhneyss 230. M. 64.*- — 2.) bei dem süddeutschen Salzbergbaue von Wassern: zerstörend ein- dringen: Man Hess Soole im Laist, damit der Damm nicht durch süsse Wasser ange- schnitten würde. Z. 4., B. 60. Anm. d. "Anschnitt m., auch Baitun g — die der Bergbehörde über den Grubenhaushalt gelegte Rechnung : Die Berg-Rechnungen wurden auf 1 bis 2 Ellen langen Kerbhölzern ange- schnitten, also dass jeder Schichtmeister seine Kerbhölzer auf dem Berg- Amt-Hausse hatte; So viel nun derselbe berechnete, so viel schnitte derselbe auf das Kerb -Hole. Man kam sich leichte fürstellen, dass eine Rechnungs - Cammer einer Höh- Cammer ähnlicher gesehen, wenn so viel Kerbhölzer von ziemlicher Grösse beysammen gelegen. Und von diesen hölzernen Registern heisset noch iezo die Ablegung der Rechnung, so die Schichtmeister auf dem Berg -Amt -Hausse verrichten, der Anschnitt. Beyer Otia met. 2., 236. Seh. 2., 7. H. 21> übertragen: der letzte Anschnitt: das letzte Gericht: So wird uns Gott belohnen am Lohntag aller Welt, wenn er mit tausend Thronen den letzten Anschnitt hält. Alter Bergreien Liederbuch 8. AnSChrecken tr. — Gestein: s. d. Anschroten tr. — anhauen, erschroten (s. d.): Der Betrieb des Querschlags ging so vor sich, dass man . . um nicht plötzlich starke Wasser anzuschroten, stets 3 Ltr. söhlig vorbohrte. Z. 9., B. 183. Anschtttzcn tr. — eine durch Wasserkraft bewegte Maschine in Gang setzen: G. 3., 7. [Im Jahre] 1538 hat man die Pulgenkunst auffm Aberdam angeschützt. M. 243> Vorschr. B. §. 32. Ansetzen — I.) tr.; 1.) Eisen (8. d.): dasselbe an das Gestein bringen, da- mit zu arbeiten anfangen: Soh. 2., 7. H. 22. Die lieben Englein, sie thun mich recht lehren und weisen, wo ich soll ansetzen mein Schlegel und Eisen. Alter Bergreien. Döring 2., 117. 2.) Grubenbaue, auch refl.; sich mit Grubenbauen ansetzen: Baue an einer bestimmten Stelle beginnen: ö. 3., 7. Bei Verleihung eines Stollen . . wird der Ort, wo er angesetzt, und das Gebirge, in welches er getrieben werden soll, bestimmt. A. L. R. 2., 16. §.221. Die Schürfarbeiten müssen von den Schächten . . des Bergwerks um die angegebene Entfernung [50 Lachter] abstehen, es sei denn, dass der Bergwerks- besitzer ein näheres Ansetzen gestattet. L. D. BO. §. 13. A. D. BO. §. 13. Strecken in Strebebauen angesetzt. Z. 1., B. 27. Zur Untersuchung des Liegenden unter dem Flötze wurde in dem Schachte ein Bohrloch angesetzt. Jahrb. 1., 378.ba U.) intr. und refl.; von Erzen: sich anlegen (s. d. 2.): RJnmann 1., 293. Digitized by LjOCKJLC Ansetzpunkt — Anstecken. 25 AüSetzpunkt m. — Ansatzpunkt (s. d.): S. BG. §. 172. Allsitz tu. — das Ansitzen; Ansatzpunkt (s. d.): Den Ansitz in seiner Grube gestatten. N. BO. §. 65. All8itZ611 — I.) wtfr.; l.) sich mit einem Grubenbau ansetzen (s. d. 2.), ins- besondere im fremden Felde: Wo einer in einer Grube anfahet ein Ort zu treiben, das heisset dann angesessen. Urspr. 65. Nu dy gewer cken siezen an und varn [fahren, treiben] iren stoUen. Freib. BR. Klotzsch 271. Es mag auch ainer in seinen Rechten ansizen, wo er wil. Schladm. Bergbr. Lori 5b* Jeder Grrubeneigentliümer muss . . andern Grubeneigenthümem gestatten, . . dass sie in seinem Felde ansitzen, um Oerter, Abteufen und Ueberhauen anzulegen. S. BG. §. 169. Das Einschlagen in fremde Baue und deren Benutzung zum Ansitzen. L. D. BO. §.69. Die Gewerkschaft braucht das An- sitzen in ihren Grubenbauen nur in so fern zu leiden, als die anzusetzenden Strecken u. s. to. nicht in ihren Lagerstätten aufgefahren werden sollen oder als zu letzterer Betriebs- weise eine dringende Notwendigkeit vorliegt. Z. 1., B. 188. — 2.) bauen, Bergbau treiben überhaupt: Wenn einer auflässig wird, so sitzt ein ander an. LÖhneyss 17. — 3.) vorhanden sein, anstehen (s. d. 2.)« Die über der Grundstrecke theilweise noch unverritzt ansitzende, theilweise aber durch Abbaustrecken durchörterte Pfeilerhöhe. Z. 15., B. 95. II.) tr.; ansetzen (s. d. 2.): Wenn . . es . . nicht möglich ist, den Stollen in einer solchen Teufe anzusitzen, durch welche er in der Grube Erbteufe einbringt. A. L. R. 2-, 16. §. 445. Ansitzer m. — l.) ein Bergbautreibender, welcher im fremden Felde einen Gru- benbau beginnt (s. ansitzen 1.): Seh. 1., 27. H. 23.*- J. BG. 22., 8. Ursp. 230. — 2.) ein Bergarbeiter, der vor Ort arbeitet (s. Ort 1.) : Minerophilus 39. Ansitzpunkt m. — Ansatzpunkt (e. d.): Wenckenbach 8. Anspitzen tr. — Seile: s. Seil. * An8talt /. — die Zuweisung der Arbeiten an die einzelnen Arbeiter seitens der Grubenbeamten bei Beginn der Schicht, das Anstellen der Arbeiter: Was diejenigen Vorkehrungen betrifft, die von Schicht zu Schicht in der Grube gemacht werden müssen, so müssen solche alle Mahl vor dem Anfange jeder Schicht in gehöriger Ordnung geschehen, was man die Anstalt nennt. Deliuß §. 788. Die Ausfolgung der Materialien geschieht täglich und zwar die des Beleuchtungsmaterials bei der Anstalt, jene des Pulvers zu Ende der Schicht. Diese tägliche Ausfolgung der Materialien hat das Gute, dass die Arbeiter verhalten werden, regelmässig anzufahren und zur Anstalt zu erscheinen. Schemn. Jahrb. 14., 35. Anstand m. — Anbruch (s. d. und anstehen 1.): Reiche Erz anstände, welche in früheren Zeiten im Stiche gelassen worden sind. Haupt 36. Anstecken tr. — 1) Holzstösse beim Feuersetzen: dieselben anzünden (anstossen, s. d.); Bohrlöcher, Schüsse: dieselben wegthun (s. d., Schuss 1. und brennen 2.): Holzschränke beim Feuersetzen anstecken. G. 3., 7. Einen Schuss an stecken. H. 23b" Die Gänge . . hereinschiessen, so, dass . . ein Loch abgebohret und mit dem vorgelegten Schwefel ange stecket wird. Kirchmaier 50. Anstecken der Bohr- löcher mit galvanischen Batterien. Haupt 28. [Der Häuer] hat einige Zeit, bevor er zum Anstecken [des Bohrlochs] selbst schreitet, alle in seiner Nähe befindlichen Arbeiter durch den lauten Zuruf'. n's wird angesteckt11 hierauf aufmerksam zu machen. Vorschr. B. §.§.23.24. kürzer anstecken: bei dem Bohren und Schiessen (s. d.) in denjenigen Fällen, wo das Bohrloch etwas feucht ist, das an den Zünder befestigte Schwefelmännchen ver- Veith, Bergwörterboch. Digitized by* ioogle 26 Anstecken. kürzen, kürzer machen, um der Feuchtigkeit nicht Zeit zu lassen, das Pulver zu ergreifen: G. 1., 498. 2.) Pfähle: a.) bei der Herstellung eines Baues im rolligen oder schwimmenden Gebirge mittels Abtreibezimmerung (s. Zimmerung) hinter das Ansteckge viere (s. Ge viere) Pfahle stecken, einlegen um dieselben abzutreiben (s. abtreiben 2.): Bericht v. Bergb. §. 193. Zum Anstechen verwendet man in der Regel Pfähle, die aus Tannen- oder Fichtenbrettholz in Längen von V2 bis *U Ltr. geschnitten werden. Dieselben schnauzt man, damit sie beim Eintreiben ins Gebirge möglicJist geringen Widerstand finden, an ihren unteren Enden . . zu. Z. 8., B. 19. Es wurden . . eiserne Firstenpfähle angesteckt und abgetrieben . . Unter diesen Pfählen trieb man zu melirerer Festigkeit noch einzelne eiserne stärkere Schienen hin, fing damit das Gebirge ab und konnte nun die hölzernen Pf aide darunter anstecken, auch forttreiben. Bergm. Taschenb. 2., 115. Die an dem Haupt- joch angesteckten Pfähle. 4-, 60. Anstecken und Treiben von Firstenpfählen. 70. Anstecken von Seitenpfählen. 72. — b.) auch überhaupt zur besseren Verwahrung und Sicherung der Firste und Stösse eines Grubenbaues im rolligen Gebirge hinter der Zimmerung Brettstücke und Schwarten (Pfahle) anbringen : Hinter den Gezimmern sind Pfähle aus Schwartenholz angesteckt, mittels welclier die Stösse in der Regel vollständig verzogen sind. Z. 2., B. 28. — 3.) Grubenbaue mit Getriebe anstecken: die- selben mit Getriebe abtreiben (s. d. 4.), mittels Abtreibezimmerung herstellen: Wenn man mit Oertern durch Brüche fahren wil, muss man zuvor uff die Oerter Thürgen setzen und uff den Kappen Pfähle neben einander in Bruch treiben, damit den Bruch in etwas auff zuhalten, damit er nicht so stark nachschieben und rollen kan, Ins man weggefüllt und wieder ein Thürlein setzen kan, so dann steckt man wieder Pfäle und das heisst: Mit Getriebe anstecken. Seh. 2., 43. H. 178.b" Wenn ein StoUn durch schwimmendes und loses Gehürge dnrchgebracht oder . . wo er in Brüchen liegt, wieder aufgemacht werden oder ein ander Ort durch Altenman also gewältigt werden soll, dass das Ort enger gefaest wird, als die vorhin abgebaute Weite; ist das Verschiessen des gurigen Gebürges oder rolligen Gesteins üher denen Stempeln und Kappen und hinter denen TTiürstöcken am atter- notliwendigstcn. Es wird aber ein solches Verschiessen das Abtreiften genennet und man saget sodenn, dass mau mit angesteckten Getrieben entweder ein neues Ort fortbringe oder ein altes gewältige. Bericht v. Bergb. §. 284. — *4.) Bohrlöcher, Grubenbaue: dieselben von einerbestimmten Stelle beginnen, ansetzen (s.d. 2.): Anstecken, einBohrloch. Das Beginnen einer Bohrting in das Gestein an einem bestimmten Punkte. V. Scheuchenstuel 12. Hülfsbaue, welche ein Gndtenbesitzer im fremden Felde, anstecken will. Wenzel 360. Anstecken «. — die Gesammthcit der Pfähle, welche im schwimmenden Ge- birge beim Abteufen eines Schachtes oder beim Betriebe eines Stollens oder einer Strecke entweder gleichzeitig (wie beim Schachtabteufen) oder doch unmittelbar nach einander (wie beim Stollen- oder Streckenbetriebe) angesteckt und abgetrieben werden, um den Bau auf eine bestimmte Tiefe oder Länge abzuschliessen (s. anstecken 2. a. und abtreiben 2.): Das abgetriebene Anstecken. Z. 8-, B. 20. Serlo 1., 366. senkrechtes Anstecken: ein Anstecken beim Abteufen eines Schachtes: Den gefährlichsten Feind beim Abteufen von Schächten in bisher noch unverritztem Braunkohlen- gebirge bilden die häufig auftretenden Schwimmsandlagen ... Es reicht dann die Anwen- dung der einfachen Abtreibezimmerung nicht aus, vielmehr ist man genöthigt, zu anderen Senkvorrichtungen seine Zuflucht zu nehmen. In solchen Fällen hat man . . bisher meisten- theüs sogenannte senkrechte Anstecken angeicendet: aus Tannen- oder Eichenholz hergestellte, gewöhnlich mit Nute und Feder versehene, am Schwanz zugeschärfte und mit Eisenblech beschlagene vierkantige Pfähle werden unmittelbar an den Schachtstossen an- gesteckt und mittels Bammvorrichtung in die vorliegenden Schwimmsandlagen eingetrieben. Z. 3., B. 228. Bei 6 Ltr. Teufe wurde in diesem Schachte schwimmendes Gebirge an- gefahren, in welchem man . . mit Abtreibezimmerung vorging, aber auch mit mehreren Digitized by Google Anstecker — Ansteigen. 27 senkrechten Anstecken die unter der schwimmenden Schicht vorkommende Thonlage nicht zu erreichen vermochte. 13., A. 133. — hölzernes Anstecken: Anstecken aus Holzprahlen, im Gegens. zu eisernes Anstecken: Anstecken aus eisernen Pfählen: Bis zum Wasserspiegel durchteufte man das Deckgebirge mit starker Schrotzimmerung und versuchte dann mit . . hölzernen Pfählen in das Schwimmgebirge einzudringen. Auf dieses hölzerne Anstecken folgte sodann ein schmiedeeisernes. 3^ B. 288. Anstecker m. — l.) Ansteckholz (s. d.) : Wenckenbaoh 9. Bergm. Taschenb. 4., 55. — 2.) Gehülfe des Markscheiders: Marksch. -RegL §. 12. AüSteckgeviere n. — s. Geviere. An8teckholz n., Ansteckstempel m., auch Anstecker — Stempel oder Thürstock bei der Abtreibezimmerung (s. Zimmerung), hinter welchem die Pfähle an- gesteckt werden (s. anstecken 2.): Wenckenbach 9. Bergm. Tasohenb.4., 55. Serlol., 367. Anstehen intr. — l.) von Mineralien, Gesteins massen: in ihrem natür- lichen ungetrennten Zusammenhange mit dem Gebirge (der Lagerstätte) vorhanden und sichtbar sein: G. 3., 7. Anstehend nennen wir jede selbstständige Gesteinsmasse, welche ursprünglich durch Naturkräfte an Ort und Stelle abgelagert worden ist. Eine von ihrer Lagerstätte absichtlich oder zufällig abgetrennte, auf der Erdoberfläche liegende Gesteins- masse, so gross auch ihr Umfang sein mag, ist daher nicht als anstehend zu betrachten. Nöggerath 208. Einzelne, auf dem Sande oder LeJtmboden abgelagerte oder aus ihm hervorragende Blöcke von Granit, Gneise oder Kalkstein können . . nicht als anstehender Granu, Gneiss oder Kalkstein gelten. Dagegen icird eine Blockablagerung als solche, d h. als eine Anhäufung von Felsblöcken, für anstehend zu erklären sein, sobald sie durch Naturkräfte an Ort und Stelle geschafft worden ist. Denn ein aus dem Sande herausragender Granitblock ist als das Gestein Granit zwar nicht anstehend, wohl aber ist er es als ein klastischer Gesteinskörper, sobald er sich noch in. der Lage befindet, in icelcher er ursprünglich abgesetzt wurde. Bei den meisten Gesteinsmassen läset es sich in der That als ein Kriterium ihres wirklichen Ansteliens betrachten, dass sie sowohl seit- wärts als abtcärts, oder doch wenigstens nach einer dieser Richtungen mit ausgedehnteren Massen derselben Art in einem festen und ursprünglichen Verbände stehen. Naumann 1., 900. 901. Wenn befunden wird, dass . . die Anlvrüche noch vor Ort in frischen Gestein anstehen. Seh. 1., 7 Soirohl anstehende als gewonnene Gänge und Anbrüche. 35. Ohngeachtet die Erze von 2 bis 6 Schuh mächtig anstunden. Peithner 245. Versuche, das Gold anstehend im Gebirge zu finden. Graf Sternberg 1., 463. Von den Ueber- schüssen des Bergwerkseigenthums dürfen die Grubeneigenthümer nicht eher etwas an sich nehmen, als bis die zu Ausführung der festgestellten Betriebspläne . . erforderlichen Mittel entweder in anstehenden Erzen in der Grube oder in gewonnenen Erzen über Tage . . l>ereü stehen. S. BG. §. 89. Da auf der Sohle des Schachtes ein lettiges Gebirge an- stand. Z. 3., B. 24?$. — 2.) von Feldern, Fei destheilen eines Bergwerks: von Bergbau noch unberührt (unverritzt), unabgebaut vorhanden sein, dastehen: Das Kohlen- feld, welches über der tiefsten durch das Saarthal gegebenen Sohle ansteh t Z. 3., B. 139. — 3.) von Grubenbauen: a.) bis zu einer bestimmten Tiefe bez. Länge hergestellt sein: Der Förderschacht stand am Schluss des Jahres bei 36 Lachtem Teufe an. Z. 4., A. 251. Dieses Bohrloch stand am Jahresanfang bei 953 Fuss Teufe an. 13., A. 224. — b.) an ihrem Ende an einem bestimmten Punkte angelangt (eingebracht, eingekommen) sein: Man erreichte [bei der Bohrung] eine Teufe von 90 Fuss, wo das Bohrloch im Muschelkalk anstand. Z. 4., A. 250. Der Gips, in welchem der Schacht am Anfange des Jahres anstand, wurde weiter durchteuft. 251. Ansteigen intr., auch steigen, aufsteigen, anlaufen — von der Sohle eines Stollens oder einer Strecke: sich allmälig erheben: Die Bergmeistere . . haben . dahin zu sehen, dass die Stollen- Sohlen nach der Bley- und Wasser -Waage richtig nach- gehauen und selbige ihre gehörige, über die Gebühr nicht ansteigende Rösche bekommen Digitized by VjjUUV IC 28 Anstossen — Arm. mögen; Wobei wenn die . . Stollen weit zu treiben sind, zu desto mehr einzubringender Teuffe auf jede Hundert Lachter Länge über Eine Viertels Leichter Rösche oder Ansteigen flicht zugestatten. Churs. St. 0. 6. Br. 439. Das Ansteigen einer Stollen -Sohle, damit das Wasser nicht stehen bleibe, sondern seine Rösche habe und ablaufen könne. Welche, loenn die Stollen weit zu treiben seyn, man etwas sparsam und auf 100 Lachter über 1/4 Lachter nicht geben soll, damit die Stollen in der Ferne nicht so hoch ansteigen. H. 326.*- Hake §. 392. S. Bö. §. 178. * erlaubtes Ansteigen: dasjenige Ansteigen der Sohle eines Erbstollens, welches dem vom Gesetze hingestellten Verhältnisse (1 Lachter auf 100 Lachter Länge nach Mathesius 21. a ; V* Ltr. auf 100 Ltr. nach der Churs. St. 0. 6., 2.; Vio Ltr. auf 100 Ltr. nach der Bair. BO. 72. und dem S. BG. §. 178.) entspricht, im Gegens. zu uner- laubtes Ansteigen: ein dies Verhältniss übersteigendes und nicht ausdrücklich von der Bergbehörde genehmigtes Ansteigen: Z. 15., B. 223. ff. **Anst08SCn tr. — die bei dem Feuersetzen (s. d.) aufgestellten Holzstösse an- zünden: H. 23. b- Es soll keiner sein Feuer anstossen, er habe es dehn . . zuvor an- gesagt. Span BR. S. 118. Anm. Anstossen in der Bedeutung von „anzünden" war in älterer Zeit auch nicht berg- männisch allgemein gebräuchlich. VergL Frisch 2., 341.c Sanders 2., 1228> AüStOSSOl n. — ein aufgeschlitzter Span zum Anzünden (Anstossen) bei dem Feuersetzen: ö. 1., 695. AnstttrZ6Il tr. — Laistanstürzen, das Anschütten, Aufhäufen des Laisies [s. Laist] im Salzbergbaue an solchen Stellen, welche man zur Vermeidung unförmlicher Oeffnungen oder gefährlicher Brüche vor dem Auslaugen durch die eingeleiteten Wässer schützen will. v. Scheuchenstuel 153. Antritt m. — der auf der Sohle von Grubenbauen und an den Fahrtsprossen festgetretene (durch Antreten festgedrückte) Schmand (s.d.): [Es müssen] die Fahrten wenigstens alle Monate einmal von dem klebrigen Antritte gereinigt werden. Achenbach 134. Vorachr. B. 11. AnwäSS6ril tr. — ankehren (s. d.): Anwässerung der Werke. Z. 8., B. 67. Wasser zur Anwässerung benutzen, ibid. Anwelle /. — das Lager aus Holz oder Metall , in dem der Zapfen einer Welle (eines Wellbaumes) umlauft, Zapfenlager: v. Scheuchenstuel 12. Anzeichnen tr. — Stempel: die Punkte, nach welchen hin die Stempel zu liegen kommen, bezeichnen: Wenckenbach 9. Anzucht /. — Abzucht (s. d.): ö. 3., 8. Arbeitspass /. — Pass (s. d.): v. Scheuchenstuel 177. Ami m. — über den Arm arbeiten: s. Hand; — das Feld über den Arm strecken: s. Feld. Arm a. — 1.) von Gebirgen, Lagerstätten, Bergwerken: wenig nutz- bare Mineralien enthaltend : Welcher allein in einer Zechen Kosten treibt [baut] , so ihn das glück einen reichen Gang von Ertz gibet, wirdt er über die massen reich, so ihm aber das glück nicht wohl will, so gibt sie ihm ein schlechten Gang, der arm und schnätig ist. Agric. B. 22. Obwol anfenklich die Gänge mächtig und reich gewesen, so sind sie doch, wann sie in die teuffe kommen, arm und geringen Halts worden. LÖhneyss 50. Gänge, welche in ihrem Streichen aüerley Arten von krummen Linien und Winkeln machen, thun selten gut und sind insgemein entweder arm am Aerze oder gänzlich taub. Zepliohal 128. Gestern mit fester edler, doch armer Erzlage. Z. 1., B. 29. — 2.) von Erzen: gering- haltig, von geringem Metallgehalte : Es gibts der Augenschein, dass die Silber und Blei Digitized by LjOOQLC Armenkux — Äufatzen. 29 Eriz am Halt der Metallen, unterschiedlich seun, etliche sind reich am Bley und am Säber arm, desgleichen sind auch die Kupffer Ertz, die da reich am Silber seyn, die sind arm am Kupffer, her gegen, die reich am Kupffer seyn, sind arm am Silber. LÖhneyss 69. Die Erze dieser Grube sind sehr arm mit durchschnittlich 1 pCt. Kupfer- gekaü. Z. 15., A. 139. Arme Kupferschiefer. 134. [Es] wurde der Gang . . bei armer Erzführung überfahren. 129. Armenkux, Armentheil m. — s. Kux. Arschleder n., auch Leder, Berg-,Erz-, Fahr-, Grub enleder — ein halb- rund geschnittenes Leder, welches von den Bergleuten um die Hüfte geschnallt nach hinten getragen wird: Wann die Schacht sehr hängig seind, so sitzend die Berghäuwer auf ihr Ars läder, das vmb die Lenden gebunden, dahinden herab hanget. Agric. B. 177. Wenn das Vermessen vollbracht, wird alsbald auf den Plaze ein neues Arsch-Leder oder Berg -Leder ausgebreitet und das Vermess-Geld . . gezahlet. Beyer Otia met. 2., 317. Jeder anfahrende Bergmann hat Kittel und Arschleder oder eine knapp anliegende Jacke utid Leder zu tragen. Vorschr. B. §.4. das Arschleder abbinden: einem Bergmanne die Berechtigung zum Tragen des Arschleders entziehen , — eine Strafe in älterer Zeit, welche Ehrlosigkeit und den Ver- lust der Arbeit auf allen Gruben nach sich zog: Richter 1., 1. — Jemandem auf dem Arschleder sitzen: ihn bei seiner Arbeit fortwährend streng beaufsichtigen. Seh. 2., 14. H. 32.b* Es ist unmöglich, dass man denen Arbeitern überall nachstechen und uff denen Arschledern sitzen kann. Melzer am Ende des Registers. Art /. — Bergart (s. d.): Alle Gänge, die da durchstreichen führen die schönsten Art. Alter Bergreien. R. Köhler 127. Ein Minerüche oder her gart von allerley handfarben, die kein euglein metall in sich hell. Wir nennen solche taube oder lehre arten in vnserm süberbergwerck glantz oder marchasit, kiss, cobalt, speise, greuss, gilbe, letten, eisenschuss, bleyschweiff, quartz oder quatertz, spate. M. 28.** Artig, artlich a. — höfflich (s. d.): Wenn ein artiger fall mit einkommet, da bricht gemeinigklich ertz. M. 31.b* Wo die Gänge von Geschicken und andern zufallenden Gängen und Klüftlein in einem artigen Gebirge verädelt werden, da helt es alles Silber. Löhneyss 18. Artiges Streichen der Gänge. Melzer 39. Wie ein Felss artiger ist und auch edler denn der ander. Inst. met. 53. Viel glänzend Gestein, welches mit Gold- äuglein artlich angeflogen. Kirchm&ier 96. Aetzen tr. — das in dem Salzthone des sogenannten Haselgebirges enthaltene Salz durch Wasser, welche zu diesem Zwecke in unterirdisch ausgehauene Räume (Sink- werke, s. d.) geleitet werden, auflösen, auslaugen : V. Scheuchenstuel 7. G. 3., 4. vom Himmel ätzen: das Salz an der Decke der Sinkwerke auflösen (s. Himmel): v. Scheuchenstnel 1. Anm. Vergl. ab-, auf-, y er ätzen. Auf interj. — Zuruf des Anschlägers an die Haspler zum Zeichen, dass das Fördergefass gefüllt ist und aufgezogen werden kann: Wenn er [der Anschläger] den Kübel voll gefüllt hat, so schreyet er: Auff, dass es die Haspel -Knechte wissen können, wenn sie ziehen sollen. Seh. 2., 9. H. 35.b* Riohter 1., 43. Auffttzen tr., auch aufsieden, aufv ersieden — ein Sinkwerk (s. d.) stets bis an die Decke (den Himmel) mit Wasser gefüllt erhalten, so dass namentlich das Salz an der Decke ausgelaugt wird und das Werk vorzugsweise nach oben sich erweitert: Lori 461.* Digitized by LjOCKJLC 30 Aufbauchen — Auffahren. Auf bauchen refl. — sich aufthun (s. d. 1.): Bergm. Taflchenb. 1., 83. Auf bohren tr. — 1.) den Besatz abbohren (s. Besatz): Das Wieder auf '- bohren der Schüsse , welche durch Verstopfung des Zündloches ganz versagt haben. Cod. 162. Ist das Gestein von der Beschaffenheit, dass es Feuer reiset, so darf das ver- sagte Loch durchaus nicht auf gebohrt . . werden. 163. — 2.) das bei dem Abbohren von Erdbohrlöchern in denselben sich ansammelnde Gebirge (s. d. 2.), das nicht sofort mit dem Löffel herausgeschafft werden kann, durch nochmaliges Bohren lockern und demnächst herauslöffeln : Das durch das nachträgliche Erweitern [des Bohrloches] los- geschlagene Gebirge, welches in das vorgebohrte Loch fällt, von dort durch weiteres Zer~ und Auf bohren wegbringen. Z. 1., B. 84. Aufbrechen tr. — über sich brechen (s. brechen II. 2.); auch aushauen (s. d. 2-) überhaupt: Rollen aufbrechen. Z. 13., B. 245. Aufbruch m. — Uebersichbrechen (s. d.): v. Schenchenstnel 14. Schema. Jahrb. 14., 110. Auf brüsten tr. — brüsten (8. d.): Das Gesteineisen wird gebraucht. . beider Schiessarbeit zum Auf brüsten des anzusetzenden Bohrlochs. Karsten Arch. f. Bergb. 5., 288. Auf bfihnen tr. — einen mit Zimmerung und darauf gestürztem unhaltigem Gestein verdeckten (verbühnten) Schacht wieder öffnen: G. 2., 338. Anm. Aufdeckarbeit, Aufdecke /. — Tagebau (s.d.): Karsten §. 66. Lottner 346. Später soll unterirdischer Abbau auch auf dem, unterhalb der gegenwärtig in Betrieb stehenden Auf deck arbeiten belegenen Flötztheil . . in Anwendung kommen. Z.5., B. 132. Das Versatzmaterial wird über Tage in Auf deck arbeiten gewonnen, 12., B. 146. Aufdecken tr. — abräumen (s. d.): ö. 3., 8. v. Scheuchenstnel 14. Auffahren — I.) intr.; aufwärts fahren, ausfahren (s. d. I.): Derhalhen fare keiner in eine solche Grüben, oder so er darinn ist, so fahre er schnell wiederumb au ff che in der Schwaden begreiffe. Agrie. B. 180. Wan sie [die Steiger] befinden, dass die Arbeiter nit recht abgebohretj [sollen sie) dieselbe nit eher auf f fahren lassen, bis sie ihre Arbeit richtig verrichtet. Churk. BO. 7., 27. Br. 620. II.) tr.; 1.) auch ausfahren, auslängen: a.) zum Zweck der Herstellung eines in mehr oder weniger horizontalen Richtung geführten Grubenbaues (eines Stollens, einer Strecke) das Gestein auf eine gewisse Länge aushauen, herausschlagen; auch überhaupt einen derartigen Bau herstellen, ihn weiter fuhren, forttreiben: Dieweil der Erbstöllner das Jahr über, auf seinem Haubt - Stollort ein Lachter aufgefahren. Dencer 25.b- Kündiget ein Stollner denen Getoerken, in deren Feld er auffähret, den Vierten Pfennig nicht an. Churs. St. O. 13., 11. Br. 453. Das Auffahren eines Grundstollens. L. D. BO. §. 69. Zwei Querschläge, die man von den Förderschäehten, den einen ins Hangende, den andern ins Liegende aufgefahren hat Z. 2., A. 358. Im Felde der Grube R. wurde der tiefe B. Stolln um fernere 23 Ltr. aufgefahren und der H. Stolln . . um 10 Ltr. erlängt. 13., A. 187. Aus dem Gesenke wurden die Theüungsstrecken aufgefahren. 15., A. 128. — b.) auf einer Lagerstätte, in einem Felde auffahren: behufs Untersuchung einer Lagerstätte, eines Feldes in denselben eine Strecke, einen Stollen treiben: Auff diesem Gange immer aufffahren, ärdt dein Orte fortgehen. Melzer 581. In dem Felde . . umrde zur Feststellung der Baugrenze gegen das aufliegende jüngere Gebirge .. querschlägig aufgefahren. Z. 15., A. 77. Der Gang tourde angehauen und man ist auf demselben .. Überbruchsweise aufgefahren. 129. Auf der Grrube wurde eine neue Sohle gegriffen, zu welchem Zwecke bereits 70 Ltr. auf dem Gänge nach Westen auf gefahren sind. 130 — 2.) Gedinge, Schichten: s. Ge- dinge 1., Schicht 1. Digitized by LjOOQLC Auffordern — Aufheben. 31 Auffordern tr. — aufwärts fördern, durch einen Schacht ausfordern: Rin- 1., 381. Auffüllen tr. — abfüllen (s. d.): Der Schürf . . / man kann deren mehrere auf- füllen. Leonhard 20. Als Lichtloch für jenes Hauptort tcurde der S. Schacht theils aufgefüllt, theils im festen Dachstein abgesunken. Z. 1., B. 59. Aufgang m. — 1.) das Aufgehen (s. d. 1.) der Wasser: Zur Vermeidung von plötzlichen Wasseraufgängen. Z. 8., B. 128. — 2.) das Aufgehen (s. d. 3.) eiues Fordergefasses (im Gegens. zu Niedergang): Auf- und Niedergang der FörderscJiale. Jahrb. 1., 379.** Seilbruch beim Aufgange des Gestells. Serlo 2., 83. — 3.) mund- artl. (Koburg); eine Kluft von gleichem Streichen mit den Gebirgsschichten, aber flache- rem oder widersinnigem Fallen (s. d.): GL 1., 308. Aufgehen intr. — 1.) von Wassern: aufsteigen: Auff gehen, wenn die Wasser in der Grube aufsteigen und die Arbeiter austreiben. Seh. 2., 8. H. 419.* Kume ich niht vil snelle e daz man ruofe die Schicht [Schicht 2.], so wänents ot, ich home nilU und mucz der hu wüeste sten und beginnet daz wazzer uf gen. Märe vom Feldbauer 176. Derer häuffig aufgehenden Wasser wegen. Churs. St. O. 10., 4. Br. 445. Nach er- folgter Wältigung der aufgegangenen Wasser. Z. 10., A. 71. — 2.) von Berg- werken, Grubenbauen: in Folge Aufsteigens der Wasser oder wegen Wetter- mangels unzugänglich werden, so dass darin nicht gearbeitet werden kann: Fürgeben es were der Hohe Forst in Krieges und Sterbens leufften liegen blieben vnd au ff gangen. Albinis 25. 26. Wenn Zechen, Fundgruben oder Moosen Wassers oder andern beweg- lichen Ursachen halber au ff gehen müssten. Soh. 1., 45. Die aufgegangenen Tiefsten gewältigen. Melzer 247. Also Hessen wir wieder auf, und gieng der Berg also auf f. 509- — 3.) von Forde rge fassen: bei der Ausförderung im Schachte aufwärts stei- gen: Im auf f gehen der Tonnen. RÖSSler 51> Z. 1., B. 12. Aufge Wältigen tr. — gewältigen (s. d.): Soh. 1., 188. [Es wurde] der Stolbi auf seine ganze Länge aufgewältigt und in bauJiaften Stand gesetzt. Berggeist 12., 451.*- Wenn verbrochene oder ausgestürzte Schächte wieder aufgewältigt werden. Vorsehr. B. §. 29. Aufhau m. — das Aufhauen (s. d.) : Wenckenbach 10. Aufhauen tr. — 1.) im Einfallen einer Lagerstätte eine Strecke treiben und zwar in der Richtung von unten nach oben (im Gegens. zu abhauen, s. d. 1.); ins- besondere im subst Inf. das Aufhauen: eine im Einfallen einer Lagerstätte in der an- gegebenen Weise getriebene Strecke, Steigort (s. d.): Auf dem Steinkohlenbergwerke B. war die Herstellung der WeUercirculaHon zwischen zwei Sohlen mittels A uf- oder Ab- hauens der schlagenden Wetter wegen mit Schwierigkeiten verbunden. Das Abhauen .. war zeitraubend . ., während das Aufhauen gefährlich . . erschien. Z. 5., B. 79. — 2.) ansetzen (s. d. 2.); auch aushauen (s. d. 2.) überhaupt: Stoss, an welchem die Seäenstrebe aufzuhauen sind. Z. 1., B. 37. Aufleben tr. — 1.) Lohn: a.) einem Bergarbeite i den Lohn vorenthalten, nicht auszahlen: Seh. 2., 8. H. 26 7> WeUcher [Hutmann] ainem [Arbeiter] wider seinen Willen seinen Lon aufhueb, der sol darumben gestrafft werden. Schwatz. Erf. 4., 1. W. 139. Da ein Schichtmeister in 14 Tagen seiner innhabenden Zechen eine oder mehr nicht selber befahren würde, soll ihm der Bergmeister seinen Lohn dieselbe Woche auf- heben und nicht folgen lassen. Spaa BR. S. 100. Wenn ein Feyertag in der Wochen Digitized by VjjUUV IC 32 Aufhieb — Auflässig. ist, und ein Häuer . . würde eine oder mehr Schichten darzu feyern, alsdann soll ihm der Feyertag mit samt den Schichten au/f gehoben werden. 120. — b.) einem Bergarbeiter bei Auszahlung seines Lohnes die gegebenen Vorschüsse in Abzug bringen: V. Scheu- chenstuel 15. — 2.) Grubenbaue: dieselben wiederherstellen, gewältigen (s. d.h Nun were das ein vnweiser Bergkman, der einen fündigen gang für sich kette y daran ff lauter derb ertz breche, vnd er icolte alte Stollen auf/heben oder eingegangene scheel* t geweitigen. IL 68.b* Span BR. S. 285. Also richtet ich mich . . daran, brachte meine Kunst darauf, und liess alda die Schächte am Tag auf/heben biss auff denselben Stolln. Melzer 507. Aufhieb m. — das Aufhauen) Aushauen (s. d. 2.): Beim Aufhiebe einer Abbaustrecke erlangte man eine Breite von 3 Lachter. Z. 3., B. 165. Die Förderung erfolgte durch Fortsetzung des Verhaues der bereits au/gehauenen Strebflügel, sowie durch den Aufhieb der Strecke am H. Schachte. Mansf. V. B. pro 1866. pag. 2. Allfhab m. — das Auffordern (s. d.): Einen mechanischen Fehler haben aUe Da sie nun Schicht gemacht vndauffgesawbert. Albin us 149. Aufsäuberung der Wasserseige. Bergm. Ta- schenb. 4., 96. AufschieSSen tr. — durch Bohren und Schiessen (s. d.) lossprengen , biosiegen : Machte sich Hofnung, bald Erze aufzuschiessen. Voigt 192. Z. 1., B. 38. Aufschlagen — I.) tr. und intr.; 1.) einen Grubenbau ansetzen (s. d. 2.) ; an- sitzen: H. 35. b* Wer ein Erbstollen muth oder auffnimpt vnd schlecht am andersten des Gtbyrgs nicht auff. Churtr. B0.6., 1. Br. 128. Em jeder Erbstollen, . . der sol am tag semmuüiloch [Mundloch] auffschlagen. Churtr. BO. 6. 1. Br. 129. Schächte, welche auf dem Streichen des Ganges aufgeschlagen wurden. Delius §. 137. v. Scheuchenstuel 16. V e i tb , Bergw5rterbnch. 5 Digitized by v >ogIe 34 Aufschlagewasser — Aufsetzen. II.) tr.; 1.) Lo h n: den Lohn den Bergarbeitern vorenthalten, nicht auszahlen (auf- heben, s. d.): Keinem Arbeiter sein Lohn auf/schlagen. N. K. BO.55. Br. 54. Denen Arbeitern mit guter Müntze . . lohnen und solch Lohn dem Steiger und Arbeitern selber zu handen reichen und es keinem au/f schlagen. V. Seh. 1., 122.; 2., 9- H. 267.b* — 2.) Wasser: dieselben auf das Kunstrad (s. d.) leiten und so die Maschine in Gang setzen: Richter 1., 48. — 3.) Gedinge aufschlagen: s. Gedinge 1. Anm. Aufschlagen zu II. 1. wahrscheinlich zusammengezogen aus: „den Lohn auf die Zeit schlagen'1, die Zahlung aufschieben und der Zeit überlassen. Sanders 2L, 937.*- 940.*. Aufschlage W a8Ser n. — s. Wasser 1. Aufschlagspunkt m. — Ansatzpunkt (s. d.): v. Scheuchenstuel 16. Auf SChü essen tr. — Gebirge, Grubenfelder, Lagerstätten: dieselben durch berg- männischen Betrieb in der Weise öffnen, dass eine Beurtheilung der Beschaffenheit und des Verhaltens der Lagerstätte in Beziehung auf ihre wahrscheinliche Fortsetzung erfolgen kann : Aufschliessen, . . wenn man ein Feld zu einem zu errichtenden Bergbau Öfnet, oder das Gebirge mit tiefen Stolln oder Strecken löset. Rinmann 1., 403. Der Zweck, die Lager- stätten in einer gewissen Teufe zugänglich zumachen (auf zuschli essen, auszurichten). Lottner 346. Durch die . . Tiefbausohle ist ein Kohlenfeld von 40 Millionen Tonnen aufgeschlossen. Jahrb. 1. Beil. 20.b* Man hat s/4 von dem Umfange der Kohlen- mulde in einer Ausdehnung von ca. einer Meile aufgeschlossen, nur der südliche Theü ist noch unauf geschlossen. 2., Beil. 9.*- Die Ausrichtungsarbeiten haben das Flötz abbauwürdig auf geschlossen. Z. 15., A. 67. AufschluSS, Aufschlusspunkt ro. — 1.) der Punkt, an welchem eine Lager- stätte mittels bergmännischen Betriebes so zugänglich gemacht worden ist, dass eine Beurtheilung der Beschaffenheit und des Verhaltens derselben in Beziehung auf ihre wahr- scheinliche Fortsetzung möglich ist: V. Scheuchenstuel 16. Der deutsche Bergmann spricht von einem Aufschluss meist in Beziehung auf einen GrebirgstheU, wenigstens in Bezug auf ein Grubenfeld; er bildet der Auf Schlusspunkte möglichst viele, um sagen zu können, sein ganzes Grubenfeld sei auf geschlossen. Zerreimer 141. Was wäre von dem Berg- manne zu halten, der nur Abbau triebe, ohne stets auf neue Aufschlüsse zu denken, der da seine Aus- und Vorrichtungs - Arbeiten verschieben wollte, bis das letzte Erz verhauen f Bergm. Taschen!). 1. Vorwort. — 2.) Fund (s. d.): In der Regel darf auf einen Auf- schluss nur die für einen Freischurf vorbehaltene Zahl von Grubenmassen verliehen wer- den. Oestr. Bö. §. 47. lieber die Lage des Aufschlusses musseine . . Karte . . vor- gelegt werden. §. 50. Auf8Chttrfen fr. — erschürfen (s. d.): Aufgeschürftes Ausbeissen. Delins §. 52. Anm. Wenn eine Lagerstätte aufgeschürft worden ist. N. BO. §. 16. OestUch des Hauptsprunges hat man die sämmtlichen Flötze wieder aufgeschürft. Z. 15., A. 82. Aufsetzen — I.) intr.; 1.) von Lagerstätten: vorkommen, vorhanden sein: Lottner 325. Die Erfahrung, dass neben mächtigeren Gängen zuweilen schmalere . . in nicht grossen Entfernungen aufsetzen. Karsten §. 135. Der erzführende Gang setzt nicht fieshalb im aufgelösten, unregelmässig zerklüfteten Grranit und im weichen Schiefer auf, und am unzer setzten Granit, am harten Schiefer ab, weil jene Gesteine produktiv, diese unproduktiv sind, sondern der Grranit befindet sich in einem zersetzten, zerklüfteten Zustande, weil Gänge darin aufsetzen, und jener erscheint unverwittert, dieser hart und klingend, weil er von keinen Gangspalten durchsetzt wird. Z. 9., B. 246. In dem unter dem Flötze aufsetzenden Sandsteine. 4., B. 149. — 2.) von Fördergefassen: a.) bei der Einforderung in einen Schacht an der Schachtsimmerung oder an hervor- ragenden Gegenständen im Schachte hängen bleiben (vergl. unterfassen, unter- greifen): Es ist Alles, was ein Aufsetzen oder Hängenbleiben des Gefässes im Schachte veranlassen kann, zu vermeiden. Hnyssen 235. — b.) auf der Schachtsohle oder Hänge- Digitized by Google Aufsetzstunde — AufVersieden. 35 bank ankommen: Den durch das scharfe Au/setzen des niedergehenden Fördergestelles auf der Sohle des Schachtes entstehenden Stoss brechen. Z. 2., A. 384. Die auf der Sohle und an der Hängebank der Schächte angebrachten mechanischen Vorrichtungen zum Auf- setzen der FÖrdergefässe. 3., B. 45. — 3.) von Bergarbeitern: während der Schicht (bei zwölfstündigen Schichten) Ruhestunde halten: Seh. 2., 9. H. 35.b* Minerophilus 57. II.) refl.; von Gängen, die ein verschiedenes (steileres oder flacheres) Fallen haben : auf einander treffen : ö. 3., 9. Aufsetzstund© /., auch Liege stunde — die Zeit, während welcher die Berg- arbeiter, welche eine zwölfstündige Schicht hindurch arbeiten, innerhalb der Schicht ruhen dürfen (s. aufsetzen I. 3.) Minerophilus 57. Aufsieden tr. — aufätzen (8. d.) : Wo man die Werke im reichen und sehr reichen Gebirge aufzusieden hat. Z. 4., B. 67. Anm. Aufsteden bei Gätzschmann 3», 10. und aufstecken bei Wenckenbach 12. sind wol nur Druckfehler für aufsieden? Aufsitzen intr. — von Fördergefassen bei der Schachtförderung: aufsetzen (s. d. I. 2. a. und stutzen): Bericht v. Bergb. §. 209. Aufspritzen tr. — mittels Spritzwerks herstellen (vergl. Spritzwerk und spritzen): Grube [s. d. 4.] aufspritzen. Z. 2., B. 33. Aufsprang m. — Uebersprung (s. d.): G. 2., 177. Aufstand m. — 1.) amtliche Beschreibung der Beschaffenheit eines Bergwerks: Bey denen Auffrechnungs- Registern soll jedes Quartal ein Auf f stand, wie viel Lachter 'aufgefahren, was sonst vor Arbeit geschehen, wie es vor Ort und im Tieffsten beschaffen und was dergleichen mehr, mit annecüret werden'. H. 319.** Einen erschöpfenden Auf- stand Über die Grube anfertigen. N. Instr. §.12. — 2.) Zustand, Beschaffenheit eines Bergwerks überhaupt: Ich habe . . einen kleinen excurs nach Neyla [einem Bergwerke] machen und den Auf f stand sehen wollen. Eirchmaier 105. Aufsteigen intr. — ansteigen (s. d.): Dieweü aber ein jeglicher Stollen, hundert Lachter lang, ein Lachter in die Hohe aufsteiget oder aufsteigen soll. Agric. B. 95. Aufstufen tr. — anstehendes Gestein mit scharfem Gezähe behauen: Das Er- kennen der Beschaffenheil der Lagerstätten wird in alten Gruben in der Regel dadurch erschwert, dass die ganzen Umflächen der Baue mit Schmant und Schmutz überzogen . . sind. Man hat deshalb das Gestein aufzustufen Gt. 2., 379. Anfthunre/?. — l.) auch sich aufbauchen, sich aufmachen, sich ermäch- tigen, einen Bauch werfen: von plattenformigen Lagerstätten, insbesondere Gängen : breiter, stärker (mächtiger) werden: Die Gang, so sie sich an die Breite auffthun. Agric. B. 42. Thut sich der Gangk auff und wird mächtiger, oder wie die Bergleute reden, wann er einen Bauch wirfft. Löhneyss 16. In der Strecke hat sich der Gang all- mälig von Vio bis 1 Lchlr. Mächtigkeit aufgethan. Z. 15., A. 111. — 2.) von Ge- stein: sich aus seinem ursprünglichen Zusammenhange loszulösen anfangen: Auffge- than nennt man dasjenige Gestein, so sich von dem festen Gestein abledigen wil Seh. 2., 8. H. 33.b* Wenckenbach 10. Man . . schmeisst im schwang mit den grossen peuschebi, biss sich der stein gibt oder auff thut, vnd platzet als schösse man ein halben hacken [eine Art Feuergewehr] abe. M. 139.b* Auftragen tr. — aufsatteln (s. d.): Seh: 2., 9. H. 36.* Auftreiben fr. — 1.) hereintreiben (s. d.): ö. 1., 250. — 2.) zerschlagen: Die . . Gänge lasset er von denen Ganghäuern mit groben Fäusteln, Keilen . . und Fimmeln zersetzen und a uff treib e n. Kirchmaier 50. Aufrersieden tr. — aufsieden (8. d.): Die Vortheile der Wehrart [des Damm- oder Ebenwehrs, s. Wehr] liegen darin, dass dabei die ganze Bergdicke aufv er sotten wird. Z. 2-, B. 19. Digitized by LjOOQLC 36 Aufwältigen — Ausbau. Auf Wältigen tr. — gewältigen (ß. d.) : In dem Gegenorte fand man die Zimmerung schadhaft und auf mehreren Stellen die Firste hereingebrochen. Die Auf wältigung und vollständige Säuberung des Orts dauerte beinahe einen Monat Bergm. Taschen!). 2., 121. AufwäSSern tr. — aufatzen (s. d.): Aufwässerung des Werks. Z. 2., B. 18. Aufziehen tr. — 1.) durch einen Schacht ausfördern (s. d. und ziehen I. 1.): Mit diesem Dampfgöpel werden in der 8 stündigen Schicht 36 Förderwagen aufgezogen. Z. 2., A. 384. — 2.) eingestürzte, zusammengebrochene oder verstürzte Grubenbaue wieder ge wältigen (s. d. 1.): Für den Verfolg des Mittelstreckenbetriebes wurde der G. Schacht aufgezogen und der L. Schacht theüs aufgefüllt, theils weiter abgeteuft Z. 1., B. 59. [Es] wurde durch Aufziehen eines auf dem Sattel des abgebauten Flötzes stehen- den alten Luftscliachtes der bisher stockende Wetterzug in äusserst lebhafter Weise herge- stellt. 13., A. 112. Aufzimmern tr. — Grubenbaue : die Zimmerung in zusammengestürzten Gruben- baue wieder herstellen; auch verzimmern (s. d.) überhaupt: Wann die Gewercken ihren Stollen , der ihnen mit Recht zugesprochen worden , gewaltigen, auf zimmern und auf- bauen wollten, so . . soll ihnen von Rechts wegen zugelassen werden, ihren Stollen aufzu- machen, zu gewältigen und zu bauen. Schemn. Erl. 2., 33. W. 272. Die Förderstrecken werden mit Eichenhölzern auf gezimmert. Z. 11., B. 84. Die Hauptförderstrecke . . wird am Hangenden auf gezimmert, ibid. Aufzug m. — 1.) Wasseraufzug, Kübelkunst (s. Kunst): [Es sind] bei einem Auf- zuge . . nur IV4 bis Höchstens lVs Ctr. Wasser nöthig, um 1 Ctr. Kohlen oder Berge aus dem Schachte zu schaffen. Jahrb. 1., 379> — 2.) Tragesohle (s. d.): Rziha 636. Ang6 n. — die Oeffnung in einem Eisen, einer Keilhaue, überhaupt in jedem mit einem Stiele versehenen bergmännischen Werkzeuge, in welcher dieser Stiel (Helm) an- gebracht wird: Auge, das Loch in Hand -Fäustel und Berg- Eisen, dadurch man den Helm steckt. Seh. 2., 10. H. 36.a- Zur Aufnahme des Helmes hat das Fäustel in der Mitte der Länge ein Auge. Qt. 1., 217. Augenscheinlich, augensichtig a. — von Funden, Lagerstätten: blos gelegt, entblösst (s. entblössen): In aüweg sol der Bergmeister nicht anders verleyhen, denn auff augenscheinliche streichende Gänge, Stökh [Stöcke], Flötz, Clüfft. Span B. U. pag. ll.b- Wann der Gang weder in der Fundgrube noch in denen Moosen und also gar nicht augenscheinlich gemacht worden. H. 271.a- Daferne diese . . Muther darthun würden, dass sie diesen Seiffem zuert erschürffet und augensichtig gemachet. 279. b- Span BR. S. 184. Ausbänken tr. — abbänken (s. d.): Die Erweiterung [der Abbaustrecke] geschieht, indem man . . in den Pfeiler 30 — 40 Zoll tief . . hineinschrämt, das Kohl durch Keilhauen-, Keil- oder Sprengarbeit hereinschlägt und mit dem Schrämen und Ausbänken so lange fortfährt, bis die erforderliche Streckenbreite erreicht ist. Z. 5., B. 117. 120. Ausbau m. — 1.) auch Grubenausbau: im w. S. die Gesammtheit der Vor- kehrungen und Vorrichtungen, welche getroffen werden müssen, um das Zusammen- brechen der Baue zu verhüten; im e. S. die Sicherung der Baue gegen Zusammensturz durch Anbringen von Zimmerung, Mauerung oder Eisen: Bei der Beaufsichtigung des Kohlenbergbaues . . ist insbesondere zu sehen . . auf hinlängliche Sicherheit des Ausbaues, der Fahrungs- und Förderungsvorrichtungen. Regul. §. 28. Br. 496. Abteufen der Schächte und deren wasserdichter Ausbau. Z. 10., B. 21. Der Betriebsplan muss . . enthalten . . Ausbaue, ob nämlich Zimmerung oder Mauerung undioelche Arten derselben. N. Instr. §. 5. Bauholz und gute Baumaterialien zum Ausbau. Schema. Jahrb. 14., 93. — 2.) vollständiger Abbau einer Grube, eines Feldestheils: Die Ausführung derjenigen Schacht- und Stollenanlagen, welche für den reinen Ausbau erforderlich sind. N. BO. §. 28. Ausbau der oberen Teufe. §. 76. Der Abbau ist so einzuleiten, dass der Ausbau Digitized by VjOOvIC Ausbauen — Ausbeute. 37 toohlfeü und sicher ausfalle, dass möglichst wenig des nützlichen Fossils verloren gehe und dass man nicht zu viel taubes Gestein gewinnen muss. Schemn. Jahrb. 14., 92. Ausbauen tr. — 1.) Grubenbaue: die zur Sicherung von Grubenbauen gegen Zusammensturz erforderliehe Unterstützung durch Zimmerung, Mauerung oder Eisen an- bringen (s. Ausbau 1.): Auf der Braunkohlengrube Z. wurde der Schacht abgeteuft und mit gesalzener Bolzenschrootzimmerung ausgebaut, Z. 2., B. 158. Dem wasser- dicht ausgebauten Schachtstücke 10-, B. 19. Ein Flaches, welches statt mit der bisher gebräuchlichen Zimmerung mit gebogenen alten Eisenbahnschienen ausgebaut wurde. Z. 15., A 97. Die dauerhafte und gefahrlose Ausbauung der Fahr-, Förderungs- und Maschinenschächte. A. D. Bö. §. 78. — 2) Bergwerke, Felder: dieselben gänzlich abbauen; das darin vorhandene nutzbare Mineral vollständig gewinnen (s. Ausbau 2.): £>a . . die Zechen über und unter den Stollen gantz ausgebauet. Seh. 1., 41. Diese Zeche ist schon vor einigen Jahren eingestellt worden. Sie war fast 300 Lachter tief und ganz ausgebauet. Voigt 47. Denn weil immer eine Zeche nach der andern ausge- baut wird, und in Abnehmen geräth, müssen neue wieder erbauet und rege gemacht werden. Rössler 91.b* — 3.) Wasser: dieselben abbauen (s.d. 2.): Gelingt es, das Selbstwasser aus dem Salzgebirge hinauszubauen. Z. 4., B. 83. — 4.) im Gegens. zu einbauen (s. d.): wieder herausnehmen: M. wurde beim Ausbauen des Holzes in einem Versuchs- schachte verschüttet. Z. 10-, A. 237. Nachdem die Arbeit soweit gediehen war, wurde die Hängepumpe ausgebaut. 11., B. 59. Der . . Betrieb wurde wieder aufgenommen um den nutzlosen eisernen Schacht auszubauen. 11., B. 49. — 5.) aushauen (s. d. 2): Räume, welche in den einzelnen Bergdicken ausgebaut werden, um darin die Soole zu erzeugen. Z. 4., B. 45. ÄUSbeiSSen intr, — ausgehen (s. d.): Einige Gänge und Klüfte . . beissen am Tage mit leeren Quarz, Spaat, Letten und dergleichen Gangarten aus. Delhis §.50. Während reiche Anzeichen an der Oberfläche oft zur Auffindung von armen Lagerstätten führten, hatten die ausgedehnten Lager der reichen Kupferkiese von C. nur ein unschein- bares Ausbeissen. Z. 15., B. 2. Ausbergen tr., mundartl. — abbauen (s. d. und bergen). Ausbeute /. — der Ueberschuss aus dem Ertrage eines Bergwerks, welcher nach Zurückerstattung sämmtlicher Zubussen und beziehungsweise nach Tilgung der \on den Gewerken zu dem Betriebe des Werks aufgenommenen Schulden sowie nach Abzug der für die nächste Zeit zum Betriebe erforderlichen Kosten noch verbleibt: Diejenigen so derer Verfahren güldene Zeiten wegen vieler Ausbeute allzuweit erhoben, begehen insge- mein einen Fehler, wenn selbige nicht überlegen, dass die Alten Ausbeute und Verlag nicht unterschieden, sondern allen Ueberschuss Ausbeute genennet, bis Ao. 1684 die Zubusse zum Recess geschlagen worden. Beyer Otia met. 2., 271. Ausbeute ist, was die Gewercken, nach Abzug des Recessus oder Zubusse als Ueberschuss zu geniessen haben. . . Wollen aber die Gewercken lieber dasjenige, was etwan der liebe Gott von einem SchmeUzen zum andern, oder sonsten bescheeret, nach Proportion ihrer habenden Kuxe, zu sich nehmen, wenn gleich der Recess noch nicht getilget, und hingegen mit der Zubusse continuiren, und lassen es das Berg- Amt wissen, ist es ihnen ungetoehret, kann aber keine Ausbeute genennet werden. H. 36b' Die eigentliche Ausbeute, d. h. denjenigen Theil des Ueberschusses , welcher sich erst dann herausstellt, wenn die Auslagen (Recess) voll- ständig erstattet sind, v. Garnall 93. Fodinarum fruetus, ausbeute. Agricola Ind. 28. tt- Von den Ueberschüssen des Bergwerkseigenthums , welche entweder in Verlagserstattung, so lange bis die eingezahlten Zubussen . . zurückgezahlt sind, oder in Ausbeuten bestehen. S. BG. §. 69. Wer Ausbeut will gemessen, lass sich die Zubuss nicht verdriessen. Altes Sprüchw. Mosch 2., 98. Digitized by VjOOQLC 38 Ausbeutebogen — Ausbrechen. Ausbeute bauen: s. bauen I. 2. 6. — Ausbeute schli essen, auch auf Ausbeute schliessen: die Höhe der Ausbeute festsetzen und an die Gewerken nach Maassgabe ihrer Kuxe vertheilen: Wird auff Ausbeute geschlossen, soll ein sonderlicher Aus- beut- Zettel, darinnen, wie viel auff einen Kux Ausbeute gefallen, nebst Benennung der Zeche, und des fündigen Ganges, verzeichnet, zum Druck gebracht; Und die Ausbeute . . denen Gewerken binnen 14 Tagen zugesteüet werden. H. 37.b* So werden bey jeder Zeche vier Freykuxe gebaut, folglich die Zubussen nach 128, die Ausbeuten aber nach 132 Bergtheilen geschlossen. Bair. Priv. 23. W. 340. A. LR. 2., 16. §. 306. Es wurden per Kux 95 Thlr., im Ganzen also 12180 Tfilr. Ausbeute geschlossen. Jahrb. 2., 217.b* — in Ausbeute stehen, in Ausbeute kommen: von Bergwerken: Ausbeute geben: Wenn eine Zeche Ueberschuss bauet, folglich in Ausbeute kömmt, so wird . . auf Einhundert Acht und Zwanzig Kuxe die Ausbeute geschlossen. Schles. BO. 31., 2. Br. 986. Von jedem in Ausbeute stehenden Bergwerke. Br. 986. Anm. In hohen Ausbeuten stehende Werke. V. Carnall 94. "AusbeutebOgen, Ausbeutezettel m. — Verzeichniss der sämmtlichen Aus- beutezechen eines Reviers unter Angabe des Betrages der bei den einzelnen Zechen auf einen Kux entfallenden Ausbeute: Wagner B. 4. V. 39. 40. Ausbeuten — I.) tr.; abbauen, gewinnen: Ein Lager von Sphärosiderit, welches ausgebeutet wird. Z. 14., B. 167. Die nur auf höchst unbedeutende Tiefe ausge- beuteten Eisensteinlagerstätten. Müller 30. IL) intr.; Ausbeute geben: Bei ausbeutenden Zechen den Betrag der Freikux- gelder ermitteln. Karsten §. 282. "Ausbeutezählgeld n. — eine Gebühr, welche bei Zahlung von Ausbeute von den Gewerken an die Bergbehörde entrichtet werden musste : Br. 992. Anm. Ausbeutezeche /. — s. Zeche. Ausbiss m. — das Ausgehende (s. d.): v. Hingenau 369. v. Soheuchenstnel 17. Ausblasen intr. — von Schüssen: s. Schuss 3. Ausblühen intr., auch blühen, ausschlagen, auswittern, — von unter der Erdoberfläche liegenden Mineralien: in der Weise chemisch zersetzt oder verflüch- tigt werden, dass ein reifartiger Ueberzug oder eine Anzahl farbiger Flecken auf der Erdoberfläche zum Vorschein kommen: Eine durch Ausblühen veranlasste Entdeckung von Salz. Gh 2., 285. 286. Ausbohren tr. — 1.) aufbohren (s. d.): Ein Ausbohren [auf bohren 1.] des versagten Schusses. Achenbach 79. Beyer Otia met. 3-, 119. Huyssen 239. Anfangs war der Effect in der zwölj stündigen Schicht ca. 2 V» Fuss, nahm indess immer mehr ab, indem der Bohrschmand sich in dem Bohrloch immer mehr und fester ansammelte, wodurch das Herauslöffeln immer schwieriger wurde und man zuletzt dazu ubergelien musste, das Bohrloch von Neuem wieder auszubohren [aufbohren 2.]. Z. 6., B. 166. — 2.) ab- bohren (s. d. 1. und 3.): [Es] werden immer längere [Bohrer] genommen, bis man das Loch in seiner gehörigen Tiefe ausgebohrt hat. Delins §. 162. Die Haspel, mit denen das ausgebohrte Gebirge herausgefördert wird. Z. 6., B. 177. Ausbrechen tr. — 1.) von einem Grubenbaue aus eine Strecke, ein Ort seit- wärts in einer mehr oder weniger horizontalen Richtung treiben: Einer . . bricht aus in das Liegend, und sucht den Gang. Schemn. BR. W. 1 69. Wann aus einem alten ErbstoUen . . ein ander Stollen oder Schlag ausgebrochen und auf der Seiten eingetrieben würde, so soll derselbe Neu- Stollen gleichermassen wie der alte ErbstoUen seine Gerech- tigkeit haben. Kremn. Erl. 4., 8. W. 242. Einen slac [Schlag] uzb rechen. Märe v. Feldb. 476. — 2.) aushauen (s. d. 2.): Füllörter, unter oder vielmehr neben den För- derschächten ausgebrochen. Z. 1., B. 31. Digitized by LjOOQLC Ausbrennen — Ausfeiern. 39 Ausbrennen tr. — mittels Feuersetzens herstellen (vergl. brennen): Eine Weite., hoher ausbrennen. Rössler 7ö.b> Ausbringen tr. — durch bergmännischen Betrieb nutzbare Mineralien gewinnen : Die Chrubeneigenthümer sind verblenden die vorhandenen fdineralschäize . . auf die ökono- misch vortheühaßeste Weise auszubringen. S. Bö. §. 75. Ausbringen n. — die Gesammtmasse der innerhalb einer bestimmten Zeit aus einem Bergwerke geforderten nutzbaren Materialien, der gesammte Rohertrag: Gt. 2., 26.; 3., 11. Ausbruch m. — das Ausbrechen (s. d.); auch der so hergestellte Bau oder freie Raum: Von Erb -Stollen Ausbrüchen. Kremn. Erl. 4., S. W. 242. Jeder Füllort oder Ausbruch des Schachtes. Sperges 318. Ausdrücken intr. und refl. — von Wassern : hervordringen (vergl. durchdrücken) : Diese [2] Schüsse hatten . . das Gestein in dem Grade angeschreckt, dass als das Loch zum dritten Schusse gebohrt wurde, . . ein Stück Gestein ausbrach und aus einer kaum lU Zoll weiten Spalte die Wasser mit solcher Gewalt ausdrückten, dass die Arbeiter kaum entkommen konnten. Karsten Aren. f. Min. 7., 187. Das starke Ausdrücken der Wasser. 188. Ausbfllinen tr. — Stempel, Bolzen: dieselben zum Zweck der Wiedergewinnung (s. gewinnen 3.) aus dem Bühnloche (s. d. 1.) herausziehen, herausschlagen: Nur wenn man ganz genau davon überzeugt ist, dass vom Dache des Bruches her vor der Hand keine Gefahr droht, kann man es wagen, den Stempel im Bruche stehend umzuschlagen. In allen übrigen Fällen aber bedient man sich zur Gewinnung der Stempel eines mit einem lan gen Stiele versehenen BrucJihakens oder dergleichen Keilhaue, womit man den Stempel von der Strecke aus entweder in der Firste freizumachen oder unten auf der Solde aus zu - bühnen sucht, bis er umfällt oder mit dem Haken durch einen kräftigen Ruck umgezogen und aus dem Bruch geschafft werden kann. Z. 8>, B. 141. Die mit zwei rechtwinklig eingebogenen Zinken versehene Gabel . . zum Ausbühnen und Wegziehen der einstweilen gesetzten Bolzen. €k 1., 72. Ausfahren — I.) intr. ; sich aus der Grube begeben : Einem Berghawer wird nicht zugelassen, anderswo zwo Schichten zu thun , darumb dass . . er langsamer zu der Schicht fahrt vnd von ihnen schneller aussfahrt, dann es sich gebürt. Agric. B. 73. Man soll . . nicht ehe aussfahren, dann biss der Steiger ausshlopfft. N. K. BO. SO. Br. 51. Zur rechten Zeit ein- und ausfahren. Seh. 1., 50. Es ist verboten, auf einem beladenen För- dergefässe aus- oder einzufahren. Achenbach 61. Es darf nur bis zu einer Teufe der Schächte von 5 Lachtem auf dem Knebel ein- und ausgefahren werden, bei grösserer Teufe der Schächte ist dagegen das Em- und Ausfahren stets nur mittelst der üblichen Schlinge erlaubt, ibid. Ausfahren auf dem Seile, ibid. II.) auffahren (s. d. II.): Die Anordnung . ., dass ein Erbstollen alle Jahre minde- stens eine Lachter ausfahre. V. Hingenau 428. Anm. Zur Untersuchung . . des Gan- ges wurde . . ein Versuchsschacht abgeteuft und aus dessen Sohle nach Westen ausge- fahren. Z. 13., A. 202. Ausfahrt, Ausfahrung /. — das Ausfahren (s. d. 1. und Fahrt 2.): Ein Schacht soll dem andern die Ein- und Ausfahrt vergönnen. Kremn. Erl. 5., 9. W. 244. Achenbaeh 63. Z. 1., B. 141. Ausfeiern tr. — eine bestimmte Zeit hindurch zur Strafe keine Arbeit erhalten, nicht arbeiten dürfen (s. feiern): Welcher arbeyter diese wochen [zu Ostern, Pfingsten und Weihnachten, in denen wenigstens 3 Schichten verfahren werden sollten] die erste Schicht nicht anf ehret, den sol man gar aussfeyren vnd nicht anfahren lassen. Churtr. BO. 14., 8. Br. 167. Digitized by LjOCKJLC 40 Ausfeuern — Ausgehen. Der Steier kam gefahren, er thät zu den andern Häuern sagen: „Ihr habt nicht also zugeschlagen als dieser , sollt ausfe ie r w." Alier Bergreien R. Köhler. 45. Anm. Ausf eiern nach Grimm 1., 856. vielleicht „die Woche aus (=hindurch) feiern." Ansfenom tr. — durch Feuersetzen (s. d. und feuern) herstellen: Weiten aus- feuern. Rössler 75.b- Au 8 fordern (he raus fördern) tr. — 1.) aus einem Grubenbaue heraus zu Tage schaffen, bringen: Ein Berghnann . . fördert berg vnd wasser zu tag auss. M. 141.b# Vnd für dem wenig Perg aus, sonder Versetzen den etwo in den Orueben. Schwatz. Erf. W. 149. DenBergkzu Seil schicken vnd zu Tag aus sf ordern. LÖhneyss 53. Von denen ausgeförderten Bergen. H. 196.a* Da in manchen Gregenden die Mann- schaften . . mittelst der Fördergefässe aus- und eingefordert werden. Lottner 364. A us fördern von Menschen. Achenbach 60. Wann einer bittet, ihm mit Recht zu erkennen, dass er durch eines andern Schächte sein Wasser, Ertzt und anders heraus s- fördern möge. Deucer 47> Wo nun gut Erz war drinnen und tief verborgen lag, wüst ers bald zu gewinnen, förderte heraus am Tag. Alter Bergreien. R. Köhler 113. 2.) Baue : dieselben leer fördern , die darin gewonnenen Mineralien vollständig heraus- schaffen: Ist der Bruch [s. d. 6.] so rein als möglich ausgefördert, so . . beginnt das Rauben des Holzes. Z. 8., B. 145. Ausffilluilg8ll0]z n. — dasjenige Holzwerk bei der Auszimmerung eines Gruben- baues, durch welches der Raum zwischen den Haupthölzern (s. d. 2.) und dem Gebirge ausgefüllt und der Gebirgsdruck auf die Haupthölzer abgeladen wird: Serlo 1., 338. Ausgehen — I.) intr.; auch ausbeissen, aussetzen, ausstreichen, ausstosBen: von Lagerstätten : auf oder zunächst an der Oberfläche ihre Endschaft erreichen und hier hervortreten, zum Vorschein kommen: Das auss gehen derer Gänge ist, da sie am Tage aussstossen. Inst. met. 61. Seh. 2., 10. H. 38.ba Wenn man Gänge und Klüfte als angefüllte Risse und Spaltungen der Gebirge betrachtet; so muss ihr oberer Theil, der auf der Oberfläche des Gebirge . • befindlich ist, sichtbar seyn. Dieses nun wird das Ausgehen, oder Ausbeissen des Ganges am Tage genennet Es würde dieses Ausbeissen auch bey allen Gängen und Klüften zu sehen seyn, wenn die Gebirge nicht gröss- tentheäs mit Dammerde bedeckt wären, als wodurch auch dieses Ausbeissen melirentheüs verdecket ist. In kahlen, von der Dammerde entblossten Gebirgen aber kann man selbiges überall wahrnehmen. Es giebt zvmr auch Vorfälle, wo ein Gang nicht gänzlich bis unter die Dammerde ausgehet; dieses geschieht nämlich, wenn der obere Theil des Gebirges aus zerstücktem und schotterigtem Gesteine bestehet, und das feste eigentliche Gebirge gleich- sam damit übertoorfen oder überschüttet ist. . . Indessen sind diese Vorfälle selten und meistens hat ein jeder Gang sein Ausgehendes am Tage; das ist: unter der Dammerde. Delius §. 36. 11.) tr.; Lagerstätten, Wasser: dieselben mittels der Wünschelruthe (s. cL) aufsuchen: Seh. 2., 33. H. 150.b* Nimb einen Ruthengänger und lass dir den Gang aus geh e n. Voigtel 85. Endlich sind die Wünschet- Ruthen und Ruthen - Gänger solche Mittel, welche zum Ausgehen derer Gänge und Klüfte gebrauchet werden. Beyer Otia met 3., 250. Digitized by LjOCKJLC Ausgehende — Aushieb. 41 Ausgehenden., auch Ausbiss, Ausstrich — derjenige Theil einer Lagerstätte . welcher auf oder zunächst unter der Erdoberfläche zum Vorschein kommt : Ausgehend* ist, da er [der Gang] an Tag ausstösst, als etlich Gang haben ir aussgehends in Morgen, etlich in Mittag, etlich in Abend t , etlich gegen Mitternacht. Urepr. 63. Berward 4. In dem Thale, an dessen Gehänge die Flfitze ihr Ausgehendes haben. Z. 3., B. 154.; 8., B. 128. Das Ausgehende des Steinkohlengebirges. 10., B. 322. Ausgewimnen tr. — vollständig gewinnen (s. d. 1.) : Z. 5., B. 125. ; 12., B. 150. 151. Aushalden tr. — vergl. aushalten, Anm. Aushalten — I.) intr. ; von Lagerstätten, Mitteln: in gleicher Beschaffenheit ausdauern, sich gleichbleiben : Der Gang hält aus , die Erze halten aus. Ck 3., 11. In der Nähe von D. sollen 10 bauwürdige Steinkohlenflöhe und fast eben so viel Sphäro- sideritßötze aufsetzen, von welchen die letzteren aber nicht überall aushalten. Z. 3. B. 13. II.) tr. ; aussondern : Ertz ausshalten. Ist das unreine und taube von dem reinen scheiden. Berward 24. Dieweil die Gänge oder reichen Ertze selten rein, sondern mit Berg vermischet segn , und man dieselben in den Gruben so rein nicht ausshalten kann. Löhne ysB 63. Ire fleissig auffsehen auff die arbeitet haben, damit das Ertzfleissig aussgehalten vnd nicht in Bergk vnd in die Hallen kom. Churtr. BO. 3., 15. Br. 117. Jahrb. 2., 191.** Wer die gewonnenen Kohlen nicht gehörig aus- und rein hält, [wird bestraft]. Z. 1., A. 251. Die Häuer zu einer vorsichtigen Gewinnung und zum sauberen Aushalten des Erzes anfeuern. B. 43. Anm. Aushalten zu 2. = auseinanderhalten, das Nutzbare von dem Unnutzbaren (dem tauben Gestein) sondern. — Neben aushalten findet sich auch aushalden und zwar entweder blos verderbt aus aushalten oder in der Bedeutung: „die Erze aus der Halde ausklauben -: Was aber ron Erz in der Grube ausgeschlagen worden ist, das wird zu Tage ausgefördert und armen Leuten auszuhalden überlassen. Sie bekommen von jeden Kübel einen Groschen, welchen die Knappschaft bezahlet, und die aus solchen Halden Erzen geschmolzene Silber zur Einnahme hat. Voigt 106. Aushängen — I.) tr. ; 1.) aus einem Scbacbte ausfördern (s. d.) : Vor jedem Ein- und Aushängen von Personen. Aohenbach 71. — 2.) abschlagen (s. d.) : Die Quenzeleinrichtung [s. Quensel] muss der Art sein, dass sie, ohne das Anschlagen und Aushängen der Fördergefässe zu erschtveren, doch auch ein zufälliges Aushängen [s. II.] derselben verhindert. Vorsohr. A. §. 48. II.) intr. und refl. ; von Fördergefässen bei der Schachtförderung : vom Seile los werden und in den Schacht fallen : Vorschr. A. §. 48. Aashauen tr. — l.) abbauen {s. d. 1.) : Ein vnerschöpfUches Bergicerck, da das Ertz, ob es gleich ausgehawen wird, stets wieder wechset. Albinos 83. Bei der Ver- setzung ausgehäuter Zechen, es mögen solche durch Strassen- Fürsten- oder Querbau ausgebaut seyn. Delins §. 340. — 2.) einen freien Raum im Gesteine herstellen Oberhaupt: Die Wandungendes auszuhauenden Streekenkörpers. Z. 8., B. 2. Aushieb m. — 1.) Abbau (s. d. 1. und 2.): Sicherungsmaassregeln bei Aus- breitung des Aushiebes. 8. Bö. §. 186. Bei der Gewinnung der Eisenerze [im oberen Erzgebirge im Königr. Sachsen] muss der bisher in den meisten Gruben geführte Raub- bau . . einem möglichst durchgängigen Aushieb reic/ter und ärmerer Massen in regel- mässigen Abbauen Platz machen. Müller 33. Die Weite der Aushiebe und die Stärke der zurückzulassenden Pfeiler. Z. 9., B. 187. Eine Breite der Aushiebe von 2!/4 Ltr. ibid. Als mittlere Annahme wird man . . betrachten dürfen, dass der aushiebs- würdige Theil der Gangfläche auf den bauwürdigen Freiberger Gängen etwa l/b der Veith, Bergwörterbnch. $ Digitized by Google 42 Auskehlen — Auskohlen. Gesammtgangfläche umfasst. v. Beust Erziührung 9. — 2.) Herstellung eines freien Raums im Gestein überhaupt (s. aushauen 2.): Beim Aushiebe eines Lachiers StoUnstrecke. Z. 1., B. 22. Auskehlen tr. , auch einkehlen, ausscharen — Hölzer bei der Zimme- rung : dieselben an den Stellen, wo sie an andere Hölzer angelegt, oder wo andere Hölzer eingelegt werden, halbkreisförmig ausschneiden : Das Aus- oder Einkehlen findet fast nur bei Rundholz statt, indem die Stirnfläche der Thurstücke so ausgehauen toird, dass die Rundung der Kappe hineinpasst. Serlo 1 ., 347. Die Wandruthen an den Stellen, wo sie an den Jöchern anliegen, auszukehlen. Z. 2., A. 354. Auskeilen intr. und refl., auch ausspitzen — von platten form igen Lager- stätten : aufhören in der Weise , dass die beiden parallelen Begränzungsflächen (Hangendes und Liegendes . Dach und Sohle) keilförmig zusammenlaufen : Der Gang keilt sich aus, wenn, mit schnellem Abnehmen seiner Mächtigkeit seine beiden Begrenzungsflächen zu einer Spitze zusammenlaufen, ö. 2., 97. Wie sich auch das Ertz gerne abschneidet, wenn es sich zuspitzet, und der Gangk sich wieder ausskeilt und verdrucket. Lohneysa 16. In dem Feldorte des L. Stottns . . keilte sich vor Ort die Lagerstätte vollständig aus. Z. 13., A. 187. Aaskernen tr. — ausklauben, klauben (s. d.) : Richter 1, 57. Auskesseln refl. — sich kesseln (s. d. 2.) : Hat man es mit schwimmendem Gebirge zu thun, bei dem die Gefahr der Auskesselungen besonders gross ist. Z. 4., B. 176.; 11., B. 48. Ausketzern tr. — in Gestein Keile eintreiben, um es loszubrechen (vergl. ketzern) : Richter 1, 57. Man . . setzet keyl vnd plotz vnd ketzert die ritz aus 8 mit fimmeln vnd federn. M. 139.a- Ausklauben tr. — klauben (8. d.) : Kein Bergmeister soll die Halden . . Ideinen und ausklauben lassen. Soh. 2 . , 4 0 . In der Kohle wird bis zu 3 Fuss Tiefe geschrämt, das Hangende bis an die . . Eisensfeinbank nachgebrochen, der darin befindliche Eisen- stein ausgeklaubt und zuletzt die Eisensteinbank gewonnen. Z. 3., B. 35. Auskleinen tr. — kleinen (s. d.) : Das Auskleinen derer Halden. Beyer Otia met. 1., 307. Ausklopfen tr., auch klopfen, aufklopfen, auspochen — durch Klopfen an die Hängebank den Bergarbeitern in der Grube das Zeichen zum Aus- fahren geben : Es sollen die Bergleute und Bergarbeiter . . 8 Stunden beständig in der Arbeit seyn, auch nicht eher ausfahren, bis diese 8 Stunden verflossen und sie aus ge- klopfet werden. Cl. M. BO. 49., 1. Br. 886. Die Arbeitsstunden oder Schichten wurden den Bergarbeitern durch das Klopfen auf Bretern und auf das Gestein in den Gruben angedeutet, welches vom Tageslicht begann, in einem gewissen Taktmass der Schläge bestand, und in den Gruben unterirdisch telegraphenartig bis zu den tiefsten oder entfernte- sten Orten fortgepflanzt wurde. Auf dieses gegebene Zeichen fuhren die Bergleute an die Arbeit und von der Arbeit. So heisst Ausklopfen in der technischen Sprache der Bergleute das Zeichen zum Ablassen von der Arbeit, und Ausfahren aus den Gruben. Nach den Const. jur. metaU. wurden die Stunden oder Schichten ausgerufen. Später trat das An- und Ausläuten mit der sogenannten Schichtenglocke in Uebung ; das Klopfen bleibt aber noch immer üblich , weil in tiefen und ausgedehnten Grubengebäuden bei ent- legenen Orten die Arbeiter den Laut der Glocke nicht vernehmen. Graf Sternberg Urk. B. 220. Anm. 2. Auskohlen tr. — eine Kohlenlagerstätte abbauen (s. d. 1.) : Ausgekohltes Feld, derjenige Feldestheil einer Kohlengrube, welcher völlig abgebaut ist. Wenkenbach 13. In gute Mittel kommen, dieselbige auf 30, 40 bis 50 Fuss tief . . auskohlen , hierdurch aber oft die beste Werke verderbin. Cl. M. BO. 43., 4. Br. 875. Digitized by Google Auskrfinsen — Auslenken. 43 Auskränzon tr. — Schächte: dieselben mit ganzer Schrotzimmerung (s. Zim- merung) auszimmern, so dass Schachtkranz (s. d.) auf Schachtkranz zu liegen kommt: Auskränzung des Schachtes. Deliuß S. 291. Auskutten tr. — kutten (s.d.) : Die in den Halden ausgekutteten Erztarten. Peithner 121. In Neusohl und Schmöllnitz / wo die Alten nur die besten Erze abgebaut, . . auch nur das reichste ausgekuttet und das übrige als Berge in die grossen ausge- hauenen Räume verstürzt haben. Haupt 37. Auslangen tr. — auffahren (s. d. II. 1. a.b.) : Auslängen. Ist das Ort, so man treibet auff einen Gang, oder darneben , oder auch durch Quer -Gestein. H. 40.** Seh. 2., 10. Auslängen, ein Ort auf einem Gange forttreiben. Ck 3., 11. M. 39. b- Wer in f regen Gebürg am ersten new klufft vnd Geng verschrot , es sey mit schurffen, Stolörtern , oder mit au sslengen. Chart. BO. 3., 3. Br. 110. Wenn Gewerken in ihren Maassen . . Gänge und Klüfte überfahren , so sott denen Gewerken zum Nutzen darauf ausgelänget werden. Cl. M. BO. 10. Br. 843. Auf dem Flötze wurde die Grundstrecke um einige Lachtet ausgelängt. Z. 5., A. 61. Die Vorrichtungsarbeiten bestanden in dem Auslängen einer Hauptf Order- Diagonale, ibid. Der Gang ist . . 365 Klaftern ausgelangt. B. u. H. Z. 27.. 97. *• Auslauf m. — das Quantum, welches ein Bergarbeiter mittels des Laufkarrens oder Hundes bei einmaligem Fahren fortbringen kann: Bergm. Wörterb. 45.b* Ihr Knechte zieltet fleissig y Bis dass die Schicht auf dreissig Ausläuft e kommen raus. Alter Bergreien . Döring 2 . , 115. Auslaufen — I.) tr.; laufen (s. d.) : Soh. 2., 10. H. 40> Wenn die Erze und Berge auf den Stollen zu Tage ausgelauffen werden. Voigt 59. Ein Haspel ist in der Regel mit 2 Ziehern bestellt und ein Dritter besorgt das Auslaufen. Die Leute pflegen aber in der Arbeit zu wechseln und toenn der Ausläufer zeitig zurückkehrt, hilft er . . ziehen. Z. 1., B. 18. II.) intr. ; yon Lagerstätten : allmälig aufhören : Theils werden die Flötze . . ver- worfen, theils auch gänzlich verdrückt, . . theils laufen dieselben fächer- oder zungen- förmig aus. Jahrb. 2., Beil. 10> Ausläufer m. — l.) auch Abgekömme: ein Trumm (s. d. 1.), welches nicht wieder mit dem Gange sich vereinigt (dem Gange zufällt) , sondern in dem Nebengesteine sich verliert: (J. 2., 80. — 2.) ein Bergarbeiter, welcher mittels eines Laufkarrens , Hundes oder ähnlichen Fördergefässes fördert (s. auslaufen I. und Läufer 2.) : Span BR. S. 146. Z. 1., B. 18. Auslaufkarren m. — Laufkarren (s. d.) : Bossler 53. »• Seh. 2., 10. EL 40. b- Auslausen tr. — 1.) die Glieder eines eisernen Seils (s. d.), welche sich in einander gesetzt, verschlungen haben, wieder in Ordnung bringen : Bergm. Wörterb. 45b- Richter 1., 58. — 2) bei der Verzimmerung eines Grubenbaues im rolligen Gebirge etwaige Lücken zwischen den einzelnen Hölzern durch Eintreiben von kleinen Hol/keilen (Läusen) ausfüllen: Bergm. Wörterb. 45> Richter 1., 58. Auslauten tr. — durch Schläge an eine Glocke den Bergarbeitern in der Grube das Zeichen zum Ausfahren geben (vergl. ausklopfen) : Span BR. S. 116. » Auslenken tr. — ausbrechen (s. d. 1.) : Entlieh sey er auffs Tieffeste kommen, darinnen in kein ort ausgelencket gewesen. Albinns 26. H. 132.** Mittelst Flügel- örtern aus dem Stollen auslenken wollen. Karsten §. 369. Der Querschlag erreichte das Flötz, worin dann nach Nord und Süd ausgelenkt wurde. Z. 10., A. 95. Jahrb. 2., Beil. 12.» Digitized by Google 44 Ausletten — Ausreissen. Au8l©tt©n tr. — verletten (s. d. 1.) : /*/ das Bohrloch nur einigem merkbaren Wasserzudrange durch das Gestein hindurch ausgesetzt, so ist das einfachste Hülfsmittel : es auszuletten, d. h. es nach erfolgtem Abbohr en mit trockenem Letten vollzuslampfen und in diesem wieder durch Eintreiben eines Lettenbohrers oder in dessen Ermangelung eines gewöhnlichen Stampfers einen neuen Lauf einzutreiben , wodurch die Innenfläche des alten grösseren mit einem dünnen Lettenüberzuge bekleidet bleibt , lunreivliend um auf die kurze Zeit bis zum Wegthun das Wasser von der Ladung abzuhalten, Gr. 1., 545. Z. 2., A. 349. Auslochen tr. — nur nahe an der Erdoberfläche und in ungeregelter Weise, ohne ein bestimmtes System bauen : Wenn die Bergleute nur untern Rasen , und in Firsten , oder schwebenden mittein, und nicht in die Teuffe bauen , so sagt man: Sie lochen die Ertze nur in Taggehängen aus. Soh. 2., 25. H. 40.b- In der Anlage der Abbaue trat [in späterer Zeit] an die Stelle des ungeregelten Auslochens regelmässiger Strossen- und endlich Förstenbau. CK 2., 458. Ausmauern tr. — Grubenbaue : dieselben mit Mauerung versehen , um sie gegen das Zusammenstürzen zu sichern : [Im Jahre] 1500 [ist] ein Schacht auffm Hengst 14 Lachler tieff aussgemauret. M. 249. b- Ausmauerung/. — das Ausmauern; Mauerung (s. d.) : Das Verfahren bei der Ausmauerung /ulngt von der Form der Mauerung und davon ab, ob das Ort, welches ausgemauert werden soll, von mehr oder weniger ständigem oder von schicim- mendem Gebirge umgeben ist. Z.8.,B.4. Ausmauerung von Sc flächten . Lottner 359. ** Ausmessen tr. — Jemanden ausmessen: bei Feldesstreitigkeiten zwischen dem Aelteren und Jüngeren (s. d.) durch Vermessung des Feldes den Nachweis führen, dass der Jüngere im Felde des Aelteren baut, und dadurch dessen Ausweisung be- • wirken ; auch überhaupt Jemandem sein Bergwerkseigenthum wieder entziehen, das durch die Verleihung ihm ertheilte Recht zurücknehmen : Wenn in einer Zeche Ertz zu Fusse, und nicht nur in der Firste stehet, und einmahl Ausbeute gegeben worden ist, . . sind die Gewercken bey Straaf des Ausmessens schuldig, . . Erbbereiten zu lassen. Soh. i., 28. Viele Bergordnungen setzen, als Strafe dieser Weigerung [das Feld ver- messen zu lassen] das Ausmessen fest, d. h. die Verleihung wird zurückgenommen und die Grube als im Bergfreien liegend angesehen. Karsten §. 1 52. Auspausehen tr. — gewonnene Massen zerschlagen und das darin enthaltene nutzbare Mineral von dem "tauben Gesteine sondern (vergl. Päuschel) : Minero- philns 67. Bergm. Wörterb. 46.*- Auspfänden tr. — verpfänden (s. d.) : BinmanD 1., 446. Auspfeifen intr. — von Schüssen : 8. Schuss 3. Auspfützen tr. — pfützen (s. d.) : Rinmann 1., 446. Ausplatzen intr. — von Eisen (s.d. i.) : wegen zu bedeutender Festigkeit des Gesteins in dasselbe nicht eindringen können , sondern zurückprallen : Eichter i., 59. AuspOChen tr. — ausklopfen (s. d.) : Ehe der Steiger ausgepochet, nicht vom Ortfahren. Churs. St. O. 10., 1. Br. 444. Soh. 2.r 11. H. 40> Ausraiteln tr. — raiteln (s. d.) : Wenckenbaoh 14. Ausrauben tr. — rauben (s. d.) : Dasselbe [das angebaute Firstenkohl] bei dem jedesmaligen Ausrauben eines Pfeilerabschnittes gewinnen. Jahrb. 2 . , 26 1 ,b- AusrelSSen tr. — Zimmerung : dieselbe gewinnen is. d. 3.) : Bergm. Tasohenb. 2., 239. Digitized by Google Autreisser — Aussagen. 45 AnST6iS86r m. — ein vom Gange sich abzweigendes und im Nebengestein aufhörendes Trum (s. d. 1.) : Richter 1., 59. Ausrichten fr. — 1.) Lagerstätten, nutzbare Mineralien : die- selben auffinden: Ausrichten heist so viel, als finden. Seh. 2., 11. H. 41.a< Diss erzeie ich, das tvir Adam . . den ersten , klügsten vnd ehesten Bergkmann sein lassen , der mit vnd one rute, habe geng, fietz vnd stock aussgericht. H. 8.** Die ersten hupffer- ertz vnd eysenstein sein am berg Libanon aussgerichtet. 71 . *• Weiter von der Ruten, damit etliche meinend die gäng ausszurichten. Agric. B. 29. Wenn der Neufänger . . mit der WündschehRuthe den Gang ausgerichtet. Kirchmaier 47. Oft zerschlägt sich der Gang vor dem Bergmann in tausend Trümmer , aber der Geduldige . . verfolgt seinen Weg und sieht seinen Eifer belohnt , indem er ihn bald wieder in neuer Mächtigkeit und Höflichkeit ausrichtet. Novalis 1., 65. Der ganze Betrieb kam ins Stocken, ehe die Lagerstätte auch nur wieder ausgerichtet war. Z. 13., B. 236. — 2.) Lager- stätten, Felder: alle diejenigen Arbeiten ausführen, welche zum Aufschliessen (8. d.) einer Lagerstätte, eines Feldes und zur Herstellung der für die Förderung, Wasserhaltung und Weiterführung erforderlichen Grubenbaue nothwendig sind ;veigl. vorrichten): Für ausgerichtet gilt itn Allgemeinen eine Lagerstätte dann, wenn Hangendes und Liegendes oder wenigstens eins von beiden vollständig entblösst ist und Streichen und Fallen oder wenigstens das Streic/ten abgenommen werden kann. Zerrenner 361., Anm. 1. Will man eine Braunkohlenlagerstätte, deren AufscMuss durch eine SfoUn- oder Tiefbauanlage erfolgte, unterirdisch abbauen, so muss dieselbe zunächst aus- gerichtet , d. h. es müssen deren Lagerungsverhältnisse näher festgestellt , sowie die im Hangenden und unmittelbaren Liegenden derselben befindlichen Wasser so viel als möglich beseitigt werden. Die Ausri c h tun gs arbeiten bestehen vorzugsweise in dem Betriebe von Strecken und in dem Abteufen der dazu erforderlichen Wetter- und Forderschächte. Z. 8., B. 128. Ist ein Steinkohlenflötz auf irgend einem Punkte ausgerichtet, so kommt es darauf an, das Feld mittels Strecken zu durchschneiden und dadurch zum Abbau vorzubereiten. Z. 3., B. 163. Bei der starken Förderung sind die ausgerichteten Flötzf eider auf grosse Flächen verhauen und demgemäss Anstrengungen gemacht worden, um neue Felder auszurichten. 5., A. 73. Auf der Grube A. fanden nur Vorrich- tungsarbeiten und Abbau in den bereits ausgerichteten Feldetabtheitungen statt. 8., A. 40. — 3.) Förderge fasse: bei dem Fördern im Schachte hängen geblie- bene Förde rgefösse wieder losmachen : Ausrichten ist auch bei Förderniss im Schacht gebräuchlich, wenn ein Kübel oder Tonne stecken bleibet , dass sie weder hinter sich noch vor sich zu bringen, und man sie alsdann wieder losmachet, so heissel es aussgerichtet. Minerophilus 68. 0. 3., 12. Au8richt6r m. — 1.) derjenige, welcher eine Lagerstätte ausgerichtet hat (s. ausrichten 1.) ; Finder: Dem Aussrichter oder erfinder dess Gangs. Agrio.B. 59. Durch solches Schurffen und Aussrichten der Gänge, erlanget man des Finders und Auss- richters recht, nemlich eine Fundgrube. Berward 4 2. — 2.) ein Bergarbeiter, welcher das Ausrichten der Fördergeiässe zu besorgen hat (s. ausrichten 3.): Soh. 2., 11. E. 41. * Binmann 1., 448. Aohenbach 111. Ausritzcn tr. — durch Aushauen beseitigen, weghauen : Ist das Liegende gut- artig, so wird die Strecke unmittelbar auf demselben aufgefahren und werden kleinere Un- ebenheiten desselben ausgeritzt. Z. 8., B. 128. AnS8agen intr. — von Lagerstätten , Mitteln : aufhören , sich verlieren : Die Erscheinung des auflallenden oft plötzlichen Aussagens reicher Erzmittel nach der Teufe, t. Beult Erzvertheilung 2 . , 3 . Die Wahrnehmung , dass fast alle Gruben des . . Revier theih durch das Aussagen ihrer reichen Mittel in eine üble Lage ge- rathen. ibid. 6. Digitized by Google 46 Ausscharen — Aussetzen. AllSSCharen tr. — auskehlen (s. d.) : [Es] werden an beyden langen Ulmen [des Schachts] ausgescharte Stämpel eingetrieben, die mit ihrer Aus schar ung die Tragstämpel umgreifen. Delhis §. 291. Serlo 1., 347. Ausschlössen tr. — einen freien Raum im Gestein durch Bohren und Schiessen (s. d.) herstellen : An den Punkten, wo sich die Förderstrecken mit den Wetterstrecken kreuzen, werden letztere durch Ausschiessen des Hangenden über erster e hinweggeführt. Z, 10., B. 25. Ausschlag m. — das beim Ausschlagen (s. d. I. 1.) abgeschlagene und abge- sonderte taube Gestein : Der Steiger , welcher die Aufsicht über das Ausschlagen hat, damit nicht gut Erze unter die Ausschläge komme. Biohter 1.. 60. 6t. Allsschlägeln tr. — mittels Schlägels und Eisens loshauen (s. Schlägel 1 . und schlägein) : Ausschlägeln des Gebirges. Z. 6., B. 170. • Ausschlagen — I.) tr. ; 1.) gewonnene grössere erzhaltige Massen mit- tels eines schweren Fäustels (Ausschlage -Fäustels) zerschlagen und die einzelnen Stücke je nach ihrer Beschaffenheit sondern: Ausschlagen, i. e. die Gänge zer- setzen, und das Ertz von Berg absondern. Seh. 2., 11. H. 41.*- Das Ausschlagen in der Grube ist zu Clausthal erst im Jahre 1666 verordnet worden. Binmann l., 451 . Die Häuer . . verleiten . . , rasch auf dem reichsten Erze fortzugehen, statt sich mit Ausschlag en und Ausklauben kleiner Erztheile zu verweilen. Z. 1., B. 43. — 2.) geförderte Mineralmassen aus den Förde rgefässen ausschütten (vergl. anschlagen 1 . 2 . ) : Jener Arbeitsmann, welcher den Kübel ausleert, Imsst der Ausschläger ; Jener, der die ausgeleerten oder aus geschlagenen Berge in einem anderen Gefässe weiter transportirt oder ausläuft , heisst der Ausläufer. £2iha 311. — 3.) aushauen (s. d. 2) : Man findet noch alte Stollen und Strecken, wo man aus der von Jahr zu Jahr ausgehauenen Jahrzahl wahrnehmen kann, dass in einem ganzen Jahre öfters nur 4 oder 5 Klafter ausgeschlagen worden sind. Delins §. 157. Der Arbeiter hat im Stollen-Betriebe . . 5 — 6 Fuss ausgeschlagen, v. Scheuchenstuel 19. — 4.) Zubusse ausschlagen: s. Zubusse. II.) intr.; ausblühen (s. d.) ■ 0. 3., 12. Ausschläger m. — ein Bergarbeiter, welcher ausschlägt (s. ausschlagen I. 1. und 2.) : H. 41.Ä* Dieser Bau ist . . belegt mit 1 Untersteiger und 17 Arbeitern, als 8 Paar Bohrern und einen Ausschläger. Voigt 169. B&iha 311. Ausschneiden refi. — von Lagerstätten : aufhören : Alle Erfahrungen haben gelehrt, dass die Gänge und Klüfte sich sowohl in der Länge ihrem Streichen nach, als in der Tiefe dem Fallen nach gänzlich ausschneiden und verlieren. Delhis §. 52. AuSSChram m. — eine der Gangmasse zugehörige milde Schicht an einer oder beiden Berührungsflächen des Ganges mit dem Nebengesteine, zuweilen aber auch im Nebengesteine zunächst dem Gange, welche zum Schrämen (s. d.) benützt wird: Soh. 2., 15. H, 79.» G, 2., 74.; 3., 12. Serlo 1., 16. AuSSChrämen tr. — den Ausschram weghauen (vergl. schrämen) : Ttinwifl.nn 1., 456. Z. 1., B. 35. AuSSChttrfen tr. — erschürfen (s. d.) : Ausschürfen ist, wenn man nach dem Einschlagen einen Gang trifft und entblöst. Soh. 2., 11. H. 41> Wenokenbaoh 14. Nach dem Freybergischen Bergwerck . . ist das Bergwerck zum Scharffenberg au s ge- schür pfft worden. AlbinüB 16. Newe Gänge auszuschürffen. 95. Aussetzen — I ) intr. ; ausgehen (s. d.) : Bei einem Gange heisst es: er setzt zu Tage aus, wenn man ihn über Tage von Natur entblösst sehen kann. Rinmann t., 457. Wenn sich das Flötz oder ein Theil desselben auf der Oberfläche der Erde vor Augen legt, so heisst es: das Flötz setze t zu Tage aus. Zeplichal 131. O.2., 89.466. Digitized by Google Aussitzen — Ausstürzer. 47 II.) tr. ; 1.) Grubenbaue mit unh altigem Gestein (Bergen) ausfüllen, versetzen (s. d. 1.). — **2.) Jemanden ausmessen (s. d.): Binmann 1., 457. AuSSltzen intr. — von Personen , welche auf dem Seile ausfahren : von dem Knebel oder Sattel steigen (vergl. fahren 1., Knecht 2. und einsitzen) : v. Scheu- chenBtuel 20. An88i©den tr. — ätzen (s. d.) : Die niedergefallenen, ausgesottenen Gebirgs- massen. Z. 2., B. 13. AuSSOOlcn tr. — Salzlagerstätten : das Salz durch süsse Wasser, welche mit- tels Bohrlöchern in die Lagerstätte geleitet werden, auflösen, auslaugen und die ge- wonnene Soole (8. d.) auslördern: [Es] icurde durch das Fundbohrloch dem Steinsah- lager Wasser zugeführt , hierdurch ein Theil des Lagers ausgesoolt und die Soole auf der Saline verarbeitet. . . Das Aussoolen mittels jenes Bohrlochs ist wieder aufgegeben worden und schritt man zur Gewinnung der . . Soole durch Sinkwerke. Z. 4., B. 239. ; 9., B. 141. AuSSpitzen — I.) intr. und refl. — sich auskeilen (s. d.) : Eine grosse Kohlen- mulde, welche bei W. sich ausspitzt Z. 10., B. 315. Das Lager . . tritt nicht zu Tage aus, sondern spitzt sich im Thongebirge aus. Berggeist 13., 399.a- II.) tr. ; aushauen: Die im Gestein für dasselbe [Pumpenlager] auszuspitzen- den Bühnlficher. Z. 1., 13. 193. Allsspritzen tr. — mittels Spritzwerks herstellen (s. spritzen) : Z. 2., B. 33. AuSStOSSen intr. — ausgehen (s. d.) : Ursprung 63. Inst, met 61. Delius §. 36. Ausstreichen intr. — ausgehen (s.d.): Dieweil das Gebirg vnder sich ein vnder- scheit hau, . . so schlecht ein weiset* Bergkmann nicht ein auf ein eben Feldt, auch nicht zu öberst auff den Bergen, er sehe dann , dass die Gang zu Tag ausstreichen oder das Ertz sampt anderen Dingen die man auss der Erden hauwet, von sich selbs an tag heraus- breche. Agrio. B. 23. 24. Zu Tag ausstreichende Fletze. Beyer Otia met. 3., 467. Gt. 2., 22. Ausstrich m. — 1.) das Ausgehende (s. d.) : ö. 3., 12. — 2.) Gestein, welches bei Ueberfluthungen von dem Wasser an die Flussränder herangeschoben ist: Soh. 2., 11. H. 41.b- Ausstrich nennt man das Steinwerk, Wände, Gestein, Gebirge , Seifenwerk , Zinnstein , welches das Wasser in Fluthen aus dem Flusse an die Ränder ausgeschoben hat. Es verrüth dieser Ausstrich zuweilen die innere Beschaffen- heit des Gebirges, und giebt Anzeigen auf Erz. Rinmann 1 ., 459. AllSStÜrzeil tr. — 1.) Grubenbaue: dieselben versetzen (s. d. 1.): Da einer Schacht, Schürf, Stulln . . ausstürtzen würde. Span BR. S. 183. Keine Schächte oder Stollen und Löcher muthwitUg ausstürtzen oder zumachen, wo in der- selben Reßer noch Bergtverck gebauet wird. Bössler 9 2 . *• Wenn ausgestürzte Schächte . . wieder auf gewältigt werden. Vorschr. B. §.29. — 2.) Fördergefässe : dieselben entleeren: Ausstürtzen ist, wenn das im Schacht herausgezogene Ertz oder Berg mit dem Kübel auf der Hengebank , entweder zum Auslaufen in Kam gestürtzet, oder der Kübel mit den Ertzen oder Bergen sonsten ausgestürtzet wird. Sintemahl man es nicht ausgeschüttet, sondern ausgestürtzet heisst. H. 41.b Die Förderwagen . . werden auf der Hängebank ausgestürzt. Z. 10., A. 97. AnSStflrzer m. — ein Bergarbeiter, welcher ausstürzt (s. ausstürzen 2.) : Ausstür tzer sollen bei dem Ausstürtzen die Tonnen richtig zehlen, jede ufern gewiss Kerbholz anschneiden. Soh. 1., 6. H. 41.b Bergm. Taschenb, 3., 125. Digitized by Google 48 Aussüssen — Auswechseln. AuS8ÜS80n tr. — bei dem süddeutschen Salzbergbaue : in die Boolenleitungen Wasser einlassen, um die von der Soole abgesetzten Salze aufzulösen und fortzu- führen : Die Soole, welche fast überall noch fremde Salze mit sichfüArt, setzt in den Leitungen, namentlich in Jenen, die nicht beständig im Gebrauche sind, sowohl Kochsalz, als auch fremdartige Salze in Form von Krusten ab; es ist daher zivechnässig, durch diese Leitung öfters süsses Wasser zu leiten, was die Salzbergleute „Aus süssen" nennen. Z. 4., B. 71. ** Austheilor m. — ein besonderer Beamter, welcher den Gewerken den Betrag der ihnen zukommenden Ausbeute zahlte: Das Amt des Austheilers war von dem Zehentamte abgesondert. Der Zehentner tibergab dem Au st heil er die für die ganze Gewerksc/saft beschlossene Atisbeutesumme. Der Aust heiler war gewissermaßen der Zatd- meister an die einzelnen Getverken und war verpflichtet die mit Quittungen dokumentirte Rechnung über die Auszahlungen an die Behörde zu erlegen. Graf Sternberg 2. , 217. Anm. "AustheilerbOgen m. — Ausbeutebogen (s. d.) : Einmann 1., 460. ÄOSthun tr. — im Gegenbuche löschen : Welcher Gewerck . . seine Zubusse nicht reichen oder vergnügen wird, dem sollen seine Theile im Gegen- Buch ausgethan werden. Span BR. S. 224. Die Gewercken, welche dem Schichtmeister ihre Zubussen nicht abstatten, verlieren ihre Theile und werden im Gegenbuc/w ausgethan , denn es heust: „Geld oder Feld". Meker 754. Austonnen tr. — vertonnen (s. d.) : Schacht austonnen ist, wenn im Schacht Bretter angeschlagen werden, dass die Tonnen und Kübel desto besser daran auff und nieder geh™ können. H. 3 »2.» Wenckenbaoh 1 5 . So der Gang flach fället, pfleget er den Sc/sacht mit Tumpbretern und Schacht- Stangen ausszutonnen. Kirohmaier 4 8 . Austorfen tr. — Torflager, Felder: den darin befindlichen Torf gewinnen : Die Torfgräberei bei F., welche nach Austorfung des Feldes eingestellt worden ist. Z. 1., A. 116. Austränken tr. — ersäufen (s. d.) : Bei einem Grubenbrande sucht man in manchen Fällen denselben . . durch Austränken zu bemeistern. V. Scheuchenstuel 20. Er- öffnung des in allen seinen Räumen ausgetränkten Berggebäudes. Oestr, Z. 15., 409 . ** Austreiben tr. — ausfördern (s. d. und treiben 3.) : Aus dem Schacht wird ordentlicherweise mit Kehrrädern , in trockenen Zeiten aber mit Gaipeln und Pferden zu Tage ausgetrieben. Voigt 104. Von reinen Berge wird sehr wenig ausgetrieben. Denn dieser dient zum Versetzen der Kasten. 105. Der gefüllte Kübel tcird mit Pferde- Göpeln entweder gantz bis zu Tage ausgetrieben , oder bis zum Stollen gefödert, da das Ertzt mit Hunden zu Tage ausgelaufen wird. Zuckert 1., 46. Austummeln tr. — Braunkohlenlager , Felder : dieselben mittels Tummel- baues (s. Bau) abbauen, gewinnen: Bau . . in einer Sohle unter bereits ausgetum- meltem Feld. Karsten Arch. f. Min. 3., 497. AuSWechselh&uer m. — s. Häuer. Auswechseln tr. — schadhaft und unbrauchbar gewordene Zimmerung in Grubenbauen durch neue ersetzen : Seh. 2., 11. H. 43.a- Zu schwaches Holz, welches öfters ausgewechselt werden muss. Bericht V.Bergb. §. 280. So ist auch ein .Gezimmer erstlich viel besser und leichler zu führen , denn hernach wieder auszuwechseln, so es wandelbar worden. Rößsler 57 ,b- \Schadhafte oder zu schwache Sprossen, Laufbohlen u.s.w. sind sofort auszuwechseln. Achenbach 195. Wird eine verfaulte oder schadhafte Zimmerung ausgewechselt. Z. 4., B. 83. • Grubenbaue auswechseln: die Zimmerung in denselben auswechseln: Schacht auswechseln, wenn frisch Holz anstatt des faulen eingestrichen wird. Seh. 2., 79. H. 332> Digitized by Google Ausweite — Balg. 49 Ausweite /., mundartl. (Nassau) — der sich nach unten trichterförmig er- weiternde Raum in einem Thonschachte : Wenckenbach 15. Auswirken tr. — bei dem suddeutschen Salzbergbaue : mittels des Wirk- eisens (8. d.; einen freien Raum im Gestein aushauen (s. d. 2.) : Lori 639. b* Z. 2., B. 12. Anm. Verderbte Formen sind : au swireh en und auswürgen. Vergl. Huyssen in Z. 2., B. 32. Anm. und wirken. Auswitterung/. — das Ausblühen (s. d.) : Durch weisse Auswitterung geben sich die mächtigen Zinkgänge bei Schönstem in Steiermark kund. ö. 2., 286. — 2.) Witterung (s. d.) : Auswitterung von Gängen, und Kläfften toird . . durch mancherlei/ Würckungen und Erscheinungen sichtbahr. In der Dämmerung des Früh- jahrs, im Sommer nach Gewittern, . . eräussert sich, dass auf Gängen ein brennend Licht hinter den andern, oder ein grosses brennendes Feuer oder ein Uchter Streiff, so auf der Erde fortläuft, sich sehen lassen. Beyer Otia met. 3., 247. Ausziehen — I.) tr. 1.) ausfördern (s. d. und ziehen): Denen Haspel- Knechten ein Zeichen geben, dass sie . . den Kübel ausziehen sollen. Seh. 2., 49. — 2.) ausziehender Schach t: s. Schacht. II.) intr.; von Wettern: aus Grubenbauen ausströmen: Nach Löschung eines Brandes in der Zimmerung die brandigen Wetter ausziehen lassen. KloBtermann 3., Anm. 365. Auszimmern tr. — verzimmern (s. d.) : Schacht auszimmern i. e. Mit Holtz verbauen und verwahren, dass nichts von Gestern sich ziehen kan. Seh. 2., 79. H. 3 3 2 . b* Eingegangene schecht geweitigen vnd wider aussz immern. H. 69. a- Wenn em Bergkmann . . die Tag-Schächte dergestalt biss zu Tage aussgezimmert , dass er Bühnlöcher gehauen, Tragestempel , Jöcher und Cappen geleget, und also Gevier aufge- tragen, verschossen und verwandruthet , Fahrten angeschlagen oder nach Gelegenheit uff einem Fröschlein eingemeisselt hat, so kan er uff diesen auch wohl sicher aus- und einfahren. Melier 314. Stollen auszimmern. Seh. 1., 206. Auszimmerung/. — Verzimmerung, Zimmerung (s. d. ) : Auszimme- rung, alles, was in einer Grube von Holzwerk ist, an Stempeln, Kappen, Einstrichen u. d. g. Bergm. Wörterb. 50. B. "Bachstall m. — Seifenwerk (s d.) : Gritaner 190. 227. 248. Anm. Stall in Bachstall = Stelle, Statte (Lagerstätte). Vergl. Sanders 2., 1167. Bach- stall daher: Bachlagerstätte, eine Ablagerung von Mineralien , welche von ihrer ursprüng- lichen Lagerstätte durch Naturkräfte losgelost, fortgeführt und an oder in Bächen, Flüssen abgesetzt sind. Vergl. Statt und *,ag erstatte. Bähen tr. — s. Schwefelmännchen. Bahn e) /. — 1.) die breite ebene Endfläche eines Fäustels, Bergeisens oder eines anderen bergmännischen Werkzeuges, mit welcher oder auf welche geschlagen wird : Seh. 2. H. 43. b- 0. 3., 13. So man . . metatt gewinnen oder zustuffen wil, muss man . . peuschel vnd eisen haben , die ihr stehlene [stählerne] banenf schneiden, spitzen vnd örter haben. M. 80.a- — 2.) mundartl. (Mansfeld) : Schlechte (s. d.): 0. 2., 173. Bahnen tr. — schrämen (s. d.) : Serlo 1., 139. Balg m., Mehrz. Balgen, mundartl. (Lippe- Schaumburg) — ein Kohlen- maass = 1,579394 preuss. Kubikfuss: B. u. H. Kalender pro 1867. pag. 99. V • i t h , Btrfwörtorbuch. 7 Digitized by VjOOQIC 50 Ballenkunst — Bänkig. Ballenkunst/. — s. Kunst. Band n. — 1 .) ein nach vorherigem Verschrämen abgesprengtes langes pris- matisches Stück Steinsalz: Q.I., 310.; 3., 13. — 2.) eine Art Bergfeste, Schwebe (s. d.) : In tiefen Pingen [s. Pinge 2.] in Schtveden hat man oft besondere Bergfesten [Bänder) stellen lassen, um die Stösse abzusteifen, doch sind sie sehr gefährlich, weil ihnen die Unterstützung fehlt. Serlo 1., 326. Bandhäner m. — s. Häuer. Bandseil n. — s. Seil. Bank/. — 1.) Lager, Flötz überhaupt: Bank ist nach dem Sprachgebrauche der Bergleute und der Berggesetze ganz gleichbedeutend mit Lager. Vgl. u. a. das Allg. Ixindrecht, welches Th. 2., Tit. 16. §. 162. .,Gang, Flötz oder Bank" . . sagt. So finden sich auch in den Bergordnungen die Wärter „Bank" und , , Lager" durchaus pro- miscue gebraucht. Unter Bänken oder Lagern sind die Flötze mit inbegriffen. Huyssen in Z. 1., B. 166. Anm. Auf einem 10 Zoll starken Kohlenbänkchen. Jahrb. 1. Beil. 29. b- — 2.) jede einzelne Lage, Schicht (s. d. 4.) eines Lagers oder Flötzes, gebildet entweder durch sogenannte JBergmittel oder durch Ablösungen, Scbichtungs- k lüfte : In den Flötzen oder Lagern der Steinkohle, der Braunkohle, des Steinsalzes u. s. w. . . finden sich nicht selten Streifen von der Natur des umgebenden Gesteins , die soge- nannten Bergmittel, welche stets dem Streichen und Fallen der Hauptmasse folgen und diese dadurch in mehrere Abtheilungen, in Bänke zerlegen . . . Statt der Bergmittel finden sich mitunter nur glatte, der Ebene der Lagerstätte parallele Sc/mitte. Lottner 329. FUUze, werden häufig durch offene, ihrer Lagerung parallele AblösungskUtfte oder auch durch taube Schichten von geringer Mächtigkeit in einzelne Lagen getheilt, Bänke genannt, die gewähnUvh von verschiedener Beschaffenheit sind. Wäre die Dauer der Bildungszeil der tauben Schicht länger gewesen, so würden sich die Bänke als versc/uedene Flfitze über einander darstellen, obsc/ton es auch vorkommt , dass durch sehr mächtige Zwischenmittel getrennte Bänke immer noch als zu einem Flfitze geliörig angesehen werden. 0. 2., 17t. Das FUitz besteht aus 8 Zoll Oberbank, 30 Zoll Mittel von festem Scltieferthon und 22 Zoll Unterbank. Z. 3, B. 175. Das Hauptfiötz besteht vom Dache zur Sohle gehend ans: 24 — 26 Zoll Oberbank, 4—5 Z. Schief ermittel y 5 Z. Mittelbank, 1 Z. Bergmittel und 26—28 Z. Niederbank. Jahrb. 2., 250. b- — 3.) Trumra (s. d. 1.) : Im Osten zeigt der 2 Kilometer lange Stock [Steinkohlenlager] eine Mäch- tigkeit von 12 — 15 Meter und es zweigen sich von i/tm mehrere Kohlenbänke von 2 — 3 Meter Stärke ab; im Westen- dagegen zertrümmert er sich in der Hauptsache in 3 Bänke , von denen die mittlere oder das Haupttrumm eine Mächtigkeit von 10 — 20 M. , die beiden anderen von 3 — 6 M. besitzen ; auch von diesen Jrümmern zioeigen sich stellen- weise schwac/te Bänke in den unregelmäßigsten Gestalten ab. Z. 12., B. 141. — 4.) jede der kleineren Bauabtheilungen, welche in einer Etage (s. d. 1.) wieder ge- bildet werden und nach einander zum Abbau kommen : Das Flötz wird von den ver- schiedenen Bausohlen aus in 4 parallele Schnitte {Etagen) . . eingetheilt . . . Die Vor- richtung besteht darin, dass jede Etage in mehrere Schnitte (Bänke) parallel dem Flötzf allen zerfällt wird. Mehrere Schnitte bilden eine Hauptbank. Z. 12., B. 148. Die Kohle wird . . gewonnen . . durch einen b an k weisen (sohlenweisen) Pfeilerabbau. 149. - 5.) eine Bank machen; von Gängen: Ein Gang macht eine Bank, wenn er sich flach , fast söhlig legt, eine kurze Strecke so ins Hangende fortgeht und dann sein richtiges Fallen wieder einnimmt. Wenokenbach 16. Bänken verb. — vergl. ab-, aus- ,'einbänken. Bänkig a. — in scharf von einander abgesonderten . in der Regel nicht sehr starken Lagen. Bänken (s. Bank 2.) vorkommend: In dünnbänkigen Schief er thonen Digitized by Google Barfuss — Bau. 51 kann KeiUiauenarbeit stattfinden . . . Im sandigen dt ckb an ki gen Schief er thone findet fast nur Sprengarbeit statt. Z. 3., B. 162. BarfoSS a. — Stempel bar tu 88 anlegen, antreiben: dieselben nicht an einen Anpfahl bez. Fusspfahl (s. d.) , sondern unmittelbar an das Gestein an- legen und antreiben: Stempel . . an das Hangende baarfuss angetrieben. Karsten, Arch. f. Bergb. 4., 233. Kasten . . aus barfuss liegenden, d. h. zwischen Hangen- des und Liegendes eingekeilten Stempeln. Serlo 1., 246. 338. Bart m. — l .) ein behufs rascheren Anbrennens an seinen Seiten zu dünnen Spänen aufgeschlitztes Stück Holz , welches bei dem Feuersetzen (s. d.) in die unterste Lage des Holzstosses gelegt wird, um das Holz rascher zum Brennen zu bringen : So ein Gang sehr breit ist, . .so hawen die Berghäwer die Mufften auff vnd legen in die setz orth dürr holtz vnd zwischen ihnen legen sie offt Bertte, die das fewr leichtUch an sich nemmend vnd also das angenommen fewr dem anderen Holtz , welclm nicht hat, zutheilen. Agric. B. 84 . Wenn Bergkleut das gestern vor dem ort mürbe mac/ten und /teben wollen, da richten sie ihre fewer auff steglein an das gestein vnd zünden es mit perdten an. H. 1 39.a- — 2.) die an der Zimmerung oder am Gez&h sich bildenden Strauben (s. d.) : ö. 3., 13. Karaten Arch. f. Bergb. 5. 288. Barte, Barthe /., auch Bergbarte, Parte — eine Waffe in Gestalt eines Beils, welche die Bergleute bei festlichen Gelegenheiten zur Zier tragen : Die Hauer tragen ausser diesem Habit [welchen die Knechte tragen], auch eine Part he und Knie- Bieget. H. 196. Knappen, reichet Euch im Kreise treu die Hand nach Väterweise, leert die Becher, schwingt die Barthen! Unserm Stand ein froh Glückauf! v. Manteuffel bei Döring 1., 186. Anm. Barte nach Sanders 1., 88c- vielleicht von Bart, weil das Eisen am Stiele wie ein Bart herabhängt ; nach Frisch 1., 62.»- von dem alten brad, breit. — Vergl. auch Grimm 1., 1143. Bartholz n. — klein gespaltenes Holz, mit welchem der Bart (s. d. 1.) be- deckt wird: G. 1., 694. **Ba8©/. — Gewicht, Schwere einer kleinen Stufe (s. d. I. und basen) : Die Stufe hat eine geringe Base. Richter 1., 73. **Basen tr. durch Abwägen in der Hand das Gewicht einer Stufe bestimmen : Bergm. Wörtern. 55. »• Richter 1., 73. Anm. Das bergm. Wörter b. 391. »• verzeichnet auch : Poysen, ein altes Wort, so. . wägen oder mit der Waqe aufziehen bedeutet. Vielleicht ist es ein altes Celtiscltes Wort, davon das französische Poids hergekommen und daraus das unter den Bergleuten jetzt gewöhnliche Basen entstanden. Bassin n. — Becken (s. d.) : Im Bassin von Lüttich in Belgien setzen 83 Flötze auf. G. 2., 190. Ball m. — 1.) ein durch bergmännische Arbeiten und zu bergmännischen Zwecken in der Gebirgsmasse hergestellter Raum : G. 2., 28. ; 3., 13. Es sol kainer, dem anderen in sein Pau nit fahren. Schladm. Bergb. IS. Lori 6.a- Ain Erbstollen, deti man . . einen Pau zu Hilf bringen will. Schladm. Bergb. 22. Lori 6b- Der öd Berg [das taube Gestein, die Berge] soll mit Vleiss bey allen Betten ausgelauffen , und on Wisssen vnsers Bergrichters khmnwegs in den Grüeben versetzt werden. Salzb. BO. 20. Lori 2l3.b- Der Bergmeister soll o/me sonderliche gegründete Ursachen keinem Bau am Bergt Frist oder Freiung geben, es seyn Zec/ten, Maas, ScJiÜcht, Such- oder Erb-Stollen. Digitized by Google 52 Bau. Span BR. S. 204. Der Abbau fand . . insbesondere in den oberen Bauen statt. Z. 15., A. 67. Durch die nasse Witterung wurde die Aufrechthaltung der Baue . . bedeutend ersc/iwert. 116. Dafür sorgen , dass die unterirdischen Baue gehörig zugänglich und fahrbar erhalten werden. 8. BG. §.74. Veränderungen an den Bauen auflassiger Berg- gebäude vornehmen. 8. Bö. v. 16. Juni 1S68. §. 172. — 2.) das Bauen (s d. I.j und zwar a.) Bergbau treiben , Bergbau überhaupt: Der Bergmeister sol fleissig auf- sehen, dass in allen Zechen nicht vnnützlich' gebawet werde , vnd wo er schädlichen Baw befände , den soll er abscJiaffen vnd nützliche Gebewde angeben. J. BO. 2., 26. Urop. 116. Da die Wasser öfters den Bau ganz unmöglich machen würden . so müssen solche heraus- geschafft werden. Delillß §. 154. [Es] beschränkte sich der Bau auf Gewinnungsarbeiten in den Flötzen G . und H. Z. 15., A. 77. Gangbau [Gangbergbau]. Richter 1 ., 31 3. Erzbau. Jahrb. 2., 9. a- Eisensteinbau. ▼. Carnall 1. B au auf Steinhohlen. Z. 15., A. 83. Für den kleineren Bergbau blieb der Eigenlöhner bau ein gangbares Verhältniss. Z. f. BK. 2., 330. — b.) Abbau (s. d. 1.) insbesondere: Zum Bau würdige und unbelehnte Anbrüche und Oerther. Span BR. S. 1 93. Eine zum Bau und zur Förderniss nicht nöthige Strecke. Delius §. 410. Der Bau auf dem Hauptgange dieses Zuges geht grösstentheils nur ins Hangende, weil im Liegenden die Gänge sich niemals veredeln wollen. Zuckert 1., 69. Die Beschaffenheit des Flötzes Idsst einen lohnenden Bau erwarten. Z. 15., A. 82. Abraumsbau: Tagebau (s. d.) : Wo die Braunkohlengetcinnung wegen zu hoher Bedeckung durch Abraumsbau unzweckmässig ist. Achenbach 89. — A u s bau : s. d. — Bruch bau: a.) der Abbau mächtiger Gänge, Lager und Stockwerke in der Weise, dass absichtlich das Zusammenbrechen der Masse herbeigeführt wird und demnächst aus der zusammengebrochenen Masse die nutzbaren Mineralien aus- gesondert, gewonnen werden: Lottner 357. Wie der. Name Bruchbau andeutet, wird die Kohle in einzelnen Abtheilungen — Brüc/ten — von angemessener Grösse gewonnen , worauf man die dadurch entstandenen hohlen Bäume zu Bruche gehen Idsst . . Das Ver- fahren besteht darin, dass man von dem vorgerichteten Abbaupfeiler durch Auffahren von Strecken immer kleinere Theile abschneidet, deren kleinster Theil die Grösse eines Bruches hat. Z. 8., B. 137. — b.) ein Abbau in schon zusammengebrochenen Gesteins- massen: G. 3., 18. Der Bruchbau [auf der Grube Stahlberg] zerfällt in die Ge- winnung des Eisensteins aus zu Bruch gegangenen Grubenbauen und in das zu Bruchbauen der zwischen den verschiedenen Etagenörtern stehen gelassenen Pfeiler und Schweben. Dte erster e Arbeit ging in früheren Zeiten über der fünften Etage um , indem man m dem Alten Sic/ierheitsstecken auf zimmerte , von welchen mittels Bruchörtem die zu Bruche ge- gangenen Schweben- und Pfeilerreste mühsam aus der sie umgebenden tauben Masse heraus- gewonnen wurden . . . Diese Art des Bruchbaues kommt jetzt nur noch bei der Ge- winnung der letzten Pfeilerreste vor. Die jetzigen Abbauarbeiten bestehen fast nur aus dem Bruchbau der zweiten Art. Bei dieser Arbeit wird durch das Dünnschiessen der Schweben . . deren Hereinbrechen begünstigt. Z. 11., B. 83. — Duck el bau: Abbau von nahe unter der Erdoberfläche liegenden Lagerstätten mittels kleiner, in der Regel runder und nicht ausgezimmerter Schächte (Duckein, s. d.), welche bis auf die Lagerstätte abgeteuft werden und von denen aus man die letztere so weit wie möglich zu gewinnen sucht: Serlo 315. — Etagen bau: Abbau von mächtigen und dabei verhältnissmässig regelmässig und flach fallenden Lagerstätten in der Weise, dass die Lagerstätte entweder in der Richtung von oben nach unten oder (seltener) in der Richtung von unten nach oben in einzelne Abtheilungen (Etagen s. d. 1.) zerlegt wird, welche nach einander zum Abbau kommen: Der Stahlberg er Gang ist durch Etagenbau vorgerichtet. Zehn Etagen, deren Sohlen meist 5 Ltr. seiger von einander entfernt sind, bilden die Grubenbaue über der Stollensohle. Z. lt., 13. 65. Schemn. Jahrb. 14., 109. HO. — Firstenbau, Förstenbau: Abbau platten- förmiger Lagerstätten von steilem Fallen in der Weise, dass die Gewinnung stuien- Digitized by Google Bau. 53 weise, in treppenförmigen Absätzen von unten nach oben erfolgt und die ausge- hauenen Räume in ähnlicher treppenförmiger Begrenzung mit un haltigem Gestein, den sogenannten Bergen, welches entweder bei der Gewinnung selbst fällt oder besonders herbeigeschafft werden muss, ausgesetzt werden : Lottner 351 . Försten- bau , ein Abbau, welcher in der Form einer umgekehrten Treppe von unten nach oben betrieben toird. G. 3., 29. — Fi rstenkasten bau : Firstenbau, bei dem das un- haltige Gestein auf eine besonders zu diesem Zwecke hergestellte Zimmerung (die Firstenkästen, s. Kasten 1.) aufgesetzt wird : Z. 8., A. 179. Firstenkastenbau entsteht, wenn die vorhandenen Berge zum Füllen des Raumes nicht ausreic/ien ; alsdann bekommen 2, 3, 4 oder mehr Stösse einen besonderen Kasten und es bleiben somit im Berge- versatz Strecken offen. Serlo 1., 243. — Seiten firstenbau: Firstenbau auf sehr mächtigen Gängen, bei welchem der Gang nach seiner Mächtigkeit in zwei bis drei Streifen getheilt und jeder Streifen für sich abgebaut wird: Serlo 1., 249. — Glockenbau: Abbau mächtiger Steinsalzlager durch sich glockenartig von oben nach unten erweiternde und unmittelbar an die Tagesschächte anschliessende Baue : Serlo 1., 308. — Kammerbau: Weitungsbau (s. d.) : Serlo 1., 302. 307. — Kuhlenbau: mundartl. — eine Art Tagebau zur Gewinnung von Braunkohlen in der Kheinprovinz, speciell in dem Brühler Reviere, mittels Abteufung von Kuhlen (8. d.) : Karsten Arch. f. Min. 3., 466. ff. Der Kuhlenbau ist eine Art oberirdi- schen Abbaues vermittelst Abteuf ung von Schächten , welcher in ökonomischer Beziehung dem regelmässigen Tagebau durch Abraum sehr nachstehet. Aohenbaoh 89. Auf den Braunkohlengruben des Brühler Reviers ist man mehrfach . . von dem unzweckmässigen Kuhlen- zu einem regelmässigen Tagebau übergegangen. Z. 8., A. 180. — offener Bau: Tagebau (s. d.) : Um den Theil des Bleierzlagers, der durch den Tagebau blos- gelegt ist, aber noch unter der Stollnsohle ansteht, in offenem Bau getoinnen zu können. Z. 8., A. 99. — Oerterbau: a.) eine Art des Pfeiler baues (s. d.), bei welchem die vorgerichteten Pfeiler ganz oder theilweise zurückgelassen werden , der Abbau dieser Pfeiler also ganz oder theilweise unterbleibt , um das Zusammenbrechen des Hangenden ganz oder doch während längerer Zeit zu verhüten: Oerterbau findet unter besonderen Umständen auf Steinkohlenfiötzen u. s. w. statt, principieü aber auf Steinsahlager statten. Serlo 1., 265. — b.) Abbau von Lagerstätten mit kurzen und entfernt von einander vorkommenden bauwürdigen Mitteln (s. d.) in der Weise, dass zur Aufsuchung des zu Gewinnenden über und unter einander Oerter (s. Ort 2.) getrieben und die nutzbaren Mineralien durch Gesenke bez. Ueberhauen (s. d.), welche man von den einzelnen Oertern aus herstellt, gewonnen werden: Leon- hard 50. — Pfeil er bau: Abbau von Lagerstätten jeder Art des Fallens in der Weise, dass zunächst die Lagerstätte durch Strecken in mehrere kleinere oder grössere Abtheilungen, die sogenannten Pfeiler (s. d. 2.), zerlegt wird und hierauf diese Pfeiler im Ganzen einer nach dend andern weggenommen werden , ohne dass eine Versetzung der ausgehauenen Räume mit unhaltigem Gestein stattfindet : Lottner 354. Serlo 1., 264. — Pfeilerrückbau: Wegnahme eines einzelnen Pfeilers beim Pfeilerbau (s. d.) , die immer von der hinteren nach der vorderen Baugrenze des Pfeilers erfolgt: Z. 12., B. 307. , — Pingenbau: eine Art Tagebau (s. d.) auf sehr mächtigen und steil in die Tiefe setzenden Lagerstätten durch Herstellung grosser, kesseltörmiger Vertiefungen (Pingen): Serlo 1., 326. — Press bau: a.) ein Abbau, durch welchen eine Lagerstätte vollständig (in ihrer ganzen Mächtig- keit) ausgehauen und nichts stehen gelassen wird: ö. 3., 58. — b.) ein nach voll- ständiger Gewinnung alles Gewinnungswerthen verlassener , auch wol mit unhal- tigem Gestein ausgesetzter Bau: Cr. 3., 58. — Qu er bau: Abbau sehr mächtiger and steil fallender Lagerstätten, bei welchem die Lagerstätte von einer im Liegenden (8. d.) derselben getriebenen Hauptstrecke in bestimmten Abständen durchfahren (in die Quere getheilt) , jede der so gebildeten Abtheilungen demnächst durch einander Digitized by Google 54 Bau. parallel aufgefahrene Querstrecken gewonnen und der ausgehauene Raum mit un- haltigem Gestein ausgesetzt wird: ▼. Scheuchenstuel 186. Schemn. Jahrb. 14., 94. — IIa üb bau: s. d. — Schachbrettbau: eine Art des Pfeilerbaues (s. d.), bei welchem die vorgerichteten Pfeiler nicht sämmtlich, sondern — um das Zusammen- brechen des Hängenden zu verhüten — nur alternirend abgebaut werden, so dass das abgebaute Feld einem Schachbrette ähnlich sieht: Z. 8., A. 179.; 9., B. 187. — Sink werks bau : Gewinnung des Steinsalzes in dem sogenannten Haselgebirge mittels Sinkwerken (s. d.) : Lottner 357. — Stockwerksbau: Abbau auf mäch- tigen Gängen und stockförmigen Lagerstätten von bedeutender Festigkeit, bei denen jedoch grosse Theile der Masse oft ganz taub sind, die Bauwürdigkeit niemals ganz gleichmässig und der Werth überhaupt nicht gross ist, in der Weise, dass man in der Lagerstätte an einem Punkte, wo vorzugsweise bauwürdige Masse vorhanden, mittels Feuersetzens oder Schiessarbeit einen grossen offenen Raum (eine Weite) herstellt , die bauwürdige Masse gewinnt und von hier der Bauwürdigkeit folgend nach einer, zwei oder drei Seiten mit Strecken weiter geht und an einem anderen edlen Punkt eine neue Weite herstellt, jedoch so, dass zwischen den einzelnen Weiten behufs Unterstützung des ganzen Baues Sicherheitspfeiler stehen bleiben : Serlo 1., 301. Leonhard 50. — Stollenbau: ein mit Hülfe eines Stollens ange- legter und geführter Abbau , bei welchem die Wasser durch den Stollen abgeführt werden (vergl. Tiefbau) : Serlo 204. Die Grube führte zuerst einen Stollenbau. NacMcm das vorgerichtete Feld fast ganz verhauen war, . . teufte man einen Kunslsc/tacht ab. Jahrb. 2., 21 7. a- — Stoppelbau: Bruch bau (s. d. b.) auf alten Steinkohlen- pfeilern; Serlo 313. — Stossbau: Strebbau, (s. d.) auf stärker, jedoch nicht über 45 Grad fallenden Klotzen , bei welchem die Klügel in der Regel eine geringere Höhe als bei dem gewöhnlichen Strebbau erhalten und entweder in derselben Weise wie bei diesem oder durch Strecken abgebaut werden, die man abwechselnd vom Klachen zur Baugrenze des Klügeis und von da wieder zurücktreibt: Z. 7., B. 296. — Streb bau , Streben bau : Abbau schwacher Klötze von geringem Kallen in der Weise, dass von einem in der Lagerstätte niedergebrachten Schachte oder einer darin getriebenen Strecke (einem Klachen, 8. Klaches) aus durch Streckenbetrieb ein grösserer Theil der Lagerstätte abgeschnitten, dieser Theil (Pfeiler, Klügel) in mehreren Streifen (Stössen , Streben) — welche neben einander getrieben werden, dabei aber um eine gewisse Entfernung von einander zurückstehen , so zwar . dass der untere Stoss stets voraus ist, — gewonnen und der ausgehauene Raum mit Ber- gen ausgesetzt wird: Lottner 353. Z. I., B. 1. — Strebbau mit breitem Blick, auch überhaupt: Abbau mit breitem Blick, nach dem breiten Blick: Strebbau (s. d.), bei welchem jeder Klügel auf der ganzen Länge bez. Höhe des Klachen , von dem aus er gebildet worden , auf einmal in Angriff ge- nommen und abgebaut wird. — Strossenbau: Abbau platten förmiger Lagerstätten von steilem Kallen , bei welchem die Gewinnung in treppen förmigen Absätzen von oben nach unten erfolgt unter Ausfüllung der ausgehauenen Räume mit unhaltigem Gestein, das auf besonders hierzu geschlagene Kästen (s. d. 1.) aufgesetzt wird (vergl. Kirstenbau) : Ein eigentlicher Fürstenbau . . ist das Gegentheil von einem Strossenbaue ebenso, als ein U eberbrechen das Gegentheil von einem Gesenke ist. Bericht v. Bergb. §. 131. Der Strossenbau ist gewissermassen eine Umkehrung des Firstenbaues, Jetzt aber meist durch diesen verdrängt. Er dehnt sich von einer Strecke aus unter deren Sohle in die Teufe , seine Stfisse werden aus einem Abteufen m der Lager- stätte angesetzt. Dadurch erhält die Begrenzung der Arbeitspunkte das Ansehen einer von oben angeschauten Treppe . . . Der Arbeiter steht auf der zu getvinnenden Gangmasse seiner Strosse, beim Fir stenbau hingegen auf dem Versätze. Lottner 353 . — Seiten- strossenbau Strossenbau auf sehr mächtigen Gängen, bei welchem der Gang in zwei bis drei Streifen getheilt und jeder Streifen für sich abgebaut wird: Serlo l., Digitized by Google Bau. 55 249. — Tagebau, auch Aufdeck-, Abraumsarbeit.. Abraumsbau, offener Bau, im Gegensatz zu unterirdischer Bau (s. d.) : der Abbau von Lager- stätten, welche entweder an der Erdoberfläche oder nur in geringer Tiefe liegen , in der Weise, dass die die Lagerstätte bedeckenden Schichten weggenommen, abgeräumt werden, die Lagerstätte selbst auf diese Weise aufgedeckt, blosgelegt und demnächst das Mineral gewonnen wird : Als ein Mittelglied zwischen Grüberei und Grübe lässt sich der nicht häufige Tag e bau betrachten ; derselbe findet statt auf söhligen oder flach ge- neigten, nahe unter Tage liegenden Lagerstätten , welche deshalb einen unterirdischen Bau nicht gut zulassen, indem man die Dammerde und das Hangende abhebt und die nun frei zu läge entblösste Lagerstätte bis zum Liegenden gewinnt. Lottner 346. Für die Anlage eittes Tagebaues [beim Braunkohlenbergbau] spricht vor Allen der Umstand, dass man /.) die Kohle vollständig und rein gewinnen kann, während beim unterirdischen Bau theils durch das unzeitige Gehen von Brüchen, theäs durch die Notwendigkeit des Anbaues rtm Kohlen . . ein verhältnissmässig grosser Abbauverlust und durch das zu frühzeitige Hereinbrechen des Hangenden oder alten Mannes eine Verunreinigung der Kohle herbei- geführt wird; 2.) nur äusserst wenig Material zur Offenerhaltung der Grubenbaue ge- braucht, während der starke Au/gang an Holz, welcher beim unterirdischen Baue statt- findet, sehr wesentlich zur Erhöhung der Selbstkosten beiträgt, dass endlich 3,) die Kosten der eigentlichen Kohlengewinnung gegen die beim unterirdischen Baue nur als sehr gering su bezeichneti sind. Dagegen muss andererseits beim Tagebaue eine viel grössere Masse als beim unterirdischen Baue bewegt werden, und dies ist der Hauptgrund, weshalb ersterer in seiner Anwendung beschränkt ist. Ottiliae in Z. 8., B. 122. Das Deckgebirge auf der Grube hat zwar eine Mächtigkeit von durchschnittlich 10 Lachter , da aber andererseits das Braunkohlenflötz durchschnittlich 4xji Lachter mächtig ist, so befindet man sich immer noch innerhalb der Grenzen, in denen . . ein Tagebau mit Vortheil betrieben werden kann, denn das Verhältniss des Flötzes zur Mäc/ttigkeit des Deckgebirges ist immer noch nicht wie 1 zu 3. 2., A. 354. Die Gewinnung fand /tauptsächUch bei offenem Tage- bau und nur zum kleinen Theil unterirdisch statt. 8., A. 99. — Tiefbau: ein mit Hülfe künstlicher Wasserhaltung (s. d.) angelegter und geführter Abbau , bei welchem die Wasser in Schächten mittels Maschinen zu Tage gehoben werden vergl. Stollenbau) : Lottner 348. Begünstigt durch das Terrain hat man frülter die Flitze mittels Tagesstrecken und Stollen aufgeschlossen , . . erst in neuester Zeit ging man zu Tiefbau en über. Jahrb. 2., Beil. 17.b Das durch den Stollen trockengelegte Ab- baufeld [ist] verhauen . -. . Es liegt dalier die Nolhwendigkeit vor, frisches Feld zu ent- wässern und zu diesem Behuf e einen Tiefbau anzulegen. Z. 4., B. 189. ; 8., B. 16. — Tagetiefbau: Tagebau (s. d.) als Tiefbauanlage: Z. 14., B. 182. — Tum- melbau, mundartl.: der Abbau von Braunkohlenlagern in dem Brühler Revier in der Rheinprovinz, durch runde gewölbartige Erweiterungen von Strecken, die sogenannten Tummel (s. d.) : Karaten Arch. f. Min. 3., 496. Die Nothwendigkeit, dem durch seine Verwüstung des Braunkohlenlagers eben so verderblichen , als für die Gesundheit und das Leben der ein- und ausfahrenden, selbst der auf der Oberfläc/te wandelnden Personen ge- fährlichen Raubbau, Tummelbau genannt, ein Ziel zu setzen. Achenbach 89. Wenn man annimmt, dass bei jedem Tummelbaue die Hälfte des Feldes verloren gehet, so kommt man der Wahrheit ziemlich nahe, erreicht dieselbe aber noch nicht, ibid. — unterirdischer Bau: unterirdischer Abbau (s. d.) : Ist es . . gelungen, eine Braunkohlenlagerstätte aufzuschüessen , so entsteht zunächst die wichtige Frage, ob dieselbe mittels Tagesbaues oder unterirdischen Baues gewonnen werden soll. Z. 8., B. 122. Weitungsbau: eine dem Stockwerksbau (s. d ) ähnliche Abbaumethode, jedoch von grösserer Regelmässigkeit als dieser, welche die Gewinnung sehr grosser Massen von bedeutender Standhaftigkeit bezweckt, die im Ganzen bauwürdig sind und daher möglichst rein ausgenommen werden müssen: Serlo 1., 302. Karsten Arch. f. Min. 4., 240. — Würfelbau, mundartl. (Provinz Sachsen) : ein Pfeilerbau (s. d.) auf Digitized by Google 56 Bauch — Bauen. Braunkohlen , bei welchem die Kohlen -Lagerstätte in würfelförmigen Körpern abgebaut wird: Serlo 293. einen Bau etablieren: denselben anlegen , eröffnen: Z. 4., B. 173., 8., A. 37. — einen Bau führen, verführen, treiben, betreiben: a.) einen Bau (1.) herstellen (vcrgl. die Belege zu treiben und betreiben) : Man führt in den Gniben nqch bergmännischen Regeln verschiedene Baue, theils ebensöhUg, theils über oder unter sich und dieses heisst Strecken, Läufe, Feldorte, Hangend- und Liegendschlage, Ab- teufen und Uebersichbrechen, Schutte oder Rollen betreiben. Deliufl§. 154. Nur selten ist das Ausgehende von Gängen oder Lagern entblösst, getoöfmlich muss *man es aufsuchen um/ zu dem Ende geioisse bergmännische Arbeiten vornehmen oder Baue führen. Leonhard 1 9 . Die Stollen sollen in rechter Hoch vnd Weit geführt werden. Ferd. BV. 24. Urapr. 123. Das Stollort wird nvit Schlägel und Eisen und Schiessarbeit geführt. Kanten Arch. f. Bergb. 9., 92. — b.) bauen (s. d. I.) : Insofern edle und halbedle Steine auf den Aeckern der Privatorum sich befinden, ohne dass bergmännischer Bau darauf geführt werden darf. Schles. BO. 1., 1. Br. 944. — c.) abbauen (s. d. 1.) : Auf Grube F. begann man Tagebau zu führen. Z. 15., A. 113. Eisenstein baue verführen. Hüller 11. — Baue gehen um: sie werden geführt, getrieben : vergl. umgehen. — in Bau nehmen: zum Zweck des Abbaues in Angriff nehmen, den Bau beginnen : Oestiich des Stoüns ist das bisher noch nicht in Angriff genommene Feld . . in Bau ge- nommen worden. Z. 5., A. 59. Zur Lösung der fünf . . in Bau genommenen Flotte befrag man . . den Betrieb eines Stollens. 8., B. 14. — in, im Bau stehen: zum Zweck des Abbaues in Angriff genommen sein, abgebaut werden: In der Grube sind 11 Flöhe aufgeschlossen, von denen nur 6 in Bau standen. Z. 5., A. 57., B. 1-3. Bauch m. — einen Bauch werfen , machen, schlagen; von Gängen : sich aufthun (s. d.) : Wenn der Gang sich auffthut und mächtiger wird, so sagt man: der Gang wirfft einen Bauch. H. 44. b- Seh. 2., 12. M. 37> Bauch86it6/., auch Bauchwand — diejenige Seite einer Tonne, welche bei dem Fördern auf dem Tonnenfache (s. d. 1.) autliegt: Richter 1., 74. "Rinmanii 1., 508. Bauchtonne/. — Tonnenbrett (s. d.) : Bericht v. Bergb. §. 207. Rinmann 1., 508. Bauch Walze/. — eine behufs Verminderung der Reibung an der Bauchseite einer Tonne angebrachte Walze: Wenokenbach 17. Bauchwand/. — Bauchseite (s. d.): Richter 1., 74. Bauen — I.) intr. und tr. ; 1.) überhaupt: Bergbau treiben (s. Bergbau): Nu mügen sich vrewen [freuen] alle, die mit mir gebuwen haben l Märe ▼. Feldbauer 346. Das Bauen zu lassen keine Meinung gar nicht hob, die letzte Mordengrube die soll ja sein mein Grab. Alter Bergreien. R. göhler 31. Lasset bauen, Gott vertrauen, frisch Ertz hauen, bis wir Ausbeut schauen. Alter Bergreien. Döring 2., 120. Digitized by Google Bauen. 57 Wer Lieb und Lust zu bauen hat und will Schürfen, der soll sie [die Bergwerke] nach alter Gewohnheit von dem Bergmeister ausbitten und begehren und . . empfahen, auch nach seinem besten Nutzen bauen. Kremn. Erl. 3., 1. W. 240. Item so findet man in den Schnebergist hen Annalibus, das die Sachsen, so außen Schneberge gebawet, viel Silbers mit sich Mnweggeführet. AlbiüUB 36. Die alten Gewer cken zu bauen weisen. Span BR. S. 197. Eigenlöhner, so ohne einige Mit-Gewercken für sich alleine bauen. H. 22. a- Wenn auff einem Flötze vor Alters wäre gebauet worden . . und man wollte solchen Flöh von neuen wieder bauen und belegen. 3S5.b- Pingen, wo ehemals auf Goldgänge ge- bauet worden ist. Peithner 196. Man baute . . das Niederfiö'tz bei geringer Teufe der Sc/tächte durch Haspel und Tonne. Jahrb. 2., 195.b- Auf Alaunerz baute man mittelst schwebenden Pfeilerverhiebes. 2 1 5 . *• In einem frischen , bis/ier noch ungebauten Ge- birge schürfen. Delhis §. 116. — 2.) insbesondere: a.) Bergwerke bauen: ent- weder überhaupt Bergbau treiben oder einzelne bestimmte Bergwerke betreiben , in den Feldern dieser Bergwerke Arbeiten ausführen, welche die Aufsuchung und Ge- winnung der darin vorhandenen nutzbaren Mineralien bezwecken : Wir . . Tuen kund allin den die bercwerck buen in unsern lande. Urk. v. 1328. Hotzsch 285. Salt es dahin kommen, dass ein jeder Gewer ck unser Bergwerck seines Gefallens bauen wolte. Deucer 32. »• Die Zeche bauen. Span BR. S. 201. Nach dem gemeinen Sprich- wort, können Bergwerck am füglichsten bauen, gar Reiche und gar Arme. Die Armen, weil sie nicht viel zu verbauen haben , und dahero , wenn ihnen das Glück zuwider ist, bei Zeiten nachlassen müssen. Die Reichen, weil sie es nicht gross empfinden, wenn sie auch gleich darbey Einbusse leiden sollen. H. 70.a- Wer Bergwerk tvill bawen • muss Gott und dem Glück vertrawen. Lohneyss 3. b.) Kuxe (Theile) , Schichten bauen (s. Kux und Schicht 3.) : bei dem Be- triebe eines Bergwerks sich betheiligen : Da einer oder zween auss den Haubt-Getoercken ihr Theile einen andern . . zu bauen hinlassen. Deuoer 32.b# Sich um Bergwerck annehmen, und Bergtheil bauen. Span BR. S. 149. H. 44. a' So wollen wir, das vnsere Bergkamp tleute gantze oder halbe Schichten, oder eintzelne Kuckus bawen mögen. Churs. BO. 5. Br. 349. Ein weitberühmter Fundgrübner , der selten wenig Kuxe, sondern wohl gantze Zechen gebaüet . Melzer 469. — c.) Ausbeute, auf Ausbeute bauen: Ausbeute erzielen : Steinkohlengruben . ., welche keine Ausbeute bauen, v. Oarnall 58. Die Ausbeute, die jene Gewerkschaft auf ihrer Eisenerzlager- stätte würde gebaut haben, wenn dieser Bau nicht . . unmöglich gemacht worden wäre. Z. 1., B. 186. — bergmännisch bauen: s. bergmännisch 2 — im Buche bauen : durch die von der Bergbehörde ertheilte und in das Bergbuch vermerkte Erlaubniss zur zeitweisen Einstellung des Betriebes sich das durch die Verleihung erworbene Recht sichern: Da mancher auss gunst seine Zeche mit listen vnd Fristen erhelt, vnd bawet im buche vnd lesset andere im wasser baden oder im schwadichten wetter arbeiten. H. 64. b- — zu Bruche bauen: s. Bruch. — auf Hoffnung bauen : einen Bau unternehmen in der Hoffnung, damit nutzbare Mineralien aufzu- finden : Da sitzt der Bergmann emsig schon vor Ort; alhnählig weicht dem schweren Schlag Gestein, und sollt' es auch nur taub Gertille sein, auf Hojfnung baut er unverdrossen fort. Döring 1., 32. auf den Raub, räuberisch bauen: Raubbau (s.d.) treiben. — Schaden bauen : mit Verlust bauen : Wenn eine Grube Schaden bauet so hilft die andere der Schwester zärtlich fort. Schleicher 64. — Zubusse, mit Zubusse bauen: a.) von Veith, Bergwdrterbach. 8 Digitized by LjOOQLC 58 ßauerlaubniss — Baumethode. Bergwerken: Zubusse erfordern; ß.) von Bergbau treiben den : Zubusse zahlen müssen: [Das Bergwerk] C. stellte, nachdem es . . eine Zubusse von angeblich 140000 Thlr. gebaut hatte, den Betrieb ein. Glückauf 1867. Nro. 51. pag. 2> IL) refl. ; sich frei bauen (s. d.) : Verlangen, dass die Grube gleich anfänglich sich selbst bauen solle. Sperges 144. An in. Vergl. ab-, an-, aus-, be-, berg-, durch-, ein-, er-, frei-, unter-, verbauen. BauerlanbniSS/. — die in dem Rechtsgebiete des ,, Regulativs für den Be- trieb und die Beaufsichtigung der Stein- und Braunkohlengruben in dem ehemals zum Königreich Sachsen gehörigen Landestheilen der Königl. Preussischen Provinz Sachsen ", in welchem die Kohle ein Zubehör des Grundes und Bodens bildet — seitens des Oberbergamtes dem Grundeigenthümer oder demjenigen , der von ihm das Recht zum Kohlenbergbau unter seinem Grundstücke erworben , oder einer Ge- sellschaft mehrerer Grundeigenthümer, deren Grundstücke zu einem Kohlenbaufelde von dem Oberbergamte zusammengelegt worden sind, ertheilte Erlaubniss. den Kohlenbergbau in einem bestimmten Felde zu betreiben: Regul. §§. 5 — 10. 12. Br. 480 ff. Z. 8., A. 70. BauerlaubnisSSChein m. — die über die ertheilte Bauerlaubniss (s. d.) sei- tens des Oberbergamts ausgestellte Urkunde: Z. 8., A. 70. Bauhaft, bauhaftig a. — l .) in gutem Bauzustande : Der Erbstollen soll von den Gewer ken bauhaft erhalten werden, damit das Wasser jederzeit seinen Fluss habe und den Neben-Gebduen keinen Schaden zufüge. Kremn. Erl. 4., 12. W. 243. — Der alte Stoün [wurde] in bauhaften Stand gesetzt. Berggeist 12 , 45 1 .*■ Bauhajt- haltung der Bau- und Fahrstrecken. L. D. B0. §. 117. — 2.) bauwürdig fs. d.) : Weil immer eine Zeche nach der andern ausgebauet wird . . müssen neue wieder erbauet und rege gemachet werden , darzu man offt viel Gänge erforschen muss, ehe auf manchem ein beständig Gebäude kan angestellet , weil derer [Gänge] viel unb au haftig. Bösaler 91.t>* — **3.) von Bergwerkseigenthum (vorzugsweise nach älterem Bergrechte) : den gesetzlichen Bestimmungen gemäss gebaut, d. h. ununterbrochen wirklich betrieben : Nach deutsc/sen Bergrechten nennt man die Verpflichtung des Eigenthumers zur wirklichen Benutzung seines Eigenthums, das Bauhafthalten der Zechen. Karsten §. 192. Lehen, dy buhaft seyn. Freib. BR. Klotzsch 228. Ist daz ztcene berge uff zwen gengen gemessyn ist, der vorlgge sych, der andir bfywe bu haftig. 236. Die Zechen mit ledigen Schichten und Bösen bauhafft halten. E. M. BO. 34. Br. 732. Die Besitzer von verliehenen Bergwerken sind verpflichtet, dieselben fortwährend bauhaft zu halten. Treten indess Umstände ein, welche den Wunsch des Grubenbesitzers, sein Werk zeitweilig ausser Betrieb zu setzen, gerechtfertigt erscheinen lassen, so kann . . der Bau . . gefristet werden. L. D. BO. §§. 76. 77. 117. Freiesleben 72. Bauhafthalter m. — ein Bergbau treibender , welcher sein Bergwerkseigen- thum bauhalt (s. d. 3.) hält: Seh. 1., 8. H. 44. a- Baulich a. — 1.) bauhaft (s. d. 1.) : So einer aus Unwissenheit ein liegendes Stollort weht verstuffen lassen , und gleichwohl den Stollen mit verrecessen und sonst bau- lich erhält. Seh. I., I 96. Viel und lange Strecken und Schächte im Holtze, ohne Brüche und baulich er Italien. Bössler 83.b* Mit einer grossen Zubusse die Schächte und Strecken in baulichen Wesen erhalten . ibid. Den Erbstollen in baulichen Wurden erhalten. Schneider §. 464. — 2.) bauhalt (s. d. 3.) : Hett ein Getoerk Bergkgebätcde . . einmal erbauet vnd erhoben, so vermöchte der Grund-Herr, so lang der Gewerck solche Gebäwd im bäw liehen ivesen erhell, ihn . . nicht abtringen. Span B. U. 3. Baumethode/., Bausystem n. — Abbaumethode (s. d.) : Z. 10., B. 26.; 12., B. 309. Digitized by Google Baute — Befahren. 59 Baute/. — Bau (8. d.) : Hülfs bauten sind in sehr geringem Umfange betrieben tvorden. Mansf. V. B. pro 1866. pag. 5. Bauwürdig a., auch abbauwürdig — im w. S., was abgebaut, gewonnen werden kann, abbaubar; im e. S. des Abbau ens , der Gewinnung werth, bau- lohnend (vergl. Bauwürdigkeit und unbauwürdig) : Eine Lagerstätte heisst bau- würdig, wenn ihr Verhieb ohne finanziellen Nachtheil des Bergwerks -Betreibers ge- schehen kann. v. Carnall 46. Bauwürdig ist eine Lagerstätte , so bald und so lange als sie verspricht , die gesammten Kosten des Betriebes mit Einschluss der Interessen des Anlagtcapitales zu decken. Q. 2., 395. Bauwürdige oder hff fliehe Oerter. Span B. U. 21. Wenn die Zeche Mass- und bauwürdig ist. 57. Man findet in manchem Gebirge kaum den zeltenden Gang bauwürdig. Bößsler 90.b- Wenn sich . . ein bau- würdiges Kohlenlager findet und sich ergiebt, dass solches mxt Vortheil abgebaut werden kann. Regia. §. 11. Br. 486. Die Flötzgruppe . . enthält 11 bauwürdige Flßtze, unter denen das Flöh der Gruben G. und H. als das . . baulohnendste sich charakterisirt. Z. 15., B. 90. Bauwürdigkeit /. , auch Abbauwürdigkeit — im w. S. derjenige Zu- stand einer Lagerstätte , bei Velchem die Gewinnung des in derselben vorhandenen nutzbaren Minerals physisch möglich ist; im e. 8. derjenige Zustand, bei welchem die Gewinnung des in der Lagerstätte vorhandenen nutzbaren Minerals noch mit finanziellem Vortheil erfolgen kann: A. LB. 2., 16. §. 168. Z. I., B. 168. Anm. v. Carnall 46. Oestr. Bö. §§. 44. 54. Volh. Voreohr. §. 37. L. D. B0. §§. 30. 38. v. Hingenau 385. Wenzel 309. Bebauen tr. — bauen (8. d.) : In früheren Zeiten, wo man viele sehr reiche Erz- mittel bebaute. Z. 1., B. 33. Anm. Es wird auf dieser Grube ein Flötz bebauet. Z. 8., B. 141. Arsenikerze werden . . auf drei Gruben bebauet, v. Oarnall 41. 42. Indem die Lager theils gänzlich unbebaut liegen, theüs erst in der Aufschliessung be- griffen sind. Hüller 19. Becken n., auch Bassin — Mulde (s. d.) von bedeutender Ausdehnung: Das Steinkohlengebirge der Umgegend von Mons enthält 115 bekannte Flötze. Diese Flötze bilden ein grosses von Osten nach Westen streichendes . im Allgemeinen flach gegen Süden einfallendes Becken. . . Es beträgt die ganze Breite dieser Steinkohlenmulde 4500 Lachter, die grösste Tiefe etwa 850 Lachter. Karsten Arch. f. Bergb. 10., 159. Jahrb. 2., Beil. 10.a- Das pfälzisch - saarbrückensche Steinkohlenbecken bildet eine längliche Mulde, welche sich von Bingen am Rhein bis nach Saarbrücken an der Saar erstreckt. Z. 3., B. 139.; 15., B. 88. Befahrbar a. — fahrbar (8. d.) : Offene und befahrbare Strecken. Schemn. Jahrb. 14.. 27. Befahrens*. — Bergwerke, Baue: 1.) sich der Besichtigung wegen in die selben begeben: Befahren ist, wenn Bergbeambte in die Grube einJahren, dieselbe in augenschein nehmen, und der Beschaffenheit sich erkundigen. Seh. 2., 12. H. 45.b- Ich wollt eine Grube b efa hren, ich fuhr sie ganz allein; keine Mühe thät ich nicht sparen, ich wagte mich hinein. Alter Bergreien. B.Köhler 61. Die mit schlagenden Wettern belästigten Gruben werden vor der Frühschicht von eigens dazu angestellten Leuten befahren. Z. 3., B. 193. Der Obersteiger befuhr wöchent- lich mindestens einmal alle umgehenden Arbeiten. 1 ., B. 43. — 2.) auch iahren (s. d. 1 .) Oberhaupt : Bei den engen auf Händen und Füssen kriechend zu b efahrenen Stollen und Strecken. BÜha 33. Digitized by Google 60 Befahrung — Beilehn. Befahmng/. — l.j das Befahren (s. d. 1.) : Binmann 1., 517. General befahrung auch Haupt befahrung: die Befahrung eines Bergwerks oder Erbstollens durch einen Kommissar der Bergbehörde unter Zuziehung des Eigenthümer8 oder dessen Vertreters behuis Feststellung des Betriebsplanes iür die nächste Zeit: Bei denen General- und jährlichen Haupt- Stolln- Befahrung en. Churs. St. O 5. Br. 439. Bei diesen [vor dem Erlasse des Gesetzes vom 12. Mai 1851. abgehaltenen] Generalbefahrungen, welchen die Vertreter der Gewerk- schaften beiwohnten, tcurden die Baue befahren und die Anlagen über Tage besichtigt; man registrirte den geschehenen Betrieb, besprach weitere Pldne und brachte die diesfäüigen Beschlüsse zu Protocoll. Jahrb. 2., 339> 2.) Fahrung (s. d. 2.) : Auf Trägwerken, die blos zur Befahrung gebrauch/ werden. Delhis §. 26S. [Es] müssen aüe zur Aus- und Einfahrt dienende Schächte, Uebersichbrechen und Gesenke in Bergwerken und Schürfen , m welchen bisher die Be- fa hrung auf dem Gezimmer , in der Tonne , auf dem Seile oder auf eine andere policei- widrige Weise Stattfand, mit . . Fahrten verseilen werden und es darf . . keine andere Art der Befahrung, als auf der vorhandenen Fahrt mehr gestattet werden, Achen- baoh 63. Befahrung durch Stollen oder Strecken. Z. ft BR. '&., 436. Befangen tr. — anfangen, beginnen : [Es] wurde aus dem Flfitze ein Querschlag zur Bildung einer 3. Bauabtheilung befangen. Z. 10., A. 66. Auf F. wurde zur Beschaffung frischer Wetter . . ein Lujtschacht befangen und 7 Lachter abgeteuft. 69. Im H. Felde ist ein neuer Förderschacht abgeteuft und aus demselben die . . Ausrichtung des Flötzes befangen worden. 91. Das behufs deren [der Lagerstätte] Untersuc/mng unter der StoUnsohh befangene Gesenk. 13., A. 187. [Es] wurden die schon früher b efa ngenen Ausrichtungsörter schwungJiaft fortbetrieben 197. Beföhlen tr. — beklopfen (s. d.) : Jeder Häuer hat vor Beginn seiner Arbeit . . das Gestein . . sorgfältig zu untersuchen und die Forste , Ulmen und Stösse vorsichtig zu beklopfen und zu befühlen. Zeigt sich hierbei, dass sich . . Wände losgezogen haben, so sind solche . . abzufangen. Vorsohr. B. §. 18. BegräbnlBS n. — alter Mann (s. alt 3.) : Begräbnis, ein Ort in der Gruben, wo die vor langen Jahren bauenden Gewer ken alles mit Bergen verstürzet, und ihren Bau gleichsam darunter begraben, oder Alter Mann, wo Alles zu Bruche gegangen. Bergm. Wörterbi 57.** Wenokenbach 17. Begräbnüss antreffen heisst, wenn man in der Grube in alten Mann , oder solc/te Orte erschlägt , da die Alten Berge hingestürtzt. Seh. 2 . , 12. H, 46.a# Haben sie nicht in den alten Mann geschlagen und ein Begräbniss . . in der Grube angetroffen? Melzer 504. Behauen tr., auch bestuf en — von anstehendem Gestein Stücke losschlagen, um entweder dessen Festigkeit oder den Gehalt iestzustellen : Seh. 2., 12. H. 46.*- Wenckenbach 17. Den neuen Gang, wie gebräuchlich behauen. Denoer 27.b- So ein Tieffstes oder Zeche auffldssig wird, sollen Bergmeister und Geschworene selbige befahren, die Anbrüche behauen, probiren lassen. Seh. 2., 37. Die Oerter, darauf man dingen will, besichtigen und behauen. N. K. BO. 4. Br. 13. Beibrechen intr. — von Mineralien: 1.) mit anderen Mineralien innerhalb der Grenzen eines Grubenfeldes in einem solchen Zusammenhange vorkommen, dass dieselben aus bergtechnischen oder bergpolizeilichen Gründen gemeinschattlich gewonnen werden müssen: Z. 1., 185. Huyssen 188. — 2.) einbrechen (s. d. 2 ) : Kupferkies, der in denselben, Gangmassen beibricht , welche Zinkblende und Bleierz führen. Z. 2., A. 249. Beigang m. — Gefährte (s. d. und Gang) : Bey-Gang. H. l.b Beilehn n. — s. Lehn. Digitized by Google Bein — Belehnen. 61 Bein«. — 1.) auch Satz: ein kleiner Pfeiler, welcher beim Schrämen als Ersatz für den Stempel stehen gelassen wird , um das vorzeitige Hereinbrechen der unterschrämten Masse zu verhindern : Zur Sicherung der Arbeiter werden beim Tief erwerden des Schrames in denselben vornean Bolzen geschlagen oder es bleiben soge- nannten Beine (Sätze) stehen, welche nach hinten zu schmäler werden und rückwärtsher' ausgehauen werden. Z. 3., B. 173. Abbau unter Stehenlassen von Beinen. 5., B. 129. G. 1., 160. — 2.) aufgebrochenen, zerbrochenen Beinen ruhen: von Grubenbauen : baufällig sein: Zimmer - Steiger soll mit Zimmerung in Schächten und Stollen allenthalben, wo sie uff gebrochenen Beinen ruhen, . . seinen Fleiss wohl erweisen. Seh. t., 206.; 2., 79. Beinbrett n. — Fahrbrett (s. d.) : G. 1., 161. Beklopfen tr., auch befühlen — mit dem Fäustel an eine Gesteinsmasse schlagen , um durch den Ton festzustellen , ob etwa einzelne Theile sich losgelöst haben (vergl. fühlen und lauten) : So man allent/ialben mit dem Hand- Fäustel die Wand beklopf f et, daraus zu spüren, wie gross die Wand, und wo sie eigentlich ab- brechen wird. Eosaler 64> Bericht ▼. Bergb. §. 142. Delhis §. 192. Bekohlen tr. — Kohlenlagerstätten: die darin vorhandenen Kohlen abbauen {s. d. 1.) : Karaten Arch. f. Bergbau. 18., 85. 89. Belegen tr. — Bergwerke, Baue, Arbeiten: Bergarbeiter in und bez. bei denselben beschäftigen : BcL 2. , 12. H. 4 27 .b Wolden dg neufengir [Neufänger, s.d.] den Tyfin sfollen ledig lazen legin, so sullen dg aldin [alten] getoerkin sy hegzen daz sie iren stollin beleg in. Beleg in sg in den [ihn dann] weht, so sullen dg aldin gewerUn ire Hduwer darlegin [darein legen, daselbst anlegen]. Urk. v. 1368. Klotzsoh 329. Die eisen vnd hup ff er Bergkwerk . . belegen. M. 2.a- Die Goldseyffen vnd streichende geng . . belegen, ibid. Wurden [würden] . . Genge oder Kläffte überfahren, die sol der Steiger den Gewercken zu gut belegen. Churs. BO. 26. Br. 366. Thet der Gewerck seine . . Zeche nicht belegen vnd bawhafftig halten, so könte dieselb Frey gefahren vnd dem andern verliehen werden. Span B. U. 112. Die Grube war mit SO Mann belegt. Jahrb. 2., 285. b- Der mit nur 1 — 3 Mann belegte Betrieb. 339. b- Der Erbstolln war mit I Steiger und 7 Arbeitern belegt. Z. 8., A. 81. Weil in diesem Jahre der Abbau all- gemein nur schwach , die Aus- und Vorrichtung dagegen verhältnissmässig stark belegt war. 82. Belegschaft/, auch Belegung — die Mannschaft, welche auf einem Berg- werke oder einem einzelnen Baue in regelmässiger Bergarbeit beschältigt ist : Achen- bach 195. Die Belegschaft [des Stollens] bestand aus 1 Steiger und 1 Häuern. Z. 8., A. 81. Belegung /. — l.) das Belegen (s. d.) : Zum Fortbaue der Gruben wird be- ständige Belegung mit Arbeiten erfordert. Für gehörige Belegung ist nur Arbeit in der Grube zu achten. A. L. E. 2., 16. §§. 191. 192. Nutzbare Belegung der Zeche. §.201. Es sind die Nebentrümmer des Ganges lebhaft in Belegung genommen [belegt]. Karsten Arch. f. Bergb. 4., 292. — 2. Belegschaft (s. d.) : Die Belegung der Friedrichs- Grube betrug . . zusammen 460 Arbeiter, Z. 1., B. 54. Belehnen tr. — Einen mit Etwas belehnen: Einem Etwas verleihen (s. d.) : Ein jeder Erb-Stolln . . mag die im unbelehnlen Felde überfahrnen und im Fregen liegenden Gänge . . abbauen. . . Würde ein Stolln in jemands belehnten Felde Klaffte oder Gänge überfahren, . . So soll er Macht haben auf einem Gange zu kiesen und darauf das Ertz, wie einem Erb-Stolln zukommet, wegzuhauen. Churs. St. O. 14. Br. 453. Bios mit dem Felde über der Stollensohle belehnt. Karaten Arch. f. Bergb. 18., 403. Digitized by Google 62 Belehnung — Berg. Belehnung/ — Verleihung (s. d.) : Köhler 145. [Es ist] im Falle des Aus- ganges der Belehnung wegen Ablauf der Zeit, Verzichtleistung oder Freifatt dem Be- lehnten verboten , den Zustand des Berglehens zu verändern. Sohneider §. 304. Beleihen tr. — Einen mit Etwas beleihen : Einem Etwas verleihen (s.d.) : Die Privatpersonen , welche mit einem Werke beliehen werden, heisen , wenn sie keine mit dem Bergregal be liehen e Vasallen sind, Getverke. Beyer Bergr. 6. Nach erfolgter Verleihung ist dem Beliehenen eine Verleihungsurkunde von der Bergbehörde auszu- stellen, in welcher der Name des Beliehenen, das demselben verliehene Mineral . . an- zugeben sind. 8. W. Bö. §. 52. Belittern tr. — Schächte: dieselben mit Fahrten (s. Fahrt l.) versehen: Belittern heisst, wenn in einem Schacht Fahrten eingehangen werden. Seht 2., 13. H. 332> Beräumen tr. — Bohrlöcher: bei dem Bohren und Schiessen (s. d.) die durch die Explosion nur theilweise gelösten oder blos gelockerten Mineralmassen gänzlich lostrennen und nebst den von dem Schusse hereingeworfenen Massen bei Seite schaffen: Das Beräumen ist die letzte Arbeit, wenn der Schuss losgegangen und von Wirkung gewesen ist. G. 1., 584. Berg m. — 1.) auch gemeiner , öder, tauber Berg, gegenwärtig in der Regel nur in der Mehrz. die Berge: durch bergmännischen Betrieb losgetrenntes oder dabei abgefallenes Gestein, welches keine nutzbaren Mineralien enthält: taubes Gestein : Berg wird genannt alles dasjenige losgenommene oder selbst abgefallene Gestein, so kein Er tz führet und neben den Gängen bricht. H. 46A Seh. 2., 13. Berg , das ist, alles was keinen metallischen Gehalt hat, noch sonst eine nutzbare Bergart ist. Sperges 133. Also offt man Ertz nachschlegt , sollen die Steiger dabei/ sein , damit das Ertz rein aussge- halten, vnd nicht in den Bergk komme , auch den Arbeitern beuehlcn, wenn sie im ver- schremen Ertz treffen, dass sie solches ausshalten vnnd nicht in den Bergk gehen lassen. Churtr. BO. 13., 8. Br. 163. See [die Geschwornen] suUen fleissig Auffsicht haben, dass von den Häuern kein Berg unter die Ertze . . gestur tzet, sondern dass die Ertze rein geiounnen . . werden. Churköln. BO. 9. Br. 548. Das [durch Feuersetzen] lossge- hobene und gewonnene ivird . . mit Fäusteln zerschlagen und die tauben Berge davon gesondert, damit die Zwitter rein aus den Gruben können gefördert werden. Rössler 76. b* Auf Gängen, wo nebst den Erzen ganz taube unnütze Berge mit gewonnen werden müssen. Delius §. 332. Es ist eher zulässig, dass hin und wieder taube Berge unter das Grubenklein kommen, als dass Erztheile zwischen den Bergen verloren gehen. Z. 1., B. 33. Da die tauben Berge zum Versatz in der Grube, zur Mauerung unter und über Tage , zur Aufschüttung von Dämmen zu Eisenbahnen und Grubenwegen , zur Aus- füllung von Tagebrüchen u. s. w. unentbehrlich sind. Hujssen 42. Dtr gemeine Berg, welcher in den Gruben auff die Kasten gesetzet icird, und in Halden auff der Gruben Hegt. Span BK. S. 284. Der öd Berg solle mit VTeiss bei allen Beuen ausgelaufen, und khainswegs . . in den Grüeben versetzt werden. Salzb. BO. 20. Lori 2l3.b guter Berg: gewonnene Massen, aus denen die nutzbaren Mineralien noch nicht ausgesondert (ausgehalten) sind : AUer gewonnener guter Berg soll alsbald her- am an Tag gefördert werden. Span BR. S. 284. 285. — Halden berge: auf die Halde (s. d.) gestürzte Berge: ö. 2., 348. — Säuberberg: die bei dem süddeut- schen Salzbergbaue in den Sinkwerken zu Boden gefallenen , ausgelaugten Thon- massen (vergl. Sinkwerk und säubern 3.) : Lori 644. b- Hartmann 3., 88. — Unberg: Berge bei dem Steinsalzberg baue : Gh 2., 31. ; 3., 85. — Versatzberge: zum Ver- satz zu verwendendes oder verwendetes unhaltiges Gestein : Schema. Jahrb. 14., 31. 2.) bei dem süddeutschen Salzbergbaue: a.) eine zwischen zwei Sohlen (8. Sohle) liegende Abtheilung eines Bergwerks nebst den darin befindlichen Bauen: Digitized by Google Bergabgang — Bergarbeiter. 63 Die Salzlagerstätte 'wird durch die über einander eingetriebenen Stollen in mehrere Etagen getheilt, welche man B e r g e nennt '. Z. 4., B. 33. Cr. 3., 14. — b.) Stollen: Die Lö- sung der sämmtlichen Sahbergwerke in Deutsch- Oester reich ist durch Stollen (dort mit- unter auch B e r g e genannt) erfolgt, welche die Lagerstätte in Sohlen (Horizonte, Etagen oder Berge) eintheüen. Z. 2., B. 7. — 3.) Bergwerk: Wo eyn berg adir statte, adir lehen eynander gewynnen mit dem rechten. Freib. BR. Klotzßch 252. Ist das cztcene berge uff czwicn gengen gemessin werden. 265. Es soll ein jeder Steiger zu rechter Schic/tt auf dem Berge seyn. Span BR. S. 116. Die Hofnung meistenteils den Berg thut bauen. Man muss haben zu Gott Vertrauen Und immerdar zum Beutel schauen. Alte Inschrift. Sperges 180. Selbst Mühlen mit Teichen Müssen den Bergen weichen. Altes Sprüchwort. Zerrenner 326. **4.) a.) Erz überhaupt: Decimam metalli, quod ,,berchft apud montanes vulgariter dicitur. Urk. v. 1277. Beyer Otia met. 1., 285. Donationem deeimae in Berg uni- versorum montium. Urk. v. 1287. Beyer Otia met. 1., 291. — b.) mundartlich (im Unterharz) : Erzklein (s. Grubenklein): Berward 33. H. 46. b- * B6rgabgang m. — das Abfahren der Arbeiter vom Bergwerke (s. abfahren I. 1. und Berg 3.) : v. Soheuchenstnel 23. B6rgader/. — Ader (s d.) : Etliche wohl streichende Gänge und Berg- Adern. Hessensches Patmtv. 1696. W. 6S9. Edle Berg- Adern von Gold und Silber. H. 24 1> Bergakademie /. — höhere Lehranstalt zum Zweck der Ausbildung im Berg-, Hütten- und Salinenwesen: Z. 12., B. 365. Bergamt n. — Bergbehörde erster Instanz mit kollegialischer Verfassung te. Bergbehörde, Anm.) : Das Berg am t besteht gemeiniglich aus dem Bergmeister, aus einem oder mehreren Geschwomen und dem Bergschreiber. Köhler 168. Bergamt halten, auch sich eine Gute machen; von Bergarbeitern: nicht arbeiten, sondern mit einander plaudern : Sie arbeiteten mehr mit den Zungen als mit den Fäusten; statt vor Ort zu schlägein, sassen sie am Pulverbrette, um allda B erg- änzt zu halten , über tausenderlei Dinge, von denen sie doch nichts verstanden. Jahrb. 1 ., 4 1 1 .b- War eine andauernd schwere oder bedenkliche Arbeit vollbracht: so setzte man sich ein Viet telstündchen zusammen, um Bergamt zu halten. Bergm. Tasohenb. 4., 69. Bergamtmann m. — Vorsitzender eines Bergamts in Sachsen - Weimar- Eidenach : 8. W. Bö. §§. 192. 193. Bergamtstag m. — ein vom Bergamte gehaltener Gerichtstag : S.W.BÖ. §. 198. Bergantheil m. — Theil, Kux (s. d.) : v, Scheuohenstuel 23. Bergarbeit/. — jede Arbeil beim Bergbau : Drum solen frölich die bergkleuth seyn, wenn sie vun ihrer Bergarbet ausfaren. Alter Bergreien. Döring 2., 14. Die durch Bergarbeit gewonnenen Mineralien . Huyßßen 4 . Bergarbeiter m. — im w. S. jeder bei dem Bergbau beschäftigte Arbeiter oder niedere Beamte (Obersteiger, Steiger, Aufseher) ; im e. S. ein Arbeiter, welcher vorzugsweise Förderarbeiten zu verrichten hat, Knecht (s. d. 1.) : Welcher . . Digitized by Google 64 Bergart — Bergbau. Berg- Arbeiter guten Montag oder sonsten in der Woche Bier- Schichten machen wird, den soll man . . ablegen. Span BR. S. 120. Häuer, Haspler oder andere Berg- Arbeiter, ibid. Es sollen die Häuer, Knechte und Berg-Arbeiter in aUeweg schuldig seyn, dass sie auch an den Fegertagen anfahren. 237. Das Verhältniss der Gruben- eigenthümer zu den Bergarbeitern d. h. solchen Arbeitern, welc/ie sich zur Verrich- tung der Bergarbeit auf bestimmte oder unbestimmte längere Zeit, jedoch nicht tageweise gegen Gewährung eines Lohnes verpflichten, wird durch den Dienstvertrag bestimmt. 8. W. Bö. §. 94. 8. 8. Bö. §. 93. ständiger, unständiger Bergarbeiter : vergl . Knappscbaftsgenosse : Die Knappschaft besteht aus ständigen und unständigen Bergarbeitern. Ständige Bergarbeiter sind diejenigen, welche in die Knappschafts- Rotte eingetragen sind; un- ständige hingegen diejenigen, welche nur zeitweilig und mit der Bedingung, dass sie nach vorhergegangener Kündigung jederzeit entlassen werden können, zur Bergarbeit angenommen werden. Z. 1 ., A. 247. Die Bergleute, welche nicht fortwährend auf der Grube arbeiten und bald „unständige", bald als „ab- und zugehende", bald als , , Taglöhner" bezeichnet werden, stehen mit den Knappschaften entweder in gar keiner Verbindung , oder sie bilden minder begünstigte Klassen der Knappschaf tm. 2., A. 13.: 3., B. 208.; 4., A. 252. Bergart/., auch Art — das mit dem nutzbaren, den Gegenstand des Berg- baues bildenden Mineral zusammen vorkommende unhaltige (taube) Gestein : Ir bergleuty ob ir wol gold, silber, kupffer vnd die dreyerley bieg , metall nennet, so habt ir zwey eigne worty b er gart vnd ertz, damit ir alles was in gengen vnd kläfften, lehr, arm, reich vnd gedigen bricht, pfleget zu nennen. Denn B er gart heisst bey vns , ein Hand- stein oder stuffen, die im Berge oder auff genge vndfletze bricht, vnd so viel Ertz oder metall hell als ein schütte stro Ertz aber heisset ir was metall in sich hat. M. 29.b* Berg- art, allerleg farbicht Gestein, und Arten, so etwa Anzeugung zu Ertz gtebet und bey oder mit dem Ertz bricht. Seh. 2., 13. H. 47.a- 0. 3., 14. Bergartig a. — artig, höfflich (s. d.) : Fletze, welche . .fein Bergartig aus- se/ten. Beyer Otia met. 3.. 467. Bergarft m. — Knappschaftsarzt (s. d.). Bergbank f. — Hängebank (8. d.) : Demjenigen, so einen Stollen treibet, . . gebühret das neundte von allem, so über die Bergbanck kompt. Berward 47. Bergbarte f. — Barte (s. d.) : Bergleute sollen . . kein ander Gewehr als Berg- Par t he n führen. H. 53. &- Bergbau m. — 1.) im w. S. der Inbegriff aller derjenigen Arbeiten und Vor- richtungen , welche sowol die Aufsuchung und Gewinnung, wie die Aufbereitung und Zugutmachung nutzbarer Mineralien zum Zweck haben : im e. S. der Inbegriff derjenigen Arbeiten und Vorrichtungen , welche lediglich die Aufsuchung und Ge- winnung nutzbarer Mineralien zum Gegenstande haben: ö. 2., 1. ff. Man muss, wenn man zwischen Gewinnung und Verarbeitung der in besonderen Lagerstätten vor- handenen Mineralien unterscheidet, den Bergbau mit der Geiainnung abschließen. v. Hingenau 116 Die Bearbeitung [der gewonnenen unterirdischen Schätze] ssur wei- teren Nutzbarmachung ist früherer Zeit in sehr ausgedehntem Masse zum Bergbau gerechnet worden. Aujbereitungs- Anstalten und Hüttenwerke fielen der Regel nach durch- gängig unter das Gebiet desselben. Der Unterschied zwischen beiden ist alt undflxirt in der Entgegenstellung des mechanischen und cJuemischen Weges. Schon die Aufbereitung kann nicht als ein nothwendiges Glied des Bergbaues, sie kann als eine selbstständige Arbeit getrennt von der des Bergmannes aufgefasst werden. Noch mehr ist dies der Fall in Ansehung der Verhüttung, zwischen welc/ier und dem Berg baue im engeren Wortver- stande die Aufbereitung in der Mitte steht. Schomburg 60. 61. Wenrel 8. 9. Beim Bergbau fängt das ABC von hinten an, wie der Bergmann auch das Leder Junten trägt. Digitized by Google Bergbau. 65 Es beginnt mit Z (Zubusse) und endigt erst im glücklichen Falle mit A [Ausbeute) . Z. f. BB. 6., 375. Der Bergbau der Stein- und Braunkohlen. Regul. §. 1. Br. 479. Eine rationelle Eintheilung des Bergbaues scheint nur die zu sein, in den Bergbau auf metallische Mineralien, . . in den auf nichtmetallische Mineralien . . und in den auf Salz. Bachel 6. Kupfererzbergbau . . . Bergbau auf anderen Mineralien. ?. OarnaU 38. 41 . Vorwort 5. Dem Bergbau sowohl über metallische als nicht metal- lische Mineralien und Fossilien Schutz . . gewähren. Bachel 1 . Die Bestimmung darüber, welche Bergbaue unter das Berggesetz gestellt werden sollen. 11. Aus be utbergbau : Bergbau, der Ausbeute (s. d.) gewährt, im Gegen 8. zu Zubussbergbau: der Zubusse (s. d.) erfordert: Freiesleben 169. — Commun- bergbau, auch Steuerbergbau : der in Sachsen von einer oder von mehreren Ge- meinden (Communen), bez. von den Besitzern bestimmter, besonders privilegierter Grundstücke anfänglich mit dem Betrage gewisser, ihnen zu diesem Zwecke erlassener Steuern und später (nach Aufhebung der Steuerbefreiung) mit vom Staate geleiste- ten Geldzuschüssen betriebene Bergbau: Köhler 253. Kressnei 71. S. A. Verord. B. §. 167. — Coinmu ni onbergbau : der auf dem Harze (am Rammeisberge bei Goslar) gegenwärtig zwischen Preussen (4/?) und Braunschweig (3/7) gemeinschaft- lich betriebene Bergbau: Achenbaoh in Zeitschr. f. BR 8., 67. ff. — Eigen- lehn er bergbau : der von Eigenlehnern (s. d.) getriebene Bergbau: G. 3., 35. — Erz-, Kohlen-, Steinsalzbergbau: Bergbau auf Erze, Kohlen, Steinsalz: ▼. OarnaU 1. Schemn. Jahrb. 14., 90. ff. — Fabrik bergbau (imKönigr. Sachsen): derjenige Bergban , welcher mit seiner Production von besonderen Gewerbs- und Handelsverhältnissen abhängig ist: 8. Bö. §§. 75. 77. — F 1 ö t z bergbau : Bergbau auf Mineralien, welche in Flötzen vorkommen; im Gegens. zu Gang-, Lager-, Stock w er k s bergbau : Bergbau auf Mineralien, welche in Gängen, Lagern, Stockwerken vorkommen: Der Flötzbergbau erfordert schon seiner Natur nach eine grössere Ausdehnung als der Gangbergbau. Karsten §. 131. Man hat diese Be- gr&nzungsmethode [nach welcher auf das Verhalten der Lagerstätte speciell Rücksicht genommen wird] erstin späteren Zeiten von dem Oangbergbau auf den Flötzberg- bau übertragen. §. 132. G. 1., 148. 151. — freier Bergbau: für frei erklärter Bergbau, Regalbergbau (s. d. und Freierklärung 1.) : Rachel 11. — Gang bergbau : 8. Flötzbergbau. — Gesellen bergbau: Eigenlehnerbergbau (s. d. und Geselle) : Ö. 3. 35. — gewerkschaftlicher Bergbau: a.) von Gewerkschaften (s. d.) betriebener Bergbau (im Gegens. namentlich zu Eigenlehnerbergbau, s. d.) ; b.) Regalbergbau (s. d. a.) : Gewerkschaftlicher Bergbau, worunter alle im Wege der Special- Verleihung ertcorbenen Bergwerke begriffen sind, die Verleihung mag von dem Landesherrn oder einem Privilegirten ertheilt sein. v. OarnaU 1. — Grundbe- sitzerbergbau : Nichtregalbergbau (s. d.) : Rachel 11. — Lagerbergbau: s. Flötzbergbau . — Metall bergbau , metallischer Bergbau : Bergbau auf die- jenigen Mineralien, welche durch ihren Metallgehalt nutzbar sind (metallische Mi- neralien) : Ein Berggesetz für Sachsen, wenn es den metallischen und nichtmetal- lischen Bergbau umfassen soll. Rachel 1. Schemn. Jahrb. 14., 91. — Nichtregal- bergbau, auch Grundbesitzer bergbau: Bergbau auf die nicht dem Bergregal (s. d.) unterworfenen, sondern ein Zubehör des Grundeigenthumes ausmachenden Mineralien, welcher von einer Verleihung des Staates unabhängig ist : Kressner 273. — Privat bergbau: a.) der von Privaten getriebene Bergbau (im Gegens. zu Staatsbergbau); b.) Nichtregalbergbau (s. d.) : v. OarnaU 1. — Regal bergbau : a.) auch verliehener Bergbau: Bergbau auf die dem Bergregal unterworfenen Mineralien, welcher von einer Verleihung des Staates abhängig ist: ColKsionen zwi- schen Regalbergbau und Nichtregalbergbau. S. BG. §. 61. — b.) der vom Staate oder einem Privatregalbesitzer auf Grund des ihnen zustehenden Bergregals betriebene Bergbau, fflr den es einer besonderen Verleihung nicht bedarf: Z. f. BR. V e i % b , Bergwftrttrboch. " 9 Digitized by LjOOQLC 66 Bergbaubeamte — Bergbaufreiheit. 7., 193 ff. — Staatsbergbau: vom Staate getriebener Bergbau: 8. Bö. §.4. — Steuerbergbau: Communbergbau (s. d. ) : Köhler 253. — Stock werks- bergbau: s. Flölzbergbau. — verliehener Bergbau: Regalbergbau (s. d.) : Bachel 11. Bergbau führen, treiben, betreiben: diejenigen Vorkehrungen und Einrichtungen treffen, welche darauf abzielen , die nutzbaren Mineralien auf ihren natürlichen Lagerstätten aufzusuchen und zu gewinnen: Z. 15., B. 29. Otto 35. Kanten §. 23. — Bergbau geht um: derselbe wird geführt, getrieben: vergl. umgehen. 2.) Grubenbau (s. d.) : Dass man im 16. Jahrhundert, wo in jener Gegend starker Bergbau getrieben worden, alte Berg baue gefunden habe, ist bekannt. Graf Sternberg 2., 11. In allen alten Bergbauen um Jamnie. 148. Zum Schutze der Bergbaue . . Gebäude aufführen. Oeatr. Bö. §. 131. — 3.) Bergwerk (s. d.) : Die mit Berg- bau Beliehenern. S. W. Bö. §. 55. 8. 8. Bö. §. 54. Bergbaubeamte m. — ßergbeamte (s. d.) : Schneider §. 332. Bergbaubehörde/. — Bergbehörde (s. d.) : Schneider §. 340. BergbaabeSCheinignng/. — die in dem Bereiche des Churs. Steinkohlen- mandats von 1743 dem Grundeigentümer oder Auskohlungsberechtigten auf ihre diesfällige Anmeldung von dem Oberbergamte er th eilte Bescheinigung, dass sie ihre Absicht, Kohlenbergbau in einem bestimmten Felde betreiben zu wollen , bei dem Oberbergamte angemeldet haben (vergl. Concession 2.) : Z. 14.. A. 289. Z. f. BB. 7., 307. HuyBaen 249 ff. Bergbaubetrieb m. — Betrieb (s. d. 1.) : v. Scheuchenstuel 24. BergbaaCOncession/. — s. Concession. Bergbandienstbarkeit /. , auch Bergdienstbarkeit — eine Beschrän- kung eines Bergwerkseigenthümers in Ausübung der ihm auf Grund seines Berg- werk seigenth um es zustehenden Befugnisse zu Gunsten der Besitzer benachbarter Bergwerke , kraft deren er zu Gunsten dieser Besitzer etwas zu dulden verpflichtet ist , wozu er sonst vermöge der Unumschränktheit und Ausschliesslichkeit seines Eigenthumes nicht verpflichtet sein würde, z. B. die Mitbenutzung seiner Grubenbaue zur Fahrung , Förderung , Abführung der Wasser , das Ansitzen in seinen Bauen u. s. w. : Oestr. Bö. §. §. 191. 268. Weniel 506. Schneiders. §. 424. 425. Z. f. BB. 2., 369. Bergbauelgenthum n. — Bergwerkseigen th um (s. d.) : Wenzel 269. Bergbauen verb. — Bergbau treiben : Den auf metallische Mineralien und Kohlen Bergbauenden. Bachel 3. Wiewohl es wahr bleibt, dass in sanften Gebirgen die Gänge meistens weiter streichen und folglich den Bergbau mehr verewigen können , so kann man doch auch in einem steilen Gebirge, wo ein Erzgang nur einige hundert Klaftern weil streicht, ganze Jahrhunderte bergbauen. DeliüB § . 117. Bergbauer m. — Bergbautreibender, Bergmann: Die ersten Bergbauer. Delins Vorrede. Für Beschädigungen durch zufällige Ereignisse, welche nicht der Berg- werksbetrieb selbst verursac/d hat, ist der Bergbauer zur Entschädigung nicht verpflichtet. Huyaßen 84. Nachdem das Grubenfeld . . bestimmt, wird dem allein stehenden Kohlen- bau er resp. der Bergbau-Gesellschaft . . der Erlaubnissschein zum Betriebe der Grube ertheiU. Regul. §. 12. Br. 487. Bergbaufreiheit /., auch Bergfreiheit — das Jedermann zustehende Recht, die dem Verfügungsrechte des Grundeigen thümers entzogenen Mineralien unter Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften , unabhängig von der Einwilli- Digitized by Google Bergbau fristung — Bergbegnadigen. 67 gung des Grundeigen thümers aufzusuchen und zu gewinnen: Klostermann 1., 7.; 3., 19. Bergbaufristung/. — Fristung, Frist (s. d.) : v. Scheuchenstuel 24. BergbaahfllfskaSSe /., auch Berggewerkschafts-, Schürfgelder- kasse — ein in einem bestimmten Bergwerksdistrikte aus gewissen Abgaben von der Produktion begründeter gemeinnütziger Fonds, welcher theils die Unterstützung einzelner Bergwerksunternehmer durch Darlehne, theils die Ausführung und Unter- haltung von Anlagen, durch welche der Bergbau innerhalb des Distrikts im Grossen und Ganzen gehoben wird, zum Zweck hat : Rescriptv. 12. November 1779. Br. 1037. Pr. Gesetz vom 5. Juni 1863. (Ges. Samml. S. 365). Fr. Bö. §. 245. Eo&termann 3., Anm. 525. BergbaukaSS©/. — eine aus Staatsmitteln gegründete Kasse in Sachsen, aus welcher die Zubussen für diejenigen Kuxe , welche der Staat bei einzelnen Berg- werken mit baut, gezahlt werden: Freiesleben 196. Bergbaukunde /., auch Bergbaukunst — Lehre von den Veranstal- tungen und Vorrichtungen , welche behufs Aufsuchung und Gewinnung nutz- barer Mineralien auf ihren natürlichen Lagerstätten getroffen werden müssen : Lottner323. Bergbauknnst/., — Bergbaukunde (s. d.) : Delhis Vorrede. Serlo 1., 1 . Bergbaulich a. — sich auf Bergbau beziehend, bergmännisch: Was ausser Bleiglanz auf derselben Lagerstätte vorkommt, sind Seltenheiten , welche . . keinen berg- baulichen Werth haben. Z. 1., B. 11. Bergbaupolizei/. — Bergpolizei (s. d.) : v. Scheuchenstuel 24. Bergbaurecht ». — Bergwerkseigenthum (s. d. 2.) : Man versteht unter dem Bergbaurecht das dingliche Recht, innerhalb eines bestimmten, auf der Erdoberfläche durch Linien smschen festen Punkten abgegrenzten Raumes {Grubenfeld) Bergbau zu treiben. Otto 35. Kressner 101. Verleihung des Rechtes, innerhalb des gemutheten Gnibenfelds die in der Verleihung bezeichneten metallischen Mineralien aufzusuchen, zu gewinnen, aufzubereiten und die dazu erforderlichen Vorrichtungen zu treffen {Bergbau- recht). 8. Bö. v. 16. Juni 1868. § 39.' Bergbauschuld/. — Bergschuld (s. d.) : Kressner 281. BergbaUYerfaS8UHg /., auch Bergwerksverfassung — der Inbegriff derjenigen öffentlichen Einrichtungen, welche in einem Staate hinsichtlich des Berg- baues auf die dem Verfügungsrechte des Grundeigenthümers entzogenen Mineralien getroffen sind: Zerrenner 4. Bergbeamt6 m. — 1.) im w. S. ein* beim Bergbau angestellter Beamter überhaupt (Bergbau-, Gruben-, Werksbeamter) ; 2.) im e. S. ein vom Staate be- stellter Beamter, welcher (entweder als Mitglied einer Bergbehörde [s. d.] oder selbst eine solche bildend) mit Wahrung der dem Staate bezüglich des Bergbaues auf die unter das Berggesetz fallenden Mineralien betraut ist: Hake §. 229. Fr. BG. §. 195. Bergbefreien tr. — bergbegnadigen (s. d.) : Die bergbefreiten Ortschaften. 8.BÖ. §. 287. Bergbegnadigen tr. — Ortschaften, Korporationen : denselben Bergbegnadi- gungen (s. d.) ert heilen : Freiesleben 164. 167. Die Ortschaf ten jeder Revier, welche an den Bergbaubegnadigungsfonds nach einer bestimmten Actienzahl betheiUgt sind, die so- genannten bergbegnadigten Ortschaften. S. A, Verord. B. §. 167. Digitized by VjOOQLC 68 Bergbegnadigung — Bergbehörde. Bergbegnadigung/. — Bergireiheit (s. d. 1.) überhaupt, insbesondere (in Sachsen) der früher einzelnen Kommunen und Korporationen bewilligte Erlass be- stimmter indirekter Steuern mit der Verpflichtung, den diesfälligen Betrag zum Bergbaubetriebe, zu Bergbauzwecken zu verwenden: Freiesleben 164. Bergbegnadigungsfonds m. — ein (in Sachsen) nach Aufhebung der auf Grund der Bergbegnadigungen (s. d.) bestandenen Steuerbefreiung aus Staatsmitteln unterhaltener Fonds, aus welchem die Zubussen für diejenigen Kuxe gezahlt werden, welche den bergbegnadigten Kommunen und Korporationen als solchen gehören : Aus allgemeinen Staatsmitteln wird gegenwärtig . . ein Bergbegnadigungsfond unterhalten. Es ist für denselben eine jährliche Summe aufs Budget gewiesen, mit welcher in jeder Revier die deshalb dem beregten Fond beim Oegenbuche zugewährten Kuxe gewisser dazu bestimmter Gruben verzubusst werden. Das Eigentkum an diesen sämmtlichen Kuxen und mithin an den Gruben selbst ist denjenigen Communen und Corporationen überlassen, welche nach frü/terer Verfassung den halben' Land- und Tranksteuererlass genossen, so das* also für diese die Zubusse aus Staatsmitteln bezahlt wird. Der Antheil, welchen eine jede Commune oder Corporation an jenem gemeinschaftlichen Eigenthume und dem zu dessen Erhaltung bestimmten Fond hat und wonach sich sowohl der Betrag der Zubussen, der für eine jede entrichtet wird, als der Betrag der Nutzungen im Falle eintretenden Ueberschusses bestimmt, ist in Form von Actien ausgedrückt, so dass eine bestimmte Werthsumme in Gelde für jede Actie beliebig angenommen, der Werth der sämmtlichen creirten Actien dem Betrage der gesammten Zubussen gleich ist, der antheilige Beitrag aber, der für jede Cor- poration zu diesen Zubussen geleistet wird, die Zahl der Actien bestimmt, welche derselben zusteht. Diese Actien werden beim Gegenbuche nach einem besonders darüber gehaltenen Conto den Betheiligten zugewährt. Sie sind unveräusserlich, weil sie nur gewissen Cbm- munen und gehissen Corporationen als Begnadigung verliehen sind und die Stelle der ehe- maligen Begnadigung vertreten, welche die Bergorte als solche genossen. Freiealeben 164. 165. 8. A. Verord. B. §. §. 166. ff. Bergbehörde/. — diejenige vom Staate bestellte Behörde, welcher die un- mittelbare Wahrung der Rechte obliegt , die dem Staate bezüglich des Bergbaues auf die unter das Berggesetz fallenden Mineralien zukommen: Sohneider §. 32. A n m. Schon in den alten Aufzeichnungen bergrechtlicher Gewohnheiten werden verschiedene landesherrliche Bergbeamte namhaft gemacht. Das iglauer Bergrecht nennt den Urbarer, welcher mit Beirath derGeschwornen auf dem Bergwerke und in den Stollen verleihen soll, und den Richter. — Nach dem freiberger Bergrechte ist es der Oberbergmeister oder oberste Leiher. welcher die Gewalt hat, einem jeden Bergmann zu leihen; ferner werden er- wähnt: der Bergrichter, der Zehntner und die Geschwornen. — In den schlesischen Goldrechten wird als Bergbeamter aufgeführt der „Wazzermeister", „Wassermeister4- (wahrscheinlich deshalb so genannt, weil zur Zugutemachung des Gewonnenen vorzugsweise Waschen erforderlich waren), mit dessen Laube [Erlaubniss] ein itzlich man mac golt suchen (Steinbeck, 1., 79. 85.) — Die kuttenberger Bergordnung handelt in den ersten acht Kapiteln des ersten Buches ausschliesslich von den Bergbeamten, welche alle von unser Königliche Majest. Gewalt und Befehlich haben, den andern vor zu seyn, ihnen zu gebieten und sie zu richten (Deucer l.»»). Unterschieden werden hier: Die Urburer, welche die Urbur einziehen, des Bergwercks Nutz fördern, auf alle Nothdurft des Bergwercks Achtung haben und m vorfallenden Berg-Sachen handeln, urtheilen und richten sollen (D e u c e r 1 > 2. *>. 3> ) ; die Geschwornen, zu denen von dem Cammer-Grafen die frömbsten, redlichsten und bergverständigsten Männer , so er unter unsern Berg- Volk finden mag , ausgewählt werden und welche alle Urtheil in Berg- Sachen mit guten Bedenken fassen (Deucer 4.) sollen; der Bergrichter (Deucer 6> 7.); der Bergmeister, welcher des Bergwercks erfahren seyn und über alle Diener und Berg- Arbeiter auff den Bergen und Zechen den vornehmsten Gewalt haben und die Sorge tragen soll (Deucer 7>); der Urburschreiber, welcher die Urba-Gebühr oder Zehnten auff dem Berg- werck beschreiben und berechnen soll, und endlich derCammer-Graf, an welchen von der Urbarer, Geschwornen und Bergrichter Urtheile appelh'rf wird. (Deucer5>) Mit gleicher Ausführlichkeit wird in den Bergordnungen , namentlich in denen des 16. Jahr- hunderts von den Bergbeamten gehandelt. Die joachimsthaler Bergordnung von 1548 enthält in ihrem ersten Theile in 12 Artikeln lediglich Bestimmungen Ober die den einzelnen Beamten Digitized by Google Bergbehörde. 69 zukommenden Befugnisse (Befehl). Im Eingange derselben heisst es: Damit Gemeinen Berg- werck nützlich und tcol ßir gestanden, diese vnsere Ordnung in allen ihren ArÜckeln fleissia vnd feste gehalten, pnrecht gedempfft vnd gestrafft, gemeiner nutz gefördert, auch allen einheimischen vndfrembden , so Vnsere Bergwerck gebrauchen , gebürlicher Schutz , Friede , Recht vnd Ge- rechtigkeit förderlich . . geleistet tcerde , haben wir Vnsere Bergwerck mit hernach benannten vnd andern Amptleuten, vnd Dienern, versehen, . . Nemblich : einen Hauptmann, einen Ampts- Verwalter, einen Bergmeister , zehen Geschworne Bergvorstendige , einen Zehendner, einen zu- geordneten Gegenschreiber im Zehenden, einen Austheiler, einen oder zweene Hixttenreuter, einen Gegenschreiber, einen Bergschreiber, einen Silberbrenner, einen oder zweene Probirer, zweene Mar scheider. Nach der Bergwerksverfassung nun, wie sie in den alten Berggebräuchen sich ausgebildet und in den Hauptzügen bis in die neuere Zeit erhalten hat , waren in Bergwerkssachen , sowol was die Rechtspflege als was die Verwaltung anbetraf, nur die Bergbehörden kompetent; diese waren zugleich Bergverwaltung- nnd Berggerichtsbehörden. — Die neuere Gesetzgebung hat hierin eine Aenderung gebracht: Die Rechtspflege ist in der Mehrzahl der deutschen Staaten gänzlich, in den übrigen wenigstens in der Hauptsache von der Verwaltung getrennt worden, so dass den Berg- behörden gegenwärtig im Wesentlichen blos noch die Bearbeitung der Schürf- , Muthungs- und Ver- leihungsangelegenheiten, die Beaufsichtigung des Bergbaubetriebes, die Festsetzung und Beitreibung der Bergwerkssteuern und die Handhabung der Bergpolizei zusteht. In Preussen ist die gedachte Trennung vollständig erfolgt. Die hier bestehenden Berg- behörden sind lediglich Bergverwaltungsbehörden. Nach dem neuen Berggesetze vom 24. Juni 1865 bilden die Bergbehörden für die erste Instanz die Revierbeamten, für die zweite Instanz die Oberbergämter und für die dritte und letzte Instanz der Handelsminister. (§. 187. a. a. 0.) Die Obliegenheiten der einzelnen Behörden sind im Gesetz genau bestimmt. Was die Bezirke der Revierbeamteit und der Oberbergämter betrifft , so erfolgt die Feststellung der ersteren durch den Handelsminister, die der letzteren durch Königliche Verordnung. ($. 188.) Gegenwärtig bestehen in Preussen fünf Oberbergämter zu Breslau , Halle , Dortmund , Bonn und Clausthal , deren Bezirke durch Allerh. Erlass vom 29. Juni 1861 (Ges. Samml. S. 429.) und die Königlichen Verordnungen vom 6. März, 25. Mai, 24. Juni 1867 (Ges. Samml. S. 351., 735., 884.) und 3. Februar 1868 (Ges. Samml. S. 69.) festgestellt sind. — Die durch Gesetz vom 10. Juni 1861 eingerichteten , mit der Führung des Berghypothekenbuches und mit Aufnahme solcher Handlungen der freiwilligen Gerichts- barkeit, bei denen es sich um Gegenstände des Bergwerkseigenthumes und des Bergbaubetriebes handelt, betrauten Berghypotheke nkommissionen sollen nach §. 246. des Berggesetzes aufgelöst und die Berghypothekenbücher an die ordentlichen Gerichte abgegeben werden. In Ge- mässheit dieser Bestimmung sind auch bereits die Berghypothekenkommissionen zu Siegen, Breslau und Halle aufgelöst worden, so dass nur noch die Berghypothekenkommission zu Dort- mund besteht. InOesterreich sind die Bergbehörden gleichfalls nur Bergverwaltungs-Behörden mit gesetz- lich genau festgestellten Befugnissen. Nach $. 225. des österreichischen Berggesetzes vom 23. Mai 1854 bestehen zur Handhabung des Gesetzes: a.) in erster Instanz die Berghauptmann- sch oft e n entweder unmittelbar oder mittelbar durch exponirte Berg- Commissäre ; b.)in zweiter Instanz die für einzelne Kronländer oder für mehrere derselben gemeinschaftlich aufgestellten Ober-Bergbehörden; c.) in dritter Instanz das Finanzministerium. — Vergl. auch Wenzel 551 und die Ministerial- Verordnung vom 20. März 1855 daselbst wegen Bestellung provi- sorischer Berghauptmannschaften und Oberbergbehörden. In Anhalt-Dessau besteben nach dem Berggesetze vom 20. Juli 1856 besondere Berg- behörden nicht; die betreffenden Geschäfte liegen der Regierung ob. ($$. 4. 20. 25.) Nach der Bergordnung für Lippe-Detmold vom 30. September 1857 sind der Bergbehörde verschiedene genau bestimmte Geschäfte zugewiesen , eine besondere Bergbehörde aber ist durch das Gesetz nicht errichtet, und deshalb in $. 132. bestimmt, dass bis zur Errichtung einer solchen deren Geschäfte von der Regierung nach Kommunikation mit der Rentkammer und unter Beirath eines Steh versandigen besorgt werden sollen. In dem Grossherzogthum Sachsen -Weimar ist nach dem Berggesetze vom 22. Juni 1857 das Staats- Ministerium die erste Verwaltungsbehörde in Bergbauangelegenheiten ($. 187.); von diesem ressortieren die Bergämter als die in erster Instanz zuständigen Bergbehörden. ($. 185.) Das Gesetz unterscheidet aber zwischen den Bergämtern als Bergverwaltungs- und Berg- gerichtsbehörden. — Als Bergverwaltungsbehörden liegt ihnen die unmittelbare Wahrung der landesherrlichen Berghoheitsrechte , die Beaufsichtigung des Bergbaues und die Hand- habung der Bergpolizei und Disciplin ob. Als Berggerichtsbehörden steht ihnen und zwar mit Ausschluss der ordentlichen Gerichte zu : die Vornahme der Akte der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Bezug auf Bergwerkseigenthum , insbesondere die Bestätigung der Verträge über Veräusserung Verpfandung oder Belastung des Bergwerkseigeuthumes und die Führung der Berg- und Hypotheken- bücher; die Verbotlegung , Beschlagnahme und Huf fsvoll Streckung am Bergwerkseigenthume , sowie an den auf den Gruben und zugehörigen Hütten und Aufbereitungsanstalten befindlichen Berg- Uigmzed by Google 70 Bergbelehnung — Bergbohrer. producten und zwar auf Antrag der zuständigen ordentlichen Gerichte ; in bestimmten Fällen die vorläufige Sicherstellung des Nachlasses am Bergwerkseigenthume, endlioh die Vornahme der Söhne- termine in streitigen Bergsachen. ($$. 186. 189.) Hinsichtlich der ihnen als Berggerichtsbehörden obliegenden Funktionen stehen die Bergämter unter den Kreisgerichten. Beschwerden gegen Ver- fügungen der Bergämter als Berggerichtsbehörden folgen dem gerichtlichen lnstanzenzuge. — Zu- sammengesetzt sind die Bergämter aus einem Bergamtmann als Vorsitzenden , einem Bergmeister als technischen Beisitzer , einem Bergschreiber als Protokollführer und mehreren Berggeschwornen als Gehülfen des Bergmeisters. ($. 192.) Nach dem Berggesetze für das Färstenthum Schwarz bürg -Sondershausen vom 25. Fe- bruar 1860 bilden die Bergbehörden für die erste Instanz die Landräthe, und die obere Ver- waltungs-Behörde in Bergbauangelegenheiten das Ministerium, Abtheilung des Innern. Die Kompetenzen der Landräthe sind dieselben wie die der Bergämter im weimar'schen Berggesetze. fSS- 178—182.) — Dem Landräthe ist ein Techniker als Gehülfe beigegeben. (§. 184.) In dem Herzogthum Braun schweig besteht nach dem Berggesetze vom 15. April 1867 als Bergbehörde die Herzogliche Kammer-Direction der Bergwerke ($. 190.) und zwar lediglich als Berg Verwaltungsbehörde. Dieselbe ist mit Genehmigung des Staats -Ministeriums befugt, für bestimmte Bezirke Hülfsbeamte zu ernennen und den Umfang der von diesen zu besorgenden Ge- schäfte zu bestimmen. Die Hilfsbeamten bilden jedoch keine besondere Instanz. (§. 191.) — Gegen Verfügungen und Beschlüsse der Herzoglichen Kammer ist in den vom Gesetze nicht ausdrücklich ausgeschlossenen Fällen der Rekurs an das Staats-Ministerium zulässig. (§. 193.) In dem Königreich Sachsen sind die Bergbehörden ebenfalls nur Bergverwaltungsbehörden. Es bestehen als solche nach dem Berggesetze vom 16. Juni 1868. $. 174. für die untere Instanz ßcrgämter mit beigegebenen technischen Lokalbeamten und für die obere Instanz das Ministe- rium der Finanzen. — Nach der Bekanntmachung des Finanzministeriums vom 1. December 1868 (Gesetz- und Verordungsblatt für das Königreich Sachsen. Stück 31. pag. 1293.) ist ein Berg- amt für das ganze Land in Freiberg errichtet und diesem sind als technische Lokalbeamte acht Be rg- inspectoren beigegeben und zwar drei mit dem Wohnsitze in Freiberg und je einer in Dresden, Zwickau, Chemnitz, Marienberg und Schneeberg. In dem Herzogthum Sachsen-Meiningen bildet nach dem Gesetze vom 17. April 1868 das Bergamt in den Angelegenheiten des Bergbaues die erste Verwaltungsinstanz, das Staats- Ministerium, Abtheilung des Innern, die Aufsicht*- und Rekursinstanz. (Art. 144.) Zur Handhabung der Bergpolizei und zur Wahrnehmung der Rechte des Staats hinsichtlich der Bergwerksabgabeu können unter Aufsicht des Bergamts Revierbeamte angestellt werden. (Art. 146.) In dem Herzogthum Gotha bestehen nach dem Gesetze vom 16. August 1868 als Berg- behörden für die erste Instanz die Revierbeamten, für die zweite Instanz die Bergämter und für die dritte Instanz das Staatsministerium. Die Bergämter sind theils Bergver- waltuugs-, theils Berggerich tsbehörden. Denselben liegt ausser der Besorgung der im Berggesetze ihnen übertragenen Verwaltungsgeschäfte und der Auf Sichtsführung über die Revier- beamten noch ob : die Verwaltung der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Beziehung auf das Bergwerks- eigenthum , die Führung der Berg- , Grund- und Hypothekenbücher und die Untersuchung und Bestrafung von Bergpolizei vergehen , welche mit einer Geldstrafe bis zu 10 Thaler oder einer Gefängnissstrafe bis zu 14 Tagen bedroht sind. — Dagegen ist die den Bergämtern seither zuständig gewesene Gerichtsbarkeit in strittigen Rechtssachen auf die ordentlichen Gerichte übergegangen. (SS- 131. ff.) Bergbelehnnng/. — 1.) Erbbelehnung (s. d.) : Meyer 9.-2.) Verleihung (8. d.) überhaupt: Gegenstand der Bergbelehnnng sind diejenigen Sachen , welche die Gewinnung und Nutzbarmachung der, der Bergfreiheit zugewiesenen Producte des Mineralreiches zum unmittelbaren oder mittelbaren Gegenstande haben. Sohneider 98. Bergbericht m. — Aufstand (s. d.) : Bergm. Wörterb. 63. b- **Bergbiüder m., mundartl. (commern'scher Bleierzbergbau) — Ziramerhäuer (s. Häuer): Z. 14., B. 172. Bergbohrarbeit /. — Der Inbegriff der Arbeiten , welche behufs Nieder- bringung von Erdbohrlöchern erforderlich sind (vergl. Erdbohrloch und Bohrarbeit) : Lottner 344. Bergbohrer m. — Bohrer, insbesondere Erdbohrer (s. d.) : Grosse Berg- Bohrer werden bty Durchschlagen gebrauchet und wenn damit behutsam verfahren wird, können damit viele Lachter Ort weise [in horizontaler Richtung, vergl. Ort] und noch DigitizSd by Google Bergbote — Bergbuch. 71 besser unier sich gebohret werden. Beyer Otia met. 3., 124. Vom Bau auf Steink. 72. 73. Kinmann 1., 584. Bergm. Taschenb. 4., 217. v. Scheuchenstnel 25. Bergbot© m. — der Bote , welcher von den auswärtigen Gewerken die Zu- busse einzog (Zubussbote) und ihnen die Ausbeute überbrachte (Ausbeut-, Silberbote) : Bergm. Wörterb. 63> Biohter 1., 82. Bergbrief m. — Name einzelner älterer Berggesetze: Der Schladmmger Bergbrief von J30S [von Leonhard Egkelzhaim, Bergrichter in Schladming] . WenEel 154. Schwatzerische Bergbriefe [für die Bergwerke um Schwatz in Tirol aus dem 15. Jahrh.]. Sollneider §. 15. Bergbach n. — 1.) nach dem älteren Bergrechte: a.) im w. S. jedes von der Bergbehörde über die Besitz-, Betriebs-, Vermögens- und Abgabenverhältnisse der innerhalb ihres Distrikts belegenen Bergwerke geführte Öffentliche Buch : /. BO. 2.. 9. Urspr. 105. Cl. M. BO. 5., 3. Br. 834. — b.) im e. S., auch Gegen- buch, Berggegenbuch: dasjenige von der Bergbehörde über jedes einzelne Bergwerk geführte öffentliche Buch, welches die gesammten realen und persönlichen Besitz Verhältnisse des Werks sowie die auf demselben haftenden Hypotheken und dinglichen Lasten nachwies: Karsten §. §. 186. ff. — 2.) nach den neueren deut- schen Berggesetzen a.) nach dem Österreichischen Berggesetze : das von der Gerichts- behörde geführte öffentliche Buch, in welches die verliehenen Grubenmaasse, Ueber- scharen, Hülfsbaue und Reviers tollen eingetragen werden und welches die gesammten Besitzverhältnisse dieser Bergbauberechtigungen sowie die darauf haftenden Pfand- rechte und Lasten nachweist: Oestr. Bd. §. 109. Manger, Das österreichische Berg- recht. Supplementband. 1861. pag. 16. 17. — b.) nach dem Berggesetze für Sachsen-Weimar : das von dem Bergamte über die erfolgten Verleihungen geführte öffentliche Buch : Das Bergamt hat über die erfolgten Verleihungen ein Buch zuführen, das Bergbuch. In diesem ist für jede Grube ein besonderes Fulium anzulegen und auf demselben sind die Feldverleihungen und Lossagungen dergestalt einzutragen , dass die Be- grenzungsweise und Grösse des Grubenfeldes , ingleichen die Namen der Bergwerkseigen- thnmer jederzeit vollständig daraus ersehen werden können . . . Veränderungen in den Per- sonen der Bergwerkeigenthümer sind in diesem Buche durch Abschreiben und Zuschreiben einzutragen. S. W.BG. §. 53. Anm. Das Institut des Bergbuches ist sehr alt. Bereits das freiberger Bergrecht bestimmt : Von dez Bergmeysters buche adyr thafel. Eynes Bergmeysters t ha fei noch buch mag uff nymande geczuckenysxe gegeben thun , sunder alleyne , daz da geschryoen wyrt yn den vyer bencken yn gehegeten dyngen myt wyssen der , dy duz dyng helfyn syczen , daz zal von recht trofft haben. (Klotz seh 254.) — Nach der kutten berger Bergordnung soll der Bergrichter mit besonderer Färsichtigkeit alle Sachen , so för ihme gehandlet werden , von Wort zu Wort, in Gegenwart der Geschwornen , durch den Berg - Schreiber , in sonderliclte darzu verordnete Bücher, eimchreiben lassen. Fämendish aber die Urtel und Abschiede, so durch die Ge- schworne in den Morgen-Gesprächen bescJdo&sen und gegeben werden, dergleichen sol er auch alle Berg -Handlungen schrifftlich bey sich behalten und wol verwahren. (Deucer ?.»•) — Die joachimsthaler Bergordnung von 1548 enthält einen besonderen Artikel (II., 9.) von den Bergbüchern, in welchem festgesetzt ist: Der Bergschreiber soll vber alle lYistung, vnd Stewer, vber alle Schiede und Verträge , wenn vnd wie die gegeben werden, zu jetzlichen Sachen ein sonderlich Buch haben, . . zu denen sol ein Kasten, oder eine Lade, verordnet werden, darzu der Bergmeister einen , vnd der Bergschreiber auch einen Schlüssel sol haben , darein sie alle mal die Bücher , so man deren zum einschreiben nicht bedarff, vorschliefen sollen. Die vorstehende Bestimmung wird in vielen der späteren Beiordnungen unter namentlicher Aufzählung der einzelnen Bücher wiederholt: so in der braunschweiger Bergordnung von 1593, welche in Th. II. Art. 9. sechs, und in der cleve- märkischen Bergordnung, welche sieben dergleichen verschiedene Bucher aufzahlt. In letzterer heisst es cap. V. Jj. 3. : Die benöthigten Bücher bei Vnsern Bergwerken sollen folgende seynals: a.) das Schürffe-Buch. Darin werden ein- getragen alle Bergamtliche Concessiones auf Schürfen ... 6.) Das Muth- , Verleih- und Bestätigungsbuch.' Darinnen werden verzeichnet die Lehnschaften, was ein jeder gemuthet, und wie inm nach seiner Mutltung die Zechen , Maasseti , Stollen , Wasserfällen etc. von dem Berg- Amte rerliehcn, Itestätiget und rennessen seyn. c. ) dm Au eh lassung- und Fr is ten- Digitized by Google 72 Bergbuch. Buch. Hierin werden der Zechen ihre gesuchte Fristen und darauf erfolgte Berg-AmÜiehe Resolutionen eingetragen, d) Das Vertrage- Buch. In seihiges werden geschrieben und registriret die Entscheidungen der Partheien, so in Berg-Sachen streitig gewesen, welchergestalt und wie sie vertragen und vereinigt seyn . . e.') Das Recess-Buch. In dieses wird ver- zeichnet ein Extract von jeder Zeche ihrer Quartal- Berechnung an Berg- und Hütten-Kosten, ferner was an Erz und Steinkohlen gewonnen, . . und was weiter die Zechen . . an Schuld und Vorrath behalten , item was auf jedes Quartal vor Zubusse angekqet und wie viel Kuxe verleget worden, f.) Das Gegen-Buch. Darin findet man verzeichnet alle Gewerkschaften der Zechen . . und werden darin jedem Geteerken auf Ansuchen seine Theile oder Kuxe ab- und zugeschrieben, g.) Das Handlung s- Buch oder Berg-Protokoll. Hierin werden die Bath- schläge und Bedenken, was die Bergwerks- Cfficianten . .jederzeit des Berg- und Hüttenwerks, aller Zechen Angelegenheit, Noth, Gebrechen und Nutzen halber deUbriren, handeln und be- schliesseti, registriret ... — Ausser diesen Bergbüchern werden von Hake ($• 574.) noch auf- geführt: dasRetardatbuch, welches die Namen der Gewerken enthielt , die ihrer Kuxe wegen nicht abgeführter Zubusse verlustig erklärt worden waren ; das A r r e s t- oder Kummerbuch, in welches die auf das Bergwerkseigenthum ausgebrachten Arreste eingetragen wurden; dasVermess- und Erbbereitungsbuch über die Vermessungen der Zechen und deren Markscheiden; das Zehentbuch, in welches der von jeder Zeche zu entrichtende Zehnte eingetragen wurde und das Austheiler- oder Au sbeut buch, in welches vermerkt wurde, was jeder Gewerk an wieder- erstattetem Verlag und Ausbeute erhalten hatte. Vergl. auch Agricola, De re metallica libri XII., Basileae 1556. pag. 67. (in der Uebersetzung von Bechius pag. 71.); Hörn, Tractat vom Gegen- buche; Klotzsch, Vom Gegenbuche ; Meyer, Bergrechtliche Beobachtungen 153. 154.; Karsten SS- 18& ff. Die neuere deutsche Berggesetzgebung hat dies Bücherwesen wesentlich vereinfacht. Das preussische Berggesetz vom 24. Juni 1865 erwähnt nur das Hypothekenbuch über Bergwerke (Berghypothekenbuch, $. 246.), das Gewerkenbuch und das Zechenbuch. — Die Hypothekenbücher über Bergwerke werden im Wesentlichen in derselben Weise wie die Hypo- thekenbücher Über Grundstücke geführt und ergeben auf einem Titelblatt und in drei darauf folgen- den Rubriken die gesammten realen und persönlichen Besitz Verhältnisse eines jeden einzelnen Berg- werks sowie die sämmtlichen darauf haftenden Hypotheken und dinglichen Lasten. Mit der Führung dieser Bücher waren die durch das Gesetz vom 10. Juni 1861 eingerichteten Berghypotheken- kommissionen betraut ; durch $. 246. des Berggesetzes ist jedoch die Auflösung dieser Behörden und die Abgabe der Berghypothekenbücher an die ordentlichen Gerichte angeordnet. Es sind in Folge dessen auch bereits die Berghypothekenkommissionen , welche für die Bezirke der Oberberg- ämter Bonn , Breslau und Halle bestanden , aufgelöst und in diesen Bezirken die Berghypotheken- bücher an die Gerichte abgegeben worden , so dass gegenwärtig nur noch in dem Bezirke des Ober- bergamtes zu Dortmund die Berghypothekenbücher von der Berghypothekenkommission daselbst geführt werden. — Die Gewerkenbücher sind Verzeichnisse über sämmtliche Mitglieder der Gewerkschaften und deren Kuxe und werden der Regel nach von den Repräsentanten oder Gruben- vorständen geführt. (SS- 103. 121.) Nur im Falle der SS- 235. 239. (wenn eine Gewerkschaft alten Rechts sich in eine Gewerkschaft des neuen Rechts umgewandelt hat und Antheile einzelner Ge- werken mit Pfandrechten, welche an die Stelle seitheriger Hypotheken getreten, belastet sind) erfolgt die Führung derselben durch die Hypothekenbehörde, welche das Hypothekenbuch über das Bergwerk selbst zu führen hat. — In das Zechenbuch werden die von dem Oberbergamte beziehungsweise von dem Revierblamten getroffenen polizeilichen Anordnungen eingetragen und muss desshalb auf jedem Bergwerke ein solches Buch gehalten werden. ($. 200.) — Ausserdem wird noch von den Oberbergämtern bez. in denjenigen Revieren , in denen die Annahme der Muthungen den Revier- beamten überwiesen ist, von diesen einMuthungsregister geführt, in welches die Muthungen in fortlaufender Reihenfolge nach der Zeit ihrer Einlegung eingetragen werden. InOesterreich wird nach dem Berggesetze vom 23. Mai 1854 und der Vollzugsvorschrift vom 25. September 1854 ein Bergbuch (s. oben 2. a.) von den Gerichten und eine Anzahl soge- nannter Vormerkungsbücher von den Bergbehörden geführt. Vormerknngsbücher werden geführt über die Bergreviere, Freischürfe, Schurfbewilligungen, Verleihungen, Concessionen, Gewerkschaften (Gewerkenbuch) und Bruderladen. (Wenzel 222. 246. 263. 274. 460. 531.) Im Grossherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach werden nach dem Berggesetze vom 22. Juni 1857 (SS- 12. 53.) Bergbücher (s. o. 2. b.) und Berghypothekenbücher geführt. Mit der Führung beider Bücher sind die Bergämter betraut. — Die Berghypothekenbücher entsprechen den oben erwähnten preussischen Hypothekenbüchern. Das Berggesetz für Anhalt-Dessau vom 20. Juli 1856 erwähnt Register, in welche die Verleihungsgesuche von den Regierungen eingetragen werden ($. 20.); ferner Grund- und Hypothekenbücher über Bergwerke , welche der Richter der belegenen Sache führt ($. 29.). und Zechenbücher, welche zu demselben Zwecke wie die Zechenbücher des preussischen Berg- gesetzes auf jedem Bergwerke gehalten werden müssen. ($$. 72. 73.) Digitized by Google Bergdicke. 73 Nach der Bergordnung für Lippe-Detmold vom 30. September 1857 werden von der Berg- behörde Terzeichnisse über die ausgestellten Schürfscheine (Schürfregister, $. 29.), die ein- gelegten Mathungen (Muthungsregister §. 34.), die erfolgten Verleihungen (Verleihungs- und Bestätignngsbuch, $. 57.), die eingelegten Fristen und darauf erfolgten Bescheide (Nachlassungs- und Fristenbuch, §. 77.) geführt. „Ueber die Erwerbung des Bergwerks- eigenthums und behufs der Eintragung von Pfand - und anderen dinglichen Rechten auf dasselbe wird ein Berg-, Gegen- und Hypothekenbuch geführt" und zwar von einem ,, zum Richter- dienste qualiflcirten Beamten'*. ($§. 113. 116.) Das Berggesetz für Schwarzburg-Sondershausen vom 25. Februar 1860 erwähnt nur das Grund- und Hypothekenbuch über Bergwerkseigenthum , welches von dem Landrathe fvergl. Bergbehörde) geführt wird und dem preussischen Berghypothekenbuche entspricht. ($$• 52. 182.) Nach der zu diesem Gesetze erlassenen Ausführungsverordnung vom 7. Juni 1860 hat der Landrath noch ein Schürfbuch zu führen, in welches die Schürfscheine eingetragen werden und welches „eine allgemeine Angabe über die Lage des Schürffeldes, den Namen und Wohn- ort des Schürfers, das Datum der Ausstellung und die Dauer des Schürfscheines, sowie dessen etwaige spätere Erstreckung , ingleichen das Mineral oder die Mineralien , auf welche er lautet , und endlich eine Rubrik für den Actenhinweis, für die Bemerkung der eingetretenen Erlöschung und für sonstige [die Muthung betreffende] Annotationen enthalten muss". ($. 10.) Die dem preussischen Berggesetze nachgebildeten Berggesetze für Braun schweig vom 15. April 1867 und Sachsen-Meiningen vom 17. April 1868 führen ebenso wie jenes Hypo- thekenbücher über Bergwerke, Gewerkenbücher und Zechenbücher auf. Die Füh- rung der Hypothekenbücher ist den Gerichten , die der Gewerkenbücher den Repräsentanten , bez. bei einer Belastung der Antheile einzelner Gewerken mit dinglichen Berechtigungen in Meiningen dem zuständigen Richter übertragen. (Braunschw. BG. $$. 55. 100. 106. 124. 201.; S. M. BG. Artt. 88. 104. 155. 177. 180.) Ausserdem ist in dem braunschweig'schen Berggesetze noch aus- drücklich ein von der Bergbehörde zu führendes Muthungsregister ($. 21.) und in dem meining'schen Gesetze ein Berggrundbuch in Bezug genommen. (Artt. 180. 181. 183.) Das Berggrundbuch ist ein Verzeichnis« der unter der Gerichtsbarkeit eines jeden Gerichtes belegenen Bergwerke und deren Eigenthümer , welches bei Eintritt der Gesetzeskraft des Berggesetzes von' dem Bergamte den Gerichten zugestellt worden ist und in welches demnächst von den Gerichten jede neue Beleihung, jede Konsolidation , reale Feldestheilung und Austauschung von Feldestheilen , die Aufhebung des Bergeige nth ums wegen Nichtbetriebs und Verzichte auf das Bergwerk eingetragen werden. In dem Berggesetze für das Königreich Sachsen vom 16. Juni 1868 werden erwähnt: das Gewerkenbuch, welches Über die Mitglieder einer jeden Gewerkschaft und ihre Kuxe von den Vertretern der Gewerkschaft geführt wird ($. 13.); das von dem Bergamte zu führende Verleih- buch, in welches beglaubigte Abschriften der Verleihungsurkunden nach der Zeitfolge der Ver- leihungen eingetragen werden ($. 44.); das gleichfalls von dem Bergamte zu führende Lehnbuch, in welchem für jedes Berggebäude ein besonderes Folium angelegt ist, auf dem die Feldverleihungen und Lossagungen dergestalt eingetragen werden , dass die Grösse des Grubenfeldes jederzeit voll- ständig daraus zu ersehen ist ($. 44.); Grund- und Hypothekenbücher über Berggebäude, deren Führung den Gerichten obliegt. — Nach der zu dem Berggesetze erlassenen Ausführungs- verordnung vom 2. December 1868 sind von dem Bergamte noch zu führen : ein tabellarisches Ver- zeichniss über die Schurfsachen , das Schur fbuch, „in welchem der Tag des Anbringens der Schulbesuche , der Name und Wohnort der Schürfer , die Grösse und Lage der Seh urff eider , der Tag der Zurückweisung oder Zurückziehung der Schurfgesuche oder der Tag der Ausstellung der Schurfscheine , die Mineralien , auf welche die Schurferlaubniss ertheilt worden ist , die Dauer der Gültigkeit der Schurfscheine und die auf bereits zugetheilte Schurffelder angebrachten Muthungen anzugeben sind" ($. 20.); ferner ein Muthungsregister, ,,in welchem der Tag des Anbringens der Muthungen , der Name und Wohnort der Muther , die I*age der gemutheten Grubenfelder im Allgemeinen , die Mineralien , deren Verleihung begehrt worden ist , der Tag der Einreichung des Croquisrisses und der Tag anzugeben sind , an welchem die Muthungen durch Verleihung oder Un- gültigkeitserklärung zur Erledigung gekommen sind" ($. 37.) und endlich ein nach den Gemeinde- fluren abzutheilendes tabellarisches Verzeich niss über die Halden, deren Einebnung genehmigt worden ist. ($. 144.) Ausserdem erwähnt §. 56. der gedachten Verordnung das auf jedem Berg- gebäude zu haltende Zechenbuch , in welches „der Berginspector jedesmal das Datum der vorge- nommenen Be fahrung oder Tagebesichtigung sowie die von ihm dabei wegen Gefahr im Verzuge ertheilten Anordnungen . . . über vorgefundene Mängel und Uebelstände gezogenen Erinnerungen einzutragen hat". Das Berggesetz für das Herzogthum Gotha vom 16. August 1868 führt nur auf das Berg-, Grund- und Hypothekenbuch, das dem preussischen Berghypothekenbuche entspricht und von den Bergämtern geführt wird. ($. 35.J Bergdieke/. — bei dem süddeutschen Salxbergbaue die Höhe eines Berges (s. Berg 3. a.) : Dasjenige Stück der Salzlagerstätte, welches zwischen den Ebensohlen Ve ith, BergwArterbuch. 10 Digitized by VjOOQLC 74 Bergdienstbarkeit — Bergfeste. zweier unmittelbar über einander liegender Stollen sich befindet, gehört zu einem Berge, und seine Saiger teufe heisst Berg dicke. Z. 4., B. 33.; 2., B. 11. Bergdienstbark eit/. — Bergbaudienstbarkeit (s.d.) : Schomburg Vorwort 6. Bergeigenthum n. — Bergwerkseigentbura (s. d.) : Wen»el 438. Bergelsen n. — Eisen (s. d.) : Das Bergeysen, welc/ies die Berghäwer täg- lich gebrauchen, ist neun quärßnger lang, anderthalb quärßnger breit, ein quärßnger dick. Agrio. B. 111. Seh. 2., 13. H. 48. b- G. 1., 219. Anm. Ferrum montanum findet sich bereits in der kuttenberger Bergordnung 1., 13.: Ferra montan u ad fabricas deferentes. Peithner318. — Berg- Eisen in die Schmiede bringen. Deucer 14.»- Bergelle /., mundartl. (Königreicb Sachsen , früher auch bei dem süddeut- sch en Salzbergbaue) — ein Längenmaass : Beim Salzwerk zu Hallein hat ein Berg- clafter 5 Berg- Ellen, die Ellen 6 Stuef ein Stuef 32 Punkt. Lori 640. a / Berg- elle [im Königreich Sachsen] = 2/7 Berglachter [4/7 Meter]. B.- u. H.-Kalender pro 1867. pag. 102. Bergen, mundartl. — I.) tr. und intr. ; bauen (s. d. I.) : Wo das Recht zu bergen eine Dependenz des Grundeigenthums war. Huyssen, Die französische Berggesetzgebung, Berg- und Hüttenkalender für 1865. Rheinische Ausgabe, pag. 20. II.) tr. ; Grubenbaue, Berge: dieselben versetzen (s. d I. 1. a. b.) Anm. Bergen zu 1. von Berg (2.) = Bergwerk; in der Bedeutung zu 2. von Berg(l.) = unhaltiges, taubes Gestein. Die erstere Bezeichnung ist in den Revieren auf dem linken Kheiu- ufer, namentlich im Siegen'schen , die letztere im Mansfeld'schen und bei dem in der Gegend von Wettin (Prov. Sachsen) betriebenen Steinkohlenbergbau gebräuchlich. — In beiden Bedeutungen im Präsens : ich berge, du berg(e)st, erberg(e)t; im Imperfectum : ich bergte; imParticipinm : gebergt. — Vergl. zu 1. auch ausbergen. Grimm 1., 1509. belegt bergen zu 1. mit folgender Stelle aus Agricola's Spruch- Wörtern (1570) : Viel teilte bawen im silberwerk und hoffen viel gute erwerben und reich werden* indem schlecht es um, und berget, das er im thal nichts behelt und muss mit schaden und schänden ablassen. Bergenzend a. — bergmännisch : Seh. 2., 13. H. 49.a Anm. Bergenzend von einem veralteten bergenzen, bergmännisch sein. Vergl. hill- sichtlich der Verbalendung ,, e n z e n ** : Frisch 1 . , 228. •>. G r i m m 3 . , 677 . Bergeschicht/. — s. Schicht 1. Bergf&UStel n. — • Fäustel (s. d.) : Einmann 1., 620. Bergfertig a. — durch Krankheit oder Alter zur Bergarbeit unfähig: Berg- fertig ist, wenn der Bergmann keinen Atiiem mehr hat, und von den dicken Dünsten so ihm in der Grube auf die Lunge gefallen, . . Lungensichtig geworden, dass er also berg- fertig und nicht mehr arbeiten kann. Minerophilua 86. Der Verunglückten Weiber und Kinder bekamen gutes Gnadenlohn, ebenso die BergJ ertigen. Jahrb. 1., 411.*- B ergfe r tig dort am Stabe sc/deicht der alte Invalid. Liederkrani 121. Bergfeste /. — l.) auch Bergfestung, Pfeiler, Sicherheits- pfeiler: eine Gesteinsmasse bez. ein Theil der Lagerstätte, welche behufs Unter- stützung und Sicherung der Grubenbaue oder der Erdoberfläche und der auf der- selben errichteten Anlagen in ihrem natürlichen Zusammenhange stehen gelassen sind : Berg-Feste wird bei mächtigen Gängen von denen Berg- Leuten, wie ein Pfeiler in der Mitte des Ganges stellend gelassen , dass die Grube eine sichere Haltung Itabe , und nicht zu Bruch kommen möge. H. 49. a- Seh. 2.. 13. Bergfesten, die den Berg tragen. Span BR. S. 275. lieber der Stollnförste t.ih, unter der Stoünsohle eine hinreic/tend Digitized by Google Bergfestung — Berggebräuche. 75 schützende Bergfeste stehen lassen. S. Bö. §. 186. — 2.) Kamm (s. d. und Feste 1.) : Bergm. Wörterb. 66.»- ** Bergfestung /. — Bergfeste (s. d.) : Alle diejenigen, so . . Bergfestung einreisten. N. S. BO. Br. 77. Bergfeuern. — Witterung (8. d.)-' Bergfeuer ist, wenn sich bissweilen des Nachts auf den Bergen oder wo Gänge streichen, Feuer-Flammen, als wie Lichter selten lauen, und als ivenn es brennte , wenn solches geschehet, so vermuthet man gute Anbrüche. Hiner ophilüB 86. Bergförderung, Bergforderung, Bergforderniss/. — s. Förderung. Bergfrei a. — frei (s. d.) : Bergfrei wird es [das Bergwerksgut] genannt , weil es lediglich zu Gunsten der darauf und damit vorzunehmenden bergmännischen Be- nutzung, also blas für den Bergbau und dessen Unternehmer für frei erklärt ist. Freies- leben 72. — bergfreies Feld: s. Feld. — bergfreie Mineralien (Fossilien): a.) Mineralien , hinsichtlich derer das Recht zum Abbau noch nicht verliehen ist : Sind . . in einem bereits verliehenen Felde noch bergfreie verleihbare Fossilien gefunden worden, so können dieselben unter Umständen . . statt des Finders dem älteren Gruben- besitzer verliehen werden. L. D. BO. §. 50. — b.) unter das Berggesetz fallende, ver- leihbare Mineralien überhaupt : Gelungener [als die Bezeichnung vorbehaltene Mine- ralien] ist der bei uns [in OesterreichJ übliche Name „bergfreie" ', d. h. für den Bergmann freie, vom Grundeigenthum emancipirte Mineralien, v. Hingenau in Zeitschr. f. BR. 3., 431. Bergfreie n. — das Freie (8. d.) : Ein landesherrliches Bergfreies. Karsten §. 71. Das Mineral, welches noch im Bergfreien Hegt. ibid. Bergfreiheit /. — 1 .) ein den Bergleuten überhaupt oder einzelnen Berg- st&dten insbesondere ertheiltes Privilegium; auch die hierüber ausgestellte Urkunde: Die Stadt Schneebergk . . ist von ihren Landes - Fürsten mit B er gk- Freiheiten be- gnadet und darbey erhalten worden. Melier 317. Weiske Rechtslexikon 1., 968. — 2.) Bergbaufreiheit (s.d.) : Von selbst versteht es sich, dass in einem schon verliehenen Felde wicht geschürf t werden kann, indem da> wo keine Bergfreiheit mehr stattfindet, die- selbe auch nicht mehr ausgeübt werden kann. Karsten §.80. Nach der in Deutschland und in den österreichischen Staaten geltenden Bergwerksverfassung . . hat in der Regel Jedermann das Recht, die der Berggesetzgebung zugewiesenen, im Schoosse der Erde ruhenden Gegenstände des Mineralreiches . . aufzusuchen, und die Ueberlassung des Fun- des zu begehren. . . Dies gibt den Begriff' der Bergfreiheit. Schneider §. 1. — 3.) Freies (s. d.) : Wenn eine in der Bergfreiheit liegende Lagerstätte aufgeschürft worden ist, so endigt damit die Sclturferlaubntss. N. BO. §. 16. Z. f. BB. 9., 141. Bergfroh n(e)/. — Frohne, Zehnt (s. d.) : v. Soheuchenatnel 27. 32. Bergfuder n. — Fuder (s. d.) : B.- u. H.-Kalender pro 1867. pag. 99. Berggebäuden. — l.) Bergwerk (s.d.): Höpiche Berggebäwde. Span B. lT. 257. Sonsten stehet einem jedweden Gewer ken frey , seine Kuxe und Berg-Ge- bäude einem andern zu überlassen. H. 234. &- Jedes Berggebäude kann von einer einzelnen Person oder von Mehreren besessen werden. S. Bö. §. 10. Für jedes Berg- gebäude muss ein Schichtmeister und ein Steiger von den Grubeneigenthümem bestellt werden. S. W. BO. §. 84. Baohel 49. — 2.) ein einzelner Grubenbau (s. d.): ▼. 8cheuchen8tuel 27. Berggebet n. — Gebet der Bergleute vor dem Einfahren und nach dem Aus- fahren: Bergm. Wörterb. 67. b- Berggebräuche Mehrz. — Hcrggewohnheitsrecht : Kressner 18. 76 Berggefalle — Bergglocke. Berggefälle ». — 1.) Haufwerk (s. d.) : v. Scheuohenstuel 27. — 2.) Berg- werksabgabe (s. d.): Z. f. BB. 7., 435. Berggegenbach n. — 8. Bergbuch, Anm. Berggegenschreiber m., auch Gegenschreiber — der mit der Führung des Berggegenbuchs betraute Beamte: H. 49. b* ** Berggemach, Berg- und Kammergemach n. — in früherer Zeit in Sachsen die oberste Bergbehörde: Steink. Mand. 1. 3. 7. Br. 476. 477. ** Berggericht n. — die mit Ausübung der Gerichtsbarkeit in Bergsachen (Berggerichtsbarkeit) betraute Behörde: Hake §§. 575. 576. Köhler 451. Sohom- burg 316. ff. Verfügungen des Bergamte*, als Berggerichtes. 8. W. Bö. §. 189. Berggesehrel n. — Geschrei (s. d.) : Nachdem* ab Anno 1400 Altenburg, Schneeberg , Annüberg . . in so grosses Berg-Qeschrey gediehen. Kirchmaier 99 . Beyer Otia met. 2., 276. Berggeschworene m. — Geschworener (s. d. und Bergbehörde): H. 49. b- 8. W. Bö. §§. 192. 196. 8. M. Bö. Art. 146. Berggesell m. — Gesell (s. d.) : Begieng ain Perg gesel . . am Fräud [Frevel], . . den hat Vnser Perghrichter aäain zu straffen. Max. BO. 254. W. 66. Sie assen und trunken sich balde satt, die guten Berggeselln, dazu die Häspler gemeine. Alter Bergreien. R. Köhler 69. , Berggesetz n. — ein Gesetz , welches die Hechtsverhältnisse bei dem Berg- baue auf die dem Verfügungsrechte des Grundeigenthümers entzogenen Mineralien regelt: Karsten §.1. Berggesinde n. — Gesammtheit der Bergleute (Bergvolk) , vorzugsweise der- jenigen, welche die Förderungsarbeiten verrichten, d. h. der Förderleute und Jungen : Die Schichtmeister und Steiger . . sollen kein Berggesinde in ihrer Kost halten. Würtenb. BO. 2., 12. W. 557. Anm. In der HQttenb. BO. 33. auch Berggesindel: Nachdem Wir vernommen haben, dass besagte Knappen ihre Schuldigkeit gänzlichen beyseüs gesetzt ; . . So hätten Wir Ursache die den Knappen ertheiUen Privilegien und Freyheiten gänzlich zu cassiren, . . auch dieses sammtlich- widersetzlich- muthwillig- und ungehorsame Berggesindel von Berg abzuschaffen und mit friedlichem und gehorsamen Bergleuten zu besetzen. Wagner 102. — Auch Gesinde allein findet sich in der Bedeutung von „Jungen*4: Unser Steiger muss vor allen an der Fahrt hinunter wallen, alsdenn folget ihn geschtcinde Häuer, Knecht und jung' Gesinde. Alter Bergreien. Döring 2., 84. Berggewerkschaftskasse/. — Bergbauhülfskasse (s. d.) . EoBtermann 3., Anm. 525. Berggewohnlich a. — bergläufig (s. d.) : Der Bergmeister solle Macht haben . . nach Ausszeig Berggewöhnlicher weise und der Berg-Recht auff alle Metall . . zu verleihen. J. B. BO. 4. Br. 766. Berggezäh n. — Gezäh (s. d.) : Schi. BO. 48., 6. Br. 1007. Bergglocke/. — Schichtglocke (s. d.) : Melzer 107. Binmann l.,630. Wenn sie [die Häuer] an und aussfahren sollen, das hören sie von dem Klange des Bergglöck- leins. Löhneyss 55. Digitized by Google Berggruss — Berghenne. 77 BerggrilSS m. — Gruse der Bergleute (vergl. Glückauf) : Berward 41. Wir fanden die Geseüen bei ihrer Arbeit und rufeten ihnen den hier getoöknlichen Berggruss zu: Gott gebe euch gut Gluck und Seegen. Sperges 319. Berggmndbach n. — s. Bergbuch, Anm. Berghabit m., auch bergmännischer Habit — bergmännische Tracht: Berg- Habit ist diejenige Kleidung, welche ein Bergmann trägt und bestehet: aus einem Schacht-Hüttel, Kappen, Kreisel oder Ueberschlag, Kittel, Tasche, Arschleder, Knie- bügel und Parthe. MinerophüuB 39. H. 196.a- Binmann 1., 631. Berghäckel n.y auch Häckel, Steigerhäckel, Steigerhacke — ein Stock , an welchem als Griff ein kleines messingnes Beil angebracht ist ; eine Art Barte (s. d.) : Seh. 2., 13#. H. 49> Berghackelchen . . ist ein Stück der berg- männischen Tracht und ein Ehrenzeichen , welches kein Bergmann tragen darf, der unter dem Steiger ist. Binmann 1., 634. Berghalde/. — s. Halde. Berghammer m., mundartl. (commern'scher Bleierzbergbau} — ein Fäustel, welches nur auf einer Seite eine breite , flache Bahn hat . auf der anderen dagegen in eine vierkantige, stark nach unten gekrümmte Spitze verlauft: Der Bergham- mer ein Hammer von 10 — 12 Pfd. Gewicht und 15 — 16 Zoll Länge, mit einer spitzen und einer breiten Bahn. Z. 14., B. 172. Karsten Arch. f. Bergb. 9., 108. 109. Berghandel m., Berghandlang/. — Handel (s. d.) : Lehr vnd Satzungen des Berghandels. Agric. B. 2. [Es] wird nicht allein allerleg metaü, sondern auch der Bergkleut gezato, arbeit, des schmeltzens, treibens, waschens, müntzens, vnd gar vilbergk- h and eis in der Biblia gedacht. M. 6.a- Zum 2kvecke der Betriebsleitung ist das ganze . . erzführende Grubenfeld [bei Schemnitz] . . in mehrere Grubenabtheilungen — hier Berghandlungen oder Grubenvorstehungen genannt — eingetheilt. Sohemn. Jahrb. 14., 25. Berghäuer m. — Häuer (s. d.) : Hertzog Heiniich der Gottfürchüge hat vnter seinem Kriegsvolck wider die Tattern [Tataren] 500 Bergheger gehabt. Albmus 71. Mit einem Berghauer belegt. A. L. B. 2., 16. §. 193. Berghaaptmaun m. — 1 .) nach der älteren Bergbau Verfassung : Chef des Bergwesens : Berghauptmann hat an Statt des Landes- Fürsten allen zum Berg- und Schmeltztcesen bestallten Ammtleuten , Dienern und sämtlichen zum Bergwerck gehörenden zu gebieten und zu verbieten. Soh. I., 12. — 2.) nach der Bergbauverfassung des neueren Rechts: a.) in Preussen: der Director eines Oberbergamts : Ghräff 30. — b.) in Oesterreich: der erste Beamte der Berghauptmannschaft (vergl. Berg- behörde, Anm.) : Voll«. Voreohr. §. 8. Wenael 222. Berghaaptmannschaft/. — 1.) nach der älteren Bergbau Verfassung: oberste Bergbehörde: Köhler 198. — 2.) gegenwärtig in Oesterreich: Bergbehörde erster Instanz: Oefltr. Bö. §. 225. Vergl. Bergbehörde, Anm. BerghaOS n. — Zechenhaus (s. d.) : v. Soheuchenstuel 28. Berghenne/. — geringe Bergmannskost: Berg-Henne heisst beg Berg- leuten die geringste Kost, als Käse und Brot und eine ungemachte Wassersuppe. Seh. 2., 13. H. 50.** Das scharpffe kess vnd brod vnd alte Bergkhenne soll ihm [dem Bergmann] besser bekommen vndgedeyen, denn manchem seine fisch vnd wildpret. M. 225. b- Mein ist ein Weib, wie Gold so acht . . . Bei ihrem schönen frommen Blick ist labend auch Berghenne. Wagener bei Kolbe K, 50. Digitized by Google 78 Bergherr — Bergkonkurs. Bergherr m. — 1.) Bergregalinhaber (s. Bergregal) : Soh. 1., 15. KdUer95. oberster Bergherr: der Landesfürst als Inhaber der aus dem Bergregale fliessenden Rechte: Karaten §. 22. Wenzel 277. Dem Bergkherrn vnd den ge- wer cken nicht zu schaden arbeiten. M. 127.a* — 2.) ein höherer Bergbeamter : Eolbe 1., 140. 166. — 3.) Bergwerkseigenthümer : Welk berchhere ertze entphoren Ute [wegführen Hesse] einem anderen Berchheren. Rammelsb . BO . W. 1031. Die Knappschaft naht mit herzlichem Willkommen sich ihrem Bergherrn heut > der ihre Grube nun hat übernommen. Eolbe 2., 73. Berghoheit/. — der Inbegriff der Befugnisse, welche dem Staate kraft seiner Hoheitsrechte über den Bergbau zustehen (vergl. Bergregal) : Achenbach, Berg- regalität und Berghoheit in Z. 8., B. 73. Wenael 176. Bergholz ». — 1.) Grubenholz (s. d.) : Einmann 1., 642. Perkholz. Salzb. BO. 31. Lori 222.a- [Es sollen] denen [Grund-] Herren allezeit drey Kuxe /reg ver- bauet und von diesen dargegen aus ihren Ge/tölzen fr eye Schacht- und Berghölzer ver- abfolget werden. Beyer Otia met. 3., 386. — 2.) Kerbholz (s.d.) : Unser Bergmeister, mit sambt den zwey zugeordneten Geschwornen sollen alle Wochen zweg Tage sitzen und alle irrige Sachen, durch Berg- oder Kerbhölzer für sich bescheiden. Span BR. 8. 384. Berghund m. — Hund (s. d. 1.): Die Ausslauffung [das Auslaufen] mit Berghunden. Glaser 166. Berghypothekenbuch ». — s. Bergbuch, Anm. Berghypothekenkoni mlS8lon/. — s. Bergbehörde, Anm. Berginspektor m. — 1.) Titel der Betriebsführer. — 2.) im Königreich Sachsen ein dem Bergamte beigegebener technischer Localbeamter (vergl. Berg- behörde, Anm.) : 8. A. Verordn. B. §§. 54. ff. Bergjunge m. — Junge (s. d.) : Minerophilus 91. Bergkappe/., auch Fahrkappe — eine haubenartige Kopibedeckung der Bergleute von weissem Leinen mit langen Schleifen, die entweder auf die Schultern herabhängen oder nach hinten zusammengeknüpft werden: Seh. 2., 13. H, 52. b* M. 13> Bergkarren m. — Karren (s. d.) : ßinmann 1., 643. Bergkasten m. — Kasten (s. d.) : Churtr. BO. 3., 10. Br. 115. Bergkittel m. — Grubenkittel (s. d.) : v. Scheuchenstuel 31. Bergkleid n. — Grubenkleid (s. d.) : Lori 640. a- Schneider §. 291. Bergknappem. — Knappe (s. d.) : Diejenige Klasse von Bergleuten, welche die eigentlichen bergmännischeti Arbeiten, das Aushauen^ Gewinnen der Gestein-, Erz- tmd anderer Masseih zu verrichten hat, ist die der Häuer , die eigentlichen Bergknappen. G. 2., 27. Die Perckknappen. Schladm. Bergbr. 1. Lori 4.b- Die armen Berg- knaben und Arbeiter mit allerhand Waaren anstatt ihres säur verdienten Lohns vervor- theilen. Churk. BO. 12., 16. Br. 682. Bergknappschaft/. — Knappschaft (s. d.) : Köhler 295. Bergknecht m. — (s. d.) : Bergknecht ist, der berg vnd er tz zeucht, vnd faufft. Urspr. 67. Seh. 1., 18. BergkompaHS m. — Grubenkompass (s. d.) : Instrumentum signißcans mundi partes, der berg compass. Agrioola Ind. 29. b- BergkonknrH m. — Konkurs über Bergwerkseigen th um : S. BG. §.71. Digitized by Google Bergkost — Berglosung. 79 BergkOöt/., gegenwärtig nur in der Mehrz. die Bergkosten — die zum Betriebe des Bergbaues erforderlichen Kosten : Rückständige Arbeiter- Löhne, welche . . den Vorzug, als Berg-Kost, vor andern Schulden . . zu haben vermeynen. E. 267.*- Weil man die Bergköst auf Rabisch . . angeschnitten hat, M. 64> Seh. 1., 3. 122. 123. Bergkrank a. — bergsflehtig (s. d.). Bergkfibel m. — s. Kabel. Bergkux m. — Kux (s. d.) : ▼. Scheuchenstuel 28. Berglaehter n. — Lachter (s. d.) : Das Berglachter behält unserer Stadt eilen drey. Sc/iemn. BR. W. 165. Churtr. BO. 6., 1. Br. 128. Nach dem Berg lachter verdingen. Span BR. S. 238. Berglaufen n. — s. laufen. Berglftnflg a. — der Gewohnheit und dem Herkommen auf Bergwerken ent- sprechend , berggebräuchlich, bergmännisch: Nach Bergläufigem Brauch. N. K. B.0.61. Br.60. Nach Bergläuff tigern Brauch. Churk. BO. 3. ,5. Br.582. Nach Inhalt dieser Ordnung und Berg lauf ftig er Arth. E. M. BO. 2. Br. 713. Berg- läufftige Gebräuche. H. 59.*- Bergläuff lige Bescltreibung . Melzer Titelblatt. bergläufig reden : sich bergmännischer Ausdrücke bedienen : Minerophilus 95. Bergleder n. — Arschleder (s. d.) : Das bergkleder. M. 14. b Nach dem Vermessen [bei dem Erbbereiten] wird das Vermessgeld . . uff einen neuen Bergleder ausbezahlet. Seh. 1., 29. Das Bergleder gilt in ganz Deutschland und Oesterreich als das Zeichen des Bergmanns, v. Hingenau 165. Berglehn n. — Lehn (s. d.) : [Es] wird eine Zeclie der Länge nach 4 Berg- Lehen [Lehn 2.J, das ist 2$ Lachter und der Breite nach 2 Lehm, das ist 14 Lachter vermessen Feld haben. Span BR. S. 261. Bekanntlich wurde in älterer Zeit das Berg- lehn [Lehn 3.] zuerst in 4 Schichten . . getheilt. Freiesleben 127. Berglieht n. — Grubenlicht (s. d.) : In dem . . Kupferbergwerke am R. . . werden die Schtcefeldunste zuweilen so dicke, dass sie von den Berglichtern gleich einem Blitze . . sich entzünden. Sperges 330. Wir Knappen preisen mit Gesang Dich bei des Berglichts Schein. Liederkraas 14. Berglied n. — Bergreien (s. d.) : Auf und frisch ein Berglied singt, dass im Schacht und vor dem Ort Schlägel und das Eisen klingt. Alter Bergreien. Döring 2., 133. Bergloch n. -— Bohrloch (s. d.) : Rinmann I., 677. BerglOSnng/. — ein weiter Raum in der Grube, in welchen die tauben Ge- steinsmassen , die sogenannten Berge , welche man nicht zu Tage ausfördern will, geschafft werden : Perglosung. Schwatz. Erf. W. 149. Wan man bey vorfallender Gelegenheit und umb Berglösung in einer Zec/ien Tieffeste, Strecken und andere Oerther aufflassen, verzimmern oder verstärtzen wil. Churk. 7., 30. Br. 621. Wenn Bergfürder- niss zu machen , sollen die Geschworenen dahin selten , dass in Ermanghing der Berg- losung die Berge zu Tage ausgeschaffet , und nicht die Strecken und Tieffsten damit ver- setzet und verstnrtzet werden. Seh. 1., 79.; 2., 14. H. 55.» A. LB. 2., 16. §. 206. Anna. Berglosung entweder verderbt aas Berglassung = Raum, in welchem die Berge gelassen werden können, oder analog gebildet dem Worte Wasserlosung und dann soviel als (tejammtheit der Vorrichtungen nnd Anstalten, welche erforderlich sind , um die Berge fortschaffen zu können. Digitized by Google 80 Bergmann. Bergmann m., Mehrz. Bergleute, seit. Bergmänner — 1.) Jeder, welcher sich mit Bergbau beschäftigt: Wenn das allgemein ausgedrückte Wort: Berg- leute im weiteren und i/tm eigentlich zukommenden Sinne genommen wird, so sind hierunter nicht , wie wir es zu nehmen pflegen , Bergarbeiter oder Knappen , sondern überhaupt die ganze Menschenclasse zu verstehen, die sich mit dem Bergbau beschäftigt , Gewer ken, Bergwerksbesitzer u. s. w., welche Eigenschaft man dermal unter der Benennung : Berg- werksverwandte bezeichnet. Graf Sternberg Urk. B. 237. Anm. 1. Es wird zwar ins- gemein ein jeder , so in der Gruben arbeitet oder Leder trügt, ein Bergmann genennet. Vornehmlich aber ist dieser ein Bergmann zu nennen , der in Bergwerks-Wissenschaften exceüiret und ein Bedienter dabei ist. H. 55.b- Bergmann wird ein Jeder genennet, der beym Bergwerk arbeitet, eine Bedienung dabey, oder eine gute Kdntnis davon hat, oder sich auch auf die Erlernung der Bergmanns Wissenschaften leget. Bergm. Wörterb. 76. ** Die Eindrücke, welche der Berg- und Hüttenmann von Jugend auf im Dienste und während seiner Arbeitszeit aufnimmt, die Denkweise und Gewohnheiten, welche vom Vater auf den Sohn forterben . . , die gemeinsame , dem Nie htb ergmann oft unverständliche Bergmannssprac/te , die Knappschaftseinrichtung , das gemeinsame dem Bergmann von Jugend auf eingeimpfte Interesse an den glücklichen oder unglücklichen Ereignissen beim Bergbau und an dessen Erfolgen, . . . dies Alles kann keine andere Folge haben, als dass Alles, was Bergmann heisst, seien es Bergarbeiter, oder Grubenvorstände, oder Staats- beamte, von einem und demselben Standpunkte aus, auf das bürgerliche Leben und alle socialen Verhältnisse hinblickt, sich selbst aber in einem gemeinsamen Stande vereinigt betrachtet. Freiesleben 270. Ist daz berglute neben eyn andir buwen. Freib.B.R. Elot88ch250. Dieweil . . Bergkwerck sollen gesucht werden . . . Wollen wir, das keiner oder niemand . . . einichen Bergkmann, Bergkwerk zu suchen, wehren sollen. Churtr. BO. Eingang. Br. 99. Wer zum Bergmann versehen ist, der bete und arbeite trewlich, vnd brauche seine vernunfft vnd trewer vnd erfarner leute rath, vnd stecke die äugen nicht in die taschen, denn das dienet keinem schachzieher vnd Bergmann vnd richte jm genge vnd kläffte auss mit der ruten vnd richte sich nach Witterung, geschahen, feilen, geschicken, vnd zwiselten beumen, vnd sicher vnd probir deste öffter, vnd schär ff vnd sincke. M. 214.*- Ein Ge- wereke und Bergmann muss ein guter Hebräer seyn und das A.B.C. von Jwnden, nehmlich mit dem Z. als Zubusse anfangen und biss aufs A. als Ausbeuthe, fort buch- stabiren. Minerophilus 332. v. Hebräer. Z. f. BB. 6., 375. Bergmänner. Johann Grimm Titelblatt. Bergmann vom (nach dem) Leder: ein praktisch ausgebildeter Bergmann, im Gegens. zu Bergmann von (nach) der Feder: ein nur theoretisch gebildeter Bergmann, insbesondere ein Bergbeamter, welcher lediglich oder doch vorzugsweise mit Schreibarbeiten beschäftigt ist : Man nennt denjenigen Bergwerkskundigen, der sich diese Kenntniss beim praktischen Bergbaue erworben hat, einen Bergmann vom Leder zum Unterschiede von Jenem, der am Schreibtische oder blos aus Büchern sich dem Fache befreundet hat, dem Bergmann von der Feder. 7. Hingenau 165. Das Bergamt zum Clausthal besteht in ztoo Classen. Die erste nennet sich von der Feder. Hierzu gehöret der Zehndner, Bergsindicus, Bergsekretarius, Hüttenreuter, Bergsc/treiber, Berg- gegenschreiber, Vicebergschreiber , Puchschreiber u. s. w. Die andere Glosse, so vom Leder sich nennet, bestehet aus dem Oberbergmeister, vier Unterbergmeistern, zween Ober-, Acht Stuf- oder Reviergeschicornen wie auch einem Eisensteinsgeschwornen u. s. f. Voigt 20. Mehr ein Bergmann nach dem Leder als nach der Feder seyn. Klotaach Gedanken 9. Bergleute vom Leder, BergleuV von der Feder, zum trauten Verein schUesst innig den Reih'n. Döring 1., 190. Digitized by Google Bergmann. 8 1 2.) auch Knappe, Bergknappe— ein bei dem Bergbau beschäftigter Arbeiter, Bergarbeiter (s. d. ) , namentlich ein Häuer: E. 52.*- Die Bergleute arbeiten theils in der Grube theils über Tag und werden nach ihren verschiedenen Beschäftigungen auch verschieden benannt. Zur ersten Classe gehören: a.) die Häuer; b.) diejenigen, weiche zum Fördern . . gebraucht werden; c.) die Kunst- und Maschinenarbeiter. Zur zweyten Gasse gehören: a.) die Ausschläger; b.) die Scheide- und Klauberjungen; c.) die Setz- und Siebwäscher; d.) die Herdwäscher; e.) die Pocher; f.) die Treibleute und Sturzer. Zu den Bergleuten werden auch noch gerechnet g.) die Handwerksleute, die blos zum Bergwerke arbeiten, nämlich die Zimmerlinge, die Maurer , die Bergschmiede. Endlich auch noch h.) diejenigen, welche über die Wassergräben und Leitungen, wodurch das Wasser zu den Maschinen und Waschwerken beygeführt wird, und über die Wasser- teiche die Aufsicht führen, und Grabensteiger, Teichwärter genannt werden. Hake §. 232. Anm. Welcher der erbt [Arbeit] nicht thut genug, den yage man wyder zv dem pflück vnd lass yn aÜdo ackern vnd reuthen vnd trachte nach andern guten berckleuthen, die sich vorsten [verstehen] auff Muffte vnd genge vnd hawen das syJber nach der menge. Aber eyn steyger, der das ertz nicht kennt, vnd eyn Hewer der das Feustell blent [blendet, verdeckt, nicht arbeitet?], eyn kriecht, der nicht den haspelt tzeugt [zieht] vnd der junge der das bercktrecken fleugt [flieht] ; der schichtmeyster, der sich nicht thut beweyssen auff der Zeel* mit vnselt [Inselt] vnd eyssen, auch wydder [weder] breth noch holtz einkauft, sonder wöchentlich yns warm bad laufft vnd vortzert [verzehrt] vnnützUch der geicereken gelt, den geb man eyn poUckt vber/elt [Fusstritt ?] . Alter Bergreien (1520). Döring 2., 48. Wir Bergleut aüzusammen müssen alle gehen schwarz, schwarze Kittel und schwarz Leder, das ist die Bergmannsart; schwarz müssen wir uns tragen, trauern bei Lebenszeit, weil mancher wird erschlagen, / gar tot in der Gruben bleibt. Alter Bergreien. B. Köhler 30. « Die erste wollt einen Steiger zu ihrem Liebsten han ; die zweite wollt einen Häuer zu ihrem Schätzchen han; die dritte sprach mit Rechte und mit Bescheidenheit: „ich hebe die Haspelknechte, sind sie doch auch Bergleut/* Alter Bergreien. B. Köhler 62. 3.) Bergsucht (s. d.) : Man sagt ,,der Bergmann klopft an" , wenn ein Bergmann kränklich wird, wenn er keicht, hustet, kurzen Athem bekommt, kurz wenn er bergfertig wird. 1Knmi»m 1., 682. Er hat den Bergmann. Bergm. Wörterb. 76> Erzstaub, Veith.Bwgwörterbiicli. 11 Digitized byVJÜUvlC 82 Bergmännisch. der den Bergleuten auf die Lunge fällt , den Bergmann verursachet und das Leben verkürzet. 165.»- Bergmännisch a., auch bergenzend, bergläufig, bergmässig, bergüblich — 1.) überhaupt: den Gewohnheiten und Sitten der Bergleute ent- sprechend , unter Bergleuten üblich, bei dem Bergbau gebräuchlich : Contract vnd vergleichung seyn nach dem Buchstaben vnd Bergmännisch zu verstehen. Span B. U. pag. 64. b- Sintemal in Bergwercks vertragen die Wort auch Bergmännischer weiss geschätzt vnd verstanden werden sollen. 65.b* 'Dieses hob ich aus Mathesio mit seinen Worten setzen wollen, weil er fein artig und bergmännisch dauon redet. Albinos SO. Glück auffl auffl heist es, nicht Glück zu. Glück zu ist nicht Bergkmännisch. Glück auffist Bergkmännisch. Melzer671. Wenn man bald hier, bald dort einschlägt oder, wie man es in der bergmännischen Sprache auszudrücken pflegt, Fuchslöcher macht, . . . so heisst dieses auf Raub bauen. Oartheuser 78. Die bergmännische Weise gefallt mir sehr wol, wenn jeder lebt wie er billich soll, aufrichtig, gottfür chtig undfleissig dabei, das sind die ber g männischen Tugenden drei. Alter Bergreien. B. Köhler 40. 2.) insbesondere a.) aufrichtig, treu und ehrlich : Weil die Berg-Leute bei ihrer Zu- sammenkunft gemeiniglich einander die Hände zu geben, und die Daumen auff eine sonder- liche Art an einander zu setzen, auch daran die Hände in einander zu winden, und sodann die in einander geschlossenen Hände und Arme etwas zu schütteln oder zu schwencken pfle- gen, umb dadurch gute alte Treue und Freundschafft zu bezeugen ; ist das Sprichwort ent- standen, dass wenn ztoeg Personen [es mit] einander gut meynen und [sich] die Hände geben wollen, man es auff gut Bergmännisch heisset. H. 55.*- Schlecld und reckt das behüte mich, oder auff Bergkläuffh'ge Weisse auszusprechen : Gut Bergkmännisch. Meiser 600. — b.) willfährig, gütig : Wenn ein Bergmann etwas bittet, so setzt er hinzu : er hoffe, man werde sich so bergmännisch finden lassen, dass man es Htm nicht ab- schlage. Bergm. Wörterb. 77.a- — c.) von Hoffnung erregender Beschaffenheit, er- freulich: Man sagt von einem höflichen Gebäude: hier sieht es recht bergmännisch aus; ingleichen nennet man einen Anbruch oder eine schöne Stuffe, bergmännisch. Bergm. Wörterb. 77.*- Ein vernünftiger Bergmann verfolget einen Gang, der sich Berg- männisch anlasset, Berg an, Berg ab mit Schür ff cn. Beyer Otia met. 3., 255. Berg- männische Quintessenz i. e. Hoffnung. Seh. 2., 14. Und ich hob ein Bergwerk funden, das sieht ganz bergmännich aus : kommt, geht mit mir zur Stunden, kommt, geht mit mir hinaus ! Alter Bergreien. B. Köhler 61. d.) zum Zweck der Aufsuchung und Gewinnung nutzbarer Mineralien dienend, den Regeln der Bergbaukunst entsprechend ausgeführt: Ehe man in einem neuen Gebäude . . zu Kasten-schlagen so viel Raum machet, müssen alle Berge zu Tage auskommen : man wolle denn andere Schächte oder Gebäude damit verstürtzen, welches aber nicht berg- männisch. Bößßler 48. b- Die ein Ursache [dass der Bergbau in Abnahme kommt] ist das unbergmännische Anstellen : wenn man die Gruben mit Bergen verhauet und ver- wüstet. 92.b* Bei allen Gruben sollen die Hauptstollen mit rechter Höhe und Weite bergmännisch geführt werden, damit man darinnen Fahren, Förderniss , Wetter und andrer Nothdurft gemessen möge. Ung. BO. 4., 12. W. 182. bergmännische Anlage: S. BG .§ . 2 1 3 . — bergmännische Arbeit: Das Auf- schliessen eines hoffnungsvollen Punctes durch bergmännische Arbeiten, als Schürf- stollen, Schürf schachte , Bohrlöcher. Wensel 230. — bergmännisch bauen: Berg- Digitized by Google Bergmftnnlein — Bergordnung. 83 männisch bauen i. e. vorsichtig bauen, alles wohl verwahren und uff die Nachkommen deneken. Boh. 2.. 14. . . Wer Gott vertrauet und hoffet auf sein Wort, darzu bergmännisch bauet, dem geht das Bergwerk fort, Alter Bergreien. B. Köhler 28. AUe bauende neue Gewercken, wenn sie bergmännisch und nicht auf den Raub bauen. Edict v. 1752. Br. 81 1. — bergmännischer Betrieb: Ein Ausnahmsfall von vier- ja fünf -männischen Bohren . . kam bei einem nicht bergmännischen Betriebe, . . bei den Felsensprengungen im Bingerloche vor. G. 1. 362. Anm. — bergmännische Förderung, Gewinnung: Freiesleben 52. — bergmännisches Suchen: Vensel 229. Bergmünnlein n., auch Bergmönch, Bergzwerg — Berggeist: Bey Teufeln vnd war sagern rath fragen, vnd in die Barill sehen, darnach eingebende anstellen, oder auff gespenst vnd des Bergmendels gerümpel Kux bawen, ist Christlichen leuten nicht zu rathen. M. 38.** 214.*- In etlichen vnsern Grüben, wiewolin wenigen, ist eine ver- derbliche sucht, nembUch die Bergmenlin, die sehr greuwUchen sähen, . . dieselben Bergmänlin werden mit Fasten vnd Balten vertrieben. Agric. B. 180. Seh. 2., 14. H. 55> Döring 2., 187. •Bergmannschaft /. — Oesammtheit der arbeitenden Bergleute : t. Scheu- ohenstuel 29. Bergmässig a. — bergmännisch (s. d.) : Man soll nicht mit Gedingen, es seye dan Bergmässig arbeiten lassen. J. B. BO. 29. Br. 779. B6rgmdH6r f. — eine aus unhaltigem Gestein (Bergen) aufgeführte Mauer: Die Berge werden in denen Berg-Mauern auf gesetzet. Beyer Otia met. 2., 73. Z. 3., B. 173. BergHöister m. — 1.) nach der älteren Bergbauverfassung der Vor- sitzende eines Bergamts: Der Bergmeister ist der Vorsitzende des Bergamts und dirigirt den Bergbau seines Reviers sowie den Gang der Geschäfte und die berggerichtUchen Angelegenheiten. Köhler 169. — 2.) gegenwärtig a.) in Preussen Titel eines Revier- beamten (s. d.) ; b.) in Sachsen- Weimar der technische Beisitzer eines Bergamts (vergl. Bergbehörde) : 8. W. Bö. §§. 192. 194. Anm. „Magister montis" „magister montium" bereits in der kuttenberger BO. 1., 8.: Ma gistri monciu m dicuntur de eo, quod super omnes officiales et laboratores in montibus sibi commissie curam gerunt et magisterium principale. P e i t h n e r 306. Bergmonch m. — Bergmännlein (s. d.) : Seh. 2., 14. H. 55> Man hat vor vielen Jahren m unsern Gegenden den Bergmönch öfters fahren, als heid zu Tag, gesehen. Kolbe 1., 130. BergmfÜlle/., auch Gesteinsmühle — ein in einem Grubenbaue behufs Gewinnung von unhaltigem Gestein (Bergen) zu Bergversatz (s. d.) in der Weise vorgerichteter Raum, dass das Gestein in demselben von selbst zusammenstürzt und nur weggeschafft zu werden braucht : Fehlen Berge an Ort und Stelle , so bleibt nichts übrig, als dieselben von anderen Punkten und zuweilen . . durch besondere Betriebe {Berg- mühlen) in der Grube zu beschaffen. Lottner 352. Delius §. 355. BergOrdnMg /. — Berggesetz (8. d.), [namentlich ein solches aus älterer Zeit: Karaten §§. 10. 12. Was Bergkrecht belanget, weiss ich euch auff ewer bergk- ordnung. M. 20> • Digitized by Google 84 Bergort — Bergrecht. Bergort m. — Bergstadt (s. d.) : Köhler 248. Bergparte/. — 8. Bergbarte und Barte. Bergpolizei /. — diejenige Thätigkeit des Staates , welche den Zweck hat, die Gefahren, die in Folge des Bergbaues auf die dem Verfügungsrechte des Grund- eigentümers entzogenen Mineralien die Sicherheit und Wohlfahrt des Ganzen und der Einzelnen bedrohen , zu verhüten und zu beseitigen : Achenbaoh Einleitung 15. ff. Mot. 1., 106. 107. Oestr. BÖ. §§. 170. ff. 220. ff. A. D. Bö. §§. 71. ff. 8. W. Bö. §§. 31. 69. 70. L. D. BO. §$. 5. 82. S. 8. Bö. §§. 31. 68. 69. Pr. Bö. §§. 196. ff. BraunBchw. Bö. §§. 198. ff. 8. M. Bö. Artt. 152. ff. 8. Bö. v. 16. Juni 1868. §. 55. Ooth. Bö. §§. 142. ff. Bergpolizeilich a. — sich auf Bergpolizei (s. d.) beziehend: Aohenbach 2. Huyssen 228. Die Grubeneigenthümer sind verpflichtet, beim Betriebe des Bergbaues den allgemeinen und den von der Bergbehörde besonders ergehenden bergpolizeilichen Vor- schriften nachzukommen. 8. Bö. §.74. Bergpolizeiyerordnung/. — eine von der Bergbehörde in Ausübung der Bergpolizei (s. d.) erlassene Verordnung: Aohenbach 1. Huyssen 230. **Bergprediger m. — ein in einem Bergorte (s. d.) von der Knappschaft ange- stellter Prediger: Ich hob als ein Bergkprediger etUch tröge meines ertzes m dieser meiner Bergkpostill [Sarepta] ehrlichen Bergkherren vnd Bergleuten für tragen vnd mit geschriebenen Handsteinlein . . verehren wollen. M. Vorrede 5.*- **Bergpredigt f. — Predigt für Bergleute, insbesondere diejenige Predigt, welche vierteljährlich an dem sogenannten Aufrechnungstermine, d. h. dem Tage, an welchem von dem Recessschreiber die durchgesehenen und defektierten Gruben- register der Schichtmeister dem Bergamte eingereicht werden mussten, gehalten wurde: Bergm. Wörterb. 80. b- Melzer Vorrede. Bergraitung /. — 1.) Raitung (s. d.) : ▼. Scheuchenstuel 30. — 2.) Befah- rung (s. d.) : Bergraitung, so heisst es zu Schwatz, wann vor der Aufnahme der monatlichen Bergrechnungen eine Grube von höhern und niedern Bergbeamten . . be- fahren, das Not/twendige sogleich an der Stelle angeordnet und das übrige zu weiterer Ver- fügung vorgemerket wird. Sperges 333. Bergrecht n. — der Inbegriff der Normen , durch welche die Rechtsverhält- nisse bei dem Bergbaue auf die dem Verfügungsrechte des Grundeigentümers ent- zogenen Mineralien geregelt werden: Karsten §.2. Schneider §.3. Hostermann 1., 6. Das Bergrecht im eigentlichen Sinne umfasst lediglich den Inbegriff der ge- sammten Privatrechtssätze , durch welche die rechtlichen Beziehungen des Bergwerksunter- nehmers zum Staate, zu anderen Bergbautreibenden und zu dritten Personen, wie Arbeitern, Grundbesitzern, Wassernutzungsberechtigten u. s. w. geordnet werden. Hier schliessen sich bei einer umfassenden Behandlung des Bergrechts , durch die Eigentümlichkeit des Bergbaus in bemerkensioerther Weise modiflcirt, einige Sätze des öffentlichen Rechtes, namentlich der Oberaufsicht und der Besteuerung, gleichsam von selbst an und bedingen, dass das Bergrecht im Allgemeinen, welches alle das Bergwesen und den Bergbau be-' treffenden rechtlichen und gesetzlichen Vorschriften behandeln muss, in zwei grosse Ab- thei hingen, nämlich in das Bergrecht im eigentUc/ien Sinne, Bergprivatrecht, und in die Bergadministration, Bergverwaltungsrecht, zerfällt. Otto 2 2 . Eine hervor- ragende Seite des deutschen Bergrechts beruht auf seiner ursprünglichen Ausbildung als Gewohnheitsrecht. Inmitten des bergmännischen Lebens und Treibens wurden die berg- rechtlichen Gewohnheiten und Gebräuche von dem Bergvolke fortgesetzt geübt und von Revier zu Revier über ganz Deutschland und weit über dessen Grenzen hinaus verbreitet. Unter der einflussreichen Mitwirkung der Bergschöffen hatte dieses Volksrecht bereits die Digitized by Google Bergrechtlich — Bergregal. 85 Gestalt emee in sich abgeschlossenen Ganzen gewonnen, als die gesetzgeberische TkätigkeU der Landesherrn begann , und selbst diese beschränkte sich im Wesentlichen auf eine Flxi- rung des vorhandenen Rechtsstoffes, ohne dabei erschöpfend zu Werke gehen zu wollen. Neben den Bergordnungen lebte vielmehr das ungeschriebene Recht fort, und noch heute ist dasselbe unter dem Namen des gemeinen Bergrechts ein Gemeingut des deutschen Volkes. Z. f.BE. 1., Vorrede 6. — ** 2.) Bergbaurecht, Bergwerkseigenthum (s. d.): Wo ein Berg gefunden wird, der nie entganzt [gebaut] ist, oder ein Stollen wird ange- nommen, auf den man Gang oder Erzfunden, . . der behält das Bergrecht, auf jede Seiten dem Gang nach vierthalb Lehen. Schemn. BR. W. 165. Den wachenden und nicht den schlaffenden kömmt das Bergk-Recht zu Frommen, umb das in dem Gebewde des Gebirges saumnus gar schedlich ist. Urk. v. 1501. Meiser 702. Beym Verleihen der Fundgruben tmd Moosen soll eine Fundgrube 3 Wehren und eine Maase 2 Wehren zum Bergrechte haben. Bair. BO. 18. W. 350. — **3.) Gerichtstag zur Entscheidung streitiger Bergsachen ; Berggerichtstag : Wie die Bergrechten gehalten sollen werden . . . Wir ordnen, dass auch alle Quatember auff vnsern Bergtvercken , so es die notturfft erfordert vnd vnsere Bergrichter darüber ersucht werden, ein gemein ordentlich Bergrecht gehalten vnd zuvor bey den Kirchen zeitlich, wie sich gebührt , öffentlich berufft [berufen, ausgerufen] werde, damit Armen vnd Reichen gegen einander . . gleichs recht fürderlich ergehen vnd erfolgen möge. Ob aber [Jemand] die jetzt ermelten Bergrecht obgeschrie- bener müssen nicht erwarten vnd ein besonder gefrimt recht [gefrümtes Recht] haben wolt, dem sol der Bergrichter . . einen fürderlichen Rechts Tag auff seinen Kosten halten. Ferd. BO. 165. Uran. 186. öritmer 178. — **4.) Bergwerksabgabe (s. d.) : Was unter zehen Massen, es sey Kibl oder Sechter , da giebt man nicht Fergrecht von. Steyerm. BO. Sperges 285. Segen ewre Vorfahren . . laut Lehenbrieffs mit denen darin geschriebenen Güttern, vornembUch aber mit einem Eisenstein , wo sie denselben erbawen mögen , beliehen vnd hat solches Recht nochmahls ewer Vatter . ., folgend ihr von . . ewern Miterben v . an eueh gebracht, von berührten . . Eisenstein weder ihr noch ewer Vorfahren kein Bergkrecht, Frist, Quatembergeld noch etwas anders ausser dess im Lehenbrieff ge- setzten Zehend vnd Gebühr jemals geleistet [so bleiben eure Rechte gewahrt, wenn ihr auch den Bestimmungen über Bauhafthalten nicht nachgekommen seid]. Span B. U. 22. Anm. Bereits in einer Urkunde von 1189 (Lori Einl. 1 1 .) findet sich Bergrecht. Hein- rich VT. als Reichsverweser seines Vaters Friedliches I. bestätigt darin den Aebten von Steingaden (in Baiern) „praedhtm in Hörne cum piscaturis ac molendinis, alpibus et venisferri, quod vulgo Bergrecht dicitur, ac aliis ad idein pertinentibus." — Nach Lori a. a. 0. sollen die Aebte durch diesen Gnadenbrief „nichts als die Hoffnung, auf Erzte in ihren Gründen bauen und deren Nutzungen sich eigen machen zu dürffen , keineswegs aber andere der Landeshoheit über das Bergwesen anklebende Gerechtsame erhalten haben , auf welche sie als Landstände keinen An- spruch machen konnten." Bergrecht in der obigen Stelle wo rde hiernach zu der unter 2. ange- gebenen Bedeutung zu ziehen sein ; es ist aber nicht blos das Recht, die Eisenerze aufzusuchen und zu gewinnen, was den Aebten in dieser Urkunde eingeräumt wird , es werden ihnen vielmehr Ober- haupt alle die Rechte auf den Bergbau übertragen, welche der Kaiser hatte oder beanspruchte, d. h. das Bergregal. Bergrechtlich a. — sich auf Bergrecht beziehend, Bergrecht betreffend : Die bergrechtlichen Gewohnheiten tmd Gebrätwhe. Z. f. BB. 1., Vorwort 6. Berg- recht liehe Entscheidungen. EÜostermann 1., Titelbl. Bergrcg&l n., auch Bergwerksregal — der Inbegriff der Befugnisse, welche dem Staate bez. dem Privatregalbesitzer hinsichtlich des Bergbaues auf die dem Verfügungsrechte des Grundeigentümers entzogenen (r egalen) Mineralien zustehen und welche theils dem Privatrechte angehören, wie das Recht, selbst Berg- bau zu treiben , ohne an die Bedingungen gebunden zu sein , deren Erfüllung das Gesetz bei der unmittelbaren Erwerbung von Bergwerkseigenthum seitens Privat- personen fordert, und das Vorkaufsrecht an den edlen Metallen, — theils in den Digitized by Google 861 Bergreien — Bergreservat. wesentlichen Hoheitsrechten des Staates sich gründen, wie das Recht der Verleihung, der Abgaben erhebirng, der Polizeiaufsicht und der Gerichtsbarkeit: Klofltermami 1., 7. ; 3., 35. Zum Bergregal gehören alle Mineralien, welche wegen ihres Metall- gehaltes nutzbar sind. 8. Bö. §. 1. Unter Bergregale wird jenes landesfärstUche Hoheitsrecht verstanden^ gemäss welchem gewisse, auf ihren natürlichen Lagerstätten vor- kommende Mineralien der ausschliesslichen Verfügung des Allerhöchsten Landesfürsten vorbehalten sind. Oestr. BÖ. §.3. hohes Bergregal: das Bergregal, insoweit es sich auf die sogenannten edlen Metalle, Gold und Silber , und auf Edelsteine und Salz erstreckt, im Gegensatz zu niederes Bergregal: welches alle übrigen regalen Mineralien umfasst: Man pßegt einen Unterschied zwischen dem hohen und niederen Bergregal zu machen tmd zu Ersterem Gold, Silber und Edelsteine, auch Salz, zu Letzterem die weniger werthvoUen Metalle, als Kupfer, Zinn, Blei, Eisen, Kobalt, Wismuth, Arsenik, Schwefely Spiessglas, Salpeter zu rechnen . . . Der ganze Unterschied zwischen hohem und niederm Berg- regal, den lediglich eine künstelnde Theorie in die Lehre vom Bergrecht hineingetragen, ist nur noch bei Beurtheilung der Gränzen, nach welchen im Zweifel die Specialverleihtmgen zu beurtheilen sind, von praktischem Einßuss. Freiesleben 53. 54. Gold, Silber tmd Salz- Brunnen oder Bergwerk, so Wir als ein hohes privilegirtes Regal in allewege aus- genommen. Brand. BO. 23. W. 447. Anm. Vergl. über die Lehre vom Bergregal: Wagner, Ueber den Beweis der Regalität des teutschen Bergbaues. 1784. ; Hüll mann, Geschichte des Ursprungs der Regalien In Deutschland. 1806. pag. 62. ff. ; Frei es leben 8. ff. ; Karsten, Ueber den Ursprung des Bergregals in Deutschland. 1844. ; W e i s k e , Der Bergbau und das Bergregal. 1848. ; Otto 9. ff. ; Wenzel 176. ff.; Schomburg 12. ff.; Achenbach, Die Rechtsgültigkeit der Districtsverleihungeo. 1859., ferner: Bergregalität und Berghoheit, in der Zeitschrift für das Berg-, Hütten- und Salinen- wesen 8., B. 73. ; Klostermann 1., 7. ; 3., 35. ff. , Was die neuere deutsche Berggesetzgebung anbelangt, so haben die Berggesetze für 0 ester- reich vom 23. Mai 1854 ($. 3.), für Sachsen- Weimar-Eisenach vom 22. Juni 1857. (S§. 1. 2.), für Lippe-Detmold vom 30. September 1857 (§. 1.), Schwarzburg-Sondershausen vom 25. Februar 1860 (§§. 1. 2.) und Schwarzburg- Rudolstadt vom 13. März 1868 ($. 1.) das Bergregal aufrecht erhalten, gleichzeitig aber ausdrücklich den Bergbau für fref erklart. Dagegen ist in den Berggesetzen für Anhalt-Dessau vom 20. Juli 1856, für die preussisehen Staaten vom 24. Juni 1865, für Braunschweig vom 15. April 1867, für das Herzogt h um Sachsen- Meinigen vom 17. April 1867 und für das Herzcgthum Gotha vom 16. August 1868 das Bergregal vollständig beseitigt. Die dem Staate hinsichtlich des Bergbaues zukommenden Befugnisse sind ledig- lich auf die allgemeinen Hoheitsrechte zurückgeführt. — Auch das neueste Berggesetz für das König- reich Sachsen vom 16. Juni 1868 hat das Bergregal beseitigt. Bergreien m. — ein vorzugsweise von Bergleuten gesungenes Lied, berg- männisches Lied : Wenn ertz bricht vnd man hatmechtige vnd reiche anbriich, da werden berg und thal fröhlich . . vnd auff den Halden vnd Gebirgen höret man die schönen geist- lichen Bergkreyen singen vnd klingen. M. Vorrede 3.a* Damit sie [die Häuer, welche die Nacht hindurch arbeiten,] von Müdigkeit nicht schlaffen, so singen sie einen lustigen Bergkreyen. Löhneyss 55. Es ist Bergleuten ein freies und lustiges Gemfi the gleichsam angebohren und muss sich dahero dasselbe fast nothwendig durch Singen der Bergk-Reyhen bezeugen. Man höret es bald, wo sie ein Gelagk haben, oder in einer Zeche sitzen, denn sie können nicht schweigen, sondern sie ruffen laut und machen ein stark Gethöne, wenn sie wacker und Bergmännisch die Berg-reyhen drehen und colloriren. Melaer 705. Berg-Reien-Buch. Kolbe Titelbl. Anm Reienin Bergreien = Reigen, Reihen, altdeutsch riga , rige : ein in Begleitung von Gesang aufgeführter Tanz; auch blos dieser Gesang f Tanzweise, Tanzlied) und dann ein Lied überhaupt. Vergl. Sanders 2., 711>c Bei Mathesius ll.b. findet sich auch bergreien als verbum = Bergreien singen : Da hilft sie nichts ir sackpfeiffen vnd bergkreyen. BergreserYftt n. — der bei einer Veräusserung von Halden , Tagegebäuden und Grundstücken , welche im Wege der Expropriation in das Eigen th um eines Berg werksunter nehmer s übergegangen sind, gemachte Vorbehalt, dass zu jeder Zeit Digitized by Google Bergrevier — Bergschaden. 87 die Wiederabtretung zu Bergwerkszwecken gegen Erstattung des zu ermittelnden Werthes erfolgen muss : 8. Bö. §. 295. 8. W. BG. §. 182. Freiesleben 65. 112. Bergrevier n. und/., auch Revier — 1.) ein bestimmter geographisch abgegrenzter Bezirk, welcher in Bergbauangelegenheiten unter der Verwaltung und Aufsicht einer und derselben Bergbehörde , in Preussen gegenwärtig eines Revier- beamten, steht : Hake §. 101. Die Bergordntmg vermagk [setzt fest] , das unsere Bergk- amptletde m ihren Bergkrefieren vnd befohlenen gebieten keine Zechen mueten [mu- then]. . . sollen. Chtirs. BO. 5. Br. 348. Schneebergische Berg-Revier. Melaer 167. Hnvssen 105. ff. — 2.) eine Vereinigung von mehreren durch ihre Ortslage und durch gleiche Besitz-, Betriebs- oder andere Verhältnisse in einer natürlichen Ver- bindung stehenden Bergwerken zur gemeinschaftlichen Ausführung von Anstalten, deren Errichtung im gemeinschaftlichen Interesse liegt : Bergwerke, welche durch ihre Ortslage tmd durch gleiche Besitz-, Betriebs- oder andere Verhältnisse in einer natürlichen Verbmdtmg stehen, können zu einem Bergreviere vereinigt werden. Die Bestimmung des Umfangs der Bergreviere und die Einleitung zur Bildimg derselben kommt den Berg behorden nach Einvernehmung der dadurch Betroffenen zu. Jedes Revier ist mit einem bestimmten Namen zu bezeichnen. Oestr. BG. §.11. Volk. Vorschr. §. 8 Bergrolle/. — Rolle (s. d.) : v. Scheuchenstuel 31. BergTUthe/. — Wünschelruthe (s. d.) : G. 2., 295. Bergsäbel m. — Bergbarte (s. d.) : Bioliter 1., 99. Bergsache /., auch Bergwerkssache — eine Bergbau bez. Bergrecht betreffende Angelegenheit: Die Bergsachen auf das schleunigste entscheiden. Deucer 62.*- Wie das Ober- Berggericht in Entscheidung irriger Bergsachen verfahren soll . . . Da die Nothdurft . . des Bergbaues erfordert, dass Bergwerke eigenes Recht und Gericht hohen; . . so wird geordnet . ,., dass alle Gebrechen und Streitigkeiten in Berg- Sachen unier und über der Erde, wegen Poch- und Hüttenwerken, Wege tmd Stege, Teiche und Wasserläufe, Kuxe, Contracte, die den Betrieb der Berg- tmd Hüttenwerke be- treffen, Bergschulden, Vergehungen tmd Verbrechen der Berg- tmd Hütten-Bedienten und Berg- und Hüttenleute in ihrem Amte, und was ihnen deshalb zu thtm oder zu lassen oblieget, und überhaupt aüe Otts dem Bergbau fliessende, oder damit in Verbindung stehende Händel und Vorfälle, solche mögen Gewerkschaften , Berg-Bediente und Bergleute unter einander dieselben, oder und andere corpora und ParticuHers angehen, vor das Ober- Bergamt gebracht werden soll. Schles. BO. 80. Br. 1045. S. W. Bö. §. 196. Bergsänger m. — Bergsänger, eine Gesellschaft von Bergleuten, welche Musik verstehen, insonderheit aber singen und auf Saiteninstrumenten spielen können. Fast an jedem Bergort findet sich ein Chor Bergsänger, die sich zusammenhalten, Bergreihen singen und die Bergcyther tmd Violinen darzti spielen. Bergm. Wörterb. 82> Seh. 1., 43. 44. Bergsehaden m. — im w. S. jeder durch Bergbaubetrieb verursachte Scha- den; ime. S. der Schaden, welcher durch Bergbaubetrieb Grundstücken, Gebäuden oder anderen Anlagen auf der Oberfläche zugefügt wird : Kressner 272. Anm. Vergl. über die Ersatzpflicht der Bergbau treibenden hinsichtlich der durch ihren Berg- baubetrieb Terursachten Schaden sowie Ober die Verpflichtung des Grundeigeothflmers zur Abtretung von Grund und Boden zu Bergbauzwecken 1.) für das ältere Recht: Hake §§. 517. ff., Karsten SS- 328. ff., Schneider SS. 482. ff., Klostermann 1., 162. ff., 189. ff., 207. ff., Achen- bach in der Zeitschr. f. BR. 4., 219. ff.; — 2.) für das neuere Recht: Oestr. BG. SS- 98. ff., A. D. BG. SS- 43- fti 8- w- BG. $8- U5. *-, S. S. BG. SS- U*. &•> P*. BG. SS- *35. ff., Braunsehw. BG. SS- 138. ff., S. R. BG. SS- 2. ff., 8.M.BG. SS- 123. ff., 8. B G. vom 16. August 1868. SS- 122- «., 3oth. BG. %%. 93. ff. Digitized by Google 88 Bergschaffer — Bergschule. *Berg8Chaffer m. — Schaffer, Steiger (s. d.) : Z. 2., B. 42. Bergschaff er an dem Berge fahren die Gruben ein, besichtig' n G' steig und Fährte, wie sie zu machen sein, thunfleissig alTs beschatten, damit kein Schad geschieht und die Knappen Erzt hauen, so lang nur währt das Licht, Alter Bergreien. E.Köhler 141. **BergSChänder m., — eine Person, welche bergbaulustige Ge werken durch Vorbringen falscher Thatsachen vom Bergbau abwendig zu machen suchte : Bergm. Wörterb. 83.*- Bergschänderey und Blamirung der Berg- und Hüttenwerke, die mit harter Strafe . . belegt wird. Köhler 438. **BergSCheff©l m., mundartl. (Schlesien) — ein Kohlenmaass. BergSChicht/. — s. Schicht 1. Bergschmand m. — Schmand (8. d.) : ▼. Soheuchenstuel 31. **Berg8Chmiede /. — eine auf Grund besonderer Muthung und Verleihung angelegte Schmiedewerkstatt, in welcher die Bergwerksbesitzer eines bestimmten Distrikts gegen Zahlung bestimmter von der Bergbehörde festgesetzter Preise das sämmtliche Gezähe ihrer Arbeiter anfertigen lassen mussten: Karaten §. 59. Huyssen 8. 137. **BergSChöppe m. — Beisitzer eines Berggerichts (s. d.) : Spergefl 192. Z. f. BE. 1., Vorw. 7. Bergschreiber m. — Actuarius des Bergamts (vergl. Bergbehörde) : Hake §. 102. Köhler 172. Kressner 350. 8. W. BG. §§. 192. 195. BergSChuld/.^ auch Bergbauschuld, Bergwerksschuld, Gruben- schuld — eine jede Schuld, welche in irgend einem der verschiedenen Rechts- verhältnisse, in denen ein Bergwerkseigenthümer in Folge des Besitzes oder Be- triebes seines Bergwerks zu dem Staate oder zu Privaten steht, entweder unmittelbar aus dem Gesetze oder aus einer verbindlichen Handlung hervorgeht: Wann vff Bergtheil geklagt vnd Hülff gesuchet wird, sol der Bergmeister ey genilich erkunden^ . . ob die Schuld vom Bergwerck herrüre oder nicht. Denn nicht eine jede Forderimg alsobald ein Berg schuld ist . . . Vnd ist uff Bergwercken hergebracht, dass Bürgers Schulden von Bürgers Güttern, Bergschulden von Bergwerken gezahlt teerden. Span B . U . 8 0 . b- Was eine eigentliche Bergschuld sei, ist zwar in keinem Gesetze ausdrücklich erklärt, allein nach der Natur der Sache ist jene Schuld eine eigentliche Bergwerks schuld, die einen Gegenstand betrifft, welcher gemäss des Gesetzes der Gerichtsbarkeit der Berg- gerichte unterworfen ist. Dahin gehören . . die landesfürstlichen oder sonst bergregah- m&ssigen Abgaben an Bergzehnt, Erb- und Holzkuxen, Quatember- und Fristengeldern, Bergwerksverlagsschulden, Schulden für Werksvorräthe und Materialien, rückständige Ausbeute und Zubu&se, der Lohn der Beamten, Diener und Arbeiter, die Bergwerkssteuem oder Zinsen an Schacht-, Stollen-, Gestäng-, Wasser- und anderen Steuern, Hütten- und Pochwerkszinsen und sonstige Kosten, der vierte Pfennig, das Stollenneuntel oder Stoüen- siebentel, Schulden an die Knappschaftskassa, Entschädigungen der Grundeigentümer für den Grund und Boden, Höh u. dergl. Sohneider §. 527. BergSChule /. — Unterrichtsanstalt zur Ausbildung technischer Gruben- beamten und Arbeiter : Vorläufiger Entwurf eines Allg. Bergges. für die Preußi- schen Staaten. Tit. 11. Sohneider §. 280. Z. 12., B. 365. Digitized by Google Bergschüssig — Bergtheil. 89 BergSChfiS8ig a. — von taubem Gestein (Bergen) durchzogen ; insbesondere von Erzen : weitläufig zerstreut, in vereinzelten Partien in der Gangmasse auftretend : . Dieweü auff dem ZeUerfelt die Gänge . . wol drey Lachter mächtig und offtmahls sehr Bergkschüssig seyn, werden die reinen Ertz von den andern aussgehalten. Löhn ey BS 63. Das geschieden rein Ertz wird in Fässlein, und das vermengte in Tröge gesunder t, damit man das gute in die Sc melzhütten, das Berg schüssige aber für die Puchwercke führen kan. ibid. Bergschwaden m. — Schwaden (s. d.) : Bergm. Wörtern. 84.*- Biohter 1., 101. Bergsegen m. — Ertrag des Bergbaues : Glück auf! ihr Berckleut, ich halt es mit euch vnd wüntsche euch allen bercksegen zugleich, Got lasse das berchoerck in flor fort gan Gol lasse das berckwerck in segen bestan, Alter Bergreien. Döring 2., 58. Bergseil n. — Seil (s. d.) : Sch. 1., 51. 119.; 2., 15. Berg8piegel m., auch Erdspiegel — ein Zauberspiegel, durch den man in das Innere der Erde sehen kann (vergl. Wünschelruthe) : Grimm 1., 1518. Bergsprache/. — Bergmannssprache: Zuckert 1., 103. *BergStabel n. — Stabel (s. d.) : y. Scheuchenstuel 31. Bergstadt /., auch Bergort — im w. S. eine Stadt, welche ihr Entstehen vorzugsweise dem in ihrer Umgegend betriebenen Bergbau verdankt; im e. S. eine Stadt, welcher zum Besten des Bergbaues verschiedene Privilegien ertheilt worden sind: Der Richter und der Rathe einer jeglichen Bergstadt hat zu sezen einen ge- schworen Bergmeister, Schemn. BR. W. 165. Den Schneebergk wollen wir preysen über andre bergksteet all, Alter Bergreien. Döring 2., 147. 1520. ist der Thal [Joachimsthal] zur f regen Bergstadt gemacht worden. Albinos 76. Auf allen Ober- und Nieder-Bergstädten. Span BR. S. 167. H. 68> Bergsteig m. — Häuersteig (s. d.) : Frey von der Zeche aus, und uff gewöhn- lichen Bergk-Steig in seine Wohnung . . eingehen. Melzer 314. Bergsteiger m. — Steiger (s. d.) : Der Bergsteiger mit seinen Knappen, Hduern und Karrenläuffem. Glaser 95. Bergstabe/. — Anfahrstube (s. d.) : ö. 3., 5. Bergstnfe/. — stufe (s. d. l.). BergSUCht /. , auch Bergmann — eine Lungenkrankheit der Bergleute : • Berg- Sucht ist eine Art der Lungensucht, benimmet den Athem, macht ganz dumpf fig und engbrüstig, wird verursachet, wenn die Bergleute vor kalten dämpffigen Orten arbeiten, da sich das Wetter nicht wechseln kan oder vor allzu drocknen Orten , auf festen Gestein, da sie viel Staub in sich ziehen. Sch. 2., 15. E. 69.*- Durch die bergksucht ausdorren. M. 139> B. u. H. Z. 27., 57.» BergSÜchtig a. — an der Bergsucht leidend: ßergksüchtig werden, M. 213. *• 146> Bergtheil m. — Kux (s. d.) : Bergtheil täglich steigen vnd fallen. Span B. U. 429. Veith, Bergwftrtorbnoh. 12 Digitized by V^iOOQLC 90 Bergtrog — Bergwerk. Bergtrog m.f auch Trog — ein in der Regel länglich rundes, seltener viereckiges, ganz flaches Fördergeiäss, in welches die gewonnenen Mineralien hin- eingesebarrt und in welchem sie dann auch fortgeschafft werden: Berg-Trog ist wie eine Mulde, dienet darzu, dose man mit der Kratzen Berg oder Ertz darein fället, und ferner in den Kam tmd Kübel stürbet. Soh. 2., 15. Gh 3., 15. Bergüblich a. — bergmännisch : Nach Bergüblichen Rechten und Gebrauch. Cl. M. BO. 86. Br. 921. Verleihung muss besonders gesucht oder , wie man berg- üblich sagt, es muss gemuthet werden. Köhler 130. Die verliehen erhaltene Lagerstätte so tief abbauen als nur möglich ist, oder, wie man bergüblich zu sagen pflegt, in ewige Teufe. 156. Bergurtel n. — Entscheidung in Bergaachen aus älterer Zeit : Span B. U. Titelblatt. Bergverlag m. — Verlag (s. d.) : Biohter 1., 103. Bergrersatz m. — Versatz (s. d.) : Als eines der häufigsten Mittel, um die Ent- stehung und Fortpflanzung der Brüche zu verhindern und Beschädigungen em der Ober- fläche, Wasserdurchbrüche oder das Zubruchegehen von hangenden Flötzen zu vermeiden, wird der Bergeversatz angewandt. Werden die Bäume dicht mit festem Gestein ver- packt, so ist ein Brechen der hangenden Schichten nicht zu befürchten , weil ein derartig ausgeführter Bergeversatz den Gebirgsmassen eine sehr gute Stütze gewährt. Z. 15., B. 80. Die ausgehauenen tauben Bergmassen zum Bergversatz verwenden. Otto 28. Die fallenden Berge genügen nicht immer, um den Bergversatz den Firstenstössen ent- sprechend nachzuführen. Berggeist 12., 27.b- Abbau mit regelmässigem Berg Ver- sätze. Z. 12., B. 147. Bergrersatzung/. — Bergversatz, Versatz (s. d.) : Wo die Berge, die beim Abbau mit gewonnen werden, . . zur Bergversatzung dienen. Bergm. Tasohenb. 3., 117. Bergverwandte m. — Bergwerksverwandter (s. d.): Span BR. S. 76. Kolbe 1., 87. BergTOlk n. — Gesammtheit der Bergleute (vergl. Berggesinde) : Der faltig gebreuch der Wünschelruten bey dem einfaltigen Bergvolk. Agrio. B. 30. Die . . Häuer und übriges Bergvolk. Churs. St. O. 10. Br. 444. Das Bergvolk istver- bunden, an Feger-, Lohn- und Bergamtstagen den Berghabit zu tragen. Wagner B. V. 75. Anm. Neben Bergvolk auch Volk, Arbeits volk: Die Fahrt vergönnen^ dass sein Volk möge ein- und ausfahren. Kremn. Erl. 5., 9. Wagner 244. Die Bergbedienten fahren dem Arbeitsvolke nach und tragen Aufsicht, dass alles mit gehörigem Fleisse verrichtet werde. Delius$. 788. **BergYOgt m. — ein dem Bergmeister untergeordneter Bergbeamter (s. Berg- behörde) : H. 69. b- Bergwasser n. — s. Wasser. Bergweg m. — Häuersteig (s. d.) : ▼. Soheuohenstuel 32. Bergwerk n., auch Gebäude, Berggebäude, Grubengebäude, Grube, Werk, Zeche — 1.) a.) im e. S. die gesammte bergbauliche Anlage, welche auf Grund ertheilter Verleihung behufs Gewinnung der in der Verleihunga- urkunde benannten Mineralien innerhalb bestimmter, in derselben Urkunde bezeich- neter Grenzen (des Grubenfeldes) errichtet und mit einem bestimmten Namen bezeichnet ist : Was ist Bergwerck? Es sind die Werck, damit in und auff der Erden erfahrne, geschickte, verständige und bescheidentliche Bergleuth, aus denen Bergen, und aus der Erden Ertz hauen, dasseJbige gar künstlich und genau suchen, und finden. Inst, met. 1. Bergwerck sind diejenigen Oerter, da man nach Ertzen Schächte sencket, Digitized by Google Bergwerk. 91 Stollen treibet oder Schürfe wirffet. H. 69. b* Ist daz ein berewere urirdit in dem wie- bilde, daz man schechte sinket oder hncen setzit oder wert gedinge oder howet mit howeren. Freib. Stadtr. bei Grimm 5., 310. v. Kaue. En berchwerk scal gebrucke des holtet also worder, alse sin aghetucht went vnd sin techge teent. [Ein Bergwerk soll soweit des Holzes gebrauchen, als seine Wasserleitung und seine Zeche sich erstrecken.] Jura et Üb. Sitv. W. 1023. 1024. Die Bergwercke seyn vor wachende vnd nicht schaffende oder faulentzer, . . derowegen nicht zugelassen, dass die Zechen mit ledigen Schichten oder Posen bawhaffUg zu halten. Span B. U. pag. 21.*- Bergwerck steigen vnd fallen vber Nacht, pag. 70> Ob sich ein zeit thut stossen vnd bricht nicht allzeit gleich, wollen wir davon nicht lassen, das glück Ja täglich schleicht; es ist der berkwerk sitten steigt vnd feilt tag vnd nacht, ein zeit man nicht als die andre zugleich vil silber macht. Alter Bergreien. Döring 2., 158. - Die mineralischen und fossilen Theile der Erde werden in Beziehung auf ihre Gewinnung und Benutzung in zwei Glossen getheilt; in die der Bergwerke und in die der Grabereien und Steinbruche. A. D. BG. §. 1. Oestr. BG. §§. 11. 172. 268. L. D. B0. §. 80. Fr. BG. §§. 2. 10. — b.) im w. S. eine bergbauliche Anlage der (zu a.) bezeichneten Art oder ein Erbstollen : „Bergwerk" und ,, Grube" werden häufig als gleichbedeutend genommen; man übersieht aber hierbei, dass man einen ,, Stollen" nicht Grube nennen kann, weshalb stets, wenn Stollen und Gruben zusammen gefasst werden sollen, man nur den Ausdruck „Bergwerke" gebrauchen darf. Jahrb. 1., 306.** 4fiscaUsche Berg- werke, nämlich 2 Steinkohlengruben, 1 Erbstolln und 1 Bleierzgrube. Z. 15., A. 61. — 2.) Oesammtheit der in einem bestimmten Distrikte belegenen Bergwerke: Das ganze Bergwerk zu Schwatz bestund aus sechs und dreyssig Gruben. Sperges 113. Die grosseren Bergwerke wie Kuttenberg, Iglau, Deutsckbrod, Pribram . . hatten mehr und weniger, nach Zeit und Umständen 20, 40, 60 und mehr Zechen. Graf Sternberg 2., 23. Anm. — 3.) Bergbau : Die Bergleute pflegen zu sagen: Das Bergwerck wil haben Verstandt und eine getreue Handt. Löhneyss 1 . Bergwerk will stets ein freies han, soB es anders von Statten gan. Lehmann, Schneeberger Chronik. (G. 2., 440.) Wer Bergwerck baut und spielt in Schach, seh sich wohl für und thu gemach. Beyer Otia met. 1., 14. Unser geschwornen sullen gewaldic sin unser recht czu rugene unde czu seezene alUz daz uns und unsir stat und unseme berewereke nueze ist. Urk. v. 1294. Hotzsch 283. Bergkwerck eine Göttliche narung. K. 6.** Ackerbaw vnd bergkwerck soll man nit feyren [feiern] lassen. 21.*- Vergl. auch die Belege zu bauen I. 2. Bergwerk treiben, betreiben: bauen (s. d. I. 2. a.) : Bergwerck zu erheben und zu treiben will viel Leute kosten und Zeit erfordern und ist nicht weniger Gewercken Thun. Basaler 9 l.b* — vom Bergwerk sprechen: Bergarbeiter zur Berg- arbeit für untauglich erklären und ablegen (s. d.) : Welcher Scheider das Erz nicht gut macht, derselbe soll es auf seine Kosten zum andern Male scheiden; wenn es aber auch zum andern Male auch nicht gut geschieden würde, so soll derselbe gar vom Bergwerk gesprochen werden. Ettenh. Bergbuch. Schema? Jahrb. 14., 153. Digitized by Google 92 Bergwerksabgabe. **4.) Mineralien, insbesondere die regalen, unter das Berggesetz fallenden Mineralien (s. Mineral 2.) : Man hat auch im land [Wallis in der Schweiz] an vil orten finden ein bergwerck, so mann koistein [Kohle] nent, dergleichen mann auch zu Ach vnd Liitich Braband hat, die braucht mannjetz in Wallis den kalck damit zu brennen mit wenigem Holtz. Münster 269. Dieweil in krafft der Regalien, Bergkwerck sollen vnd mögen gesucht vnd Bergkwerck der Regalien eine ist . . . Wollen wir, das keiner oder niemand auff seinen gutern oder gründen . . einichem Bergkmann, Bergkwerck zu suchen, wehren . . sollen. Churtr. BO. Eingang. Br. 98. Salz9 vnd Bergwerck sind gute Gottes gaben. M. 1 26.b* Ist auch, dass einer get suechen, der umb Lon Ar- beit, . . vnd /und Perkwerch ausserhalb der Grueben, darin er zur Arbeit bestellt; der ist schuldig . . den Grueben- Maistern, in der Gruben er ein Arbeiter ist, gleichen Taeil zu geben. Rattenb. BO. 23. Lori 59. b- So ist auch zu betrachten, von was Gestein ein Ge- burge sey , darinnen ein oder das andere Metall brechen thut . . . Die Alten haben ein Sprichwort geführet : Übt Mauer-Stein, Ibi Bergwerck. Wo gute Mauer-Steine, die feine glatte Binnen haben und sich in ziemlicher Länge und Breite spalten lassen, wären und brücken, . . solle auch Bergwerck seyn. Bößßler 16.b* Uttmann 59. — **5.) unhaltiges Gestein, Berge ts Berg 1.) : Do an dem Ort/te [wo der Stollen ver- stuft werden soll] die Gerinne, Wasserseige oder der Stolln sonst mit Bergwerck ver- hawen vnd verstürlzt, sollen sie [die Geschworenen] keine Stoffen schlagen, der Stolln sey dann verfertiget vnd der Berg hinweggefördert. J. B. G. 2., 103. 1. TJrapr. 261 . Anm. Veraltet Bergwerkigkeit = Bergbau, in einer Urkunde v. 1523. Bergm. Wörtern. 86. — Auch das verbum bergwerkeu findet sich in der Bedeutung von „Bergbau treiben, bergbauen" bei Schönberg 2., 106. : Beym Bergwercken wird ein Stein, er sey gros oder klein, eine Wand genennet, und in den gleich lautenden Stellen bei Rössler Index und« Herttwig4il> Bergwerksabgabe /. — im w. S. jede von Bergbautreibenden an den Staat bez. den Privatregalbesitzer oder an sonstige Berechtigte (Grundeigenthümer, Frei- kuxbesitser) zu leistende Abgabe; im e. S., auch Bergwerkssteuer: eine von dem Bergbau an den Staat bez. den Privatregalbesitzer zu entrichtende Abgabe : Karaten §. 204. y. Camall 47. 107. fixirte, unveränderliche Bergwerksabgabe : eine Abgabe , welche von dem Erfolge bei dem Betriebe durchaus unabhängig ist und unter allen Umständen in der gesetzlich festgestellten Höhe entrichtet werden tnuss (Recess- und Qua- tembergeld) , im Gegens. zu veränderliche Bergwerksabgabe : eine Abgabe, welche von dem Betriebserfolge abhängig ist und daher zunächst überhaupt erst dann entrichtet zu werden braucht, wenn eine Gewinnung und Förderung des den Gegenstand des Betriebes bildenden Minerals stattgeiunden hat, und ferner, in ihrer Höhe durch die, Höhe dieser Gewinnung und Förderung bedingt wird (Zehnt) : Karaten §. 206. Anm. Vergl. über Bergwerksabgaben bezüglich des älteren Rechts: Hake §§. 77. ff.; Karsten $$. 204. ff. ; Schneider §. 244. ff.; v. Carnall, Die Bergwerke in Preussen. 1850.; Schomburg 261. ff. ; Kressner 343. ff. ; — bezüglich des neueren Rechts a.)für Preussen: Gesetz vom 12. Mai 1851. über die Besteuerung der Bergwerke (Ges. -Samml. S. 261.), Ges. vom 21. Mai 1860. (Ges.-Samml. S. 206.), Ges. vom 22. Mai 1861. (Ges.-Samml. S. 225.), Ges. vom 20. October 1862. (Ges.-Samml. S. 351.). Ges. v. 17. Juni 1863. (Ges.-Samml. S. 462.), In- struktionen vom 29. Januar 1866. und 23. November 1864. (Zeitschr. f. BR. 7., 7. ff., 5., 446. ff.), Pr. BG. $. 245. ; — b.) für das Königreich Sachsen: Berggesetz vom 22. Mai 1851. $§. 265 ff., Ges. v. 10. October 1864. (Zeitschr. f. BR. 5., 436.), Instruktion vom 6. December 1864. (Zeitschr. f. BR.6.,505.); — c.) für Oesterreich: Berggesetz vom 23. Mai 1854. §$. 2 15.ff., Verordnungen vom 4. October 1854., 11. März 1855. und 26. August 1856. (Wenzel 542 ff.), Ges. v. 28. April 1862. (Zeitschr. f. BR. 3., 280.); — d.) für Baiern: Ges. vom 1. Juli 1856. und Vollzugsvor- schrift vom 4. September 1856. (Zeitschr. f. BR. 3., 281. ff.); — e.) für Anhalt-Dessau: Berggesetz vom 20. Juli 1856. $§. 96. ff.; — f.) für Sachsen-Weimar-Eisenach: Berg- gesetz vom 22. Juni 1857. §$. 159. ff.; — g.) für Lippe-Detmold: Bergordnung vom 30. September 1857. J§. 83. ff.; — h.) für Seh war zburg- Sonders hause n : Berggesetz vom Digitized by Google Bergwerksantheil — Bergwerksverwandte. 03 25. Februar 1860. SS- 152. ff.; — i.) für Schwär zburg-Rudolstadt: Ges. vom 21. Juli 1865. und 13. März 1868. (Zeitschr. f. BR. 7., 435.; 9., 300.); — k.) für Braunschweig: Ges. vom 15. April 1867. (Zeitschr. f. BR. 8., 338.); — 1.) für Sachsen-Meiningen: Ges. vom 18. April 1868. (Zeitschr. f. BR. 9., 353.); — m.) für Gotha: Berggesetz vom 16. August 1868. SS- 122. ff. (Zeitschr. f. BR. 9., 448.). Bergwerksantheil m. — Kux (s. d.) : v. Scbeuohenstuel 33. BergwerksbeflPeinng/. — Bergfreiheit (s. d.) : Sperges 190. Bergwerksbetrieb m. — Betrieb (s. d. 1.): Sistirung eines Bergwerks- betriebes. L. D. BO. §. 82. Bergwerksbetreiber m. — Bergwerkseigenthümer ; Bergwerksunternebmer : ▼. Oarnall 45. 46. BergwerksCOnceSSion/. — Concession (s. d.) : Oestr. Bö. §. 41. Bergwerk8eigenthum n., auch Bergeigenthum — imw. 8. das Recht, ein Bergwerksgut (s. d.) überhaupt zu besitzen und zu gebrauchen; im e. S. das Recht, die den Gegenstand der Verleihung bildenden Mineralien innerhalb bestimmter Grenzen (des Grubenfeldes) aufzusuchen und zu gewinnen und die hierzu erforder- lichen Anstalten und Vorkehrungen zu treffen: Das verliehene Bergwerkseigen- thum, namentlich: 1.) die Bergwerke im engern Sinne, d. h. die zur Gewinnung eines Minerales in bestimmten Grenzen angewiesenen Räume, Gruben , deren Gebäude unter und über Tage; 2.) die Erbstollengerechtigkeit; 3.) die Bergwasser, Wassergefälle und Was- serleitungen, 4.) die Poch-, Wasch- und sonstigen Aufbereitungsanstalten mit den zu ihrem Betriebe erforderlichen Grundflächen und Gebäuden auf der Oberfläche , diese An- stalten mögen in Folge der Verleihung für sich oder in Verbindung mit Gruben bestehen ; 5.) die gemeinschaftlichen und insbesondere die . . unter Staatsaufsicht im Zunftverbande besessenen gewerkschaftlichen Hüttenwerke im Lande Siegen. Zu den Hüttenwerken ist auch der Hüttenplatz mit den darauf stehenden Gebäuden zu rechnen. Verordn. v. 28. Febr. 1845. (Ges.-Samml. S. 100.) §. 3. A. L. B. 2., 16. §§. 82. 133.188. 228. 253. ♦♦BergwerksfWstung/. — Bergfreiheit (s. d. 1.): Aus einer alten Berg- werksfristung oder Bergfreiheitsbrief vom J. 1544. Peithner 238. *BergwerksgesellSChaft /. — die Gesammtheit der bei einem Bergwerke als Miteigentümer betheiligten Personen: Vollz. Vorschr. §§. 82, 84. Wenzel 441. Bergwerksgrube/. — Bergwerk (s. d.) : Freiesleben 127. Bergwerksgut n. — im w. S. Alles, was nach den Berggesetzen einen Gegenstand der Verleihung bildet; im e. S. Bergwerk (s. d. l.j : Freiesleben 48. 62. Schneider §.4. Bergwerkslehn n. — Lehn (s. d.) : Freiesleben 83. Bergwerksriss m. — Riss (s. d.) : Z. f. BR. 1., 219. Bergwerksregal n. — Bergregal (s. d.) : Die Bergwercks Regalien vber hohe vnd mindere Metall. Span B. U. 7. Seh. 1., 113. A. L. B. 2., 16. §. 69. Bergwerksschuld/. — Bergschuld (s. d.) : Schneider §. 527. Bergwerkssteuer/. — 1.) Bergwerksabgabe (s. d.) : Qostermann 3., Anm. 530. — 2.) Steuer ls. d.) : Die Bergwerkssteuer . . wird für den Gebrauch frem- der Grubengebäude, Schächte, Stollen u. dergl. . . entrichtet. Schneider §. 427. Bergwerksyerfassung /. — Bergbauverfassung (s. d.) : Freiesleben 3. Karsten §. 1. BergwerkSTerwandt© n. , auch Bergverwandte, Verwandte — Jeder, welcher zu dem Bergbau in irgend einer, gleichviel ob näheren oder entfernteren Digitized by Google 94 Bergwerkswasser — Beschlag. Beziehung steht: Aüe Bergwerksverwandten, es seyn Gewerken, Bergbeamte, Hutleute , Erztknappen , und Schmelzer , oder die dazu gehörigen Arbeitsleute , , Erztaamer [Erz8aumer, der den Transport des Erzes mit Sauroth ieren besorgt,] und Fuhrleute, auch wer immer den Bergwerken zu- oder davon zieht, sollen . . ein sicheres Geleite haben. Sperges 230. Schneider §. 299. Bergwerkswasser n. — s. Wasser. Berg Witterung/. — Witterung (s. d.) : Erchmaier 98. BergWOrt n. — bergmännischer Ausdruck: Lori 639. Berg Wurzel /. — eine Person, welche grosse Vorliebe für den Bergbau hat: Sch. 2., 15. H. 7l> Wenokenbaoh 22. Georgine Agricola, der nebet Albino und unter die also genandte Bergwurtzeln gerechnet werden mag. Eirohmaier 88. Einer ge- bohrnen Berg- Wurtzel. EöBfller Titelblatt. Bergzehnt m. — Zehnt (s. d.) : Donationem deeimae tVa ,,Bergl< unwersorum montium, quae ,,Bergzendef< vulgariter appelatur. Urk. v. 1287. Bejer Otia met. I . , 291. Decimam metdUi, quae ,,Bergc z ende" apud monUmos dicüur . Urk. v. 1300. Bejer Otia met. 1., 293. Bei denjenigen Zechen, wo die Erbbelehnung nicht ein andres vorschreibt, soll es in Ansehung Unseres Bergzehndens also gehalten werden, dass von Silber- Bieg- und Kupfererzten der 15, Theil des geschmolzenen und gereinigten Metalls, vom Quecksilber das 11. Pfund, von Eisenerzen das 10. Fuder und von Steinkohlen, Alaun, Schwefel, Vitriol, Kobelt und andern Materialien der 10. Pfenning des daraus erlössten Quanti Uns entrichtet werde. Churpf. BO. 1., 19. W. 393. E2o8te> mann 1., 11. Bergzeichen n. — Schlfigel und Eisen (s. Schlägel 1.) als Zeichen des Berg^ mannsstandes. Grimm 1., 1520. Bergzeug n. — Berggezähe, Gezähe (s. d.) : Den Jungen mit dem nöthigen Bergzeuch versehen. Hüttenb. BO. 3t. W. 101. BergZWanzigste m. — Zwanzigste (s. d. 1.) : Z. f. BB. 9., 354. Bergzwerg m. — Bergmännlein (s. d.) : Der Bergzwerg schlägt nach ihm [dem Bergmanne] . Hoffmann 122. Besatz m., auch Grand, Besetz-, Besatzgrand — die Masse, mittels der ein Bohrloch aber der Pulverladung verschlossen wird : Der Besatz ist bestimmt den eigentlichen festen Verschluss des Bohrloches über dem Pulver zu bewirken. G. 1., 146. Als Besatz dienen weiches Gestein und in dessen Ermangelung Nudeln aus getrocknetem quarzfreiem Lehm (sogenannte Wolgern). Lottner 345. Vorschr. B. §. "21. den Besatz abbohren, auch ein Bohrloch auf-, ausbohren: den Be- satz aus einem Bohrloche, welches versagt, d. h. in welchem bei dem Wegthun (8. d.) die Sprengladung sich nicht entzündet hat, wieder herausschlagen, durch Bohren herausschaffen, um von Neuem besetzen zu können : Cod. 163. Besatzgrand m. — Besatz (s. d.) Wenokenbaoh 22. Beschlag m. — ein ganz dünner, metallisch glänzender Ueberzug des Ge- steins , entstanden entweder durch Zersetzung metallischer Mineralien (Erzbe- schlag) oder durch Niederschlagen des Pulverrauchs auf den feuchten Wänden (Pulverbeschlag) : Ein wesentliches Merkzeichen [für das Erkennen der Beschaffen- heit der Lagerstätten in alten Gruben] geben die Guhren, Sinter und Beschläge . . . Guhren sind wässerige, breiige Producte der Zersetzung von Mineralien ; Sinter trockene, wenigstens feste Bildungen gleicher Art, oft aus Jenen entstanden . . . Beschläge sind ähnliche Zersetzungsproducte , welche als feiner Anflug , als eine dünne, farbige oder nur glänzende Haut sich auf der Oberfläche der Mineralien anlegen. Cr. 2., 379. ; 3., 15. Digitized by Google Beschlagen — Besetzung. 95 Es ist ein Merkmahl der in Gängen und Klafften stets würkenden Natur , dass in denen Zechen die Wasser allerhand Ouhren , Sinner und Erden . . mit sich bringen ; wo es am trocknesten ist, leget sich ein Beschlag wie Silber, weisse Erde, Grünspan ans Gesteine. Bejer Otia met. 3., 227. Der Beschlag , so sich wie Spiegel- FoUum in der Grube anleget, und hernach am Tage grau wird, hält an und für sich Silber; Bundfarbig ter Beschlag, sonderlich grün, roth und blau ist dem Kupfer-Erz eigen; das Eisen legt sich wie eine schwarz glänzende Haut und mannichmahl als ein dunkel rother Glimmer an. 244 . Beschlagen tr. — Holzstämme : dieselben behauen : Beschlagen heist, wenn das StammhoUz behauen wird, dass es aus der Rundung vierecket wird. floh. 2., 15. H. 7 1 .b* Soll die Zimmerung längere Zeit stehen und gleichzeitig einem grösseren Drucke Widerstand leisten, so kommt auch beschlagenes Eichenholz zur Amoendung. Z. 8., B. 3. Beschrftmen tr. — verschrammen (e. d.) : Hinter dem beschrämten und abge- kehlten Raum. Alhenbaoh 98. ** Beschrelen tr. — Nach einigen alten Bergordnungen musste Jeder, der eine nette Bergwerks- Verleihung begehrte, an seinem Aufschlüsse durch drei Nachte ein Fetter erhalten und sein Begehren laut attsrufen. Ebenso bei einem Durchschlage an dem Punkte desselben den jenseits bauenden Bergmann anrufen. Beides nannte man das Be- schreien. v. Scheuchenatuel 36. Ferd. Bö. 34. Urspr. 129. So ein Durchschlag gemacht und ein Theilden andern dadurch belettcht ttnd beschrien wurde, so sollen beide Parthien mit der Arbeit still halten, bis durch die Geschwornen die Markscheidt geschlagen [festgestellt] wird. Beuthener St. 0. Karsten Arch. f. Bergb. 16., 415. Beschürfen tr. — Lagerstätten: dieselben durch Schürfarbeiten aufsuchen (8. schürfen) : Wer zu denen in Leiten habenden Gängen ein Recht haben will, der soll solche vom Tage beschürffen und ausrichten. Seh. 1., 134. Seinen Gang be- schürffenundentblössen. H. 269.»- ein Gebirge, eine Gegend beschürfen: dieselben mittels Schürfens unter- suchen, daselbst Schürfarbeiten vornehmen : So jemand auf einem unter hauten, unver- brochenen und unbe schürften Gebirg ansitzt. Ung. BO. 4. W. 273. Ein Luft- Loch oder Windleit in fremden beschürften Feldern sincken. Kremn. Erl. 4., 9. W. 242. B686tzen tr. — Bohrlöcher : den Besatz (». d.) in dieselben unter Offenhaltung des nöthigen Raumes für das Einführen des Zünders einstampfen ; bisweilen aber auch die zum Sprengen erforderliche Sprengmasse in die Bohrlöcher hineinbringen (vergl. laden) : Karoten Arch. f. Bergb. 2., 8. 75.*- Hake §. 166. — 2.) der Akt, durch welchen in älterer Zeit der Bergmeister die seitens der Leiher oder Berg- vögte vorläufig ertheilten Verleihungen genehmigte : Es hatte der Bergmeister auf jeden Geburge seine Leiher , und auch wohl seine Berg- Voigte, welche leihen und geringe Sachen schlichten hinten . . . So oft der Bergmeister auf das Geburge harne, musten die- jenigen, so was gemuthet und entblaset, um das Ja- Wort des Bergmeisters anhalten; so es dieser ertheilete, sageten selbige; Es sei bestätiget, wovon noch izo das Bestdtigungs- Recht entstanden. Bejer Otia met. 2., 237. Kreasner 152. Bestätigungsbach n. — 8. Bergbuch, Anm. Bestechen tr. — 1.) die Zimmerung durch Hineinstechen mit einem Messer untersuchen, um zu ermitteln , ob sie etwa schlecht und faul geworden und ersetzt werden muss : Gruben-Tzscherper . . wird in der Grube gebraucht, das Gezhnmer damit zu bestechen und zu erkundigen, ob es noch frisch, oder faul sey, damit sie auswechseln können. Soh. 2., 46. — 2.) bestufen, behauen; auch untersuchen überhaupt: Wir haben den ganc [Gang] bestochen wohl eines lachters lanc ; iz ist ein tmverschroten ganc uf einem ganzen gevilde. Märe v. Feldb. 46. So eine alte Zeche widerumb aufgenommen . . würde, . . sollen . . die firter vnd tiefsten durch die Geschworne, bestochen vnd besichtiget werden. J. BO. 2., 21. Ursp. 113. Bis durch die Geschworenen die Beschaffenheit der Zeche durch vorgenommenen Atigen- schein, Bestechung . . genannt, untersucht worden ist. Schneider §. 316. Bestecken tr. — Gezähe: dasselbe mit einem Stiele (Helme) versehen: Be- stecken heisst Stiele und Helm in die Eisen machen. Daher o spricht man: die Eisen bestecken. H. 79.»- Soh. 2., 15> Fäustel mit einen Helmen von 1 Ellen lang be- stecket. Bejer Otia met. 3., 111. 113. Besteckte Kratze. Demnach die Geicercken . . im fortbawen vff einem Besteg vff ihren verliehenen vnd bestettigten Gang . . einen offenen Durchschlag gemacht. Span B. U. 235. Weil sich befunden, . . dass das Gebäwde nicht mit den Gängen auff dem Stollen, sondern auff einem faulen Besteg durchschlägig geworden. 519. — 2.) bei Kohlen flötzen: ein Streifen von in der Regel tauber Kohle (s. taub) , welcher in Fällen , wo Kohle nflötze verdrückt oder verworfen werden , an den Stellen , wo die Verdrückung oder Verwerfung erfolgt, sich anlegt und die getrennten Flötztheile verbindet: An dem Abschnittspunkte eines FlötztheUes läset sich nicht selten beobachten, wie sich die Kohle in einer bald sanften , bald schärferen Krümmung in die Sprungkluft hineinzieht. Der Bergmann nennt diese Art von Fortsetzung des Flätzes den Besteg desselben. Bei schwachen Flötzen kommt es auch vor, dass ein solcher Besteg dem Flötze .an Mächtigkeit wenig nachsteht. Denkt man sich nun den Sprung tmr soweit fortgegangen , dass der Besteg des einen FlötztheÜs mit dem des andern eine ununterbrochene Verbindung hat, so finden wir in dem Kohlenflötze keine wirk- liche Trennung, sondern sehen zwischen seinen beiden Parthien vor und hinter dem Sprunge mir einen Theil desselben (den Besteg) anders liegen und zwar in der ohngefähren Lage des Kluft-Baums. Karsten Aren, f Min. 9., 79. Ein Kohlstreifen (Besteg), der das Anhalten für das Ausrichtungsort giebt. 165. ** Besteller m. — Verleger (s. d.) : Procuralores parcium sunt habentes plenum mandatttm omnia faciendi de partibus. Sed sunt Procuralores tantummodo expensarum, qui vulgariter „Besteller" dieuntur. Kuttenb. BO. l.y 15. Peithner 319. [Die Anwälden oder Procuratores werden allein auff die Bergkost oder andere nothdürfftige Aussgaben , auff ihrer Herren Bergtheil verordnet , und die nennet man ,, Besteller". Dencer 14.b-] Ist daez ymant teyl hat an eyner gruben, der t/m lande ist, adir itzsershalp [ausserhalb] dez landes ist, vorsumet [versäumt] syn beste Her adir syn vorpfleger ttm syne teyl, daz er . . syne kost [Zubüsse] nycht gybit, . . jener vorluzet [verliert] syne teyl myt allem rechte. Freib. BR. Eotsßch 244. Bestricken tr. — Felder bestricken: s. Feld. Bestuf 611 tr. — behauen (s. d.) : Manches Gestein scheinet locker zu seyn, und wird doch wenig fertig , ein anderes hingegen ist an sich feste, läset sich aber gut be- stuf fen und behauen, und man ruhet weiter damit ins Feld. Berioht v. Bergb. §. 131. BestÜrzen tr. — bedecken: Die mit Bergen zu bestürzenden Kästen. VorBohr. A. §. 14. Nachdem die Halde ungangbar geworden war, nicht mehr neu bestürzt wurde. 6. 2., 345. BethaUS«., mundartl. (Provinz Sachsen, Lausitz) — Kaue, Anfahrstube (s.d.), in welcher die Bergleute vor dem Einfahren und nach dem Ausfahren ihr Gebet verrichten (vergl. Berggebet). Betreiben tr. — 1.) Bergbau: denselben treiben (s. Bergbau 1.) : Schneider §. 222. Den Bergbau in der Weise betreiben, dass der vorhandene Mineralreichthum einerseits nicht ungenutzt bleibe, andererseits aber nachhaltig, bergwirthschaftlich und ohne Gefährdung des Lebens und der Gesundheit der Arbeiter und Dritter gewonnen und zu Tage gefordert werde. L. D. BO. §. 5. — 2.) Bergwerke: dieselben bauen (s. d. I. 2. a.) : Der Bergwerksbesitzer ist verpflichtet, das Bergwerk zu betreiben, wenn der Unterlassung oder Einstellung des Betriebes nach der Entscheidung des Oberbergamts über- wiegende Gründe des öffentlichen Interesses entgegenstehen. Pr. BG. §.65. Das Bergwerk ununterbrochen betreiben. A. D. Bö. §. 32. — 3.) Grubenbaue: dieselben her- stellen, treiben (s. d. 1.) : Dieser Erbstollen wurde durchaus mit Schlägel und Eisen betrieben: Schema. Jahrb. 14., 29. In den vom Schachte aus nach Süden betriebenen V«ith, Bargwörterbuch. 13 Digitized by LjOCKJLC 98 Betrieb — Betriebebeamte. Strecken. Z. 13., A. 218. Der Stolln ist ganz in Schiefer betrieben. 15., B. 32.— 4.) Maschinen: dieselben beim Bergbau zur Anwendung bringen , damit arbeiten (vergl. Betrieb 3.). Botrieb m. — 1.) auch Bergwerks-, Grubenbetrieb: a.) insbesondere nach älterem Rechte : die unausgesetzt in den vom Gesetze bestimmten regelmässi- gen Zeitabschnitten und mindestens mit den vom Gesetze geforderten Arbeitskräften (alle Frühschichten mit einem Häuer und einem Schlepper) erfolgende Ausführung aller derjenigen Arbeiten, welche die Aufsuchung und Gewinnung der verliehenen nutzbaren Mineralien in dem Felde eines Bergwerks zum Zweck haben : Karsten §. 194. — b.) die Ausführung solcher Arbeiten (a.) überhaupt nach einem bestimm- ten Plane (s. Betriebsplan) : J)er Betrieb darf nur auf Grund eines Betriebsplan* geführt werden. Fr. Bö. §. 67. Die vor Einstellung des Betriebs nachzusuchende Fri- stung [ist] zu bewilligen, wenn durch den zeitweisen Nichtbetrieb Interessen des Ge- meinwohls nicht verletzt werden. A. D. Bö. §.33. Betrieb der Eisensteingruben. Z. 3., B. 3 1 . Geregelter B etrie b von Forrichtung und Abbau. 15., A. 77. einen Betrieb führen: die vorbezeichneten Arbeiten ausführen : Z. 15., B. 93. — 'Betrieb geht um: er wird geführt: s. umgehen. — in Betrieb kommen: in Betrieb gesetzt werden, im Gegensatz zu: ausser Betrieb kommen: ausser Betrieb gesetzt werden : Im Allgemeinen sagt man, dass eine Zeche belegt oder in Be- trieb gekommen sei, wenn wirkliche Bergarbeiter in regelmässigen tägUcnen Zeitabschnitten Grubenarbeit unausgesetzt verrichten. Karsten §. 194. — Bergwerke in Betrieb setzen: mit dem Betriebe auf denselben beginnen, im Gegensatz zu: ausser Betrieb setzen: den Betrieb einstellen: Den Eigenihümer . . zur Inbetrieb- setzung des Bergwerks oder zur Fortsetzung des unterbrochenen Betriebes auffordern. Pr. Bö. §. 65. Sein Werk zeitweilig ausser Betrieb setzen. L. D. BO. §. 77. — in Betrieb stehen: betrieben werden \b. betreiben 1. und 2.) : Im Jahre 1859 standen 41 Gruben und 2 Erbstoün im Betriebe, während 67 Gruben fristeten. Z. 8., A. 23. Ein alter Kupfererzbau, . . derselbe hat nicht im Betriebe gestanden. 15., A. 136. 2.) die Herstellung eines einzelnen Grubenbaues; auch der hergestellte Bau selbst: Betrieb der Baue mit Bezug auf schlagende Wetter. Z. 2., A. 387. Obgleich die Eisensteinflötze in dem Steinkohlengebirge zwischen den Steinkohlenßötzen aufsetzen , so werden die Betriebe zu der Gewinnung der Steinkohlen und des Eisensteins doch meistens getrennt erhalten. Z. 3*, B. 31. Berge . . durch besondere Betriebe in der Grube beschaffen. Lottner 352. 346. Betrieb von Abteuf en. G. 1., 251. 629. Durch- schlagsbetrieb. VoiBühr. A. §. 18. Betrieb eines Bohrlochs. Z. 7., B. 34. ; 9., B. 154. Ortsbetrieb. 8., A. 178. G e gen orts betrieb. Bergm. Taaohenb. 2., 125. Die Erlangung der örundstrecke twi 327 Lchtr. zugleich mittelst Feld- und Gegen- ortsbetriebes. Mansf. Y. B. pro 1866. pag. 20. Betrieb des Querschlags. Z. 9., B. 183. Stollenbetrieb. Streckenbetriebe. 3.,B. 30. Unterirdischer Betrieb. 8., A. 180. — 3.) von Maschinen : der Gebrauch, die Anwendung maschineller Kräfte beim Bergbau, insbesondere zum Zweck der Förderung, Fahrung, Wasser- und Wetterlosung : Die auf dem Schachte aufgestellte Fördermaschine ist in Betrieb gesetzt und der Pferdegöpel abgeworfen. Z. 15., A. 130. Inbetriebsetzung der Fahrkunst. Z. f. BB. 8., 438. — 4.) Förderung (s. d.) : Grubenwagen, welche beim Schachtbetriebe auf Schalen gefördert werden. Riiha 308. In Betrieb stehende Bremsberge, Bremsschächte und Rolllöcher [Bremsberge, welche augenblicklich zur Förderung benutzt werden , durch welche Förderung stattfindet]. Z. f. BB. 8., 438. Bgtriobsboamtß m. — 1 .) im w. S. jeder zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes auf einem Bergwerke angestellte Grubenbeamte (Betriebsführer, Stei- ger, technischer Aufseher); 2.) im e. S. derjenige Grubenbeamte, unterdessen Digitized by Google Betriebsfuhrer — Blatt 99 Oberleitung der gesammte Betrieb steht iBetriebsführer) : Wenokenbach 23. S. BO. t. 16. Juni 1868. §. 63. Betriebsführer m. — Betriebsbeamter (s. d. 2.) : Pr. Bö. §§. 72. 74. Betriebsplan m. — ein Entwurf, nach welchem der Betrieb eines bestimmten Bergwerks während einer gewissen Zeit geführt werden soll : Damit den . . gesetz- Uchen Erfordernissen des Grubenbetriebes . . die nötkige Gewähr verschafft wird, . . hat das Gesetz [das Bergesetz für das Königreich Sachsen] jedem Grttbeneigenthikner die Verbindlichkeit auferlegt, Betriebspläne für ihre Gruben . . einzureichen, in welchen Plänen vornehmlich der Zweck , welcher bei dem Bergbaubetrieb verfolgt werden soll, die Art und Weise der AufschUessung und des Abbaues und die Mittel , welche hierzu ange- wendet werden sollen , insbesondere welche Anstalten zur Wetter- und Wasserlosimg sowie zur Förderung und Aufbereitung der Erze, welche Hülfs- und Versuchsbaue unternommen tmd mit welchen Kräften , welcher Belegung und in welcher Zeit der Betrieb ausgeführt werden soll, anzugeben ist. Kreisner 332. Fr. Bö. §§. 67. 68. Betstunde/. — die Zeit, in weicher die Bergleute ihr Berggebet (s. d ) ver- richten: Die Bergleute fahren des Morgens um 4 Uhr an, halten bis 9 Beistunde tmd gehet alsdenn ein jeder an seine Arbeit. Züokert l., 44. Bentier m. — mundartl. (commern'scher Bleierzbergbau) — Förderarbeiter, Fördermann (s. d.) : Z. 14., B. 173. Bewässern tr. — wässern (s. d. und Wässerung) : Serlo 1., 319. 333. • Beziehen tr. — beschlagen (s. d.) : Em Stamm, der die natürliche Verbmdtmg aller seiner Fasern behält, kann mehr tragen als einer, wo ein Theil der Fasern getrennt tmd beschädigt ist. Das Grubenzimmerholz .soll daher in semer natürlichen Rundung ge- braucht und nicht behaut oder bezogen werden. Deliu* §. 241 . Man weiss aus der Er- fahrung, dass ein bezogenes Eichenholz nicht so leicht verfault als ein unbezogenes. $. 292. **Bldmark, Blm&rk n. — Grenzzeichen, Grenzpflock; Markscheide (s. d.) : Schladm. Bergb. 1. Lori 4.b- Es sollen alle Lehen oder geding durch vnsere Schiner . . abgezogen werden, doch wellen wir vnsern Gewer ckhen zuelassen, . . das am yeder vnser Gewerckh am geding selbe machen vnd vngeferlich biss auf am Lehen hinlassen, auch das Bydmarckh im anfang selbe verzaichnen müg . . . So am Lehen aufgeschlagen ist, so soll alssdann der Schmer . . dasselb abziehen vnd also das erste Bydmarckh mit ainem auf richtigen [aufrecht stehenden] stueff [Stufe, 8. d. 2.] chreffÜgen [kräftigen]. Ferd. BO. 80. Oritsner 278. Es sollen auch die Pßöck und Eysen oder Pymareh mit allem Vleiss bewart und geverhch nit versezt , verzimmert, verruckt werden. Smlzb. BO. 14. 24. 44. Lori 21 1> 217.»- 286> Anm. Neben BIdmark auch Pidmerk: Ursprung und Ordnungen der Bergwerke 148. — Schmeller2., 612. bemerkt: „Wenn die Form Bimareh die riebtigere ist, to acheint in diesem Substantivum da» tri des alten pimarhan, bimarehon [marhan, marchep m marchen d. i. zeichnen, bezeichnen] den Ton behalten zu haben. " BierSChicht/. — s. Schicht. Blnge/. — s. Pinge. Blftser m. — l.) eine Art schlagender Wetter (s. Wetter) : Schlagende Wetter . . . Dieselben entwickeln sich entweder langsam und eonstant aus der Kohle selbst oder dringen plötzlich unter starkem Druck in Gestalt sog. Bläser mit grosser Heftigkeit aus aufgeschlossenen Klüften in die Baue. Z. 10.. B. 41. Am häufigsten strömen sie [die schlagenden Wetter] aus den Schlechten des Kohls hervor, selten, aber dann mit grosser Gewalt aus einzelnen Gesteinsklüften als sogenannte „Bläser." 3., B. 192. — 2.) bla- Digitized by LjOOQLC 100 Blatt — Blende. sende Wettennasch ine, Wetterbläser (s. d.) : Eine Wettertrommel . . zeichnete sich . . besonders dadurch aus, dose dieselbe je nach der Umdrehung des Rades beliebig als Bläser oder als Satiger wirkte, Z. 2., A. 389. *Blfttt n. — Kluft (s. d.) : Ebenso örtlich [wie Kluft] ist der Sinn des hier find da gebrauchten Wortes: Blatt; (bei dem salzburgischen, tyroler , überhaupt dem öster- reichischen Bergbau) . Im Ganzen ist es dasselbe wie Kluft, obschon solche Blätter auch nicht selten den Gesteinschichten parallel liegen» Man bezeichnet edle — erzführende — und taube Blätter, letztere nicht nothwendig dasselbe was: Gesteinsblätter , welche vielmehr, dem Nebengestein angehörend , die Erzblätter kreuzen, verwerfen u. der gl. Ferner, wenn wie gewöhnlich ein Verein mehrerer zusammen vorkommt, Hauptblätter und Nebenblätter. G. 2., 72. 'Blätterig a. — klüftig (s. d.) : Man muss sich bey allem blätterigen Geiteine hüthen, dass man nicht nach der Lage der Blätter oder zwischen dieselben hineinbohre. Delhis §. 177. Grobblätterichtes oder grobklüftiges Gestein. §. 155. Bey einem durchaus ganzen, festen und unblätterigem Gesteine. §. 285. Bläuel m. auch Bleuel — t.) der blattartige Ansatz an einem Wellzapfen, mit welchem letzterer in die Welle eingesetzt wird: Seh. 2., 16. H. 87.*- ö. 3., 16. — 2.) Krummzapfen (s. d.) überhaupt: CK 3., 16. Anm. Bläuel, Blauel, ursprünglich allgemein : Schlägel , Prügel , namentlich ein runde« Holz mit einem Stiel zum Schlagen und Klopfen der Wäsche und des Flachses. Sanders 1., 157. c- Neben Bläuel auch Bleu, ßleul, Bleuel: Rinmann 2., 120. Gätzschmann 3., 16. — Bleiel: v. Scheuchenstuel 39. — Blei: Wenckenbach v. Bleizapfen. Bläueleisen n. — Piadeisen (s. d.) : Seh. 2., 16. H. 87> Blftuelstange/. — Korbstange (s. d.) : (J. 3., 17. Z. 1., B. 126. BläaOlzapfOü m. — der eiserne Zapfen in der Haspel welle (dem Rundbaume) , mit welchem die letztere in dem Pfadeisen (s. d.) ruht: E. 87. b- 328. ^ Rinmann 2., 120. Bleizapfen m. — Bläuelzapfen (s. d.) : Wenokenbach 24. Blende/. — Verschlag zum Absperren eines Grubenbaues, in der Hegel aus einer von starken Balken zusammengefügten , mit eisernen Bändern beschlagenen Thür bestehend : (J. 3., 16. Feuer blende: Blende zum Absperren eines Grubenbrandes: ö. 3., 27. — Holzblende: Blende aus Holz werk: Man versuchte diesem Brande . . durch Ab- sperrung der in das Abbaufeld fahrenden Strecken mittelst Holzblenden und Quer- dämmen aus Mauerwerk zu begegnen. Z. 9., B. 190. Das Feuer verbreitete sich schnell ttnd entwickelte eine solche Hitze , dass es unmöglich war , seine Dämpfung m anderer Weise als durch schleunigste Aufführung zunächst von Holzblenden und gleich darauf von massiven Querdämmen zu bewirken, ibid. — Sicherheits blende : Wasserblende (s.d.): Berlo 1., 234. — W ass er blende : eine aus starken Balken zusammengefügte, mit eisernen Bändern beschlagene Thor, welche bei dem Betriebe einer Strecke oder eines streckenartigen Baues in einem Felde , wo man mit Wasser angeiüllte alte Grubenbaue oder wasserreiches Gebirge vermuthet, in der Strecke angebracht wird, um bei einem Durchschlagen in die alten Baue und bei plötzlichem Ein- strömen starker Wassermassen den ersten Wasserandrang abzuhalten, damit die Arbeiter Zeit haben sich in Sicherheit zu bringen: Serlo l., 234. Vorsohr. A. §. 1S. — Wetter blende: eine Blende zur Regulierung des Wetterzuges (s.d.): Vorsohr. A. §. 20. 2.) auch Wetterkasten: ein kleines kastenartiges, an einer Seite offenes Gehäuse, in welches das Grubenlicht gestellt wird, um dasselbe bei starker Zugluft Digitized by Google Blendenfeuer — Blind. 101 vor dem Verlöschen zu sichern. Gh 3., 16. Da* Gebuchte soll für die Arbeiter in der Regel (tue Oeüampen in Blenden bestehen. Die Lampe ist an der Blende so gut ztt befestigen, dass sie nicht herausfallen kann. Beim Fahren im Schachte muss die Blende in einem ttm den Hals zu legenden guten Blendenstrick , eingehängt werden* Vorschr. B. §. 5. — 3.) Grubenlicht (s. d.) : Still leg ich dann am sei gen Ende das schwane Kleid der Grube ab. man legt die ausgelöschte Blende und mein Gezähe mir auf's Grab. Gh Sohneider in Grubenklänge 251. 4.) eine Blende machen : in Grubenbauen anstehendes Erz verschmieren, ver- zimmern (s. d.), um es zu verdecken: Binmann 2., 120. Blendenfeuer n. — brennendes Grubenlicht (vergl. Blende 3.) : Vorßchr. B. §. 19. Bletze/. — s. Plötz Bleuel m. — s. Bläuel. Blick m. — 1 .) Anbruch (s. d.) : Die fündigen GescMkke in Zechen hin ttnd her beweisen schöne B lik k e dem Hauer hoch Begehr. Alter Bergreien. Döring 2., 25. In frischen Feld und Strecken bescheer ihm einen edlen Blick. Alter Bergreien. Liederbuch 5. 2.) Abbau mit breitem Blick: s. Abbau 1 und Strebbau (Bau). Blind a. — l .) blinder Finder: zufälliger Finder (s. Finder) : Auch der Gang- bergbau leidet bei dieser Umänderung [der Muthung in das Frei schürt recht] nicht, da der Aufschluss eines Fundes durch das Freischurf reckt ebenso gut gewahrt ist als bei der Lagerungsfrist des Muthers und die Erfa irung, dass taube . . Gänge sich oft bei weiteren Aufschlüssen . . in der Teufe ver edlen, oft genug gemacht wird , um einzusehen, dass es nicht unrichtig sein könne, einem Schürfer ohne Fund . . Rechte u verleihen, die man bisher dem blinden Finder ebenso wie dem rationellsten grossartigsten Bergbauunternehmer gleichmässig . . gewährte, v. Hingenau 370. — 2.) blindes Gebirge, Blind- gebirge: bei dem süddeutschen Salzbergbaue Gebirge , das wenig Salz enthält: Blindes Gebürg , so wenig gesalzen und doch in einem Stuck ist; welches Stuck daher öfters als andere von dem öden Berg gesäubert werden muss. Lori 640. a- Blind- gebirge. Gh l ., 176. — 3.) blindes Geviere: Blindes Geviere , einGeviere, welches bei der Bolzenschrotzimmerung zunächst auf die Tragstempel zu liegen kommt und bei welchem die Gesichter nicht in Ebenen, welche rechtwinklich auf der Axe des Schachtes stehen, sondern in Ebenen, die parallel mit den vier Seitenflächen des Schachtes sind, liegen , weil man mit diesem Geviere mehr den Seiten- als senkrechten Druck abwehren will. Wenckenbach 25. Bericht ▼. Bergb. §. 198. — 4.) blinde Ge werken auch Hocken träger: Gewer- ken, welche nicht im Gegenbuche eingetragen sind : Es kann die Staatsbehörde keinem blinden Gewerken, d. h. einem solchen , der einen Kuxantheil besitzt, ohne solchen zugewährt erhalten zu haben, verantwortlich sein. Freiesleben 138. Anm. Mit Hocken- trägern d. h. blinden Gewerken bauen, die im Register gar nicht aufgezeichnet sind. 248. Anm. — 5.) blinde Muthung: eine Muthung, in welcher der Fundort und da» gefundene Mineral nicht angegeben sind : Auch soll der Bergmeister keine * 102 Blühen — Bohrarbeit. blinde Muthung annehmen, vnd sonderlich auff Fundtgruben, da die Gänge oder Kläffte noch nicht entblössety überfahren oder verschroten seyn. J. BG. 2., 22. Ursp. 217. Bergmeister soll . . keine b linde Muthung annehmen, darinnen weder der Gang noch der Ort des Gebirge benennet. Seh. 1., 23. H. 284> Karaten §. 94. — 6.) blinde Namen, blinde Häuer führen, zur Rechnung bringen: in den Grubenrechnungen Löhne für Arbeiter in Ansatz bringen, die gar nicht gearbeitet haben : Dass keine fal- schen oder b lin de Na hmen zur Rechnung gebracht werden. Löhneyss 284. Schichtmeister sollen bei Entsetzung ihres Dienstes keine blinden Nahmen in den Registern führen. Sch. 1 ., 121. Schichtmeister sollen keine blinden Hauer führ en , falsche Schichten verschreiben. Schles. B. C. 47., 10. Br. 1005. Sch. 2., 16. H. 286.a- — 7.) blinder Schacht, auch Gesenk, Esel: ein Schacht, welcher nicht von der Erdober- fläche , sondern von einem anderen Grubenbaue aus niedergebracht und dessen Mündung daher am Tage nicht sichtbar ist : Erreichte ein solcher [Reifen-] Schacht das feste Liegende eines Ganges, so wurde derselbe entweder flach fortgesetzt, oder m einem nach dem Hangenden getriebenen Querschlage ein blinder Schacht {Gesenk), s. g. Esel abgeteuft. Berggeist 12., 13> Z. 10., B. 17. 25. Auf der Grube N. wurde der Kunstschacht durch ein blindes Abteufen bis zur 130 Lachtersohle niedergebracht. 8., A. 50. — 8.) blindes Treiben, auch Blindtreiben: Treiben (Fördern mit dem Göpel) , bei welchem die geförderten Mineralmassen nicht bis auf die Erd- oberfläche, sondern nur auf einen höher gelegenen Ort (eine höhere Sohle) in der Grube selbst geschafft werden : Gr. 3., 17. Karaten Arch. f. Min. 5., 287. Anm. Von den vorangeführten' Bedeutungen entsprechen einander einmal die zu 4. und 5. und das andere Mal die zu 7. und 8. Im ersten Falle (4. und 5.) hat blind überhaupt die Bedeutung von „den gesetzlichen Erfordernissen nicht entsprechend, rechtlich nicht anerkannt ;" zu 7. und 8. ist blind soviel als „nicht auf der Erdoberfläche (zu Tage) sichtbar , verdeckt." Der letzteren Bedeu- tung entspricht auch das englische „blind ledge", eine nicht zu Tage ausgehende, an der Erdober- fläche nicht sichtbare Lagerstätte. Zeit sehr. f. BR. 9., 392. Blühen intr. — ausblühen (s. d.) : Eine Anweisung zu diesem Zinstem ist, das er gemeiniglich an den Tag blüet , vnd geschah von sich stost. Ursp. 60. Blume/ — Schweif (s. d.) : Serlo 1., 48. Bock m. — 1.) auch Markscheiderbock: ein kleines tragbares Holz- gestell , an welchem bei markscheiderischen Aufnahmen die Messschnur befestigt wird : v. Schenchen&tuel 40. — 2.) zwei in die Erde eingegrabene, oben durch einen Holm (s. d.) zusammengehaltene Hölzer, welche den Steg (s. d. 2.) der Feldkünste tragen: Sch. 2., 16. H. 90.» Delhis §. 540. — 3.) Docke (s. d.) : Berward 12. H. 90. • Bohr m. und n., Mehrz. Bohre — Bohrer (s. d.) : Fällt euch etwa eine Feste vor, so nehmet ihr alsdann die Bohr und thut sie bald zersprengen. Alter Bergreien. Döring 2., 90. Da schwingen wir den Schlägel frei und drehn den Bohr behende. Perlberg bei Kolbe 2., 102. Ein einmännisches, zwewiännisches Bohr. Rziha 221. Bohrarbeit/. — die Gesammtheit der zur Herstellung von Bohrlöchern er- forderlichen Arbeiten: Einmännische, zweimännische Bohrarbeit [s. einmännisch] . Z. 14., B. 292. Bohr- und Schiessarbeit. 13., B. 245. In der einfachsten Form sind die Bohrarbeiten ein Hilfsmittel zur Orientinmg für spätere Schürfarbeiten ; auch dienen sie in dieser Gestalt zur Auffindung von oberflächlichen Lagerstätten, wie Digitized by VjjUUy IC Bohrbündel — Bohren . 1 03 Baseneisenstein und Torf. Grossartig dagegen entwickelt sind sie in den ausgedehnten Tief- bohrungen der Neuzeit, deren Zweck ist die Aufsuchtmg von Steinkohlen, Steinsalz, Sool- quellen und anderen Mineralquellen , sowie die Herstellung artesischer Brunnen. Bohr- arbeiten kommen ferner beim eigentlichen Bergbaubetriebe vor, wie beim Abbohren der Wasser in Schächten, beim Abzapfen alter Gesenke ( Vorbohren) in kleinem Massstabe zur Herstellung des Wetterzuges. Serlo 1., 51. Aufsuchttngder . . Fossilien vermittelst Auf- schhiss- oder Bohrarbeiten. L, D. BO. §. 6. Bohrbfindel n. — eine Vorrichtung, welche den Zweck hat, bei dem Ab- schrauben eines Stangenzuges (s. d.) das noch im Bohrloche hängende Gestänge (8. d. 1.) an einer Stelle , wo keine Wulst (s. d.) ist, abzufangen, und aus zwei um einen gemeinschaftlichen Zapfen drehbaren Schenkeln besteht, die mit Ein- schnitten zur Aufnahme der Bohrstange versehen sind und durch eine schlüssel- förmige Schraube fest an die Stange angeschraubt werden (vergl. Bohrgabel): Serlo 1., 86. Bohrbuch n. — Bohrregister (s. d.) : Aohenbach 100. Bohrdeckel m. — Bohrscheibe (s. d.) : Ct. 1., 393. Bohrelsen n. — Bohrstange (s. d.) : Beyer Otia met. 3., 123. Bohren — I.) tr. und intr. ; die zur Herstellung von Bohrlöchern erforder- lichen Arbeiten ausführen : Zu solchen Schiessen muss ein Loch in das Gestein gebohret werden , das Loch muss aber also gerichtet werden , nachdeme eine Wand oder Stück soll abebrechen: und nachdeme die Wand gross oder kleine , oder nachdem sie grossen Zwang leiden muss, wird das Loch klein oder gross , seichte oder tief gebohret und wird offt- mahls uff ein halb Lachter tieff und drüber gebohret. Bössler 62.*- An dem Orte , wo gebohret werden soll, klebet der Steiger einen kleinen dünnen Stock mit Letten an, und zwar in der Richtung , in der man bohren soll, söUg und gerade in das Ort oder seiger auf einen Stoss und im Absinken, oder seitwärts oder niederwärts. Oalvör 2., 20. Wetlen die Strossen in denen Gruben untersc eydUch , soll jeder Grubensteiger seine Strossen zum fiffteren behawen und deren Gelegenheit wol beobachten, dass, wo er einigen Vortheil dabey vermeinet, da derselb mit Schlegel und Egsen . . abzubrechen, soll er auff solchen Strossen vit stracks bohren und das Pulver tmnöthiger Weise verschiessen lasseil . Churk. BO. 7 ., 27. Br. 618. Jeder Bergmann weiss, dass das Bohrloch gleichförmig und ordentlich rund gebohrt werden muss. Ood. 154. Diese grosse Berg -Bohrer werden bei Durch- schlägen gebrauchet und wenn damit behutsam verfahren wird, können damit viele Lachter Ort-weise und noch besser unter sich gebohret werden. Welche Art zu bohren jedoch nicht zum Schiessen gehörig ist. Beyer Otia met. 3., 124. Man pflegt so lange fort zu bohren, bis man entweder die vermuthete Lagerstätte erreicht hat oder aus dem Bohrmehl eitie Gesteinsschicht erkennbar wird, welche die geologische Gewissheit gibt, dass die gesuchte Lagerstätte in dieser Gegend nicht vorhanden sei. v. Hingenau 73. Verstwhe, Schächte in grossen Dimensionen zu bohren. Z. 5., A. 35. Bohren durch Menschetikräfte. 7., B. 30. Bohren mit Dampfkraft, ibid. Während man mit der RiUschscheere in der 12stundigen Schicht 9 bis 18 Zoll bohrte, durchteufte man mittels des Freifallstücks in derselben Zeit 24 bis 30 Zoll. 41. Es bohrt sehr fest [das Bohren geht wegen Festigkeit des Gesteins langsam vorwärts] ; auf 10" Tiefe wurden 3l/j Stunde ver- wendet. 1., B. 107. Es bohrte ausgezeichnet gut. In einer Hitze wurden mit 275 Schlägen 15 Zoll erbohrt, worauf abwechselnd Hitzen folgten , in denen 5, 6, 4, 7 und 3 Zoll gebohrt wurden. 81. drehendes' Bohren, Drehbohren: diejenige Art und Weise des Bohrens, bei welcher der Bohrer durch Drehen gehandhabt wird, im Gegensatz zu st o säen- des Bohren, Stoss bohren: bei welchem der Bohrer durch Heben und Nieder- fallenlassen gehandhabt wird : Ganz lockere und weiche Massen , wie Sand und Thm Digitized by Google r : :_- -=-i ^i» innere ^*^ J» ** --■rrwi.'virwir fto - • —-«, *»»?» 3*-*r*m t.-«- ««rr mrx lOwcra -•■ .«. .-*? ivnchasen ■.. r. -*.. *-2_ — .. —-*.-. ~^a . - uaie Art des - - _ --u^i ^^cawniigem _■ _- -TL T-rje IC» 30QTCBS _r-r a. -in cm "seile be- . _ "- i . --*-i . ".!.:£ **trd. im _- _ Ä" _r^c jei weichem v=ir -i —m i^urzEstänge -r* -i j— • . Arf "» .euerralleii- *e»-*- w -w^. 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Bergb. 5., 292. 6.1., 339. Lottner 344. — b.) auch Erdbohrer: ein ver- schieden konstruiertes, entweder in Form eines einfachen Meisseis gestaltetes oder aus verschiedenen Meissein, Schneiden und Spitzen zusammengesetztes Eisenstück, das durch Drehen oder durch Heben und Fallenlassen gehandhabt wird, zu diesem Zwecke mittels aufgeschraubter Stangen oder eines Seils mit einem Apparate in Ver- bindung gesetzt ist und dazu dient, Bohrlöcher behufs Aufsuchung von Lagerstätten nutzbarer Mineralien odei Quellen, behufs Anlegung von Schächten u. s. w. nieder- zubringen (vergl. Erdbohrloch) : Lottner 338. Abbohrer, auch Ausbohrer: ein langer Handbohrer mit schmaler Schneide, mittels dessen ein bereits bis auf eine gewisse Tiefe ausgehöhltes Bohrloch vollends abgebohrt, vollendet wird: 6. 1., 366. Da sich die Ecken des Meisseis abnutzen, das Nachbüchsen eines Sprengbohrloches aber eine Thorheit sein wurde, so bedarf man zur Vollendung eines Bohrloches mehrerer Bohrer , von denen der zuerst gebrauchte die kürzeste Stange und breiteste Schneide, der letzte (Abbohrer) die längste Stange und schmälste Schneide besitzt. Lottner 344. Serlol.,147. — Anfangsbohrer, auch Anfänger , Vorstecher: ein kurzer Handbohrer mit breiter Schneide, mittels dessen ein Sprengbohrloch zu bohren angefangen und bis auf eine gewisse Tiefe hergestellt wird : RinmanD 1., 585. Bei Ansetzung eines Bohrloches würde es unbequem sein , so- gleich den langen Bohrer zu gebrauchen. Man bedient sich daher für den Anfang eines kurzen Bohrers von 10 bis 12" Länge. Ein solcher Bohrer heisst Anfangsbohrer oder Anfänger und wird enticeder besonders gemacht oder man bedient sich dabei solcher Bohrer, deren Länge durch den Gebrauch bereits abgenommen hat. Karsten Arch. f. Bergb. 5., 296. 0. 1., 366. Serlo 1., 147. — Ausbohrer: Abbohrer (s. d.) : Man bedarf zu Bohrung eines Lochs drey Bohrer , welche besondere Namen erhalten , nämlich : Anfangsböhrer , Mitielböhrer und Ausböhrer. Der erstere ist der kleinste und dichte , der letztere der grösste und dünnste , der mittlere Mit zwischen beyden das Mittel. Binmann 1., 585. Der Vorbohrer zum Ausbohren eines eimnännischen Loches ist am Kopfe 1 Zoll, der Nachbohrer 7/8 und der Ausbohrer 3/4 Zoll im Durch- schnitte dick. Delius §. 165. — Beschlussbohrer: Abbohrer (s. d.) : Karsten Arch. f. Bergb. 1., 161. — Büchsbohrer auch Glockenbohrer : Büchse (s. d. 2.) : In Folge Abweichung der Bohrlöcher voti der kreisrunden Form wurde oft der Frfolg der Bohrarbeiten so zurückgehalten, dass man auf die Herstellung der kreisrunden Form häufig wiederkehrende Arbeiten verwenden musste. Man verrichtete dieselben, die Glättung und Abrundung der Bohrwand , meistens mit dem Glocken- oder Büchsbohrer. Z. 9., B. 265. Die Vollkommenheit, mit welcher diese Meissel arbeiteten , ergiebt sich daraus, dass die Anwendung glockenförmiger Büchsbohrer nie nöthig geworden ist. 1 ., B. 95. Kanten Arch. f. Min. 6., 353. — Drehbohrer: ein durch Drehen gehandhabter Bohrer: Eüha 65. — ein-, zwei-, drei-, mehr mann i scher Bohrer: s. ein- männisch. — Erdbohrer: a.) Bohrer zur Herstellung von Erdbohrlöchern über- haupt: Binmann 2., 566. Zur Aufsuchung der Braunkohlen wendet man, da dieselben meist eine sanfte Lagerung haben und mit mächtigen Diluvialschichten und schwimmenden Sandlagen überdeckt sind, die sich mit Schächten und Stalin schwer durchörtern lassen, den Erdbohrer an. Derselbe besteht ganz aus Schmiedeeisen und ist aus 3 Theilen: 1.) dem Ober- oder Kopfstück, 2.) den Schaft- oder Mittelstücken, 3.) den eigentlichen Bohrstucken zusammengesetzt. Das Ober- oder Kopfstück, der Krückel, besteht aus einer Veith, Bergwörterbuch. 14 Digitized by LjOCKJLC 106 Bohrer. 2 bis 2lfa Fuss langen Stange, welche an ihrem unteren Ende mit einer Schraubenmutter und am oberen mit einem Oehr versehen ist. Erstere dient zur Verbindung mit den Mittel- stücken, das letztere zur Aufnahme einer hölzernen circa 4 Fuss langen Handhabe, des sogenannten Drehbündels, durch welches das Drehen des Bohrgestänges bewirkt wird. Die Schaft- oder Mittelstücke, welche bei zunehmender Teufe des Bohrlochs zur Verlänge- rung des Bohrgestanges dienen, bestehen aus eisernen Stangen, welche entweder einen kreis- förmigen oder achteckigen oder quadratischen Querschnitt haben. Die Stärke der Stangen richtet sich nach der Tiefe, bis zu welcher man bohren will und nach der Weite der Bohr- löcher . . . Die Länge der einzelnen Stangen beträgt in der Regel 1 Lachter, doch wendet man zur bequemen Verlängerung des Gestänges bei zunehmender Bohrlochsteufe auch Stangen von xj^, XU Uf*d f/s Lachter an. Die gewöhnlichste Methode zur Verbindung der einzelnen Stangen unter sich, sowie mit den Kopf- und Bohrstücken ist die durch Schrauben und Muttern . . . Die eigentlichen Bohrstücke sind je nach der Beschaffenheit des zu durch- örternden Gebirges verschieden. Z. 7., B. 224. 225. — b.) Schneckenbohrer (s. d.) insbesondere : Lottner 337. — Erweiterungs bohrer : ein Erdbohrer mit einem starken Meissel (Vorbohrer) , mittels dessen zum Zweck der Herstellung eines Bohr- loches das Gebirge bis zu einem bestimmten Umfange ausgebohrt wird, und zwei oberhalb des Meisseis angebrachten und über denselben hinausreichenden Nach- schneiden, durch welche das Bohrloch bis zu derjenigen Dimension, die es überhaupt erhalten soll, erweitert wird: Z. 1., B. 84. — Federbohrer: ein Bohrer, der bei dem Einsenken von Röhren in ein Bohrloch gebraucht wird , um das an den Bohr- lochswänden vorstehende Gestein , welches das Niedergehen der Röhren verhindert und von den Röhren selbst nicht abgestossen oder abgeschnitten werden kann , zu entfernen: Z.3., B. 240., 7., B. 231 ., 11., B. 54. — Esbohrer: Meisselbohrer mit einer S-förmigen Schneide: Serlo 1., 57. — Freifallbohrer: Erdbohrer mit soge- nanntem Freifallstücke (s. d.) : Der Kind sehe Freifallbohrer. Lottner 339. — Gestängebohrer: Bohrer beim Gestängebohren (s. bohren) : v. Soheuchenstuel 100. — Hand bohrer: ein Bohrer zur Herstellung von Sprengbohrlöchern überhaupt, insbesondere ein solcher, welcher bei dem einmännischen Bohren (s. einmännisch) gebraucht wird: Beyer Otia met. 3., 125. Einmännische Bohrer nennt man auch Handbohrer, (J. 1., 361. — Hohlbohrer: ein Erdbohrer, welcher hauptsäch- lich zum Vorbohren in festem Thon und Kohle dient und aus einem vertikalen Spalte besteht, dessen eine in der Regel mit einem schneckenförmig gewundenen Ansätze versehene Seite in eine Schneide endigt: Z. 7., B. 226. Serlo 1 ., 54. — Klauen- bohrer : ein Meisselbohrer mit grader , in der Mitte aber ausgehauener Schneide : 0. 1., 341. — Kolben bohrer : ein Bohrer mit kolbenförmigem Bohrkopfe von in der Regel vierseitiger Grundfläche , deren Ecken durch Aushöhlen der dazwischen liegenden Seiten zu scharfen Spitzen ausgezogen sind und deren Mitte in eine stumpfe Spitze ausläuft: (J. 1., 344. Der Kolbenbohrer wird durch vier ausge- schweifte Flächen gebildet, hat aber keine Schneiden wie der Kreuzbohrer, sondern fünf hervorragende scharfe Spitzen , von denen eine in der Mitte, die vier andern rechtwinkUch über Kreuz stehen. Karsten Arch. f. Bergb. 5., 294. Z. 7., B. 226. — Kreuz- bohrer : ein Kolbenbohrer mit zwei einander kreuzenden, gebrochenen Schneiden : G. 1 ., 345. Der Kreuzbohrer besteht aus vier ausgeschweiften Flächen, durch welche zwei sich kreuzende Schneiden gebildet werden, die da, wo sie im Mittel des Bohrers zu- sammenlaufen , eine hervorragende Spitze bilden, die bald mehr hervorstehend, bald mehr niedergedrückt gearbeitet wird, wie es die Beschaffenheit des Gesteins erfordert. Er ist nur auf mittehiässig festem Gestein anwendbar, da das Bohren mit demselben ohnehin lang- samer wie mit dem Meisselbohrer geht. Kanten Arch. f. Bergb. 5., 293. Z. 7., B. 226. — Kronenbohrer: ein Kolbenbohrer, der sich in der Mitte der Grund- fläche nicht zur Spitze erhebt, sondern hier vertieft; ist: Beyer Otia met. 3., 124. Karsten Arch. f. Bergb. 5., 294. ö. 1., 346. Z. 7., B. 226. — La sehen bohrer: Digitized by Google Bohrer. 107 Meisselbohrer mit sogenannten Ohrenschneiden, d. h. Schneiden (Ohren oder La- schen), welche 1 Zoll über der Meisselschneide am Spaten angebracht, 3 Zoll breit, dem Bohrlochsumkreise entsprechend abgerundet, von innen nach aussen zuge- schärft, die Bohrlochs wände abrunden und so gewissermaassen mit dem Vordringen des Mc isseis das Nachbüchsen bewirken : Serlo 1 . , 56. — Meissel bohrer : ein Bohrer, welcher in einer breiten meissel förmigen Schneide mit einer einzigen Schärfe endigt: Kolben- und Kronen- Bohrer sind die ältesten, welche man von der ersten Erfindung an allein verwendete und erst von da an alknähUg gegen die Meiselbohrer vertauschte, G. 1., 347. Beyer Otia met. 3., 124. Es giebt der verschiedenen Arten von Meissel- bohr er n eine sehr grosse Menge; sie lassen sich jedoch alle unter /olgende drei Ab- iheilungen bringen: Meisselbohrer mit bogenförmiger Schneide . . nttr auf ganz mildem Gestein anwendbar. . . Meisselbohrer mit zugeschärfter Schneide . . für Gesteine mittlerer Festigkeit . . . Meisselbohrer mit gerader stumpfer Schneide . . für das aUerfeslc Gestein bestimmt. Karsten Arch. f. Bergb. 5., 292. 293. Bei Durchstossung festerer Gesteinsschichten oder grösserer Geschiebe kommt vorzugsweise der einfache Meis- selbohrer, und nur wenn die Schichten sehr fest sind oder sich Ungleichheiten in dem Bohrloche gebildet haben , der Kreuz- oder Kronenbohrer zur Anwendung, Z. 7., B. 226. — Letten bohrer: s. d. — Mittelbohrer: ein längerer Handbohrer, mittels dessen ein durch den Anfangsbohrer vorgebohrtes Bohrloch bis zu einer gewissen Tiefe weiter gebohrt wird: Binmann 1., 585. 0. 1., 366. Berlo 1., 147. — Nachbohrer: ein Bohrer zum Nachbohren (s. d.) : Delius §. 165. — Sackbohrer: ein Erdbohrer von eigenthüralicher Konstruktion, welcher gleichzeitig zum Los- trennen des Gesteins und zum Ansammeln und Entfernen des losgetrennten Ge- steins dient und zu diesem Zwecke mit zwei, hinter den beiden sogenannten Kasten- stücken angebrachten Säcken (Bohrsäcken) versehen ist, welche bei dem Drehen den Messern nachschleifen und das über die Schneiden hingleitende losgeschnittene Gestein in sich aufnehmen: Z, 3., B. 229. ff. ; 11., B. 54. — Sandbohrer: ein Erdbohrer zur Durchbohrung von Sandschichten: Hartmann 1., 470. — Schlag- bohrer : ein Handbohrer , der durch Schläge mit dem Fäustel in das Gestein einge- trieben wird: Bsiha 65. — 8 ch langen bohrer : ein spiralförmig gewundener Erd- bohrer , welcher unten in zwei nach auswärts gerichtete verstählte Spitzen ausläuft : Lettner 337. — Seh necken bohrer: ein Hohlbohrer, der im Wesentlichen aus einem hohlen spiralförmig gewundenen Eisenstücke besteht , das in eine gedrehte Spitze ausläuft und dessen eine Längseite eine Schneide bildet: Z. 7., B. 226. Lottntr 337. — Schraube n bohrer : Schlangenbohrer (s. d.) : Lottner 337. — Schwal- benschwanzbohrer: ein Meisselbohrer mit konkaver, einwärts gekrümmter Schneide: Binmann 1., 585. G. 1., 341. Schwalbenbohrer. Beyer Otia met. 3., 124. — Seil bohrer: Bohrer beim Seilbobren (s. bohren): Karaten Arch. f. Min. 6., 343. 361. — Spiralbohrer: Schlangenbohrer (s. d.) : Serlo 1., 54. — Stoss- bohrer : ein Handbohrer , welcher durch Stossen gehandhabt wird : Sind die Löcher [Sprengbohrlöcher] über 5 Fuss tief, so wird das Gewicht des Bohrers als Stosskraft benützt, man stösst mit diesem Gewichte das Loch nieder und heisst solche Bohrer Stoss- bohrer. Biiha 81. — Trocken bohrer : s. d. — Ventilbohrer: ein Hohlbohrer zur Durchbohrung von schlammigen Massen oder losem Sande: Der Ventilbohrer, ein hohler aus Eisenblech zusammengenieteter 2xji Fuss langer Cy linder , am oberen Ende mit einer zweiarmigen in einer Schraube endigenden Gabel, durch welche die Verbindung mit dem Gestänge hergestellt wird, am untern Ende mit einer Schneide und itn Innern mit einer Ventilklappe versehen. Durch einfaches Aufheben und Fallenlassen des Gestänges füllt sich der Bohrer alknähUg, indem die schlammigen Massen über das Ventil treten. Z. 7., B. 225. — Vorbohrer: Bohrer zum Vorbohren (s. d. und Erweite- rungsbohrer): Achenb&ch 94. Z. 1.. B. 84. — Zettbohrer: ein Meisselbohrer mit einer Schneide, die einem Z entspricht: Serlo 1., 57. Digitized by Google 108 Bohrer — Bohrklotz. 2.) Bohrhäuer (s. Häuer) : Diese Grube ist . . mit 5 Arbeitern belegt, als 1 Paar zweymamdschen und 2 einmannischen Bohrern und 1 Ausschläger. Voigt 186. Bohrer m. — Bohrer (s. d.) : Einmännische Bohrer eines guten Daumens stark. Beyer Otia met 2., 68. Seh. 2., 16. H. 90. b Bei dem Ein- und Ausführen des Ge- zähes durch die Mannschaft sind die einzelnen Stücke gehörig mit einander zu verbinden ; namentlich sind die Bohrer und das Schiesszeug mit festen Bohr er stricken anzu- schleifen. Voraohr. B. §. 17. Bohrfäustel n. — - s. Fäustel. Bohrfand m. — 8. Fund. Bohrgabel f. — eine Vorrichtung , durch welche beim Abschrauben eines Stangenzuges das noch im Bohrloche hängende Gestänge an der Wulst (s. d.) der obersten Bohrstange abgefangen und unterstützt wird (s. Bohrbündel) : Berlo 1., 87. • Bohrgerüst n. — eih über einem Erdbohrloche errichtetes Gerüst mit Vor- richtungen, um das Bohrzeug (s. Zeug) in das Bohrloch einzulassen und herauszu- ziehen: Leonhard 25. Bohrgestänge n. — s. Gestänge 1 . Bohrgezähe n. — s. Gezähe. Bohrgraupe/., auch Bohrknörper — ein beim Bohren (s. d.) abge- sprengtes kleines Gesteinsstück: Die aus der Bohrmasse ausgewaschenen Bohr- graupen. Z. 1., B. 97., 107. Bohrgrus n. und m. — die bei dem Abbohren eines Bohrlochs losgebohrten Massen, die Bohrmasse. Bohrguhr/. — Bohrschmand (s. Schmand) : Richter 1., 133. Bohrhäuer m. — s. Häuer. Bohrhitze/. — Hitze (s. d.) : Berlo l., 92. Bohrig, bohlig a. — ein-, zwei-, dreiböhrig: von Röhren: ein-, zwei-, dreimal ausgebohrt und danach von engerer oder weiterer Oeffnung : Einböhrig wird eine Röhre genennet, deren ausgebohrte Hölung einen Zoll im Durchmesser hat, und also auch nach Verhältniss zweyböhrig , dreyböhrig u. s. w., wonach die Auf- schlagwqsser gemessen werden. Bergm, Wörterb. 104.*- Eine 12 bohr igte 'Röhre. Eößßler 43b- g r o 8 s -, klein böhrig : von grosser , kleiner Oeffnung : Ein Satz , nachdem er geUedert, zugericht, grossböhrigt ist. Bössler 4 3 . b# Bohringenieur m — Bohrmeister (s. d. 1.) : Z. 1., B. 106. Bohrkaue y. — s. Kaue. Bohrkern m., auch Kern — ein Stück Gestein von zapfenförmiger Form, welches bei Erdbohrungen mittels besonderer Instrumente im Bohrloche ausgebohrt wird, um die Beschaffenheit des erbohrten Gebirges und namentlich auch das Fallen der Gebirgsschichten festzustellen: Z. 15., A. 147. Bohrkeule/. — ein Instrument, mittels dessen bei dem Verfetten (s. d. 1.) von Erdbohrlöchern der Thon festgestampft und in die Wandungen des Bohrlochs eingedrückt wird : Berlo 1., 118. Bohrklotz m. — die besonders starke und schwere Bohrstange (s. d. 2.), welche den fallenden Theil des Freifallapparats oder der Rutschschere mit dem Meissel verbindet: Berlo 1., 67. Digitized by Google B ohrknörper — Bohrloch . 1 09 BohrknÖrjKH* m. — Bohrgraupe (s. d.) : Die durch den Stoss des Meisseis gelösten und aufwärts gejagten B ohrknörper. Z. 1., B. 74. Bohrkopf m. — das meissel- oder kolbenförmige Ende eines Handbohrers : Der wichtigste Theil des Bohrers ist der Bohr köpf, als der arbeitende Theil. G. 1., 339. BohrkrätzCI* m. — Krätzer (8. d.) : Bohr-Krätzer ist ein Instrument, . . womit das Bohr-Mehl aus dem Bohr-Loche ausgeräumet wird. Minerophilus 141. Bohrkruck, Bohrkrflckel m., Bohrkrficke/. — eine an dem oberen Theile des Bohrgestänges horizontal befestigte hölzerne Handhabe, mittels deren das Um- drehen des Bohrers bewerkstelligt wird : Z. 1.. B. 85. ; 7., B. 228. Lottner 340. Bohrkunst/ — Bohrarbeit (s. d.) : Serlo 1., 70. Bohrlappgn m. — Der Bohrlappen dient, eingesteckt in dieüese des Krätzers, zum Reinigen des nassen oder schmandigen Bohrloches. Riiha 114. Bohrlehre/. — Lehre (s. d.) : G. I., 472. Bohrloch «., auch Loch — 1.) auch Sprengbohrloch: ein behufs Los- sprengung von Gesteinamassen mittels Bohrers und Fäustels in das Gestein gearbei- teter cylin drisch er Raum (vergl. bohren) : Die RicJdtmg der Bohrlöcher ist abhängig von der Zerklüftung des Gesteins und der Stelle, wo das Pulver wirken soll. Lottner 344. Die Weile und Tiefe der Bohrlöcher hängt von der Stärke der Ladung , letztere und sonach jene mit ihr, von der Gröse der Masse ab. welche durch den Schuss abgetrennt werden soll. G. 1., 360. — 2.) auch Erdbohrloch: ein behufs Aufsuchung von Lagerstätten nutzbarer Mineralien , von Quellen , behufs Anlegung von Schächten, Abführung von Wassern, Zuführung frischer Wetter in Grubenbaue u. s. w. mittels des Erdbohrers (s. Bohrer b.) hergestellter cylindriscber Raum von in der Regel grösserer Tiefe : Zweck derselben [der Bohrarbeiten] ist die Herstellung einer cyUndri- schen* seiger durch das Gestein in die Teufe reichenden Röhre, des Bohrlochs. Lottner 337. F i r 8 1 e n bohrloch : ein in der Firste (s. d. 1.) gestossenes Bohrloch : Serlo 1., 1 29. — Fund bohrloch : ein Bohrloch, mittels' dessen ein Fund (s. d.) gemacht worden ist : Das Fundbohrloch der Muthung B., welches . . ein Steinkohlenßötz erreichte. Z. 8., A 39. — K o n t r o 1 bohrloch : ein Bohrloch, welches niedergebracht wird, um festzustellen, ob ein Fund (s. d.), der nicht genügend nachgewiesen werden kann, auch wirklich gemacht worden ist. — Schürf bohrloch : ein behufs Auf- suchung von Lagerstätten nutzbarer Mineralien niedergebrachtes Bohrloch : In einem Sc h ü rfb ohr loche bei K. wurde . . ein Stemkohlenßötz durchbohrt. Jahrb. 2 . , 2 1 6 . a* — Sohle n bohrloch : ein in der Sohle (s. d. 1.) gestossenes Bohrloch: Karsten Arch. f. Min. 6., 101. — Vorbohrloch: a.) ein Bohrloch, mit welchem vorgebohrt wird fs. vorbohren) : [Es] sind die Vorbohrlöcher so zu setzen, dass kein Raum von mehr als einem Lachter ununter sucht bleibt. Aohenbaoh 94. VorBohr. A. §. 18. — b.) ein enges Bohrloch, welches beim Abbohren von Bohrlöchern vorgestossen und demnächst zum Bohrschacht erweitert wird : Serlo 1., 429. 430. — W a s s e r bohrloch : Bohrloch zur Abführung von Wassern (vergl. abbohren 4.b. und 5.) : Wasserabbohrlöcher. Mansf. V. B. pro 1866. pag. 4. — Wette r bohrloch : ein behufs Zuführung frischer Wetter in Grubenbaue hergestelltes Bohrloch : Bei dem sich nicht tief unter Tage beicegenden Braunkohlenbergbaue . . hat sich die Herstellung von Wetterbohr- löchern statt der kostspieligeren Wetterschächte an wetterbenöthigten Punkten vortrefflich bewährt. Z. 2., A. 386. Bohrlöcher auf-, ausbohren: den Besatz abbohren : s. Besatz. — Bohr- löcher aus-, verletten: s. aus-, verletten. — Bohrlöcher besetzen: s. be setzen. — Bohrlöcher bohren , abbohren, absinken, abteufen, nieder Digitized by Google HO Bohrlöffel — Bohrmeister. bringen, schlagen, stossen, abstossen. niederstossen , treiben, niedertreiben: dieselben herstellen : Diese [Wetter-] Bohrlöcher werden . . von unten aufwarte bis zu Tage gebohrt. Z. 2., A. 386. Bohrlöcher abteufen. ▼. Hin- genau 73. Leonhard 92. Ein in seiner [des Schachts] Sohle abgesunkenes Bohrloch. Z. 1 3. , A. HO. Das zur Untersuchung der Lagerungsverhältnisse des Steinkohlengebirges . . niedergebrachte Bohrloch. Z. 10. A. 61. Eisen, womit die Sckiesslöcher ins Ge- stein gebohret (geschlagen ) werden. Berward 15. Jedes Bohrloch wird . . von depi flauer, der solches geschlagen, besetzt. Bergm. Taaohenb. 2., 256. Wenn . . nach y esv hingen eti Bohrlöc/tern die gesattigte Soole durch Soolpumpenbetrieb gefördert wurde. Z. 7., B. 27. Man bedient sich zu dieser Arbeit [der Bohrarbeit] . . eines Ge- rüstes, innerhalb welchem mittels eines aus einer gewissen Höhe fallen gelassenen . . Instru- mentes ein Loch in das Gestein nicht sowohl gebohrt, als vielmehr gestossen wird. y. Hingenau 72. Die Bohrlöcher werden horizontal y häufiger senkrecht und fast imfner ohne Anwendung des Handfäustels gestossen. Z. 5., B. 126. Das zur Abführung der Wasser im Abteufen g est ossene Bohrloch. 13., A. 197. Das abg es tossene Bohr- loch hat folgende Schichten durchsunken. Karsten Arch. f. Bergb. 10., 169. Ab- stos sen von Schurfbohr löchern. Z. 8., A. 199. Bohrlöcher, mit dem Kind sehen Frei- fallbohrer niedergestossen. Z. 1.) B. 106. Bei Funden durch tief niederge- s tossene Bohrlöcher.1 L. D. B0. §. 42. Der Bergmann ist vor Ort und treibt ein Bohrloch. Leonhard 53. Die zur UtUersuchung des Gebirges zu treibenden Staun. Bohrlöcher. S. Bö. v. 16. Juni 1868. §. 31. Beim Niedertreiben dieses Bohrloches. Z. 4., B. 238. Anm. Die Ausdrücke bohren, abbohren und treiben werden sowohl für Spreng- wie für Erdbohrlöcher, abteufen, absinken, niederbringen, abstossen, niederstoesen . uiederteufen und niedertreiben dagegen nur für Erdbohrlöcher, schlagen in der Regel nur für Spreng- und stossen in der Regel nur für Erdbohrlöcher gebraucht. Bohrlöcher füttern, ausfüttern: Erdbohrlöcher mit Röhren auskleiden, in dieselben Röhren einsenken , entweder um das Hereinbrechen des Gebirges oder das Abbröckeln einzelner Gestein sth eile zu verhindern oder um die mit den Bohr- löchern erschrotene Salzsoole aus denselben ausfördern zu können : v. Hingenau 72. Röhren zum Ausfuttern der Bohrlöcher. Z. 1., B. 84. — ein Bohrloch wegthun? s. wegthun. 3.) Schuss (s. d. 3.) : Ein Bohrloch mit einer 8zölUgen Patrone geladen, schreckte nur das Gebirge, ohne es völlig her einzuwerfen. Karsten Arch. f. Bergb. 1 ., 157. Bohrlöffel m. — 1.) auch Löffel: ein geschlossener Cy linder aus starkem Blech mit einer nach oben beweglichen Klappe an seinem unteren Ende zum Auf- holen des Bohrmehla oder Bohrschmandes (s. d.) aus Erdbohrlöchern : Das beim Abbohren des Schachtes sich ansammelnde Bohrmehl mittelst des Bohrlöffels zu Tage schaffen. Z. 6., B. 165. — 2.) Krätzer (s. d. 1.) : Richter 1., 133. Bohrmaschine /. — Maschine zur Herstellung von Sprengbohrlöchern : Rsiha 131 ff. BohrmaSS© f. — die beim Abbohren eines Bohrloches losgebohrte Masse : Z. 1., B. 97. Bohrmohl n. — das bei dem Abbohren eines Bohrloches durch den Bohrer abgesprengte und zermalmte Gestein : Minerophilus 142. Das durch das Bohren ge- bildete Steinmehl ( Bohrmehl). G. I., 373. Z. 4., B. 165.; 7., B. 41. Bohrnieister m. — 1.) der Techniker, welcher bei Herstellung von Erdbohr- löchern die Arbeiten leitet (Bohringenieur) ; 2.) ein bei diesen Arbeiten (1.) ange- stellter Aufseher, welcher das Bohrgestänge umzudrehen (umzusetzen) und das Nachlassen der Stellschraube zu besorgen hat: Lottner 338. 340. Z. 6., B. 164. Digitized by Google Bohrpfeife — Bohrstock . 1 1 1 Bohrpfeife/ — Büchse (s. d. 3.) : Wenckenbach 26. Bohrpost /. — eine Anzahl stärkerer und schwächerer Bohrer , welche zum Abbohren eines Bohrloches erforderlich sind: Biohter 1., 133. Rinmann 2., 165. Bohrregister n., auch Bohr buch, Bohrtabelle — einüber jede Boh- rung (zum Zweck der Herstellung von Erdbohrlöchern) von dem die Arbeiten lei- tenden Beamten geführtes, tabellarisch vorgerichtetes Tagebuch, in welches für jeden Tag und zwar getrennt nach den einzelnen Schichten die abgebohrte Tiefe des Bohr- loches, die Mächtigkeit und Beschaffenheit der durchbohrten Schichten, die ein- seinen ausgeführten Arbeiten, deren Zeitdauer, die Zahl der Arbeiter u. s. w. ein- getragen werden: Z. 1., B. 107. Serlo 1., 120. BohlTÖhre f. — 1 .) eine zur Auskleidung eines Erdbohrloches in dasselbe eingelassene Röhre , entweder von Eisenblech oder Holz , wenn nur die Wände gestützt werden sollen, oder von Holz oder Kupfer, wenn aus dem Bohrloche Salz- soole gefördert werden soll: Lottner 341. Z. 1., B. 84. — 2.) Bohr tauch er (s. d.) : Karsten Arch. f. Min. 6., 349. Bohrsack m. — vergl. Sackbohrer v. Bohrer. Bohrsehacht m. — s. Schacht. Bohrschaft m. — Bohrstange (s. d. 1.) : Bergm. Taschenb. 2., 252. Bohrschauer m. — Schauer (s. d. 1.) : Serlo 1 , 92. Bohrscheihe/., auch Bohrdeckel — eine Scheibe von Pappe, Filz oder Leder, welche bei dem Bohren mit Wasser (s. bohren) so an den Bohrer angesteckt wird , dass sie zwischen die Mündung des Bohrloches und die Hand des Arbeiters zu stehen kommt und dadurch letztere und den von ihr gefassten Theil des Bohrers vor dem aus dem Bohrloche herausspritzenden Schmande schützt : G. 1., 394. Bohrschere /. — Wette Bohrlöcher sind während der Arbeit mit der Bohr- scheere bedeckt, welche auf dem oberen Rande der hölzernen Bohrröhre befestigt ist; sie besteht aus zwei mit Griffen versehenen Schenkeln , die sich um einen gemeinschaftUchen Zapfen nach entgegengesetzten Seiten drehen , in der Mitte haben sie ein vierkantiges Loch wem Durchlassen des Gestänges, die Griffe werden durch eine Klammer zusammengehalten, um ein unzeitiges, unfreiwilliges Oeffnen zu vermeiden. Serlo 1., 8fi. Bohrschlamm m. — Bohrschmand (s. Schmand) : Z. 7., B. 41 . 42. Bohrschmiede/. — eine bei grösseren Erdbohrungen in der Nähe des Bohr- lochs aufgestellte Schmiedewerkstatt zum Schleifen der Meissel und zur Reparatur des Bohrzeuges: Serlo 1., 63. 81. Bohrschurf m. — - s. Schürf 1. Bohrschwengel m. — eine Vorrichtung bei dem Stossbohren (s. bohren) mittels Handarbeit, welche den Zweck hat, die Kraft auf den Bohrer zu übertragen, und aus einem zweiarmigen Hebel besteht , an dessen kürzerem Arme das Bohr- gestänge befestigt ist und dessen längerer Arm (Lastarm) von Arbeitern abwechselnd niedergedrückt und wieder aufschnellen gelassen wird: Lottner 338. Serlo 1., 87. Bohrstampfer m. — Stampfer (s. d.) : Minerophilus 142. Bohrstange/. — 1.) auch Bohrschaft: der Theil des Handbohrers bis zu dem meissel- oder kolbenförmigen Ende desselben (dem Bohrkopfe, s .d.) : G. 1., 393. Karsten Arch. f. Bergb. 5., 296. — 2.) eine der Stangen, aus denen das Bohrgestänge (s. Gestänge 1.) besteht: Lottner 393. Z. 11., B. 52. Bohrstock m. — Bohrtäucher (s. d.) : Leonhard 91. Digitized by Google 112 Bohrstück — B0I2. Bohrstück n. — der untere Theil des Erdbohrers, mittels dessen das Ge- stein losgeschlagen, losgebohrt wird; der eigentliche Bohrer (vergl. Erdbohrer): Z. 7., B. 224. Bohrstutz m. — Der Bohrstutz ist ein kleines Gefäss, in welchem das zum Bohren oftmals nöthige Wasser aufbewahrt wird. Rziha 114. Anm. Neben Bohrstutz auch Bohrstunze: Rziha231. Bohrtabelle/. — Bohrregister (s. d.) : Z. f. BR. 8., 434. Bohrtäucher m. — eine im Bohrschachte (s. d.) senkrecht eingesetzte Röhre um das Bohrgestänge bez. den Bohrer zu leiten und so dem Bohrloche eine genau lothrechte Richtung vorzuschreiben : Lottner 340. Sehr wichtig ist es für den Fortgang der Arbeit, dass die Bohrlöcher von Anfang an möglichst senkrecht niedergebracht werden. Deshalb stellt man entweder auf der Sohle des Schürf Schachtes eine hölzerne Lehrröhre, den sogenannten Bohrtäucher von 1 Ltr. Länge möglichst senkrecht auf und spreizt denselben gegen die Schachtstösse fest ab oder man treibt in die Schachtsohle eine eiserne Bohrröhre genau im Lothe ein. Z. 7., B. 227. ' Bohrtour/. — Zwischenzeit von einem Löffeln (s. d.) zum anderen: Z. i., B. 96. 97. 107. Bohrthurm m. — thurmartiges Bohrgerüst (s. d.) : Der Bohrt hur my der bei grossen Bohrarbeiten statt eines einfachen Gerüstes, behufs Abschrauben mehrerer Stangen zugleich, über dem Bohr loche errichtet zu werden pflegt. Lottner 341 . Ein hoher B*ohrthurm ist eines von den grossen Geheimmitteln zur Förderung der Bohrarbeiten. Rost, Bergbohrerschule 20. in Z. 1., 104. Bohrung f. — das Bohren , insbesondere das Erdbohren (s. d.) : Nachdem der Bohrthurm aufgestellt und der Bohrschacht bis auf die ^Grundwasser abgeteuft . . war, begann die Bohrung selbst. Z. 1., B. 78. Erdbohrung: Erdbohren (s. d.) : Sich durch Erdbohrungen Keimtniss ver- schaffen, wie tief man zu gehen haben werde, um auf das gesuchte Minerallager zu kommen. v. Hingenau 72. — Gestänge bohrung : Stangenbohren , im Gegensatz zu Seil- bohrung: Seilbohren (s. d.) : v. Hingenau 72. — Hand bohrung: das Bohren mit Menschenkraft, im Gegensatz zu Maschinen-, Dampfbohrung: Bohren mit Dampfkrait : Z. 9., B. 159. 280. Schemn. Jahrb. 14., 114. — Tiefbohrung: Erdbohrung von bedeutender Tiefe: Z. 1., B. 78. Bohrwerk w. — Bohrloch (s. d.) : Sooleti- Gewinnung durch Bohrwerke. Leonhard 9 1 . Bohrzeug n. — s. Zeug 1. Boise/. — s. Pose, Anm. Bolz, Bolzen m., auch Pölzen — 1.) a.) ein in Grubenbauen zur Unter- statzung des Gesteins oder der Zimmerung in einer mehr oder weniger senkrechten Richtung aufgestelltes starkes Holz; ein kleiner Stempel: Poltzen, ein Stuck Holtz wie ein Stempel, das setzt man unter eine Wand, die sich aufgethan oder gesogen. Soh. 2., 71. H. 304 .b- Man lässt in dem Schräm kleine Kohlenpfeiler stehen oder setzt ganz kleine Stempel (sogenannte Bolzen) in den Schräm. Karaten Arch. f. Bergb. 2., 70. Zur Sicherheit des Arbeiters werden beim Tief erwerden des Schrämet in denselben vornean Bolzen geschlagen. Z. 3., 173. — b.) bei der Auszimmerung eines Schachtes mit Bolzenachrot (s. Schrot 2.) jedes der vier in den Ecken des Schachtes zwischen die einzelnen Geviere aufgestellten starken Hölzer: Soh. 2., 71. H. 304 .b- Bolzen . . sind Spreizen, welche dazu bestimmt sind , das obere Geviere gegen das untere abzusteifen, je nach der Grösse des Schachtes und der Stärke der Hölzer richtet sich ihre Zahl; sie werden, auch wenn die Geviere aus Rundholz bestehen, einfach glatt abgeschnitten und nur während des Legens der Zimmerung durch Klammern gehalten. Serlo t., 360. Die Digitized by Google • Bolzen — Brand. 113 Länge der Bolzen, und damit die Zahl der Geviere, richtet sich nach dem Gebirge- drucke; man macht die Bolzen um so kürzer, je gebrächer das Gestein wird. Lottner 350. — **2.) Keil zum Eintreiben in das Gestein: Dann gebrauchet man grosse Fäustel, benebenst Feder - Stücken oder Boltzen , die verfahrne Wände damit losszuge- winnen, zu zersprengen und zu zerschlagen. Rösßler 6 1 .*• — 3 . ) auf dem Bolz stehen: bolzen (s. d.) : Auf dem Boltz stehen i. e. lauren, oder gucken, ob jemand von Beamhten kommet. Seh. 2., 17. H. 19.a- Im Horchhäusel u/n Poltz stehen und lauren. Melzer 314. Anm. Bergmännisch findet sich, die Bedeutung zu 3. ausgenommen, nur Bolzen, nicht- bergmännisch aber vorzugsweise Bolz, namentlich in der Bedeutung : „ein cylindrisches vorn zuge- spitztes Holz als Armbrustpfeil4*. — „Die Ableitung ist unsicher; Hauptbegriff scheint die walzen- förmige Gestalt (Ackerbolz = Dreschflegel)". Sanders 1., 187. b.c. Vergl. auch bolzen, Anm. Bolz6Il — I.) intr.; 1.) auch auf dem Bolz stehen: auf etwas Acht geben : Bolzen geschiehet theils auf zulässige Art, wenn ein Junge oder Bergmann auf die Uhr, damit sich die Schicht schliesset, hören oder sonst auf Geheiss auf etwas Acht haben muss; theils auf verbotene Weise , wenn etwa die Bergleute den Hund angehänget haben und sich vermuthen, dass ihnen jemand nachstechen machte. Bergm. Wörterb. 105> — 2.) sich trossen, buschen (s. d. II.) : Bergleute sollen ihre Arbeit . . treuUch und fleissig ver- richten, sich nicht auf ihre Schlägel- Gesellen verlassen, noch vor der Zeit darvon poltzen. Seh. 1 ., 18. — 3.) von Erzen : Erz pölzet, sagt man, wenn man das Erz im Gestein mit blossen Augen in einzelnen Theilen schimmern sieht. Bichter 1 ., 242. Bergm. Wörterb. 161. b- II. tr. ; mit Bolzen (s. d. I.) unterstützen: vergl. unterbolzen und ver- bolzen. Anm. Bolzen in der Bedeutung zu I. 1. leitet Mosch 1., 102. her von den wendischen polacz, sehen; wahrscheinlich ist es aber nichts weiter als das, zusammengezogene: auf dem Bolz stehen (s. Bolz 3.), d. h. auf einem Holzstucke, einem erhöhten Punkte stehen, um weiter und besser um sich sehen und beobachten zu können. — In der Bedeutung zu I. 2. hängt das Wort mit Bolzen als Armbrustpfeil zusammen : schnell, pfeilgeschwind von dem Arbeitsorte sich entfernen, Vergl. Bolz, Anm. Statt bolzen bei Richter 1., 173. pelzen: Davon pelzen ist so viel als sich davon dupp e In , früher von der Schichtarbeit gehen, als es Zeit ist. BolzeilSChrot m. — s. Schrot 2. Bolzenschrotzimmernng/. — s. Zimmerung und Sehrot 2. Bord in. — Seitenwand eines Gerinnes, Gefluthers (s. d.) , namentlich der- jenige Theil dieser Wand, welcher nicht beständig vom Wasser bedeckt ist: Z. 4., B. 153. Bose/. — s. Pose. Bdoeadj. — böse Wetter: s. Wetter. Brahme, Brahne/., auch Prahm, Prahme, Prahne— Senkel, Blei- loth (mit einem Gewicht beschwerter Faden) : Beer 6., 25. In der durch den Mark- scheider angegebenen, durch Br ahnen bezeichneten Stunde fortgehen. Karsten Arch. f. Bergb. 2., 47. Wer Gedinge-, Markscheiderstufen und Br ahnen verrückt. Bergm. Taaohenb. 2., 241. Brahme hängen: in der Firste eines Orts zwei Senkel aufhängen, um die Richtung zu bezeichnen, in welcher das Ort weiter getrieben werden soll : Wenoken- bach 27. Ood. 103. Vergl. auch die Belege zu Prahm. Audi. Brahme wahrscheinlich von der ßram: überhaupt ein langer spitziger Körper, Pfriem. Vergl. Heyse 1., 215. Sanders 1., 195.». Brand m. — l.) zwei oder drei bei dem Feuersetzen (s. d.) in geringen Zwischenräumen von einander aufgeschichtete Holzstösse: Zu einem Brande ge- V c i t h , Berg Wörterbuch. 1 5 Digitized by LjOOQLC 114 Brandarbeit — Brechen. braucht man % bis P/A Malter (ä SO Cubikfuss) Brandholz. Hartmann 2., 287. — 2.) Feuersetzen überhaupt: Wo man mit dem Brandt arbeit, da sol ein Bau- den andern in der zeit von S. Michaels tag an, au ff S. Georgen Tag, biss sich Tag rnd Nacht scheidt, vnd von S. Georgen Tag. an ff S. Michael* Tag, auffvesper zeit mit dem Feuer warten , vnd nicht ehe anzünden , es sol auch einer dem andern zuvor sagen . wenn er auff fewern wil. F. BO. 57. Ursp. 139. Eyne Herte [festes Gestein], dazsy brende musten seezen. Freib. BR. Klotasch 246. 276. Sponh. BO. 28. W. 596. Serlo 1., 303. Förstenbrand: ein Brand, mittels dessen nach oben (nach der Firste / ; Seitenbrand: mittels dessen nach der Seite: Sohlenbrand: mittels dessen nach unten (nach der Sohle) gewirkt wird : Der Förstenbrand ist der erfolgreichste von allen, weil Flamme und Hitze schon von selbst das Bestreben haben, auf zusteigest . Qt, 1., 696. Der* Seitenbrand kann erfolgen mit oder ohne Fragelkatze. 694. Der Sohlenbrand ist von allen der am wenigsten fördernde und daher selbst in älterer Zeit . . wohl nur wenig angewendete. 697. Karsten Arch. f. Bergb. 4., 277. Brandarbeit/ — Feuersetzen (s. d.) : Solineider §. 324. Brandfeld n. — derjenige Theil eines brennbare Mineralien enthaltenden Grubenfeldes, in welchem diese Mineralien in Brand stehen: Das Brandfeld ist für w'ele Jahre unzugänglich; es sind Fälle von Grubenbränden bekannt, die var 60 — lO Jahren ausgebrochen sind und heute noch, freilich abgeschlossen von den nachbarlichen Bergwerken in Brand stehen, v. Hingenau 97. Z. 2., A. 389. ; 3., B. 193. Brandig adj. — brandiges Feld: Brandfeld (s. d.) : In den nicht brandigen Feldestheilen. Z. t2., B. 144. — brandige W e 1 1 e r : s. Wetter. Brandrohrchen n. — Rakete (s. d.) : Leonhard 36. Brandwetter n. — s. Wetter. Brechbaum m. — Brechstange (s. d.) : G. 1., 282. Brechen — I.) intr. ; l.) von Mineralien: a.) vorhanden sein, vorkom- men: Wo silber breche. Nu zeuget nicht allein tegUche erfarung , Sonde»' auch die heilige ::chrifft , das [dass] silber seine kläfft , genge , ßelz , vnd geschkk hat . darauff es bricht, selten bricht es in stocken. M. 63. *■ f!rtz brechen ganghafftig, wenn der Gang ins Feld und in die Teuffe Ertz führet. Ertz bricht kurz, wenn das Ertz in Gängen nur Nierenweise lieget. Ertz bricht vermischt, wenn nicht einerley Metall in Ertzen zu befinden, sondern Silber, Kupffer , Bieg untereinander lieget. Soh. 2., 25. Es sollen die Steiger gute acntung darauff geben . . . dass denen Stollnern das^Netmdte . ohn Abgang von Zwittern, wie die brechen und gehauen werden, . . gestürzet werde. Span BR. S. 284 . Das Feld des Stollners, in welchem er die daselbst brechenden Mineralien gewinnen kann. A. L. B. 2., 16. §. 227. Die in den G ranzen des Stollen brechenden Erze und Mineralien gewinnen. §.405. In Cornwallis . . kommen die Bleierze auf Gän- gen vor . . . In Schottland brechen sie ebenfalls auf Gängen. Karsten Arch. f. Bergb. 14., 303. Ein Kohlenflötz. mit welchem zusammen Eisensteine brechen. Z. 1 .. B. 182. Mit dem Eisenstein brechen hier viele Kupfererze. 15., A. 112. Den Schneebergk lass mir bleyben. da brachs gewaltiglich, Gott thu sein gnad vor leihen. das hie auch also bricht. S. Bößler (1540) in Döring 2., 157. Oft wirft der Gang einen Bauch, wird schön und mächtig auch, da bricht gut Erz mit Haufen. Alter Bergreien. B. Köhler 93. Digitized by Google Brechen. ] 1 5 Gieb uns, die wir Dir v er traun, ferner Glück auf unfern Zechen, dass, wenn wir auf Hoffnung bann, reiche Gang tmd Flötze brechen. Liederbuch 24. b.) bei der Gewinnung spalten, abspringen: Ein zäher, schlecht brechender . . Tkon. Z. 8., B. 138. Die Kohle bricht im allgemeinen ziemlich gut und zerfällt mit geringer Ausnahme in Stücke und Brocken. 3., B. 20. — 2.) von Seilen, Gestän- gen: zerreissen, zerbrechen: Als H. U. eine Bulgen-Kunst gehangen hatte, und man ihme auffeine Zeit fürhielte . wie er doch diesem vorkommen wolle, dass, wenn ein Glied am Seil bräche, die Bulgen nicht ins Tieffste fielen , so antwortete er so spöttUch: Wenn der Himmel einfiele, so wären die Vogel alle gefangen. Melzer 75. Aus verschiedenen Versuchen geht hervor . dass die . . Buttgenbach 'sehe Fallbremse . . augenblicklich auf- gehalten wird, wenn das Seil bricht. Hartmann 1., 524. Die Seilermeister . . müssen für deren [der Seile] Dauer ein Vierteljahr solcher Gestalt ste en . dass das Seil in dieser Zeit weder bricht, noch dass ein Stück davon abgehauen werden darf. "DellUB §. 427. — 3.) von Bauen: a.) zusammenstürzen: 1551 ist Kolschivartzen stellen gebrochen. M. 24 8. b Alle in dem hiesigen Bergbaue zu Bruche gegangenen Werke [Sink werke] haben die Ausdehnung überschritten, welche einem Durchmesser von mehr als SO Lachtern entsprich . und wenn Werke auf Stellen , wo der Durchmesser weniger und etwa nur 20 Lachier betrug, gebrochen sind, während andere Stellen desselben Werkes bei viel grösseren Dimensionen ohne Gefahr frei schweben , so beiveist dies nur, dass die Haltbar- keit eines Werkes eben so gut durch die Spannung , wie durch die Structur des Gebirges bedingt ist. Z. 4., B. 55. Und brach' der ganze Bau sofort, dräng* wilde FhUh herein, spricht nur der Herr ein rettend Wort, wirst Du geborgen sein. Döring 1., 31. b. gebrochen sein: nicht durchweg in der anfänglich eingeschlagenen Richtung, sondern mit Abweichungen von dieser (mit Umbrüchen und Winkeln) getrieben sein : Nächstdem finden Wasserablauf und Wetterwechsel bei geraden Stollen weniger Hindernisse als bei gebrochenen und mit Winkeln getriebenen Stollen . Karsten § . 170. Die Förderschächte sind vollkommen seiger und nirgends wendet man hier [bei dem Stein- kohlenbergbau in den Niederlanden] gebrochene Schachte an, die aus seigeren und donnlägigen zusammengesetzt sind. Karsten Arch. f. Bergb. 10., 224. II.) tr. ; 1 .)' losarbeiten , gewinnen: Silver ne mut ok neman breken up enes anderen mannes gtide ane des willen, des de stat is. [Silber muss auch Niemand brechen • auf eines anderen Mannes Gute ohne den Willen desjenigen, dessen die Statt ist.] Sachsenspiegel 2., 35. Das Gestein, so es lind ist, vndsich leicht brechen lasst. Agric. B. 82. Wie man die Kupffer brechen soll? und in ivas Gebürge . . sie gemeiniglich zu brechen [I. I.] pflegen. H. 251 .a* Die Steinbrüche, welche aus anstehenden Gesteinen Stücke zu technischen Gebrauche absondern (brechen) . Lottner 346. Massen Kalkstein, welche man über Tage bricht. Z. 2., B. 9. Von Aufsuchen der Steinkohlen in unge- brochenen [unverritztem , von Bergbau noch unberührtem] Felde. Vom Bau auf Steink, 91. Wenn Steinkohlen in ungebrochenen Feldern . . entdecket worden. 99. — 2.) einen freien Raum im Gestein herstellen: Es erwehnet . . der textauch des fewers, damit ihr Bergkleut das feste gestein pfleget zu heben vnd zu geweitigen, wie Hannibal vber den Runtzesal einen weg brach, da erfewer an die f eisen schüret vnd die erhitzte gebirge mit kaltem essigabkülete vnd hübe. H. 1 39.a- 16.b- Wo aus solchen [Tiefsten] der Stollen die Wasser nicht mehr abführen kan, muss er [der Bergmann] eine Radstube zu einem Digitized by Google 116 Brecher — Bremmer. Kunstgezeug brec/ien. Kirchmaier 49. Der Schacht erhält als künftiger Kunstschacht . , eine Radstube , welche in festem Liegenden gebrochen wird. Karsten Arch. f. Bergb. 4., 289. Hornstätte brechen. Kirchmaier 48. Es wurde aus dieser Strecke nach dem Flötz ein Ueber sichbrechen gebrochen. Kanten Arch. f. Bergb. 13., 58. Am unteren Ende des flachen Schachtes ist m das Liegende des Flötzes ein kleiner Sumpf gebrochen. Karaten Arch. f. Min. 6., 37. Bei dem matten GrubenUcht er sich muthig Oerter bricht in Gänge hinein durch festes Gestein, der Knappe. E. Low in Grubenklänge 58. in die Höhe brechen: übersieh brechen (s. d.) : Z. 8., B. 145. — Ober sich brechen , auch ** ü b e r sich einschlagen, über sich senken: aus der Firste eines Stollens oder einer Strecke in die Höhe, nach der Erdoberfläche zu einen schachtartigen Bau führen: Ueber sich brechen, von unten hinauf über sich in der Firste arbeiten. Soh. 2., 101. H. 91.** Ueber sich brechen ist die Arbeit, da der Bergmann in einer ganzen Firste gerade in die Höhe , enticeder Erzen nachbricht oder in ein oberes Gesenke in der kürzesten Richtung erschlagen tritt. Bericht ▼. Bergb. §. 131. Anm. Mich recht anweisen, wo ich einschlagen, sinken, ausslengen, vber sich- brechen solle. M. 39. b* Nun bricht der Steiger der gure nach vber sich, vnd trifft ein maut erlz. 62.a- Kein Erbstöllner sol sich ans eignem Durst [eigenmächtig, ohne Genehmigung des Bergmeisters] vnterstehen , ausserhalb vnd vber seinen Stolln höcher vber sich zu brechen, vnd also andere Stolln wider die billigkeit des Neundten zu ent- erben. J. BO. 2., 99. Urspr. 160. Mit dem Uebersichbrechen des Buttengesenks nicht weniger als 4 Lachtet über die Wehrofenfirste gehen. Z. *., B. 49. — unter sich brechen: ein Gesenk (s. d.j abteufen: v. Scheuohenstuel 247. 3.) Kunst gestänge (s. Gestänge 1.) : dasselbe in einer von der bisherigen ab- weichenden Richtung, unter einem Winkel entweder seitwärts oder nach oben oder unten weiter führen (vergl. I. 3.b- und III.) : Ein Feldgestänge kann nicht allezeit so angebracht werden, dass es in einer geraden Linie fort schiebt, sondern man muss es zu- weilen brechen, wenn es nämlich über eine Anhöhe hinauf und von da wieder herunter bis zum Kunstschachte geführt werden muss. Deliuß §. 541. Das Feldgestänge auf die Seite nach einer andern Weltgegend brechen. § . 542. III.) refi. ; von Grubenbauen: gebrochen sein (I. 3.b.) : Wo der Schacht bald seiger, bald tonnlegig zugleich ist, so haben die Wehrtempel, welche da, wo der Schacht sich bricht, angebracht werden, ihren Nuzen. Bericht ▼. Bergb. §. 171. Anm. Brechen in der Bedeutung von I. 1. eigentlich in Folge gewaltsamer Trennung (Brechens) des umgebenden Gesteins blos gelegt werden, zum Vorschein kommen; — in der Be- deutung zu II. 1. 2. durch gewaltsame Trennung (Brechen, Losbrechen) losarbeiten. Vergl. ab-, an-, auf-, aus-, bei-, durch-, ein-, er-, herein-, nach-, nieder-, über-, ver-, zusammenbrechen. Brecher m. — ein Bergarbeiter, welcher bei dem Feuersetzen (s.d.) die durch das Feuer theilweis losgelösten Gesteinsmassen vollends lostrennt (abbricht) : Bichter 1., 140. Brechstange/., auch Brech-, Wuchtbaum, Gewäge — eine an ihrem einen Ende etwas gekrümmte Eisenstange, um grössere Stücke vom Gestein, welche aus ihrem natürlichen Zusammenhange mit der ganzen Gebirgsmasse bereits theil- weise gelöst sind, vollends loszubrechen ; ein Gezäh namentlich bei der Hereintreibe- arbeit und dem Feuersetzen: G. 1., 146. 282. (690. Z. 8., B. 125. Breitenfeld ». — s. Feld. ** Bremmer m. — 1 .) Gesprenge in einemSchachte (s. Gesprenge 2.) : Bremmer wird der Absatz oder das Gesprenge in einem Schacht genannt, welches dann erhalten wird, Digitized by Google Brems — Brennen. 1 1 7 wenn zu gleicher Zeit , indem van oben abgesunken wird , man von unten hinauf dem Ab- sinken entgegen arbeitet, und beydes nicht genau auf einander passt, sondern neben einander zu stehen kommt, wodurch die Aufförderung in einem solchen Schachte nicht mit einem Seile oder senkrecht kann bewirkt werden. Binmann 2., 20S. Seh. 2., 17. H. 91 > — 2.) auch Bremmerschacht: ein von einem Grubenbaue aus niedergebrachter (blinder) Förderschacht von nicht bedeutender Tiefe : Die Förderung zu Tage aus, geschiehet . . an manchen Orten durch einen Bremmer und einen Tage-Schacht. Beyer Otia met. 2., 74. Kirchmaier 49. Bössler 51.b Brems, Bremse/. — l.j Vorrichtung zum Hemmen oder Massigen einer Bewegung: Brems ist ein lang Holtz, so in die Erde eingegraben, wird gebraucht zum umwinden der Segle, wenn Holtz in die Grube gelassen wird. Soh. 2.. 17. H. 91.b* Bichter 1., 142. 143. Serlo 2., 53. Fall bremse: eine Fangvorrichtung (s. d.), welche den Zweck hat, bei Seil- brüchen die niedergehenden Fördergefässe aufzuhalten : Wenckenbaoh 4 2 . 2.) Brem88tempel (s. Stempel) : Bergm. Tasohenb. 4., 57. 62. — *3.) Wasser- göpel (s. Göpel) : Serlo t., 339. Pünloeh M. 37 > Digitized by Google Bulge — Bund. J 23 hölzernes Bühnloch: die in den Anpfahl (s. d.) gehauene Vertiefung, in welche das Ende des Stempels gestellt wird: floh. 2., 6. 18. H. 15.a v. An- fall. 96> 2.) eine in das Gestein eingehauene Vertiefung zum Eintreiben von Keilen bei der Hereintreibearbeit (s. d.) : Für die Keile mit Schlägel und Eisen, oder mit Keilhaue eine kleine Vertiefung, Ritze, Brunne, häufig Bühnloch genannt, hauen, G. 1., 289. — 3.) eine Oeffnung in der Fahrtbühne (s. Bühne), um zur nächsten Fahrt zu gelangen: Eine Oeffnung von der Grtisse, dose ein Mann hindurchkommen kann, ver- bindet die durch Bühnen abgetheiUen Räume [des Fahrschachtes] und heisst Bühnloch; durch dieselbe reicht die Leiter der nächst tieferen Bühnabtheilung hervor und so abwech- selnd bis zum untersten Gründe, ▼. Hillgenau 76. **BuIge/l — Lederschlauch zum Ausschöpfen von Wassern oder Fortschaffen von Erzen: De Bulgarum Refectoribus. Kuttenb. BO. 1., 18. Peithner 323. [Von den Bulg enmachern. Deucer 16.b] Bulgen unde ledersecke daz ist daz mir wirret [fehlt] . Märe y. Feldb. 402. Münster 38 1 . Agric. B. 1 35. 1 62. Die gebi%ger oder ober lender, sollen auch ihre bu Igen vnd Kdeme seck haben, darin sie ertz von den hohen alben [Alpen] im winter für die Hütten fuhren. M. 145> Anm. Bulge verwandt mit Balg: „die einen Körper aussen umschliessende weiche Hülle desselben0; beide "zum Stamm beigen, schwellen" gehörig. Sanders l.,71.»«h. — Verderbte Form ist Pilge: Aurförderung des Wassers durch Kübel oder Pilgen. Delius $. 484. Wenn ein Schacht von Tage noch nicht tief niedergeteuft ist, so werden die zusitzenden Wasser mit Kübeln oder ledernen Wassersäcken, die man auch Wasserpilgen nennt, herausgezogen, ibid. Bnlgenkunst/. — s. Kunst. Bunge/. — s. Pinge. Büschen — I.) intr., auch büscheln: durch Wehen mit Laubzweigen die Luft in Bauen in Bewegung setzen um schlechte Wetter zu zerstreuen: G-. 3., 19. II.) intr. und tr. , auch sich trosden: sich während der Schicht heimlich von dem Arbeitsorte und der Arbeit entfernen : Ob ihr fleissig seid oder nicht; ob ihr eure Schicht überschreitet oder buscht, das kann nicht immer gesehen werden. Schläger 6 . Gepusc t ist sein Geselle, Kr sitzt da ganz allein. Kolbel., 131.. Anm. Büschen in der Bedeutung zu 1. von Busch = Staude, Strauch. Nach Hach- meister (bei Schläger 156.) auch in der Bedeutung zu 2. von Busch =» Gebüsch, Gehölz: „Die Schicht bu sehen , gleichsam »ich In einen Busch verstecken, und so die Arbeit versäumen." Büscheln intr. — buschen (s. d. 1 .) : Ferner wendet man in solchen Fällen [um kohlensaure Gase zu entfernen], das sogenannte Büscheln an. Ein zusammen- gebundener Busch von Reisig, auch wohl ein kleiner Fichtenstamm mit recht dichten Aesten ttnd Zweigen wird an ein Seil gebunden, in Wasser getaucht, sodann in den Schacht ge- worfen, auf- und niedergezogen, und solches mehrmals wiederholt, wobei man ausser der Gas- Absorb tum durch das Wasser auch eine Luftbewegung hervorbringt. Bergm. Taschenb. 4., 200. 201. Bund m., auch Wulst — -ein am oberen Ende einer Bohrstange (s. d. 2.) dicht unter der Schraubenspindel oder 6 bis 9 Zoll darunter um die Stange gelegtes Eisen von rundem , vier-, sechs- oder achteckigem Querschnitte , an welchem bei dem Abschrauben eines Stangenzuges (s. d.) der noch in dem Bohrloche hängende Theil des Gestänges abgefangen und unterstützt wird (vergl. Gestämme) : Serlo !., 62. Digitized by Google 124 Buse — Cap. Buse, Bosse/. — s. Pose, Anm. Btitt© f. mundartl. (Nassau) — ein Kohlenmaass : Die Kohlen b title von 20 Cubihi'erkfuss [1 Werkfuss = 0,3 Meter] bildet einen viereckigen Kasten und erhält eine Länge und Breite von 40 Zoll und eine Tiefe von 12,5 Zoll. Wenokenbach 135. Batzen m. — auch Putzen: im w. S. Nest überhaupt, als eine kleine, selbstständig in einer Lagerstätte auftretende Mineralmasse von mehr oder weniger regelmässiger Gestalt; im e. S. (im Gegensatz zu Nest im e. S., als einer derartigen mehr linsen- oder schalenförmigen Masse) vorzugsweise eine unregelmässig ge- formte Masse der vorbezeichneten Art: G. 2., 210. 211. Putzen bringen heist, wo ein Keil Ertz beysammen lieget. Soh. 2., 72. H. 309.*- Die [Eisen-] Erze [im ober- erzgebirgi8chen Granitgebiete im Königr. Sachsen] bilden bald kleine Nester, bald grössere unregelmässige Butzen oder mehr stockförmige Massen. Müller 7. Anm. Butzen in der Bedeutung von Nest hängt zusammen mit Butz, Butzen in der Be- deutung von: zusammenbackende, dicke derbe, hervorragende Masse. Vergl. Sanders 1., 251.»-; ferner Frisch 1., 161 .*>- : „Butz, prominens pars, welches der eigentliche Verstand des Worts Butze zu seyn scheint und ist noch im Französischen bout. Item bouton. IUI. bottone. u — Nach Gut he, Die Lande Hannover und Braunschweig. 1867. S. 621. findet sich im hannoverschen Wendlande, wo gegenwärtig nur deutsch gesprochen wird , Butze als Rest slavischer Sprache in der Bedeutung „Schlafstelle«. Blitzen W©i8 a. — in bez. als Butzen (s. d.) vorkommend: Da das Gold meist nur puzenweis einbricht, so ist der Halt der Gänge sehr ungleich. Peithner 127. Butzen Work n. — das Zusammen vorkommen mehrerer Butzen : Wo mehrere Butzen entweder von einander getrennt oder mit einander irgend wie zusammenhängend beisammen sich finden, nennt man es ein Buzenw erk. Johann Grimm 278. In Bn tzen- werken kommen die Bohnerze in Würtemberg im Muschelkalke vor. G. 2., 213. 214. C. Caducieren tr. — Kuxe: dieselben für nicht mehr bestehend erklären, das Eigenthum daran aufheben: Die im Retardat verstandene und caducirte Kttxse. Cl. M. BO. 73., 3. Br. 871. Die caducirten Kuxe gehen . . in das Eigenthum der gesammten übrigen Gewerkschaft über. 8. BG. §. 139. L D. BO. §. 123. caducierte Gewerken: Gewerken , welche ihrer Kuxe verlustig erklärt worden sind : Br. Ind. Anm. Caducieren von dem mittellateinischen caducare, hinfällig, vergänglich machen. Cap m., nur in der Mehrzahl Caps (Capps : Lottner 364. Herold in Z. 3., B. 45.49.; Kapps: Vorachr.B. §. 13.) — eine selbsttätige Vorrichtung an der Hänge- bank, aufweiche sich das ausgeförderte Fördergestell (s. d.) aufsetzt, so dass das Fördergef&ss davon abgezogen und entleert werden kann : Auf mehreren Schächten . . sind statt der Schiebebuhnen oder FaUthüren an den Hängebänken Ergreifer (caps) . . angebracht. Z. 2., A. 384.; 8., A. 192. Caps sind im Wesentlichen in Charnieren bewegliche , in den Stössen des Fördertrums angebrachte Stützen, auf denen sich das Fördergestell aufsetzen kann . . . Bei grossen Fördergeschwindigkeiten ist die beste Con- struetion diejenige, wonach die Stützen eine massig geneigte Stellung aus den Stössen in das Innere des Fördertrums haben und beim Aufgange des Gestells durch dieses selbst in die Stösse zurückgedrängt werden, während nach dem Passiren des Gestells die Caps m die geneigte Lage durch Gegengewichte zurückgeführt werden , wodurch man bewirkt, dass die Thätigkeit des Abnehmers bei den Caps nur für die Abwärtsbewegung des Gestells not- wendig wird, indem er durch Hebel beide Caps zugleich in die Stösse hineindrängt, um Digitized by Google Comrounbergbau — Cuvelage. 1 25 das niedergehende Gestell passiren zu lassen. Die Caps liegen an denjenigen Stössen. wo sich die Leitbättme nicht befinden. Serlo 2., 86. A n m. Caps nachgebildet dem englischen cap. Comnuinbergbau, Communionbergbau m. — s. Bergbau. Concedleren tr. — 1.) verleihen (s.d.) überhaupt: Concedirter Stollen. Karsten Arch. f. Bergb. 18., 91. — 2.) insbesondere in Concession (s. d. 4.) geben, eine C'oncession erth eilen : Concedirte Eisenerzgruben [in den preussischen linksrheinischen Landestheilen] . Z. 15., A. 115. Concession/. — 1.) Verleihung (s. d.) überhaupt: Karaten §. 102. — 2.) die in dem Rechtsgebiete des Churs. Steinkohlenmandats von dem Oberberg- amte (nach vorheriger vergeblicher, mit einjähriger Frist zu stellender Aufforderung des Grundeigentümers zum Selbstbau) ertheilte Erlaubnisszum Betrieb des Kohlen- bergbaues unter fremdem Grund und Boden an den hierum nachsuchenden Bergbau- lustigen : Br. 476. 487. 503. — ä.) nach den Berggesetzen für Oesterreich, Sachsen-Weimar-Eisenach und Schwarzburg-Sondershausen: eine besondere Art der Verleihung , welche dem Beliehenen das Recht gewährt , Hülfs- baue (s. d.) und (in Oesterreich) Revierstollen (s. d.) anzulegen: Oestr. Bö. §§. 85. 90. 8. W. Bö. §§. 12. 63. 8. 8. Bö. §§. 12. 62. — 4.) nach dem französi- schen Bergwerksgesetze vom 21. April 1810. : die Verleihung des Bergwerks- eigenthumes in einem bestimmten Felde, mit der deutsch bergrechtlichen Verleihung in den Wirkungen übereinstimmend, in den Voraussetzungen aber von derselben in sofern verschieden . als das französische Bergrecht nicht den Rechtsanspruch aus dem Funde und der Muthung kennt, sondern es in das Ermessen der verleihenden Behörde stellt , welchem von mehreren Bewerbern um eine Concession diese zu ertheilen sei, und dem Finder, im Falle ihm die Concession nicht ertheilt wird, nur das Recht auf eine seitens des Concessionairs zu leistende Entschädigung zubilligt, welche in der Concession surkunde festgesetzt wird: Bergwerksgeeetz v. 21. April 1810. Artt. 13—31. Aohenbach in Z. f. BR. 5., 319. ff. A n m. Gegenstand einer Concession (4.) sind lediglich die m i n es oder Bergwerke. Als mines zählt Art. 2. des Gesetzes v. 21. April 1810 auf: Gold, Silber, Platin, Quecksilber, Blei, Eisen in Gängen oder Lagern, Kupfer, Zinn, Zink, Galmei, Wismuth, Kobalt, Arsenik, Braunstein, Antimon, Molybdän, Graphit oder andere metallische Stoffe; Schwefel, Steinkohle (charbon de terre ou de pierre), fossiles Holz, Erdharze, Alaun und schwefelsaure Verbindungen mit metallischer Basis. ConSOÜdation/. , auch Zusammenschlagung — die Vereinigung zweier oder mehrerer an einander angrenzenden Bergwerke zu einem einheitlichen Ganzen : Die Con s o lida tion ist dahin gerichtet , dass zwei oder mehrere auf selbstständigen Be- rechtigtmgstiteln beruhende Bergwerke zu einem einheitlichen Ganzen vereinigt und in jeder Beziehung als Ein Werk behandelt werden sollen. Sie schafft somit ein neues Rechtsobjekt an Stelle der früheren einzelnen Werke. Mot 2., 51. Anm. Vergl. über die Bedingungen, von denen die Gonsolidation von Bergwerken abhängig gemacht ist a.) bezüglich des älteren Rechts: Max. BO. Art. 76.; Ferd. BO. Art. 56.; Ung. BO. Art. 11.; Oberpfälzische BO. von 1548. Artt. 17. 25.; Churtr. BO. 3., 21.; Bair. BO. Art. 65.; Cl. M. BO. cap. 71., $. 4.; Schles. BO. cap. 72., % 4.; S. H. BO. cap. 72., $. 4. und ferner v. Schönberg 1., 34.; 2., 110.; Herttwig 429.»-; Hake $$. 294 505.; Karsten SS- 189. 350.; Schneider $$. 212. 411. — b.) bezüglich des neueren Rechts: Oestr. BG. SS- 112. ff.; L. D. BO. SS- 49- 62-; P*. BG- SS- *1. ff.; Braunschw. BG. SS- 43. ff.; S. M. BG. Artt. 41. ff.; Goth. BG. SS- **• ff- Die Berggesetze für Sachsen, Sachsen- Weimar-Eisenach , Schwarzburg-Son- dershausen und Anhalt-Dessau enthalten keine Bestimmnngen über Consolidationen. C0HS0lidier6n tr., auch zusammenschlagen — vergl. Consolidation : Das durch die Consolidation entstehende (consolidirte) Werk. Pr. BÖ. §. 43. CUY6lag6, Cuveliening /., auch Picotage — der wasserdichte Ausbau Digitized by LjOOQLC 126 Cuveliren - Damm. eines Schachtes: Eine besondere Art [der Abtreibezimmerung] bildet die wasserdichte Zimmerung zur Zurückhaltung der aus den Stössen hervordringenden Wasser; sie findet bisher nur m Schächten statt und toird am vollkommensten in Belgien und Nord/rankreich unter dem Namen Picotage und Cuvelage ausgeführt. Lottner 358. Serlo 1., 400. ff. Lässt die Beschaffenheit des Gebirges eine solche [verlorene Zimmerung] nothwendig erscheinen , so erfolgt die definitive Sicherung der Schachtstösse entweder durch Mauerung oder durch gusseiserne Cuvelage , falls Wasser nbzuschUessen sind. Z. 10., B. 24. Gusseiserne Cuvelirung. ibid. Cuvelieren tr. — einen Schacht wasserdicht ausbauen (s. d. 1.) : Die Schächte sind überall innerhalb des Deckgebirges cuvelirt. Z. 8 . B. 178. D. Dach n. — 1.) diejenige Gesteinsschicht, welche unmittelbar auf einem Flötee aufliegt, dessen Decke (Dach) bildet (vergl. Sohle 1. und Hangende 1. Anm.) : Ein Jedes Flöh hat sein taubes Liegend- und Hangendgestein. In Betracht aber, weil die Flötze grösstentheils sehr schwebend liegen, nennet man das Liegende die Sohle und das Hangende das Dach. Delhis §. 99. Man hört sehr oft die unmittelbar auf oder unter einem Flötze liegende Gesteinsschicht „das Hangende" und „das Liegende" des Flohes nennen, statt der für Flötze allein richtigen Ausdrücke „Dach" und ,, Sohle". Nur dann, wenn man von der ganzen auf- oder unterliegenden Masse spricht, darf man diese als Hangendes oder Liegendes bezeichnen, oder sagen: „dass ein anderes Flötz sich im Hangenden oder Liegenden von jenem befinde" oder ,,ein Sprung gehe ins Hangende oder Liegende". Unrichtig sind aber auch in diesen Fällen die Ausdrücke ,,Dach" und „Sohle" nicht. Jahrb. 1., 306> Carsten Arch. f. Min. 9., 11. G. 2., 155. Weil solche fietz ir streichen, dach, sohlwerk vnd aussgehen haben. M. 99. *• Das Oberfiötz . . hat zum Dache einen in groben Klötzen brechenden Sandstein, zur Sohle Brandschiefer. Jahrb. 2., 195> In vollständigen Verdrückungen . . verschwindet oft aller Unterschied zwischen Dach und Sohle und man kann leicht mit dem Orte zu weit in das Dach kom- men. Z. 1., B. 29. — 2.) Firste (s. d.) : Die Stollner . . sollen . . den Stolln und Gerinn rein tmd sauber, die Licht-Löcher offen und die Dächer verwahrlich halten, da sie anders der Stolln-Gerechtigkeit gemessen wollen, Span BR. S. 292. Dächeruilg/. — Traufenbude, Traufendach (s. d.) : G. 3., 83. Damm m. — 1.) ein aus Holzwerk (Bretter-, Keil-, Klotzdamm), Steinen (Berge-, Mauerdamm), Letten (Lettendamm), Rasen (Rasendamm) hergestellter theilweiser oder vollständiger Verschluss einer Strecke (s. d), entweder um das Einströmen von Wassern zu verhindern (Wasser dämm) oder um dem Wetterzuge eine bestimmte Richtung zu geben (Wetter dämm) oder um dem wei- teren Umsichgreifen eines Grubenbrandes vorzubeugen (Brand-, Feuer dämm) : Fiunt in profunditate argmtifodmarum . . congeries cum cespitibus tanquam parietes, que vulgariter ,,Tham" dicitur. Kuttenb. BO. 2., 3. Peithner 332. [Jetziger Zeit, wann die Wasser durchfallen, so schlagen sie in die Stösse Tämme mit Rasen wie Wände. Deucer 22>] Um dieser [Entzündung der Kohle] zu begegnen, sind die Zugänge des Abbaufeldes durch Dämme abgesperrt, welche dien Zutritt der iAift verhindern. Die Dämme bestehen aus zwei 3 Fuss von einander entfernten Mauern, von welchen die dem Abbaufelde zugewendete aus Bergwänden, die dem offenen Grubenbaue zugekehrte aus Ziegelsteinen tmd gewöhnlichem Mörtel aufgeführt ist, der Zwischenraum zwischen beiden ist mit trockenem Sande ausgefüllt. Z. 3., B. 69. 179. Serlo 1., 457. Mauerdämme, welche die Keil- und anderen Dämme aus Hohmehr verdrängen. Z. 8., A. 193. Btrge- Digitized by Google Dammerde — Diagonale. 127 dämme als Wetterscheider. 13., B. 56. Letten-, Ratendamm. I., B. 21. Wasser-, Brand-, Feuerdamm. Beer 176. Kanten Arch. f. Bergb. 2., 84. Dämme schlagen, stossen: dieselben anlegen, herstellen : Zur Absperrung der . . die Wetter verderbenden Oasarten werden vollständige Dämme geschlagen. Z. 8., B. 327.; 4., B. 139. Damm stossen. Bergm. Wörterb. 129> 2.) mundartl. (Nassau) ; der wasserdichte Ausbau des oberen Theiles eines zur Gewinnung von Thon niedergebrachten Schachtes, wenn ftber dem Thon Schichten lagern, welche Wasser enthalten: Wenckenbach 31. Dammerde/. — die auf dem Gestein liegende, fruchttragende Erdschicht; Ackererde : Tamm- Erde wird der Rasen und das zerschütte Gestern genemiet, von Tage nieder bies uff die Gäntze oder das feste Gestein. Boh. 2., 97. H. 391.»- Die Damm- erde ist eine Mengung der abgestorbenen VegetabiUen und Thiere mit den obersten Massen der Verwitterung, Zersetzung und Auflösung der unterliegenden Gebirgsarten. Voggerath 155. Wiewol das ertz offt zu tag ausswechst vnfl bricht flugs in der tham erde vnterm rasen, wie man hie in der bettm wurtzeln ertz getroffen . M. 6 3 .b* Gut ertz in der T hamm- erde. Albinos 74. Gänge und Klüfte, welche gleich unter der Dammerde reiche Erze gegeben. Delius §. 50. * Dankarbeit/. — die Arbeit, welche ein Bergarbeiter, der sein Dienst- verhältniss aufgekündigt (gedankt) hat, von dieser Aufkündigung bis zu dem wirk- lichen Austritte noch verrichtet : v. Sohenohenstnel 50. * Danken intr. — das Dienstverhältniss aufkündigen: Tritt ein Bergarbeiter ganz aus dem Dienste des Bergwerks, bei dem er in Arbeit steht, so nennt man es abkehren oder der Arbeit danken, auch danken schlechtweg, v. Hingenau 162. v. Schen- ohenstoel 56. Daumen m., auch Wellendaumen — ein hölzerner oder eiserner Zapfen, welcher an jedem Ende des Rundbaumes angebracht ist, um zu verhindern, dass das Seil sich über die Wellenlänge aufwickelt und auf die Zapfen geräth : Bichter 1., 173. Wenckenbach 31. Decken tr. — das Feld decken: s. Feld. — Eisen decken : dieselben be- stecken (s. Eisen 1.) : Bichter 1., 206. Derb a. — von Erzen: 1.) im Gegensatz zu eingesprengt (s. d.) : in einer so zusammenhängenden Masse im Gestein vorkommend , dass die Trennung davon ohne Schwierigkeit geschehen kann: Lottner 384. Der Kupferkies . . brach derb und grob eingesprengt mit Quarz. Jahrb. 2 . , 1 1 . *• Die Lagerstätte führte derbe Blende. Z. 15., A. 128. Ein Blendevorkommen von 12 — 15 Zoll derber Mächtigkeit. 132. — **2.) rein, ohne fremde Beimengung, gediegen : Gediegen oder derb Silber heisst, das rein und schier fein ist, und das sich schneiden und prägen lässt, ehe es ins fewer kßmpt. LöhneyiB 22. Andere Metall brechen auch derb , dann man findet gediegen Kuppfer, Eisen, Bieg, Wissmut. 23. Derbe oder gediegene Metalle. Zeplicha! 136. Diagonal a. — 1.) schräg : Vier Sprunge; drei derselben durchsetzen den Tunnel rechtwinklig und einer diagonal . . . Dabei durchsetzte der diagonale Sprung das Ort in einer so schrägen Richtung, dass es über 250 Fuss lang darin fortging. Z. 4 . , B. ' 157. Ein Schlepper leistete auf eine durchschnittliche Lange von 450 Ltm. söhkg und 65 Ltm. diagonal 6 Wagen ä 10 Ctr. in einer achtstündigen Schicht. Z. 5., A. 67. — 2.) in einer mittleren Richtung zwischen dem Streichen und Fallen (s. d.) einer Lagerstätte : Man treibt hier wegen des nur 6 Grad betragenden FlötzfaUens die Vor- richtungsstrecken diagonal. Jahrb. 2., 258. b- Diagonale , Diagonalstrecke/. — eine auf einer flach fallenden Lager- stätte (in der Regel einem Flötze) in einer mittleren Richtung zwischen der Strei- Digitized by Google 1 28 Dingen — Doppeltrümmig. chungs- und Fallungslinie getriebene Strecke (s. d.) : Lottner 355. Z. 3., B. 165. 166.; 5., A. 61.; 12., B. 143. ** Dingen intr. und tr. — 1.) im Gedinge (s. d.) arbeiten lassen : Jtfan soll ohne des Bergmeisters Willen auf Ertz und in fündigen Zechen nicht mit Geding arbeiten lassen, so es aber zugelassen, dass in fündigen oder unfündigen Zechen zu dingen fürgenommen wird, und die Oeschwohrnen dm Geding zu machen erfordert werden , sollen sie . . die Oer ter, darauf man dingen will, zuvor besichtigen, auch ob vormahls darauf gedingt ist, erkunden. N. K. BO. 4. Br. 13. — 2.) gegen eine Entscheidung der Berg- behörde Berufung einlegen, appellieren: So ist auch Unsere Meynung , dass der Ap- pellant, oder dingende Theil, als oft von einem Urtel, vor Unserm Bergmeister ergangen, für Unsern O bristen Cammergrafen . . gedingt wird, . . drey Tage . . Wahl haben [soll], solche Appellation oder Dingniss zuführen oder fallen zu lassen. Ung. BO. 27., 4. W. 222. Würde ein Urtel gedingt oder nicht, ibid. W. 223. Distriktsverleihung f. — Verleihung auf die in zerstreuten Lagerstätten (nesterweise) vorkommenden Mineralien innerhalb eines grösseren, an die Maximal- feldesgrösse nicht gebundenen und ohne Vermessung nur durch ausser lieh genau bezeichnete Grenzen festgestellten Distrikts : Pr. Kab. Ordre v. 1. Sept. 1842 und 12. Augmt 1854. Br. 1106. Achenbach, Die Rechtsgültigkeit der Distrikts- Verleihung in Preussen. Köln 1859. Ders. in Z. f. BR. 8., 387. ff. Klostermann 1., 125. ff. L. D. BO. §. 52. Dobbel, Dobbel, Dfibel m. — ein in der Regel hölzerner Nagel, Pflock: Man hält stets sogenannte Döbbel vorräthig, mittelst derer man die [zum Zweck der Abführung der Wasser aus den Bauen gestossenen ] Bohrlöcher erforderlichenfalls ver- spunden kamt. Z. S.,B. 129. Dobbel. 9.* B. 143. \'2 Zoll starke, 3 Zoll lange eiserne Dübbel. Serlo I., 406. Anm. Döbel nach Sanders 1., 303.»- von einem noch im englischen dub (schlagen) ent- haltenen Stamme: = Schlägel. Siehe bei Seh melier 1., 3f>0. 387.: „Dübel , Diipel." — Vergl. auch verdübeln. Dobeln tr. — vergl. ein-, verdöbeln. Doberich, Dobrig, DOW rieh n. — 1.) Tagewerk (s. d.) : Karaten Arch. f. Min. 6., 126. — **2.) ein von einem Arbeiter als Probe seiner Geschicklichkeit eingehauenes Bahnloch (s. d. 1.): Wenokenbach 32. Anm. Doberich, Dobrig, Dowrich verderbt aus Tagewerk. Vergl. Tobrig. — Die Bezeichnung zu 2. rührt wahrscheinlich daher, weil das Aushauen eines solchen Bühnloches die Arbeit eines Tagewerkes ausmachte. Docke/., auch Wendedocke — ein bei der älteren Art von Thiergöpeln (mit horizontalen Schwengeln , Tummelbäumen) am Ende des Tummelbaumes be- festigtes Holz, an welches die Lastthiere angespannt werden: Tocken sind die Hfiltzer, so an beiden Seiten der Trifft haiigen. Seh. 2., 98. H. 394.*- Docken mit den Schemmeln [Sitz für den Göpeltreiber, s. d.], woran unten die DeicJiselstange zmn anspannen an einem beweglichen Reibnagel hänget , damit die angespannten Pferde um- gewendet werden können. Deliuß §. 419. Anm. Docke nach Sanders 1., 303.«« deutschen Ursprungs und verwandt mit dem alt- nordischen doggr, Kegel, Zapfen. — Neben Docke und Tocke auch Dogge. Dohnfach, Don (n) fach n. — s. Tonnenfach. DOülägig a. — s. tonnlägig. Donlege/. — s. Tönnlage. Doppelbauer m. — s. Häuer. Doppeltrümmig a. — s. eintrQmmig. Digitized by Google Dowrig — Druckhäf t. 129 **Dowrign. — s. Doberich. **DrangS!ll /. — Retardat (s. d.) : Welcher Gewerck . . binnen denen gesehten vier Wochen seine Zupxtss dem Schichtmeister nicht gereichet hätte, dessen Theile sollen nach Ausgang der 4 Wochen . . ins Trangsahl oder Retardat gesetzet werden. E. M. BO. 38. Br. 735. Dreckwerk n. — Tragewerk (s. d. Anm.). Drehbündel n. — Bohrkrflckel (s. d.) : Z. 7., B. 224. Dreher m., mundartl. (Nassau) — ein Haspelzieher (s. d.) auf einem Thon- sch achte : Wenckenbach 32. Dreidrittelarbeit/. — s. Drittel. DreifÜSS m.r auch Galgen, Krähen fu 88 — ein aus drei Rüstbäumen hergestelltes Gerüst über einem Erdbobrloche zum Einlassen und Aufziehen der Bohrgeräth8chaften (des Bohrzeuges) : Serlo 1., 81. Drelmännisch a. — 8. einmännisch. Drittel, Dlittheil n. — l.) eine in der Regel den dritten Theil des Tages ausmachende (achtstündige) , ausnahmsweise aber auch längere (zwölfstündige) oder kürzere (sechsstündige) Arbeitszeit: Welche Zeche auf 2 Drittel zu 8 Stunden gebauet wird, sollen die Häuer . ., welche das andere Drittel anfahren, umb 15 Uhr an die Arbeit gehen, und umb 16 anfahren . . und biss auff 24 arbeiten. Wo auf 3 D ritte l zu 8 Stunden gearbeitet wird, so sollen die Drittheil [s. 2.] umb 23 Uhr an die Arbeit gehen und umb 24 einfahren, ihre Gesellen lösen, . . ßeissig und treulich arbeiten, . . solcher Gestalt sollen sie sich auch bey andern Dritteln halten, als wo auff 2 Dritteln zu 12 Stunden gearbeitet wird, sollen sie das erste Drittel zu 8 Uhr, und das andere um 20 Uhr lösen, gleicher g estalt, wo es auff 4 Drittel zu 6 Stunden gearbeitet wira\ dass das Erste um 8 , das Andere um 14, das Dritte um 20, das Vierdte um 2 Uhr [gelöst wird]. Span BR. S. 232. Seh. 2., 20. H. 106> Churs. St. O. 7., 1. Br. 440. Die Bestimmung , das Ort zu einem Drittel zu belegen. Karsten §. 195. Die wichtigeren Aus- und Vorrichtungsarbeiten sind nicht zu drei Dritteln belegt, während bei minder wichtigen . . nur in zwei Dritteln gearbeitet wird. Z. 3., B. 194. In der heissen Jahreszeit wird auf [der Grube] L. höchstens auf %, d. h. in zwei täglichen achtstündigen Schichten gearbeitet. Z. 1., B. 153. Karaten Arch. f. Bergb. 5., 123. Dreidrittel- Arbeit : der Betrieb eines Bergwerkes in der Weise, dass täglich in drei je achtstündigen Schichten also ununterbrochen Tag und Nacht ge- arbeitet wird und die Arbeiter dreimal abgelöst werden : Richter 1., 183. Solineider §. 366. Weniel488. — Dreidrittel- Arbeiter: ein bei der Dreidrittel- Arbeit eine Achtstündige ^Schicht verfahrender Bergarbeiter: Minerophiluß 173. Richter 1., 183. — Vierdrittel-Arbeit: der Betrieb eines Bergwerks in der Weise, dass täglich vier je sechsstündige Schichten verfahren und die Arbeiter viermal abgelöst werden: Richter 2., 256. v. Schicht. Vierdrittelarbeit: wenn die Schichten be- schleunigtund statt 8 nur 6 Stunden verrichtet werden. Wenwl 488. — Zweidrittel- Arbeit: der Betrieb eines Bergwerks, bei welchem täglich nur zwei entweder achtstündige oder zwölfstündige Schichten gearbeitet werden : Richter 2., 604. 2.) die in jedem Drittel (s. 1.) anfahrende Mannschaft: Span BR. S. 233. Drücken verb. — vergl. aus-, durch-, verdrücken. Druckhaft a. — 1.) von Gebirgsmassen, Gestein: Druck ausübend : Ist das Hangende druckhaft und gebräche, so wird eine stärkere oder schwächere Kohlenbank in der Firste angebaut. Bergm. Taschenb. 3., 117. Die Zimmerung erfor- dert wegen des druckhaften unganzen Gebirges . . viel Sorgfalt. 129. Wegen des druckhaften Sand- und Thongebirges werden diese Schächte mit 2 Zoll starken eichenen Bohlen verzimmert. Z. 4., B. 187. Wegen der Druckhaftigkeit des in der Firste Veitb,Bergwörterbiicli. 17 Digitized byVJÜUvlC 130 Drum — Durchbrechen. befindlichen Thones ist es nothwendig, diese Strecken mit doppelter Thürstockzimmerung zu sichern. Z. 4., B. 157. — 2.) von Bauen: einem starken Drucke seitens der sie umgebenden Gebirgsmassen ausgesetzt : Das Abteufen des sehr dr tickhaften Kunst- schachtes . . ist eingestellt. Z. 5., 35. Eine druckhafte Stelle des Förderschachtes wurde in Ziegelmauerung gesetzt. 8.,A.40.; 15.,B.67. Zwei sehr alte , druckhafte Schachte. 14., B. 287. Drum, Drumm, Drumb, Dromb n. — s. Trumm. Dmse/. — ein leerer Raum im Gestein, dessen Wände mit Krystallen über- zogen sind : Cavernulae venarum etfibrarum, drusen. Agricola Ind. 25.** Seh. 2., 20. H. 106.b* Cobaltgenge haben nicht allweg weisser, drumb hat es vil drusen oder holen drauff, darein rotgüldig ertz oder glasstropfen brechen. H. 63.b- Als ein Beispiel einer grossen und ausgezeichneten Druse im innersten Gangraume kann diejenige im Maria- gange zu Joachimst/tal in Böhmen . . angeführt werden. Sie dehnt sic^ in die Länge und Tiefe auf mehrere Lachter aus und war mit schönen Rolhgiltigerz-Krystallen, gediegen Arsenik, Kalkspath und Braunspath , das reine Silbererz oft 4 bis 6 Zoll dick, bekleidet. Nöggerath 222. — 2.) Nest, Niere (s. d.) : Einmann 2., 410. Anra. Druse nach Heyse 1., 275. von demalten dros, drus: Haufen. — Klotzsch leitet Druse her von dem böhmischen „drazowitj i. e. cavernosus, dahero drazowitj zinrsk, eine dru- sigte Kluft." Drusig, drüsig a. — Drusen (s. d.) enthaltend : Ein drüsiger Gang. Agric B. 57. Wenn der Gang gantz drusig ist, sagt man: der Gang sey offen. H. 107.** Die übelste Arbeit bei dem Bohren und Sprengen ist, wenn ein Gestein sehr drus ig ist und man datier öfters mit dem Bohrer m ein Drusenloch schlägt. DellUB §. 1S5. Dübel m. — s. Döbel. Duckel/. und m., mundartl. (Schlesien) — ein in der Regel runder, nicht ausgezimmerter kleiner Schacht (vergl. Duckelbau): G. 3., 21. Steinbock 1., 80. 107. Karaten Arch. f. Bergb. 7., 54. Duckelbau m. — s. Bau. Dumbholz, Dumpf holz n. — \.) Tonnenfachholz (s. d.). — 2.) Fröschel (8. d.) : Die Befestigung der Fahrten geschieht an Dumpf hölzer oder Fahrtfrfischel, quer durch den Schacht gelegten Spreizen, mittelst eiserner Bänder; die Dumpf hölzer müssen stets so gelegt werden, dass sie nicht mit dem oberen Rande der Sprossen zusammen- fallen, damit der Fuss des Fahrenden das Holz nicht berührt. Serlo 2., 107. An in. Statt Dumpf holz in der Bedeutung zu 2. bei Mathesius 140.*« Thumholz: Wie ewere f arten zwen schenckel rnd sprossen haben vnd feste an die thumhöltzer augv- hespelt sein. Dumpflachter n. — s. Lachter. Durchbauen tr. — durchfahren (s. d. 1.), insbesondere dann, wenn der Be- trieb in einem fremden Felde geführt wird : Wann gemeldter Erbstollen des Schachts Masen durchbauet und wieder in fremde Felder kommt. Kremn. Erl. 4., 6. W. 342. Durchbrechen tr. und m/r. — 1.) durchfahren (s. d. 1.): Treten mehrere Flötze in solchen Entfernungen von einaiuler auf, dass ihre Zwischennuttel leicht durch- brochen werden hinnen. Z. 8., B. 129. Der Gang ist 5 Ltr. mächtig durchbrochen worden. 15., A. 112. Das Gesenk durchbrach die Lagerstatte in edler Beschaffen- heit. 13., A. 187. Mit ihrem Stollort durch dieselbe ZecJte brechen. Span B. U. 534. über sich durchbrechen: über sich brechen (s. d. II. 2.) : Agric B. 106. 2.) gewaltsam trennen, spalten und aus der so gebildeten Oeffnung hervortreten, ausströmen : Der älteste' Granit . . wird fast von allen anderen hier auftretenden Eruptiv- gesteinen durchbrochen, während er selbst nur die ältere Thonschieferformation durch- Digitized by Google Durchdrücken — Durchlängen. 131 bricht. Z. 4., B. 105. Das Durchbrechen von schwimmendem Gebirge in den Kunstschacht. 8., A. 21. Durchdrücken refi. — von Wassern : durchdringen : Es ergab sich, dass sich zwischen den eingebrachten beiden Schlusssteinen [des Dammes] und der Firste einige Wasser durchdrückten und hier der wasserdichte Anschluss nicht vollständig gegluckt war. Z. 4., B. 141. Durchfahren 6\ — 1.) auch durchbauen, durchbrechen, durch- längen, durchörtern, durchschroten: Gebirgstheile, Felder, Lagerstätten : dieselben mit Grubenbauen durchschneiden, Grubenbaue durch dieselben hindurch- führen , treiben: Die Bergleut . . durchgraben oder durchfaren gantze gebirg. M. 23> 141.»- Eine Fäule, welche die alten durchfahren gehabt. H. 83. *• Das Hauptslollnort wurde unter sehr schwierigen Verhältnissen . . lO^fa Ltr. weiter getrieben. Sein Gegenort . . dagegen ruckte um S3*/t Ltr. vor, so dass . . bis zum Durchschlage noch ein Gebirgsmittel von WO Ltr. zu durchfahren blieb. Z, 8., A. 57. Die zerstreuten Erzvorkfjmmnisse , welche in Quer schlagen. Schächten u. s. w. durchfahren werden. \., B. 184. Gebirge mit dem Stollen durchfahren. 4., B. 42. Da man mit dem Bohr loche ein Steinkohlenflötz von J]/ü Fuss und . . ein Kohlenflötz von 2xj§ Fuss durch- fahren hatte. Z. 6., B. 165. Es waren bei der Durchfahrung einer Verwerfung sowie bei der Durchörlerung von mehreren Sprüngen . . Wasserzuflüsse erschroten. 4., B. 140. Wir hausen in dem Erdrevier, die Unterwelt durc hfa hren wir, Das Licht ist unsre Sonne. Kolbe 2., 101. 2.) Gruben, Grubenbaue: dieselben befahren (s. d.) , sich durch sie hindurch- begeben: Schi 2., 20. H. 107. Den gantzen Stolln vnverhindert durchfahren. Span B. U. 124. Die Schachtzimmerleute müssen die Schächte öfters mit Aufmerksam- keit durchfahren ttnd alles Fehlerhafte verbessern. Deliufl §. 296. Bühnen [im Schachte] , welche Ausschnitte von der Grösse bekommen , dass ein Mann bequemlich durchfahren kann. §. 308. Weil es vorkommt, dass einzelne . . Arbeiter das Ver- Schlüssen derselben [der Wetterthüren] vergessen oder nicht für so wichtig ansehen, dass sie sich beim jedesmaligen Durchfahren durch dieselben auch dieserhaUb noch besonders bemühen sollten. Z. 8., B. 56. Anm. Durchfallen tr. und intr. — von Lagerstätten : sich im Fallen (s. d.) durch- schneiden, durchkreuzen: Alle durchfallenden Gänge, so lange als sie in der Vierung des Grubenfeldes bleiben, sind Eigenthum des Bergwerksbesitzers. Karsten §.356. Gänge und Klüfte ; welche das Flötz durchschneiden, durch dasselbe öfters durchfallen und in das Liegende . . hinein setzen. Delius §. 71. Wenn die Gänge stärker geneigtes Gestein zwar durchfallen, aber im Streichen damit parallel sind. Karsten Arch. f. Bergb. 6.r 90. Durchfallungskreuz n. — s. Kreuz. Durchge Wältigen tr. — gewältigen (8. d.) : Wenn eine Strecke durch Brüche und alte versetzte Berge durchgewältiget werden muss. Delhis §. 252. Durchhieb m. — Durchschlag (s, d.) : Beim Durchhiebe alten Bau treffen. Z. 3., B. 176. Wetterdurchhiebe. 174. Durchkreuzen tr. — durchsetzen (8. d.) : Serlo 1., 17. Durchlängen tr. — mit Stollen und Strecken durchfahren (s. d. 1.) : Es sott einem jeden Neufänger zugelassen sein, dass er das Feld durch sein gantzen Lehen ver- hauen, durch längen, und von einem Schac/it in den andern offene Durchschläge machen möge. Deuoer 20. b- Digitized by LjOOQLC 132 Durchlegen — Durchschlag. DurchlegCU tr. — Rechnungen : dieselben nach den Belegen prüfen : Biohter 1., 187. DurchÖrtem tr. — durchfahren (s. d. 1.): Bericht ▼. Bergb. §. 80. Der StoUn durchörtert in einer Länge von 350 Leichtem 9 bauwürdige Flötze. Karsten Arch. f. Min. 6., 41. Da dieselben [die Braunkohlen] . . mit mächtigen Diluvial- schichten und schwimmenden Sandlagen überdeckt sind, die sich mit Schächten und Stolin schwer durchörtern lassen. Z. 7., B. 224. Das [im Förderschachte] dur ch- arterte Gestein hat keine wesentlichen Abweichungen gegen das im Kunstschachte durch- teufte gezeigt. 4., A. 251. Durchqueren tr. — quer durchfahren (s. d. 1.): Ein StoUn . . Derselbe durchquerte . . die oberdevonischen Schichten. Berggeist 12., 12.c* Vom Gesenke aus wurde aufgefahren und ein Eisensteingang durchquert. Z. 15., A. 110. Durchritzen tr. — verritzen (8. d.) : Weil durch die Wetterstrecken und die Theilungstrecken das Flo'tz so durchritzt war , dass die schlagenden Wetter durch die geöffneten Schlechten und Klüfte vollständig entweichen konnten. Z. 2., A. 387.; 8., B. 138. Durchröschen tr. — ein Gebirge mittels' Röschen (s. d.) untersuchen: Wir sehen, das die klügsten vnd weisesten bergleut selten was aussrichten , wenn sie gleich alles aufnemmen vnd durchröschen. M. 38. b- Durchschlag m. — 1.) Herstellung einer offenen Verbindung zwischen zwei Grubenbauen ; auch der behufs Herstellung einer solchen Verbindung ausgeführte Bau und der Punkt, an welchem die zu diesem Zwecke einander entgegeu getrie- benen Baue zusammen treffen (Durchschlagsort, Durchschlagspunkt) : Durch- schlag, wenn man ztvey Oer ter gegen einander treibet und dieselben zusammen kommen. Soh. 2., 21. H. 107> Delhis §. 456. Von den gengen der sybyn lehen eynen durch- slag Varen [fahren] yn dy nuweh genge. Freib. BR. Klotzsch 239. Einstellung des Baues auf Durchschlägen in fremde Grubengebäude . Oestr. Bö. §.246. Zusammen- treffen auf Durchschlägen. 8. W.BÖ. §. 113. Durchschläge angeben : auf Grund markscheiderischer Messung und Berech- nung angeben, von welchen Punkten aus und in welcher Richtung, Entfernung und Verflächung die Oerter behufs Herstellung eines Durch Schlages getrieben werden müssen: Binmann 2., 421. Es ist das Geschäft des Markscheiders , . . Durchschläge aller Art anzugeben. Cod. 99. — Durchschläge machen, auch Baue durch- schlägig machen, durchschlagen: eine offene Verbindung zwischen zwei Grubenbauen herstellen : Durchschlag ist, wann man örter oder Stoün gegen einander treibt , wann man zusammen kompt, das heisst dann ein Durchschlag gemacht. Ur- sprung 65. Euren in das Böhmische Gebirge gemachten Haupt- Durchschlag einfüllen und verstürtzen. H. 292. a* — zum Durchschlage kommen: in offene Verbindung treten, durchschlägig werden : Das Richtort ist mit der Grundstrecke zum Durchschlag gekommen. Z. 15., A. 81. — Baue zum Durchschlage mit (in) einander bringen: eine offene Verbindung zwischen denselben her- stellen , sie durchschlägig machen : Das Gesenke wurde mit dem entgegen getriebenen Ueberbruche zum Durchschlage gebracht. Z» 15., A. 109. Das Ueberbrechen aus dem StoUn wurde zum Durchschlage in das Gesenke gebracht. 15., A. 105. — mit offenen Durchschlägen beweisen, auch den Beweis vom Fund und Vater führen: den Beweis, dass der Jüngere (s. d.) innerhalb der Vierung des Aelteren baut , dadurch erbringen , dass der Gang des Aelteren von dem Fund- schachte bis zum streitigen Punkte mit kenntlichen Salbändern entblösst , auf diese Weise eine offene Verbindung zwischen den Grubenbauen des Aelteren und den- jenigen des Jüngeren hergestellt und damit dargethan wird , dass der Gang des Digitized by Google Durchschlagen — Durchsetzen. 1 33 Aelteren bis dahin streicht und dass die streitige Sielle innerhalb der Vierung des- selben liegt: Seh. 2., 21. H. 107> Bohneider §. 401.. Anm. Das latinisierte dorslagum, dorslagus findet sich in der obigen Bedeutung bereits in der tridentiner Bergordnung von 1208: Item uolumus, quod si aliquod Dorslagum apparue- rit . . m puteis, vel laboreriis aliquorum, et occasione ulius aliquod appareret discordium, guod laborerium illtid ibi relinquatur ab utraque parte, donec lis seaabitur per Gastaldiones nostros. Sperges269. [Wenn zwo Gruben im Baue durchschlägig werden; und deswegen Streit entsteht, soll man mit dem Baue still stehn, bis dass die Sache von der Obrigkeit mitRechte entschieden sein wird. Sperjges 202. J und ferner eben daselbst: In aliquo Dorslago, quijht in aliqua putea. Sperges 271. 2.) ein Gezäh der Zimmerhäuer (s. Häuer) um Löcher in die Zimmerung ein- zuhauen: Bergm. Wörterb. 139. b- Biohter 1., 188. Durchschlagen — I.) intr. ; einen Durchschlag machen (s. Durchschlag) : Die Pau, die . . ineinander durchgeschlagen sind. Schladm. Bergbr. 20. Lori 6.*- Eyner mag dem andern enthauwen synes berges , unde synes erezes , biz daz sy kegyn [gegen] eynandyr durchslan. Freib. BR. Klotssch 250. Churtr. BO. 5., 2. Br. 130. Da sichs zutrüge, dass ein Stplln in einem Schacht durchschlüge. N. K. BO. 32. Br. 41. Wenn ein Statiner in eine Fundgrube . . durchschlägt. S. BG. §. 193. II.) durchteufen (s. d. und schlagen 1.) : Nachdem der Schacht durch den Woog durchgeschlagen war. Karsten Arch. f. Bergb. 10., 193. Durchschlägig a. — in offene Verbindung getreten (s. Durchschlag)': Die Erz- anbrüche so lange in der Grube stehen lassen, bis der Stollen mit diesen Anbrüchen durchschlägig wird. Karsten §. 389. Baue durchschlägig machen, auch sich durchschlägig machen : einen Durchschlag zwischen Grubenbauen herstellen: Span BR. S. 266. Man treibt neben diesen Grundstrecken noch besondere Wetterstrecken und macht sich mit denselben von Zeit zu Zeit durchschlägig. Z. 8., B. 129. Durchschlagsort, Durchschlagspunkt m. — Durchschlag (s. d.) : Vorschr. A. §§. 18. 19. Durchschlitzen lr. — mit einem Schlitz (s. d. und schlitzen) durchhauen : Die unterschrämten und durchschlitzten Bänke. Karsten Arch. f. Min. 6., 79. Durchschroten tr. — durchfahren (s.d. 1.) : Einen Gang, der mit dem Stollen noch nicht durchschroten oder durchbrochen wäre. Schemn. Erl. 2., 37. W. 272. Um die Reservebaue vorzurichten , muss man die Erzmillel nicht nur mit Oertern , Ueber- holten und Abteufen durchschroten, sondern auch den Abbau selbst einleiten . Schemn. Jahrb. 14., 91. Durchschürfen tr. — mittels Schürfen (s. d.) untersuchen : B.- n, H.-Z. 27., 227> Durchschwärmen tr. — nach allen Richtungen hin durchziehen : Auch wird das Gebirgsmittel, welches zwei Erzmittel trennt, meistentheils von dünnen Erzschnüren auf die manchfaltigste und verworrenste Weise durchschwärmt. Z. 13., B. 231.; 9., B. 246. Durchsenken tr. — durchsinken (s. d.) : v. Soheuohenstuel 61. Durchsetzen tr. und intr. — 1.) durchziehen, durchschneiden : Wenn irgend ein besonderes Vorkommen im Gesteine z. B. eine Ader, eine Kluft, ein Gang sich fort- setzend durch eine andere Minerallagerstätte (Gang, Flötz u. s. w.) quer hindurchzieht, so sagt man : es durchsetzt dieselbe, v. Scheuohenstuel 6 1 . Eine Kreuzkluft, welche durch den Gang durchsetzt. Delius §. 88. Wenn Flötze von Gängen durchsetzt werden. Karsten §. 359. Das Grubenfeld wird . . von mehreren Sprüngen durch- setzt. Z. 5., A. 60. Digitized by Google 1 34 Durchsetzer — Ebensöhlig. Die Gang1 und ihre Trümmer Durchsetzen höflich das Gestein. Kolbe 2., 86. 2.) durchbrechen, durchfahren (s. d.) : Durch die Bohrrersuche beabsichtigte man . . das auf geschlämmte . . Gebirge bis zu der Teufe zu durchsetzen , wo man ein festes Gestein treffen würde. Karsten Arch. f. Bergb. 5., 325. Die Gebirgslagen mittels des Bohrers durchsetzen. 326. % Durchsetzer m. — der durchsetzende Gang (im Gegensatz zu dem durch- setzten, s. durchsetzen 1.) : Serlo 1., 17. Durchsieden tr. — versieden, ätzen (s. d.) : Bis das Werk. durch die ganze Bergdicke durchgesotten sein wird. Z. 4., B. 73. Durrfisinken tr., auch absinken, durchsenken, durchteufen — mit Schächten oder Bohrlöchern durch eine Gebirgsmasse, eine Lagerstätte hindurch gehen : Mancher offt hart vnd lang ptlflen [büffeln, angestrengt arbeiten] vnd schlagen muss, biss er den abraum vnd des ertzes dach durchsincket vnd das ertz berüret. M. 40.b* Man ersinckt offt ein vnartig und schwär tz gebirg, darauff setzen sich die ertz ab, wenn man es wieder durchsinckt, erschlegt man bissweilen wieder ein gut ertz. 64.a- LohneysB 18. Um rascher den bunten Sandstein, welcher dem Anschein nach eine grössere Mächtigkeit . . haben musste, da man mir noch wenige tlionige Schichten von geringer Mächtigkeit durchsunken hatte , zu durchteufen, . . wurden die Dimensionen des Bohrloches . . reducirt. Z. 7., B. 41. Auf der Grube N. wurde die Mergel- Auf- lagerung durchteuft und demnächst beim weiteren Niedergcheti im Steinkohlengebirge 3 Flötze . . durchsunken. 15., A. 71. Durchsitzen intr. — von Wassern : durchdringen : Ein Gebirge , welches aus ganzem Gestein besteht, lässt das Wasser so leicht nicht durchsitzen. Delius §. 14. Durch teufen tr. — durchsinken (s.d.) : Schwimmendes Gebirge durchteufen. Berggeist 11., 41S.ft- Durchteufte Gebirgslagen. Z. 1., B. 13. Das Bohrloch erreic/ite eine Tiefe von 1330 Fuss, ohne etwas Anderes zu durchteufen als Schichten von Sandsteinen und Schieferletten. 9., B. 158. Durchtrtinimem tr. — zertrümmern (s. d.) : An der Scharungslinie sind die Gänge gewöhnlich schwer zu unterscheiden , indem das Nebengestein hier sehr stark ver- ändert und dur cht rümm er l zu sein pflegt. Z. 14., B. 275. Dttrkel a. — s. türkel. Dürr adj . — dürre Kluft: leere, unausgefüllte oder mit unhaltiger (tauber) Masse ausgefüllte Kluft : ö. 2., 72. — dürres Gebirge: Gebirge, welches wenig nutzbare Mineralien enthält: Biohter 1., 185. E. * Ebenhöhe/. — schwebende Markscheide (s. d.) : ▼. Schenohenstuel 61. ♦Ebenschurf m. — s. Schürf 2. *Eben80hle/. — Sohle (s. d.) : Ebensohle des Laufs, des Füllortes. Deliua §§. 307. 312. Eben so hie, die Horizontalfläche durch irgend einen Punkt oder eine Linie in der Grube, v. SoheuoheiiBtuel 61. v. Hingenau 109. * Ebensöhlig a. — söhlig (s. d.) : Welcher [von zwei Erbstollen] am vndersten mit sein . . mundtloch an dem Gebyrg am tag ist angesessen, vnd sein wasserseig onn [ohne] Digitized by Google Ebentl— Edel. 135 gespreng eben so Weh hinein gebracht, so behelt er das erb vnd recht. Churtr. BO. 5., 2. Br. 130. SpanBR. S. 277. Ebensöhlige Strecken. Delius §. 370. Damit die Feld- stangen in einer geraden Linie, es mag nun sohlte ebensöhlig oder auf- oder unter- wärts gehen, fortschieben können. §. 540. v. Schenchenstuel 61. * Ebentl n. — Ebenschurf (s. Schürf 2.) : v. Boheuchenstuel 61. Edel a. — 1.) auch reich: von Gebirgen, Lagerstätten: eine grosse Menge von nutzbaren Mineralien enthaltend : Edel ist auff Bergmännische Arth so viel, als reichhaltig, das gut und viel Er tz führet. H. 108.** Seh. 2., 21. In denen höchsten und aller edelsten Gebürgen stehet das Ertz auf seinen freudigen Gängen, in solcher grossen Teuffe, biss man es nicht mehr geivinnen mag. Inst. met. 69. Das edle Bleigebürge. Peithner204. Edler Gang ist, der schön und reich Ertz hat. Berward 6. Mineralien, welche in bald edlen, bald tauben Gängen zerstreut vorhanden sind. V. Hin- genan 215. Der Gang erwies sich sehr edel uud führte namentlich in einem 12 bis 14Ltr. langen Mittel derbe Bleierze von 6—18 Zoll Mächtigkeit. Z. 13., A. 189. Edle Kluft. Agrio. B. 82. Abbau eines mächtigen und edeln SteinkoMcnflötzes. Z. 1., B. 186. Ein edles rothes und weisses Gahneilager. 8., A. 91. Das Rotheisensteinlager sehr edel auszuricJUen . 1 3 . , A . 1 6 7 . Mehrere edle, Bleiglanz und Blende führende Nester. 13., A. 193. Einige rec/it edle Gakneimittel. 8., A. 91. Edle Fälle, die Erzmittel, welche einen lo/tnenden Anbruch geben. Rinmann 2., 427. Die Anbrüche waren ziemlich edel, namentlich enthielt das 3. Mittel derbe Kupfererze bis zu 2Fuss Mächtigkeit. Z. 1 3. , A. 20 1 . Es ist wenig Hoffnung vorhanden, das taub gewordene Feld wieder edel auszurichten. Kanten Arch. f. Bergb. 5., 51. — 2.) von Erzen: a.) auch reich: von hohem Metallgehalte, hochhaltig: Edel Ertz ist reich Ertz, von stattlichem Gehalt. Berward 7. Em Erz erhält den Beinamen edel, wenn es reich an Metall ist. Einmann 2., 427. Auf geringhaltigen Gängen, wo nicht auf die Kosten zu kommen, [soll] über und unter dem Stolln ein gantzes Mittel steJtend gelassen . . werden. Wenn aber edle und andere Geschicke brec/ien, welche die Kosten tragen , sollen die Gewcrcken solche Anbrüche . . mit Schrämen zu ge- winnen . . schuldig seyn. Churs. St. O. 12., 2. Br. 450. Die Rotlwisensteinmulde, welche den edelsten Eisenstein des Revieres liefert. Z. 13., A. 167. Ein sehr edler Spatheisenstein. 15,,.A. 127. — b.) die sogenannten edlen Metalle enthaltend (s. edel 4.) : ö. 2., 23. ; 3., 22. — 3.) von Kohlen : von vorzüglich guter Beschaffen- heit: In der Tiefbausohle ist das Flötz R. gelöst und unter sucht: die Kohlen brechen edel und stückreich. Z. 8., A. 44. — 4.) von Metallen: Man hat früher die Metalle in zwei Klassen, in edle und unedle gereiht. Zu der ersten wurden Platin, Gold und Silber, zu der zweiten alle anderen Metalle gezä/dl. v* Schenchenstuel 62. Wo reiche Erze der edelen Metalle brechen. Delius §. 344. Wenn ein Gang reiche derbe Erze von edeln und uned ein Metallen führt. §. 346. — 5.) von Bergwerken: vor- zugsweise werth volle Mineralien enthaltend: Edle oder edlere Werke. Hierunter werden gewöhnlich nicht nur solche Gruben und Schmelzwerke verstanden , wo die eigent- lich sogenannten edeln Metalle, Gold und Silber gewonnen und zu gute gemac/U werden, sondern es werden auch dazu die übrigen Metalle, welche kostbarer als das Eisen sind z. B. Kupfer/ Bieg, Zinn, Quecksilber u. s. w. gerechnet. Einmann 2., 430. Das m so grossen Ruff ausgebrochene [gekommene] Edle Bergwerk. Kirchmaier 90. — 6.) mundartl. (bei dem nassau'schen Dachschieferbergbau); edles Lager: ein La- ger, das brauchbaren Schiefer enthält; — edler Schiefer: brauchbarer Schiefer: In der Aufeinanderfolge der Lager wechsellagern die edlen, d.h. solche, die brauchbaren Schiefer enthalten, mit unedlen. B.- u. H.-Z. 27., 278. a- Schmierige Fälle [s. Fäll] bilden meist die Lagergrenzen und wird von ihnen der edle Schiefer . . scharf abge- schnitten, ibid. — 7.) edle Soole, Edelsoole: 8. Soole. — 8.) edle Teufe : Erz- teufe (8. d.) : Mobs 2., §. 474. — 9.) im Edlen stehen; von Gängen: erzfüh- rend sein : Oastendyk 92. Digitized by LjOOQLC 136 Edelkeit — Einbauen.' Edelkeit/. — Adel (s. d.) : Andeutung grosser Edelkeit ist auf den andreas- berger Gängen grobkörniger Kalkspath. G. 2., 99. *Effeln tr. — eiserne Gezäbstücke neu formen oder reparieren: Biiha 239. Eigenlöhner, Eigenlöhner m., auch Einspänner, Einspänniger — ein Bergbau treibender, welcher in dem Bergwerke, das ihm gehört oder bei welchem er betheiligt ist, selbst Handarbeit verrichtet: Ein Einspänniger oder Eigen-Löhner wird genennet , so eine eigene Zeche atteine bauet. H. 108.*- Mehrere Personen, welche ihren Bau mit eigener Handarbeit betreiben, werden Eigenlöhner genannt. Eine Ge- sellschaft von Eigenlöhnern darf aus nicht mehr als Acht Personen bestehen, und wenigstens Vier derselben müssen die Arbeit mit eigener Hand verrichten, widrigenfalls sie als Gewerke zu behandeln sind. A. £. E. 2., 16. §§. 129. 130. Sämmtlichey m Schicht- lahn, Gedinglohn und Tage- oder Woc/*enlohn stehende oder als Eigenlöhner d. h. Grubeneig enlhümer , welche in ihren eigenen Gruben selbst arbeiten, Bergbau treibende Arbeiter sind verpflichtet, einen Knappschaftsverein zu bilden. Ges. für das Hers. Gotha v, 20. Mai 1863. §. 1. in Z. f. BR. 9., 456. Ahm. Die Ableitung ist je nach der Schreibart verschieden : Eigen 1 5 hner von Lohn, ndie durch unmittelbare Handarbeit auf den ihnen verliehenen Berggebäuden sich selbst ihren eigenen JLohn geben". Wagner B. V. 59. Köhler 239. Hake Der Kunstschacht bringt 10 Fahrten Teufe ein. Rinmann 2., 44 1 . Wenn der ErbstoUn . . zwanzig Lachter, oder . . wenigstens zehn Lachter Teufe . . einbringt. S. B(J. §. 193. Benutzt eine Fundgrube einen Stolln, welcher ihr die gesetzliche Erb- oder Enterbungsteufe nicht einbringt. §. 197. Am M. Schacht bringt der G. Stolln 146 Ltr. ein; die Wasserstrecke wird 323 Ltr. einbringen. Z. 14., B. 287. Der A. Stolln bringt am D. Schacht 212 Ltr. Tiefe ein. ibid. Ist das Steigen [der Stollensohle] zu stark , so geht zum NachÜieUe des Grubetigebäudes viel an der einzubringenden Teufe verloren. Deliufl §. 232. — 3.) Zimmerung, Mauerung, Eisen: behufs Sicherung und Verwahrung von Grubenbauen gegen Zusammensturz in denselben Unterstatzungen durch Holzwerk, Mauerwerk oder Eisen anbringen; Baue ausbauen (s. d. I.) : Lottner 357. Einbringung des Ge- zimmers. Churk. BO. 7., 30. Br. 621. Es sind mit demselben [dem Stollen] noch keitie Wasser angehauen und so ist es sehr zweckmässig, dass die Mauerung jetzt eingebracht wird, um die aufgefahrene Länge zu sichern. Karsten Arch. f. Min. 3., 453. Die Zimmerung wurde später [aus dem Schachte] herausgenommen und Backsteinmauerung eingebracht. Z. 9., B. 182. — 4.) Maassen: so viel freies Feld (s. d.) vor sich haben, dass ausser der Fundgrube auch noch Maassen (s. d.) verliehen werden können: Rinmann 2., 441. Einbruch m. — 1.) auch Neinbruch: ein Einschnitt oder eine Vertiefung, welche behufs des ersten Angriffs eines Stosses (s. Stoss) und durch diesen Angriff selbst hergestellt wird: Zweck dieses Einbruches ist . . zweckmässige Einleitung und Erleichterung der nachfolgenden Gewinnung , oder wenigstens der weiteren Ausführung dieser Vorbereitung. Die Herstellung eines richtigen Einbruches ist auf einen guten Erfolg der ganzen Gewinnung von dem grössten Einflüsse. G. 1.. 156. Einbruch machen: denselben herstellen: Z. 4., B. 180. — Einbruch schiessen: mittels Bohrens und Schiessens (s. d.) einen Einbruch herstellen: Man schiesst über oder unter der Erzbank Einbruch, je nachdem man dort oder hier eine besser abhebende Flötzkluft vorfindet. Z. 1., B. 42. 2.) Bruch (s. d. I.) : An vielen Stellen des Dorfes . . sind die Folgen von Ein- brüchen des abgebauten Flötzes bemerkbar. Z. 15., B. 94. Man muss mit dem Ein- senken von Rohren beginnen , e/te noch Einbrüche in dem Bohr loche stattfinden. 7., B. 230. Firsteneinbruch, Ulmeneinbruch. V. Scheuchengtnel 62. — 3.) das plötzliche Einströmen von Wassern in Grubenbaue: G. 3., 23. Treten Ereignisse ein, welche die Fortsetzung des Baues hindern z. B. Wasser- Einbrüche. Wenzel 496. Einbrüche von Selbstwassern. Z. 4., B. 73. — 4.) auch Einstemmen: ein von einem Grubenbaue aus seitwärts in das Gebirge getriebener Bau : v. Soheuchen- stuel 62. Einbfihnen tr. — Hölzer bei der Zimmerung : dieselben in zu diesem Zwecke in das feste Gestein eingehauene Oeffnungen einlegen und fest verkeilen : Schwarten, auf der einen Seite in den Kohlenstoss eingebühnt, auf der andern Seite durch den Stempel gehalten. Z. 3., B. 165. Ins feste Gestein eingebühnte und eingemauerte Balken. 9., B. 185. Eindübeln tr. — einschlagen (vergl. Dübel) : Der Bootführer . . zieht sich [bei der Navigationsförderung, 8. Förderung] an Pflücken, welche in die Stfisse ein- gedübbeltsind, vorwärts. Serlo 2., 51. Digitized by Google Einfahren — Einflügelig. 139 Eillfahr6B — I.) intr.; sich in einen Grubenbau begeben : Einfahren ge- schieht, wenn em Bergmann sich in die Grube an eine Arbeit begiebt, es geschehe nun durch Schächte oder Stollen. Ist eine solche Fahrt, darüber einem, der es nicht gewohnt \ zumahl auf tieffen Sc/iüchten, und verbrochenen Stollen, oder sonst niedrigen und engen Oertern, öffters Arme, Beine und Lenden dermassen mitgenommen werden, dass es in etlichen Tagen nicht zu überwinden. Und wird also ironice oder per charientismum mit einem solch annehmlichen Worte genennet, als könte man mit Pferden, Wagen und Schlitten in die Berg-Gebäude fahren. H, 108.** Söh. 2., 21. Es soll keiner dem andern in sein Paw e infam. Raltenb. BO. 30. Lori 60.*- Geschwome vnd Mar scheider sind hierzu verordnet vnd vereidet , dass sie offt einfaren. M. 21.*- Ein rechter Berghnan, ohne liecht, f ewerzeug, vnd compast [Rompass] nicht einferet. 144.*- 40.a* Mit den Fördermaschinen und nicht auf Leitern einfahren. Berggeist 11., 428.*- Lass auch die Engelein ein und aus mit uns fahren. Alter Bergreien. B. Köhler 95. Wer da teilt ein Bergmann sein, fahren ein in die Schächte gross und klein. Alter Bergreien. B. Köhler. 98. II.) tr.; Schichten: versäumte Schichten einholen, dieselben nachträglich verfahren : Wenn der Bergmann einen Tag durch Ehehaften an seiner Arbeit behindert worden, muss er solchen einfahren; das ist, diese versäumte Schicht auser seiner ordent- lichen und fortgehenden Arbeit mit einbringen und verfahren. Bergm. Wörterb. 143.** Was einer an der Schicht feyret, dass soll er wieder einfahren oder sich am Lohn kürtzen lassen. Churk. BO. 7., 33. Br. 623. **Eillfahrer m., auch Obereinfahrer — ein Bergbeamter, welcher über mehrere Geschworene gesetzt war und die Oberaufsicht über den Bergbau in den unter denselben stehenden Distrikten führte ; bisweilen aber auch nur Titel eines Geschworenen: /. BO. 2., 25. Urspr. 115. Seh. 1., 50. H. 108> [Es] Hegt dem Einfahrer ob, . . allerseits Grubengebäude zum öftem . . ausser und in der Schicht, nicht weniger, wo Künste seyn, über Feger tags zu befahren, den Geschworenen nachzu- stechen, was sie vor Anstalt gemacht, zu examiniren und die Erinnerungen bey dem An- schnitt zur Fassung eines gewissen Schlusses vorzustellen. Binmann 2., 445. Einfahrt/. — das Einfahren (s. d. I.) : Ein Schacht soll dem anderen die Ein- und Ausfahrt vergönnen. Kremn. Erl. 5., 9. W. 244. Achenbach 63. Einfallen intr. — 1.) von Lagerstätten: fallen (s. d. 1.) : Während die ganze Lagerstätte nach Nordwest einfällt, nehmen die einzelnen Erzmittel ein mehr selbstständiges, bald nordöstliches, bald widersinniges Einfallen in Südost an, mitunter stehen sie wohl auch ganz saiger. Z. 13., B. 231.; 14., B. 274. — 2.) von Was- sern: einbrechen (s. d. 3.) : G. 3., 23. — 3.) von Wettern: in Grubenbaue ein- strömen : Weil die Schächte, Strecken , Mauren oder Thüren allzulange offen geblieben, ttnd die Wetter stark eingefallen wären. Melzer 310. Beobachtungen [über den Druck und die Temperatur der Luft im Innern von Gruben] müssen in Sc/iächten an- gestellt werden, in denen die Wetter einfallen; in wetterausführenden Schächten ist die Luft . . verschlechtert und erwärmt. Berggeist 11., 428.*- Die in die Schächte einfallende atmosphärische Luft. ibid. — 4.) einfallender Schacht: 8. Schacht. Einflügelig a. — einflügeliger Bau: ein Abbau (Firsten- oder Strossen- bau, 8. d.), welcher von dem Grubenbau (dem Schachte oder Flachen) , von dem aus der Abbau eingeleitet ist, nur nach einer Seite hin erfolgt, im Gegens. zu zwei- Digitized by Google 140 Einfördern — Einkommen. Hügeliger Bau: der von dem eben bezeichneten Grubenbau aus nach zwei (den beiden einander entgegen gesetzten) Seiten hin geführt wird : Lottner 352. Einfordern tr. — in einen Schacht hinablassen. Zum Ein- und Aus för- dern von Menschen dürfen nur solclic Seile benutzt werden, welche sich in durchaus gutem Zustand* befinden. Achenbaoh 60. Einfressen refi — sich einbeissen (s. d.) : Bziha 677. Einfällen tr. — gewonnene Mineralmassen behufs ihrer Fortschaffung in Bergtröge einscharren; auch füllen (s. d.) überhaupt: Einfüllen ist, wenn man Ertz oder Berg mit einer Kratze in einen Trog ziehet, entweder zum Forttrecken, oder zum An- schlagen, oder in Kam zu stürtzen. Soh, 2., 21. H. 108.b* Berge oder Ertze in die Hunde eingefüllt. Delius §. 314. Einfaller m. — ein Bergarbeiter, welcher einfüllt (s. d.) : G. 1., 205. Eingehen intr. — einstürzen , zusammenfallen : Da das dreckwerk verfaulet vnd eingegangen ist. M. 36. b* Eingegangene schecht geweitigen vnd wider auss- ztmmern. 69. •• Da der Stottn verfeit oder eingehet, also dass man aus vnd ein, -oder sonst darinn nicht fahren kan, noch das Wasser zum Mundloch heraus laufft. Span B. U. pag. 11 1> Eingesprengt a., auch imprägniert — vergl. Einsprengung: Ein Erz Zieisst derb, wenn es sich in einer so zusammenhängenden 3 fasse im Gestein befindet, dass es ohne Schwierigkeit davon getrennt werden kann; grob eingesprengt, wenn die Schwierigkeit der Trennung zunimmt; fein eingesprengt, wenn die Conänuität der Erzmasse noch mehr durch das Gestein unterbrochen wird. Lottner 384. Offtmahls . . bricht das Ertz nur. eingesprengt. Rössler 67. b- Eingesprengter Kupferglanz. Z. 15., A. 136. Einhängen tr. — l .) Gegenstände oder Personen am Seile in einen Schacht hinablassen : Jede Grube ist verpflichtet, dem Erbstöüner den freien Gebrauch ihrer Schächte . . zum Einhängen der zur Zimmerung und Maurung benöthigten Materialien . . zu gestatten. Kanten §. 372. Sobald der Ventil- oder Schneckenbohrer so mit Ge- birge angefüllt sind, dass sie davon nichts mehr aufnehmen können , so werden sie aufge- holt, geleert und von Neuem eingehängt. Z. 7., B. 228. Zeitverluste beim Aufholen und Einhängen des Bohrers. 6., B. 184. In L. war es früher allgemein Gebrauch auf dem Seile zufahren, indessen haben in neueren Zeiten einige Gruben Fahrschächte vor- gerichtet, um die Zeil und Kosten zu ersparen, welche das Einhängen und Aufholen der Mannschaft erfordert. Karaten Arch. f. Min. 6., US. Fahrten einhängen: s. Fahrt. — Feuer einhängen: feuerkübeln (s. d.) : Verordnung wegen des Feu er ein häng ens in die Schächte. Das . . zur Beförderung des Wetterzuges üblich Verfahren: brennende Kohlen in die Schächte einzuhängen. Achenbach 110. 2.) einbühnen (s. d.) : Es erfolgt das Einhängen dieser Hölzer [der Trage- stempel] in festes Gestein mittels Bühnloch und Anfall. Bftha 683. Einkehlen tr. — ausscharen (s. d.) : Kehleinstriche , welche an beiden Enden nach der Rundung der Joch/iölzer eingekehlet werden. Lempe 9., 368. Serlo 1., 359. ** Einkehr /. — Wechsel (s. d. 2.) : Einkehr, ein viereckiger Winkel 1 halb Bergklafter lang , 1 weit in Hauptstollen und Schaftrichten, worin die Karrenlaufer ein- ander ausweichen. Lori 640. a* Einkeilen tr. — hereinkeilen (s. d.) : Karaten Arch. f. Bergb. 2., 61. Einkesseln intr. — Feuerkübeln (s. d.) : Z. 2., A. 388. Hnyssen 238. Einkommen intr. — von Grubenbauen : an einen bestimmten Punkt gelangen : Kommen Gewervken mit ihren Gebäuden auf einen Erb-Stolln ein, so müssen sie also Digitized by Google Einlegen — Einm&nnisch. 141 ansitzen, dass dem Stolln an seinem Wetter und Fördemüss keine Hinderung erfolge. Churs. St.O. 8., i. Br. 441. Begäbe es sich, dass zwey Stallen in eine Fund-Grube oder Moose , einer an der Obern, der andre an der Untern Markscheide einkämen. Churs. St. O. 13., 9. Br. 452. Wenn der ErbstüUn mit seiner Wassersaige in den Kunstschacht oder . . in den Hauptförderschacht einer Fundgrube einkommt. 8. BG. §. 193. Von dem Punkte, wo der Stolln oder Tiefbauschacht in das Flöh eingekommen ist. Z. 8., B. 129. Der Schacht . . . Derselbe wird . . 50 Ltr. saiger unter dem SchlüssehtoOn im Flötze ein kommen. 13., A. 197.. Einlegen — I.) tr.; 1.) Muthung: s. Muthung. — **2.) Register: die Grubenrechnungen behufs deren Prüfung der Bergbehörde übergeben (s. Register) : Bergm. Wörterb. 144> II.) refl.; auch einschlagen, einstechen: zu bauen (s. d. I.) beginnen: Einlegen heisst, wenn man anfängt zu schürffen und zu bauen. H. 109.*- Seh. 2., 21 . Das völcker oder natürlich recht lesst zu, das der erstßnder der erste müter ist, wenn er sich nach der ordnung, in ein frey feld, oder auff vnverHehen gengen bergleufftiger weise einlegt. M. 20.b- Dieweil sich . . bisshero wenig auff das Schürffen eingelegt. Span BR. 8. 181. Gleichwie der Selbstbau eines Landesfürsten, wo er nicht schon einge- führet und bereits aües darnach eingerichtet ist, nur Nachtheil bringt, so scheinet auch der Mitbau, das ist, seine Gesellschaft mit Gewer ken bedenklich zu seyn. Die wenigsten haben Lust, sieh neben ihrem Herrn mit einzulegen. Sperges 162. Einlegeregister n. — das seitens des Schichtmeisters der Bergbehörde zur Prüfung überreichte Register (s. d. und einlegen I. 2.) : Lempe 9., 265. Einlotten tr. — Wetter durch Lotten (s. d.) in einen Grubenbau hinein- leiten : Weil er gesunde und frische Wetter einlotle. Melier 495. Einmännisch a. — 1.) von bergmännischen Arbeiten: nur von einem Manne verrichtet, o bschon auch zwei (zw ei männisch) oder mehrere (drei-, vier-, mehrmännisch) bei der betreffenden Arbeit verwendet werden können und wirklich verwendet werden: Binmann 2.. 452. einmännisch bohren, schiessen: ein Sprengbohrloch in der Weise bohren , dass ein und derselbe Arbeiter mit der einen Hand den Bohrer hält und dreht und mit der anderen mit dem Fäustel daraufschlägt; im Gegens. zu zwei-, drei-, mehrmännisch bohren: in der Weise bohren, dass von einem bez. von zwei Arbeitern der Bohrer geführt und von den andern aufgeschlagen wird : Nach der gesammten Anzahl der zum Bohren nöthigen Leute nennt man dann dasselbe ein-, zwei-, drei-, viermännisch u. s. w. Viermännisch wird nicht leicht mehr gebohrt . . Die gewöhnlichste Weise des Bohrens ist die einmännische, bei wel- cher ein und derselbe Arbeiter sowohl das Setzen (Drehen) des Bohrers (mit der einen Hand) als auch das Aufschlagen mit dem Fäustel (mit der anderen Hand) verrichtet . . . Bei zwei Mann führt einer den Bohrer , der andere das Fäustel; bei 3 Mann schlagen 2 auf; bei 4 oder gar 5 Mann, wie etwa bei Tagearbeiten vorkommen, führen 2 den Bohrer, die übrigen schlagen auf . G. 1., 361. 476. 477. Beim mehrmännischen Bohren hält der Arbeiter den Bohrer mit der einen Hand unmittelbar , um ihn zu heben, mit der andern den auf den Bohrer aufgestellten Schlüssel, welchen er nach Jedem Schlage stark aufdruckt und dann den Bohrer hebt. 393. Ein Ausnahmefall von1 vi er- ja fünf- männischen Bohren, wobei zwei setzten und drei schlugen , kam . . beiden Felsen- sprengungen im Bingerloche vor. I., 362. Anm. Bericht v. Bergb. §. 149. Die Ver- suche mit Nitroglycerin haben zu dem Hauptresultat geführt , dass man jetzt überall die theurere zweimünnische Bohrarbeit durch die billigere einmännische ersetzen kann. Z. 14., B. 291. — ein-, zwei-, mehrmännisch ziehen: mittels eines einmännischen, zwei männischen u. s. w. Haspels fördern: Richter 2., 583. Digitized by LjOCKJLC 142 Einmännisch. 2.) von Bohrern, Fäusteln, Haspeln und Förde r gef äs sen bei der HaspelfOrderung: nur die Kraft eines Mannes erfordernd, im Gcgens. zu zwei-, drei-, mehrmännisch: zwei, drei und mehr Arbeiter erfordernd : a.) einmän- nischer Bohrer: ein bei dem einmännischen Bohren gebrauchter (kleinerer und schwächerer) Bohrer; zwei-, dreimännischer Bohrer: ein bei dem zwei-, drcimännischen Bohren gebrauchter (grösserer und stärkerer) Bohrer ; anderthalb- männischerBohrer: ein einmännischer Bohrer von mehr als gewöhnlicher Stärke : Bei dem Lochhohren brauchen sie einmännische Bohrer eines guten Daumens stark. Beyer Otia met. 2., 68. Churs. St.0. 16.5. Br. 459. Man bohrt [zu Clausthal] ordent- Ucherweise mit mittelköpßgten oder zw ey männischen Bohrern . . . Sonsten braucht man auch vor Feldörter und auf Gedingen einmännische Bohrer. Voigt 9 1 . Zw ei- männische Bohrer haben von P/2 M* 2, höc/istens 2*/^ Zoll graste Kopfbreite; ein- männische gewöhnlich P/A, P/s bis 1 Zoll. G. 1., 363. Der Durchmesser der drei- männischen Bohrer beträgt 2 bis 2xji selten 3 ZoH. 362. Gegentheils hat man auch einmännische Bohrer von noch mehr ah gewöhnlicher Stärke, P/A bis P/2 Zoll, anderthalbmännische. 364. Z. 8., A. 176. b.) einminnisches, zweimännisches Fäustel : ein bei dem einmän- nischen bez. zweimännischen Bohren gebrauchtes Fäustel : Je nach der Weise des Bohrens unterscheidet man ein- und zweimännische Bohrfäustel, . . Das zwei- männische (einem leichten Treibefäustel gleichend) bekommt gern eine eticas breite Bahn. G. 1., 370. Einmännische, zweimännische Bohrfäustelhelme. Kanten Arch. f. Bergb. 16., 85. c.) ein-, zwei-, drei-, viermännischer Haspel : ein von einem bez. von zwei, drei oder vier Arbeitern in Bewegung gesetzter Haspel : Einmann 2., 452. Bericht t. Bergb. §. 167. Bei der geringen Tiefe der Schächte [im Riestedter Braun- kohlenbergwerke] von 10 bis 18 Ltrn. wendet, man ein- oder auch zweimännische Haspel an; bei dem einmännischen Haspel machen 5 Kübel je P/2 Kbf. = 1 Tonnt, wogegen bei dem zweimännischen 3 Kübel ä 2XJ2 Kbf. Inhalt eine Tonne füllen. Bei Schächten von 12 . . und mehr Lavhtern Tief e wird mit dem zweimän- nischen Haspel, dessen Rundbaum eine Stärke von 12 Zoll hat, gefördert . . . Bei Schächten unter 12 Lachter Tiefe wendet man dagegen den einmännischen Haspel mit einer Rundbaumstärke von 7 Zoll an. Z. 4., B. 187. Die drcimännischen Haspel mit hölzernen Schwungrädern. 2., A. 376. Viermännische Haspel. 4., B. 77. Fünf-, sechsmännischer Haspel. Karsten Arch. f. Bergb. 7., 444. d.) ein-, zwei-, dreimännischer Kübel (Bergkabel), Zober: ein von einem bez. von zwei Arbeitern zu ziehender Kübel, Zober : Man hat dreyerlei Berg- kübel, einmännische, welche nur von einem einzigen Manne gezogen werden, und welche kleiner sind als die zw ey männischen, an welchen zwey Menschen ziehen müssen, und drey männische , bey welchen ausser den beyden Arbeitern , welche den Haspel ziehen, noch ein Dritter erfordert wird, welcher die vollen Kübel, wenn sie bis auf die Hängebank gezogen worden , auffingt und ausstürzt. Rinmann 1., 670. Span BR. S. 125. 126. Ein Mannsche oder zwey Mannsche Berg-Kübel. Berward 11. Zweimänni- scher Zober. Kanten Arch. f. Min. 5., 255. 3.) ein-, zwei-, drei-, mehrmännische Belegung: die Belegung eines Baues mit einem, zwei, drei oder mehreren Arbeitern : Die Belegung ist ein- männisch, wenn nur ein Arbeiter, zw eimännisch , wenn zwei Arbeiter, dreimän- nisch, wenn drei Arbeiter zugleich an einem Ort zur Arbeitsleistung angewiesen fange- legt) werden. T. Scheuonenstnel 22. v. belegen. Die Arbeit auf Erz ist für Jede Strosse einmännisch belegt. Kanten Arch. f. Bergb. 4., 310. An jedem Haspel, der mehr als zweimännisch belegt ist. 7., 428. 4.) einmännisches. zweimännisches, mehrmännisches Bohr- loch (Schuss) : ein durch ein-, zwei- oder mehrmännisches Bohren hergestelltes Digitized by Google Einpfützen — Einschlags werk. 143 Bohrloch : Wenn bei dem einmännischen Bohren geübte undßeissige Leute sind, so ist es gewiss, dass die Tiefe zweyer ei nm finnischer Löcher zusammen genommen in gleicher Zeit mehr austrägt , als die Tiefe eines zw ey männischen Bohrloches und folglich können in einer Schicht mehr einmännische als ztoey männische Löcher von gleicher Tiefe gebohrt werden. Delius §. 162. Ein- und einhulbmännisches Bohrloch. G. 1., 616. Diese freigemachte Fläche ivird mit starken zw eimänni sehen Schüssen her eingeworfen. 631. 5.) einmännische, zweimännische, mehrmännische Patrone: Patrone (s. d.) für ein ein-, zwei-, mehrmännisches Bohrloch : G. 1., 616. Einpfützen tr. — die Wasser aus einem Sumpfe (s. d.) ausschöpfen und in einen andern giessen (vergl. pfützen) : Minerophilns 185. Richter 1., 200. Einschlössen intr. — fallen (s. d. 1 ) : G. 2., 22. Die Seifen haben ihr Ein- schüssen, wie der Abfluss der Fluth gewesen. Beyer Otia met. 3., 25 2. Dass man, wie das Gestein einschüsset, sich zuförderst erkundige. 253. Z. 14., B. 276. * Einschlag m. — Ansatzpunkt (s. d.) eines Stollens, einer Strecke oder Rösche (8. d.) : Einschläge heissen die Punkte über Tage, von welchen man mit einer in das Gebirge hineinge/tenden horizontalen Oeffnung . . angesessen ist. Binmann 2., 455. Einschlagen — I.) intr.; 1.) sich einlegen. (s. d.) : Seh. 2., 22. H. 109. ft- Der erbstoäe hat auch daz recht, daz nymant tar [darf] yn synen czeyle [in seiner Zeile, innerhalb der Grenzen, in denen er berechtigt ist] yn slan. Freib. BR. Klotzfloh 226. Welcherley Arzt [Erz] dass sey, . . dass mögen sie suchen und einschlachen. Urk. v. 1341. Lori 14.*- Wer das, das [wäre es, dass] ein Pergkwerg funden wurde, . . in demselben Pergkwerk sol am Burger alss der ander Recht haben und einsiahen und erbeten [arbeiten], wo er will. Urk. v. 1393. Lori Einl. 20. In diesen allen [Thälern] hat man yngesehlagen, vnd stell dem ertz nach mit aller macht. Münster 384. Die- weil das Gebirg vnder sich ein vnderscheidt hau, . . so schlecht ein weiser Bergkmann nicht ein, auff ein eben Feldt, auch nicht zu öberst auff den Bergen. Agric. B. 24. — 2.) einkommen (s. d.) : Wenn mehrere Stollen gleicJtzeitig und in gleichen Teufen, aber nicht gegen einander, in ein Grubengebäude getrieben werden, so hat immer der StöUner den Vorzug , der zuerst in das Grubenfeld einschlägt. Nur bei einem zufälligen gleich- zeitigen Einschlagen entscheidet demnächst das Vorrecht des Alters. Karsten §. 401. Sicher sein, in keinen Sumpf einzuschlagen. Achenbach 99. [Es] schlugen die beiden Querschläge in ein neues Flöh ein. Z. 15., A. 77. II.) tr.; 1.) abteufen (s. d.) : Sollte es sich begeben , dass in Bau- und Weide- Land, Schächte oder Lichtlöcher eingeschlagen werden. Schi. BO. 74. Br. 1035. — 2.) ein im Schachte aufzuförderndes Fördergefäss im Füllorte füllen (vergl. an- schlagen und EinschlSger) : B&ha 311. — 3.) Soole in ein Einschlags werk (s. d.) einlassen , einleiten : [Es] müssen stets Werke vorhanden und so gelegen sein , dass die abßiessende Soole eingeschlagen werden könne. Z. 4., B. 40. Einschläger m. — 1 .) Schürfer (s. d. und einschlagen 1. 1 .) : Bichter t . , 200. — 2.) der Bergarbeiter, welcher im Füllorte die Fördergef&sse füllt (s. einschlagen II. 2.) : Diejenigen Leute, welche den Kübelunten [im Füllorte] anfüllen, heissen Ein- schläger. Ist ein besonderer Arbeiter nöthig, welcher den Kübel an das Seil befestigt, oder welcher ihn oben auf der Hängebank vom Seile abnimmt, so heisst man denselben Anschläger resp. Abschläger. Bziha 311. 247. Einschlagswerk n. — bei dem süddeutschen Salzbergbaue ein unterirdisch ausgehauener Raum , in welchen die mit Salz vollständig gesättigten Wasser (die Soole) eingeleitet werden , um sie hier vollständig abklären zu lassen bez. bis zur Versiedung aufzubewahren : Die Soole . . . Man kann sie völlig klar erhalten, wenn man sie aus, dem Erzeugungswerke jedesmal zunächst in ein Einschlagswerk leitet, Digitized by Google 144 Einschütten — Einstrich. worin sie durch längerei Stehen von den mechanisch darin enthaltenen Unreinigkeiten be- freit wird. Z. 2., B. 23. t. Scheuchengtuel 63. EiH8ChlitZ6n tr. — schlitzen (s. d.) : Mit einer Spitzhaue wird die Wand etwas unterschrämt und an den Seiten das Salz eingeschlitzt oder gekerbt. Karsten Arch. f. Min. 18., 256. Einschneiden refi. — von Wassern : zerstörend eindringen : Das Wasser in Rinnen zu leiten, damit es sich . . nicht einschneiden kann. Z. 4., B. 83. Einschärfen tr. — 1 .) schürfen (s. d.) : Will man Kohlen entweder durch bohren oder einschürfen suchen. Vom Bau auf Steint. 97. — *2.) das Feld strecken (8. Feld) : T. Scheuchengtuel 64. Wo . . eine Geioerkschaft einen grossen T/teil des Ge- birges eingeschürft und folglich das Hecht hat von dem Gange aus das Hangend- und Liegendgebirge zu untersuchen. Delius §. 372. Einsetzen intr. — von Lagerstätten : fallen (». d. 1 .) : Der unter dessen [des Stollens] Sohle einsetzende Flötztheil muss durch einen besonderen Tiefbau gelost wer- den. Z. 8., B. 123. * Einsitzen intr. — auf einem Sattel oder Knebel am Seile in einen Schacht hinabgelassen, eingefordert werden (vergl. aussitzen) : t. Soheuchenstuel 64. Einspänner, Einspänniger m. — Eigenlehner (s. d.) : Einspänniger, der eine eigene Zeche allem bauet. Seh. 2., 22. Anm. Der Ausdruck „Einspänner, Einspänniger" scheint vorzugsweise zur Bezeichnung von vereinzelt gebliebenen Eigenlehnern im Gegens. zu den Gesellen (s. d. 2.) und mehr spottweise gebraucht worden zu sein. Vergl. Wenzel 448. Schomburg in Z. f. BR. 2., 328. Einsprengung/., auch Imprägnation: — Die Einsprengung, Durch- dringung einer Gesteinsmasse mit nutzbaren Mineralien tritt vorzugsiveiie neben Gängen auf, deren Salbänder auf einer oder beiden Seiten sie begleitet und von denen aus sie sich bis auf eine gewisse, zuweilen bedeutende Entfernung hinaus erstreckt; nächstdem auch bei Lagern, Stöcken, Stockwerken, am seltensten bei Flätzen in Dach oder Sohle ; — zuweilen steht sie aber auch allein, selbstständig, ohne Anknüpfung an eine eigentliche besondere Lagerstätte da , indem sie einen ganzen Gebirgstheil in verschiedenem Grade des Gehaltes durc/idringt, von der Unbauwürdigkeit beginnend bis zu solcher Concentratum, dass einzelne Schichten oder Abtheäungen desselben für wirkliche Lager angesprochen werden dürfen, indem sie den Schichten oder sonst einem gewissen Streichen und Fallen folgt , also den Uebergang zu selbstständigen Lagerstätten bildet. G. 2., 114. Einstechen intr. — einschlagen (s. d. I. 1.) : Bergm Wörterb. I45.ft- * Einstemmen tr. — ausbrechen (s. d. 1.) : Die Firstenstrassen werden von Schütten oder Gesenken . . eingestemmt und gleichzeitig nach beiden Ricldungen ins Feld getrieben. Schemn. Jahrb. 14., 31. * Einstemmen n. — Einbruch (s. d. 3.) : v. Scheuchengtuel 62. 64. Einstreichen tr. — Hölzer bei der Zimmerung: dieselben einbauen, ein- bringen (8. d. 3.) : Wenn frisch Holtz anstatt des faulen eingestrichen wird. 8oh. 2., 79. Kargten Arch. f. Min. 16., 93. Einstaich m. — ein bei der Schachtzimmerung entweder unmittelbar zwischen die Jöcher (s. d.) oder zwischen die Wandruthen (s. d.) in mehr oder weniger horizontaler Lage eingetriebenes Holz , welches theils zur Verstärkung der Zimme- rung, theils zur Befestigung der Wandruthen, theils zur Bildung der einzelnen Schachtabtheilungen bestimmt ist : TigiUa transuersaria, einstrich. Agrioola Ind. 37.*- Bch. 2., 22. H. 110.»- 331> Wenn ir . . jöcher leget, mit einstrichen ver- pf endet. M. 137.b Ein jeder rechter Schacht teird unterschieden durch die Einstriche Digitized by Google Eintrag — Einziehen. 145 m Fahr- und Förder-Schacht. Bossler 56> Einstriche für den Schachtscheider, sowie für die Fahrten und Bühnen. Z. 1., B. 13. * Eintrag m. — Anfall (s. d. 1.) : An dem einen kurzen Schachtstosse werden [bei der Verzimmerung des Schachtes] Bühnlöcher und an dem andern Einträge einge- hauen. Nach der Länge beyder langen Schachtstosse nun wird an jedem Stosse in einer ebensöhügen Richtung ein Joch mit dem einen Ende in das Bühnloch, mit dem andern in den Eintrag gelegt. Delhis §. 288. Bziha 683. Einträmmig a. — l.) von der Schacht- oder Bremsbergförderung bez. von Grubenbauen, in denen diese Förderung geschieht : in der Weise eingerichtet, dass gleichzeitig immer nur e i n Fördergeföss zwischen zwei bestimmten Betriebspunkten bewegt, gefördert werden kann, im Gegens. zuzweitrümmig, doppeltrüm- mig, mehrtrümmig: so eingerichtet , dass gleichzeitig die Bewegung zweier oder mehrerer Fördergeiasse in verschiedener Richtung erfolgen kann : Der Schacht ist zur Forderung in 4 vierseitige Trümmer getheilt, so dass eine doppelte zweitrümmige Förderung mit je 2 Fördergefässen auf einem Gestelle darin stattfinden kann. Z. 1., B. 193. Die Schächte . . Früher waren sie doppeltrümmig , während die neuern ein- trümmig eingerichtet sind. 3., B. 186. Schächte . . Sie sind [in Südwales] durch- gehende zweitrümmig, d, h. weit genug für ein herauf- und für ein hineingehendes Fördergefäss. 3., B. 18. Jeden Förderschacht nur eintrümig benutzen. Karaten Arch. f. Min. 6., 115. Auf der E. Grube wird mit einer Maschine gleichzeitig aus drei verschiedenen Schächten gefördert, in jedem eintrümig. 116. In jeder der 4 Schachts- abtheilungen ist eine zw ei trümige Förderung eingerichtet, so dass also eine Verdohnung zwischen dem auf und niedergehenden Förder gefüsse nicht stattfindet. 117. Man hat zu unterscheiden: dop pel trümige Bremsberge, in denen ein voller Wagen beziehungstceise Zug abwärts geht und gleichzeitig ein leerer aufgezogen wird, . . ein trümige Brems- berge, in denen durch ein Gegengewicht abwechselnd ein voller Wagen abwärts , ein leerer aufwärts gezogen wird. Serlo 2., 56. In S. hat man anstatt der schweren hölzernen zw ei trümmig en Bremswerke eintrümmige- eiserne Bremsen eingerielUet. Z. 2. , A. 375. Doppeltrümmige Bremsberge. 3., B. 186.; 12., B. 168. — 2.) ein- trü ramige, zweitrümmige Fahrkunst: s. Fahrkunst. Einwechseln tr. — 1.) auswechseln (s. d.) : Uffstand [Aufstand, s. d.] . ., wie und was gearbeitet, uffgefahren, gewältiget, eingewechselt. Seh. 1., 123. Achtung gehen, wenn bey dem Treiben ein Ketten-Glied . . geborsten, damit solches ausge/tauen und an dessen Stelle ein Kloben-Glied könne eingewechselt werden. Bericht t. Bergb. §. 533. — 2.) bei der Abtreibezimmerung: einen Einwechsler (s. d.) setzen: Nur dadurch, dass man m jedem Felde 3 — 4 Paar Thürstöcke einwechselte, gelang es dem gewaltigen Drucke zu widerstehen. Karsten Arch. f. Bergb. 5., 16. Bergm. Taschenb. 4., 101. Einwechsler m. — ein Schacht- oder Thürstockgeviere bei der Abtreibe- zimmerung (8. Zimmerung), welches bei sehr starkem Gebirgsdrucke noch zwischen das Ansteck- und das Helfthürstockgeviere angebracht wird (vergl. Einwechseljoch und Einwechselthürstock v. Joch und Thürstock) : Zwei Thürstöcke in einem Getriebe wollen den Druck des Gebürges noch nicht allemahl genung abhalten und solchen Falls werden in jedes Getrieb-Feld zwischen jeden Amtecker und H elf -Thürstock noch ein oder auch zwey eingewechselte Thürstöcke oder Einwechsler angebracht. Bericht Y. Bergb. §. 288. Einwerfen tr. — Kübel und Seil: s. Kübel. Einziehen — I.) intr. ; von Wettern : in die Grubenbaue einströmen (vergl. ausziehen I.) : Das Einziehen derer Wetter in einen Schacht. Bericht v. Bergb. §. 333. Oeßnungen eines Gruben-Gebäudes, in denen die Wetter vom Tage einzieh en und zu Tage wieder ausziehen. §. 334. Veitk, BergwörWbncli. 19 Digitized by V^OOQlC 146 Bisen. II.) tr. ; von Grubenbauen; in der Regel mit dem weggelassenen Objekte Wetter : frische Wetter in sich ziehen , einsaugen, einströmen lassen (vergl. Ein- ziehschacht v. Schacht und ausziehen II.) : Die Wetter anlangend, so ziehen die Tief- bauschächte ein, die Wetter gehen durch die Quer schlage den Bauen zu, vertheilen sich in denselben , erheben sich an den Baugrenzen durch blinde Schächte . . bis zu oberen Sohlen, auf denen die atisziehenden Transportschächte stehen. Z. 12., B. 154. Eisen n. — 1.) auch Bergeisen, Setzeisen, Stufeisen: ein spitzer eiserner , in der Mitte meist mit einer Oeffnung (einem Auge) behufs Befestigung an einen Holzstiel (Helm) versehener Keil , welcher mit seiner Spitze an das Ge- stein angesetzt, durch Schläge mit dem Fäustel eingetrieben und mittels dessen so das Gestein herausgehauen, losgetrennt wird: G. 1., 219. Lottner 343. Cstcelff ysen. Freib. BR. Klotraoh 259. Nun hat ein Christlicher Bergmann in seinem Cale- chismo . . auch die zehen gebot, die muss einer auch mit sich /Urs ort nehmen , so wol als sein riemen mit dem eysen. M. 40.b- angelegtes, angelogtes, angelochtes Eisen: ein Eisen, weichesaus zwei alten, abgenützten Eisen zusammengeschmiedet ist: Seh. 2., 6. H. 15.b Span BR. S. 114. 126. — gehelmtes, auch gelochtes, geöhrtes Eisen, auch Helm-, Loch-, Stiel-, Sumpf-, Wassereisen: ein mit einem Holzstiele (Helme) versehenes Eisen, im Gegens. zu ungehelmtes, ungelochtes Eisen, auch Handeisen: ein Eisen ohne einen solchen Stiel und ohne die zur Aufnahme desselben bestimmte Oeffnung (Auge) : Das Eisen ohne Helm, das ungehelmte, ungelochte Eisen ist aller Wahrscheinlichkeit nach das älteste und ursprünglich ge- brauchte, da diese einfachste Gestalt der Anwendung zunächst lag. Die in älteren und neueren Beschreibungen des Bergbaues alter Völker oft genannten Metsei . . waren nur dergleichen ungelochte Eisen oder wenigstens die Grundform hierzu. Noch im 16. Jahrhunderte waren dieselben neben dem gehelmten Eisen auch bei dem säch- sischen Bergbau in Anwendung» . . Diese tin gehelmten Eisen werden mit der blasen Hand geführt und sind deshalb in mehrfacher Hinsicht unbequem und unzweckmässig . . . Weit vorteilhafter ist das geheim te [gelochte, geöhrte) Eisen, welches schon seit Jahrhunderten, ja nach den in alten Bauen gefundenen Ueberresten und Abbildungen wohl schon von den Römern . . angewendet wurde. G. 1., 219. 220. 221. Das Eisen mit Stiel oder das Locheisen . . wird mitunter auch Sumpf- oder Wassereisen, wohl daher rührend genannt, weil man beim Abteufen im Gesümpf e oder Sumpfe wegen des Zu- sitzens der Wässer, überhaupt bei Arbeit im Wasser das Handeisen nicht so vortheilhaft gebrauchen kann wie das Stieleisen. Bsiha 17. — Schlägel und Eisen: s. Schlägel 1. Eisen anführen: s. anführen. — Eisen bestecken: s. bestecken. — das Eisen steht: das Eisen ist so gut gehärtet, dass das Oertchen (s. d. 1 .) beim Ar- beiten nicht abspringt : BJnmann 2., 532. — unter dem (unter das) auch vor dem Eisen arbeiten: in der Art und Weise arbeiten, dass das Eisen an oder auf die anzugreifende Fläche oder Masse gesetzt und der Schlag nach unten oder zur Seite gerichtet wird, im Gegens. zu über dem (über das) Eisen arbeiten: so arbeiten, dass der Schlag von unten nach oben erfolgt: G. 1., 233. Da nun muss man untersuchen, oh sich selbiges [Gestein] über, oder unter das Eisen, am besten gewinnen lasse. Hierunter verstehen die Bergleute gewisse An- führung derer Berg- Eisen. Was übers Eisen gehet, stufet der Häuer, weil er oben darauf sitzet, gegen sich zu, los, welches bei dem VerscJträmen derer Gänge oft geschieht. Unter das Eisen aber wird genannt, was der Bergmann mit dem Schlage vor sich hin von oben nieder los/tauet. Bericht v. Bergb. §.131. — Etwas über* s Eisen nehmen: Etwas vornehmen, unternehmen : Weil immer eine Zeche nach der andern . . in Ab- nehmen geräth , müssen neue . . rege gemacht werden , darzu man offt viel Gänge erfor- sc/ten muss, . . darbet/ sich mancher Gewercke, der etwan zu viel übers Eisen genom- men. .. in Armuth bauet. Bögfller 91> Digitized by Google Eisenarbeit — Empfahen. 147 **< >2.) Lochstein (s. d.) : Es sollen anöh die Pflöck vnd Eysen mit allem fleiss be- wart vnd gefährlich nicht versetzt, verzimmert, verrückt, verkehrt, noch abgethan werden. Ferd. BO. 40. Ursp. 131. Max. BO. 87. 91. W. 45. Hüttenb. BO. 20. W. 97. die Eisen bringen, fürbringen (vorbringen) : die Grenze des Gruben- feldes bestimmen, insbesondere um festzustellen, ob irgend ein Punktr an welchem gebaut wird, noch innerhalb des Feldes liegt : v. Scheuchenetael 65. Wo sich zwo Gruben mit einander vergleichen, vnd ein Ort oder Stollen mit einander auff gleiche same- rost [Samkost, Zubusse] bawen wollten , so mögen sie das . . wohl thun , vnd so weit sie den Stollen oder das Ort mit einander treiben^ mögen beyd Gruben, ihr Mass vnd Eysen , auff demselben gegen ihnen selbst, oder andern Gruben vnverhindertfü r bringen. Ferd. BO. 44 Ursp. 133. — Eisen schlagen: Lochsteine setzen: Ferd. BO. 38. Ursp. 130. Eisenarbeit/. — jede der bergmännischen Gewinnungsarbeiten (s. d.) , bei welcher die Gewinnung mittels eisernen Gezähes erfolgt, — also Keilhauen-, Her- eintreibe-, Schlägel- und Eisen-, Schiessarbeit, im Gegens. zu der Wegfüllarbeit und dem Feuersetzen: Aus dieser Beschreibung der Werkzeuge [im ettenhard' sehen Bergbuche] gehl hervor , dass in den Schwätzer Gruben lediglich Eisenarbeit ange- wendet wurde , und zwar theils Keilhauenarbeit, theüs die Arbeit mit Schlegel und Eisen , theüs endlich die sogenannte Hereintreibearbeit. Vom feuersetzen geschieht keine Erwäh- nung, die Sprengarbeit . . war aber damals noch unbekannt. Schemn. Jahrb. 14., 133. G. 1., 48. 106. Eisenbügel m. — Eisenriemen (s. d.) : Rttha 18. Eisenfänger m. — ein Fanginstrument (s. d.) zum Aufsuchen und Fangen schwerer Eisenstücke : Berlo 1., 100. Eisenriemen m., auch Riemen, Riemeneisen, Eisenbügel — ein lederner Riemen oder ein Eisenstäbchen, an welche die Eisen, die ein Häuer wäh- rend einer Schicht braucht (je nach der Festigkeit des Gesteins 6, 8 bis 18) ange- reiht werden: Eisenriemen, daran der Hawer die Eisen führet. Urspr. 65. Die Eisen wurden anfangs an lederne Riemen angereihet und so mitgeführt; da letztere jedoch eine geringe Dauer hatten, so wurden dünne Eisenschienen an deren Stelle gesetzt, welche noch jetzt gebräuchlich sind und ebenfalls Eisenriemen genannt werden . G. 1 . , 2 2 7 . 749. Karsten Arch. f. Bergb. 5., 289. Eisenrüstung/. — Ausbau (s. d. I.) mit Eisen : Bziha 629. ElS6nSCheib6/. — ein Markscheider -Instrument, welches früher bei dem Bergbau da angewendet wurde , wo Eisenerze oder Eisenmassen die Verwendung des Grubenkompasses verhinderten : In gewissen Fällen muss man von dem Gruben- compasse absehen und sich zur Bestimmung der Richtung der Züge eines anderen Instru- ments bedienen, nämlich, wenn man in solchen Eisensteingruben arbeitet, welche auf den Magnet eine Einwirkung ausüben. Man bedient sich in solchen Fällen anstatt des Com- passes der sogenannten Eisenscheibe, deren Name von ihrer Verwendung in Eisen- bergwerken herrührt, welche aber eine aus Messing verfertigte, kreisrunde Scheibe ist, die in 360 Grade eingetheilt wird und an welcher zwei um ihren Mittelpunkt drehbare Haken befindlich sind, an denen die Schnur befestigt wird. Die Richtung wird aus der Gradein- theilung abgelesen, aber doch an einer von Einwirkungen möglichst freien Stelle bei einem mit den übrigen Zügen zusammenhängenden Zuge die Compassstunde auf der Boussole ab- genommen, aus dieser die Magnetlinie bestimmt und sodann die Winkel der einzelnen Züge aufgetragen, v. Hingenau 111. Eisenwirkerarbeit/. — Wirkerarbeit (s. d.) : Z. 4., B. 40. ** Empfahen tr. — muthen (s. d.) : Wan ainer oder mer ain Gruebn . . von vnserm Perkrichter Empfahen wil, So ist der so Empfächt, vnserm Pergkrichter Drey kreutzer Landesswehrung . . zu geben schuldig, Alss dun ist Im [ihm] vnser Richter Digitized by Google 148 Entblössen — Enterbung. schuldig zu uer leihen. Max. BO. 3J . W. 38. Ein jeder, der mieten, begehren, auf- schlagen und bauen will, der soll es zuvor von Unserm Berg- Meister . . empfahen oder ausbitten, ühg. BO. 2., 1. W.,175. Audi. Empfahen, ältere und dichterische Form für empfangen. Vergl. Grimm3., 420., ferner ab empfahen und verfahen. — Empfangen selbst findet sich in der obigen Bedeutung von muthen in Schemn. Erl. 2., 23. (Wagner 270.): Da ein erbhqftiger Stollen angefangen, verliehen und ins Gebirg gnhauet würde , und käme einer und begehrte in demselbigen Grund einen andern und hohem Stollen über dem vorigen su erben, eben auf das Gebirg und Gänge, da der vorige unterste Stollen empfangen, verliehen und gebauet worden, so soll es . . nie- mand bewilliget und erlaubet werden. Ebenso in Kremn. Erl. ^Wagner 240.): Von Empf an- gang und Verleilmng der Bergwerke. EntblÖHSen tr. — Lagerstätten : dieselben durch Wegschaffen der sie um- gebenden Gebirg8masse an einer Stelle in der Weise offen-, biosiegen, aufdecken, dass ihr Charakter und ihre Beschaffenheit erkannt werden kann : Entblössen heist, wenn mit einem Schurff ein Gang, Klufftt oder Fall erlanget und gefunden wird. H. 1 1 5 . *• Sch. 2 . , 2 3 . Einen Gang- oder Flötzkörper entblössen heisst, ihn nach den drei Richtungen seiner Ausdehnung (Streichen, Fallen und Mäehtigkeit) aufdecken. Z. f. BR. 7., 116. Ehe noch die wasser einigen gang entplösset hatten. M. 7.** Nachdem der Bergmann aus vielen örthern eins ertcö/dt hat, das von natur zum graben geschickt ist, so legt er sein Fleiss vnd arbeit auff die gängy welche sich eintteeders ohne geferdt entblösst erzeigend/, oder verborgen durch Kunst ersucht werden müssen. Agric. B. 27. 75. Einem jeglichen Bergmann soll nachgelassen seyn . . auf alle Metall nach Gängen, Klüfften und Ge- schicken . . zu schurffen, und welcher also einen neuen Gang entblösen und ausrichten wird, der soll der erste Finder sein. N. K. BO. 9. Br. 23. Nach geschehener Miedung [Muthung] soll ein jegUcJier Aufnehmer binnen neclistfolgenden vierzehn Tagen seinen Gang entblössen. 16. Br. 29. StoUnweis [durch einen Stollen] entblöste Gänge. Peithner 128. Vor den Oertern des Stollens . . findet man mehrere Gänge ihrer Mäch- tigkeit nach entblösst. Karsten Arch. f. Bergb. 4., 305. Enterben tr. — vergl. Enterbung: Sch. 2., 23. H. 116.a- So . . ein andrer Erbstollen diesen Erbstollen unter tiefen wollte oder enterben, so soll kein Stollen den andern Macht zu enterben haben; es sey dann, dass er 2 Leiter, %das ist 8 Lachter Seiger . . unter ihn einkömme [einkäme], alsdann soller Erbstollens GerecMgkeil haben. Kremn, Erl. 4., 6. W. 242. Ein stoln der wasser benimpt, vnd toetter bringt, der ererbet sein recht, das neuntheil, wenn er mit seinem gerinn vber den Schacht kommet. Item hat er seinen vterdten pfennig vnd enterbet den öbern stoln, so er siben lachter seiger gerichi vnter ihm einkompt. M, 21.*- Der eigentliche Vorzug des enterbenden Stollens besteht darin, dass derselbe alle StoUengebührnisse des enterbten Stollens von dem Augenblick der Enterbung an gerechnet, erhält. Carsten §. 404. Anm. Enterben in der obigen Bedeutung hängt nicht zusammen mit enterben in der Be- deutung : „Jemanden von einer Erbschaft, auf welche er nach den Gesetzen Anspruch haben würde, ausschliefen", sondern kommt von erben in der veralteten Bedeutung: „Etwas gewinnen, durch seine Bemühungen als Eigenthum erwerben" (vergl. Sanders 1., 371.»- ) und bedeutet somit: das Gewonnene, Erworbene wieder entziehen. — Geerbter Stollen = durch Verleihung erworbener, verliehener Stollen findet sich in der Schemn. Erl. 2., 2. (Wagner 264.): Ein jeder, der . . einen neuen Erbstollen anfangen und bauen teilt, den soll er von dem . . Bergmeister . . empfangen, muthen und begehren darnach soll der Bergmeister . . dieselbe Stell . . , da er den Stollen zu bauen anfangen will, besichtigen . . und soll die Stund und Tag, auch an welchem Ort und Ge- birge solcher Erbstollen zu bauen empfangen und geerbt ist worden, in das ordentliche Berg- buch . . eingetragen und soll an eines jeden Erbstollen vorder paar Thäri ein Creuz und sonst auf keinem andern Stollen, der nicht geerbet, geschlagen werden. Enterbung/. — die Entziehung der von einem Erbstollen erworbenen Rechte durch einen zweiten Erbstollen , welcher in einer bestimmten Teufe (Enterbungs- teufc) unter jenem ersten Stollen eingekommen ist und die Bedingungen, von denen das Gesetz den Genuss der Stollenrechte abhängig macht, erfüllt: N. K. BO. 31. Br. 40. Churs. St.O. 20. Br. 464. Span BR. S. 288. Karsten §. 402. Digitized by Google Enterbungateufe — Erbauen. 1 49 Entorbungsteuf 6 /. — die senkrecht von Stollensohle zu Stollensohle ab- zumessende Teufe, in welcher ein Erbstollen unter einem andern eingekomraen sein muss, um demselben die Stollenrechte entziehen, ihn enterben zu können (s. Enterbung) : Karsten §. 403. Anm. Die zur Enterbung erforderliche Teufe ist verschieden bestimmt. Einzelne Berg- ordnungen unterscheiden zwischen Stollen , die im stüeklichen (jäh ansteigenden) Gebirge, und sol- chen, die im flachen (sanft ansteigenden) Gebirge getrieben sind und fordern zur Enterbung im ersten Falle 7 Lachter, im zweiten dagegen nur 3!/2 Pachter Teufe. Andere verlangen ohne Unterscheidung des Gebirges 7 Lachter, fugen aber hinzu , dass bis zu !/2 Pachter fehlen könne. In anderen Berg- ordnungen wieder ist die Enterbung teufe auf lxfe, 10, lO'/a» 171/-» Pachter festgesetzt. Vergl. Herttwig382. Brassert464. Anm. — Da« A. L. R. 2., 16. $. 457. bestimmt die Enterbungs- teufe allgemein auf 7 Lachter. Das S. BG. %. 198. verlangt, dass der enterbende Stollen mit 20 Lachter grösserer Seigerteufe oder bei einer Gesamintlänge von 1000 Lachter vom Ansetzpunkte an gerechnet, mit 10 Lachter grosserer Seigerteufe unter der Sohle des zu enterbenden Stollens in den von diesem gelösten Kunst- oder Hauptfördersehacht einkommen müsse. Entfallen mtr. — 1.) von Gängen, Klüften; einander entfallen: sich in Folge ihres Fallens von einander mehr und mehr entfernen: Binmaun 2., 554. — 2.) abfallen (s. d.) : Klüfte . . . Fallen dieselben dem Orte zu, so wird der Neinbruch höher hinauf gerückt; entfallen sie dem Orte, so wird er tiefer hinab gerückt. G# 1., 247. Strossenbau hol sich vortheilhaft bewährt, wo das Gestein den Häuern zufällt . . . Förstenbau hat da Vorzüge, wo das Gestein dem Häuer entfällt; es drückt mit seiner ganzen Schwere der Arbeit entgegen und dadurch wird diese sehr gefördert. Leonhard 49. — 3.) gewonnen werden (vergl. fallen 2.) : Obwohl auf diesem Lager die [Zinn-] Erze immer Hauptgegenstand der Gewinnung bleiben werden, so berechtigt doch die in alter Zeit stattgehabte starke Eisenproduktion von diesem Lager zu der Erwartung , dass gelegentlich der Gewinnung jener Erze auch nicht unbeträchtliche Quantitäten von Eisen- stein entfallen werden. Müller 22. Enthalten tr. — unbefugter Weise weghauen , wegnehmen : Ist daz berglute neben eyn andir buwen, . . eyner mag dem andern enthauwen, unde angewinnen synes berges, unde synes erezes, biz daz sy kegyn [gegen] eynander durchslan [durch slagen] . Freib. BR. Klotesoh 250. Enthauet eine Zeche der andern Ertz, und bringt es vor gethanen Amts-Verboth über die Hengbank, so verbleibt es der Gewerkschafft, die es ge- hauen. Sah. 1., 3. Jemanden wieder die Billigkeit Ertz ent hauen. 34. Wenn eine Grube durch Ueberschreiten i/trer Markscheide fremde Erze oder Kohlen enthauen hat. Z.I., B. 184. Anm. Entzimmern tr, — Baue : die Zimmerung aus denselben wieder fortnehmen : Versuchsbaue, welche voraussichtlich für den künftigen Bergbau benutzt werden können, . . dürfen . . nicht entzimmert oder verstürtzt werden. K. B0. §. 14. L. D. B0. §. 24. "Eräugen refl. — sich zeigen, vorhanden sein: Nachdem sich in vnserm Lande niedern Pairn [Niederbaiern] . . Perckhwerch auf Silber vnd Metal ereügt. Urk. v. 1522. Lori 185. »• Etliche Bergwercke die sich von allerhand Metallen und Ertze m Unserer Grafschaft . . ereugen. N. K. BO. Eingang. Br. 4. Anm. Eräugen eigentlich „vor die Augen treten". Aus eräugen ist später ereignen gebildet, das sich in derselben Bedeutung findet: Nachdem an mehr denn einem Orte unserer Oraf schaft sich allerhand nutzbarer Bergwerke ereignet. H. BO. Eing. Brassert 222. Nachdem Anbrüche von sehr reichhaltigen Eisenstein sich ereignen. Herttwig 204.h. Erbanen tr. — 1.) Mineralien: dieselben durch bergmännischen Betrieb auffinden und bez. gewinnen (s. d.) : Er zweifelt nicht, man würde im tieffsten Ertz erbawen. Albinns 104. Wann einer oder mehr 'nach Eisenstein schörffen und Eisenstein erbawen tcürden. Löhneyss 325.b- Haben die G ewerchen bemelten Alaunbergwerks in ihrer Vierung nach dem Alaunertz auch Schwefel Kiess . . antroffen vnd erbawet. So verbleibt derselbe Kiess vnd Schwefel [ihnen] als den ersten ßndern. Span B. U. 9t. — 2.) Was ser: bei dem Grubenbetriebe auf grössere, den Bauen zudringende Digitized by Google 150 Erbbach. Wassermassen stossen : Ein weiteres Wasser wurde . . in der Sandsteinscheidung erbaut. Oeßtr, Z. 15., 399. b- — 3.) Lagerstätten, Bergwerke: dieselben bauen (s. d. I. 2.) : Also gar aber ist das Muten oder Auffnehmen nötig . . vff Flötz , Clufft vnd Gang, die die G ewerchen in ihren eigenen Stollen, Schächten vnd Gebäuden vberfahren. vnd mit ihrem Geld erbawen. Span B. U. pag. 4.a* Gewercken, so newe Zechen er- bauwen. Churtr. BO. 3., 15. Br. 118. **Erbbach m. — Erbfluss (8. d.) : Die Wasser aus sogenannten Erbbächen oder Erbflüssen d. h. solchen, welche fortwährend fliessendes Wasser Hefern. Wenzel 429. Anm. Das Wort Erb findet sich in der Zusammensetzung mit einer grösseren Anzahl vor- zugsweise bergrechtlicher Ausdrücke. Beyer Otia met. 2., 233. erklärt es durch Haupt: Es be- deutet das Wort Erb auch so viel als Haupt oder eine Sache, so in seiner Art dasfarnehmste ist, z. E. Erbhäuer, weiche denen Lehr-Häuer entgegen gesezet werden, und es sind Worte, in welchen das Wort Erb und Haupt in einerlei/ Bedeutung gebrauchet wird. Z. E. Ein Erb-Tromm nennen wir auch ein Haupt-Tromm; die Erb- Teuf je oder Haupt-Teuffe einer Zeche oder eines Stollens; Ein Erb-Stolln oder ein HauvtstoUn, welcher die Etb-Teuffe in ein Gebar ge einbringet; ein Erb-Fluss oder ein Haupt-Fluss. — Ebenso der Verfasser des bergmänni- schen Wörterbuches (153.»-) und Richter 1., 223. — Köhler S. 159. Anm. bemerkt, das* das Wort Erb bey dem Bergbau nicht von dem Worte erben (haeredäare) sondern von einem alten Worte Erb als etwas Vorzügliches und Hauptsächliches herzuleiten seg , also Erbfluss, Hauptfluss, Erbteufe, Hauptteufe, Erbstolln, Hauptstolln, d. i. der eine Hauptteufe ein- bringt, Erbkux, der bey dem Hauptfundo bleibt und von selbigem nicht getrennt und einzeln vererbet werden darf. — Weiske im Rechtslexikon v. Bergrecht 1., 960. Anm. sagt hierüber: Das Wort Erb, welches in der Bergrechtssprache so oft vorkommt, kann nicht mit hereditas oderfunäus in Zusammenhang gebracht werden, wie man gewöhnlich glaubt und es ist daher auch unrichtig fortgebildet, wenn man von erblichem Bereiten oder das Erbe bereiten spricht, es muss vielmehr ein altes erhöhendes Beiwort, wie etwa Erz in Erzmarschall u. s. w. sein. In den vorangegebenen Bedeutungen von „Haupt" oder „Hauptsächliches , Vorzügliches" findet sich jedoch das Wort „das Erbe" nicht. — Die ursprüngliche Bedeutung des Wortes ist : „Einem als Eigenthum gehörender Grundbesitz, zumal wie er als Stammgut vom Vater aufs Kind übergeht" und daraus hergeleitet : „Alles an beweglichen wie an unbeweglichen Gütern, was Einem von Verstorbenen als Eigenthum zufallt, die Erbschaft, das Ererbte oder das zu Ererbende." Sandersl., 370.«- 371 . »• Vergl. auch Grimm 3., 708. ff. Mit „Erbe" in der angegebenen urspünglichen Bedeutung von Grundbesitz hängt auch das bergmännische und bergrechtliche „Erbe'' zusammen. Zunächst findet sich „Erbe" in der Bedeutung von Grundbesitz auch in den Aufzeichnungen der älteren Berggewohnheitsrechte. Die freiberger Berggebräuche bestimmen Th. 1., cap. 36(Klotzsch 250.): Wo man ercz suchen wyl, daz mag man wol thun, unde daz zal von rechte nymant teeren. Kumet jener, dez daz erbe adir daz feit yst, unde fordert syn Akkyrteyl . . unde ludet [bietet] syne kost . ., der hat uz myt rechte. In dem goldberger Bergrechte (Steinbeck 1., 85) heisst es: Vnd were das, aas eyn man queme [käme], eyn uswendik man [ein auswendiger Mann , ein Fremder] , und mutete . . zu buwen in eynes Mannes erbe, Das sal man lasen wissen den selben man, des das erb ist, und wil der selbe . . buwen, und sin erb entfan von unsen Herren oder von sine wassermeister, Den sal man im Uhen als goltswerkes recht ist . . czu buwen. In den freiberger Berggebräuchen kommt „Erbe" indess auch bereits als besonderer bergrecht- licher Ausdruck vor und zwar in der Bedeutung von „Grubenfeld", „Zeche". Es ist dort bestimmt Th. 1., cap. 15. : Von berytten erben [berittenen , bereiteten Erben, s. erbbereiten]. Wenn der obyrste bergmeyster adyr ivher . . myt den bürgern eyn erbe berytet, daz zal von rechte craft haben, ferner Th. 2., cap. 21. : Wy man wüste erbe entphan solle . . . Ist das sich ein erbe vorlyt [verliegt] und wüste Igt [wüste liegt, nicht bebaut wird] . ., kamen bähe und wollen do buwen, dy sullen komen czu dem bergmeistere , der hat alleyne dy gewalt czu lyene [leihen] dy erben und sullen sprechin: her bergmeister, wir clagen uch ubir aas erbe , das lyt wüste , des muten wir gegin uch. Ausserdem wird „Erbe" in der hier in Rede stehenden Zeit und auch schon früher beim Bergbau in mehrfachen Zusammensetzungen gebraucht, insbesondere in der Zusammensetzung mit „Stollen". In allen alten Berggewohnheitsrechten — das tridentiner und iglauer Bergrecht ausgenommen — finden sich die Ausdrücke : „erbehaftiger Stollen", „Erbestollen", „Erbstollen**, in der kuttenberger Bergordnung als „stollo hereditarius" in das Lateinische übertragen. Von dem Verfasser der kuttenberger Bergordnung, einem römischen Rechtsgelehrten Getius von Orvieto wird dabei hereditarius mit hereditäre, erben, in Verbindung gebracht. Es heisst in der Bergordnung 2., 4. : Et sunt tantum duo genera stollonum, quibus universi utuntnr tnontani; est enim stollo hereditarius et stollo querens . . . Dicitur autem hereditarius quasi petpetuus, propter diuturnitatem, ad directum aliorum simplicium montanorwn , que sunt Digitized by Google Erbbach. 151 quasi momentanea ilüus respectu ; sed quoad heredUariam successionem omnia montana sunt here- ditaria, quia transeunt ad heredes. (Peithner 836.); nach Deucer 24.: Die Stollen sind zweyerley, welcher sich die Berg-Leute brauchen , der erste ist und heist ein Erbsto llen, der ander ein Suchstolln . . . Und heisset darum ein Erbhaff-Stollen, dass er gegen andern schlechten Berg- Gebäuden, die da eine kleine Zeit, wehren, umb seiner langen Übung, gleich als ein ewiger oder Erb-Bau geachtet wird, wiewol alle andere Berg-Gebäude, nach dem sie von einem Erben auf den andern fallen und erben, auch Erb- Gebäude genennet möchten werden. Durch diese Herleitung ist jedoch der Unterschied zwischen Erb- und Such Stollen, der hier dargelegt werden soll , durchaus nicht ausgedrückt. Der Schlussatz : „sed quoad hereditariam suc- cessionem . ." zeigt auch, dass dem Verfasser selbst seine Herleitung nicht zutreffend erschienen. Und sie ist es auch in der That nicht. „Erb" in Erbstollen ist vielmehr ebenso wie „Erbe" in der Bedeutung von „Zeche, Grubenfeld" nichts weiter als das Wort „Erbe" in der ursprünglichen Bedeu- tung von Grundbesitz, das in späterer Zeit , wo durch Gewohnheit und Gesetz die Verhältnisse, wie sie anfänglich beim Bergbau bestanden hatten, geändert und neue Rechtsbegriffe geschaffen waren, auf diese übertragen worden. Nach dem ältesten deutschen Rechte bildeten die Mineralien einen Bestandteil des Grundes und Bodens : der Grundeigentümer war ohne Weiteres berechtigt, sie aufzusuchen und zu gewinnen. Die Bezeichnung „Erbe" als „Grundbesitz" begriff in jener Zeit die Befugniss zu dieser Aufsuchung und Gewinnung als einen Ausflugs des Grundeigenthumes allgemein in sich. Späterhin wurde jedoch hinsichtlich einzelner Mineralien, der regalen , vorbehaltenen Mineralien , diese Befugnisse aus der Rechtssphäre des Grundeigentümers ausgeschieden und als Gegenstand besonderer selbstständiger Erwerbung hingestellt. Neben dem Eigenthume an Grund und Boden wurde ein zweites von dem- selben vollkommen unabhängiges Eigenthum , das sogenannte Bergwerkseigenthum , geschaffen und der Erwerb desselben von einer besonderen Verleihung des Landesherren abhängig gemacht. Die Rechte, welche das so entstandene neue Eigenthum in sich begriff, waren nun aber lediglich solche , welche früher dem Grundeigentümer kraft seines Grundeigenthumes zugekommen waren, welche als Ausfluss des Grundbesitzes einen Theil des alten „Erbe" ausgemacht hatten, und dies sowie der enge Zusammenhang, der ungeachtet der Ausscheidung dieser Rechte aus dem Grundeigenthume zwischen beiden fortbestehen blieb , mag Veranlassung gegeben haben , die Bezeichnung „Erbe" von dem Ganzen auf den Theil zu übertragen und auch das aus dem „Erbe* als Ganzem losgelöste, nunmehr nur noch auf Grund besonderer Verleihung erwerbbare , selbstständige Bergbaurecht als Erbe zu bezeichnen. So ergibt sich aus der Bedeutung von „Erbe" als Grundbesitz die bergmännische und bergrecht- liche Bedeutung des Wortes als das durch die Verleihung erworbene Recht zur Aufsuchung und Ge- winnung der Mineralien innerhalb eines bestimmten Distriktes überhaupt und hieraus wieder die Bedeutung von Grubenfeld, Bergwerk insbesondere. Die Aufsuchung und Gewinnung der Mineralien war indess in älterer Zeit fast allein da- durch möglich , dass Stollen getrieben wurden , welche das Gebirge aufschlössen , den Gruben die Wasser abführten und frische Wetter zuführten. Vom Gesetze wurden diesen Stollen mannigfache und bedeutende Vortheile gewährt, der Genuss dieser Vortheile aber ausdrücklich an die Bedingung geknüpft, dass die Stollen besonders verliehen waren. Als Bedingung für den Erwerb des Rechtes zur Treibung eines solchen Stollens war sonach dieselbe hingestellt, welche für die Erwerbung des Bergbaurechtes bestand , nämlich die Verleihung, und dies mag Ursache gewesen sein, dass die für das letztere Recht übernommene Bezeichnung „Erbe" auch auf die besonders verliehenen Stollen übertragen und dass diese Stollen als „erbehaftige Stollen, geerbte Stollen, Erbstollen" bezeichnet wurden , um sie hervorzuheben als solche, welche auf Grund der Verleihung besondere Vorrechte genossen, und so zu unterscheiden von anderen Stollen, den so- genannten Suchstollen, für deren Erwerb Förmlichkeiten nicht vorgeschrieben waren , welche aber auch keinerlei Vortheile zu beanspruchen hatten. Dass dem Worte Erb in der Verbindung mit Stollen dieser Sinn beigelegt war , dafür spricht zunächst das Zeugniss von Agricola, welcher Libri XII de re metallica (ed. Basileae 1556. pag. 60.) folgende rmaassen unterscheidet : Cuniculi dupUces sunt : uni nulluni tu s possessionis habent, atteri habent aliquod ius possessionis , und im Index pag. 26. übersetzt: Cuniculus habens ins possessionis, erbsto In. Cuniculus non habens ius possessionis, treugstoln. Es spricht hierfür ferner, dass in älteren Bergordnungen und bei älteren bergrechtlichen Schriftstellern „Erbe" als selbständiges Wort gebraucht wird, um den Inbegriff der einem Erbstollen als solchem zukommenden Befugnisse zu bezeichnen. So heisst es beiLöhneyss 236: Und sol also ein Jeglicher Stollen, so im ilachen Felde getrieben, vierdteluilb Laclder unter dem andern einkömpt, das Er b e behalten. Da aber ein solcher Stollen auss einem flachen Felde, in ein stick- Uch Gebirge einkommet, und vierdtehalb Lackier unter dem andern hat, so sol demnach derselbe, so er den andern enterben wil, zuvor zum wenigst 200 Lachter getrieben werden , und dann also das Erbe, wie gebräuchlich, nehmen und behalten. Vergl. auch Span, Bergrechtsspiegel 288. und chursächsische Stollenordnung Art. 20. In der gleichen Bedeutung wird „Erbrecht" gebraucht bei Span (a. a. 0. 277.): Ein jeder Erbstolht, der das Erb- Recht von allen Gebäu- den, darein er kommet, haben will, sowie in der churtrierschen Bergordnung 6., 2. Digitized by Google 152 Erbbau — Erbbereiten . (Brassert 130); ebenso „Erb und Recht** in derselben Bergordnung a. a. 0. : Wo es sich begeh . ., das zwen Erbstollen zusammen einkommen, vnd welcher den andern vnterthiefft vnd am vndersten mit seinem mundtloch an dem Gebyrg am Tag ist angesessen , so beheÜ er das erb vnd recht% komen sie aber beyde zu gleicher tieff ein, so behelt der älter das erb vnd stollen recht auf demselbigen orthfUr sich. „Erb" in Erbstollen bezeichnete somit gewisse Befugnisse , welche ein Stollen hatte , ein Vor- zugsrecht eines Stollens vor anderen Stollen. In dieser Bedeutung von „bevorzugt, bevorrechtet*4, welche das Wort in der Zusammensetzung mit Stollen angenommen hat, ist dasselbe demnächst weiter übertragen und in verschiedenen anderen Verbindungen beim Bergbau gebraucht worden , um etwas Vorzügliches zu bezeichnen, um einen Gegenstand vor andern derselben Gattung hervorzuheben und auszudrücken, dass er eine höhere Bedeutung, grössere Wichtigkeit habe als andere. Hiernach ist Erb belehnung: eine vorzügliche Belehnung , eine Belehnung , welche grössere Rechte gewährt, als sonst die Verleihung; Erb bereiten: eine Vermessung, welcher der Vor- zug vor der gewöhnlichen Vermessung gebührt , mit welcher weitergehende Rechte verbunden sind als mit der gewöhnlichen Vermessung ; Erb hau er: bevorzugter Häuer , welcher mehr Rechte hat als ein anderer Häuer; Erb seh acht: ein Schacht von besonderer Bedeutung, entweder weil in demselben der Fund gemacht worden, auf Grund dessen die Verleihung erfolgt ist , oder weil sich in demselben die Wasserhaltungsmaschine befindet, welche das Bergwerk in grösserer Teufe löst als der Stollen und welche deshalb diesen enterbt hat; Erbstufe: eine Stufe von besonderer Wichtigkeit, weil sie die Markscheide eines Bergwerks oder die Grenze , bis zu welcher ein Erbstöllner zum Ge- nüsse der Erbstollenrechte befugt ist, bezeichnet; Erbtieffstes: das eigentliche Tieffste einer Grube als derjenige Bau, von dem immer weiter in die Tiefe niedergegangen wird; Erbtrum m : dasjenige Trumm, welches das bedeutendste , mächtigste ist und also eigentlich die Fortsetzung des Ganges bildet. Bisweilen jedoch ist durch Erb Überhaupt nur eine Beziehung zum Bergbau ausgedrückt. Hier- her gehören folgende Verbindungen: Erbbau: So . . der Newfänger ein Stolki mit aufnehme vnd anfienge vnd also seinen Erbbaw mit einen Erbstolht anßenge. J. BG. 2.f 27. 2. ürsp. 231. Jeder Aufnehmer soll nach der Bestätigung in dem Schürfe , wo dem Bergamte der ent- blösste Gang vorgewiesen, . . sein Bleiben in dem Erbschachte nehmen; oder wenn er seinen Erb bau rmt einem Stollen anfängt , sein gemuthetes Lehen und seine Fundgrube vom Mundloch des Stollens an . . den Berg hinan strecken. Bair. BO. 13. Wagner 34b. ; — Erbsalband : So weit sie [die Gewerken] ihre Erbsaalbänder, beydes ins hangend vnd liegende, mit offenen Durchschlägen erweissUch machen können, [werden sie] bey ihrem Alter vnd Aecht bilUch erhal- ten. Span B. ü. 217. ; — Erb vorstand: Damit die, so das Ansitzen leiden müssen, wegen der Schäden desto sicherer seyn mögen, stehet derer Ansitzern Feld und Maassen dafür zum Erb- Vorstande. Herttwig 23>- —Auch die Bezeichnung „fabri hereditarii" derkutten- b erger Bergordnung 1., 16. (Peithner 322.), von Deucer 16.»« durch „Berg-Schmiede1* wiedergegeben, ist hierher zu ziehen. Vergl. auch Erbbe lehnung 2. und erblich verleihen. In den Zusammensetzungen „Erbkux*-, „Erbst am m", und „Erb th eil" endlich hat „Erb- seine ursprüngliche Bedeutung von „Grundbesitz, Grund und Boden" beibehalten : Erbk ux oder Erb- theil bezeichnet einen Kux, welcher dem Eigenthümer desjenigen Grundstücks, auf welchem die Fundgrube liegt, frei gebaut werden muss und welcher von dem Grund und Boden nicht getrennt noch besonders veräussert werden kann; — Erbstamm ist eine Einheit von vier solchen Kuxen. **Erbbau m. — vergl. Erbbach, Anm. **Erbbelehnung /. — 1.) auch Berg-, Hauptbelehnung: Verleihung (s. d.) auf alle Lagerstatten gewisser Mineralien innerhalb bestimmter, an die ge- setzlich vorgeschriebene Feldesgrögse nicht gebundener Bezirke (vergl. Erbbach, Anm.) : Köhler 123. 8. BG. §. 8. S. W. BG. §. 8. — 2.) Verleihung Oberhaupt: Bei denjenigen Zechen, wo die Erbbe lehnung nicht ein andres vorschreibt. Churpf. BO. 19. W. 393. **Erbbereiten verb., insbesondere im subst. Inf. das Erbbereiten, auch Erbvermessen, erbliches Vermessen — die genaue Vermessung eines Grubenfeldes unter Beobachtung gewisser Feierlichkeiten zugleich mit der Wirkung voller Beweiskraft bei etwaigen späteren Ansprüchen einer benachbarten Gewerk- schaft an das vermessene Feld (vergl. Vermessung und Erbbach, Anm.) : Das Erb- bereiten . . war mit besonderen Erfordernissen und FeyerUchktiten verbunden. Es musste nämlich dasselbe, nachdem das Oberbergamt darüber, dass em Erbbereiten auf der oder Jener Grube gehalten und welcher Tag dafür bestimmt werden sollte, mit dem Roths in Freyberg commtmicirel , und der Markscheider das Grubenfeld abgesogen , den Fundpnnkt zu Tage gebracht und abgesteckt hatte , dreymal von 14 Tagen zu 14 Tagen Digitized by Google Erbbereitung '— Erbfluss. 1 53 ausgerufen, bey der Zusammenkunft auf der zu vermessenden Grube das Lehn vom Berg- Schreiber abgelesen, vom amtführenden Bürgermeister [von Freiberg] jedermann bey Ver- meidung von 20 Mark Silber Strafe verwarnt werden, in die Schnur zu greifen. Diese ward von ihm dann am Fundpunkte oder bey Massen am Lochsteine angehalten, vom Stadtschreiber bis ans Ende der Fundgrube oder Masse fortgezogen und nach einem vom Lehnträger von da weiter hinaus erfolgten Sprunge rückwärts von dem Geschworenen das Grubenfeld ver lochsteint und über die ganze Verhandlung eine umständliche Registratur sowohl vom Stadtschreiber als auch vom Bergschreiber abgefasst , vorgelesen und die eine in des Roths Erbbereitungsbuch , die andere in das Bergbuch eingetragen. Wegen der vielen Kosten, die mit einem dergleichen Erbbereiten verbunden sind, ist dasselbe jedoch ausser Gebrauch gekommen, obwohl ehedem, wenn ein Berggebäude zur Ausbeute kam, die Gewerkschaft desselben verbtmden war, ein Erbvermessen stattfinden zu lassen. Köhler 159. ff. Man unterschied sonst das Vermessen mit der verlorenen Schnur, oder das Über- schlagen, und das erbliche Vermessen oder das Erbbereiten. Karsten §. 151. Eine genaue Vermessung, die früher durch das Erbbereiten erfolgte. § . 157. Anm. Bereits in einer Urkunde Friedrichs, Landgrafen von Thüringen, von 1320 wird das Erbbereiten erwähnt und zwar mit den Worten : Notumfacimus, . . quod Comelio Abbati in Cella, Nicoiao Judici nee nun ipsorum concultoribus in montanis Sybenlehensibus contulimus mon- tan am haereditatem usque ad netnus Cellense, ipsis per Consules Fribei'genses ad hanc limi- tatioiiem privilegiatos debitis montanorum consuetudinibus et solemnitatibus circum equitando destgnandam et motUano iure seu montanae hereditatis titulo possidendam (Beyer Otia met. I. 297.). — Erbbereiten würde hiernach so viel sein als „das Erbe bereiten" d. h. eine gewisse Fläche umreiten und damit dem zu Beleihenden in feierlicher Weise das Eigenthum der unter dieser Fläche vorhandenen Minerallagerstätten übertragen. Beyer bemerkt auch: Weil in alten Zeiten alle öffentliche Aufzüge zu Pferde geschahen , hielten die Bürgermeister bey dergleichen Vermessen einen Aufzug zu Ff erde , dahero heisset das Erb- Vermessen noch zu dato das Erb- Bereiten (Otia met. 1., 305.) und ferner: Jezo und in denen ältesten Zeilen wird es [das Erbvermessen] das Be- reiten oder das Erbbereiten genennet Indem unsern Vorfahren alle Verrichtungen und Aufzüge zu Pferde zu halten gewohnet waren und aus eben dieser Ursache pflegten die Geschwomen der Stadt Frevberg , wenn etwas zu Erbe ausgegeben werden solte , zu Pferde aus- und das Erbe zu umreiten (Otia met. 2., 235.). — Bereiten in der hier in Rede stehenden Verbindung entspricht jedoch nicht dem lateinischen obequitare, circumequitare, sondern ist das alte beraiten = berechnen und Erbbereiten daher: „das Lehn und Grubenfeld nach seiner Ausdehnung in die Länge und Breite nach Ausmessen und Berechnen des Winkel in Hinsicht auf Streichen und Fallen bestimmen. u Köhler 159. Anm. •♦Erbbereitung/. — Erbbereiten (s. d.). Erbbereitungsauswurf : der Geldbetrag, welcher von dem Lehn träger nach Beendigung des Erbbereitens in kleinen Münzen unter das umstehende Bergvolk ausgeworfen wurde: Bichter 1., 224. — Erbbereitungsbuch: vergl. Bergbuch, Anm. — Erbbereitungs 1 e d e r : ein neues Bergleder, auf welches die für das Erb- bereiten zu zahlenden Gebühren aufgezählt und welches dann unter die umstehenden Bergleute geworfen wurde : Bichter 1 ,224. — Erbbereitungs s p r u n g : der Sprung, welchen nach Vermessen des Feldes beim Erbbereiten der Lehnträger von der Stelle, wo das Feld ausging, nach rückwärts thun durfte ; so viel , als dieser Sprung aus- trug, wurde dem vermessenen Felde noch zugegeben: Bergm. Wörterb. I54.a- "ErbbereitungSWttrdig a. — erbwürdig, maasswflrdig (s. d.) : Bichter 1 ., 225. **Erb6 n. — vergl. Erbbach, Anm. **Erb©H tr. — Stollen : dieselben verliehen erhalten : vergl. Erbbach und ent- erben, Anm. **ErbflH8S m., auch Hauptfluss, Erbbach — ein Fluss, welcher die unter ihm hinsetzenden Gänge in der Weise theilte , dass ein Grubenield immer nur bis zu seiner Mitte verliehen werden konnte und das Feld jenseits als Gegentrumm (s. Trumm 1 .) besonders gemuthet und verliehen werden musste : Es ist in den Berg- gesetzen nicht bestimmt, was ein Erbfluss ist. Das Wort Erbe bezeichnet den Besitz, Veith, BergwörWbuch. 20 s-^ Digitized by LjOOQLC 154 Erbgerechtigkeit — Erbrecht. das Eigenthum. Flüsse scheiden die Eigentumsrechte tmd es ist daher Jeder Fhtss ein Erbfluss nach seiner Wirkung. Hake §. 182. Neben der Lichterstedler gössen, rinnet ein erbflü sslein herab vber den brodmarck. M. 11 7.** Ein jeglicher Erbfluss, der die Gebürg, Grund und derselben Nahmen scheidet, der machet ein Gegen-Thrttm. Span BR. 8. 192. ♦♦Erbgerechtigkeit /. — Erbstollengerechtigkeit (s. d. ) : Soh. 1., 191. 193. 195. ♦♦Erbhaftig a. — erbhaftiger Stollen: Erbstollen (s. d.) : Brenget er synen stollen an dg 8 tat, das er treuget, andirhalbes lehnes tgff, adir cztt dem mynsten czechen lochter [anderthalb Lehn tief oder zum mindesten zehn Lachter], so heiszet is von rechte eynerbehaftig stalle. Freib. BR. Klotzsch 206. Erbhäner m. — s. Häuer. ♦*Erblich a. — Jemandem Etwas erblich verleihen, ihn mit etwas erblich beleihen: eine Erbbelehnung (s. d. 1 .) ertheilen ; aber auch verleihen überhaupt : Da sich zutrüge, dass wir zu Nothdurfft des Bergkwergs das Wasser und die Erb-Flüsse zu nüzzern [nützlicheren] und nötigem Dingen brauchen hinten, alssdenn sollen die Seiffner zu weichen oder still zu halten schuldig seyn ; . . derhaJben sollen auch die Erb- Flusse den Seiffnern nicht erblichen verliehen werden. Altenb. BO. 30. Lempe 9., 159. — erblich vermessen: erbbereiten (s. d.) : Begebe es sich, dass man wissen müste , wie weit sich eines Lehndrägers . . verliehenes Feld erstrecke te und er sein Feld erblich oder rechtlich vermessen zu lassen sich weigerte, soll ihme von dem Oberbergmeister aufferlegt werden, sich Bergl&ufftigem Gebrauch nach zu achten. Churk. BO. 5., 14. Br. 587. Erbkux m. — s. Kux. Erbohren tr. — mittelst Bohrens , durch Bohrarbeit (s. d.) auffinden , er- reichen : Das Finderrecht wird auch durch das Ergebniss von Bohrverstwhen erworben, wenn bei dem Augenschein die Fortsetzung des Bohrverstwhs die erbohrte Lagerstätte nachweist. IT. BO. §. 18. Die Hoffnung , Steinsalz oder eine siedewürdige Salzsoole zu erbohren. Z. 5., A. 237. Erbohrte schädliche Wetter. Vorschr. A. §. 20. — 2.) ein Bohrloch um eine bestimmte Tiefe weiter niederbringen, abbohren, vertiefen : In den ersten Hitzen wurden 280 bis 480 Schläge ausgeführt und man erbohrte damit, je nach der Beschaffenheit des Gesteins, 2 bis 9 Zoll. Das grösste in einer Hitze er- bohrte Quantum ist in einem porösen Kalksteine erbohrt, nämlich 21 Zoll. Mehrmals wurden aber in gleicher Zeit 15 Zoü erzielt. Z. 1., B. 97. Erbrechen — I.) tr. ; durch bergmännischen Betrieb antreffen , auffinden : Erbrechen, wenn vor Ort ein Gang, Ertz oder Klufft angetroffen wird, das man zuvor noch nicht gehabt. Soh. 2., 23. H. 117.*- Die Gänge werden auff unterschiedliche Art erbrochen, theils erschürfft oder errtf sehet man alsobald am Tage; Theils müssen auch in ziemlicher Teuffe mit Schächten ersuncken ; Theils auch mit Stoll-Oertern ttnd Qtier- Schlagen entblösset werden. H. 154. b- Alle erbrechende frische Gänge und Erze sofort . . ansagen. Cl. M. BO. 47., 9. Br. 882. Was einmal erbrochen, das wird auch rein atisgebaut. Z. 1., B. 50. Das Erbrechen unhöflichen Gebirges. 27. II.) intr. ; angetroffen, aufgefunden werden : Nach manchem heissen Kampf mit Wassern und mit Wettern erbrach das erste Erz allda. Bergm. Tasohenb. 1., 34. ♦♦Erbrecht n. — Erbstollengerechtigkeit , Erbstollengebühren (s. d.) : Ob sich zutrüge, dass etliche Geteerken in einen Erbstollen das S toll- Ort nicht weiter mit bauen wollten . so soll dasselbe mit einem Stttff bemerkt werden und mag alsdann eine andere Gewerkschaft das S toll- Ort weiter ztt bauen annehmen tmd was sie ntm fürder damit erreichet, . . der Erb- Recht geniessen; was aber vom Stuff zurück gegen den Tag ist, Digitized by Google Erbschacht — Erbstollen. 1 55 das sott denen alten Oewerken bleiben, doch wofern sie den Stollen mit statUchen Zimmern [Zimmerung], geraumen Wassersaig tmd offnen Mundloch alkoeg in baulichen Wesen erhallen, . . wo aber derselbe Stollen eingieng tmd verfiel, . . sollen sie das Siebend samt dem Erbrecht verlohren haben. üng. BO. 3., 11. W. 179. Wo ein Erbstollen über die Maass sein Gesteig hätte oder sonst sich wollte senken , dass das Wasser seinen Fluss nicht hätte, ein solcher Stollen soll kein Erb-Recht haben, sondern verlohren seyn. Kremn. Erl. 4., 2. W. 241. Erbschacht m. — s. Schacht. "Erbstamm m. — eine Einheit von vier Kuxen , welche der Grundbesitzer, auf dessen Boden sich der Fundschacht eines Bergwerks befand, bei diesem Berg- werke mitiubauen berechtigt war und durch welche er für den abgetretenen und beschädigten Grund und Boden entschädigt wurde: Homb. BO. 7. Br. 306. ErbstollCÜ m. — ein auf Grund besonderer Muthung und Verleihung zum Zweck der Wasser- und Wetterlosung und des Gebirgsaufschlusses von einem be- stimmten Ansatzpunkte aus in das vorliegende Feld getriebener, in der Weise bevor- rechteter Stollen , dass dem Erbstöllner im unverliehenen Felde die Befugniss zu- steht, alle innerhalb der Dimensionen seines Stollens (bez. nach gemeinem deutschen Bergrechte auch in der Vierung, s. d. 2.) vorkommenden regalen Mineralien zu gewinnen und sich anzueignen, während er im verliehenen Felde berechtigt ist, von den Besitzern der Bergwerke , durch deren Felder er den Stollen treiben will , zu verlangen , dass sie ihm diesen Durchtrieb sowie das Ansitzen in ihren Bauen und überhaupt die Mitbenutzung dieser Baue gestatten , ausserdem aber auch bestimmte Vortheile, die sogenannten Erbstollengebühren (s.d.), beanspruchen kann, wenn er mit seinem in gesetzmäßiger Weise , insbesondere ohne Gesprenge und ohne un- erlaubtes Ansteigen getriebenen Stollen in das Grubenfeld in einer bestimmten Teufe, der Erbteufe (s. d.), eingekommen ist und Wasser- und Wetterlosung oder Wasser- oder Wetterlosung verschafft (s. Stollen und Erbbach, Anm.) : Ain Erb- stollen, den man . . ainem Bau zu Hilf bringen will, und Luft und Wasser nemmen will. Schladm. Bergbr. 22. Lori 6.b* Cuniculus habens ius possessionis, erbstoln. Agricola Ind. 26. •• Dieweil die Erbstollen derhaJben ins Gebirg gebauet und geerbet, dass sie Schächten, Zechen und Gruben mit Wasserhalten und Wetterbringen zu Hülf kommen, Schemn. Erl. 2., 20. W. 269. Die Höhe eines Erbstollens soll seyn ein Klafter oder 5/4 •£*"•* <*«^ 8°tt der Stollen nicht gesteigert werden mehr, denn alkoeg auf 50 Lr. ein halbes Lachter. Kremn. Erl. 4., 2. W. 241. Weil die Erb-Stöllen das Hertz und Schlüssel des Gebürges sind und dem Bergwerck die meiste Fortsetzung geben , auch grosse Kosten erfordern, so ist nicht unbillig, dass auch dieselben bey ihrer Gerechtigkeit des Hiebs, Neundten, vierten Pfennig, Steuern und andern ungekränckt geschützet werden mögen. H. 374. b- Haupt erbstollen: ein Erbstollen, welcher einer grösseren Zahl von Berg- werken "Wasser- und Wetterlosung verschafft: [Es soll] theils zu Abhelfung der Wasser- tmd Wetternoth tmd theils zu Untersuchung des gesegneten Ertzberges ein Haupt- erbstollen angelegt werden. Hüttenb. BO. 21. W. 97. Delius §. 225. — voll- kommener Erbstollen: ein Erbstollen, welcher die Bedingungen, von denen das Gesetz den Genuss der Stollenrechte abhängig macnt , vollständig erfüllt und des- halb auch alle diese Rechte beanspruchen kann, im Gegensatz zu unvollkomme- ner, Quasi erbstollen: ein Erbstollen, welcher diese Bedingungen nur theil weise erfüllt und deshalb auch nur Anspruch auf einzelne Stollenrechte hat : Hake §.418. Schneider §. 458. Kressner 223. 229. Anm. Vergl. hinsichtlich des älteren Rechts, in welchem die Erbstollenlehre vorzugsweise mit grosser Ausführlichkeit behandelt worden ist: Chursächsische Stollenordnung vom 12. Juni 1749., Allgemeines Lsndrecht für die Preussischen Staaten Th. 2., TU. 16, SS. 221-252. $$. 383-480., Hake $$. 385-472., Karsten $$. 164-173. 195. 196. 228-230. Digitized by Google 1 56 Erbstollengebühr — Erbteufe. 368—406., Schneider SS- 107. 213. 214. 225. 447—481., Kressner SS- 77—87., Kloster- mann 1., 133. ff. Die ausführlichen Vorschriften des älteren Rechts Ober die Erbstollen, die namhaften Vortheile insbesondere, welche dem Erbstollner zugebilligt waren , hatten in der Unentbehrlichkeit der Stollen für den älteren Bergbau ihren Grund. Stollen waren in den meisten Fällen das einzige Mittel um das Gebirge aufzuschliessen, den Gruben Wasser- und Wetterlosung zu verschaffen und damit Abbau und Förderung zu ermöglichen. Von ihrer Herstellung und ihrem Fortbestehen war Beginn und Fortgang des Bergbaues fast durchweg abhängig: sie waren in der That „Herz und Schlüssel des Ge- birges", „die schönste Kunst auf dem Bergwerke", wie das 16. und 17. Jahrhundert sie nannte. Für den Bergbau der Gegenwart hat der Erbstollen seine frühere Bedeutung verloren. Zur Erreichung der Zwecke, welche durch Stollenbetrieb nur unter sehr grossem Kostenaufwaude und immerhin nur unvollkommen erfüllt wurden , bieten die grossartigen Erfindungen der Neuzeit auf dem Gebiete der Technik Mittel , welche nicht blos weniger kostspielig , sondern auch weit erfolg- reicher sind als der Stollen. — Die neueren deutschen Berggesetze haben in Folge dessen s&mmtlich die Erbstollengerechtigkeit beseitigt in der Weise , dass eine Verleihung von Erbstollen gegenwärtig nicht mehr stattfindet. — Vergl. Oestr. BG. $. 286., L. D. BG. $. 53., Pr. BG. §• 223., S. M. BG. Art. 171., S. BG. vom 16. Juni 1868. $. 121. Erbstollengebühr/. — ein bestimmter Vortheil, auf den ein Erbstollner den Besitzern derjenigen Gruben gegenüber , in deren Feld er mit seinem Stollen cingekommen ist, Anspruch hat, falls er bestimmte im Gesetz aufgestellte Bedin- gungen erfüllt : Die Er b s tolleng ebü Aren sind, dem steigenden Grade nach, folgende : A. Stollenhieb resp. vierter Pfennig. B. Wassereinfallgeld. C. Stollensteuer. D. Halbes Neunte. E. Ganzes Neunte. Als Erfordernisse zur Erlangung dieser Gebühren hat da» Gesetz [A. R. L. 2., 16.] §. 423. für den Erbstollen folgende fünf Requisite aufgestellt; der Stollen muss nämlich: 1 .) gehörig verliehen, 2.) gesetzmässig getrieben , 3.) in das verliehene Feld der Grube mit der Wasserseige eingeschlagen sein, 4.) die Erbteufe haben , 5.) Wasser- und Wetterlosung bringen . . . Stollenhieb . . tritt ein, wenn die Re- quisite 1. 2. 3. 4. vorhanden sind, also blos das fünfte fehlt, so dass der Stollen noch keine Wasser- und Wetterlosung bringt. Wassereinfallgeld . . findet statt, wenn der Stollen die Requisite 1. 2. 4. 5. besitzt, ihm also blos das dritte fehlt, so dass er noch nicht in das verliehene Feld der Grube eingeschlagen hat,, dennoch aber mittelbar durch andere Gruben Wasser- und Wetterhsung bringt. Stollens teuer . . tritt ein, wenn die Requisite 1. 2. 3. 5. vorhanden sind, also nur das vierte fehlt, so dass der Stollen nirgends Erbteufe einbringt. Halbes Neunte . . findet statt, wenn sümmtliche Requi- site 1. 2. 3. 4. 5. vorhanden sind. Ganzes Nennte . . tritt ein, wenn zu sämmüichen Requisiten 1 — 5. noch ein sechstes hinzukommt, wenn nämlich der Stollen diejenigen Orte der Grube, woselbst die Baue auf anstehende Erzanbruche geführt werden, erreicht hat, so dass er mit denselben durchschlägig geworden. Y. d. Bercken in Z. 5., B. 61. Erbstollengerechtigkeit/. — 1.) das auf Grund besonderer Mutbung und Verleihung erworbene Recht zum Betriebe eines Stollens (Erbstollens) von einem bestimmten Ansatzpunkte aus in das vorliegende Feld: Hostermann 1., 133. — 2.) Erbstollengebühr (s. d.) : Brächte ein Statiner anfänglich seine Erbteuf e ein, könnte aber . . dieselbe nicht erhalten ; so soll derselbe so lange , wie ihm die Erbteuffe entgehet, in selbigem Felde der Erbstollen-Gerechtigkeit zur Half te fähig seyn. Schles. BO, 14., 4. Br. 975. Der Verlust des Erbstollens . . sowie aller damit verbundenen Erbstollengerechtigkeiten. S. Bö. §. 204. Erbstollner, Erbstollner m. — Eigentümer eines Erbstollens: Schles. BO. 14., 2. Br. 975. S. Bö. §§. 175. 179. Erbstufe/. — s. stufe 2. Erbteufe f. — die gesetzlich bestimmte , senkrecht von der Erdoberfläche (dem Rasen, s. d.) bis zur Wasserseige zu messende Tiefe, in welcher ein Erb- stollen in das Feld einer Grube einkommen muss , um die vollen Stollengebürnisse beanspruchen zu können (vergl. Erbbach, Anm.) : 8oh. 1., 190.; 2., 24. H. 382.*- A n m. Die Erbteufe ist in den verschiedenen Berggesetzen verschieden festgesetzt. Es be- stimmen 10 Lachterund eine Spanne: N. K. BO. 29., Churs. BO. 77., Churs. St. O.2. und Digitized by Google Erbtheil — Erbauen. 157 überhaupt die Mehrzahl der RO. ; anderthalb Lehn oder wenigstens 10 Lachter: Kuttenb. BO. 2., 4. Peithuer 339.; 9*/2 Lachter: J. BO. 2., 93., Churk. BO. 6., 1.; 14 Lachter: Churtr. BO. 6., 1.; 20 Lachter oder bei einer Länge des Stollens von 500 Lachtern und mehr vom MundJocbe an gerechnet 10 Lachter: S. BG. $. 193. Erbtheil n. und m. — Grundkux (s. d.) : Erb-Kux . . wird auch Erb- Theil genennet. H. 253.** Soll kein Bürger. Baur oder Gemeinde, gemeldte Erb-Kuckus vom Guth zu verkaufen Macht haben, es sey dann Sach, dose das Guth mit sampt dem Erb- Kuckus verkauft, so soll doch solcher Erbtheil alUvege bey dem Guth bleiben. N. K. BO. 28. Br. 37. Von Stollen ist der Lehnträger niemanden den Erbtheil . . zu geben gehalten. Soh. 1., 84. **Erbtiefete n. — Tiefste (s. d. 2.) : Bergm. Wörterb. 157.»- Erbtrumm n. — s. Trumm 3. **ErbY©rme8Seil tr., namentl. im subst. Inf. — erbbereiten (s. d.) : Es ist das Erb- Vermessen eine Verrichtung, durch welche diejenigen, so nach den Gesetzen darzu verordnet, einen fündigen Gang nach Massgebung der Muthung, Bestätigung und verlohr- nen Vermessen mit allen Fleiss und Solenni täten, wie es Berg-Rechtens , abmessen, damit die fündige Zeche ihre gewisse Marckscheiden und eigenthümliches Feld erhalten möge. Bejer Otia met. 2., 235. ** Erbwürdig a., auch erbbereitungswürdig, maasswerth, maass- würdig — von Bergwerken, welche Ausbeute (s. d.) gegeben hatten und von denen solche auch weiter zu erwarten stand : des Vermessens werth und hierzu auch gesetzlich verpflichtet : Wenn eine Fundgrube oder Maase AusbeuÜie giebet, und auf der Sohle und vor Ort noch Anbrüche stehen bleiben, so wird solche Zeche vor Erbwürdig gehalten und mit gewissen Solennitäten vermessen. H. 116.** Karaten §. 152. Erdbohrer m. — s. Bohrer. Erde/., mundartl. (Nassau). — Thon: Wenckenbach 39. Erdhaue/., mundartl. (Nassau). — Lettenhaue (s. d.) : Wenckenbach 39. Erdkaute/., mundartl. (Nassau), auch Kaute — Grubenbau zur Gewin- nung von Thon: Wenckenbach 39. Erdspiegel m. — Bergspiegel (s. d.) : Kolbe 1., Ind. Erfallen intr. — gewonnen werden (s. gewinnen und fallen 2.) : Die Grube R. lieferte . . 40 Ctr. Kupferkies, während auf der Grube R. 2396 Ctr. erfielen. Z. 13., A. 201. ** Erfinder m. — Finder (s. d.) : Der erste Erfinder des Annenbergischen Berg- wercks. Albinus 45. Dem aussrichter oder erfind er dess Gangs. Agrio. B. 59. ♦»Ergesen a. — verwittert: Seh. 2., 24. H. 117> Bergleut . . wenn sie ein ergesen ertz berüren, das ausgesogen ist, als weren die bienen drüber gewest, vnd das es nimmer am leib hat, vnd ist so leicht als ein verbrandter aschekuchen im stuhenofen, so schHessen sie, es sey wol gut ertz da gewesen, aber die natürliche hitz im berge habe es ver- wandt vnd darneben den berg aussgederr et. M. 36.*- Albinus 140. Ergreifer m. — Caps (s. d.) : Serlo 2.? 86. ** Erhalten tr. — halten (s. d.) : Wann einer in seinem Schacht über dem Stollen sein Tagwasser nicht selbst halten, sondern auf den Stollen fallen Hesse, so ist er dem Erb- stoüen . . das Siebente zu schütten schuldig , hält er aber sein Wasser . . bis an Tag , er selber , so ist er dem Stollen von denselben Oertern, da er das Wasser erhält, kein Sie- bentes zu schütten schuldig. Schemn. Erl. 2., 18. W. 269. Erhanen tr. — gewinnen: Das erhauene Erz wegnehmen. Schneider §. 304. Digitized by LjOOQLC 15S Erkienen — Ersaufen. **Erki68©n tr. — kiesen (s. d.) : Bei seinem einmakl erkieseten und belehnten Felde verbleiben. H. 132.»- Erlangen tr. — 1.) Grubenbaue: dieselben weiter treiben, bersteilen, der Länge nacb fortsetzen (in der Regel nur von Strecken, Stollen, d. h. von in einer mehr oder weniger horizontalen Richtung geführten Grubenbauen, bisweilen aber auch von Schächten, Bohrlöchern) : Wird einem verstuften Stollen die Frist gekündigt, weil sich ein Dritter findet, der das verstufte Stollort weiter treiben will: so soll der Stati- ner . . zur Erklärung aufgefordert werden, ob er selbst das verstufte Ort weiter erlangen will. Karsten §. 229. Man er längte den Stollen ins östliche Feld. Jahrb. 2., 243. b Erlangen des Bohrlochs. Z. 8., A. 201. — 2.) durch Erlangen (s. d. 1.) auf- finden: Ersincke einer oder erlängte mit seinen Haupt- Gängen andere Gänge, Flötz oder Klufft, wolle sich zu seinem VortheÜ auff dieselben ersunckenen oder erlängten Flöh und Klufft legen. Span BR. S. 269. Der Schacht, durch welchen der Gang er- länget und mit der Gewercken Unkosten erbauet. 261 . — 3.) M ut h u nge n erlangen : 8. Muthung. Erlängzettel m. — schriftliches Gesuch um Erlangung einer Muthung (s. d.) : Bergm. Wörterb. 159> Erlegen tr. — Eisen , Keilhauen , überhaupt scharfes Gezäh : dasselbe von Neuem mit Stahl versehen, ausschmieden und schärfen: Soh. 2., 24. H. 118.*- Bergm. Tasohenb. 4., 217. Erliegen intr. — zum Erliegen kommen; von Bergwerken: aufgegeben, aufgelassen werden müssen (s. auflassen) : Gegenüber diesen m erfreulichem Aufblähen begriffenen Gruben ist die früher so bedeutende Grube C. ganz zum Erliegen gekom- men. Z. 15., A. 131. Einen älteren, zum Erliegen gekommenen . . Braun- kohlenbergbau wieder aufnehmen. S. A. Verord. B. §. 1. Ermächtigen refi. — von Lagerstätten : mächtiger werden (s. mächtig) : Z. 2., B. 178. Erobern tr. — gewinnen (s. d.) : Wenn . . sy Aerzt erobern vnd gewunen ; so wellen wir den Fron oder Zehendt . . empfahen. ürk. v. 1475. Lori 102.*- Die meisten Erzte werden in 20 bis 30 Lachter Teufe von der Dammerde aus erobert. Peithner 127. Ein Häuer erobert durchschnittlich pr. Jahr 1437 Ctr. B.- u. H.-Z. 27., 54.»- Eroberung und Förderung [von Steinsalz]. Z. 2., B. 47. Erörtern tr. — mittels Ortsbetriebs (s. Betrieb) auffinden : Die beiden Gänge . . sind nur auf dem StoUn im äuszersten Morgenfelde . . erörtert. v B.- u. H.-Z. 27., 97> ErrÖSChen tr. — eine Lagerstätte durch Röschen (s. d.) auffinden : Eossler 31 . *• H. 154> Ersaufen tn/r., auch ertrinken — von Bergwerken, Grubenbauen, Bohr- löchern: sich mit Wasser anfüllen (vergl. ersäufen): Die Schächte ersauf fen. Eirohmaier 67. Zu geschweigen, dass euer Stollen . . blos aus Nachbarschaft, mit dem Durchschlage denen Böhmischen Gebäuden zu Hülffe gekommen, ohne welches sie vorlängst ersoffen wären. H. 29l.b- Die Wasserhaltungsmaschinen jeder in Betrieb stehenden Tiefbau-Zeche sollen wenigstens so kräftig sein, dass sie in den gewöhnlich eintretenden Fluthzeiten gegen die Gefahr des Ersauf ens sichern. Aohenbaoh 93. Schächte und Strecken fand man in guter Zimmerung, wenngleich die Grube seit mehr denn 50 Jahren ersoffen war. Z. 15., A. 139. Ist das Gestein von der Beschaffenheit, dass es Feuer reiset, so darf das versagte Loch . . durchaus nicht auf gebohrt werden. Bei ersoffenen Löchern, von deren Ersaufen man sich aber vollkommen überzeugt haben muss, ist es etwas Anderes. Ood. 163. Digitized by Google Ersäufen — Enchroten. 1 59 Ersäufen tr., auch ansaufen, austränken, ertränken — Bergwerke, Grubenbaue, Bohrlöcher: dieselben mit Wasser anfallen, unter Wasser setzen (vergl. ersaufen) : Wären von einigen unerfahrenen Mechanicis durch da» vorbeifliessende Wasser, auch übel angebrachte* Fbuder und unordentliche Arbeiter die Schächte . . nicht bis* zu Tage aus ersäuf/ et, so würde dieses versenkte Kleinod noch manche Tonnen Goldes geschüttet haben. Eirohmaier 103. Auch begiebet es sich offtmahls, wenn die Stollen-Gerinne wandelbar werden , dass die Wasser mit Gewalt hindurch dringen , und eine gantze Zeche ersäuffen. Köaaler 39. *• Etliche Gebäude liegen also, dass sie die Wasser-Ftuthen ersäuffen. Andere aber, dass sie bey dürren Wetter nicht genug Wasser ufzuschlagen haben und die Wasser darinnen aufgehen und die hohen Sätze ersäuffen. 45.*- Missglückt der Versuch, ein versagtes Bohrloch durch Anwendung neuen Zünd- zeuges wegzuthun, . . so ist dasselbe gänzlich aufzugeben, mit Wasser zu ersäufen. Achenbach 79. Erseifnen tr. — durch Seifhen (s. d.) auffinden : Es muss m einen Seifen mit der Rasche sich gegen das Ansteigen des Gebürges gewendet werden, wenn man Gänge dar- mit ersegfen will. Beyer Otia met. 3., 252. Erschlagen tr. und intr. — 1 .) bei dem Grubenbetriebe antreffen : Man er- sinkt offt ein vnartig oder schwartz gebirg , darauf setzen sich die ertz abe, wenn man es wider durcksmckt, erschlegt man bisstceilen wider ein gut ertz. M. 64.** Man sagt, es haben Bergkleut ein Stollen getrieben auf dem eisenstem, vnd in Magneten erschlagen. 142.** Beten . . , auf dass wir überall recht sincken, in fündige Gänge und Kluft er- schlagen, edele Fälle und Flfitze erbrechen. lieber 496. GL 3., 25. — 2.) durch- schlägig werden (s. d.) : Es erschlagen manchmahl die Bergleute in ihrer Arbeit in Alte Gebäuden, entweder über Verhoffen und ungefähr, oder gutwillig, ein und andern Gebäuden die Wasser zu benehmen, dannenhero werden es auch Durchschläge genennet. Voigtel 94. Erschlüget ein Stöttner einen Schacht. Churs. St.O. 11., 14. Br. 448. Wenn ein Erb-StoUn in Zechen erschlagen. 15., 8. Br. 457. So die Gewercken vor- sätzlich nicht sincken, und auf den StoUn nieder erschlagen wollten, ist der Stollner be- fugt, über sich auf sie zu erschlagen. H, 378.** Anm. Erschlagen und durchschlägig werden unterscheiden sich insofern, als ^durchschlagig werden" das in offene Verbindung Treten von Grubenbauen überhaupt be- zeichnet, während „erschlagen** mehr von einem Durchschlagen seitens eines Stollens oder auf einen Stollen gebraucht wird. — Nach Rinmann 2., 603. soll erschlagen mehr ein unvorhergesehenes and nachtheiliges, durchschlagig werden aber ein bezwecktes und vorteilhaftes Ereignis« ausdrucken; was indess das „Unvorhergesehene'4 anlangt, so ergeben schon die Belege ad 2. aus Herttwig und Voigtel , die sich leicht vermehren Hessen, das Gegentheil, und was das „Nach- theilige" betrifft, so ist das Erschlagen eines Stollens in eine Zeche grade ein för diese vorteilhaftes Ereignis«, weil ihr hierdurch Wasser- und Wetterlösung verschafft wird. Er8Chlie88©n tr. — aufschliessen (s. d.) : Versuchsarbeiten, welche ein Kupfer- erzvorhommen erschlossen. Z. 13.,A. 200. Dw Strecke er sc bloss einzelne Erztrümm-* eben. 205. Im Ganzen . . war ein Feld von über 1 Million Tonnen erschlossen. 8., A. 24.; 15., A. 67. 129. Erschroten tr. — Lagerstätten, Mineralien, Wasser, Wetter : dieselben beim Grubenbetriebe auffinden: Erschroten ist so viel, als erschürfen. H. 118.** Ge- bürge, Gang und Ertz erbauen, die vor nicht erschroten noch entblfiset worden. Span BR. S. 296. Jede Verheimlichung erschrottener Klüfte, Anbrüche u. dgl. war vom Berggesetz verpönt, v. Hingenan 467. Wer erschrotene . . Erze verheimlicht, wird auf immer abgelegt. Aohenbaoh 5. Das Dispositionsrecht über die durch den Bergbau erschrotenen Wasser steht innerhalb der sie erschrotenden Grubenräume dem Bigenthümer des Stoßns oder Grubengebäudes, durch welches sie erschroten worden, zu. 8. Bö. §. 246. Es waren bei der Durchfahrung . . einer Verwerfung . . nicht unbedeu- tende Wasserzuflüsse erschroten . . Um die erschrotenen Wasser abzudämmen, Digitized by Google 1 60 Erschürfen — Ertränken . schritt man zu Legung des Dammes. Z. 4., B. 140. Wenn man Schlagwetter zu er- schroten fürchtet. Vorsohr. A. §. 20. unerschrotenes Feld, Gebirge: ein von Bergbau noch unberührter Distrikt: Durch Schürfen und Suchstollen noch unerschrotene Gebirge untersuchen. Spergea 164. Erschürfen tr., auch aufschürfen, ausschürfen — durch Schürf- arbeiten auffinden : Fügen . . zu wissen : dass Wir allen . . zugelassen haben . . nach Bergwerk, Klüften, Gängen und Flötzen, zu schürfen und zu erfifnen, . . dergestalt, dass was ein jeder also erschürft, erfifnet und findet, der oder dieselben solches . . muthen . . und empfangen sollen. Hessen sches Patent v. 1616. W. 623. 624. Einem jeden so einen netten unverschrotenen Gang erschürf ft und am Tag ausrichl. Henneb. BO. /., / . Br. 228. Wenn eine im Bergfreien liegende verleihbare Lagerstätte erschürft worden ist, so endigt damit die Schürf erlaubniss. L. D. BO. §. 26. Die Erschürfung ver- worfener Flötztheile durch Bohren, Duckein oder Aufwerfung von Schürf graben. Karsten Arch. f. Min. 9. Ersinken tr. — durch Niederbringen (Absinken) von Schächten oder Bohr- löchern erreichen : Er sine kt er ander geng in semer vierung. M. 21.** 64.*- Lohneyss 18. Do sie in einem Sc/tüchÜ, so die II. Gewercken sincken lassen [und] in welchen sie das gemute Flötz ersuncken, aufeinander durchschlägig worden. Span B. U. 88. Das Kohlengebirge ersinken. Karsten Arch. f. B. 10., 189. Erstochen tr. — einen Bergarbeiter nicht an dem ihm zur Arbeit angewie- senen Orte antreffen (vergl. nachstechen) : Seh. 2. ,48. H. 207.** Erstflnder m. — der erste Finder (s. Finder) : Welcher einen neuen Gang ent- blössen und ausrichten wird, der soll der Erstfinder seyn. Henneb. BO. 1 ., 1 . Br. 228. Erstflnderrecht n. — Finderrecht (s. d.)- Z. 3., B. 221. 224. Schom- bnrg 145. Ersticken tr. — erstickter Bau: ein Bau, welcher keine zum Athraen taugliche Luft (gute Wetter) enthält: Wo erstickt- und ertrunkene Zechen sind, die kein Rad noch Gefäll gewältigen kann. Schemn. BR. W. 166. Wann ein erbhaftiger Stollen erbauet wird, und kommt in fremde erstickte und ertrtmkene Zeche, die kein Gäpel, noch Rad nicht geicäÜigen noch treugen kann, und würde dasselbe durch einen erb- /taftigen Stollen gewonnen und getreuget, so bleibt demselben Stollen alles dasjenige, was er gewonnen und getr enget. Sehern. Erl. 29. W. 271. Erstrecken tr. — erlangen (s. d.) : Der Stollen wurde bis auf 10 Klafter er- streckt. Jahrbuch der £. K. geologischen Beichsanstalt. Jahrg. 1868. pag. 264. Der Betrieb des Erbstollens wurde, nachdem man ihn auf 242 Klafter erstreckt hatte, eingestellt. 265. Ertenfen tr. — durch Abteufen (s. d.) finden : Während das . . Gestern zu S. mit 10 Lachtern er teuft wurde, . . ward es mit den westlichsten Schächten der . . Grube erst in 21 bis 28 Lachter Teufe erreicht. Z. 1., B. 3. Flötze er teufen. 0. 2., 470. Erteufung von Steinko/dengebirge unter wasserreichen jüngeren Bedeckungen. Serlo 1., 429. Ertränken tr. — ersäufen (s. d.) : In Gruben, Schächten, Oertern, StaUn, sollen unsere Geschworne keine Stelle . . mit Schlamm und Berg zu versetzen oder mit Wasser zu ertränken zulassen. Span BR. S. 271 . Die Gefahr, beim Fortbringen von neuen Bauen in alte ertränkte durchzuschlagen. 6. 2., 462. B.- u. H.rZ. 27., 98.* ertränktes Erz: Erz in ertränkten Grubenbauen: Ein Erb-StoBn . ., dadurch die alten Gebürge und Zec/ten (umb des Ertzs willen < so darinnen ertränkt ist) wieder- umb getreuget mögen werden. Deuoer 24.b- Digitized by Google Ertrinken — Erz. 161 Ertrinken mir. — ersaufen (s. d.) : Schemn. BR. W. 166. Wenn ein Such- oder Erbstollen in einen ertrunken Schacht oder Massen kompt. Churtr. BO. 6., 2. Br. 130. Ein Ertrinken der Grube. G. 2., 383. Erweiterungsfeld n. — s. Feld. Erz n. — l.) im w. S. jede in der Natur vorkommende chemische Verbindung von technisch verwendbaren (nutzbaren) unorganischen Stoffen mit anderen technisch nicht verwendbaren unorganischen Stoffen : Erz nennt der Berg- und Hüttenmann im weitern Sinne jede in der Natur vorkommende chemische Verbindung anderer Körper mit demjenigen , welcher der Gegenstand seiner Arbeit ist (welchen er ausbringen will) . In dieser Bedeutung spricht er von Alaunerz, von Vitriolerz, ja sogar von Salpeter- erz. Rinmanii 2., 605. Hake §. 19. Anm. Schwefelerz. Jahrbuch der K. K. geo- logischen Beiohganstalt Jahrg. 1868. pag. 295. — 2.) im e. S. jede in der Natur vorkommende chemische Verbindung von technisch verwendbaren Metallen mit an- deren technisch nicht verwendbaren unorganischen Stoffen : Was in gengen vnd be- stechen bricht oder Ugt, vnd hat nicht metall ley sich, das heissen wir Bergleut, ein Me- tallische oder Minerische, taube oder lehre bergart, Sobald es aber metall bei sich hat, vnd füret gold, so heist mans gold ertz, Hell es silber, heist man es silber ertz, Hat es kupffer, so heist man es k upffe r ertz, vnd so fort an. Was eisen vnd zihn bey sich hat, heist man eysenstein oder ziehnstein, welcher zwitter ist, das ist eysen vnd zihn ertz, wie man auch wisfnat vnd quecksilber ertz hat. Summa ertz heist, was gut vnd gültig ist vnd metall füret. M. 28.** Ertz ist aUerley Berg- Art, die Metall in sich führet. Theils flüssig, theils strenge. H. 1 1 8.b* Soh. 2., 24. Die metallischen Mineralien oder die Erze, wie sie der Bergmann nennt. Naumann 1., 917. Unter Erzen werden die na- türlich vorkommenden Verbindungen der Metalle mit anderen Stoßen verstanden. Um in- des* als ein Erz im Sinne des Berggesetzes und als ein Objekt der Bergbaufreiheit zu gellen, muss das Mineral nicht blos eines der in §. 1. [des Pr. B.G's.] benannten Metalle als Bestandtheil enthalten, sondern es muss auch zur Darstellung dieses Metalles technisch verwendet werden können. Das Vorkommen einzelner Metalle, z. B. des Eisens, ist so verbreitet , dass es sich in der Mehrzahl der Mineralien , welche Gegenstand der ökonomi- schen Nutzung sind, als Bestandtheil vorfindet, ohne dass jedoch diese Mineralien zur Eisen- produktion vertoendet werden können. Solche Mineralien werden nicht zu den Erzen im technischen Sinne und im Sinne des Gesetzes gerechnet und bilden keinen Gegenstand des Bergwerkseigenthumes, sondern einen Bestandtheil des Grundeigenthumes. Klostermann 3., Anm. 5. Es ist nit alles ertz das gleissen thttt oder schwer ist vnd ertz ehnhch ist. Der sicher trog vnd der probierofen macht Bergleut weise vnd gewiss, was silber oder nicht silber sey vnd hake. K. 28> Wenn wir spüren Kies [Schwefelkies] , Treffen wir Erz gewiss. Altes Spruch wort. MoBoh 2., 98. Kommt Kies, isfs Erz gewiss. ö. 2., 99. armes Erz: s. arm 2. — Bauererz: Erz, das als solches von Jedermann (selbst von dem Bauer) erkannt wird : Bauer-Ertz i. e. gedigen und käntUch Ertz. Soh. 2., 11. H. 119.a- IC. 28. b- Das schneeweisse gediegene Silber, welches öffters wegen der Farbe und dass es Hacken schneiden lasset, Bieg -Ertz, auch weil es wohl die Bauern kennen mögen, Bauer-Ertz genennetlzn werden pfleget. Melzer 35. — Bergerz: Erzklein (s. Gmbenklein) : Karaten Arch. f. Bergb. 4., 293. — Bluterz: roth- gültig Erz: H. 119.*- — derbes, edles, eingesprengtes'Erz: s. derb, edel, eingesprengt. — frommes Erz: reichhaltiges Erz: Man trifft auch offt reich ertz oder wie irs nennet, frumb ertz, das gibt, was geben sol, ist offt vber halben theil silber vnd mehr. M. 28 .*• Man hoffet, dass, so man in die Teufe kommet, oder den Gang besser Veiih, Bergwörterbuch. 21 Digitized by VjOOQIC 162 Erz. zu stände bringet, dieser die Unarten auskeilen, und sich in frömmer Ertz verwandeln werde. Heiser 644. Anm. Frommes Erz, Frommerz nach Rin mann 2., 823. verderbt aus Formerz(?) = reiches Silbererz, welches mehr als die Hälfte Silber enthält. ♦♦gediegenes Erz: Metall : s. gediegen 2. — Glas-, Ho m-, Schwarz-, gänseköthig, rothgültig, weissgültig Erz: Arten von Silbererzen: IL 28.*- b- H. U8> 1 19.*- Soh. 2., 37. Weiss- und rothgültig Ertz heisst nicht desswegen gültig, dass es Gold führe , sondern dass es reichhaltig sei und die Kuxe viel gelten. H. 195. b* Ein durchsichtig rot gülden ertz, das herein brint [brennt, in Far- ben spielt] wie ein Rubin. H. 35.b* Auf ihr edlen Silber Zechen, machet eure Gänge mächtig, . . . eure Stoffen sollen seyn Schwarz-Glass- Weiss-Rothgüldig Ertz, das gediegen bricht mit ein. Alter Bergreien. Döring 2., 128. Himmelerz: an der Erdoberfläche anstehendes Erz: Seh. 2., 49. — Pocherz: sehr geringhaltiges, armes Erz, welches zunächst mittels eines Stampfwerks zu Mehl . oder Schlamm zerstampft (gepocht) und dann durch Verwaschen auf Heerden ge- reinigt werden muss : Wenckenbach 84. Edle Stuferze werden . . in Körben für sich gefördert, wogegen die Pocherze in die Rollen abgestürzt werden. Serlo 1., 241. — reiche 8 Erz: s. reich 2. — Scheiderz: a.) zur Handscheidung, d. b. zum Zer- schlagen und demnächstigen Ausscheiden der verschiedenen Gemengtheile mittels Handarbeit sich eignendes, also mehr oder weniger derbes Erz; b.) bei der Hand- scheidung gewonnenes und zweckmässig zerkleintes Erz : Wenckenbach 91. — S t u f- erz : derbes Erz (s. derb) : Stuf f- Ertz, das gar rein ist und nicht ins Pochwerck darff gebracht werden. Seh. 2., 95. IL 38 9. a- Stuferz, das ist Erz, welches fast ganz reine bricht ohne vielen durchgewachsenen Spat. Voigt 106. Anm. — Wascherz: Pocherz (s. d.) : Bergm. Wörterb. 592. das Erz blutet: es steht rothgültig Erz im Anbruche : Rothgülden ertz ist blut- rot, darumb sagen die Bergleut: Das blutet. M. 28.b* Die Ader blinkt, das Silber winkt l So blute fort, durch reiches Ort! Döring 1., 32. Erz bei den Haaren kriegen: .Erz antreffen: Seh. 2., 25. Biohter 1., 234. — Erz säen: Erzstücke in mildes, lettiges Gebirge fest eintreiben und sie demnächst als anstehend (s. anstehen) bezeichnen, — ein Mittel, das nicht selten von Bergbau- treibenden angewendet worden zu sein scheint, um Theilnehmer bei ihrem Baue zu erhalten : Etliche, so die Leute haben wollen anreitzen in die Lehnschafft zu treuen, haben frembd Ertz gesäet, das ist Ertz in Letten oder lettig Gebirge getrieben, umb dadurch den Gewer chen einen Muht zu machen. Berward 40. Die ertz versetzen vnd verschmieren . . vnd verstreichen, fremd ertz hinein seen . . vnd was der bösen vortheil vnd contra- band sich bei bösen hüten können zutragen. "ML, 38.*' Anm. Erz, lat. aes, aeris (für aesis), goth. ais, aizis, angels. ar, äres, engl, ore, eres, alth. mittelh. er, eres; Anklang des hebräischen arez, erez, Erde. Grimm 3., 1074. — Veraltete Formen sind: Arz: Wer ein Arzfindt der soll es empfahen. Steyerm. BO. Sperges pag. 282. and öffter284. 285., ebenso Arz mann pag. 284., an einer Stelle aber auch arz pag. 282. und Arzt- leutpag. 284.; —Arzt: Eisenarzt suchen. Urk. v. 1350. Lori 13.»- Von demselben Arzt und Perkwerch das zehend Tagt der Arzt geben. Urk. v. 1446. Lori 32. •• In derselben Ur- kunde findet sich Arzt knappe; daneben aber auch das Eysen und Stahel Aerz und die Mehrz. Aerzt und Aerzte neben: von desselben Zehentaüs wegen der Arzt. — Arzit: Urk. v. 1464. Lori 79.»- 83>- 87>; —Aerzt: Das sy das Aerzt gearibaüen mügen. Urk. v. 1381. Lori 16.b. Aerzt erobern vnd gewunen. Urk. v. 1475. Lori 102.»-; — Aertzt: Urk. v. 1401. Digitized by Google Erabar — Erzig. 163 Wagner 414. Max. BO. 61. 69. Wagner 61. 62. Vorderöstr. Bergwerksordn. v. 1731. Wagner70.; — Aerz: Urk. v. 1387. Lori 65.»- 66.b 67.**- 71.».*. u. s. w. (indess findet sich hier neben Aerz auch: Aerzt, Arzt und Arz); Zeplichal 142. ff.; — Ercz: lgl. BR. C. Klotzsch207. Freib. BR. 1., 18. 19. 21. Klotzsch 237. 239. 241. u. s. w. Salzb. BO. v. 1342. Wagner 411.;— Erczt: Urk. v. 1500. Graf Sternberg Urk. B. 139. — Ertczt, Erzt: Urk. v. 1505. Graf Sternberg Urk. B. 144. Zu Erz im weiteren Sinne (ad 1.) ist auch Salzerz zu ziehen, ein Ausdruck, der früher bei dem süddeutschen Salzbergbaue gebräuchlich war und mit welchem das meist nur in kleineren Partien imjlaselgebirge vorkommende reine Steinsalz, der sogenannte Kern, bezeichnet wurde: Lori 642. b. v. Scheuchenstuel 138. — Aber auch noch in einer zweiten Bedeutung wurde „Salzerz" ge- braucht. In einem Schreiben des Erzbischofs zu Salzburg von 1487. wegen Schwendung [Ver- wüstung] der Salzburgischen Sehwarzwälder, die zum Salzwerk Reichenhatt genutzet werden, heisst es: Der Schwärzte äld wegen, so zum Salz- Aerzt zu Reichenhall gebrauchet werden. Lori 183*- — Die Bedeutung von Kern kann Salzerz an dieser Stelle nicht haben, weil hier aus- drücklich von dem Salzerz zu Reichenhall die Rede ist, Reichenhall aber seit jeher nur Saline war, auf welcher die daselbst gewonnene, sofort sudwürdige Soole versotten wurde. Salzerz kann sonach hier nur Soole bedeuten und ist wahrscheinlich mit Rücksicht auf die. Reichhaltigkeit dieser Soole die Bezeichnung gewählt. Auch in noch früheren Urkunden wird gerade die Soole von ftei- chenhall als „Erz" und „Erz des Salzes" bezeichnet: Schäden, di die Sieder und die Gmain unser Stadt zu Raichenhall genommen habend von Sterbus und andrer Sach wegen, dauon sy unser Aerzt nicht wohl mehr gearibaitt möchten haben. Urk. v. 1381 . L o r i 1 6»- Unser Aerzt des Salz zu Reichenhalt. Urk. v. 1404. Lori 17.b. und ebendaselbst: Unser Statt und Aerzt zu Reichenhall. Erzbar a. — erzhaltig, erzführend: Aerzbare Geschicke. Zeplichal 140. Erzbringer m., auch Erzmacher — ein Mineral, welches nach bergmänni- scher Erfahrung die Erzmittel in einem gewissen Distrikte begrenzt oder begleitet, dessen Vorkommen somit darauf schliessen lässt, dass Erze sich bald einfinden oder dass sie sich bald wieder verlieren werden (Erzräuber): In der Nähe der edlen Mittel finden sich auf manchen Erzgängen gewisse Mineralien, metallische und Gangarten ein, welche entweder sonst gar nicht oder nur sparsam in der Gangmasse vorkommen. Sie geben dem Bergmann Fingerzeige von der Nähe eines Erzmittels, oder wenn er sich mit seiner Arbeit in einem solchen befindet, so sieht er in dieser Erscheinung die Anzeige, dass er dasselbe bald verlieren wird und daher nennt er die unter solchen Umständen auftreten- den besonderen Erze und Gangarten je nach der Beschaffenheit des Falles Erzbringer und Erzmacher oder Erzräuber. . . Allgemein kann man aber nicht gewisse Erze und andere Mineralien als Erzbringer und Erzräuber bezeichnen; hierbei sind nur locale Erfahrungen für gewisse Reviere zur Hülfe zu nehmen, denn was in dieser Beziehung in gewissen Gruppen von Gängen Gültigkeit hat , verliert dieselbe in anderen , oder es zeigt sich das gerade Gegentheil. Nöggerath 222. Erzfall m., auch Fall — 1.) auch Adelsvorscbub : Erzmittel (s. Mittel) : Erzfall wird ein Erzmittel vornehmlich dann genannt, wenn es sich auf dem Gange auf eine gewisse , nicht selten grosse Erstreckung nach dessen Fallen oder in einer mittleren Richtung zwischen Fallen und Streichen hereinzieht, obschon eine grösste Erlangung dem Streichen nach auch nicht ausgeschlossen ist. . . Sonst nennt man auch wohl einen Erz- fall, wenn grossere Erzmittel sich in einer bestimmten Richtung — im Streichen, Fallen oder der Diagonale der Gangebene öfters wiederholen, neu anlegen. Cr. 2., 94. 95. Indess ereignen sich . . öfters sehr reiche Erztfälle, welche die in einigen Quartalen aufge- wendeten Unkosten auf einmal mit Wucher wiederersetzen. Peithner 51. G. 2., 96. — 2.) Erzertrag (s. Fall 3.). • Erzföhrung/. — s. Führung 2. Erzgeschrei n. — Geschrei (s. d.) : H. 120. *• Erzig a. — erzführend: Das erzige Bauwerk. Schemn. Jahrb. 14., 105. Der Gang wurde mit dem Stollen erzig aufgeschlossen. 107. Das Ausbeissen der Gänge mit einer zwar gestaltigen, doch aber noch tauben und unerzigen Gangart. Delhis §. 127. Digitized by VjJÜUy IC 164 Erzkauf — Etege. ** Erzkauf, Erzvorkauf m. — 1.) ein Vorkaufsrecht des Staates auf Gold- und Silbererze, in der Regel zu einer bestimmten Taxe: Wagner B. V. 118. ff. Schneider §. 233. Kressner 346. Oestr. BG. §. 123. — 2.) das Ge- bäude, in welches die zu 1 . bezeichneten Erze abgeliefert werden mussten : BergnL Wörterb. 164.»- Erzmacher m. — Erzbringer (s. d.) : Nöggerath 322. Eine Veredlung oder Verunedhmg der Erzführimg tritt ein durch ab- und zusetzende Trümmer; solche Trüm- mer, welche durch ihren Zusammentritt auf dem Gange die Erzfü/irung vermehren oder veredeln, nennt man Erzbringer oder Erzmacher, zweigen sich Trümmer ab und wird dadurch die Erzfülirung verringert oder verundelt, so nennt man sie Erzräuber. Serlo 1., 14. **Erzniann m. — Erzbergmann (s. Bergmann) : Hat ein Lantzman [Landmann] einen Erczmann icht ze sprechen [etwas zu sprechen, gegen den Erzmann eine Klage vorzubringen], das sol er tun vor dem perchtichter vnd sol der Perchrichter den Ercz- man peseren [bessern, strafen]. Salzb. BO. v. 1342. W. 411. A n in. Analog Kohlenmann = Kohlenbergmann. Erzmittel n. — s. Mittel. Erzräuber w. — vergl. Erzbringer und Erzmacher: JTöggerath 222. Serlo l., H. Erzschicht/. — s. Schicht 1 . Erztöuf© /. — diejenige Teufe eines Gebirges , in welcher die dort vorhan- denen Lagerstätten die meisten Erze enthalten : Es hat ein jedes Gebürge seine Arty dass auff denen darinnen streichenden Gängen ein Mittel der Teuffe ist, auff welchem sie das beste und beständigste Ertz führen, bis dahin dasselbe vom Tage nieder zunimmt und sich verbessert, und dieses heisset die Ertz- Teuffe. Sincket man tieffer als dieses Mittel ist, vergermgert und schneidet sich das Ertz wieder ab, und alsdann sagt man : die rechte Ertz-Teuffe ist schon übersuncken. H. 120. b- fleh. 2., 26. Inst, met 61., 64. G. 2., 102. Erzträchtig a. — s. trächtig. Erzträger m. — das Nebengestein , welches auf die Erzführung der Lager- stätten einen günstigen Einfluss ausübt, sie befördert : Wenokenbaoh 4 1 . Erz wand/. — s. Wand. Esel m., mundartl. (Siegen) — blinder Schacht (s. blind 7.) : Berggeist 12., 13> Esse/, mundartl. (Prov. Sachsen) — ein Ueberbrechen (s. d.) bei dem Bruch- baue (s. Bau) : Z. 8., B. 140. Etage/. — 1.) bei dem Abbau: eine zum Zweck des Abbaues vorgerichtete Abtheilung einer Lagerstätte (s. Etagenbau) : Die Abbaue [zur Braunsteingewinnung im wetzlar'schen Kreise] werden selten höher als 1 Ltr. geführt. Wo das Lager mäch- tiger ist, theilt man dasselbe in zwei oder mehr Etagen von 1 Ltr. Höhe und lässt den Abbau der oberen Etage demjenigen der unteren folgen* Z, 10., B. 7. Der zwischen zwei Bausohlen anstellende Kohlenpfeiler, wird in Etagen von 0 Meter Höhe, welche von oben nach unten zum Abbau gelangen, eine jede Etage in 3 Schnitte ä 2 3 feter Höhe, deren Abbau von oben nach unten geschieht, zerjällt. 12., B. 142. Bei der sehr grossen Mächtigkeit und regelmässigen Lagerung des Braunkohlenßötzes , welche den Abbau in mehreren über einander folgenden Etagen bedingen. 15., A. 90. Bei einem rationellen Betriebe müssen von Zeit zu Zeit fast auf jeder Etage Hoffnungsbaue getrieben werden; man pflegt derlei Hoffnungsschläge in den höheren Sohlen dann anzulegen, wenn man Ver- Digitized by Google Etagpnbau — Fahrbogen. m M>5> satzberge in den tieferen Etagen bedarf. Schema. Jahrb. 14., 31. — 2.) bei der Förderung: jede der beiden oder mehreren über einander vorgerichteten Abthei- lungen eines Fördergestelles bei der Schachtförderung, in welche je ein bez. mehrere Fördergefasse (Wagen) eingeschoben werden: Z. 8., A. 190. 191. Die Förderkörbe . . . Bald findet nur ein Wagen darin Platz , in anderen Fällen stehen zwei Wagen ent- weder hinter oder neben einander ; in anderen Fällen sind mehrere Wagen in verschiedene Etagen vertheilt, enttveder je einer oder je zwei in zwei Etagen oder je zwei in drei Etagen, so dass sechs Wagen zu gleicher Zeit zti Tage gefördert werden, 10., B. 85. F&rderkorb zu vier Etagen, je eine für einen Wagen, ibid. Anm. 3. Etagenbaii m. — s. Bau. Ewig adj. — ewige Gänze: die unbeschränkte Ausdehnung in die Länge : Wo . . man Schachtrecht geben müsse , sol einem gevierdten Schachtrecht, drey Schnier auff dem Gang vnter sich, über sich, vnd in ewige gentz gegeben werden. Ferd. BO. 27. Urspr. 125. Man verlieh [in den österreichischen Alpenländern] meistens nicht Schacht-, sondern Stollenbaue, wobei einem Jeden als Fundgrube zwischen First und Sohle eine ge- wisse Seigermass , und dann eine Schermmass , doch natürlich nicht mit der ewigen Teufe, sondern mit der ewigen Gänze d. h. sp zukam, dass die Feldgerechtsame vor sich und in die Gänze des Gebirges ewig zu dauern habe , und da doch eine Gränze sein musste, so nahm man an, dass das Gebirge die Gränze mache , und dass jeder Gewerke vor sich hm so lange bauen könne , bis er mit einem Andern durchschlägig wird , oder an das Feld emes älteren schon belehnten Gewerken stösst. Wenzel 284. 285. — ewige Teufe : die unbegrenzte, unbeschränkte Ausdehnung in die Tiefe: Ewige Teuffe bedeutet die Teuffe, so tieff als einer den Gang nieder bringen kan. Denn so lange ein Gang in die Teufie niedersetzet, mag ihme nachgesuncken und nachgebrochen werden, und solle es, so zu sagen, ewig währen. H. 392. b- In evichge Dyffte. Churk. BO. v. 1533. Br. 580. Die ewige De uff Churtr. BO. 44. Br. 124. Ein mass hat zwey gewehr , acht und zweintzig lachter in ewige teuff, nach dem falle des ganges. M. 21.*- Ein Gruben- mass umfasst eine bestimmte Fläche . . und erstreckt sich in der Regel in die ewige Höhe und Teufe (in das Unbeschränkte). Oestr. BG. §.42. Die Verleihung erfolgt bei lager- haftem Vorkommen der Fossilien . . mit senkrechter Seitenbegrenzung bis m die unbestimmte Tiefe der Erde (in die ewige Teufe). L. D. BO. §.44. Das Bergicerkseigenthum tvird für Felder verliehen, welche . . von senkrechten Ebenen in die ewige Teufe begrenzt werden. Pr. Bö. §. 2ß. Anm. In dem S. BO. vom 22. Mai 1861 ist ewige Teufe durch äusserste Tiefe wieder- gegeben : Das Grubeitfeld umfasst den Raum , welcher senkrecht unter der Verleihungsfläche liegt und steh bis in die äusserste Tiefe erstreckt. J. 50. a. a. 0. Ebenso in dem S. BG. vom 16. Juni 1868. §. 40., nur ist hier für Tiefe das bergmännische Teufe gewählt. F. Fahrbar a. — mit den zum Ein- und Ausfahren erforderlichen Vorrichtungen versehen, zugänglich : Eine fahrbare Wetterstrecke. Z. 1 3 . , B . 5 6 . Die Bohrlöcher wurden . . erweitert undfa hrbar hergestellt. 55. /*/ der Fund nicht fa hrbar gestellt, . . so gehen die durch das Muthungsgesuch erworbenen Ansprüche verloren. L. D. B0. §. 3 9 . Das Insfreiefallen eines u nfa hr baren Erbstollens . Huy ssen 153. **FahrbOgen m. — der Bericht eines Geschworenen über die von ihm vor- genommenen Befahrungen und die bei Gelegenheit derselben getroffenen Anordnun- gen : H. 1 74.b- Die Refiergeschworene müssen alle läge einige ihrem Refier unterworfene Digitized by LjOOQLC 1 66 Fahrbrett — Fahren . Gebäude befahren und alle J Fahrbursche m. — Untersteiger (s. Steiger). Fahren — I.) intr.; von Personen: 1.) sich in einen Grubenbau oder aus demselben oder in dem Baue selbst von einer Stelle zur andern begeben : Wenn ein Bergkmann einem Frembden oder Unverständigen gleichviel von Er tuen, Gängen und Ge- schicken herschwatzet, . . so versteht ers doch nicht; . . viel weniger wird er das Fahren von einem solch mühsamen Kriechen, dergleichen öfters Bergkleute im Schmand und Wasser verrichten müssen, verstehen: Und wenn dannenhero der Bergkmann teilt t dass es der Frembde verstehen soll, so muss er es ihm beschreiben, wie er uff den Fahrten in die Grube fahre oder steige. Heiser 74. Die Bergkleut farend nicht allein ab der Farten in die Grüben , sonder werden auch auff dem Knebel oder Hort an das Seil gebunden , in die Grüben, mit dreyen Hespeln gelassen . . .; vber das wann die Schacht sehr hengig seind, so sitzend die Berghäuwer mit sampt den anderen arbeittern auff ihr Arsläder . . vnd farend hinab nicht anders als die Knaben Winterszeit, so das Wasser etwan auff eim Reinlin von kelte ist zusammen gefroren. Aber doch das sie nicht herabfallend , so utnb- winden sie das Seil umb den einen Arm, das oben an dem Pfulbaum, welcher beim mund- loch des Schachts gesetzt, gebunden ist, vnden am Tfal, der auff sein boden gesteckt ist. Mit disen dreyen weisen farend die Bergleut in die Schacht, welchen dise vierdte weiss" mag zugerechnet werden, die da ist, so die Menschen vnd die Pferd durch den Schacht, so haltechtig [hald ig = geneigt, flach; im Original, Agrioola 170.: ,,per puteum decli- vem*'], vnd wie ein Schneckenhäusslein gekrampt, stafflen in gestern gehauwen, farend zu den künslen so vnder der Erden, vnd widerumb hinauff farend. Agrio. B. 177. Die Zufahrt [zu den Bauen] ist sehr enge und niedrig : bei einigen mussten wir . . kriechend kümmerlich aus- und einschlupfen, oder welches mehr bergmännisch ist , auf dem Arsch- leder sitzend fahren. Sperges 319. Er fuhr voraus und schurrte auf den runden Balken hinunter y indem er sich mit der einen Hand an einem Seile anhielt, das in einem Knoten an einer Seitenstange fortglitschte, und mit der andern die brennende Lampe trug. Novalis 1., 60. Hat er mer schechte yn synen lehen, yr syn czwen* adir drye, fynden dy schepphin [Schoppen] yn eyme nicht [Erz], sy mögen faren yn den andern, adyr yn dendrytten. lgl BR. C. Klotzsoh 212. Freib. BR. EoUßch 237. Es sol keiner dem andern in sein Pau nicht fahren. Schladm. Bergb. IS. Lori 6.a* Die Bergleut . .; in den gruben müssen sie nach dem Compasse vnd anderen instrumenten bauwen vnd faren, wie die Scldffleüt auff dem möre. Münster 384. Auff Stollen zufahren, soll jederman fr ey sein. H. 15.a* 2.) in einen Schacht hinunter gelassen oder aus demselben aufgezogen (ein- Uigmzed by vjuu ölv Fahren. 167 oder ausgefördert) werden entweder mittels der Fahrkunst oder mittels der Förder- maschine bez. des Haspels: Vorschr. B. §§. 7. 8. auf der Fahrkunst fahren: mittels der Fahrkunst (s. Kunst) ein- oder ausgefördert werden: Vorschr. B. §. 7. — auf, in dem Gestelle, Förder- gestelle, Korbe, auf der Schale fahren: in dem Fördergestelle (s. d.) mittels der Fördermaschine gefördert werden: Aohenbach 70. Vorsohr. B. §. 8. — auf dem Knechte, Knebel, Sattel fahren: auf dem Knechte (s. d. 2.) sitzend mittels des Haspels gefördert werden: Bergm. Taachenb.4., 206. Aohenbach 61. — in der Schlinge, Schurzkette fahren: auf dem Knechte sitzend und mittels des Fahrriemens (s. d.) an das Seil festgebunden gefördert werden : Karsten Arch. f. Min. 6., 118. Achenbaoh 61. — Seilfahren, auch an, auf dem Seile fahren : mittels der Fördermaschine bez. des Haspels am Seile gefördert werden entweder auf dem Knechte oder in dem Fördergestelle : Wegen der grossen Kostspieligkeit der Fahrkünste geht man mehr zu dem . . Fahren auf dem Seil über, d. h. dem Ein- und Ausfördern der Belegschaft mittels der gewöhnlichen Fördermaschine auf der Fördersc/mle. 8erlo 2., 126. Umstände, welche das Seilfahren gefährlich machen. Achenbaoh 60. Beim Seifahren ist nicht zu unterlassen, sich an das Seil fest anzubinden. Bergm. Ta- sohenb. 4., 204. Fahrschächte sind auf den Englischen Kohlengruben . . gar nicht in Gebrauch, sondern alle Arbeiterfahren auf dem Seile in Schurzketten oder Riemen [Fahrriemen, 8. d.]. Karsten Arch. f. Min. 6., 118. Das Fahren geschieht auf aßen englischen und schottischen Steinkohlen- und Eisensteingruben ausschliesslich auf dem Seil, beziehungsweise dem Förderkorbe, Fahrten und Fahrkünste kennt man nicht. Z. 10., B. 91. — auf dem blossen Seile fahren: am Seile hängend gefördert werden: Vorschr. B. §. 8. 3.) Stollen, Strecken, Oerter treiben: Trüge sichs aber zu, dass der Statiner so ferne gefahren [den Stollen so weit getrieben], das er ferner nicht fahren könt. Span B. U. 491. Man lüsst jede Abbaustrecke so weit fortgehen , als sich noch irgend eine Spur von Erz zeigt; wo dieses gern in Nestern vorkommt, pflegt man auch wohl noch ein paar Lachter weiter zufahren. Z. 1., B. 33. Schwebende Durchschläge, die häufig aufgehauen werden müssen, weil die beschränkte Mächtigkeit der Flötze selten ge- stattet einfallend zu fahren. 2., A. 387. * Unser Steinkohlengebirge wird von meh- reren Hauptverwerfungen durchsetzt . . . Dieselben sind da, wo eine Mehrzahl von Flötzen über einander liegt, für die söhlige Ausrichtung wenig störend, weil man dabei aus einem Flötze in das andere fahren kann. 3., B. 150. Es bleibt bei dem Abbau eines Selbst- wassere stets das Sicherste, dasselbe an seinem Ursprünge in der Grube mit einer Verfol- gungsstrecke anzugreifen, und demselben so lange entgegen zu fahren, bis dasselbe süss zum Vorschein kommt. 4., B. 82. Es blieb kein anderes Mittel übrig, als die Vertiefung dieses Schachtes zu erzwingen und aus ihm dem StoUnorte entgegenzufahren. Bergm. Taschenb. 2., 114. — 4.) auf den Steiger fahren: in die Grube fahren, um den Steiger bei Ausführung der ihm übertragenen Arbeiten zu kontrollieren : Wenn die Geschwornen in die Grube fahren, und sehen, ob der Steiger seine Arbeiten recht atistellet und die Hauer auf die Strossen und vor die Oerter angewiesen, heisset es : die Geschwornen fahren auff den Steiger. H. 175> Soh. 2., 42. H.) tr.; Stollen, Strecken: dieselben herstellen, treiben: Fert er [der Stöllner] synen stoUen also verre [fern], das er yn brenget an dy stat, das er sebin lachter treuget. tgl. BR. C. KLotzsch 205. Womanme [mehr] erbestoüen vert, wenne [als] egnen czu eynen gebyrge, welchyr der aüertyffste yst, der beheldet von rechte dy ey genschaft unde syn reclU. Freib. BB. KLotzsch 229. Eynen Durchschlag varen yn dy nuven genge. 239. Deucer 25. a- Churk. BO. 6., 10. Br. 596. — 2.) Schichten: die- selben verfahren (s. Schicht 1 .) : Gehe zur ameisse, . . ob sie wol kein Steiger noch nach- fahrer hat, der auff sie siehet, feret sie ihre schickt trewUch. M. 23.a> Zwey Schichten nach einander fa h r e n. H. 53. b- Es sollen die Steiger an den Gedingen einigen Gewinst Digitized by Google 1 68 Fahrgebtthr — Fahrt. facht haben, es wäre dann, dass ein Steiger eine Schicht mit führe. Span BR. S. 56. Die Steiger, welche die Nachmittagsschicht fahren [m denselben die Aufsicht führen]. Karsten Arch. f. Min. 6., 130. Anm. Fahren in der Bedeutung „sich von einer Stelle zur andern bewegen, sich fortbewegen41 war ursprunglich allgemein gebräuchlich. Sanders 1., 390.»- Grimm 3., 1247. ff. Bei dem Berg- bau hat sich das Wort in seiner ursprünglichen Bedeutung erhalten. Vergl. ab-, an-, auf-, aus-, be-, durch-, ein-, frei-, nach-, rutseh-, über-, um-, unter-, ver-, vorfahren. Fahrgebühr /. — Fahrgeld (s. d.) : Binmann 2., 644. Pr. Ges. v. 12. Mai 1851. §. 6. N Fahrgeld n., auch Fahrgebühr — ein Geldbetrag, welcher früher ron den Bergwerksbesitzern an die Bergbeamten für die Befahrungen der Gruben entrichtet werden musste : Seh. 2., 27. H. 127.»* Fahrkappe/. — Bergkappe (s. d.) : Einmann 2., 644. Fahrkittel m. — Grubenkittel (s. d.) : Biohter 1., 410. Fahrkunst/. — s. Kunst. Fahrleder n. — Arschleder (s. d.) : Richter h, 251. Fahrloch n. — Bühnloch (s. d. 2.) : Kolbe 1., 135. Achenhach 98. Fahrmaschine/. — Fahrkunst (s. Kunst) : Lettner 357. Oestr. Bö. §. 171. FahrniSS/. — Fahrung (s. d.) : Die Abbaumethode entspricht allen Anforderun- gen, es ist nämlich dabei für eine bequeme Fahrniss , zweckmässige . . Förderung, guten Wetterwechsel gesorgt. Schemn. Jahrb. 14.. 103. Fahrriemen m. — ein Riemen, mittels dessen sich die Bergleute bei dem Aus- und Einfahren auf dem Sattel oder Knebel an das Seil festschnallen : Bichter 1., 251. Fahrsattel m. — Sattel (s. d. 2.) : v. Scheuohenstuel 79. v. Förderseil. Fahrsehacht m. — s. Schacht. Fahrschein m., auch Anfahrschein — ein von der Bergbehörde ertheilter Erlaubnissschein zur Befahrnng bestimmter Bergwerke : Pr. Bft. §.78. Fahrsitz m. — Knecht (s. d. 2.) : Vorschr. B. §. 27. Fahrstange/. — ein in dachen Schächten in der Regel au beiden Seiten der Fahrt angebrachte Stange zum Anhalten : Wenckenbach 42. Fahrt/. — 1.) eine in einem Schachte zum Ein- und Aussteigen (Ein- und Ausfahren) angebrachte Leiter: Farth ist, darauff man in die grubferth, hexstein fart, nit ein leiter. Urspr. 64. F arten seindt Leitern, von welcher Stafflen , die Bergleuth in die Schacht fahren vnd widerumb heraussfahren. Agric. B. 122. Machmae scansoriae, f arten. Agrioola Ind. 31.b* Höret ir Ueben BergUut , wie der ewige Son Gottes ewer bergfart verehret . . . Er ist allein die rechne fart, darauf wir gen hmtel faren können, vnd wie eweref arten zwen schenckel vnd sprossen haben, vnd feste an die thumhöltzer angehespelt sein, vnd von der hengbanck bis ins aller tieffste reichen. Also hat Jesus Christus die selige fart Gottes, nach der menschwerdung, seine beiden naturm . . vnd reychet vom khncl biss auff die erden. M. 140.** In Deutschkind überwiegt der Ge- brauch der Fa hrten [die Fahrung am Seil] . Lottner 366. Frei schwebende Fahrten. ibid. Eine seigere Fahrt, ibid. Schraubenförmig gewundene Fahrten.^ ibid. Be- quemere Fahrung mittelst der Abschaffung der überhängenden und saigern Fahrten und deren Substitution durch flacher gelegte oder schneckenförmige Fahrten. Haupt 26. Sprossenfahrt: die gewöhnliche Fahrt, Leiter; Treppen fahrt: Holztreppe oder in das Gestein gehauene Stufen : Treppen gebraucht man bei geringerer Neigung Digitized by Google Fährte — Fahrthaken. 16Ö der Schächte und Betriebe, wo die gewöhnliche Sp rossenfahrt unanwendbar wird; in- des* ermüdet die Treppenfahrt sehr, weil die Beihalf e der Hände fehlt. Lottner 366. Fahrten einhängen, auch anhespen. schlagen: Fahrten anbringen; einen Schacht mit Fahrten versehen : Darauf setzet er ein haspel, vnd wirfft kubel vnd seilein, . . zimmert sein Schacht auss, henget fart ein. M. 64.** Um in den Fahr- schächten die Fahrten bequem einhängen zu können. Aohenbach 87. — auf der Fahrt hängen bleiben: bei dem Fahren auf der Fahrt sich aufhalten, verweilen : Auf der Fahrt plaudernshdfber hängen bleiben. Bergin. Tasohenb. 2., 240. **2.) ein Längenmass von 12 Ellen, der gewöhnlichen Länge einer Fahrt (1.) : Fahrten . . haben gemeiniglich, wo es seiger ist, eine gewisse Länge und rechnen die Berg" leute nach solchen Fahrten die Teuffe ab. Wie denn eine Fahrt insgemein . . 12 Ellen lang ist. H. 127.*- Seh. 2., 27. Es soll . . jedesmahl über und unter dem StoUn ein gantzes Mittel und zwar zur First ein Lachter, und zur Sohle zwey bis drey Fahrten . . stehend gelassen werden. Churs. St. 0. 12., 1. Br. 450. — 3.) das Fahren (s. d. I. 1.) und die dadurch zurückgelegte Strecke : Behüte mich in mein auss- vnd einfaren, vnd lass deine Engelein mich auff meinen wegen vnd f arten behüten. M. 40.*- H. 108.** v. einfahren. Zur persönlichen Sicherheit der Bergleute ist es nöthig, dass sämmlliche zur Ein- und Ausfahrt der Mannschaft dienende Schächte, Uebersichbrechen und Gesenke in Bergwerken und Schürfen mit Fahrten versehen sein müssen. Aohenbaoh 63. Au* Treppen ist die Hinabfahrt unbequemer als die Herauffahrt. Z. 2., B. 37. Man erreicht dadurch [durch Einführung des Seilfahrens] den doppelten Zweck, dass die Arbeiter ohne jegliche körperliche Anstrengung die Schachtfahrt zurücklegen und dazu eine viel geringere Zeit gebrauchen als beim Benutzen der Fahrten [1.]. Serlo 2., 126. Seilfahrt: Fähren auf dem Seile (s. fahren 2.) : Massregeln zur Verhütung von Unglücksfällen bei der Se i Ifa h r t. Aohenbaoh 5 9 . 4.) eine schmale und niedrige Strecke, welche bei dem Abbau niedriger Flötze in dem Bergversatze zum Zwecke der Förderung (Förderfahrt) oder Wetterführung (Wetter-, Windfahrt) offen erhalten wird : Ein flaches FaUen ist eine wesentliche Bedingimg [für den Strebbau] , indem sonst der Druck der nach dem Ausgehenden zu Hegenden Flötztheile zu stark auf die ausgehauenen Räume wirkt, um darin die nöthigen Förderfahrten öder Strecken offen erhalten zu können, Karsten Arch. f. Min. 6., 75, Diagonale Förderfahrten, Serlo 1., 261. Windfahrt. 0. 3., 26. — **5.) hohe Fahrt: Uebersichbrechen (s. d.) : Ettenhard. Bergb. S hemn. Jahrb. 14., 137. Anm. Neben Fahrt in den Bedeutungen zu 1. und 2. finden sich bisweilen auch Leiter, Leiterfahrt und umgestellt Fahrleiter: Waz da geschit in den gruben und an den leit- tern . ., daz sal der beremeister richten. Freib. Stadtrecht. Klotzsch 54. Ein jeder Wald- burger soll geßissen seyn, damit er . . jährlich einen Schacht einer Leiter tief, das ist, 4 Lr. sinken würde. Kremn. Erl. 5., 14. Wagner 245. Auf Leitern einfahren. Berggeist 11., 428.*- Nachdem sie geweidiget, hatten sie bei 12 Haspel funden vnd weren die Runbaum abge- worfen, auch leiter fahrten zerhawen gewesen. Albinus 26. Melzer 508. Wenn ein Schacht gesunken, werden . . die Leiter- Fahrten in eisernen Ketten von Tage hinein . . gehänget, . .jede Leiter wird von einem Stempel zum anderen ein und eine halbe Lachter ge- hänget. Beyer Otia met. 3., 515. Sowohl Abteufen als Aufbrüche wurden mittels der noch jetzt gewöhnlichen Fahrleitern befahren. Schemn. Jahrb. 14.. 137. — Von Fahrt in der Bedeu- tung zu 4 : fahrtmässig = nach Art, in den Dimensionen einer Fahrt: Bei dieser Erlangung [des Stollens] ist eine alte Strebortuna angefahren und noch auf 18 Lachter fahr tmässig ver- folgt worden. Zeitschrift 4., A. l21. Fahrte/. — Fahrt (s. d. 1.) : B. Köhler 140. Fahrtfroschel n. — Fröschel (s. d.) : Karsten Arch. f. Bergb. 16., 83. Serlo 2., 107. Fahrtgriff m. — Fahrtklammer (s. d.) : Eiohter l., 253. Fahrthaken m. — ein eiserner Haken, mittels dessen die einzelnen Fahrten in dem Falle an einander gehängt werden , wenn dieselben nicht mit Fahrthaspen Veith.Beigwörterbuch. 22 Digitized byVJÜUvlC 170 Fahrthasöe — Fall. (g. d.) an Fröschel befestigt werden können: Seh. 2., 27. H. 127. b Aohenbaoh 58. VorBohr. A. §. 37. Ffchrthaspe/. — eine Haspe, mittels welcher die Fahrten an die Fröschel (s. d.) befestigt werden: Rinmann 2., 647. Fahrtklamm 6r/., auch Fahrtgriff — eine eiserne Klammer, welche an denjenigen Punkten, wo die Fahrten absetzen, in die Schachtzimmerung einge- schlagen wird, damit die Fahrenden sich daran festhalten können: Seh. 2.. 27. H. 127.b- Fahrtleiter/. — s. Fahrt, Anm. FahrtlOS adv. — fahrtlos werden: von der Fahrt abgleiten und in den Schacht stürzen: Z. 1., A. 255. Fahrtmässig a. — s. Fahrt, Anm. FahrtroSS n. — ein kurzer Krückenstock , auf den man sich beim Fahren in Stollen stützt : Man gab uns das Fahrtross, das ist einen kruckenförmigen Bergstab in die Hand, welcher, so unnütze er auch anfänglich wegen seiner Kürte scheinen mag, gleichtoohl in den niedrigen Stollen sehr gute Dienste thut. Sperges 292. Fahrtö^henkel m. — jedes der beiden langen Seitenhölzer einer Fahrt, in denen die Sprossen befestigt sind: Soh. 2., 27. H. 128.** Eiserne Fahrschenkel. Z. 14., 292. Fahrung/. — 1.) die Gesammtheit der Vorkehrungen, welche erforderlich sind, um überhaupt (Fahrung im w. S.) und speciell durch Schächte (Fahrung im e. S.) in die Gruben und aus denselben gelangen zu können: Sicherung der Fah- rungen in Schächten und Gesenken. Achenbach 58. Die Fahrungen in Schächten, Gesenken, Stottn und Strecken müssen vorschriftsmässig gesichert und beständig in gutem Zustande erhalten werden. 195. Lottner 365. Die Fahrung in dem . . Fahrschachte besteht aus ins Liegende eingehauenen Treppen. Z. 13., A. 115. In älteren Schächten, welche . . den Einbau flacher Fahrung nicht gestatten, wird die Beibehaltung der saigerm Fahrung . . nachgelassen. Vorsohr. A. §. 37. — 2.) das Fahren (s. d. I. 1. 2.) : Das zur Fahrung dienende Fördergefäss oder Gestelle. Aohenbach 58. 69. Neue Seile werden . . vor dem Gebrauch zur Fahrung einige Zeit bei der Forderung verwendet, um sich von ihrer Haltbarkeit zu überzeugen. 71. Schachtfahrung. Das Befahren der Schächte geschieht an dem Förderseile. Z. 3., B. 60. Fahrung am Seil. Serie 2., 126. Fahrzeug n. — Grubenzeug (s. d.). ** Faktor m. — Verleger (s. d.) : Faktor oder Verleger derer Gewercken. Soh. 1., 64. H. 122.*- Fall m. — **1.) das Fallen (s. d. 1.) : Emmass hat . . acht vnd zwemzig lachter nach dem falle des ganges. M. 21.*- — 2.) auch Erzfall: Erzmittel (s. Mittel) : Weil aber die Fä 11 e ein halb, 1, 2, 3 Lachter lang sind und nicht immer edel nieder werte bleiben, so werden auch diese Fälle geschwinde abgebauet, also dass wenn ein Fall eher abgebauet, ehe der andere ausgerichtet toird, die Ausbeutheti geschwinde wieder fallen müssen. Beyer Otia met. 3., 37. Dass die SÜber-Erze nur fällweise [in einzelnen Fallen] auf denen Gängen . . brechen pflegen. 36. Adieu ihr bergkleut alle, ich wünsch euch insgemeyn, Got gebe reiche falle , die reichhaltig tun seyn. Alter Bergreien. Döring 2., 80. Digitized by Google Fäll — Fallen. 171 Gott hat in diesem Erdenball 90 mancher Erze reichen Fa 11 mit weiser Hand verborgen. Alter Bergreien. Döring 2., 7. Ich schlug durch taubes Felsgestein in einen Fall von Erzen ein. Eolbe 1., 128. 3.) Ertrag, Ergiebigkeit, Schüttung (vergl. fallen 2.); nur in Zusammensetzungen wie Erz-, Kohlen-, B e r ge fall : Auf einen durchschnittlichen Er z/all von 50 Kübel per Quadratlachter gerechnet. Jahrb. 2., II.* Kohlenfall vom Quadratlachter. Wie viel Kohlen ein Quadratlachter schüttet, wird auf jedem neu in Angriff gekommenen Ftötze untersucht, indem man eine bestimmte Flötzfläche abbaut und die daraus gewonnenen Kohlen wiegt. Diese Versuche haben [für Saarbrücken] das auch in anderen Revieren gefundene Resultat im Allgemeinen bestätigt, dass nämlich der Kohlenfall aus 1 Qtia- dratlachter für 1 Zoll Kohlenmächtigkeit 2f/2 Centner oder für 1 Fuss Kohlstärke 1 Fuder beträgt. Z. 3., B. 170. Bei wenig Bergefall. 172. Fäll n., mundartl. (nassau'scber Dachschieferbergbau) — Die Schichtungs- flächen [in den Dachschieferlagern] , welche in grössern und geringern Abstanden em- ander folgen, nennt der Dachschieferbergmann Fälle . . . Sie sind (heile Haupt- schichtungsflächen oder Hauptfälle, welche ganz deutlich die Schichtung des Schiefers zeigen, theüs untergeordnete Fälle, welche nicht so deutlich vortreten als jene und häufig auch verlaufen. B, u. H. Z. 27., 278.»- Fallapparat m. — Freifallapparat (s. d.) : Lottner 340. Fallbremse/. — s. Bremse. Fällchen n. — ein kleines, unbedeutendes Mittel (s. Fall 2.): Richter 1., 249. ♦Falle/. — Feld (s. d. 4.) : Z. 4., B. 44 Fallen intr. — 1.) von Lagerstätten; auch einfallen, einschiessen, einsetzen, verflachen: insbesondere im subst. Infinitiv das Fallen: die Neigung einer Lagerstätte gegen die Horizontalebene des Beobachtungsortes (vergl. streichen) : Des Ganges Fallen ist desselben niedersetzen, wenn er entweder seyger , das ist, gerade, oder donlege, das ist, flach niederfallet. Seh. 2., 33. H. 128.*- Die Er- streckung der Gänge in die Tiefe nennt der Bergmann das Fallen. Hake §. 17. Hög- gerath 207. ö. 2., 22. Serlo l., 4. 5. Dem Fallen nach werden die Gänge in Stehende, Donlegigte, Flache und Schwebende unterschieden. H. 128.*- Das Streichen der Schichten . . mag die 9. Stunde halten, das Fallen ist morgendlich [gegen Morgen zu] unter höchstens 20 Graden. Karsten Arch. f. Bergb. 4., 305. H a u p t lallen : die bestimmte, der Hauptsache nach sich gleichbleibende Rich- tung, welcher eine Lagerstätte in ihrem Fallen folgt, im Gegensatz au Special- fallen : die Abweichung von dieser bestimmten Richtung auf kürzere Längen : CK 2., 78. Karsten §. 356. — mittleres Fallen: die mittlere Richtung aus den verschiedenen Abweichungen, welche eine Lagerstätte in ihrem Fallen macht : G. 2., 78. — rechtes, auch rechtsinniges, rechtsinnisches Fallen: a.) das Fallen einer Lagerstätte parallel dem Abhänge des Gebirges , in welchem sie vor- handen ist (aufsetzt) ; b.) das Fallen nach einer bestimmten, in den verschiedenen Bergwerksdistrikten aber wieder verschiedenen Himmelsgegend, im Gegens. zu w ider- sinniges, widersinnisches, verkehrtes Fallen: a.) das Fallen einer Lager- stätte dem Abbange des Gebirges entgegen; b.) das Fallen nach einer von der Rich- tung des rechten Fallens (s. d. b.) verschiedenen Richtung : Das Fallen bezeichnet man nach den Richtungen als recht- und widersinnig (reohtsinnisch und wider^in- nisch) . Die Bedeutung dieser Bezeichnungen ist jedoch verschieden. Im Freiberger Revier Digitized by Google 172 Fällen — Fallfangschere. m Sachsen nennt man recht/ a llend alle in Abend /allende Gänge, w idersinnige aüe m Morgen fallende. . . In anderen Gegenden und gewöhnlicher versteht man unter rechtem Fallen ein solches parallel dem Gebirgsabhange; unter widersinnigem das letzterem ent- gegen . . . In Schemnitz und im rauriser Gebirge in Salzburg heissen alle in Morgen fallende Gänge rechtfallende . . . In Siebenbürgen nennt man alle Klüfte rechtsinnisch, die nach derselben Weltgegend fallen wie die Hauptkluft, widersinnisch also, die nach entgegengesetzter Richtung . . . Auf dem Oberharze ist das getvöhnUche Fallen der N. W. — S.O. streichenden Bleierzgangzüge in S. W. ; das entgegengesetzte bezeichnet man ah verkehrtes Fallen, ö. 2., 76. 77. Serlo 1., 7. in dem Fallen bleiben: die anfängliche Richtung des Fallens beibehalten, im Gegensatz zu : aus dem Fallen kommen: diese Richtung verändern : 6. 2., 78. — entgegen fallen: zufallen (s. d.) : Man arbeitel auf Gestein, dessen Blätter dem Arbeiter entgegen fallen oder die von ihm wegfallen oder die mit der Richtungslinie seiner Arbeit fortlauf en. Delius §.155. In einem Gesteine, wo die Blätter dem Arbeiter entgegen fallen, ist ohne Zweifel die leichteste und vortheilhafteste Arbeit. § . 177. 2.) auch erf allen; von nutzbaren Mineralien: gewonnen werden; ins- besondere aber von taubem Gestein (Bergen) : bei dem Abbaue nutzbarer Mine- ralien mit gewonnen werden : Die beim Streckenbetriebe fallenden Kohlen. Kanten Arch. f. Min. 6., 52. Auf dem angehauenen Gange wurde ein Versuchsort aufgefahren, wobei 55 Tonnen Eisenstein fielen. Z. 8., A. 81. Die durchschnittliche Schüttung eines Kubikfusses Gebirge an gesättigter Soole giebt 3,6 Kfs., woraus im Durchschnitt 52 Pfund Salz fallen. 4., B. 63. Es kam zu statten, dass ein ansehnlicher Theil der gefallenen Berge . . . verstürzt werden konnte. Jahrb. 2., 19.*- Die vor Ort fallenden Berge ver- setzen. Z. 3., 173. Bei den schmalen Aufhieben müssen die etwa fallenden Berge weggefördert werden, ibid. — 3.) von Ausbeute (s. d.) : vertheilt (geschlossen) werden : In vier vnd vie»tzig Jahren . . ist allhier [auf den Bergwerken um Joachims- thal] vber viertzig tonnen goldes zur aussbeut gefallen. M. 118.b* Die iti alten Zeiten g ef allen en Ausbeuthen. Beyer Otia met. 3., 29. — 4.) in' 8 Freie fallen: s. Freie. Anm. Vergl. ab-, durch-, ein-, ent-, er-, nieder-, Ter-, zufallen. Fällen tr. — l.) einen Punkt in die Grube, in die Teufe: einen Punkt in der Grube angeben . welcher senkrecht (seiger) unter einem bestimmten Punkt« auf der Oberfläche gelegen ist (vergl. Lochstein): Beer 254.* — 2.) Schächte: dieselben niederbringen, abteufen (s. d.) : Schacht sinken oder fällen ist einen Schacht im Gestein nieder bringen und immer tiefer machen. Seh. 2., 80. H. 333.*- Richter 2., 243. — **3) . Wasser: dieselben zum Fallen bringen, sie abführen : Die Kunst ein- hengen, recht anschützen, . . auf dass er dadurch die Wasser ', welche au ff gegangen, wieder fälle und gewaltige. Erchmaier 50. Ein ErbstoUn, . . der Wasser fället und Wetter bringet. Span BR. S. 288. Die Wasser nicht fällen können. H. 130> FallfangSChere /. — ein Fanginstrument (s. d.) : Das beste Fanginstrument ist ohne Zweifel die Fallfangscheere, welche bei allen Brüchen benutzt werden kann . . . Dies Instrument besteht aus zwei Theilen, aus der Glocke und der eigentlichen Fang- scheere. An einer Stange, die sich unten gabelförmig theilt, ist ein glockenförmiger Ring angenietet ; kreuzweis gegen die Arme der Glocke sind zwei federnde Arme gestellt , welche oben mit einem übergeschobenen, verschiebbaren Ringe an der Glockenstange festgehalten werden, mit ihren unteren Enden aber in die Glocke hineingehen, wo sie sich in Nuten, die an der innern Glockenwand angebracht sind, einlegen; die federnden Arme sind mit ge- stählten und geschärften Zähnen versehen . . . Einige Zoll über dem verschiebbaren Ring ist in der Glockenstange ein eiserner kleiner Keil angebracht, welcher den Ring, wenn er und mit ihm die federnden Arme gehoben werden , fasst. In diese Stellung muss das In- strument vor dem Einlassen gebracht werden; ausserdem bringt man zwischen die Zähne der federnden Arme ein Holzstückchen, um die Arme offen zu erhalten . . . Führt man Digitized by Google Fallkreuz — Fanginstrument. 1 73 das m solcher Weise festgestellte Instrument ein, so umfasst die Glocke das Ende des ab- gebrochenen Stücks; beim weiteren Niedergehen wird der Holzkeil herausgestossen, die Arme sinken und klappen zusammen, das abgebrochene Stück zwischen sich ne/tmend. Serlo 1., 98. Fallkreuz n. — s. Kreuz 2. Fallliüle/. — die auf einer plattenförmigen Lagerstätte rechtwinklig gegen das Streichen derselben gezogene Linie: 6. 2., 22. ; 3., 26. Serlo 1., 4. Faliort n. — s. Ort. Fallscheibe/. —Fallschirm (s. d.). Fall8Chirm m., auch Fallscheibe — eine am Bohrklotze (s. d.) ange- brachte, aus drei mit Eisenblech beschlagenen Lederkappen bestehende Vorrichtung, welche den Zweck hat, bei Gestängebr flehen, die während des Einlassens oder Au f- holens entstehen können, das Fallmoment des niedergehenden Bohrzeuges zu massigen und dadurch einen starken Schlag des Meisseis auf die Bohrlochssohle, wodurch sonst weitere Brüche hervorgerufen werden würden, zu verhindern: Serlo 1., 69. Fall Winkel m. — der Winkel, welchen die Falllinie (s. d.) mit dem Hori- zonte einschliesst: GL 2., 22. Fallstück n. — ein Freifallapparat (s. d.) : Z. 1., B. 85. Fallungsllnie/ — Falllinie (s. d). **FaHg m, — Fund: Neue Fänge vnd Grieben [Gruben]. Amberger Berg/r. 3. Lori 46. b- 646.** Es sol niemandt macht haben, Bergkwerck zu uer leihen, . . weder schurff, new/ang, noch alt Zechen [als der Bergmeister] . Churtr. BO. 2,, 2. Br# 105. Fangbacke/. — Fangdaumen (s. d.). Fangdaumen m., auch Fangbacke, Fangfrosch, Fanghorn — ein an Kunst- [und Fabrgestängen (s. Gestänge 1.) in bestimmtem Abstände über den Fanglagern (vergl. Lager 3.) angebrachtes starkes Winkeleisen, welches bei einem Zerreissen des Gestänges sich auf das Fanglager aufsetzt und dadurch verhindert, dass der abgerissene Theil des Gestänges tiefer als um den Abstand zwischen Fang- daumen und Fanglager in den Schacht hinabstürzen kann: Serlo 2., 294. Fangen tr. — 1.) abfangen (s. d.) : Wände ziehen sich: ist, sie wollen hereinfallen / der Steiger muss sie alsdann mit Gezimmer fangen. Berward 9. — 2.) aufhalten, festhalten überhaupt: Fangen: einen über sich von der Fahrt losge- gewordenen Mann aufhalten, dass er nicht weiter fällt. Bergm. Wörterb. I69.b- Da beim Reissen des Seiles Gestell und Wagen in den Schacht stürzen, . . so hat man sich bemüht, Vorrichtungen zu erdenken, die in solchen Füllen das Gestell im Schachte festhalten (fan- gen), Lottner 364. — 3.) Wasser fangen: dieselben auffangen, um sie abzu- leiten: Vorrichtungen zum Fangen der Wasser, . . Diese bestehen theils in zu- sammengefügten Traufbrettern, welche gleich grossen Dächefn an der Firste unter den Gebirgsspalten angebracht , theils in Brettdielungen , welche überall auf die Sohle gelegt sind, Z. 2,, B. 27. — 4.) die Wand hat den Bergmann gefangen : s. Wand; Fangfeder/. — ein Fanginstrument (s. d.): Serlo 1., 97. FangfrOSCh m. — Fangdaumen (s. d.) : Serlo 2., 122. Fanghorn n, — Fangdaumen (s. d.): Serlo 2., 294. Fanginstmment n. — ein Instrument bei dem Erdbohren (s. bohren), mit- tels dessen die in Folge von Gestänge- oder Seilbrüchen oder sonst in das Bohrloch hinabgefallenen oder darin stecken gebliebenen Gegenstände gefasst und wieder aufgeholt werden : Lottner 341. Die Fanginstrumente haben den Zweck, während der Bohrarbeit an den arbeitenden Theilen oder während des Löffeins am Seile vorgekommene Brüche zu beseitigen und die in dem Loche stecken gebliebenen Theile wieder zu fangen und Digitized by VjjUUy IC 174 Fangiager — Fassstatt. Die Dimensionen grösserer Schächte müssen sich zwar nach dem Zwecke derselben richten, indessen bleibt darauf zu sehen, dass man sie lieber länger fasse und dagegen die Breite innerhalb derjenigen Grenzen zu halten suche, wobei noch keine Unterstützung der Einstriche nothwendig toird. Bergm. Taschenb. 3., 191. Findet sich in Folge der Zeit, dass ein Stottn , bey seinem ersten Betriebe , zu niedrig gefasst worden, muss dessen Fürste nachgerissen, und das über die Wasserseige gelegte Trägwerk erhöhet werden. Bericht v. Bergb. §. 233. Man wählt zu einem [8churf-] Stollen gern die Mitteltiefe des Gebirges , weil . . die Mittelliefen die edelsten sind. Wird der Stollen im Gebirge zu hoch [in einer zu grossen Höhe des Gebirges] gefasst, so geht man öfters dem Gange eine grosse Strecke im Tauben nach. Delius §. 220. Auf- fahrung . . der nicht zu breit gefassten Strecken. Jahrb. 2., 262. b- Mittelstrecken. Manfasst dieselben so hoch, als zur Förderung und Fahrung eben ausreichend. Z. 1 . , 27 . Wo ganze Ortszimmerung nothwendig , muss . . das Ort sogleich m seiner vollen Höhe gefasst werden. 2t. — V) Wasser: dieselben eindämmen, in Gerinne leiten: Der Bergmeister hat alle Wasser . . zu verlegnen , und die Uffnehmer selbige uffs längste binnen halber Jahresfrist gebührend zufassen und zuführen. Seh. 1., 24.' Wenn man die Wasser nicht recht fasset, und alle dem tieffesten zufallen lässt. Basaler 92. K 3.) Wetter: alle diejenigen Vorkehrungen treffen, welche nothwendig sind um Grubenbaue mit frischen Wettern (zum Athmen tauglicher Luft) versehen zu können : Trüge es sich zu, dass ein StöUner . . wegen Wettermangel, ohnerachtet er seine Wetter mit Fleiss gefasst /tätte, nicht weiter fortkommen könnte. Schles. BO. 19., 2. Br. 977. * Fassstatt/. — Füllort (s. d.) : Ein Eichtort, welches in der Nähe des Pütten- schachtes füllortartig erweitert und dort die Fassstatt oder der Füllort genannt wird. Z. 2., B. 11. Digitized by Google Faul — Fäustel. 175 Faul a. — th eil weise aufgelöst, mürb, zersetzt: Wenn ein /auler vnd zuschütter gang einem frischen zufellt, so verunedelt er in. IL» 30.b- Löhneyss 17. So das Gebürg faul ttnd unartig ist. Inst, met 29. Faule Clufft. Span B. U. 235. Ein grünlich flüchtig und faules Gesteine. Beyer Otia met. 2., 60. Stollen, die im faulen Gebirge mit starkem Drucke getrieben werden. Cod. 149. G. 1., 601. faule Lage: Fäule (s. d.) : 0. 2., 124. Fäule/., auch faule Lage, Ruschel — ein gewöhnlich sehr mächtiger, in seiner Ausfüllungsmasse entweder fester und mit dem Nebengesteine fest zu- sammenhängender oder im Qegentheile sehr aufgelöster Gang: ö. 2., 123. Mächtige Fäulen. Churk. BO. 5., 5. Br. 582. floh. 2., 28. Eine Fäule so 6 Lachter stark, welche die Alten durchfahren gehabt. H. 83.** I29.a- Der rathhausberger Gang m Salz- burg wird NO. durch eine Fäule abgeschnitten, G. 2. 124. Fäustel n., seit, m., auch Bergfäustel — ein eiserner Hammer mit gleich- gestalten verstählten Endflächen (Bahnen) : Fäustel ist ein eiserner Hammer. Und sind derer vielerleg. H. 129. *• floh. 2., 25. Die Gestalt des Fäustels ist am gewöhn- Ochsten länglich, die Länge zu beiden Seiten des Helms gleich vertheilt, an jeder Seite in eine Fläche endigend, die Bahn, mit welcher dasselbe auf das Eisen trifft. G. 1 . , 213. Ich abersteige Tag für Tag hinab in tiefen Schacht, wo bei des Fäustels munterm Schlag kein Sonnenstrahl mir lacht. Eolbe 2., 29. Unter unsers Fä ustels Schlägen quillt der Erde reicher Segen aus der Felsenkluft hervor. Th. Körner. A us s ch 1 agefiäustel : ein Fäustel mit langem Stiele (Helme) zum Ausschlagen (8. d.) : Rinmaim 2., 641. Wenckenbach 14. — Bohrfaustel: ein Fäustel, mit welchem bei dem Abbohren eines Sprengbohrloches auf den Bohrer geschlagen wird: Seh. 2., 17. H. 129> G. 1., 370. — ein-, zweimännisches Fäustel: 8. einmännisch. — Fimmelfaustel: ein Treibefäustel zum Eintreiben von Fim- meln (Keilen): Bössler 60> H. 134> — Gang-, Gängfäustel: ein grosses, mit beiden Händen zu führendes Fäustel zum Zerschlagen gewonnener grösserer Gang- massen: Bmmann 2., 641. 0. 3., 32. — Grossfäustel: jedes grössere, stärkere Fäustel im Gegensatz zu Handfäustel: Z. 1., B. 42. Bergm. Tasohenb. 4., 47. — Handfäustel: ein leichteres, mit einer Hand zu fahrendes Fäustel: Hand- Fäustelist der Schlegel, mit welchen die Bergleute auff das Bergeisen schlagen, floh. 2., 47. H. 129.** Lottoer 343. Man bedient sich des Handfäustels bei allen Ar- beiten mit Schlägel und Eisen, so wie namentlich auch bei der Bohr- und Schiessarbeit auf dem Gestern und im Kohl. Obgleich indessen auf Kohlengruben in der Regel nur ein- männische Bohr arbeit vorkommt, auch das Gestein nur von mittlerer Festigkeit zu seyn pflegt, so bedarf man doch eigentlich eines leichten und schweren Handfäustels. Des schweren . . bei allen Arbeiten auf der Strosse und überhaupt, wo nach unten ge- schlagen wird; des leichten Jdngegen bei den Arbeiten in der Firste und überhaupt, wo von unten herauf geschlagen werden muss. Karsten Arch. f. Bergb. 5., 281. — Ort- fäustel: ein Treibefäustel bei Arbeiten auf festerem Gestein: Dann hat man Ort- Fäustel, so schwerer als die Hand-Fäustel, uff starke Eisen, das Gestein, so etwas grö- ber, damit tu gewinnen. Bössler 60. b' — Pfahlfäustel : Treibefäustel zum Eintreiben der Pfable bei der Getriebearbeit: Basaler 129> — 8tempelfäustel : grosses Fäustel zum Antreiben der Stempel : H. 129 > — Treibe-, auch zweihändiges Digitized by LjOOQLC 176 Fäusteln — Feiern. Fäustel : ein grosses Fäustel mit breiten Bahnen , das mit beiden Händen geführt werden muss: Das Treibefäustel. Man bedient sich desselben gewöhnlich beim Niederbringen der unter schrämten Kohlenwände mittelst des Fimmels, bei der Gesteinarbeit auf der Strosse, um ein mit dem Handfäustel bereits angetriebenes Eisen noch tiefer ein- zutreiben ; zur Zersetzung solcher Wände, die wegen ihrer Grösse nicht gut in die Förder- gefässe zu bringen sind; so wie insbesondere bei der Grubenzimmerung u. s. w. Kanten Arch. f. Bergb. 5., 279. Bericht v. Bergb. §. 268. Binmann 2., 640. , Fäusteln intr. — mit dem Fäustel arbeiten : Ichfäustle, dass es eine Lust, die Schläge mächtig klingen, und in der Erde Felsenbrust Staub fliegt und Funken springen. Castendyk 3. Feder/. — 1.) auch Fe der keil: ein eiserner Keil: Federn sind breite keilförmige Eisen von ungefähr 6 Zoll Länge, welche beym Hereintreiben grosser Wände gebraucht werden, besonders wenn es darauf abgesehen ist, die Wände ganz zu erhalten, wie bey der Gewinnung in Steinbrüchen . Binmann 2 . , 664. Cuneus f errette latus, feder. Agricola Ind. 26.»- Parti eunei lati, federn. 34.a- Seh. 2., 28. H. 129> G. 1., 278. — 2.) ein Span an einem Barte (s. Bart 1.): G. 3., 13. — 3.) Bergmann von der Feder: 8. Bergmann 1. Federfalle/., Federhaken m. — Fanginstrumente (s. d.) : Serlo 1., 97. Federkeil m. — Feder (s. d. 1.) : G. 1., 278. Federwiderhaken m., — ein Fanginstrument (s. d.) : Serlo 1., 97. Feier/., auch Feierweile — die zeitweise oder gänzliche Einstellung des Betriebes auf einem Bergwerke : Ein Grubengebäude in Feier stellen, die Arbeit da- selbst unterbrechen oder ganz aufgeben, v. Scheuohenßtnel 73. Bei Werken , welche län- gere Zeit in Feier stehen. Z. 2., B. 17. Feierig a. i— arbeitslos (s. feiern) : Versorgung der feierigen Arbeiter. Die Grubeneigenthümer sind verbunden, bei dem Bedarf von Arbeitern zunächst diejenigen, welche bereits in Bergarbeit gestanden, jedoch ohne ihr Verschulden dieselbe verloren haben, anzunehmen. S. BG. §. 105. Feiern intr. und tr. — nicht arbeiten: Welche Werktage einer feyert, die soll man ihm nicht bezahlen. Ettenh. Bergb. Schemn. Jahrb. 14., 152. Wer gefeiert und sich dennoch eine Schicht hat verschreiben lassen, zahlt den doppelten Betrag des Schicht- lohns als Strafe. Bergm. Taachenb. 2., 238. Jahrb. 1.. 402.b Auch soll ein Erbstoüh Digitized by Google Feierweüe — Feld. 177 das Feld-Ort nicht ganz und gar f eye rn piegen] lassen, sondern . . jährlich auf s wenigste ein Lackier, zwei treiben und arbeiten, Kremn. Erl. 4., 12. W, 243. An m. Vergl. aus-, verfeiern. Feierwelle/. — Feier (s. d.) : Diese untersten Werke, welche dermalen überall in Feierweile gestellt unirden, und höchstens als Reservewerke . . benutzt werden sollen. Z. 4., B. 37. Wenn wegen Vorraths an Werken mehrere derselben Jahre lang in Feier- weile bleuten, 74. Folg a., auch flüchtig — nicht fest zusammenhängend, unhaltbar, dem Einstürze drohend : Wenn sich das Gestein ziehet, und sich ablösen wil, so sagt man, das Gestein wird feige; item, wenn das Gezimtner in Schächten und Stollen faul und wandel- bar wird, so sagen die Bergleute: der Schacht und Stollen wird feige. Seh. 2., 28. : 1., 206. H. 130.*- Bey dem Abbauen mächtiger Gänge in sehr flüchtigen und feigen Gesteine kann man öfters zum ordentlichen Kasten - Schlagen nicht so bald gelangen als es zu Sicherstellung derer von herein sich ziehenden Wänden bedroheten Arbeiter nöthig wäre. Bericht v. Bergb. §. 293. Auf weitlauf tigen Gebäuden, wo in jeder Schicht alte feige Zimmerung auszuwechseln und neue zu machen ist. §. 296. F6ld n. — 1.) ein grösserer oder kleinerer Theil der festen Masse des Erd- körpers ohne Rücksicht auf seine Lage , Festigkeit oder sonstige Beschaffenheit, welcher Gegenstand bergmännischer Unternehmung ist oder sein kann (Gebirge) : Feld bedeutet nach der Bergwerks-Sprache einen Distrikt auf einem Gebirge oder Lager- stätte, auf welchem entweder schon vorher Bergbau getrieben worden ist, oder gegenwärtig getrieben wird, oder noch unternommen werden kann. Hake §. 73. Anm. Würde sichs zutragen, dass ein Such-Stoln zu treiben vorgenommen, so sollen unser ürbürer . . das- selbigte Feldt, da man den Such-Stoln anfahen will, mit Fleiss befahren und besichtigen und ob es unserm Bergwercke um des Wasser-nöthigen Feldes . . nütz und gut sey, sich tcol erkunden. . . Alsdann sol keinem gestattet werden , in dem Felde, so die Such- Stöllner durchfahren haben, ohne ihren Willen von netten einzuschlagen. Deucer 27.*- Der magnet zeiget, wo ein Bergkman im felde ist. M. 144.*- Habt ihr euren tiefen Stollen auf tausend Lachler ins Feld getrieben. H. 29 0.*- In den Berggebäuden wird sehr oft das Feld in niederen Tiefen abgebaut und in höhern unabgebauel stehen gelassen. Ist nun das über abgebautem Felde liegende unabgebaute Gestein nicht feste und nicht hinlänglich unterstützt, so senkt es sich mit der Zeit durch seine eigene Schwere herab, füllt das abgebaute Feld an und bildet . . eine kesseiförmige Vertief tmg, Binmann 2., 220. Bauwürdige Mineralien in einem noch nicht untersuchten , oder noch nicht völlig bekannten Felde aufschliessen. Karsten §.57. Das ganze Feld ist mü uraltem Bergbau ungemein durchwühlt. Karaten Arch. f. Bergb. 9., 101. — 2.) Grubenfeld (s. d.) : Feld ist die Gerechtigkeit uff und mit dem Gang. Soh. 2. , 28. H. 1 30.a- Weil auf der Erdoberfläche nur die auf die Längen- und Breitenatisdehnung Bezug habenden Dimensionen, die körper- lichen Bäume selbst aber, welche den Verleihungsbesihern übergeben werden, nicht gemessen werden ktfnnen , so pflegt man den Flächenrattm , welcher dem Verleihungsbesitzer auf der Erdoberfläche überwiesen wird , das Feld zu nennen; unter dem verliehenen Felde aber nicht blas jene Flache, sondern überhaupt den ganzen räumlichen Inhalt des Gruben- eigenthums zu verstehen. Karaten §. 147. Wann man einer Gewerkhschafft in einen Ge- pirge am solche grosse Refier vnd veldt eingibt, So werden die perkwerch dar durch . . mer gehindert, dann gefurdert. Urk. v. 1562. Karsten Arch. f. Bergb. 16., 405. 8, Bö. §. 56. Oestr. BÖ. §. 48. A. D. Bö. §. 18. S. ¥. BÖ. §. 54. L. D. B0. §. 46. 8. 8. Bö. §. 53. Pr. Bö. §§. 26. 27. Abbaufeld: ein zum Abbau vorgerichteter Theil eines Grubenfeldes : Auf der Grube W. ist das sehr grosse Kohlenfeld fast ganz in Abbaufelder getheilt. Z. 3., B, 61. — Anfeld : ein Grubenfeld, welches im Anschlüsse an ein bereits verliehe- nes Feld zu diesem hinzuverliehen ist: Wenzel 281. — Baufeld: Abbaufeld (s. d.) : Y«lt*f Berjwörterbuch. 23 Digitized byVJÜUvlC 178 Md. Entstehung von Grubenbranden, welchen nicht allein gante Baufelder geopfert werden, sondern sogar Grubenfelder erliegen müssen. Z. 5., B. 128. — Brandfeld: 8. d. — Breitenfeld : ein nach der nassau sehen Bergordnung auf Dachschiefer verliehenen Grubenfeld von bestimmter Länge und Breite nach dem Generalstreichen und Ein- fallen der Schieferschichtung: H. BO. §. 27. — Bruch feld: a.) Bruch (s. d. 6.) : Z. 8., B. 137.; b.) verbrochenes Feld: 8. verbrechen. — Concessionsfekh ein Feld, für welches eine Concession (s. d. 4.) ertheilt ist: Z. f. BS. 5., 337. — Distriktsfeld: ein an die gesetzlich bestimmte Feldesgrösse nicht gebundenes, ohne Vermessung nur durch äusserlich genau bezeichnete Grenzen festgestelltes Grubenfeld auf in zerstreuten Lagerstätten (nesterweise) vorkommende Mineralien: L. D. BO. §. 52. Z. 1., B. 23t. — Erweiterungsfeld: ein Feld, welches nach dem neuen preussischen Berggesetze zu einem unter der Herrschaft des älteren Rechts verliehenen Grubenfelde und im Anschlüsse an dasselbe bis zu einer Grösse des Gesammtfeldes von 500,000 Quadratlachter hinzu verliehen ist : Pr. Bö. §. 215. — Erzfeld: ein Erze enthaltendes Feld (1.) : Das etwa 100 Lachter lange Erzfeld, worauf jetzt die Grübe . . Baue hat. Kanten Aren. f. Bergb. 19., 504. — flaches Feld (Gebirge): Gebirge mit flachem Gehänge, sanft ansteigendes Gebirge : Dass kein StoUn den andern enterben soll, er komme denn zum stichlichten [stücklichten] Gebärgen, einer unter den andern 7 Lachter, und in den flachen Gebürgen 3xlt Lachter tieffer ein, und soll also ein jeglicher Stoün im flachen Felde getrieben, und 3lfa Lachter unter dem andern eingekommen, das Erbe behalten. Span BR. S. 288. Churs. BO. 79. Br. 403. Churs. St.O. 20. Br. 464. — freie s, berg freies Feld: Bergireies, Freies (s. d.) : Do einer Gebewde anstellet in einem Felde, dass er nicht in Lehn hätte, sofern dasselbige Fei dt frey ist vnd nicht w#- vor verliehen ist, kann er wol dabei bleiben. J. BG. 2., 8. 8. Ursp. 225. Wir wollen hiemit alle in Unsem Landen befindliche verritzte und unverritzte Gebürge sammt den darinne vorhandenen alten Stollen, Schächten, Halden, Bingen, Hättenstättm, Räumen, Platzen . . . nichts als die von Uns und Unsern Mitgewercken dermal noch bauenden Bergwerke ausgenommen, von itzt an für Unser frey es Feld erkläret haben. Bmr. B. E. 3. W. 331. Die Grösse, Form und Begrenzung des Grubenfeldes hängt, soweit das Feld frei ist, von der Wahl des Muthers ab. 8. BO. §. 5 1 . Oestr. BG. §§. 86. 89. Der Bergwerkseigenthümer ist befugt, im freien Felde Hülfsbaue anzulegen. Fr. Bö. §.60. Wer meinem b ergfreien Felde ein verleihbares Mineral entdeckt. A.D.B0.§. 18. Anm. Campus Über, offenbar eine Uebersetzung des deutschen „freies Feld" findet sieh bereits in der kuttenberger Bergordnung 2., 1. : Cum quis . . in campo libero, in quo ubilibet et cuilibet est licitum laborare et metallum querere spachtm ad ar- gentifodmam oecupat faciendam ; ferner 2., 4. : Tom in montibm meneuratist quam in campo iibero. Peithner 325. 336. Vergl. Deucer 18.». Graf Sternberg 2., 93. Fundgrubenfeld: derjenige Theil des Grubenfeldes, welcher innerhalb der Fundgrube (s. d. 3) liegt, im Gegens. zu Maassenfeid : der durch die an die Fundgrube sich anschliessenden Maassen (s. d.) gebildete Theil des Grubenfeldes: Hot 2., 42. — gestrecktes Feld, auch streichendes Feld, Längenfeld: ein auf eine einzelne, ganz bestimmte 'Lagerstätte beschränktes Grubenield, welches dem Streichen und Fallen dieser Lagerstätte in einer gesetzlich festgestellten Länge und einer durch die Vierung (s. d.) bestimmten Breite folgt und die ewige Teufe besitst (vergl. geviertes Feld) : Karsten §§. 132. 156. Pr. BO. §§. 215. 216. — ge vier- tes Feld, auch Geviertfeld : ein Grubenfeld, welches in der Weise begrenzt wird, dass auf der Erdoberfläche an einer Stelle» wo das Vorhandensein der Lagerstätte nachgewiesen ist, eine Fläche von der gesetzlich vorgeschriebenen Grösse der Länge und Breite nach bestimmt wird und durch die diese Fläche begrenzenden Linien auf dem Horizont senkrechte Ebenen gezogen gedacht werden, welche entweder bis in die ewige Teufe sich erstrecken, oder nach der Teufe zu wiederum durch Ebenen begrenzt werden, welche durch das Liegende (s. d.) einer bestimmten Lagerstätte Digitized by Google Fald. 179 bez. bis zu der Grenze der Vierung (s. d.) im Liegenden gehen : Karaten §§. 125. 129. Das Vermessen auff Flotten, liegenden oder schwebenden Gängen, da gevierd Feld vermessen muss werden. E. M. BO. 36. Br. 743. Die Felder . . der bestehenden Bergwerke sind auf den Antrag des Berechtigten, wenn sie gestreckte sind, in gevierte Felder umzuwandeln. Pr. BÖ. § 215. Mot. 2., 116. — Kohlenfeld: ein Kohl enthaltendes Feld (1 .) : Das Kohlenfeld von der Saarsohle bis zu 100 Lachler Saigsr- teufe gestattet eine gleiche Forderung von 600,000 Fuder [1 Fuder = 30 Centner] auf den Zeitraum von 1072 Jahren. Z. 3., B. 147. — kubisches Feld: ein Gruben- feld in Gestalt eines Parallelepipedons , dessen Begrenzung in der Weise erfolgt, dass eine gewisse Länge bei einer bestimmten Breite angenommen und auch die dritte , auf jenen beiden senkrechte Dimension , die Dicke oder Tiefe , nach einer gesetzlich vorgeschriebenen unabänderlichen Ausdehnung festgestellt wird : Kanten §§. 126. 128. Kressner 160. —Längenfeld: gestrecktes Feld: Mot 2., 116. — Maassenfeid: s. Fundgrubenfeld. — Maximalfeld: ein Grubenfeld von der grOssten gesetzlich zulässigen Ausdehnung, im Gegens. zu Minimalfeld: ein Grubenfeld von dem durch das Gesetz bestimmten geringsten Umfange: In dem Gesetz- Entwurfs von 1856. war ein zweifaches Feld, das sogenannte Minimal- und Maximalfeld vorgeschlagen. Erster es sollte der Muther vermöge seines Rechtsanspru- ches erhalten, dagegen die Gewährung des hierüber hinausgehenden Maximalfeldes dem von bergwirthschaftUchen Grundsätzen geleiteten Ermessen der Bergbehörde vorbehalten bleiben, ähnlich wie schon in dem Gesetze vom 1. Juli 1 821. zwischen dem Fundgruben- und dem Massenfelde unterschieden worden war. Mot 2. ,42. — Muth-, Mu- thungsfeld: ein auf Grund einer Muthung (s. d.) begehrtes Feld : Z. 8., A. 63. — offenes Feld : freies Feld (s. d.) : Jahrb. 1., Beil. 29>— Packenfeld : Pack (s. d.) : Berggeist 11., 427> — Reifenfeld: Pfahlwerk (s. d.) : Karsten Aren. f. Bergb. 9., 95. — reserviertes Feld: ein vom Regalinhaber zum eigenen Bau vorbe- haltener Distrikt (vergl. Feldesreservation). — Schachtfeld: der Feldestheil, welchei von einem Schachte aus abgebauet wird : In den bei weitem meisten Fällen erfolgt die Förderung auf unterirdischen Gruben durch saigere Schächte. . . Vor Allem kommt es hierbei darauf an , den Feldestheil , der durch einen solchen Schacht abgebaut werden soll, zweckmässig abzugrenzen, d. h. den Schachtfeldern die vortheilhafteste Gestalt und Grosse und dem Schachte selbst die ziceckmässigste Stellung zu geben. Z. 8. , B. 130. Bremsschachtfeld. 3., B. 164. Haspelschachtfeld. 8., B. 131 — Schurffeld: ein bestimmtes Terrain, innerhalb dessen einem Bergbautreibenden auf Grund der ihm von der Bergbehörde ertheilten Erlaubniss das Recht zusteht, zu schürfen (s. d.) : A. D. BG. §. 23. v. Eingenan 515. — schwebendes Feld: s. schwebend. — Seifenfeld: ein zur Gewinnung von Mineralien, die in Seifen (s. d.) vorkommen, verliehenes Grubenfeld: G. 3., 38. v. Grubenfeld. — Stollen- feld : a.) das Feld, innerhalb dessen der Erbstöllner seinen Erbstollen (e. d.) treiben kann einschliesslich der Vierung (s. d. 2.) ; b.) das durch einen Stollen aufge- schlossene, gelöste Feld; **c.) ein Grubenfeld, dessen Verleihung dem Beliehenen das Recht ertheilte, mit horizontal getriebenen Bauen auf unbeschränkte Entfernung fortzugehen (vergl. Stollen 2.): Sah. 1., 193. Karsten §. 173. — streichendes Feld: gestrecktes Feld (s. d.) : Rinmann 2., 668. — todtes Feld: s. todt. -r aberbrochenes Feld: 8. aberbrechen. — Umwandlungsfeld: ein nach dem neuen preussischen Berggesetze an Stelle eines Längenfeldes verliehenes Geviert- feld; ein in Geviertfeld umgewandeltes Längenfeld : Pr. BG. §. 215. — verbro- chenes Feld: s. verbrechen. — verfahrenes, verritztes, verschrotenes, verwundetes Feld: ein Feld, in welchem Bergbau betrieben worden ist oder betrieben wird, im Gegens. zu un verfahrenes, un verritztes, unverschro- tenes, un verwundetes Feld : ein Feld, in welchem noch nie Bergbau betrieben worden: vergl. verfahren, vertitzen, verschroten, verwunden. — verliehenes, Digitized by Google 180 Feld. unverli ebenes Feld: 8. verleihen. — Vertikalfeld, auch Vertikallage- rungsield: ein Grubenield , welches von senkrechten Ebenen mit ewiger Teufe begrenzt wird, deren Markscheiden vorzugsweise gerade Linien bilden und nach be- stimmten Weltgegenden gelegt sind: H. BO. §§. 27. 28. Kressner 170. — volles Feld: Maximalteld: (s.d.) : Zerrenner lt)7. — Zwischenleid: Ueberschar (s. d.) : L. D. BO. §. 48. ein Feld bestricken, einfangen: dasselbe mit rechtlicher Wirksamkeit in Anspruch nehmen : Zu berücksichtigen ist, dass das Terrain, worin mit Aussicht auf Erfolg Schürfarbeiten betrieben werden können, immer kleiner wird, und in vielen Re- vieren schon grösstentheils mit verliehenen Grubenfeldern oder Muthungen bestrickt ist. Z. 8., A. 18. Die Muthung eines Feldes, welches mit einer noch nicht gelöschten Mu- thung bestrickt ist. Br. 830. Anm. — zu Felde bringen, auch in's Feld bringen: Grubenbaue, die in einer mehr oder weniger horizontalen Richtung ge- führt werden (Stollen, Strecken, Oerter), in der Längenrichtung weiter führen, treiben : Der Verleihung eines Bergwerkseigenthums liegt die Absicht des Staates zum Grunde, . . dass der Erbstollen, den der Eitfenthümer nach einer bestimmten Richtung auffahren will, auch wirklich weiter ins Feld gebracht werde. Karsten §. 192. Oerter , bei denen grössere Gefahr zu besorgen, dürfen nur , wenn die Grube oder der be- drohte Iheil unbelegt ist, weiter zu Felde gebracht werden. Aohenbach 94. Das Feldort auf dem Gange wird gegen Südosten . . schwunghaft zu Felde gebracht. Berggeist 12. 17.*- — das Feld decken: a.) das Recht zur Mineralgewinnung, den Erwerb des Bergwerkseigen thumes in einem bestimmten Felde» sichern : Der Schürfschein äussert seine Wirkung für den, dem er ertheilt ist (deckt das Feld) erst von der Zeit seiner Aushändigung. Br. 823. Anm. Behufs vollständiger Deckung des noch offen gewesenen Feldes [sind Muthungen eingelegt]. Jahrb. )., Beil. 29. K; b.) das Feld überdecken: 8. d. — *Feld einfangen , dasselbe bestricken (s. d.) : Ein Hülfsbau im gänzlich freien weder durch einen Freischurf, noch durch eine Berg- werksverleihung eingefangenen Felde. Wensel 361. — das Feld erstrecken: dasselbe strecken (s. d.) : Biohter 1., 260. — Feld fallen lassen: verliehenes Feld freiwillig autgeben (autlassen), sich der durch die Verleihung auf dasselbe erworbenen Rechte begeben: Seh. 1., 128. — ins Feld fallen: über die Mark- scheide weg in fremdes Feld bauen : Wenn eine Gewerksc/taft der andern ins Feld gefallen. Karsten Arch. f. Bergb. 18., 105. — **Feld forttragen: bei der Vermessung eines Grubenfeldes, bei welcher an dem Fundpunkte angehalten wurde, als Fundpunkt einen anderen als den in der Muthung angegebenen und bei der Fundesbesichtigung festgestellten Ort bezeichnen ; den Fundpunkt verlegen : Das Feld forttragen ist, wenn einer sein einmahl angenommenes und bestätigt bekommenes Feld bey Ersehung , dass der Maassner oder Nachbar Ertz getroffen, gleichsam m einen Kober fassen, und an einen andern Ort tragen, und allda Kübel und Seil einwerffen will. H. 130.** Jeder Aufnehmer soll nach der Bestätigung in dem Schürfe, wo dem Berg- amte der entblösste Gang vorgewiesen und Kübel und Seil eingeworfen worden, sein Bleiben in dem Erbschachte nehmen und behalten ; oder wenn er . . mit einem Stollen anfangt, sein gemuthetes Lehen . . von dem Orte an . wo der entblösste Gang zu erst im Gesteine zu erkennen ist, . . strecken. Folglich soll . . ihm ohne neues Muthen und Bestätigen sein Feld fortzutragen nicht erlaubt seyn. Bair. BO. 13. W. 349. — in's ledige Feld führen: betrügen (von Kuxkränziern, welche Kuxe zum Verkauf bieten von Bergwerken, die gar nicht existieren) : Seh. 1., 109. — aus dem Felde gehen: den Betrieb eines Bergwerks aufgeben ; das Bergwerk verlassen : Binmann 2., 669. — in's Feld, zu Felde gehen , vorgehen : a.) Baue zu Felde bringen (s. d.) : Mit Strecken oder Oertern auf einem Gange fort und in das Feld oder m das Weite gehen. Biohter 1., 260. Mit Strecken in's Feld gehen. Achenbach 138. Geht, wie es häufig der Wetterführung wegen geschieht, die unterste Abbaustrecke zugleich mit Digitized by Google Feld. 181 der Grundsirecke ins Feld, so wird die Verbindung der beiden Strecken . . durch Ueber- hauen hergestellt. Z. 3., B. 164. Jahrb. 2., 19.; b.) von Lagerstätten: zu Felde setzen (s. d.) : Neben dem an 70 englische Meilen zu Felde gehenden grossen Basalt- gange von Cleveland. Karsten Arch. f. Bergb. 6., 14. — Feld vor sich haben: zum Bergbau geeignetes Terrain besitzen: v. Bcheuohenstuel 74. — das Feld la- gern: das Feld strecken (s. d.) . Das sächsische Gesetz . . stellt Grösse, Form und Begrenzung des Grubenfeldes, soweit das Feld frei ist, in die freie Wahl des Muthers und macht es dadurch möglich . . ein ausreichendes und wohlgelagertes Feld zu erhalten. Schomburg 152. — das Feld legen: das Feld strecken (s.d.) : Z. f. BB.9.? 199. — sich in's Feld legen: sich einlegen (s. d.) : Gar reiche, oder gar arme sollen sich ins fei de legen, schürffen, röschen, genp aussrichten mit der ruthen oder mit sawrer arbeyt. M. 64.** Bette sich der eine Muther ins Fei dt gelegt, gearbeitet, den Gang gesucht oder entblösset. J. B. G. 2., 8. 5. Ursp. 224. — im Felde liegen: Berg- bau treiben : Weil sonsten niemand weder vor noch hinterwärts damals im Felde gelegen rnd hinterlich gewesen. Span B. U. 274. — das Feld räumen: aus dem Felde gehen (s. d.) : Wer Bergwerk mit bauen will, muss geben Geld, oder räumen sein Feld. Berward 44. Span B. U 108. — in's Feld rücken, vorrücken: zu Felde gehen (s. d ) : Bey solchen Klüften, Gängen und Besiegen [eines Stockwerks] muss man sehen, wie man ins Feld rücken und unter sich kommen kann. Bössler 75. *• So kam es, dass sie in kurzer Zeit ein tüchtiges Stück ins Feld rückten , allerlei An- brüche machten und die Lagerstätten in Besitz na/imen. Jahrb. 1., 41 i .*• Die Wetter dm ins Feld rückenden Hauptstrecken nachführen. Karsten Arch. f. Min. 6., 136. Ein Flugehrt . . rückt in's westliche Feld vor. Jahrb. 1., Beil. 29> — das Feld schliessen: das Feld sperren (s. d. a.) : Gegen Muthungen Dritter ist das gesetzlich begehrte . . Feld einer Muthung für die Dauer ihrer Gültigkeit geschlossen. Pr. BÖ. §. 19. — zu Felde setzen; von Lagerstätten: weiter streichen (s. d.), im Streichen aushalten (vergl. Feld 3. und setzen IL) : Ich Hess zur Empfehlung der Bauwürdigkeit dieses Bergwerks nicht unbemerkt, dass seine Gänge einige hundert Lachter zu Felde setzten. Karsten Arch. f. Bergb. 18., 16. Die Gänge, . . setzen ihrer mehrere nebeneinander in Entfernungen von einigen Fuss z u Fe Ide , bilden [sie] demnach einen Gangzug. 16., 49. — das Feld sperren , versperren: a.) auch das Feld schliessen: hinsichtlich eines bestimmten, bereits mit rechtlicher Wirksamkeit von einem Bergbautreibenden in Anspruch genommenen Feldes die Bergbaufreiheit ausschliessen, so dass eine gültige Muthung in demselben von Anderen nicht mehr eingelegt werden kann: Aus dem in §§. 14. 16. und 18. [des Pr. BG.] gebrauchten Ausdruck ,,von Anfang ungültig" . .folgt, dass in den daselbst bezeichneten Fällen die Muthung gar keine Dauer der Gültigkeit . . hat, dass sie also auch nicht für einen Augen- blick das in ihr begehrte Feld sperrt, mithin jede, wenn auch unmittelbar nach derselben eingelegte, mit den Erfordernissen der Gültigkeit versehene, andere Muthung auf das näm- liche Feld zulässig ist. Huyssen 17. ; b.) kraft des durch die Verleihung erworbenen Rechts zur Gewinnung der verliehenen Mineralien in einem bestimmten Felde An- dere vom Bergbau in diesem Felde ausschliessen , gleich wol aber selbst nicht bauen : Gegenüber der österreichischen Einschränkung der ConsoUdation auf Doppelfeld ist gewiss die Bemerkung am Orte, dass derjenige kein Feld sperrt, welcher zwei, drei und mehr Gruben neben einander erwirbt, sobald die Erwerbung eine gesetzmässige auf Fund und Muthung gegründete ist und er beim Betriebe seinen Obliegenheiten gegen Staat und Dritte nachkommt. Das Feld wird nur gesperrt in demjenigen Theile der erwor- benen Verleihungsflächen , in welchen der Erwerber in Folge unverhältnissmässiger Grösse des Feldes überhaupt, aus Mangel an Betriebsmitteln u. s. w. Bergbau selbst nicht treibt und doch auch andere daran hindert. Zerrenner 387. Inzwischen stehet jedermann fr ey, so viel Maasenzu muthen, als er gedencket einzubringen. Doch dass auch solche beleget und gebauet, nicht aber andern das Feld dadurch muthwilUg gesperret, und dem Bergwerksbau Digitized by VjJÜUy IC 182 Feld. Schaden dadurch zugefüget werde. H. 2"8.b- — [Unser Oberbergmeister soll] einem jeden u?er bawen will, seinen Baw zu verfolgen weisen, damit . . Unser Feld ungesperret bleibe. Churk.BO.3.,5. Br. 559. Nachdem . . . unterschiedliche Grund- Besitzere, auf deren Güther Stein-Kohlen brechen, ob sie wohl solche selbsten nicht baueten, doch andern auf ihren Grund und Boden hiernach zu schürfen, nicht gestatten wollten, mithin anderen das Feld sperreten. angezeigt worden. Steink. Mand. Br. 474. Als viel Zechen mit ledigen Schichten vnd Posen gebawet vnd erhalten werden, dardurch anderen das Feld versperret, . . wollen wir, wo hinfürder eine oder mehr Zechen, Unser Ordnung gemess , nicht gebawet würde, . . so soll dasselbige Lehen . . durch die Geschworne, frey erkandt werden. J. BO. 2., 6. Ursp. 104. — im Felde 8 1 eh en: Bergbau treiben : Die Belehnung [des Stollens] ist mit der Maassgabe ertheilt, dass den wirklich im Felde stehenden andern Gewer ken ihr etwaiges Muthungs- und Belehnungsrecht nicht genommen werde. Karaten Arch. f. Bergb. 18., 90. 91. — das Feld strecken: die Lage und Grösse des Gruben- feldes bestimmen und der Bergbehörde eine hierauf abzielende Erklärung abgeben : Das Feld strecken ist, wenn man saget, wo die Fundgrube hingeleget , und mit der Zeit vermessen werden soll. H. 387.a- Ihr Feld ihres gefaüens, (doch wo erstlich Kühl vnd Seü eingeworfen) strecken. Span B. U. 93. — das Feld halb zur Hand und halb über den Arm strecken: halb ins Hangende und halb in's Lie- gende (s. d.) der Lagerstätte strecken: Seh. 2., 94. H. 387.*- — das Feld todt schreiben: s. todt. — das Feld versperren: dasselbe sperren (s. d.). — das Feld überdecken: dasselbe bedecken : Bergwerksbesitzer, deren Felder von dem [auf Grund einer anderweiten Muthung] begehrten Felde überdeckt werden oder sonst mit demselben coüidiren. KloBtermann 3., Anm. 61. — sich ins Feld wenden: sich einlegen (s. d.) : Wenn einem Muther der aufgenommene Ort nicht gefallen und [er] sich anderseits ins Feld gewendet. H. 280. b- 3.) Feld und Teufe (in verschiedenen Verbindungen): Streichen und Fallen (s. d.) einer Lagerstätte: Man muss trachten, den Bau nach alle*- Möglichkeit in die Tiefe und ins Feld [dem Fallen und dem Streichen der Lagerstätten folgend] zu betreiben. Deliu« §. 150. Bis man durch genügsames Abteufen und Aus- lenken den Gang ein gutes Stück untersucht [hat und] von seinem Anhalten in mehrere Teufe und ins Feld versichert ist. §.273. Die obern Erzmittel müssen nicht gänz- lich weggehauen, . . sondern zum Theil . . aufbehalten, hingegen aber der Bau mit mög- lichstem Nachdrucke in mehrere Teufe und in weiteres Feld betrieben, folg- lich das Gebirge immer mehr und mehr aufgeschlossen, der Gang seinem Streichen und Verflachen nach immerfort untersucht werden. §. 325. Einen und denselben Gang un- unterbrochen verfolgen und dessen Ausdehnung zu Felde und in die Teufe angeben. Karsten Arch f. Bergb. 16., 50. Abgesehen von den zu Feld und in die Tiefe noch unauj geschlossenen Anbrüchen. 18., 16. 4.) bei der Zimmerung und zwar a.) bei der Bolzenschrotzimmerung: der Zwischenraum zwischen je zwei Ge vieren : So lange das Gebirge einigermassen ständig ist und das weitere Niederbringen des Schachtes um 4 bis 5 Fuss gestattet, kommt in der Regel Bolzenschrotzimmerung zur Anwendung. Man teuft immer nur ein Feld, d. h. den Zwischenraum zwischen je 2 Gevierten ab. Z. 8., B. 18. Das Ausfüllen der Felder zwischen den Schachtgevieren soll mit . . Pfählen oder Brettern geschehen. Aohenbaoh 87 . Die Felder länge [bei der Schachtabtreibezimmerung] ist von der Beschaffenheit des Gebirges abhängig. Verhält sich dasselbe ruhig, so sind längere Felder möglich, arbeitet es hingegen stark, . . so muss man die Felder kürzer fassen. Kanten Arch. f. Bergb. 2., 155.; b.) bei der Thürstockzimmerung : der Zwischenraum zwischen je zwei Paar Thürstöcken und davon entlehnt : ein Längenmaass beim Abbau : Das Längen- maass , mit dem man beim Abbau misst, ist ,,1 Feld", d. h. die Entfernung zwischen 2 Paar Thürstöcken: ein Maass, welches sehr bequem bei der Arbeit, aber insofern etwas ungenau ist, als diese Felder auf den verschiedenen Gruben von verschiedener Grösse ■ Feldbau - Pest. 183 find. Letztere richtet sieh nämlich nach der Länge der auf der Orube gebrauchten Bretter und der Anzahl der Nutzstücke, in welche man jedes zerschneidet. Auf den meisten Gruben ist 1 Feld = */4 Ltr. Z. 8., B.< 138. Brüche [s. Bruch 6] von 3 Feld Seite. ibid. Hat der Häuer hier [bei dem Betriebe einer Strecke] ein Feld, d. h. ca. Vi Lackier herausgeschlagen. Z. 1., B. 34. Man stellte . . alle 3 Fuss ein Thurstoek- gezanmer auf und der zwischen je 2 Thürstöcken offene Raum (Feld, Zimmer feld auch Falle genannt) wurde mit Hinterlegern verwahrt. 4., B. 44. 5) Feld oder Geld: s. Geld oder Feld. Fdldban m. — Grubenbau, (s. d.) : Ein Tel dp au, da Joch und Stetnpfl [Stempel] wn ist. Schladm. Bergbr. 3. Lori 5.ft- Max. BO. 49. W. 40. ** Feldbauer m. — Bergmann (s. d.) : Ditz ist ein schönes mere [eine schöne Märe] von einem veltbowere. Germania von Franz Pfeiffer 1., 346. FeMesfreiheit/. — der Zustand des Freiseins (s. frei) eines Feldes : Kloster- mann 1., 84. Feldeslegnng/. — Feldesstreckung (s. d.) : Z. f. BE. 9., 199. Feldesreserration /. — der Vorbehalt eines gewissen , an die Maximal- feldesgrösse nicht gebundenen Bezirks zum eigenen Bau für den Regalinhaber mit der Wirkung, dass hierdurch jede Muthung eines Dritten in dem vorbehaltenen Bezirke als gesetzlich unzulässig ausgeschlossen wird : Z, f. BB. 7., 193. FeldesSChlleSSUllg /. — Ausschliessung der Bergbaufreiheit bezüglich eines bestimmten Feldes (vergl. Feld schliessen v. Feld) : Z. f. BB. 9., 198. Feldessperre /. — der durch das Sperren eines Feldes herbeigeführte Zu- stand (s. Feld sperren v. Feld) : Kanten §. 87. Eine dem Aufblühen des Bergbaues schädliche Feldeesperre. Wenzel 407. FeldeSStrecknng /. — Erklärung des Muthers über die Lage und Grösse des von ihm begehrten Feldes (vergl. Feld strecken v. Feld) : Z. f. BB. 9., 196 ff. Feldgestänge n. — s. Gestänge 1 . FeldmaSS n., FeldmaaSSe/. — s. Grubenfeldmaass. Feldort n. — s. Ort. Feldstange f. — jede der einzelnen Stangen eines Feldgestänges (s. d.) : Delius §. 537. Feldstrecke/. — s. strecke. **FelS m.y nur in der Mehrz. Felsen — das nach dem Ausscheiden der Erze aus den gewonnenen Gangmassen zurückbleibende unhaltige (taube) Gestein : Felsen sind die tauben Gänge, worvon das Ertz herausgeschieden ist. Boh. 2., 29. H. 1 3 3 . a* Den Stollen soll aus Hallen, Felsen und Affter das Neunte gereicht werden. Henneb. BO. 2. 95. Br. 289. Fest a., von Gestein — 1.) scharfem Gezäh stark widerstehend und deshalb nur mit grosser Mühe und bedeutendem Zeitaufwande durch allmäliges Lostrennen kleiner 8tücke gewinnbar : Fest ist, wenn der Gang hart zu gewinnen ist. Ursp. 64. Fest als eine besondere Stufe der Gewinnbar keit, Festigkeit im ausgedehnteren Sinne, ist derjenige Grad derselben , welcher scharfem Gezähe kräftig widersteht, daher mit solchem nur mit grosser Mühe durch albnähUge Trennung ganz kleiner TheUe, daher unvortheil- - hqft bezwungen werden kann. G. 1 ., 12. Auf den schneidigen Gängen arbeitet man mit KeUhawen, Auff den festen aber mit Bergkeisen und Handfeustel. . . Auff dem gar festen Gestein setzt man mit Fewer. Löhneyss 55. Die kostbare Gewinnung des vesten Gesteines mit Schlägel und Eisen. Churs. St.O. 16. Br. 459. Nachdeme das Gestein Digitized by LjOOQLC 184 Feste — Feuermann. veste oder gebrech tat, Churk. BO. /., 9. Br. 547. Feste Erzlage in dem festesten Gestein. Z. 1., 44. im Festen stehen; von Grubenbauen*: ohne Zimmerung oder {Mauerung, überhaupt ohne jeden Ausbau (s. d.) stehen , eines solchen wegen Festigkeit des Gesteines nicht bedürfen : Der Schacht steht an seinem oberen Ende in Gewölbemaue- rung. . . Andere Theüe desselben stehen in Zimmerung; andere ganz im Festen. Karsten Arch. f. Min. '6., 110. Der Schacht steht ganz im Festen ohne die geringste Zimmerung. Karsten Arch. f. Bergb. 4., 314. 2.) noch in seinem ursprünglichen Zusammenhange mit der ganzen Gebirgs- masse vorhanden: Wenokenbach 45. Feste/., auch Festung — 1.) Kamm (s.d.) : Seh. i., 49. H. 133.b Scheuest ein festen für. M. 37.a- Soll ein Jeder Stolln mit seiner Wasser-Segge nach . . Berg- werks-Recht und Uebung getrieben, und einig Gesprenge, wenn auch Kämme oder Vesten vorfielen, darinnen anstehen zu lassen nicht gestattet werden: Churs. St.O. 4, Br. 438. Wasser, Wetter, grosse Veste sind im Bergbau lose Gäste. Altes Spruch w. Mosch. 2., 98. 2.) Bergfeste (s. d.) : Nicht leicht nimmt man die Festen [beim Firstenbau] über 1 Lachter stark. Serlo 1., 240. Festpunkt m. — Fixpunkt (s. d.) : Z. f. BB. 1., 229. ** Festung /. — Feste, Kamm (s. d.) : Da etwan der Gang durch ein faul Ge- birge verschoben, oder von einer Vestung vertrucket würde. Churk. BO. 7., 30. Br. 621. Kammoder Festungen. Churk. BO. 6., 7. Br. 594. Feuer n. — Feuer einhängen: s. einhängen. — Feuer reissen; vom Gestein : bei rascher und scharfer Berührung mit Eisen Funken erzeugen : Wenn man in einer Grube solche Gesteinarten hat, welche kein Feuer geben, so konnten zwar [beim Besetzen] auf den Letten kleine Stücke von solchem Gesteine gestauchet werden ; weil aber die Häuer nicht immer Kenner von solchen Steinarten sind, so hat man . . das Laden mit Gestein überhaupt verbothen und wenn gar feuerreissende Steine genommen werden, so wird der Häuer bestraft. Delhis §. 168. G. 1., 376. 513. Ood. 153. — mit Feuer setzen: Feuersetzen (s. d.) . Seh. 2., 29. H. 133> Es schafft kein Beuschel, Schlägel und Keil in fest Gestein ein gute Weil, % mit Feuer must er setzen. Alter Bergreien. B. Köhler 104. Feuer verlieren: finster werden (s. finster) : Richter 1., 270. Feuerblende/. — s. Blende 1. Feuerkessel m. — Feuerkorb (s. d.) : Richter 1., 268. Feuerkesseln verb. — kesseln, feuerkübeln (s. d.). Feuerkorb m. — ein eiserner Kübel, in welchem bei dem Feuerkübeln (s. d.) die Kohlen eingehängt werden: Karaten Arch. f. Bergb. 18., 329. Achenbach 110. Feuerkübeln verb., auch kesseln, Feuer einhängen — durch Ein- hängen eines mit glühenden Kohlen gefüllten eisernen Kübels (Feuerkorbes) in einen wetternöthigen (s. d.) Schacht die Luft erwärmen, hierdurch zum Aufsteigen bringen und so einen rascheren Wetterwechsel herbeiführen : Wenokenbach 45. Feuermann m. I.) Fahrhäuer (s. Häuer) : Der Steiger oder Feuermann soll den Zustand der Baue und Hauptstrecken in Jeder Schic/U mit einer Sicherheitslampr untersuchen , damit sie sich überzeugen, ob Alles in guter Ordnung ist. Z. 6., B. 93. Serlo 2., 223. — 2.) ein besonderer Arbeiter , welcher früher (vor Erfindung der Sicherheitslampen) vor dem Anfahren der Belegschaft die schlagenden Wetter, die Digitized by Google Feuern — Finden. 185 sich etwa vor den Arbeitspunkten oder in den Bauen angesammelt, anzuzünden hatte: Serlo 2., 139. F6H6rn intr. und tr. — Feuer setzen , mittels Feuersetzens gewinnen oder herstellen : Die Bergfesten . . zu sehr mitnehmen oder solche gar weghauen oder fe uern. Boeder 77.a- Die Gänge oder die Gesteine, so nicht wohl möglich wegen der Feste mit der Hand und Gezcug zu gewinnen seynd, . . pfleget man mit Feuer zu geiamnen, zu wel- chem meistentheils Holtz gebrauchet wird. Denn das Holtz hebet oder löset über und neben sich, die Kohlen aber unter sich, darum wird das Holtz sehr gebrauchet, feste Fürsten damit herein zu feuern. 61. *• übersieh feuern: mittels Feuersetzens über sich brechen (s. brechen II.}: Ist man mit solchem Orthe unter dem Anfang des Schachts, so feuert man über sich so lange biss man . . durchschlagig wird. Bossler 75. a* — zusammen feuern : durch- schlägig machen (s. d.) : Man feuert die obern und untern Weiten nicht gern zu- sammen oder machet sich durchschlägig, dass man nicht Bruche verursachet. Kosßler 7 5 . b- Anm. Vergl. a u 8 feuern. Feuersetzen n., auch mit Feuer setzen , Brände setzen, mit dem Brand arbeiten — diejenige Abtheilung der Gewinn ungsar bei ten , bei welcher die anzugreifenden Gesteinsmassen durch Feuer erhitzt, hierdurch ausgedehnt und auf diese Weise entweder zersprengt und zertrümmert oder doch wenigstens so mürbe gemacht werden , dass die Gewinnung mittels scharfen Gezähes oder durch Bohren und Schiessen erfolgen kann (vergl. Brand) : G. 1., 678. Lottner 345. Der Paulus Stalin [hat] in einer solcher fest gestecket, dass er des Fewersetzens vnvmbgäng- Uch benötiget gewesen. Span B. U. 491. Keinen neuen Huttman oder Häuer, welcher des Feuer-setzens nicht wohl berichtet und erfahren ist, setzen. Span BR. S. 53. Anm. Ignem ponere in der oben angegebenen Bedeutung findet sich bereits in der triden- tiner Bergordnung von 1208: Si quis ignem in aliqua putea posuerit, . . quinquaginta libras . . emendare tetieatur. Sperges271. Feuerwlchter m. — ein Bergarbeiter, welcher bei dem Feuersetzen (s. d.) die Holzstösse anzündet und demnächst das Feuer überwacht : Dieser Scheiterhaufen [beim Feuersetzen] wird Mittags nach 12 Uhr angesteckt. Dieses verrichtet der Feuer- wächter. Züokert 1., 99. N ** Fiedern tr. — mittels eiserner Keile (Federn) lossprengen : Wenn man auch alle Gesähe anwendete, Fimmel und Päuschel brauchete, die Wände fiederte und auff- ketzerte. Meiser 648. Fimmel m. — ein starker eiserner Keil : Ein vesters Gestein gewinnend sie mit stärkeren Bergeysen, nemUch mit dem Feimmel also genandt. Agrio, B. 83. 111. Seh. 2., 29. H. 134> Der Fimmel . . Der Charakter ist der eines Spitzkeiles tmd als solcher bildet er , vornehmlich in den kleineren Exemplaren , den unmittelbaren Uebergang aus dem ungehehnten Bergeisen, sowie den aus der Schlägel- und Eisenarbeit in die Herein- treibearbeit. G. 1 ., 278. Des Fimmels bedient man sich zum Einkeilen und Lossprengen des durch dm Schuss erschütterten tmd gehobenen Gesteins; besonders aber, . . um die unterschrämten und dadurch flüchtig gewordenen Kohlenwände niederzubriiigen und nöthigen Falls zu zersetzen. Karsten Arch. f. Bergb. 5., 289. Fimmeln intr. und tr. — mit dem Fimmel arbeiten, bearbeiten. FimmeUfastel *. — s. Fäustel. Finden tr. — einen Fund machen (s. Fund) : Welcher Schürfer . . einen Gang, Flötz, Bank etc. entblössen und ausrichten, oder finden wird, derselbe soll der erste Fttt- der sein. &. M. BO. J., 4. Br. 821 . Ohne Fimd giebl es kein Finderrecht; erst durch den Akt des Findens wird dasselbe begründet, und hierbei muss es gleichgültig sein, ob der Finder auf Grund eines Schürfscheines gesucht oder sonst rechtmässiger Weise ge- funden hat. Z. 3., B. 223. Veith, Btrpwftrtertaeh. 24 Digitized by LjOOQLC 186 Finder — Finte. Findarm., auch erster Finder, Erstfinder — derjenige, welcher ein dem Berggesetze unterworfenes Mineral auf seiner natürlichen Lagerstätte an einer Stelle, wo die Lagerstätte bis dahin noch nicht aufgefunden war, und im Bergfreien ent- deckt hat : Wer eine Lagerstätte von Fossilien erschürft oder erbricht, der erwirbt sich auf dieselbe die bergübUchen Vorrechte des Finders. Hake §. 137. Dem ersten Finder bleibet die Fundgrube vnd kan andern nicht verliehen werden. Span B. U. 36. Pr. BG. §. 24. zufälliger Finder: ein Finder, welcher den von ihm geraachten Fund nicht beabsichtigt hat (s. zufalliger Fund) : Mot. 2., 40. — der erste Finder, der ersteMuther: s. Muther. — Recht des Finders, ersten Finders : s. Finderrecht. Finderrecht n., auch Erstfinderrecht, Recht des ersten Finder«, Findungs-, Fundrecht — das Vorzugsrecht des ersten Finders auf Verleihung eines bestimmten Feldes: Das Recht des ersten Finders wird auch schlechthin ,,das Recht des Finders" genannt, was darauf hinweist , dass für dasselbe nur der Akt des Finden» entscheidend ist und jeder Finder , im Gegensatze zu dem Muther ohne eigenen Fund, Anspruch darauf hat. Z. 3., B. 224. Das Finderrecht — Recht des ersten Finders, welches . . auf den ältesten Orundanschammgen des deutschen Bergrechts beruht ttnd darin besteht, dass der Finder als solcher mit seiner Muthung, den- jenigen Muthtmgen vorgeht, welche m der Zeit zwischen seinem Funde und der Einlegung seiner Muthung zur Präsentation gelangen. Mot. 2. 39. Es darf als Grundsatz des ge- meinen Bergrechts bezeichnet werden, dass das Recht des ersten Finders in dem Vor- rechte auf die Fundgrube bestehet. Wenn daneben der Fhxder durch sein ausdrückliches Begehren auch ein Recht auf die bergordnungsmässigen Maassen erlangen kann , so stehet derselbe hierin einem jeden anderen ersten Mnther gleich. Z. 6., B. 136. Hiernach [nach §§. 156. 157. A. L. R. 2., 16.] erstreckt sich das vorzügliche Recht des ersten Fin- ders nach Preussischem Bergrechte nicht auf die Fundgrube allein, sondern auch auf die Maassen , auf das ganze Feld, welches auf der gefundenen Lagerstätte verliehen werden kann. Kloßtermann 1., 65. Einem jetztlichen Bergmann sol nachgelassen seyn, . . auf alle Metall, nach Gängen, Kläfften und Schichten . . zu schürfen, vnd welcher also einen nerven Gang entblössen vnd atmrichten wird, der sol der erste Finder seyn, auch des ersten Finders Recht, nemUch eine Fundgruben haben. J. BO. 2., 1. Urep. 101. Mit Schürfen wird das Erzt gefunden , vnd AugenscheinUch gemacht , auch dadurch ein ius, so man des Ersten Finders recht nennet, erlanget. Span B. U. pag. 4.** **Findgrnbe /. — Fundgrube (s. d.) : Eine jede Findgrube soll haben dem Gange nach 42 Klaftern dabey in ewige Teuffe in hangendes rnd Hegendes 7 Lachtem. Zugmantelsche BO. v. 1533. Karsten Arch. f. Bergb. 16,, 389. Findig a. — s. fandig. Findling m. — FundstUck (s. d.) : G. 2., 275. Findnngsrecht n. — Finderrecht (s. d.) : Den Stollnern soll . . bey den mit dem Stolln erschrotenen und unverUehenen Gängen das erste Findungrecht eingeräumt werden. Nassau'sche Verordn. v. 1165. W. 803. Fingerhaken m. — ein Fanginstrument (s. d.) : Serlo 1., 97. Finster adv. — finster werden; Ton Personen: in Folge Verlöschens des Grubenlichtes sich im Finstern befinden : Kein Arbeiter darf m der Grube seine [Sicherheit**-] Lampe öffnen; wird er finster; so sendet er dieselbe . . unter den Forderschacht, wo sie wieder angezündet wird. Z. 6., B. 46. Firste/., auch Forste — 1.) die obere Begrenzungsfläche eines Baues (vergl. Sohle 1 ) : Ein jeglicher Ort oder Stolln oben heisst in der Fürst. Ursprung 65. Fö rste oder Firste nennt der Bergmann alles, was er in einem Räume unter der Erde über sich hat. Binmana 2., 804. Eyne stufe slahen [schlagen] an den Firsten an dsm Digitized by Google Firstenbau - Flache. 1 87 stoüenheupte [Stollenorte]. Urk. v. 1368. Klotsach 328. Man sagt, es haben Bergk- leut ein stallen getrieben auff dem eisenstein, vnd in Magneten erschlagen, da sie nun Schicht gemacht, vnd ir eisen vor dem ort auf der sohl haben Ugen lassen , so sind die eisen zu morgens in der fürst gehenget. M. 142.*- Da man stallen entgegen lengel, . . das es schnureben soll zutreffen, vnd eine wasserseige . . bleiben , vnd für st vnd sole an beiden orten zutreffen sol. 143.a- — 2.) Firstenbau (s. Bau) : Was den Grubenbau betrifft, . . ist hier [um Zellerfeld] der Förstenbau sehr gewöhnlich. Diese Forsten sind gemeinig- lich 6 Lachter hoch. Man findet aber auch welche von 8, 10, 12 Lachter hoch. Zuckert t., 41. Erze auf den Gängen mit Forsten gewinnen. Eichter 1., 235. — 3.) Firsten- stoss (8. Stoss) : [Firsten bau auf dem Steinkohlenbergwerke Grand Bac in Belgien.] Jede der Firsten ist mit einem Homer belegt. . . Die Höhe der einzelnen Firsten be- trägt 2 Meter; ebenso gross ist i/ire Länge. Z. 6., B. 39. — 4.) bei einem ganz regel- rechten Betriebe eines Uebersichbrechens (s. d.), welcher in der Weise erfolgt, dass die behufs Herstellung des gedachten Baues auszuhauende Gebirgsmasse in einzelnen einander parallelen Lagen von bestimmter Dicke ausgehaucn wird : eine jede solche Lage, welche in der vollen Länge und Breite des Uebersichbrechens erst vollständig ausgehauen sein muss, bevor die nächstfolgende in Angriff genommen wird (vergl. Sohle 5. und Stoss 4.): G. 1., 254. — 5.) Benennung für einzelne Tagewerke (s. d ) : G. I., 248. — 6.) mundartl. (bei dem westerwalder Braunkohlenbergbau); der über dem Schräm (s. d. 4.) liegende Theil des Flötzes: Wenckenbach 46. — 7.) Höhe (vergl. Sohle und Scherm) : Ferd. BO. 26. Gritzner 263. Anm. Die Firste, auch der First eigentlich: der Giebel eines Daches, die oberste Höhe eines Berges, verwandt mit vor, vorderst. Sanders 1., 449. c- Vergl. das engl, the first, der Erste. Firstenbau m. — s. Bau. Firsteng6WÖlb6 n. — ein bei dem Firstenbau (s. d.) durch Mauerung her- gestellte Unterstützung für den Bergversatz (s. Versatz) : Lottner 353. Firstenkasten m. — s. Kasten l . FiTStenstOSS m. — s. Stoss 2. Firstentreppe/. — die treppenförmigen Absätze eines Firstenbaues (s. Bau): Serlo 1., 238. Fixpunkt m., auch Festpunkt — ein fester, unverrückbarer Punkt, welcher bei markscheiderischen Vermessungen zum Anhaltspunkte (s.d.) genommen wird: Beer 6 1 . Flach a. — 1 .) geneigt und zwar im w. S. überhaupt unter einem Winkel von weniger als 90 Graden, im e. Sinne unter einem Winkel zwischen 45 und 1& Graden: Flach heisset alles, ivas lehnet, es sey eines Ganges Fallen, oder ein Stollen, oder Schacht, dass nicht gerade auffr echt gehet, sondern uberhenget . Bch. 2., 29. H. 1 34 . b- 'Eine schräge [Linie], die sich zwischen der seigeren tmd ebensöhUgen mehr oder weniger zu der eitien oder andern neigend ziehen lässt, lieisst flach. Deliüß §. 10. G. 2., 22.; 3., 28. Sämmtliche Geschiebe fallen flach, oft schwebend aus dem Hangenden in das Liegende. Karaten Arch. f. Bergb. 4., 314. — 2.) von geringer Tiefe (vergl. flache Teufe) : Diese [Tiefe der Schächte] beträgt jetzt gewöhnlich 22 bis 32 Lac/iter. Flacher sind nur diejenigen Schächte , welc/ie man im Verfolge der Untersuchung des alten Bau- feldes geschlagen hat. Z. 1 ., B. 12. Auf der Braunkohlengrube A., wo das flach unter Tage auftretende Lager durch Abraumarbeit in Bau genommen ist. 9., A. 182. flaches Feld: flacher Gang, Riss; flache Markscheide, Schnur, Teufe: 8. Feld, Gang, Riss u. s. w. Flache m. — flacher Gang (s. d.) : Es waren nicht die übersetzenden Trümmer des B. Spates an sich, welche die Anreicherung des H. [Ganges] veranlassten, sondern diese Trümmer waren im Bereiche der edlen Zone ebenso gut angereichert wie der H. Flache selbst, v. Beust Erzvertheilung 9. Digitized by Google 188. Flache — Flöt*. Flach© n. — Abhauen (s. d.) : Im . . Setachte . . wtirde mit einem Flachen . . unter die Tiefbausohle niedergegangen, Z. 13., A. 197. Der Wetterschacht ist . . bis auf das Liegende abgesunken und mit dem Wetterflachen des S. Querschlages zum Durchschlag gebracht. Manßf. V. B. pro 1867. pag. 5. Fladerich, flaseiich a. — vom Gestein ; sehr klüftig . leicht zu gewinnend : Fladerichte Wände ist das Gestein, das sehr klüfftig und leicht hereinzuwerfen ist. Sch. 2., 30. H. 135> Wenckenbaoh 46. Anm. Fladerich von Flader = Flaser, Maser. — Voü Mathesius 138.»- wird das Wort übrigens gerado in der entgegengesetzten Bedeutung gebraucht : Nu verstehet tr BergletU besser denn ichs euch berichten Jean, ums ein gneisiger stein vnd gelliger fels vnd zeher oder harter knawer oder emf ladrichte wand für ein harts ding sey. Fletz n. — 8. Flöte. Flicken tr. — Seile : s. Seil. Fliehen intr., auch flochten — sich rasch an den Fliehort (s. d.) zurück- ziehen : Der Weg zwischen der Stelle, wo die Schiessarbeit betrieben wird, bis zu dem zum Rückzuge der Arbeiter dienenden Punkte ist gut fahrbar und von allen das Fliehen behindernden Gegenständen frei zu erhalten. Voraohr. A. §. 34. Fliehort n. — ein Kaum . in welchen sich die Arbeiter bei dem Bohren und Schiessen (s. d.) nach dem Anbrennen des Zünders zurückziehen um gegen die Wirkungen der Explosion geschützt zu sein : Da man bey dieser Arbeit [Bohren und Schiessen] auf die Sicherheit des Arbeiters denken muss , dass er durch den losgehenden Schuss nicht beschädigt werde, so müssen eigene Fliehorte vorbereitet werden, wohin er sich während des losbrechenden Schusses verbergen kann , weil die losbrechenden Knaner öfters eine grosse Strecke mit vieler Gewalt weg geworfen werden. Wenn eine Strecke nicht in gerader Linie fort geht, sondern Wendungen macht, . . so kann der Häuer eine solche Wendung zu seinem Fliehorte erwählen; in geraden Strecken aber müssen entweder atie 30 oder 40 Klafter Fliehorte in einem Ulme ausgebrochen werden, welche m einem kleinen atisgearbeiteten Räume von 3 bis 6 Schuh lang bestehen , oder es werden ein Stück rückwärts vom Ort Schussbuhnen aufgerichtet. Delhis §. 186. v. Hingenau 80. FlieSS m. — schwimmendes Gebirge (s. d.) : Vor dem Beginn des Abbohtens war der obere Schachttheil durch den Fliess mittels Senkmauer niedergebracht. Z. 6., B. 164. Abteufen des Schachtes durch den Fliess. 7., B. 194. In dem abgetrockneten Fliess arbeiten. 198.; 11., B. 44. Fldtz, F1ÖZ, Fletz »., veraltet auch m., auch schwebender, schwebi- scher Gang — 1 .) geognostisch; im w. S. Lager (s. d.) ; im e. S. im Gegen- satze zu Lager : eine plattenförmige Lagerstätte von gleichem Streichen und Fallen mit den sie begrenzenden Gebirgsschichten, welche eine bedeutende Ausdehnung, regelmässige Plattenform, gleichbleibende Mächtigkeit und eine mehr der horizon-" talen sich nähernde, sehr flach fallende Lagerung besitzt : Fletz ist, dass eben hinweg ligt vnd weder vnter sich noch vber sich feilt. Urap. 63. Ein streichender Gangk feit vom Tag in die Teuffe, . . aber ein Fletz feit nicht strack in die Teuffe , wie ein stehender Gangk, sondern breitet sich unter der Erden weit aus, darttmb sie auch Fletz oder schwebende Gänge genennet werden . Löhneyss am Ende des Registers. Dieweil kein Fletz vnder sich gehet noch feit, sonder in die weyt, breydt bleibt vnd ligt. Chttrtr. BO. 4., 7. Br. 125. Vena dilatata, ein schwebender gang oder f letze. Agricolfc Ind. 37.b- Fibra dilatata, ein ganz schmal flez. 27. b- Ein schwebender oder gleich liegender Gang oder Flötz. Soh. 1., 33. Es wird dasjenige ein Fletz genennet, was nicht Gangweis streichet, sondern nur der Breite nach oder hortumtaUter ins Feld sich erstrecket, drüber und drunter aber tvieder festes Gestein ist. 2., 30. Fl fitze sind platten- förmige Lagerstätten, welche sich als Niederschläge aus wässerigen Auflasungen gleichseitig d. h. in regelmässiger Folge mit dem darunter oder darüber liegenden Gebirge oder beiden Digitized by Google Flötzartig — Flucht. 1 89 • gebildet haben, so dass sie von dem sie enthaltenden Gebirgsgliede einen zugehörigen Theil, , eme sich nur durch ihre Beschaffenheit unterscheidende Schicht darstellen. . . Den eigent- lichen Charakter halten die Flötze in der Steinkohlen- tmd permischen Bildung, dem so- genannten älteren Flötzgebirge, fest, einen Uebergang von ihnen zu den Lagern bildcti schon öfter die im secundären, dem sog. jüngeren Flöte-Gebirge, noch öfter die im tertiären Ge- birge, welche daher . . auch als Lager angesprochen werden. Ihrer Bildungsweise ent- sprechend besitzen Flötze ursprünglich und grossentheils noch jetzt auf ihre ganze, oft sehr bedeutende Ausdehnung eine regelmässige Plattenform, gleichbleibende Mächtigkeit tmd vornehmlich eine sich mehr der söhligen nähernde, se/w flach fallende Lagerung. G. 2., 154. 155. Aus dem wissenschaftlichen Standpunkt^ müsste man jede einzelne Steinkohlen- ban\ ein Flötz nennen, technisch versteht man aber hierunter diejenigen Kohlenbänke und Ztcischenmittel , welche zusammen in einem Abbau gewonnen werden. Z. 3., B. 148. Vergl. auch die Belege zu Lager. — 2.) nach dem älteren Bergrechte: a.) eine Lagerstätte , deren Einfallen weniger als 20 Grad beträgt: Es wird dasjenige vor ein Flötz gehalten, was nicht 20 Grad einbringet und auch nicht streichend ist. Seh. 1 . , 31 . Gänge, deren Fallendes unter 50 biss 20 Grad ist, . . werden Flache Gänge genennet: geschieht es aber unter 20 Grad, so werden sie nicht mehr vor Gänge, sondern vor Flötze * gehalten. Voigtel 80. Wenn ein Gang unter 20 Grad fället, so heisset es ein Fletz. H. 135.b Hake §. 180. Z. f. BK. 1., 267. 268. — b.) jede Lagerstätte mit Aus- nahme von Gängen : Flötz, flötzartig wird hier [in dem Gesetze vom 1 . Juli 182 1 .] im weiteren Sinne als Gegensatz von Gang, gangartig aufgefasst. Dies entspricht nicht allein der Absicht des Gesetzes, nach welcher an Stelle der älteren, nur bei Gängen ausreichenden Vermessungsweisen eine dem Verhalten anderer Lagerstätten mehr entsprechende Begrenzung der Grubenfelder eingeführt werden sollte, sondern auch der Terminologie des älteren Berg- rechts, welches nur zwischen Gängen und Flötzen unterscheidet. Z.f.BBt 1 . , 257. Anm. das Flötz begiessen: Trinkgelag halten, zechen : Herr Wirt die stube ist ms vil zv enge, aufrücken wir Tisch vnd henke, wir be gissen das fletz recht vberal. Alter Bergreien. Mosoh 2., 179. 104. Anm. Flötz verwandt mit dem althochdeutschen flaz, flach. Grimm 3., 1771. — Körner 12. leitet das Wort her von dem böhmischen „wloz, wlozitj, auflegen, hineinlegen, wlozeny, aufgelegt, vor sich gelegt;'4 von Schöneberg 2., 30. sogar aus dem Hebräischen: „Flez kommet her von dem hebräischen phalaz, terruit, er hat gestrecket [? geschreckt], betrübet, denn öffters, . wann ein Flez berühret wird, so setzen sich die Gang daran ab und verlieren sich." Gegenwärtig ist Flötz nur noch als geognostischer bez. bergmännischer Ausdruck im Gebrauche, früher dagegen bezeichnete es allgemein eine Fläche, Ebene, Breite : nicht nur der flache Grund und Boden , die Tenne , dos Haus , die Halle , Wohnung Oberhaupt , sondern auch die einzelne Stube, Kammer, das Lager, Bett wurden Flötz (Fletz) genannt. Grimm a. a. O. Flötzartig a. — als Flötz bez. in Flötzen vorkommend : Z. f. BR. 1., 257. ; 9., 474. ElÖtzberg m., mundarü. (im Mansfeld'schen) — eine lokale Erhebung des Flötzes aber das gewöhnliche Niveau entweder sattelförmig oder in treppenartigem Aufsteigen und Abfallen : Mansf. V. B. pro 1867. pag. 2. **FlÖtzeild adj. — flötzender Gang: s. Gang 1. FlotzwelS a. — flötzartig (s. d.) : Verleihung eines flötzw eisen Mineral- lagers. Goth. BO. §. 27. FlÖtZWerk n. — Flötz (s. d.) : Ein fletzwerck, dass durch die gantze flec/te des Gebürgs lieget, vnd wird nach etlicher landart ein schwebender gang genant. Ursp. 58. Kupfererze, die in Flötz werken gefunden werden. Deliuß §. 67. Flucht/. — das Flüchten, Fliehen (s. d.) : Bei dem Anstecken der besetzten Bohrlöcher hat der Häuer Alles zu entfernen , was ihm an der Flu cht hinderlich sein könnte. Vorsohr. B. §. 23. Digitized by LjOCKJLC 190 Flöchten - Förderer. Flflchten intr. und refl. — fliehen (s. d. und Flucht) : Achenbach 79. Flüchtig a. — feig (s. d.) : Flüchtig Gestein oder Gebürgt, das nicht fest und ohne Verzimmerung nicht bestehen kan, und sich leicht ziehet und zu Brttch kämmet. Flüchtig Geznnmer, das uff keinen festen Grund rtihet. Soh. 2., 30. H. 137.** Wenn das Gesteine zufüchtig, und nicht kan erhalten werden , dass es Brüche machet, und die Grttbe in Hauffen gehet. Kassier 93.*- Die unterschrämten tmd dadurch flüchtig ge- wordenen Kohlenwände. Carsten Arch. f. Bergb. 5., 289. Auf dem Flötze, . . dessen Hangendes tmd Liegendes aus sehr flüchtigem Schieferthone besteht. Z. 8., A. 178. Flüchtling m. — ein Trumm (s. d. 1.), welches sich wieder mit dem Gange vereinigt: Richter 1., 335. Finder n. — s. Fluther. Flügel m. — 1 .) Zweig, Seitenabtheilung eines Baues : Ein Flügel im Han- genden gehet aus dieses Stalins Teuffe nach A. Meiser 99. Ein StoUner ist befugt, seinen Stollen . . in das Gebirge zu treiben und kann denselben in mehrere Flügel (heilen . A, L. R. 2., 16. §. 222. S. BG. §. 172. Man hat den Strossenbau . . auf beiden Flügeln in Belegung genommen. Karsten Arch. f. Bergb. 4., 310. Flügel eines Förstenbattes . G. 3., 28. Lettner 352. — 2.) jede der beiden durch die Mulden- oder Sattellinie < (s. d.) gctheilten Hälften einer Mulde (Muldenfiügel) oder eines Sattels (Sattel- flügel) : Nöggerath 209. Flötze in Satteln und Mulden, mit flachen und steilen Flügeln. y. Carnall 6. Fitigelort n. — s. Ort. Finther m. und n., auch Fluder , Fluter, Gefluder, Geflüder — ein Gerinne zur Abführung der Wasser; auch jeder der einzelnen Längentheile (Spund- stücke, 8. d.) eines solchen Gerinnes : Fluder sind breite Gerinne, dadurch die Wasser laufen können. Seh. 2., 30. H. 137.a- Freifluther: ein Fluther zur Abführung der überflüssigen Wasser aus einem Teiche oder Graben : GL 3., 28. Anm. Fluther von Fluth — und daher der Schreibart : Fluder, Gefluder vorzuziehen. Vergl. Jahrb. 2., 19i> Focher m. — Wetterrad (s. d.) : Deliua §. 4 74. fiurch Wetterlutten und Focher den natürlichen Wetterzug unterstützen. Jahrbuch der K. K. geologischen Reichsanstalt. Jahrg. 1868. pag. 266. **Fodern, födern tr. — fördern (s. d.): Deueer 38> Föderung. Span B. U. 123. Das Bergfudern. Zuckert 1., 41. Forderbahn/. — eine zur Förderung vorgerichtete Bahn, Förderweg: Als Förderbahn dienen du gewöhnlichen kiefernen Laufbretter . Z. 1., B. 30.: 8., B. 126.; 12., B. 157. Lottner 360. Berlo 2., 22. ff. Forderbar a. — 1.) von Mineralien: was gefördert werden kann, des Förderns werth ist (s. fördern I .) : Die den Bau führende Gewerkschaft darf die fler andern [mit demselben Qrubenfelde aber auf andere Mineralien beliehenen Gewerk- schaft] zugehörigen nutzbaren, mit Vortheil f Order baren Fossilien nicht in solcher Art bei Seite werfen, dass deren Aushallen und Zutagefördern unmöglich wird. Z. 1., B. 185. Die nicht förder baren klaren Kohlen [werden] nebst den Bergen zu einer Art Versatz benutzt. Serlo 1., 295. — 2.) von Grubenbauen: in einem solchen Zustande, so beschaffen, dass die Förderung in denselben und bez. durch dieselben erfolgen kann : Das Lichtloch . . ist mit einem ausgemauerten Fffllorte versehen und in förder- baren Zustand gesetzt. Z. 8. , B. 1 1 . Der Fördermaschinenschacht ist bis zu 25 '/j Lchtr. Teufe abgesunken und förderbar hergestellt worden. Mansf. V. B. pro 1866. pag. 20 Forderer m. — Fördermann (s. d.) : Die Förderer haben ihre gewisse Zahl Kübel eine Sc/ticht zu ziehen. EöBsler 49. b- Z. 13., B. 246. Digitized by Google Förderfahrt — Fordern. 19t Forderfahrt/ — s. Fahrt 4. Fprdergef&8S n. — Behältniss zum Aufnehmen des Fördermaterials : Karsten Arch. f. Bergb. 7., 144. Z. 2., B. 34. 35. Schacht-, Strecken fördergefäss : Fördergefäss zur Förderung in Schächten , Strecken: Serlo 2., 65. Fordergeräth n. — Fördergefäss (s. d.) : Karaten Arch. f. Bergb. 7., 104. Fordergerippen. — Fördergestell (s. d. I.) : Z. 10., B. 85. Fördergerüst n. — Fördergestell (s. d.) : Beim Fahren auf dem Förder- gerüst. Voreohr. B. §. 8. Fördergestell «., auch Gestell: 1.) bei der Schachtförderung, auch Schachtgestell, Korb, Förderkorb, Gerippe, Schachtschale: a.) ein in der Regel aus starken Eisenschienen gebildetes , zur Aufnahme eines oder meh- rerer Wagen (s. d.) in deT Weise vorgerichtetes Gestell, dass die Wagen neben bez. hinter einander oder in besonders hergestellten Etagen (s. d. 2.) Aber einander eingeschoben und demnächst in diesem Gestelle ausgefördert werden : Die Förder- gestelle [im Saarbrucken'schen] sind ganz von Schmiedeeisen. Der Boden ist mit dop- peltem Schienengleise versehen ; ausserdem befindet sich noch eine einfache Schienenba/m in der Mitte, damit bei einfacher Förderung die Last m der Mitte des Gestelles ruht. Zwei einfache in Charnieren bewegliche eiserne Griffe schliessen dasselbe vorn tsnd hinten. Z. 3., B. 187. Auf Steinkohlengruben sind hin und wieder Fördergestelle mit zwei Etagen m Anwendung gekommen; im Allgemeinen zieht man jedoch bei neuen Anlagen vor, zwei Wagen neben einander auf das Gestell zu bringen. 8., A. 190. Serlo 2., 71. ; b.) ein Gestell aus starken Eisenschienen mit festem Boden und Dach zum Ein- und Aus- fördern von Personen : Das Förde rgestell muss oben mit einem soliden Dach versehen sein, welches die Fahrenden sowohl gegen den Niederfall der Schurzkette und des Seils als auch gegen andere etwa im Schac/tte herabfallende Gegenstände schützt. Aohenbach 70. Jahrb. 2., 23.*- — 2.) bei der Streckenförderung: ein auf vier Rädern ruhendes Gestell, auf welches die Wagen gesetzt und auf welchem sie demnächst fortgefördert werden: Z. 3., B. 186. Forderhaspel m. — Haspel (s. d.) : v. Soheuchenatuel 78. Förderhund m. — Hund (s. d. 1.) : Jahrb. 2., Beil. 10.* Z. 1., B. 33. Forderkasten m. — Kasten (s. d. 2.) : Die fast kubisch gestalteten Förder- kasten. Z. l.,B. 18. FÖrd er korb m. — Fördergestell (s. d.): Z.2., A. 383.; 3., B. 47.; 10., B.85. ForderkOSten Mehrz. — im e. S. die lediglich durch die Ausförderung der gewonnenen Mineralien aus den Grubenbauen auf die Erdoberfläche entstehenden Koten ; im w. S. alle durch die Förderung und Gewinnung erwachsenden Kosten : Wenckenbach 47. Förderkübel m. — Kübel (s. d.) : v. Soheuchenatuel 148. Fördermann m. — ein Bergarbeiter, welcher fördert (s. fördern 1.): Lei- stungen der Förderleute. Lottner 361. Fördermaschine/. — im w. S. jede Maschine, mit welcher gefördert wird (s. fördern 1.), z. B. Haspel, Göpel ; im e. 8. eine Dampfmaschine zur Förderung, Förderdampfmaschine: Z. 8., A. 71.; 10., B. 62. ** Fordern tr. — fördern (8. d.) : Wenn die Zechen nicJU tieff oder Wassemöthig seyn, oder nicht viel Ertz und Bergk zu fordern haben, braucht man die Haspeln, wann aber die Zechen Heß \ und viel f ordern s haben, da brattchet man die Gäpel. LohneysB 60. Schles. BO. 28., 3.; 75., 3. Br. 983. 1037. Forderung der Erze. Stein- Kohlen-Forderung. Schi. BO. 50. 51. Br. 886. 887. Digitized by Google 1 92 Fördern — Förderniasnöthig. Fordern tr. — l.) fortschaffen; a.) gewonnene Mineralmassen: die- selben aus den Grubenbauen auf die Erdoberflache oder in den Bauen selbst von einem Orte an den andern schaffen : Fördern heist das Erb, Gänge oder Berg9 aus der Grube zu Tag ans oder in der Grube /arischaßen. Seh. 2., 31. H. 138. a- Man fördert in der Grtibe : mit Hand-Fördertrögen , in welche die abgebauten Mineralien mittelst gekrümmter Schaufeln .eingeschaufelt werden und die ein Mann dem andern m die Höhe reicht; mit Förderhunden, kleinen Karren, welche Arbeiter auf hölzernen Geleisen fortbe- wegen ; in Kabeln, Tonnen, welche m Schächten an Seilen hangen und durch Menschen, Totere, Wasser- oder Dampf kraft in die Höhe gesogen werden ; auf kleinen Kähnen in unterirdiechen Kanälen ; über schiefe Flächen in der Grtibe mit auf kleinen Rädern ge- stellten , an einem Doppelseile befestigten Karren ; in geschlossenen Kanälen (Bollen) nach abwärts, wobei die losen Mineralien m dieselben geworfen werden und durch ihre Eigen- schwere hinabkoüern. V. Soheuohenstuel 79. Wo die StöUner ihren Berg und Ertz durch der Moosen Schacht an Tag fördern wollen, das mögen sie thun. Span £R. 8. 293. Wenn das gute reiche Silber-Ertz nachgeschlagen wird, so soll man es alsobald . . m ver- sc/dossenen Kübeln aus der Gruben an lag fördern. 322.; b.) Personen: dieselben in einen Schacht hinablassen oder daraus heraufziehen entweder am Seile mittels Haspels oder in Fördergestellen mittels Fördermaschinen oder auf der Fahrkunst : Es ist verboten, in einem untl demselben Schachttrumm Menschen und gleichseitig Erze, Kohlen oder Berge zu fö rdern. Achenbaoh 6 1 . Beim Fö rdern von Menschen ist eine massige Geschwindigkeit in Anwendung zu bringen. Beim Ausfördern kann dieselbe ohne Gefahr grösser sein als beim Einfördern. 70. Sowohl in England als m Süd- wales werden die Arbeiter und Beamten mit der Fördermaschine in die Schächte hinein und wieder heraus gefördert. Z. 3., B. 60.; c.) Baue: die darin gewonnenen Mineralien oder die in Folge eines Bruches hereingestürzten Gebirgsmassen voll- 8 tändig fortschaffen ; die Baue leer fördern : Dieses Arbeiten [des schwimmenden Gebirges] ist öfters so gross, dass das Joch mit den Pfählen beträchtlich gehoben und der Schacht bis in die Höhe eines Lachters verschlammt wird. Ereignet sich dies , so muss der Schacht wieder rein gefördert . . werden. Karaten Arch. f. Bergb. 2., 156. — **2.) Arbeiter: dieselben anlegen (s. d.) : Vmb das Jahr 1350 waren . . zwischen Erber sdorff vnd Bertelsdorff wol funffzig fündige Zechen vorhanden gewesen, vnd wol bei tausend Hey er oder Arbeiter g efö rdert worden . Albinufl 1 9 . Welcher Häuer oder anderer Arbeiter nicht abkehren , sondern betrügUch abgehen , und von seinem Gedinge entweichen würde, der oder dieselben sollen . . mit anderer Arbeit auff keiner Zeche gefördert werden. H. 159.a- Schichtmeister sollen wohl auff sehen, was die Steiger vor Häuer und Arbeiter fördern. 339.*- Anm. Fördern eigentlich: vorwärts bringen, von förder, fürder (eiaem alten Kom- parativ von fort): ferner, weiter. Sanders 1., 477. c — Veraltete Formen sind: fodern, for- dern, fudern, fürdern: s. d. — Vergl. auch aus-, einfördern. **Forderni8S /. — l.) Förderung (s. d.): Nun ist auff manchem Gebäude die Förderniss viel, nachdem viel Häuer gefördert [angelegt] werden, . . dass offhnals die Förderniss Tag und Nacht fortgehen muss. Eössler 51 .** Wasser- und Berg- Förderniss. H. 289. *• Die Werkzeuge, mit denen gefördert wird , sind Je nach der Art der Förderniss verschieden, v. Hingenau 83. — 2.) Bergarbeit (s. d. und för- dern 2.): Wergern vnd trewUch arbeit, der bekompt immer fördernuss, vnd darf geschworne vnd Steiger nicht an vnd nachlaufen vnd vmb arbeit bitten, man schickt nach im vnd beut im fördernuss vnd dienst an. M. 24. b* ** FÖrdernissnÖthig a. — in Noth, Bodr&ngniss wegen Mangels an den sur För- derung erforderlichen Grubenbauen oder den sonstigen hierzu nothwendigen Vorkeh- rungen : Wann einer Grube von einer andern mit Wetter oder Abbauung des Wassers oder mit Förderniss geholfen werden kann , so soll solches gestattet werden . . . Und gleichwie dann hierdurch einer Wasser- , Wetter- oder Fö rderniss nöthigen Grube ein grosser Digitized by Google Förderrolle — Förderung. 193 Nutzen und Erleichterung zuwachsen kann; Also wollen wir, dass solches der andern Grube ohne alle Gefahr . . beschehen soll. Hüttettb. BO. 20. W. 96. Forderrolle/. — s. Rolle. Forderschacht m. — s. Schacht. Forderschale/. — Fördergestell (8. d. 1.) : Bei nicht grossen Geschwindig- keiten haben die Gestelle die einfache Gestalt von Förderschalen mit dreieckig geformten Seitenwangen. Serlo 2., 71. Förderschalen für 2 neben einander stehende Gefässe. Jahrb. 1., Beil. 21 > Fordersteuer/. — s. Steuer. Forderstollen m. — s. Stollen. Fordertonne/ — Tonne (s. d.) : Berggeist 12., 27.c- Fordertrog m. — Bergtrog (s. d.) : v. Scheuchenstuel 79. * Fördervolk n. — Gesammtheit der bei der Förderung beschäftigten Berg- arbeiter, Förderleute (vergl. Berggesinde) : Zur Sicherung des Fördervolks . . den Schacht beim Gange der Förderung verschUessen. Karsten Arch. f. Bergb. 7., 450. Forderung/., auch Forderung, Förderniss — 1.) das Fördern (s.d. 1.): Unter Förderung versteht der Bergmann den Transport der losgewonnenen Massen, seien dies nun unhaltige werthlose Gesteine oder nutzbare Fossilien. Lottner 359. Eine Masse Gestein, . . 90 Kubiklachter entfaltend, hatte sich losgezogen, den Schacht beträcht- lich beschädigt und viel Arbeit und Förderung veranlasst. Karsten Arch. f. Bergb. 4., 297. Während der Förderung unter den Schacht treten. Bergm. Tasohenb. 2., 240. Im Allgemeinen wird man als Grundsatz annehmen können, dass bei der Förderung von Menschen die Belastung des Seils nicht mehr als halb so viel betragen dürfe, als diejenige bei der gewöhnlichen Förderung. Aohenbach 70. Von Förde- rung [Anstalten und Vorkehrungen, welche zum Zweck der Förderung getroffen werden müssen] verstanden sie ' wenig und vom Wetterwechsel gar nichts. Jahrb. 1., 411> Bergförderung: a.) die Ausförderung des unhaltigen Gesteins (der Berge) aus den Grubenbauen : Da . . ein Stolln in einen Schacht durchschlüge, mag er seine Gerinne . . übern Schacht legen, doch dass er die Massen [die Besitzer der Maassen, des Feldes] an ihrer Berg-Forderung nicht hindere. N.K.B0.32. Br.41. Die Schächte, durchweiche die Berg-Förderung von denen Stollen geschiehet. Churs. St.O. 17. Br. 460. Die Förderung trennt sich in die Kohlen- und Bergeförderung , welche abgesondert in ver- schiedenen Schichtzeiten stattfindet. Z. 12., B. 154. [Es] fand auf 7 Schächten vom Ab- teufen eine Bergförderung statt. Mansf. V. B. pro 1866. pag. 6.; b.) eine Steuer (8. d.) für die Benutzung fremder Grubenbaue zur Förderung: Churs. BO. 51. Br. 381. — Brems-, Bremsberg-, Bremsschachtförderung: Förderung in Bremsbergen, Bremsschachten (s. d.) : Karsten Arch. f. Bergb. 7., 403. ff. Lottner 361. 362. Serlo 2., 52. ff. Z. 12., B. 168. — Dampfmaschinenförderung: Förderung mittels Dampfmaschinen : Karsten Arch. f. Min. 6., 109. Die Grube B. ging von der Haspel- zur Dampf maschinenförderung über. Z. 15., A. 92. — diagonale Förderung: Förderung in Diagonalen (s. d.) — ein-, zweitrüm- mige Förderung: s. eintrümmig. — Etagenförderung: Förderung in Förder- gestellen mit Etagen (s. d. 2.) : Z. 8., 192. ; 12., B. 254. — Erzförderung: För- derung von Erzen : Z. 11., B. 88. — flache, geneigte Förderung: Förderung auf einer flachen, geneigten Ebene : Von den beiden auf dem Schichte . . aufgestellten Fördermaschinen besorgt die eine die seigere Förderung in diesem Schachte , die andere die unterirdische flache Förderung auf der . . Strecke, auf welcher letzteren abgeschlagen und an die seigere Förderung angehängt wird. Z. 15., A. 136. Mansf. V. B. pro 1866. pag. 6. — Göpelförderung: Förderung mittels Göpels (s. d.) : Karsten Arch. f. T«ith, B«rgwörterbuch. 25 Digitized by LjOOQLC 194 Förderung. Bergb. 7., 448. ff. — Grubenförderung: Förderung in unterirdischen Bauen, in der Grube : Man hat zu unterscheiden Grubenförderung und Tageförderung und als Verbindung beider Schachtförderung. Serlo 2., 3. Wenn eine Tages- förderung mit der Grubenförderung in unmittelbarer Verbindung steht, . . so muss man hierauf bei der Anlage der Tagesstrecken Rücksicht nehmen und die Sohlen weiter von einander entfernt nehmen um die Tagesförderung zu concentriren und länger an einem und demselben Punkte gebrauchen zu können. Karsten Arcb. f. Min. 6., 42. — H a 8 p e 1 förder ung : Förderung mittels Haspels (s. d.) : Die Haspelförderung ist die älteste Methode der Schachtförderung und folgt unmittelbar dem Herausziehen mittelst der Hand. Serlo 2., 65. Karsten- Arch. f. Bergb. 7., 417. — Hundeforderung: Förderung in Hunden (s. Hund l.): Die Manipulation bei der Hundeförderung besteht darin, dass der Schlepper oder Hundestösser, beide Hände auf den HuUertheil des Hundes auflegend und auf denselben zugleich etwas aufdruckend, den Hund vor sich her- schiebt, jedoch ohne die Vorderräder von der Sohle aufzuheben. Karsten Arch. f. Bergb. 7., 123. — Kabelförderung: Förderung mittels Kabels (s. d.) : Z. 6., B. 172. — Kahnförderung: Navigationsförderung (s. d.) : Serlo 1., 208. — Karren förde- rung: Förderung in Karren (s. d.) : Karsten Arch. f. Bergb. 7., 106. — Kohlen- förderung: Förderung von Kohlen: Z. 4., B. 181. ; 12., B. 155. — KttbelfÖrde- rung: Förderung in Kübeln (s. d.) : t. Scheuohenstuel 148. — Förderung über die Kratze: Förderung in Bergtrögen (s. d.), in welche die zu fördernden Mineralien mit der Kratze (s. d.) eingescharrt werden: v. Soheuohenstnel 79. — Förderung über die doppelte, gedoppelte Kratze, Über mehrere Kratzen: diejenige Art und Weise der Förderung , bei welcher die Fördermassen auf dem Wege von dem Gewinnungsorte bis zur Erdoberfläche einmal bez. mehrmals aus- und wieder eingeladen werden : Wenn man eine K/tür dort, die andere da, bald über sich, bald unter sich, bald ebensöhlig . . wollte arbeiten lassen, wobey die Erze bald über sich, bald unter sich, und wie man bergmännisch zu reden pflegt, über mehrere Kratzen gefördert werden müssen. Delius §. 327. Die Schutte * . müssen so an- gelegt seyn, dass sie auf die Hauptfördemissstrecken gehen, damit die dahin gestürzten Berge , Erze . . nur ein Mahl eingeladen und gleich auf die Füllörter gelaufen werden können. . . Ueberhaupt muss die Förderniss über mehrere Kratzen . . ver- mieden werden. §. 400. Wenn der Hundlauf nicht ununterbrochen bis an den bestimmten Ort geschehen kann , sondern wenn die Berge etwa durch einen Schutt hinabgestürzt und von da erst wieder weiter gefördert werden müssen, so wird diese Förderniss über gedoppelte Kratzen so angesehen als wenn von vwey besonderen Oertern gefördert würde. §.406. Schemn. Jahrb. 14., 92. — Lokomobilförderung: Förderung mittels Lokomobilen: Z. 15., A.82. — Lokomotivförderung: Förderung mittels Lokomotiven: Z. 12., B. 172. ff. — Maschinenförderung, maschinelle För- derung : im w. S. Förderung mittels Dampfmaschinen überhaupt ; im e. S. Sefl- förderung (s.d.): Z. 12., B. 168. ff.; 10., B. 65. — Menschenförderung: Streckenförderung, bei welcher die Fördergefösse durch Menschen fortgeschafft werden, im Gegensatz zu Pferd eförderung: Streckenförderung durch Pferde: Karsten Arch. f. Min. 6., 103. — Navigationsförderung: Förderung zu Wasser (in Booten), insbesondere auf schiffbaren Stollen (s. d.) : Karsten Arch. f. Bergb. 2., 56. ff. ; 4., 147. ff. Navigationsförderung. Diese Fördermethode erfordert tiefe Wasserseigen oder die Möglichkeit, durch Schützen, Schleussen, Dämme die Wasser auf- spannen zu können ; am besten eignen sich daher Stolln. . . Jedenfalls sind grosse Dimen- sionen nothwendig. Serlo 2., 50. — Pferdeförderung: Streckenförderung durch Pferde : In den Abbaustrecken wird [auf den englischen Gruben] m der Regel mit Menschen gefördert, weil diese Strecken zur Pferdeförderung nachsureissen und vor- zurichten in Rücksicht auf das geringe Förderquantum , welches durch dieselben hindurch zu fördern ist, zu kostbar sein würde. . . In den Hauptstrecken findet beinahe aufaßen Digitized by Google Förderung. 195 Gruben Pf erdeförderung statt. Karsten Arch. f. Min. 6., 102. Lottner361. Serlo 2., 37. ff. Z. 10., B. 73.; 12., B. 162. — rollende Förderung: Förderung mit FördergetiUsen, welche auf Rädern ruhen (Karren, Hunde, Wagen) : Karsten Arch. f. Bergb. 7., 89. — Roll-, Rolllochförderung: Förderung durch Rollen, Roll- löcher (s. d.) : Karsten Arch. f. Bergb. 7., 408. — rutschende Förderung: schleifende Förderung (s. d.) : Karsten Arch. f. Bergb. 7., 89. — Schachtförde- rung: Förderung aus Schächten: Karsten Arch. f. Bergb. 7., 417. ff. Lottner 362. ff. — schleifende Förderung: Förderung mit Fördergefässen, welche durch Schleifen fortbewegt werden (Schlitten, Schlepp-, Schleif tröge) : Nach den Gerät/im, deren man eich bei der Streckenförderung bedient, zerfällt dieselbe in die schleifende oder rutschende Förderung und in die rollende. Karsten Arch. f. Bergb. 7., 89. — Schleif trog-, Schlepptrogförderung: Streckenförderung mit Schleif- oder Schlepptrögen (s. d.) : Das Verfahren bei der Schlepptrogförderung ist sehr «n- fach. Man bedient sich dazu eines Sieheugs , welches entweder über eine oder über beide Schultern des Schleppers gelegt wird. Beim Schleppen legt sich der Schlepper stark ins Zeug, so dass die Richtung des Zugs gegen den Schlepptrog keinen zu spitzen Winkel macht. Vorzüglich hilft er sich mit beiden Händen , die Thür stocke und hervorspringenden Ecken in den Förderstrecken ergreifend und sich an denselben fortziehend. In den sehr stark ab- fallenden Strecken geht der Schlepper rückwärts vor dem Schlepptroge her und lässt ihn so aümähUg herunter. Karsten Arch. f. Bergb. 7., 91. — Schlittenförderung: Streckenförderung mit Schlitten (s. d.) : Karsten Arch. f. Bergb. 7., 99. ff. Z. 3., B. 166. 168. — schwimmende Förderung: Navigationsförderung (s. d.) : Serlo 2., 5. — seigere Förderung: Förderung in einer senkrechten (seigeren) Ebene (in seigeren Schächten) : Z. 15., A. 136. — Seilförderung, auch horizontale, maschinelle Seilförderung, maschinelle Streckenförderung: Förderung auf Steinkohlenbergwerken in Strecken mittels feststehender (stationärer Dampf- maschinen durch Bewegung eines Förderseils mit angeschlossenem bez. einge- schaltetem Wagenzuge : Man hat die verschiedensten Systeme zur Anwendung gebracht. A.) Mit Seil: 1.) mit Seil ohne Ende, so dass dasselbe in sich geschlossen ist, a.) mit con- tinuirlicher Bewegung , wobei doppelte Spur erforderlich ist, um den beladenen Zug nach der einen, den leeren nach der anderen Richtung gehen lassen zu können, b.) mit alterni- render Bewegung, wobei einfache Spur genügt; 2.) mit Seil, welches durch Einschalten des Zuges geschlossen wird, a.) mit einfacher Spur, wo man das Seil als Vorder- und Hinter- seil benutzt, b.) mit doppelter Spur; 3.) mit zwei getrennten Seilen, deren Jedes durch eine besondere Maschine an den beiden Endpunkten der Bahn auf- und abgewickelt wird, so dass also durch die eine Maschine der volle Zug vorgezogen, durch die andere der leere Zug zurückgezogen wird; B.) mit Kette ohne Ende. Serlo 2., 40. ff. — söhlige Förderung: Förderung auf einer horizontalen (söhligen) Ebene (in söhligen Strecken, Stollen^oder über Tage). — S o o 1 förderung : Förderung von Soole mit- tels Pumpen aus Soolschächten. — Stoll en förderung: Förderung in Stollen (s. d.): Lottner 365. — Strecken förderung: Förderung in Strecken (s. d.) und strecken- artigen Bauen: Karsten Arch. f. Bergb. 7., 89. Serlo 2., 4. ff. — T a g e förderung : Förderung auf der Erdoberfläche (über Tage) : Karsten Arch. f. Min. 6., 42. Serlo 2., 103. ff. Z. 3., B. 54. — tragende Förderung: diejenige gegenwärtig nur noch aus- nahmsweise bei derben edlen Erzen vorkommende Förderung, bei welcher diese Erze von den Förderleuten getragen werden entweder mit Beihülfe von Behältnissen (Säcken, Körbchen) oder ohne solche: Bergm. Tasohenb. 1., 168. Lottner 360. — unterirdische Förderung: Grubenförderung (s.d.): Z. 10., B. 84. ; 12., B. 166. Mansf. V. B. pro 1866. pag. 6. — Wagenförderung: Streckenförderung mit Wagen (s. d.): Karsten Arch. f. Bergb. 7., 135. ff. Lottner 360. ff. — Wasserförde- rung: a.) Ausförderung von Wassern aus den Grubenbauen: Trüge siehe zu, dass einer andere Schächte zum Ansitzen, Wasser- und B er g-F Order niss brauchen Digitized by Google 196 Förderwagen — Fossil. mäste. H. 289.*- Sind bei dem Abteufen Wasser zu ziehen, so kommt über jede Abthei- lung [des Schachtes] ein Haspel, der eine zur Berg-, der andere zur Wasser-Förde- rung. Z. 1., B. 12.; b.) NavigationsfördeniDg (s. d.). — Wechselförderung: diejenige Art und Weise der Streckenförderung, bei welcher in Wechseln (s. Wech- sel 4. b.) gefördert wird: In den Hauptförderstrecken findet [bei dem Steinkohlen- bergbau in den Niederlanden] jederzeit Wechselförderung statt und jeder Schlepper hat einen bestimmten Theil der Strecken, über welchen er die ganze Förderung laufen muss. Karsten Arch. f. Bergb. 10., 223. in Förderung kommen , treten, stehen, sein; von Bergwerken : müden Betriebsarbeiten so weit fortgeschritten sein, dass eine geregelte Gewinnung der den Gegenstand der Verleihung bildenden Mineralien und die Ausförderung der so ge- wonnenen Mineralien stattfindet, und zwar mit dem Unterschiede, dass ,,in Förde- rung kommen, treten* * den Anfang, Beginn des Abbaues und der Förderung be- zeichnet, während ,,in Förderung stehen, sein*' gebraucht wird, wenn Abbau und Förderung schon seit längerer Zeit erfolgt : Eine Grube kann im Betriebe seyn , ohne deshalb in Förderung zu stehen. Letzteres ist der Fall, wenn das Mineral, dessen Gewinnung der Gegenstand der erhaltenen Verleihung ist , zu Tage gebracht wird. Von einem Stollen kann man daher nur sagen, dass er belegt, oder im Betriebe sey ; aber nicht, dass er in Förderung stehe. Karaten §. 194. Die Grubengebäude wurden vollendet. . und die Zeche trat mit dem letzten Quartale in Förderung. Z. 15., A. 72. Con- cessionen auf Steinkohlen, wovon 20 im Betrieb und 17 in Förderung waren. Z. 10., A. 77. Es waren im Ganzen 73 Gruben im Betriebe, von jeden jedoch nur 31 in Förde- rung standen. 8., A. 85. Der H. Schacht ist . . im Laufe des Jahres in Förde- rung gekommen. Mansf. V. B. pro 1866. pag. 4. Die Steinkohlengruben hatten viel durch starke Wasserzugänge zu leiden und mehrere kamen deshalb ausser Förde- rung. Z. 15., A. 70. 2.) die Quantität der in einem bestimmten Zeiträume in einem Bergwerke ge- wonnenen und zu Tage gebrachten Mineralien : Die Kobeld- Förderunge von Anno 1642. an. Meiser 437. Unrichtige Angabe der Förderung. Bergm. Tasohenb. 2., 240. Die alte Strenge \ die alte Sparsamkeit sind nicht mehr Sitte, und so isfs kein Wun- der y dass man unsre Förderung gut verkaufen mttss , wenn Ausbeute herauskommen soll. Jahrb. 1., 4t0.a# Der Absatz war . . sehr lebhaft, so dass an manchen Tagen die ganze Förderung der Grube zur Befriedigung der Nachfrage nicht ausreichte. Z. 15., A. 80. Die Förderung ist auf 6000—7000 Ltr. täglich gestiegen, ibid. — 3.)- mundartl. (Schlesien) ; Gewinnung von Eisenerzen: Bergwerke, welche für Rech- nung des Staats betrieben werden und zwar entweder auf Grund eines allgemeinen Rechts- titels . . oder in Folge besonderer Reservirung einzelner Fela% . . oder durch Erwerbung unter lästigem Titel wie z. B. einzelne Eisensteinförderungen in Oberschlesien. v. Oarnall 1. Einstellung vieler Eisen er zför der ungen. Bergm. Taschenb. 1., 51. Förderwagen m. — Wagen (s. d.) : Karsten Arch. f. Bergb. 7., 146. Z. 2., A. 373.; 3., B. 196. 197.; 12., B. 158. Forste/. — Firste (s. d.) : Die Forste und Sohle der Erbstölln. 8. BG. §. 183. Fossil n. — 1.) im w. S. Mineral (s. d.) überhaupt: Alle Fossilien, woraus Metalle und Halbmetalle gewonnen werden können, gehören, in Ermangelung besonderer Provinzialgesetze , zum Bergwerksregal. . . Andere Fossilien hingegen, die in ihrer natürlichen Gestalt sogleich zum ökonomischen Gebrauche bei Künsten , Handwerken , oder zum Bauen genutzt zu werden pflegen, gehören dem Eigenthümer des Grundes und Bodens. A.. L. R. 2., 16. §§. 69. 72. Die Aufsuchung der zum Bergregal gehörenden Fossilien. L. D. B0. §. 6. ♦Industrialfossil : ein Fossil, über welches dem Eigenthümer des Grundes und Bodens , in welchem es vorhanden ist , die alleinige Verfügung zusteht : Die Digitized by Google Frei — Freie. 197 nicht vorbehaltenen, somit ein Zubehör des Grundeigenthumes bildenden Mineralien werden bergrechtlich „Industrialfossilien" genannt. Wenzel §. 202. 2.) ein mehr oder weniger zu Gestein gewordener, mineralisierterUeberrest orga- nischer Körper : Das hauptsächliche Material der festen Erdkruste wird von dem Mineral- reiche geliefert, indem ausser den Mineralien nur noch Fossilien, d. h. Ueberreste von Thier- oder Pßanzenkörpern vorkommen. Naumann 1., 414. 415. Die Gesteine bestehen zunächst theils aus Mineralien, theils aus Fossilien; aber auch diese letzteren befinden sich, seltene FäQe ausgenommen, in einem mehr oder weniger mineraUsirten Zustande und hönnen in allen Fallen doch nur als abgestorbene, der anorganischen Natur schon längst -anheim ge- fallene Ueberreste ehemaliger Thiere und Pflanzen betrachtet werden. 417. Die fossil- haltigen Gesteine enthalten die organischen Ueberreste entweder nur vereinzelt und zerstreut, oder mehr oder weniger zusammengedrängt; ja, in vielen Fällen werden die Fossilien so vorwaltend, dass sie den grössten Theil der Gesteinsmasse ausmachen ; in einigen Fällen end- lich erscheint das ganze Gestein wesentlich und ausschliesslich aus den Ueberresten organi- scher Körper zusammengesetzt. 424. Anm. Fossil aas dem lateinischen fossile (von fodere, graben), etwas aus der Erde Ge- grabenes. Vergl. Mineral, Anm. ( Frei a., auch bergfrei — Frey heissen die Objekte des Bergwerks, welche ent- weder noch niemand bergüblich in Besitz genommen hat, oder welche schon im Besitze tearen, jedoch von dem Besitzer tvieder verlassen wurden, oder demselben aus gesetzmässigen Ursachen wieder entrissen und noch nicht oecupirt worden sind. Hake §. 152. Freies- leben 72 Wo ein Erbstollen mit seinem Bau, Klüfft, Gang oder Erzt in f regem Gebirg oder alten Zechen, so verlassen und f reg lägen, erreichen . . und begehren würde y die sollen ihm für anderen geliehen werden. Ung. BO. 3., 3. W. 177. Freiball m., auch Frei verbau, Verbau — s. freibauen 2. Freiballon, auch frei verbauen, verbauen — I.) tr. ; Kuxe: bestimmte Kuxe (Freikuxe) zu einem Beitrage zu den Betriebskosten nicht heranziehen, gleich- wol aber im Falle der Ausbeute den Besitzern derselben die darauf entfallende Aus- beute entrichten : Wir wollen . . , daz von der gewerkhschafft bey Irer Zech zu vtider- halltung des Gottsdiennsts vnd der Armen leut, so von dem Perkhwerch schad/uifft werden, Am Guggus [Kux] vnd der Gemain daselbst aber Ain Guggus . . ganezfreygepaut werden. Urk. v. 1530. Graf Sternberg U. B. 158. Was den Erb-Kuxs betrifft, . . selbiger soll allemahl fr ey gebaw et werden. Churk. BO. 3., 19. Br. 568. Eine jede Gewerkschaft . . soUfürohin in 136 Kuchse getheilet seynf wovon 12$ Kuchse verzubussety 2 Erb -Kuchse aber für Uns als Landesherrn, 2 Grund -Kuchse für den Grundherrn, 2 Kuchse zur Erhaltung Kirch- und Schule und 2 Kuchse für die Knappschafts- und Armen-Casse fr ey gebaw et werden. Cl. M. BO. 30., 1. Br. 857. Kanten §. 244. II.) refl. ; auch sich freiverbauen, sich bauen, im Freibaue (Frei- verbaue, Verbaue) stehen; von Bergwerken : einen grade die Betriebskosten deckenden Ertrag gewähren , so dass eine Zubusse nicht erforderlich ist , aber auch keine Ausbeute vertheilt werden kann : Bey Wegfall der Zubusse kann man erst eigent- lich sagen: das Gebäude bauet sich fr ey. Wagner B. V. 38. Es ist von dem Stahl- berg [bei Musen im Siegen'schen] wohl bemerkungswerth , dass derselbe höchst wahr- scheinlich «w den wenigen Gruben gehört, die nie Zubusse erfordert, sondern von dem ersten KeÜhauen- oder Fäustel-Schlage an gleich Ausbeute gegeben oder sich zum allerwenigsten freigebaut haben. Karaten Arch. f. Bergb. 18., 28. Freibauzeche /. — eine im Freibaue stehende , sich freibauende Zeche : s. freibauen und Zeche. Freie n., auch Berg freies, landesherrliches Freies, freies Feld, freies Gebirge, — der Bezirk, innerhalb dessen die dem Verfügungsrechte des Grundeigentümers entzogenen Mineralien frei sind, d. h. von Jedermann unter Digitized by Google 198 Freien — Freierkennung. Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften aufgesucht und gewonnen werden können, weil entweder noch Niemandem eine derartige Berechtigung ertheilt worden oder weil der Berechtigte seines Rechtes wieder verlustig geworden ist: Frey es heistet y so nicht gemuthet oder hinwiederum aufflässig worden ist, und einem jedweden frey stehet, Muthung dar auff einzulegen. H. 139.** Buwet eyn man uf dem hangenden oder uf dem leginden [Liegenden] also, das man nicht enweys [weiss], op ys cm dem berge gehöre adir eynfreyesseye. Igl.BR.C. Klotesoh2l5. Freib. BR. Klotuch 239. Schemn.BR. W. 165. Alt Zechen für vnser fr iess muthm. Churtr.BO. 3.,9. Bf. 114. Was nicht frey es, sondern vorher verliehen, hon nicht gemutet oder zum andern mal verliehen wer- den. Span B. U. 37. ' im Freien liegen : sich im Freien befinden: Ob die Zechen, Hallen, Zechen- heuser oder andere Orter zum Bergkwerck gehörig . . in Kö : Mai: [Königlicher Maje- stät] freyes legen vnd gefallen teeren. J.BO. 2.,82. Ursp. 151. [Beim Anbringen von Muthungen] darauf Rücksicht nehmen : ob das Object, welches gemuthet werden soll, zum Bergregal gehört, ob es wirklich vorhanden ist und ob es im Freyen liegt. Hake §. 152. Hat die Grube über ein Jahr im Freien gelegen. Köhler 264. — in 's Freie fallen, verfallen: a.) von Bergwerkseigenthum : wieder Gegenstand der Muthung und Verleihung werden , weil der frühere Eigenthümer auf sein Recht entweder freiwillig Verzicht geleistet hat oder dessen verlustig erklärt worden ist : Eine Zeche fället auff mancherley Weise ins Fr eye, fümehmlich, wenn solche nach beschehener Muthung, ohne sonderliche Zulassung des Bergmeisters, binnen 14 Tagen nicht bestätiget wird. . . Oder wenn auff solcher Zeche ausser erlangter Frist, wöchentlich zum wenigsten nicht drey anfahrende Früh - Schichten gearbeitet, und selbige von einem andern frey gefahren wird. Item : wenn in 4 Quartalen das ordentliche Recess-Geld unabgeführet bleibet. H. 139.*- Ein Bergwerkseigenthum kann von seinem Besitzer entteeder freiwillig verlassen , auflässig geworden sein , oder es hat die Nichtbefolgung berggesetzlicher Vor- schriften den Verlust des Eigenthums zur Folge gehabt. In beiden Fällen fällt dasselbe in das landesherrliche Freie wieder mrück. Karsten §. 177. Wer sein gebew leset brach liegen, oder erhell es mit fristen vnd listen, . . das feilet billich wider ins frey. H. 21. *• Ins Gefreye gefallen seyn. Lohneyss 326. Das Insfreief allen de* Grubenfeldes erstreckt sich auf alle dazu gehörigen Grubenbaue. 8. W. B(J. §. 180. Da nach abgeschnittenen Anbrüchen die übrigen Mitgewerken die Lust verloren , so ist solcher [Gang] aus Mangel der Zubussen wieder ins Freie verfallen. Feithner 130. Ver- fällt ein Freischurf . . in das Freie. Oestr. Bö. §. 181.; b.) auch übertragen: aufhören, verschwinden: Nie falle der Frohsinn des Bergmanns ins Freie , so lang, als ein Knappe noch lebt in der Welt. Liederkranz 64. Anm. Ueber die Erwerbung von in's Freie gefallenem Bergwerkseigenthum vergl. a.) für das ältere Recht: Karsten $. 56. §§. 177. ff., Schneider % 104.; b.) für da« neuere Recht die Berggesetze für Sachsen- Weimar $. 178., Schwarzburg-Sondershause n$. 171.,Oester- reich $§.'260. ff., Anhalt-Dessau^. 17., diepreussischen Staaten $$. 14. 16., Braun- schweig SS-, 15. 17.. Sachsen-Meiningen Artt. 14. 16., Gotha §$. 14. 16., Baiern Artt. 14. 16. ** Freien tr. — ein Bergwerkseigenthum: dem Besitzer desselben die nachge- suchte Genehmigung zur zeitweisen Einstellung des Betriebes ertheilen, ihm Frist geben (s. Frist) : Unsere Bergmeister sollen die Gebäue im Somme*. . . nicht liederlich, noch ohne merkliche Ursache freyen, oder Fristung geben. Ung. BO. 10., 2. W. 188. Einen Bau Jreyen und fristen . 10. ,4. W. 189. Freierkennen tr. — ein Bergwerkseigenthum : dasselbe freierklären (s. Frei- erklärung 2.) : Span BR. S. 204. 217. H. 140.»- I42.a- Freierkennung/. — Freierklärung (s. d. 2.) : Griff 125. Br. 563. Anm. Digitized by Google Freierklären — Freifallapparat. 199 Freierklftren tr. — vergl. Freierklärung : Wenn der Bergherr für sich und seine Nachkommen, auf irgend eine Art mit Vorbehalt des Bergregals erklart, dass jeder Privatperson frei stehe, diese und jene Bergbäue . . bergüblich zu bauen, und daraus Nuzzen und Ausbeute zu ziehen _, oder sonst mit andern daran Teil zu nehmen : So nent man solches das Freierklären [Freierklärung 1.] des Bergbaues oder der Bergwerke und wird ein freierklärtes Feld, eine Gegend, worin Bergwerke Hegen, ein Freies oder Bergfreies genent. Oancrin §. 89. Durch das Freierklären [Freierklärung 2.] gehen alle Hechte, welche eine Zeche genossen hat, verloren. Hake §. 564. Wer eine Freierklä- rung [s. d. 2.] bewirkt, gilt hinsichtlich des freierklär ten Feldes als der erste Muther. L. D. BO. §. 122. Freierklänmg/. — 1.) des Bergbaues: die durch einen Akt der Gesetz- gebung erfolgte Ueberlassung des mit dem Regale begriffenen Bergwerksgutes an den freien Erwerb und Verkehr der Privaten unter gewissen Vorbehalten und Be- dingungen seitens des Staates: Schomburg 16. Freiesleben 17. 40. Freierklärung des Bergbaues. 8. Bö. v. 22. Mai 1851. §. 2. Freierklärung der metallischen Mineralien. Die Aufsuchung und Gewinnung der metallischen Mineralien steht unter Beobachtimg der in diesem Gesetze enthaltenen Vorsc/triften Jedermann frei. 8. BG. v. 16. Juni 1868. §. 3. — 2.) auch Freierkennung: eines Bergwerkseigen- thumes : der Ausspruch der Bergbehörde, durch welchen der Besitzer eines Berg- werkseigenthume« wegen Nkhtbefolgung der gesetzlichen Vorschriften seines durch die Verleihung erworbenen Rechts für verlustig und das Bergwerk, der Erbstollen als ins Freie gefallen erklärt wird : Karsten §§. 177. 224. L D. BO. §§. 119. 120. Freifahren tr. — vergl. Freifahrung: Soh. 2., 31. H. 141.*- Karsten §. 224. I. BO. §. 80. Freifahrstufe/. — s. stufe 2. Freifahrung/. — 1.) vorzugsweise nach älterem Rechte: die auf Grund der Befahrung eines Bergwerks oder eines Erbstollens durch die Bergbehörde zum Zweck der Freierklärung erfolgte Feststellung , dass das Qrubengebäude nicht den gesetzlichen Bestimmungen gemäss betrieben wird: Karsten §. 224. Der Freierklä- rung eines Bergwerkseigenthuims geht eine für diesen Zweck besonders vorzunehmende amt- liche Besichtigung (die Freifahrung ) voraus. L. D. BO. §. 119. — 2.) nach dem Osterreichischen Berggesetze: die seitens der Bergbehörde an Ort und Stelle vorgenommene Untersuchung darüber : ob die sämmtlichen Bedingungen, von denen nach dem Gesetze die Zulässigkeit der Verleihung abhängig gemacht ist, erfallt sind : Jeder Verleihung muss die örtliche Erhebung über deren Zulässigkeit, die Freifahrung , vorhergehen. Die Aufgabe derselben ist: a.) den Bestand des ange- gebenen Mineral- Aufschlusses und die Abbauwürdigkeit desselben . . ausser Zweifel zu setzen; b.) zu untersuchen, ob und mit welchen Abänderungen das begehrte Feld, ohne früher erworbene Rechte zu verletzen, dem Bewerber eingeräumt werden könne, daher ins- besondere den benachbarten Freischürfen, welchen das Vorrecht der Wahl ihres Gruben- feldes zukommt, dasselbe vorläufig zugemessen werden muss; c.)*alle Verhältnisse in öffent- licher Beziehung und zu den betheiUgten Grundbesitzern zu erörtern; d.) die Lagerungs- karte zu prüfen und wenn es nöthig befunden wird, sie zu ergänzen und zu berichtigen. Oestr. BG. §. 54. Volli. Vorsohr. §§. 43 bis 46. Freifall m. — das ins Freie Fallen (s. das Freie.) : Es werden dem Lehen- träger . . die Instruktionen und Bedingungen vorgezeic/met, welche sich auf die Mittel zum gedeihlichen Angriffe des Bergbaues beziehen und ihre Nichterfüllung mit dem Freifalle des Bergwerkseigenthumes bestraft. Schneider §. 222. Freifftllapparat m. — ein zwischen den durch die auf einander geschraubten Bohrstangen gebildeten oberen Theil des Bohrgestänges (das Obergestänge) und den Digitized by Google 200 Freifallbohrer — Freimachet Bohrer mit dem Bohrklotze (das Untergestänge) eingefügter selbstth&tiger Apparat von verschiedener Konstruktion (nach den Erfindern: Kind'scher Freifall- bohrer, Fabian rsches Abfallstück, Werne r'sches Freifallstück), durch welchen das Obergestänge von dem Untergestänge möglichst unabhängig ge- macht, das erforderliche Schlaggewicht in das letztere allein gelegt und dadurch be- wirkt wird, dass die auf das Untergestänge wirkenden Schläge auf das Obergestänge nicht fortgepflanzt und die bei dem stossenden Bohren mit steifem Gestänge nicht zu vermeidenden Brüche im Gestänge vermieden werden : Serlo 1 . , 7 1 . ff. Lottner 339. Freifallbohrer m. — s. Bohrer. Freifallstück n. — ein Freifallapparat (s. d.) : Serlo 1., 77. Lottner 339. Freifluther m. — s. Fluther. Freigedinge ». — s. Gedinge. * Freigeld n. — der Geldbetrag, welcher den Bergarbeitern an den Lohntagen nach Abzug der etwa schon gegebenen Vorschüsse noch ausbezahlt wird : v. Scheu- chenstuel 188. v. Raitung. * Freigrübler, FreigrÜbner m. — ein Mitglied einer Lehnschaft (s. d. 2.), welcher ein bestimmter Theil eines Grubenfeldes zum Abbau überwiesen und dem- nächst der Lohnbetrag entweder nach der Quantität oder nach dem Gehalte der ge- wonnenen Mineralien berechnet wird: Sperges 163. y. Soheuchenstuel 82. 96. Freiheit/. — Bergfreiheit (s. d.). ** Freijahr n. — jedes der Jahre, während welcher der Eigenthümer eines Bergwerks von der Entrichtung des Zehnten gesetzlich befreit war: Dass Unsere mitbawende Gewercken den Bergbau desto baass und mit mehrer Begierde anzugreifen ver- anlasset werden , so wollen wir allen newen anbawenden Gewercken und Zechen , welche auf Silber, Kupffer und Bieg bawen . . . dreg Freg- Jahre von dem ersten Schmeltzen oder gewunnenen Ertz an zu rechnen , hxemit gnädigst geschenchet und nachgelassen haben. Churk. BO. l.y 3. Br. 528. Karaten §. 209. Freikux m. — s. Kux. i ** Freikuxgeld n. — der Ausbeutebetrag, welcher auf diejenigen Kuxe entfiel, welche nach der Bestimmung einzelner älterer Bergordnungen für den Landesherrn frei gebaut werden mussten: y. Oarnall 57. Freikuxgelderfonds m. (in Schlesien) — ein Fonds , gebildet aus den Ein- künften von 2 Freikuxen (!/64 der Ausbeute) eines jeden im Bereiche der schleai- schen Bergordnung in Ausbeute stehenden Bergwerks , welcher für kirchliche und Schulzwecke in den Bergwerksdistrikten verwendet wird: Br. 986. Anm. Fr. BÖ. §. 224. Z. 12., A. 295. Freimachen tr. — 1.) Bergwerke, Erbstollen: dieselben freifahren (s. Frei- fahr ung 1 .) : Baut einer vnßeissig , oder f er et etlich schickt nicht an , so lesst die bergord- nung zu, das man die zech freg mache durch die geschworne, welches geschihett so man in dreien schichten keine arbeiter vorm ort findet , oder spüret, das das gezaw nicht ver- ruckt ist. M. 64> Boh. 2., 31. H. 141.a- L. D. BO. §. 122. — 2.) eine anzugrei- fende Gesteinsmasse durch Beseitigung etwaiger Hindernisse in einen günstigen Zustand für die Gewinnung bringen, dieselbe hierzu vorbereiten: (J. 3., 29. Freimacher m. — derjenige , welcher bei der Bergbehörde die Freifahrung und Freierklärung eines Bergwerkseigenthums veranlasst, um dasselbe demnächst muthen zu können : Wenn eine Zeche freg erkannt, so bleibet dem Fregmacher . . alles Gezähe. H. 1 12.a- Karsten §. 224. Wenn die Grube ohne zureichende Entschuidi- gungsgründe während dreier Frühschichten unbelegt gefunden icird, so wird das Bergwerk dem Neumttther und Freimacher . . verliehen. V. BO. §. 80. Digitized by Google Freimachungsgebühr — Freiverbauen. 201 ** FreimachungSgebÜhr/. — die Gebühr, welche für das Freimachen (s. d. 1.) an die Bergbehörde zu entrichten war: Richter l., 293. ** Freirecht n. — Fristung (s. Frist) : H. 139> **Freisagen tr. — Bergwerkseigenthum : dasselbe freierklären (s. d. und Frei- erkl&rung 2.) : So die Geschwornen die drey fahrenden Schichten Arbeit spüren auffn ge- steint, soll dasselbe Zech nicht fr ey gesagt werden, J. B. G. 2., 6. 1. Urep. 218. Freischicht/. — 8. Schicht. Freisehurf m. — *1) die ausschliessliche Befugniss, innerhalb eines bestimm- ten Distrikts (des Schurfkreises) zu schürfen : Blosse SchürfbetoilUgungen begründen noch nicht ein atisschliessUches Recht zum Schürfen. . . Ein ausschliessliches Recht auf ein bestimmtes Schürf feld wird erst erworben, wenn der Schürfer der Bergbehörde den Punct anzeigt, an welchem er einen Schurfbau zu beginnen und das Schurfzeichen zu setzen beabsichtiget. Von dem Zeitpunkte angefangen, als diese Anzeige bei der Bergbehörde ein- kömmt, hat der Schürfer für den angezeigten Punkt das ausschliessende Befugniss des Schürfern, d. i. einen Freisehurf. Oestr. Bö. §§. 21. 22. T. Hingenau in Z. f. BR. 2., 297. ff. — **2.) das Freischürfen (s. d. 1 .) : y. Hingenau in Z. f. BR. 2., 310. ** Freisehurf en n. — 1.) das in älterer Zeit einzelnen begünstigten Personen bisweilen er th eilte Recht, durch eine bestimmte Zeit in einem gewissen Distrikte aus- schliesslich schürten zu dürfen : In älteren Zeiten fand, wahrscheinlich durch einen Missbrauch veranlasst, hin und wieder die Einrichtung statt, dass einem Schürfer ein ge- wisses Feld in Schürfrecht gegeben ward, so dass jedem andern Schürfer während der Datier des dem ersten bewilligten Schürfrechts das Schürfen in dem Felde untersagt war. Man nannte diese Art zu schürfen das Freyschürfen. Karsten §. 86. J. BO. 2., 5. Urep. 103. /. BG. 2., 2. 3. ibid. 217. H. BO. 2., 5. Br. 231. Seh. 2., 31. H. 144.»- 358.»- Graf Steraberg 2., 263. y. Hingenau in Zeitschr. f. BR. 2., 310. — 2.) Schürffreiheit (s. d.) : Vom Frei-Schürfen. Und damit Unsere Bergwerke geöfnet, und männigUch derer so viel mehr gemessen möge, berufen Wir hiermit ein gemein offen Frei-Schürfen und Einschlagen nach Ertz allenthalben in Unsern Landen und Gebieten, wie das nach Bergrecht üblich und Gewohnheit ist, von niemand, Edel oder Unedel daran, gehindert zu werden. Brand. BO. 2. W. 434. Eine Muthung auf ein Fossil einlegen, welches vom Freyschürfen ausgenommen ist. Hake §. 152. Freischürfer ro. — der Besitzer eines Freischurfs : Oestr. BO. §. 27. Das dem Freiscnürfer . . vorbehaltene Recht gebührt nicht auch dem einfachen Schürfer. Wensel §. 259. •Freischurfgebühr/. — eine in Oesterreich von jedem Freischurfe (s. d. 1.) jährlich im Betrage von 20 Gulden zu entrichtende Abgabe : Ges. v. 28. April 1862. Z. f. BB. 3., 280. Freistufe/. — s. Stufe 2. ♦•Freiimg/. — Frist (s. d.) : Span BR. S. 204. H. 139.b- FreiTerbau m. — Freibau (8. freibauen 2.) : Sind bei einem solchen [Gruben- gebäude] keine Zubussen mehr erforderlich und ist dasselbe durch die bisher geleisteten Beiträge in den Stand gesetzt, durch seine eigenen Erzeugnisse sich selbst zu erhalten, kommt es m Freiverbau; so wird die Summe des Recesses geschlossen. Freiesleben 139. Anm. Kressner 5 1 . Anm. Frei Verbauen tr. und refl. — freibauen (s. d. 2.) : Es sol . . der Grundherr macht haben, vier Kuckusfür seinen Erbteil zu nemen, und selbst zu vorlegen, oder einen Kuckus, welcher von den Gewer cken . . frey verbawet werden sol, zu behalten. Churs. BO. 72. Br. 396. Zechen, so sich frey verbauen. H. 127.» T«ith, BergwftrWrbuok. 26 Digitized by VjOOQLC 202 Freisettel — Frißt. ** Freizettel m. — die seitens des Reeessschreibers ausgestellte Bescheinigung, dass für ein Bergwerk durch vier Quartale kein Recessgeld entrichtet worden, welche der neue Muther dieses in Folge der Nichtzahlung dieser Abgabe in's Freie gefallenen Bergwerks seiner Muthung beizulegen hatte : Richter 1., 294. Freundlich a. — höfflich (s. d.) : Freundlich braucht der Bergmann vom Nebengestein und von dem Ganggesleine und bezeichne l damit ein solches Ansehen derselben, welclies ihm zu baldigen Erzanbrüchen Hoffnung macht. Binmann l., 835. Wann ein Gebürge von seinen Fusse an nach und nach sänfftig in die Höhe ansteiget . . , So nennen dieses die Bergleute eine feine Lage des Gebarges und wann anders das Gesteine freund- lich i. e. Metall-artig, So vermuthen die Bergleute in einem solchen Berge edle und be- ständige Gänge. Beyer Otia met. 3., 234. In der . . Solde hat man die Gänge durch- örtert und den hierbei am freundlichsten befundenen G. Gang zum Wegweiser nach den . . Erzbauen der Alten gewählt. Jahrb. 2., Beilage 23.** Frisch a. — 1.) noch in seiner Ursprünglichkeit vorhanden; daher a.) fest, im Gegens. zu verwittert , zersetzt , aufgelöst : Weilen die A. Stollner mit ihrem Ort im frischem Gestein, die H. G. Stöüner aber im alten Mann [stehen]. Span B. U. 532. Bey Abziehtmg eines langen Stalins . . uff 60 Lachtet allezeit an einem bequemen Orte in frisch Gesteine ein Zeichen hauen lassen. Voigtel 67. In frischen oder faulen Gebürgen. List. met. 1. Wann ein fauler und zuschütter Gangk einem frischen zufeit, so verunädelt er ihn. Löhneyss 17. So man durch Brüc/ie fahren , und dieselben wieder aufmachen will, so muss es mit Gelrieb gesc/tehen. . . Wo man in solcher Bruch - Arbeit noch eine frische So/ile oder Grund hat, da ist noch wo/d hindurch zu kommen. . . Wo es aber keifte frische oder gantze Sohle hat, da ist es gefährlich. Bossler 57.b- Frisch - gestern ist dasjenige Gestein, welclies auch ohne Zimmerung stellet. Bichter l., 297.; b.) unabgebaut, von Bergbau noch unberührt, im Gegens. zu abgebaut, mit Berg- bau bereits angegriffen : Der hinter dem Bruclie im frischen Felde getroffene hßffUche Gang. H. 1 1 ,b- Man suchet enttoeder schon bekannte Gänge ihrem weitern Streichen nach im frischen und unverhauten Gebirge auf, . . oder man schürfet in ganz frischen Ge- birgen, wo bisher noch gar kein Bergbau existirte. Delins §. 107. Den Bau in grösserer Teufe und im frischen, weniger von den Alten berührten Felde unterfahren. Jahrb. 2., 27.*- Zumuthung frischen Feldes zu bereits verliehenen Geviertfeldern. Z. 7., A. 255. — 2.) neu, vorher nicht vorhanden: Seinen Gang . . entbüsssen, id est, mit dem Stollen . . in vollem frischen Anbruch zeigen. CL M. BO. 3.f 1. Br. 831. Nachdem H. Z. eine Fundgrube samt beyden nächsten Maassen, uff einem frischen Gange, so er die Treue benahmet , . . gemuthet und bestätiget erhalten. H. 82.** Alle erbrechende frische Gänge und Erze sofort dem Bergmeister ansagen. Cl. M, BO. 47. y 9. Br. 882. Stollen, dadurch frische Gebäude rege gemachet, die im würcklichen Baue bestandene Zeche erhalten, und der Grund-Obrigkeitliche Zehenden erhoben werden könne. H. 09.** So kam man vor Ort und gewann an diesem Tage noch 14 Zoll frische Teufe. Z. 1., B. 88. — 3.) frische Wetter: s. Wetter. — 4.) frische Zwitter: derbes Zinnerz: Bichter 1., 294. ** Frischen tr. — Bergwerke: dieselben mittels eines Stollens lösen (s. d.), ihnen Wasser- und Wetterlosung (s. d.) verschaffen: H. 145.»- Biohter 1., 297. Anm. Vergl. ab frischen. Frist/., auch Stillstandsfrist, Fristung, Freiung, Freirecht — die zeitweise Enthebung eines Bergbautreibenden von der ihm gesetzlich obliegen- den Pflicht zum Beginne oder zur Fortführung von Arbeiten nach eingelegter Mu- thung, um die Verleihungsfähigkeit des Fundes (die Bauwürdigkeit der Lagerstätte und die Verbreitung des gemutheten Minerals in dem Muthfelde) nachzuweisen, oder von der ebenfalls gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtung cum ununterbro- chenen Betriebe des Bergwerks nach erhaltener Verleihung, wenn Umstand« nach- Digitized by Google Frist. 203 gewiesen werden, welche jene Arbeiten oder diesen Betrieb zur Zeit unmöglich machen oder doch bedeutend erschweren : Da man wassere oder wettere halben nicht fort kan, vnd muss auff die stöhn warten , braucht man nach bergkrecht die müterung , vnd gleichheit, vnd gibt den wasser oder wetternötigen zechen eine Zeitlang fr ist. . . Welches sehr wol bedacht, vnd offt vbel vnd eygenützigUch gebraucht wird, da mancher auss gunst seine zeche mit listen vnd fristen erhell vnd batcel im buche, vnd lessei andere im wasser baden, oder im sckwadichten Wetter arbeiten. Mi 64 ,b* Frist wird so wohl zum Entblösen und Be- stätigen, als auch Belegung einer Zeche, und so offt etwas nicht zur sonst gesetzten Zeit geschehen mag gesuchet und gegeben. Soll aber nicht absque ulla causae cognitiotie , und ohne sonderliche gnugsame Ursachen, als da sind: Wetter- Mangel, Wassers-Noth, Streit, Gebruch der Arbeiter, Absenckung derer Lichtlöcher, Winterszeit, Ungewitter , und der- gleic/ten mehr . . . gegeben werden. H. 145.*b- Auff Stoll - Oertern , wo nicht Augen- sc/teinUche und richtige Ursac/ten vorhanden, wie auch sonsten insgemein, wo andern durch solche Frist und List das Feld gesperret werden wolle, ist keine Frist zu geben. 146.b- Kann der vorgeschriebene stete Betrieb des Baues wegen nachzuweisender äusserer ungün- stiger Verhältnisse oder wegen innerer Betriebshindernisse im Grubenbaue selbst, nicht stattfinden, so kann die Bergbehörde dem Besitzer angemessene Fristen er (heilen . Oestr. BG. §. 182. L. D. B0. §. 77. Bergwerke mit Fristen bauen, auch mit (in) Fristen erhalten, verschreiben, in Frist und Feder halten, das Alter mit Papier und Dinte erhalten: durch die von der Bergbehörde ertheilte Genehmigung zur zeitweisen Einstellung des Betriebes sich das durch die Verleihung erworbene Recht erhalten : Etlicher Orten werden von den Zechen, die mit Fristen gebawet oder erhalten werden, die halben Quartalgelder gegeben. Span B. U. pag. 22.b- Die Ertz versetzen und verschmieren, neben dem Ertz hineinlochen und wieder verstreichen, . . mit Fristen und Listen bawen, . . das sind nicht erbare Händel. Löhneyss 18. Von einer Zech, die mit Frist erhalten wirdt, sol ein Schichtmeister einen halben gül- den zu Quatember lohn haben, Churtr. BO. 12., 6. Br. 160. Hat einer sein bestätigt Lehen aus erheblicJien Ursachen mit Frist oder Steuer beym Alter erhalten, so kan ihn keiner . . austreiben. Seh. 1., 4. Bergschreiber soll das Quatember geld von jeglichen Bauenden, und in Frist- und Feder haltenden Zeche . .einnehmen. Seh. l.,47. H. 6S.tt* Unsere Bergämter sollen ohne sonderbar erhebliche Ursachen . . . Niemanden seine Gebäude und Lehen mit Fr isten bauhaft zu erhalten gestatten und wenn erhebliche Ursachen sind, nicht über zwey oder höchstens drey, auf einmal aber nicht über ein Quartal Fristung geben. Von denen hingegen, welche zum unleidlichen Abbruche Unseres Kammer- gutes und grossen Schaden des allgemeinen Bergwerkes hierdurch andern nur das Feld zu sperren, und ihr Alter mit Papier und Dinte zu, erhalten suchen; . . sollen Unsere Bergämter gar keine Fristverschreibung annehmen. Bair. BO. 15. W. 349. — in Fristen liegen, stehen, auch fristen: auf Grund erhaltener Frist den Betrieb eingestellt haben: Die in Fristen liegende Grube. L. D. BO. §. 78. Wenn Jemandem . . eine oder zwo Fristen gegeben wurden, und sich unterdessen ein anderer mel- dete, der diese in Fristen stehende Zeche aufnehmen und . . bauen wollte; so haben Unsere Bergämter die Fristverschreibung . . auf zukünden. Bair. BO. 15. W. 350. — Fristen kündigen, auch aufkündigen, aufsagen: die zur Einstellung des Betriebes ertheilte Erlaubniss wieder zurücknehmen , — entweder von Amts- wegen , weil die Betriebshindernisse inzwischen weggefallen sind , oder auf Antrag eines Dritten , welcher erklärt hat, dass er der entgegenstehenden Hindernisse un- geachtet den Betrieb aufnehmen wolle , — und den Bergwerkseigenthümer auffor- dern , binnen einer bestimmten Zeit bei Verlust seines Rechtes den Betrieb wieder zu eröffnen : Finden sich andere , so der vorgeschützten Ursachen ungeac/Uet , fortbauen, und was nöthig prästiren wollen, ist die gegebene Frist . . hinwieder auff zu kün- digen , und dem, so solche erhalten, anzusagen, dass woferne dasjenige, worzu sich der Digitized by Google 204 Fristbuch — Frohnen. neue Angeber erbothen, binnen 14 Tagen oder wie sich der nette heraus gelassen, nicht geschieht, so denn sein Feld dem Neuen verliebten werden solle. H. 1 46.*- A. L. B. 2. , 16. §§. 202. 204. Karaten §. 226. Ist keine Frist bewilligt oder diese wegen veränderter Umstände wieder gekündigt, so muss die fristende Grube bei Strafe des Rückfalls ins Bergfreie binnen einer zu bestimmenden Zeit von 4 — 8 Wochen wieder in Betrieb gesetzt werden. L. D. B0. §. 79. Fristbuch n. — vergl. Bergbuch: Frist-Buch ist, worinnen die Fristen, Nachlassungen, Steuer, Wasser-Geld, vierdte Pfennig und dergleichen eingetragen zu be- finden. H. 146.* Fristen — I.) intr. ; in Fristen liegen (s. Frist) : Ein Bergiverk ist für fri- stend anzusehen, wenn jede einzelne Grube bei der Befahrung von Bergbeamten an drei verschiedenen Tagen einer Woche in der Morgenschicht nicht mindestens mit einem Häuer und einem Schlepper betriebeti gefunden wird. L. D. B0. §. 80. Im Jahre 1863 waren [in Preussen] von 0124 verliehenen Bergwerken 2007 im Betrieb, 7117 gefristet. Hot. 2., 61. ü.) tr. ; Bergwerke, Erbstollen: den Besitzern derselben die nachgesuchte Genehmigung zur zeitweisen Betriebseinstellung ertheilen ; ihnen Frist geben (s. Frist) : Wo Unsere Berg -Meister . . einen Bau gef reget, oder gefristet hätten. Ung. BO. 10. , 7. W. 189. Treten Umstände ein, welche den Wunsch des Gruben- besitzers, sein Werk zeitweilig ausser Betrieb zu setzen , gerechtfertigt erscheinen lassen, so kann auf Antrag des Besitzers der Bau auf eine bestimmte Zeit bis zu einem Jahre ge- fristet . . werden. L. D. BO. §. 77. gefristete Gewerken: Gewerken, denen Frist gegeben ist: Wenzel 495. Frtetung/. — 1.) Frist (s. d.) : Fristung der Bergwerke. Schemn. BR. W. 167. Fristung geben. Löhneyss 223. H. I46.a- Ereignisse, welche den Betrieb eines Bergbaues für längere Zeit unthunlich maclien, haben die Wirkung einer Fristung. Oestr. Bö. §. 183. — **2.) Bergbauprivilegium, Bergfreiheit (s.d.) : Die Ertheihmg von Bergfreiheiten tcurden damals [im 15. Jahrhunderte] und noch lange nachher, auch Fristungen genannt. Graf Sternberg 2., 180. Im Jahre 1562. am Montage St. Wenzeslai ertheüte König Ferdinand der Erste dem Bertoldt von der Lipp eine Frist ung oder Bergfreiheit. Peithner 239. FristzOCh©/. — eine in Fristen liegende Zeche : s. Frist und Zeche. Frohn, Frohne/. und m. — * 1.) Zehnt (8. d.) : Auch gebieten wir, wo man in unserm Land fürt Bieg ab, . . da uns die Fr o n davon wird , das soll man nicht mauten an keiner statt im Land Steier. Steyerm. BO. Sperges 282. Es sullen auch all, die Perckwerch arbaitten lassen, von allem gewunnen Wert/i und Ertzt den Fron , das ist den Zehenden Kübel trewlich geben als Perckwerchs Recht ist. Urk. v. 1463. W. 417. Karaten §. 204. Oestr. Bö. §. 219. — 2.) mundartl. (Harz) ; die erste oder ersten Stunden einer jeden Schicht, in welcher die Aussonderung der Erze in der Grube, das Versetzen des unhaltigen Gesteins, das Auswechseln der Zimmerurfg und Ober- haupt solche Arbeiten, die nicht zu den eigentlichen Häuerarbeiten (s. d.) gehören, verrichtet werden: Wenckenbach 50. Anm. Frohn von dem veralteten fron(fro, Herr) = sich auf den Herrn beziehend, dem Herrn gehörig; göttlich, heilig. Vergl. Sanders 1., 487.»- 502.»- ** Frohnen tr. — 1.) verzehnen (s. d.) : Aerzt [Erz], . . das ungefront isL Schladm. Bergb. 15. Lori 6.*- — 2.) mundartl. (Harz) ; die Frohne (s. d. 2.) ver- richten: Die Bohr- und Strossen- Hauer frohnen von 5 bis 7 Uhr. In dieser Zeit müssen sie aller/tand Weilarbeit thun : als eine Quantität Berg . . auf die Kasten schaffen ; oder sie müssen wandelbare Mittel ausfüllen oder wandelbare Stücke m Schächten oder Strecken mit neuen Holtz auswechseln. Zuckert 1., 44. Digitized by Google Frohner — Fuchs. 205 **Frohner, Frohner, Frohnmann m. — der landesherrliche Beamte, wel- chem die Einziehung der Frohne oblag: Auch soll der Fronmann in kein Pau gen, Steyerm. BO. Spergea 283. Unserm Gesworn Froner. Urk. v. 1463. W. 417. Fröner oder Urbarer. Ung. BO. 1., 2. W. 173. ** Frohüthoil n. — das Recht der Landesherrn in älterer Zeit , gegen Be- zahlung der Zubusse sich zum dritten Theil bei dem Betriebe der Bergwerke zu betheiligen : Alan hat bey Erfindttng derer Bergwerke nicht alsbald um den Zehenden verliehen , sondern es ist der Zehenden in späthen Zeiten und ohngefehr im 14ten Jahr- hundert zu Ende allgemein worden. In den MarggrüfUcJwn und anderen ältesten Berg- Rechten wird befohlen, dass ein Fünder ohne Gefahr, wenn er einen Gang entblösele, einen Korb Ertz hauen durffte , diesen musste derselbe zum Zehendner tragen , welcher entweder den Schacht selbst befahren oder jemand senden mögle, ob er seines Landes-Herren Fron- Theil, welches die dritte Schicht, mit denen Gewercken zu gleiclie Kosten, bauen wolle. Und dieses so es gefällig, nennete man des Herren Frontheil auf heben. Ich finde nicht, dass man das Frontheil gebaut, und auch zugleich den Zehenden entrichtet hätte. Beyer Otia met. 2., 241. Anm. Freib. BR. Klotasch 261. Frosch m. , Frosehel n. — 1.) ein niedriges Klötzchen: G. 3., 31. — 2.) auch Fahrtfröschel, Dumpfholz: eine quer durch den Fahrschacht (s. Schacht) gelegte Spreize, an welche die Fahrt (s. d. 1.) mittels eiserner Bänder be- festigt wird: Serlo2., 107. Bergm. Taschenb. 3., 192. — 3.) eine Art kleiner Hängelampen: G. 3., 31. Frühgang m. — s. Gang. Frühschicht/. — s. Schicht. Fuchs m. — im w. 8L jede Ungleichheit in einem Bohrloche , ein entweder krumm oder in seinem Querschnitte eckig gebohrtes Bohrloch ; im e. S. ein in sei- nem Querschnitte nicht rund sondern eckig gebohrtes Bohrloch (vergl. Hut 3.) : Zum Scherz nennt der Häuer ein in das Gestein zum Behuf des Sprengens gebohrtes Loch, in welchem der Meisselbtfhrer sich klemmt, eitlen Fuchs. Anfänger in der Bohrarbeit drehen gewöhnlich den Meisselböhrer nicht genug und bohren daher einen solchen Fuchs. Hin mann 2., 862. G. 1., 479. Wenn sich ein Bohrloch verzogen hat oder ein Fuchs in demselben stehen geblieben ist. Karsten Arch. f. Bergb. 5., 295. Die beobachteten Er- scheinungen schienen darauf hinzudeuten, man habe einen Fuchs gebohrt, d. h. das Bohrloch sei nicht mehr vollkommen rund. Z. 1., B. 85. Wenn sich Ungleichheiten, so- genannte Füchse, in dem Jjohrloc/ie gebildet Imben. 7., B. 226. einen Fuchs ausräuchern, sengen: ohne Erfolg Feuer setzen (s.d.) : Wenn Bergkleut das gestern vor dem ort mürbe machen vnd heben wollen , da richten sie ihr fewer auff steglein an das gestern, vnd zünden es an, . . vnd da man nicht ein fuchs ge- senget oder aussgereuchert , so khpffet ir die schalen abe. H. 139.** Anm. Die vorstehende bergmännische Bezeichnung hängt wol zusammen mit dem waid män- nischen Ausdrucke: den Fuchs ausrauchen = ihn durch Rauch aus seinem Baue treiben. Vergl. Frisch 1., 3Ö2.a. Grimm ( Weigand) 4., 334. den Fuchs mitbringen: Erze aus der Grube unerlaubter Weise mit sich nehmen: Seh. 2., 32. H. 147.»- Anm. ^Den Fuchs mitbringen*' nach Grimm (Weigand) 4., 340. „gleichsam den fuchs aus seinem loche heimlich fortbringen" ; doch wird dabei auch verwiesen auf fuchsen , das unter anderen auch in der Bedeutung „wie einßtehs d. h. heimlich und listig stehlen oder sich aneignen^ gebraucht wird. 344. a. a. 0. einen Fuchs schiessen; bei der Schiessarbeit von Schüssen: sich zwar ent- zünden, aber nichts vom Gestein lossprengen, sondern nur den Besatz Herausschleu- dern und wirkunglos zum Bohrloche herausfahren : Offtmahls wäre das Schiessen [bei Anwendung von Pflöcken] vergebens, weil die Pflöcker von Pulver heraus geschlagen und Digitized by VjJÜUy IC 206 Fuchsloch — Führen. vom Gestein nichts geworffen, sondern ein Fuchs geschossen wurde. Beyer Otia met. 3., 104. den Fuchs schleppen: träge, nachlässig arbeiten: 8oh. 2., 32. E. 147.** Anm. Nach Grimm (Weigand) 4., 333. ist der Ausdruck der Waid man nssprache ent- lehnt: Den fuchs schiefsten , ihn durch schleppen d. h. schleifen von luder , einer gebratenen kotze, einem gebratenen fuchse , von gebratenen hieringen , geschetde des wildes u. dg f. an einer schnür vor einein holze, wo nachts fuchse traben, an kirrungsplätze und so in das aufgestellte eisen, die falle oder tum schusse locken , wobei man um ihn dreister zu machen hie und da einen brocken der kirrung fallen lässt. Danach hat dann der ausdruck im bergbau die bedeutung träge arbeiten". Fuchslotfl n. — Fuchslöcher machen i. e. nicht Bergmännisch bauen, bald da, bald dort ein Loch mac/ten, und nach Eriz grasen. Seh. 2., 31. H. 147.*- Oar- theuser 78. Fuder n. — ein Maass für Erze und Kohlen von verschiedener Grösse in den verschiedenen Distrikten, in Saarbrücken für Kohlen = 30 Centner, im MansfehT- schen für Kupferschiefer = 60 Centner, im Königreich Sachsen für Eisensteine = 18, 3651 preuss. Kubikf. : B.- u. H.-Kalender pro 1867. pag. 102. ** Fudern tr. - fördern (s. d.) : Max. BO. 156. W. 55. Fühlen — I.) inlr.; durch Abklopfen. Befühlen (s. d.) einer Gesteinsmasse untersuchen, ob dieselbe aus ihrem natürlichen Zusammenhange gelöst ist: Fühlen heisset, wenn man mit dem Hand- Fäustel das Gestein oder die Wand beklopffet, um zu sehen, ob dass Gestein loss und einen Riss bekommen. H. I46.a- Eösßler 64.b- 2.) refl. ; vom Gestein: aus seinem natürlichen Zusammenhange gelöst sein (vergl. fühlen I. und lauten) : Das beste Mittel . . um zu beurtheilen, wie weit durch jene [das Gestein durchsetzenden] Klüfte die Masse getrennt ist, ist das Beklopfen mit dem Fäustel; atis dem /tellcren oder dumpferen Klange, .den das weniger oder mehr gelöste Gestein dabei von sich giebt, ersieht man wie weit es , nach dem technischen Ausdrucke, sich fühlt. G. 1., 290.; 3., 31. Die Wand . .fühlet sich. Bossler 64> Führen — I.) tr. ; 1.) bei sich tragen: Wenn ein Bergmann etwas von Gezähe, oder sonst, mit sich in die Grube nimmet, oder bey sich traget, heisst man [es] geführt und nicht getragen. Seh. 2., 32. H. I47.b- Tasche, darinnen die Berg-Leute ihr Un- schlitt und Fetter- Gezeug führen. H. 391.a* Das Einführen des scharfen und Ausführen des verschlagenen eisernen Gezähes auf den Schullern der Arbeiter soll ferner nicht Stattfinden , indem bei diesem Transport die Nachfahrenden in Gefahr sind, von einem Mnabfallendcn Gezähstücke getroffen zu werden. Achenbach 134. Vorschr. B. §. 17. — 2.) enthalten (vergl. .auch I. 3. und 4.): Metall führende Gänge. Karsten §. 140. Gänge, die Erze führen, ibid. Die Obcrbank,die viele offene Klüfte führt. Bergm. Taschenb. 3., 131. Auf den magere Kohlen führenden Fltltzen. Z. 2., A. 349. Einen viele Gypskry stalle führenden Thon. 8., A. 63. Die ein Kohleneisensteinflötz fü hrende Grube . 79. Das f lätzführende Steinkohlengebirge . Jahrb. 2., Beil. 19> — 3.) Wasser führen: a.) Wasser enthalten: Die Gänge führen Wasser bey sich. Beyer Otia met. 3., 193. Der Kalkstein ist . . äusserst wasserführend. Karsten Arch. f. Bergb. 4., 297.; b.) die Wasser leiten, ins- besondere die Wasser , welche sich in einem Grubenbaue angesammelt, ableiten: Würde einer ein Wasser aufnehmen, [aber] innerhalb eines halben Jahres nicht fassen oder führen, oder wo dassetbige gefast oder geführt gewest, auch ein halb Jahr liegen lassen, . . so sollen alsdann dieselbigen Wasser andern verliehen werden. LöhneyBS 238. Wasser, welche durch die Gebäude nach allen Kunsträdern geführet werden. Zuckert 1., 39. — 4.) Wetter führen: a.) Wetter enthalten (vergl. 1. 2.): Auf Flötzen, die schlagende Wetter mit sich führen. Z. 1., B. 155. Jahrb. 2., Beil. 17>; b.) einem Grubenbaue frische (zum Athmcn taugliche) Wetter zuleiten : Der Effekt Digitized by LjOOQLC Führung — Fülltrog. 207 dieser kleinen [Wetter-] Trommeln ist sehr bedeutend; sie genügen, um die Wetter . . bis 50 Lachtet imd darüber zuführen. Z. 3., B. 192. II.) refl. ; von Gezäh stücken : sich handhaben lassen: Aus K. wird berichtet, dass als man dort die eisernen Nadeln abgeschafft und kupferne eingeführt habe, diese sich nicht haltbar genug gezeigt, sich nicht geführt hätten imd oft zerrissen wärm. Z. 2., A. 349. Anm. Vergl. ab-, an-, zuführen. Führung/. — 1.) Leitung (s.d.) : Führungen oder Leitungen . . dienen dazu die Fördergefässe oder jene Apparate, auf welche diese Gefässe gestellt werden, beim Auf- taut Niedergange zu leiten. Man unterscheidet Führungen aus Drahtseilen, aus Eisen- schienen und am Holzstangen. Räiha 397. Die Förderung [auf den Bergwerken in Com wall] steht noch auf einer sehr niedern Stufe, . . eine seltene Erscheinung sind För- dergesteUe, Drahtseile oder Hanfheile; eine Führung ist beinahe gänzlich unbekannt. Z. 9., B. 250. Zur Führung des leer laufenden Seilstückes dienen Rollen . . mit 1 Zoll tiefer Seilrinne. 10., B. 70. — 2.) Erz-, Kohlenführung: das Vorhan- densein von Erzen, Kohlen auf einer Lagerstätte (vergl. führen I. 2.) : Ein Erz- führung versprechendes, günstiges Atissehen. Cr. 2., 95. Die Erzführung des Ganges zeigte keinen besonderen Zusammenhang, war vielmehr auf vereinzelte unregelmässig abge- lagerte , nach allen Richtungen hin begrenzte Erzmittel von mehr oder minderer Ausdeh- nung beschränkt. Jahrb. 2., 11.** Die ersten Gangmittel zeigten bei ihrem Durchqueren nur schwache Erzführung , wogegen in dem 3. Gangmittel die Erze 2 — 3 Fussfast ganz derb anstehen. Z. 15., B. 139. Durch weiteres Abteufen des Schachtes wurde das Ftotz mit 40 ZoU Kohlen führ ung durchbrochen. 13., A. 127. — 3.) Metallfüh- rung: Metallgehalt: Die Metallführung der Minern wechselte. Mansf. V. B. pro 1866. pag. 8. — 4.) Wasser-, Wetterführung: s. d. — **5.) Vierung (s. d.): Füherung. Ferd. BO. 27. Ursp. 125. Führung. J. B. G. 2., 7. 2. Urap. 223. Henneb. BO. 2., 26. 29. 75. Br. 244. 246. 278. Hake §. 456. ♦Failbank/. — Füllort (s. d.) : G. 3., 31. y. floheuchenatuel 86. Füllen tr. — gewonnene Mineralien zum Zweck des Weitertransports in Fördergefösse schaffen : Em Schlepper, welc/ier sich die Gefässe selbst zu füllen und sie am Ende seines Weges auszustürzen hat. Z. 1 ., B. 30. Die zum Füllen der Braunkohlen in Gebrauche befindlichen Schaufeln. 2.,A. 371. Die Berge for t füllen. 8., B. 126. Anm. Vergl. ab-, auf-, ein-, v erfüllen. Ffiller m. — ein Bergarbeiter, welcher füllt (s. füllen) : Iten\ sollen alle die Arbeiter, Hewer, Füller, Traker [Trecker], Seihoarter von Iren Schüchten vnd Arbeit vor rechter Zeit nicht abgehen. Zugmantelsche BO. v. 1529. Karsten Arch. f. Bergb. 16., 382. Die Zeit, welche der Häuer zum Loshauen des Gebirges und . . der Füller zrnn Verfällen verwendet hat. Z. 8., B. 126. Füllholz n. — Ausfüllungsholz (s. d.) : Bergm. Taschenb. 4., 58. 61. 65. Füllort n., auch Anschlag, Anschlagkammer, Fassstatt, Füll- bank — ein unterirdisch um einen Schacht herum vorgerichteter Raum, in welchen die gewonnenen Mineralien von den Gewinnungsorten her geschafft wer- den , um sie hier in die Fördergefösse einzufüllen und durch den Schacht anzu- fordern : Fulort ist ein weit räum in der gruben gebrochen, darein man ärtz und berg stürtzt. Urap. 64. Sch. 2., 32. H. 148. a- Füllörter, unter oder vielmehr neben den Förderschächten ausgebrochen, woselbst auf einer Bretterbühne die Fördermasse auf gestürzt wird, ttm sie in die Kübel zu füllen. Z. 1., B. 31. Serlo 2., 65. [Es] soll auch eine jegliche Zeche ihr eigen Füll-Orlh haben, damit die Fördernus nicht gehindert werde. Span BR. S. 299. Füllrohr n. — Wechselpatrone (s. Patrone) : (J. 1 ., 436. Fülltrog m — Bergtrog (s. d.) : Z. 8., B. 315. Digitized by Google 208 Fund — Fundgrube. Fond m. — 1.) a.) bergm. ; die Entdeckung eines nutzbaren Minerals auf seiner natürlichen Lagerstätte an einer Stelle , wo bis dahin die Lagerstätte noch nicht angetroffen, aufgeschlossen war; b.) bergrechtl.; die Entdeckung eines unter das Berggesetz fallenden Minerals in der (zu a.) angegebenen Weise und im Bergfreien (s. d.) ; auch (a. und b.) das so entdeckte Mineral selbst: Wer am neu f und t findet, der da plos an dem Tag ligt. Schladm. Bergbr. 14. Lori 5.b* Des ersten wellen wir , das unser Perchrichter alle Ho/stet [Hofstätten = Plätze zum Aufbauen von Land- oder Bauerhöfen] und fünde auf dem Perch [Berge] Leihe [leihe, ver- leihe] . Urk. v. 1342. W. 4 1 1 . Damit die Perhwerch fruchtbar und gearbait werden , . . so wollen wir Vier Jar Freiung geben auf die newenfundt, was aber alter offner paw [Bau] sein, da bedorffen wir kein Freyhait ze geben. Urk. v. 1463. W. 416. Rechte Dritter auf den Fund. Pr. Bö. §. 15. Wer auf eigenem Grund und Boden . . ein Mineral auf seiner natürlichen Ablagerung entdeckt, hat als Finder das Vorrecht vor anderen, nach dem Zeitpunkte seines Fundes eingelegten MtUhungen. §. 24 . Mot. 2., 39. Bohrfund, Bohrlochsfund: ein durch Bohrarbeiten gemachter Fund: t. Hingenau 475. Z. f. BE. 5., 348. — zufälliger Fund: nicht beabsichtigter Fund ; ein Fund , der gemacht ist entweder überhaupt ohne vorgängige darauf abzielende Arbeiten oder wenigstens nicht auf Qrund von Arbeiten, welche die Auf- findung des später wirklich entdeckten Minerals zum Zweck hatten : Das Berggesetz hat nicht jeden Finder . . als bergrechtlich bevorzugten Finder anzuerkennen , sondern dieses Vorrecht nur gewissen Findern zuzusprechen und namentlich den zufälligen Fund nur in bestimmten Fällen dem beabsichtigten Funde gleichzustellen. Mot. 2., 39. Wird ein im Schürfgesuche nicht benanntes , zu den verlei/tbaren Gegenständen des Berg- regals gehöriges Fossil gefunden, so ist letzteres als ein zufälliger Fund anzusehen. L. D. B0. §. 32. — Fund und Vater: s. Vater. 2.) Fundpunkt (s. d.) : Ist [im Fundesfeststellungstermine] der Fund nicht fahrbar gestellt, . . so gehen die durch das Muthungsgesttch erworbenen Ansprüche ver- loren. L. D. B0. §. 39. den Fund beschwören: den Eid auf den Rundbaum leisten (vergl. Rund- baum) : Richter 1., 304. Fandesfeststellung /. — die von der Bergbehörde (in der Regel bei einer örtlichen Besichtigung, durch Einnahme des Augenscheins) vorgenommene Fest- stellung , ob das von dem Muther in seiner Muthung bezeichnete Mineral auch wirklich an dem angegebenen Fundpunkte auf seiner natürlichen Ablagerung und vor Einlegung der Muthung entdeckt worden ist und ob der Fundpunkt im Berg- freien liegt: Fr. BG. §.15. Huyssen 19. Fundgrube/. — **1.) Fundpunkt (s. d.) : Der Bergmeister ml kamen uf den gang unde zal fragen den fynder, welchitz syn gang unde syne fu n tg ru wesy. Welche gruwe ym der fynder denne wyset, dy er behalden tar myt sym eyde, dy syne rechte funt grübe sy, davon zal man ym messyn ; zo zal der fynder treten uf syne hengebang, und zal czwenefynger legen uf syn houpt, unde zal alzo sprechen : Daz daz myne rechte fu nt grübe sy, ah e ge- bruch ich myneshouptis unde myner vordem hanl, aho mir got helfe unde alle heyiygen. Freib. BR. KlotzBch 233. — **2.) a.) dasGrubenfelo\ welches nach alten Berggebräuchen und den alten Bergordnungen dem ersten Finder oder Muther auf einer vorher nicht be- kannten Lagerstätte zugetheilt werden musste und an welches sich das Feld, welches ausserdem auf derselben Lagerstätte entweder dem ersten Finder oder Muther zu seiner Fundgrube hinzu oder späteren Muthern besonders verliehen wurde, anschloss (vergl. Maass 1 .) : Das Theil eines Gangs, so erstmalen erfunden, getroffen wird, nennendtwir die Fundgruben, das von derselbigen auch die andere zechen herkommen, wie die Spannadem auff dem Haupt, vnd das der Bergmeister daher sein messung oder Marscheidung anfechi. Von dessen wegen gibt er derfu ndtgrubenzu grössere massen, dann anderen Gruben, das er Digitized by Google Fundgrübner - Fündig. 209 erstmahlen diesem so den Gang erfunden, billichen Dank beweise, vnd darnach andere Berg- leuth zunifleiss Gang auszurichten, reitze. Agrio. B. 60. Es ist eine Fund -Grube ein gewisses Maas s oder Lange, welches von dem Orth an> wo der Gang oder Klufft, Stock, Schwebender Gang , oder Hotz erstmahh erschürffet oder entblösset worden , fortgestrecket wird. Bössler 29> N. K. BO. 12. Br. 25. Seh. 2., 32. H. 14S.a- Karsten §. 123.; b.) derjenige Theil eines Grubenfeldes, welcher nach späterem aber gleichfalls älterem Rechte in gesetzlich bestimmler Grösse um den Fundespunkt gelegt wurde und an welchen sich die ausserdem zu diesem Grubenfelde verliehenen Maassen anschlös- sen: Ol. M. BO. 9. Br. 840. A. L. B. 2., 16. §. 157. Gräff 17. • dieFundgrube forttragen, strecken: das Feld forttragen, strecken (s. Feld). Anm. Die Länge und bez. Grosse der Fundgrube war in den verschiedenen Bergordnungen verschieden bestimmt. In der Regel betrug bei der Vermessung nach Längenfelde die Länge für die Fundgrube 42 Lachter und bei geviertem Felde war die Grösse der Fundgrube auf 42 Lachter ins Quadrat festgesetzt. Indess flnden sich hiervon zahlreiche Abweichungen. Vergl. Hake §. 180. Karsten §§. 137. (T. Zerrenner 261. Anm. 2. — Das Ailg. Landrecht 2., $. 16. $. 154. bestimmte die Fundgrube bei streichenden Gängen, Stockwerken und Erzlagern von -mehr als 15 Grad Fallen auf 12 Lachter Länge, bei Gängen und Erzlagern mit einem Fallen von unter 15 Grad auf 42 Lachter ins Gevierte, bei Klötzen oder Seifen endlich auf 50 Lachter ins Gevierte. 3.) Grubenfeld überhaupt: 8. BG. §§. 193. 194. 196. Anm. Im Königreich Sachsen bezeichnet „Fundgrube" als Beiwort zu dem Namen eines Bergwerks, dass die erste Verleihung desselben auf eine Fundgrube (2. a.) erfolgt ist. Gätzsch- ma nn 3., 31. Fundgrübner m. — **1.) im Gegensatz zu Maassner (s. d.) : ein mit einer Fundgrube (s.d. 2.a.) beliehener Bergwerkseigenthümer : Fundgrübner, dereine Fundgrube in Lehen hat. Seh. 2., 32. H. 149. a- — 2.) im Gegensatz zu Stöllner : ein mit einem Grubenfelde überhaupt beliehener Bergwerkseigenthümer (vergl. Fundgrube 3.) : Span B. U. 295. Jedem Fundgrübner steht das Recht zu, zur Lfisimg und AufschUessung seines Grubenfeldes einen eigenen Stollen . . zu treiben. S. BG. §. 174. Der Fundgrübner kann im eignen Felde einen SloUn ohne diessf allige Beleihung treiben; das Fundgrübner recht schliesst also die Stollberechtigung gewissermassen mit in sich. Otto 35. — 3.) ein Bergbau treibender überhaupt: Merten Hendler ist auff des roten gangs zug der reichste fu ndgrübner im T/ial worden , vnd hat biss in hundert tansent gülden aussbeut gehaben. M. 118.*- So ist es besser mit Gott vnd gutem gewissen ein armer hewer oder haspelzielier sein , denn mit dem Teufel vnd bösem gewissen, ein geicaUiger fundgrübner. 214. Albinü8 17. Bch. 2., 32. H. 149. a- **Fundhaftig a. — fündig (s. d.) : Fundhaftige bergwerge. Urk. v. 1505. Graf Sternberg Urk. B. 143. Fündig, findig a. — 1.) reich an nutzbaren Mineralien, Erzen: Ich weiss daß hfiflic/tste Bergwerk, ist fü n d ig überreich . Alter Bergreien. B. Köhler 127. Seid fröhlich, ihr Gewerken, und habet guten Mut ! Reich Erz lässt sich Jetzt merken, es wird bald werden gut, wir haben angetroffen einen reich-fündigen Gang, Ausbeut ist nun zu hoffen, Gott sei Lob, Ehr und Dank. Älter Bergreien. B. Köhler 25. Der Goltberg ist nach etlicher meinnng der eltisten Bergwerk eins in der Schlesien , ah da vorzeiten nicht allein gute Goltwäschen vnd Sciffen gewesen, sondern auch stadtliche fün- dig e Gang vnd Zechen. Albinas 70. Ob schon unverhindert die Gänge fortstreichen, und Yeith, BergwörUrbuch. 27 Digitized by LjOOQLC 210 Findigkeit — Fundstufe. in die Teuffe fortsetzen hinnen, so führen sie doch nicht alle, und einer allenthalben Ertz. . . Hier ist vonnöthen zu wissen, dass die Gebürge und Gottes Seegen die Gänge fündig machen. Jedoch . . machet ein Gebürge einen Gang fündiger , als den andern, . . machet ihn auch nicht gleich durchaus eines xcie des anderen Ortes fündig. Bossler 5. k* Edle, findige Gänge, welche Metalle, und Aerze von einer ansehnlichen Menge und Güte in sich enthalten. Zeplichal 119. Wenn . . Gänge aus einem Gebirge in das andere durch ein Thal setzen, so geschieht es nicht selten, dass sie in einem Gebirge taub, m dem andern aber findig sind. 127. Wenn sich ein flachfallender Gang aufrichtet . ., so veredelt er sich insgemein und wird ärzfindig, ungeachtet er zuvor taub gewesen. 127. — 2.) Ausbeute (s. d.) gebend : So ein Arbeiter . . schaden nhnmet, so sol demselben ron der Zechen, ob die fündig were, acht Wochen das Lohn . . folgen , aber auff andern Zechen, die da nicht fündig , sondern mit Zubuss gebawet werden, die sollen dem Arbeiter vier Wochen sein Lohn . . entrichten. J. BO. 2., 85. Ursp. 185. In fündigen oder unfündigen Zechen. N. K. BO. 4. Br. 13. Es sollen die Lehn-Träger . . schuldig seyn . . vermessen zu lassen . . beiden metallischen Werken so bald als eine Zeche fündig geworden, id est, Ausbeute gegeben. Cl. M. BO. 8., 3. Br. 839. [Es] sind die würdi- gen und fündigen Zechen und TJieile entweder nach den Anbrüchen vor Ort im Tieffsten und zu Fusse, oder nach dem jüngsten Kauff . . zu taxiren. Auff Zubus- Zechen aber ist keine Taxation vorzunehmen. Seh. 1., 236. Unser Bergkamptleute [sollen] keinen zu seinen Theilen, die über ein Quartal im Retardat gestanden, vnd fündig oder wirdig sein, kommen lassen. Churs. BO. 62. Br. 389. — 3.) fündig machen: Lagerstätten auf- finden, entdecken: Bichter 1., 303. — 4.) fündig werden: a.) von Lagerstätten: aufgefunden werden : Es ist nicht zu zweifeln , dass noch viel reiche Gänge und Klüften darinn [in Tyrol] verborgen liegen, und erst findig werden. Sperges 151.; b.) fon Bergbautreibenden : eine Lagerstätte finden, einen Fund machen : Zwei Schürfer, die zu gleicher Zeit fündig werden. Karsten §.98. Der erste Finder ertcarb das Alter im Felde, vermöge dessen er . . den nicht findig gewordenen, wenn auch mit einer altem Licenz versehenen Sc/iürfer ausschloss. Wenael 244. Die in Folge der Schürf erlaubmss gemachten Funde gemessen vor jedem zufälligen Finden . . den Vorzug , tcenn innerhalb acht Tagen nach dem Fündigwerden . . um Muthung nachgesucht wird . H. BO. §.17. Fftndigkeit/. — das Vorhandensein des gemutheten Minerals an dem Fund- punkte : Die Fündigkeit beruht bei der Muthung eines schon früher gebauten Berg- werks in der Notorietät. Klostermann 3., Anm. 33.; 2., 24. ff. Mot. 2., 35. Fundort m. — Fundpunkt (s. d.) : Z. f. BB. 9., 191. Fundponkt m. — die Stelle, an welcher ein Fund (s. d.) gemacht worden ist: Unter Fundpunkt wird der Ort verstanden , wo der Fund gemacht, d. h. der Gang- oder Flbtzkörper entblösst worden ist. Z. f. BB. 7., 116. 118. Unter dem Fund- punkte ist nicht ein mathematischer Punkt zu verstehen, sondern der Ort, an welchem das gemuthete Mineral entdeckt wurde. Die räumliche Ausdehnung des Fundortes . . umfasst aber in jedem Falle zum Mindesten den querschnittlichen Umfang der Aufschluss- anlage, mit welcher das gemuthete Mineral- Vorkommen getroffen wurde. An den ver- schiedenen Stössen eines Schachtes, Stollens oder Streckenbetriebes können keine verschie- denen Fundpunkte angenommen werden. 9., 191. Köhler 132. 152. Huyssen 18. FandrOCht n. — Finderrecht (s. d.) : Der Entblösser eines neuen Ganges ist als erster Finder zu betrachten, hat das Fundrecht, nämlich den Anspruch auf die Be- lehnung mit einer Fundgrube. Graf Sternberg 2., 261. Seh. 2., 32. H. 149.*- FundSChacht m. — s. Schacht. Fundstück w., auch Findling — ein durch natürliche Einflüsse von seiner Lagerstätte abgetrenntes und in grösserer oder geringerer Entfernung von derselben gefundenes Stück Mineral: ß. 2., 275. Fundötufe/. — s. Stufe I. und 2. Digitized by Google Fundwahrzeichen — Gallerie. 211 * Fund Wahrzeichen n. — Wahrzeichen (8. d.): v. Soheuchenstuel 87. Insbeson- dere muss der Muther . . den Fundort und das eniblösste Mineral bezeichnen, auch von dem letzteren eine Schaustufe als Fundwahr zeichen der Behörde vorlegen. Sohneider §. 1 03. Fünfzigste n. und m. — eine Bergwerksabgabe im Mansfeld' sehen : Nach einem alten Vertrage, welchen Luther mit den Grafen von Mansfeld geschlossen , wird der fünf zigste Centner Kupfer in Gelde als geistliches Fünfzigstes zur Besoldung der Geistlichen , der Kirchen- und Schul- Bedienten in den Städten Eisleben und Mansfeld abgegeben, v. Oarnall 54. Anm. Geistlicher Fünfzigster [im Jahre 1865 =] 1131S rth. 12 sgr. 8 pf. Mansf. V. B. pro 1866 pag. 26. Funken m. — Vorkommen von einzelnen Erzkörnern ohne jeden Zusammen- hang: Serlo 1., 13. Zurückweisung von Muthungen auf Funken von Schwefelkies. Huyssen 18. ** Fürbau m. — Fü rbau nach einigen alten Bergordnungen Jener Grubenbau, welcher einer im Gebirge bereits nach ihrer Längenrichtung bekannten Minerallagerstätte entgegen getrieben wird. Dies geschah in älterer Zeit öfter um einem fremden , aber noch nicht so mit vorgedrungenen Grubenbaue bei dem Abbaue einer solchen Lagerstätte zuvorzukommen. ?. Scheuchenstuel 86. Ung. BO. S. W. 186. ** Ffirdern tr. — fördern (s. d.) : /. B. BO. 32. Br. 780. *'Ffirderni88/. — Förderung (s. d.) : v. ScheuchenBtuel 87. FU8S m. — 1.) Sohle (s. d. 1.) : Fuss oder Sohle im Stollen, woranff die Wasser ablaufen. Seh. 2., 32. H. 149. b- — 2.) von Gängen, Erzen: die Füsse von sich strecken: sich aufthun (s. d.) , im Gegens. zu: die Füsse zu sich ziehen: sich abschneiden (s. d.) : Seh. 2., 35. E. 149. b* So schneiden sich die ertz abe, oder ziehen die füsse zu sich. M. 24. b* Wenn man em höfliches Gebäude anzustellen vermeinet, . . nur befindet, dass der Gang entweder lauter Unarten bey sich führet, oder gar die Füsse zu sich gezogen, und sich ausgekeilet hat. Heizer 582. Fu88brett n. — Beinbrett (s. d.) : Das Ziehen des Hundes innerhalb der niedrigen Strebräume erfolgt am Fusse des Arbeiters, welcher mit Achselbrett und Fussbrett ver- sehen ist. Serlo 2., 14. Fusspfahl m. — ein Holzstück, welches bei Aufstellung eines Stempels zwischen diesen und die Sohle gelegt wird, um den Stempel desto fester an- treiben zu können: Seh. 2., 32. H. I49.b- Das Eintreiben der Stempel erfolgt von Oben beziehungsweise von der Seite her, nur selten von Unten , wo er bei starker Neigung der Lagerstätte nie sehr fest wird, wenigstens muss er dann unten einen Anpfahl oder Fusspfahl erhalten, den man auch in Ermangelung eines festen Bühnlochs bei gewähn- lichen Stempeln gibt; besteht der Fusspfahl aus Halbholz, so höhlt man dies gern aus, damit der Stempel mit breiter Fläche darauf ruhen kann oder man höhlt den Stempel aus oder schneidet ihn nur ein, damit er sich dem runden Fusspfahl anschUessl (der Stempel ,, reitet" auf dem Fusspfahl). Serlo 1., 340. G. Gabel/. — Seifengabel (s. d.) : G. 1., 64. Gabeln refi., auch eine Gabel machen — von Gängen: sich in zwei unter einem spitzen Winkel auseinandergehende Trümmer theilen : Delius §. 57. (J, 2., 87. Anm. Vergl. z ergabein. Gaipel m. — Göpel (s. d.) : Voigt 104. Galgen m. — Preifuss (s. d.) : Z. 7., B. 228. ♦Gallerie/. — Strecke (s. d.). Digitized by LjOOQLC 212 Gallig — Gantf. Gallig a. — s. gellig. Gang m. — 1.) bergm. ; eine plattenförmige Minerallagerstätte in Form eines ausgefüllten Spaltenraumes, welche das Gebirge, in dem sie vorkommt, nach allen Richtungen hin durchschneidet und später entstanden ist als das sie um- schliessende Gestein : Gang ist ein Strich , so das Gestein entzwey schneidet, oder ein von Ertz, Letten, oder anderer Materie ausgefüllte Klunse. Boh. 2., 33. H. 150.*- Gänge sind nicläs amiers als Adern, welche durch die gantze Welt in der Erden durch alle Gebürge ihr Streichens haben, sich bald ausbreiten, bald wieder zusammen schicken und fügen, als die Adern in einem Menschen durch seinen gantzen Leib gehen; und die kleinen Aederlein in den Bergen , so sich von 'grossen herunter ziehen , die heisst man Geschicklein ; aber die geringsten , deren auch am meisten gefunden werden , hcissen Käfftlein. Inst. met. 1. [Es] erscheine?! die Gänge als ausgefüllte Spalten, stehen also in räumlicher Hinsicht mit der Entstehung des Gebirges, in dem sie vorkommen, zunächst in keinem causalen Zusammenhange und sind jünger als dieses, welches bei der Bildung der Spalten vorhanden sein musste . Serlo 1., 5. G. 2., 70. Ich sage tviez in der gruoben stet : ein ganc über den andern get criuzewis mit einer swebeleitcn [s. Leite] und beginnet sich breiten taste [sehr, stark] gegen dem Ugenden hin. Märe y. Feldbauer 51 . ♦Abendgang: flacher Gang (s. d. a.) : Delius §. 23. Hake pag. 425. — an- gewachsener Gang: ein Gang, welcher vom Hangenden und Liegenden (s. d.) nicht durch Sahlbänder, Bestege oder Ablösungen (s. d.) geschieden, sondern fest mit dem Nebengestein verbunden ist: Wenn der Gang an das Hangende nicht ange- wachsen, sondern durch ein glattes Salband davon untersMeden ist. Delius §. 346. — Beigang, auch Neben gang, Gefährte: ein Gang, welcher einen Hauptgang (s. d. a.) mit im Wesentlichen gleichem Streichen und Fallen begleitet und in der Regel von gleicher oder doch ähnlicher Ausfallungsmasse ist : Bey-G ang. H. 1 . *• — Contact gang : ein auf der Scheide zweier Gebirgsglieder hinsetzender Gang : G. 2., 71. Serlo 1., 5. — Erzgang: ein Gang, dessen Ausfallungsmasse aus Erzen und den solche begleitenden Gesteinsarten besteht: G. 71. — flacher Gang: a.) auch Abendgang: ein Stunde 9 — 12 (nach der in Oesterreich üblichen Ein- theilung des Kompasskreises : St. 9 — 12 und Stunde 21 — 24) streichender Gang: Ein flacher Gang hat sein Streiclicn von 9 an, biss umb 12 Uhr; dieses ist also zu verstellen : wenn ich mit dem Compass eines Gütiges Streichen erforschete , und befände solches zwischen 9 und 12 Uhr, es gescjielte nun, in welcher darzwisc/ten stehenden Stunde oder Achtt/ieil es wolle, so wird es ein flacher G ang genennet. Voigtel 79 . Seh. 2 . , 33. H. 135.a- G. 2., 74.; b.) flachfallender Gang (s. d.) : Ein flacher Gang, der nach dem Circul-Bogen fünff und viertzig Grad, aiwh drunter und drüber [fällt]. Seh. 2., 37. Deren Fallendes unter 50 biss 20 Grad ist , oder welche ein Lachter umb das andere flach fallen, werden Flache Gänge genennet. Voigtel SO. Vena profunda descendens obliqua, ein gang, der flach in die teuffe vhelt [fällt], oder ein flacher gang. Agricola Ind. 38. a- — flachfallender Gang: ein Gang mit einem Fallen von 45 (60 bez. 50) bis 15 (20) Grad: G.2.,77. — **flötzender Gang : schwebender Gang (s. d.) : Weiln die flötzende Gänge . . nicht wie die stellende Gänge perpen- diculariter in die Tieffe, sondern als ein Parallelogram auch jewcilen gleich einem Dach in der Erden schweben, seynd sie desswegen schwebend oder flötzende Gänge genannt. Glaser 144. — Gesteins gang : ein Gang , dessen Ausfall ungsmasse aus Gebirgs- gesteinen besteht , die aber von anderer Beschaffenheit sind , als das Gestein der ganzen Gebirgsmasse , in welcher der Gan£ auftritt: G. 2., 71. — Hauptgang: a.) ein vor anderen gleichzeitig auftretenden Gängen sich durch Mächtigkeit, Regel- Digitized by Google Gang. 213 mässigkeit , grosse Beständigkeit nach Länge und Teufe auszeichnender Gang : G. 2., 79. Vena principalis , der Haubtgang. Agricola Ind. 38. *• ; b.) nach dem älteren Bergrechte : der Gang, auf welchen die Beleihung erfolgt war , im Gegens. zu den in der Vierung (s. d. 1.) liegenden Gängen : Süncke einer auf seinem Haupt- Gang, und erreichete in solchem Absencken andere Gänge, Fletze oder Klaffte , r er Hesse aber seinen Haup tgang damit und verfolgete den nit ferner, sonderen wolle zu seinem Vortheil sich auf dieselbe ersunckene oder erlangete Flehe und Kläffte legen, dardurch Vierung zu erlangen und andere, die in der Belehnung jünger, damit auszutreiben, in solchem Falle sollen Bergmeister und Geschwome die Geschicke des Gebirges auffs allerßeissigste erwegm, auff was masse sich der Hauptgang getheilet, Drümber oder Abgekemme abgesetzet, oder ob es frembde Gänge, Fletze, Klüffte oder Geschicke seyn, die quer über oder durch den Haup tgang fallen, item ob ihr Streichendes dem Hauptgang gemäss oder wider- wertig seye, oder ob man einen f regen, augenscheinlichen Durchfall derselben sehe. Churk. BO. 5., 5. Br. 583. Span B. U. pag. 45. b* — hpchstreichender Gang : ein Gang von hohem — tiefstreichender Gang: ein Gang von tiefem Streichen (s. streichen) : ö. 2., 76. — Kreuz gang: ein Gang, welcher einen anderen Gang kreuzt (s. kreuzen und Kreuz 2.) : Span BR. S. 296. Bichter 1., 548. Vena Irans- uersa, creutzgang oder quergang. Agricola Ind. 38. b- — Lagergang: ein Gang, welcher mit den Gesteinsschichten einerlei Streichen und Fallen hat und sich nur durch sein Verhalten gegen andere mit ihm in Berührung kommende Lagerstätten oder gegen einzelne Gebirgsschichten als Gang darstellt: G. 2., 71. Serlol., 5. — Mineralgang: ein Gang, dessen Ausfüllungsmasse aus solchen nicht metallischen Mineralien besteht , welche nicht als ganze Gebirge , sondern nur als Begleiter me- tallischer Mineralien auf besonderen Lagerstätten mit vorzukommen pflegen : ö. 2., 71. — *Mittaggang: Spatgang (s. d.) : Delius §. 23. Hake pag. 425. — ♦Mitternachtsgang: stehender Gang (s. d. a.): Delius §. 23. Z. 10., B. 166. — Morgen gang: ein Stunde 3 bis 6 (nach der Eintheilung des Kompasskreises in Oesterreich St. 3 bis 6 und 15 bis 18) streichender Gang : Ein Morgensgang hat seht Streichens von 3 an biss umb 6 Uhr. Voigtel 79. Seh. 2., 33. Delius §. 23. 0. 2., 74. — motziger Gang: ein kurzer, nicht weit fortstreichender Gang : Bichter 1., 316. — Nebengang: Beigang (s. d.) : Der C.-Gang, als Hauptspalte von mehreren ziemlich parallelen Nebengängen begleitet. B. u. H. Z. 26., 4 1 3.b* Der Gang, auf welchem die Grube baut, führt sowohl im Hangenden als Liegenden Neben- gänge. . . Die Nebengänge beobachten dasselbe Fallen wie der Hauptgang . Karsten Arch. f. Bergb. 4., 268. 269. — offener Gang: a.) ein durch Sahlbänder, Be- stege oder Ablösungen von dem Hangenden und Liegenden (s. d.) geschiedener Gang (vergl. angewachsener Gang) : Angewachsene Gänge werden von offenen und fast allen übersetzenden Klafften und Gängen verdrücket und wohl gar verunedelt. Beyer ütia met. 3., 264.; b.) ein Gang mit vielen Drusen (s. d.) : H. 107. *• — Quer- gang: Kreuzgang (s. d.): Hat einer in einem Erbschacht einen streichenden Quergang ersuncken, der vber den Hauptgang setzet, ein Creutz machet vnd frischen augenscheinlichen Durchfall giebet, vnd ist in der Mutung kein Quergang gesetzet, sondern ein Drumb im Hegenden, diese Mutung auch nit beste ttiget worden, so kann solcher Qu er gang für ein Drum im liegenden flicht gedeutet werden. Span B. U. 46. — rauher Gang: ein Gang, in welchem keine reichhaltigen Erze vorkommen: Serlo 1., 6. — recht- fallender, auch rechtsinniger , recht s innischer Gang: ein Gang von rechtem Fallen (s. fallen) : G. 2., 76. — Schargang: ein Gang, der sich zu einem anderen schart (s. scharen) : Span BR. S. 192. 296. Kirchmaier 96. — schweben- der (schwäbende r , schwäbischer) Gang: a.) ein Gang mit einem Fallen von 15 (20) bis 0 Grad: G. 2., 77.; b.) nach dem älteren Bergrechte : eine Lager- stätte, deren Einfallen weniger als 20 Grad beträgt; Flötz (s. d. 2.) : Die [Gänge], so gantz oben hinweg ligen und streichen, heissen schwebende Gänge; welcher viel Digitized by Google 214 Gang. von Unerfahrnen für Fleh geacht und gehalten werden. Inst. met. 3. Soh. 2., 37. Das gebirge des schwebenden gangs oder hipff erfleh am Hartz. M. 7l.b* Vena dilatata, ein schwebender gang oder flehe. Agricola Ind. 37. b* — seigerer Gang : ein Gang mit einem Fallen von 90 bis 75 (80) Grad: G. 2., 77. — Spatgang, auch Spat, Mittags gang : ein Stunde 6 bis 9 (nach der Eintheilung des Kompasskreises in Oesterreich St. 6 bis 9 und 18 bis 21) streichender Gang: Em Spatgang hat sein Streichen von 6 an biss um 0. Dahero auch alle diejenigen Gänge Späte genennet werden müssen, welche ihr Streichens zwischen 6 und 9 Uhr haben. Voigtel 79. Sek. 2., 33. G. 2., 74. — stehender Gang: a.) auch Mitternachtsgang: ein Stunde 12 bis 3 (nach der Eintheilung des Kompasskreises in Oesterreich St. 12 bis 15 und 24 und 3) streichender Gang : Ein stehender Gang hat sein Streichens nach den Vier-Ecken der Welt, in der Stunde von 12 biss auff 3; Dieses ist also zu verstehen : Wenn nehmUch eines Ganges Streichen mit dem Kompass abgenommen, und solches zteischen 12 und 3 Uhr befunden wird, es geschehe nun, in welcher darzwisclien stehenden Stunde oder Achttheil es wolle, so muss es ein stehender Gang genennet werden. Voigtel 79. Soh. 2. ,33. G. 2. ,74.; b.) seigerer Gang (s.d.): Ein stehender Gang, wetm dessen Fallen nicht unter SO Grad nach dem Circul-Bogen geschieht , oder welche ganh senckel- recht ihr Fallens in die Teuffe gegen das Centrum terrae haben. Voigtel 80. Soh. 2., 37. Unser Kompass muss uns weisen, was der Gang für Sttmde hat, °h er flach sei oder spat, oder wie er sonst mag heissen, ob er stehend oder morgen , lassen wir das Glücke sorgen. Alter Bergreien. Döring 2., 68. Tage gang: ein Gang nahe unter der Erdoberfläche, der sich nicht weit in die Teufe erstreckt, niederzieht : Tage- Gänge sind Gänge, die bald unter den Rasen an- getroffen werden oder gar zu Tag aussehen und nicht in die Teuffe gehen. Seh. 2., 96. — tonnlägiger Gang: ein Gang mit einem Fallen von 75 (80) bis 45 (60) Grad: Welcher [Gänge] Fallens unter SO biss 60 Grad ist, und also nicht ganh flach , doch ziemlich donlegt fallen, nennet man Donlegte Gänge. Voigtel SO. Ein Donlegigter Gang. Seh. 2., 37. Tonnlägige Gänge, G. 2., 77. — widersinniger, widersinnischer Gang: ein Gang von widersinnigem Fallen (s. d.) : G. 2., 76, In einen widersinnischen Gang erschlagen . Melzer 76. In einigen Bergwerken werden alle Gänge, die sich von einem wiUkührlich angenommenen Punkte nach einer geidsstn Weltgegend verflachen sie mögen nach dem Gebirge oder in das Gebirge fallen, recht- sinnisch; und die von diesem angenommenen Punkte sich nach einer anderen Weltgegend verflachen, widersinnisch genennt. . . Eine solche wiUkührliche Benenntmg ist ohne Zweifel daher entstanden : man hat bey dem Anfange eines solchen Bergwerks zuerst auf einem Gange gebauet und nach den bergmännischen Regeln dessen obere Gebirgsseite das Hangende, dessen untere Seite aber das Liegende . . benennet. Man hat sodann in dieser Gegend mehr Gänge gefunden und die Benennung ihres Hangenden und Liegenden immer nach dem ersten Gange eingerichtet ; wodurch denn dieser wiUkührlich angenommene Punkt entstanden, nach welchem man eine ganze Gegend in das Hangende und Liegende und in das Recht- und Widersinnische eingetheilet hat. An anderen Orten nennet man edle Gänge rechtsinnische und unedle widersinnische; ohne allen Zweifel desswegen, weil bey dem Anfange des Bergbaues einige Gänge, die von dem edlen Gaivge ein entgegen gesehtes Verflachen hatten, zufälliger Weise unedel befunden wurden. Deliuß §. 30. der Gang beschreitet ein anderes Gefährt: er verändert die Richtung seines Streichens (s. d.) : Soh. 2., 33. — der Gang fährt getrost durch's Ge- stein: er streicht weit fort, hält im Streichen aus, im Gegen s. zu: er führt einen kurzen Strich: er verliert sich bald wieder, hört auf : Soh. 2., 33. 34. — Digitized by Google Gangart — Gangbar. 215 der Gang hält sich wieder zu Erz an: er wird edel, im Gegens. zu: er über- gibt seine erzige (ertzliche) Kraft: er verunedelt sich : Soh. 2., 34. 36. 2.) nach dem älteren Bergrechte: a.) eine Lagerstätte, deren Einfallen mehr als 20 Grad beträgt: Inzwischen beobachtet das Bergrecht von den ältesten Zeiten her nicht die geognostisehen Kennzeichen der Lagerstätte sondern die mathematischen rücksicht- Uch ihrer äusseren Form und ihres Verhaltens im Streichen und Fallen, Gänge sind nach solchem die flächenähnlichen Lagerstätte , welche mehr als 20 Grade Fall haben ; die hingegen, welche utiter 20 Graden fallen, werden zu den Flötzen gerechnet. Hake §. 180. Das ältere . . Bergrecht kennt den heutigen geognostisehen Unterschied zwischen Gängen und Flötzen nicht; es stellt die Gänge den Flötzen überhaupt nicht nach geogno- stisehen Merkmalen gegenüber, sondern gebraucht das Wort ,,G ang" in einem weiteren, soteohl eigentliche Gänge als Flötze umfassenden Sinne und unterscheidet diese lediglich nach einem geometrischen Kennzeichen, nämlich nach dem grösseren oder geringeren Ein- fallen der Lagerstätten. Die Lagerstätten, welche mit 20 Grad und mehr einfallen, wer- den zu den Gängen im engeren Sinne, diejenigen aber, deren Kit fallen weniger als 20 Grad beträgt, zu den Flötzen oder schwebenden Gängen gerechnet. Br. Z. f. BR. 1., 267. ; b.) eine Erzlagerstätte überhaupt : Br. in Z. f. BR. 1., 269. Damit vnsere Berg- werge geöffnet, vnd menniglich derer so viel mehr gemessen müge , So ordenen wir hiermit, das einem jedem, so einen nawen vnuorschrottenen Gang er schür ff t vnd am tage ausricht, der Silber . . helt, von jedem Loth ein gülden . . sol gegeben werden. Churs. BO. 2. Br. 346. Ol. M. BO. /., 6. Br. 823. Dieser ganze Berg bestehet aus lauter lagen von vieler leg Gesteine und die Haupt- Gänge , worauf gebauet wird, sind Flöze, so über- einander liegen. Beyer Otia met. 3., 108. — 3.) insbesondere in der Mehrz. Gänge (s. d.) : gewonnene erzhaltige Gangmasse: Die Grubenkleinen werden so lange und viel zerstücket, bis der Gang vom Berge, das Gute vom Tauben sich scheiden Uisst. Sperges 331 . Der Erzgang, der wird klein geschlagen, gefördert dann zu Tage 'raus. Alter Bergreien. Döring 2., 123. 4.) mundartl. (im Cleve'schen) ; ein Maass für Steinkohlen durchschnittlich = 146 Pfund: B. u. H. Kalender pro 1867. pag. 102. Gangart/. — jedes nicht metallische Mineral in der Ausfüllungsmasse eines Ganges, der Gangmasse: Nöggerath 220. 'Gangartig a., auch gang weis — als Gang (s. d. 1.) und bez. in Gängen vorkommend: Bei Abfassung des preussischen Berggesetzes wurde die Unterscheidung zwischen Gängen und Flötzen, gangartigen und flötzartigen Mineralvorkommen gänz- lich aufgegeben. Z. f. BB. 9., 474. Diese [Erze] finden sich bald als schmale gang- ar tige Trümer, bald als kleinere oder grössere Nester und Butzen. Müller 17. **Gängansrichtung/. — Inbegriff der Arbeiten, durch welche der Beweis mittels offenen Durchschlages (s. d.) geführt wurde: Schneider §. 401. Gangbar a. — 1.) im Gebrauche stehend, im Betriebe befindlich : Nechst dieser [Kunst] hängen jetziger Zeit keine gangbaren Künste. Meiser 100. Gangbar sind sthnmtliche Gruben auf dem Haupttrum, wenn solche gleich nicht alle hl Förderung stehen. Kanten Arch. f. Bergb. 5., 109. Eine grosse Menge von Halden, Pingen tmd Schäch- ten theils auflässiger, theHs noch gangbarer Gruben. Müller 18. Zur Verhinderung des Ausbruchs von neuen Bränden im abgebauten Felde werden die . . Ausgänge der Ab- baustrecken nach erfolgtem Abbau sofort durch Mauerdämme geschlossen , so dass das abgebaute Feld stets von den gangbaren Grubenbauen isolirt ist. Z. 10., A. 57. Tiefe der hiesigen noch gangbaren Tiefbohrung. 1.,B.71. Gangbare Kunstschächte. S.BÖ. §. 194. Die gangbaren Stölln. §. 209. In der Gegend von R. ist sclton seit langer Zeit Braunsteinbergbau gangbar. Müller 16. In schon lange Zeit gangbaren Berg- werksrevieren [in denen schon lange Zeit Bergbau getrieben wird], ö. 2., 469. Mansf. Digitized by Google 216 Gänge - Ganz. V. B. pro 1866. pag. 5. Ungangbare [nicht mehr benutzte, verlassene] Halden dürfen nur mit Genehmigung des . . Bergamtes eingeebnet werden. S. Bö. §. 294. — 2.) gangbares Zeug, Gezeug: Vorgelege (s. d.) : Weisbach 3., 54. Vor dem Ein- und Ausfahren hat Jeder seinen Anzug gut zusammen zu nehmen, damit er nicht am gangbaren Ge zeuge . . hängen bleibt. Vorsohr. B. §. 6. — 3.) mundartl. (bei dem nassau sehen Dachschieferbergbau) ; die Lostrennung des Gesteins begünstigend, befördernd: Die glatten Spiegelfälle [s. Fäll] sind besonders gangbar, d. h. sie be- fördern die Lostrennung des Gesteins ungemein oder „lassen gut gehen1 '*. B. u. H. Z. 27., 2 78 .b* Je nachdem die Absonderungen im Schiefer vollkommene oder unvollkommene, ange- deutete sind, unterscheidet man gangbare und ungangbare Stränge [s . Strang] . 287.* Gänge Mehrz. — die gewonnene erzhaltige Gangmasse im Gegens. zu dem unhaltigen Gestein: Gewonnene Gang. Span B. U. 256. 258. Anstehende ah gt- wonnene Gänge und Anbrüche betrüglicher Weise versturtzen. Seh. 1., 23. Vor Ort die Berge oder Gänge wegräumen. H. 330.b- ö. 3., 32. Anm. Vena (Gang) findet sich in der angegebenen Bedeutung bereits in der tridentiner Bergordnung von 1208: Jubemus, quod nülhut portei uenam aliquam ad uillas , et quieunque illam portaverit , ei uena auferatur, . . sed solito more uena in monte uendatur. Si aliquia uena m fraudulenter in nocte vendiderü, emptor uena m umittat. S p e r g e s 269. Gangfätistel n. — s. Fäustel. Ganghaft, ganghaftig a. — 1.) gangartig (s. d.) : Ganghafftig brechen die Ertze, wenn solche nicht Nester- oder Nierenweise liegen, sondern zu Gange setzen. Soh. 2., 34. H. 151.a- Vinde [finden] wir da erze ganchaft. Märe v. Feldbauer 389. Ain ganghafft Ertzs. Urk. v. 1463. W. 416. Der Eysenstein auss detn Fletz- werck, gibt viel Eisenschlacken vnd wenig Eisen. Aber der ganghafftig Eisenstein gibt reichUcher Eysen. Ursp. 61. — 2.) gangbar (s. d. 1.) : So lang die Bergwerke ganghaftig sind. Hessensches Pat. v. 1663. W. 688. Ganghäuer, Gänghäuer m. — s. Häuer. Gangkluft/. — Kluft (s. d.) : ö. 2., 174. Gangkreuz n. — 8. Kreuz (s. d. 2.) : Im Gesenk war der D. Gang vom J. Trumm nur durch ein taubes Mittel von !/4 Lchtr. Stärke getreimt und führte ersterer . . an diesem G ang kreuze . . reiche Erze. Z. 15., A. 131. Gangmasse f. — die Ausfallungsmasse eines Ganges überhaupt : Die Gang- masse besteht nicht nur aus metallischen Mineralien, Erzen, neben welchen auch noch als seltnere Erscheinungen Schwefel und einige kohlige Substanzen anzuführen bleiben, sondern häufig vorwaltend aus Gangarten, nämlich verschiedenen nicht metallischen Slein- arten oder Mineralien. Nöggerath 220. GangStOCk m. — s. Stock. Gangtrumm n. — Trumm (s.d. 1 .) : In einem nach allen Richtungen hin von G ang trümmern durchschwärmten Gebirge. Mot. 2., 44. Gangweis a. — gangartig (s. d.) : Gang weis trifft man den Eisenstein öfters. Deliuß §. 128. Verhütung eines gangweisen Minerallagers. Croth. Bö. §. 27. Gangzug m. — s. Zug 1. Ganz a. — 1.) fest, unzerklüftet : Mit schlegel vnd eisen, oder mit fetver hebet vnd zumalmet ir die gantzen vnd gelungen f eisen. M. 94.b- Ein punet auff der erden grade vnier sich vber hundert lachter . . in die tieff durch das gantz gestern zeigen. 143.* Allda hat man . . befunden, dass . . dieser tieff e Semler Erb-Stolln in allen 3502 Lach- ler und zwar 167 Lachter in Gewölbe, 1931 Lachter in Gezimmer , und 1404 Lachter in gantzen Gestein [d. h. ohne Mauerung oder Zimmerung, vergl. Ganze] getrieben Digitized by Google Ganze — Gebäude. 2 1 7 scy. Melier 93. Obwohl das Dach ganz und fest war , so konnte man die grossen Bau- flächen doch nicht ohne Unterstützung lassen und man bildete darum aus den vorhandenen Bergen vierseitige Pfeiler. Z. 1., B. 40. — oft im Gegens. zu zusammengebrochenes Gestein, alter Mann (s. alt) : Wo ein Suchstollen au/geschlagen wird in ein ganzen Berg, der tmverbrochen ist. Schemn. BR. W. 168. Der Stolln ist theils im alten Mann, theils im ganzen Liegenden fortgesetzt. Z. 4., A. 121 . — 2.) von Bergbau noch un- berührt, unaufgeschlossen : Mnthungen im gantzen Felde einlegen und schürfen. Seh. 1., 134. Neue f iindige und unverschrottene Gänge im gantzen und unverritzten Felde ausschürffen und solche in gantz [l.] gestern niederbringen. Span BR. S. 171. Sich in das Schürffen auff unserm unverschrotenen ganzen Oebürge legen. 281. H. 357. b- — 3.) ganzer Schrot: s. Schrot. Ganze n. — Gänze (s. d.) : Im Fall man mit einen Schur ff e ins ganze gekommen ttnd nichts getroffen, ist es rathsam, dass man in beiden Stössen mit einem Ortgen [Oert- chen] hinaus breche. Beyer Otia met. 3., 254. im Ganzen stehen; von Grubenbauen: nicht durch Zimmerung oder Mauerung verwahrt sein ; wegen Festigkeit des Gesteines eines solchen Ausbaues (s. d. 1.) nicht bedürfen: Schächte, Strecken; stehen dieselben im Ganzen d. h. ohne allen Ausbau in Zimmerung oder Mauerung, G. 2 , 373. Wenn ein Schacht wegen hinlänglicher Festigkeit des Gesteins atich ohne Zimmerung im Ganzen stehen gelassen werden kann. Delhis §. 300. Wenn ein Schacht durchkam im Ganzen ohne Gezimmer steht. §. 356. Gänze/. — festes Gestein im Gegens. besonders zu der Dammerde: Gänze wird genennet, wo sich unter der Tarn- Erde das Gestein anfanget. Seh. 2., 37, E. 391 . •• Darnach pfleget mancher sein mutze tel zu erlengen, biss er . . den Gang ins gestein oder in die gentze bringet. M. 64.** Ist ein Durchschlag zu machen, so hülft man sich in den schwatzerischen Bergwerken mit Bohren; doch an einigen Oertern, wo die Gänzen etwas geschmeidiger sind, bedarf es nur einer Ritze, wodurch das feste Gesteine mit eisernen Keilen aus einander getrieben wird. Spergeß 321. Das Flfitz steht in der Gänze an. ▼. Scheuchenstuel 91. Man kann [bei dem Bohren im drusigen Gestein] die Drusen- lächer mit trockenem Letten und kleinen Gesteinstücken vollschlagen und alsdann weiter darauf bohren, mithin das Loch einiger Massen in die Gänze bringen. Delhis §. 185. ewige Gänze : s. ewig. Anm. Gänze aus: das ganze (Geste inj. Yergl. ganz 1. und Ganze. Ganzheit/. — das Unzerklüftetsein , Ganzsein (s. ganz 1.) des Gesteins: Je nach der Ganzheit oder Zerklüftung des Gesteins. Z. 3., B. 193. **Ga(p)pel, Gkpel m. — Göpel (s. d.): Eingemeines Gapelwerk. Spergea 126. Gäpel. Delhis §. 319. Gatten refl. — von Gängen : sich scharen (s. d.) : Das gibt die erfarung , das ein gang allein, wo sich nicht ander mit ihm schleppen y ramlen oder gadten , selten ertz füret. M. 3 1 .b- Wenn ein gang oder geschick das ander veredlet vnd sie ramlen oder begadten sich mit einander. 37> LohneySß 17., 24. Gebän w. — 1 .) zwei durch Bolzen mit einander verbundene Schachtgeviere bei der Bolzenschrotzimmerung (s. d.) : Wenckenbach 53. v. Joch. — **2.) Gebäude (s. d.) \Fristung der Gebäue. Ung. BO. 10. W. 188. In Stollen, Strecken oder sonst mit anderen Gebäwen [Gänge] überfahren. J. B. BO. 21. Br. 776. Ein tiefes Ge- bäu gewältigen. Deliuß §. 138. Gebäude n. — 1.) Bergwerk (s. d.) : Gebäude heissen die Zechen oder das Bergwerk. Dahero spricht man : es ist ein höflich, schwerhältig Gebäude. H. 155. b- Welcher Gewerke seine auffgenommene Lehen . . nicht auffs neue mit Frist verschreiben lässt, dieselben Gebäude sollen wieder ins Freye gefallen seyn. E. M. BO. 24. Br. Veiih, B«rgwörterbnch. 28 Digitized by LjOOQLC 218 Gebirge. 732. — 2.) ein einzelner Grubenbau (s. d.) : Stewer , so man zu Stollen, Strecken, Gesencken und andern G ebäwden geben soL Löhneyßß 238. Gruben gebäude : s. d. — H aup tgebäude : ein Bau von besonderer "Wich- tigkeit : Es sol [bei Legung der Quartalrechnungen] berathschlaget werden , was für Hauptgebäwde , an Schächten, Lichtlöchern, Sincken, Stollen und Fettörtem treiben, nöthig. Löhneyss 283. — Hoffnungs gebäude: Hoffnungsbau (8. d.) : Es können durch . . Unverstand die besten Hoffnungsgebäude ins Stecken gerathen und auf- lässig werden. Delius §. 151. — Raubgebäude: ein Grubenbau , der zum Zweck des Raubbaues (s.d.) getrieben wird : Die Zeche mit Raubgebäuden verwüsten. Bob. 1., 51. Nachdem dergleichen Contrakte [Loskon trakte, 8. d.] zum augenscheinlichen Untergang des . . Bergbaues gereichen, indem bey denenselben die Treibung der nöthigen Versuch- Oer ter verabsäumet, Schächte und Strecken verstürzet, Bergfesten eingehauen und überhaupt nur lediglich Raub- Gebäude angestellet werden . Verord. v. 1777 . Br. 8 1 . — Tagegebäude: s. d. Gebirge n. — 1 .) ein kleinerer oder grösserer Theil der festen Masse des Erdkörpers ohne Rücksicht auf Festigkeit und sonstige Beschaffenheit, welcher Gegenstand bergmännischer Unternehmung ist oder werden kann: Gebürge wird die Gegend genennet, wo Gänge streichen und Ertz gewonnen wird. floh. 2., 38. H. 156.*- Gleich wie allerorten, ohn welche sonderbahr bef reget, nach Ertz vnd Metall einzuschlagen und zu schürfen männtgUch f regstehet, . . eben also mag vff allen Gebürgen genuttt vnd Belehnung gesucht werden. Span B. U. pag. 9.b- Wenn der Bergkmeister mit den Geschwornen zum vermessen auff das Gebürge kompl. pag. 57.b- Geschworne sollen . . ihr zugeeignetes Gebürge und darzu gehörige Zechen fleissig besuchen. . . Wenn mehr, als ein Geschworner [in dem Bezirke sind, sollen sie] jährlich die Refieren um- wechseln, damit ein jeder aller Gebürge und Gebäude kundig werde. H. 173.b- 175.** freies Gebirge: Bergfreies, Freies (s. d.) : Wer in freuen vngemessenen Ge- bürg am ersten new klufft vnd Geng verschrot, . . derselb sol . . als der erste auffnehmer zugelassen werden. Churtr. BO. 3., 3. Br. 110. 2.) Gestein (s. d.) : Gebürge wird auch geheissen das Gestein in der Erde, wo es Bergwerck hat, und ist unterschiedlich, Gebrech- oder Keilhauen-, Schief rig-, Schön-, geschmeidig-, Schmär- etc. Gebürge. Soh. 2., 38. H. 156> 157.*- Der Gang hat ein schön Gestein und führet ein herrlich Gebürg mit sich. Inst. met. 55. Dieser Gang führet sein eigen Gebürge mit sich. ibid. Auch sollen die Geschwornen ihr ßeissiges Aufsehen haben, auff dass, wo Ertzt . . gewonnen werden kann, dass solches . . auch fein rein geschieden und aufbereitet, und nicht statt Ertz dastmreine öde Gebürge abgeführet werde. Span BR. S. 54. Sehr viele Arbeiter nehmen [bei dem Besetzen des Bohr- loches] zum ersten Stopfen Papier oder leinene Lumpen . . . Dann wird gleich ein festes Gebirge genommen. Ood. 157. In Massen von geringem Zusammenhalt bedient man sich zur Herstellung des Bohrlochsraumes des Erd- oder Schneckenbohrers, der aus einem der Länge nach aufgeschlitzten Cgiinder von Schwarzblech . . besteht und . . drehend ge- handhabt wird; das abgeschnittene Gebirge tritt in das Innere des CyUnders, den man, sobald er gefüllt ist, aufJwlt und entleert. Lottner 337. Bruchgebirge : zusammengebrochenes Gestein: Karsten Arch. f. Bergb. 2., 115. — Dach-, Deck-, Hangen dgebirge : diejenigen Gesteinsmassen , welche das Dach (Hangende) einer Lagerstätte bilden : Die Bleierzlage und das Sohlen- und Dachgebirge derselben. Z. 1., B. 3. Bei dem Abteufen der Schächte hat man m dem hiesigen Reviere [Saarbrücken] nicht mit besonderen Schwierigkeiten zu kämpfen, . . weil loses und wasserreiches Deckgebirge nicht vorhanden ist. 3., B. 161. — druck- haftes Gebirge: Gestein, dessen innerer Zusammenhang in Folge Bergbaues auf- gehoben ist und das in Folge dessen die Neigung hat zusammenzubrechen : Zu der Unterstützung des druckhaften Gebirges werden Holz, Ziegelsteine, selten Bruch- steine, mitunter Gusseisen angewendet. Z. 3., B. 58. Des druckhaften Gebirges Digitized by Google Gebirge. 219 wegen ist der ganze Stottn . . in ganze Thürstockzsmmerttng von geschnittenem Eichenholz gesetzt. 13., B. 239. — fliessendes Gebirge: schwimmendes Gebirge (s. d.) : Der Durchhieb der Strecken tmd das Ausweiten derselben wurde dadurch bedeutend er- schwert, dass man fast fortwährend grobe Gesteinswände mit klarem und fast fliessen- dem G ebirge bei stets starkem Wasserzuflusse zu durchfahren hatte. Z. 4., B. 161 . — Hangendgebirge: Dachgebirge (s. d.) : Delius §. 31. — laufendes Gebirge: schwimmendes Gebirge (s. d.): Beim Abtreiben im laufenden Gebirge . . müssen die Arbeiter ausser den erforderlichen Pfählen und anderen Zimmerhölzern auch nach Befinden noch Stroh, Haide , Reisig , Rasen und dergleichen bei der Hand haben, um schleunige Verstopfungen bexoirken zu können. Vorsohr. B. §. 29. — lebendiges Gebirge: schwimmendes Gebirge (s. d.) : Sind [bei der Abtreibezimmerung] die Thür stocke . . fest und vollständig im Lothe aufgestellt , alsdann treibt man in der Hrste über der Kappe, sowie an den Stössen und . . unter der Schwelle Pfähle ein . .; die auf diese Weise eingetriebenen Pf ähle . . müssen desto dichter an einander geschlagen werden, je lebendiger das zu durchörternde Gebirge ist. Z. 8 . , B . 2 . — Liegend gebirge : Sohlen- gebirge (s. d.) : Delius §. 31. — loses Gebirge: rölliges Gebirge (s. d.) : Jahrb. 2., 11. b- — Obergebirge: Abraum (s. d. 1.): Das Obergebirge, welches man vom Knottenflötze abdeckt. Z. 8., A. 99. — r oll ig es Gebirge : lockere, lose Gesteins- massen: Bei Durchörterung von rolligem Gebirge oder gar von Sehwimmsand . . muss man zur sogenannten Abtreibezimmerung seine Zuflucht nehmen. Z. 8., B. 2. Die Gewinnung der Abraumsmassen . . erfolgt bei ständigem Gebirge mittelst der Lettenhaue, mittelst Fimmel und Schlägel oder mittelst der Brechstange, bei rolligem Gebirge meist "mittelst der blossen Wegfüllarbeit. 125. — seh wimmen des Gebirge , auch fliessendes, laufendes, lebendiges Gebirge, Fliess, Schwimmsand, Kurzawka: sandigthonige, mit Wasser durchtränkte Gebirgsschichten : Seh w im- mendes Gebirge nennt man dasjenige, welches aus feinen, kleinen, unter einander los- gelösten Theilchen besteht, die derartig mit Wasser durchzogen sind, dass sie einen flüssigen Brei bilden. Rziha 635. Ist das zu durchörternde Gebirge vollständig schwimmend, so muss auch der Ortsstoss gesichert werden. Z. 8., B. 2. Dieser Raum [zwischen zwei Tb ürstock paaren] ist abhängig von der Grösse des Drucks. Er beträgt in maximo Y2 Lachter und um so weniger, je flüssiger das schwimmende Gebirge ist und je eher die sich bei grosser Entfernung durchbiegenden Pfähle Gelegenheit zum Hereinlaufen des Sandes geben. 3 . Ein Absinken im losen oker gar schwimmenden Gebirge. Bergm» Taachenb. 3., 190. Anm. Schwimmetsin der obigen Bedeutung von schwimmendes Gebirge findet sich schon in der amberger Bergordnung von 1594. Art. 11. (Lori 358.*«): Berghauer sollen, .wo sich Wasser oder Schwimm et 8 viel oder wenig erzeigen wurde , daselbst ohn Befehl der Geordneten nicht weiter hauen . ., sondern wo es die hothdurft erfordert, alsbalden verwannten oder ver- stirnen, oder wo es ihr so hefftig, den Meistern anzeigen, damit sie dasselbig ferner sufärkommen mögen berathschlagen. — Die beuthener Stollenordnung von 1553. (Karsten Arch. f. Bergb. 16., 413.) bezeichnet schwimmendes Gebirge durch Schwilmen: In Feldern, da Wasser oder sonst gewaltiger Schw Urnen . . wäre. Sohlen- auch L i e g e n d gebirge : dasjenige Gestein, welches die Sohle (das Liegende) einer Lagerstätte bildet: Z. 1., B. 3. — ständiges, stehendes Ge- birge : festes, in sich selbst haltbares, keiner Zimmerung oder Mauerung bedürfen- des Gebirge : Das Verfahren bei der Ausmauerung hängt . . davon ab , ob das Ort, welches ausgemauert werden soll, von mehr oder weniger ständigem oder von schwim- mendem Gebirge umgeben ist. Z. 8., B. 4. 18. Lockere, unständige Schichten. 7., B. 229. Man hoffte, nach Erreichung einer Teufe von 60 — 10 Fuss . . das fernere Abteufen bis auf das Steinkohlengebirge in ziemlich gut stehendem Gebirge . . fort- setzen zu können. 11., B. 44. — Tage gebirge: a.) Erdoberfläche: Begünstigt durch die Beschaffenheit des Tagegebirges , welches von dem Flusse halbkreisförmig um- schlossen, aus diesem . . ziemlich schroff ansteigt, . . ist der Bau auf den dortigen Gängen gitized by VjUUp 220 Gebirgsglied — Gebräch. zuerst durch Stollen in Angriff genommen worden. Jahrb. 2., 9.b*; b.) das Gestein, welches eine in nicht bedeutender Tiefe unter der Erdoberfläche vorhandene, durch Tagebau abzubauende Lagerstätte bedeckt; Abraum (s. d. 1 .) : Abraumsarbeit auf Braunkohle bei sehr starkem Tagegebirge. Z. 2., A. 353. Gebirgsglied n. — Lagerstätte (s. d.) : Unter einem Gebirgsgliede versteht man jede wirklich anstehende , durch ihr Material wie durch ihre Form indtviduaHsirte Gesteins- oder Mineralmasse , welche zur Zusammensetzung eines grösseren Theiles der festen Erdkruste wesentlich mit beiträgt. Naumann 1., 900. gangartiges Gebirgsglied, im Gegensatz zu lagerartiges Gebirgsglied: Em gangartiges Gebirgsg lied ist ein solches, welches durch abnorme Junctur und durchgreifende Lagerung mit den dasselbe einschUessenden Gebirgsg Uedern verbunden ist. Naumann 1., 916. Ein lagerartiges Gebirgsg lied ist ein solches , welches durch normale Junctur und regelmässige Zwischenlagerung mit dem dasselbe einschUessenden {unter- teufenden oder überlagernden) Gebirgsgliede verbunden ist. 914. Die lagerartigen Gebirgsg lied er sind einem vorherrschenden Gebirgsgliede regelmässig eingelagert oder wenigstens angelagert, und stimmen in ihrer Parallelstructur und Schichtung mit demselben überein ; was Alles darauf hindeutet, dass sie in stetiger und regelmässiger Folge inmitten (bisweilen auch zu Anfang oder zu Ende) desselben Bildung sprocesses zur Entwickehtng ge- langt sind, durch welchen das vorwaltende Gebirgsglied entstanden ist, zu dem sie in solcher Beziehung stehen. . . Die gangartigen Gebirgsglieder durchsetzen die angränzenden Gebirgsg lieder und zeigen, wenn sie mit Parallelstructur oder auch mit einer der Schichtung analogen lagerweisen GUedertmg versehen sind, eine Abweichung derselben von der Structur und Schichtung des Nebengesteins. 914. 916. — geschichtetes Gebirgsglied: ein solches, welches wesentlich aus geschichteten Gesteinen besteht, im Gegens. zu m a 8 8 i g e 8 , eruptives Gebirgsglied : das wesentlich aus massigen Gesteinen be- steht: Naumann 1., 902. 903. 935. — vorherrschendes Gebirgsglied: all- gemeine Lagerstätte, im Gegens. zu untergeordnetes Gebirgsglied: besondere Lagerstätte (s. d.): Vorherrschende Gebirgsg lieder sind solche, welche mit sehr bedeutenden Dimensionen und zwar besonders in bedeutender horizontaler, oder überhaupt nach zweien Richtungen erstreckter Ausdehnung erscheinen ohne doch dabei eine sehr ge- ringe verticale oder nach der dritten Richtung gestreckte Ausdehnung zu besitzen , daher ihr Totalvolumen immer sehr gross ist und sie als selbstständige Glieder in der Zusammen- . setzung des betreffenden Theiles der Erdkruste zu betrachten sind. Untergeordnete Gebirgsglieder dagegen sind solche, welche, verhältnismässig zu den sie begränzenden Gebirgsg Uedern f mit geringen Dimensionen ausgebildet sind, daher ein kleines Totaholumen besitzen und weniger als selbstständige denn als untergeordnete Massen im Bereiche anderer, vorherrschender Gebirgsglieder auftreten. Naumann 1., 902. Gebirgggperre/. — Feldessperre (s. d.) : Wenzel 206. Gebirgsstufe/. — stufe (s. d. l.) : Serlo l., 121. GeblrgSWOg m. — Wog (8. d.) : Er [der Bergbau] stiess auf Schwierigkeiten, als beim Fortschreiten nach dem Einfallen der natürliche G ebirgswog angetroffen wurde, welcher dazu nöthigte, die unter Wasser stellenden Kohlen stehen zu lassen. Z. 4., B. 173. Die über dem Gebirgswog anstehenden Kohlen, ibid. Gebohr (6) n. — Bohrzeug (s. d.) : Eisernes, stählernes, verstähltes Geböhr. G. 1., 359. 360. Das gussstählerne Gebohr. Z. 2., A. 347. Gebräch, gebrech a., auch schmeidig, schneidig, geschmeidig, geschneidig, schnätig — bei Anwendung von scharfem Gezäh leicht brechend und daher leicht gewinnbar: Gebrech , wenn das Gebürge oder Gestein milde und nicht allzu feste ist, dass man es mit leichter Mühe erbrechen oder gewinnen kann. H. 1 56.** Gebräch: derjenige Grad der Gewinnbar keit , bei welchem das Gestein zwar dem Zermalmen in der ganzen Masse schon stark widersteht, aber doch die Bearbeitung Digitized by VjOOQIC Gebrüll — Gediegen. 221 mit scharfem (stählernen oder gestählten) Gezäh , mit ziemlich gutem , wenn auch scohn ungleichem Erfolge gestattet. G*. 1., 12. Da sich das Gestein änderte, schnetiger und gebrecher , oder auch fester würdet Soh. 1., 78. Wo der Gang besonders mächtig und geh räche ist. Z. 13., B. 244. Bei der Gebrächheit der Lagerstätte . . be- nöthigt der Abbau vielen Holzverbau . 245. A n m. Gebr e ch von brechen, unrichtig daher die Schreibart : gebr ä ch . **Gebrfill n. — Gerüll und Gebrüll: s. Gerüll. Gediegen a. — 1 .) von Metallen : in der Natur rein vorkommend (im Gegens. zu Erz, 8. d. 2.) : Es wird sehr offt gediegen Gold, Silber, Quecksilber, selten Eysen vnd Wissmut, schier nimmer Zien oder Pley gefunden. Agric. B. 80 . Gold, Silber ge (liegen und als Erze. Pr. BÖ. §. 1 . Gediegen Silber und edle Silbererze aller Art sind [in den Gängen bei J^ribram] vielfach gefunden worden. Z. 10., B. 159. — **2.) gediegenes Erz: gediegenes Metall: G e die gen Ertz heisset, wenn das Silber oder ander Metall, massiv in denen Gängen gefunden wird, oder sich prägen lasset, ehe es ins Feuer kommet. H. 157.** Seh. 2 . , 39 . In tnsern gengen vndßetzen bricht zweyerley silberertz. Das eine ist gar sichtig, derb, gedigen oder lauter silber. Das ander bricht in allerley bergkarl. M.63. a* Anm. Gediegen aus gediehen, dem Participium von dem veralteten d e i h e n = wachsen ; gediegen daher: gewachsen, natürlich entstanden, von der Natur in reiner Gestalt hervorgebracht. Vergl. Grimm 2., 909. Sanders 1., 293> 275.c- — Gediehen ist selten : Das Bergwerk steht in Deiner [Gott] Hut, in Deinem Namen wird's gemuth't, bestätigt und verliehen ! In Deinem Namen wird der Schacht iris Hang und Liegende gebracht, Du machst das Erz g e diehen ! Alter Bergreien. Liederbuch 4. Wachsen wird bei älteren Schriftstellern häufig gebraucht von Erzen in der Bedeutung von: entstehen, sich bilden (vergl. Mineral, Anm. 1.): Wie das Gestein Wechsel, also wachsen auch die bergarten vnd ertze nit allein im tmuerschrotenen felde , sondern auch, da einfeld verfahren ist. Mathesius 34> Got Votier, San, heiliger Geist, durchs sprechen gut ertz wachsen he ist auss Quecksilber vnd schwefel rein in seiffen, gengen, fletz vnd stein. Mathesius 226.&- Eia, wachs Erz, wachs frei! R. KöhlerB. O du grosser Gott und Herr! Ins Gebirge hin und her lass die Erze reichlich wachsen. R. Köhler 17. In den Erden schafft er frei Metallen mancherlei und lasset auch noch früh und spat Erz wachsen aus grosser Genad '. R.Köhler 125. Es grüne die Tanne, es wachse das Erz, Gott schenke uns Allen ein fröhliches Herz. Harzer Wahlspruch . Castendyk88. Gewachsen in der Bedeutung von gediegen 1. findet sich bei Herttwig 189.: Gold ist ist zweyerley: /.) selbstgewachsenes und 2.) ausgeschmoltzcnes. Das selbstge- wachsene nennet man gediegen Gold, so in manchen Flüssen, auch Brunnen, Bergwercken gefunden wird. Immassen denn in manchen Seiffen neben dem Ziehnstein auch allerhand Gold- Körner und Gold-Flitmmlein gefunden werden . Das ausgeschmoltzene Gold ist , wie es aus denen Gold- Kie sen und Gold- Er tzen geschmelzet wird ; und auch später : Gewach- senes Eisen. Schröter 2., 308/ Im 16. Lachter waren die scltönslen Rothgiltiaerze , Glaserz und gewachsen Silber in Anbruch, v. Trebra 39. Gewachsenes Gold, Silber, Kupfer. . . Gewachsenes Zinn findet man selten oder gar nicht. Richter 1., 301. — Gegenwärtig wird gewachsen nur zur Bezeichnung einer besonderen Art des gediegenen Vorkommens von Gold und Silber gebraucht, nämlich des Vorkommens in dendritischen Formen. Digitized by Google 222 Geding. Geding, Gedinge n. — 1 .) eine in Accord gegebene Bergarbeit : Gedinge, eine gewisse abgemessene Arbeit, so denen Bergleuten verdinget wird, damit besserer Fieiss in der Arbeit gethfln werde. Soh. 2 , 39. H. 157.*- t/n Bezug auf die Arbeit und den Lohn bestellen auf den Bergwerken zweierlei Verhältnisse, entweder wird der Arbeiter nach der Zeit, nämlich nach einer gewissen Anzahl Stunden, die man Schicht nennt, abgelohnt oder er erhält seinen Lohn für eine in quanto et quali bestimmte Arbeit ohne Rücksicht auf die Zeit, die er damit zubringt. Jenes ist die Schichtenarbeit, dieses aber die Arbeit nach dem Oe dinge. Schneider §. »365. Den Arbeitern befehlen, wenn sie Ertz hatten, das» sie solches bey schwerer Strafe aushalten, . . es sey uff Geding oder Herren- Arbeit. Span BR. S. 54. Die Gedinghäuer fahren nach dem Beten ein und machen sich . . an ihr Gedinge. Voigt 98. [In Belgien] arbeiten die Leute im Schichtlohn, sind dabei jedoch einer steten strengen Controle unterworfen und überdies an eine ganz bestimmte Leistung gebunden, haben also doch im Grunde ihr Gedinge, welclies sich auf die abgebaute, ver- zimmerte, versetzte Fläche etc. bezieht. Z. 6., B. 41. Der StoUn wurde durchweg im Ge- dinge aufgefahren. . . Beim Gedinge war nur die Aufstellung der fertig zugerichteten Zimmerung einbegriffen, sowie die Nachfiihrung der Wassersaige. 13., B. 239. A b b a u gedinge : Gedinge bei dem Abbau, bei der Gewinnung: Jahrb. 2., 19.** — Erzgedinge: ein Gedinge beim Erzbergbau: Z. 1., B. 43. — Fördergedinge: Gedinge bei der Förderung : Das Fördergedinge ist in der Weise geregelt, dass die auf der Slollnsohle beschäftigten Förderleute pro Wagen , den sie von den Rollen bis zur Auf- bereitung resp. Halde zufahren haben, 1 Sgr. 0 Vf. erhalten. Z. 1 3., B. 246. — Frei- gedinge:' ein Gedinge, bei welchem der Arbeiter weder an eine bestimmte Frist noch an eine bestimmte Arbeitszeit gebunden ist: Einige Arbeiten, aus deren Verzug kein Sc/taden entsteht , werden so verdungen , dass der Arbeiter an keine ununterbrochene Arbeit und an keine getvissen Arbeitsstunden gebunden ist. Dergleichen Bergarbeit heisst Freigedinge. Wagner B. V. 71. Wenokenbaoh 49. — *Freigrüblergedinge : *ein Gedinge, \yelches in der Weise geschlossen wird, dass eine Anzahl von Arbei- tern einzelne Abbauorte oder einen bestimmten Theil eines Grubenfeldes zugewiesen erhält und dass demnächst die gewonnenen Mineralien von ihnen zu bestimmten Preisen für den Centner oder zu gewissen nach der Güte, dem Gehalte sich richtenden Sätzen eingelöst werden: v. Sohenohenstnel 96. — Fuder gedinge: ein Gedinge bei der Gewinnung, bei welchem der Lohn nach der Anzahl der gewonnenen Fuder gezahlt wird: Z. 3., B. 194. — General-, auch Hauptgedinge: ein auf Grund vorangegangener Versteigerung festgestelltes Gedinge für ausgedehntere Arbeiten und längere Zeit : Die Absc/diessung von General- oder Hauptgedingen für die Ab- teufung ganzer Schächte oder bedeutenderer im voraus bestimmter Theile derselben, für den Betrieb ganzer Strecken oder bestimmter Streckenlängen im Nebengesteine und in den Stein- kohlenßo'tzen , sotvie für den Abbau ganzer Ko/ilenpfeiler durch Kameradschaften, mit welchen darüber von der Grubenverwaltung besondere . . J "er träge abgescldossen werden , hat sich . . in solchen Fällen vortrefflich bewährt , wo die Beurl/ieilung der Beschaffenheit des Gesteins oder der Kohle im voraus möglich ist. . . Der Vortheil, den ein Gedinge über- haupt hat, dem Arbeiter ein persönliches Interesse an dem Fortgange der Betriebe zu geben und dadurch seinen Fieiss anzuspornen, hat das Hauptgedinge in erhöhtem Maasse. indem es ihm für längere Zeit ein Lohn sichert, welches unter keiner Bedingung geschmä- lert werden kann und ihn aller Furcht überhebt, durch hohe Leistung eine Herabsetzung des Gedinges zu veranlassen. Z. 2., A. 345.; 8., A. 174. — Halt gedinge: a.) ein Gedinge , bei welchem der Arbeiter nach bestimmten Sätzen , welche sich nach dem Gehalte (Halte, s. Halt) der gewonnenen Erze richten, gelohnt wird : v. Schenohen- Btnel 96. ; b.) ein Gedinge, bei welchem die Arbeitsleistung nach den abgelieferten gereinigten (ausgehaltenen, s. aushalten I.) Erzen bezahlt wird: v. Sohenohenstnel 96. — Hau gedinge: Gedinge bei der Gewinnung (dem Hauen, s. d.) : Das Han- gedinge pro Tonne Kleinkohlen. Jahrb. 2., Beil. 30. b- — Häuergedinge: a.) ein Digitized by VjOOQLC Geding. 223 mit Hauern abgeschlossenes Gedinge , im Gegens. zu Gedingen mit anderen Ar- beitern z. B. Schleppern {Schleppergedinge) : Häuergedinge für 25 Tonnen. Schlepp er geding e über Tage vom Förderschachte bis zur Kohlenniederlage für 25 Tonnen. Z. 2., B. 182. ; b.) auch P r o b e gedinge : eine bestimmte Arbeit, welche ein Lehrhäuer als Probestück ausführen muss, um Vollhäuer werden zu können : Wenckenbach 64. — Haupt gedinge: Generalgedinge (s. d.). — Haupt gedinge mit Kondition: Prämiengedinge (s. d.) : Raiha 175. — kubisches Gedinge: ein Gedinge , bei welchem der Lohn nach der Grösse des ausgehaucnen Raumes be- messen ist: Z. 2., A. 346. — La chter gedinge: ein Gedinge, bei welchem der Lohn nach der Länge der aufgefahrenen Strecke oder der Tiefe des niedergebrachten Schachtes bemessen ist : Die Grubenarbeiten werden [im Saarbrückenschen] in der Regel verdungen und zwar findet bei Kohlengetvinnungsarbeiten allgemein das Fudergedinge, bei dem Abteufen und Ortsbetriebe dagegen Lachtergedinge statt. Z. 3., B. 194. — Loch gedinge: Gedinge bei dem Bohren und Schiessen (s. d.) nach der Anzahl und bez. Tiefe der abgebohrten Bohrlöcher: v. Scheuchenßtuel 96. Die Loch- gedinge werden nach Spann oder Zollen bezahlt. Riiha 173. — Noth gedinge: **a.) auch Gedinge auf Gewinn und Verlust: ein Gedinge, welches gleich von vornherein endgültig und unabänderlich festgestellt wurde in der Weise, dass weder der Arbeiter eine Erhöhung des Lohnes beziehungsweise eine Herabsetzung der Arbeitsleistung zu fordern berechtigt war , wenn sich auch im Laufe der Aus- führung der Arbeit herausstellte , dass er Verlust hatte , noch dass der Arbeitgeber den Lohn erniedrigen oder die Leistung erhöhen durfte , wenn sich ergab , dass der Gewinn des Arbeiters ein unverhältnissmässig grosser war: Diejenigen Arbeiten, welche Tag und Nacht ununterbrochen fortgehen müssen , werden . . m das Gedinge gegeben , und es ist das vorzüglichste Geschäft der Geschworenen , diese Gedinge abzu- sehUessen und nach Befinden, wenn sich das Gestein ändert, die Länge, welche für eine gewisse Bezahlung ausgehauen werden soll, oder die darzu bestimmte Zeit zu vermehren oder zu vermindern. Denn da diese Gedinge nach keiner andern Anleitung geschlossen werden können , als dass die Bezahlung für die verdungene Arbeit dem Lohne ungefähr gleich sey, welches nach den gewöhnlichen Berglöhnen für so viel Zeit Bergarbeit werden müsste, alsfieissige Hauer zu der vorgeschriebenen Arbeit brauchen würden, so ist es den Gewer ken und dem armen Bergvolk gleich vorteilhaft , dass gewöhnlich mit der still- schweigenden Bedingung verdungen wird, bey verändertem Gestein das Gedinge zu ver- ändern. Hingegen verlangen die Gesetze, dass die sogenannten Gedinge auf Gewinn und Verlust streng gehalten werden. Wagner B. V. 71. Wenckenbaoh 82.; b.) ein Gedinge , bei welchem die Arbeitsleistung so hoch , beziehungsweise der Lohn so niedrig bemessen ist, dass der Arbeiter nur mit Noth bestehen kann: Bichter 2., 82. — Prämien gedinge: ein Gedinge, bei welchem sich iür den Fall der Erhöhung , des Steigens der Arbeitsleistung auch der Gedinglohn und zwar ent- weder für die ausgeführte Arbeit überhaupt oder nur für die geleistete Mehrarbeit um einen bestimmten , als Prämie festgesetzten Betrag erhöht : In die Häuerarbeit mehr Geschicklichkeit und Fleiss zu bringen, dazu half mir vorzüglich das Mittel, den Arbeitern eine Prämie, noch über das Gedinggeld auf ihren Fleiss auszusetzen. Wenn nämlich der Geschworene ihnen das Gedinge gemacht hatte, um etwan 16 Thlr. das Lachter, m 4 Wochen herauszuschlagen , so setzte ich ihnen zur Prämie das Doppelte auf das, was sie in 4 Wochen über das verdungene Lachter herausbrachten, so dass sie, wenn /y4 Lachter herauskamen, dieses */4 statt 4 Thlr. nun mit 8 Thlr. bezahlt bekamen. t. Trebra 40. Hat man bei einem Baue besondere Eile, so führt man das Haupt- gedinge mit Condition oder das Prämiengedinge ein. In diesem Falle wird den Häuern nebst dem vereinbarten Gedingepreise die Bedingung gestellt, dass sie binnen einer bestimmten Zeit um ein gewisses iAngenmaass vordringen müssen . Schlagen sie mehr heraus, w erh altin sie für jeden Fuss täglicher Mehrauffahrung eine Prämie ; bleiben sie hinter dem Digitized by Google 224 Geding. bedungenen Fortachritte zurück , so wird vom Gedinge für jeden Fuss täglicher Minder- leistung eine festgestellte Strafe innegehalten. Räiha 175. Dem Grubenhaushalt wurde . . durch Anwendung der General- und Prämiengedinge eine wesentliche Erspamiss verschafft. Haupt 24. Z. 4., A. 251.; 13., A. 107. — P r o b e gedinge : Häuer- gedinge (s. d. 2.) : Gegenwärtig , wo . . gewöhnlich nur bei Probegedingen, zur Prüfung der Lehrhäuer , ein Ort mit Schlägel und Eism betrieben wird. G. 1 ., 245. — Qu adrall ach tergedinge: ein Gedinge bei Häuerarbeiten, bei welchem der Lohn nach dem Quadratlach ter freigelegter Fläche bemessen ist: Beim Lettenbau [Abthei- lung des Strebebaues] wäre es einfacher, wenn man die Arbeit nach dem Längenlac/tter (der Abbaustrecke ) ins Gedinge gäbe, allein da dergleichen Bau überhaupt nur sehr unter- geordnet vorkommt; so bleibt man schon der Gleichförmigkeit wegen beim Quadrat- lachtergedinge. Ein Lachler Strecke mit dm beiderseitigen Ausschrämungen zusam- men beträgt gemeiniglich lxli Qttadratlachter. Z. 1., B. 44. — Tonnengedinge: ein Gedinge bei der Gewinnung nach der Zahl der gewonnenen Tonnen : Das Gedinge bei der Kohlengewinnung ist zweierlei Art, nämlich Lachtergedinge und Tonnen- gedinge. Schmale Abbaustrecken haben häufig und die Grundstrecken fast immer dieses Doppelgedinge. Bei den Abbauen wird indessen in den oberschlesischen Kohlenrevieren ohne Ausnahme nur Tonnengedinge gegeben. Das Lachtergedinge fällt daher nur auf die vom Streckenbetriebe gewonnenen Kohlen. Was das Tonnengedinge anlangt, so stehen auf den meisten Gruben nur die Stückkohlen im Gedinge, während die Klein- kohlen ohne Gedinge sind. Jahrb. 2., 29.a- ein Gedinge aufnehmen, nehmen, antreten: eine Arbeit in Accord übernehmen : So amer geding oder lehenschafft guct oder pöss [mit Gewinn oder Ver- lust] aufnymbt, sol er das geding halten. Max. BO. 140. W. 53. Hauer, welche Geding genommen, sollen sie treu undfieissig verfahren. Cl. M. BO. 4S. 5. Br. 884 . Welche Arbeiter Gedünge antreten, die sollen selbige fieissig und völlig auffahren und von der angenommenen Arbeit . . nicht entweichen. E. M. BO. 34. Br. 742. — das Gedinge auffahren, verfahren, herausschlagen, aufschlagen: die übernommene Arbeit ausführen: Bch. 2., 39. H. 158.a* Ein bornknecht [Arbeiter auf einem Salzwerke] der sein geding wöchentlich verficht oder auffert, wie wir reden. M. 126. *■ Geding treu und fieissig verfahren und herausschlagen. Schles. BO. 49., 5. Br. 1009. Gedinge, so es aufgeschlagen. J. B. BO. 29. Br. 780. Lass [o Gott} sein Luft rein, dass mit Freuden sein Gedinge jeder Bergmann recht ausbringe. Alter Bergreien. Liederbuch 5. das Gedinge abnehmen, auch auf das Gedinge fahren: die ausgeführte Arbeit übernehmen : Damit man wisse, ob das Gedinge auch von dem Häuer recht auff- gefahren ? so müssen die Geschworne selbst und nicht durch die Steiger, das Gedinge ab- nehmen , oder das auffgefahrne Gedinge mit dem Lachter-Maass überschlagen, und sehen, ob die Arbeit recht gethan sey? Und dieses heisset man auch: Auf die Gedinge fahren. H. 158. b* Seh. 2., 39. — ins Gedinge geben: in Accord geben: Man hat . . auch das Zurichten, Einhängen und Vorortschaffen der bei dem Abbaue . . erforderlichen langen Stempel und Schalhölzer, das Unterhalten der Bremswerke und der Förderbahnen, die Reinhaltung der letzteren und der Wasser saugen mit ins Haupt- gedinge gegeben. Z. 2., A. 345. — im Gedinge stehen, sein: a.) von Arbeitern: im Accord arbeiten: Bergarbeiter, die nicht im Gedinge stehen. Wagner B. V. 71. ; b.) von Arbeiten: im Accord ausgeführt werden: Es stehen auf den meisten Gruben nur die Stückkohlen [die Gewinnung der Stückkohlen] im Gedinge, während die Kleinkohlen ohne Gedinge sind. Jahrb. 2., 29. •■ — vom Gedinge ablegen: aus der Arbeit entlassen: Soh. 1., 19. H. 159. b- — vom Digitized by Google Gedingbuch — Gedinggeld. Ü5 Gedinge entweichen: ohne vorherige Kündigung aus der Arbeit treten : N. K. BO. 4. Br. 13. — dem Gedinge den Hals brechen: die Arbeit nicht ordentlich ausführen: Bichter 1., 334. 2.) der diesfällig (1.) zwischen dem Arbeitsgeber (Gedinggeber) und den Ar- beitern (Gedingenehmern) geschlossene Vertrag: Das Gedinge ist ein freiwilliges Uebereinkommen zwischen dem Bauherrn oder dessen Beamten einerseits und den Berg- leuten andererseits , wodurch letztere nicht nach verfahrenen Schichten , sondern nach voll" führter Leistung im Bau honorirt werden. Btiha 173. ein Gedinge schliessen, abschliessend einrichten, machen, treffen, setzen: einen solchen Vertrag absch Hessen : GL 3., 33. Die Gedinge werden auf 4, 6 bis 12 Monate oder auf bestimmte Teufen und Längen abgeschlossen. Z. 2., A. 346. Sollten Verhinderungen wegen Wasser, oder Wetter-Mangel . . vor- fallen, dass die Hauer nicht zukommen können, alsdann solider Geschworne nach Recht und Billigkeit das Geding so einrichten, damit denen fleissigen Arbeitern die Arbeil und Mühe bezahlet wird. Cl. M. BO. 48., 5. Br. 884. So die Geschtoohrnen das Ge- ding zu machen erfordert werden , sollen sie die Gedinge im Beyseyn zweyer Ge- wercken . . machen in der Gruben, die Oerter, darauf man dingen will, zuvor besich- tigen und behauen, auch ob vormahls darauf gedingt ist , ob der Arbeiter gewonnen oder verlohren, erkunden, und also das Gedinge . . machen, damit der Hauer zukommen, und die Gewer cke nicht übersetzt werden. N. K. BO. 4. Br. 13. Wenn ein Geding mit den Häuern getroffen, so sollen die Geschworne eine Stuffe aushauen, von welcher das Geding angenommen soll werden. Span BR. 8. 237. Wo Gedinge gesetzt wer- den , ist das denselben zu Grunde gelegte Normallohn dem Schichtlohne , welches der betreffende Arbeiter sonst empfangen würde, gleich. . Z. 2., B. 41. — das Gedinge regulieren: zum Zweck des Abschlusses eines Gedingvertrages die Leistungs- fähigkeit der Arbeiter bei der zu verdingenden Arbeit feststellen : Die gewöhnlichen Gedinge [im Saar brück enschen] beru/ien auf einer Uebereinkunft des Revierbeamten mit den Arbeitern. Kann aber hierbei eine Verständigung nicht herbeigeführt werden, so wird das Gedinge durch ein Probehauen regulirt, d. h. die Leistung der Häuer wird ermittelt, indem Arbeiter, die ein besonderes Vertrauen verdienen, während eines Monats vor denselben Betriebspunkten anfahren. . '. Nach der Leistung der Probehäuer wird so- dann das Gedinge festgestellt. Z. 3., B. 194. 3.) Gedinggeld (s. d.) : In neuerer Zeit sucht man auf den grösseren Gruben über- all an Stelle des bisher allgemein gebräuchlichen Schichtlohns Gedinge einzuführen, welche die Geicinnung , Förderung und Aufbereitung timfassen. Z. 15., B. 135. Das Gedinge schwankte zwischen 165 und 310 Thaler für das abgeteufte Lachter. 4., A. 151. Der Erfolg dieses Verfahrens [der Einführung von Hauptgedingen] ist gün- stig gewesen, da eine wesentliche Erniedrigung der Gedinge erzielt worden ist. 11., A. 251. Das Gedinge in den Abbauen betrug im grossen Durchschnitt pro D Ltr. 6 Fuss hoch 6 Thr. 8., B. 245. Das Lachtergedinge bei Mittelstrecken wechselt zwischen 4 und 16 Thr. 1., B. 29. Godiügbuch n. — vergl. Bergbuch, Anm. : Was bei Machung, auch Abgebung des Gedinges vorgehet, sollßeissig in die Gedingbücher eingetragen werden. H. 160.*- Oodinger m. — ein im Accord (Gedinge) arbeitender Bergmann: Schneider §. 369. Gedinggeld n., auch Gedinglohn — im w. S. der für eine im Gedinge ausgeführte Arbeit zu zahlende oder gezahlte Lohn überhaupt; im e. S. derjenige Theil dieses Lohnbetrages , welchen der Arbeiter dabei über seinen gewöhnlichen Schichtlohn in's Verdienen gebracht hatte: Geding-Geld ist das Lohn, so vor die Arbeit bedungen worden. Wenn ein Bergmann was gedinget hat, wird ihm zwar sein Wochenlohn verschrieben , wenn aber das Gedinge auffgefahren ist, von dem Gedinge Y e i t h , Bergwörtorbuch. 29 (~^ • 226 Gedinghäuer — Gegenbuch. wieder abgezogen. Was nun übrig bleibet, wird eigentlich G ' eding-G eld genennet und absonderlich bezahlet. H. 157> Soh. 2., 39. M. 177.tt Gedinghäuer m. — s. Häuer. (iedinglohn m. — Gedinggeld (s. d.) : Z. 1., B. 44. Gedingstufe/. — s. stufe 2.. Gedingträger m. — der Bergarbeiter, welcher bei dem Abschlüsse des Ge- dinges (s. d. 2.) seine Mitarbeiter als Bevollmächtigter vertritt: Karsten Arch. t. Min. 6., 133. Gefährte m. — Beigang (8. Gang) : Gefährten sind weniger mächtige Gänge, die einen Hauptgang auf beiden Seiten mit im Wesentlichen gleichem Streichen und Fallen, gewöhnlich auch gleicher oder ähnlicher AusfüUtwgsmasse , begleiten, ohne sich aber mit ihm zu vereinigen, am wenigsten in der Art, dass sie als Trümmer oder Ausläufer ztt betrachten wären. GL 2., 80. Genge, welche allein nichts sonders thun, es faUen denn geschieh oder gefert darzu. M. 99.tt* In einer Zech . . , da Erzt auf Gängen. Kluften oder Gefährten gehauet ist. Ung. BO. 7. ,'4. W. 184. Erzgefährtel. Delius §. 365. ** Gefährte n. — Fahrung (s. d. 1 .) : Hätte eine Grube mehr Stollen oder Schächte, die sie zufahren oder zu der Fördemiss nicht nothdurftig wären, das soll der Htdmann Unserm Berg -Meister anzeigen; sofern alsdann . . befunden, dass keine Gefährte [,,hain gefär": Ferd. BO. 24.] darinnen gebraucht wird , so mag der Berg -Meister derselben Gruben zugeben , dass sie solche Stollen und Schächte nicht auffüllten [in einem fahrbaren Zustande erhalten] mag. Ung. BO. 5., 12. W. 183. Ferd. BO. 24. Gritiner 55., 262. Gefälle n. — *1 .) Grubengefälle (s.d.). — 2.) bei dem süddeutschen Salzberg- baue: a.) die bei Herstellung der Grubenbaue sich ansammelnden salzhaltigen Ab- fälle: v. Scheuchenstuel 97.; b.) die Gebirgsmassen , welche sich von der Decke (dem Himmel) der Sinkwerke losgelöst haben und herabgestürzt sind : Z. 4., B. 52. 63. 65. Gefälle machen: herabfallen : Hartmann 2 . , 88. 3.) Bergwerksabgabe (s. d.) : Jahrb. 1., 410.a- Gefluder, Gefluther «. — Fluther (s. d.) : Bei Eröffnung dieses, unter der Stollnsohle angelegten Tiefbaues musste man auf eine Verdic/dung des Stollns Bedacht nehmen, und führte sie . . aus, indem man die Stollnwasser auf die Länge von HO Lac hier in Gefluther fasste, welc/ie in eine aus Sand, gebranntem Kalk und Ziegelstucken bestehende BeUmmasse gelegt wurden. . . Die Gefluther . . erhielten im Lichten eine Breite voti 34 Zoll und eine Tiefe von 24 Zoll. Z. 4., B. 153. Gefluder. Delius §. 550. Z. 2., A. 361. Gegenbau m. — Betrieb mittels Orts und Gegenorts (s. Ort) : Da ein Haupt- stollen netten ohne Wetter zubringende Durchschlage bis an seinen bestimmten Punkt gebrac/it werden kann und es über diess öfters erforderlich ist, zu geschwinderer Erreichung des Zieles in seiner zu betreibenden Linie an mehreren Orten Gegenbaue anzulegen: so wer- den in dieser Linie zwey, drey oder mehrere Wetterschächte angelegt. . . Wo eine vortheil- Ziafte Lage ist, da werden sie bis auf die durch Markscheidszüge angegebene SohktiUnie des Erbstollens abgeteuft und alsdann in der Stundenlinie des Erbstollens Gegenbaue angelegt, mit welchen ztt seiner Zeit zusammen gelöchert werden kann. . . Es ist aber alle Vorsicht nöt/u'g, dass bei solchen Gegenbauen Sohl- und Stundenlinie durch ric/itige und oft wiederholte Marksclueidszüge bestimmt werden. Delius §. 227. Gegenbuch n. — vergl. Bergbuch, Anm. Anm. Meyer, Bergrechtliche Beobachtungen 153. bemerkt: Das Gegenbuch ist das- jenige Buch , worin für jede Grübe die Kamen der Geweihen nebst ihren Kuxen verzeichnet Digitized by Google Gegenort — Gehen. 227 liehen. Von detn Ursprünge dieses Namens satft Klotzsch [Vom Gegeilbuche] §. 16. et 27., dass es anfänglich eine Controlle der in den Händen Verschiedeiter Lehnträger der Zechen be- ßndlichen Verzeichnisse der Gewerken gewesen sey. Nachher sey es aber das Hauptregister der Gewerken geworden, und habe nur den allen Namen beibehalten. Es sey daher nickt, wie Hörn in tract. de libro antigrapho §. Ib. et 18. daßlr hält, die Controlle des Bergbuchs oder wie man es jetzt eigentlich nennet, des Verleih- und Bestätif/ungsbuches, worin die verschiedenen Lehne einzeln eingetragen werden. Allein der Name des Bergbuchs scheint mir eben so alt als der des Gegenbuchs zu seyn und da beide Bücher mit einander correspondiren müssen, das Verzeichniss der Lehne aber detn Verzeichnisse der Gewerken vorangehet, so 7iat dieses den Namen Gegen- buch erhalten. Ei Werden daher auch sowohl beyde Büclier als auch beyde Bedienungen , des Bergschreihers und Gegenschreibers, in den alten Bergrechten einander relativ entgegengesetzt. Als Hauptbuch beym Bergamte enthielt das Bergbuch auch nach alter Verfassung diejenigen Verträge um Kuxe, aus welchen jemand die Gewehr im Gegenbuche erhielt, und hierauf beruhete ihre Gültigkeit. — Vergl. ferner Schu 1 z 67. : Mit der Einführung der Verwaltung in Hinsicht der Berg- und Hüttenwerke fühlte man die Nothwendigkeit, eine beständige UebersicM aUer Gewer eken hei den Behörden zu haben. Hieraus floss die Einrichtung, sämmiliche Verhandlungen, welche dies Etgenthutn betrafen, bei den Bergämtern aufnehmen zu lassen, wo dies durch den Bergschreiber erfolgte. Bei vermehrtem Verkehr Hessen sich die GeWerken indess aus der Menge der Urkunden nicht mehr herausfinden und es wurde deshalb ein besonderes Buch angelegt, worin man zechen- weise die Besitzer eintrug. Die Führung desselben erliielt ein eigner Beamter, der, weil er den Gegenschreiber controllirte Berg- Gegenschreiber, sein Buch Berg- Gegen buch genannt wurde . Oegenort n. — s. Ort. ** ÖegeilSChreiber m. — Berggegenschreiber (s. d.) : Gegen-Schreiber , so das Gegen-Buch hält, Lehn und Gctcercksc/tajf'ten darein schreibet, und mit Ab- tnul Zu- schreibnng derer verkauften Kuxe umgehet. H. 162.*- Meyer 154. Hake 102. **Gegenstube/. — Amtslokal de» Gegenschreibers (s. d.) : Biohter 1., 337. Gegenstände/. — s. stunde. Gegentrumm w. — s. Trumm l . Gehängen. — Gebirgsabhang : Gehänge, die abhängende Seite des Gebürgs oder die Flache des Gebürgs. Soll. 2., 40. H. 170> ** Gehänge und Gesprenge: sanft sich erhebendes und jäh ansteigendes Gebirge : Ertz suchen und finden . . in frischen und faulen Gebürgen, in kämmen, Sänfften , Gründen Gehäng- und Gesprengen oder infrey ebenem F'elde. Inst. met. 1 . M. 2 7 . a* Diess mächtiges Gehänge führt güldenes Metall, ein ander Quarz- Gesprenge bricht lautem Silber-Fall. Alter Bergreien. Döring 2., 25. ** Gehängig a. — flach: Eingehängiger Gang. Agric. B. 79. 80. Gehen intr. — l.) zusammenbrechen : Fängt der Bruch [s.d. 6.] an zu gehen, so sucht man das Gehen auf alle Art zu unterstützen. Z. 8., B. 143. Ist der Bruch aus- gebaut, und fängt derselbe an zu gehen, so brechen zunächst blosse Thonmassen herein. 145. Schac/U macht sich zum gehen fertig, i. e. wird wandelbar, feige, oder bruch- hafftig. Seh. 2., 79. H. 332. b- — 2.) tiefer sinken (vergl. Senkarbeit): Es ist für das Abteufen im schwimmenden Gebirge eine der wichtigsten Vorsichtsmassregeln: die Bolzen xtvischen den Gevierten . . recht oft, ja wenn sich ein Gehen des Schachtes zeigen sollte, täglich mindestens einmal zu untersuchen. Bergm. Taschenb. 3., 193. Für einen Schacht in Sand und Kurzawka lege man nur die getcöhnUchen Rüstbäume auf den Rasen, gebe diesen eine recht reichliche Länge , sattle darauf die Gevierte für die Halde auf und wenn dann der Schacht später geht, teer den ztvischen sein oberstes ( mitgesunkenes) Ge- vierte und jene Rüstbäume die Milbigen Jacher und Einstriche eingeschoben. 191. — 3.) zu Tage gehen : a.) von Lagerstätten: zu Tage ausgehen (s. d.) : Der Schie- fer . . ; auch geht er nicht überall zu Tage, sondern beginnt erst in einiger Teufe. B»- n. H.-Z. 27., 297. b-; b.) von Fördergefitssen : im Schachte ausgefördert werden : Digitized by VjjUUV IC 228 Gehorsam — Gelörsch. Serlo 2., 65. — 4.) mundartl. (bei dem nassau'schen Dachschieferbergbau) ; gut gehen lassen: die Lostrennung des Gesteins begünstigen, befördern , imGegens. zu schlecht gehen lassen: diese Lostrennung erschweren: Die Glasköpfe . . lassen gut gehen und sind deshalb der Schiefergewinnung günstig. B.- u. H.-Z. 27., 288. b* Zuweilen sind die Fälle rauh . . und lassen m Folge dessen schlecht gehen. 278. b* — 5.) gehendes Zeug: gangbares Zeug, Vorgelege (s. d.). — 6.) geht's drinnen? Geht's drinnen, droben, drunter, draussen, sind bergmän- nische Ausdrücke, welche der Bergmann gebraucht, wenn er fragt, wer in der Grube über ihm oder unter ihm etc. ist. Biohter 1., 338. Anm. Vergl. auf-, aus-, ein-, herein-, nieder-, um-, ver-, zusammengehen. Gehors&m adj. — gehorsamer Gewerk: s. Gewerk. GeisfoSS m. — 1.) Brechstange (vergl. Ziegenfuss 1.): Bichter 1., 338. — 2.) ein Fanginstrument (s. d.) : Serlo 1., 97. Geld n. — Geld oder Feld, auch umgestellt Feld oder Geld (altes Spruch wort) : zahle die Zubusse oder Du gehst Deiner Kuxe verlustig: Wer sein gebew lesst brach ligen, oder erhell es mit fristen und listen, oder gibt laursamen an der zubuss [ist säumig in Zahlung der Zubusse, vergl. Lauer], das feilet wider ins f reg, vnd das JRetardat frist solche kux, nach altem Bergrecht, gelt oder feld. M. 20. b* Wer bergwerck mit bauen will, muss geben Geld oder räumen sein Feld. Berward 44. Heizer 754. Geleise »., mundartl. (zwickauer Steinkohlenbergbau in Sachsen) — jede von der Schichtung des Gebirges abweichende Kluft , gleichviel ob sie offen oder ausgefüllt ist: ö. 2., 175. Geleit n. — Besteg (s. d.) : Schulz 9. Gelenk n. — Quensel (s. d.) : Gelencke ist an den Kübeln oben der Bogen, daran man das Seyl schlägt. H. 1 7 1 .*• Geleucht n. — die Gesammtheit der zur Erhellung der unterirdischen Baue dienenden Mittel und des hierbei zur Verwendung kommenden Materials : Ge- leichte heisset, was die Bergleute mit in die Grube führen, es sey nun Unselt oder gezo- gene Lief de, dass sie darbet/ sehen und arbeiten können. H. 171.** Auf gutes Pulver und Geleucht sehen. F. Instr. §.10. 0.1., 744. Das Geleuchte soll für die Arbeiter m der Regel am Oellampen in Blenden bestehen. Vorschr. B. §. 5. Als Geleucht dienen . . auf allen Erzgruben Englands und Schottlands UnschUttkerzen, . v ein bedeutend kost- spieligeres Geleucht als eine Oellampe. Z. 9., B. 250. Sicherheitsgeleucht: Sicherheitslampe (s. d.) : Z. 2., A. 387. Gelieder n. — Liederung (vergl. liedern) : Die Sätze in Gelieder erhalten. Lempe 9., 183. Gellen intr. — von Eisen : wegen allzu grosser Festigkeit des Gesteins ohne Wirkung zurückprallen, ausplatzen (vergl. gellig, Anm.) : Biohter 1., 307. Gellig a.y auch gallig, klamgellig — fest: Gellig Gestein, feste Gestein. Soh. 2., 41. H. 171.»- Gelliger feUs. M. 138.»- Tief in der erden im gellichen steine. 141.» Anm. Gell ig von gellen = durchdringend schallen, tönen. Vergl. Frisch 1., 314.««: „Gallig, das so luirt ist, dass es klingt." In gleicher Weise wird das Wort bereits von Rer- ward 8., der aber gehling schreibt, abgeleitet: Gehlinger felss ist ein fast Gestein, dass, wann man darauff schlägt, das Eisen gleichsam gellet. ** Gelörsch n. — ein Schacht (s. d.) von geringer Tiefe: In einem gelörtzsch ein nestlein ertz antreffen. H. 69.** Gelerzsche. Soh. 2., 40. Unter den Schäc/Ucn ist auch ein Unterschied, wenn man uff Gängen mit Absencken einen Versuch [macht] und Digitized by Google Geraerke — Geschicke. 229 nicht recht absencken thut, so nennet man es nur ein Gelerlzsche, weil dieselben nicht, sonders geraum werden. Bössler 38. b* Gemerke n. — Stufe (&. d. 2.) : Gemercke toird auch sonsten eine Stuffe genennet, und ist ein gewisses Zeichen, von dem Bergmeister oder Geschwomen ins Gestein gehauen. H. 171.b- Wenn ein Markschieder gezogen vnd sein gemerck geschlagen, . . sollen zwen Geschworne ire gemerck auch schlagen. Churtr. BO. 5., 4. Br. 127. Stufen oder Gemercke. Churk. BO. 6., 12. Br. 597. Gemerkstufe/. — Stufe (s. d. 2:) : Richter l., 345. 06HIS m. — das zunächst unter der Dammerde befindliche Gestein: Gembs das erste Gestein, so unter dem Rasen sich anlasset, bissweilen zerschüttet, bissweilen sehr feste. Sch. 2., 41. H. 171.** Gems, d. i. verwittertes, zersetztes, schüttig gewordenes Gebirgsgestem, wie dergleichen häufig gleich unter der Dammerde anzustehen pflegt, ö. 1 ., 12. Viele Gange setzen zwar nur bis ans ganze Gesteine, viele bis durch den Gemsst viele aber durch die Dam Erde. Beyer Otia met. 3., 246. Generalbefahrung/. — s. Befahrung. Generalfallen ». — s. Fallen. Generalgedinge n. — s. Gedinge. Generalstreichen n. — s. streichen. Generaltag m. — Gewerkentag (s. d.) : Bair. BO. 42. W. 374. Gepfropft adj. — gepfropfter Thürstock: s. Thürstock. Gequehle n. — Quehle (s. d.) : Gequähle , welches kleine in das Gestein gehauene Rinnen sind. Bericht ▼. Bergb. §. 520. Um die in den Bauen angefahrenen Wasser zu sammeln und zu concentriren , bringt man s. g. Ge quelle an, welche die Wasser m den Stoün ableiten. Serlo 2., 245. Gerippe n. — Fördergestell (s. d. 1 .) : Für grössere Fördermassen und bedeu- tendere Geschwindigkeit gibt man dem Gestell besser die Gestalt von Gerippen, welche selten aus Höh allein, wohl aber aus Holz und Eisen , am besten aus Eisen allein am- , struirt werden. Serlo 2., 71. Z. 3., B. 187., 12., B. Gerolle n., auch Rollstücke, Geschiebe — durch Fortbewegung und beziehungsweise durch Abwitterung mehr oder minder abgerundete Gesteinsstücke : Gerolle und Geschiebe . . sind meistens aus grösseren Entferntmgen von ihrem Abstam- mtingsorte herbeigeführt und eben dadurch abgerundet tcorden, weshalb man hfaißg aus dem Grade ihrer Abrundtmg , mit Rücksichtnahme auf ihre Härte , auf die Länge des von ihnen durchlaufenen Weges schUessen kann. G. 2., 276. Gerollig a. — röllig (8. d.) : Gerollig Gestein ist loss Gestein, davon stets etwas abreisset und nachfällt; wird auch Treibsand oder Rollert genennet. Berward 8. Schwarten, das gerollige Gestein aufzuhalten. Kirohmaier 49. GerÜlle n. — l.) gerölliges Gestein (s. geröllig) : Gerülle, gar lucker und lose Gebürge, das immer nachfället. Sch. 2., 41. H. 171> — **2.) Gerüll machen, auch Gerüll und Gebrüll machen; von Gängen: in grösserer Anzahl sich zusammenscharen (s. d.) , so zwar, dass die einzelnen Gänge nicht mehr von einander unterschieden werden können : Wenn vil geng zu hauff fallen vnd machen ein gerüll vnd gebrüll, das man ir streichen vnd seyJhand nicht wol von einander erkennen kan, da bricht gemeinigkUch gross ertz. H. 37.b* Bergm. Wörterb. 217.** Geschicke n., in der Regel nur in der Mehrzahl Geschicke — 1.) Erze: Geschicke . . sind überhaupt Erzarten, weshalb man auch die Benennung : arme und reiche Geschicke, nicht aber taube Geschicke brauchen kann. ö. 2., 95. 96. Digitized by LjOOQLC 230 Geschiebe — Geschrei. edle Geschicke: gold- oder silberhaltige Erze, im Gegens. zu grobe Ge- schicke: alle übrigen Erze: ö. 3., 35. Erzgruben, . . wo grobe Geschicke, wie G ahmet, Eisenerze gewonnen werden. Serlo 2., 3. 2.) erzführende Klüfte, Gänge : Geschicke sind gleich den Klafften, die man offt kaum spüren kan ; wenn sich dergleichen mit den Gängen in die Teuffe ziehen , und artig sind, so machen sie beständig Ertz . Seh. 2., 41. H. 172.*- Gang fasset viel Geschicke an sich; wann ihm viel edle Klüffte zufallen. Seh. 2., 33. H. 172.*- [Es] werden auch Gänge insgemein G eschicke genennet. Berward 4. Gang oder sonstiges Bcrg-Jfänni- sches G eschicke. Edikt von 1152. Br. 805. Einem jedweden Liebhaber und Berg- mann sott nachgelassen seyn . . auf allerley Mineralien, Metallen oder Fossilien nach Gängen, Flötzen, Batiken, Klüften und Geschicken zu schürfen. Ol. M. BO. 1., 4. Br. 820. Die kleinen Aederlein in den Bergen, so sich von grossen herunterziehen, dieheisl man Geschicklein. Inst. met. 1. — *3.) Grubengefälle (s. d. 1.): ▼« Soheuohenstuel 99. — 4.) mundartl. (Oberharz) ; milde lettenartige Thonschieferschichten von ge- ringer Mächtigkeit: ö. 2., 126. Aum. Geschicke von geschickt iii dem Simio von: tauglich, geeignet (aptus), eine Ab- leitung, auf welche schon Her ward hinweist: Geschicke ist /) dir Afateria, die zu generirung der Ertz geschickt, 2) die aptitudo der natürlichen Gefässe, darinnen das Ertz gezeuget wird. Vergl. auch (iätzschmann 2., 96. Geschiebe n. — 1.) Gerolle (s. d.) : Geschiebe heisaen die Wände, so das Wasser von denen zu Tag aus streichenden Gängen wegwäschvt, und mit fort führet. Soh. 2., 41. H. 172.»- Fragmenta venarum, geschube. Agricola Ind. 29.a- 0. 2., 275. Je schärfer ein Geschieb ist, je näher ist der Gang, je glätter und runder, je weiter mtsss der Gang gesucht werden. . . Es ist aber auch einem Geschiebe allein gefäJirUch nachzuschürffen, sonderlich wo es in der Nähe Bergwerck gehabt, denn weil sich die Berg- leut mit Handsteinen zu tragen pflegen , so kann wohl eine Stuffe verlohren und nachmahls für ein Geschieb erachtet werden. Uttmann 29. — 2.) mundartl. (Hans); ein mit mildem T hon schiefer ausgefüllter und mit einem Lettenbestege versehener Gang, welcher Erzgänge durchsetzt und verwirft: Wenckenbach 43. 56. ö. 2., 126. Geschleifig a. — in einen spitzen Keil , schlang auslaufend (im Gegens. zu kolbig, 8. d.) : Die Form des Keiles wird jederzeit nach dem Gesteine, ob es sich leicht tnler schwer spaltet, geschleif ig oder stumpf, d. h. spitzer oder stark zugekeilt gewählt. KJiha 24. Mit g esc hlet ff t geschmiedeten Eisen. Beyer ütia met. 3., 113. Geschleppe n. — eine Art Feldgestänge (s. Gestänge I.): Seh. 2., 41. H. 172.»- Züokert 1., 73. Geschneidig«. — gebrech (s. d.): Geschneidig Gestein. Gestein, das nicht fest und sich wohl gewinnen lasset. Seh. 2., 42. H. 173.*- Wenn das Gestein nicht stehen will, ge schneidig und flüchtig ist. Bossler 83.*- Anm. Geschneidig von schneiden, wie gebrech von brechen. — Verderbte Formen sind: geschneitig, geschmeidig, gesell midig: In einem geschneit igen gebirg. Mathe- sius37.b. Geschmeidiges Gestein. Richter 1., 350. G es chmidig Gestein. Wencken- bach 56. Geschrei n. , auch Berg-, Krzgeschrei — die Nachricht, der Ruf von Auf- findung einer reichen Lagerstätte oder eines reichen Anbruchs : Nach gegebener Frey- heit vnd Ordnung ist das Bergxverck in ein weyt geschrey kommen. Münster 382. Am Junckersberg . . haben sich die frembden Bergleut eingelegt, . . auch Silber gespüret, aber von dem Wasser, vnd darneben newem G eschrey von dem Joachimsthal, da jederman geschrien: ,, In Thal, in Thal, mit Mutter y mit alV: verhindert und abgetrieben worden. Albinns 2 I . Wenn immer ein Anbruch nach dem andern rege und eine Zeche nach der andern fündig wird, so sagt man: Es folgt immer ein Ertzgeschrey dem andern. Seh. 2„ 25. H. 120.»- 12b> Digitized by LjOCKJLC Öeachütte - Gesell. 231 **Ü68chütt© n. — G e schütte, eine Zusamfnenspkaarung verschiedener Gange und darunter gemischten Gesteins , wo vieles Erz befindlich , nichts ganzes , sondern als ob Berge und Erz unter einander gestürzt wären* auch alles leicht zu gewinnen ist, dergleichen bisweilen in Stockwerken angetroffen wird. Bergm. Wörterb. 21S> Seh, 2., 42. H. 173.a- Vena cumulata, ein g esc hüte oder stock [Gestöck]. Agricola Ind. ;t7.b- A ii m. Geschütte von schütten, entweder in der bergmännischen Bedeutung von „reichen Ertrag gewähren", weil an Stellen , wo mehrere Gänge sich vereinigen , iu der Kegel sich Erz in grösserer Menge findet, — oder in der gewöhnlichen Bedeutung von „auf und über einander werfen, zusammenwerfen", weil Gänge und Nebengestein an solchen Stellen gleichsam auf und durch ein- ander geschüttet sind. Vergl. Lohneyss am Ende des Registers: Man findet auqh ELUz, die sich in die iMnge und Breite zielten, die offtmaMs ein gross Gebirge einnehmen, welche man (Je- schub [wol nur Druckfehler statt Geschut] nennet, denn es ist gleich als wenn ein Platz oder Refier mit ScJueffer Ertzi oder dergleichen Dingen, die man auss der Erden gewidmet, Mber- schut [überschüttet] wäre , bissweilen findet man ttur einerleg. Materia in einer Refier liegen, gleich als wenn es aus der Erden gehauen wäre bey 1 oder 2 Lachter hoch, 4 oder 6 Lachtet- breit, welche wenn man sie ersinket , wie ein Dach liegen und sich weiter auffthun, es wird auch offtmahls auss einer solchen Hallen [Halde, wahrscheinlich weil das Erz bez. Gestein so aus- sieht, als wenn es auf eine Halde zusammengeschüttet wäre] ein Geschut oder Stock. Dagegen Zepliehal 141.: Geschütte {Geschichte) sind Klüfte, worinnen die Ärze schicht- weise über einander liegen, dergestalt, das» immer zwischen jeder Schicht sich ein ander Gestein finden lüsst. GoSChwomer m., auch Betggeschworener — 1.) in früherer Zeit ein Bergbeamter , der Mitglied eines Bergamtes war und unter dessen specieller Auf- sicht der Bergbau in einem Theile des Bergamtsdistriktes stand: Soh. I , 74. ff. H. 1 73.** ff. Die G eschwornen sind Bey sitzer des Bergamts, veranstalten unter Direction des Bergmeisters den specieüen Bau und Hauslialt jeder Grube und müssen daher auf den ihnen angewiesenen Specialrevieren die Grubengebäude fieissig befahren sowie die Arbeiten über Tage in Augenschein nehmen; ferner , ob der Grubenbau und die Erzaufbereitung gehörig verführet und von den Grubenvorstehern und Arbeitern ihre Schuldigkeit beobachtet werde, untersuchen und Letzteren ihre Arbeit verdingen. Insbesondere müssen sie Schicht- meister und Steiger in Ansehung des Haushalts gleichsam controliren, da/ter alle 14 Tage ziccy Tage vor dem Lohntage die zum lohntäglichen Anschnitt zu bringenden Bergmate- riaUen besichtigen, ihre Tüchtigkeit sowie die Richtigkeit der Quantität und des angesetzten Geldbetrags nach Massgabe der Bergmaterialien-Taxe, nicht minder die verfahrenen ledigen Schichten altestiren, die im Register verschriebenen Kosten nebst den Belegen durchgehen , auch die Ansätze der eingegangenen Zubussen unterstehen. Köhler 170. 1 7 r . — 2.) gegen- wärtig in Preusaen Titel eines Revierbeamten (s. d. und Bergbehörde, Anm.). **Oberge8chworener : ein höherer, dem Bergmeister vorgesetzter Bergbeamter; bisweilen aber auch nur Titel eines Geschworenen: Richter 2., 86. G08©11 m.y auch Berg-, Schlegelgesell — l.) ein Bergarbeiter, der in Gemeinschaft mit anderen Bergarbeitern eine bestimmte Arbeit auszuführen hat; auch ein Bergarbeiter und insbesondere ein Häuer überhaupt: So ein Geselle aus der Knapschaft krank würde , soll man ihme . . aus der Büc/tse legJum. Span BK. S. 60. Welche Zeche auff 2 Drittel zu 8 Stunden gebauet wird, sollen die Häuer und andere Arbeiter, welche das andere Drittel anfahren, . . umb 10 [Uhr] anfahren, damit sie i/ire Gesellen vor dem Orth lösen. 232. Werden die Haspelf ttrderleute nicht von Gesellen gelöst. Vorschr. B. §. 11. Aerztgesellen [Erzgesellen, Erzhäuer]. Urk. v. 1470\ Lori 103.b — 2.) Eigenlehner (s.d.), insbesondere (im Gegens. zu Einspänniger) ein solcher, der nicht allein, sondern in Gemeinschaft mit Anderen eine Zeche baute : Sind es arme Gesellen, und wollen ihre Gebäude mit Weil- Arbeit . . bauhafftig /tollen, sind sie nicht zu Verstössen. H* 109.a* Der Ursprung dieser EigenleJmer oder sogenannten Gesellen. Wagner B. V. 60. — 3.) ein Mitglied einer Gesellschaft (s. d. 2.) : Für Verbindlic/dceiten , welche aus dem Betriebe ihres Bergbaues erwachsen sind, haften die Gesellen . . zu ihren Ant/ieilen. 8. Bö. §. 30. S. W. Bö. §» 19. 8. S. Bö. $. 19. Digitized by Google 232 Gesellenschaft — Gesprenge. Gesellenschaft, Gesellschaft/. — 1.) Eigenlehnerschaft (s. d.) : Löhneyts 28. Scnomburg 114. — 2.) nach den sächsischen Berggesetzen: die Gesammtheit der bei einem Bergwerke Betheiligten, falls dieselben nicht eine Gewerkschaft bilden, — nach dem Berggesetze für das Königreich Sachsen vom 22. Mai 1851. und den Berggesetzen für Sachsen- Weimar und Schwarzburg -Sondershausen noch mit der Einschränkung , dass die Anzahl der Betheiligten die Zahl acht nicht übersteigen darf: S. BG. §§. 30. 141. 8. Bö. vom 16. Juni 1868. §. 8. 8. W. Bö. §§. 18. 20. S. 8. Bö. §§. 18. 20. Gesellentheil m. — der Antheil eines Gesellen (s. d. 2. 3.) an einem Berg- werke: 8. Autf. Yerordn. B. §. 116. Gesellenzeehe/. — s. Zeche. Gesenk n. — 1.) ein schachtartiger Bau, der aber nicht von der Erdober- fläche, sondern von einem Grubenbaue aus niedergebracht ist ; ein blinder Schacht : SärnmtUche zur Ein- und Ausfahrt der Arbeiter dienende Schächte und Gesenke. Achenbaoh 58. Bei den neu anzulegenden Fahrgesenken. 59. Der Bau auf dem Flfitze wurde zum Theil durch Gesenke betrieben. Z. 10., A. 66. Em abgeteuftes Ver- suchsgesenk ergab eine Verundehmg desselben [desTrumms]. 13., A. 18$ — 2.) das Tiefste (8. d.) eines Bergwerks : Gesenke, das Jteffste in der Gruben, darinnen immer weiter nieder abgeteufft wird. Seh. 2., 42. H. 176.*- Das Gesenke der mehresten Gruben ist hier [bei Zelle rleld] 120, 150 bis 200 Lachtet, Je tiefer aber die Gruben werden, desto schlechter und geringhaltiger werden auch die Ertzte. Zuckert l., 39. Gesenkte n., mundartl. (Nassau) — Schacht bei dem Thonbergbau : Wenoken- baoh 56. Gesicht n. — diejenige Fläche des an dem oberen Ende eines Thürstockes behufs Aufnahme der Kappe gebildeten Ausschnittes, welche der Holzfaser parallel lauft (vergl. Stirn) : Gesichte, das 7 heil des Thürstocks, woran die Kappe sich an- schliesset. Bergm. Wörterb. 219.b- Um Kappe und Thürstock fest an einander zufügen, werden rechtwinkelig auf die Richtung der Fasern Einschnitte von 1 — 2 Zoll Tief e gemacht, dann wird in der Richtung der Fasern ein Stuck Holz auf die liefe des Einschnitts und rechtwinkelig auf denselben abgespalten. Die vom Einschnitt verbliebene Fläc/ie wird SHrne und die vom Abspalten gewordene Gesicht genannt. Wenokenbaoh 56. Gespann n., mundartl. — Schachtgeviere (s. Geviere) : Deliue§. 312. Achen- bach 72. Gespannholz n. — Joch (s. d. 1.) : Delins §§. 291. 295. Gesprenge n. — 1.) auch Vorsatz: ein Absatz oder eine Stufe in der Stollensohle (s. Sohle 1 .) , durch welche der Abfluss des Wassers im Stollen entweder gehemmt oder beschleunigt wird: Ge spreng in Stollen, wenn nach einem Stollen ein Getfenort getrieben wird, und dasselbe mit der Sohle ihn ein oder mehr Lachter höher einkömmt, als des Stollens Sohle ist. Seh. 2., 42. IL 176.»- Wenn ein Stolln nicht sßhlich fortgetrieben , sondern etwas Strosse gelassen und höher angesessen wird, wird es auch ein Gesprenge genennet. Seh. 2., 105. H. 176.b* In einem Erb- stollen einen Absatz oder sogenanntes Gesprenge machen, das ist, aus der söhligen Linie, in welcher der Erbstollen getrieben wird, etliche Klaftern in die Höhe springen und als- dann in einer höheren Linie mit dessen Betreibung fortfahren, ist niemahls bergmännisch gehandelt. Delhis §. 233. Gespränge, Stuffen, mittelst welchen der Stollen m seiner Fortsetzung höher angesetzt wird, als diefrü/ter angelegte Wasser seige. Graf Sternberg 2 . , 22 1 . Gesprenge sind stufenweise Erhöhungen der Wasserrösche eines Stollens. 282 . Der Stollen darf nicht mit Gesprenge, d. i. absatzweise getrieben werden. Schneider §. 225. Gesprenge, Absätze (Unebenheit, Stufen) in der Sohle eines Stollens, die von Digitized by LjOOQLC — Gertämme. 233 einer fehlerhaften Anlage desselben zeugen. ▼. Scheuohenstuel 100. Der Erbstollen muss bergordnungsmässig getrieben werden, nämlich ohne Absätze oder Stufen (Gespränge ), so dass man bequem darin fahren könne. Wenzel 376. Die Gesprenge halten den Wetterzug auf, dämmen das Wasser, wenn sie demselben entgegen stehen, zurück und benehmen im entgegengesetzten Falle dem Stollen seine Tiefe , die er in das Gebirge ein- bringen kann. Hake §. 394. Als auff diesem Bergkwerck viel vnördentHcher Gebewde . . in Stollen geschehen, ordenen wir, das ein Jetzlicher Erbstoün mit seiner wasserseige nach alten herkommenden Bergwercks recht vnd Übung sol getrieben vnd einig gespre ng e da- rinnen zu machen, nicht gestattet werden, es begebe sich dann, das hemme oder festen vor- fielen, also dass der Stolln aus nottdürfftigen vr suchen müste erhoben werden, welches den- noch ohne besichtigung vnd Zulassung des Berghneisters nicht gesc/ie/ien sol. J. BO. 2., 96. TTrsp. 167. Henneb. BO. 2., 91. Br. 287. Hiernechst ist bey Angebimg eines Durchschlags in acht zu nehmen . . , dass man nicht zu hoch oder zu tieff von einem Ort zum andern, sondern wo möglich auff gleicher So/tle einkomme und keine Gesprenge mache. Voigtel 96. Ein Jeder Erbslolln soll . . seine Wassersohle ebensolig einbringen, ahn alles Ge- spreng und nicht steigen lassen. Span BR. 8. 277. Ein jeder Stolln [soll] von der Sohle bis auff die fürst 4 Prägerische Ellen hoch und P/i Ellen weit seyn, die Sohlen sollen eben seyn, kein Gespreng , Sc/depp oder Füc/iel, da/tinter sich das Wasser auff- hält, sondern seinen geraumen Lauff haben. 280. [Der Bergmeister] hat darauf zu se/ien, dass Stollen und Strecken ohne Gesprenge getrieben, stets reine Sohle gehauen werde, K. Inst. §.7. Am MundlocJie machte man ein kleines Gesprenge von 4 Zoll. Bergm. Ta8chenb. 2., 134. Z. 15., B. 223. — 2.) auch Bremmer: ein in einem Schachte, bei dessen Herstellung gleichzeitig ?on der Erdoberfläche aus in die Tiefe und aus der Tiefe in die Höhe gearbeitet worden, in Folge des nicht genauen Aufeinander- treffens der Schachtwandungen entstandener Absatz : G e spreng in Schacht, icennein Schacht von oben niedergesuncken, auch i/tm von unten auff' entgegen und über sieh gebro- chen wirf und sie mit den Oertern einander fehlen , dass der DurchscJdag nicht uff einer Linie oder centro geschieht, und der eine ins Liegende, der andere ins Hangende kommet. Sch, 2., 42. H. 176.a- — 3.) Sprengarbeit; Bohren und Schiessen (s. d.) : Dass bei einem Gesprenge nicht ein ganzer Ort sich verschütte und einen Bergmann und mehre begrabe: steht dies in eurer Mac/U? Schläger 71. — 4.) jäh ansteigendes Gebirge (vergl. Gehänge 1 .) : Ach, kommt doch her alfe ihr Bergleut, schauet Gottes Gütigkeit, wie er segnet Kluft und Gänge und veredlet das Ge spränge. Alter Bergreien. B. Köhler 84. OespÜnd n. — Fluther (s. d.) : Wenokenbach 56. Gespür n. — ein nach seiner räumlichen Ausdehnung höchst unbedeutendes Erzvorkommen; Erzspur: 7. Soheuchenstuel 96. Gostaltig a. — von Erzlagerstätten : der Ausfüllungsmasse wie den sonstigen Erscheinungen nach sich aussichtsvoll gestaltend , Erze versprechend , höfflich (s. d.) : Da einige von diesen Gestein- und Erdarten so beschaffen sind, dass sie nach berg- männischer Erfahrung gute Anzeige auf Erze geben, . . so nennet man Gänge und Klüfte, welche eine solc/ie Gesteinart in sich haben, ungeachtet solche mit Erzen nicht vermischt ist, gestaltig e Gänge und Klüfte; und sind dieselben grössten T/teils mit einer groben un- artigen Gesteinart vermischt, von welcher sich nichts versprechen lüsst, so werden sie un ge- staltige Klüfte genannt. Delius §.38. Gostämme n. — eine Verstärkung der Bohrstange an ihrem oberen Ende zu demselben Zwecke wie der Bund (s. d.) : Statt der Bunde sind st Ar geeignet Ge- Veith, Bergwörterbuch. 30 Digitized by " Google 234 Gestänge. stamme oder Verstärkung in . . ; sie lassen sich aus dem Ganzen schmieden, während die Bunde meist nur aufgeschweißt sind. Serlo l., 62. Gestänge n. — l .) eine Anzahl der Länge nach an einander gefügter ent- weder steif oder beweglich (durch Schwingen) mit einander verbundener hölzerner oder eiserner Stangen, mittels welcher eine Kraft oder Bewegung fortgepflanzt wird : Gestänge sind die an einer Kunst an einander gefügte Stangen 7 wodurch die Kunst arbeitet: Seh. 2., 42. H. 177.*- Also heben [bei der Pumpenkunst] die hebarm das gestenge, vnd der kolbe zeucht das wasser auss dem Sumpff, vnd geusst es auss in die tröge, da hebt es ein ander g est enge biss auff den stotten. H. 1 4 5 . b- Kunststeiger [soll] im Fall, so etwas an Künsten breche, es wäre am Heinzen, Seil oder Gestänge , eilend helfen. Henneb. BO. 2., 46. Br. 259. Bohrgestänge: Gestänge bei dem Erdbohren, d. h. das durch Aufeinander- schrauben der einzelnen Bohrstangen gebildete steife Gestänge, welches das obere Stück des Erdbohrers (den Bohrkrückel) mit dem Bohrstücke (dem eigentlichen Bohrer) verbindet: Zu Anfang der Bohrarbeit, ' namentlich sot lange dieselbe ohne Frei- fallen betrieben wurde, bestand das Bohrgestänge aus eisernen Stangen. . . Später wurde ein hölzernes Bohrgestänge beschafft. Z. 7., B. 17. — eisernes Gestänge : ein aus massiv eisernen Stangen oder eisernen Röhren gebildetes Gestänge : Serlo t., 60. ff.; 2., 293. — Fahrgestänge: das mit Tritten (den sogenannten Tritt- bühnen) und Handgriffen versehene Gestänge bei einer Fahrkunst (s. Kunst) : ▼. Scheuchenatuel 100. — Fanggestänge: ein besonderes, starkes eisernes Gestänge zum Einlassen der Fanginstrumente (s. d.) in das Bohrloch : Serlo 1 ., 96. — Feld- gestänge: Kunstgestänge auf der Erdoberfläche (über Tage) : Feld-Gestänge, die Stangen an einem Kunstzeuge, die über Feld schieben müssen. Soh. 2., 28. H. 177. *• Man sieht zu Clausthal lauter Feldgestänge , die wol 500 bis 600 Lachter weit ins Feld schieben. Zuckert 1., 72. Im BA. Haßerstadt hat man über tage statt der früheren Feldgestänge . . doppelte Drahtseile angewendet, und damit die Maschinenkraft 70 Lachter weit . . übertragen. Z. 2., A. 369. ; 15., A. 93. — Hohlgestänge : Gestänge aus eisernen Röhren: Serlo 1., 60. — hölzernes Gestänge: ein aus Holzstangen gebildetes Gestänge : Serlo 1., 63.; 2., 292. — Klopf gestänge: eine mit einem Hammer oder einer Glocke in Verbindung gesetzte Drahtleitung in Grubenbauen zum Geben von Signalen: Bioliter 1., 517. Wenckenbach 71. — Kunst gestänge. auch Stangen werk, Stangen leitung: das Gestänge an einer Wasserhebungs- maschine, mittels dessen die Kraft von der Umtriebsmaschine bis zu den aus- übenden Masch inen th eilen fortgepflanzt wird : Die gleichzeitige Auf- und Abwärts- bewegung aller Kolben der verschiedenen Pumpensätze erfolgt mittelst eines Haupt- gestänges (Kunst- oder Schachtgestänges )f das gemeiniglich aus Holzstücken zu- sammengesetzt und nach Bedarf mit Eisenschienen zur Verstärkung bekleidet ist ; dasselbe reicht von der bewegenden Maschine in die Teufe und wird durch besondere Leitungen in der richtigen Lage erhalten. An dem Schachtgestänge sind die Kolbenstangen aller einzelnen Sätze oder die Druckkolben befestigt. Lottner 376. Jahrb. 2., 11> — Ober- gestänge (bei dem Bohren mit Freifallapparaten , 8. d.) : der aus den auf einander geschraubten Bohrstangen gebildete obere Theil des Bohrgestänges, an welchen der Freifallapparat angefügt ist, im Gegens. zu U n t e r gestänge : der Bohrklotz (s. d.) mit dem Meissel (dem Bohrer): Serlo 1., 52. 60. 67. — Ort-, Pumpen-, Schacht-, Streckengestänge: Kunstgestänge in Grubenbauen: Seh. 2., 93. H. 177.a- Bichter 2., 243. Lottner 376. 377. Serlo 2., 292. Z. 2., A. 362. 368.; 11., A. 258. — Treibgestänge: das Gestänge bei einem Wassergöpel, welches das Kehrrad mit dem Korbe verbindet: Wenokenbach 110. — Untergestänge: s. Obergestänge. 2.) auch Fördergestänge: die Bretter, Bohlen oder Schienen , weichein Stollen , Strecken oder über Tage behufs Herstellung eines Bahngleises zur Fort- Digitized by vjjv_)v_)y Iv, Gestängebohrung — Gestein. • 235 Schaffung von Fördergefässen gelegt werden ; auch das hierdurch gebildete Bahn- gleise : Wenn der Bau oder Stollen viele Klaftern in das Gebirge getrieben wird, so legt man auf der Sohle des Stollens hinein bis ans Feldort zwei Höher bei 3 Klaftern lang, und länger oder kürzer nach Gelegenheit des Baues, immer zwei neben einander, etwa ztvei Finger von einander abstehend , darauf man aus und in solchen Bau wandeln und gehen, auch den Berg und alle Nothdurft an den Tag fördern mag; das heisst man die Ge- stänge. Ettenh. Bergb. Sohemn. Jahrb. 1 4 . , 135. Gestänge ist das Iloltz, darauf man hn Stollen mit dem Hunde laufft, derer u)erden zwey neben einander uff die Stege genagelt, (lass drey qver Finger Raum darzwischen bleibet, dass des Hundes Leit- Nagel darinnen gehen und nicht abweichen könne. Agrio. B. 89. Tigna duo coniuncta, daz gestenge. Agrioola Ind. 37.*- Es soll der Stottn . . weiter nicht, denn dass zwei Truhen auf dem Gestäng neben einander fort können und laufen mögen, genommen werden» Sponh. BO. 15. W. 594. Wenn ir grin [Gerinne] vnd gesteng leget. H. 137.b- Da von jetzt gedachten Mundloch an biss vor die Hütten gestenge vorgerichtet, vff welchem die Kiesse mit Hunden gelaufen werden. Span B. U. 130. Serie 2., 15. Hundegestänge, auch Hunde lauf: Gestänge für Hunde (s. d.) : Qt, 3., 44. — Schienengestänge: ein aus eisernen Schienen gebildetes Gestänge: Z. 12., B. 156. — Schlittengestänge: ein Gestänge für Schlitten (s. d.) : Z. 12., B. 155. — Stollengestänge: Gestänge in einem Stollen: Richter 2., 403. — Wagen - gestänge: Gestänge für Wagen (s. d.) : Karston Arch. f. Bergb. 7., 135. ff. Z. 3., B. 181.; 12., B. 155. Gestängebohrung/. — Stangenbohren (s. bohren und Bohrung). Gestängfahrt /. — eine durch Gestänge (s. d. 2.) gebildete Bahn: In Erb- stollen, wo wegen des Abflusses der Wasser erhöhte Gestäng fahrten einzurichten sind, müssen über der Sohle Pölzen [Stege] querüber in beide Ulme eingemauert werden, damit die Gestänge darauf genagelt werden können. Delhis §. 392. Gestängsteuer/. — s. Steuer. **6est©ig n. — Ansteigen (s. d.) : Wo ein Erbstollen über die Maass sein Ge- steig Mite, . . ein solcher Stollen soll kein Erb- Hecht haben. Kremn. Erl. 4., 2. W. 241. G08t©ill n. — 1.) im w. S. (bergm.) jede Gebirgsmasse , welche Gegenstand bergmännischen Angriffes ist oder werden kann: G, 2., 21. ; 3., 35. — 2.) im e. S. dasjenige Mineral oder Mineralaggregat, welches einen grösseren zusammenhängen- den Theil eines Gebirges oder Landes bildet und gleichbleibende Eigenschaften besitzt: Naumann 1., 415. Bömer 263. Nöggerath 174. Dach-, auch Hangendgestein : Dach-, Hangendgebirge, im Gegensatz zu Sohlen-, auch Liegendgestein: Sohlen-, Liegendgebirge (s. Gebirge 2.) : Z. 1., B. 3. 5. Delhis §. 70. — festes Gestein: s. fest. — gebreches, geschneidiges Gestein: s. gebrech, geschneidig. — geschichtetes Gestein: Gestein, welches Schichtung (s. d.) zeigt: Naumann 1., 903. — Hackgestein: Keilhauengestein (s. d.) : R&iha 6. — hoch st festes Gestein: s. höchstfest. — kaltes Gestein : Kalt sagt man vom Gesteine, wenn es vor dem Fäustel [beim An- schlagen mit dem Fäustel] keinen Klang gibt [sich nicht fühlt, nicht lautet, s. d.]. Richter 1., 489. — Keilhauengestein : Gestein, das ohne Weiteres mit der Keil- haue losgetrennt, gewonnen werden kann : Wenn die Masse ein eigentliches, vorzugs- weise so benanntes Keilhauengestein ist, das ohne vorausgeschicktes Schrämen, gleich aus dem Ganzen geivonnen werden kann. Qt, l., 170. — Liegendgestein: Sohlengestein : Delhis §. 70. — loses Gestein: Gestein ohne Zusammenhang: Wenckenbaoh 78. — massiges Gestein: Gestein ohne regelmässige Absonde- * rungen, ohne Schichtung (s. d.) : Wenokenbaoh 79. Naumann 1., 903. — mildes Gestein : s. mild. — Nebengestein: a.) das Gebirgpgestein überhaupt im Gegens. Digitized by Google 236 Gesteinarbeit — Gestell. ku der Lagerstätte; b.) das zunächst einer Lagerstätte liegende Gestein: G. 2.» 21. — ödes Gestein: s. Öde. — Quergestein: a.) im e. S. das Gestein , welches zwischen zwei oder mehreren Lagerstätten liegt und dieselben von einander, trennt ; b.) im w. S. überhaupt das Gestein , welches durchbrochen (durchfahren) werden muss , um eine Lagerstätte mit bergmännischen Bauen unterirdisch zu erreichen ; das Nebengestein im Gegensatz zu der Lagerstätte: Quergestein, so zwischen denen Gängen stehet. 8ch. 2., 73 H. 314.** G. 2., 21. Auch sind die Gewercken jedes belehnten Gangs ihre Vierung durch Quergestein abzubauen berechtigt. Seh. 1., 32. Wenn ein Stollr-Ort nach einem Gange getrieben tvird. . , Solches geschieht auf zweyerley Wege, 1.) Wenn man den Gang durch Quer-Gestein, 2.) mit oder auff einem an- dern Gange überfahren will. Voigtel 91. Stollweise durch Quer-gestcin bist zum Gange auffahren, 92. Sind Gänge, die sich schleppen, für einen Gang gemuthet und verUe/ien worden , so sind sie bey der Vermessung auch nur als ein Gang zu behandeln, wenn sie auch an einzelnen Stellen in kurzen ^Zwischenräumen durch das Quergestein von einander getrennt sind. Hake §. 193. A n m. Verderbte und veraltete Formen : G e w e h r gestein : Jeder belehnte Gang fanret seine Vierung mit sich auch durch Gewehrgestein vndin ewige Teufe. Span B. U. pag. 51. b«; — Zwerch stein, Zwerchen stein :* Belangend die Richtschächte, die sollen . . gesunken werden, verlangt aber einer , der solchen Schacht senkt, den Gang zu erreichen, so mag solcher hangender [im Hangenden des Ganges niedergebrachter] Schacht ausbrechen durch Zw er chst ein auf den (rang und ihn suchen. Kremn. Erl. 7., 4. Wagner 247. rolliges Gestein: s. rollig. — Schiess-, Schussgestein: so festes Ge- stein, dass die Lostrennung, Gewinnung mittels Schiessarbeit (s. d.) erfolgen muss : G. 1., 479. — schüttiges Gestein: 8. schüttig. — Sohlengestein: Sohlen- gebirge (s. Gebirge) : Z. 1., B. 3. — Sprenggestein: Schiessgestein (s. d.) : Bsiha 18t. — taubes Gestein: s. taub. Arbeit auf dem Gestein (Stein) : Gesteinarbeit (s. d.) : Delhis §. 154. Dergleichen kann keine Zeche [bauhaft] erhalten werden, wo nicht der Rasen verritzt wirß, oder Arbeit auff n Steine geschieht, J. B. G. 2., 7. 1. Urap. 222. das Gestein erbeisst den Bergmann, Häuer: das Gestein ist so fest, dass der Arbeiter sein Tagewerk bez. Gedinge in der festgesetzten Zeit nicht her- ausschlagen kann und also auch nichts verdient, im Gegcns. zu: das Gestein legt dem Bergmann, Häuer zu: dasselbe wird gebrecher, es lässt sich leichter auf demselben arbeiten , so dass der Arbeiter das Gedinge bez. Tagewerk bald her- ausschlägt und also viel verdient : Sch. 2., 43. H. 176.*- Bichter 1., 354. 355.— Gestein macht den Kittel enge: s. Kittel. — das Gestein schrecken, anschrecken; von Schüssen : das Gestein nicht lossprengen, sondern nur lockern : vergl. Schuss 3. Gesteinarbeit/., auch Arbeit auf dem Gestein (Stein) — im e. S. der Inbegriff aller derjenigen bergmännischen Handarbeiten, mittels deren Gruben- baue ausserhalb der abzubauenden Lagerstätte zum Zwecke des Aufschlusses und der Ausrichtung der letzteren hergestellt werden; im w. S. Häuerarbeit (s. d.) : G. I., 1. Z. 3.: B. 161. Gesteinarbeiter m. — ein Arbeiter, der Gesteinarbeit verrichtet; Häuer (s. d.): Karaten Arch. f. Bergb. 5., 288. Gesteinelsen n. — Eisen (s. d. 1.) : Das Gesteineisen wird bei der Arbeit auf dem Gestein mit Schlägel und Eisen gebraucht, wovon es auch den Namen hat ; dann auch bei der Schiessarbeit auf dem Gestein zum Auf brüsten des anzusetzenden Bohrloclis ; zur Zuführung der Seitenstösse und Firste u. s. w. Karaten Arch. f. Bergb. 2., 2b S. Gestell n. — Fördergestell (s. d.) : Berlo 2., 68. Z. 3.. B. 186. 187. Etagengcvell: Fördergestell mit Etagen (s. d. 2.) : Serlo 2., 71. Digitized by LjOCKJLC Gestellwagen — Ge viere. 237 Gestellwagen m. — s. IVagen. Gestoeke n. — Stockwerk (s. d.) : Richter 1., 357. Gestreckt adj. — gestrecktes Feld: s. Feld. Gesümpfe n. — Vorgesümpfe (s. d.) : Karaten Arch. f. Bergb. 2., 154. Getriebe n. — 1.) eine Abtheilung, ein Abschnitt der Abtreibezimmerung (8. Zimmerung), bestehend aus einem oder zwei Gevieren und dem bez. den dazu gehörigen Anstecken (s. d.) : ö. 3., 36. Es ereignete sich öfter, dass einzelne Pf aide oder ganze Getriebe in die Höhe gedrückt wurden. Karsten Arch. f. Bergb. 2., 157. 2.) Getriebe-, Abtreibezimmerung überhaupt: Am schtvartz wasser treibet man stallen mit getriebe in solche [Zinnstein-] fletz oder seiffetvwerck. M. 99.** So man durch Bruche fahren und dieselben wieder auffmachen will, so muss es mit Ge trieb geschehen. EöBsler 57> ganzes Getriebe: die Sicherung bez. Herstellung eines Grubenbaues mittels Abtreibezimmerung an allen seinen Begrenzungsflächen, im Gegensatze zu halbes Getriebe: die Sicherung bez. Herstellung eines Baues mittels Abtreibezimmerung nur an drei, zwei oder einer seiner Begrenzungsflächen : Ein halbes Getriebe, nämlich ein StoUensuhn mit der First oder auch nur die First allein mit Getriebe verzim- mern. Delhis §. 259. — Schacht-, Stollen-, Streckengetriebe: Getriebe (1. 2.) in Schächten, Stollen, Strecken: Bericht ▼. Bergb. §. 291. Deliuß §. 259. mit Getriebe abtreiben, anstecken, gehen, verzimmern : Gruben- baue mittels Abtreibezimmerung herstellen: Es geschieht zuweilen, dass man einen Schacht im faulen , losen und flüchtigen Gebirge absinken muss, wo man ohne Lebens- gefahr nicht so tief niedergehen kann, dass man von einer gehörigen Weite zur andern das verlorne Gezimmer legen könnte. . . Bey einem solchen Vorfalle muss mit 'Getriebe gegangen werden. Delhis §. 290. Vergl. auch die Belege zu abtreiben 4. und anstecken 3. 3.) Gebirgsabhang, Gehänge: Bergm. Wörterb. 221. b- gutes Getriebe : das Gehänge an der Mittags- (Sonnen-) Seite : Auff ein schönen gang, der in einem guten getriebe sein streichen hat, ist wol zu bawen. H. 37.b* Getriebearbelt/., auch Abtreibearbeit — die Gesammtheit der Arbeiten bei Herstellung eines Grubenbaues mittels Abtreibezimmerung: Wenckenbaoh 57. Getriebepfahl m. — Pfahl (s. d. 2.) : Bichter 1., 360. Getriebezimmening/. — s. Zimmerung. Geriere n., auch Gevierte — 1.) auch Schach tgeviere, Vierung: ein Theil der Schachtzimmerung , bestehend aus einem Rahmen , welcher je nach der Anzahl der Seiten des Schachtes durch vier oder mehrere in einander gefügt-e und in horizontaler Lage eng an die Schachtwandungen sich anschliessende Hölzer gebil- det wird : Ge viere ist von zweyJöchern und zwei Kappen zusammen gemachet. H. 178. b- Aus den Gevieren setzt sich die Schachtzimmerutig zusammen. Serlo 1., 360. Ansteckgeviere, auch H au p tgeviere: dasjenige Geviere bei der Abtreibe- zimmerung , mit dem ein neues Getriebe beginnt ; ein Geviere , von welchem aus von Neuem angesteckt wird (vergl. Getriebe 1. und anstecken 3.) : Bftha 638. 639. — halbes Geviere (bei einem vierseitigen Schachte, welcher nur an einer Seite (einem Stosse) eine Verwahrung bedarf) : ein nur aus drei Hölzern gebildeter Rah- men von der vorangegebenen Konstruktion , so dass der vierte Stoss unverzimmert bleibt: Ein halbes Geviere nennt man: welches nur aus einem Joche und den zweg Kappen bestehet, welche ebenfalls auf der einen Seite mit dem Joche zusammengeplattet, mit dem andern Ende aber in die Bühnlöcher gesetzet werden. Lempe 9., 369. Ist bei einem Schachte der eine lange Stoss fest, der andere gebräch, so verzimmert man nur letz- teren und die beiden kurzen Stösse und nennt dies mit halben Gevieren verzimmern. Digitized by Google 238 Geviert — Gewältigen. Wenokenbaoh 64. — Helf-, Hülfs-, Mittel geviere: ein nur vorläufig gelegtes Oeviere , welches hinter das Ansteckgeviere zu liegen kommt , gewöhnlich etwas grösser als dieses und dazu bestimmt ist, die Richtung der Pfähle nach aussen zu erhalten: Bziha 639. 2.) auch T hü rstockge viere , Thür stock: ein Theil der behufs Verwah- rung eines Stollens oder einer Strecke in derselben angebrachten Zimmerung, be- stehend aus zwei Thürstöcken (s. d.). einer auf diesen ruhenden Kappe (s. d.) und einer Schwelle , welche entweder auf der Sohle des Baues liegt und auf welche die ThOrstöcke gesetzt sind oder welche in einem geringen Abstände über der Sohle des Haue 8 zwischen die Thürstöcke eingetrieben ist: Lottner 347. — 3.) auch Haspel- ge viere : das die Schachtmündung umschliessende, aus je zwei Pfühlbäumen (s. d.) und Kappen (s. d.) bestehende Geviere, welches das Haspelgerüst trägt: Bergm. Taschenb. 3., 351. Achenbach 56. GeYiert adj. — ge viertes Feld : s. Feld. ©CYterte n. — Oeviere (s. d.) : Die Schachtzimmerung mit Gevierten [Oe- viere i.]i die durch Bolzen unter einander festgehalten werden, bleibt [bei der Abtreibe- zimmerung in Strecken] in der Hauptsache dieselbe. Zu den Haupt- oder Ansteck- gevierten kommen jedoch noch die sogenannten H ü Ifs gevierte , die dazu dienen, den hinter den Gevierten anzusteckenden Pfählen eine angemessene Richtung nach aussen und nötigenfalls einen Stützpunkt gegen das Durchbiegen zu geben , und welche dem entsprechend etwas grössere Dimensionen als die Hauptgevierte erhalten. Z. 8., B. 19. Vor den Schichten , in denen der Stolln , der Querschlag oder die Strecke fortgebracht werden sott, werden zwei 'Ihürstöcke nebst Kappe aufgestellt, welche, we?m die Sohle so fest ist, dass sie das Eindringen derselben nicht zulässt, unmittelbar auf dieselben zu stehen kommen, oder im andern Falle auf Fmspfähle oder Schwellen gesetzt werden , so dass die Zimmerung ein vollständiges Gevierte [Geviere 2.] bildet. 2. > Gewäge n. — Brechstange (s. d.) : Ziegenfilsse vnd gewege, damit ihr die wende ab we g t vnd werfet. M. 139 *• Melaer 74. ö. 1., 282. Anm. Gewäge von dem veralteten wägen, wegen = mit Hebelkraft bewegen. Vergl. Heyse2., 1766., Frisch 2, 415.*-: Gewege, allerleg Instrumente etwas zu heben, und von der Stelle zu bringen, das schtoer ist ; und das ettenhard'sche Bergbuch (Schemnitzer Jahrb. 14., 133.): Eine Rimgslange [Rennstange, s. d.l wird zu allerlei grober Arbeit , als zum Ritzen, Auf wägen der ledigen grossen Wände . . gebraucht. Gewähr/. — Gewährschein (s. d.) : So wie ein jeder Gewerke über seinen im Gegenbuch beßndlichen Kux ein Attestat verlangen kann, so pflegt auch ein solcher Schein sogleich bey einer Zuschreibung unter des Gegenschreibers Unterschrift und öffentlichen Siegel ausgestellt zu werden, welcher Gewehr oder Gewährschein genennet wird. Meyer 160. Gewährschein m., auch Gewähr — die seitens der das Berghypotheken- buch führenden Behörde über die erfolgte Eintragung eines Bergwerkseigenthumes (Bergwerks oder Erbstollens) oder einzelner Kuxe ausgestellte Urkunde (vergl. ab- und zugewähren) : Karsten §. 188. lieber die geschehene Eintragung cittes erworbenen Bergwerkseigen thums wird ein Gewährschein ertheilt. L. D. BO. §. 115. Gewältigen /r. — l.) Grubenbaue: dieselben von den hereingestürzten unhaltigen , tauben Gesteinsmassen (den Bergen) oder von den eingedrungenen Wassern entleeren und so wieder zugänglich machen* G ewältigen ist die Tieffsten entweder von hineingesturtzten Bergen,, oder zugelauffenen Wassern säubern und zu Sumpjf bringen. Seh. 2., 44. H. I78.b- Erstickte und ertrunkene Zechen, die kein Rad noch * Gefall gewältigen kann. Schemn. BR. W. 166. Alte Scfiäc/Ue auff deti verlegenen Bergwercken wieder auff zu nemen vnd zu gewaltigen. Albinuß 95. Da verordet, dass Digitized by Google Gewehle — Gewerk. 239 solche eingeebnete Püngen, Schacht, Schürfe . . wieder sollen gewaltiget und geraumst werden. Span BR. S. 183. Wenn ein auflässiger Stoßen verbrochen ist: so haben die Gruben . . das Recht, den Stollen in ihrem Felde selbst zu gewaltigen. A. LB. 2., 16. §. 251 . Der Bau war .häufig dem Ersaufen ausgesetzt und es ist wiederholt der Fall vor- gekommen, dass derselbe kattm gewältigt und wieder belegt, auch schon wieder verlassen werden musste. Jahrb. 2., 18.** Die Schwierigkeit und Kostspieligkeit der G e wälti- gung tief und weit ausgedehnter alter Baue kann . . hinreichen, lieber ganz neue Gruben zu eröffnen, G. 2., 462. Wie der gewältigung der Gruben. 378. — 2.) Berge, Wasser: dieselben aus Grubenbauen herausschaffen: In alten Gebäuden dm dahin gestärtzten Berg wegräumen und gewältigen. Seh. 2., 5. v. Alte Mann. Die kaum noch durch die disponiblen MascMnenkräfte zu gewältigenden Wasser. Z. 5., A.45. Mit diesen [Pumpen] konnten 60 Kbfss. Wasser in der Minute gewältigt werden. 6., B. 185.; 13., A. 109. Anm. Vergl. ab-, auf-, durch-, weggewältigen und wältigen. Gewehle n. — Gequehle, Quehle (s. d.) : Bichter 1., 362. "Gewehr/. — 1.) Gewähr (s. d.). — 2.) Wehr (s. d.): Einmass hat zwei ge- wehr. H. 21.a- Geweitet!., mundartl. (Nassau) — ausgebauter Thonschacht (vergl. Weite): Wenckenbach 58. Gewerk, Gewerke m. — im w. S. und ursprünglich ein Bergbau treibender überhaupt; im e. S. ein Mitglied einer Gewerkschaft (s. d.) : Wenn einer. oder mehr in Bergwercks - Bau sich einzulassen , die Gaben Gottes zu suchen und des Glücks und Seegens zu erwarten, Beliebung traget, so ist ihm solches unhinderlich zu gestatten , und erlanget er hierdurch den Namen Gewercke. H, 183.*" G ewereken werden genandt die Participanten dess Bergbaues, nemUch diejenige, so auff den Bergwercken Geld anwen- den, Kuxe bauen und hernachmals Aussbeuth bekommen. Berward 1. G ewereken sind die Personen, so eine Zeche bauen, und ihre gewisse Theüe daran haben, auff dieselben Zu- busse geben, auch nach Gelegenheit hinwieder Ausbeute heben. Soh. 2., 44. H. 183.** Sunt postea coloni principales, qui vulgariter ,tGewerkente dieuntur, et seeundary, et terty , et demeeps , qui vulgariter „Lehenhewer" dieuntur, ad quos lucrum et dampnttm iUarum argenä fodinarum, quas excolunt, prineipaUter dinoscitur pertinere. Kuttenb. Bf). /., 2. Peithner 293. [lieber diese seynd noch etliche Personen, die nennet man Ge- wcrcken, darunter seynd die Hauptgewercken die ersten und fürnehmsten, darnach seyn die Lehnheur, welche die Gruben und Lehnschafften auff Gewinn und Verlust zu bauen von den Hauptgewercken annehmen. Deucer 1 .av/ Allein gewerk : der Alleinbesitzer eines Berg werkseigen thumes. — * * a 1 1 e r Gewerk, auch alter verzubuss^er Gewerk: derjenige Gewerk einer wegen Caducierung von Kuxen in's Freie gefallenen Zeche, welcher die Zubusst* gezahlt hatte und welchem, wenn innerhalb einer bestimmten Fri«t diese Zeche wieder auf- genommen wurde , seine früheren Antheile von dem neuen Aufnehmer angeboten werden mussten : Em jeder Auffnehmer alter Zechen , soll nach dem Aufnehmen von Stund öffentlich anschlagen, welche Zeche er auffgenommen, das Anschlagen vier WocJien stehen lassen, und welche alten verzubussten Gewercken ihre Theüe hauen wollen, soll er . . darzu kommen lassen. . . So aber ein Zech Jahr und Tag im Freyen gelegen, soll der Aufnehmer die alten Gewercken zuzulassen nicht schuldig seyn. N. K. BO. 11. Br. 30. Erbend. BO. 12. Lori 16&> — blinder GeweTk : %. blind. — fremder Gewerk: ein Gewerk, welcher nicht an dem Orte, bei welchem das Bergwerk lag, seinen Wohnsitz hatte: Wenn man die Ausländischen oder frembden Gewercken allenthalben verr ortheilet, und nicht mit denen Einheimischen gleiches Recht widerfahren lasset [so gerftth das Bergwerk in's Abnehmen]. Denn offtmahls die frembden G ewereken allem ihr Geld herschicssen fmd die Einheimischen tlabey ver- Digitized by Google 240 Gewerk. legen müssen. Bössler 94. a- — gehorsamer Gewerk, auch verzubusster, ver- legter Gewerk: ein Gewerk, welcher innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist die Zubusse gezahlt hat, im Gegensatz zu säumiger, unverzubusster, un- terlegter Gewerk: ein Gewerk, der dies nicht gethan, die Zahlung verabsäumt hat : Würden die Gewerken die Zubusse in der gesetzten Vier wöchentlichen Frist nicht zahlen ; so soll der Schichtmeister derer Kuxe in das Retardat setzen , worin dieselbige ein Quartal lang . . stehen bleiben, alsdann aber . . sollen solche retardirte Kuxe . . cadu- ciret werden und denen übrigen gehorsamen Gewerken anheim fallen. Cl. M. BO. 37, Br. 870. Vnsere Amptleute sollen . . dem Sc/tichtmeister befehlen, solche Re- tardattheil . . auffs ihewerst zu verkauften, . . zu solchem kauff, die verzupusten G e- wercken, den Vorgang haben sotten. J. BO. 2., 61. Ursp. 140. Es soll sich auch kein Schichtmeister . . einigen Gewervken, o/m der verlegten Gewercken Volknacht . . aus dem Retardat wider umb zuzulassen vnter stellen, ibid. Ursp. 141. Der Verlust eines Kuxes in Folge unterlassener Einzahlung wird vom Bergamte in der Weise thalsächr- lich ausgesproc/ten, dass dasselbe . . den säumigen Gewerken im Gegenbuche löscht. S.A. Verordn.A. §.101. N.Inst. §. 16. 0estr.BÖ.§. 160. Retardattheildenunverzubusten Gewercken . . abschreiben und den verlegten und verzubusten Gewercken zuschreiben. Span BR. S. 251. — ** gern einer Gewerk: Hauptgewerk (s. d. b.) bei dem Bergbau am Rammeisberge: Heyer B. V. 93. 187. — Gruben- auch Zechengewerk: a.) ein Gewerk bei einer Grube, einem Bergwerke, im Gegen- satz zu St oll engewerk : ein Gewerk bei einem Erbstollen: Wenn die StöUner in einer Moosen 2 Gänge, die sich von einander l/ieilen . . , antreffen, so sotten sie die Wahl haben, auff welchem Gang sie mit dem Stottn fortfaJiren wollen, und in demselben mögen sie die Ertz hinweg nehmen, . . und auff dem andern Gang mögen die StöUner aiwh einen Stollen treiben, aber was dafür Erz gehauen wird, das soll denen Gruben- Gewercken bleiben. Span BR. S. 283. Wird von einem Erb-Stöttner ein Quer schlag aus einer Zeche getrieben, und mit demselben ein Gang ausserhalb der Zec/ien- Vierung überfahren, so stehet solc/ier Gang dem StöUner vor denen Zechen- Gewercken billig zu. Churs. St. O. 14., 6. Br. 455. Wird hiemit verabschiedet [entschieden], das . . dem Paulus B. Stalin Gewercken das halbe, vnd dem H. G. Stollngewercken das andere halbe Neuntel . . gestürtzet werde. Span B. U. 519. ; b.) Hauptgewerk (s. d. 6.) : Deuoer 1. — **H au pt gewerk : a.) im Gegensatz zu Mitgewerk (s. d. a.) derjenige von mehreren Gewerken einer Gewerkschaft, welcher den grössten Theil der Kuxe~ besitzt: 23 xfa Stämme [s. Stamm], die dem Hauptgewerken gehörten. Karsten Arch. f. Bergb. 18., 22. Wenzel 451.; b.) im Gegensatz zu Lehnhäuer (s. Häuer) : ein wirklicher Gewerk: Entgegen aber so seyn die Lehnschaffter ihren Haupt- oder Gruben- Gewercken alles das, was auff der belehnten Gruben gehalten, . . den halben Theil zu geben schuldig. Span BR. S. 24 1 . Dencer 1 . — L eh n gewerk : Lehnschafter, Lehnhäuer (s. Häuer) : Bichter 1., 590. — Mitgewerk: im Gegensatz zu Allein- gewerk (8. d.) jeder von mehreren Gewerken einer Gewerkschaft : Es sol . . keiner dem andern in seine Zeche fahren. . . Do einer aber ein Mitgewercke , so sol ihm . . einzufahren nicht benommen sein. Churs. BO. 34. Br. 371. In einer Gewerkschaft kommt . .jedem Theilnehmer ( Mitgewerken ) nur ein Anspruch auf die Theikmg des Ertrages zu. Oestr. Bö. §. 139. — säumiger Gewerk: vergl. gehorsamer Gewerk. — Stollengewerk : vergl. Grubengewerk b. — un verlegter, unverzu- busster Gewerk: säumiger Gewerk (vergl. gehorsamer Gewerk). — verzu- busster, verlegter Gewerk: gehorsamer Gewerk (s.d.). — Zechengewerk: Grubenge werk (s. d. 1.). Anm. Gewerk von werken, wirken in der Bedeutung von: „arbeiten, thätig sein" überhaupt und speciell beim Bergbau: bauen, gewinnen (vergl. die Belege zu „wirken*4 sowie „Unter- werken*4, „Eisenwirker", „Eisenwirkerarbeit1*). Gewerk ist nach dieser Ableitung ein Bergbautrei- bender überhaupt und findet sich nach den obigen Belegen auch in dieser Bedeutung. Digitized by Google Gewerkenbuch — Gewerkschaft. ^4i In der angegebenen Weise wird das Wort auch von Deucer (p. 14>) hergeleitet: „Diese Gewerke alle haben ihren Nameu von stetem Würcken und Bauen, dass sie in den Gebürgen treiben." — Auch Hake $. 223. Anm. leitet „Gewerke" von „wirken" her: „Das Wort Gewerke wird von Wirken abgeleitet, weil die Theilhaber durch ihre Geldbeyträge den Betrieb einer Grube in das Werk setzen." Ebenso Karsten §. 239. Anm. : „Ableitung des Wortes: Gewerke von Wirken, indem die Gesammt-Eigenthümer durch Znsammenschiessen von Geld die Benutzung des Bergwerks- Eigenthums ins Werk setzen." Nach Hake und Karsten hat das Stammwort „wirken" aber nicht die oben angegebene Bedeutung von „arbeiten, thätig sein", sondern von „bewirken, zu Stande bringen, bewerkstelligen." — Diese Ableitung erscheint indess nicht zutreffend. Zwar entspricht dieselbe der Bedeutung, welche dem Worte Gewerke in späterer Zeit beigelegt worden ist, nämlich der von : Mitglied einer Gewerkschaft als einer besonderen, der Eigenlehnerschaft gegenüber gestellten bergbaulichen Genossenschaft ; es steht ihr jedoch entgegen, dass das Wort bereits in einer Zeit sich findet, welcher der Gegensatz zwischen Kigenlehiierschaft und Gewerkschaft fremd war , in welcher noch nicht unterschieden wurde , ob ein bei Bergbau sich Betheiligender nur sein Kapital einlegte oder ob er mit eigener Hand arbeitete. Die ursprüngliche Form war übrigens nicht „Gewerke", sondern nur „Werke (Wer he)", lati- nisiert „wercus". Werne kommt schon in dem Bergvertrage zwischen dem Bischof Albrecht zu Trient und den Gewerken daselbst vom Jahre 1185 vor: Dabit sibi [episcopo] duo talenta „der Werke1* (Sperges 263). Wercus, werchi (ch das italienische ch, in der Aussprache = k) oder wer k i , selten wer ci, findet sich häufig in tridentiner Urkunden aus dem Anfange des 13. Jahrhunderts. So beisst es in der Bergordnung von 1208. : NuUus Wercus, qui habet partem ad montem Arzen- terie. . . Omnes Werchi debeant habitare in duitate; ferner in dem Bergurtel von 1213. : Cum ctmsilio Wercorum; in dem Bergabschiede von 1214.: Quatuor Werki. . . Werci, qui laborant argentutn ad rotas (Sperges 268. 273. 276). — Die beiden rammelsberger Berg- ordnungeii von 1470 und 1476. (Wagner, Corp. iur. met. 1026. ff.) haben nur „werke" oder „warke", der goslar'sche Recess von 1471. (Meyer, Bergwerks Verfassung 187.) ebenfalls nur „werke", die bald darauf erlassenen Statuten des Raths zu Goslar von 1494. (Wagner 1034) da- gegen nur „gewerke". — In den amberger Bergfreiheiten von 1455. (Lori 46. ff.) finden sich „ Bergwirckhe", „Bergwürckher", „Bergwerckher". — Das freiberger Bergrecht schreibt „gewerke", nur an einer Stelle (Th. 1., cap. 28. Klotzsch 246.) „werkyn" (Ge- werken); die Wald gewerken (Gewerken eines Waldwerks d. 1. einer Hütte) nennt es „ Wald waren ten" (Th. 1., cap. 39., Th. 2., cap. 23.; Klotzsch 252. 277.). Gewerkenbuch n. — vergl. Bergbuch, Anm. Gewerkentag m — die Versammlung der Gewerken eines Bergwerks behufs Berathung und Beschlussfassung über Verwaltung und Benützung des gewerkschaft- lichen Vermögens: 1549. Ein grosser gew er c kentag aWäe [Joachimsthal] gehalten. M. 246> Span BR. S. 74. 75. Oestr. Bö. §. 149. üewerkenversammluilg /. — Gewerkentag (s. d.) : Pr. Bö. §§. 111. 113. Gewerkschaft/. — eine (nach den neueren deutschen Berggesetzen durchweg mit den Rechten einer juristischen Person ausgestattete) bergbauliche Genossenschalt und zwar die Gesammtheit der bei einem Bergwerke Betheiligten , welche sich zum Zwecke des Betriebes für gemeinsame Rechnung , auf gemeinschaftlichen Gewinn und Verlust nach Maassgabe des Anth eil rechtes eines jeden Genossen vereinigt haben: Schomburg 115. Ders. in Z. f. BR. 2., 332. Einem jeden Gewerken ist zuge- lassen eine Fundtgrube, ein, zwey oder drey massen zu bawen, einen oder mehr Stollen zu treiben. . . Dieweil er allen Kosten allein trägt, so nimpt er auch allein den Ueberschuss, weil aber solche Gebewde zu erheben viel kostet, so wird ihm zugelassen, etliche Gewercken zu sich zu nehmen, die mit ihn in der Gesellschaft sind und den Unkosten tragen heißen, und den Verlust oder Gewinn der Gruben zugewarten haben, wiewol die Gruben tmd Stollen an sich selbst unzer t/teilet bleiben; jedoch von wegen der Zuhuss tmd Aussbeute werden die Zechen nach folgender gestalt abgetheilet. . . Erstlich wird eine Grube oder Stollen in zwey Theile getheilet . . oder es wird in vier Theile getheilet, dergestalt dass vier Gewercken seyn, und ein jeder den vierdten Theil oder eine gantze Schicht habe, fs wird auch wol in acht Theile getheilet, also, dass ein jeder eine halbe Schicht habe, welche obge- meldte Theilung man für eine Gesellschaft rechnet, wann aber mehr denn acht Gewercken seyn, so ists eine G ew er ck schafft. Weil dann mannicher Gewercke viel oder weniger Theil hat, so folget allezeit eine ungleiche [unbestimmte] Zahl der Gewercken. Löhneyss 28 . Yeita.Ifcrgwörterbiich. 31 ^ r^r^n\r> Digitized byVJÜUvlC 242 Gewerkschaftlich — Gewinnen. Bergwerks-, Gruben gewerkschalt : Gewerkschaft eine« Bergwerks (s.d. I . ) , im Gegensatz zu Stollengewerkschaft: Gewerkschaft eines Erbstollens (s. d.). Anm. Vergl. über die gewerkschaftliche Verfassung 1.) für das ältere Recht: Köhler 236. ff. 301. ff., Hake SJ. 216. ff., Karsten SS- 236- ff> Schneider $S- 305. ff., Wenzel 446. ff. und insbesondere Schomburg in Z. f. BR. 2., 196. ff. 327. ff.; — 2.) für das neuere Recht: a.) für das Königreich Sachsen: Berggesetz vom 22. Mai 1851. SS* 13- ff> Schomburg in Z. f. BR. 3., 204. ff. 301. ff. und Berggesetz vom 16. Juni 1868. SS"- ff > b) fur Oesterreich: Berggesetz vom 23. Mai 1854. SS- l3**- ff- uud Schomburg in Z. f. BR. 4., 444. ff. ; 5., 57. ff. 189. ff. ; c.) für Lippe-Detmold: Bergordnung vom 30. September 1857. SS- 9°. ff- ? d) för Preu8sen: Berggesetz vom 24. Juni 1865. SS- 94. ff. ; e.) für Brau lisch weig: Berggesetz vom 15. April 1867. SS- 97. ff- ; f) *&* Sachsen-Meiningen: Berggesetz vom 17. April 1868. Artt. 85. ff. ; g.) für Bai er ii : Berggesetz vom 20. März 1869. Artt. 85. ff. Die Berggesetze für Sachsen-Weimar vom 22. Juni 1857., Schwarzburg-Sonders- hausen vom 25. Februar 1860., Anhalt- Dessau vom 20. Juli 1856. und Gotha vom 16. August 1868. haben die Gewerkschaft als besondere Bergbaugemeinschaft nicht aufrecht erhalten. Die erstgenannten zwei Gesetze kennen als bergbauliche Genossenschaften nur die Gesellen - schaft und den korporativen Verein (S. W. BG. SS- *8. ff., S. S. BG. $8- *8. ff.). Nach dem gotha'schen Berggesetze können zwei oder mehrere Mitbeteiligte eines Bergwerks durch Ver- trag jede nach den allgemeinen Gesetzen zulässige Gesellschaftsform annehmen ; im Mangel eines gültigen Vertrages wird das Rechtsverhältniss der Mitbetheiligten nach den Grundsätzen über Mit- eigenthum uud nach den Grundsätzen des Gesellschaftsvertrages bei) rt heilt (SS- 85. ff.). Das an- halt'sche Berggesetz endlich enthält Normen über bergbauliche Gemeinschaften überhaupt nicht; nur die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters mehrerer Miteigenthümer den Behörden und Dritten gegenüber ist im $• 4-1. angeordnet. Gewerkschaftlich a. — sich auf eine Gewerkschaft (s. d.) bexiehend, einer Gewerkschaft gehörig: Gewerkschaftliche Werke. Wagner B. V. 44. Weniel 219. 406. 447. 457. Kanten §. 186. G6W6rkschaft88tatut n. — 1.) ein von einer Gewerkschaft entweder mit Zustimmung sämmtlicher Ge werken (in Oesterreich) oder mit einer Mehrheit von wenigstens drei Viertheilen aller Antheile (in Preussen, Braunschweig, Sachsen- Meiningen, Baiern) beschlossenes , gerichtlich oder notariell aufgenommenes und von der Bergbehörde bestätigtes Statut, durch welches die Gewerkschaft ihre beson- dere Verfassung regelt : Volh. Vorschr. §§.88. Fr. BG. §. 94. Braunschw. BG. §.97. S. H. BG. Art. 85. Bair. BG. Art. 85. — 2.) im Königreich Sachsen ein der Geneh- migung der Staatsregierung bedürfendes Statut , durch welches sich die bei einem Bergwerke Betheiligten als Gewerkschaft konstituieren: 8. BG. vom 16. Juni 1868. §§. 9. 15. 17. Gewinnen tr. — 1.) auch abbauen, brechen, erbauen, erbauen, erobern: durch bergmännischen Betrieb losarbeiten, insbesondere nutzbare Mine- ralien von ihren natürlichen Lagerstätten nach einem bestimmten Systeme los- trennen, sie abbauen (s. d. 1.) : Die Grundelemente eines Bergbaues bilden jene Ar- beiten, welche vorgenommen werden müssen um das in seiner ursprünglichen Gestali an- stehende Gestein zu brechen, zu zertrümmern, loszulösen, abzuhauen oder wie der Bergmann sagt, zu gewinnen. Biiha 1. Das Gestein imd Ertz wird unterschiedlich gewonnen, nachdem es feste und gebräch, nehmUch durch die Hand- Arbeit, durch Feuer und durch Schiessen. Bösaler60.b- Die Gänge oder die Gesteine, so nicht wohl möglich mit der Hand und Gezeug zu gewinnen seynd, pfleget man mit Feuer zu gewinnen. 61.** Was sy Aerzt hauen oder gewinnen werden, das sullensy Wechsel [s. d. 7.]/rey haben. Urk. v. 1411 . Lori 1 13.b* Jetzt sollen wir vom silber reden, . . wie mancherley es sey, wo es breche [brechen 1.], wie mans gewinne vnd reine oder feine mache . M. 62. *• Ge- wonner berg. 36. b* ▲ Den Bergmann muss man preisen, denn er ist preisenswert, er gewinnt Gold, Silber, Stahl und Eisen wol aus der tiefen Erd. Alter Bergreien. B. Köhler 12. Digitized by Google Gewinnerarbeit — Gezah (e) . 24 3 Bis die zu Ausführung der feststellten Betriebepläne . . erforderlichen Mittel entweder t* anstehenden Erzen m der Grttbe, oder m gewonnenen Erzen Über Tage . . bereit stehen. S. BG. §.89. Der Bergwerks- Eigenthümer hat die ausschliessliche Befugniss . . dms m der Verleihtmgsurkunde benannte Mineral in seinem Felde aufzusticken und zu gewinnen. Fr. Bö. §. 54. Abführung der gewonnenen Soole [aus Sink werken]. Z. 4., B. 239. In der Mitte des durch Sinkwerke zu gewinnenden Grubenfeldes. ibid. Ist das Deckgebirge sehr massiv und deshalb schwer zu gewinnen. 8., B. 122. [Es] wird auf einem Bergwerke mitunter Jahrzehnte hindurch dasselbe Flötz gewonnen. 10., B. 25. Da die Erze m der ganzen Mächtigkeit [des Ganges] zerstreut einbrechen, so nwss die ganze Mächtigkeit gewonnen werden. Sohemn. Jahrb. 14., 103. — 2.) Gru- benbaue: dieselben ge wältigen (s. d.) : Wir gewältigten an diesem Bergk zwey Jahr. Und zum ersten kamen wir auff eine Strecke , da wir nun den Schacht auf 30 Lachtet gewonnen hatten. Melier 507. — 3.) Zimmerung: die in abgebauten Räumen befindliche oder nur vorläufig angebrachte (verlorene) Zimmerung wegnehmen : Der zu gewinnende Stempel wird von einem Häuer hoch oben mit dem Spiesse gehalten um ihn beim Fallen lenken zu können und von dem anderen mittelst kräftiger am Fusse des Stempels geführter Schläge herausgeschlagen. Z. 5., B. 123. [Der Bergmeister] muss darauf aufmerksam machen, dass in abgebautefi Räumen . . die Zimmerung, soviel ohne Gefahr möglich ist, wieder gewonnen werde. N. Inst. §. 7. In England utid Schottland . . wird bei den Abbauen nur wenig Holz verwendet und wegen der hoheti Preise auf manchen Gruben mit vielem Fleisse wiedergewonnen. Z. 3., B. 60. Anm. Vergl. an-, ans-, nach gewinnen. Gewinnerarbeit/. — Gewinnungsarbeit (s. d.) ; Z. 11., A. 25t. Gewinnung/. — 1 .) das Gewinnen (s. d.) : Das Recht zur Gewinnung ver- schiedener Mineralien innerhalb derselben Feldesgrenzen. Pr. Bö. §.56. Die Arbeiten waren in schwunghaftem Betriebe, die Gewinnung aber im Verhältniss zu der Aus- und Vorrichtung zu stark tan eine gleich hohe Förderung nachhaltig liefern zu können. Z. 8./ A. 98. Da jede Gewinnung eines Stempels, ganz gleich ob sie durch Herausschlagen, Zerhauen oder Sprengen desselben stattfindet, auf mächtigen Flötzen von Gefahren be- gleitet ist, so verwenden die Häuer darauf die grösste Aufmerksamkeit und halten bei jedem Schlage einen Atigenblick inne um die Wirkung desselben und die Bewegung des Han- genden zu beobachten. 5., B. 123. — 2.) Gewinnungsarbeit (s. d.) : In den Bereichen der revidirten Bergordnungen gehörte das Erz der Halden den Knappschaftskassen ; wo daher [vor dem 1. Oktober 1865.] für deren Rechnttng die Gewinnttngsarbeit eröffnet ist . . , bleibt ihnen ihr Recht; neue G ewinnungen sind aber die Knappschaftsvorstände nach jenem Zeitpunkte zu eröffnen nicht befugt. Huyssen 40. Alle tmterirdisch betriebenen Stein gewinnungen. 120. — 3) die Quantität des auf einem Bergwerke gewonnenen Minerals: Die Gewinnung für sich allein, d. h. nur nach ihren in Maass oderGetvicht bestimmten Mengen, kann den Maassstab für den Betriebs- Umfang nicht abgeben, v. Oar- nall97. Der wahre Werthder Gewinnung. 98. Gewinnlingsarbeit / , auch Gewinnerarbeit — im e. S. die Gesammt- heit der bergmännischen Handarbeiten, durch welche unmittelbar die nutzbaren Mineralien von ihren natürlichen Lagerstätten losgetrennt, abgebaut werden; im w. S. Häuerarbeit (s. d.) : Unter Gewinnungsarbeiten ist diejenige Abtheilung der bergmännischen Arbeiten zu verstehen, mittelst deren Gestein- und Mineral-Massen aller Art aus dem ganzen Zusammenhange des Gebirges, davon sie im ursprünglichen ~ natür- lichen Zustande einen Theü bilden und mit welchem sie mehr entheih fest verwachsen sind, getrennt, losgemacht, gewonnen werden. G. 1., 1. GezUl(e) n., auch Berg-, Grubengezäh — jedes Werkzeug, welches der Bergmann bei seinen Arbeiten gebraucht : Gezähe sind alle instrumenta, so die Berg- • leute zu Gewinnung der Gänge und sonst gebrauchen. Boh. 2., 44. Bergmännisches Ge- Digitized by LjOOQLC 244 Gezau — Oesimmer. zähe nennt man alle diejenigen einfachen Werkzeuge, welche zur bergmännischen Gewin- nung (Lostrennung) von Fossilien und Bergen angewendet werden. Kanten Arch. f. Bergb. 5., 277. G. 1., 4. Bohrgezäh: das Gezäh bei dem Bohren und Schiessen (s. d.) : Achenbach80. — Hauptgezäh : dasjenige Gezäh, welches einer bestimmten Art von bergmänni- schen Arbeiten eigenthümlich ist und allein oder doch vorzugsweise grade bei dieser Art von Arbeiten zur Anwendung kommt, im Gegensatz zu Hülfs gezäh: Gezäh, welches nicht der in Rede stehenden Art von Arbeiten eigenthümlich angehört, sondern von einer andern entlehnt ist: Kauhamm . . das Hauptgezäh zur Aus- führung der Zimmerungsarbeiten in der Grube. G. 3., 46. Die dieser Gewinnungsarbeit [der Schlägel- und Eisenarbeit] zugehörigen Gezähe sind folgende : das Schlägel; das Eisen; der Schrämspies, und als Hülfs gezäh: der Schrämhammer. G. 1., 213. — Kunst gezäh: die zur Instandhaltung der Künste erforderlichen Gezäh stücke : Richter 1., 557. — Schiessgezäh : Bohrgezäh (s.d.) : G. 1., 692. — Setzgezäh: das Gezäh beim Feuersetzen (s. d.) : Das Gezäh [beim Feuersetzen] ist a.) das eigentliche Setzgezäh, d. h. dem Feuersetzen ganz allein zugehörige und eigenthümUcAe und b.) Hülfsgezäh, zum Nacharbeiten, zur Vollendung der durch das Feuer einge- leiteten Wir hing, grösstenteils anderen* Gewinnungsarbeiten entlehntes. G. 1., 690. An m. Gezäh aus Gezau, Gezäu von z a u e n in der veralteten Bedeutung : fertig machen, bearbeiten, bereiten. Vergl. Meyse 2., 2037. Sanders 2., 1707> — Ursprünglich bezeich- nete übrigens Gezäh nicht blos die bergmännischen Werkzeuge, sondern auch die Betriebsmaterialien, Fördergeräthe : Alles Gezäh an Kübel, Kam, Seilen, Zöber. Schönberg 1., 114. — Bechius 122. nennt sogar die Wettermaschinen und Fahrten „Gezeug". Vergl. Belege zu Gezeug 2. ** Gezau, GezäU, Gezeu n. — Gezäh (s. d.) : Nu kommen wir zu ewrem schlegel vnd eisen, vnd was ihr ferner für gezaw oder instrument vnd werckzeug zu ewer berg- arbeit, in schürften, reschen, stoki, schechten, strecken, hornstetten bedürftet. M. 1 37 . b- Dass es nimmer an Gezäue, wie man spricht, oder -Gezeug fehle nicht. Alter Bergreien. Döring 2., 60. Wann ein arbeiter sein Geding aufgefahren, soll er . . sein Gezeu überlieferen. Churk. BO. 7., 25. Br. 617. Gezeug n. — **1.) Gezähe (s. d.) : Gezähe oder Gezeug. H. 184> Zechen- Vorrath von allerlei/ Eisen und Hand-Gezeug. Span BR. S. 102. Lohneyss 10. — 2.) Kunstgezeug (s. d.) : G. 2., 32. ; 3., 37. Was für Hewerzeug die Bergleuth ha- bendi hob ich angezeigt, nun tritt ich auch die Gezeug e erklären, deren dreyerley semdt, nemUch Gezeug, so Berg vnd Wasser haben, Gezeug so Wetter bringen, Farten. Agric. B. 122. Gebeuw, Gezeuge vnnd Gerinne, die zum Bergwerck von nöthen. 72. — 3.) gangbares Gezeug : s. gangbar und Vorgelege. Gezeugstrecke/. — s. strecke. . Gezimmer n. — Zimmerung (s. d.) : Stollen . . mit Gezimmer verwahren. Lohneyse 4. Die Gezimmer in Schächten, Strecken vnd Stollen. 50. Es geschieht selten, dass ein Schacht in einem so festen Gebirge abgeteuft werden kann, dass er ohne Gezimmer steht. Deliuß §. 285. Anbringung von Gezimmern Behufs Fahrung, Wasserhaltung u. s. w. Serlo 1., 441. ganze 8 Gezimmer: vollständige Verzimmerung eines Baues an allen seinen Umgrenzungsflächen , im Gegensatz zu halbes Gezimmer: Verzimmerung eines Baues an nur einer, zwei oder drei seiner Umgrenzungsflächen : Eiohter 1., 429. in Gezimmer setzen: in Zimmerung setzen, verzimmern: Wenn wegen • brüchigen Gebirges der Schacht ins ganze Gezimmer [in ganzen Schrot, 8. d. 2.] su setzen ist. Delhis §. 289. — in (im) Gezimmer stehen: ausgezimmert, Digitized by Google Glauch — Gtack auf. 245 ' verzimmert sein : Steht der Erbstollen in Gezimmer. Delius §. 267. Dieser Stottn stehet theils im Gezimmer , theils im festen Gestein, theils im Mauerwerk. Züokert 1., 96. Olanch a. — unbaltig, taub oder doch nur sehr geringhaltig: Eiohter 1., 379. Glocke/. — t.) ein bei dem sogenannten Qlockenbau (s. Bau) glockenartig von oben nach unten sich erweiternder Bau , der sich eng an den Tagschacht an- schHesst und unmittelbar zum Zweck der Gewinnung hergestellt wird : Hartmann 3., SO. 8t. — 2.) mundartl. (Oberschlesien) ; ein durch Abbau eines Pfeilers bei dem Pfeilerbau (s. Bau) entstandener glockenförmiger Raum, dessen Firste (s. d. 1.) noch nicht zusammengebrochen ist: Z. 5., B. 125. Glockenbau m. — s. Bau. Glockenmascbine/. — eine Wettermaschine (s. d.) : Serlo 2., 178. Glfick auf — der Gruss des Bergmanns: Dieses weiss jedermann, dass dieses Glück au ff die gemeine und gewöhnliche Grusses-Formul der Bergk-Leute ist, wenn sie sowohl uff denen Zechen als anderswo ausser denenselben einander begegnen : Glück a uff! heist es und müste das kein redlicher Bergkmann seyn , der nicht seinen Schlegel- Gesellen, oder auch ein gantzes Gelagk mit einem Bergkmännischen Glück auff! grüssete* Melier 668. Glück auf l dem, derßeisig und aufrichtig ist, Glück auf! dem, der gottesfurcht nimmer vergisst, Glück auf! dem, der berkmennisch tugent übt, Glück auf! dem, der solchen sich gentzachen gibt. Alter Bergreien. Döring 2., 58. Glück auf! mein Ruf hinab den Schacht, Glück auf! mein Wunsch in Bergesnacht, Glück auf! mein Gruss dem Sonnenlicht! Glück auf! mein Trost, wenris Auge bricht. Hengstenberg in Grubenklänge 29. Der Berge uralt Zauberwort: Glück auf! Th. Körner. Anm. Ueber die Ableitung des Grosses „Glück auf!" sagt Herttwig 178.»- unter Ver- weisung auf E i s e n h a r d t , De regali metalli fodinarum iure et partibus metallicis. Helmstadt. 1681 . cap. $. 3. : Glück auffl ist der Bergleute aewöhnlichster Gruss. Und würden sie es sehr übel empfinden, wenn einer sagen wolle: Glück zu. Indem die Kläfft und Gänge sich nicht zu-, sondern auffthun müssen. Glück auf! ist hiernach zusammengezogen aus: „Ich wünsche Glück, auf dass die Gänge sich Dir aufthun !" „Glück schliesse Dir sich auf !" im Gegensatze zu : „Glück schliesse sich Dir zu !a — Näher liegender wäre es allerdings, eine Zusammenziehung anzunehmen aus: „Glück auf die Fahrt !" oder analog dem Schiffergrusse: „Glück an !" aus „das Glück führe Dich wieder auf (aus der Tiefe der Grube ans Tageslicht)" oder endlich, worauf eine Stelle aus einem Liede von Daub in Grubenklänge 276. : Stets Glückauf und nie Glück ab! hindeutet, eine Zusammenziehung aus: „Dein Glück steige, mehre sich'" — mit Rücksicht aber auf den Gegensatz zwischen „Glück auf" und „Glück zu" und im Hinblick auf die üble Vorbedeutung, welche die Bergleute mit der Grussformel „ Glück zu" verbanden und in einzelnen Gegenden noch heute verbinden, muss wol die Herleitung von Herttwig als die richtige angenommen werden. Dass in der eben angegebenen Weise zwischen „Glück auf*4 und „Glück zu" unterschieden wurde, bestätigt auch schon M e 1 z e r 671 .: Glück zuist nicht Bergkmännisch. Glück a uff ist Berakmännisch. Glück auf/! auffl heist es, nicht Glück zu. Bergkleute leiden diese Formel nicht, sie dancken auch gar nicht gerne einmal auff das Glück zu; aber auff das Glück auff dancken sie fleissig. Auch J. Grimm, Deutsche Mythologie, Anh. p. 81. theilt aus der Chemnitzer Rockenphilosophie als Aberglauben mit : In den Bergzechen soll man nicht sagen „Glück zu", sondern „Glück auf", es fällt sonst das Gebäude ein (vergl. R. Köhler 20.). Zacharias Werner hat diesen Unterschied in „Die Weihe der Kraft" (Dramatische Werke. Digitized by VjjUUV IC 246 Glück auf. Grimma 1840. Bd. 3.) Akt 1. Scene 1. in folgender Weise benatzt: Ein Bergmann kommt in die Grube mit dem Grosse : Glück zu! Die Bergleute in der Grube. Bist Du von Sinnen? willst Du uns die Grube über'm Kopf zusammenstürzen? Glück auf ist Bergmanns Losung ! Erster Bergmann. Nein, Glück zu! Zu sckliesst sich neue Hoffnung, neues Glück, Der Doktor Luther ist %m Bann. TJebrigens ist der Gross „Glück auf!" keineswegs so alt, als gemeiniglich angenommen wird. Er scheint nicht über das 17. Jahrhundert hinauszureichen und erst in der zweiten Hälfte des 17. Jahr- hunderts allgemein gebräuchlich geworden zu sein. Die Sarepta, in welcher Mathesius ein treues und vollständiges BIM der Bergmanns- spräche seiner Zeit gegeben , kennt den Gross nicht. Auch von Albin us, Löhneyss, Räb- raann, Schönberg und in Ursprung und Ordnungen der Bergwerge wird er nicht gebraucht. Ebensowenig kommt er in dem alten Bergbüchlein von 1534., welches die älteste bekannte Sammlung bergmännischer Ausdrücke enthält (Lempe 9., 21. ff.), und bei Berward vor. Letzterer hätte ihn aber aufführen müssen, wäre er ihm bekannt gewesen, denn unter den bergmän- nischen „terminis und Redensarten", die sein „Interpres phraseologiae metallurgicae" enthält, steht pag. 41. „Berggross", darunter jedoch nur folgende beide Grussformeln: Gott arüsse euch alle mit einander, Bergmeister, Geschworne, Steiger, Schlegelgesellen, wie wir hier versamblet sein; mit Gunst bin ich aufgestanden , mit Gunst will ich nuch niedersetzen , grüsste ich das Gelach nicht, so wäre ich kein ehrlicher Bergmann nicht; oder Gott ehre das Gelag, heut morgen und den gantzen Tag, ist es nicht gross, so ist es doch aller Ehren werth. In den Bergreien, die nachgewiesenermaassen der Zeit vor dem 17. Jahrhunderte angehören und unverändert auf uns überkommen sind, findet sich „Glück auf" gleichfalls nicht, weder als Gruss- formel noch als ermunternder Ausruf, wie es so häufig in Bergmannsliedern der späteren Zeit ge- braucht ist. — Als dergleichen ermunternde Ausrufe kommen nur die gewöhnlichen : „Frisch auf !'• „Wol auf!" „Heisa!" „Eia!" u. s. w. vor. Vergl. Döring 2., 62. 78. 143. 147. R. Köhler 8. 61. 87. 133. und Vorwort 9. ff. Auch die Grussformeln sind die gewöhnlichen. So schliesst ein von Döring 2., 80. mit- getheilter Bergreien mit : Adieu, ihr bergkleuth alle, ich wünsch euch imsgemeyn, Gott gebe reiche falle [Fälle]. Ebenso ein Bergreien bei R. Köhler 90. : Ade, ihr Beraleut insgemein, mein Lied wift ich beschUessen. In einem anderen Liede bei R. Köhler 30. nimmt ein Bergmann von Frau und Kindern Abschied mit den Worten : Behüt euch Gott, meine Kinder, dich auch, mein liebes Weib! In einem dritten, ebenfalls von R. Köhler 43. 44. mitgetheilten Bergmannsliede grüsst ein Berg- mann seinen Steiger mit : Guten Morgen, Steier! Derselbe Bergmann redet zwar weiter seine Kameraden an mit : Glück auf, ihr Schlegelsgesellen! höchstwahrscheinlich aber ist das „Glück auf" hier eine Aenderung des ursprünglichen Textes. War der Gross „Glück auf!" zur Zeit der Abfassung des Liedes bereits als Bergmannsgruss in Gebrauch, so musste der Dichter, der nach Inhalt des Liedes entweder selbst Bergmann oder doch wenigstens mit bergmännischer Sprache und Sitte genau vertraut war , den Häuer auch seinem Steiger gegenüber den wirklichen Bergmannsgruss brauchen lassen. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, namentlich vom Jahre 1680. ab kommt „Glück aufu häufiger vor. Zur Zeit der Abfassung der 1684. erschienenen schneeberg'schen Chronik muss der Gross in Sachsen bereits gebräuchlich gewesen sein und mit Ausgang des 17. und Anfang des 18. Jahrhunderts tritt uns derselbe im nördlichen Deutschland als allgemeiner Bergmannsgruss entgegen. Digitized by Google Glückshaken — Göpel. 247 Glfickshaken m. — ein* Fanginstrument (s. d.) : Der Glückshaken dient hauptsächlich zum Fangen des Gestänge*, wenn dasselbe dicht über einer Wulst gerissen oder im Bohrloche abgeschraubt ist und hat den Zweck, die Stange unter der Wulst zu fassen. Es ist ein rechtwinkelig gegen die Axe des Fanggestänges stehender Haken , mit welchem man unter die Wulst der im Loche stehenden Stange greifen kann and dessen Biegung je nach der Lage der tu fangenden Stange verändert werden kann. Man hat demselben die mannigfachsten Formen gegeben. Serlo 1 ., 96. Glficksruthe/. — Wünschelruthe (s.d.) : Gänge mit der Glücksruten auss- richten. Löhneyra 14. Glaser 173. Onadengeld n. — eine Pension für arbeitsunfähige (bergfertige) Bergarbeiter aus der Knappschaftskasse: G. 3., 37. 6nAdengrOSChenkA8S6/. — ein der Bergbauhülfskasse (8. d.) entsprechendes Institut im Königreich Sachsen: Köhler 288. Freiesleben 177. 269. Gnadensteuer/; — ein Beitrag, welcher im Königreich Sachsen den Gewerk- schaften zum Betriebe von Stollen , zu Abteufen und zum Unterhalte von Kunst- gexeugen gegeben wird: Köhler 294. Freiesleben 149. Göpel m. — im c. S. eine bei der Schachtförderung zur Anwendung kom- mende Fördermaschine mit stehender Welle; im w. S. eine stärkere Fördermaschine Oberhaupt: Gepel ist ein rund Gebäw, darinnen ein eisern Seil über den Korb der Spindel sich auff und abwint, damit man grosse Tonnen Ertz oder Bergk, mit Pferden herausstretbt. Lohneyss 11. Seh. 2., 45. H. 189> Ein Göpel . . eine stärkere För- dermaschine, ursprünglich mit einer stehenden Welle ; allgemein aber Jede stärkere Förder- maschine. G. 2., 32. Arearotunda, vmblauff, ein gepell. Agrioola Ind. 23.*- So ist der gepel auch eine schöne kunst, da man mit rossen berg vnd wasser auftreibet, vnd in einer Schicht mehr heraus fördern kann al* an moeinttig haspeln. M. 1 4 5 . b* 1516 [ist] der erste Göpel auf St. Andreas gesetzt. 238> Es wird das gestern . . mit dem Haspel auss den Gruben gezogen, so die Schacht nicht zu tieff semdt, wo sie aber zu tieff semdt, mit dem Gepell , da* die Pferdt vmbtreiben. Agrio. B. 85. Der Gepell hebt auf Last sechsmahlen grösser dann der Haspel. 125. Dampfgöpel: ein durch Dampfkraft in Bewegung gesetzter Göpel: Dampf - göpel. Die mit Dampf getriebenen Göpel sind die kräftigsten von allen Fördermaschinen und gestatten bei guter Construkaon und entsprechenden Einrichtungen im Schachte Ge- schwindigkeiten von 20 bis 25 Fuss in der Sekunde. Serlo 2., 100. Die beim Preussi- schen Bergbau entschieden vorherrschende Fördermaschine ist der Dampf göpel. Z. 2., A. 376. — Hand göpel: ein durch Menschen betriebener Qöpel: Serlo 2., 94. Der Handgöpel auf dem O. Stollen fördert aus 30 Lachter Teufe ein Quantum von 108 Kübel durch 2 Mann Haspeler in 8 Stunden zu Tage. Karsten Arch. f. Bergt. 2. 128. ; Arch. f. Min. 6., 22. Vorschr. B. §. 13. — Kehrradgöpel: ein durch ein Kehr- rad (s. d.) bewegter Göpel (vergl. Wasaerradgöpel) : Serie 2., 96* — Pferde-, Rossgöpel: ein durch Pferde betriebener Qöpel: Bericht ▼, Bergb. §. 538. Kanten Arch. f. Bergb. 7., 451» ff. Z. 2., A. 376. — ein«-, zwei-, mehrspänniger Pferdegöpel : ein durch ein, zwei bez. mehrere Pferde betriebener Qöpel : Zur Schacht- förderung wurde . . ein zweispänniger Pferdegöpel aufgerichtet. Berggeist 12., 451.»- Karsten Arch. f. Bergb. 7., 448. — Thiergöpel: ein durch Thiere (Pferde, Ochsen) bewegter Göpel: Serlo 2., 94. — Turbinen göpel: ein durch eine Turbine (horizontales Wasserrad, Kreiselrad) bewegter Qöpel: Serlo 2., 96. — Was ser göpel: a.) ein Oberhaupt durch Wasser betriebener Göpel (Wasser- radgöpel, Wassersäulengöpel): G. 2., 32., 3., 37. Die Gewerken haben . . zur Hebung des Schachtwassers einen soemannten Wassergapel . . machen Ismen. . . Selbiges [Werk] bestund in einem Kehrrade , woran zween grosse Kübeln oder Tonnen Digitized by LjOCKJLC 248 Göpelhaus — Graben. von starkem Pfundleder an einem rechts und links herumgewundenen Seile auf- und abspielten, so dass, wenn die eine Tonne in den Schacht leer hinab stieg , die andre mit Wasser herauf kam; und da diese auf der Stürze ausgeleeret wurde, jene unterdessen darunter Wasser schöpf ete. Sperges 117. Dem schwerfälligen, vielspännigen deutschen Pferdegöpel folgte der leichte schwedische, ihm der Wassergöpel mit mannich- fachen Vervollkommnungen , endlich der kräftige Dampf göpel mit seiner örtlich fast unbeschränkten Anwendbarkeit. Ö. 2., 458.; b.) Wasseraufzug (s. d.) : Z. 2., A. 376. ; c.) ein Göpel zur Ausförderung von Wasser: Richter 2., 541. — Was* serpferdegöpel: ein Pferdegöpel zur Ausförderung von Wasser: Eiohter 2., 542. — Wasserrad göpel : ein durch Wasserkraft, durch ein Wasserrad, Kehrrad (s. d.) betriebener Göpel: Z. 2., A. 376. — Wassersäulengöpel: ein durch eine Wassersäulenmaschine (s. d.) betriebener Göpel : Z. 8., A. 189. — Wind göpel: ein durch Luftdruck betriebener Göpel: Vom Wint gäpel. Zu Verhütung grosser Unkosten und in Mangehmg der Wasser kan man ein Gäpel bawen, welchen der Wmdt umb treibt. Lohneyss 61. Anm. Göpel nach Frisch 1., 340.»- aus Käppel: „Es kommt dieses Wort von Kappe, Käppel, tegumentum capitis. Der Kopf und was auf demselben ist, hiess „ehemahl Gebel". Frisch schreibt „Gepel oder Göpel" und definiert in ähnlicher Weise wie Lohneyss, Schöneberg und Uerttwig (vergl. die Belege): „ein Gebäude, worunter das Gerüste beym Bergwerke steht, welches mit Pferden und Sauen etwas aus der Tiefe herauf bringen kan, als Wasser, Erz-Erde oder andere Erde. Aedificium, sub quo machina est, quae ex fodins aliquid extrahit. Item. Machina ipsa, quae ab equis trahitur." Dabei bemerkt er: „Keppel neunt es G. Agricola." Das ist jedoch nicht richtig. Die erste Ausgabe der „De re metallica libri XII. Basileae 1556. bat im Index „gepell" und ebenso schreibt Bechius in der Uebersetzung dieses Werks (Basel 1621.) „Gepelu. — Körner, Alterthnm 12. leitet das Wort aus dem Böhmischen her : ., Göpel, Göbel ein Treiber . . ist vom Böh- mischen: Ueybati, agiUre, treiben, schütteln, bewegen; Haupanj, die Schwängung. " — Nach Heyse 1., 606. ist Göpel wahrscheinlich verderbt aus „Hebel ". Neben Göpel auch Gapel, Gäpel, Gappel, Gaipel. GÖpelhftUS n., auch Göpelstube — das Gebäude, der Raum, in welchem der Göpel aufgestellt ist: v. Hingenau 85. Göpelherd m., — auch Herd, Rennbahn — der Raum um einen Thier- göpel, in welchem die Thiere (Pferde, Ochsen) im Kreise herumgetrieben werden : Richter 1., 385. tiöpelhund m. — s. Hund 3. Oopelknecht m. — Stachel (s. d. und Knecht 3.) : Richter 1., 386. ,«* GÖpellst m. — Göpeltreiber, Göpelwärter (s.d.): Gappelisten. die bei der Behandlung des Goppels angestellten Arbeiter, dann die Pferde- oder Ochsentreiber bei der Göppelbespannung. v. Bchenohenstuel 91. Göpelkorb m. — Korb (s. d. 1.) : Riohter 1.. 386. Göpelspille/. — Göpelwelle. Göpelstock m. — das Fundament eines Göpels , in welchem die Pfanne ein- gelassen ist , in der sich der untere Zapfen der Welle dreht: Wenckenbach 59. Serlo 2., 94. Göpelstabe/. — Göpelhaus (s. d.) : Z. 1., B. 31. Göpelstuhl m. — das Gerüst, in welchem die Göpelwelle ruht: 0. 3., 38. Göpeltreiber m. — ein Arbeiter , welcher bei dem Thiergöpel die Thiere leitet: Span BR. S. 146. Richter 1., 386. Göpel Wärter m. — ein Arbeiter, welcher bei einem Dampfgöpel den Gang der Maschine überwacht: Z. 2., A 380. Graben tr. — in Gräbereien (s.d.) gewinnen : Das zum Raseneisenstem graben verliehene Grubenfeld. 8. Bö. §. 51. Digitized by Google Graben — Grübe. 249 Graben m. — eine kleine Mulde (vergl. Horst) : G. 2., 163. Gräber m. — ein Arbeiter in einer Gräberei (s. d.) : Eisensteingräber, Torfgräber (Torfstecher). Gräberei/. — eine Anlage behufs Gewinnung der in den sogenannten ober- flächlichen Lagerstätten (s. d.) vorkommenden Mineralien : VondenGruben unterscheiden sich die Gräbereien dadurch, dass sie unmittelbar am Tage zur Gewinnung der ober- flächlichen Lagerstätten, z. B. des Raseneisensteins, des Torfes geführt ic erden und eigent- lich bergmännischer Vorkehrungen nicht bedürfen. Lottner 346. Huyssen 258. Z. I., A. 116.; 2., A. 22. 8. BG. vom 16. Juni 1868. §. 180. Gradbogen m. — ein Nivellierinstrument der Markscheider: H. 190.a- Beer 26. ** Gräpel m. — ein Längenmaass : Gräpel ist ein Bergmaas , einer Spannen lang. , und thun zwey Gräpel ein viertel Lachter. Soh. 2., 45. H. 190.*- Graupe/. — ein Stück Zinnerz, Zinnerzstufe: Zinnstein oder Zinnerz. . . Die Kry stalle . . bilden meist Zwillinge und schälen sich vortrefflich aus dem Gestein. . . Der Bergmann nennt sie daher Graupen. Qnenstedt in Masius, Die gesammten Natur- wissenschaften 3 . , 85 . Stuff, daran vil zihnstein vnd g raupen bonen gross stellen. M. 99.** Em stuff, die war durchsichtig wie ein Christall, . . darin man zihnstein sah vnd aussen schöne schwartze greuplein. ibid. Glinze f. — eine zum Einsetzen von Fimmeln , Keilen in das Gestein ein- gehauene Vertiefung : G. 1.. 296. Grob a. — 1 .) aus grösseren Stücken bestehend: Je gröber er [der Zinn- stein] in seiffen oder stocken gefunden wird, je reicher ist er. M. 99. a* Was grob zu gewinnen ist oder man grob gewinnen kann, darff nicht weggestuffet und Mein gewonnen werden. Rössler 60. b- Grobe und lagerhafte Wände, welche man schon ihrer Grösse wegen in der Versetzung unterbringen muss. Z. 1., B. 43. — 2.) grobe Geschicke: 8. Geschick. Gnibe/. — 1 .) Bergwerk (s. d. 1.) : [Unter] Grube toird das Berggebäude ver- standen. H. 191.*- Wo einer Grube . . Förderniss Nothist, so mag man wohl mit einem Stollen in einer [anderen] Grube gemessnem Gebirg ansitzen und denselben Stollen führen bis in der Grube Rechten, die der Förderung bedarf. Ung. BO. 8., 3. W. 187. Der Verlust des Bergwerkseigenthums . . erfolgt durch freiwilliges Aufgeben der Grube. LD, BO. §. 117. A. L. R. 2., 16. §§. 103. 174. 176. 8. BG. §. 55. 8. W. BG. §. 187. 8. 8. BG.§. 86. Erzgrube: ein Bergwerk, in welchem Erze gewonnen werden, im Gegensatze zu Kohlengrube: Bergwerk, in welchem Stein- oder Braunkohlen gewonnen werden: Y. Oaraall 52. — Stollengrube: ein Bergwerk, dessen Lösung (s. d.) durch einen Stollen erfolgt, im Gegensatz zu Tiefbau grübe: ein durch eine Wasserhebemaschine gelöstes Bergwerk : Wo wegen der Besc/utffenheit der Oberfläche Stollen gar nicht oder nur mit unver/iältnissmässigetn Aufwände an Zeit und Kosten her- zustellen, . . geschieht die AusricMung mittelst der Schächte. Man bedarf alsdann künst- licher Mittel , gewöhnlich der Pumpen , zur Beseitigung der Wasser und nennt die Berg- werke, welche sich deren bedienen, Tiefbaugruben im Gegensatze zu den Stollen- gruben. Lottner 348. — Tagebaugrube: ein Bergwerk, in welchem der Abbau mittels Tagebaues (s. Bau) erfolgt, im Gegensatz zu unterirdische Grube : ein Bergwerk , in welchem der Abbau mittels unterirdischer Grubenbaue (Schächten, Strecken) stattfindet: Z. 10., A. 227. Vergl. auch Zeche. 2 .) ein einzelner Grubenbau : G. 2 . , 2 3 . Grube wird überhaupt der bergnulnnische Einbau in das Innere der Erde genannt, gleichviel ob es ein Stollen oderSc/utcht sei. V. SchetL- chenstuel 109. Ein Stollen ist ein Gruben vnder der Erden in die lenge getrieben. Agric. Veith, BergwörtPrboch. 32 Digitized by LjOCKJLC 250 Grubenanschnitt — Grubenbild. B. 75. Wenn die Grube . . während dreier Frühschichten .unbelegt gefunden wird, so wird das Bergwerk dem Neumut/ter . . verliehen. N. B0. §. 80. — 3.) die zu einem Berg- werke gehörigen unterirdischen Baue, die gesammte unterirdische Anlage: G. 2., 23. ; 3., 38. Wenn ein Stollen durch ein Zug getriebeti ist, so vermisst man einer jeden Zec/te ihr Feld in der Gruben und schlägt an die Marksc/wit die Erbstuffen. LöhneysB 33. Die Loc fisteine sowohl am Tag als in der Gruben. Seh. I ., 78. Frauenspersonen sollen bei dem Betriebe in der Grube nicht zugelassen werden. A. D. BG. §. 76. — *4.) bei dem süddeutschen Salzbergbaue ein seigerer Schacht im Gegensatz zu Schürf als tonnlägiger Schacht: Z. 2., B. 10. GrubenanSChnitt m. — Anschnitt (s. d.) : N. Inst. §.14. Grubenantheil m. — Kux (s. d.) : v. Soheuohenstuel 109. Grubenarbeit/. — im w. S. Bergarbeit (s. d.) überhaupt; im e. S. berg- männische Arbeit, die in der Grube (s. d. 2.) ausgeführt wird, im Gegensatz zu Arbeit, die über Tage verrichtet wird (Tagearbeit) : Häuer, wenn sie bei der Gruben- arbeit ScJiaden nahmen. Z. 2., A. 27. Dem Steiger liegt die Leitung aller Gruben- und Tagearbeiten, welche zum Betriebe der Grube vorzune/tmen sind, ob. 8. BG. §. 96. Grubenarbeiter m. — Bergarbeiter (s. d.) : Z. 3., B. 74. Grubenaufetand m. — Aufstand (s. d.) : Bis durch die Geschworenen die Be- schaffenheit der ganzen Zeche durch vorgenommenen Augenschein, . . Grubenaufstand genannt, unterstwht worden ist. Schneider §. 316. Grubenausbau m. — Ausbau (s. d. 1.) : Der Grubenausbau betrachtet die Sicherung der Grubenbaue durch Einbringen von Zimmerung oder Mauerung. Lottner 357 . Ein für Gruben- Ausbau bestimmtes Holzstück. Bergm. Tasohenb. 3., 241. Grubenbau m. — 1.) Bau (s. d. 1.) : Das Schürfen mit Bohrlöchern, Schächten und anderen Grubenbauen, ebenso wie durch Arbeiten an der OberßÜcJie betreiben. Huyssen 1 0 . Ueber die durch den Bergbau erschrotenen, aus Ställen und anderen Gru- benbauen abfliessenden Wasser, welche die Eigenthümer des Stollns oder Grubengebätules [s. d. 1.], aus welchem sie abfli essen, nic/U zu Bergwerkszwecken bedürfen, hat das Berg- amt zu verfügen. S. BG. v. 16. Juni 1868. §. 153. — 2.) unterirdischer Abbau (vergl. Bau 2.) : Ablagerungen, welche wegen ihrer Lage auf und an der Erd-Oberßäclie durch offenen Tagebau oder wenn ja durch Grubenbau, doch durch sehr weite und hohe , abgebaut werden. G. 1., 177. [Es] sind in vielen Gegenden . . Thone Gegenstand der Geunnnung in Tage- und Grubenbauen. Z. I., A. 116. Auf den meisten Gruben fand Tagebau statt und nur IS derselben besassen eigentlichen Grubenbau. 8., A. 8S. Unterirdischer Grubenbau. 8., B. 127. — 3.) Bergbau (s. d.) : Die alten Urkunden und Mappen über den Falkensteiner Grubenbau. B.- u, H.-Z. 27., 280. b* Grubenbeamte m. — ein auf einem Bergwerke angestellter Beamter über- haupt ; insbesondere der mit der Oberleitung des Betriebes beauftragte Beamte, Betriebsbeamte: A. D. BG. §§. 77. 78. 82. Grubenbefahrung/. — Befahrung (s. d.) : Werden zum Behuf e der Betriebs- regulirung, der BetriebscontroUe oder des Rechnungsabschlusses alle Punkte des Gruben- baues mit besonderer Aufmerksamkeit von den leitenden Organen des Bergwerkes besucht und untersucht, so heisst dies eine Gruben- Ha up t b efa hrung. v. Scheuchenstuel 1 09 . Grubenbeil n., auch Kaukamm, Kühkamm — ein leichtes Beil für Zimmerungsarbeiten in der Grube: G. 3., 38. Grubenbetrieb m. — Betrieb (s. d. 1.) : v. Scheuchenstuel 110. Grubenbett n. — Krankenbett (s. d.) : Leonhard 64. Grubenbild n. — kartographische Darstellung der Baue eines Bergwerks im Grund- und Aufriss (s. Riss) : Der Bergwerksbesitzer hat auf seine Kosten ein Gruben- Digitized by Google Grubenblende — Grubenfeldsteuer. 251 bild in zwei Exemplaren durch einen concessumirten MarkscJteider anfertigen und regel- mässig nachtragen zu lassen. Pr. BG. §. 72. Ornbenbleilde/. — Blende (s. d.) : Biohter 1., 408. Ombenbrand m. — ein in einem Bergwerke ausgebrochenes Feuer, welches entweder die Zimmerung oder dort, wo die vorkommenden Mineralien selbst brenn- bare Stoffe sind, wie Steinkohlen, Schwefel, diese erfasst hat: Serlo 2., 235. Bei dem Anzeigen eines Grubenbrandes werden sogleich alle Strecken, welche mit der Stelle des Feuers in Verbindung stehen, abgedämmt. Hierzu werden in der Firste, Sohle und den beiden Seitenstössen je nach der Ganzheit oder Zerklüftung des Gesteins mehr oder weniger tiefe SchUtze gehauen^ und sodann ztcei 8 Zoll bis 1 Fuss starke Backsteinmauern in einem Abstände von 12 bis 20 Zoll aufgeführt; den Zwischenraum füllt man mit Sand aus. Die Außenseite des Dammes wird mit Mörtel glatt geputzt, um jeden Luftzutritt zu dem Brand- felde abzuhalten. Z. 3., B. 193. Grubenbruch m. — Bruch (s. d. 1.) : Wenzel 496. Grnbeneigenthum n. — Bergwerkseigenthum (s. d.) : Karsten §. 147. Ornbenfahrt/. — Befahrung (s. d.) einer Grube (vergl. Fahrt 3.) : Jahrb. 1., Beil. 30. *• Ornbenfeld n., auch Feld, verliehenes Feld — der auf der Erdober- fläche durch Linien zwischen bestimmten festen Funkten begrenzte, nach dem Erd- mittelpunkte zu entweder durch das Verhalten einer bestimmten Lagerstätte bedingte oder bis in die äusserste Tiefe (die ewige Teufe, s. d.) angenommene Raum, inner- halb dessen Jemandem das ausschliessliche Recht zusteht, die dort vorhandenen, ihm verliehenen Mineralien zu gewinnen: Otto 26. ff. Sohomburg 148. ff. A n m. Vergl. über die verschiedenen Arten der Begrenzung und die Grösse der Grubenfelder 1.) für das ältere liecht: Köhler 151. ff., Uake SS- 174. ff., Karsten SS- 121. ff., Schneider S$. 178. ff., Kressner 157. ff., Klostermann 1., 67. ff., Wenzel 279. ff. — 2.) für das neuere Recht a.) für das Königreich Sachsen: Berggesetze vom 22. Mai 1851. $. 50. und vom 16. Juni 1868. %. 40. ; b.) für Oesterreich: Berggesetz vom 23. Mai 1854. SS- 34. 46. 71. 76. ; c) fQr Anhalt-Dessau: Berggesetz vom 20. Juli 1856. $• 23.; ö\) für Lippe-Detmold: Bergordnung vom 30. September 1857. SS- 46. 52. ; e.) für Sachsen- Weimar: Berggesetz vom 22. Juni 1857. S- 49. ; f.) für Sc hwarzburg- Sonders hausen: Berggesetz vom 25. Februar 1860. S- 49.; g.) für Prcussen: Berggesetz vom 24. Juni 1865. SS- 26. 27., Verordnung vom 22. Februar 1867., die vormals nassau'schen Landesthcile betreffend (Ges. - Sammlung pag. 237.) Artt. 3. 9., Verordn. vom 22. Februar 1867. für die vormals hessen-darmstädtischen und hessen- homburgischen Landestheile (Ges. -Samml. pag. 242.) Art. 2., Verordnung vom 8. Mai 1867. für die vormals hannoverschen Landestheile (Ges.-Sammluug pag. 601.) Artt. 3. 15. %. 1., Verordnung vom 1. Juni 1867. für die vormals kurhessen'schen, frankfurt'schen und baierischen Landestheile (Ges. -Samml. pag. 770.) Art. 4., Gesetz vom 6. Mai 1868. für das Herzogthum Lauenburg (Z. f. BR. 9., 289.) Art. 2.; h.) für Braunschweig: Berggesetz vom 15. April 1867. SS- 27. 28.; i.) für Schwarzburg- HudoUtadt: Gesetz vom 13. März 1868. S- &■ (Berggeist 13., 125.); k.) für Sachse n -Mein in gen: Berggesetz vom 17. April 1868. Artt. 27. 28.; 1.) für Gotha: Berggesetz vom 16. August 1868. SS- 27. 28.; m.) für Baiern: Berggesetz vom 20. März 1869. Artt. 26. 27. Orubenfeldmaass n. , Grubenfeldmaasse /., auch Grubenmaass, Feldmaa8S — eine Maasseinheit für Zutheilung des Grubenfeldes; aber auch Grubenfcld selbst (vergl. auch Maasse) : Schneider §§. 178. 179. Grubenfeldsteuer /. — eine Bergwerkssteuer in den sächsischen Staaten, welche für jede Maasseinheit (bei verliehenen Halden und Wäschschlämmen = 100000 Quadratlachter , bei Seifenwerken — 10000 Quadratlachter und bei allem übrigen Bergbaue = 1000 Quadratlachter) eines Grubenfeldes vierteljährlich in bestimmter Höhe (im Königreich Sachsen mit 3 Neugroschen bei auf Gold und Silber, mit 2 Neugroschen bei auf andere Mineralien verliehenen Feldern; in Sachsen-Weimar und Schwarzburg-Sondershausen mit 5 Neugroschen bei auf Gold und Silber und mit 3 Neugroschen bei auf andere Mineralien verliehenen Feldern) Digitized by Google 252 Grubengas — Grubenkaue. zu entrichten ist: Sachs. Ges. vom 10. Oktober 1864. §.6. in Z. f. BR. 5., 436. S. W. BG. §. 159. S. S. BG. §. 152. Gmb6Hgas n. — Grubengas bestehend aus 4 Volumen Wasserstoffgas, 1 Volu- men Kohlenstoff zu 2 Volumen Kohlenwasserstoffgas verdichtet , bildet im Gemenge mit atmosphärischer Luft die schlagenden Wetter, während es ohne atmosphärische Luft nicht detonirt, sondern nur mit schwach leuchtender, blauer Flamme brennt. Serlo 2., 132. Grubengebäude«.— 1.) Bergwerk (s.d. 1.) überhaupt: Der Akt, durch weihen dem Besitzer eines Bergwerkseigenthums dasselbe . . genommen wird, heisst die Freierklä- rung des Grubengebäudes. Karaten §. 224. — 2.) insbesondere die zu einem Bergwerke gehörigen unterirdischen Baue : Weiln einige Gebäude zu erheben viel kosten, nicht allein die Gruben- Gebäude anzustellen , sondern auch geltfirige Tag- Gebäude auffzurichten. BöBsler 91.** Für einen jeden Bergwerksbetrieb ist es von grossem Vor- (heil, wenn die Baue möglichst zttsammengelialten werden; die Aufsicht wird erleichtert, man erspart an Tage- und Grubengebäuden. Z. 1., B. 51. Auf jedem . . Berg- werke muss mindestens ein von allen Punkten des Grubengebäudes ohne Gefahr erreich- barer, mit Fahrten versehener Fahrschacht vorhanden sein. Huyssen 236. — 3.) ein einzelner Bau (s.d. 1.) : Alk Grubengebäude [bei dem süddeutschen SalzbergbaueJ sind an der Firste schmaler ah an der Sohle. Z. 4., B. 38. Grubengebet n. — Berggebet (s.d.) : v. Scheuchenstuel 112. Grubengefälle n. — 1.) Haufwerk (s. d.) : Man t/ieilt das Grubengefälle in taubes, d. t. eine Aufbereitung nicht lohnendes und edles, gutes, aufbereitungswürdiges Gefälle, welc/ies der weiteren Aufbereitung übergeben wird. v. Soheuohenstuel 105. Brandgefährliches Grubengefälle. 0estr.BG.§. 171. — 2.) Bergwerksabgabe (s.d.). Gmbengesinde n. — Berggesinde (s. d.) : [Vor der Schicht] versammelt sich das ganze Arbeitspersonale in der Kaue ; der Grubenbeamte und die Unterbedienten theilen dem sämmtlicken Grubengesinde die Arbeit aus; die Zimmerleute, Hundstösser, Häspler, Anschläger, Sauberjungen oder wie die Arbeiter sonst fernen, bekommen ihre Bestimmung. Delhis §. 788. Wo man die Berge durch das Grubengesind besonders ausfördern lässt. Delius §. 199. G. 2., 27. Grubengezäh n. — Gezäh (s. d.) : Biohter 1., 409. Grubenhalde/. — Halde (s. d.) : Biohter 1., 431. Grubenholz n., auch Berg-, Zechenholz — das zur Grubenzimmerung bestimmte oder hierzu bereits verwendete Holz : Der Aufgang an Grubenholz wurde [in neuerer Zeit] mehr und mehr durch allgemeineren Gebrauch der Stutzmauer am Berg- wänden und der Ziegelmauern Jwrabgezogen. Haupt 24. Grubenbaus n. — Zechenhaus, Huthaus (s. d.) : v. Scheuchenstuel 111. Grubenhund m. — Hund (s. d. 1.) : Beim Schcmnitzer Bergbau geschieht die Streckenförderung . . mit ungarischen Grubenhunden. Sohemn. Jahrb. 14., 32. Grubenhüter m. — Grubenhütter , ein Bergarbeiter, der stets im Gruben- oder Berghause wohnt, die Aufsicht über die Gruben nach dem Bergabgange der Arbeiter führt, das Haus reinigt, die Feuerwache hat, vor der Ankunft der Arbeiter im Winter die Anstaltstube heizt und in der Küche Feuer und Wasser zum Abkochen herrichtet, auch wohl selbst Koch ist. v. Scheuchenstuel 111. Grubenjunge m. — Junge (s. d.) : Z. 4., B. 186. Grubenkarte/. — Riss (s. d.) : Oestr. BG. §. 185. Grubenkaue/. — Kaue (s. d.) : v. Soheuohenstuel 112. Digitized by VjOOQLC Grubenkittel - Grubenlicht. 253 Gmbenkittel m., auch Kittel, Berg-, Fahr-, Schachtkittel — ein hemdartiger Ueberwurf aus starkem Stoffe , welchen der Bergmann als Ueberkleid trägt: H. 196.»- Ich hab einen Grubenkittel, er ist sehr zerrissen, wo ich einen neuen hernehme, möcht ich gerne wissen ; es ist mir um vier Ellen Leinwand zu thun, so krieg ich ein neues Grubenkleid davon. Alter Bergreien. B. Köhler 57. Grubenkleid n., auch Bergkleid, in der Regel nur in der Mehrzahl G ru- hen kleide r — im w. S. die Kleidungsstücke des Bergmanns, welche den soge- nannten bergmännischen Habit (Berghabit) bilden; im e. S. die Kleidungsstücke, welche der Bergmann bei der Arbeit trägt : Grubenkleider als Schachtkittel, Kappe, Tasche, Arschleder, Kniebügel u.s.w. Biohter 1 ., 410. Dagegen ist das Hecht, sich eines x eigenen, des sogenannten Berg^ oder Grubenkleides, zu bedienen, ein seit undenklichen Zeiten durch den Bergwerksgebrauch geheiligtes, und durch das Gesetz bestätigtes Ehren- recht jedes Bergwerksverwandten, daher auch der Bergarbeiter. Schneider §. 384. Grubenklein n. — die bei der Gewinnung der Mineralien abfallenden kleinen Stücke: Gruben-kleines. Churs. St.O. 20., 4. Br. 465. Das Grubenklein bedarf, da es meist dt*rch Schmand und Schmutz unkenntlich geworden ist, des Ab- waschens, bevor eine Sonderung der Stücke möglich ist. Lottner 385. Die Gruben- kiemen. Sperges331. 332. * GrubenkompaSS m. — der bei markscheiderischen Aufnahmen zur Anwen- dung kommende Kompass : Der Grubenkompass bildet ein kreisrundes flaches Mes- singgehäuse, geschlossem mit einem Deckel von weissem Spiegelglase, welches ein Messing- ring oberhalb fest angedrückt hält. Zwisc/ten dem Glasdeckel und dem Boden dieses Gehäuses ist ein matt versilberter Hing, der Stundenring genannt, angebracht, und zwar bei den meisten Kompassen fest, bei den neueren aber lässt sich derselbe mittelst einer beson- deren mechanischen Vorrichtung im Kreise um seinen Mittelpunkt herumdrehen. Der gesammte Umfang des Stundenringes ist entweder ttnunterbrochen von 0 bis 24, oder zwei- mal von 0 bis 12 > jedenfalls auch in 24 Haupttheile, hier Stunden genannt, eingetheilt, so dass auf jeden Viertelkreis 6 Stunden entfallen; die Kompasse mit der Eintheilung in 24 Stunden heissen ungarische und werden fast einzig und allein von den österreichisc/ien Markscheidern angewendet, jene aber in ztveimal 12 Stunden eingetheilte heissen sächsische Kompasse. Bei dem ungarischen Kompasse enthält jede Stunde 15 Grade tmd jeder Grad wird wieder emgetheilt in halbe Grade, also von 30 zu 30 Minuten; bei dem sächsischen Kompasse aber zerfällt jede Stunde in 8 Achtel und diese wieder in Viertelachtel. Beer 28. Soh. 2., 46. Ein Bergman muss mit sich fürs ort nemen . . seinen Gruben Comp a ss, welcher jm alle stttnde vnd augenblicke weiset, wo er recht zufaren solle. M. 40> Gnibenkux m. — Kux (s. d.) : v. Scheuchenstuel 112. Gnibenleder n. — Arschleder (s. d.) : v. Hingenau 165. Gruben lehn n. — Lehn (s. d.) : v. Scheuohenstuel 112. Bergwerke im engeren Sinne oder eigentliche Grubenlehn. Schneider §. 571. Gmbenlicht n. — im w. S. jede in unterirdischen Bauen gebrauchte Beleuch- tungsvorrichtung (vergl. Geleucht) ; im e. S. die gewöhnliche flache Bergmanns- lampe: G. 1., 740.; 3., 39. [Es] ward sehr ein gross zugeleuff in diesem Thal, weil man an vil orten ertz vnterm rasen vnd in der beume wurtzel am tage traf, vnd etliche aussbeuten hieb, da man kein grubenliecht darzu bedorffte. M. 95. ba Albinos 74. Digitized by LjOCKJLC 254 Grubenmaass - Grubenraitung. Wache auf, wache auf! der Steiger kömmt; er hat sein Grubenlicht schon angezündt. Alter Bergreicn. £. Köhler 47. ZüikT ich an mein Grubenlicht, so heissfs : Bergmann fahr ein die Schicht, fahr ein die Schächtlein tief und lang, dann icirst Du wohl finden einen reichen Silber gang. Alter Bergreien. Döring 2., 117. offene», freies Grubenlicht : das gewöhnliche Grubenlicht im Gegensatz zur Blende (s. d.) und insbesondere zur Sicherheitslampe (s. d.) : In der [mit schla- genden Wettern belästigten] Grube sind die gefährlichen Strecken mit einem weissen Kreuze am Stosse bezeichnet; von hier an darf der Vormann nur mit der Sicherheits- lampe fahren und erst, wenn derselbe die Arbeit gefahrlos befunden hat, können die anderen Leute mit den offenen Grubenlichtern folgen. Z. 3., B. 193. Zuletzt rannten sie gar mit freien Grubenlichtern in die offenen Feuerschwaden hinein. Jahrb. 1., 411. das Grubenlicht löschen: a.) dasselbe verlieren: Bergm. Wörterb. 333.** Biohter 1., 601. — b.) zu arbeiten aufhören; Schicht machen (s. Schicht 2.) : Verfahren ist die letzte Schicht, heraus ist das Gedinge, gelöscht für heut das Grubenlicht. lolbe 1., 112. OrubenmaaSS n. — 1.) eine Maasseinheit für Zutheilung des Bergwerks- eigenthumes überhaupt und specieU in Oesterreich (im Gegensatz zuTagmaass, 8. d.) eine derartige Maasseinheit , welche in der Gestalt eines Rechtecks eine Fläche von 12544 Quadratklaftern umfasst und sich in der Regel nach der Höhe und Tiefe zu unbeschränkt (,,in die ewige Höhe und Teufe0) erstreckt: Bei allen Lagerstätten der Fossilien ein gleiches Grubenmaass beobachten . Hake § . 180. Schon Agricola macht einen Unterschied zicischen demensum ( Grubenmass ) und area fodinarum ( Gruben- feld). Wenael 279. Oestr, BG. §. 42. — 2.) Bergwerk, Grubenfeld: Bergtverke im engeren Sinne, . . auch Feld- oder G rubenmaassen genannt. Schneider 571. Grubenmauerung f. — Mauerung (s. d.): Grubenmauerungen mit hydraulischem Mörtel. Z. 2., B. 29. ** Grubenmeister m. — Eigenthümer eines Bergwerks: Schladm. Bergbr. 0. Lori 5> Steierm. BO. Sperges 2S3. Ist, dass einer get suechen, der vmb Lon Arbeit [um Lohn arbeitet], . . vndfünd Ferhoerch ausserhalb der Grueben, darin er zur Ar- beit bestellt, der ist schuldig dem oder den Grueben- Meistern, in der [deren] Grueben er ain Arbeiter ist, gleichen Tail zu geben. Rattenb. BO. 23. Lori 59. b- 641.Ä- Grubenmütze/. — Schachtmütze, Schachthut (s. d.) : v. Scheuchen- stuel 113. Gnibenofflciant m. — Grubenbeamte (s. d.) : Grubenoff icianten und Aufseher. 8. BG. §§. 93. 101. Grubenobersteiger m. — s. Steiger. Grubenpolizei/. — Bergpolizei (s. d.) : v. Oarnall 95. Grubenraitung/. — Raitung (s. d.) : v. Soheuchenstnel 113. Digitized by Google Grubenrecht — Grubenzimmer. 255 ** örubenrecht n. — 1.) Bergwerk, Grubenfeld (s. d. und Bergrecht 2.) : Wann sich eine Grubenstrittigkeil ergäbe und durch den Schünnzug erwiesen würde, das* ein Gewerke dem andern in seinen Grubenrechten würkUchen Schaden zugefügt habe, . . so befehlen Wir , dass solches dem benachbarten Gewerken um so gewisser angezeigt werde, als ohne dem keiner seine eigene Grubenrechte überfa/tren darf Hüttenb. BO. 16. W. 94. So der ErbstoUn durch der selbigen [Grube] Gruben- Recht kommt tmd gefahren ist. Sponh. BO. 15. W. 594. — 2.) Berggerichtetag (vergl. Bergrecht 3.) : So vnser Bergrichter ein gesetzt Grubenrecht hat, es sey von wegen Durc/tschlag oder ander sachen, so ist er nicht schuldig auff die parteyen lenger zu warten, denn biss auffdie Stundt, die ihnen benent ist, ob dann ein Theil nicht erscheint, sol er nichts weniger . . ergehen lassen [entscheiden], was Bergwercks gebrauch vnd recht ist. Ferd. BO. 171. Ursp. 189. Gritzner 185. Grabenregister n. — Register (s. d.) : Richter t., 411. Nachrichten aus alten Grubenregistern, ö, 1., 228. GrabenriSS m. — Riss (s. d.) : Diese [die Bergbehörde] soll [bei dem Auf- lassen eines Bergwerks] den Zustand des Grubengebäudes genau untersuchen, darüber, einen Grubenriss aufnehmen oder den vorhandenen . . vollständig nachtragen lassen. Schneider §. 547. Grubenschmand m. — Schmand (s. d.) : Wenckenbach 62. Grubenschnld/. — Bergschuld (s. d.) : Wagner B. V. 40. Klostermann 1 .', 255. Grubenseil n. — Seil (s. d.) : Z. 2., A. 381. Grubensteiger m. — s. Steiger. Gmbentasche /., auch Tasche, Un8chli Utas che — eine Ledertasche, in welcher der Bergmann sein Feuerzeug und Geleucht (s. d.) verwahrt: Biohter 1., 411. Grubentheil m. — Kux (s. d.) : Schneider §. 304. GrilbentzSCherper m. — Tzscherper (s. d.) : Manich vnartig fletz vil Schadens im berge t/mt, da sich das ertz drauff absetzt, als het mans mit einem grubenscherpper weggestochen. M. 37> Gruben-Tzscherper. Sek 2., 46. H. 191. Gruben- tscherper. Wenckenbach 62. Grubenvorstand m. — eine Mehrzahl von Personen , denen in ihrer Ge- sammtheit die Befugnisse eines Repräsentanten (s. d.) zustehen : Statt eines einzelnen Repräsentanten kann die Gewerkschaft einen aus ztvei oder mehreren Personen bestehenden Grubenvorstand bestellen» Pr. BG. §. 117. GrubenwaSSer n. — s. Wasser. Grubenwehr/. — Wehr (s. d.) : v. ßchenohenstuel 113. Grubenwetter n. — s. Wetter. Grubenzeug n. — 1.) Gezäh (s. d.) : Wann ein Steiger . . voti seinem Dienst abtreten will, so soll er dem neuen . . alle der Gewercken Sachen , die er unter seiner Be^ Währung gehabt, . . Grubenzeug und andere Nothdurfften der Zech . . in Gewalt geben und weisen. Span BR. S. 98. — 2.) Grubenkleider (s. d.) : Herbei ihr Brüder, in den Grubenzeugen , im rothen Federstutz; führt Weib und Mädel her zu lusfgen Reujen im besten Sonntagsputz. Kolbe 2., 63. Grubenzimmer n. — Zimmerung (8. d.) : Die Grubenmauerung leistet zuweilen zur Ersparung des kostbaren Grubenzimmers sehr nützliche Dienste. Delins §. 381. Digitized by Google 256 Grubenzimmerung — Gut. Grubenzimmerung/. — Zimmerung (s. d.) : Serlo 1., 330. Grubenzug m. — s. Zug. Grundbuch n. — vergl. Bergbucb, Anm. Gmndholz n. — Grundscbwelle (s. d.) : Z. 2., B. 34. Grundkux m. — s. Kux. Grundladen m. — Grundsohle (s. d.) : Richter 1., 415. Grandriss m. — 8. Riss. Grandschwelle /., auch Grundholz, Grundsohle — ein bei der Stollen- oder Streckenzimmerung bei nicht fester, tragf&higer Sohle quer über letztere gelegtes Holz um für andere, darauf zu setzende Zimmerung eine feste Unterlage zu gewinnen: G. 3., 39. Z. 13., B. 239. Gmndsohle/. — 1.) Grundschwelle (s. d.) : Grund-Sohlen, darauf man Stempel oder Thür- Stöcke setzen kann. Rössler 57.b- Aüe in dem StoUnorte gestellten Thür stocke bestanden ausser je einer Kappe und zwei Stempeln auch aus einer Grund- sohle. Bergm. Taeohenb. 4., 55. Z. 5., B. 120. — 2.) ein bei der Stollen- oder Streckenzimmerung in der Längenrichtung des Stollens oder der Strecke auf die Sohle gelegtes Holz zu gleichem Zwecke wie die Grundschwelle: G. 3., 39. Grandstollen m. — s. Stollen. Grundstrecke/. — s. strecke. Grundwasser n. — s. Wasser. Gagel/. — *1.) Ueberbrechen (s. d.) : Gugl. Ettenh. Bergb. Schemn. Jahrb. 14., 137. Die Gugeln, wo firstenweise oder auf gelehnet, das ist, über sich gebauet wird. Sperges 321. — 2.) die Gugel an die Kaue nageln: Unfug treiben: Die alten Poeten machen gut ding in iren klugen fabeln, von diesem alten Mida, der auch schon seine aussgenete bergkap gelragen, vnd dem man sein hornsen auf der Hornstadt hat auss- gelassen, wie dieser bratich noch heutiges tags bey dem bergwerck geblieben, vnd die gugeln von bergkappen an die kaue genagelt werden. H. 13. b- Soh. 2., 46. H. 195. b* Wenckenbach 63. Anm. Gugel = Kappe, Kapuze (lat. pucullus). Frisch 1., 381. Sanders 1., 639.». — Zu 2. vergl. Hornissen auslassen. **GttggiSS, GuggUSS m. — Kux (s. d.) : Der viel Guggiss hat, derseUng muss viel zubitss geben. Agric. B. 67. 71. 72. Guggus. Urkunde v. 1530. Graf Sternberg Urk. B. 158. Gucks. Ursp. 67. Guhr, Gar /. — eine feuchte, schmierige, aus dem Gestein ausgärende und sich auf demselben absetzende Masse : In alten zechen vnd verfamem felde richten sich dergverstendige leut nach der ghur , so auss den Strassen giert vnd treufft, vnd sihet wie Buttermilch , welche off tm als von ertz hersintert vnd eine maute ertz gleich verkund- schafft. M. 37> Guhr . . zeiget auf Ertz. Soh. 2., 46. H. I95> Anm. Guhr, richtiger Gur von gären: in innerlicher Bewegung sein, namentlich von sich chemisch zersetzenden Körpern. Vergl. Sanders 1., 541.»- GÜhrig, gfirlg a. — Guren absetzend: Gürig Gebirge. RoBfller 58. »• Bey g (Ihrigem Gebürge. Bericht v. Bergb. §. 195. Gat adv. — gutthun: 1.) von Lagerstätten : Erze enthalten : Treten in einer Gegend mehrere Formationen zusammen auf, so sind es gewöhnlich nur die Gänge einer oder einiger, nicht aber aller Formationen , welche ErzfüJiren, f.gut thun" wie es der Bergmann nennt. Gr. 2., 83. Wie es [das Erz] sich biss dahin [zur Erzteufe] verbessert, also vergeringert es sich darüber in grosser Teuffe, und will keiner [Gang] über solch eful- liehe Ertz- Teuffe mehr gut thun. Rössler 9.tt — 2.) von Bohrlöchern, Schüssen: Digitized by Google Gut — Halde. 257 das Gestein, welches losgesprengt werden soll, vollständig lossprengen; gut werfen (s.d.): Ein Firstenloch mit OzölUger Patrone t hu t gut. Karsten Arch. f. Bergb. 8., 149. Gut n. — eisernes Gut, Eisengut: eiserner Hut (s. d.) : Es war kein Bergwerck nie so gut, es führt zuvor ein Eis en-Gut. Rößsler I9.a- Güte f. — eine Gute machen: nicht arbeiten (vergl. Bergamt halten) : Auch sah man ihnen [den Arbeitern] nach , wenn sie manchmal Bergamt hielten oder eine Gute machten. Jahrb. 1., 41 1 ,a- GnttQII tr. — 8. kutten, Anm. H. H. — Abkürzung fttr hora, Stunde (s. d.) : [Es] streicht dieser Gang etwa in Stunde 5 (in hora oder kürzer h. 5). Lottner 327. Z. 7., B. 204.; 10., B. 166. Nördlich vom Schacht . . wird nach 6h cm Stollen gelrieben. Oestr. Z. 15., 403.a- Häckel n. — Steigerhäckel, Barte (s. d.) : Jahrb. 1., 411.»- Haken m. — Haken machen, schlagen, werfen; Ton Gängen: im Streichen plötzlich und bleibend eine stark veränderte Richtung einschlagen : Die gange winden, schlingen vnd stürtzen sich in der erden wie ein schlang , vnd wer/Jen offt ein Haken vnd einer verruckt den andern. M. 31. b- Churk. BO. 6., 4. Br. 573. G. 2., 93. Der Gang schlägt einen Haken, d. h. verändert seine Richtung fast um einen rechten Winkel. Serlo 1., 8. Haldholz, HaltllOlz n. — Kappe (s. d. 3.) : Der Haspel erhält eine solc/w Stellung, dass der Rundbaum rechtwinklig zu den Haithölzern liegt. Z. 8., B. 319. Heithölzer. Karsten Arch. f. Bergb. 5., 140. Anm. Haid-, Haitholz und ebenso Hetholz (s. d.) verderbt aus Hauptholz (s. d.). HalbriHg m. — Quensel (s. d.) : Eichter 1., 431. Halde f. — 1.) eine Aufhäufung von in der Regel tauben Gesteinsmassen auf der Erdoberfläche in der Nähe des Schachtes oder Stollens, durch welchen diese Massen aus der Grube ausgefördert worden sind: Halde ist ein erhobener Ort vor einem Schachte , der von denen aussgef orderten und auff einander gestürtzten Bergen ge- machet wird. Soh. 2., 47. H. 196.a- Eine grosse Halde beider Kauw. Agric.B. 123. Der Bergkmeister [soll} dem Stegger vndl Schichtmeister bevehlen, dass sie ire fleissig auff sehen auff die arbeiter haben, damit das Ertz fleissig aussgehalten vnd nicht in Bergk vnd in die Hallen kam. Churtr. BO. 3., 14. Br. 117. Abraumshalde : eine durch Aufschütten des Abraums (s. d.) entstandene Halde: Z. 8., B. 127. — Berghalde, taube Halde: Halde aus unh altigem Gestein (Bergen) , im Gegensatz zu E r z halde , Kohlen halde : eine Aufhäufung von erz- haltigen Massen, von Kohle: Ertzhalle oder Halde ist der Ort vor dem Gabel [Göpel] , dahin das Ertz gestürtzet und von dar ab ins Ptwhwerck gefahren wird. Ber- ward 24. Die Erz- und Berghalden. Bair. BO. 8. W. 347. Auf den Gruben, wo die Flötze zur Selbstentzündung geneigt sind> gerathen auch nicht selten die Berghalden in Brand. Z. 3., B. 194. Kohlenhalde. Z. 14., B. 53. — Reut halde: eine durch Arbeiten in Seifen werken (s. d.). entstandene Halde (vergl. reuten) : Biohter 2., 191. Rait halde. G. 2. ,341.; 3., 59. — Schachthalde: eine Halde bei einem Schachte, im Gegensatze zu Stollenhalde : eine Halde in der Nähe eines Stollen- mundlochs (s. Mundloch 1.); aber auch eine Halde aus Gesteinsmassen, die beim Yeith, Bergwörterbuoh. 33 Digitized by Google 258 Halde. Absinken der zum Zweck des Stollenbetriebes erforderlichen Lichtlöcher (s.d.) heraus- gehauen sind: Biohter 2., 403. GL 2., 353. Z. 1., B. 34. — Schrämhalde: eine Halde aus Gesteinsmassen , die mittels Schlägel- und Eisenarbeit losgetrennt sind : ö. 2., 349. — Seifenhalde: Reuthalde (s. d.) : Peithner 183. 195. Seifenhal- den, sogenannte Raithalden , lassen sich daran erkennen, dass sie fast nur Fluss- oder Bach 'Thalern, flac/ien S<*hluchten folgend, seltener auf hochliegenden flachen Gehängen zerstreut, unregelmässig unter einander liegen, zuweilen auch lang fortziehende, flach- gerundete Rucken bilden, mit Vertiefungen gleich grossartigen Ackerfurchen dazwisc/ten. G. 2., 341. die Halden klauben, ausklauben, kutten, auskutten: das in den Halden noch vorhandene Erz heraussuchen: Churtr. BO. 3., 15. Br. 1 IS. Churk. BO. 3., 12. Br. 564. Span BS. S. 349. Bei der bis in die neueste Zeit in Betrieb gestandenen Halden kuttung wurden anfänglich nur schmelzwürdige Erze, später aber auch Pochgänge ausgeschieden. B.- u. H.-Z. 26., 415.b- — die Halden kleinen, k 1 e i n e r n : das in den Halden liegende Gestein zerschlagen , um die noch vorhan- denen Erze zu gewinnen : Kein Bergmeister soll . . die Halden alleine ohne Belegung der Gruben- Gebäude im Tieffsten, verleg hen, oder von denen Zeclien verkauffen, kleinen und ausklauben fassen. H. 196.*- Die Halden sollen auf keiner Zeche gekleiner/ werden. Schi. BO. 57. Br. 1016. — eine Halde stürzen, aufstürzen: dieselbe aufschütten: Wo . . man von einem Gut aufs andere Halden stürtzen müsste ; wird der Erbkux , nach Gelegenheit des Schadens, unter beyde Grund-Herrn getheilet. Seh. 1., 84. Von den geringen Wanden . . eine eigne Halde stürzen. Urk. v. 1704. W. 1 09 1 . Nur selten ist bei einem Bergwerk Gelegenheit vorhanden , um die aus Stottn umt Schächten , oder als Abgänge aus Aufbereitungsanstalten hervorgegangenen Gesteins- massen fortzuschaffen und den bedeckten Grund und Boden der Cultur zurückzugeben. Die Halden ver grossem sich, es müssen neue Schächte geschlagen und dort neue Halden auf gestürzt uerden. v. Oarnall 79. — Halden waschen , aus-, verwasch en : durch Waschen (unter Beihülie fliessenden Wassers) des in den Halden liegenden Gesteins nach vorheriger Zerkleinerung desselben das noch darin enthaltene Erz absondern : So einer eine alte Zech auffnimpt, darbet/ ein Hain ist, die zu w esschen were , vnd die arbeiten wolt , so sol er das tieffest geweitigen. . . So er aber das nit thtm teil, sol ihm in der Hain zu klauben noch zu w esschen nit zugelassen werden. Churtr. BO. 3., 10. Br. 115. H. 197. »• Auswaschen der alten erzhaltigen Hal- den. Z. 8., A. 99. — auf (in) die Halde laufen, auch auf (über) die Halde stürzen, werfen, auf der Halde verstürz en: auf die Halde ausschütten, vielfach mit dem Nebenbegrifle : das Ausgeschüttete damit als unbrauchbar weg- werfen: Kain Aerzt gefärlich in die Halden lauffen. Ammerg. BO: 17. Lori 92. Die Ertz . . am Tag stürtzen und auf f die Halle lauffen. Löhneyas 242. An der Hängebank stürzte man den Kübel in eine Karre aus und lief in dieser die Füllung auf die Halde. Bergm. Tasohenb. 1., 51. Das Gebirge wird durch eine Rolle ausgestürzt und auf die Halde gelaufen. Z. 6., B. 184. Er fördert die Berge zu läge aus und stürtzet sie auff die Halde. Kirchmaier 48. Die losgehauenen Kohlen werden ent- weder direct von der Strosse auf die Wagen der Debenten verladen oder zunächst aus dem Tagebau herausgefördert und auf eine besondere Halde gestürzt. Z. 8., B. 127. Wenn man die Ertze nicht rein scheidet, stürtzet das gute über die Halte und schicket das geringe zum Verschmeltzen. Bössler 92.b* Wenn man gewisse Mineralien, arm und reich ohne Unter sclded auf die Halde gestürzt findet, ein Zeichen dass man deren Nutzbarkeit damals noch nicht kannte , sie deshalb nur gelegentlich , nicht absichtlich mit gewann und unter die Berge warf. (J. 2., 347. Wegen Mangel an Aufschlagwasser musste man bei dem Bergbaue zu H. in Peru 8 bis 10 löthige Hornerze auf die Halde stürzen , weil man nicht aufbereiten konnte. 430. Wer Erze . . auf den Halden ver- stürzet , wird bestraft. Achenbaoh 4. In Oberschlesien wurde früher . . nur der weisse Digitized by Google Haldenmann — Haldenspruch. 259 Gabnei benutzt, der rothe eisenhaltige hingegen . . auf die Halde geworfen. Ö. 2., 349. — sich in die Halden legen: nach Aufnahme einer alten Zeche nur in den zu derselben gehörigen Halden arbeiten und daraus die Erze gewinnen , nicht aber die Zeche selbst bauen: Da jemand solche [alte] Gruben ttnterm Schein, als wolle er die Anbrüche belegen , aufnehmen tvürde , und befinde sich , dass er allein der Zugehif- runge wegen [es] gethan, und wolle sich in die Holden legen, . . das soll keinem zugegeben werden. Span BR. S. 214. — Einen auf die Halde setzen : a.) dem- selben das Recht absprechen, in dem Grubenfelde, in welchem er baut, zu bauen und ihn daraus ausweisen : Ein Bergkman ist allhie auff einer mass belehnet gewesen, da er auch käbel vnd seil emgeworffen, vnd sein gepeude wie gebreuchlich, er/mlten. ■ Da jm aber ein ander fündiger gang in sein vierung feilet, fahen seine benachbarten gewereken ein hader mit jhn an, vnd wollen j hm ausstreiben vnd auf die Halle setzen, schicken jm ein kerbhoUz, vnd lassen jn vor fordern . M. 21. b- Soh. 2., 8. H. 197.*-; b.) den- selben betrogen: Berward 40. H. 197> Wenckenbaoh 35. 2.) Erdoberfläche (Tag, s. d. 1.) im Gegensatz zu Grubenbauen: Es sol kain froner an Willen und Wissen den Geiverekhen ein die Grueben farn, sonder seines Frotis auf der Hallden wartten. Salzb. Bö. 40. Lori 108.*- Wenn die Steiger nicht Ertz zu pochen, oder andere nfithige Geschäfte am Tage zu verrichtet} haben , so sollen sie sich in der Gruben, und nicht auf denen Hallen finden lassen. SpanBR. 8. 116. Henneb. BO. 2., 37. Br. 251 . [Der Steiger soll] in der Frühschicht in der Grube und nicht uff der Halde, bei Verlust seines Dienstes, sich finden lassen. Seh. I., 188. Die Geschtvohr- nen . . sollen die Gedinge . . nicht in den Hallen machen, sondern in der Gruben. N. K. BO. 4. Br. 13. An in. 1. Halde in der obigen Bedeutung von Halde in der gewöhnlichen (nichtbergmänni- schen) Bedeutung = geneigte, abschussige Seite eines Berges, Abhang, Berghang, auch Hügel. Vergl. Sanders i.,663.c« Grimm 3., 1090. v. Erzhalde. Der Stamm des Wortes ist nach Hcyse 1., 649. hald = abschüssig, steil. Daher auch halden = sich neigen. — Nicht zutreffend ist die von Hake §. 146. Anm. gegebene Ableitung von: aushalten, welches so viel heisst als das Erz von dein ungehaltigen Gesteine absondern , weil der Regel nach nur die Steine auf die Halden gestürzt werden, welche keine Erze mehr enthalten. Die Redensart „Einen auf die Halde setzen" will Frisch 1., 400.b- damit in Verbindung bringen, dass diese Halden gäbe [jäh] sind, da man hinunter muss, wenn man einmahl zu ratschen angefangen. Die richtige Deutung ist aber wol die von Sanders a. a. 0. gegebene: Einen dahin setzen, wo kein Erz mehr zu gewinnen ist. Aeltere Nebenformen sind ausser : Halle (Mehrzahl Hallen und Hallen), Halte, Holde und der Hain, wozu Belege im Vorstehenden, noch: der Hall: Hall ist der Berg, den man in einer Grttbe aetoinnt, es sey viel oder wenig, das heist dann der Grubenhall. Ü r s p r u n g 66. Löhneyss 11. Anm. 2. Nach den Bestimmungen einzelner Beiordnungen bildeten die alten Halden ver- lassener und ins Freie gefallener Bergwerke ein besonderes Objekt des Bergwerkseigenthumes und waren als solches Gegenstand einer Muthung und ßeleihung. Vergl. Hake §. 146., Karsten $.61., Schneider $. 53. Auch nach den neuen Berggesetzen für Oesterreich vom 23. Mai 1854., für Sachsen- Weimar vom 22. Juni 1857., für Schwarzbnrg-Sondershausen vom 25. Februar 1860. und für das Königreich Sachsen vom 16. Juni 1868. werden alte verlassene Halden besonders ver- liehen. Das österreichische Gesetz (§. 76.) verleiht darauf Tagmaasse (s. d.); nach den drei an- dern vorgenannten Gesetzen werden solche Halden nach Maasseinheiten von 100000 Quadratlachtern, in der Tiefe begrenzt durch das feste Gestein, verliehen (S. W. BG. §. 49. S. S. BG. %. 49. S. BG. §• 40.). — Nach den übrigen neueren Berggesetzen dagegen erstreckt sich das Recht desBerg- werkseigenthümers auch auf die in seinem Felde befindlichen Halden eines früheren Bergbaues. Vergl. Pr. BG. %. 54., Braunschw. BG. %. 56., S. M. BG. Art. 54., Goth. BG. $. 49., Bair. BG. Art. 42. Haldenmann m. — ein Bergarbeiter, welcher die aus dem Schachte ausgeför- derten Mineralmasscn auf die Halde schafft : Eüha 24 7 . Hald©I18pnich m. — eine Entscheidung bei Bergwerksstreitigkeiten, die sofort nach Einnahme des Augenscheins an Ort und Stelle (auf der Halde) gespro- chen wurde: Bichter 1., 432. Digitized by LjOCKJLC 260 Haldensturz — Halten Hftldensturz m. — 1.) der zum Aufschütten, Aufstürzen einer Halde erfor- derliche Raum : Die Disposition der Stollenordnung von 1140. Art. 1., 3., nach welcher zur Entschädigung des Haldensturzes von Stölln der Grundkux nicht für statthaft erklärt, sondern baarer Abtrag für das eingenommene Terrain geboten wird. Freies- leben 99 . Man berücksichtigt bei der Angabe [der Schachtpunkte] : . . dass man einen guten Haldensturz habe. Bei den flachen Abdachungen des Tagegebirges ist aber auf sehr wenigen Punkten ein solc/ier vorzufinden, nur etwa an dem Rande einiger Schluchtein- schnitte. Man hilf t sich durch Aufsattehmg der Schächte. Z. 1., B. 16. — 2.) die in den Halden aufgeschütteten Massen : Von den bis Schluss 1842 [in Oberschlesien J beUehenen Gallmei- Gruben waren 42 theils im vollen Betriebe, theils verwuschen und debitirten dieselben Haldensturz älterer Förderungen . Bergm. Taschenb. 1 . , 5 1 . Ist ein Haldensturz Gegenstand einer Muthung, so muss der Beweis geliefert werden, die Halde sei auskuttenswürdig. Schneider §. 105. Halle/. — s. Halde, Anm. I. Halm m., auch Zündhalm — ein Strohhalm oder ein 8t£)ck Schilf mit Pulver gefüllt, als Zünder bei dem Anstecken der Bohrlöcher (s. Bohren und Schiessen) : Aohenbach 76. Z. 3., B. 162. Noch einmal zischt der Halm im purpurrothen Scheine und dröhnend wirft der Schuss die Wände vom Gesteine. Bergm. Taschenb. 1., 32. Hain m. — 8. Halde, Anm. I. Hals m. — der runde Theil des Krummzapfens (s. d.), welcher imBläuel liegt: Wenckenbach 64. Halt m. — Gehalt der Erze an Metallen: H. 197> 170> Fleissig trachten, dass durch reineres Scheiden der Halt der Ertze mehr in die Enge gebracht wird. 8oh. 1., 128. Halte/. — 8. Halde, Anm. 1. Halten tr. — 1.) Wasser, Berge: dieselben gewältigen (s. d. 2.): Mit zwein und mit drin ttmbegern [?] halde wir berc und wazzer wol. Märe vom Feldbauer 63. Welche Gewerke [in der gesetzlich bestimmten Weise] aufflassen, die sollen ihre Pferde, Seil und andere Zeug, so man zum Wasser halten gebraucht, damit erhalten und zu sich nehmen . . ; diejenigen aber , so das Aufflassen an gebürUcher Stelle . . nicht ankündigen werden, die sollen ihrer Pf erde, Seil und alles andern Zeugs, so zum Wasser halten gehört, verlustig seyn und sol ihr Wasser , so es andern Zechen mit dem ertränken Schaden trauet [wol: dräuet, droht; im Original: si eorum aqua alys montanis submersionem minatur], oder gethan hat, auff ihr Unkosten und Gefahr gehalten und herauss gezogen werden. Deuoer 24.*- Dieweil die Erbstollen der halben ins Gebirg gebauet, dass sie Schächten und Gruben mit Wasser halten und Wetterbringen zu Hülf kommen, [soll der Bergmeister] ihnen, den Erbstollen, befehlen, ob sie anders ihrer Rechte fähig und die- selben erhalten mögen, dass sie das Wasser auf ihren Stollen halten. Schemn. Erl. 2., 20. W. 268. Die Wasserzugänge nahmen . .zu, so dass es der aUergrössten Anstrengungen bedurfte, um dieselben mit Handpumpen zu halten. Z. 4., A. 252. Die Wasser werden ausgeschöpft oder durch Handpumpen gehalten. 8., B. 6. Bei der Abteuf ung von Schächten , die in ein noch unverritzles Feld niedergehen , werden in der Regel so viele Wasser erschroten, dass sie nur mit Dampfmaschinen gehalten werden können. Karsten Arch. f. Min. 6., 21. Anm. Wasser halten aber auch: a.) Wasser enthalten, führen (s.d. 1. 3. a.): Wasser- haltende Bänke. Wasserhaltende Schicht. Karsten Arch. f. Min. 6., 15. lf.; b.) Wasser Digitized by Google Haltgedinge — Handlung. 261 aufnehmen: Eine Sumpf strecke, welche die Wasser auf 24 Stunden halten kann. Zeitschr. f. R., H. u. 8. W. 11., B. 89. — Ausserdem findet sich wasserhalteiid in der Bedeutung von: wasserdicht ausgebaut : Ist der Schacht von eitler solchen dichten [die Wasser zurückhaltenden] Schicht aus wasserhaltend bis zum natürlichen Niveau der Wasser gemacht , so werden die unteren Flötze gänzlich abgebaut werden können, ohne dass es nöthig ist, die Wasser, welche von der oberen Schicht eingesaugt werden, fortdauernd zu heben. Karsten Arch. f. Min. 6., 15. 2.) Wetter: dieselben führen (s. d. und Wetterhaltung) : Die Wetter sind gut und sollen im Winter auf 80 bis 90 Ltr.t im Sommer auf 40 Ltr. Feldeslänge gehalten werden können. Z. 13., B. 218. Anm. Vergl. an-, aus-, er-, nieder-, verhalten. Haltgedinge n. — s. Gedinge. Halthäuer m. — s. Häuer. Haltig, hältig a. — Erz enthaltend : Das hältige von dem tauben absondern. Sperges 325. Da die Zusammensetzung dieser [Eisenstein-] Flötze aus haltigen und unhaltigen Lagen . . die Mitgewinnung vieler Berge nothwendig macht. Z. 10., B. 36. Lass das Gestein stets hältig sein und edler stets die Stufen. Stegmayer in Grubenklänge 69. Hand/. — 1.) vor derHand, auch zur Hand arbeiten im Gegensatz zu: über die Hand auch über den Arm arbeiten: Das Arbeiten zur Hand ist dasjenige, bei welchem der Schlag in der naturgemüssen Richtung, von der Seite desjenigen Armes her geführt wird, welcher das Fäustel Mit, also geradeaus oder bei der Führung des letzteren in der rechten Hand, von der rechten zur linken , von oben nach unten oder unten nach oben. Das Arbeiten über den Arm aber ist dasjenige, bei welchem der Schlag von der entgegengesetzten Seite, also von der Linken zur Rechten, geführt wird, woraus natürlich folgt , dass das Fäustel oder vielmehr der Arm, beim Schlage zwischen dem Körper des Arbeiters und derjenigen Hand durchgeht, welche das Eisen hält, beim Ausholen jenseits der letzteren stellt, also bei rechtsgewähnten Arbeitern links von der linken Seite. Gr. 1., 232. — 2.) das Feld halb zur Hand, halb über den Arm strecken: s. Feld strecken v. Feld 2. Handbohrer m. — s. Bohrer 1. Handel m.,auch Berghandel, Handlung, Berghandlung — 1.) Berg- bau : FJs seind viel Leuth der meynung, dass sie den Handel des Bergwercks [,,rem metallicam" Agrioola 1.] für ein schlecht, vnachtbar ding, auch für ein vnflätig werck halten, vnd nur ein solches geschafft, das mehr Arbeit dann Kunst bedörffe. Aber so ich alle seine Theile bey mir betrachte, hat die Sach viel eine andere Gestalt. Agrio. B. 1. Es ist kein zweiffei, dass so man den ganzen Handel dess Bergwercks betrachtet, . . sich klar befindet, dass Bergwerck bawen sehr hoch von nöten sey. ibid. Vorrede. Im Königreich Sachsen . . wird vom Kohlenbergbau (wie es ausgedrückt ist: vom Handel mit Kohlen) nur die Gewerbsteuer erhoben. Schomburg 275. — 2.) Bergwerk: GL 2., 23.; 3., 41. y. ßoheuchenstuel 122. "Handeln intr. — bauen (s. d.) : So einer tief er unter dem Erbstollen handeln wollte und das Wasser auf dem Erbstollen halten , so soll ihm solches ein Erbstollen ver- günstigen. Von derselben und der tiefsten Handlung soll dem Erbs tollen gleichfalls das halbe Siebente fallen. Kremn. Erl. 4., 4. W. 241. ibid. 5., 9. W. 244. mit Feuer handeln: mit Feuer setzen (s. d.) : Was aber feste Stöcke seynd, darinnen handelt man meistens mit Feuer. Eößßler 75. a- Handfäustel w. — s. Fäustel. Handlung/. — Handel (8. d.) : Wo einer wollte seiner Handlung zu Förder* Digitized by LjOOQLC 262 Handschlägel — Hangende. niss einen Stollen anheben, . . so mag er solches begehren. Krernn. Erl. 10., 2. W. 252. Den Schacht zur Nothdurft der Handlung sinken. Schemn. Erl. 5., 9. W. 276. HandHChlägel m. — Schlägel (s. d.) : Ha nd Schlägel hört man klingen weit in den Berg hinan. Bergrcien. K.Köhler 142. Handsteiü m , auch Handstack — eine Stufe (s. d. 1.), namentlich eine solche von besonderer Schönheit oder Seltenheit: Handstein oder Ertz-Stujfe, ein Stück Ertz von Anbrüchen und Gängen ausgehalten. Soh. 2., 47. H. 205.»- Graf Stern- berg U. B. 211. 214. Anm. Ein stuf oder handstein, der schon ist doch otie ertz, heisset ir bergkleut ein berg oder metallische art. M. 27.b- Der Hess mich Handsteine schawen, gediegen Erz gültig rot. Alter Bergreien. K. Köhler 128. Anm. Lapis manu aus in der obigen Bedeutung von Handsteiu, offenbar eine lTebersetzung des damals bereits gebräuchlichen deutschen Wortes, findet sich schon in der k utten berger BO. 2., 16.: Volumus etiam in festivitatibus consuetis fabris, ut co sint in ttiboribus proniores, tton in metallo sedin denargs, laute dari lapides manualcs. Pcithncr 320. [Damit die Berg - Schmiede desto lustiger und geneigter zu ihrer Arbeit segti , so soll man ihnen nach Üblichem (iebrauch , zu den hohen Festen oder Fegertagen auch eine Verehrung oder geicöhnlich (ieschencke fhun, und diisselbe an einer namhafften Summa Gehles und nicht an Ertz. Üeucer 15>J Ferner a. a. O. l.,8. Peithner312. Deucer 10> Handstück n. — Handstein (s. d.) : Die Kohle des E. Flötzes ist in manchen Handstücken nic/it von der aus L. zu unterscheiden. Jahrb. 2., Beilage 30.** Handtrog m. — Bergtrog (s. d.). Hangend a. — l .) im Hangenden (s. d. 1.) befindlich : Beider Unterstützung des Hangenden ist wesentlich zu unterscheiden der Druck durch ein schlecMes brüchiges Dach oder der Nachfall der nächsten hangenden Schichten von dem Hauptdruck des ganzen hangenden Gebirgtheiles auf den abgebauten Raum. Z. 12., B. 303. Ein erzreiches hangendes Trumm. 14., B. 287. Brüche, durch welche sich die hangenden Wasser aUmäUg niederziehen. 8., B. 129. Abfangung des hangenden [durch das Hangende hervorgerufenen] Drucks. Karaten Arch. f. Min. 6., 47. — 2.) dem Hangenden (8. d. 1 .) zugewendet : In der Tiefbausohle sind die hangenden Fltftze ganz, die mitt- leren zum Theü abgebaut und stehen die liegenden Fltitze in Ausrichtung. Z. 15., A. 81. In der Saarstollnsohle konnte man, nachdem die Querschläge bis zu dem liegendsten und hängendsten Flfitze durchgetrieben worden waren, mit den Aus- und Vorrichtungs- arbeiten vorgehen. 82. Hangende ». — 1.) diejenige Gebirgsmasse, welche auf einer nicht senkrecht fallenden nutzbaren Lagerstätte (Flötze ausgenommen, s. Dach 1 .) unmittelbar auf- liegt, sie bedeckt (vergl. Liegende) : Des Gangs Hangends ist das Dach, so auf dem Gang Ugt. Ursp, 63. Hangendes, das Gestein, so über dem Gang lieget und gleichsam des Ganges Dach ist. Seh. 2., 47. H. 205.b- Die beiden durch die Gangplatte geschiedenen Gebirgstheile nennt man das Hangende und das Liegende, die sich natürlich nur bei einem nicht saiger fallenden Gange unterscheiden lassen, ö. 2., 73. Ubicunque mons vel stollo inventus uel elaboratus fuerit , de Jure habebit in eo quod dicitur i,hanghende<'' quar- tum dimidium laneum et in eo quod dicitur , , lig hende" [in eo quod dicitur ,,hangun- dez" volgariter IUI laneum et in eo quod dicitur ,,liegundeztl Igl. BR. B.] vnum laneum, altitudo et profundum in equali statura. Igl. BR. A. Graf Sternberg Urk. B. 12. 14. [ Wo immer ein Bergwerk entdeckt, oder ein Stollen ausgebauet worden, soll ihn rechtlich gebühren im Hangenden drei und eine halbe Lane und im Liegenden eine Lanr, Höhe und Tiefe in gleic)*em Masse. Graf Sternberg 2,17.] In iure mensurati Digitized by VjOOQLC Hängebank — Hängig. 263 montis volumus höhere in eo quod dicitur ,yinme hang enden" tres laneos et dimidium. In eo quod dicitur ,, inmelig enden " vnum laneitm. Deutschbr. Bft. Graf Sternberg Urk. B. 38. Sciendum est, quod omnis mons mensuratus Septem contineat laneos in directum, m parte vero pendenti, quod in vulgari montanorum dicitur ,, Hangenden" quartum dhnidium habet laneum, et in parte iacenti, quod ,, Liegendes" vocatur, habet laneum tantum unum. Kuttenb. BO. 2., 2. Peithner 328. [Man sol wissen, dass ein jeder vermessener Berg sieben Lehn, gerade für sich auf dem Gange [,,im Streichen" Graf Sternberg 2., 95. J, darnach ins hangende , des Gangs vierthalb Lehn, und ins liegende ein Lehn inhält. Deucer 20. **] Ist das einem manne gefygen [verliehen] wyrt ein gang recht und redeUch, der beJieldet syben'lehen, tmde vierdehalp lochter yn syn han- gendis, vnd was do genge ynne gehin, dy sint syn. Freib. BR. Klotzsch 255. Anm. Häufig bezeichnet Hangendes aber auch Dach (s. d. 1.): Das Fliitz . . hat abwech- selnd Schieferthon und Sandstein zum Hangenden; vorherrschend ist aber Schieferthon mit V2 Lachter Stärke das unmittelbare Hangende. Bergm. Taschenb. 3., 12l. 2.) derjenige Theil der Lagerstätte, welcher dem Hangenden (1.) zunächst liegt: G. 2., 22. — 3.) Firste (s. d. 1.). Hängebank, Hängbank/., auch Schacht-, Tagekranz — 1.) im c. S. die quer über den Pfühlbäumen eines Haspels liegenden Pfosten , auf welche die Kübel gesetzt werden um dieselben (leer) an das Seil zu befestigen und in den Schacht hinunter zu lassen (einzuhängen) oder (gefüllt) von dem Seile loszumachen (abzuhängen) und auszuschütten : Hengbank ist, darinnen die Haspelstützen stehen. Ursp. 63. Hengebanck, der Ort auf den Pfühlbäumen über den Sc/iacht, da die Kübel ausgestürtzet werden. Seh. 2., 49. H. 207> — 2.) im w. S. der oberste Theil, die Mündung eines Schachtes: (J. 3., 40. Waz da geschitin den gruben und an den leittem und an der hengebanc , daz sal der bercmeister richten. Freib. Stadtreclü. Hotrach 54. Freib. BR. Klotzsoh 234. 262. über die Hängebank bringen, stürzen: aus dem Schachte, überhaupt aus der Grube herausschaffen, ausfördern: Ertz, so vber die hengbanck bracht ist. J. BO.2.,18. Ursp. 149. Jahrb. 2., 249. tt- Das Neunte wird von allen denjenigen Erzen und Mineralien gegeben, die nach erfolgtem Durchschlage des Stollens . . übter die Hängebank gestürzt werden. A. L. R. 2., 16. §. 418. Wenn etwas ausser der Gruben ist, so sagt man: Es ist über die Hengebanck. H. 207. b- Hängebanksteiger m. — s. Steiger. Hängekappe f. — jeder der beiden an dem oberen Rande eines Kübels ange- brachten kleinen eisernen Ringe, in denen derQuensel (s.d.) hängt: Richter 1., 424. Hangen , hängen tr. — . 1.) einhängen (s. d.) : H engen, Holtz oder sonst etwas in die Grube lassen. Soh. 2., 49. H. 207.b- Beim Hängen des Mittagsbrodes. Vorsohr. B. §. 15. Alle Materialien . . sind, wenn sie ohne Fördergefäss gehängt werden, . . einzuschnüren. §. 16. Soll Holz gehangen werden, ibid. — 2.) einbauen (s.d.): Man hänget gewaltige Pumpen- und Stangen-Künste . . und gewältiget damit die Tieff- sten der Erde. Melzer 522. Anm. Vergl. ab-, an-, aus-, einhängen. Hängeschacht m. — s. Schacht. Hängewerk n. — Hängezeug (s. d. 1.) : Wenokenbaoh 63. Hängezeug n. — 1.) auch Hängewerk : eine Vorrichtung um den Kompass an die Schnur anzuhängen: Beer 30. — 2.) eine Vorrichtung um schwere Gegen- stände in einen Schacht hinunter zu lassen (einzuhängen) : ö. 3., 40. ** Hängig o. — gehängig, flach (s. d.) : Da ein hängiger Gang zu einem, so seiger gericht, fallet. Agric. B. 79. 264 Harniach — Haftpel. Harnisch m., auch Gangharnisch, Rutschfläche, Spiegel, Gang- spiegel — eine an den Sanibändern, im Bestege (s. d.), zuweilen auch imlnnnern der Gangmasse sich vorfindende glatte oder gefurchte, wie poliert aussehende Gesteins- oder Erzfläche, wahrscheinlich durch Bewegungen des Nebengesteins oder der Gang- masse selbst entstanden: Föggerath 220. Gh 2., 74. Schöne Geschicke und andere reiche Bergk- Arten, die einen glatten Harnisch haben. Melzer 307. Klüfte, auf welchen sich kurze Harnische zeigen. Z. 11., B. 68. Erwähnenswerth sind die Rutsch- flächen und blanken Harnische* welche man im Knottensandstein findet und die um so auffallender sind , als das Gestein nur eine geringe Festigkeit besitzt und die erfolgten Ver- schiebungen offenbar nur sehr kurze Wege zurückgelegt haben können. 14., B. 167. * Hart a. — langsam : Dazu kommt noch, dass man mit den schwereren Stempeln und Kappen viel „härter" (langsamer) manipulirt, als mit den leichten Stolzen. Z. 4., B. 44. Haspel m., Mehrz. Haspel (Haspel: Delins §. 377.), auch Förder- haspel — 1.) eine bei der Schachtförderung zur Anwendung kommende, in der Regel nur durch Menschenkraft in Bewegung gesetzte Fördermaschine mit horizontal liegender Welle (Rundbaum) : Haspel ist, damit man Berg vnd Ertz herauss zeucht mit ein Seil. TTrsp. 64. Löhney8s9. Haspel, ein runder Baum, der an beyden Seiten die Bleuel-Eisen hat, daran die Haspel- Hörner befestiget sind, um welchen ein Seil gesc/dagen, und in Kabeln Berg und Ertz aus der Grube gezogen wird. Seh. 2., 47. H. 206. Der Haspel besteht aus zwey Haspeistätzen, die in den ersten Schachtkranz verbunden und an beyden Seiten mit Spreitzen befestigt werden. Die Haspeistätzen bekommen oben Einschnitte, worin Pfadeisen liegen und worauf der Rundbaum mit seinen zwey Haspelhörnern oder Kurbeln ruht. Um den Rundbaum ist das Haspelseil, womit Erze oder Berge in Kübeln /terauf gezogen werden, dergestalt umwunden, dass wenn ein Ende mit dem angefüllten Kabel /terauf geht, das andere mit dem leeren hinunter gelU. Je dicker der Rundbaum ist, desto gesc/uoinder wird zwar das Seil heraus gezogen , der Haspel aber ist um so schwerer umzutreiben, und so auch im Gegent/ieile. Delhis §. 411. Kanten Arch. f. Bergb. 7., 423. ff. Si aliquod vertilabrum alicui concedatur , quod in vulgari montanorum „Haspel" dicitur, . . excoletur. Kuttenb. BG. 3., 5. Feithner 354. [Würde em Schacht, darauff ein Haspel stünde, verliehen, der sol dcnselbigen bauen. Deuoer 3 5.*- J Da hub sich ein alter Häspler an : ,,So rührt noch heut kein Haspel nicht an. " Alter Bergreien. B. Köhler 69. Wo ein schacht ist, do ist auch ein ha spei vnd zween kübel daran. Münster 385. An einem schweren ha spei ein gantzen tag stehen, tmd vil vmbschlag vmb einen pfennmg thun müssen, vnd offt vom Haspel geruckt, vnd vom haspelhorn geschlagen werden, ist eine sawre narung. H. 145.*- Berghaspel: der gewöhnliche Haspel: Rnha 309. — Bremshaspel: die Bremse auf einem Bremsberge (s. d.) : Bremshaspel. Die jetzt nur selten noch gebräuchUc/ien hölzernen Bremsen bestehen aus einer horizontalen . . Welle, welche mit ihren eisernen Zapfen und Pfadeisen in zwei Stempeln ruht. Auf der Welle sitzen zwei hölzerne Seiltrommeln . . , dazwischen aber die Bremsscheibe, welche von dem doppelten mit Gewicht beschtverten Bremswerk tcmfasst wird. Z. 3., B. 186. Karsten Arch. f. Bergb. 7., 404. — Dampfhaspel: im e. S. ein durch eine Dampfmaschine betrie- bener Haspel ; im w. S. jede kleinere , schwächere Förderdampfmaschine : Berge- förderung beim Abteufen mittels Dampf haspeis. Auf mehreren Westphälischen Tief- baugruben bedient man sich zur Zutageförderung der beim Schachtabteufen fallenden Berge kleiner Dampfmaschinen, bei denen die Kolbenstange mittels eines Krummzapfens ohne weiteres Zwischengeschirr eine liegende Welle mit einem Schwungrade, die einem Haspel- rundbaume gleicht, treibt. Z. 2., A. 351. — ein-, zwei-, mehrmftnnischer Haspel: s. einmännisch. — Erdhaspel: Göpel: Sanders 1., 700.*- — Getriebe- Digitized by Google Haspelgerost — Haspelstütze. 265 haspel: Vorlegehaspel (s. d.) : Kanten Arch. f. Bergb. 7., 447. — Hörn haspel: Berghaspcl (e. d.) : Z. 2., B. 35. Baiha 309. — Kreuzhaspel: ein Haspel, bei welchem am Ende des Rundbaumes zwei Arme unter spitzem Winkel übers Kreuz durchgesteckt sind, mittels deren der Haspel getrieben wird. — Menschen- haspel : ein durch Menschenkraft in Bewegung gesetzter Haspel : Die Schacht fffrderung [auf den Braunkohlenbergwerken in der Provinz Sachsen] wird ent- weder mittelst des Menschen ha speis oder des Dampfhaspels oder der Dampf - maschine betrieben. Z. 8., B. 319. — Rad-, Schwungradhaspel: Haspel mit einem Schwungrade , welches ausserhalb der Haspelstützen an einer Verlängerung des Zapfens des Rundbaumes angebracht ist: Karsten Arch. f. Bergb. 7., 445. — Trethaspel: ein mittels eines Tretrades betriebener Haspel : Richter 2., 468. — Vorgele gehaspei : ein Haspel zum Fördern grösserer Lasten , bei welchem der Rundbaum nicht unmittelbar durch das Haspelhorn in Bewegung gesetzt wird, son- dern durch eine zweite Welle (das Vorgelege) , die mit einem Zahnrade versehen ist und mit diesem in ein anderes an dem Rundbaume angebrachtes Zahnrad eingreift: Z. 8., A. 188. Berggeist 12., 28.*- — Wasserhaspel: ein Haspel zur Ausförde- rung der Wasser : Bergm. Taschenb. 3., 190. einen Haspel setzen: denselben aufstellen; auch überhaupt fördern: Ein Bergmann , so er einen tiefen Gang entblfist , so hebt er einen Schacht an zu sencken , vnd setzet vber in einen Haspel vnd eine Kaw. Agric B. 75. Es mag keine Zeche mit Wasserziehen oder Berglauffen bawhafftig erhalten tverdm. . . Do aber einer einen Has- pel selzete, . . damit kam er seine Zeche bawhafftig erhalten. J. B. G. 2., 7. 1. Ursp. 222. Soh. 1., 9. 2.) ein Schacht, aus welchem mittels Haspels gefördert wird; Haspelschacht: Ist ein Abteufen oder Uebersichbrechen mit einer tiefem oder höhern Strecke gelöchert und •wird solches alsdann zur Fordernis* gebraucht, so verliert es diesen Namen und man nennet eins und das andere nach seiner verschiedenen Bestimmung, ob nähmlich die Förderniss mit Kübel und Seil herauf oder durch das Hinunterstürzen geschieht, entweder einen Ha spei oder einen Schutt oder eine Rolle. Deliüfl §.371. Haspelgerfist, Haspelgestell n. — das Gerast, Gestell, auf welchem der Rundbaum liegt (s. Haspel): Gh 3., 41. Haspel- Gestelle, wird zusammen der PffUbaum, Haspelstütze, Hengebanck genennet. Seh. 2., 47. H. 206. a Zweck des' Haspelgerüstes ist, dem Rundbaume eine beqtteme, sichere und feste Lage zu geben. Kanten Arch. f. Bergb. 7., 423. Haspelgeriere h. — s. Ge viere 3. Haspelhorn n. — im w. S, jede der zwei an den beiden Enden des Rund- baumes befindlichen , mit den Zapfen fest verbundenen Kurbeln , durch deren Drehung der Rundbaum um seine Axe bewegt und dadurch das um denselben ge- schlungene Seil auf- und abgewickelt wird ; im e. S. die Handhabe, der Griff an, diesen Kurbeln (Spille, 8. d.) : Haspel-Horn ist die Handhabe an dem Rundbaum, damit der Haspel gezogen wird. Seh. 2., 47. H. 206.*- Agric. B. 123. Karsten Arch. f. Bergb. 7., 426. Serlo 2., 66. Baiha 309. Haspelknecht m. — s. Knecht 1. Haspelmeister m. — Aufseher über die Haspelknechte : Richter 1., 442. Haspeln, haspeln tr. und intr. — den Haspel ziehen, mittels des Haspels fördern: Gral* Sternberg Urk. B. 221. Anm. 3. Das Fördern nach Aufwärts, das Haspeln. Sohemn. Jahrb. 14., 92. Haspelohr n., mundartl. (bei dem nassau'schen Dachschieferbergbau) — Haspelhorn (s. d.) : Wenokenbach 66. Haspelstütze/. — jede der beiden auf den Pfühlbäumen senkrecht stehen- den Pfosten, in denen sich der Rundbaum bewegt: Soh. 2., 48. E. 206. *• Die VMtb, Borgwörterbuch. 34 Digitized by LjOOQLC 266 Haapelzieher — Hauen. Haspelstützen bestehen aus einer . . Bohle, welche seiger steht und in einer söhUch liegenden Grundsohle eingelassen oder gewöhnlich 4 bis 5 Zoll tief eingezapft wird. Die Stellung der Stutzen zu sichern, werden zwei Streben angebracht, welche ebenfalls in der Grundsohle eingelassen sind und in der Stutze eingeblattet werden, so dass sie das Wanken verhindern. Karsten Arch. f. Bergb. 7 ., 423. Haspelzieher m. — Haspelknecht (s. d.) : M. 7.fc Achenbach 71. Haspler, Häspler m . — Haspelknecht (s . d . ) . M. 1 2 5 > v. Scheuchenstuel 125. Hau m. — Verhau, Abbau (s. d.) : Es fallen bei dem Erzhaue gewöhnlicher Massen nicht genugsam taube Berge ab um die ausgehauenen leeren Zechen gänzlich damit zu versetzen. Delius §. 339. HäUm., mundartl. (Bleierzbergbau bei Commern) — ein halbkugelförmiger, mit eisernen Ringen und Kopfnägeln beschlagener hölzerner Klotz mit schräg ein- gesetztem Stiele zum Ausschlagen der Bleierze aus den sie einhüllenden Sandmassen : Z. 14., B. 175. Haue/. — Keilhaue (s. d.) : 6h 1., 117. Z. 4., B. 77. Breithaue: eine Keilhaue, welche statt einer Spitze eine gegen den Helm (8. d.) rechtwinklig stehende entweder grade oder schwalbenschwanzförmig geformte Schneide hat: Serlo 1., 139. - Doppelhaue: Doppelkeilhaue: Z. 2., A. 348. — Kerbhaue: Keilhaue zum Kerben, Schlitzen (s. d.) : Karsten Arch. f. Bergb. 5., 283. Haueisen n. — Schrämhammer (s. d.) : GL l., 139. Hauen — I.) tr. ; 1.) mittels scharfen Gezähes losschlagen; gewinnen: , Ei die Hauersknaben sind hübsch und fein, sie hauen das Silber auss hartem stein. Sie hauen das Silber, das rote gold, wolt Got, dass sie mein eigen sein soltl Alter Bergreien. E. Köhler 52. Auff dem Kuttenberg hawt man das silber, in Ungarn das rote gold. Alter Bergreien. Döring 2., 93. Gemeiniglich da man sichs am wenigsten versihet, da hawet man am meisten ertz. M. 38 . b* Uff St. Georgen zu Schneebergk haben die Bergk- Leute so viel Silber einmahl in einem Quartal gehauen, dass uff einen Kux . . solche Silberkuchen aussgetheilet worden, welche eilff hundert Beinische Gülden gegolten. Melzer 361. Werden die Gewer cken . . begehren auff den Zwittern zu verdüngen, alsdann sollen die Geschwornen die Zwitter besichtigen und mit Fleiss behauen [s. d.] und da sie befinden, dass es alles zu hauen wtd nichts zu son- dern oder auszuhauen, mögen sie . . denen Häuern auff Gewinn und Verlust ver- dingen. Span BR. S. 56. Erz in die Berge hauen, auch unreinihauen: bei der Gewinnung die Erze nicht sorgfältig aussondern, sondern zum Theil mit unter das anhaltige Gestein (die Berge) werfen: Ein unansehnlichs Ertz, welches . . unkenntlich ist, auch von vielen unverständigen Berghäuern in Berg gehauen und geworffen wird. Inst. met. 79. Viel gut Erz hieben sie in die Berge und förderten Haufwerk zu Tage, aus dem sich nichts herauswaschen Hess. Jahrb. 1., 4ll.b- [Das Bergwerk kommt in Abnehmen] Wenn man die Erze nicht rein scheidet, . . oder hauet die Gänge unrein. Bösaler 92.b- — auf Hoffnung hauen: auf Hoffnung bauen (s. bauen I. 2.) ; auch auf dem Gestein arbeiten überhaupt (s. Gestein) : Ein Häuer, er mag auf Hoffnung oder Erzt hauen. Lempe 9., 194. — die Kosten hauen: nur so viel Erze, nutz- bare Mineralien gewinnen , dass grade die Kosten gedeckt werden können : Biohter 1., 542. — in den Sack hauen, auch sich festhauen: den Schräm (s. d. 1.) so führen, dass die beiden Schramflächen unter einem Winkel zusammenlaufen, wodurch das weitere Schrämen sehr erschwert bez. unmöglich wird: Z. 8., A. 175. Digitized by Google Hauer. 267 2.) einen freien Raum im Gestein herstellen; aushauen : Eine Bremsstube hauen. Z. 3., B. 186. Schräm, Schlitz (s. d.) hauen. Karaten Arch. f. Min. 6., 125. Man betrachtet den ersten Streb als Vorrichtungsstrecke und haut aus ihm rechts oder Unks Seitenstrebe hinein. Z. 1., B. 37. Das Feldort wurde fortgehauen. 8., A. 8t. das seigere Firstehauen, das Stöhlighauen : Bezeichnungen für ein- zelne Tagewerke (s. d. Anra.). II.) refl. ; hei der Arbeit durch ein abspringendes Gesteinsstück verletzt, ver- wundet werden : Wenn der Bergmann bei der Arbeit sich verwundet , z. B. es springt ihm eine kleine Wand in das Auge, so sagt er, er habe sich ins Auge gehauen. Biohter 1 . , 4 4 3 . sich in die Höhe hauen: über sich brechen (s. brechen) : Z. 8., B. 143. Anm. Vergl. ab-, (an-, auf-, aus-, be-, ent-, er-, press-, über-, unter-, verhauen. Hauer, Häuer m., auch Berghäuer — ein Bergarbeiter, welcher die Ar-V beiten auf dem Gestein verrichtet, d. i. die unterirdischen Grubenbaue herstellt und die Mineralien gewinnt, also der eigentliche Bergmann: Ha wer ist der das ertz oder berg hawet. Ursp. 67. Löhneyss 11. Ein Häuer ist ein Bergmann , welcher auf den Gesteine arbeitet, und mit Schlägel und Eisen die Gänge auszurichten, zu verschrammen und zu gewinnen suchet. Beyer Otia met. 2., 233. Von der Zeit an . . stieg ich allmählich bis zum Häuer, welches der eigentliche Bergmann ist, der die Arbeiten auf dem Gestein betreibt, nachdem ich anfänglich bei der Ausforderung der losgehauenen Stufen in Körben angestellt gewesen war. Novalis 1., 61. Wer da Stollen buwet, der . . zal den Stollen treyben stetelgch [stetiglich, fortwährend] mit dryen heuwern. Freib. BR. Klotzsoh 230, Harte Klaue [Knauer?], Felsenstein, wie sie sein, können wir zerspringen fein, durch das Fuboer, Schwefel und Feuer, dass es klingt, dass es springt: das thun die Häuer. Bergreien. E. Köhler 16. Althäuer: Vollhäuer (s. d.) : y. Hingenau 608. — Aufsichtshäuer, ein Häuer, welcher die Aufsicht über die anderen mit ihm zusammen arbeitenden Häuer führt: Z. 2., B. 42. — **Auswechselhäuer: ein Zimmerhäuer (s. d.), der das Auswechseln (s. d.) der Zimmerung besorgt: Berward 20. Kirchmaier 4. — Band- häuer: Häuer bei dem Salzbergbaue (s. Band) : Cr. 1., 2., 311.; 3., 13. — blinder Häuer: s. blind 6. — Bohrhäuer: a.) ein Häuer bei der Sprengarbeit (Bohren und Schiessen): Achenbaoh 94. Borhauwer. Rammelsb. BO. W. 1031.; b.) Bohrmeister (s. d. 2.) : Der Bohrhäuer sitzt unmittelbar über der Bohrröhre und leitet die Arbeit mittelst einer . . eisernen Handhabe (Krückel). Karsten Arch. f. Min. 6., 349. — Doppelhäuer: ein Häuer, der noch einmal so lange arbeitet, als ein gewöhnlicher Häuer ; aber auch Vollhäuer (s. d.) überhaupt: Doppel-Häuer, die nach itziger Zeit an statt 4 Stunden 6 bis 8 Stunden stehen müssen. H. 206.b* Ö..1. 224.; 3., 21. Karaten Arch. f. Bergb. 2.r 108. — **Einfachhäuer : ein Häuer , der nur die gewöhnliche Zeit hindurch arbeitet , nur die regelmässigen Schichten verfährt : Span BR*. S. 113. Lempe 9., 271. — +* Erbhäuer: Vollhäuer (s. d.) : Erbhäuer sind, die ihr Häuer- Werck gelernet und ausgelernet haben und ihnen der volle Häuerlohn durch die Geschwornen erkannt ist, und wird keiner zu einem Geding gelassen, der nicht ein Erb-Häuer ist. Seh. 2., 23. H. 206> Ein voller Häuer oder ein Erb-Häuer, oder xar f£oxfjv ein Häuer, welcher die Lehre ausgestanden und um das volle Häuer -Lohn auf den Gesteine arbeitet. Beyer Otia met. 2., 234. — Erz- häuer: Häuer bei dem Erzbergbaue: Delhis §. 364. — Fahrhäuer: ein Häuer, welcher in Bergwerken, in denen schlagende oder stickende Wetter vorhanden oder Digitized by VjJÜUy IC 268 Hauer. zu besorgen sind , vor dem Anfahren der Belegschaft die Baue in Bezug auf das Vorhandensein derartiger Wetter au untersuchen hat: Von den 3 Fahrhäuern . welchen die vorderste Ueberwachung der Sicherheit der Grübe und die erste Befahrung obliegt, kamen 2 mit der Meldung: ,, Alles in Ordnung1 ' zurück, Berggeist 13., 20. b- — Gang-, auch Gänghäuer: a.) ein Häuer, der auf Gängen arbeitet, die Gänge (s. d.) gewinnt: Soh. 2., 34. H. 206. b* Gäng-Häuer , so die Erze nachschlagen, was der Schuss geworfen, zersetzen und aushalten. Beyer Otia met. 2., 234. Gehit das ercz vor sich, so sal der Czendener und dg gewercken gang hauwere seczen. Freib. BR. Hotzsoh 261. Gäng-Häuer, Gängen-Häuer. Span BR. S. 1 13. ; b.) ein Unteraufseher auf einem Bergwerke , zwischen dem Doppelhäuer und Untersteiger stehend, welcher den Häuern die Arbeit anzuweisen, das Pulver zu vertheilen, das Aushalten der Erze zu beaufsichtigen hat u. s. w. : (J. 1., 430. ; 3., 52. — Ganz- häuer, auch ganzer Häuer: Vollhäuer (s. d.). — Gedinghäuer: ein im Gedinge arbeitender Häuer, welcher für eine in Accord übernommene Arbeit einen bestimm- ten, vorher vereinbarten Lohn erhält: H. 158.b- Endlich so hat man an einigen ent- legenen Orten wo die Steiger und Berg Beamten nicht offte fahren und nachstechen können, die Oerter und Strossen an gewisse Häuer tmd um gewisses Gedüng-Geld verdünget, und diese Hauer nennt man per pleonasnum Gedüng-Häuer. Beyer Otia met. 2., 234. Vergl. Anm. — Gesteinshäuer: ein Häuer, welcher auf dem Gesteine arbeitet (im Gegensatz zu Häuer bei der Gewinnung und Zimmerhäuer) : Gestein- und Zimmerhäuer. Bergm. Tasehenb. 2., 176. — Halbhäuer: ein Häuer, der zwi- schen dem Vollhäuer und dem Lehrhäuer steht: B.- u. H.-Z. 27., 277. b- — Halt- häuer : ein Gedinghäuer, welchem der Lohn nach dem Gehalt der von ihm gewon- nenen und abgelieferten Erze berechnet und bezahlt wird: (J. 1., 2.; 3., 41. — Herrenhäuer: Lohnhäuer (s.d.): Sperges319. — Junghäuer: Lehrhäuer (s. d.): y. Eingenau 609. — Kerbhäuer: Schlitzhäuer (s. d.) : Karsten Arch. f. Bergb. 10., 247. — Kleinhäuer (mundartl., Wieliczka) : ein Häuer, welcher nur die leichteren Salzlagen zur Gewinnung des kleinen Salzes, der sogenannten Minutien, nachhaut : v. Soheuchenstuel 148. — Kohlen häuer : Häuer beim Kohlenbergbau : Z. 5.« B. 119.; 12., B. 304. — Lehnhäuer, auch Lehnschafter : a.) ein Häuer, welcher von einer Gewerkschaft deren Grube oder einen Theil des Gruben- feldes auf eine bestimmte Zeit und gegen einen vereinbarten Antheil am Gewinn zum Bau überlassen erhalten hat: Sunt coloni . . deinceps, qui vulgariter ,, Lehn- hewerli dicuntwr , ad quos lucrutn et dampnum iüarum argenti fodinarum, quas exco- lunt, principäUter dinoscitur pertinere. Kuttenb. BO. 1., 2. Peithner 293. [Darnach seyn die Lehnheur, welche die Gruben und Lehnschafften auf Gewinn und Verlust zu bauen, von den Hauptgewercken annehmen. Deucer l.Ä*7 Freib. BR. Klotwch 246. Schemn. BR. W. 167. H. 206. b*; b.) ein Häuer, welcher als Lohn einen bestimm- ten Theil der von ihm gewonnenen Erze erhält: €h 3., 50. — Lehr häuer, ein noch nicht ausgelernter Häuer, der deshalb auch nicht das Lohn und die Rechte des Voll- häuers hat: Lehrhäuer , die das Häuerwerk noch lernen, und noch nicht ausgelemet haben und wird diesen Häuern kein völlig Häuer lohn verschrieben. Soh. 2. , 62. H. 206. b- Die Lehr-Häuer [mögen] mit vor Ort gebrauchet werden. Churs. St. O. 7. Br. 441. Die Lehr häuer müssen den älteren und erfahrenen Häuern, mit denen sie vor einer Arbeit angelegt sind, . . unbedingte Folge leisten : Aohenbaoh 79. 196. GL 3., 51. — Lohn häuer, auch Herren häuer, Herrenarbeiter: ein für bestimmten Lohn (Schichtlohn) arbeitender Häuer : Es sollen auch alle Steiger alle Häuer, es seyn Ge- ding- oder Lohn-Häuer . . wöchentlich einen jeglichen . . sonderlich und wie viel er zu Lohn hat, schreiben. Span BR. S. 116. ö. 1., 2. — Oberhäuer: Untersteiger (8. Steiger) : Lori 639."- Die Ob er hauer führen abwechselnd einer auf jeder Schicht die direkte Aufsicht über Haufwerksgewinnung und Förderung , sowie Grubenausbau. Z. 13., B. 249. — Orthäuer: ein Häuer, der vor Ort (s. d.) arbeitet, das Ort Digitized by Google Hauer. 269 weiter treibt: H. 206. b- €h 3., 35. — Probehäuer: ein Häuer, der während einer bestimmten Zeit allein vor denselben Betriebspunkt angelegt wird um durch seine Leistungen (Probehauen) die Leistungsfähigkeit anderer Arbeiter bei der in Rede stehenden Arbeit zu ermitteln und demgemass das Gedinge für diese Arbeit abzu- schließen: Z. 3., B. 195. Vergl. Gedinge regulieren v. Gedinge 2. — Schicht- häuer: Lohnhäuer (s. d.): Ein jeder Schichthäuer , so er seinen Wochenlohn erar- beiten will, so soll er 6 Schichten arbeiten. Kremn. Erl. 14., 3. W.256. — Schlägel- häuer: ein mit Schlägel und Eisen arbeitender Häuer : ö. 1., 238. — Schlitz- häuer, auch Kerbhäuer: ein Häuer, welcher schlitzt (s. schlitzen) : Auf der Grube H. unterschrämt ein Häuer in der Schicht den Strebstoss auf 2 Meter und gewinnt dabei bis 15 Tonnen Kohlen; derselbe verrichtet jedoch nicht alle Häuerarbeiten, sondern es sind auf 50 Schramhäuer noch 10 besondere Schlitzhäuer und 22 Streckennachreisser beschäftigt. Karsten Arch. f. Min. 6., 87. — Schopf häuer: ein Häuer bei dem süddeutschen Salzbergbaue, welcher die Schöpfe (s. Schopf) nachzuhauen, überhaupt die Nacharbeiten bei den verschiedenen Betrieben auszuführen hat : Z« 2., B. 41. — Schräm-, Schrämhäuer: ein Häuer, welcher schrämt (s.d.): Sehr am- Häuer, der solchen Raum [zwischen dem Gestein und Erz, den Schräm] machet, und nur das Gestein weghauet, die Gänge aber stehen lasset. Seh. 2., 85. Schräm-Häuer sind, die zum Schrämen gebrauchet werden, und wollen die Gäng-Häuer mehr als diese seyn. H. 206. b- Bößsler 59. ft- Die Schramhäuer hauen den Schräm auf eine bestimmte Tiefe, hauen in den vorgeschriebenen Entfernungen die Schlitze auf dieselbe Tiefe und verbolzen die unterschrämten Kohlenbänke. Karsten Arch. f. Min. 6., 125. — Spitzhäuer: a.) ein zwischen dem Lehr- und dem Vollhäuer stehender Häuer: Wenckenbaoh 100.; b.) Lehrhäuer: Spitzhäuer wird nach Jahr und Tag der muntre brave Jung [Junge, 8. d.]. Liederkranz 119. Spreng häuer: Bohrhäuer (s. d. a.) : Z. 4., B. 42. — Stollenhäuer: ein beim Stollenbetriebe angelegter Häuer: Der Stollnhäwer in der Wasserseige arbeitent. J. B. G. 2., 98. 3. Ursp. 261. ßpan BR. S. 194. Bergm. Taschenb. 2., 142. — Streckenhäuer: ein beim Streckenbetriebe beschäftigter Häuer: (J. 1., 2. Karaten Arch. f. Min. 6., 97. — Streb häuer: ein beim Strebbau beschäftigter Häuer: Z. t., B. 41. 54. — Strossenhäuer : ein Häuer, welcher die 8trossen nachreist: Soh. 2., 94. H. 388> Voigt 98. — Vollhäuer: ein ausgelernter, im Genüsse des vollen Lohnes stehender Häuer : Die Lehrhäuer . . Sie- werden je nach ihrer Anstellig- keit und dem Bedürfniss in 2 bis 3 Jahren zu Vollhäuern befördert. Z. 1., B. 23.; 2., A. 27. — Zimmerhäuer, auch Zimmerling: ein Häuer, welcher die in den Grubenbauen erforderlichen Zimmerungsarbeiten ausführt: Achenbaoh65. Ood. 147. einen Häuer aufstellen: einen Bergarbeiter zum Häuer erklären: Bergm. Wörterb. 250. a* — das Gestein erbeisst den Häuer, legt dem Häuer zu: s. Gestein. — einen Häuer erstechen: s. erstechen. — einem Häuer nach- stechen: s. nachstechen. Anm. Häuer von hauen, weil die Arbeit, welche dieser Klasse von Bergleuten obliegt, vorzugsweise in einer Lostrennung mittels spitzen und scharfen Gezähes, einem Abhauen, besteht. So wird das Wort auch bereits erklärt von Mathesius 13.a.: Bergkhewer vom hawen vnd graben. — Beyer Otia met. 2., 234. leitet das Wort her von: häuern [richtig: heuern] oder etwas miethen; In Nieder - Sachsen nennet man auch noch einen Häuer einen Mann, den man dünget , oder einen Tagelöhner, dahero heisset ein Häuer ein Berymann, den man gehäuert oder der Arbeit gedilnget not. Dieser Herleitung steht indess, abgesehen auch von dem höchst Gesuchten und Gekünstelten derselben entgegen einmal, dass neben Häuer von jeher sich auch die Form Hauer findet, und das andere Mal, dass gerade in älterer, aber auch noch in neuerer Zeit, viele Bergleute als Mitbesitzer der Gruben, die jetzigen Eigenlöhner, fär ihre Arbeit nicht besonders bezahlt tmtrden, aber dessenungeachtet Häuer waren und hiessen. Gätzschmann 1., 2. Anm. — Ebenso gekünstelt wie die von Beyer gegebene Ableitung ist die Schreibweise und Ab- Digitized by Google 270 Häuerarbeit - Hauptstollen. leitung des Wortes Leh rhäuer von Hach m eiste r (bei »Schläger 157.) als Leerhäuer, wer in das Leere haut, wer nichts loshaut, nichts beschickt, nichts zu Stande bringt. Veraltete Formen sind: Ho wer: Ist daz ein bereitere wirdit . . , dtiz man . . hawet [haut] mit howeren. Freiberger Stadtrecht bei Grimm (Hildebrand) 5., 310. v.Kaue: — Heuger: Kein heu g er oder arbaitter sol ohn erleubnus zween schichtlöhnen nehmen. Homb. BO. 25. Brassert 316. ; — Hey er: Albinus71. Häuerarbeit/. — die Gesammtheit der Gesteins- und Gewinnungsarbeiten, also aller derjenigen Arbeiten , welche zum Zwecke der Ausrichtung , Vorrichtung und des Abbaues erforderlich sind: Unter Hauerarbeiten oder Häuerarbeiten versteht man alle zur Herstellung der unterirdischen Baue und behufs Gewinnung der Fossilien überhaupt notwendigen Handarbeiten . Lottner 342. Die Häuerarbeit in den Abbauen besteht m der Gewinnung des Erzhaufwerks und Förderung desselben bis zu den Rollen, in dem Aufbrechen und Verzimmern dieser, sowie in dem festen Versetzen der abgebauten Strecken , beziehungsweise auch Nachführung und Verzimmerung der Förder- strecke bis zur RoUe. Z. 13., B. 245. Häuergedinge n. — s. Gedinge. HäuerglOCke/. — Schichtglocke (s. d.) : Da klinget die Bergk- und Häuer- glocke schön und helle, wird auch . . [zu] allen Früh- Mittags- und Nacht-Schichten . . gelautet und angezogen. Melzer 107. Häuerprobe/. — Häuergedinge (s. Gedinge) : Z. 4., B. 106. Häuersteig m., auch Bergsteig, Berg-, Zechen weg — ein Weg, welcher vorzugsweise von Bergleuten betreten wird, wenn sie nach oder von der Grube gehen : Den Bergwerksbesitzern . . wird die Fürsorge zur Pflicht gemacht, dass die Grundeigenthümer möglichst wenig durch Häuersteige belästigt werden. S. Ausf. Verord. A. §. 157. Haldensturz und Häuerstege wegen Genuss des Erbkuxes dulden. Köhler 333 * Anm. Haufwerk n., auch Hauwerk, Berg-, Grubenge fälle — durch berg- männischen Betrieb losgetrennte Mineralmassen, namentlich bei dem Erzbergbaue : Von dem gesamten Hanf f wer ck Proben nehmen. Soh. I., 54. Die zur Wäsche gehen- den Haufwerke. Z. 1., B. 52. Das sämmtUche gewonnene Häuf werk wurde . . zu Tage gefördert. 14., B. 177. Hier [vor dem Aufbereitungsgebäude] wird das Hauf- werk in Wände und Grubenklein gelrennt. 13., B. 251. Arme, reiche, reichhaltige Haufwerke. 1., B. 53. 54. Erzhaltiges Häuf werk. 13., A. 196. Erzhaufwerk. 13., B. 251. Blendehaufwerk. 239. Steinsalzhaufwerk. 8.. A. 172. Haugeld n. — Häuergedinggeld (s. Gedinggeld): Jahrb. 2., 155> Z. 9., B. 189. Hauptbefahrung/. — s. Befahrung. **HauptfluSSm. — Erbfluss (s. d.) : Sohomburg 254. Hauptgang m. — s. Gang. Hauptholz n. — 1.) im w. S. dasjenige Holzwerk bei der Verzimmerung eines Baues, welches unmittelbar den Druck aufnimmt (vergl. Ausfüllungsholz) : Serlo 1., 338. — 2.) Kappe (s. d. 3. und Haidholz) . G. 3., 45. v. Kappe. Hauptstollen m. — 1.) Erbstollen (s. d.), insbesondere ein solcher, welcher einer grossen Anzahl von Gruben Wasser- und Wetterlösung (s. d.) verschafft : Haupt- Stollen ist. der vielen Zechen zu Hälfe kommet, und seine Erbteuffe ins Gehürge oder unter anderen Stollen einbringt. Soh. 2., 48. H. 375.»- Mittel schaffen , dass Haupt- Stollen als das Hertze des Bergwercks getrieben werden. Soh. I., 16. Span BR. S. 116. Anlegung dreyer Haupt- oder Erbstollen. Hüttenb. BO. 21. W. 97. v. Carnall 73. — 2.) der .Stollen selbst im Gegensatze zu den Flügelörtern (s. Ort) : Digitized by Google Haupttiefcte — Helm. 271 Kanten §.171. In der Regel müssen alle Hauptstollen sohlig beirieben werden. . . Die Erlaubniss sw Gesprengen soll . . nur auf Flügelörter gegeben werden. A. L. £. 2., 16. §§. 223. 225. Haupttiefste w. — Tiefste (8. d. 2.) : Das Haupttiefste der Grube ist das Gesenk des Kunstschachtes, WS Lac/iter unter der GesUXngestrecke. Karsten Arch. f. Bergb. 4., 270. Die Wasser werden im Kohlengebirge grösstentheils von den tiefsten Sohlen gehoben, indem man die FUltze gänzlich verhauet und daher die Wasser nicht füglich auf oberen Sohlen gehalten werden hinnen, sondern dem Haupttiefsten zufallen. 10., 216. Haupttrumm m. — s. Tmmm 1 . Häuvel m.. auch Hövel, Hü fiel, mundartl. (Bleierzbergbau bei Commern) — die nach Ausschlagen, Aushalten (s. d.) der Bleierze zurückbleibenden unhal- tigen, tauben Massen: Z. 14., B. 173. Hau werk n. — Haufwerk (s. d.) : v. Scheuohenstuel 126. saures Hau werk : bei dem süddeutschen Salzbergbau die bei dem Gruben- betriebe abfallenden salzhaltigen Stücke: ▼. Soheuohenstuel 126. Heilig a. — heiliger Kux: Kirchenkux (s. Kux). Heim bauen intr. — Wenn ein Fürbau [s.d.] sein Grubenmass überschritten hat ttnd der berechtigte Massenbesitzer mit einem sqlchen Fürbau durchschlägig wurde, so musste der Ftlrbau Treibende nach der alten Bergordnung verhalten toerden, in sein gebührendes Grubenmass xoieder zurückzubauen, was man heimbauen nannte. ▼. Scheuch enstuel 126. Heimfall m. — das in's Freie Fallen eines Bergwerkseigenthumes (s. Freies) : ▼. Soheuchenstuel 126. Heimsagen tr., auch lossagen — ein Bergwerkseigenthum : auf dasselbe Verzicht leisten , es aufgeben und der Bergbehörde eine hierauf bezügliche Erklä- rung abgeben: Oestr. Bö. §. 167. Heinz m., auch Heinzenkunst — eine Wasserhebemaschine des älteren Bergbaues: Heintz ein Rfihrenwerck , darinnen ein eisern Seyl mit Taschen gehet, das Wasser damit aus der Grube zu heben. Seh. 2., 48. H. 2(J7> H. BO. 46. Br. 259. Im [Jahre] 1522 hat man den ersten Heintzen gehenckt [aufgestellt]. Albinus 76. Weiht nun die heintzen grosser vnkost halber abgehen. M. 145.b* Anm. Heinz eigentlich Abkürzung des Namens Heinrich; in der obigen Bedeutung wol von einem veralteten Zeitworte: heinzen, heunzen = ziehen. Vergl. Frisch 1., 438. b. Heyse 1., 689. Sanders 1., 730.b. **Helb n. — Helm (s. d.) : Ein Stuf eisen . . hat in der Mitte ein viereckiges Loch, darein das Helb gesteckt ist. Ettenh. Bergb. Schemn. Jahrb. 14., 130. Helfgeylere n. — s. Geviere. Helfetempel m. — s. Stempel. Helm m. und n. — der Stiel an einem bergmännischen Gezäh wie Eisen, Fäustel, Keilhaue, Kratze u. s. w. : Helme heissen die Stiele zu den Gezähen. Mine- rophiluß 333. Das Eisen kommt in zwei verschiedenen Arten vor, das Eisen o/me Helm; das Eisen mit Helm. G. 1., 219. Eisenhelm. Bergm. Wörterb. 148> Fäustel- helm. 167.a- Das Fäustelhelm wird aus Eic/ien-, Buchen-, Eschen-, Fichten- oder anderem Hohe verfertigt. G. 1., 217. Jahrb. 1., 4ll.b- Doch dass das Keilhawen Helm seine gebührliche lenge habe. J. B. G. 2., 98. 3. Urap. 261. Keilhauen- Hehi. Span BR. S. 294. Der Kratzyn [Kratze] helen. Freib. BR. Eotwoh 228. Anm. Helm, althochdeutsch halp, mittelhochdeutsch halm, verwandt mit halten. San- de ry 1., 739.C Heyse i., 694. — Der Ausdruck gehört übrigens nicht ausschliesslich dem Berg- bau an; auch iiichtbergniännisch werden die Stiele an Aexten , Hämmern, Keilhauen bisweilen „Helme" genannt. Digitized by Google 272 Herd — Herrenarbeit. Helmen tr. — mit einem Helme (s. d.) verseben: Eisen, ringe keimte wie gehelmte. (J. 1., 222. Die Fuhrung der gewöhnlichen lang geheim t en Keilhauen. 175. Herd m. — Göpelberd (s. d.) : H. 189> v. Göpel. Hereinbrechen — I.) intr. ; einbrechen (8. d. 1.): In dem Oegenorle fand man die Zimmerung schadhaft und die Firste auf mehreren Stellen hereingebrochen. Bergm. Taschenb. 2., 121. Das hereinbrechende Gebirge. Z. 8., B. 141. Her- einbrechen des Hangenden. 12., B. 305. Die Kohle hat viele Ablösungen, so dass zur Gewinnung niemals Pulver gebraucht wird, indem die grossen Stücke leicht hereinbre- chen. Karaten Arch. f. Min. 6., 91. II.) tr. ; hereinschlagen , hereintreiben (s. d.) : Die Unterbänke [werden] mit Keilen oder Hebeken hereingebrochen. Z. 3., B. 173. Hereingehen intr. — herabstürzen-: Unter dem, mit hereingehenden Kübeln und Bergen drohenden Förderschachte hinzufa/iren. Bericht v. Bergb. §. 352. Hereinkeilen tr. — hereintreiben (s. d.) : Die verschrämten Kohlenbänke . . hereinkeilen. Z. 3., B. 173. Hereinreissen lr. — hereinschlagen (s. d.) : Das angebaute Oberkofd wird später hereingerissen. Z. 3., B. 173. Hereinschiessen tr. — eine anzugreifende Gesteinsmasse — nach vorheriger Freilegung derselben auf mindestens einer Seite durch Herstellung eines Einbruchs oder Schrams — mittels Bohrens und Schiessens lossprengen : Werden die Gänge . . mächtiger, lasset er dieselben . . verschrämen und hernach herein schiessen. Kirch- maier 50. Die Gewinnungsarbeit beginnt mit der Führung eines . . Schrames . . und endigt mit dem Hereinschiessen der verschrämten Masse. Z. 3., B. 37. Hereinschlagen tr. — hereintreiben (s. d.) : Den Schräm fUhrtt man auf der Sohle im Kohl und schlägt demnächst die oberen Bänke theils mit Keilen, theils durch Schiessen herein. Bergm. Taschenb. 3., 130. Hereintreibearbeit/. — diejenige Abtheilung der Gewinnungsarbeiten, bei welcher die Lostrennung der zu gewinnenden Mineralien in grösseren zusammen- hängenden Stücken und Massen erfolgt und zwar mittels Eintreibens von Keilen (vergl. auch hereintreiben) : ö. 1., 267. Anwendbar ist die Hereintreibearbeit überhaupt da, wo der Zustand der anzugreifenden Massen entweder von Natur oder durch vorhergegangene Vorbereitungsarbeilen eine derartige Gewinnung im Ganzen gestattet, so- nach 1) bei einem angemessenen Grade der Zerklüftung sowohl der Anzahl als der Lage und Offenheit der Klüfte nach ; 2) bei verschrämten Massen, ibid. Hereintreiben tr., auch hereinschlagen — die zu gewinnenden Massen in grösseren Stücken loslösen, lossprengen und zwar im e. S. nur mittels Eintreibens von Keilen, im w. S. aber auch mittels Keilhauenarbeit bez. durch Bohren und Schiessen: Das Her eintreiben ist anwendbar bei gebrächem , besonders von Klüften durchzogenem Gestein, welches grössere, oft ziemlich grosse Stücke auf einmal zu gewinnen gestattet, ö. 1., 234. Bei dem Streckenbetriebe werden auf 100 Tonnen Kohlen beinahe 2 Pfund Pulver verbraucht; bei dem Pfeilerbau dagegen werden die Bänke nur her ein- getrieben und nicht geschossen. Karsten Arch. f. Min. 6., 89. Die unteren Kohlen- bänke werden mittels Schiessarbeit hereingetrieben. Bergm. Taschenb. 3., 133. * Hermachen tr. — aufhauen : Diejenigen, welche den Laist [ausgelaugten Salz- thon] hermachen, bedienen sich dazu der Haue und des Bergtroges. Z. 4., B. 77. Herrenarbeit /. — Schichtarbeit (s. d.) : Geding oder Herren arbeyt. Churtr. BO.J3., S. Br. 163. Ettenh. Bergb. Schemn. Jahrb. 14., 146. Digitized by Google Herrena/beiter — Höfflich. 273 H6IT61iarb6iter m. — Lohnhauer (s. Häuor) : Alle Arbeiter, . . so bei einer Grube gebraucht werden, ausser den Lehenhfluern auf den Lehenschaften , seyn Herren- ar better, und werden ihre Löhne auf Herrenarbeit geraitet und bezahlt, es sei/ mit Getreide, Schmalz, Tuch oder barem Geld. Ettenh. Bergb Sohemn. Jahrbuch 14., 146. Herrenarbeiter werden genannt, die sich von den Geteerken gegen einen gewissen Wochenlohn zur Arbeit dingen lassen, Sperges 271. Heäpen tr. — mit Haspen befestigen: Soh. 2, 49. H. 209. b- Anm. Vergl. anhespen. Hetholz n. — Kappe (s. d. und Haidholz) : Wenckenbaoh 64. Hieb m. — Stollenhieb (s. d.) : Gerechtigkeit des Hiebs, H. 374> * Hiebffthrang /. — die Gesammtheit der behufs Herstellung der unterirdi- schen Baue erforderlichen Handarbeiten : v. Scheuohenstuel 127. Hilfsbau m. — s. Hülfsbau. Himmel m. , auch Werkshimmel — die obere Begrenzungsfläche (Firste) eines Sinkwerks (s. d.) : Himmel, der oberste Theil der Sinkwerke, welchen man sonst den Fürst nennet Lori 64l.b- Ist das Wasser bis an den Himmel gebracht, dann be- ginnt die Verätzung desselben. Z. 4., B. 57. In dem Maasse, rix welchem der Himmel verschont wird, erweitern sich die Ulmen, ibid. Ueberhimmel: eine so grosse Wassermenge in einem Sink werke, dass sie tief in die Firste eindringt, über dem Himmel steht: Zu wenig Wasser, welches die Firste nicht erreicht, wirkt nur auf die Ulmen. . . Zuviel Wasser (Ueberhimmel) dringt zu tief in die Firste ein. bewirkt keine vollkommene Auflösung des Salzgehaltes, son- dern ein Ablösen und Abweichen der ganzen Firstendecke, die dann auf die Sohle des Sink- werkes fällt. Hartmann 3., 87. Himmelnagel m. — eine mit Fuss, Zoll und Linien bezeichnete Latte, welche durch den Himmel eines Sinkwerks in das letztere eingehängt wird, um das Fortschreiten der Auslaugung des salzhaltigen Thons genau beobachten zu können: v. Scheuohenstuel 128. Z. 2., B. 21. * Hinterleger m. — eines der Brettstacke, mittels deren bei der Thürstock- zimmerung der zwischen den Thürstöcken an der Firste und an den Stössen offen bleibende Raum verwahrt wird: Z. 4., B. 14. Hinwegtbun tr. — wegthun (s. d.) : Hinweggethan werden die Schusse mit gefüllten Strohhalmen und Schwefehnftnnchen. Z. I., B. 42. Hitze/. — insbesondere bei der Bohrarbeit (s. d. 1.) : eine in der Regel kür- zere Zeitdauer , während welcher der Arbeiter die auszuführende Arbeit ununter- brochen und mit grossem Eifer betreibt: In einer Hitze wurden mit 275 Schlägen 15 Zoll erbohrt, worauf abwechselnd Hitzen folgten, in welchen 5, 6, 4, 7 und 3 Zoll gebohrt wurden. Z. i.? B. 81. Jede Hitze von J5 Minuten Dauer. 80. Hochhflbig a. — s. hübig. H5chstfe8t a. — vom Gestein: der Trennung durch scharfes Oezäh gänzlich widerstehend : Höchstfest . als der höchste und äusserste Grad der Festigkeit, ist der- jenige, welcher die Trennung durch scharfes Gezäh so gut als ganz verweigert , schon dem Angriffe desselben den grössten Widerstand entgegensetzt. Gh 1., 13. Hockenträger m. — blinder Gewerk (s. blind) : Freiesleben 248. Höfflich a., auch artig, freundlich, gestaltig — von Hoffnung erre- gender Beschaffenheit , hoffnungsvoll; Erze, nutzbare Mineralien versprechend: Höfflich ist der Berg-Leute gemeineste Antwort auff die Frage: Wie steht es? Da sie denn antworten: Höfflich oder alle höfflich. Anzuzeigen, dass sie immer hoffen gute Ertze zu erbrechen. H. 210. »• Höfliches und mildes Gebirge. Sperges 319. Veith, Bergwftrterbnch. 35 Digitized by LjOOQLC 274 Höflichkeit — Höhle. Ei 11.* Vom Schachte atts ist der Gang . . in Untersuchung genommen, diese aber auf- gegeben worden, weil der sonst höfliche Gang sich nicht mit Erzen einrichten wölke. Jahrb. 2., 26.b- Dieser Gang, welcher sich recht höfflich zeigte und stellenweise bis 2 Zoll derbe Bleierze führte, ist nur bis 10 Ltr. gegen Süden verfolgt worden, weil er sich hier verundelte. Berggeist 1 2 . , 4 5 1 . c- Ich fand nur geringe Erzspuren vor einigen Oertern in einer Grube, in der ich früher die höflichsten Anbrüche von Bleierzen sah. Karsten Arch. f. Bergb. 18., 15. Bei P. Zeche, deren Anbrüche sich sehr höflich gestalten. Z. 8., A. 98. In fündig machung hoff liehe r netter Züge . . Fleiss anwenden. Seh. 1., 21. Gantz höfliche Berghcerck. Churtr. BO. Bing. Br. 97. Höfliche gebew [Gebäude]. M. 36.a- Kein bauwürdiges oder höfliches Orth liegen lassen. Span BR. S. 199. Desgleichen ists hoff lieh zu bawen} da sich der flache Gang scharweis . . atiff den stehenden Gang fügt. Urap. 54. Die Schichtmeister [haben] keine Zubuss angelegt, biss es eine grosse Stimme angelauffen, nachmals sie auff einmal das Geld haben wollen, damit sie die Gewer cken von ihren Hoff liehen Gebäwden vnd Theilen [Kuxen, von denen bald Ausbeute zu erwarten stand] getrieben vnd solche an sich gebracht. Span B. U. pag. 32. Span BR. S. 222. allhöfflich: Alles höfflich, überall höfflich: Dieses Symboütm alle hoff lieh ist bey Bergkleuten und in Bergk-Stüdten so gemein, dass so man einen fraget, wie es stehe ? er gleich antwortet und saget: allehöfflich! so gar, dass andere, die keine Bergldeute sind, einem andern dardurch ihr Wohlseyn versichern und dieses gleich- als mit einem Sprüchworte behaupten: ,, Allehöfflich, sprechen die Bergkleute(i. Meiser 643. Allhöflich muss das Leben uns Knappen stets umschweben. Qrubenklänge 88. Anm. Höfflich aus höfflich, hoffentlich von hoffen, Hoffnung; unrichtig daher die Schreibart höflich. In der angegebenen Weise wird das Wort auch von Herttwig und schon vor diesem von Berward und Melzer abgeleitet: Damit hoff liehe {da zu feinen Ertzeu gute Hoffnung tnan hat) und bauwürdige Zechen nicht ungebauet liegen bleiben. Berward 43. JVelches Lemma [allehöfflich] aber nicht herkommet von der Höfflichkeit, die sonsten einem Bergkmanne oder Beryk - Städter auch nicht wenig rekommendiret, . . Sofiaern es kommet her von der fürtrefflichen Tugend der Hoffnung, und heisset dahero so viel ah allhöfflich. Melzer 643. — Neben höfflich finden sich auch verhofflich, hoffentlich, hoffnungs- würdig und als Gegensatz hierzu hoffnungslos: Alle Schar gäng, . . so da fallen aus der Mitternacht, die veradeln den Hauptgang, hierumb ist gar verhofflich darauffzu bawen vnd zu sencken. Ursprung 54. Da der Schärfer einm Gang oder hoff ent lieh Beragesehick antrifi. Schwarzburger Bergordn. v. 1590. Art.« 1. Wagner 1403. Hoff nun g s würdige Ge- steinarten. Delius §. 120. Man will den Quer schlau . . erlangen in der Erwartung, dass das bisherige h offn ungslose Gestein sich verändern wird. Karsten Arch . f. Bergb. 4. , 30 1 . Hofllichkeit /. — vergl. höfflich : Oft zerschlägt er [der Gang] sich vor dem Bergmann in tausend Trümmern : aber der Geduldige lässt sich nicht schrecken, er verfolgt ruhig seinen Weg, und sieht seinen Eifer belohnt, indem er ihn bald wieder in neuer Mäch- tigkeit und Höflichkeit ausrichtet. Novalis 1., 65. Diese Untersuchung [eines Kupfer- schief er flOtzes] wurde wegen Hoff lieh k ei t der Mittel noch fortgesetzt , obgleich die anfänglich sehr edlen Anbrüche sich wesentlich verringert haben. Z. 13., B. 198. Hoffnimgsbau m. — 1 .) ein Grubenbau, welcher in der Hoffnung getrieben wird nutzbare Mineralien aufzufinden : Gr. 3., 42. Zech, wo kein weiteres Hoff nun gs- gebäu mehr zu führen., Hüttenb. BO. 2. W. 85. Wo der Auf schluss und Hoffnungs- bau mit dem Abbaue nicht gleichen Schritt hält. Schemn. Jahrb. 14., 91. — 2.) ein Bau, mittels dessen nutzbare Mineralien schon gewonnen werden, aber noch nicht in solcher Menge, dass die Kosten gedeckt sind: Qk 3., 42. Höflich a. — s. höfflich. ♦Hofstatt/. — Hornstatt (s. d.) : Lori 64ü> Z. 2., B. 11. ** Höhle, Hole, HÖH©/. — ein Kasten von bestimmten Dimensionen, in wel- chem das Erz auf die Hütten geschafft wurde: Seh. 2., 50. H. 210> Die Höhle Digitized by Google Holm — Hornstatt. . 275 oder der Pocherzkasten, lang 132' , breit 2 enthält 67500 'Kubihzoll [sächsisches Maass]. Kanten Arch. f. Min. 5., 252. Anm. Hole, richtig Höhle von höhlen, aushöhlen, weil diese Behältnisse anfänglich ähnlich den Trögen aus ganzen Baumstämmen gehauen, ausgehöhlt wurden. — Dem deutschen Höhle nachgebildet ist das böhmische „hyle". Vergl. Graf Sternberg ürk. B. 219. Anm. Holde/. — s. Halde, Anm. 1. **Holm m. — ein über zwei oder mehrere mehr oder weniger senkrecht stehende Hölzer hin weggelegtes, sie verbindendes Querholz: Seh. 2., 16. H. 90.*- Holz n. — volles, vollständiges Holz: vollständige Zimmerung : Sämtnt- Uche Oerter werden in vollständiges Holz gesetzt, indem auf jedes Y2 Ltr. ein Thür- stockpaar kommt, und Firste und Stösse fast ganz mit Pfählen verzogen werden. Z. &., B. 148. Ist die Kohle nicht mächtiger, als die Streckenhöhe beträgt, so ändert sich der Abbau insofern, als . . man das Bruchort mit vollem Holze bis an den alten Mann durchtreibt. 145. Holzkux m. — s. Kux. Holzpaar n. — Thürstockpaar (s. d.) : Z. 8., B. 140. 141. ** HorchhäuSChen n. — eine kleine Hütte, in welcher gegen Ende der Schicht ein Bergjunge auf das Schlagen der Uhr Achtgab : In dem Horch-Häusel Achtung auf die Uhr oder Anleut-Glöcklein geben , wenn man Schicht machen solle. Kirchmaier 49. Horizont m. — 1 .) Etage, Sohle (s. d.) : Lagerstätten in tieferen Horizonten. Oestr. Bö. §. 90. Das Flötz wird von oben nach abwärts efagenmässig verhaut. Ist der Abbau im Horizonte 7. nahezu beendet, so beginnt der Abbau im tieferen Horizonte II. und zugleich auch Aufschlussbau im Horizonte III. Schemn. Jahrb. 14., HO. Der S. Bergbau zählt 3 Bauhorizonte. Der oberste Bauhorizont ist der S. Stollen, in 04 Klafter flacher Teufe befindet sich der B. Stollen und 44 Klafter unter diesem ist der C. Lauf angelegt. 107. — 2.) die Oesammtheit der in und beziehungsweise über einer Sohle befindlichen Grubenbaue: G. 3.. 43. Horn w. — Haspelhorn (s. d.) : Dem nuf enger [Neufönger] zal man geben an sgm ^Haspel-] gestelle eyn horn, daz egn halben lochters lang sy, daz zwene man nebe ynnandergesten [stehen] mögen. Freib. BR. Klotaach 238. Karsten Arch. f. Bergb. 7 ., 426. HomlSöe/. — Hornissen auslassen: Unfug treiben : Seh. 2., 30. H. 213> Wenckenbach 68. Anm. Ueber den Ausdruck findet sich bei Mathesius 234.^ Folgendes: Nicht lang her- nach soll er [Midas] von Apnolonis harpffen mit vnverstand geurtheiU haben, denn es habejhm die Sackpfeiffer besser gefallen, darumb sei er mit esels obren geplaget, die hat er vnter seiner bergkappen verborgen , biss ihm einer auff ein zeit den hornsen hat aussgelassen, da ist man gewar worden, das er hummeln vnd horneisseln hindern obren Itabe. Denselben hornsen hob einer in eine alte pinae geworfen , wie noch der brauch ist , das man die hornsen vber die thär nagelt, damit sich einer seiner zukunjft zu erinnern habe. — Mit den esels obren, sagt Mathe - si ns an einer andern Stelle 225. *•, haben die Poeten anzeigen wollen, das er aerne newe Zeitung gehöret, vnd alle ding aussgeecket, vnd von allen frembden liendeln, die er nvt verstanden, habe vrtheilen, vndjederman meistern wollen. Das aber seine hornsen im berg versetzet ist, haben sie subtil melden wollen, das dennoch die pursch auff der halle vnd hornstodtjhn redlich vexiret vnd getrieben , vnd das jn jederman für eitlen guten groben gesellen gehalten habe. — Frisch 1., 469. b. bemerkt: Wenn die Bergleute eine Heimlichkeit, Thorheü oder Schwachheit entdecken und offenbaren, so sagen sie, einem die Homüssen auslassen. Zielen auf die Kappe, die zugespitzt auf dem Kopf ist , unter welcher , als in einem Bienenstock der Schalk verborgen ist. — Verwandt mit dem bergmännischen „Hornissen auslassen^ sind die allgemein gebräuchlichen Ausdrücke: ^ausgelassen s e i n" = muthwillig, ausser Rand und Band sein und „es hinter den Ohren (im Nacken) haben, sitzen haben "= schelmisch, pfiffig sein. Vergl. Sanders 2., 35.a- 471.C Horn&tatt/., auch *Hof statt, Püttenstatt — der um einen inderGrube (unterirdisch) stehenden Haspel ausgehauene Raum um für die Haspelzieher den zum Drehen (des Haspelhorn») erforderlichen Raum zu gewinnen: Hornstat ist eine Dicjitized by Google 276 Hornstätter — Hub. weite gebrochen, da der Haspel stehet. Ursp. 63. Boh. 1., 198.; 2., 50. H. 213.»^ Wo in der Grube selbst gefördert wird, tnuss neben dem HaspelgesteUe eine Weitung aus- gebrochen werden, welche man eine Hornstatt netint, weil nämUeh die Haspelhörne r bei ihrer Umdrehung den gehörigen Raum haben müssen. Deliuß §. 314. Mit den Schacht- arbeiten wurde . . angefangen, indem man zunächst den Stolhn unter dem Schachte zu einer Hornstatt erweiterte und alsdann das Abteufen des [neuen] Schachtes von dieser begatm. Z. 13., B. 238. Man . . richtete ein Hornstatt vor. Z. 2., A. 351. Hornstiltte. Vorachr. A. §. 48. Horn8tätt6F m. — Haspelzieher (s. d.) an einem Haspel, der in einem unter- irdischen Grubenbaue steht (vergl. Hornstatt) : Schuh 14. Horst m., mundartl. (Sachsen, insbesondere bei dem mansfelder Bergbau) — scharte , unregelmässige Einbiegung eines Flötzes nach oben , ein kleiner Sattel (s. d. 1.), im Gegensatz zu Graben: scharfe un regelmässige Einbiegung eines Flötzes nach unten, eine kleine Mulde (s. d.) : G. 2., 159. Z. 4., B. 71. Hospitalkux m. — s Kux. H0T6l m., mundartl. — Häuvel (s. d.) : Z. 14., B. 173. Hubm., Mehrz. Hübe (Hube: v. Scheuchenstuel 145.) — 1.) bei Kolben- maschinen: der Weg, welchen der Kolben im Cylinder der Maschine durch- Jäuft : a.) bei Wasserhaltungsmaschinen: er.) Hub des Kraftmaschi- nenkolbens: der Weg, den der Kolben der Kraftmaschine im Cylinder (Treibcylinder) bei einmaligem Hin- oder Rückgänge zurücklegt; ß.) Hub des Arbeitsmaschinenkolbens, des Pumpenkolbens im Pumpenkolben- rohre (Stiefel, Plungerrohre) : der Weg, welchen der Kolben der Arbeitsmaschine in dem Pumpenkolbenrohre zurücklegt: Es geust aber ein Satz, nachdem er ge- liedert, zugericht, grossböhrigt ist, und den Hu b hat, mehr als der ander wid ist obscr- viret worden, dass ein hoher Satz aus einer 12 böhrigten Röhre uff einen Hub 18 Kannen gegossen und gehoben hat. Zu einem 21 Eilig ten Rad . . hat man krumme Zapffen uff :i/4 Ellen, auch etwas hö/ter, dass also der gantze Hub, so lang der Kolben mit dem Feeder in der Röhren sich hin und teieder ziehet, uff l*fa EM* au°h «^V* ^Ue kömmt. Rössler 13.b- Diese [Dampf kunst] macht bei 18xfa Ltr. Schachtsteife und 9xfa Fttss Hubhöhe in der Minute 9 — 10 Hübe und lief ert per Hub ca. 30 Kfs. Wasser. Jahrb. 1., Beil. 28.b- Die Wasserzuflüsse waren sehr massig: es genügten 3,5 Hübe per Minute, um sie zu Sumpfe zu halten. 2., Beil. 18. b* — b.) bei Fördermaschinen: der Weg, welchen der Kolben bei einem einmaligen Hin- oder Zurückgehen im Treibe- cylinder zurücklegt und welcher gleich ist dem Durchmesser des von der Warze des Krummzapfens beschriebenen Kreises : v. Soheuchenstuel 145. — 2.) bei Kunst- rädern: der Durchmesser des von der Warze des Krummzapfens beschriebenen Kreises. — 3.) bei Fahrkünsten (s. Kunst) : die Entfernung zweier Trittbühnen an einem und demselben Fahrgestänge (s. Gestänge l.), welche gleich ist der Höhe, auf welche das Fahrgestänge bei jedem Spiel der Maschine gehoben wird : Der Hub der Harzer Fahrkünste betrügt 48 bis 66 Zoll, die Zahl der Hübe 5 bis 7 in der Minute. Z. 1., B. 121. Jene [Fahr-] Kunst macJit bei 12 Fuss Hub per Minute 4 — 5, diese bei 6 Fuss Hub per Minute 5 — 6 Hübe. 8., A. 198. — 4.) bei Bohrarbeiten zum Zweck der Herstellung von Erdbohrlöchern (vergl. bohren) : die Höhe, auf welche der Bohrer gehoben wird: Z. I., B. 99. 105. — 5.) bei dem Harzer Wetter- satze (8. d.) : der Weg des beweglichen Kastens bez. Fasses. — 6.) die Wasser- menge, welche eine Wasserhaltungsmaschine bei einem einmaligen Aufgange aus- giesst: Bergm. Wörtern. 269. b- Wenckenbaoh 68. — 7.) einem Schusse den Hub geben : s. Schuss. Anhub (bei dem Maschinen- und Pumpenbetriebe) : der Beginn des Hebens, der Thätigkeit der Maschine. Digitized by Google Hübig — Hund. 277 Hfl big a. (nur in Zusammensetzungen) — geringhübig: von niedrigem Hube, mit geringer Hubhöhe, im Gegensatz zu hochhübig: von hohem Hube, mit bedeutender Hubhöhe (s. Hub 1.): Die hochhübigen Schachtstangen. Karsten Arcb. f. Bergb. 5., 143. — voll hübig: mit vollem Hube, so dass der Kolben den Raum im Kolbenrohrc , den er überhaupt durchlaufen kann , ganz durchläuft : Die Sätze gehen im Ganzen sehr voll hüb ig. Karsten Arch. f. Bergb. 5., 132. Hflffel m.t raundartl. — Häuvel (s. d.) : Der ausgehauene Raum wurde mit Huf fei versetzt: Z. II., B. 174. HfllfsbaU m., auch Zu ba^i — !•) her gm.; ein jeder zum vortheilhafteren Betriebe eines Bergwerksunternehmens dienende Grubenbau überhaupt; 2.) bergr.; ein zum vortheilhafteren Betriebe eines Bergwerks ausserhalb der Grenzen desselben entweder im Bergfreien oder in einem fremden Grubenfelde angelegter Grubenbau : Ob es wohl an (lerne , dass die Gabe Gottes [die Gewerkschaft dieses Bergwerks!, durch ihren Hülfe- Bau im Gabrieler Felde, das streitige Ertz zu erst erbrochen. H. 149.** Der Beliehene ist berechtigt, den Erbstolln in mehrere Flügel zu theilen, ingleichen alle zum Betriebe desselben nöthigen Ilülfs baue (Scliächtc, Lichtlöcher etc.) anzulegen. S. BGk §. 172. Anm. Nach den ßerggcsetzen für Oesterreich vom 23. Mai 1854., für Sachsen- Weimar vom 22. Juui 1857. und für S c h w a r z b u r g - S o n d e r s h a u s e n vom 25. Februar 1860. bedarf der Bergwerkseigenthümer zur Anlage von HAlfsbauen ausserhalb seines verliehenen Feldes einer besonderen Concessiou (s. d. 3.) der Bergbehörde (Oestr. HG. $$. 85. ff., S. W. HO. S$. 62. ff., 8. 8. HG. SS- Gl- ff0- — ^acn dem Berggesetze für Preussen vom 24. Juni 1865. Ut der Bergwerkseigenthümer kraft der Verleihung ohne Weiteres berechtigt im freien Felde Hülfs- baue anzulegen und ebenso in dem Felde anderer Bergwerkseigenthümer, sofern die lliilfsbaue die Wasser- und Wetterlösung oder den vortheilhafteren Betrieb des Bergwerks bezwecken. Die Ent- scheidung Ober die Verpflichtung, die An age des Hilfsbaues zu gestatten, erfolgt im letzteren Falle durch das Oberbergamt (SS- 60. ff.). Die Berggesetze für Braunschweig vom 15. April 18(57. SS- 62. ff., für Sachsen-Meiningen vom 17. April 1868. Artt. 60. ff. und für Gotha vom 16. August 1868. SS- 55. ff. stimmen mit dem preussischen Berggesetze überein. — Nach dem Berg- gesetze für das Königreich Sachsen vom 16. Juni 1868. gibt ebenfalls das Bergbaurecht dem Be- liehcneii zugleich die Befugniss, unterirdische llülfsbaue für sein Berggebäude im unverlicheiieu Felde nach vorheriger Benachrichtigung des Bergamts und der Ortsbehörde zu treibeu (S- 31).). Ausserdem verpflichtet das Gesetz jeden Bergwerksbesitzer, anderen Bergwerksbesitzern zu gestatten, dass sie durch sein Feld Stollen oder andere llülfsbaue treiben, insoweit es ohne Behinderung und Gefährdung seines eigenen Bergbaues geschehen kann. Entscheidend ist das Ermessen des Berg- amts (S- 117.). — Die Bergordnung für Lippe- Detmold vom 30. September 1857. gestattet die Anlage von Hülfsbauen nur „nach vorheriger gründlicher Untersuchung des wirklichen Bedürfnisses durch die Bergbehörde und zwar nur zu dem angegebenen Zwecke in speciell vorzuschreibender Weise" ($. 69.). *Hfilfsrecht n. — die dem Bergwerksbesitzer gesetzlich eingeräumte Befug- niss, einen fremden Grubenbau als Hülfsbau in Anspruch nehmen zu dürfen (vergl. Bergbaudienstbarkeit) : v. Soheuchenstuel 128. Hfilfsgchacht, Hülfestollen m. — ein Schacht, Stollen als Hülfsbau (s.d.): Oestr. BG. §. 85. Hülf88tÖllner m. — ein Bergbauunternehmer . welcher einen Hülfsstollen treibt : Weniel 365. Hund, Hunt m. — 1.; auch Berg-, Förder-, Grubenhund: ein läng- lich viereckiger, oben offener auf vier Rädern ruhender Kasten zur Förderung auf Stollen oder Strecken : Hund ist ein Kasten mit vier Rädern, darinnen uff denen Stollen, wo es sehr enge ist, der Berg und das Ertz fort- und zu Tage ausgeschabt wird. Soh. 2 . , 50. H. 215.b* Der Hund ist wol halber weiter dann der Lauffkarren. aber vier Werck- sehuh lang, dritthalben Werckschuh breit vnd hoch ; dieweil er aber gevierdt ist, so wird er auch mit dreyen gevierdten Blächen vmbschlagen vnd gebunden, vnd vber das auch mit eysenen Stabegsen befestiget] zu seinem boden semd zwey eysene Felchin angeschlagen, vmb welcher Köpff zu beyden seiten hffltzene Scheiben vmbgehen . welche damit sie nicht auss den Digitized by Google 278 Hund. Felchin herabfallen, so verwahrt man das mit kleinen eysenm Neglen, dass diese so der gross Nagel der auch an boden ist geschlagen, kumpffist worden, nicht von dem gebahnten weg, dass ist am der hole oder auss der gleiss der Trömen [Dramen , Balken] , so gelegt seind, abweiche; diesen Hund führet sein Drücker [Trecker], der dessen hinteren Theil in den Händen haltet vnd vorauss hinstösset, mit denen dingen, so auss der Erden ge- hawen, beladen herauss, vnd führet i/m auch wider lähr /uneyn. Agrio. B. 117. deutscher Hund: ein Hund mit Spur- oder Leitnagel, im Gegensatze zu ungarischer Hund: ein Hund ohne Spurnagel (s. d.) : Den Erzbergbauen eigen- thümlich ist der Hund, je nach der Constrttction ungarischer oder deutscher Hund genannt. Jener besitzt zwei hintere grössere , und zwei vordere kleinere Räder , der Kasten zur Aufna/ane der Fördermasse läuft sowohl nach vorn als nach oben trapezförmig, sich verengend, zu. . . Als Gestänge dient für geübte Hundestösser ein einfaclies Brett . . Be- steht das Gestänge aus zwei na/te an einander liegenden Pfosten oder Brettern, und trägt der Kasten vorn einen verticalen , am unteren Ende etwa mit einer horizontalen Rolle ver- sehenen Arm, der in den Zwischenraum der Pfosten hineinreicht und somit eine Art Füh- rung bildet, so geht der ungarische in den deutschen Hund über. Lottner 360. Karaten Arch. f. Bergb. 7., 105. Serlo 2.. 11. 13. — Eisenbahnhund: Wagen (s. d.) : Die Förderung geschieht . . mittelst Eisenbahnhunden von 7{/2 Ctr. Fas- sungsraum. Jahrb. 2., Beil. 10.*- Karsten Arch. f. Min. 5., 263. — englischer Hund: englischer Wagen (s. d.) : Karaten Arch. f. Min. 5., 263. Schulz 12. Z. 14., B. 292. — Flötzhund: Strebhund (s. d.) : Eaiha 279. Serlo 2., 14. — Kufen- hund: ein Hund, dessen Kasten auf Schlittenkufen ruht. — Räderhund: a.) der gewöhnliche Hund mit auf Rädern ruhendem Kasten; b.) im Gegensatz zu Walzen- hund (8. d.) : ein auf vier Rädern ruhender Schlepphund (s. d. b.) : Mit Räder- hunden leistet man abwärts l^fa Mal, auf söhliger Bahn und auf Tragewerk 2!/2 Mal so viel, wie mit Walzenhunden. Serlo 2., 14. — Riesenhund: ein Hund von grös- seren Dimensionen: Grosse Hunde, die man Riesenhunde nennt. Delins §. 440. v. Hingenau 84. — Schlepphund: a.) ein durch Ziehen, Schleppen fortbewegter Hund überhaupt : G. 3., 66.; b.) ein sehr niedriger, mehr langer als breiter, zur Förderung in sehr niedrigen Strecken dienender Hund, welchen der Arbeiter auf der Sohle kriechend nach sich zieht: ö. 3., 66. Die Förderniss geschieht aus diesen nie- drigen Strassen mit kleinen , flachen , auf kleinen Rädern laufenden Kästen, welche die Sauberjungen kriechend hinter sich herschleppen und die daher Schlepphunde genannt werden. Delius §. 379. Die als Schlepp- und Flötzhunde bezeichneten Förder- gefässe sind keine Hunde mehr, sondern nähern sich den Wagen, sie sind eigentlich Schlepp- tröge mit Walzen oder Rädern statt der Kufen und werden wie jene örtlich in niedrigen Abbauen bei sehr flachem Fallen angewendet, z. B. im Mansf eidischen, im Schaumburgi- schen. Diese Hunde laufen meist auf natürlic/tcr Sohle , haben niedrige Kasten entweder auf nahe an einander liegenden Walzen oder auf 4 Rädern. Serlo 2., 14. Karsten Arch. f. Min. 5., 262. ; c.) Göpelhund (s. Hund 3.) : Weißbaoh3., 536. —Spurnagel- hund: deutscher Hund (s. d.) : 6h 2.. 458. — Strebhund: Schlepphund (s. d, b.) : Z. 2., A. 373. — Tagehund: ein Hund von grösseren Dimensionen zur Förde- rung auf der Erdoberfläche (über Tage) : Karaten Arch. f. Min. 5., 251. — Treck- hund: Schlepphund (s. d.) : Karaten Arch. f. Bergb. 4., 75. — ungarischer Hund: vergl. deutscher Hund. — Walzenhund: ein Schlepphund (s. d. b.) mit auf Walzen ruhenden Kasten: Z. 4., B. 186. — Wasserhund: s. d. den Hund anhängen, auch Hundspengel stechen, Hundsbengcl stehen: nicht arbeiten: Den Hund anhängen, item Hunds-Pengel stechen bedeutet, wenn die Arbeiter fegern, faulentzen und nicht arbeiten. H. 216.** Seh. 2., 51 . Wenckenbaoh 6 8 . Du fauler arbeiter, der du gern den hund anhengst, vnd verfeulest dein geding, vnd schleffst fürm ort, biss das wasser auff gehet, gehe zur ameissen vnd lern von jhr. M. 23.*- Den Hundsbengel stehen. Bergm. Wörterb. 272> Bichter Digitized by Google Hundegestänge — Hut. 279 1., 473. — den Hund an die Kette legen, fassen: die Kette an den Hund befestigen, um denselben fortzuziehen : Den Hund an die Ketten fassen und mit demselben fortlaufen. Kirchmaier 49. — den Hund laufen: mit dem Hunde för- dern (s. laufen) : Bergm. Wörterb. 272> v. Scheuchenstuel 111. 2.) die Quantität Mineralien, welche ein Hund (1.) fasst: Ein Hauer gewinnt auf dem mächtigen Flötze 5 — 7 Hunde , auf den schwachen Flöhen ca. 2 Hunde in einer achtständigen Schicht. Jahrb. 2. t Beil. 1!.*- — 3.) auch Göpel-, Schlepp- hund: ein an den Schwengel eines Pferdegöpels angehängter, mit Steinen ange- füllter Kasten als Bremsvorrichtung: G Opelhund nennt man bei Pferdegöpeln eine Lade oder zwei zusammen geschlagene, mit Steinen belastete Böcke. Dieser Hund wird vermittelst einer Kette an dem Kreuzbaume befestigt, damit die herabgehende Tonne beim Uebergewicht des Seils gegen die herauf gehende nicht zu geschtcinde hinab gehe. Richter 1., 385. DeliuB §. 429. Dieses Hemmen des Göpels kann entweder durch Anzie/ien des Bremses oder durch Anhängen eines Schlittens oder sogenannten Schlepphundes, wel- chen der Schwengel, woran die Pferde ziehen, mit herum führt, bewirkt werden. Weisbach 3., 536. Bei einem Pferdegöpel ist das Anhängen sogenannter Hunde an den Schtcengel des' Göpels anstatt der Anwendung des Bremses nicht zulässig. Vorschr. B. §. 13. Anm. Die Bezeichnung Hund soll nach Agricola 113. ihren Grund haben in der Aehnlich- keit des Knarrens der Rader des al* Hund bezeichneten Kördergefasses mit Hundegebell : Quomam tiero cum movetur [capsa], soiium vfficit, qui nonnulUs uisus canum latratui similis, canem uoearunt; — in der Uebersetzung von Bech 117. : Dieweil er abert so man ihn bewegt, ein thon gibet, dass etliche dunckt, er habe ein thon, dem bellen der Hunden nicht vngleich, habend sie Um ein Hund genandt. — Das Wort ist jedoch nicht deutschen, sondern slawischen Ursprungs und hängt nach Graf Steruberg Urk. B. 212. Anm. 5. zusammen mit dem slowakischen „hyntow" und dem magyarischen „hint6", beides = Kutsche, Prachtwagen. — Körner 13. leitet „Hunt4 her „von dem böhmischen Zeitworte : H o n i t i , verfolgen , jagen , daher honczj lodka , ein RennschifT." — Graf Stern berg a. a. 0. zieht die Schreibart „Hunt" vor. Auch bei Gritzner 58. findet sich: „Hunte oder Hunde'. Schulz in Karstens Arch. f. Bergb. 4., 74. ff. 224 ff. schreibt nur Hunt. Mit Hund in der Bedeutung zu 1. soll auch die Redensart „auf den Hund kommen' = herunterkommen, in schlechte Umstände gerathen , zusammenhängen. Das Kr kl. Wort erb. bemerkt mit Bezug hierauf: Die Bergleute, die den Hund fahren, bilden die unterste Klasse und bekommen den geringsten Lohn. Macht sieh ein Bergmann höherer Klasse eines Vergeliens schuldig, so muss er den Hund fahren ; ver ist auf den Hund herabgesetzt worden ; er ist auf den Hund gekommen^. Ein Zusammenhang der fraglichen Redensart mit dem bergmännischen Fördergefässe ist jedoch abgesehen auch davon, dass sich diese Redensart ebensowenig wie die : „auf den Hund herabgesetzt werden" in den Quellen findet, schon um deshalb kaum anzunehmen, weil die Einrichtungen bei dem Bergbau und die Bergmannssprache dem gewöhnlichen Leben stets zu fern gestanden haben. Hundegestänge *». — s. Gestänge 2. Hundejnnge m. — Hundeläufer (s. Läufer 3. und Junge) : Wenokenbach 68. Hundel&uf m. — Förderbahn für Hunde (8. d. 1.), HundegestÄnge: aber auch das Fördern (Laufen) mit Hunden : s. Lauf 2. und 3. Hundeläufer m. — s. Läufer 3. Hundestosser m. — s. Stösser. Hunt m. — s. Hund. * Husche/. — gespensterhafte Erscheinung; Spuk: Wetm der Bergmann in der Grube zu Schaden kommet, oder von einem Gespenst vexiret wird, so sagt man, der Berg- mann bekommet eine Husche. Sei. 2., 51. H. 216. *• Drum scheu ich mich vor Huschen nie und nie vor Ort zu sitzen. Wagener bei Kolbe 1., 49. Hut m. — 1.) der oberste, aus einer besonderen Ausfüllungsmasse bestehende Theil mancher Gänge nahe der Gebirgsoberfläche an ihrem Ausgehenden: 6h 2., 107. ; 3., 44. Ein Hut von Braunstein findet sich auf den Eisenerz- und Braun- stein-Gängen im Dep. Aveyron in Frankreich. G. 2., 109. Digitized by Google 280 Huthaus — Imprägnation. ei nern er Hut, auch eisernes Gut: ein entweder aus Eisenerzen oder aus Ockern, eisenschüssigem Letten bestehender Hut : Eisen . . vermachet sich gerne mit Gold, Silber, Zinn, dass auch fast alle Gänge, wo nicht reinen Eisenstein, jedoch einen Eisenschuss, sonderlich am Tage führen, dahero der Bergleute Sprichwort entstanden : Es war kein Bergtcerckje so gut, Es fuhrt zuvor ein eisern Hut. Uttmann 53. Es ist kein Bergwerk nie so gut, es hat denn einen eisern Hut. Bergm. Spruch wort. Delins §. 50. Dieser eiserne Hut, welcher auf 20 bis 30, ja in einzelnen Fällen 50 bis 60 Ltr. Teufe niedersetzt, ist den Bergleuten aller Länder wohl bekannt und wird von ihnen als ein gutes Zeichen für die Bauimlrdigkeit angesehen. ff. 2., 108. Im Anfange dieses Jahr- hunderts fanden sich . . auf einem Eisensteingange im Iberge silberarmer Bleiglanz und Kupferkies. . . Das Vorkommen der genannten Erze gab zu der Annahme Veranlassung, dass der über der Thalsohle bebaute Eisensteingang nur der eiserne Hut eines Erzganges sei. Z. 14., B. 289. 2.) Wetterhut (s. d.) : Ein gänzlicher Wettermangel in dem Abteufen des Kutist- Schachtes . . , dem durch Anbringen von Hüten auf einem Wetterluttenstrange nicht ab- geholfen werden konnte. Z. 2., A. 3SS. 3.) deutscher Hut, im Gegensatz zu Fuchs (s. d.) : ein in seinem Quer- schnitte nicht vollkommen rund, sondern eckig gebohrtes Bohrloch : Es ist leicht einzusehen , dass bei minder geübten Häuern das Loch gar bald krumm oder in Betracht seines Querschnittes eckig werden kann. Ersteres wird meist ein Fuchs, letzteres ein deutscher Hut genannt. Riiha 115. ff. I., 479. HuthauS n., auch Zechenhaus — das Gebäude auf einem Bergwerke, in welchem die Gezähe und Materialien aufbewahrt werden und die Bergleute vor dem Einfahren und nach dem Ausfahren sich versammeln : Seh. 1 . , 2 1 1 .; 2., 51. ff. 3. , 44. Hutmann wi. 1.) ein Grubenaufseher, welcher die Materialien und das Gezäh zu überwachen, zu ,, hüten" hat: Hutmann ist der Wirth, der in dem Hut- oder Zechenhause wohnet. H. 2l8.b Seh. I., 102.; 2., 51. ff. 2., 27.; 3., 44. Eyn man. der gesworen hat zcu dem rechten, er sy stygerf gruben zcymmermann adir hut- mann. Freib. BR. Klotisch 253. — 2.) Steiger (s. d.) : Von dem Ampi der Steigern oder Huttmannen. Agrio. B. 69. Wir wollen, dass zu jeden Bergkgebewen . . erstlich ein Schichtmeister angenommen werde. . . Nachmals einen Staiger oder Hut tmann. Churtr. BO. /., //. Br. 144. Die Hütleut thun verrichten ihr Hutmannschaft [Hutmannsamt] gar rrrht, sie ordnen an die Schichten, Berg-G 'seilen und auch Knecht. Alter Bergreien. B. Köhler 140. Tag-, Nacht-, Knecht-, B üben hutmann : Tag-, Nacht-, Förder-, Jungen- steiger (s. Steiger) : Ettenh. Bergb. Schemu; Jahrb. 1 4. , 1 46. ff. Ung. BO. /.?.. 4. ¥.192. I. und J • Identitätsbeweis m. — Beweis mittels offenen Durchschlages (s. Durch- schlag 1.): Z. f. BB. 9., 152. Imprägnation/. — Einsprengung (s. d.) : Eine Imprägnation von Dolo- mit mit Bleiglanzkrirnern in gang- auch stockförmigen Anhäufungen, ff. 2., 216. Digitized by Google Imprägniert — Jochkappe. 281 Imprägniert a. — eingesprengt (s. d.) : Sandstein mit Quecksilber impräg- nirt. G. 2., 216. Das Nebengestein der Gänge . . ist in der Nähe derselben oft mit Erzen imprägnirt, d. h. es sind demselben Erze in kleinen eingesprengten und ange- flogenen Parthieen mehr und weniger häufig beigemengt. Mohs 2., 480. **IübÄll m. — Zimmerung (s. d.) : Lori 652. a- •Industrialfossil n. — s. Fossil 1. Joch n, — 1.) jedes der beiden langen Hölzer, welche bei Verzimmerung eines vierseitigen Schachtes an den beiden langen Seiten wagerecht angebracht werden und welche zusammen mit den Kappen (s. d. 2.) ein Schachtgeviere bilden: Ein Getier ist von 2 Jö ehern und 2 Kappen zusammen gemacht. Bössler 56.a- Bei den Schächten tritt in der Regel Verwahrung aller vier Seiten durch vollständige Rahmen 'Geviere) ein: die langen Höker derselben heissen Jöcher, die kurzen Kappen oder man unterscheidet auch lange und kurze Jöcher. Serlo 1., 358. Lottner 350. Bolzenschrot von 7 und 8 Zoll Stärke der Jöcher und Kappen. Z. 1., B. 132. 2.) Schachtgeviere (s. Geviere 1.): 6h 3., 44. Abdämmungsjoch : dasjenige Joch bei der Cuvelierung (s.d.), welches in einer festen, die Wasser zurückhaltenden Gebirgsschicht gelegt ist und auf welches die übrigen Jöcher aufgesetzt werden : Karsten Arch . f. Bergb. 10., 192 — Ansteck- joch: Ansteckgeviere (s.d.): Karsten Arch. f. Bergb. 2., 154. Bergm. Taschenb. 3., 196. Z. 8., B. 20. — Bolzenschrotjoch : Geviere bei der Auszimmerung mit Bolzen- schrot v(s. Schrot 2): Bolzenschrootjöcher 8/4 Lachter von einander entfernt. Karsten Arch. f. Bergt. 5., 140. — Einwechseljoch: einJoch, welches bei sehr starkem Drucke noch zwischen das Ansteckjocfi und das Hülfsjoch gelegt wird : Karsten Arch. f. Bergb. 2., 156.; 5., 8. — halbes Joch: halbes Geviere (s. d .): 0. 3., 44. — Hauptjoch: Ansteckgeviere (s. d.): Durch die Länge der Pfähle von 72 Zollen ist die grösste Länge eines Feldes [s. Feld 4.] bestimmt, die zwischen zwei Haup tjö ehern nicht mehr als 5/8 Lachter austragen kann. . . In einem sehr schwierigen Gebirge muss oft schon 2/8 Lachter unter das letztere Haupt- oder Ansteckjoch ein neues Ansteckjoch gelegt werden. Karsten Arch . f. Bergb . 2 . , 154. Bergm. Tasohenb. 4., 64. — Helf-, Hülfsjoch: Hülfsgeviere (s. d.): Z. 8., B. 21. — Keiljoch: Abdämmungsjoch (s. d.): Karaten Arch. f. Min. 6., 17. Wenkenbach 70. — Lehr- joch : ein in normaler Richtung gelegtes Geviere, nach welchem die anderen Geviere gerichtet und eingelothet werden. Z. 3., B. 228. — Pfändejoch: Hülfsgeviere (s. d.): Z. 8., B. 20. — Schrotjoch: Geviere bei der Zimmerung mit ganzem Schrot (8. d. 2.): Karsten Arch. f. Bergb. 5., 140. — verlorenes Joch : Hülfs- geviere (8. d.): Der Zweck des verlorenen Joches ist, zu verhüten, dass die Pfähle nicht zu weit in den Schacht /tinübergedrückt werden und dieser dadurch nicht an Wßile verlieren könne. Karsten Arch. f. Bergb. 2., 154. 3.) Kappe (s. d. 1.): Wenn ein Schürf oder Stollen ausgearbeitet worden, dass man mit dem Bau in das Gebirge fahren will, so setzt der, so den Bau arbeitet, auf jeder Seite beinahe gerade über sich , doch unten etwas weiter und oben näher zusammen , zwei /itilzerne Pflöcke . . und oben zuhöchst auf beide Pflöcke ein starkes Holz , . . dies heisst man alsdann Joch und Stempel, die halten den Bau auf, damit das Gebirge nicht wieder hereinfalle. Ettenh. Bergb. Schemn. Jahrb. 14., 136. Ein Veldpau, da Joch und Stempßinn ist. Schladm. Bergbr. 3. Lori 5.*- Z. 2., B. 28. *JÖchchen n. — hölzernes Bühnloch (s. d.): Z. 2., B. 28. Jochkapp©/. — Kappe (8. d. 2.): Ein Geviere, welches aus den beyden langen Jöchern , so an dem Hangenden und Liegenden des Schachtes liegen und mit ihnen parallel gehen, und aus den beyden kürzeren Jochkappen, welche an den beydm Stössen des Schachtes und folglich unter einem rechten Winkel mit jenen liegen, bestehet. Lempe 9., 365. Veith, Bergwörtorbuch. 36 Digitized by LjOOQLC 282 Jochstrahl— Kälberthier. Jocbstrahl m. — jedes der vier oder mehreren Hölzer, aus denen ein Schach t- geviere (Joch 2.) besteht. Z. 8., B. 19. Junge m., Mehrz. Jungen (Jungens: Churk. BO. 11., 13. Br. 673. Hansf. V. B. pro 1866. p. 19.) auch Berg-, Grubenjunge — ein vorzugsweise bei der Förderung (Förder-, Hunde-, Schlepp-, Stürz-, Treckjunge) oder Auf- bereitung (Klaube-, Poch-, Wasc h junge) beschäftigter jugendlicher Arbeiter : Junger ist, der Berg oder ertz anschlecht [anschlägt]. Urip. 67. LöhneysB 11./. BO. 2., 46. 58. Ursp. 128. 136. Bergleute, . . da sie . . aus Jungen und Knechten Häuer, und am Häuern Steiger worden seynd. Heizer 738. Nach der Lage der hiesigen [bei Riestädt gelegenen] Kohlenbaue geschieht die Förderung theils in horizontalen, theils auch in 5 bis 10 Grad/allenden Strecken, weshalb man zu dieser Arbeit Jungen in einem Alter von 14 bis 19 Jahren . . vortheühaft verwenden kann. Haben diese Grube nju ngen das Alter von 20 Jahren erreicht, so werden sie zu Lehrhauern befördert und dann nach Verlauf von 2 Jahren zur Häuerprobe zugelassen. Während dieser Probe müssen sie sechs Löhnungen hintereinander . . alle vorkommenden Häuerarbeiten durchmachen, und den Beweis ihrer bergmännischen Fähigkeiten darthun. Ist solcher genügend geführt, so werden sie unter die Zahl der Häuer aufgenommen. Z.4., B. 186. Hundejunge : Wenkenbach 68. Schleppjunge. Karsten Arch. f. Bergb. 10., 261. Stürzjunge. Z. 13. B. 248. 249. Ein Track- Junge [im MansfekTschen] muss wohl 5 bis 6 Jahre, ehe er recht Schießer hauen kann, lernen. Beyer Otia met. 3., 515. 516. Ann). Neben Junge werden in der obigen Bedeutung noch gebraucht: Knabe: Arbeiter, Knecht und Knaben nahnhafftig machen. N. K. BO. 36. Brassert 43. / B. BO. 45. Brassert 785. ; — Bube: Ettenh. Bergb. Schemn. Jahrb. 14., 146.; — Kind und Bursche: Bergm. Wörterb. 401. Jungensteiger m. — s. Steiger. ** Jüngere (m.) im Felde — vergl. Aeltere im Felde: Jüngere weichen den eitern, die mit richtigen Sahlband vff die Jüngern erschlagen vnd sie in ihrer vierung gefunden. Span B. U. 84. Vor verfdrten Beweiss ist der Jünger nicht schuldig zu weichen oder seine Arbeit zu vnter lassen. 1 89. Junghäuer m. — s. Hauet. K. K., kk. — Abkürzung für Kux, Kuxe : Zupuss [Zubusse] vff 2 K. Register von 1583. Lempe 9. , 268. Vnd sol in einer jeden Zech mehr nicht denn Hundert vnd acht vnd zwanzig Kux, darunter 4 kk. Erbtheil . . gemacht werden. Span B. U. pag. I I2.b* Kabel n., mundartl. (Westfalen) — Vorgelegehaspel (s. Haspel): Aohenbaoh 81. Z. 2., A. 351. Dampfkabel: ein durch Dampf betriebener Kabel: Z. 11., A. 257. — Handkabel: ein durch Menschen betriebener Kabel : Z. 6., B. 167. Anm. Kabel eigentlich das um die Hagpelwelle geschlungene starke Förderseil, Tau. Von dem Theile ist die Bezeichnung auf das Ganze übertragen. Sähe/. — Kaue (s. d.) Richter 1., 499. ?. Trebra 119. ** Kälberthier n. — ein Spott- und Schimpfname, mit welchem die Bergleute belegt wurden: Kälberthiere, mit diesem Ekelnamen werden zuweilen die Bergleute spotäceise belegt, indem man sagt, sie ässen den Bauern die Kälber und hingen das Fell davon vor den Hintern, lichter 1., 484. Seh. 2., 52. H. 232.b. Bergm. Wörterb. 278.»- Digitized by Google Kalkachlotte — Kappe. 283 Kalkschlotte/ — 8chlotte (s. d.): A.LB. 2., 16. §. 448. Kalt a. — 8. Gestein. Kaltkeilen n. — Schlägel- und Eisenarbeit bez. Keilaibeit (s. d.) im Gegens. zu Bohren und Schiessen: Richter 1., 490. Kameradschaft/. — mehrere Arbeiter, denen zusammen die Ausführung gewisser Arbeiten auf einem bestimmten Punkte in der Grube abertragen ist : Eine Kameradschaf t von 1 Hätter, 1 Haspehieher und 1 EinfiiUer. Gh 1., 205. Ge- wöhnlich wird jeder der einzelnen Abbaupunkte mit 4 Häuern, welche eine Kamerad- schaft bilden, und zu 2/3 Schichten anfahren , belegt. Nur bei starkem Debile wird das Nachtdrittel belegt, und alsdann die Kameradschaft um 2 Mann vermehrt. Stärkere Kameradschaften werden meist vermieden. Z. 4., B. 186. Die Steigerer der Haupt- gedinge wählen sich ihre Kameradschaft mit Ausnahme von 1 bis 3 Theimehmern, welche die Grubenverwaltung bestimmt. 2., A. 346. Kamm m. — 1.) eine schmale, mit fremdem Gestein ausgefüllte Kluft, welche durch ein Flötz hindurchsetzt , sich aber meist auf dessen Mächtigkeit beschränkt : Durch schwebende Gänge setzen gleichfalls auch Kläffte von Gesteins - Materia , so an manchen Orten Kamm genannt werden, sohlte ziehen . . eines Orts den Gang etwas in die Höhe, am andern aber etwas nieder. Roseler 79. b* GL 2., 173. 174. — 2.) eine Gesteinsmasse von grosser Festigkeit und bedeutenderem Umfange, welche in minder festen Gebirgsschichten eingelagert ist: Seh. 2., 52. H. 232. b* Kemme oder der- gleichen Festen. N. K. BO. 29. Br. 38. Harte Kämme. Inst. met. 53. ein Kamm schiesst vor: es tritt solch festes Gestein auf: Knauer heist, wann in dem Gmenge ein fast unartig Gestein im Feld; wann solches geschiehet, sagen die Bergleute: Es ist mir ein harter Knauer oder unartiger Camp vorgeschossen. Ber- ward 8. Es wollen die gewereken schier vnlüstig , faul vnd aufflessig werden, weil ein festen vnd kampff fürscheust. M. 218. *• Viel feste Kämm und Knauer schössen gewaltig für ; sein Arbeit wurd ihm sauer im ganzen Leben hier. Alter Bergreien. B. Köhler 112. Anm. Hangt Kamm in den obigene Bdeutnngen vielleicht mit Kamm als ,,Grat eines Berg- rückens" zusammen? Vergl. Grimm (Hildebrand) 5., lOf). 106. — Im Maiiäfeld'schen be- zeichnet Kamm : eine der obersten Schichten des Kupferschieferflötzes. Vergl. auch Kau kämm. Kammer/. — ein bei dem Kammerbau (s. Bau) durch Aushauen des nutz- baren Minerals entstandener grosser regelmässiger Raum: Gh 1., 310.; 3., 45. Kammerbau m. — s. Bau. ** Kammer eikux m. — s. Kux. ** Kammergemach n. — 8. Berggemach. ** Kammergraf n. — der oberste Bergbearate in Oesterreich in älterer Zeit : Ordnen . . , dass so offt von unserer Urbarer . . Urtheile appeüirt wird, dass das be- schwerte Theil an keinem andern Richter, dann an unserm verordneten Cammer-G raf- fen appelliren soll [im Texte der kuttenb. BO. I., 6. : ,,ad viri clarissimi Camerary Kegni nostri audienciam appelletur"] . Denoer 5.b- Camml rgraf, den gnädig 'n Herren, unser vorgesetzt Obrigkeit. Alter Bergreien. B. Köhler 137. Kappe/. — 1.) ein wagerecht unter der Firste (s. d. 1.) eines Stollens oder einer Strecke angebrachtes starkes Holz , welches auer über von einer Seitenwand Digitized by Google 284 Kappensteg — Karrensteg. zur andern reicht und mit beiden Enden entweder auf Thürstöcken (s. d.) aufliegt oder nur im festen Gestein ruht oder endlich nur mit dem einen Ende auf einem Thürstocke, mit dem # andern aber im festen Gestein ruht; auch ein in strecken- artigen Bauen oder in Abbauen zur Sicherung der Firste wagerecht unter derselben eingezogener, durch Stempel unterstützter Balken überhaupt: Kappen sind Höltzer, welche über die Thürstocke uff den Stollen geleget werden. Seh. 2., 52. H. 232.b* So sieht man, das offt das gebirg die kappen an thürstöcken vnd andern tragstempel, gar in einander scheubet, vnd gleich zusammen oder grosse strauben dran drücket M. 34. b- Löhn ey 88 19. Stollen , wenn sie in die Thürstocke gesetzet , die Kappen ruhend gemacht . . und Trägwerke drauff geschlagen sind. Kirchmaier 49. Lottner 347. Die Strecken- zimmerung besteht gemeiniglich nur in einer Reihe von Stempeln in der Streckenmitte, welche am Dache an Anpfähle angetrieben werden . . . Bei schlechtem Dache werden querdurchgehende Kappen . . eingezogen. Z. 3., B. 173. Das Hangende erfordert eine beträchtliche Zimmerung mit Kappen, sowohl in den Strecken als beim Pfeilerbau. Karsten Arch. f. Min. 6., 93. Z. 5., B. 121. — 2.) auch Haitholz, Haupt- holz, Hetholz: jedes der beiden Hölzer, welche behufs Auszimmerung eines vierseitigen Schachts an den beiden kurzen Seiten (Stössen) wagerecht angebracht (eingezogen) werden: Kappen-Hältzer, welche im Schacht denen Jachem entgegen gesetzet werden, dass es nicht zusammenfalle. Seh. 2., 52. H. 232.b- Ist der Tageschacht , . abgesunken, so zimmert er denselben aus, hauet Bühnlffcher, leget Tragstempffel, trüget gevier auff, das ist, leget Jficher und Cappen; jene auff die Tragstempffel, diese aber setzet er denen Jöchern entgegen. Eirchmaier 48. Lottner 350. — 3.) Bergkappe (s. d.): Richter 1., 495. Kappensteg m. — Steg (s. d. 2.) : Serlo 1., 347. Klips Mehrz. — s. Caps : Die Tonnenstürzer müssen während des Treibens . . die Gefässstand-Aufsatzvorrichtimg, Kapp s oder Sturzhaken rechtzeitig ein- und zurücklegen . Vorsohr. B. §. 13. Kaputzer m. — Bergmönch (s. d.) : Eolbe 1., 49. Karre/., Karren, Kamim. — 1.) auch Kreuzkarren. Laufkarren: ein in der Regel einräderiges Fördergefass bei der Stollen- und Strecken förderung und der Förderung über Tage : Es ist mit den Hunden gegen den Karren ein ziem- liches zu ersparen. Denn man uff einmahl so viel fortbringen kan, als mit 2 oder 2!/2 Karren. . . Auch ist mit den Hunden auff den flachen Stollen besser fortzukommen, denn mit den Karren. Bossler 53. Karsten Arch. f. Bergb. 7., 104. 105. Serlo 2., 7. Bock karren : ein Karren, auf welchem die Gefasse (Kübel) nur lose aufgestellt werden können, im Gegensatz zu Ho hl karren: ein Karren, bei welchem das Ge- fäss mit dem eigentlichen Karren entweder vollständig vereinigt oder wenigstens fest verbunden ist: Z. 8., B. 316. — Kipp karren: ein zweiräderiger Karren, ähn- lich dem Kippwagen (s. Wagen): Z. 8., B. 126. — Riesenkarren: ein grosses zweiräderiges Fördergefass zur Förderung in weiten Grubenbauen oder über Tage : v. Scheuchenstuel 137. 2 ) mundartl. ; ein Maass: a.) in Böhmen ein Eisenstein maass = 2,395 Kubik- fuss: v. Scheuchenstuel 137.; b.) in Sachsen (Zwickau) ein Kohl enmaass = 24 Kubikfuss : B.- u. H.-Kalender pro 1867. pag. 102. Karrenholz ». — das (noch nicht mit Eisen beschlagene) hölzerne Gestell einer Karre (s. d.) : Riohter 1., 497. Karrenlaufen n. — s. laufen. Karrenläufer m. — s. Läufer 3. Karrensteg m. — eine am Karren (s. d.) zu dessen grösserer Befestigung angebrachte Eisenschiene : H. 233.*' Digitized by Google Kasten — Kaue. 285 Kasten m. — 1.) eine in unterirdischen Bauen durch Stempel (s. d.) und darauf gelegte Bretter und Pfähle (die sogenannten Kastenstangen) gebildete Zimmerung, auf welche die un haltigen Gesteinsmassen (die Berge) aufgestürzt, versetzt werden : Bei welchem Stoün gewonnener Berg auff Kasten liegend über die Hänge- Banck ge- bracht wird, demselben StoUn gebühret das Neundte davon, ungeachtet, dass der Berg bey Zeit eines andern StoUns gewonnen und auff die Kästen gesetzet ist. Span BR. S. 285. Wenn sich das Gebäude in die Länge und Teuffe ericeitert, ^so muss das aus- gehauene und ausgebauete ausgezimmert und mit ordentlichen Kästen versehen werden. Bossler 69. b- Kasten schlagen: eine derartige Zimmerung herstellen: Kasten geschla- gen ist, wo man weitten in den grüben ausshawet, vnd darnach starcke tragstempffel in han- gende vnd ligends antreibt vnd kastenstangen darauff legt vnd darnach mit berg versetzt. Unp. 67. Sch. 2., 53. H. 233. b* So zween Schacht seyn auf einem Gang zusammen, und der jüngst Schacht schlug Resten . . , so soll man Kesten . . weg räumen und darnach soll dem eldsten Schacht sein Lehen gezohen werden. Schemn. BR. W. 168. Auf reichhaltigen Gängen denen Gewer cken ihren Bau strossenweise zu führen jederzeit frey verbleibet, jedoch sollen sie dabey des StoUns first und Sohle durch Schlagung tüchtiger Kästen hinlänglich verwahren. Churs. St. 0. 12., 3. Br. 450. 2.) ein aus Bohlen gebildetes Schachtgeviere (s. Qeviere 1.) : Büha 51/653. Serlo 1., 369. 3.) eine Tonne (s.d.) von kastenförmiger Gestalt mit rechtwinkligem quadrati- schem Querschnitte als Fördergefäss bei der Schachtförderung : Ein Bruch , welcher den Abfluss der Wasser zur Wasserhaltung hemmte, so dass dieselben auf dem Schacht mit Kasten gezogen werden mussten. Z. 15., A. 83.; 1., B. 18. 25. ParaUelipipedische Kasten. Serlo 2., 65. Wasse r kästen : a.) Kasten zum Ausfördern von Wasser: Serlo 2., 260.; b.) Sumpfkasten (s.d.) : Delitis §. 510. 4.) mundartl. ; ein Maass für Eisensteine (in Brandenburg =12 Scheffel [2 1 '/a Kubikfuss oder 17 Centner], in Ostpreussen =14 Scheffel, in Niederschle- sien = 8 Scheffel) und Kohlen (in Hessen-Darmstadt = 1 1,3716 preuss. Scheffel) : B.- u. H.-Kalender pro 1867. pag. 98. 101. — *5.) Stützkasten (s. d.) : ▼. Soheu- chenstnel 137. — *6.) bei dem süddeutschen Salzbergbaue ein ausgezimmerter klei- ner Schacht entweder zur Fahrung (Steig kästen) oder zum Einseihen von Soole (Einseih kästen) : ▼. Soheuchenstuel 232. Z. 2., B. 20. 37. ; 4., B. 40. 50. — 7.) Sumpfkasten (s. d.) : Hat man mehrere Sätze im Schachte, von denen der untere dem oberen zuhebt, so lässt man nie oder nur in den seltensten Fallen die obere Pumpe aus dem Steigrohr der unteren saugen, vielmehr lässt man die untere in einen besonderen Ka - sten aus Holz oder Eisen ausgiessen, aus denen der obere Satz saugt. Serlo 2., 297. Vergl. auch Schlepp- und Wetterkasten. Kastenkunst /. — s. Kunst. Kastenschlag m. — das Schlagen von Kasten (s. Kasten 1.) und die hier- durch hergestellte Zimmerung, Kastenzimmerung : Der holzfressende Kaste nsch lag. Karsten Arch. 1. Bergb. 5., 118. Kastenstange/. — s. Kasten 1. : ürsp. 67. Bioliter 1., 497. Katze/. — Prägelkatze (s. d.) : Wenn ein Ort [mit Feuersetzen] betrieben wer- den soll, so wird die Katze an solches gebracht. Delins §. 207: G. 1., 699. Kaue, Kauhe/., auch Grubenkaue, Kähe — ein kleines Gebäude, ein Ueberbau über einem Schachte (Sch acht kaue) oder einem Stollenmundloche (Stollenkaue) als Schutz gegen die Einflüsse der Witterung : Kaue ist das Ge- bäude, so über einen Schacht gesetzet wird, darein die Haspel-Zie/ier vor dem Regen und Wetter frey seyn. Sch. 2., 53. H. 233> Ein Bergmann, so er einen tieffen Gang ent- Digitized by LjOOQLC 286 Kaukamm - Keil. blfisst, so hebt er ein Schacht an zu sencken, vnd setzet vber m einen haspel vnd ein Ka w, dass es nicht in den Schacht regne, auch nicht die Haspeler vor Kälte erstarrend, oder sonst von regen verdrossen werden. Agrio. B. 75. Löhneyu 51. Einer kouwen , der müge wir entern [entbehren] nicht, wan uns dicke we [Wehe, Unbill] geschiht von regen und auch von winde. M&rev. Feldbauer 142. In der Kauern, attch allen Hütten unzihmliche oder unnöthige Fetter, sonderlich bey Nacht nicht ansc/türn. Amb. BO. 1, Lori 355> Der Gruben-Steiger soll sich alle Tage zu 7 Uhr, wenn die Häuer anfahren wollen, auff der Gruben m der Kauh finden lassen. Span BR. S. 116. Achenbach 62. Göpel- auch Treibe kaue: der Ueberbau über einem Göpel. — Kunst- kaue: eine Kaue über einem Kunstschachte (s. Schacht). — Zimmerkaue: ein kleines Gebäude auf der Erdoberfläche, in welchem das Grubenholz vorgerichtet wird: Biohter 2., 584. Anm. Kaue von einem Stamme „kab, kaf, der einen hohlen Raum bezeichnet cuglefch mit dem Nebenbegriff der Enge. Der Stamm ist weit verbreitet und verzweigt. Er findet sich unter Anderm in dem lateinischen cavus (hohl), cavea (Käflg), dem deutschen Koben, Käflg, Koje, dem französischen cabane, cabinet, dem russischen Kabache (tirandtweüischenke). Sanders 1., 848. b. v. Kabache und HoO.c- v. Käfig. — Körner (Alterthum des böhmischen Bergwerks, 13.) leitet Kaue ab von dem böhmischen: „Kow d. i. allerley Erz". — Nach Grimm 5., 310. findet sich das Wort auch in Schottland: cow, Schachthäuschen über einer Kohlengrube. — Statt Kau bei Kirch- mai er 49. : Käu. Kaukanini m. — Grubenbeil (s. d.) : Gr. 3., 46. Die Treibe-Pfähle . . werden mit dem Kau kam b gesäumet. Bericht v, Bergb. §. 286. Kauenkamm. Biiha. Kaut8Cb m. — Kautsch ist ein Schimpfname der Bergleute, welchen sie dem beilegen, der die andern verräth. Biohter 1., 500. Bergm. Worterb. 285. b' Kehleinstrich m. — ausgekehlter Einstrich (s. d. und auskehlen) : Um die langen Jficher nicht allein dem Drucke auszusetzen, so treibt man zwischen selbige Kehl- einstriche ein, welche an bey den Enden nach der Rundung der Jochhölzer eingekehlet werden. Diese Kehleinstriche haben auch noch den Zweck, um gewisse Räume von einander abzusondern wie z. B. den Zieh- vom Fahrschachte zu trennen, und attch in der Mitte des Ziehschachtes , um die bey den Trümer abzusondern , damit die Kübel nicht auf einander sitzen bleiben. Lempe 9., 368. ♦Kehr/. — Schachtricht (s. d.) : Z. 2., B. 11. Kehrrad n. — ein einen Göpel treibendes Wasserrad mit doppelter Schaufel - Stellung so zwar x dass man dasselbe nach Belieben vorwärts oder rückwärts um- laufen lassen kann: Kehr-Rad, welches sowohl uff die rechte als Uncke Seite umge- trieben wird, an dessen Welle der Korb und Bremsrad ist; ist gleich wie ein ander Wasser- Rad gemacht, ausser dass ein Kehr-Rad drey Kräntze und gedoppelte Schauffein hat, die verkehret sind, dass man es mit dem Wasser vor sich und wieder zurücktreiben kan. Sch. 2., 53. H. 315.*- Es hat in den Meissnischen Bergwercken vnder anderen etliche künst, die man die kärreder nent, do mit hell man wasser von 80 biss in 100 klaffter tieff in zweyen bitigen an einer Ketten, vnd seind ahvegen drey ongegerbt ochssen heüt [ungegerbte Ochsen häute] zu einer bälgen gemacht an jedes trom [Trum] der ketten ge- henckt vnd ghat [geht] fast in ein jede ein fuder wasser, ghat auch in solicher schnelle, dass offt das/eüwer auss dem nassen holtz schlecht, vnd onglättblich ist, also dass alles rorwerg [Röhrwerk], gepel, bompen [Pumpen], haspel vnd alle andere kunst kinder spyl dagegen sein. Münster 381. M. 145> Keil m. — Gezäh bei der Hereintreibearbeit (s. d.) : Die Keile sind paralleli- pipedisch oder pyramidal geformt und endigen vorn in eine Schärfe, die am besten etwas Digitized by Google Keilarbeit — Kerben. 287 conctx hergestellt ist, sie sind aus Eisen gefertigt und an der Schärfe ver stählt. Serlo 1., 145. Keilarbeit/. — Hereintreibearbeit (8. d.) : Z. 3., B. 174. ** Keilberg m., auch Sohlberg — die zwischen zwei Trümmern eines Ganges oder zwischen zwei unter einander Torkommenden Flötzen mitten inne liegende Ge- steinsmasse : Dass mittelst, das zwischen zweyen Fletzen Uegt, nennet man ein Keilbergk, solch Gebirg wird darunter gantz und gar verborgen , dass maus nicht sehen kan, biss dass man den Fleh durchsincket, wenn aber ein Keilberg zwischen zweyen streichenden Gängen ist, so stehet man ihn, toenn er ersuncken wird, wie mächtig er ist. Löhneyss am Ende des Registers. Seh. 2., 54. H. 236.»- Da siehe begäbe, dass die Gänge sich in 2, 3, 4 oder mehr Trümer theilen würden und ein Keil Bergs oder Sohkoercks sich zwischen die Trümer legte, so soll dem Aeltesten . . frey stehen, ein Trum zu kiesen. Span BR. 8. 265. Kellen verb. — vergl. auf-, aus-, herein-, kalt-, nach keilen. Keilhaue/. — ein starkes spitzes Eisenstück , das an der Spitze etwas gebo- gen und an seinem stumpfen Ende mit einer Oeffnung zur Aufnahme eines Stieles (Helmes) versehen ist: Was [er] mit einer Kratzen oder Keilhauen unter sich ge- hauen mag, das gehört an seinem Nutz. Schemn. BR. W. 166. Freib. BR. Klotssoh 259. Die Berghäwer hauen auss den schnäügen Gang, allein mit der Keilhawen. Agrio. B. 83. Keilhauen gebrauchet man bey gebrächem Gebürge. H. 236. *• ff. 1., 106. 117. Kanten Arch. f. Bergb. 5., 282. Doppel keilhaue, auch Doppelhaue: eine Keilhaue, die zu jeder 8eite des Helmes eine Spitze hat: ff. 1./137. Lottoer 343. Z. 2., A. 348. — Gesteins- keilhaue : eine besonders starke und dauerhafte Keilhaue zu Ausführung von Ar- beiten auf dem Gestein: Karsten Arch. f. Bergb. 5., 282. — Schlitz keilhaue: Keilhaue zum Schlitzen (s. d.) : Karsten a..a. O. 283. Keilhauenarbeit /. — diejenige Abtheilung der Gewinnungsarbeiten , bei welcher die Lostrennung der Mineralmassen mittels der Keilhaue erfolgt: Die Keil- hauenarbeit ist aller Wahrscheinlichkeit nach sehr alt, wie dies attch in der Natur des Gezähes Hegt, auf dessen sehr einfache Einrichtung schon die ersten Versuche führen mussten. . . Bestimmt und geeignet ist dieselbe der Festigkeit sowie sonstigen Beschaffen- heit der zu gewitmenden Massen nach, ursprünglich und eigentlich für mildes Gestein, also Gems, Letten, Lehm, Raseneisenstein, Gips, Schieferthon, Braunkohlen, . . auf Gängen, Bruchmasse u. der gl., jedoch nöthigen räumliche und örtliche Verhältnisse nicht selten die- selbe auch auf festere, Ja erheblich feste Mineralmassen als Steinsalz, Steinkohlen, Sand- stein, Kupferschiefer u. a. anzuwenden, insbesondere wo eigenthümHcJie Lagerungsver- hältnisse, regelmässige Zerklüftung u.s.f. diese Anwendung begünstigen. — Indess kommt diese Arbeit seltener ganz selbstständig d. h. ganz allein die Gewinnung vom ersten An- fange an bis zur völligen Vollendung bewirkend vor, vielmehr wird sie in der Mehrzahl der Fälle von anderen Arbeiten unterstützt und zwar gewöhnlich in der Art, dass sie als Vor- bereitungfür letztere nachfolgende, dient; so z. B. für die Hereintreibearbeit, die Spreng- arbeit, obschon sie auch namentlich für die Sprengarbeit selbst wieder als Nachhülfe ange- wendet werden kann. ff. t . , 107. Keillager n. — s. Lager 3. Keilverspünden n. — s. Verspunden. Kerbe/. — Schlitz (s. d.) : Lottoer 356. Kerben tr. — 1.) schlitzen (s.d.) : ff. I., 166. In den Strecken wird . . 9 Zoll hoeh und 2x/i Fuss tief bis zu dem nächsten Schnitte . . geschrämt, dann an beiden Stössen ebenso tief gekerbt und endlich die geschrämte und geschlitzte Kohlenwand . . herein- Digitized by Google 288 Kerbhaue — Ketteln. getrieben. Z. 3., B. 20. Das Hereintreiben der mit Spritzwerk unterschrämten und los- gekerbten Kernsahwände. 2.,B. 33. — **2.) auf dem Kerbholze (s. d. I.) die Berg- kosten anschneiden: Wenckenbach 70. Anm. Vergl. ab kerben. Kerbhaue/. — s. Haue. ** Kerbholz n. — 1.) auch Rabisch : zwei gleich lange Holzstäbe, auf welchen in älterer Zeit die Bergkosten angezeichnet wurden in der Weise , dass die beiden Stäbe, von denen der Geschworene den einen , der Steiger den andern in Verwah- rung hatte, zusammengelegt und in das zusammengelegte Holz Einschnitte (Kerbe) gemacht wurden, die dann auf jedem der beiden Stäbe erkennbar waren und genau auf einander passten : Zu . . aÜerley vorrath vnd notturfft der zechen gehört zubuss, . . die man woc/tentlich anschneidet vor der Obrigkeit vnd öffentlich verrechnet. Denn also reden Bergkleut , weil man etwan die bergköst auf Rabisch oder kerbhölzer ange- schnitten hat. M. 64. a- Span BR. S. 15. — 2.) ein Holzstäbchen mit dem Namen des Bergmeisters, mittels dessen die Bergleute vor den Bergmeisfer oder Geschwo- renen vorgeladen wurden : Kerbholtz ist ein Stückgen Holtz eines quer Fingers breit und ein Glied lang , darauff der Bergmeister seinen Namen brennet oder sonst zeichnet; das braucht er loco Gtationis ; wenn er dergleichen einem Bergmann zuschicket, muss er darauff vor ihm erscheinen. Soh. 2., 54. H. 236. b* Es werden insgemein zweyerlei Ke rbhölzer geführet, weise und schwarze , das erste wird statt der Vorladung gebraucht, und wenn der Bergmeister einen Bergmann mit Gefängniss oder Gehorsam strafen wiü und ihm ein schwarzes Kerbholz giebt, muss er in die Custodie gehen. Bergm. Wörterb. 2S7> M. 21. b- Korn m. — 1.) Bohrkern (s. d.) : Um die Beschaffenheit des erbohrten Gebirges an jeder Stelle genau zu erkennen, was durch den zu Tage geschafften Bohrschmand nicht möglich ist, benutzt man Instrnmetite zur Erbohrung von sogenannten Kernen, * an denen man zugleich das Fallen der Gebirgsschichten beobachten kann. Serlo 1 ., 120. — 2.) Niere (s. d.): Eichter 1., 503. Kernwerk w. — ein nieren weises Erzvorkommen (vergl. Niere und Kern 2.) : Eichter 1., 502. Kessel m. — 1.) eine durch Zusammenstürzen eines Baues und Nachsinken des Gebirges auf der Erdoberfläche entstandene Vertiefung: Seh. 2., 54. H. 236. b- Je nach seiner [des Hangenden] Beschaffenheil und seinem Zusammenhange ist das Zu- bruc/iegehen ein theilweises oder ein gänzliches, bis an den Tag ausge/iendes und hier durch grosse Pingen und Kessel, durch tiefe Brüche und Bisse oder nur durch Senkungen sich markirendes. Z. 5., B. 123. — 2.) die Vertiefung in der Erde, in welcher der Göpelstock (s. d.) aufgestellt ist: Seh. 2., 54. H. 236. b- — 3.) Feuerkorb (s. d. und kesseln I.) : Richter 1., 505. — 4.) mundartl. (Nassau) ; Sumpf (s. d. 1.) in einem Thonschachte : Wenokenbaoh 70. Kesseln — I.) intr.; feuerkübeln (s. d.) : Man hat diese Erwärmung [der Grubenluft behufs Herstellung eines Wetterzuges] . . auf den kleineren Braunkohlen- gruben durch das sogenannte Kesseln herbeizuführen gesucht. Ein cylindrisches Gefäss, welches am Boden und an den Seitenwänden mit Oeffnungen versehen und mittelst eines Bügels utul einer daran befindlichen Schurzkette an dem Haspelseile befestigt ist, wird mit leicht brennbaren Stoffen , Spähnen und dergleichen gefüllt und nach erfolgter Anzftndung der letzteren mittelst des Haspels in den Schacht hineingelassen. Z. 8., B. 327. Huyssen251 . II.) refi.; einen Kessel (s. d. 1.) bilden: Soh. 2., 54. H. 236> Anm. Vergl. aus-, einkesseln. Ketteln tr.. auch sticken — ein gerissenes Seil wieder zusammenknüpfen : Eichter 1., 505. Digitized by Google »* Kettenkunst — Klammgellig. 289 Kettenkunst/ — s. Kunst. Ketzern verb. — vergl. auf-, aus ketzern. Kiesen tr. und intr. — wählen : Wurde ein Stolkt injemands Massen, Klaffte oder Gänge überfahren, . . so sol der Stoln Macht haben, auf einen Gang zu kiesen, welcher xhme gefällig. N. K. BO. 33. Br. 41. Auf einem Gange kiesen. Churs. St. O. 14. Br. 453. Einen Drumb [Trum] kiesen. Churk. BO. 5., 5. Br. 582. Den gekiesten Gang mit einer Stufe bemerken. H. 237. b- Anm. Vergl. erkiesen. ** Kiesziemer m. — Eigenlehner (s. d.) auf einer Schwefelkiesgrube: Soh. 2., 55. Bichter 1., 510. ' Kikaten m. — der Docht im Grubenlichte: H. 237 .*• Sie, die dort Jtängt in StrahlenpracJU, wir sehn sie selten schimmern : denn unser Tag im stillen Schacht ist nur Kik aten- Flimmern . Wagener bei Kolbe 1., 48. Kittel m. — Grubenkittel (s. d:) : H. 238. a- Schnell ist der Kittel angethan und seine Blende steckt er an [der Bergmann] . Döring 1., 29. den Kittel enge machen; vom Gestein : so fest werden, dass der Bergmann nichts losarbeiten kann und darum auch nichts verdient: Seh. 2., 55. Wenoken- bach 71. Kirchenkux m. — s. Kux. Kl. — Abkürzung für Klafter (s. d.) : ö. 2., 133. * Klafter/., abgekürzt Kl. — das beim österreichischen Bergbau übliche Längenmaass (vergl. Lachter, Anm.) : Ad mensuram unius clafter. Igl. BR. A. Graf Sternberg Urk. B. 13. Auch ist zu merken , das siben Daum-Ellen und ein Span ist ein Perck-Clafter , und vierthalb Perck-Clafter ist ein Lehen. Schladm. Bergbr. 18. Lori 6.a- Es soll bei allen Berg- und Hüttenwerken und in allen Geschäften über Bergbau- und Hüttengegenstände ein gleichförmiges Mass angeordnet werden und zwar als Längenmass, die Wiener Klafter. Oestr. Bö. §.9. Die Wiener Klafter , welche gleich ist, 1,8966057 Meter, v. Hingenati 501. Eine Klafter = 6 Wiener Fuss, einget/ieilt in 10 Schtih zu 10 Zoll zu je 10 Linien, deren jede 10 Punkte hat, also 1 Klafter = 10000 Punkte. Z. 2., B. 1. Klafterig a. — eine Klafter hoch, lang: In einer 182 klafterigen Teufe. Delius §. 275. ** Klamm a. — I.) gediegen (s. d.) : Bachus geweret Htm [dem Midas] die bitt [dass Alles, was er berühre, zu Gold werden solle], drauff macht er sein prob, vnd es gehet jhm an, alle /tandstein werden jm in der faust zu clam gold. Wie er nun goldreich ist, will er zu tisc/ie sitzen, da erstarret jhm essen vnd trinken in henden vnd munde, vnd wird alles zu lötigem golde. M. 14.a* Dein [Gott] schönes Bild, das wi kl am Gold in mir geschaffen, funkelt. Hoffmann Berglieder 2. 2.) vom Maasse : genau : Klamm nennt der Bergmann das Mass, wo nichts drüber und drunter ist. Richter 1., 511. Klammgellig a. — von Gestein: sehr fest (vergl. gellig) : Kl am mg ellige felssen i. e. hart Gestein. Soh. 2., 55. H. 238. a- Veith, BergwürWbuch. 37 Digitized by VjOOQlC 290 Klappenbüchse -»-Kluft. Klappenbüchse/ — ein Fanginstrument (8. d.) : Serlo 1 ., 98. Klar a. — klein, fein : Die Kübel dürfen nicht zu voll angeschlagen werden ; dabei sind die groben Wände zu witerst, die klaren dagegen obenauf . . einzupacken. Vorschr. A. §. 12. Klare Berge. Z. 3., B. 60. Anm. Das klare Gebirge [s. d. 2.]. l.,B. 40. Bei dem sehr geringen Werthe, welchen die klaren Kohlen bis jetzt hier haben. 4 . , B. 1 8 3 . Klares Puher. Beyer Otia met. 3., 117. Klauben' tr. — auslesen (Erze aus unhaltigem Gestein) : G. 3.,46. Z.l.,B.41. die Halden klauben: s. Halde 1. Anm. Vergl. ausklauben. Klein n. — Grubenklein (s. d.) : v. Soheuohenstuel 140. Erz-, Kohlen-, Salz klein: Grubenklein bei der Gewinnung von Erzen, Kohlen, Steinsalz: ö. 1., 311. Z. 4., B. 189. Kleinen , kleinern tr., auch kleisen, kreisen — klein machen, zer- schlagen: Seh. 2., 55. H. 238.»- Graf Sternherg Urk. B. 213. Anm. Vergl. an skieinen; Klemmig a. — fest: Klemmich t gestern. M. 64.*- Klemmig Gestein. Soh. 2., 55. H. 238> Anm. Klemmig aus klämmig, klammig: Nebenform zu klam in der Bedeutung von: dicht. Grimm (Hildebrand) 5., 941. 935. Klinke/. — ein an der Hängebank eines Förderschachtes angebrachter dreh- barer eiserner Bügel (Bügelklinke) oder Rahmen (R a h m e n klinke) , welcher nach der Ausförderung des Fördergefässes über die Hängebank niedergeklappt wird und dann die Schachtmündung in der Art verschliesst , dass das Fördergestell darauf aufsetzen (s. d.) kann: Biiha 413. * Klopf, Klopfe/. — 1.) ein an einem Seile oder einer Kette befestigtes, frei hängendes Brett bez. eine Platte von Eisen oder Blech, an welche mit einem Ham- mer geschlagen und dadurch das Zeichen zum Einfahren und Ausfahren gegeben wird: ö. 3., 46. — 2.) das Gebäude, in welchem die Klopfe (1.) oder die Schicht- glocke (s. d.) sich befindet: v. Scheuohenstuel 140. Klopfen verb. — vergl. ab-, auf-, aus-, beklopfen. Klopfgestänge n. — s. Gestänge 1 . Klttft/. — 1.) ein Riss, eine Spalte im Gestein: Klufft wird genennet, wo sich das Gestein wie ein Schrick an einem zerknirschten Gefässe, wordurch das Wasser rinnen kan? von einander theilet, es mag nun so weüseyn, als es wolle. H. 238.1*- Klüfte sind eigentlich überhaupt tmausgefüUte Spalten, , . jedoch wird diese Bezeic/mung %tuc/i auf ausgefüllte Spalten von geringer Weite angewendet, G. 2., 72. Kluft nennt man die Tren- nung einer festen Gebirgsmasse und verbindet damit gewöhnlich den Begriff, dass die durch selbige getrennten Massenstücke mehr oder weniger weit am einander liegen, der Zwischen- raum mag nun entweder hohl oder auch mit etwas anderem erfüllt sein. Karsten Arch. f. Min. 9., 9. Man versteht unter Kluft einen durch zwei ziemlich parallele Flächen be- grenzten Raum, der erst dann den Namen Gang verdient, wenn die i/in ausfüllende Masse nicht mit der das Ganze einschliessenden identisch ist. 4. dürre Kluit: eine unausgefüllte oder mit unhaltigem (taubem) Gestein aus- gefüllte Kluft: ö. 2., 72. — edle Kluft. Erzkluft: eine Erze enthaltende Kluft: Eichter 1., 518. Boggerath 219. — faule Kluft, Letten-, Schraerkluft: eine mit weicher, lettiger Masse ausgefüllte Kluft: Delhis §. 45. Ein kluft mit einer leiten, . diu sniet uns abe den ganc. Märe ▼. Feldbauer 442. Digitized by Google Klüftig — Knappe. 291 Gesteinskluft, Hungerkluft, taube Kluft: eine mit unhaltigem Gestein aus- gefüllte Kluft: CK 2., 72. v. Sohenchenstuel 140. — Hangendkluft: eine Kluft im Hangenden einer Lagerstätte : Delins §. 31 . — Hangkluft, Tage kluft auch Tage- ge hänge: eine an der Erdoberfläche (am Tage) sichtbare, nicht weit in die Tiefe sich hinziehende Kluft : Häng -Klaffte , die sich am Tage ereignen, und fallen nicht, wie die andern Kläffte , in die Teuffe, sondern vom Tag ine Liegende oder Hangende. Werden dahero auch Tag-Klüffte oder Tag-Gehänge genennet. H. 239. a- Agrio. B. 55. — Kreuz-, Querkluft: eine quer durch einen Gang hindurch- gehende ,- denselben zertheilende Kluft: Em Creutzklufft tertheilt den Gang. Agric. B. 54. H. 239.*- Nöggerath 225. — Liege ndklutt: eine Kluft im Liegen- den einer Lagerstätte: Delius §. 31. — offene Kluft: eine nicht ausgefüllte, leere Kluft: CK 2., 72. — Schichtungs-, Flötzkluft: eine zwei auf einander lie- gende Schichten trennende Kluft: Bergm. Taschen!). 1., 81. — Sprungkluft: Ver- werfer (s. d.) : Karsten Arch. f. Min. 9., 9. ff. CK 2., 174. Eine Sprungkluft, welche das Flöh m das Liegende verwirft. Jahrb. 2., 1 1 .b- — Verwerfu n gs kluft : Verwerf er (s . d . ) : Die Verwe rfu ngskl üft e im Steinkohlengebirge . Karsten A r ch . f. Min. 9., 5. — Wasserkluft: eine mit Wasser gefüllte Kluft: Höggerath 219. 2.) ein Gang von geringer Dicke (Mächtigkeit) : Kluffl . . sind schmale Gänge offt kaum eines Strohhalms tucke [dick], haben ihr Streichens, wie andere Gänge. Seh. 2., 55. Ursp. 51. 63. Es sol kainer weder Klufft noch Geng m der Gruben mit Perg nicht versetzen. R. BO. 38. Lori 60. b< Einem jetzüchen Bergmann sol nachge- lassen seyn . . nach Gängen, Kläfften vnd Schichten zu schurffm. I. BO. 2., 1. Ursp. 101. Wer in f regen vngemessenen Gebär g am ersten new klufft vnd Geng ver- schrot, . . der selb sol als der erste auffnemmer zugelassen werden. Churtr. BO. 3., 3. Br. 110. Kläffte sind so wohl als Gänge vu muthen und zu verleyhen. H. 239. *• — Mehrere Gähnet fährende Klüfte. Z. 15., A. 120. — 8.) mundartl. ; Gang über- haupt: Bei manchem Bergbaue belegt man, dem Sprachgebrauche nach, alle Gänge ob mehr oder weniger mächtig, kurz oder weit fortsetzend , mit dem Namen Klüfte, so z. B. in Siebenbürgen. 6h 2.t 72. — 4.) Schrank (s. d.) : Man darf nicht gar zu viele Klüfte vor einen Ort oft abbrennen, weil dadurch die Gebäude sonst könnten entzündet werden. Züokert 1., 99. Des* Sonnabends werden gewähnlicherweise mehrere Klüfte vor einen Ort angebrannt, ibid. — 5.) ein Fanginstrument (s. d.) : Serlo 1., 97. Biohter 1., 518. Klüftig a. — Klüfte (s. Kluft 1.) enthaltend, von Klüften durchzogen, zer- klüftet: Bei rissigem oder klüftigem Gestein. Berggeist 13., 2.** Bohren im klüf- tigen Dolomit. Z. 1., B. 13. Bei klüftigem Kohl. 5., B. 120. Eindruckhaftes, kurzklüftiges Hangendes. 122. Die Firste wird von dem hangenden festen und un- klüftigen Sandsteine gebildet. Karsten Arch. f. Min. 6., 110. Off en klüftige Gänge. Serlo 2., 242. Kluppe/. — ein Fanginstrument (s. d.) : Serlo 1., 97. Knappe m., auch Bergknappe — Bergmann, insbesondere Häuer: Knappe i. e. Bergmann. Seh. 2., 56. H. 239.*- Ainer . . , der umb Lon arbait, es sey Knapp oder Knecht. Schladm. Bergbr. 8. Lori 5.b* Die knappen , so den schiff er [Schiefer] hmeen, heysst man Schiffer hauwer. Münster 3S1. v. Carnall 45. Z. 4., B. 38. 41. Das sendt die rechten Gesellen, die in das bergwerck farn, es sendt die rechten knappen. Alter Bergreien. Döring 2., 191. In das ew'ge Dunkel nieder steigt der Knappe, der Gebieter einer unterird' sehen Welt. Th. Körner. Digitized by Google 292 Knappenbuch — - Knappschaftsälteste. Erzknappe: Bergmann beim Erzbergbaue: Den Aertzknappen und arbeit- tern. Urk. v. 1401. W. 413. Arztknappen. Urk. v. 1446. Lori 32> Am yeder Perkhrichter sol . . vmb all Sachen die Artzknappen . . vnd ander , mit teglicher arbaü demselben Perkwerch vertvont vnd zugehörn, zu straffen haben. Schwatz. Er/. W. 156. Ferd. BO. l.} 4. Urep. 114. — Salzknappe: Bergmann beim Salzbergbaue. — ♦Schopfknappe: Schopfhäuer (s. Häuer) : v. Scheuchenstuel 217. — ♦Wahl- knappe : Vollhäuer (s. Häuer) : Der Lehrhäuer macht in der ersten Schicht den Ein- bruch in der Mitte der Ortsbreite mittelst eines Schrames . . , worauf die beiden Wahl- knappen . . den rechten und linken Stos nachnehmen, ö. 1 ... 201 . Anm. Knappe Nebenform zn Knabe. — Vergl. auch Mathesius 13.*«: Bergkhewer vom hawen vnd graben, welche hernach vom Griechischen wort knappen genennet sind, wie wir sie Bergkgesellen heissen. Den[denn\knapheus[1]knap, knab, oder sechsisch ein knaph, heisstein junger gad oder hoch. — Neben Knappe findet sich auch Knabe in der obigen Bedeutung von Berg- mann, Häuer: Was sich aber Such begaben [wenn Streit entsteht] zwisclten der Perkknabcn und ander Lawt [Leute] . . , darumb haben wir und unser Richter [nicht der Bergmeister, wie bei Streitigkeiten „und er den Arztknappen"] ze straffen. Urk. v. 1446. Lori 33. »• Nachdem Uns . . unterschiedliche viele Klagen einkommen , was gestalt die Gewercken und Beidmeister [Schicht- meister] die armen Bergknaben und Knedd hin und wieder mit allerhand Waaren . . anstatt ihres sauer verdienten Lohns vervortheilen. Churk. BO. 12., 16. Brassert 682. Wolt Got, het ich zwen hauersknaben, die mir mein lieb zu grabe htiffen tragen. . . Ei die hauersknaben sind hübsch und fein, sie hauen das silber auss hartem stein. Alter Bergreien. R. Köhler 52. Knabe wird indess auch gebraucht in der Bedeutung von Junge (s. d. Anm.). Knapponbuch n. — ein im Königreich Sachsen von der Bergbehörde jedem Bergarbeiter bei seiner ersten Annahme zur Bergarbeit ausgestelltes Arbeitsbuch : S. Ausf. Verord. A. §. 76. S. Ausf. Verord. B.|84. ♦Knappeneisen n. — Schrämhammer (s. d.) : Cr. 1., 139. Knappschaft/. — 1.) die Gesammtheit der auf einem Bergwerke in Arbeit stehenden eigentlichen Knappen (Häuer) ; aber auch die Gesammtheit der auf einem Bergwerke beschäftigten Bergarbeiter überhaupt : Das Urtheil über die zweckmassigste Datier der Schichten ist sehr verschieden. . . Es kommt auf die körperliche Beschaffenheit der Knappschaf t an. Karsten Arch. f. Min. 6., 96. Die Knappschafft zog aus eurem Lande , der Joachimsthal der stund wüst. Alter Bergreien. Döring 2., 183. Nur wer Schlägel und Eisen mit Ehren führt, ist werthy dass er unsere Knappschaft ziert. Döring 1., 84. 2.) Knappschafts verein (s. d.) . Z. 2., A. 11. Knappschaftsälteste m. — ein von den Mitgliedern eines Knappschafts- vereins aus ihrer Mitte auf eine bestimmte Zeitdauer gewählter Vertreter, welcher die Befolgung des Statuts seitens der Mitglieder zu überwachen , die Interessen der Mitglieder wahrzunehmen hat und überhaupt als gesetzliches Organ zwischen ihnen und dem Knappschaftsvorstande fungiert: Pr. B6r. §. 179. Die Knappschafts- ältesten haben in jeder Beziehung das Beste des Vereins wahrzunehmen und darauf zu sehen, sowohl dass die Vereinsgenossen überall ihren Verpflichtungen nachkommen, als dass dieselben , namentlich die Invaliden , Wiltwen und Waisen die ihnen zustehenden Wohl- thaten unverkürzt er/ialten; die hierbei etwa beobachteten Mängel aber enttveder selbst abzustellen oder dem Vorstande anzuzeigen. Statut für den brandenburg-pommerschen Knappschaftsverein von 1867. §. 69. Digitized by Google Knappschaftsarzt — Knappschaftsstatut. % 293 Kappschaftearzt m. — der von dem Knappschaftsvorstande behufs Behand- lung der Mitglieder des Knappschaftsvereins angestellte Arzt : Statut des rflders- dorfer Knappschaftsvereins von 1865. §. 77. Knapp8ChaftSgenOSS6 m. — ein zur Unterstützung aus der Knappschafts- kasse berechtigtes Mitglied eines Knappschaftsvereins: Karsten §. 316. Statut des rüdersdorfer Knappschafts Vereins von 1865. §. 4. aktiver Knappschaftsgenosse: ein auf den zu dem Vereinsbezirke gehörigen Werken in Arbeit stehendes und seine Beiträge zur Knappschaftskasse entrichten- des Vereinsmitglied, im Gegensatz zu invalider Knappschaftsgenosse : ein Vereins- mitglied, welches Unterstützungen aus der Knappschaftskasseerhält : Statutdes rüders- dorfer Knappschafts Vereins von 1865. §. 24. — meistberechtigter Knappschafts- genosse: ständiger Genosse, im Gegensatz zu minderberechtigter Genosse- unständiger Genosse (s. d.) : Statut für den mansfelder Knappschafts verein von 1866. §. 2. — ständiger Knappschaftsgenosse: ein Vereinsmitglied, welches die Bergarbeit auf den zum Vereinsbezirke gehörigen Werken berufsmässig als Haupt- erwerbzweig betreibt , in die Knappschaftsrolle eingetragen und mit einem Pflicht- scheine (8. d.) versehen ist und dem bez. dessen Angehörigen mindestens folgende Unterstützungen zukommen : a.) freie Kur und Medicin für sich und seine Angehö- rigen, b.) ein Krankenlohn in Krankheitsfällen, c.) eine lebenslängliche Invaliden- unterstützung bei eingetretener Arbeitsunfähigkeit, d.) ein Beitrag zu den Begräb- nisskosten, e.) eine Unterstützung der hinterbliebenen Wittwe und Waisen, f.) eine Beihülfe zum Schulunterricht der Kinder : Pr. Bö. §. 171. Statut des brandenburg- pommerschen Knappschaftsvereins von 1867. §§.3. 14. ff. — unständiger Knapp- schaftsgenosse : jedes nicht zur Klasse der Ständigen gehörende Vereinsmitglied, welchem mindestens folgende Unterstützungen zukommen : a.) freie Kur und Arznei für sich, b.) ein Krankengeld, c.) eine lebenslängliche Invalidenunterstützung im Falle der schweren Beschädigung bei der Bergarbeit, d.) ein Beitrag zu den Begräbniss- kosten: Statut des brandenburg-pommerschen Knappschaftsvereins von 1867. §§. 3. 38. ff. — vollberechtigter Knappschaftsgenosse : ständiger Genosse (s. d.) Pr. Bö. §. 171. KnappSChaftskaSS6 /. — die Kasse , in welche die Einnahmen des Vereins (Beiträge der Mitglieder und Werksbesitzer, Strafen u. s.w.) fliessen und aus welcher die den Mitgliedern zukommenden Unterstützungen gezahlt werden: Köhler 295. Pr. Bö. §§. 173. 174. Knappschaftekux m. — s. Kux. Knappschafteordnung/. — Knappschaftsstatut (s. d.) : Z. 2, A. 11 . Knappschafterollo/. — ein tabellarisches, von dem Knappschal ts vorstände geführtes Register, in welches die Namen der sämmtlichen ständigen Mitglieder eines Knappschaftsvereins sowie die Namen ihrer Weiber und Kinder, die Zeit der ersten Annahme der Vereinsmitglieder als Bergarbeiter und die Zeit ihrer Aufnahme als ständiger Genossen eingetragen werden: Z. 2., A. 13. Statut des rüdersdorfer Knappschaftsvereins von 1865. §. 3. Knappschaftsschein m. — Pflichtschein (s. d.) : Statut' des mansfelder Knappschaftsvereins von 1866. §. 2. Knappschaftasprengel m. — ein bestimmter Theil des zum Knappschafts- vereine gehörigen Bezirks , nach der Grösse der Werke und der Stärke der Beleg- schaften ein oder mehrere Werke umfassend, welcher einem oder mehreren Knapp- schaftsältesten speciell zugewiesen ist : Statut des rüdersdorfer Knappschaftsvereins von 1865,|§. 72. Knapp8Chaftsstatllt n. — ein für jeden Knappschaftsverein besonders auf- gestelltes, von der Bergbehörde genehmigtes Statut, welches im Wesentlichen Zweck, Digitized by Google 294 , KnappschafUverband — Knecht. Sitz und Umfang des Vereins, die Bedingungen für die Aufnahme als Mitglied, die Verpflichtungen und Ansprüche der Mitglieder gegen den Verein, die Fälle, in denen Verlust der Mitgliedschaft eintritt, und die Art und Weise der Verwaltung des Vereins festsetzt: Pr. Bö. §§. 169. 170. KnappSChaftSYerband m. — Knappschaftsverein (s. d.) : Statut des rüders- dorfer Knappschaltsvereins von 1865. §. 4. Knappschaft^ verein m.f auch Knappschaftsverband — Vereinigung der Arbeiter und Beamten eines Bergwerks, einer Autbereitungsanstalt oder Saline oder mehrerer derartiger Werke und damit verbundener gewerblicher Anlagen zu einem Verbände, welcher den Zweck hat seinen Mitgliedern und deren Angehörigen in Fällen von Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod Unterstützungen nach näherer Bestimmung des Knappschaftstatuts zu gewähren: Fr. BG. §§. 165. ff. A n m. Vergl. hinsichtlich der Bestimmungen über Knappschaftsvereine für das ältere Recht : Köhler 295. ff., Hake §. 247., Karsten §. 315., Schneider §§. 376. ff. und speciell für Preussen die Abhandlung in der Zeitschrift für B. H. u. S. Wesen 2., A. 11. ff. „Die Knappschafts- vereine im Preussischen Staate" ; — für das neuere Recht: a.) für Oesterreich: Berggesetz vom 23. Mai 1654. SS- 21°- ff- 5 b0 fftr Anhalt-Dessau: Berggesetz vom 20. Juli 1856. §$. 60. ff. ; c.) für Sachsen- Weimar: Berggesetz vom 22. Juni 1857. §§. 99. ff.; d.) für Schwarz- bnrg- Sondershausen: Berggesetz vom 25. Februar 1860. §§. 98. ff.; e.) für Preussen: Berggesetz vom 24. Juni 1865. §§. 165. ff. ; f.) für Braunschweig: Berggesetz vom 15. April 1867. §§• 168. ff.; g.) für Sachsen-Meiningen: Berggesetz vom 17. April 1868. Art. 195., wonach das bisherige Knappschaftskassenreglement vorbehaltlich der Abänderung auf dem Ver- waltungswege in Kraft bleibt; h.) für Gotha: Berggesetz vom 16. August 1868. §. 169. und Ge- setz, die Bildung eines Knappschaftsvereins betreffend, vom 20. Mai 1863. in Z. f. BR. 9., 456. ff. ; i.) für das Königreich Sachsen: Berggesetz vom 16. Juni 1868. §§. 84. ff.; k.) für Baiern: Berggesetz vom 20. März 1869. Artt. 167. ff. Die Bergordnung für Lippe-Detmold vom 30. September 1857. §. 131. hat sich den Erlas* von Bestimmungen über das Knappschafts wesen im Verordnungswege vorbehalten. Kn&ppSChaftSYOrstand m. — der Repräsentant der juristischen Persön- lichkeit eines Knappschafts Vereins , bestehend aus einer Mehrzahl von Personen, gewählt zur einen Hälfte von den Besitzern der zu dem Knappschafts vereine gehö- rigen Werke, zur anderen Hälfte von den Knappschaitsäl testen aus ihrer Mitte oder aus der Zahl der Bergbeamten: Pr. BG. §. 181. EloBtermann 3., Anm. 335. KnaUOr m. — 1.) Kamm (s. d. 2.) : Knauer, ein fest zusammen gewimmertes Gestein. Soh. 2., 56. H. 239.b* Durch harte quertz vnd k na wer arbeiten müssen. M. 10. b- Ein zeher oder harter knawer. 138. a- Wenokenbaoh 71. — 2.) Wand (s. d.), namentlich eine solche von grösserem Umfange: FUehorte , wohin er [der Bergmann] sich während des losbrechenden Schusses verbergen kann , weil die losbrechen- den Knauer öfters eine grosse Strecke mit vieler Gewalt weggeworfen werden. Delius §. 186. Man mauert beide Ulme mit grossen Knauer n in die Holte. §. 385. y. Scheuchenstuel 141. KniM16rig a. — fest wie ein Knauer (s. d. I .) : Wo die genge fest vnd knaw- rig sein, das kein stahel drauff hofften wih muss man setzen. M. 65.b- Lass Schlegel und Eisen klingen, damit kannst du's bezwingen, was fest und knaurig scheint. Alter Bergreien. Döring 2. , 114. Knebel m. — Knecht (s. d. 2.) : Runde Schachte, in welchen wenig mit Zimme- rung anzukommen ist und welche mehrentheils nur auf dem Knöbel zu befahren sind. Bericht V. Bergb. §.220. Es darf nur bis zu einer Teufe der Schächte von fünf Lachtern auf dem Knebel eingefahren werden. Achenbaoh 61. G. 2., 371. Huyseen 234. Knecht m. - - 1 . ) auch Bergknecht: ein Bergarbeiter, der vorzugsweise För- derungsarbeiten zu verrichten hat: Das Wasser im Heffsten [hat] ein Knecht 12 Digitized by Google Kniebügel — Konsolidation. 205 Lackier hoch hauen können. Albinufl 26. Au» manchen Schacht, der über 20 Lachter tieff ist, han offt ein Knecht Berge und Wasser zugleich halten. Kögsler 40.** Hewer, Knechte oder Jimgen fördern. Churs. BO. 70. Br. 395. H a 8 p e 1 knecht : ein mit Haspelziehen beschäftigter , mittels des Haspels för- dernder Bergarbeiter (s. Haspel) : Seh. 2., 48. Sich durch die Haspelknechte in die Höhe ziehen lassen. Achenbaoh 79. — Kunstknecht: ein Arbeiter, welcher den Gang einer Maschine (Kunst) zu überwachen hat: Ein jedweder Kunst-Steiger soll . . den Kunst- Knechten nachvisitiren , ob sie auch bei den Künsten seyn. Churk. BO. 7., 2. Br. 604. So oft die Kunst geht auf und nieder, kehrt auch der Kunstknecht zu ihr wieder. Alter Spruch. Liederbuoh 9. Pumpenknecht: Wasserknecht (s. d.) an einer Pumpe: Z. 9., B. 251. — Was- ser knecht : ein Arbeiter , welcher die Wasser aus Grubenbauen entweder mittels einer Pumpe hebt oder mit dem Pfützeimer (s. d.) ausschöpft : Wird die zeche was- sernötig, so . . heiter [der Bergmann] das wasser mit wasserknechten, oder hengt seine kunste. M. 64. *• 2.) auch Knebel, Sattel: eine an dem Seile einer Fördermaschine ange- brachte Vorrichtung um Personen in einen Schacht hinunterzulassen oder aus dem- selben aufzuziehen (aus- und einzufordern), entweder in einem einfachen Querholze (Knebel) bestehend, auf das sich der Fahrende setzt, oder in einem schlingen-* artig als Sitz angebrachten Ledergurte mit zwei Riemen, welche Rücken und Brust des Fahrenden umgeben und ihn selbst dann vor dem Herabfallen sichern, wenn er sich nicht mehr am Seile anhalten kann (Sattel): ö. 2., 371.; 3., 47. Ein rundes als Knecht dienendes Holz. Wenokenbaoh 71. Leonhard 47. — 3.) Stachel (s. d.) : Vonohr. B. §. 13. Biiha 326. Kniebttgel m. — ein rund geschnittenes Leder , das die Bergleute bei der Arbeit um die Knie binden: Soh. 2., 56. H. 196. a- 239> Man tragt auch diesen Kniebügel zum Putz und Zierrath, doch darf derjenige Bergmann, welcher nicht Häuer + ist, keine Knie bügel tragen. Biohter 1., 521. Knot6Il m. — der Docht im Grubenlichte (s. d.) : [Er] macht die Grube /teil mit dem entbrennten Knoten. Hoffinann 131. Kolbenbohrer m. — s. Bohrer. Kolbenhub, Kolbenweg m. — Hub (s. d.) : ?. Soheuohenstiiel 145. Kolbig a. — von den Spitzen der Bohrer, Bisen, Keilhauen : kurz und ge- wölbt zulaufend (vergl. geschleifig) : G. 1 , 123. 343. Kollern intr. — 1.) von Maschinen: schadhaft sein und in Folge dessen gar nicht oder nicht gehörig heben : Wenn die Künste stehen bleiben, oder etwas daran zubricht, sagt man: Die Kunst kollert. H. 24 6. b* Seh. 2., 59. So bald eine Pumpe wandelbar wird, müssen die amiern alle in derselben Reyhe hinauff feyren , und geschiehet auch, dass es manchmal anfängt zu Kollern dass es nicht möglichen, alsbald die Pumpen wiederum zum Güssen zu bringen. Röflßler 40.b*43.b- — 2.). von Seilen: sich in ein- ander setzen oder zerreissen : Fitzet sich das Seil in einander, oder zerreist gar, so /teisst es: Das Seil kollert. H. 246. b- Seh. 2., 88. Bald setzt sich eine Wand nieder, bald kollert das Seil, Kirohmaier 67. Wenokenbach 72. Kompagniemann m. — Vorsteher einer Kameradschaft (s. d.) : Achen- baoh 112. Konsolidation/. — s. (Konsolidation. Digitized by LjOOQLC 296 Kopf — Krahl. Kopf m. — 1 .) bei der Zimmerung: das Ende eines Pfahles, Stempels (s. d.) : Mit dem Fäustel unmittelbar auf die Pfahlköpfe schlagen. Bergm. Taechenb. 4., 79. — 2.) bei der. Mauerung: der vordere in die Stirn einer Mauer fallende Theil eines Steines: Wenckenbaoh 72. — 3.) ein grosses Stuck Gestein; Patkopf, auch Pfad köpf: ein grosses Erzstück, grosse Erzstufe : Bergm. Wörterb. 381. 383. Biohter 2., 111. 117. — Rappen köpf : eine grosse schwarze, in Seifen gewonnene Zinnerz- stufe : Bergm. Wörterb. 409. Bichter 2., 175. — 4.) mundartl. (bei dem nassau'schen Dachschieferbergbau) ; Köpfe . . . Unter diesem Ausdrucke versteht der Schieferberg- mann die das Gestein quer durchsetzenden Absonderungen , ausgenommen die Klüfte und Schicke. Alle Köpfe mit Ausnahme der, welche den Fltiss [Gesteins partie , in welcher die Köpfe so gehäuft sind, dass das Gestein der Oberfläche eines schnell fliessenden Wassers ähnlich sieht] bilden, sind mit einer mehr oder weniger dicken Quarzkruste über- zogen und unterscheidet man sie nach der Art dieses Ueberzuges in Glas- , Salz- und Wackenköpfe. B.- u. H.-Z. 27., 288.a- Unkenköpfe . . , die den Schiefer oder vielmehr die Schieferlager unter Winkeln von 60 bis 80 Grad durchsetzenden, wirklichen oder nur angedeuteten Absonderungen oder Zerklüftungen, welche den Schiefer seitlich geknickt erscheinen lassen. 288.b* — 5.) auf dem Kopfe stehen; von Schichten : s. stehen und Schichtenkopf. Kopflochstein m. — s. Lochstein. Korb m. — 1.) Seilkorb (s. d.): Korb, der obere Theil an der Spindel vom Göpel; ist gleichsam wie ein Gehäuss, darum das eiserne Seyl lieget. Seh. 2. , 5 7. H. 24 7 . *• ö. 3., 47. Oberkorb: die obere, — Unter korb: die untere Hälfte des Korbes: Bichter 2., 88. 492. 2.) Fördergestell (s. d. 1.): Achenbaoh 69. Z. 10., B. 85. Etagen korb : Fördergestell mit mehreren Abtheilungen übereinander, deren jede ein oder zwei Fördergeiasse (Wagen) aufnehmen kann (vergl. Etage 2.) : Z. 3., B. 53. Serlo 2., 73. . 3.) mundartl. (bei dem freiberger Erzbergbaue in Sachsen); ein Fördergefäss bei der Streckenförderung (vergl. Kübel, Anm.): Serlo 2., 4. Bergkorb: Korb zum Wegfördern von taubem Gestein: Biohter 1.. 241. — eiserner Korb : Korb aus Draht, Bandeisen oder Eisenblech : Serlo 2., 4. — Erzkorb: Korb zum Wegfördern von Erzen: Bichter 1., 241. Serlo 2., 4. — Span korb: Korb aus Fichtenspünen : Serlo 2., 4. 4 .) mundartl. (im Freiberg'schen) ; ein Er/.maass = 1 250 Kubikzoll : Serlo 2. , 4 . Korbscheibe f. — jeder der drei an einem Seilkorbe (s. d.) befindlichen Kränze, von denen je einer den Korb begrenzt, der dritte in der Mitte des Korbes angebracht ist: Wenckenbaoh 72. Korbstange/., auch Bläuelstange — eine an einen Krummzapfen (s. d.) angehängte Stange, welche von demselben bewegt wird oder umgekehrt ihn bewegt: ö. 3., 47. *Kotter/. — Erzkram (s. Kram): v. Scheuohenstnel 146. Krack m. — grosse Druse (s. d.) ; Kluit: Oft entquillt Wasser aus besonders grossen Drusen (auch Krake genannt) . v. Scheuch enstuel 59. 148. Anm. Vergl. das schweizerische der Krachen, enges, tiefes, von jähen Erhühlungen um- achlossenes Thal. Sanders 1006.»- Kräckig a. — klüftig (s. d. und Krack) : Erkl. Wörterb. 89. KrähenfuSS m. — Dreifuss (s. d.): Z. 7., B. 228. Krahl, Krähl, Krall m., auch Krail — eine Art Rechen mit stumpfen, mehrere Zoll langen Zinken, um gewonnene Mineralmassen (Haufwerk) vorläufig zu Digitized by Google Krail — Kratze. 297 sortieren und in flache Fördergefässe einzuscharren (einzufüllen): Kr & 11 oder Kräl. G. 1., 72. Wenokenbach 72. Krahl. Richter 1., 544. Der Kr ä hl, eine vierzinkige Gabel zum Heranholen der Stücke. Serlo 2., 4. Anin. Krall, richtig Krauel, von krauen = kratzen. Krall m. — Krähl (s. d.): Ein Krail mit fünf Zacken. Agrio. B. 231 . 233. Seh. 2., 57. H. 247> *Kram m. — ein kleines Behältniss zur Autbe Währung vonGezäh (Zeugkram) oder Erzen (Erz kram): v. Soheuchenstuel 146. Die Kramen und Taggebäude. Sperges 331. Krankenbett n., auch Grubenbett, Krankentonne — ein fünfseitiger sargartiger Kasten mit Matratze und Gurten zur Aufnahme und Ausförde rung von Personen , welche in Grubenbauen schwer beschädigt worden oder erkrankt sind : Leonhard 64. Kranz m. — 1.) ein zum Zweck der Sicherung und Verwahrung eines runden Schachtes gegen Zusammensturz innerhalb desselben angebrachter , in horizontaler Lage eng an die Schachtwandung sich anschliessender Rahmen aus Eisen oder starken Hölzern: G. 3., 4 7. — 2.) Schach tge viere (s. Geviere 1.), insbesondere ein solches bei einem mehr als vierseitigen Schachte : Die Schachtzimmerung theilt sich in die # Zimmerung im ganzen Schrott, wo ein Holzkranz an den andern gesetzt wird, oder in die Bolzenschrottzimmerung, wo die einzelnen Kränze durch dazwischen gestellte Stempel, Bolzen, in gewissen Abständen von einander gehalten werden, v. Soheuchenstuel 114. v. Grubenzimmerung. Die Zimmerung [bei der Cuvelage] ist ganze Schrotzimmerung und besteht aus Kr änzen zweierlei Art : verkeilte Kränze am Fusse jeder Abtheilung, welche wasserdicht an das Gestein schliessen und Cu velagekränze (A u/s atzkränze) heissen; hierzu treten auch wohl noch Tragekränze, welche nur fest gegen das Gebirge verkeilt sind und die trousses picoties [verkeilten Kränze] tragen sollen. Serlo 1 ., 401 . Wasserkranz: ein ausgekehlter Holzkranz zum Ansammeln der Wasser, welcher bei Ausmauerung von Schächten in die Mauer eingelegt wird und über dem man dann die Steine etwas zurückspringen lässt: Serlo 1., 399. ** Kränzein tr. — den Einkauf und Verkauf von Kuxen als Gewerbe betreiben : Sich des Kr an tz eins und Kuxverkauffens unterfangen . Soh. 1 . , 109. Anm. Kränzein = rings (im Kranze) umherreisend, Handel mit etwas treiben. Sanders 1017.»- ** Kränzler m. — Kuxkränzler (s. d. und kränzein, Anm.): Juratus partium uenditor,- krcntzler. Agricola Ind. 29. b- Diese Unterhändler [beim Kuxhandel] sind auch sonst wohl Kux-Crünzler genannt a conventicuHs , worin mehrere Personen mit den Unterhändlern zusammen kamen und um Kuxe handelten. Es geschähe dies in altern Zeiten am Harz auf folgende sonderbare Art. Es mussten diejenigen, welche mit einander c ranz ein wollten , beyde auf einerleg Grube Kuxtheile haben oder doch gleich anschaffen können, und es musste jeden gleich viel seyn, ob er für seinen Kux Geld oder gleichen Kux- theil erldelt. Der eine bot einen gewissen Kux aus und schrieb dessen Werth verdeckter Weise unter einen Teller. Wer in der Gesellschaft solc/wn Teller aufhob, der musste handeln , hatte aber die Wahl, das Geld , so geschrieben war , zu nehmen und seinen Kux dem andern ilafür zu überlassen oder das Geld zu geben und dafür von dem andern den Kux zu nehmen. Wer geschrieben hatte , bekam von dem andern, welcher sich auf die Wahl einUess, nach der Wichtigkeit des Handels eine Provision von einigen Thalern. Meyer 179. Beim Crentzlern, die zum kauffen vnd verkauffen verordnet, vnd vereydet sein, thutman den besten kauff. M. 64. b- /. BO. 2., 92. Ursp. 156. Kratze f. — eine Art Hacke mit grader breiter oder rundlicher Schneide,1 welche bei der Wegfüllarbeit gebraucht wird: Die Kratze ist ganz von Eisen, üben un- gefähr eine Spanne breit, und bis zur Spitze etwas mehr als eine Spanne lang, in drei Ecken V e i t h , Bergwürterbuch. 38 Digitized by VjOOQLC 298 Kratzenfüller — Kreuz. getheilt; hat auf der Mitte von aussen einen Rücken hinter sich geneigt, oben ein Oehr oder Loch, darein der Stiel gesteckt wird; diese Kratze wird zum Zusammenziehen und Einfüllen aller Nothdurft gebraucht. Ettenh. Bergb. Schemn. Jahrb. 14., 133. Soh. 2., 57. H. 247. b- Cr. 1., 66. Kumet der erbestolle in gemessyn lehen, . . uff der sale [SohleJ mag er wol hautoen undyr sich und owyr sich, alz hoch, alz er myt eyner Kratczyu gereckyn mag, alzoy daz er der Kratczyn heim [Helm] nicht lenger mache. Freib. BR. Klotssch 288. Eynekracze. 259. Sehern. BR. W. 166. *Kratzenfftller m., mundartl. — ein Aufseher bei der Förderung: v. Scheu- ohenstuel 146. Kremn. Erl. 14. W. 256. 257. Krätzer m. — 1.) auch Bohrkrätzer, Bohrlöffel, Mehlkratzer: ein schwacher, an dem einen Ende mit einer rechtwinkelig angebrachten etwas konkaven Scheibe (Löffel) versehener eiserner Stab zum Herausheben des Bohrmehls oder Bohrschmandes aus Sprengbohrlöchern : Krätzer , ein Instrument zum Schiessen ge- hörig. H. 248.a- Karsten Arch. f. Bergb. 5., 291. ö. 1., 373. Lottner 344. — 2.) ein Fanginstrument (s. d.): Der Krätzer dient sowohl zum Fangen des Gestänges unterhalb eines Bundes wie des abgerissenen Seils. Er ist nichts anderes als eine dreieckige Schraubenmutter mit offenen Gängen und wird über einen Dorn mit spiralförmig einge- schnittener Schraubenmutter geschmiedet ; er muss atmen vollkommen glatt sein, innen eine gut verstählte Schärfe Jtoben um sich in die zu fangenden Gegenstände gleichsam einzu- schrauben, der innere Durchmesser muss ein wenig geringer sein als der zufassende Stangen- bruch. Man /tat einfache und doppelte Krätzer, bei den letzteren sind zwei ScJtraubenspiralen nach entgegengesetzter Richtung mit einander verbunden. Serlo 1., 99. Kräuel m. — s. Krall, Anm. Krebsen intr., mundartl. — von schlagenden Wettern (s.d.): knistern: Jenes knisternde Geräusch, welches von ihrem [der schlagenden Wetter] Ausströmen aus den feinen Klüftchen der Steinkohle herrührt, und in Westfalen und einigen anderen Berg- districten yydas Krebsen Es mag ain jeder . . in seinen gemessen Berg ansitzen und auf- singen [aufschlagen], wo ihm verlast [beliebt]. Will er aber die Kreutz vbersetzen, so soll er es zum andemmal empfahen [eine neue Verleihung für das weitere Feld nach- suchen]. Salzb. BO. IS. Lori 106.b- 4 . ) das Kreuz au feine Zeche stecken: ein Bergwerk aufgeben, verlassen : Richter 1 , 547. — 5) über das Kreuz (Winkelkreuz) vermessen: s. vermessen. Kreuzbaum m. — Schwengbaum (s. d.): Deltas §. 417. Karsten Arch. f. Bergb. 7., 453. Kreuzeil tr. und refl., auch ein Kreuz machen — von Gängen: ein Kreuz (s. d. 2.) bilden: Von Gängen, von denen Theile des einen auf der entgegengesetzten Seite des andern Hegen, sagt man, dass sie sich kreuzen, das Kreuz mag ein Schar- oder das Winkelkreuz seyn. Mohs 2., 451 . Wo Creutzgäng die beiden Gänge, den stehen- den vnd den flachen creutzigen oder vberfahrm, da ist gar verhoffüch zu bawen tmd zu sencken. Ursp. 54. In den meisten Bergwerksrevieren ist das Kreuzen, Schaaren oder Schleppen der Gänge als eine der Hauptursachen der verme/wten Erzführung bekannt. Z. 9 . , B. 247. Die Westgruppe [der Blei- und Zinklagerstätten der Grube Breinigerberg] bildet ein Netz von sich kreuzenden Gängen, welche die Gebirgsschichten theils quer, theils diagonal durchsetzen. Berggeist 11., 445. *• Anm. Vergl. darch-, verkreuzen. Digitized by Google 300 Kreuzkarre — Krummhölzerarbeit. Kr©UZkaiT© m. — Karre (s. d.): Auf manchen Erzgruben findet sich noch die Förderung mittelst der Karre . gewöhnlich Lauf- oder Kreuzkarre genannt , weil der Arbeiter dieselbe mittelst eines um das Kreuz gelegten und mit den Etulen tan die Karren- bäume geschlungenen Riemens trägt. Lottner 360. Knick m. -— Bohrkrflcke (s. d.): Z. 1., B. 88. Krtickel n. — Bohrkrückc (s. d.): Wenckenbach 7b. — 2.) eine grosse breite Kratze: H. 248. a- Richter 1., 550. KrtickelfÜhrer m — Bohrmeister fs. d.): Serlo 1., 81. KrÜckelstuhl m. — eine Vorrichtung zu demselben Zwecke wie der Wirbel (s. d.): Serlo t., 85. Krttckenkratze/. — Kratze (s. d.) : Serlo 1., 134. Krummeisen n. — Krams 's. d.): Richter 1., 551. Krummhälserarbeit /. , auch K rummhölzerarbeit — die Gewinnung von Mineralien auf söhligen oder flach lallenden Klötzen von sehr geringer Mächtigkeit, bei welcher der Bergmann die Arbeit in liegender Stellung verrichten und um die Keilhaue unter dem Kopte hinführen zu können, den Hals etwas aufwärts krümmen muss: Ainerlay Kübel gebrauchen. Urk. v. 1463. W. 418. Alle reiche Ertze . . sollen . . in verschlossenen Kübelen am der Grube zu Tage geschaffet werden. Churk. BO. 7., 29. Br. 620. [Es] bleibt dem Freymacher alles Gezähe an Kübel. Seh. 2., 114. Einen Kübel mit neuen Eisen beschlagen. Span BR. S. 114. Nach der Schächte Teuffe, auch Schwere der Ertzte, werden auch an einem Haspel Personen und Kü bei gebraucht. Die Förderer haben ihre gewisse Zahl Kü bei eine Schicht zu ziehen. BÖBßler 49.b- Bergkübel: a.) Kübel überhaupt; b.) im Gegensatz zu Erzkübel: Kübel zur Förderung' von unhaltigem Gestein (Bergen): Binmann 1., 670. — einraänni- scher, zweimännischer , dreimännischer Kübel: s. einmännisch. — Erzkübel : Kübel zum Fördern von Erzen: Binmann 1., 670. — lediger Kübel: nicht gefüllter, leerer Kübel : BöBßler 49. a- H.249.» — 8chleif-, Schleppkübel : ein Kübel zur Förderung in flachen Schächten , welcher auf der einen Seite platt ist und mit dieser auf dem »Tonnen fache (s. d.) aufliegt: Richter 2., 280. Bergm. TaBohenb. 3., 257. — Wasserkübel: Kübel zum Ausfördern von Wasser: Richter 2., 542. Binmann 1., 671. den Kübel an holen: a.) den Kübel aufzuziehen anfangen: In einem gar zu tiefen Schachte wird es [das Fördern] den Knechten sauer. . . Desswegen hat man etlicher Orthen an solcher tieffen Schächte Haspeln Schwenck- Räder, damit man den vollen Kübel anhohlen , und solchen im Schwange am der Tetiffe fortbringen kan. Böseler 49. b* Richter 1 ., 553.: b.) einen Kübel, der bei dem Hinunterlassen in den Schacht hängen geblieben ist (sich aufgesetzt hat), noch einmal in die Höhe ziehen um ihn so freizu- machen und wieder in Gang zu bringen : Wenn man in einem solchen [flachen] SchacIUe mit zweyen Kübeln ziehet, so will der ledige Kübel nicht wieder hinein, bleibet sitzen, und ver- ursachet, dass man im ziehen etliche mahl stille halten, und das ledige Seil zurücke ziehen muss, Digitized by VjjUUV IC 302 Kübelfachholz — Kühkamm. nur den Kü bei damit anzukohlen, uuff dass er wieder in seinen Gang komme. Bössler 49. »• Sch. 2., 58. H. 248. *•; c.) den ausgeförderten Kübel auf die Hangebank her- überziehen : Derjenige Arbeiter, welcher den Kübel anholt, d. h. ihn durch Schwenken (im Vereine des Nachlassens des Seils durch die Haspelknechte) auf die Hängebank bringt. Rziha 310. — den Kübel zu Seil schicken: ausfordern (s. d.) : In ließen Ge- bäuden sollen in einer Schicht wenigstens 2 Schock Kübel zu Seile 'geschicket werden. H. 248. b.- — den Kübel die Teufe suchen lassen: in die Teufe bauen: Soh.2., 58. H. 248. b- — Kübel und Seil, auch Korb und Seil einwerfen: nachdem ein Schürf so tief niedergebracht ist, dass der Arbeiter in demselben das losgehauene Gestein nicht mehr herausreichen kann, einen Haspel aufstellen und nun mittels Kübels und Seils fördern ; auch überhaupt einen bergmännischen Bau beginnen und fortführen : Kübel und Seil einwerf Jen geschieht, wenn der Schur/ so tieff worden, dass man zu Ausförderung der Berge einen Haspel setzen muss ; Und heist die erste Ffirdernüss, so man mit Kübel und Seil heraus thut Kübel und Seil eingeworffen. H. 24 8. b- Sch. 2., 58. Lehnträger ist gefallen, alsbald nach der Be- stätigung in dem Schurff,. wo dem Bergmeister der entblöste Gang gewiesen worden, Kü bei und Seil einzuwe rffe n , sein bleibens daselbst in Erbschacht zu nehmen und zubehalten. Soh. 1., 115. N. B0. §. 15. Gieb Du [Gott] dem Bergmann Glück und Heil, wenn er wirft ein sein Kübel-Seil, und reiche Anbruch zeige. Alter Bergreien. Liederbuch 3. Kübel und Seil fahren lassen: einen Bau wieder aufgeben, verlassen: Sch. 2., 58. H. 249.»- Wenckenbach 73. 2.) die Quantität Mineralien, welche ein Kübel fasst : Das Lachter [ausgehaue- nen Stollens] gab nahe 500 Kübel Berge. Z. 1., B. 22. — 3.) mundartl. ; a.) im Freiberg sehen ein Maass für Erze = 2500 Kubikzoll : B.- u. H.-Kalender pro 1867. pag. 102. Serlo 2., 4.; b.) in Baiern ein Maass für Steinkohlen = 7 bair. Kubik- fuss (1 bair. Kubikf. = 0,804153 pr. Kubikf.) : B.- u. H.-Kalender pro I8G7. pag. 95. An in. Kübel, niederdeutsch Kuben («.), polnisch ku bei , verwandt mit Koben und ins- besondere mit Kufe, wozu es eigentlich nur die Verkleinerung ist. Sanders 1., JOIl.b. — Heim Bergbau scheint der Ausdruck erst in späterer Zeit allgemein gebräuchlich geworden zu sein. Das freiberger Bergrecht hat nur „Korba. So Th. 2., cap. 11.: Kympt is also verre, dtts der hauwer erez vindet, des mag her wol hauwen eyne kerbe ane vär; und Th. i., cap. 36. : K |ehe, bevor] man kerhyn adyr seyl yn werfet (Klotzsch 260. 251.). „Korb und Seil einwerfen'* findet sich übrigens auch noch bei Mathesius (Sarepta 16.»): Da die aUw Teuteche knappen ihr körb vnd seyl eingetoorffen. — Vergl. auch Meyer B. V. 90., welcher von dem Bergbaue der Alten am Rammelsberge schreibt : Die Erze wurden in Körben aus den Schächten . . am Haspel gezogen. Die KUrbe waren zugleich das Maass der Erze. Der Korb ist übrigens auch uoch gegenwärtig bei dem freiberger Erzbergbaue Ford ergefass und Erzmaass ( vergl. Korb 3. 4.). Kübelfachholz n. — vergl. Tonnenfacbbolz. Kttbelkunst/. — s. Kunst. * Kfibelsturz m., mundartl. — Neuntes (s. d.), als der neunte Kübel der über die Hängebank gestürzten Mineralien : v. Soheuchenstuel 14S. Kuchs m. — 8. Kux, Anm. KuhfuSS m. — Ziegenfuss (s. d.) : Bichter l., 338. Kühkamm m. — Grubenbeil (s. d.) : Küh-Kamm ist das Beiß, so die Steiger in und ausser der Gruben brauchen. Sch. 2., 58. H. 249. a Karsten Arch. f. Bcrgb. 4., 74. 78. Anm. Küh in Kühkamm verderbt aus Kau, Kaue. Vergl. Kau kämm. Digitized by Google Kühl — Kunst. 303 Kühl, Kahle /., mundartl. — Schacht : Man teufte [beim Kuhlen bau] einen weiten Sc/tacht, von 10 — 14 Fuss im Gevierte durch das Obergebirge und durch die Braunkohle bis auf den natürlichen Wasserstand ab und zog mit einem über den Stoss herüberragenden Haspel die Forderung auf die Oberfläche des Gebirges. Dann stürzte man das zunächst an dieser Kuhle , so nannte man den offenen Raitm, liegende Tage- birge in dieselbe, brauchte es nicht zu fördern , und entblösste so einen zweiten Raum auf der Lageroberfläche , worin ein zweiter Schacht von den Dimensionen des ersten abge- sunken werden konnte. Karsten Arch. f. Min. 3., 467. G. 1., 205. Kahlenban m. — s. Bau. Kuhlen wand /. — Sicherheitspfeiler zwischen zwei Kuhlen (s. d.) : Karsten Arch. f. Min. 3., 469. *Kühr/. — Kameradschaft (s. d.) : v. Soheuchenstuel 149. Man hat die Ord- nung eingeführt, dass eine gewisse Anzahl Häuer mit einander eine Gesellschaft oder eine sogenannte Kh ü r ausmachen , welche zusammen vor einem oder zwey Orten arbeiten und den Verdienst in gleiche Theile unter sich theilen. Delhis §. 191 . Anm. Kuhr wol von küren = wählen, also eigentlich eine Anzahl von Arbeitern, die ent- weder aus eigner Wahl zusammengetreten oder von der Grubenverwaltung ausgewählt sind, um die Ausführung einer bestimmten Arbeit gemeinschaftlich zu übernehmen. Damit würde auch die Schreibart Khür bei Delius im Einklänge stehen, welche der Schreibart C hur in Churfürst, wie sie sich theilweise noch jetzt behauptet, entspricht. Ausserdem wird Kühr mehrfach in der ungarischen Bergordnung von 1575. (Wagner Corp. iur. met. 173. ff.) synonym mit Zeche, Grubenbau gebraucht: Wo . . Bergwerke [Lagerstätten, Mineralien, s. Bergwerk], die nach ihrer Art mehr flach dann stehend, gefunden , empfangen und ausgebeten würden, die eine mehrere Maass [ein grösseres Feld] in dem Seherin oder Seiger erfor- derten, . . so soll unser Berg - Meister von andern Berg - Städten verständige Berg - Leuthe zu erfordern Mucht haben, dieselben sollen alsdann die Zechen, oder Kühren und Schächte solcher Berg- Werke und Gebäue eigentlich besichtigen und . . erkennen , ob solche Berg- Werke bey gemeinem Seherin, und Seiger oder mit mehrern Maass begäbet sollen werden, und wie sie solche Maass bei denselben Zechen, Kühr- und Gebäuen erekennen, dar auff soll für an . . ver- liehen werden. Art. 4. §. 5. So oft an einem Ort neue Zechen oder Kühr zu bauen angefangen werden. Jj. 6. In einer Zech oder Kithr , da Erzt auf Klüften, Gängen und Gefährten gehauet ist. Art. 7. $. 4. *Ktthrftthrer m. — Vorsteher einer Kühr (s. d.), Kompagniemann (s. d.) : B.-u. H.-Z. 27., 295.»- Kuhns m . — 8. Kux, Anm. Kummer m. — **1.) Beschlagnahme, Arrest: Wir verordnen, dass allein in allen von Bergwerk herfliessenden , . . bescheinigten Berg-Schulden Unsere Bergmeister Arrest und Kummer oder Verbot auff Ertz, Bergt/teile, Metallen, Ausbeute annehmen, selbigen in das Jedes Ortes vorhandene Kummer- Buch einzeichnen, dem Gegen- Schreiber es auch . . ins Gegenbuch einzuschreiben befehlen, und solchen [Arrest] hernach Beklagten oder Arrestanten durch einen Zeddul wissend machen. Seh. 1 ., 229. Churk. BO. 14., 4. Br. 694. Des Kummers Abschrift soll der Bergmeister mit seinem Pett- schafft bezeichnen. Span BR. S. 388. — 2.) mundartl. ; alter Mann (s. alt 3.) : Die Berge aus dem Alten, welchen der Stahlberger Bergmann mit dem Namen ,,Kummeri% bezeichnet. Z. 11., B. 83. ** Kummerbuch n. — vergl. Bergbuch und Kummer. ** Kümmern lr. — mit Beschlag belegen: Das gekümmerte Ertz dem obsie- genden Theile einräumen und übergeben. Span BR. S. 388. Kunst/., auch Gezeug, Zeug, Kunstgezeug — im w. S. eine Wasser- hebe- oder Fördermaschine überhaupt; im e. 8. eine Wasserhebemaschine, ins- besondere eine solche, welche mit an Gestängen angehängten Pumpen versehen ist : Kunst ist, damit man ein gross Wasser /tebet; treibt ehi Wasser das ander ; die bratwht Digitized by Google 304 Kunst. % man auff Bergwercken, die man txeff absencket vnd sehr Wasser nötig seind. Urop. 66. Lohneyse 11. Kunst ist eine Machine die Wasser aus der Gruben zu lieben. Seh. 2., 59. H. 249.b* Kunst bedeutet: jede Maschine, durch welche eine Last . . aus einer Tiefe herausgehoben wird. Ghräff 185. Kunst wird überhaupt jede grössere Maschine zur Förderung oder Wasserhebung bei den Bergbauen genannt. ▼. Soheuchenstuel 149. 29. v. Bergmaschinen : Durch wasser, tvind vndfewer wasser vnd berg auss den tieffsten, mit schotten künsten heben vnd treiben, damit die vnkost auch geringer t, vnd die ver- borgenen schätze dest ehe können ersuncken vnd offenbar werden. M. 145.*- Ein kunst. die wasser vnd berg hebt. M. 249b* Uff" der T. Grub wird mit Künsten viel ver kün- stelt. Helzer511. Künste, die Wasser auf den Stollen zu heben. Seh. 1., 193. Die Ge- bäuden, in welchen sonst mit Künsten die Wasser gehalten. Voigtel 97. Benutzung der durch eigene Stollen oder Künste gelöseten Wasser. L. D. B0. §.71. Ballenkunst: Paternosterkunst (s. d. c.) : ö. 2., 382. Serlo 2., 261. — Bulgenkunst: eine Paternosterkunst (s. d. a.), bei welcher mittels lederner Schläuche (Bulgen) die Wasser gehoben wurden: Das kehrrad oder bulgenkunst, das heissl vnd ist wol eine kunst, eine mechtige vnd gewaltige kunst, zu schnellen loassern vnd grossen Tieffen. M. 145.b* — Büschel-, auch Bausch el kunst : eine Pater- nosterkunst (s. d. b.) mit Büscheln, namentlich zur Hebung von Salzsoole : Bü- schelkunst, eine alte Art, von einer, bey Salzsohlen bräuchUch gewesenen Wasserkunst, welche eine grosse Aehnlichkeit mit den Bulgen- und Paternosterkünsten hat. Es gieng eine Kette* daran von einer gewissen Weite zur anderen Büschel angeknüpft waren , dtirch Röhren und hoben die Sohle atis dem Quell. Bergm. Worterb. 1 16> Sichter l ., 1 49. — Dampf kunst: eine ausschliesslich zur Wasserhebung dienende Dampfmaschine (Wasserhaltungsdampfmaschine) : Serlo 2., 307. Die obgedachten 3 Dampf k uns te [im Saarbrückenschen] haben im J. 1S53., den Wasserzuflüssen entsprechend 1537 166 Kfs. oder 101452944 Pfd. Wasser auf eine durcMchnittUche Höhe von 20 Lachter gehoben. Z. 3., B. 179. — Eimer kunst, auch Eimer werk: eine Paternoster- kunst (s. d. a.) mit Eimern: CK 2., 382. Die Kettenkünste oder Paternosterwerke be- stehen aus einer Kette ohne Ende, welche in bestimmten Abständen Gefässe trägt; dieselben füllen sich unten mit Wasser und giessen oben aus; es sind dies die s. g. Eimerkünste. Serlo 2., 260. — Fahr kunst: a.) im w. S. jede mechanische Vorrichtung, um Personen in einen Schacht hinunterzulassen (einzufordern) oder aus demselben heraufzuziehen (auszu fördern) : Fahrkunst, eine mechanische Vorrichtung, durch Menschenhände (Haspel), durch Wasser oder Dampfkraft betrieben, womit Menschen in die Schächte am Seile , auf einem Knebel, einem Knechte oder Sattel sitzend hinabgelassen oder aus demselben heraufgezogen werden. ▼. Soheuchenstuel 72. ; b.) im engeren und eigentlichen Sinne eine maschinelle Vorrichtung zum Ein- und Ausfördern von Personen in der Weise , dass durch eine Maschine entweder zwei neben einander liegende, von der Erdoberfläche in den Schacht (Fahrkunstschacht) reichende, in regel- mässigen, dem Hube (s. d.) entsprechenden Abständen mit Trittbühnen und Hand- griffen versehene Gestänge oder nur e i n solches Gestänge (dessen Tritten dann feste Bühnen an der Wandung des Schachtes entsprechen) auf- und abbewegt wird, dass in dem Momente, wo die Tritte der beiden Gestänge in gleichem Niveau mit einander oder mit den Bühnen an der Schachtwandung stehen , der Bergmann abwechselnd von dem Tritte des einen Gestänges auf den Tritt des anderen bez. von dem Ge- stängetritte auf die Bühne am Schach tstosse übertritt und so ohne jede andere Selbst- tätigkeit als die des Uebertretens in die Tiefe oder aul die Erdoberfläche gelangt : Die Fa hrkünste , maschinell bewegte, abwechselnd auf- und niedergehende Auftritte, auf denen die Bergarbeiter aus- und . eingefördert werden, sind am Oberharze [durch den Ober- geschworenen Dörell in Zellerfeld um 1833] erfunden, wo in den Kunstschächten die nebeneinander auf- und niederschiebenden Pumpengestänge auf den Gedanken führten, diese Stangen mit Tritten zu versehen, um Letztere zum Ausfahren zu benutzen. . . Viel- Digitized by Google Kunst. 305 fach abgeändert und vervollkommnet ist das Princip dieser Künste doch im Wesentlichen das- selbe geblieben : zwei mit Tritten und Handgriffen versehenen , unter einander oder durch Contrebalanciers abgewogenen Gestängen wird eine auf- und abgehende Bewegimg ertheilt, so dass das eine steigt, wenn das andere sinkt, und im Momente des Umsetzens der Be- wegung die Tritte beider m gleichem Niveau stehen , mithin von dem einen auf das andere Gestänge übergetreten werden kann. Lettner in Z. 1., B. 120. Lottner 367. ff. Serlo 2., 109. ff. — eintrümmige, auch einfach wirkende Fahrkunst: Fahrkunst mit nur einem Gestänge, dessen Tritten feste Bühnen an der Schachtwandung (dem Schach8tosse) entsprechen; z weitrümmige, auch doppeltrümm ige, doppelt wirkende Fahrkunst : Fahrkunst mit zwei Gestängen : Serlo 2. ,110. Z. 8 . , A . 1 98. — **Feldkun8t: Feldgestänge (s. Gestänge 2.): Böcke an den Feld-Künsten. Seh. 2., 16. H. 90. DeliüB §. 540. — **Feuerkunst: Dampfmaschine: Eine Feuer- kunst , bey welcher heisse Dämpfe, in den fast luftleeren Raum einer Kolbenröhre ein- gelassen, die Bewegung eines Kolbens nach der Richttwg befördern, in welcher dieser von der niedersinkenden Luft aufwärts gezogen wird ; das in dieselbe Röhre abwechselnd ein- tretende kalte Wasser hingegen diese Würkung der Dämpfe wieder vernichtet; und die äussere Luft, der auch ein Gegengewicht zu Hülfe kommen kann, denselben Kolben in seinen ersten Stand wieder zurück drucket, zugleich auch die gesunkene Last wieder an- hebet. Bericht v. Bergb. §. 4t 6. Anm. 2. — Handkunst: eine durch Menschen- kraft in Bewegung gesetzte Wasserhebemaschine : Lempe 9., 183. Hartmann 3 . , 403. — Heinzenkunst, auch Heinz: im w. S. Paternosterkunst (s.d.b.) überhaupt; im e. S. Taschenkunst (s. d.) : Eine andere Einrichtung [der Paternosterkünste] be- steht darin , dass ein Seil ohne Ende in eine Röhre geführt und das Seil in bestimmten Zwischenräumen mit Kugeln oder Scheiben versehen ist, welche das Wasser in der Röhre in die Höhe heben ; dies ist die ältere Art der Paternosterwerke unter dem Namen von Heinzenkünsten. Serlo 2., 260. Eine H ein tzen- Kunst ist gewesen einRöhrwerk, darinnen ein eisern Seil mit Taschen zu Hebung eines grossen Wassers sich befunden. Meiser (2. Ausg. 1716.) 188. Die Heintzen- Künste , welche weyland allhier die ältesten getoesen, und darauff, weil sie nicht so viel Wasser als die Bulgen-Künsle, die aus denen Ungerisehen Berg-Städten hiehergebrac/tt worden, gehalten, abgekommen sind, mau- sen denn einer für einen Meister geachtet worden, welcher die Wasser mit einem Heintzen 35 Lachter halten können, da hingegen die Bulgen in die SO bis 90 Lachter gehalten haben. Melzer (1. Ausg. 1684.) 99. — Kastenkunst: Paternosterkunst (s. d. a.) mit Kasten: Weißbaoh 3., 799. — Kettenkunst: Paternosterkunst (s. d. a.) : lichter 1., 505. Serlo 2., 260. — *Kübelkunst: Wasseraufzug: (s. d.) : Schacht- förderung . . geschieht [bei dem Bergbau der Salzkammergüter] fast allgemein mittels einfac/um Homhaspels. Nur im Ischler Salzberge hat man statt dessen Wassergöpel (dort Kübelkünste, in England water balances genannt) eingeführt, die aus einer oben und unten über Scheiben gespannten Kette ohne Ende bestehen , an welche an einer Seite ein Förderkübel und an der andern ein Wasserkübel befestigt ist ; ersteres wird unten und letzte- res oben gefüllt, ersteres oben und letzteres unten ausgeleert ; das Wasser dient als Betriebs- kraft. Eine der zwei Scheiben ist mit einer Bremsvorrichtung versehen. Huyssen in Z. 2., B. 35. Serlo 2., 97. — Paternosterkunst, auch Paternosterwerk: a.) im w. 8. eine Wasserhebemaschine vorzugsweise des älteren Bergbaues, bei welcher mittels Schläuchen, Eimern, Kästen, die in bestimmten regelmässigen Abständen von einander an einer über zwei in einer Ebene über einander angebrachten Scheiben gelegten , in sich selbst zurücklaufenden Kette (Kette ohne Ende) befestigt waren, die Wasser gehoben wurden ; b.) im e. S. eine Wasserhebemaschine , bei welcher mittels Ballen , Büscheln , ausgepolsterten Kugeln , Schaufeln, Scheiben, Taschen, welche in bestimmten regelmässigen Abständen von einander an einer durch eine Röhre aufsteigenden Kette ohne Ende angebracht waren , die Wasser durch diese Röhre emporgehoben wurden: Weisbach 3., 799. G. 2., 382. ; c.) im engsten Sinne Voitb, Hergwörtorlmch. Digitized by LjOOQLC 306 Kunstarbeiter — Künstel. eine Wassern ebemaschine der zu b. bezeichneten Art, bei welcher die Wasser durch lederne mit Haaren vollgestopfte Kugeln, Ballen (Paternosterkugeln) gehoben wurden: Bergm. Wörterb. U6> — Pumpenkunst: Stangenkunst (s. d.) : IL 145. b- Die Pompen- oder Stangenkünste, welche in die 200 Lachtet heben können. Melzer 100. — Radkunst: eine durch ein Wasserrad (Kunstrad) bewegte Wasser- hebemaschine: Hartmann 3., 403. ▼. Soheuchenstuel 149. — Rosenkranzkunst: Paternosterkunst (s. d. c.) : Serlo 2., 261. — Rosskunst: Pierdegöpel (s. Göpel) : Agric. B. 128. 133. Beyer Otia met. 2., 337. — Schaufelkunst: Paternoster- kunst (s. d. b.) mit Schaufeln : Schaufelkünste sind [den Heinzenkünsten, s.d.] ähnUc/te Paternosterwerke in einem Hegenden Gerinne, welches in zwei Abtheilitngm getheiU ist , in der unteren geht die Kette aufwärts , in der oberen abwärts ; die Scheiben sind aus rechteckigen . . Brettern gebildet, welche 7 bis 8 Zoll von einander abstehen. Serlo 2., 262. Weisbach 3., 799. — Scheibenkunst: Paternosterkunst (s. d. b.) mit auf Eisenringen aufliegenden Lederscheiben : Weisbach 3., 799. Serlo 2., 261. — Schwengelkunst: eine Handkunst (s. d.) : Die gewöhnlichen Schwengelkünste bestehen aus Holz- oder Eisen und sind fast immer Saug- und Hubpumpen. . . An dem Schwengel stehen ein oder zwei Arbeiter und ertheilen demselben die wiederkehrend auf- und niedergehende Bewegung. Hartmann 3., 403. — Stangenkunst: a.) eine Wasserhebemaschine mit unter einander stehenden Pumpen, deren Kolben sämmtlich an einem einfachen oder doppelten von der Umtriebsmaschine ausgehenden Ge- stänge hängen: G. 3., 73.; 2., 382. 438. 1550 hat M. die erste s lange nkun st im Thal [Joachimsthal] . . gehangen. H. 246. b- Albinos 76.; b.) Feldgestänge (s. d.) : v. Scheuchenstuel232. — Taschenkunst: Paternosterkunst (s. d. b.) mit Taschen : So ist bey starken Zugängen der Wasser . . die Taschen-Kunst in Gebrauch, kau aber über 3 Lachtet hoch nicht heben, die ist: dass man mit einer Ketten, daran lederne Taschen, eine bei 3/4 Lachter von der andern, das Wasser durch eine Röhre über eine gekerbte und mit Eisen beklammerte Walzt, wie ein Haspel, über sich ziehet. Röseler 41.*- — Treibkunst: Göpel; aber auch eine stärkere Fördermaschine überhaupt: Delins §. 399. Richter 2., 465. — Turbinenkunst: eine durch eine Turbine (horizon- tales Wasserrad, Kreiselrad) in Bewegung gesetzte Wasserhebemaschine: Z. 2., A. 370. — Wasserkunst: a.) eine Wasserhebemaschine überhaupt : Wo man stobi nicht einbringen kan, da haben Wasserkünste j'ren preiss, wenn man wasser mit kön- nen hebet an der Scheibe oder mit einem rode, welches die leut tretten, oder da man mit wasser oder winde die wasser vber sich bringet. H. I45.b- Nachdem Unser Kupfer- und Silberwerk . . sehr Wasser nöthig und noch zur Zeil mit keinem andern Mittel als mit Heimen, Pumpwerck und andern Wasserkünsten zu lielfen. Henneb. BO. 2., 46. Br. 259. Fahrkünste, welche zugleich als Wasserkünste dienen. Z. 14. B. 289. Wasserhebkünste. Sohemn. Jahrb. 14., 25.; b.) insbesondere eine durch Was- serkraft in Bewegung gesetzte .Wasserhebemaschine wie Radkunst, Turbinenkunst, Wassersäulenkunst : Z. 2., A. 370. — Wassersäulenkunst: Wassersäulen- maschine (s. d.): Z. 2., A. 370. — Windkunst: eine durch Luftdruck getriebene Wasserhebemaschine: Zuckert 1., 72. Serlo 2., 306. Z. 2., A. 370.; 9., A. 185. — Zwillingsdampfkunst: Zwillingsmaschine (s. d.): Z. 13., A. 113. die Kunst ausschuhen: das Leder von dem Kolben nehmen: Richter l., 357. — die Kunst kollert: s. kollern. — die Kunst ist übersunken, auch hat den Hub verloren: die Last ist so gross, dass die Kunst dieselbe zu heben nicht mehr im Stande ist: Seh. 2., 59. H. 250.** Kunstarbeiter m. — Kunstknecht (s. Knecht 1.): Span BR. S. 114. Künstel n. — Einem ein Künstel hängen, langen: ihn betrügen: Seh. 2., 59. H. 79> Küstel hängen. Richter 1., 555. Digitized by Google Kunstfett — Kurbelpflock. 307 Bin ehrlich wie gediegen Gold, und jedem ist Kaputzer hold, der' 8 Künstelhängen hasset. Wagener bei Kolbe 1 ., 49. Kunstfett n. — eine fettige Masse zum Bestreichen der Zapfen und Pfannen an den Künsten, um die Reibung zu vermindern: Zu jeder Kunst werden wöchentlich 3 Pfxmd des Kunstfetts vermacht. Solches wird aus vielem Gel und wenigem Hartz gesotten und . . verursacht einen leichten Umgang der Künste. Zuckert 1 ., 74. Kimstgestänge n. — s. Gestänge 1. Konstgezeug n. — Wasserbebemaschine/ vorzugsweise eine mit an Gestängen angebängten Pumpen ausgerüstete : CK 3., 49. ; 2., 382. Wasser-Läufe zu Kunst- Gezeugen. Churs. St. 0. 22. Br. 467. Z. 11., A. 257. Kunstgraben m. — ein Graben, in welchem die Aufschlagwasser (s. Wasser) der Kunst zugeleitet werden : Bioliter 1., 557. KuüStka8ten m. — Sumpfkasten (s. d.): Serlo 2., 267. Kunstkaue/. — s. Kaue. KuüStknecht m. — s. Knecht 1. . Kunstkreuz n. — Kreuz (s. d. 1.). Knnstmeister m. — Maschinenmeister: Ztickert 1., 72. Bichter 1., 558. Oberkunstmeister: Titel der Kunstmeister: Delins §. 485. Kunstrad n., auch Zeugrad — ein Wasserrad, durch welches eine Wasser- hebemaschine (Kunst) in Bewegung gesetzt wird: H. 416.b* Die Grundwasser der Grube wurden durch 2 Künste mit über Tage gehängten Kunsträdern . . ausgehoben. Karsten Arch. f. Bergb. 4., 301. Das Kunstrad , durch welches die Wasser aus dem Tiefbau gehoben wurden. Jahrb. 2., ll.b- Kunsteatz m. — Satz (s. d. 1.): Lottner 376. Bericht v. Bergb. §. 417. Ein Pumpenwerk oder Kunstsatz besteht atts zusammengefügten seiger oder flach stehenden Bohren, worin mittelst eines an die Ztigstange befestigten Kolbens die Wasser aus der liefe in die Höhe gezogen werden. Delins §. 487. Kunstschacht m. — s. Schacht. KnnststangO/. — jede der einzelnen Stangen eines Kunstgestänges (s. Ge- stänge 1.): Bichter 1., 559. Kunststeiger m. — s. Steiger. Kunstwärter m. — Kunstknecht (s. Knecht 1 .) : Z. 4. , B. 255. Das gesammte Kunstivärter- Personal, das zur Wartung sämmtKcher 5 Künste unter Auf sieht eines Oberkunststeigers in Verwendung ist, besteht aus 13 Mann Kunststeiger. Oestr. Z. 15., 400.*- Kunstwinkel m. — Kunstkreuz (s. Kreuz 1.): v. Sohenohenstuel 150. Kunstzeng n. — Kunst, Kunstgezeug (s. d.): Kunststeiger . . sollen ihre anbe- fohlene Kunstzeuge gangbar, . . auch die Wasser damit zu Sumpff halten. Seh. 1., 108. Knrbelani! m., auch Bug — das Verbindungsstück zwischen "dem Rund- baumzapfen und dem eigentlichen Haspelhorne (s. d.): Riiha 311. Kurhelpflock m. — ein an jeder Haspelstütze mittels einer kleinen Kette befestigter Bolzen, welcher bei dem Ab- und Anhängen der Kübel vor den Kurbel- arm in ein zu diesem Zwecke in der Haspelstütze befindliches Loch gesteckt wird Digitized by Google 308 Kurzawka — Kux. um das Umdrehen des Rundbaumes zu verhindern : Kanten Arcb. f. Bergb. 7., 428. Bfcha311. Kurzawka f., mundartl. (Oberschlesien) — schwimmendes Gebirge (s. Ge- birge 2.): Schickten . . von Kurzawka, einer eigenthümlichen, von eingeborenen [ober- schlesischen] Bergleuten so benannten Gebirgsart, die am einem sehr innigen, höchst feinen tmd staubartigen Gemenge von Sand , Thon und Kalk besteht. Die Mächtigkeit dieser Schichten ist sehr wechselnd } von einigen Zollen bis zu mehreren Lachtern. Karsten Arch. f. Bergb. 2., 145. Kurzawka . . nennt der oberschlesische Bergmann einen sehr feinen schwimmenden Sand , welcher beim Grubenbetriebe grosse, zuweilen tmüber- windUche Schwierigkeiten hervorruft. Z. 5., B. 114. Die berüchtigte Kursawka, welche vermöge ihres dünnflüssigen Zustandes das Abteufen vieler Schächte ausserordent- lich schwierig gemacht hat. \., B. 4. Anm. Kurzawka, ein dem Polnischen entlehntes Wort, im Slownik jQzyka p.'ol- skiego. Wilno. 1861. pag. 568> in folgender Weise erklärt: „ nazwa dawana ruchtrwemu, sypkiemu piaskowi, latwo podnoszacemu kurz od wiatru lub pedzonemu przez wode/' d. h. Bezeich- nung für einen beweglichen kleinkörnigen Sand, der leicht von dem Wind zu Staub aufgewirbelt oder vom Wasser fortgetrieben wird. Kutte/. — Lotte (s. d.) : Griff 18t. Kutten tr. — Erz au 8 (in) den Halden : die Halden umgraben und das noch darin vorhandene Erz auslesen: Es sol niemant kain artz in den haldn khntten. Max. BO. 112. W. 57. In den letzten 40 Jahren hatten sich mit Kutten [der Halden des Rörobichlerbaues in Tirol] 20 — 30 Weilarbeiter beschäftigt. Die Erzeugung war sehr gering, da einige Halden schon zum 3. Male durchsucht wurden. B.- n. H.-Z. 26., 415.b* Die wenigen durch die Kutt arbeiten entblössten Stellen, diese kästen Spuren bergmännischer Thäiigkeit. ibid. Anm. Kutten von dem böhmischen kutiti, ausgraben, nachgraben. Daher wol auch der Name der ehemals so berühmten böhmischen Bergstadt Kuttenberg, böhmisch kutna hora. Vergl. Körner, Alterthum des Böhmischen Bergwerks 14. und den dort citierten P. Stransky, De republica Bojemiae cap. 2., pag. 424. — Statt kutten auch gutten. guten: Meistentheils geschieht es, dass die Erze gleich auf der Stelle von dem tauben Ganggesteine ausgegutt et werden. D e 1 i u s §. 33ö. Es müssen sämmtUche ausgeguttete taube Berge zum Versätze ange- wendet werden, ibid. Ausgutung des Guten von (lern Tauben. Delius y 366. Ausgutung der Erze von dem tauben Gesteine, ibid. Vergl. auch au 8-, durch-, üb er kutten. KUX m., auch Theil, Bergt heil, Grubentheil — a.) nach älterem Rechte : ein ideeller Antheil an einem Bergwerkseigenthume (Bergwerke oder Erb- stollen) ; b.) nach neuerem Rechte : ein Antheil an dem Inbegriffe des ganzen gewerkschaftlichen Vermögens : K. : Dieweil du von abthayhing dess bergkwercks reden wiUy ist meine frag. Gegen welchem teyl der wellt oder welchem stoüort oder auf welcher eck der söhn, meyner oder L.'s kucks seyn würd? auff das ich in der grüben gesehen künd, was für gewinn ich darum gehaben möcht. D.: Gedunckt dich, das eyn kucks eyn sunderUch abgeteylt ort im berge sey ? alssdann würd die gleiche der Lag [Darlag] oder zubüss gar vngleich genützet, sunder eyn kucks ist ein hundert acht vnd zweyintzig theyl alles dess f das dem bergkwerck zugehört vnd also ist das bergkwerck nach einer beqwemen abteihmg geteylet in vier schickt. . . vnd in hundert acht vnd zweyntzig [Kuxe], kucks m halb kucks, in eyn vier teyl, in ein halb vierdteyl eynes kucks. Altes BergbucJilein. Einl. [Gespräch zwischen Daniel, ,,dem Bergverständigen", und dem jungen Knappius.] Lempe 9., 23. Eine Zeche wird in 128 Theile eingetheilet und heisst man einen solchen Theil einen Kux. Seh. 2., 60. H. 252. b- Kloßtermann 3., Anm. 1 76. (S. 216. 217.) A. L. B. 2., 16. §. 133. Oeetr. BG. §. 140. Pr. BG. §. 101. Ackerkux: Grundkux (s. d. und Ackerthcil). — Armenkux: ein Freikux (8. d.) für die Armenkasse des Bergortes : [Es] gibt der Armen Theil kein Zuhuss. Löhneyss 29. — Ausbeutkux: ein Kux, auf den Ausbeute gezahlt wird, Kux auf Digitized by Google Kux. 309 einer AusbeuteBeche : Biohter 1., 341. — Erbkux: Grundkux (s. d. und Erbbach, Anm.): Soh. 2., 23. H. 253.»- Es soll der Erb-Kuckus allemal bei dem Guth, worauf die Massen liegen, bleiben . . und soll kein Bürger, Baur oder Gemeinde, gemeldete Erb- Kuckus vom Guth zu verkauffen Macht /toben. N. K. BO. 28. Br. 37. A. L. £. 2., 16., §. 134. — Freikux: ein Kux, welcher von jedem Bei- trage zu den Kosten des Bergbaues gesetzlich befreit ist. an der Ausbeute aber Theil hat: Vier Frei- Kuxe y welche der Stadt Schneebergk in der gantzen Bergk- Revier frei verbauet werden. Heiser 327. Der Kirchen und dem Hospital 2 Frey - Kuxe von allen Ausbeuth-Zechen. 620. A. L. B. 2., 16. §§. 117. ff. Anm. Nach den Bestimmungen des alteren Rechts mussten bei jedem Bergwerke einige Frei- kuxe mit verbaut werden. Diese Freikuxe hatten entweder die Natur der Rergwerksabgaben, so die für den Landesherrn frei zu bauenden Kuxe, oder sie waren milde Gaben für wohithätige und gemeinnützige Institute, wie die Stadt-, Kirchen-, Schul-, Armen-, Hospital- und Knappschaftskuxe oder sie bildeten eine Art Entschädigung, wie die Grand- und Holzkuxe. Die Anzahl der Freikuxe war in den verschiedenen Bergordnungen verschieden bestimmt, ebenso die Person der Berechtigten. — Heber die Natur dieser Kuxe herrscht Streit: von der einen Seite werden dieselben als Miteigenthumsantheile an dem Bergwerke, von der anderen dagegen nur als eine auf dem Bergwerke haftende Reallast bezeichnet. Die letztere Ansicht ist wol die richtige. Unbestritten steht Übrigens fest , dass die Freikuxbesitzer ein Stimmrecht bei Betriebs- und Haus- haltsangelegenheiten nicht haben. Vergl. Hake $.110. Karsten $$. 243. ff. Schneider $.308. Klostermann 1., 207. ff. Zeitschrift 11., 207. ff. Mot. 2., 120. ff. Was die neuere deutsche Berggesetzgebung anbetrifft, so ist für das Königreich Sachsen durch das Berggesetz vom 22. Mai 1851. hinsichtlich der von dem Inkrafttreten dieses Gesetzes (5. Januar 1852.) ab verliehenen Bergwerke die Verpflichtung zum Freibauen von Stadt-, Kirchen-, Hospital-, Schul- und herrschaftlichen (dem Fiskus frei zu verbauenden) Kuxen aufgehoben. Inso- weit das Recht auf derartige Kuxe bereits vor dem gedachten Zeitpunkte erworben war, ist dasselbe hestehen geblieben, die Ablösung auf Grund freier Vereinbarung der Interessenten aber gestattet. — Die Holz- und Knappschaftsfreikuxe sind aufrecht erhalten, hinsichtlich der Holzkuxe aber ebenfalls eine Ablösung nachgelassen ($$. 288. — 290 ). — Das neueste Berggesetz vom 16. Juni 1868. hat hierin nichts geändert (§. 183.). Das Berggesetz für das Grossherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach vom 22. Juni 1857. hat für die von dem 1. Januar 1858. ab verliehenen Bergwerke alle Freikuxe für Kirchen, Pfarreien, Schulen, milde Stiftungen, Städte und andere Korporationen aufgehoben. Die Knapp- schaftskuxe sind bestehen geblieben ($. 174.). — Ebenso das Berggesetz für das FÜrstenthum Schwarzburg-Sondershausen vom 25. Februar 1860. ($. 167.). In Preussen waren bereits durch das Knappschaftsgesetz vom 10. April 1854 ($. 9.) die beiden Freikuxe für die Knappschafts- und Armenkasse aufgehoben worden. — Das Allgemeine Berggesetz vom 24. Juni 1865. hat in Ansehung des von dem 1. Oktober 1865. ab verliehenen Bergwerkseigenthumes die bisherigen Freikuxe ohne Ausnahme für aufgehoben erklärt. Die Ab- lösung der älteren Freikuxe ist der freien Vereinigung der Betheiligten vorbehalten ($. 224.). In dem FÜrstenthum Schwarzburg-Rudolstadt sind durch Gesetz vom 21. Juli 1865. die Freikuxe für den Fiskus aufgehoben ($. 5.), die Abgaben an Kirchen , Pfarreien , Schulen, milde Stiftungen, Gemeinden und Korporationen aber bestehen geblieben (§. 6.). Zeitschr. f. BR. 7., 435. Das Berggesetz für Sachsen-Meiningen vom 17. April 1868. hat hinsichtlich des vom 1. Januar 1869. ab verliehenen Bergwerkseigenthumes alle Freikuxe aufgehoben. Die Ablösung der älteren Freikuxe ist der Vereinigung der ßetheiligten vorbehalten (Art. 172.). Ebenso sind in Baiern durch das Berggesetz vom 20. März 1869. hinsichtlich des vom 1. Juli 1869. ab verliehenen Bergwerkseigenthumes die Freikuxe sämmtlich aufgehoben. Die Ablösung der älteren Freikuxe ist ebenfalls der freien Vereinigung der Betheiligten vorbehalten (Art. 224). Die Berggesetze für Oesterreich, Anhalt-Dessau, Lippe-Detmold, Braun- schweig und Gotha enthalten Bestimmungen über Freikuxe nicht. — In Oesterreich hatte übri- gens schon das Patent vom 11. Juli 1850. die Beseitigung der Freikuxe angebahnt, indem es die Holzkuxe aufhob , die Aufhebung der Grundkuxe dem freien Uebereinkommen der Interessenten überwies und nur die Verpflichtung zum Freibaue von Kirchen-, Schul-, Spital- und anderen Wohl- thätigkeitskuxen einstweilen bestehen Hess. Vergl. Wenzel 459. frommer Kux : heiliger Kux (s. d.). — Gewerkenkux, gewerkschaft- licher Kux (im Gegensatz zu Freikux): ein im Besitze eines Gewerken befind- licher Kux, von dem also, so lange der Betrieb des Bergwerks es erfordert, Zubusse gezahlt werden muss : Zuckert 1., 52. Fr. BO. §. 224. Klostermann 3., Anm. 490. — **gemeine Gewerkenkuxe : die cadu eierten Kuxe vor ihrer Vertheilung unter Digitized by vjjv_}v_}v lv^ 310 Kux. die gehorsamen Oewerken (s.d.): Meyerl53. — Grundkux, auch Acker-, Erb- kux: ein Kux, welcher dem Eigenthümer desjenigen Grundes und Bodens, auf dem die Fundgrube (s. d. 2. b.) lag, zugewährt werden musste entweder als Freikux oder in der Weise, dass der Grundbesitzer wie die übrigen Betheiligten nach Ver- hältnis» seines Antheils zu den Kosten des Bergbaues beizusteuern hatte (Mitbau- kux) , — und welcher entweder die alleinige Entschädigung für die zu Bergbau- zwecken abgetretenen oder durch den Bergbau beschädigten Grundstücke bildete oder neben welchem der Grundeigentümer noch besonders eine Geldentschädigung für den abgetretenen und beschädigten Grund und Boden erhielt. Anm. Nach ältestem Rechte bestand die alleinige Entschädigung des Grundeigentümers für die Verfugte, die ihm durch den Bergbau zugefügt wurden, in dem Ackertheile, d. h. in dem zwei und dreissigsten Theile des Ertrages des Bergwerks. Zu den Kosten musste er nach Verhältnis« dieses Antheils beisteuern. Später war es in die Wahl des Grundeigentümers gestellt, ob er sich bei dem Betriebe betheiligen wollte oder nicht. Im ersten Falle konnte er v i e r Kuxe m i t bauen, im anderen Falle erhielt er einen Kux fr ei gebaut. Schon im 16. Jahrhunderte trat aber an Stelle dieser Naturalausgleichung Entschädigung in Gelde und zwar jn der Weise, dass dem Grundeigentümer entweder lediglich eine Geldentschädi- gung gewährt oder dass ihm die Wahl zwischen Mitbau- und resp. Freibaukuxen und der Geldent- schädigung gelassen wurde. — Berggesetze späterer Zeit gehen noch weiter, indem sie dem Grund- eigenthümer neben vollständiger Geldentschädigung noch zwei Freikuxe zubilligen ; indess wird in einzelnen Gesetzen auch später noch lediglich an dem froheren Entschädigungsmodus durch Natural- ausgleichung festgehalten. — Der Grundkux war übrigens vom Grund und Boden untrennbar und konnte daher namentlich nicht besonders veräussert werden. Vergl. Churk. BO. 3., 19. Bair. BO. 3., 8. Cl. M. BO. 30. 42. Schi. BO. 31. 73. 74. M. H. BO. 31. 73. 74. A. L. R. 2., 16. $. 134. $S- 177- ff- Hake S- 517. ff. Karsten $$. 328. ff. Schneider $$. 482 ff. Achenbach in Z. f. BR. 4., 219. ff. Klostermann 1., 162. ff. 189. ff. 207. ff. K eiliger Kux: Hospital- oder Kirchenkux (s. d.) : Kux zu Kirch vnd Spital, die man etwa die keiligen kux genennet. M. 64. *• — herrschaftlicher Kux: Freikux für den Landesherrn : S. Bö. §. 289. — Holzkux: ein Freikux (s. d.). welchen der Grundeigenthümer gegen die Verpflichtung, das zur Grubenzimmerung erforderliche Holz unentgeltlich herzugeben, erhielt: Vier Kuxe als Holzkuxe wegen freier Schacht- Hölzer fr ey verbauet. Beyer Otia met. 3., 353. Churs. St. 0. 1. Br. 435. Karsten §. 244. — Hospitalkux: Freikux für das Hospital des Berg- orts: Melaer 639. — Kämmereikux: Stadtkux (s. d.): Köhler 369. — Kir- chenkux: Freikux für die Kirche des Bergorts: Die Kirchenkuxe sind von alten Zeiten her\ und ohne Zweifel anstatt eines Vorbittegeldes für den Bergbau eingeführt worden. Köhler 370. Churs. BO. 72. Br. 396. lieber 639. Kirchett-Theil. Lohneyss 29. — Knappschaftskux : Freikux (s. d.) für die Knappschaftskasse, den Knappschaftsverein (s. d.) : Köhler 370. — kontribualer Kux: gewerk- schaftlicher Kux: Nach einigen Bergordnungen machen die Freikuxe mit den koniri- bualen Kuxen zusammen die Summe von 128 aus. Karsten §. 245. — Mit bau kux: a.) im w. S. Grundkux (s. d.) : Klostennann 1., 207. ; b.) im e. S. ein aus dem Mitbaurechte (s. d.) originierender Kux : KloBtermann 1., 229. — *Mutherkuxe (nach der alten Bergwerksverfassung am Harz, nach welcher ein Muther nicht auf die sämmtlichen Kuxe, sondern nur auf eine Anzahl derselben Anspruch hatte, während die übrigen nach einem bestimmten Regulative vertheilt wurden) : die- jenigen Kuxe (12 — falls sich der Gang bei der Muthung schon „edel und fündig" bewies, 60 — wenn dies nicht der Fall war) , welche dem Muther nur zu seiner Disposition zustanden: Heyer 169. — Pfaffenkux: Kirchenkux (s. d.) : [Sie haben] erlanget , dass der Schneeberg vier Kux von allen überschüssigen Zechen in der gantzen Revier Ausbeuth hebet und zwart besonders einen Kux der Hospital, den andern der geistliche Kasten, welchen die Alten heilige, die Welt -Kinder aber Pfaffen- Kuxe nennen, und die letztern beyde Gemeine Stadt. Heiser 289. — radicierter Kux : ein Kux, welcher (ohne Grundkux zu sein) an einem bestimmten Grundstücke Google Digitized by " Kux. 311 haftet, von demselben nicht getrennt, nicht besonders veräussert werden kann: ▼. Soheuchenstuel 187. Sohneider §. 47. — Rasen kux: von Bergbau noch unbe- rührtes (unveriahrenes , unverschrotenes) Feld , bei welchem die Kuxe gewisser- maassen noch in der Erde (unter dem Rasen) liegen: Basen-Kuxe, noch uner- bauet Fehl. Seh. 2., 74. H. 315> — Retardatkux: ein in das Retardat (s. d.) gesetzter bez. bereits darin verstandener Kux: Span BR. S. 251. — Schaden kux : ein Freikux für den Grundeigentümer als Ersatz lür den durch den Bergbau ihm zugefügten Schaden (vergl. Grundkux und Freikux) : Wenn die Gutsbesitzer sich . . mit dem f regen Schadenkuxe, nicht begnügen wolten, so soll ihnen wegen dem Schaden, den sie auf ihren Gründen leiden, statt des Schadenkuxes nach Erkenntni&s des Berg- amtes . . ein billiger Abtrag von den Gewer ken geschehen. Bair. BO. 8. W. 347. — Schulkux: Freikux (s. d.) für die Schule des Bergorts: Z. f. BB. 2., 93. — Spital kux: Hospitalkux (s. ; Grimm (Hildebrand) 5., 903. 904. In dieser Weise wird das Wort auch schon von Agricola und Mathesius erklärt: Lachter, welches den Bergleuten ist [ein Maass] von sechs Werkschuhen, vnd zwar ein Mass bey der aussgesträckter Händt mit sampt der Brustweit. Agric. B. 59. Ein halbes lachter, oder so breit ein mann mit seim elbogen reichen kanf wenn die hende auff dem leibe zusammen reichen. M a t h e s i u s 21 .» — Veraltete Formen sind : Loch- t e r : Brenget er [der Stöllner] synen Stollen an dy stat , das er treuget andir halbes lehens tyff, adir czu dem mynsten ctehen locht er , so heiszet es von rechte eyn erbehaftig stoUe. Igl. BR. C. Klotzsch206. ; — Clachter: Jura et Üb. Silv. Wagner 1023.; — Laichter: Eyn lehen issyben laichter. Churk. BO. v. 1533. Br. 580. Anm. Die Länge des Lachters war von jeher in den einzelnen deutschen Staaten verschieden. — Gegenwärtig beträgt ein Lachter a.) in Anhalt: 2,092 Meter wie das preussische Lachter; — b.) in Brau n seh weig (= 8 Spann zu 10 Lach terzoll zu 10 Primen zu 10 Sekunden): 0,917272 preuss. Lachter; — c.) in Lippe-Detmold : 8 Fuss (1 Fuss== 128,34 pariser Linien); — d.) In Lippe- Schaumburg: 0,970531 preuss. Lachter; — e.) in P reussen: 80 Zoll oder 2,092 Meter; — f.) in Sachsen: a.)das ältere Lachter: 0,94486 preuss. Lachter; /?.)das neue Lachter: 2 Meter; — g.) in Sachsen-Meiningen: 80 preuss. Zoll wie das preuss. Lachter; — h.) ia Sachsen- Weimar: 2 Meter; — i.) in Schwarzburg-Rudolstadt: 6,59373 preuss. Fuss; — k.) in Schwarzburg-Sundershausen: 2 Meter. — Zu erwähnen ist ausserdem für Preussen das hannoversche oder clausthaler Lachter = 0,917757 Lachter und als ältere abgeschaffte Lachtermaasse das eislebener Lachter von 76,88 preuss. Zoll und das alte schlesische Lachter von 73,4 Zoll. Vergl. Kästner, Anmerkungen über die Markscheidekunst n. 2., Berg- u. Hüt- ten-Kalender pro 1867. pag. 95. ff. und die Berggesetze für A n h a 1 1 vom 20. Juli 1856. $. 13. , für Lippe-Detmold vom 30. September 1857. $. 47., für Sachsen-Weimar vom 22. Juni 1857. $. 208., für S ch warzburg-Sondersh aus en vom 25. Februar 1860.$. 192., für S ach sen - Meiningen vom 17. April 1868. Art. 191. In Baiern ist nach dem Berggesetze vom 20. März 1869. das bei dem Bergbau übliche Maass das Meter (Artt. 26. 27.). — Nach der Maass- und Gewichtsordnung vom 17. August 1868. kommt vom 1. Januar 1872. ab auch für den Bereich des norddeutschen Bundes das Meter als Längenmaass bei dem Bergbau zur Anwendung. In Oester reich ist das bei dem Bergbau übliche Längenmaass die Klafter = 0,9064» preuss. Lachter. Daneben kommen als provincielle Maasse vor : die böhmische Klafter = Veith, Berg Wörterbuch. 40 Digitized by VjOOQLC 314 Lachterig — Lager. 0,8199945 preuss. Lichter, das jo»chimsthaler Lachter = 73,36 preuss. Zoll, dasidrianische Lachter = 75,06 preuss. Zoll und das s Chemnitzer Lachter = 77,28 preuss. Zoll. Lachterig a. — ein Lachter hoch, lang: Voigt 74. Vitrlachtrigt Schacht- stangen. Zuckert 1., 42. Lachterkett© /. — eine bei markscheiderischen Vermessungen gebrauchte, in der Regel mehrere Lachter lange Gliederkette aus Messingdraht, deren einzelne Glieder gewöhnlich eine Länge von '/10 Lachter haben und an welcher die Abstände von je y2 und 1 Lachter durch besonders geformte Ringe und an diesen Ringen angebrachte Messingblättchen gekennzeichnet sind : Beer 21. **Lftchtern tr. — messen: Beyer Otia met. 2., 242. 253. Lacht erschnur/ — eine mehrere Lachter lange Schnur (s. d. 1.), an wel- cher die Abstände von je 1 Lachter entweder durch Knoten oder wie bei der Lach- terkette durch Ringe und Blättchen bezeichnet sind: Sichter 1., 578. Lade/. — Bruderlade (s. d. und Knappschaft): ▼. ßcheuchenßtuel 151. Ladeeisen n. — Stampfer (s. d.): CK 1., 374. * Ladeholz n. — Ausfüllungsholz (s. d.): Tragkästen mit starkem Lad holze überlegt. Delius §. 342. * Laden m. — 1.) Tragewerk (s. d.): ö. 3., 49. — 2.) Brett: Ein Boden aus doppelt über einander gelegten 3 Zoll starken Brettern oder Läden. Z. 2., B. 12. Bfiha631. Laden tr. — Bohrlöcher : das zum Sprengen erforderliche Pulver oder sonstige Sprengmaterial (vergl. Schuss 2.) in die Bohrlöcher hineinbringen; aber auch die Bohrlöcher besetzen (s. d.) : Dieweil . . auf einer Strecke offtmahls 10, 12 und mehr Häuer bohren , als muss der Stegger Acht haben , dass diese Bergleute zu gleicher Zeit mit dem Bohren und Laden fertig werden und zu gleicher Zeit anstecken . Beyer Otia met. 3., 120. Locher mit ledernen oder hölzernen Patronen geladen. Churk. BO. 7., 28. Br. 6 1 9 . Wenn das Bohrloch fertig ist, so wird es gehörig geladen. Das Laden geschieht nicht in allen Bergwerken auf einerlei/ Art. In alten Zeiten hatte man den Ge- brauch, einen hölzernen Pflock an das Pulver anzutreiben; heut zu Tage aber wird durch- gehends mit Letten geladen. Delins §. 168. ö. 482. 491. Z. 4., B. 41. Anm. Vergl. Ter laden. Ladenzeug n. — s. Zeug l . LadespieSSm. — Räumnadel (s. d.): Z. 4., B. 41. Ladespitz m. — Räumnadel (s. d.): G. 1., 382. LadestOCk, Lade8t0SSel m. — Stampfer (s. d.): G. 1., 374. Ladezeng n. — s. Zeug l. Lager n. — 1 .) eine plattenförmige Lagerstätte (s. d.) und zwar a.) im w. S., auch Flötz: eine plattenförmige Lagerstätte von gleichem Streichen und Fallen mit den sie begrenzenden Gebirgsschichten ; b.) im e. S., im Gegens. zu Flötz: eine plattenförmige Lagerstätte von der zu a. angegebenen Beschaffenheit, welche im älteren Gebirge (vom Flötzgebirge aufwärts) vorkommt und von minderer Regel- mässigkeit ist: Lager und Flötze sind beide, wie die Gänge plattenförmige Lager- stätte, jedoch von gleichem Streichen und Fallen mit den Gebirgsschichten. So weit einen deutlich begrenzten, bestimmten Unterschied in dem Sinne der beiden Benennungen fest- zustellen möglich ist, bezeichnet man als Lager selbstständige fremde Einlagerungen von dem Gebirgsgestem wesentlich verschiedener Beschaffenheit, vornehmlich in primitiven und primären Gebirgen; als Flötze, einem geschichteten Gebirgsgliede in seiner Wesentlich- keit zugehörige und nur durch ihre Bestandtheile von den übrigen unterschiedene Schichten, Digitized by Google Lager. 315 insbesondere in dem jüngeren, rein sedimentären, vorzugsweise dem secundären Gebirge, Dieser Unterschied ist jedoch zum Theil ein sehr schwankender, indem man ebensowohl von Steinkohlen-, Bleierz-, Galmei- u. a. Lagern vis Flötzen spricht; dagegen aber meistentheüs nur von Steinsalz-, Bohnen-, Braunkohlen- u. a. Lagern, seltener von solchen als Flötzen, namentlich im tertiären und quaternären Gebirge. Genau genommen möchte sonach als wesentliches Unterscheidungszeichen, insbesondere für Bildungen in den Gebirgsgliedern von dem Steinkohlengebirge an aufwärts, die mehr oder minder regelmässige Plattenform, mehrere oder mindere Uebereinstimmung mit der Gebirgsschichtung übrig bleiben. CK 2. 134, 135. Der Unterschied zwischen Lagern und Flötzen ist schwan- kend; im Allgemeinen lässt sich annehmen, dass als Lager alle parallel eingelagerten Erzlagerstätten der ältesten und älteren Formationen, hingegen als Flötze alle derartigen Lagerstatten etwa von der Steinkohlen-Formation einschliesslich an nach oben bezeichnet werden ; wobei indessen auch die mehr regelmässige Plattenform, d. h. vorzüglich die con- stanter bleibende Mächtigkeit , .als den Flötzen charakteristisch anzusehen ist. Lottner 329. Em Unterschied zwischen Flötzen und Lagern besteht strenge genommen nach dem heutigen Standpunkte der Geognosie nicht. Der von Hake f§§. 24. 25.) und Andern an- gegebene, wonach die Lager dem Ur- und Uebergangs-, die Flötze dem s. g. Flötz- gebirge ausschliesslich angehören, auch letztere nicht aber erster e versteinerungenführend sein sollen, ist völlig unhaltbar. Will man dennoch, da es die [älteren] Berggesetze thun, einen Unterschied machen, so kann es nur der sein, dass man unter Lager eine mehr oder weniger regelmässige Lagerstätte versteht, deren Fallen und Streichen mit den Schichten der umgebenden Gebirgsmasse übereinstimmt, während ein Flö tz ein solches Lager sein würde, welches mit regelmässigem Hangenden und Liegenden , und gar nicht, oder doch nur wenig veränderter Mächtigkeit auf grosse Erstreckungen aushält. Eine scharfe Grenze ist hier unmöglich. Hnyssen in Z. 1., B. 166. Anm. Weit fortsetzende Lager, welche aus einem technisch nutzbaren Materiale bestehen und einem ganz entschiedenen sedimentären Schichtensysteme angehören, pflegt der teutsche Bergmann auch Flötze zu nennen, ohne es jedoch mit dieser Unterscheidung sehr genau zu nehmen. Am häufigsten braucht man den Ausdruck Flötz von Steinkohlenlagern, welche gewöhnlich Steinkohlen- flö tze genannt werden. Naumann 1 . , 915. Flö tz e und Lager sind dem geschieferten und geschichteten Gebirge parallel eingelagert, repräsentiren in einzelnen Fällen durch ihre Substanz ausgezeichnete Schichten und Glieder der Formation und tragen immer die Kenn- zeichen gleichzeitiger Bildung mit dem timgebenden Gestein. Die Trennung zwischen Lager und Flötze ist schwankend, in anderen Sprachen ist sie nicht bekannt . . . Bald sind die Ausdrücke bezogen auf die Regelmässigkeit der Plattenform und des Aushaltens, bald auf das Alter; so spricht man von Erzlagern, deren Vorkommen namentlich in Bezug auf Raumerfüllung viel Eigenthümliches hat; . . ebenso spricht man von Steinsalzlagern, dagegen von Braunkohlenlagern undBraunkohlenflötzen, entschieden aber vom Steinkohlenflötz, vom Kupferschief erflötz. Serlo 1., 22. 2.) Lagerstätte (s. d.) überhaupt: Wenn ein gangweises Minerallager verliehen werden soll. G-oth. Bö. §. 27. Verleihung eines flötzweisen Mineral- lagers, ibid. 3.) eine Unterlage aus Holzwerk, Mauerwerk oder Eisen in Schächten entweder um Bfihnen und Pumpensätze darauf zu legen bez. aufzustellen oder um bei einem Bruche des Gestänges den abgerissenen Gestängetheil aufzufangen oder endlich um eine Leitung (s. d.) für ein Kunstgestänge herzustellen und dieses dadurch in der richtigen Lage zu erhalten : Lager diejenigen zwei Hölzer, worauf die Bühne in einem Fahrschachte angelegt wird, um ein Fahrung in dem Schachte vorzurichteil. Biohter l . , 582. Die definitiven Pumpensätze müssen ein festes Unterlager haben, auf welchem sie auf ruhen, damit Erschütterungen beim Betriebe sich nicht auf den Schacht fortpflanzen. Derartige Lager sind hölzerne, gusseiserne, sc/tmiedeeiserne, gemauerte; in den meisten Füllen sind sie aus Holz zusammengesetzt. Serlo 2., 294. Digitized by Google 316 Lagerart — Lagerstätte. Fanglager: ein in Kunst- und Fahrkunstschächten unabhängig von dem Kunst- und Fahrgestänge (s. Gestänge 2.) eine Hubhöhe unter dem höchsten Stande der am Gestänge befindlichen Fangdaumen (s. d.) angebrachtes aus starken Hölzern konstruiertes Lager, auf welches sich bei einem Zerreissen des Gestänges die Fang- daumen aufsetzen und welches somit verhindert, dass der von den Fangdaumen ge- haltene losgerissene Theil des Gestänges tiefer als um eine Hubhöhe in den Schacht hinabstürzen kann : Da es zu den Möglichkeiten gehört, dass ein Gestänge reisst, so muss man, damit alsdann das Gestänge nicht zu tief fällt und grosse Beschädigungen anrichtet, Fangelager in bestimmten Entfernungen anbringen, welchen Fangedaumen oder Fang- J rösche am Gestänge entsprechen. Serlo 2., 294. — Kei Hager: ein aus Holzkeilen hergestelltes Pumpenlager für sehr schwere Pumpensätze bei grossen Spannweiten : Serlo 2., 296. Z. 8., A. 184. — Lehrlager: Lager als Leitung für ein Kunst- gestänge: Lottner 376. — Pumpenlager: Lager, auf dem die P um pensätzc auf- ruhen: Lettner 377. 378. Z. 8., A. 185.; B. 117. — Querlager: ein starkes Pumpenlager: Querlager bestehen am übereinander liegenden Balkenlagen, innerhalb welcher eine Reihe von Balken neben einander verlagert und in die Stösse eingebühnt sind ; oft auch rückt man die einzelnen Balken auseinander und gibt Verstärkungen durch über- gelegte Stücke. Serlo 2., 295. 4.) die obere oder untere (breite) Fläche eines Steines bei der Mauerung : Serlo 1., 370. 383. Wenokenbach 72. Lagerart/. — jedes nicht nutzbare Mineral in der Ausfüllungsmasse eines Lagers (der Lagermasse): Cr, 2., 142. Lottner J3 29. Die Ausfüllung eigendicher Lager besteht selten aus dem nutzbaren Mineral allein, . . häufiger sind Lagerarten , taube Gebirgsmassen, Träger und Begleiter der nutzbaren Fossilien. Serlo l ., 23. Lagerartig a. — als Lager (s. d. 1.) bez. in Lagern vorkommend: 0. 2., 212. Lagerbaum m. — Tragstempel (s. Stempel) : Die Lagerbäume sind starke Stücke Holz, welche über die Länge und Breite des Schachtes von einem Schac/Ustosse zum andern in ausgehauene Bühnlöcher und Einträge gelegt werden , damit die Schachtkränze einer auf den andern darauf gelegt werden können. Sie dienen also dem darauf ruhenden Schachtkranze zum Fundamente. Delius §. 291. Lagerformig a . — lagerartig (s. d.): Lagerförmige Ablagerungen. Mül- ler 16. Lag6rhaft a. — 1.) von Bruchsteinen bei der Mauerung: plattenförmig (vergl. Lager 4.): Serlo l., 370. Z. 1., B. 39. — 2.) von Lagerstätten , Mine- ralien: als Lager (s. d. 1.) bez. in Lagern vorkommend: Bei lagerhaften Vor- kommen der Fossilien. L. D. B0. §. 45. Lagern — I.) refl.; sich einlegen (s.d.): Wenn eine Grube, wegen schlechter An- brüche und andrer widriger Umstände , an einem andern Ort, wo mehr Hoffnung ist, sich lagern will, so wird ihr dies verstattet. Ihr voriges Feld fällt alsdann tvieder ins freye. Zuckert l.,5t. Das Flötz, worauf die Gewerkschaften V. u.P. sich gelagert haben. Karaten Arch. f. Bergb. 18., 100. II.) tr.; dWFeld lagern: dasselbe strecken (vergl. Feld). Aitm. Vergl. verlagern. Lagerstätte/., auch Gebirgsglied — a.) der Raum , auf und bez. in wel- chem eine solche wirklich anstehende Gesteins- oder Mineralmasse abgelagert ist, welche durch die Eigentümlichkeit des sie bildenden Gesteins sowie durch ihre Form oder wenigstens durch die letztere sich von den sie begrenzenden Massen unterscheidet und zur Zusammensetzung eines grösseren Theils der festen Erdrinde wesentlich mit beiträgt; b.) jede wirklich anstehende Gesteins- oder Mineralmasse Digitized by Google Lagerstätte. 317 der vorbezeichneten Beschaffenheit: Die Lagerstätten der Mineralien: diejenigen Oer ter, worinnen die Mineralien unmittelbar gefunden werden. Zepliohal 113. Die . . Ge- birge sind die eigentlichsten und die vornehmsten Lagerstätten der Mineralien überhaupt und insonderheit der Metalle. 114. Es scheint das Oberschlesische Tertiärgebirge zivar mit Salztheilchen imprägnirt, dieser Salzgehalt aber nirgends als Steinsalz in baulohnenden Lagerstätten vorhanden zu sein. Jrhrb. 2. Beil. 21.a* Alle im Trümmergesteine vor- kommenden Erze, die sämmtUch vorher eine andere Lagerstätte hatten. Huyssen 4. allgemeine Lagerstätte, auch vorherrschendes Gebirgsglied (s. d.): eine Lagerstätte von sehr bedeutenden Dimensionen und grossem Totalvolumen , welche als selbständiges Glied in der Zusammensetzung desjenigen Theils der festen Erd- rinde, in dem sie auftritt, zu betrachten ist, im Gegens. zu besondere Lager- stätte, auch untergeordnetes Gebirgsglied: eine Lagerstätte, welche im Verhältnisse zu den sie begrenzenden Lagerstätten nur geringe Dimensionen und kleines Totalvolumen hat und im Verhältnisse zu jenen als eine mehr untergeordnete Masse auftritt : Man pflegt die Räume, in welchen einzelne Mineralien oder Zusammen- setzungen aus denselben sich finden, Lagerstätten zu nennen und theilt diese in allge- meine und besondere ab. Unter den ersten verstellt man die Gebirgsmassen selbst, in sofern sie die allgemeinen Behälter aller übrigen Mineralien sind; unter den andern aber die Räume, welche diese Mineralien, in so fern sie in jenen enthalten sind, einnehmen. Mohe 2., §. 398. Inmitten der Masse der Gesteine, welche den uns zugänglichen Theil der Erde zusammensetzen, treten die den Gegenstand bergmännischer Gewinnung ausmachenden Mineralien stets in relativ geringer räumlicher Verbreitung auf, ihr Vorkommen ist daher jenen Gesteinen untergeordnet, sie bilden in denselben besondere Lagerstätten. Lottner 325. 0. 2., 70. ▼. Hingenau 38. Anm. Gätzschmann 2., 70. zahlt als besondere Lagerstätten auf: Gänge, Lager, Flötze, Stöcke, Stockwerke, Butzen , Nieren, Nester, Seifen und die selbstständige d. h. nicht an Lagerstatten gebundene Einsprengung (Imprägnation). — Serlo 1., 3. unterscheidet: A.) einge- lagerte Lagerstätten: l.)plattenformige Lagerstätten (Gänge, Lager und Flötze); 2.) massige Lager- stätten (Stöcke, Stockwerke); c.) andere unregelmässige Lagerstätten (Nester, Putzen, Nieren); B.) aufgelagerte Lagerstätten : 1.) Trümmerlagerstätten (Seifen); 2.) oberflächliche Lagerstätten. aufgelagerte Lagerstätte : eine Lagerstätte jüngerer oder jüngster Entstehung, welche eine Auflagerung auf dem Gestein bildet, sich auf oder nahe an der Erdoberfläche findet (Seifen und oberflächliche Lagerstätten): Serlo 1., 30. — besondere Lagerstätte; vergl. allgemeine Lagerstätte. — eingelagerte Lager- stätte: eine dem Gestein eingelagerte, von demselben umgebene, umschlossene Lagerstätte (plattenförmige und massige Lagerstätten) : Serlo 1 . , 3 . — Erz lagerstätte : eine Erze enthaltende Lagerstätte: Unter Urnen [den Minerallagern und Mineral- gängen] gewähren besonders diejenigen ein grosses theoretisches und praktisches Interesse, auf welchen die metallischen Mineralien oder die Erze . . in bedeutenderen Qteantitäten einbrechen. Man pflegt solche tmter dem Namen der Erzlager und Erzgänge von den übri- ger Minerallagern und Mineralgängen abzusondern und unter dem Namen der Erzlager- stätten zusammenzufassen. Naumann l., 917. — massige Lagerstätte : unförm- liche Lagerstätte (s. d.), insbesondere 8töcke und Stockwerke: Serlo 1., 27. — nutzbare Lagerstätte : eine nutzbare Mineralien enthaltende Lagerstätte : A. D. Bö. §.23. — oberflächliche Lagerstätte: eine aufgelagerte Lagerstätte (s. d.), welche an der Stelle, wo sie sich befindet, auch gebildet ist (Raseneisensteinablage- rungen, Vorkommen von Salzbildungen, knotenförmig als Niederschläge aus Salzseen oder als Auswitterungen in Salzsteppen , Vorkommen des Bernsteins in Sand und Lehm eingebettet, Torfmoore): Die oberflächlichen Lagerstätten füllen ohne Regelmässigkeit Vertiefungen und Höhlungen des Terrains aus und sind mit mehr oder minder mächtigen Schichten von Dammerde bedeckt; sie verbreiten sich ohne bestimmtes Aushalten über grössere oder geringere Strecken und bilden ein zerstreutes oder nesterweises Vorkommen. Serlo 1., 3t. — plattenförmige Lagerstätte: eine Lagerstätte von Digitized by vjUUyiv 318 Lagerung — Lagerwand. unbestimmter Ausdehnung, welche von zwei parallelen oder doch ungef&hr parallelen Flächen begrenzt wird (Gänge, Lager, Flötze): G. 2., 70. 134. 154. Lottner 325. Serlo 1., 4. — primäre, primitive Lagerstätte : eine Lagerstätte, in welcher das Mineral noch auf seiner ersten , uranfänglichen Ablagerung sich befindet , im Gegens. zu sekundäre Lagerstätte: eine solche, auf der das Mineral nicht ur- sprünglich abgelagert, sondern auf welche es erst nach vorheriger durch Naturkräfte erfolgter Loslösung von seiner ursprünglichen Lagerstätte fortgeführt und auf der es demnächst von neuem aufgelagert worden ist : [Es] sind die MineraUm nur in natür- licher Ablagerung Gegenstand des Berggesetzes, weil sie eben nur in dieser Gegenstand der bergmännischen Gewinnung sein können. Ob die Mineralien sich auf primärer oder s ec und är er Lagerstätte befinden, ist gleichgültig. Huyssen 4. Wer diese secun- dären Lagerstätten in Anspruch nimmt, van dem lässt sich annehmen, dass er auch den Abbau der darunter vorkommenden primitiven Lagerstätten beabsichtiget. v. Hingenau 381. Anm. — T r ü m m e r lagerstätte : Seife (s. d.) als eine aus Zer- störungsprodukten anstehender Gebirgsmassen oder Lagerstätten bestehende und hierdurch gebildete Lagerstätte: Serlo 1., 30. — unförmliche Lagerstätte (im Gegens. zu platten förmiger Lagerstätte): eine Lagerstätte von mehr oder weniger regelloser Gestalt (Nester, Nieren, Butzen, Stöcke, Stockwerke): Mohß 2., §.420. — zerstreute Lagerstätten : oberflächliche Lagerstätten (s . d . ) : Mineralien , welche wie das Raseneisenerz in zerstreuten Lagerstätten (nesterweise) vorkommen. Pr. Kab. Order v. 1. Sept. 1842. Br. 1106. Lagerung/. — 1.) Unter der Lagerung eines Gebirgsgliedes versteht man die relative Stellung seiner Massen zu den Massen der angränzenden Gebirgsglieder zumal in vertikaler Richtung . . . [Es] lassen sich für die verschiedenen Gebirgsglieder folgende Modalitäten der Lagerung unterscheiden: a.) Auflagerung; das GebirgsgUed ist in seiner Lagerung wesentlich nur durch die unter ihm liegenden präexistirenden Massen be- stimmt worden, über welchen sich dasselbe abgelagert hat. b.) Durchgre ife nde Lage- rung; das GebirgsgUed ist in seiner Lagerung wesentlich zugleich durch die unter und über ihm (oder auch zu beiden Seiten) präexistirenden Massen bestimmt worden , zwischen welchen sich dasselbe abgelagert hat. c.) Unter greif ende Lagerung ; das Gebirgs- gUed ist in seiner Lagerung wesentlich durch die über ihm liegenden präexistirenden Massen bestimmt worden, unter welchen sich dasselbe abgelagert hat. d.) Umschlossene Lage- rung; das GebirgsgUed ist in seiner Lagerung nach allen Seiten von den dasselbe rings- um einschU essenden präexistirenden oder coexistirenden Massen bestimmt worden. Naumann l., 909. 910. Bömer 299. — 2) Feldesstreckung (s. d.): Lagerung der Gruben- masse. Oestr. Bö. §§. 49. 59. 'Lagerungskarte/. — 1.) im w. S. Riss (s. d.) überhaupt: v. Sohenohenatuel 153. — 2.) im e. S. eine in zwei Exemplaren entweder gleich mit dem Verleihungs- gesuche oder spätestens acht Tage vor der Freifahrung (s. d. 2.) der Bergbehörde einzureichende, im Maassstabe von 40 Klaftern auf den wiener Zoll angefertigte Karte, welche die Lage des Aufschlusses sowie die Tagegegend darstellt und in welche (wenigstens in das eine der beiden Exemplare) die Anzahl und Lagerung der ver- langten Grubenmasse eingezeichnet sein muss: Oestr. Bö. §. 50. Volk. Vonohr. Wenzel 322. Lagerwand/. — festes Gestein, insbesondere solches , in welchem entweder eine Sicherung der Grubenbaue durch Zimmerung oder Mauerung nicht erforderlich ist oder welches schon an und für sich ein hinreichend sicheres Fundament für darauf zu stellende Zimmerung abgibt, so dass es der Legung von Grundsohlen, Grundschwellen (s. d.) nicht bedarf: Soh. 2., 61. H. 259. b* Damach pfleget mancher sein mtäzetel zu erlengen, . . biss er durch die lagerwende vnd klemmicht gestern kommet. M. 64. *• Kirchmaier47. Digitized by Google Lagenug — Lauf bohle. 319 Lageriug m. — s. Zug 1 . Lalst m., auch Leist — bei dem süddeutschen Salzbergbaue der ausgelaugte Salzthon (vergl. Sink werk): v. Scheuohenstuel 153. Lane/. — Lehn (s. d.): Graf Steraberg 2., 17. ** Längen tr. und intr. — auffahren (s. d. II. 1. a. b.) : Wenn die [zertrümmerten] Gänge im fernem sincken [des Schachtes] oder längen [der Strecke, des Stollens] gantz würden. Span BR. S. 268. Nach Eisenstein schürfen, senken, schremen und lengen, Stollen und Schächte hatten. Churk. BO. 12., 1. Br. 675. entgegen längen: bei der Herstellung (dem Betriebe) von Stollen oder Strecken Gegenörter (s. Ort) treiben: Seh. 2., 23. H. 116.* Anm. Vergl. ab-, auf-, aus-, durch-, erlangen. Langenfeld n. — s. Feld. **Lanerm. — 1.) Ein Lauer ist ein kleiner, Jtocher , eiserner Nagel mit einem schlechten Kopf; den steckt man in die Truhenaxe vor die Waken, damit die Waken nicht von der Truhe fallen mögen. Ettenh. Bergb. Schemn. Jahrb. 14., 139. — 2.) den Lauer s.techen: abwarten, ob die Zustände einer Zeche sich bessern werden, und bis dahin mit der Zubusse oder den Stollengebüren im Rückstande bleiben : Seh. 1., 26. ; 2., 61. Keinem Gewercken zu gestatten, dass mit Abgabe seiner Zubusse er von einer Zeit zur andern sich aufhalten, tmd dergestalt, ob inztvischen auf denen Zechen etwas fündig werden möchte, den Lauer stechen und zusehen möge. H. 260. *• Anm. Den Lauer stechen (2.) verderbt aus: „auf der Lauer stehen". In der gleichen Be- deutung findet sich: „Lauersamen geben4 bei Mathesius (Sarepta 20.&-): Wer sein gebew leset brach ligen, . . oder gibt lauersamen an der zubuss, das fettet billig wider ins fr«*- Lauf m. — 1.) der nach erfolgter Sprengung unversehrt stehen gebliebene Theil eines Bohrloches; auch die Bohrlochsröhre überhaupt: ö. 3., 50. Durch Eintreiben eines Lettenbohrers [in das mit Letten vollgestampfte Bohrloch] einen neuen Lauf ein- zutreiben, ö. 1., 545. — 2.) Bahn für die Förderung (Förderbahn) : Der Lauf teird mit möglichster Einfachheit hergestellt. In trocknen , ganz in Kohle anstehenden Strecken geht die Förderung unmittelbar auf der Sohle um ; ist diese dagegen feucht . . , so werden Bretter, Laufbohleti, an einander gestossen. In Wasser führenden , besonders in Grund- strecken muss man jedoch meistens ein Tragewerk herstellen. Z. 8., B. 316. Hunde lauf : Förderbahn für Hunde (s.d. 1 .) , Hundegestänge (s. Gestänge 2. ) : Zur Förderung auf letzterem [Stollen] dient ein deutscher Huntslauf. Karsten Arch. f. Bergb. 4., 301. Hundslauf. ▼. Soheuchenstuel 131. 3.) das Laufen (s. d.): Wird er [der Stollen] zur Förderniss gebraucht, so werden eigene Gestänge hierzu genommen, welche . . wegen mehrerer Dauer und Glätte , wodurch der Hundslauf [das Laufen mit den Hunden, 8. d. 1.] erleichtert wird, aus buchenem Holze geschnitten werden. Deliuß §. 265. *4.) eine von einem Schachte aus getriebene Strecke, namentlich eine Förder- strecke (s. Strecke): v. Hingenau 78. v. Scheuohenstuel 154. Wenn solche [Förder- strecken] mit der Zeit nicht wieder versetzt , sondern zum Behuf e des Baues immerdar offen erhalten werden müssen, so werden sie alsdann Läufe genannt, weil auf denselben der Hundslauf oder die Förderniss mit den Grubenhunden verrichtet wird. Deliufl §. 371. Die First der Läufe. Schemn. Jahrb. 14., 31. Haupt lauf: Hauptstrecke: ▼. Scheuohenstuel 185. — Putten lauf: eine von einer Putte (s. d.) nach einer Hauptstrecke führende Strecke: v. Scheuohenßtuel 185. Laufbohle/., auch Laufbrett, Laufdiele, Laufpfoste — ein zur Er- leichterung des Fahrens und Förde ras auf die Sohle eines Stollens oder einer Strecke (entweder unmittelbar oder auf angebrachte Querstege) gelegtes Brett : Z. 8., B. 316. Digitized by Google 320 Laufbrett — Laus. Laufbrett n. — Lauibohle (s. d.): G. 3., 50. [Es] sind diejenigen Gewercken, welche die Stollen mit Ber gelaufen gebrauchen , die hierzu schuldigen Laufbrether an- zuschaffen zu compeUiren. Churs. St. O. 11 '. Br. 460. Laufdiele/. — Laufbohle (s. d.) : Lau/dielen kommen nur in die Förderbahn und werden dort auf kurze Querstege, welche man auf die Solde legt, aufgenagelt. Z. 1 . , B. 39. Laufen tr. — gewonnene Mineralmassen mittels Hunden, Laufkarren, Truhen, Wagen (s.d.) fortschaffen entweder auf Stollen oder Strecken in der Grube oder auf der Erdoberfläche (über Tage) : Die gruben arbeiter , so bergk . . an tag Jierauss mit hunden oder truhen lauffen. M. 126.a- Mit dem Karrn und Hund über gefährliche Trechcercke lauffen. Meher 732. Wann in den Zechen Ertz oder Bergk zu lauffen. Lohneygs241 . Auff gestengen mit den Hund die Kiess für die Hütten lauffen. Span B. U. 129. Die gewonnenen Kohlen brachte man in Sc/depptrögen bis an die zu Rolllochern eingerich- teten Ueberbrechen, aus welchen sie auf den Grundstrecken in Förderkasten gefüllt und in diesen auf Gestellwagen . . zu Tage gelaufen werden% Jahrb. 2., Beil. 17.*- das Berg(e) laufen : das Fortschaffen von taubem Gestein (Bergen) in der oben angegebenen Weise : Soh. 2., 14. H. 53.*- Ein jeder , der eines Stollns mit Berg- lauffen . . gebraucfU. J. B. G. 2., 93.6. Ursp.257. Churs. St. 0. 11. Br. 460. — das Hund-, Karren-, Wagen laufen: das Fortschaffen der gewonnenen Massen in Hunden, Karren, Wagen: Bergm. Wörterb. 272> ö. 3., 45. Das Trägwerk . . bestehet, wenn es viel Karren- oder Hundlaufen aushalten soll, aus stärkern Pfosten. Bericht v. Bergb. §. 256. Anm. Vergl. ab-, an-, aus-, ver-, vor-, weg-, zulaufen. Läufer m. — 1.) Mittelstein (s. Lochstein): Wenokenbach 75. — 2.) ein Trumm (s. d. 1.), welches sich mehrfach von dem Gange abzweigt und wieder mit demselben vereinigt (vergl. auch Rasenläufer): Biohter 1., 584. — 3.) ein Bergarbeiter, welcher läuft (s. laufen): Bziha 247. Hunde-, Karren-, Truhen-, Wagenläufer: ein Förderarbeiter, welcher Hunde, Karren, Wagen, Truhen (s. d.) läuft, mit diesen Fördergefässen fördert: Hundeläuffer. H. 216.*- Die Hunt lau ff er , so die Berge und Erze mit dem Hunte for (lauffen. Körner 13. Karrenläuffer, die gebrauchet man in den Gruben von einem Schacht zum andern uff Strecken, von den Oertern zu Schächten oder uff den Stollen zu Tage aus. Bösaler 59.Ä- Es läufft aber ein geübter Kar r en- Lau ff er uff einem geraumen und auffr echten Stollen eine Schicht 18 mahl auff 300 Lachter. 53. Ä* Lottner 360. Z. 8., B. 126. 316. Die Truhenlauf er laufen das Erzt auf ä Halden aus. Alter Bergreien. B. Köhler 143. Wagenläufer. Z. 1., B. 18. 52. — **Vorläufer: ein Förderarbeiter, welcher die gewonnenen Massen von den Gewinnungspunkten nach dem Füllorte (s. d.) scbafft: Züokert t., 46. Laufkarren m. — 1.) Karren (s. d.): Cisium, lauf f kam. Agricola Ind. 25. b- Das wir ein Lauf f karren nennen, ist ein Karren, der nur ein Rad hat, . . derseUbig wird von den Arbeitern , so er mit aussgehawenen Dingen gefüllt ist , auss den Stollen oder Kaw geführt. Agrio. B. 116. Lottner 360. — 2.) mundartl. (Nassau); ein Erzmaass: Wenokenbach 138. LaufyfOBte/. — Laufbohle (s. d.): Wenokenbach 75. Laugwerk n. — Sinkwerk (s. d.) : v. Scheuchenstuel 1 . v. abätzen, 1 84 . v. Patte. Laus/. — ein Holzkeil zur Ausfüllung etwaiger Lücken zwischen den einzelnen Hölzern der Zimmerung im roll igen Gebirge (vergl. auslausen 2.): Biohter I., 581. Digitized by Google Laut — Legen. 321 Laut a. — lautend (vergl. lauten) : Laut sagt man von einer Gesteinsfläche in der Grube , weiche beim Abklopfen mit dem Schlägel einen dumpfen Ton von sich gibtf daher ein begonnenes Lostrennen von der festen Gebirgsmasse und ein baldiges Herein- brechen dieser Fläche anzeigt, v. Soheuohenstuel 154. Lallten intr., auch sich fühlen — von einer Gesteinsmasse: bei dem An- schlagen mit dem Fäustel einen dumpfen Ton von sich geben als Anzeichen dafür, dass diese Masse sich von dem übrigen Gestein bereits losgelöst hat und das Herein- stürzen (Hereinbrechen) derselben bevorsteht : Wenn man mit einem Fäustel an eine Gesteinswand schlägt und ein ho/der ditmpfer Ton vernommen wird, so lautet sie, d. h. sie ist gelöst; gibt sie aber einen hellen Klang, so lautet sie nicht, d. h. sie ist fest mit dem Gestein verbunden. Wenokenbaoh 76. Anm. Vergl. an-, auslauten. Leckmäulen intr. — von Gängen: sich zusammenscharen (s. d.) und an- fangen erzführend zu werden: Soh. 2., 61. H. 260. b* Leder n. — Arschleder (s. d.): Mit dem Kittel, Schloss, Schachthut und Feder Hast du oft mich gezieret, gutes Leder. Kolbe 2.; 102. Ehrenleder [als Auszeichnung, Ehrengabe gegebenes Leder]. Jahrb. 1., 4 1 1 . a Jemandem auf dem Leder sitzen: ibn bei der Arbeit beaufsichtigen: Es gibt wenige Häuer, die bei der Schichtenarbeit den gehörigen Fleiss anwenden ; und es ist ihnen gleichgültig, ob . . viel oder wenig ausgeschlagen werde ; viele Aufseher aber zu unterhalten, die immer einem jeden Bergmanne auf dem Leder sitzen, würde sehr viel Kosten verursachen und der Endzweck doch nicht erreicht werden. DeliUß §. 190. Bergmann vom Leder: s. Bergmann 1. Ledig a. — ledige Bergart: taubes Gestein: Biohter 1., 588. — lediges Feld: 8. Feld. — lediger K ü b e 1 : 8. Kübel. — lediger Maschinen theil : ein Maschinenteil, der seine feste Verbindung verloren hat, locker geworden ist : ▼. Soheuohenstuel 155. — lediges Nest finden: statt der gehofften Erze taube Mittel oder abgebautes Feld finden: Soh. 2., 61. H. 260. b- — ledige Schicht: s. Schicht 1. — lediger Stein : reiner Zinnstein : Bichter 1., 588. **Leg a. — vergl. tonn lägig, Anm. Legblech n. — ein dünnes Blech zu demselben Zwecke wie das Legeisen (s. d.): Serlo 1., 145. **L©g©/. — tonnlägiger Schacht: vgl. tonnlägig, Anm. Legelsen n. — Die Legeisen oder Legbleche sind dünne Eisen oder Bleche, welche zur Seite der Keile eingelegt werden ; sie sollen das Eintreiben durch Verminderung der Reibung erleichtern, das Einschneiden der Keile seitwärts verhindern, den Druck auf grössere Mächen vertheilen, auch zu weite Vertiefungen ausfüllen. Serlo t., 145. Seh. 2., 61. H. 260. b- Legen — 1.) tr. ; Bergleute an, auf, vor einen bestimmten Punkt legen: denselben eine bestimmte Arbeit anweisen : Wo der Verfolg eines sich abziehenden Trummes zu weit von der Richtung des Strebes führen würde, legt man einen einzelnen Häuer der Kameradschaft auf solches Trumm. Z. 1., B. 37. Kommt es auf möglichste Beschleunigung an, so können bis 5 Häuer vor das Ort gelegt werden. 22. Bedacht nehmen, dass ältere erfahrene Leute und jüngere . . zusammen gelegt und dass in der Regel ein Bau . . nicht mit einem einzigen Manne belegt werde. Vorschr. A. §. 3. 2.) refl. ; 1.) von Bergleuten : sich einlegen (s. d.): Ebenes und flaches Feld, worein der. Bergmann lieber ah ins hohe Stichle Gebürge sich leget. Eirohmaier 104. — 2.) von Gängen, Klüften; sich zu, an einander legen : sich zusammenscharen (s.d.) V e i t h , Bergwörterbnch. 4 1 Digitized by LjOOQLC 322 Lehn. Wie bald schaffst du, dass eine Kluft kann sich zu einem Trtim legen, dass man spüret deinen Segen. Alter Bergreien. B. Köhler 85. A 11 m. Vergl. ab-, an-, be-, durch-, ein-, er-, nach-, über-, um-, verlegen. Lehn n., veraltet auch m. und/. , auch L a n e , Lehne — 1.) ein Flächenmaass von sieben Lachtern Länge und ebensoviel Breite: Der Lehen ist allenthalben sieben Lachtern. Agrio. B. 109. Ein jegliche massen der alten Fundtgruben hut ein form vnd gestalt einer einfachen Lehen, das ist nach der länge vnd breitte 7 Lachler, vnd war in dießernng gestelt. 1 1 1 . Löhneyss 30. Seh. 2. , 62. H. 26 1 .*• Notum sit robis, quia de nemore . . mansos octingentos, qui Frankonia Unyiia „Lehn" dieuntw , ab imperio donari ad /toc ipsum [claustrum in honore sanetae Mariae] impetravimus. Urk. r. JJS5. Klot8Boh30l. Nu sal man messen. So sal der bergmeister nennen dy snur und sal sy legen mittene an dg grübe, und sal messen eyn halb lehen, denne eyn ganezes, dy gehören czu der funl- % gruben, und sol denne messen eyn lehen und abir eyns, . . dy synt auch noch des vittders. Darnach sal man messen unserm Herren, dem margrafen eyn lehen, darnach unser Vrouwen, der margrefinne eyn lehen , darnach dem trugsessen ein lehen, darnach dem kemmerer eyn lehen, darnach deme bergmeister eyn lehen. Freib. BR. Klotzsch 263. — 2.) ein Längenmaass von sieben Lachtern : Fert er [der Stöllner] synen stollen also verre [fern, weit], das er yn br enget an dy stat, das er sebin [sieben] lachter treuget, eyns lehens tyff, alles das er vorfaren /tat in syner wassirseyge , daryn sal noch mag nymant siezen [ansitzen] an [ohne] spien willen. Igl. BR. C. Klotzsch 205. Freib. BR. Klotssoh 225. Andyrhalbes lehens tyff. 227. — 3.) Grubenfeld (s. d.) : Lehn bedeutet zum an- dern dasjenige, was ein Muther auff einmahl an Fundgruben und Mausen zu verleihen be- gehret. H. 26 J .a* Sch. 2., 62. Truge sichs zu, das eine Muthung zweymal erlenget, vnd doch der Bergmeister . . zum bestetigen nicht köndte kommen , mag er dem Ijehenlrdger seinen Zettel ins Lehenbuch legen , doch sich ßeissig erkunden , in was zeit vnd wie der Le/ienträger zu seinem Lehen kommen mag. J. BO. 2., 4. Ursp. 103. Henneb. BO. 2., 4. Brt 231. Wenn der Bergmeister einem ein Le n leihet, so soll er dein Muther gebieten, dass er nicht mehr denn 12$ Theile oder Kuxe austheile. Span BR. S. 206. Ungebauete Lehn mutheti. 200. Da arme Gesellen eigene Lehen hätten, mag ihnen der Bergmeister bey der Weil- Arbeit zu arbeiten vergünstigen, ibid. Afterlehn: Lehnschaft (s.d. 3.) : Beyer Otia met. 2., 239. — Ausbeute- lehn: Ausbeutezeche (s. Zeche): Schneider §. 20. — Beilehn: a.) jedes Qru benfei d, welches auf einer Lagerstätte noch ausser der Fundgrube (s. d. 2. a.) verliehen wurde; b.) dasjenige Feld, welches einem Bergwerkseigenthümer zu seinem Grubenfelde hinzuverliehen wurde, insbesondere dann, wenn das letztere das gesetz- liche Maximum noch nicht erreicht hatte oder wenn ein mit einem Bergwerke von 1 200 Maassen Beliehener diese Maassen bis auf eine abgebaut und den tiefsten Stollen eingebracht hatte: Z. 2., A. 119. 120. — Hauptlehn: a.) Fundgrube (s. d. 2. a.); b.) Grubenfeld überhaupt: Haupt-Lehn bedeutet die Haupt-Fund- grube auf einem Zug, wornach die andern Gebäude auff gekommen. Bey lehn sind die nach dem Haupt-Lehn auffgekommene Gebäude oder Zechen. H. 261.b* Karsten §. 114. — Eigenlehn: Eigenlehnerzeche (s. Zeche): Sohneider §. 19. — Frei- baulehn: Freibauzeche (s. Zeche): Sohneider §. 20. — gewerkschaftliches Lehn: gewerkschaftliche Zeche (s. d.): Sohneider §. 19. — Haldenlehn: ein auf Halden verliehenes Feld (s. Halde und Anm. 2. daselbst) : v. Hingenan 380. — K ober lehn: fortgetragenes Feld (s. Feld forttragen v. Feld): Bergm. Wörterb. 297. a- — Unterlehn: Lehnschalt (s.d. 3.): v. Scheuohenstuel 96. v. Gedinge. — Verlagslehn: Verlagszeche (s. Zeche): Schneider §. 20. — Wasserlehn: ver- liehene Wasser (s. d.): Die Widmung der Wasserßusse zu Bergbauzwecken utul die sich Digitized by Google Lehnbrief — Lehnschaft. 323 hierauf gründenden Wasserlchn. Wenzel 1251. Zu busslehn: Zu busszeche (s. Zeche): Schneider §. 20. Anm. Lehn, lat. laiieu>, von dem polnischen lau: ein abgemessenes Stück Land. Yergl. Karsten , Bergregal 17. 18. — Lauen s in der Bedeutung eines Fläcbenmaasses von 7 Lachten! im Quadrat finde' sich schon in dem iglauer Bergrechte und in der kuttenberger Bei- ordnung : Quicunqiw Uiboracerit in meatu in eo auod dieitur stollo et metallum invenerit , men- surabuntur ei de ipso loco, tibi metallum iuvenil, VII la n e i. Igt. Bit. A. Graf Stern borg Urk. B. 13. [Wer an einem (Sang in einem Stollen arbeitet, und da/t Metall gefunden hat, denl sollen 7 Lauen zugemessen werden von der Stelle, tro er das Metall entblöst. Graf Sternberg 2., '22. J Quivis laneus Septem mensuras, que dieuntur Laehtcr, in se eontinet. Kuttenb. BO. 2., i\ P e i t h ii e r 32f>. | Bin Jeff Hohes Lehn begreift 7 Lackier Feldes. I) e u c c r 20. »• J — In der kuttenberger Bergordnung 2., 4. kommt laneus ausserdem auch, in der oben ad 2. angegebenen Be- deutung \or: Siautem stollo in tan tum profecerit, qtiod sua rirtute profundiiatem unius lanei et medy . . valeat exsiccare ae rentum inferre, tunc primo nomen veri slollonis meretttr habere. Pe i t h n e r 339. [ Wird ein Erb-Stoln mit seinem Stoll-Ort m ferne fahren, dass er anderthalb Lehn . . tief a\is Feldt tr enget und Wetter bringet , so W(er] den Kamen eines Erb-Stollens falben . 1) e u c e r 26. »• J Lehnbrief m. — Verleibungsurkundc (s. d.): Solineider §. 134. Lohnbuch n. — Verleihungs- oder Best&tigungsbuch (vergl. Bergbuch, Anm.): J. BO. 2.. 4. Ursp. 103. S. Bö. §. 55. Lehne/., — Lehn fs. d.): Wenzel 279. Freiesleben 81. Lehnen — I.) tr. ; vergl. be-, verlehnen. IL) refl. ; von Gängen, Klüften; sich an, mit einander lehnen .* sich schleppen (s. d.): Biohter 1., 317. Lehner m. — nur in den Zusammensetzungen : A 1 ter 1 e h ner : Lehnschafter, Lehnhäuer (s. Häuer und Alterlehn, Lehn iL) 6. 3., 50. und Eigcnlehner (s.d.). Lehnh&uer ™. — s. Häuer. LehnriSH m. — s. Riss 1 . Lehnschaft/. — 1 .) dasjenige Vertrags verbältniss, wonach ein Bergwerksbesitzer sein Bergwerk oder einen Theil desselben Bergarbeitern auf eine gewisse Zeit und gegen einen vereinbarten Antheil am Gewinne zum Abbaue überlässt: Lehen- schuft. Auf vielen Bergwerken bissen die Gewerken die Gesellen in den Gruben au f ein ganzes oder halbes Jahr arbeiten , damit sie Erz hauen , und zeigen ihnen einen Ort , ztvei oder drei Klaftern weit, da mögen alsdann die Gesellen darauf arbeiten und Erz hauen ; dasselbe Erz geben die Gesellen den Gewerken alle vier Woc/ien oder nach Gelegenheit der Zeit und Theilung zu kaufen und wird alsdann den Gesellen das Erz durch die Gewerken bezahlt. Dass also zwei, drei oder vier eine Arbeit haben und bauen, das heisst eine Lehen schuft, und wird darum eine Schrift auf geneidet, die heissen die Gesellen einen Spanzettel. Ettenh. Bergb. Schemn. Jahrb. 14., 149. H. 26 1> Br. 169. Anm. Kein Lehenschafft soll ohn vor wissen der Gewer cken . . geschehen. Churtr. BO. 15., 1. Br. 169. Schumlz. Erf W. 140. 149. — 2.) die Genossenschaft der ein Bergwerk in der (zu 1.) angegebenen Weise übernehmenden Bergarbeiter: Br. 169. Die Lehnschafften sollen das Setz-Holtz [zum Feuersetzen erforderliche Holz] und allen Eisern und andern Gezeug . . auff ihren selbst eigenen Unkosten verschaffen , da aber die Gruben-Gewer eken ihrer Lehnschafften Unvermögen erkennen, und wollen ihtten eine Bcihülffe thun, [soll es] heg ihrem guten Willen stehen. Span BR. S. 24 1 . — 3.) das Berg- werk oder der Feldestheil, die in der (zu 1 .) angegebenen Weise zum Abbau über- lassen sind: Br. 169. Gruben . . zu Lehnschafften hinweglassen. Dencer 29. h- — 4.1 ein Bergwerkseigenthum (Bergwerk, Stollen) überhaupt: Bestätigungs-Buch. Darinnen werden verzeichnet die Lehn seh aften , was ein jeder gemuthet und wie ihm nach seiner Muthung die Zechen, Maassen, Stollen, Wasserfällen etc . . . bestätiget und vermessen seyn. Cl. M. BO. 5., 3. Br. 834. — 5.) die Genossenschaft der bei einem Bergwerke als Eigenlehner (s. d.) betheiligten Personen: Br. 169. Wenokenbach 76. Digitized by Google 324 Lehnschafter — Leitnagel. ** Lehnschafter m. — Lehnhäuer (s. Häuer) : Span B. U. 293. Span BR.S. 24 1 . * Lohns W 0g m. — Lehens weg: das beiden Bergbehörden einzuleitende Verfahren über Ansprüche oder Streitigkeiten, welche nur nach dem Berggesetze zu entscheiden sind, wobei die Förmlichkeiten der gerichtlichen Processordnung nicht statt zu finden haben , son- dern die VoUzugsvorschriften des Berggesetzes massgebend sind. v. Scheuchenstuel 156. ** Lehnträger m. — derjenige von mehreren bei einer Muthung (s. d>) be- theiligten Personen, welcher die übrigen in dem Muthungs verfahren vertrat und auf dessen Namen demnächst die Verleihungsurkunde ausgestellt wurde : Lehn- träger, der eine Zeche sich verleihen lasset oder ins Lehn nimmt. Seh. 2., 62. H. 261 . b< So nawe [neue] Zechen vorliehen "oder bestetiget werden, sol der Lehentreger oder Auff- nemer seine Gewer geschafft alsbald dem Bergmeister antworten vnd zustellen. Churs. BO. 35. Br. 372. Karsten §§. 103. 190. Lehr©/., auch Bohrlehre — bei dem Bohren und Schiessen (s.d.): 1.) ein mittels eines Lehmklümpchens auf das Gestein befestigter Holzspan zur Bezeichnung des Punktes, an welchem ein Bohrloch angesetzt , und der Richtung , in welcher es abgebohrt werden soll: (J. I., 597. — **2.) ein über dem anzubohrenden Bohr- loche einzuspreizendes Holz mit eingeschnittener halbrunder Spur ,. in welche der Bohrer gelegt und dadurch in der gehörigen Richtung erhalten wurde : Cr. 1., 472. A n m. Die Lehre, vorzugsweise aber das Lehr überhaupt „Etwas, wonach man sich bei dem Herzustellenden in Bezug auf Form, Grösse etc. richtet." Sanders 2., 87>- LeichtkÖStig a. — s. schwerköstig, Anm. ** Leihen tr. — Jemandem Etwas leihen : ihm Verleihung auf Etwas ertheilen : Eyn yczlicher oberbergmeister, adir oberster h/her hat die Gewalt , daz er yczliche genge eyme yczlichen bergmanne lyhen mag. Freih. BR. Klotasch 224. Der Bergmeister soll . . dem ersten, der Lehen begehret, zu leihen schuldig seyn. Span BR. S. 184. Sein geliehenes Feld mit richtiger Arbeit belegen. Bair. BO. 13. W. 348. Anm. Vergl. be-, verleihen. ** Leiher m. — 1.) der Bergregalinhaber oder der Bergmeister als derjenige Bergbeamte, der an seiner Stelle in älterer Zeit die Verleihungen ertheilte : Freih. BR. Klotesch 224. Goldb. BR. Steinbeok l., 85. Eichter 1., 591. — 2.) ein dem Bergmeister untergeordneter Bergbeamter, welcher vorläufig (unter Vorbehalt der Bestätigung des Bergmeisters) die Verleihung ertheilte (vergl. Bestätigung 2.): Beyer Otia met. 2., 237. ** Leihtag m. — ein bestimmter Tag (in der Regel der Mittwoch jeder Woche) , an welchem in älterer Zeit die Verleihungen ertheilt wurden: Ein getvisser Ley- oder Berg-Ge-ichts-Tag. J. B. BO. 8. Br. 771. Karsten §. 110. Leist m. — s. Laist. Leitbaum, LeitnngSbaum m. —vergl. Leitung : Z. 3., B. 44. 45. ; 1 0. B. 22. ** Leite/. — l.) Gang (s. d.): Die Lagt te der Aerzt [Erzgang]. Urk.v.1446. Lori 32.a- Schmeller 2., 512. S c h w e b e leite : schwebender Gang : Märe ▼. Feldbauer 53. 2.) in der Verbindung Wind leite: Lichtloch (s. d.): Kremn. Erl.9., 1. W.251. Leiter/. — s. Fahrt, Anm. Leitkorb m. — eine an dem oberen Theile des Bohrklotzes (s. d.) ange- brachte, aus zwei durch tonnen förmig gebogene eiserne Bänder verbundenen Ringen bestehende Vorrichtung, mittels der für das Untergestänge (s. Gestänge 1.) eine Leitung (s. d.) hergestellt wird: Serlo 1., 69. Leitnagel m, — 1.) auch Spurnagel: eine am Boden des Hundes (s.d. 1.) angebrachte eiserne Spindel mit einer Rolle, welche zwischen den beiden das Förder- Digitized by Google Leitrad — Lettenbesteg. 325 gestänge bildenden Bohlen oder Schienen geht und das Entgleisen der Rader ver- hindert: Soh. 2., 62. H. 262. a- So die Erdl oder Steinschollen mit dem Karren heraussgeführt werden, so legt man [in dem Stollen] Brett zusammengemacht auff die Stegen, so [wenn mit] den Hunden [so legt man] ztoei Gestengen, einer spannen dick vnd breit, welche an diesem theil, da sie zusammen, ausgehauwen werden , das in dem Gleiss, wie in eim gewissen weg, die Leitnägel der Hunden mögendt fürlauffeny mit welchen Leitnegel das verhüt toirdt, das nicht die Hundt von dem gebandten weg, das ist auss der gleiss zur rechten oder Uncken abweichen. Agric. B. 89. Ettenh. Bergb. Sohemn. Jahrb. 14., 139. — 2.) Leitrolle (s.d. 1.): Am Gestell befindet sich ein S pur na gel, aus drei Walzen bestehend , von denen eine zwischen 2 Leitbäumen oder Schienen spielt, während die beiden anderen an der äusseren Kante derselben gleiten. Serlo 2., 69. Leitrad n. — ein bei Schienenleitung (s. Leitung) an dem Fördergefässe an- gebrachtes Rädchen, das sich entweder längs der Schiene hin bewegt oder bei einer durch zwei Schienen hergestellten Leitung in der hierdurch gebildeten Spur läuft und gleichen Zweck hat wie der Leitschuh (s. d.): Bsiha 397. Leitrolle, LeitungSrolle /. — 1) eine an dem Fördergefässe angebrachte Rolle oder Walze zu gleichem Zwecke wie der Leitschuh (s. d.): Z. 3., B. 45. — 2.) Seilscheibe (s. d. 2.): Weisbaoh 3., 48. Leitschiene/. — vergl. Leitung: Rziha 397. Leitschuh m. — ein an jeder der beiden bei der Förderung den Leitbäumen (s. d. und Leitung} zugekehrten Seiten des Fördergefässes angebrachtes starkes Eisenblech (Winkeleisen) . welches den Leitbaum auf seinen drei nach dem Inneren des Schachtes zu freiliegenden Seiten umfasst und so das Fördergefäss bei der För- derung in der durch die Leitbäume vorgezeichneten Richtung erhält: Z. 8., A. 190. 192. Leitstange/. — Leitbaum (vergl. Leitung): Z. 3., B. 41. Leitstempel m. — s. Stempel. Leitung/. — 1.) im e. S. eine Einrichtung in Förderschächten , welche den Zweck hat, den Förderge fassen bei ihrem Auf- und Niedergehen eine bestimmte Richtung vorzuschreiben um das Hängenbleiben derselben an einander oder an der Schachtzimmerung zu verhüten, und welche darin besteht, dass an zwei gegen- überliegenden Stössen des Schachtes entweder durch hinabgespannte Seile (Seil- leitung, Seilführung) oder durch auf die Zimmerung befestigte eiserne Schienen, Leitschienen (Schienenleitung) oder starke vierkantige Hölzer (Leitbäume, Leitstangen) von der Hängebank bis zum Füllorte eine Bahn hergestellt wird, in und bez. auf welcher die Fördergefässe mittels Rollen, Rädern, Walzen, Winkel- eisen, die an jeder der beiden der Leitung zugekehrten Seite des Gelasses (Förder- gestelles, Förderkorbes) angebracht sind, erhalten werden: Lottner 362. Serlo 2., 68 ff. R&iha 397. Den frei im Schachte herumbaumelnden Tonnen wurde durch Lei- tungen ein bestimmter Weg angewiesen. (J. 2., 458. — 2.) im w. S. überhaupt eine Vorkehrung um die Richtung des Ganges , der Bewegung eines Maschinenteils, eines Seils, Gestänges , Fördergefässes zu bestimmen : Der flache Maschinenf Order- schacht ist mit einem doppelten Bahngleise versehen, auf welchem die Wagen laufen. Eine Leitung von eichenem Quadratholz Hegt auf der äusseren Seite jedes Schienenstranges und verhindert das Ausspringen der Fördergefässe. Z. 3., B. 190. Zur Gradführung des Untergestänges sind auf dem Halse des Bohrklotzes Leitungen aufgesetzt , welche be- stimmt sind, an den Bohrlochswänden eine Fülirung herzustellen. Serlo 1., 69. Letten verb. — vergl. aus-, verletten. Lettenbesteg m. und n. — Besteg (s. d. 1.): Nöggerath 220. So eine Gewerkschaft nicht eigene Schächte [hätte], ihre Loch- steine dadurch in die Grube zufallen , so soll der Bergmeister diejenigen, durch wel- c/ier Schächte dieselben am füglichsten hineinzubringen, anhalten, dass sie solches ge- statten. Sch. 1., 34. Anm. Lochstein, mundartl. Lach stein (Frisch 1., 619.»-; Heyse 2., 2. 78), aus ge- lochter, gelachter Stein von lochen, lachen = ein Zeichen einhauen (Hey se 2., 2. ; Sanders 2., 2.c- 5.b- 151. c-), also Lochsteil) = ein mit einem Zeichen versehener Stein. Neben Lochstein daher auch Mal stein (s. d.J. Analog findet sich Lachbaum, L och b au m = Grenzbaum (Frisch und Heys e a. a. 0., Sanders t., 99„b-). — Vergl. auch Bergm. Wörterb. v. Loch- stein. Dort hei est es : Der Name Lochstein hat seinen Ursprung von dem Gebrauch der Alten, welche in die Gränz- und Reinsteine Löcher gehauen, daran man ernennen können, dass es keine von ohngefähr dahin gekommene Steine, sondern mit Fleiss gesetzt worden , welcher Name bey veränderten Zeiten dennocJi beibehalten worden. Nach des Besoldus Anfahren kömmt der Name von dem alten in ScJtwaben noch gebräuchlichen Worte „Lochen11 her, welches bezeich- nen bedeutet. — Nach Körner, Alterthum des böhmischen Bergwerks 73. 74. und Klotzsch, Ursprung 55. hängt Lochstein mit dem böhmischen loket, Elle, Ellbogen, loketnj, eine Elle lang und dem wendischen lochcz, Elle zusammen. Lochsteinen tr. — Grubenfelder : die Grenzen derselben nach vorheriger markscheiderischer Vermessung durch Lochsteine (s. d.) bezeichnen : Zuckert. Anm. Vergl. verlochsteinen. Lödlein n. — Einem ein Lödlein eintragen: ihn betrügen: Sch. 2., 63. H. 79.b- Darauff . . repliciri der Procurator, vnd weil ihr sach nicht gar gut war, tregt er lödlein ein, vnd macht weitläufftig ding, damit er dem part ein blawen ahmst für die äugen machte vnd vom hauptgrund ableite M. 21 .b- Wenzel 620. An in. Lödlein eintragen . . von Lödlein, ein Stück untauglich Garn, und Eintragen [Hineinbringen. Einschlagen der Querfaden oder des Eintrages in den Aufzug oder die Kette. San- ders 2., 1348.»-] des Leinwebers Itergenommen, denn wenn ihm ein falscher Faden einyetraynt wird, thut es Schaden. Bergm. Wörterb. 332> Löffel m. — Bohrlöffel (s. d.): Lottaer 338. Z. 1., B. 96. 100.; 8., B. 2t. den Löffel vor Ort schicken : löffeln (s. d.): Wie oft man den Löffel vor das Bohrort zu schicken habe, hängt davon ab, ob man viel oder wenig Bohrschmand auszuf ordern hat. Z. 1., B. 100. Digitized by Google Löffelhaken — Lösestunde. 329 Loffolhftkoil m. — ein dem Glückshaken (s. d.) ähnliches Fanginstrument (s. d.): Serlo I., 97. Löffeln tr. — das Bohrmehl oder den Bohr seh man d aus einem Bohrloche herausschaffen : Am besten geht das L ttffeln von statten, wenn sich die Masse zu einem gleichmassigen Schlamme aufgerührt hat, dagegen schlecht, wenn sich vor Ort ThonhaUen gebildet haben, welche sich unter dem Gewicht des Löffels nicht zerdrücken lassen. Z. 1 . , B. 100. Das reingelöffelte Ort. 96. am Gestänge löffein : das Löffeln in der Weise bewirken, das der Löffel an das Bohrgestänge angeschraubt und so in das Bohrloch eingelassen wird ; im Gegens. zu: am Seile löffeln: in der Weise löffeln, dass das Löffel mittels eines auf be- sonderem Haspel befindlichen Seils , des sogenannten Löffelseils , eingelassen und aufgeholt wird: Das Löffeln am Seile hat im Vergleich mit dem Löffeln am G estänge den grossen Vorzug einer grossen Beschleunigung der Arbeit. Z. 1., B. 100. LoSOll tr. — 1.) Lagerstätten, Bergwerke, Baue: die Wasser aus denselben ableiten und frische Wetter (zum Athmen taugliche Luft) zuführen (Was- ser- und Wetterlosung bringen) : Der Grundsatz, dass jeder Stollen nur von demjenigen Felde, welches er wirklich löset und nicht von demjenigen, welches durch einen Stollen schon gelöset ist, die Stollengebührnisse zu empfangen hätte. Karsten §. 400. Dei Erbstöllner hat die Verpflichtung, diejenigen Gruben, welche von ihm gelöst sein wollen, zu lösen. Z. 1., B. 188. Von den 16 Gruben, welche unterirdisch bauen, sind 10 durch Stollen und Röschen gelöst, auf 2 findet Wasserhaltung mit Dampfmaschinen statt und 4 haben keine Wasserlösung. 10., A. 97. Die Baue sind durch Tagestrecken und Stollen . . gelöst. 3., B. 155. Die Vorrichtung der gelösten Flötze. 8., B. 33. Ein Theil der Gruben baut noch über Stollnsohlen , während andere mittelst Dampf- maschinen gelöst sind. ▼. Oarnall 2. Erbstoün, welche t/ieils schon eine Anzahl von Gruben trocken gelegt haben, theils noch mehr dergleichen lösen sollen. 73. Wenn eine Fundgrube mehrere gangbare Kunstschächte hat, welche flicht sämmtlich durch den StoUn Wasser- und Wetterlösung erhalten oder nicht sämmtlich in der vorgeschriebenen Erbteufe gelöst sind, so hat der StöUner nur Anspruch auf einen verhältnismässigen T/teil des Zwanzigsten. 8. Bö. §. 194. Die Dampfkünste . . haben das Feld in 15 Ltr. längerer Tiefe unter dem ErbstoUen gelöst. Jahrb. 1., Beil. 28. b 2.) Arbeiter: dieselben ablösen : Anden born [Salzquell, Salzbrunnen] sind stetz acht haspler die einander entsetzen oder lösen. M. 125.b* Span BR. S. 233. 234. auf der Arbeit, auf dem Gestein, dem Fäustel, Schlägel lösen: ohne die geringste Unterbrechung arbeiten , so zwar, dass der Bergmann mit der Arbeit nicht eher aufhören darf, bis der ihn ablösende Kamerad eingetroffen ist und die Arbeit begonnen hat: Karsten Arch. f. Bergb. 2., 89. 0. 3., 51. 3.) auch refl. ; von Bauen: wechseln (s. d. 3.): Die Wetter anlangend , so ist es das beste, wenn Stollen und Schächte einander allezeit zu Hülfe kommen und sich lösen. Berioht v. Bergb. §. 180. Auf einem StoUn, welcher weder mit einem Schachte von einem obern StoUn, noch mit einem Tageschachte ge löset ist. §. 335. Ein mit einem Schachte noch ungelöster StoUn. ibid. ** Loser m. — der seinen Kameraden ablösende Bergmann (vergl. lösen 2.): Ein jeder . . solle seine Poss, als nämlich vier Stunden , auf dem Ort mit Fleiss arbeiten und allda seines Lösers erwarten. Kremn. Erl. 14., 3. W. 256. LÖSestnnde/. — 1.) Wechselstunde (s. d.): Löse-Stunde, da die Arbeiter einander von der Arbeit ablösen. Seh. 2., 63. H. 267. b- ö. 3., 52. — 2.) Aufsetz- stunde (8. d.) : [Es] sollen die Arbeiter Morgens umb vier Schläge anfahren, und in den Gruben bleiben büs umb eilff Uhr des Mittags, alsdann sie ausgekloffel und hernach umb zwölffe abermahls angeleutet werden. Solche Stunde von 11 biss zu 12 nennet man die V e i t h , Bergwftrtorbacfa. 42 Digitized by LjOCKJLC 330 Los- (Lös-) Kontrakt — Lotte, Lutte. Lösestunde, darinnen sie essen und ruhen, sobald es aber 12 geschlagen, sol sich ein jeder wider an seine Arbeit machen, und biss xu vier Schlägen des Abends bleiben. Lohneyss 241. An di. Lösestunde zu 2. aus lose Stunde = freie Stunde. Letzterer Ausdruck findet sich auch in der Churk. BO. 8., 15. Br. 611. Bei den Nachtschichten soll . . des Abends, wann 4 Uhr aussgeleutet , ein- und umb 7 Uhren ausgefahren, zwischen 7 und S Uhr aber denen Arbeiteren die losse Stund vergünstiget seyn. Vergl. auch Scheuchenstuel 157.: Lieg- oder Loos8tunde. LOS- (LoS-)Kontrakt m. — ein der Lehnschaft (s. d. 1.) verwandtes Ver- tragsverhältniss zwischen einer Gewerkschaft und ihren Bergarbeitern : Sogenannte Los-Contracte, nach welchen von den Arbeitern weder in Geding- noch Schichtlohn gearbeitet, und denenselben nur allein von einer gewissen geförderten Quantität Stahl- und Eisenstein oder auch Erzen ein bestimmtes Geld gezahlet wird. Verordn. von 1777. Br. 80. 169. Anm. Lossagen tr. — heimsagen (s. d.): G. 3., 52. Lossgesagte Bergtheile. Seh. 1., 125. H. 436.»- Losstufen tr. — abstufen, losschlagen (vergl. Stufe 1.): Biohter 1., 608. Losung/. — Wasser- und Wetterlösung (s. d. und lösen 1.): Stollen in Fel- dern, wo eine tiefere natürliche Lösung nicht stattfinden kann, werden mit einem An- steigen von 5 Zoll auf 100 Lachter . . getrieben. Z. 3., B. 159. Stollen weise , tiefbauweise Lösung: Lösung durch einen Stollen, einen Tiefbau: Jahrb. 2., 17> Lotte, Lutte/., auch Kutte — ein aus Brettern hergestellter Kanal von viereckigem Querschnitte oder eine Röhre aus Metall oder Blech um einem Gruben- baue zum Athmen taugliche Luft (gute Wetter) zuzuführen oder die Wasser aus demselben abzuführen: Lotten: 1.) sind viereckete von vier Bretern zusammenge- schlagene lange Kästen eines Bretes breit und lang, derer werden etliche nach der Länge an einander gestossen, und wohl verwahret , dass keine Luft nirgends durchkommen kan, die Wetter darinnen zu zwingen und fortzuführen ; 2.) Grosse hölzerne Röhren, das Was- ser durch die Schächte, darinnen uff die Kunst-Räder und wieder darvon zu bringen, dass man in solchen Schächten darneben fahren und handeln kan. Soh. 2., 63. H. 267. b- CanaUs longus, lotte. Agricola Ind. 2 4. b- Welche Zechen der Wasser-Segge gebrauchen, also dass sie durch Lotten oder andere Wege das Wasser darauf leiten, . . so sollen sie . . dem Stollen . . Steur . . zu geben schuldig seyn. N. K. BO. 29. Br. 40. Churs. BO. 77. Br. 402. A. L. B. 2., 16. §. 437. Lotten oder Rören. Agric. B. 172. Auf dem Kuttenberg soll man das böse weiter in grossen lütten, wie die /ewer essen sein, zu tag attssfüren, wenn man zumal vorm ort gesetzet hat vnd dargegen biss in 500 lachter vnd weiter gut weiter in die schecht bringen. M. 146.b- Das Wetter von tag [in die Schächte] hineinbringen . . in lütten, welche wie fewermewem [Feuermauern, Feuer- essen] gestalt von Holtz gebawet sein. Albinos 66. Durch die Lutten ziehen entweder die frischen Tagwetter hinein bis an das wetternöthige Ort , oder die matten Wetter ziehen dadurch heraus und man braucht sie daher in Schächten , Stollen oder Strecken, wo sie vom Tage aus bis vor Ort vorgerichtet werden. Wenn die Wetter durch die Lutten ein- ziehen, so stossen sie die matten Wetter vor Ort weg , dass sie bey dem StoUenmundloche heraus ziehen müssen; und wenn die matten Wetter durch die Lutten ausziehen, so ziehen die frischen Tagewetter bey dem Stollen oder Schachte selbst ein. Delius §. 464. W a 8 s e r lotte : Lotte zur Abführung der Wasser aus Grubenbauen : Auch ist der StöUner keineswegs schuldig, denen Zechen bey ihren Kunst-Gezeugen und zu ihrem Behuff in denen Schächten Wasser- Lotten zu verfertigen. Churs. St.O. 22. Br. 467. — Wet- te r lotte : Lotte zur Zuführung frischer Wetter in Grubenbaue : Zum Zwecke der Zu- führung frischer Wetter Wettermaschinen mit so viel Wetter lütten , als zur Erreichteng Digitized by Google Lr., Ltr. — Maass, Maasse. 331 der tiefsten Ptmltte erforderlich sind, . . in Bereitschaft halten, Achenbach 109. Serlo 2., 210. Jahrb. 1., 43.»- Z. 2., A. 387. — Windlotte: Wetterlotte (s. d.): Eiohter 2., 561. Anm. Lotte verkürzt aus Schlot, S c h 1 o 1 1 = Rauchfang, Schornstein. Vergl. Heyse 2., 90. Jahrb. 2., 216> Neben d i e Lotte auch : der Lotten (Lutten): Weisbach 3., 987. Lr., Ltr. — Abkürzung für Lachter (s. d.): Lr. Kremn. Erl. 4. 7. W. 245. 246. G. 1., 108. Ltr. Z. 13., A. 189. Luftsattel m. — s. Sattel. LuftSChacht m. — s. Schacht. Lutte/. — s. Lotte. M. ** MaaSS, Maass©/. — 1.) eine Maasseinheit für die Zutheilung desjenigen Feldes auf einer bestimmten Lagerstätte, das nach Vermessung der Fundgrube (8. d. 1.) noch im Freien war : Nach alten, obgleich nicht nach den älteren Bergwerks- gebrauchen, ward das Bergwerkseigentkum, nämlich das Grubenfeld, welches dem ersten Finder oder dem ersten Muther eines Minerals, auf einer vorher nicht bekannt gewesenen Lagerstätte, zugetheilt werden musste. die Fundgrube genannt. \ . Was, ausser der Fund- grube, auf derselben Lagerstätte noch im Bergfreien liegen blieb, konnte federn anderen ersten Muther zugetheilt werden ; jedoch ebenfalls nur in bestimmter Anzahl von einzelnen Einheiten, von denen jede Einheit wieder ihren vorgeschriebenen Umfang hatte , und eine Masse genannt wurde. Auf jeder einzelnen bekannten Lagerstätte konnte daher auch nur eine Fundgrttbe verliehen werden, und alles übrige Grubenfeld ward . . nach Maasse n zugetheilt. Kanten §. 123. Massen , die Zechen, so nach einer Fundgrube uff eben den- selben Gang uffgenommen werden. Seh. 2., 64. H. 26 7. b- Begebe sich, dass nach des ersten Finders Fundgruben ein ander mit der Maassen belehnet, und der seih treffe in solcher Maassen Feld eher Ertz als der erste Finder, derselb erste Finder aber wolle als- dan erst seine Fundgrub ferner s/recken . . , durch welches deine der in der Nachfolge die Maassen gemuthet, zu nahe getreten werden wolle, so soll sich der Oberbergmeister wol vorsehen. Churk. BO. 5., 2. Br. 578. Die massen mtlssen nach der Fundgruben, als der Sohn nach dem Vater sich richten. Span B. U. 268. 2.) eine Maasseinheit von bestimmter Grösse für die Zutheilung desjenigen Theiles des Grubenfeldes, welcher dem ersten Finder oder Muther ausser der Fund- grube verliehen wurde: A. L. B. 2., 16. §. 157. Karsten §. 155. Anhangsmaasse : Maasse 1.: Nach der Joachimsthaler BO. ist ztoischen der Fundgrübe und der Anhang smaass, welche in der Fortsetzung der Fundgrube auch jedem andern, als dem Finder verliehen werden kann, unterschieden. Schneider §. 179. Anm. — D oppel maasse : eine Einheit von zwei Maassen : Oestr. Bö. §.34. — obere Maasse, Obermaasse : eine gegen das Ansteigen des Gebirges liegende Maasse, im Gegens. zu untere Maasse, Unter maasse: eine gegen das Abfallen des Gebirges liegende Maasse : Die, so über die Fundgrube das Gebürge hinan gestrecket werden , heissen die Obern. Welche aber unter der Fundgrube das Gebürge hinunter liegen, werden die untern Maasen genennet. H. 268. a- Karsten §. 150. Die Ober- oder Untermaas. Churk. BO. 5.. 2. Br. 578. — Vergl. auch Grubenmaas s und Tagmaas s. Anm. Die Länge bez. Grösse der Maassen war nach den verschiedenen Bergordnungen ver- schieden. In der Regel betrug bei gestrecktem Felde die Lange derselben 28 Lachter und ebenso bei ge viertem Felde die Grosse derselben 28 Lachter im Quadrat, doch kommen zahlreiche Abweichungen Uigmzed by vju ogle 332 Maass — Mächtig. hiervon vor. Vergl. Hake $.180. Karsten $$. 137- ff- Zerreuner 261. — Das Allgem. Land rech t 2., 16. $. 157. bestimmte die Maasse bei Gängen, Stockwerken und Erzlagern von mehr als 15 Grad Fallen auf 28 Lachter Feldeslänge, bei Gängen und Erzlagern von einem Fallen unter 15 Grad auf 28 Lachter ins Gevierte , bei Flötzen und Seifenwerken auf 14 Lachter ins Ge- vierte. 3.) Grubenfeld überhaupt: Welche Maassen der StoUn nicht können entrathen [entbehren]. N. K. BO. 29. Br. 50. Würde ein Stottn in jemand* Massen Kktffte oder Gänge antreffen, ibid. 33. Br. 41. Maass n., mundartl. — 1.) ein Erz- und Kohlenmaass : a.) in Braun schweig ein Erz- und Kohlenmaass von 2 Kubikfuss: B. u. H. Kalender pro 1867. pag. 96. — b.) in Nassau ein Erzmaass : Das Mas für Eisenstein, Braunstem, Erze, auch Schwerspat enthält 2 Kubikwerkfuss und bildet einen viereckigen Kasten von 20 Zoü Länge, 10 Zoll Breite und 10 Zoll Tiefe gleich der Zehntel-Kohlenbütte. Verordn. 20. December 1852. §. 69. Wenokenbaoh 134. — 2 ) in Wieliczka ein Längenmaass von 35 Decimalzoll: v. Soheuohenstnel 163. *MaaSsengebÜhr/. — eine Bergwerkssteuer in Oesterreich, welche im Be- trage von jährlich 6 Gulden für jedes Gruben- und Tagmaass zu entrichten ist : Oestr. BG. §§. 215. ff. Gras, vom 28. April 1862. in Z. f. BR. 3., 280. Maa88ner m. — **1.) im Gegens. zu Fundgrübner: ein mit einem nur aus Maassen (s.d. 1 . ) bestehenden Grubenfelde beliehener Bergwerkseigen thümer : [Es ist] nicht de necessitate, dass der Ma ssner seinen Gang beschürfen und entblössen müsse, weil der Gang vorhin schon in der Fundgrube beschür ff et und entblösset seyn muss. H. 269.** Ist det jenige, dem geviertes Feld vermessen werden soll, ein Fundgrübner, so wird die Fund- grube in ein ordentliches Vier-Eck gebracht, und die Maassen werden auf welcher Seite es ihm gefällig, nach ihrer Grösse angesetzet. Ist aber der Muther ein Maassner, so werden die Maassen an des Fundgrübners schmalen Seite angesetzet. Beyer Otia met. 2. , 260. Churs. Sl.O. 14. Br. 454. — 2.) im Gegens. zu Stöllner : ein Bergwerks- besitzer überhaupt : Hat ein Stöllner sein Ort so weit geführet, dass er ermangelnden Wetters wegen nicht ferner forttreiben könnte, und die Maassner ihre Gesenke über den Stolln einstellen oder sonst nicht auf denselben erschlagen wolten ; So sollen Bergmeister . . dem Stöllner über sich zu brechen, und ihm selbst Wetter zu machen, gestatten. H. 388. ** v. Soheuohenstnel 164. Tagmaassner: der Besitzer eines Tagmaasses: Wenzel 394. MaaSSSChnur/. — Schnur (s. d. 1.). ** MaaSSWfirdig, maasswerth a. — erbwürdig (s. d.): Daz erez zcal [soll] zeu dem mynsten eyns lochters lang syn czu nüzsze [Nutzen] uff der sole , unde gibt das erez zeu den mynsten dry marg unde eynen Vyrdung [Vierding == der vierte Theil einer Mark], . . za yst yz maze wert. Freib. BR. Klotisoh 237. Soh. 1., 28. Br. 777. Anm. Machen tr. — Kohl: dasselbe hereinschlagen (s. d.). Anm. auf-, frei-, hermachen. Mächtig a. — t.) breit, dick (s. Mächtigkeit): H. 272.*- Woferne Gewercken etwan ein Zech auflassen wolten, . . So sollen unsere Berg-Amtleuthe in ein sanderlich Buch verzeichnen lassen, wie mächtig der Gang gewesen. Span BR. 8. 31. Eine 2" mächtige Silberader kann unter geicissen günstigen Umständen einem Felde von wenigen Quadratklafterti mehr Werthund Ertragsfähigkeit geben, als . . ein 5' mächtiges Lager von Thoneisensteinen auf einem Baume von ebensoviel Quadratjochen. ▼. Hingenau 260. Die Veta madre in Guanaxuato ist nach Humboldt bei zusammenstossenden Trümmern 105 bis 175 Fuss. selbst 30 Ltr. mächtig bekannt. Serlo 1., 10. Ein 5^2 Fu9S mächtiges Flötz. Z. 10., B. 315. Auf 2 durch ein geringmächtiges Zwischen- Digitized by Google Mächtigkeit — Mappe. 333 mittel getrennten Flöhen, ibid. Rotheisenstein in bis lachtermächtigen Lagen. Hül- ler 20. — 2.) von bedeutender Breite, Dicke: Manfindt schneeweiss gedigen silber, das sehr mechtig bricht. . . Auffen S. Lorenz sind m echtige handstein von weissen Silber gebrochen, auffen Schneeberg noch mechtiger. M. 28.a* Es sind die Fleh . . nicht alle dick und mächtig , sondern sind sehr ungleich und unterschiedlich, denn etzliche sind kaum 1, 2 oder 3 quer Finger mächtig , die heisst man schmale Flelz, dagegen sind etzliche einer Spanne, 1, 2 oder 3 Schuh, ja einer gantzen Lachtet und mehr mächtig, die nennet man mächtige Fletz. Lohneyss am Ende des Registers. Hier ist der Gang mächtig und gebräch, aber arm, dort drückt ihn der Felsen in eine armselige, unbedeu- tende Kluft zusammen. Novalis 1., 65. Die Freiberger Gänge zeigen nur eine geringe Mächtigkeit, selten übersteigt sie die von % bis 5/g Ltr. ; . . sehr mächtig dagegen treten die Harzer Gänge auf. Serlo 1., 10. Stemhohlenßötze, . . von mächtigen, wasserreichen Sandschichten überlagert. Z. 11., B. 43. — 3.) in grosser Menge vorhanden: In denen guten und frischen Gebürgen bricht überauss gross , mächtig und gewaltig Ertz. Inßt. met. 70. In der teuffe hatte das mechtigste ertz auffm Hauptgang gebrochen. M. 62.** Man verschrot oftmals schnelle vnd mächtige wasser im aller tieffsten. 141.** Mächtigkeit/. — Breite, Dicke einer Lagerstätte ; der rechtwinklige Abstand zwischen Hangendem und Liegendem , Dach und Sohle: Die Mächtigkeit eines Ganges ist von sehr verschiedenen Dimensionen. Es gibt Erzgänge, welche kaum dicker als ein Bogen Papier sind, z. B. die goldhaltigen Tellurerzgänge des Barbara- Baues zu Offenbanya in Siebenbürgen, und in den extremen Mächtigkeiten wieder andere von 120 — 150 Fuss. Nöggerath 218. Durchsinken des Kreidegebirges in Mächtigkeiten, welche noch über 70 Lachter steigen. Serlo 1., 409. ** Malstein m. — Lochstein (s. d.): Gemerck und Mahl-Steine setzen. Altenb. BD. 30. Lempe 9., 159. Mann m. — 1.) alter Mann: s. alt 3. — **2.) fremder Mann: fremder, auswärtiger Gewerk (s. d.): Bichter 1., 294. Anm. In dem £old berger Bergrechte (Stein beck 1., 85.) findet sich uswendir (aus- wendiger, auswärtiger) man in der obigen Bedeutung von fremder Mann: Were das, das eyn man queme [käme] eyn uswendik man und mutete . . zu bawen. 3.) Mann an Mann stellen: bei der Thürstockzimmerung die Thür stocke dicht an einander setzen: BÜha 707. — 4.) Mann vom Leder, von der Feder: Bergmann vom Leder, von der Feder : 8. Bergmann 1. Männchen n. — Schwefelmännchen (s. d.) : Unter die Vortheile eines Berg- manns gehöret beym Anstecken , dass er zum Mä nnel sich solchen Schwefel auslese, welcher keinen Bruch hat. Beyer Otia met. 3., 125. 'Mannesfahrt/. — Fahrschacht (8. d.und Fahrt): Sperges 317. v. Sohenchen- stuel 161. Mannschaftebnch n. — ein tabellarisches Verseichniss über sämmtliche Ar- beiter und Aufseher eines Bergwerks im Königreich Sachsen und in Oesterreich : Oertr. Bö. §. 209> 8. Ausf. Verord. B. §. 85. * Mappe /. — Riss (8. d. ) : v. Sohenchenstuel 111. 161. Der Bergmeister . . soll über seine Metall- Reßer eine General- Mappe der Gebirge und Gründe > gleich einer Land- Charten haben, darauf er sehen kan, wohin die Gebirge ihr Streichen und die Gänge ihr Fallen führen, wo die Bergwerke liegen, welches Gebirge fündig, und wo man dem einen und dem andern mit Wasser helffen kan. Bößsler 87.b* Wann der ganze Erztberg durch ühsern Landmarkscheider accurat verzogen, und in eine ordentliche Berg-Map pa ge- bracht seyn wird. Hüttenb. BO. 21. W. 97. Die genaue Anzeige von der Lage dieses Freischurfes mittelst einer Mappe. Weniel 252. B. U. H. Z. 27., 280.b Schurf- mappe. Sohneider §§. 62. 84. Digitized by Google 334 Mappieren — Markseheiden. *Mappieren*r. — Felder, Maassen : dieselben kartieren, Risse davon anfertigen : Die Mappirung und Verpflockung derselben [Gruben- oder Tagmaasse] vornehmen» Oestr. Bö. §.272. Markscheide/. , auch Markstatt — Grenze eines Grubenfeldes (s.d.): Ma r le- se hei dl ist, wo sich die Massen (heilen , do der Lochstein stehet. Ursp. 66. Mark- scheide ist, wo zwey Zechen mit einander reinen oder gräntzen, oder der Ort, wo eine Zeche ausgehet und die andere sich anfanget. Soh. 2., 64. H. 272. b* Von marschey- den recht. Freib. BR. Hotzsoh 239. Abbau von Steinkohlenflötzen an der Markscheide zweier . . Grubenfelder. Hnyssen 230. Sicherheitspfeiler an den Markscheiden von Steinkohlengruben, ibid. flache oder schwebende Markscheide (Markstatt, Markschaft) : eine durch eine horizontale Ebene gebildete Markscheide (zweier über einander liegender Grubenfelder), im Gegen 8. zu seigere oder stehend e; ständige Markscheide: eine durch eine vertikale Ebene gebildete Markscheide (zweier neben einander liegenden Grubenfelder): Decz stoUin virste sol dg flache marscheyde sin m den czwey lehen. Urk. v. 1368. Hotssoh 328. Eyne ste ende marscheyde. ibid. Der Schiner sol die steennde Marchschaid nach dem Cam-Pass [Kompass] schlagen vnd richten. Schwatz. Erf W. 143. Markschaften, es seyen elendige oder flache, sollen getreulich gehalten werden. Kremn. Erl. 8., 11. W. 251. Perpendikular- oder seigere Markscheide. Sohne i der §. 183. Schwebende Markstätten (horizontale Begränzungsebenen im Gebirge J werden nur in der Nähe von Bergbauen älte- rer Verleihung, bei Tagmassen, unter deren Baume Grttbenmasse verliehen werden, und in solchen Revieren vorkommen, in denen durch besondere Statuten Masse mit beschrankter Höhe und Tiefe beibehalten sein werden, v. Eingenau 537. — Scherm-, First- und S o h 1 e n markscheide : Grenze in der Breite, Höhe und Tiefe : Ein jeder Stol- lenbau hat seine Verpflockung am Tage, und von da aus in's Gebirg seine Scherm-, First- und Sohlenmarkscheide. Wenzel 290. Markscheidegeld n. — Vermessungsgebühren (vergl. Vermessung): Erkl. Wörterb. 160. Markscheidekarte/. — Riss (s. d.): Oestr. BÖ. §. 185. Markscheidekunst /. — auch Schinkunst, unterirdische Mess- kunst — die praktische Geometrie in ihrer Anwendung auf den Bergbau : Beer 1 . Geometria subterranea oder Markscheide- Kunst. Voigtel Titelblatt. Mark- scheidekunst, die Lehre über die Vermessung unterirdischer Grubenbaue , Berechnung der einzelnen Aufnahmen, das Auftragen derselben in die Grubenkarten (Zulegen der Züge), das Verfertigen der horizontalen und verticalen Ansichten ( Prqfectionen) der auf- genommenen Grubengebäude, die Bestimmung des Eintreffens gewisser , bereits bekannter Lagerstätten auf einem gegebenen Horizonte, die Angabe der Richtung und des Gefälles für einen auszuführenden Grubenbau, um damit an einem gewissen Punkte im Gebirge ein- zuschlagen, die Bestimmung der wahren Mittags- und der Magnetlinie, die Prüfung, Be- handlung und Handhabung aller hierzu nöthigen Instrumente, v. Scheuohenstuel 161. 162. Markscheiden — I.) intr. ; auch schnüren: grenzen: jSwei Zechen , so mit einander Markscheiden. Seh. 1., 121. Markscheiden oder schnüren ziceyerley Gewercken Zechen mit einander auf einem Gange. Voigtel 124. Zu Verhütung Streits zwischen mit einander markscheidenden Gewercken. 102. Auf den mit einander markscheidenden und zu gemeinsamer Schachtförderung verbundenen Braun- kohlengruben B. und R. Z. 2., A. 372. Verordnung über die zwischen markscheiden- den Tiefbaugruben anstehen zu lassende Bergfeste. 2., B. 6. Eine gemeinschaftliche Wasserhaltung für beide mit einander markscheidende Gruben. Huysten 230. Digitized by Google Markscheider — Matt. 335 II.) tr. ; auch abschinen, verschinen , abs tangein. verschnüren, ▼erziehen: markscheiderische Vermessungen vornehmen: Markscheiden ist eine Kunst,, die Stauen- und Grubengebäude unter der Erden am Tag, oder über der Erde mit ihren Winkeln abstecken, die gerade Teufe von Tag uff ein Ort in der Orttbe zu weisen und zu berichten, wie tieff dahin sey , auch zu wissen, wie weit zwei Oerter der geraden Linie, nach von einander abgelegen, und wie viel eines höher ist, als das andere. Seh. 2. , 64. H. 272> Anm. Markscheiden von dem deutschen Mark = Grenze und scheiden. — Körner, Alterthum 38. und Klotz seh, Ursprung 55. leiten Mark her von dem polnischen miara = Maass, Linie. Aeltere Formen sind : mar scheiden , Mar scheid , Mar scheit , M a r k schieder : Ist daez man marscheyden zal yn der Tueffe uff den g engen, daz mus man thun myt offen durchlegen. Freib. BR. Klotz seh 240. Ein Compast [Kompass] . . . Sonderlich dient er zur edlen kunst des marscheidens. Mathesius l4o.»- Span BR. S. 65. 66.; — Marscheit: Löhneyss 33.; — Markschieder: Churtr. BO. 4., 4. Br. 124. Neben Markscheide ist noch gegenwartig vorzugsweise in Oesterreich: Markstatt, Mark- statte gebrauchlich. Veraltete Form: Markschaft: Kremn. Erl. 8., 11. Wagner 251. — Veraltet auch vermarkstatten, verlochsteinen : Wann Gewerkschaften mit Erbstollen und Schächten ins Gebirg gebauet und zusammen kommen wären, auch allenthalben . . vermark- stattet seyn. Schemn. Erl. 2., 20. Wagner 269. Markscheider m., auch Schiner, Schinner , Abschiner, Verschi- ner — der die Markscheidekunst (s. d.) ausübende Geometer: Markscheider ist eine Person, die am Tage wissen und erfahren kan , wo man mit einem Ort in der Grube oder uff Stollen stecket; muss anweisen, wo man mit Durchschlägen zusammenkommen y wo man Gänge ttnd Oer tem erbrechen soll, der die Ortungen an Tag bringet, Lichäächer uff Stollen angiebet; die Hauptstunde des Ganges abstecket; Lochsteine in die Grube fället; Die Markscheid Linie angiebet und die Gebäude mit ihren Stollen, Schächten, Strecken, Kläfften und Gängen uff eine Mappe oder Abriss bringet, dass man derselben Beschaffen- heit sehen kan. Soh. 2., 64. H. 273.»- Pr. BO. §§. 17. 190. * Markscheiderei/. — Markscheiderzimmer, d. h. das Zimmer, in welchem der Markscheider die ausgeführten Vermessungen zu Papier bringt , Karten und Risse anfertigt: Beer 55. Die Markscheiderei muss geräumig , trocken, licht, und vor Allem eisenfrei sein, daher alle in andern üblichen Eisengegenstände in einem Markscheider- zbnmer aus Kupfer oder Messing sein sollten. 1 31 . Markscheiderisch a. — von einem Markscheider ausgeführt ; sich auf Mark- scheidekunst beziehend: Markscheiderische Aufnahme, v. Soheuohenstnel 162. Markscheide(r)pflock m. — Pflock (s. d. 2.): v. Soheuohenstnel 179. Markscheiderriss m. — Riss (s. d.): Biohter 2., 13. Markscheide(r)stafe/. — s. stufe 2. Markscheiderzeug n. — s. Zeug. Markscheiderzag m. — Zug (s. d. 2.): Beer 17. * Markstatt, Markstätte/. — Markscheide (s. d.): y. Scheuchenstuel 163. y. Hingenau 537. Markstein m. — Lochstein (s. d.): Ein jede Fundgrub oder Maass wird darumb mit gewissen Marksteinen ins Gegenbuch verschrieben, dass nicht ein Zanck zwischeti den negsten Gruben entstehe. Die Markstein sind bey den alten Bergkleulen Sc/mur- steine gewesen, davon sie auch den Namen bekommen haben, den ein Lochstein ist noch heut zu Tage ein Markstein. Löhneyss 33. Beer 1. Mass, Masse/. — s. Maass. Matt a. — matte Wetter: s. Wetter. Digitized by Google 336 Matahammeln —Mauerung. Matzlutmmelll verb., auch Matzhammelei treiben — i* den Gruben- rechnungen Schichten als verfahren oder Gezähe als angeschafft aufführen, die nicht verfahren und beziehungsweise nicht angeschafft sind : Max- Harne In. Seh, 2., 65. Matz- Hameln. H. 276. a> Zu den GrubenUchtem sind jedem Arbeiter auf eine Schicht acht Loth UnschUtt vermacht; zuvor sind ihnen davon nicht mehr als sechs Loth gereichet. Die übrigen zwey Loth behielt der Steiger als einen eingeführten [gebräuchlichen] Maz- Hammel Voigt 101. Schles. BO. 47., 10.; 48., 13. Br. 1005. 1008. Anm. Frisch 1., 652.«. führt auch Matz als bergmännischen Ausdruck auf: Matz in den Bergwerken . Matzen sind matte Zeuge, untüchtig Zien und dergleichen . . von matt, languidus, Erz, da keine Metaükrafft darinnen ist. Hierzu zieht er auch das obige „matzham- meln" 1., 407.c: Matz- Hameln heisst in den Bergwerken, wann der Schichtmeister etwas anrechnet, das nicht geschehen ist ... s. Matz, Matzen, von matt, untüchtige matte Dinge für gute anrechnen. Vergl. auch Sanders 2., 258.«- Bei Matz wird von Frisch auf Melzer's Schnee- berger Chronik p. 22. verwiesen. Dort findet sich aber wenigstens in der Ausgabe von 1684 das Wort nicht. Mauerung/. — die behufs Sicherung der Grubenbaue gegen Zusammensturz in denselben angebrachten Unterstützungen durch Mauerwerk; auch die Herstellung einer Mauerung in einem Grubenbaue, das Ausmauern eines Baues: Lottner 357. Serlo 1., 383. ff. Der Umstand, dass die Zimmerung m der Grubenluft sich überhaupt schlecht erhält, dass der eintretende Druck dieselbe mannigfach zerbricht, und deshalb häufige Auswechselungen erforderlich werden, führt meist dazu , dass die Stottn sowie die sonstigen Strecken, die eine lange Reihe von Jahren offen erhalten werden müssen, mit Mauerung versehen werden. Z. 8., B. 3. Gewölbemauerung: Mauerung, bei welcher die Steine nach bestimmten krummen Linien mit in der Richtung des Krümmungsradius liegenden Fugen an einander stehen und sich selbst nebst einer darüber befindlichen Last tragen : Serlo 1., 383. — halbe Mauerung: eine Mauerung in Strecken oder Stollen, in denen nur der eine Stoss einer Verwahrung bedarf, so dass nur an diesem Stosse eine Mauer in Verbindung mit einem Gewölbe in der Firste aufgeführt zu werden braucht : Wenokenbach 64. — Keller ha Ismauerung: eine Art der Gewölbemauerung: Serlo 1., 385. Wenckenbach 70. — nasse Mauerung: die Art und Weise der Mauerung, bei welcher die Steine mittels eines Bindemittels (Mörtel), d. h. nass an einander gefügt werden, im Gegens. zu trockene Mauerung: bei welcher die Steine ohne solches Bindemittel, also tr ock en auf und an einander gesetzt werden : Lottner 358. Serlo 1., 369. — Schacht-, Stollen-, Streckenmauerung: Mauerung in einem Schachte, einem Stollen, einer Strecke: Z. 1., B. 15. ; 2., B. 29.; 8., A. 181. — Scheibenmauerung: Mauerung, bei welcher die Steine parallel über einander liegen, so dass eine oder zwei Flächen Ebenen der Mauer bilden und zwar entweder lothrechte oder regelmässig geneigte (gradstirnige Scheiben- mauer) oder gewölbte (krummstirnige Scheibenmauer): Serlo 1., 383. — S e n k mauerung : die Auskleidung eines durch Senkarbeit (s. d ) niedergebrachten Schachtes mit Mauerung: Lottner 359. Z. 8., A. 181. — * Stöckelmauerung: bei dem süddeutschen Salzbergbaue eine statt aus Steinen aus regelmässig gehauenen Holzstücken, sogenannten Stöckeln, aufgeführte Mauerung in Strecken : Zu Hallstadt macht man seit IS 45 in sehr druckhaften Strecken mit verschiedenen Zimmerungen Ver- suche, welche einer Mauerung aus Holzstücken mehr oder weniger gleichen. . . Man hat diesen Grubenausbau Stöckelmauerung benannt. Die verschiedenen Gattungen der- selben unterscheiden sich theils dadurch , dass bei der einen die Holzfaser in der Richtung des Gebirgsdrucks, bei der andern in einer hierauf senkrechten Richtttng liegt ; theils da- durch, dass bei der einen vollständig behauene Klötze, bei der andern halb behauenes und rauhes Holz verwendet wird; theils dadurch, dass die eine aus unverbunden neben einander gestellten einzelnen elliptischen Ringen besteht, während bei der andern die Holzstücke der Digitized by Google Mehlkratser — Metall. 337 Ldnge der Sirecke nach in Mauersteinverband gebracht sind. Huyssen in Z. 2., B. 28. y. Scheuohensiuel 233. einen Bau in Mauerung setzen: denselben mittels Mauerung verwahren, ihn ausmauern: Der StoUn . . ist bis vor Ort in Mauerung gesetzt. Z. 4., B. *73« — in Mauerung stehen; von Bauen : ausgemauert sein : Die Förderschächte [in England] sind entweder ganz in Ziegelmauerung g e setzt oder stehen nur zum Theü darin. Karsten Arch. f. Min. 6., 115. Mehlkratzer m. —Krätzer (s. d.): 0. 1., 373. Mehrmänntsch a. — s. einmännisch. Mehrspännig a. — s. spann ig. Mehrtrttmmig a. — s. eintrümmig. MelSSelbohrer m. — s. Bohrer. MeiSSelü intr. — mittels des Meisselbohrers (s. Bohrer) losbohren: Als man . . den Schlammlöffel einliess , fand man den Nach/all 6' hoch über Bohr ort , daher ab wechselndes M eis sein und Löffeln. Z. 1., B. 107. * Meisterschaft /. — das gesammte Personal der Unterbeamten eines Werks bei dem süddeutschen Salzbergbaue: Z. 2., B. 40. Messen tr.y in der Regel vermessen — die Grenzen eines Grubenfeldes auf der Erdoberfläche durch markscheiderische Vermessungen feststellen: Schwär zb. BO. 43. W. 1392. ungemessenes Feld: Distriktsfeld (s. Feld): Achenbaoh Distr. Verl. 28. Anm. Vergl. aus-, vermessen. ** MeSSgeld n. — die Gebühr, welche für die Vermessung entrichtet werden musste: Schwarzb. BO. 44. W. 1392. Metall n. — 1 .) eine Klasse chemisch einfacher (unzerlegbarer) Körper (Ele- mente), im Wesentlichen gekennzeichnet durch Undurchsichtigkeit, durch eine eigentümliche Art starken Glanzes , den diese Körper auf Kry stallflächen und im polierten Zustande zeigen (Metallglanz) , durch das Vermögen , Wärme und Elek- tricität in hohem Grade besser zu leiten als andere Elemente , durch Geschmeidig- keit, d. h. das Vermögen, unter einem hinreichend starken Drucke ihre Form bleibend zu verändern , ohne dass dadurch der Zusammenhang ihrer Massentheile aufgehoben wird, und durch ein hohes specifisches Gewicht : TL Scheerex, Lehrbuch der Metallurgie. Braunschweig 1846. Bd. 1. pag. 1. **2.) eins der sieben Metalle : Gold, Silber, Kupfer, Eisen, Blei, Zinn, Queck- silber ; aber auch ein Mineral (nach heutigem Begriffe) überhaupt : Dissmals haben wir von Metallen zu handien. Ich neme aber dies wort jetzmals , wie es die geler ten brauchen, welche zugleich die lären vnd tauben Bergarten vnd die geringen vnd gültigen Ertz, so metall bey sich haben vnd die gediegen vnd geschmeltzten Hauptmetall pflegen metall zu nennen. Ein stuff oder handstein, der schön ist, doch one ertz, heissetjr BergJdeut eigentlich ein berg oder metallische art; gold, silber , hipffer , eisen, zihn, bieg, wissmut, quecksüber vnd spiessglass pfleget jr metall zu nennen. . . Die Haupt- metall, welcher etliche sechse , etliche sieben nach der zal der Planeten, etliche noch mehr zelen. Als gold, gültig silber, silber, kupffer, eisen, stahl, bieg, zihn, wissmuth , queck- süber, spiessglass. Solche irdische reine vnd vnreine cörper nennen die geler ten mit dem grelaschen wort: Metalla, drumb das selten die gang einerley art füren oder das ge- memigkUch die ertz vermenget sein vnd immer eines bey, neben vnd vnter dem andern bricht. M. 27> 29. •• Silber, Erz und alles andre Metall sucht ja der Bergmann überall. Alter Bergreien. B. Köhler 22. Veith, Bergwörtorbuch. Digitized by VjOOQLC 338 Metallkauf, Metallvorkauf — Mineral. Wer da will ein Bergmann sein, er muss ohne Angst und Pein in die Grube fahren und hingegen reich Metall aus der Erde hauen. Alter Bergreien. B. Köhler 35. Das Bergwerk in der Erd hat Gott der Schöpfer wert mit mancherlei Metallen geschaffen und formieret. Alter Bergreien. B. Köhler 92. Gold, Erz, Silber, Zinn und Blei, Stahl und Eisen, mancherlei Minerale und Metallen gibet Gott. Alter Bergreien. B. Köhler 99. edle, unedle Metalle: s. edel. — hohe, niedere (geringe) Metalle: vergl. Mineral, Anm. 1. **3.) Bergwerk: Von Juristen wird das Wort Metallum genommen pro ipsis fodinis, pro quovis fossili [2.]. H. 276.b- Anm. Die unter 2. gegebene allgemeine Bedeutung entspricht übrigens auch dem Begriffe des Wortes bei den Alten. Vergl. Fl ade, Komisches Bergrecht. Freiberg 1805. pag. 1. : Aus einer Sammlung der Stellen, wo dies Wort [Metall] in den griechischen und römischen Schriftstellern vorkommt, ergiebt es sich, dass sie nicht nur utisere Metalle, sondern auch Marmor, Steine aus Steinbrüchen, Kreide, Thon und Sand aus Gruben, Salpeter, Schwefel, Steinsalz, Steinölund Erdpech, also alle Mineralien und Fossilien unter diesem Worte begriffen; und die dort allegierte Stelle des Scholiaaten zu Basil. 16., Tit. 1. Const. 13. : MttoXXov Apercu itorv to dnh 6p&7|uxroc "Metallkauf, Metall VOrkauf m. — ein Vorkaufsrecht des 8taates auf einzelne Metalle , namentlich Gold und Silber, in der Regel nach einer bestimmten Taxe : Kanten §. 21 1 . Kressner 346. ** Mieden, miethen tr. — s. muthen, Anm. Mild a. — von geringer Festigkeit, leicht gewinnbar : Mild ist diejenige Be- schaffenheit, bei welcher die Masse, das Gestein, zwar für sich vollkommen zusammenhängt, aber doch dem Eindringen scharfen Gezähes einen sehr geringen Widerstand entgegensetzt, sich daher noch ziemlich leicht und mit Anwendung weniger Kraft trennen und selbst im Ganzen zermalmen laut. Ö.I., 12. Lottner 342. Es fiel auf der Zeche T.ein solch mil- des Ertzt vor, dass es mit Händen zerrieben werden konnte. Zuckert 1., 142. Mildes oder gebraches Erz. 0.1., 250. Milier/. — s. Mineral, Anm. Mineral n. — 1.) jedes starre oder tropfbar flüssige anorganische Natur- produkt , welches einen Theil der festen Rinde des Erdkörpers bildet : Römer 1 . v. Kobell, Die Mineralogie. Leipzig 1865. Quenstedt, Handbuch der Mineralogie. 2. Aufl. Tübingen 1863. pag. 181. 768. metallisches Mineral: Erz (s. d. 2.): Naumann 1., 917. Cr. 2., 44. 8.BG. §.1. — nutzbares, benutzbares Mineral: technisch verwendbares Mineral: B. Bö. §. 1. 8. W. Bö. §. 1. Oestr. Bö. §. 3. v. Hingenaa 495. 2.) bergr. ; auch muthbares, regales, regalisches, verleihbares, vorbehaltenes Mineral : dasjenige nutzbare Naturprodukt der zu 1 . bezeichneten Art, welches dem Verfügungsrechte des Grundeigentümers entzogen und (Jessen Aufsuchung und Gewinnung entweder vom Staate vorbehalten oder unter der Ver- Digitized by Google Mineral. 339 pflichtung der Beobachtung bestimmter gesetalicher Vorschriften Jedermann frei- gegeben ist : Fr. BG. §. 1 . Anm, 1. Mineral nach Diez229. von min a, Schacht, aus der Wurzel des mittellateini- schen menare, betreiben. Vergl. auch du Gange, Glossarium mediae et inflmae Latinitatis. Parisiis 1845. : Minera, Fodina, Gull. Miniere. Joan. de Janua: Mineralia id est, corpora in venia terrae gener ata, ut plumbum vel aliud metallum. Joan. de Gerlandia in Synonymis Chymicis: Min er a id est venu. Idem liber de mineralibus cap. V. : Ratio in vivo argento: scias quodipsum estfrigidum et humidum et Dens ex eo creavit omnes Mineras; und Stau- dach er, Libellus de regali mineralium mediorum et infimorum iure. Jenae 1738. pag. 10.: Mineralium vocabuhim quod attinet , a mineris sive venu ac meatibus terrae metallicis, e quibus mineralia eruuntur, ühtd descendere in propatulo est. Min er a vero a vocabulo barbaro myne, quod cuniculum significat , derwantur, unde et minore nihil aliud est quam cuniculos agere, germanice ^minirenu. Nach Quenstedt, Handbuch der Mineralogie. 2. Aufl. pag. 1. und Mineralogie in Masius, Die geaammten Naturwissenschaften. Bd. 3. pag. 4. hat sich der arabische Arzt Avicennaum das Jahr 1000. zuerst des Wortes Mineral bedient: Medicinarum alte sunt de planus, aUe de m ine- rt 8. — Avicenna hat indess bloss arabisch geschrieben. Erst im 12. Jahrhunderte sind seine Schriften ins Lateinische übertragen worden und wenn hier „Mineral" zuerst vorkommt, läset sich eidmal das Alter des Wortes nur bis zum 12. Jahrhunderte zurückführen , das andere Mal aber ist es nicht unwahrscheinlich, dass das Wort arabischen Ursprungs ist. Hierauf scheint auch bereits Agricola hinzudeuten, wenn er in seinem Werke „ De ortu et causis subterraneorum" von Avicenna sagt, dass dieser jene verborgene Kraft, welche die Dinge in der Erde versteinere, mit einem fremdländischen Worte („externo vocabulo") als „vim min oralem" bezeichne. Koch, Vergleichungen mineralogischer Benennungen der deutschen mit arabischen Wörtern, leitet denn auch wirklich das Wort Mineral aus dem Arabischen her und zwar von „min ara" (hebräisch „min arez") d. i. aus der Erde. Vergl. Franz v. Kobell , Die Mineralnamen und die mineralogische Nomenklatur. München 1853. und Quenstedt a. a. 0. Das zunächst ins Deutsche übernommene Wort war übrigens nicht das aus dem Adjektivum mineralis gebildete Mineral , sondern das dem Substantivum minera entsprechende Min er. Aber Miner war den Alten nicht Mineral in dem heutigen Sinne des Worts ; sie verstanden darunter nur einzelne bestimmte Mineralien, welche nach der Anschauungsweise jener Zeit zur Bildung der Erze und Metalle erforderlich waren. So heisst es bei Mathesius 30. »• : Von diesem Meni oder Menio [Merkur] vnd quecksilber haben nun die Araber den Metallischen stein vnd erde , so Bergart oder ertzfUren, minerertz, das ist, ein quecksilberiehie erde geheissen, damit sie gleich ein defi- nition oder beschreibung haben wollen machen, toorauss die Bergarten vnd Erize in jren gengen herwüchsen. Insbesondere findet sich das Adjektivum rainerisch in der Bedeutung von „Erz machend," „Erz wirkend:'' Die Gang, die ihr streichen haben auss der Mütemaeht in den Mittag, . . die sind höflicher zu bawen denn die Gang, die da streichen auss dem Mittag in die Mitternacht, welcher Itangends gegen dem Morgen ist vnd ihr ligends vnd aussgehends gegen dem Abendt. . . Denn die gantze Minerische Krafft wird durch solche aussgehend der Gang gantz aussge- bradempt vnd hinweg gewitert vnd gezogen. Ursprung 52. Auch führen die Gang . . Kissweiss, Glantz, etliche Wtssmad Ertz . . nach Geschickligkeit der Mi nerischen Braden. Ursprung 53. „Minerische Kraft" wird insbesondere dem Schwefel, Salz und Quecksilber beigelegt, entsprechend der Theorie der Alten, dass aus diesen drei Mineralen die Metalle heranwüchsen (vergl. Quenstedt in Masius 3., 95. und gediegen, Anm.): Minerische Kr äfft und Wirkung in denen Gebirgen ist fUrnehmlich der Schwefel, Saltz und Quecksilber, die werden durch die verborgene und geheime Krafft Gottes und der Natur Würckung auffs aüerkräfftigste zusammengezogen und vereiniget, auch dermassen verhärtet, dass sie in denen Erzen verborgen, zu reinen Metall werden, dock nachdem der Schwefel, so wohl das Quecksilber und Saltz rein, klar, lauter '9 subtil, grob oder dichte ist; je klärer und subtiler das Quecksilber und Schwefel, je hoher Metall wird daraus gewilrcket, und je gröber und unsauberer, je geringer Metall, denn von denen dreyen, als Quecksilber, Schwefel und Saltz, je mehr und weniger eines zu dem andern klimmt, also generirt es auch seine sondern Metalle. Uttmann 44. 45. In die Bergordnungen scheint die Bezeichnung „Min er" nicht übergegangen zu sein, eben- sowenig findet sich in den wichtigeren Bergordnungen des 16. Jahrhunderts und früher schon das Wort „Mineral." Wo hier von denjenigen Mineralien die Rede ist, auf welche Muthung eingelegt und Verleihung ertheilt werden kann, heisst es in der Kegel : Einem jeglichen Bergmann soll hier- mit nachgelassen . . seyn, auff alle Metall zu schurffen. . . Der jetzige vnd künftige Berg- meister sollen Macht vnd Gewalt haben, auff alle Metall Bergwerk zu verleihen. Joachimsth. BO. von 1548. Th. 2. Art. /. 2. Ursprung 101. Vergl. auch Schwarzb. BO. von 1533. Art. 5. ; Homb. BO. von 1570. Art. 3.; Würteinb. BO. von 1597. Th. 2. Art. 1. Wagner 1385. 705. 546. N. K. BO. von 1559. Artt. 9. 10. ; Churtr. BO. von 1564. Art. 3., 4.; Henneb. BO. von 1570. Th. 2., Art. 2. ; Churs. BO. Art. 6. Brassert 23. HO. 229. 350. Digitized by Google 340 Mineral. Doch kommt in Berggesetzen des 16. Jahrhunderts auch bereits „Mineral" vor. Abgesehen von der Ueberschrift zu Art. 12. des Vertrages von 1534. zwischen Kaiser Ferdinand und den böhmischen Standen: Die Mineralien Zinn, Eben, Kupffer , Bley und Quecksilber sollen denen Ständen frey seyn welche offenbar erst einer späteren Zeit angehört, heisst es schon in dem Eingänge des Bergwerksvergleiches von 1575. zwischen Kaiser Maximilian und den böhmi- schen Ständen: Was müssen unser Ofon Böhmen mit vielen ansehnlichen Bergwercken auff allerlei/ Metall und Min er a lien reichlich gesegnet; und in demselben Vergleiche ist weiter fest- gesetzt : Was aber ausserhalb der Gölder und Silber sonst auff der Landsassen . . Gründen für andere wenigere metallische und mineralische Berbwerck in esse seyn, als Zinn, Kupffer, Quecksilber, Bieg, Eysen, Alaun, Vitriol und Schwefel, die sollen einen jeden derselben Grund- Herren . .frevgelassen seyn. . . Doch mit dieser aussdrückUchen Bescheidenheit, wo in derselben Metallen Gold oder Silber wären, dass von denselben . . unser Gebär am Zehend gereicht werden. Und wann nun die Gölder und Silber von solchen geringen Metallen gescheiden und gescigert werden, . . so sol erst alsdann den Grund- Herren , Gewercken . . solche geseigerte geringere Metall und Mineralien vergönnt seyn . . zu verhandeln. Von Anfang des 17. Jahrhunderts ab kommt „Mineral" in den Bergordnungen häufig vor: Aller ley Berg- und Seifenwerk von Gold, Silber, Kupfer, Zinn, Bley, Eisen, Quecksilber, Wis- mut, SmessgUts , Schwefel, Alaun , Chry stallen , Marmel und andere dergleichen Metallen und Min era lie n. Brandenb. Patent von 1619. Wagner 427. Der Fichteiberg und andere Orte Unser s Färstenthums, auf aller ley Metallen und Mineralien, von Alters her gerühmt und be- gabt. Brandenb. BO. von 1619. Fing. Wagner 431. Nachdem Uns . . nicht allein die hohe Metal als Gold und Silber, sondern auch . . das Eisen, Kupfer, Zinn, Bley , Quecksilber, Schwefel, Sah, Vitriol, Alaun und dergleichen . . zugehörig: soll ein jeder Bergmeister Macht haben auf alle Metal und Mineralien, wie die Namen haben, samt Stein-Kohlen, Schiefer, Miihl- und Feuer-Stein . . Bergwerk zu verleihen. Brandenb. BO. von 1619. Art. 7., I. Wagner 437. Bergwerke an allerhand Ertz, Steinkohlen, Kobold [Kobalt] , Galmey und andern Mineralien. Mansfeld 'sches Privilegium von 1691. Wagner 1145. Vergl. auch Melzer 166.: Der Bergmeister . . darzu bestallet, dass er [auf den Gütern des Fürsten und des Adels] Bergkwerk uff die hohen Metalle als Gold, Silber, Wissmuth . . und auff die Kiess, so Silber halten, wie auch ausser derer Herrschafften Güthern uff alle Metall verleihen sollte. Und werden unter solchen Metallen auch die Mineralien und Wasser verstanden. An allen diesen Stellen steht aber „Mineral" nicht in seiner heutigen Bedeutung, bezeichnet vielmehr nur einzelne bestimmte Mineralien (im heutigen Sinne). — Man" unterschied nämlich die Metalle, wie die muth- und verleihbaren Mineralien in den Bergordnungen genannt waren, in die hohen oder grösseren und in die niedrigen und geringen (wenigen, wenigeren) Metalle. Zu den ersten rechnete man Gold und Silber, zu den letzten Kupfer, Zinn, Blei, Eisen, Quecksilber, Alaun , Vitriol , Schwefel , Wissmuth , Kobelt und überhaupt alle diejenigen Mineralien (nach heutigem Begriffe), welche Gegenstand einer Verleihung waren. Die letzten nun nannte man ausschliesslich „Mineralien" anscheinend in Nachbildung des lateinischen „minoralia (= m i - nora)metalla". Wenigstens sprechen hierfür folgende Stellen : So muss man auch wissen, ob die Bergwercke Mineralia oder Major alia seyn, welch» zu erkennen auss dem meisten Metall nicht der Wagenach, sondern nach dem Werth; und als Marginale dabei: Die meisten Metall nit der Wag, sondern dem Werth nach geben, obs Major alia oder Mineralia seyn. Span B. U. pag. 99. t>. Ferner ebenfalls bei Span B. U. 479. Wann Bergwerck vor Silber oder Bleyberawerk, Major alia oder Mineralia zu achten. In Span BR. S. Vorrede heisst es : Ob wohl vor Augen und mehr denn notorium, dass die nechsten Jahre hero die lieben Bergwercke uff Major a lien und Mineren mehr gefallen, denn erhöht; ferner pag. 16. a. a. 0. unter Allegierung des oben erwähnten böhmischen Bergwerksvergleichs von 1575.: Li den wenigen Metallen, nehmlich Kupffer, Ziehn, Eysen, Bley und Queck-Silber ; und ebendaselbst unter der Ueberschrift „Mineralia" Andere weniger Metallische Bergwerck als Ziehn, Kupffer, Bley, Queck-Silber, Eysen, Alaun, Vitriol und Schwefel. Vergl. ferner die beiden bran- denburgischen Patente von 1740. und 1769. (Wagner 504. 50ö. 509.), wo die „höheren Me- talle" den „geringen Mineralien" gegenüber gestellt werden. Ausserdem wurde aber zwischen Metall und Mineral auch in der Weise unterschieden , dass man unter Metall: Gold, Silber, Kupfer, Zinn, Blei, Eisen und Quecksilber, dagegen unter M 1 - neral einmal die vorgenannten Metalle mit Ausschluss von Gold und Silber und ausserdem vorzugs- weise Alaun, Vitriol, Schwefel, Wissmuth, Kobalt, Galmei und die übrigen dem Bergregale unter- worfenen Mineralien verstand, das andere Mal aber die vorgenannten sieben Metalle gänzlich aus- schloss und nur die übrigen dem Regal unterworfenen Mineralien (nach heutigem Begriffe) darunter begriff. Vergl. Löhneyss 79. *>•: WasfürErtz und mineralien aus dem Rammeisberg ge- wonnen werden i Glantzertz, Bleyertz, Kupfferertz, Kupfferkiess, Weisserkiess, Atramentstetn, Victriol, Kupfferrauch, Ockergelb, Talg, Federweiss. . . Was für Metallen aus dem Ram- melsb.Ertz gemacht werden: Golt, Silber, Kupffer, Glöt, Bley, Zink. . . Was für mineralien aus dem Rammelsb. Ertz gemacht werden : Schwefel, Galmey, Victriol, Kobolt, die Farbe von den Stollen, welch man Ockergelb nennet; und Herttwig 277.»-: Mineralia. Hierunter Digitized by Google Mineral. 341 wird Kupfer, Ziehn, Eisen, Bieg, Quecksilber, Alaun, Vitriol, Schwefel, item Wissmuth, Ko- boldt und dergleichen gerechnet. Bestimmte allgemeine Merkmale für den älteren Begriff des Minerals fehlen. Die Kriterien, die hierfür hin und wieder aufgestellt worden, dass nur die durch bergmännischen Bau gewinnbaren oder die allgemein nützlichen Mineralien (nach heutigem Begriffe) oder die Inflammabilien zu den Mineralien nach älterem Begriffe zu rechnen, sind unhaltbar. Die Kohle wurde beispielsweise nicht zu den Mineralien gerechnet. (SpanB. U. 28. Herttwig 241 . ff.), während der Schwefel unter den Mineralien aufgeführt wird. Neben Metall und Mineral findet sich nun aber auch schon in Berggesetzen des 17. , namentlich aber des 18. Jahrhunderts „Fossil". Das Hessen'sche Patent von 1663. (Wagner 688.) bestimmt: Was ausser Metallen und Mineralien andere Fossilien als Jaspis, Marmor, Alabaster und dergleichen betrifft, wollen Wir von denselben entweder den Zehnaen erheben oder nach Befinden mit den Qewercken um einen billigen Canon handeln lassen. Fossil wird hier als drittes zur Be- zeichnung einzelner bestimmter Species den Metallen und Mineralien gegenübergestellt, doch fand diese Unterscheidung keinen allgemeinen Eingang. Zwar heisst es noch in der cleve-märkischen BO. von 1766., der schlesischen BO. von 1769. und der magdeburg- halberstädt'schen BO. von 1772. in Cap. 1. §• 1. übereinstimmend: Auf allerleg Metallen, Mineralien oder Fossilien schür ff en; der Hauptsache nach aber waren im 18. Jahrhunderte die früher gemachten Unterscheidungen weggefallen. Man bezeichnete namentlich von der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts ab mit Mineral wie Fossil allgemein sowol die Metalle wie die anderen Mineralspecies, die früher als „Mineralien" und „Fossilien" geschieden worden waren; doch war „Fossil" (zumeist wol auf Grund des Vorganges von Werner in Freiberg) der gebräuchlichere Ausdruck. Vergl. namentlich A. L. R. 2., 16. SS- 69- ^ Gegenwärtig ist die Bezeichnung Mineral die gebräuchlichere. Unter Fossil werden mehr die Reste pflanzlicher und thierischer Körper , die eine mineralische Umwandlung erlitten haben, mineralisiert sind (die Versteinerungen) verstanden. — Von den neueren Berggesetzen hat nur die Bergordnung für Lippe-Detmold vom 30. September 1857. die Bezeichnung „Fossil" beibehalten , in allen anderen Berggesetzen findet sich nur „Mineral." Anm. 2. Welche Mineralien zum Bergregale zu rechnen sind, darüber sind im älteren Rechte die Bestimmungen verschieden. Die goldene Bulle Kaiser Karl's IV. übertrug den Chur- fürsten das Regal nur auf Gold, Silber, Zinn, Kupfer, Zinn, Blei, Eisen und andere Metalle , sowie auf Salz. Nach den Bergordnungen des 16. Jahrhunderts fielen unter das Bergregal die „Metalle", nach der Mehrzahl der Bergordnungen des 17. Jahrhunderts die „Metalle und Mineralien". Der Be- griff dieser „Mineralien" ist indess streitig (vergl. Anm. 1.). — Vom 17. Jahrhunderte ab wurde der Umfang des Bergregals mehr und mehr erweitert: Steinkohlen, Schiefer, Marmor, Alabaster, Kry8talle, Edelsteine , ja selbst Sand , Kalk , Thon und Mühlsteine wurden nach einzelnen Berg- gesetzen aus der Rechtssphäre des Grundeigenthümers ausgeschieden und als Objekt der Muthung und Verleihung hingestellt. Vergl. Hake SS- 65- ff- 5 Schneider $. 51.; Freiesleben 53. ; Achenbach in Z. f. BR. 4., 201. ff. Was die neuere deutsche Berggesetzgebung anbetrifft , so gehören zunächst nach dem Berg- gesetze fürOesterreich vom 23. Mai 1854. zum Bergregale alle Mineralien, welche wegen ihres Gehaltes an Metallen, Schwefel, Alaun , Vitriol oder Kochsalz benutzbar sind , die Zementwasser, Graphit und Erzharze und alle Arten von Schwarz- und Braunkohle ($.3.). Der Salzbergbau ist dem Staate reserviert ($. 4.). Vergl. Wenzel 204. Nach dem Berggesetze für Anhalt-Dessau vom 20. Juli 1856. ($. 2.) sind dem Grund- eigentümer entzogen und gehören „zur Klasse der Bergwerke" : Metalle , gediegen und als Erze ; Flus8spath, Schwerspath, Vitriole, Alaun, Steinsalz und Salzquellen ; Schwefel, Graphit, Steinkohlen, Braunkohlen, Erdpech. Das Berggesetz für Sachsen-Weimar vom 22. Juni 1857. zählt zum Bergregale alle Mine- ralien, welche wegen ihres Gehaltes an Metallen und Salzen nutzbar sind mit Einschluss der Salz- quellen sowie die brennbaren Mineralien mit alleinigem Ausschlüsse des Torfes ($. 2.). Das Salz ist dem Staate vorbehalten ($. 4.). Nach der Bergordnung für Lippe-Detmold vom 30. September 1857.. ($$. 1. 2.) sind Gegenstand des Bergregals alle nutzbaren mineralischen und fossilen Theile der Erde mit Ausnahme der gemeinen Erden, Steine und Mineralien, welche zu ökonomischen und Bauzwecken dienen. Ins- besondere werden als zum Bergregale gehörend aufgeführt: alle zur Gewinnung von Metallen, Säuren, Basen und technisch verwendbaren Erden geeignete Mineralien, Metalloxyde, die verschiedenen Glänze und Blenden, Schwefel, Porcellanerde , Spathe und Salze nebst den eigentlichen Mineral- und Soolquellen; Kry stalle und edle Steine; sämmtliche Brenn- und Leuchtstoffe mit Ausschluss aber des Torfs. Die Gewinnung des Salzes (Steinsalz und Soole) und die Benutzung der Salz- und Mineralquellen zu Brunnen- und Badeanstalten ist ausschliesslich der Landesherrschaft vorbehalten (S- 3.)- Nach dem Berggesetze für Schwarzburg- Sonders hausen vom 25. Februar 1860. fallen unter das Bergregal alle Mineralien , welche wegen ihres Gehaltes an Metallen und Salzen nutzbar sind, und die Steinkohlen ($. 2.). Salz ist dem Staate vorbehalten ($. 4.). Digitized by Google 342 Minerallagerstätte — Mit baurecht. Das preusstßche Berggesetz vom 24. .Juni 1865. hat von dem Verfügungsrechte des Grund- eigen thümers ausgeschlossen und dem Berggesetze unterworfen: Gold, Silber, Quecksilber, Bisen mit Ausnahme der Raseneisenerze , Blei, Kupfer, Zinn, Zink, Kobalt, Nickel, Arsenik, Mangan, Antimon und Schwefel , gediegen und als Erze , Alaun- und Vitriolerze , Steinkohle , Braunkohle, Graphit, Steinsalz nebst den mit demselben anf der nämlichen Lagerstätte vorkommenden Salzen und die Soolquellen (§• 1.). — Hiervon gelten aber provinzialrechtlich folgende Ausnahmen: In den Lan- destheilen, in denen das Provinzialrecht für Westpreussen vom 19. April 1844. Anwendung findet, sind nur Steinsalz und Soolquellen dem Berggesetze unterworfen. In Schlesien, der Grafschaft Glatz, Neu Vorpommern, Rügen und den hohenzollerschen Landen sind die Eisenerze, — in den vormals zum Königreich Sachsen gehörigen Landestheilen der Provinzen Sachsen (mit Ausschluss einzelner in §. 212. Nro. 1. aufgeführter Distrikte) und Brandenburg und der Ober- und Niederlausitz die Kohlen ein Zubehör des Grundeigenthumes (§§. 210. 211. 212.). In den vormals hannoverischen Lan- destheilen kommen von den in §. 1 . des Berggesetzes genannten Mineralien Steinsalz und die Sool- quellen in Wegfall (Verordn. vom 8. Mai 1867. Art. 2.); dagegen treten diesen Mineralien für den Bereich des vormaligen Herzogthums Nassau der Dachschiefer und für die Herrschaft Schmal - kalden der Schwerspath hinzu (Verordn. vom 22. Februar 1867. Art. 2. und Verordn. vom 1. Juni 1867. Art. 15.). Das Berggesetz für Braunschweig vom 15. April 1867. $. 1. stimmt mit $. 1. des preut- sischen Berggesetzes mit der Maassgabe überein, dass die Alaun- und Vitriolerze, insoweit sie im Torf vorkommen, dem Grundeigentümer verbleiben. Das Gesetz für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt vom 13. März 1868., betref- fend die Beschränkung des Bergregals ($. 1.), stimmt mit §. 1. des preussischen Berggesetzes über- ein. Auch in Sachsen-Meiningen sind nach dem Berggesetze vom 17. April 1868. (§■ 1.) die in §. 1. des preussischen Berggesetzes aufgeführten Mineralien dem Verfügungsrechte des Grundeigen- thümers entzogen, ausserdem aber noch Dach- und Tafelschiefer und die Farbenerden. Das Berggesetz für das Königreich Sachsen vom 16. Juni 1868. hat diejenigen Mineralien, welche wegen ihres Metallgehaltes nutzbar sind, sowie Steinsalz und Salzquellen dem Verfügungs- rechte des Grundeigenthümers entzogen ($. 1.). Die Benutzung von Steinsalz und Salzquellen zur Salzgewinnung ist dem Staatsflskus vorbehalten (§. 5.). Das Berggesetz für Gotha vom 16. August 1868. $. 1. stimmt mit §. 1. des preussischen Berg- gesetzes überein. In Waldeck und Pyrmont, wo durch Gesetz vom 1. Januar 1869. das preussische Berg- gesetz eingeführt worden, ist den in j. 1. des letzteren Gesetzes aufgeführten Mineralien der Dach- schiefer zugefügt, dagegen sind für das Gebiet des Fürstentums Pyrmont die Soolquellen von diesen Mineralien ausgenommen (Art. 2.). Das Berggesetz für Bai er n vom 20. März 1869. ($. 1.) weicht von dem §. 1. des preussischen Berggesetzes nur insoweit ab, als Waschgold und Graphit dem Grundeigentümer verbleiben , Eisen dagegen überhaupt dem Berggesetze unterworfen ist. Minerallagerstätte/. — Lagerstatte (s. d.). Mineral vorkommen n. — Vorkommen (s. d.): Mineralvorkommen gang-, lager- oder nesterartiger Natur. Aohenbach Distr. Verl. 28. Gangartige und flo'tzartige Mineralvorkommen. Z. f. BB. 9., 474. MineriSCh a. — vergl. Mineral, Anm. Mitbau m. — 1.) das Mitbauen (s. d.): Sperges 162. — 2.) Recht zum M i t b a u : s . M itbau recht . Mitbauen — I.) lr. und intr. ; a.) überhaupt sich bei dem Bau eines Berg- werkes betheiligen: Unsere mitbawende Gewercken. Churk. BO. 1., 3. Br. 528.; b.) das Mitbaurecht (s. d.) ausüben insbesondere: Fr« BG. §. 225. II.) tr. ;-Kuxe: dieselben freibauen (s. d.): Meyer 171. "Mitbaurecht n. — 1.) im w. S. ein gesetzliches Theilnahmerecht des Grund- eigenthümers an den Nutzungen des Bergbaues, kraft dessen der Eigenthümer des Grundes und Bodens, auf dem der Fundschacht lag, zu verlangen befugt war, dass ihm eine bestimmte Anzahl von Kuxen zugewährt wurde, mit denen er sich bei dem Baue betheiligte : Das Mitbaurecht nach vier Kuxen ist die älteste und aäer/rühesle Art, wie die Grundbesitzer nach deutschen Bergwerksgebräuchen für den durch das Einschlagen an der Tagesoberfläche zugefügten Schaden entschädigt zu werdenpflegten. Kressner 195. — 2.) im e. S., auch Recht des Mitbaues zur Hälfte: ebenfalls ein gesetzliches Theünahmerecht des Grundeigenthümers an den Nutzungen des Bergbaues in dem Be- Digitized by Google Mitgewerk — Morgensprache. 343 reiche der schlesischen und der magdeburg-halberstädter Bergordnung , auf Qrund dessen derjenige, der zur Zeit der zu erwirkenden Verleihung (wo die Verleihung de» Bergwerks erfolgen konnte) Eigenthümer desjenigen Terrains war, auf welchem die Fundgrube lag, die Hälfte des gemutheten Bergwerks beanspruchen und somit 61 Kuxe mitbauen konnte, wenn er auf die Aufforderung des Oberbergamtes, sich zu erklären , ob er von seinem Rechte zum Mitbau Gebrauch machen wolle, innerhalb dreier Monate von dem Tage der behändigten Aufforderung ab hierzu sich bereit erklärt hatte : W. Brassert , Das Recht des Mitbaues zur Hälfte in Z. 4., B. 8. ff. Br. 948. ff. Gräff, Die Rechtsverhältnisse des Dominial-Mitbaurechts. Breslau 1859. HoBtermann 1., 215. ff.; 3., Anm. 500. Fr. Bö. §. 225. Mitgewerk m. — s. Gewerk. Mittaggang m. — s. Gang. ** Mitte/. — Ueberschar (s. d.): Hüttmb. BO. 14. W. 91. Mittel n. — 1 .) jeder Theil der Ausfüllungsmasse einer Lagerstätte , welcher sich von der ihn einsch liessenden Masse durch seine Beschaffenheit , insbesondere durch seinen Gehalt wesentlich unterscheidet: Wenn, die Erze entweder für sich oder auch nur in grösserer Frequenz in begrenzten Massen in der Gangart sich vorfinden , so nennt man diese Massen die Erzmittel and bedient sich der Ausdrucke edle und reiche Mittel im Gegensatze von tauben und leeren Mitteln und je nach dem längeren oder kürzeren Aushalten der Erze im Streichen und Fallen spricht man von langen oder kurzen Erzmitteln. Nöggerath 220. Serlo 1., 11. Bey tauben und geringen Mitteln. Churs. Sl.O. 3. Br. 437. Die Abbaue . . richten sich nach der Form und Mächtigkeit der abzubauenden Mittel und der ganzen Lagerstätten. Schemn. Jahrb. 14., 93. — 2.) mundartl. (bei dem Braunkohlenbergbau des Westerwaldes) : die Thon- schicht, welche die einzelnen Lager trennt: Wenckenbach 79. Mittelberg m. — Keilberg (s. d.): Span B. U. 87. Mittelbohrer m. — s. Bohrer. Mittelgeyiere n. — b. Geviere. Mittelstein m. — s. Lochstein. Mitternachtegang m. — s. Gang. Mollstein m., Mollstfick n., mundartl. — Geschiebe (s. d. und Fundstück): N. S. BO. 1. Br. 70. Z. f. BR 1., 244. 246. Anm. Moll in Hollstein aas Müll (m.), Gemüll (».) = staubartige Masse, Schutt. Vergl. Sanders 2., 423.C; Brassert 70. Anm. Mönch m., auch Münch — 1.) ein verhältnissmässig kurzer, dicker Klotz überhaupt ; inabesondere der Klotz , welcher den obersten Theil des Stuhles eines Pferdegöpels, in dem die Sparren sich vereinigen, bildet: Cr. 3., 53. Wenckenbach 79. — 2.) der Schieber zum Verschlusse einer Mönchrinne (s. d.): Delhis §. 618. — 3.) auch Mönchskolben: Plunger (s. d.). — 4.) Bergmönch (s. d.): H. 277. b- Kolbe 1., 133. Mönchrinne/. — ein Gerinne, in welchem die Aufschlagew asser (s. Wasser) aus einem Teiche geleitet werden (vergl. Mönch 2.): Delhis §§. 617. 618. ** Morg6HSprach6 /. — Morgensprache halten; von Bergbeamten , Geschwore- nen : nach vorheriger Rücksprache mit den Steigern bestimmen , welche Arbeiten vorgenommen werden sollen : Mo rgen- Sp räche halten nennen die Bergleute, wenn die Beamten und Steiger auf dem Gebürge zusammen kommen und sich über die An- stalt der Gebäude bereden. Seh. 2., 65. H. 277> Die Geschwornen sind täglich um 4 Uhr früh auf dem Revier, halten die Morgensprache bis 6 Uhr. Karsten Arch. f. Bergb. 5., 104. Digitized by Google 344 Motsig — Muthen. ** Motzig a. — von Gängen: im Streichen (s. d.) nicht weit aushaltend, sich bald wieder verlierend : Seh. 2., 65. H. 150.b Mulde/. — wellenförmige Senkung eines Flötzes (vergl. Sattel) : v. d. Bercken in Z. f. BR. 2., 57. 0. 2., 158. Hauptmulde: Mulde von bedeutender Längenerstreckung, im Qegens. zu Special mulde : eine innerhalb einer Hauptmulde auftretende kleinere Mulde : Z. 3., B. 142. 144. Mulden refl. — eine Mulde bilden : Indem ein Flöh sich mehrere Male mulden und satteln kann. Karsten §. 133. Muldenlinie/. — eine durch die tiefsten Punkte einer Mulde (s. d.) gelegte Linie: Nöggerath 209. Mulm m. — aufgelöste , verwitterte Gesteinsmassen : Mulm ein vom Erd- Feuer ausgezwittertes Erz. H. 278.** Um die Arbeiter dafür zu interessiren , dass die Scheidung in der Grube möglichst rein erfolge , gibt man denselben für rem geförderte Stuferze oder für reinen Mulm besondere Prämien. Z. 10., B. 7. Mulmig a. — verwittert : Sehr aufgelöste mulmige Gang- und Erz- Arten. G. 1 ., 12. Bei der Gewinnung des Braunsteins wird streng darauf gehalten, dass derbe Erz- stufen sofort ausgelesen, die mulmigen Erze . . vor dem Arbeitsstosse ausgekratzt werden. Z. 10., B. 7. Mfinch m. — Mönch (s. d.): Delhis §§. 617. 618. Mund m. — Mundloch (s. d.): Gebäude, die den Mund der Schächte bedecken. Erkl. Wörterb. 169. Mundgezlmmer n. — Mundzimmer (s. d.): CK 3., 55. Mundloch n. — 1.) eines Stollens, einer Tagesstrecke: die Stelle an der Erdoberfläche, wo der Bau eines Stollens , einer Strecke begonnen worden (der Stollen, die Strecke angesetzt) ist; der Eingang in den Stollen oder die Strecke von Tage: Mundloch am Stollen ist desselben Ausgang , da die Wasser am Tag fallen, und wo mit der Stollen-Firste untergekrochen ist. Sei. 2., 66. H. 278.*- Os euniculi, des stolns mundloch. Agrioola Ind . 3 3 .b- Stöttner soll seinen Stollen mit dem Mu n d- loch, und sonst allenthalben biss m die Hauptörter offen, und die Gerinne und Wasser- segge also halten, dass man der Nothdurfft nach, biss vor Ort fahren, und die Wasser weg und zum Mundloch heraus gehen können. Soh. 1., 191. Streckenmundloch. Karsten Arch . f. Bergb . 4 . , 281. — ** 2 .) eines Schachtes: Schachtmündung : Agric. B. 93. 95. 98. Mundzimmer n., auch Mundgezimmer — die zur Verwahrung eines Mundloches (s.d.) angebrachte Zimmerung oder Mauerung : v. Scheuohenstuel 171. Die Mundzimmer . . gebührend unterhalten. Hüttenb. BO. 19. W. 95. Muthbar a. — was gemuthet werden kann (s. muthen) : Vorbehaltene Mine- ralien, welche mit den nach provinzialrechtUcher Bestimmung örtlich nicht vorbehaltenen Mineralien zusammen vorkommen, sind muth- und verleihbar. Huyssen 117. Muthungen, die vor Inkrafttreten des [preussischen] Allgemeinen Berggesetzes eingelegt sind, bleiben gültig, auch wenn sie auf Mineralien und Gegenstände gerichtet sind, welche nach dem Allgemeinen Berggesetze unmuthbar und tmverleihbar sind. 151. Muthbuch n. — vergl. Bergbuch, Anm. Muthen tr. — eine Muthung (s. d.) einlegen: Muthen geschieht, wenn der Finder eines Ganges dem Bergmeister durch einen Zeddul zu erkennen giebet, wie er an einem gewissen Ort uff dem Gebürge in unverliehenen Felde eine Fundgrube, Maassen, Digitized by Google Muther — Muthung. 345 Stollen, Wasser, Puch- oder Schmiede-Statt , oder eine ins Fr eye gefallene Zeche auf- zunehmen und zu bauen begehret. Seh. 2., 65. H. 278. b* Muthen . . heisst: den An- trag auf die Einräumung eines bestimmten Districtes einer Lagerstätte , oder eines andern zum Betriebe des Bergbaues nöthigen Platzes , Wassers oder Rechts bey dem vorgesetzten Bergamte machen. Hake §. 146. Vtndet her [er, der Bergmeister] is wüste , so sal her das selbe erbe . . Igen [leihen, verleihen] deme manne, der is gemutet hat. Freib. BR. Klotzsch 274. Was einer muth oder auffnimpt, auf welchem tag oder stund, auch an welchem Ort oder Gebürg die muthung oder das auffnemmen geschieht, des solder Auff- nemmer zioen Zedel lassen schreiben. Churtr. BO. 3., 4. Br. 111. Do Gänge mit Stollen vberfahren, vnd in der Grüben gemutet vnd belehnet würden. Churs. BO. 7. Br. 352. Anm. Mut heu in der obigen Bedeutung von muthen in der gegenwärtig im Allgemeinen veralteten Bedeutung von „begehren". — Ab muthen : ein Bergwerkseigenthum , welches von dem Besitzer nicht den gesetzlichen Bestimmungen gemäss benützt (bauhaft gehalten) wird , muthen , so zwar, dass es von dem bisherigen Besitzer ab und auf den neuen Muther übergeht , dass dieser es „abempfangf (s. abempfahen). Sanders 2. , 360.»« b. Aeltere und verderbte Formen sind mieden: Bergmeister . . soll von einem jeglichen einen Zettel nehmen, was er gemiedet, auf welchen Tag und Stund die Miedung geschehen. N. K BO. 10. Br. 23. ; — miethen: Da ein Erbstolbi Klafft oder Gänge überfahren hätte und würde dieselbigen nicht miethen. N. K BO. 33. Br. 42. Ein jeder, der in Unsertn Kö- nigreich Hungarn mieten, begehren, aufschlagen und bauen will. Ung. BO. 2. W a g n e r 175. Vergl. ab-, nach-, zu muthen. Mather m. — ein Bergbautreibender , welcher eine Muthung (ß. d.) einlegt oder eingelegt hat : Seh. 1., 113. H. 278> Karsten §. 77. ** Haupt-, General muther : vergl. Generaini uth ung v. Muthung : H. 3 1 7 . *• Köhler 99. — Neu muther : Freimacher (s. d.): N. BO. §. 80. der erste Finder (ist) der erste Muther: der erste Finder (s.d.) ist binnen einer bestimmten Zeit vorzugsweise berechtigt die gefundene Lagerstätte in Anspruch zu nehmen: Klostermann I., 45. Der erst finder der erste müter. . . Denn prior tempore , prior iure vnd wer ehe kompt, der mehlet ehe. IL 20.b\ Span B. U. pag. 4.** ** Mathgeld n. — die Gebühr, welche an den Bergmeister bei Einlegung einer Muthung entrichtet werden musste : Bair. BO. 3. W. 344. Mathschein m. — 1.) das die Muthung (s. d.) enthaltende, in zwei Exem- plaren einzureichende schriftliche Gesuch : Zur eigenen Sicherheit des Muthers muss derselbe zwei gleichlautende Muthzeddel übergeben, auf welche der Beamte , dem die An- nahme der Muthungen zusteht, Tag und Stunde der Uebergabe zu bemerken , den einen Muthschein zur weiteren Verfügung an sich zu behalten, und den zweiten dem Muther sogleich zurückzugeben hat. Karrten §.93. — 2.) dasjenige Exemplar das zu 1. be- zeichneten Gesuchs, welches dem Muther zurückgegeben wird : Das zurückzugebende Exemplar ist „Muthschein." Hnyssen 15. — 3.) eine besondere, von der mit An- nahme der Muthungen beauftragten Bergbehörde dem Muther über Einlegung seiner Muthung ausgefertigte Bescheinigung : Schneider §. 113. Muthung/. — 1.) im e. S. (nach neuerem Rechte) das seitens eines Berg- bautreibenden bei der kompetenten Bergbehörde in Form einer schriftlichen oder protokollarischen Erklärung angebrachte, einen Rechtsanspruch auf Verleihung be- gründende Gesuch, in welchem der Muther unter Angabe des von ihm gefundenen Minerals, des Ortes, wo der Fund gemacht worden (des Fundpunktes), und des dem künftigen Bergwerke beizulegenden Namens oder — bei einem ins Freie gefallenen Bergwerke — unter Angabe des Namens und der I>age dieses Bergwerks die Ver- leihung des Bergwerkseigenthume8 (s. d.) in einem bestimmten, seiner Grösse und Lage nach entweder gleich in dem Gesuche oder innerhalb einer gewissen Frist nach der Präsentation desselben zu bezeichnenden Felde begehrt; 2.) im w. S. (nach Vcith, Bergwörterbuch. 44 Digitized by LjOOQLC 346 Muthung. älterem Rechte) ein derartiges (t.) Gesuch um Verleihung eines Bergwerkagntes (s. d.) überhaupt: /. BO. 2., 2. Ursp. 101. Churtr.BO. 3., 6. Br. 113. Henneb. BO. 2., 2. Br. 229. Span B. U. pag. 11. blinde Muthung: s. blind. — **General- auch Hauptmuthung: a.) eine nicht auf eine einzelne bestimmte , sondern auf alle innerhalb des zur Verleihung begehrten Feldes vorkommenden Lagerstätten verleihbarer Mineralien eingelegte Muthung: H. 282. »•; b.) ein Gesuch um Erbbelehnung (s. d.): Köhler 99. — **Maa8sen muthung: eine von den dem ersten Finder (s. d.) nachfolgenden Muthern eingelegte Muthung, welche lediglich die Maassen (s. d. 1 .) zum Gegen- stande hat , die an das dem Finder verliehene Feld sich anschliessen : Klostermann 1., 62. Zerrenner 301. — **Nach- auch Zu muthung: Gesuch um Verleihung eines Beilehns (s. d. b.): Br. 825. Anm. Z. 2., A. 126. — "Muthung auf das Tiefste : Muthung auf das Tiefste einer Lagerstätte, d. h. auf eine von dem früher Beliehenen in ihrem oberem Theile (in oberer Sohle) bereits abgebaute und dem- nächst verlassene Lagerstätte — ohne Führung des Nachweises, dass die Lagerstätte in der Tiefe noch wirklich vorhanden ist (also ohne Nachweis eines bestimmten Fundes und Fundpunktes) : Eoßtermann 1., 63. eine Muthung anbringen, einlegen: das die Muthung enthaltende Gesuch der Bergbehörde einreichen: Die Muthung ist schriftlich in zwei gleichlautenden Muthzetteln anzubringen. S. Bö. vom 16. Juni 1868. §. 35. Wenn zwey oder mehr Muthung im gantzen Felde einlegen und schür ff en, so soll demjenigen, der erstlich den Gang enlblfiset, und dem Bergmeister zeiget, das Alter als erster Finder verbleiben. Seh. I . , 134. Die Mu th ung ist schriftlich in zwei gleichlautenden Exemplaren einz u leg en. Pr. BO. §. 13. Anm. Der Ausdruck „Muthung einlegen" rührt daher, dass in älterer Zeit der Muther seine Muthung, falls er den Bergmeister nicht antraf, in der Behausung desselben in Gegenwart eines Zeugen auf den Tisch des Bergmeisters niederlegen musste. ** eine Muthung erlangen . auch erstrecken, an der Schnur halten: bei der Bergbehörde die Bewilligung einer Frist beantragen um Un Vollständigkeiten der Muthung, welche sich hinsichtlich der Art des Minerals oderder Lagerstätte und deren Verhalten nach Streichen und Fallen (s. d. 1.) bei der Fundesbesichtigung herausgestellt und der Ertheilung der Verleihung noch entgegen gestanden haben, innerhalb dieser Frist zu beheben und sich so das durch die Muthung erlangte Recht (Alter) zu sichern ; auch diese Frist ertheilen und dies auf dem Muthscheine be- merken : Der Bergmeister sol auch ohne sonderliche genügsame Vrsachen der Bcstetigung mit dem er l engen keine frist oder nachlassung tktm. Vnd ob es die notturfft vnd bilUgheit erforderte, sol es doch vber zweymahl nicht geschehen . . . Trüge sichs aber zu, dass eine Muthung zweymahl erlenget, vnd doch der Bergmeister zum bestetigen nicht kfindtc kommen, mag er dem Lehenträger, damit er an seinem alter nicht verkürzet, seinen Zettel ins Lehnbuch legen. J. BO. 2., 4. Urap. 102; Seh. 2., 24. H. 78. a- 117> Karaten §§. 95. 96. v. Hingenau 377. H. BO. §. 23. K. Instr. §. 6. Die Er Streckung (Er- läng ung) der Muthung [kann] auf eine bestimmte Frist ohne Verlust des Alters im Felde zugestanden werden. L. D. BO. §.41. Anm. Die Bezeichnung „die Muthung an der Schnur halten u hangt damit zusammen, dass in alter Zeit die Muthzettel vom Bergmeister an eine Schnur gereiht und bis zur Verleihung daran gelassen (gehalten) wurden. **eine Muthung auf Recht und Unrecht präsentieren: eine Muthung, welche auf einen Fund gegründet ist, der in einem schon verliehenen Felde liegt oder bereits durch eine älterer Muthung in Anspruch genommen wird , annehmen, wenn der Muther ungeachtet der Eröffnung, dass seine Muthung nicht gültig sei, auf deren Annahme besteht : Karsten §.94. Anm. Vergl. Aber die Erfordernisse einer rechtsbeständigen Muthung und Aber ihre Wirkun- gen l.)für das ältere Recht: Hake JJ. 146.; Karsten $$. 92. ; Schneider SS- 97. ff. ; Digitized by Google Muthungakarte — Nachbrechen. 347 Klostermanu 1., 59. ff.; — 2.) für du neuere Recht und zwar: a.) für Lippe-Detmold: Bergordnung vom 30. September 1857. JJJJ. 30. ff. ; b.) für Sachsen -Weimar: Berggesetz vom 22. Juni 1857. $$.40. ff.; c.")für Schwarzburg-Sondershausen: Berggesetz vom 25. Februar 1860. $$. 40. ff. ; d.) für Preussen : Berggesetz vom 24. Juni 1865. $$. 12. ff. ; e.) für Braun- schweig: Berggesetz vom 15. April 1867. $$. 13. ff. ; f.) für Sachsen-Meiningen: Berggesetz vom 17. April 1868. Artt. 12. ff.; g.) für das Königreich Sachsen: Berggesetz vom 16. Juni 1868. $$. 32. ff.; h.)für Gotha: Berggesetz vom 16. August 1868. $. 12. ff.; i.) für Baiern : Berggesetz vom 20. März 1869. Artt. 12. ff. Den Berggesetzen für Oesterreich vom 23. Mai 1854. und für Anhalt-Dessau vom 20. Juli 1856. ist das Institut der Muthung fremd. An Stelle derselben ist im Wesentlichen wenig- stens in dem österreichischen Gesetze der Frei sc hu rf ($. 22.) uncl in dem anhalt'schen Gesetze das Verleihungsgesuch getreten ($. 19.). MnthungSkarte /. — 1.) Muthungsriss (s. Riss 1.): Z. f. BB. 1., 230. — 2.) Muthungsübersichtskarte (s. d.): Kressner 175. Mathnng8r6gister n. — vergl. Bergbuch, Anm. MathangSflbersichtskarte /. — eine topographische Karte über einen grös- seren Bezirk , auf welche von der Bergbehörde die gemutheten Felder nach den Muthungs- bez. Situationsrissen (s. Riss) aufgetragen werden : Fr. Bö. §. 20. Bair. BG. Art. 20. Mathzettel m. — Muthschein (s. d.) : Span B. U. pag. 1 1 .*• Karsten §. 93. S. BO. vom 16. Juni 1868. §. 35. N. — Abkürzung für Nummer, als Bezeichnung von Woche : Alle Küxse oder Bergtheile die von N. 1. bis N. 6. in jedem Quartal verkaufft, darauffmuss der Käuffer die neu angelegte Zubuess mit verlegen , geschiehet aber zwischen N. 6. und N. 13. ein Kauf, alsdan werden die Küxse frey gewehret. Churk. B0.8., 18. Br. 637. ibid. 10., 7. 10. Br. 670. 672. Nachbohren tr. — Bohrlöcher : dieselben erweitern : In gar festem Gestein gebrauchet man zweyerley Bohrer y einen kleinen . . zum Vorbohren , den grossen aber . . um das Loch zu erweitern und nachzubohren. Böfißler 63. •• Hier musste das Bohr- loch nicht ganz rund geblieben sein und man war genöthigt , daselbst nachzubohren. Z. 7., B. 41. Nach brechen — I.) intr.; 1.) einer Lagerstätte: dieselbe verfolgen, darauf weiter, fortbauen : [Der Steiger soll] auff die zufälligen Geschicke , KUiffte und Gänge fleissig sehen, denenselben zu Nutz der Gewerken nachbrechen. Soh. 1 ., 188. H. 370. •• Span B. U. 36. 43." Da der Gang oft nicht seiner ganzen Mächtigkeit nach erzführend ist, so bleiben oft beträchtliche Gang (heile stehen, indem man nur dem guten Eisenstein nachbricht. Karaten Arch. f. Bergb. 4., 233. Der Bergbau hat sehr das Ansehen eines Raubbaues, da keine der Gruben nach einem eigentlichen Plane betrieben, sondern nur den Anbrüchen nach geb rochen wird. 267. Denn es gar oft geschieht, so man den Gang nachbricht, wird wieder Erz getroffen. Alter Bergreien. B. Köhler 94. 2.) von Gebirg smassen: nach schiessen, niedergehen (s. d. 1.): Wenn beim Rauben durch sofortiges Na chbrechen des Daches der Stempel verschüttet wird. Z. 2 . , A . 356 . An einigen Stellen ist das hangende Gebirge bis zu der Höhe von 15 Lchtr. gebrochen. Digitized by Google 348 Nachbringen — Nachgewinnen. Wo die hangenden Gebirgsschichten mächtiger sind,* sind bis jetzt noch keine Tagebrüche vorgekommen; das Gebirge scheint also über diesem Flötze nur 15 Lchtr. nachzu- brechen. 15., B. 94. II.) tr. ; nachreissen (s. d.): Der Schräm wird am Liegenden des Flötzes gefuhrt und durch Nachbrechen des Brandschiefers und der unreinen Kohle erweitert. Z. 3., B. 20. Nachbringen &\ — l.)auch nachtragen: Grubenrisse: dieselben nach vorheriger markscheiderischer Aufnahme vervollständigen: Wenckenbach 81. — 2.) Mauerung, Zimmerung: dieselbe nachträglich einbauen, einbringen (s. d.) : Die Verzimmerung des Schachtes und seine Verwandruthung ist vollständig nachgebracht. Z. 4., A. 252. Nachbüchsen tr. — büchsen (s. d.): Lottner 338. Trotz der erfolgten Nach- büchsung des Bohrlochs Hess sich die Röhrentour doch nur schioer tiefer einlassen. Z. 10., B. 155. Nachdampf m. — Nachschwaden (s. Schwaden): Wenckenbach 81. Nachfahren mfr. — 1.) von Grubenbeamten: nachstechen (s. d.) : Dahe sie [die Kunstknechte] bisshero sicher gewesen, dass ihnen nit nachgefahren worden. Churk. BO. 8., 2. Br. 604. Wo Umstände die Nachtsc/ticht nothwendig machen, da ist doppelte gute Aufsicht und das öftere Nachfahren der Beamten nöthig. Delius §. 201 . Jedes Revier hatte . . einen besonderen Steiger, welcher den Leuten fleissig nachfuhr. Z. l.,B. 43. — 2.) von Bergarbeitern: nach vorheriger Untersuchung der Baue und Arbeitspunkte in der Grube auf das Vorhandensein schlagender oder stickender Wetter (s. d.) durch den Wettermann (s. d.) bez. den Vorfahrer (s. d.) und nach- dem durch diese festgestellt worden, dass Gefahr nicht vorhanden, sich in die Grube und an die Arbeit begeben : Vor dem jedesmaligen Anfahren der Arbeiter die Baue auf das Vorhandensein stückender Wetter oder Schwaden vorsichtig untersuchen und nur nach erkannter Gefahrlosigkeit das Nachfahren und die Belegung der Arbeiten gestatten. Z. f. BB. 9., 83. — 3.) eine Lagerstätte verfolgen, auf derselben weiter bauen, ihr nachbrechen (s. d. 1.): Der Perkrichter soll mit sambt unsern Perkhmaister . . darob sein, dass man in den Aerzt-Gruben den guten Gengen sauber und ordentlich nach- fahre. Rattenb. BO. 48. Lori 6 1 .b- Die Abbaustrecken werden in der Weise aufgefahren, dass man den einzelnen Trümmern . . nac hfä hrt und alles taube Ganggestein stehen lässt. Z. 13., B. 243. **Nachffthr©r m. — ein Bergbeamter, der entweder die Funktionen eines Ein- fahre» (8. d.) hatte oder in der Mitte zwischen dem Geschworenen und dem Steiger stand und dann mehreren Steigern vorgesetzt war (Obersteiger): Binmann 2., 446. H. 20> 23.*- Nachfall m. — das bei dem Abbohren von Erdbohrlöchern von den Bohr- lochswänden sich loslösende und in das Bohrloch hineinstürzende Gestein : Da man • den ganzen bunten Sandstein zu durchbohren hatte , so war die Annahme gerechtfertigt, dass man früher oder später mit Nachfall, diesem grossen Feinde der Bohrlöcher , zu kämpfen und eine Verrohrung des Bohrloches nöthig haben werde. Z. 9., B. 154. Der Betrieb . . war nicht ohne Hemmnisse, welche vorzugsweise in Nachfall bestanden. . . Dieser Nach fall vermehrte sich . . , so zwar, dass öfter ausgezogen und gelöffelt werden musste. 8., B. 33. Nachgewinnen tr. — nachschlagen, hereinschlagen (s. d.): Es ist ein schäd- lic/tes Bauen, wo man uff Festen die Gänge oder Ertz will nachgewinnen , %ehe sie der Gebühr nach genug versvhrämet seynd. Bössler 63. b- Nachgewinnen von durch die Schiessarbeit halb gelösten Wänden, ö. 1., 176. Digitized by Google Nachkeilen — Nachschlagen. 349 Nachkellen tr. — hereinkeilen, hereinschlagen (s. d.) : Verwehe zu schrämen und nachzukeilen. G. 1., 174. Nachla88Ung8buch n. — vergl. Bergbuch, Anm. Nachlegen tr. — prüfen, durchlegen (s. d.): Der Anschnitt kommt zum Berg- amt, wo er nachge leg t wird. Schulz 1 6 . Nachmittagschicht/. — s. Schicht 1. Nachmuthen tr. — eine Nachmuthung einlegen , ein Beilehn begehren (8. Beilehn b. und Muthung) : Zu ihren schon verliehenen Maassen noch die nächstfol- genden Ober- und Unter-Maassen nachzumuthen. Cl. M. BO. 2., 1. Br. 825. Nachnahmen tr. — nachreissen, nachschlagen (s. d.): Der Schräm wird auf der Sohle geführt, dann die . . Unterbank her eingeschossen, hierauf das Bergmittel herein- gerissen und endlich die Oberbank nachgenommen. Bergm. Taschenb. 3 . . 131. Auf schwachen Flötzen wird [bei dem Betriebe der Abbaustrecken] entteeder Dach oder Sohle nachgenommen. Z. 3., B. 172. Die Berge [zum Versatz] erhält man beim Nach- schiessen der Strecke, indem zur Erreichung der erforderlichen Höhe noch 18 bis 20 Zoll vom Hangenden nachgenommen werden muss. 10., B. 27. Nachrauben tr. — rauben (s. d.): Nothgedinge n. — s. Gedinge 1 . o. * Oberberg m. — Kappe (s. d. 1.): Deliua §. 242. Oberbergamt n. -^ Bergbehörde zweiter Instanz mit kollegialischer Verfas- sung: vergl. Bergbehörde, Anm. Oberirdisch a. — an , auf der Erdoberfläche : Der Kuhlenbau ist eine Art oberirdischen Abbaues. Achenbaoh 89. Die oberirdischen Grubenanlagen. Berg- geist 12., 307. b- Oberkorb m. — s. Korb. Obermaasse /. — s. Maasse. OberSChar/. — s. Ueberschar. Obersteiger m. — s. Steiger. Oberstollen m. — s. Stollen. Observationenbuch w., auch Verzieh-, Winkel-, Zugbuch — ein tabellarisch vorgerichtetes Buch , in welches der Markscheider die von ihm vor- genommenen Messungen, das Resultat derselben und sonstige hierauf Bezug habende Bemerkungen einträgt : Lettner 380. Observieren tr. — die Winkel, welche eine Schnur (s. d. 1.) oder Kette bei der Vermessung mit der Horizontalebene und mit der durch die Magnetnadel geleg- ten Vertikalebene bildet, ermitteln : Wenckenbaoh 82. Ochsenfuss m. — Krackelstuhl (s. d. und Wirbel): Serlo 1., 85. Oede a. — unhaltig, taub (s. d.): Niemand mag dem andern seine Gang durch ödes und taubes Gebirg abbauen. Max. BO. 7., 1. W. 183. Der öde Stein und taube Berg. Hüttenb. BO. 2. W. 85. Digitized by Google Oede — Ort. 355 **0f61i, Offen m. — eine Strecke (8. d.) bei dem süddeutschen Salzbergbaue: Offen . . ist beim süddeutschen Sahbergbaue das allgemein gebräuchliche Wort für Strecke. Z. 2., B. 5. Oefen. 4., B. 45. gemeiner Offen: eine sehr niedrige und schmale Strecke: Z. 2., B. 6. — Hauptpüttenoffen, auch Hauptoffen, stehender Putten offen: Hauptstrecke: Z. 2., B. 6. — Pattenoffen, auch sitzender Putten offen, Seitenoffen: eine Strecke von geringer Höhe, in welcher deshalb der Bergmann sitzend arbeiten muss : Z. 2., B. 6. Anm. Die Schreibart Ofen 'entspricht der auf der süddeutschen Salzwerken allgemein ge- bräuchlichen Aussprache, richtiger aber ist Offen von offen, weil der Zweck dieser Strecken der ist, das Gebirge zu öffnen. Vergl. Huysseu in Zeitschrift 2., B. 5. Ann», und Zeitschrift 4., B. 45. Anm. — Auch Lo ri 643. b. schreibt Offen und erklärt es durch „Schürf auf den Salzbcrgen" (s. Schürf 2.). Vergl. auch Seh melier 1., 30.: „Der Ofen (in der Gebirgssprache) ein empor- ragendes, durchklüftetes Felsenstück, . . Felsenhöhle, Felsenüberhang. u Offen a. — 1.) Baue offen halten: dieselben im bauhaften Stande er- halten (s. bauhaft 1.): Die Stollner . . sollen den Stolln und Gerinn rein und sauber, die Licht-Löcher offen halten. Span BR. S. 292. — 2.) offener Gang, offene Kluft, offene Wasserseige: s. Gang, Kluft, Wasserseige. OflflFnen — I.) tr. ; Gebirge, Felder, Lagerstätten: dieselben auf- schliessen (s. d.): Ob er [der Stöllner] gleich den Stollen durch ihr Feld getrieben und selbes geöffnet hätte. Bmr. BO. 90. Hake pag. 505. IL) refl. ; von Lagerstätten, namentl. Gängen: sich aufthun (s.d.): Riohter 2., 92. Anm. Vergl. v eröffnen. — Ausserdem findet sich eröffnen = aufschliessen (s. d.): Was hinfür in e r öfn eten und uner öfn eten Feldern von Silber und alUrley Metall erbauet, sollen 5 Jahr des Zehnden gefreuet seyn. Bergfreiheit für die Bergstadt Clausthal von 1b54. Art. 2. Wagner 1063. Orgel /., — mundartl. (Schlesien), auch Versatzung, Orgelver- satzung — eine oder zwei Reihen starker, entweder dicht an einander gereihter oder in Entfernungen von nur einigen Zollen von einander gesetzter , unter einer gemeinschaftlichen Kappe stehender Stempel, welche bei dem Pfeilerbau (s. Bau) in den Abbauräumen aufgestellt werden um ein vorzeitiges Zusammenbrechen des Hangenden zu verhüten : Z. 5., B. 122. Orientieren tr. — Risse (s.d. 1.): 1.) dieselben in eine solche Lage bringen, dass die darauf verzeichneten oder daraus sich ergebenden Richtungen der Wirklich- keit entsprechen : Da die Grubenbilder nicht so orientirt sein können, wie z. B. topo- graphische Karten, bei welchen allemal Norden oben ist , so wird, um aus dem Risse er- sehen zu können, welche Lage die Lagerstätte und die Grubenbaue m Wirklichkeit haben, die MittagsUnie (der wahre Meridian) auf dem Grundrisse verzeichnet. Z. f. BB. I . , 227. — 2.) 'den Meridian auf denselben verzeichnen. 0rientierung8llnie/. — eine den Fundpunkt (s. d.) mit einem festen Punkte auf der Oberfläche verbindende grade Linie, welche auf den Muthungs- bez. Situa- tionsrissen (s. Riss 1 .) verzeichnet wird und den Zweck hat , den Fundpunkt mit grösserer Sicherheit zu jeder Zeit an Ort und Stelle wieder aufzufinden : Z. f. BR. 1., 229. Ortn. und w., Mehrz. Oerter (**Orter: Kuttenb. BO. J.,8. Peithner 307. /.. B. G. 2., 14. 1. Urepr. 231.) und Orte: i.) a.) das Ende eines Grubenbaues (eines Stollens, einer Strecke, eines Schachtes, Erdbohrloches) im Gestein ; insbeson- dere das jedesmalige Ende eines Grubenbaues im Gestein bei der Herstellung , dem Betriebe des Baues : Ort ist dasjenige Ende eines Stolle Flügel- Feld- Quer- oder andern Orts, so weit ein jedes getrieben worden. Soh. 2., 67. H. 29 7. b- Prohibemus, nemagislri Digitized by Google 356 * Ort. moncium m argentifodinis sibi commissis alicubi concedant aliquot concessiones vel fines, gut vulgariter dicuntur „orter", sine colonorum Ucentia special*. Kuttenb. BO. 1., 8. Peithner 307. [Wir verbieten allen Bergmeistern, dass sie in ihren befohlenen Gruben und Bergen, ohne sonderliche Erlaubniss . . ihrer Gewercken , nichts verleihen , auch keine Lehnschafften noch Orter hinweglassen. Deuoer 8.a] Oerter, darauff man verdingen will. Churtr. BO. 13., 7. Br. 163. Die Steiger sollen . . kein ort, streck noch Schacht . . versetzen noch verzimmern. Churtr. BO. 13., 10. Br. 164. Will ein Stöllner ein Ort Hegen lassen und nicht weiter treiben , soll er solches . . anzeigen und hierauf der Ge- schwome an das Ort, wo die Wasser-Segge wendet, eine Stuffe schlagen. Churs. St.O. 10., 1. Br. 462. Unter lässt der Stollner gänzlich, den Stollen fortzutreiben , oder ver- stufen zu lassen, so befährt das Bergamt den Stollen, ver stuft die anstehenden St olle n- ort er , und erklärt den Stollner seines Eigenthums für verlustig, A. L. B. 2 . , 16. §.247. Das Ort einer Strecke . . einstellen, wenn sich das Gestein unhöflich zeigt. Z. 1., B. 27. Entfernung der Massen, welche sich beim Bohren [von Erdbohrlöchern] vor Ort ansam- meln und die tnec/ianische Einwirkung des Jileissels . . endlich ganz verhindern. Z. I ., B. 93. Nach der Geschwindigkeit, mit welcher der Meissel vor Ort ankommt, ibid. Die vor Ort geschöpfte Soole. 13., A. 225. Wie oft man den Löffel vor das Bohrort zu schicken habe, hängt davon ab, ob man viel oder wenig Bohrschmand auszuf ordern hat. 1 , B. 100. Die durch das Bohren erzeugte Wärme in der Nähe des Bohrlochorts. 7., B. 37.; b ) auch überhaupt jeder Punkt in der Grube , wo Arbeiten auf dem Gestein oder Gewinnungsarbeiten stattfinden : Die Arbeiter sollen . . keiner von seinem Orth weg- fahren, sein Nachfolger und Schlegel- Gesell habe ihn dan abgelöset. Churk. BO. 7., 18. Br. 613. Es soll jedesmal y wenn eine Zeche m das Bergfreie zurückfällt, zur Nachricht für einen künftigen Muther die Beschaffenheit der Anbrüche vor allen O erlern . . genau aufgezeichnet werden. Karsten §. 217. vor Ort: am Ende eines Grubenbaues, bez. an einem Punkte in der Grube, wo Arbeiten auf dem Gestein oder Gewinnungsarbeiten stattfinden, am Arbeits- punkte : Der Stolln stand vor Ort in einem schotten Bleiglanz führenden Mittel. Z. 13., A. 192. Das Feldort ist weiter zu Felde gebracht. Vor Ort steht ein sehr fester Brattn- eisenstein an. 15., A . 112. vor Ort arbeiten, liegen, sein, sitzen, ansitzen: mit dem Fort- treiben eines Orts beschäftigt sein, bez. in der Grube auf dem Gestein arbeiten oder mit Arbeiten bei der Gewinnung beschäftigt sein : Ein armer Bergkmann , der selber mit seinem weihe geschür fft, vnd vorm ort gearbeitet. M. 17.b- Soh. 2.,7. H. 297.** Mauer, welcher vor Ort liegt, ö. 3., 55. Es waren hn Schachte 12 Häuer angelegt, welche zu 3/3 arbeiteten, so dass stets 4 Mann vor Ort waren, Z. 2., A. 344. Die Redensart: vor einem Ort ansitzen kömmt daher, weil die Häuer ihre Arbeit m Gruben gewöhnlich sitzend oder knieend verrichten. Binmann 1., 294. Da sitzt der Bergmann emsig schon vor Ort. Döring 1., 32. vor Ort kommen : an das Ende eines Grubenbaues bez. an den Arbeitspunkt in der Grube kommen: Wenn man nicht weiter fahren kan, so heist es: Ich bin vor gantz Ort kommen. H. 298. a- 2.) jeder in einer mehr oder weniger horizontalen Richtung getriebene Gruben- bau ; streckenartiger Bau, Strecke (im Gegens. zu Schacht) : [Es haben] im Liegenden die Gänge sich niemals veredeln wollen, ohnerachtet man Oerter von vielen 100 Lachtern auf denselben durchgetrieben. Zuckert 1., 70. A b b a u ort : ein unmittelbar zum Zweck des Abbaues (s. d.) getriebenes Ort : Z. 1 . , B. 34. — A u 8 r i c h t u n g sort : ein zum Zweck der Ausrichtung (s. ausrichten 2.) getriebenes Ort: Z. 3., B. 160. ; 13., A. 197. — Brennort: ein mit Feuer- setzen (8. d.) betriebenes Ort : ö. 3., 18. Schichten auffn Brenn- Oer thern. Span BR. S. 233. Rößßler 75. a- b- Ein neues Brenn- Ort anlegen oder in denen bereits er- Digitized by Google Ort. 357 wetterten Oertern Feuer setzen. Bericht ▼. Bergt). §. 137. — Bruch ort: a.) ein beim Bruch bau (s. d. b.) behufs Gewinnung nutzbarer Mineralien in die zusammen- brochene Masse getriebenes Ort (vgl. Schubort) : Gewinnung des Eisensteins aus zu Bruch gegangenen Grubenbauen. . . Die Arbeit ging in früheren Zeiten . . um, indem man in dem Alten Sicherheitsstrecken auf zimmerte , von welchen mittelst Bruchörtern die zu Bruche gegangenen Schweben- und Pfeilerreste mühsam aus der sie umgebenden tauben Masse herausgewonnen wurden. Z. 11., B. 83.; b.) ein beim Bruchbau (s.d. a.) von dem Abbau- oder Pfeilerorte getriebenes Ort um den zu gewinnenden Kohlenpfeiler abzuschneiden, einen Bruch (s. d. 6.) herzustellen: Man pflegt diejenigen Strecken, welche den Abbaupfeiler begrenzen, die Abbauörter , das Ort, welches von diesem ab- geht und den Bruchpfeiler abschneidet, das Pf eiler ort , und diejenigen Strecken, welche den oder die Brüche begrenzen, das Bruchort, und wenn die Vorrichttmg in der Weise erfolgt, dass zwei Brüche unter einander zu stehen kommen, die Strecke , durch welche die beiden Bruche getrennt werden, das Theilungsort zu nennen. Z. 8., B. 137. — Fallort: ein dem Fallen (s. d. 1 .) einer Lagerstätte nach und zwar in der Richtung von oben nach unten getriebenes Ort: ö. 1., 207.; 3. 27. — Feldort: a.) im w. S. ein vorzugsweise zur Untersuchung vorliegender unbekannter Theile der Lagerstätte oder des Gebirges getriebenes Ort; b.) im e. S. bei dem Gegenortsbetriebe : Haupt- ort (8. d. c a.) : Feldort ist, wenn aus einem Schacht oder Stolln ein Ort enttveder im Hangenden oder Liegenden hinatss nach vorliegenden Gängen getrieben wird. Seh. 2., 29. H. 132.b- Alle Gebäw in Zechen, Stollen, Gesenken und Feld-Ortheren besichtigen. Ckurk. BO. 2., 9. Br. 547. Der Betrieb des Stalins ist mit 2 Feld- und 2 Gegen- Oertern um 183 LaclUer erlangt worden. Hansf. V. B. pro 1867. pag. 6. Als Aus- richtungsarbeiten betrieb man das Stollnfeldort . . bis zur erfolgten Ausrichtung des Flötzes. Z. 8., A. 19. Anm. Verderbte und veraltete Formen sind : Feiort, Fehlort. Fahlort: Agric. B. 75. 78. 106. 110. 165. Flu gel ort: ein von einem Stollen oder einer Strecke aus seitwärts ab ge- triebenes Ort : Flug elört er ins Hangende und Liegende. Heiser 93. Den Stolln und das in dessen liegendes getriebene Flügelort. Voigtel 95. Eine Grube, welche dem Erb- stollen vorliegt, oder durch ein Flügelort aus demselben gelöset werden kann. Karsten §. 399. — Gegen ort: a.) jedes der zwei oder mehreren Oerter, welche bei dem Betriebe eines Grubenbaues (eines Stollens , einer Strecke , eines Schachts) in der Weise, dass behufs rascherer Vollendung des Baues in seiner ganzen Länge bez. Tiefe die Inangriffnahme der Betriebsarbeiten auf zwei oder mehreren Punkten er- folgt, einander entgegen getrieben werden: Gegen-Oerter treiben heist, wenn man in einem Gebürge forn und hinten zugleich auff einerleg Sohle ansitzt und Oerter ins Ge- bürge treibet, biss man endlich uff einander durchschlägig toird. Soh. 2., 40. Betrieb von G egenörtern. . Man teuft in der Richtungslinie des StoUns seigere oder tonnlägige Licht- löcher, mit Wasserhaltung versehene Schächte, ab, welche zum Theil auch der Wetter wegen nothwendig werden würden, und stellt dieselben so , dass sie nicht unmittelbar auf den Stolln zu stehen kommen, sondern erst durch eine kurze Verbindungsstrecke mit diesem durchschlägig werden ; die Entfernung solcher Lichtlöcher war früher 50 bis 100 Lachter, jetzt 3 bis 400 und nicht über 1600 Lachter. Sobald das Lichtloch die Sohle des StoUns und das Verbindungsort die Stollnrichtung erreicht hat, wird von hier aus dem vom Mund- loche her kommenden Hauptorte entgegengefahren und gleichzeitig in der Richtung des Haupt- ortes ins Feld aufgehauen, nach beiden Seiten hin, bis der Durchschlag mit dem entgegen- kommenden Orte erreicht wird. Serlo 1., 211. Gegenörter zu Gruben- oder Erb- stölln treiben. S. Bö. §. 169. Abteufen mit Gegenort. Um das Abteufen des S. Schachtes der Grube K. L. zu beschleunigen, geschah dasselbe gleichzeitig aus zwei Sohlen. Man unterfuhr den Schachtpunkt, richtete ein Hornstatt vor tmd teufte an der Stelle , die der Schacht von oben her in dieser Sohle treffen musste, nach markscheiderischer Ermitte- Digitized by Google 358 Ort. kmg einen blinden Schacht ab. Bei dem später von oben her erfolgten Durchschlage trafen die Stösse und Winkel der beideti Schachttheüe genau auf einander. Z. 2., A. 351. ; b.) im e. S. dasjenige der zu a. bezeichneten Oerter, welches der Richtung, in welcher der Bau überhaupt geführt werden soll, entgegen getrieben wird : Beide Oerter [bei dem Gegenortsbetriebe] heissen Gegenörter [a.] oder Ort und Gegenort; in letzterem Falle ist Ort dasjenige , welches nach der ursprünglich zu verfolgenden Weltgegend ge- trieben, nach welcher also der Grubenbetrieb überhaupt fortgesetzt wird* (J. 3., 34. Das Stollnnebenort . . wurde mit achtfachem Ort und Gegenort . . erlängt. Z. 8., A. 19. — Gesteinsort: ein im Gestein (im Gegen 8. zur Lagerstätte) getriebenes Ort: Z. 15., A. 67. — Hauptort: a.) Ort von besonderer Wichtigkeit : Man trieb ehemahls die Oerter nur mit 3/4 Lr., ja selbst 5/8 bis l/2 Lr. Hohe mehrere Lachter fort . . tmd riss dann erst in der Sohle Strosse nach, für Hauptörter xfa Lr. /weh. CK 1., 249. , b.) Hauptstollort (s. d. a.): [Es] wurde das Stollnnebenort . . 279 Ltr. erlängt. Das Hauptort erfuhr eine Erlangung von 3 Ltrn. Z. 8., A. 19.; c.) beim Gegen- ortsbetriebe (s. Gegenort a.): a.) im w. S. jedes Ort, welches nach der Richtung hin getrieben wird, nach welcher der Grubenbau überhaupt geführt wird; ß.) im e. S. das Ort, welches von dem Punkte ab, wo der Bau an der Erdoberfläche begonnen worden ist (dem Mundloche, s. d.), getrieben wird : Betreibt der Erb- stöllner, welcher vom Fundgrübner zum Stollnbetriebe nicht aufgefordert worden, Gegen- örter, so hat Letzterer seinen Kostenbeitrag zunächst nur zum Hauptorte , zu den Gegenörtem aber erst von der Zeit an, wo der StoUn mit offenem Durchschlage m den Kunst- oder Hauptförderschacht der Fundgrube eingekommen ist, . . zu entrichten. S»BCh §. 190. [Es] ist der Förderstolin kräftig fortgesetzt worden, indem dem Hauptorte von einer Strecke aus ein Ort entgegen getrieben wird. Z. 8., A. 26. — Hoffnung»- ort: Ort als Hoffnungsbau (s. d.) : Nebst einem ordentlichen Erzhatte müssen auch wegen der Förderniss, des Wetterzuges und der Wasserableitung gehörige Strecken getrieben und zugleich durch Hoff nung Sorte r das Gebirge immer weiter aufgeschlossen und neue Anbruche ausfindig gemacht werden. Delhis §. 367. — Hülfsort: Ort als Hülfsbau (s.d.): Z. 8., A. 61. —Längort: Feldort (s.d.a.): Agric B. 75. 78. Span BR. S. 55. 265. 298. — Mittel ort: a.) ein zum Zweck der Verbindung zweier Strecken, zur Herstellung eines Durchschlages zwischen denselben getriebenes Ort : Biohtar2., 46. ; b.) ein in der Mitte zwischen zweiOertern getriebenes neues Ort : ßchemn. Jahrb. 14., 31. — Neben ort: Flügelort (s. d.) : Wenn aus gemauerten StoUn und Strecken andere Streckenörter abgehen . . lässt man an der Seite, wohin das Nebenort trifft, den für dasselbe nöthigen Kaum offen und schlägt in der StoUn- oder Streckenmauer einen der Grösse des abgehenden Ortes entsprechenden Bogen. Z. 8., B. 9. ; A. 19. — Pfeiler- ort: ein am Abbaupfeiler entlang getriebenes Ort: Z. 8., B. 139. — Quer ort: Querschlag (s. Schlag 1.): Richter 2., 165. Aom. Veraltete Form Gewehr ort: Im . . Ausslengen [haben sie] mit Feld" vnd Gewehr- örtern Trümmer von Ertz angetroffen. Spau B. U. 83. Raub ort: a.) ein zum Zweck des Raubbaues (s. d.) getriebenes Ort; b.) ein in fremdes Grubenfeld getriebenes Ort (vergl. rauben 3.): Beuth. BO. S. W. 1279.— Richtort: ein Ort, welches getrieben wird um zwei Punkte auf dem kürzesten Wege mit einander zu verbinden: Z. 4., B. 158. — Roll ort: ein durch rolliget Gebirge getriebenes Ort: Richter 2., 206. — Schiessort: a.) ein mit Bohren und Schiessen (s. d.) betriebenes Ort: Cr. 3., 65.; b.) Fliehort (s. d.): Wenokenbaoh 93. — Schlägelort: ein mit Schlägel und Eisen (s. Schlägel 1., Schlägel- und Eisenarbeit) betriebenes Ort: 0. 3., 65. — Schubort: ein beim Bruchbaue in den Bruch getriebenes Ort , mit welchem man abbauwürdige Massen erreicht hat und dieselben nunmehr hereinrollen, hereinschieben lässt (vergl. Bruchort a.): Das Bruch- ort wird, wenn die gebrochenen Massen erreicht sind, mit Abtreibezimmerimg getrieben und wird zu einem sogenannten Schubort, wenn man bauwürdige Massen erreicht hat, welche Digitized by Google Ort. 359 man dann her einrollen lässt. . . Oft steht ein Schubort im Altenberge 10 bis 12 Jahre; wenn das Nachrollen aufhört, geht man weiter vorwärts. Serlo l . , 312. — S e i t e n ort : Nebenort (s. d. ) : Der Querschktg wurde . . mit einem Seitenort nach dem Schachte erlängt. Mansf. V. B. pro 1867. pag. 5. — Senkort: Fallort (s. d.): Sichter 2., 338. — Setzort : Brennort (ß. d.): So der aussgehawen setz orth breit ist, so legt man in selbigen viel holtz, wo er aber schmal ist, wenig holtz. Agric. B. 83. — Sitz ort: ein sehr niedriges Ort, in welchem der Bergmann nicht aufrecht stehend, sondern nur sitzend oder knieend arbeiten kann: Sitz Ort ist, wann ein Ort % Lachter, auch wohl ein halb Lachter sitzend von dem Bergmann fort getrieben wird. Berward 8. ö. 1., 249.; 3., 72. — Sohlenort: das tiefste Ort in einer Bausohle (s. Sohle 4.): Z. 1., B. 147.; 10., A. 63. 67. — Steigort: ein auf einer Lagerstätte in der Richtung des Fallens derselben von unten nach oben ge- triebenes Ort (vergl. Fallort): 0. 1., 164.; 3. ,"74. — Stollort: Stollen, Erbstol- len : Von S. W. ist das S toll- Ort uffn Rohlander Gang 110 Lachter getrieben, da es sich gewendet, und . . vom Mundloche an 3303 Lachter . . eingebracht hat. Melzer9S. Tieffes Erb-Stoll-Ort. 94. — Hauptstollort: a.) der Stollen, Haupt- stollen (s. d.) im Gegen8. zu den Flügelörtern : Weiter gehet das Haupt-Stollort von der C. in L. [Grube]. Von der L. ist ein Flügelort ins Hangende . . getrieben. Melier 93. Es ist zu unterscheiden, ob ein verstuf tes Ort (d. h. ein verstuf tes Haupt - s toll ort, oder ein verstuf tes Ort aus dem Stollen, zum Ansetzen eines FUigelortes) wirk- lich als Erbstollen von dem neuen Aufnehmer . . betrieben wird; oder ob es vorliegende Zechen nur gemuthet haben, um das Ort aus dem Stollen in ihr eigenes Fehl . . zu bringen. Kanten §. 399. ; b.) beim Gegenortsbetriebe : Hauptort im engeren Sinne (s. d. b.): Man kan auch abziehen, wie vil noch zwischen dem haupt stolort vnd dem gegenort ztvischen sey. M. 143.*- —Strebort: Ort beim Strebebau (s. d.): Z. 1., B. 147. — streichendes Ort: ein auf einer Lagerstätte nach deren Streichen (s. d.) getrie- benes Ort: Z. 8., A. 178. 179. — Such ort: ein zur Auf- oder Untersuchung einer Lagerstätte getriebenes Ort: Span B. U. 225. Kirchmaier 48. — Sumpfort: a.) Ort zur Ansammlung und Abklärung der Wasser überhaupt: Zur Ansammlung der . . aus den Sc/iac/Umauerungen noch hervortretenden Wasser wurde . . ein etwa 34 Ltr. langes Sumpf ort hergestellt, tu welchem diese Wasser 7 Tage lang gehalten werden kannten. Z. 13., A. 218. ; b.) ein in Wasserhaltungsschächten im Schach tstosse aus- gehauener Raum zu gleichem Zweck wie der Sumpfkasten (s. d.) : Lottner 376. Statt der Kasten [Sumpfkasten] treibt man auch Sumpf ort chen in den Stössen des Schachtes. Serlo 2., 297. — Tageort: ein von der Erdoberfläche (von Tage) aus getriebenes Ort: Richter 2., 432. — Theilungsort: ein Ort, welches zwei unter einander zu stehen kommende Brüche trennt (s. Bruchort b.): Z. 8., B. 137. — Umbruchs ort: Umbruch (s.d.): Die Wasser aus dem liegenden Sande durch ein im 31sten Ltr, des StoUns angesetztes 8 Ltr. langes Umbruchsort abzuzapfen. Z« 8., B. 12. Die Füllörter [auf den englischen Bergwerken] sind . ., weil geicöhnUch die Förderktfrbe zum Durchschieben der Wagen vorgerichtet sind , mit Um bruchsörtern versehen , so dass die vorkommenden vollen Wagen den abgehenden leeren niclä begegnen und jene immer von einer Seite zum Schachte gelangen, während diese von der anderm Seite abgehen. 10., B. 87. — Vorrichtungsort: ein zum Zweck der Vorrichtung (s. vorrichten) getriebenes Ort: Z. 8., A. 178. — Wasserort: Ort zur Abfüh- rung der Wasser: Z. 4., R. 83. 84. —Wetterort: Ort zur Wetterführung (s. d.): Z. 8. A. 179. 3.) bei dem Betriebe vonGegenörtern (s. d. a.) das Hauptort (s. Hauptort c. ct.) : Der E. A. Stottn wurde von 10 Punkten aus mit 9 Oertern und 9 Gegenffrtern betrieben. Serlo 1., 211. 4.) die Spitze an den Eisen (s. d. 1.) und überhaupt an allem spitzen Gezäh : Oerter heissen die Spitzen an Berg-Eisen. Soh. 2., 67. H. 298. Bey vns hat in einer Digitized by Google 360 Oertchen — Ortung. zech kein ort am bergkeisen halten wollen, vom newen stahel [Stahl], darumb hat man die ort er mit alten messerkUngen gestehlet [gestählt]. H. 79.** 80.a- An in. In älterer Zeit bezeichnete Ort: Spitze, Ende Oberhaupt. Vergl. Frisch 2., 33. Schneller 1., 112. 113. Sanders 2., 484.»- Oertchen n. — 1 .) ein niedriges und schmales Ort (s. d. 2 ) : Ein im Lichten der Zimmerung 2 Fuss weites und 3 Fuss /tohes O ertchen. Z. 13., B. 24 1 . Mit engen Strecken, Sitzörtchen. 4., B. 45. Sumpf tirtchen. Serlo 2., 297. — 2.) Ort (s. d. 4.): Die Spitze oder das Oertchen des Eisens, G. 1., 123. Das Oertchen der Keilhaue, 159. Orten — l.) tr. ; Ortung angeben (s. Ortung 1.): Wenckenbaoh 83. II.) refl. ; sich örtern (s. d.): Fibra socia, ein klufft die sich zum gange ortet. Agrioola Ind. 27. b- Oerten, Örtern — I.) refl. und intr.; von Gängen, Klüften: sich zusammen- scharen (s; d.) : Kläffte . ., die sich zum Gang orten. H. 239. a- Trümmer von Ertz . . , so in der Teuffe wieder im Hauptgang sich gefirtert haben sollen. Span B. U. 83. Agric. B. 48. 51. 79. Inst. met. 60. II.) tr. ; mit Oertern (s. Ort 2.) durchfahren : vergl. durch-, er-, verörtern. **Oertergeldn. — der Lohn, welchen der Bergschmied für das Ausschmieden der Eisen erhielt, die sogenannte Schmiedekost (vergl. Ort 4.): Seh. 2., 68. H. 298. b Lempe 9., 299. Orthäuer m. — s. Häuer. Ortschickig , OrtSChicks adv. — unter einem spitzen Winkel geneigt: Es trifft nicht allezeit zu, dass ein Gang den andern im rec/iten oder halben Creutz fibersetzen lässt; sondern vielmehr einander in ihrem rechten streichen verrücken , und Ortschickig über einander setzen. Voigtel 95. Fibra oblique uenam diffindens , ein khift die ort- schicks vber den gang kompt. Agricola Ind. 27. b* Klaffte . ., die Ortschicks über den Gang kommen, und den Gang m Gestalt eines Andreas-Oreutz abtheilen. H. 239.** Ortstein m. — Lochstein (s. d.): E. M. BO. 36. Br. 743. Ortstirn/. — Ortstoss (s. d.): Z. 4., B. 190. OrtstOSS m. — die mehr oder weniger senkrechte Gesteinsfläche am Ende eines Stollens oder einer Strecke: s. Ort 1. und Stoss 2. Ortung, Oertnngy. — 1 .) ein einem bestimmten Punkte auf der Erdoberfläche entsprechender Punkt in einem unterirdischen Baue und umgekehrt: Die Mar- sclieider sollen in ihren Ziehen und sonderlich in Hineinbringen der Lochsteine von Tage und im Fortbringen der Erbstuffen auff einen Gang einerleg und gleiche Oer thung halten und brauchen. Er soll auch dieselbe Oerthung , wo sie einer von dem andern zu wissen begehre, i/tme zu er offnen und anzuzeigen schuldig seyn, und was für eine Oerthung auff einem Gang zum ersten, da er fündig worden, im Hineinbringen des ersten Lochsteins ge- halten worden ist, derselbigen Oerthung sollen sich die anderen Massen, so darauff be- lehnet seyn, alle Wege zu halten schuldig seyn. Span BR. S. 66. Ortung angeben: auf Grund markscheiderischer Vermessungen denjenigen Punkt in der Grube (Ortung in die Grube fällen) oder auf der Erd- oberfläche (Ortung an den Tag bringen) bestimmen, welcher senkrecht unter und beziehungsweise über einem anderen gegebenen Punkte liegt: Ist das nicht eine freye vnd nützlic/ie kunst , das einer den lochstein , der die gruben vnd massen am tag scheidet, offt etlich hundert lachtern seiger gerichl, vnd die örttungin der gruben, wider seiger gericht, an tag bringen könne, das ist, das einer ein punkt auff der erden grade vnter sich, vber hundert lachter mehr oder weniger , in die tieff durch das gantz gestern y Digitized by Google Pack — Patrone. 361 zeigen solle. M. 143.** Oerthungen am tag zu bringen ist unter andern , wenn der Markscheider denen Bergleuten den Ort am tage zeiget , worunter sie der Seiger gerade nach in der Gruben arbeiten, oder wie weit sie mit der Arbeit kommen seyn , also , dass wenn etwa der Wetter oder Fördernüss halber Lieeht- Löcher und Schächte abgesunken werden sotten, man wisse, wo am tage einzuschlagen sey. Voigtel 71. Soh. 2., 68. H. 298.»- Achenbach 101. Beer 257. 2.) Ort (s. d. 2.): [Es] ist eine alte Streb ortung [s. Streb] angefahren und . . verfolgt worden. Z. 4., A. 121. P. **Pack m., Packenfeld n., mundartl. — ein kreisförmiges Grubenfeld in dem ehemaligen Reichsstifte Cornelymünster bei Aachen (vergl. Pfahlwerk): Ein Pack war ein kreisförmig auf der Oberfläche abgemessener District in einer Grösse von 4 Lach- te™ 2 Fuss Halbmesser. Derselbe entstand in Folge von Ver leihung durch den Wehr- meister des Cornelymünsterschen Ländchens. Der Beliehene erlangte das Recht, sämmt- liche Erze innerhalb der Grenzen seines Packens auszubeuten. Z. f. BB. 3., 370. Br. 806. Anm." Nach dieser Bergordnung [des cornelymünsterschen Abtes Carl Lud- wig von Sickingen vom 27. Juni 1747.] wurden, und zwar nur an Bergleute, eigen- thümUche Felder, welche an der Oberfläche eine Kreisfläche bildeten, zur Gewinnung von Gahney verliehen. Jedes Feld Pack, oder Packenfeld genannt, von 4 Klafter 2 alte Fttss Radius ■= nahezu 4x\x Lachter, wurde mündlich begehrt und verliehen. Den Berech- tigungsnachweis docttmentirte nur ein in der Mitte des Feldes eingeschlagener Pfahl (Pack), welcher nach dem Jahre 1190. bei Verlust des Anrechtes im Beisein des Försters und zweier benachbarten Packenberechtigten bei Tage und innerhalb dreier Tage nach erfolgter Belehnung gesetzt werden musste. Berggeist 12., 427.** Parte/. — s. Barte. PaSS/., Mehrz. Passen, auch Arbeitspass — Kameradschaft (s. d. und vergl. Pose, Anm.): Pas s , jene zusammengehörigen Arbeiter , welchen die Bearbeitung eines gewissen Ortes in der Grube übertragen ist und jene Schichtzeit, welc/te ihnen zur Arbeit vorgezeicJmet ist. Man sagt z. B. die Morgenpass auf dem Orte N. N., und versteht darunter jene Arbeiter , welche beauftragt waren , den bezeichneten Ort in jeder Morgenschicht . . zu bearbeiten, v. Scheuchenstuel 177. "PaternOSterkugel/. — vergl. Paternosterkunst c. ••Paternosterknnst/. — s. Kunst. ** PaternOSterwerk n. — Paternosterkunst (s. Kunst): Weiabach 3., 799. v. Scheuchenstuel 177. Serlo 2., 260. Patrone/. — eine an ihrem unteren Theile verschlossene Papier-, Holz- oder Blechröhre, in welche das zum Sprengen eines Bohrloches erforderliche Pulver eingeschüttet wird : So ferne das Loch nicht trocken sondern sich Wasser darinnen be- findet, . . so werden lederne Patronen gemacht, die sich ins Loch schicken [passen], welche verwichset und wohl verpichet werden, darein thut man das Puher. Bössler 62. b- Da die Löcher mit hölzernen oder ledernen Patronen geladen, und das Ertz aus dem Wasser geschossen werden müst, sollen die Steiger sonderlich gute Vorsichtigkeit mit An- weisung der Löcher halten, . . damit keine vergebene Arbeit angewendet, und das Pulver und Patronen unnützlich verspielet werde. Churk. BO. 7., 27. Br. 619. Für die Gefahrlosigkeit der Schiessarbeit ist die Anwendung der Patronen unentbehrlich , weil beim Veitk, Bergwürterbuch. 40 Digitized by LjOCKJLC 3(52 Patronenbrett — Pfahl. Einschütten des losen Pulvers , wo es nach der Stellung und Beschaffenheit der Bohrlöcher überhaupt möglich ist, sehr häufig Unglücksfälle durch unvermuthete Explosion entstehen. Serlo 1., 167. Je nach dem Zwecke der Patronen und den besonderen Umstanden der Anwendung wird dieselbe aus verschiedenem Stoffe und in verschiedener Art hergestellt; allemal aber muss sie dicht sein, nicht viel Raum wegnehmen, das Bohrloch vollständig ausfällen und wenig Kraft zum Zerreissen erfordern, G. 1., 431. Patronen von Papier. Hölzerne Patronen. Eisenblecherne Patronen. Patronen von Zinnblech. 433. 434. W e c h 8 e 1 patrone, auch Füllrohr: eine zum bequemen und sicheren Ein- füllen bestimmter Quantitäten Pulver in das Bohrloch dienende Vorrichtung, be- stehend aus einer kupfernen Rühre, in der ein bleierner Kolben mit einer graduierten Stange verschiebbar sich befindet, so dass man , je nachdem der Kolben mehr oder weniger eingeschoben wird , verschieden bemessene Ladungen erhält: Gh 1., 436. Serlo l., 168. Patronenbrett n. — ein Brett, auf welches bei Anfertigung der Patronen die fertigen Patronen gelegt werden : Aohenbaoh 75. Pauschel, PäuSChel n. — ein schweres Fäustel (Treibefaustel): Pause hei, grosse geschmiedete Hammer, oder FÜustel. Seh. 2., 69. H. 300. b* Malleorum minorum maximus, pauschel zu einer hand; maHcorum maiorum paruus, pauschel zu beiden henden. Agricola Ind. 32.*- Peuschel. H. 80. Treibefäustel oder Pauschel. Bsiha 25. F i m m e 1 pauschel : Pauschel zum Eintreiben von Keilen (vergl. Fimmel) : Seh. 2 . , 2 9 . H. 134.b- — Ort pauschel : Pauschel bei der Arbeit im festen Gestein : Seh. 2 . , 68. H. 298. b- Span BR.S. 125. — Pfahlpäuschel : Pauschel zum Einschlagen von Pfählen bei der Getriebearbeit (s. d.): Seh. 2., 69. H. 301. »•' Anm. Pauschel von panschen oder piuschen = schlagen, zerschlagen. Pedil n., mundartl. (Bleierzbergbau bei Commern) — ein Gesenk (s. d.) zur Herstellung eines Durchschlages zwischen zwei Sohlen (s. d. 4.): Kanten Arch. f. Bergb. 9., 113. Z. 14., B. 172. Pelzen intr. — vergl. bolzen, Anm. *Penne/. — mundartl. (Tirol) — ein Kohlenmaass = 22% Kubikiuss :. v. Soheuchenstuel 177. Pfadeisen n., auch Pfühleisen — die Lager in den Haspelstatzen (s. d.), in welchen sich die Zapfen des Rundbaumes (s. d.) bewegen : Seh. 2., 69. H. 301 . ** AgricB. 122. ö. 3., 56. Pfaffenkux m. — s. Kux. Pfahl m. — 1.) ein bei der Verzimmerung eines Grubenbaues im druck haften Gebirge an der Firste (s.d. 1 .) oder an den Seitenwänden (Stössen) zwischen den Thürstöcken bez. Schach tge vieren eingezogenes Holzstück um der Zimmerung einen grösseren Halt zu geben und das Loslösen von Gebirgsmassen und deren Hineinfallen in den Bau zu verhüten: Pfähle, so man uffin Stollen, und in Schächten zum Auszimmern braucht. Seh. 2., 69. H. 301.** Diejenigen Schwarten, Bretter, Bohlen oder Pfosten, welche bei der Auszimmerung eines Baues als Verkleidung der entstandenen Flächen dienen und also direct das Eindringen des Gebirges verhindern müssen, werden in der Bergmannssprache Pfähle genannt und eine also geschützte Fläche heisst eine verpfählte Fläche. Rtiha 631. So Joch und Stempel gesetzt ist, und der Bau ungefähr eine Klafter oder mehr in das Gebirge gebaut wird, so setzt man alsdann daselbst abermals Joch und Stempel, und sofort und fort, wo es die Noth erfordert und legt dann zu beiden Seiten auch oben darüber Hölzer , schier den Zaunspalten gleirh , doch etwas Digitized by Google Pfählen — Pfändung. 363 dicker, etwa eine Spanne breit und eine Querwand dick, die heisset man Pfähle , die halten da» Gebirg auf, damit es zwischen Joch und Stempel nicht hereinfalle. Ettenh. Bergb. Bohemn. Jahrb. 14., 136. 2.) auch Abtreibe- , Getriebe- , Treibepfahl : ein langes, starkes und scharf zugespitztes Holzstück bei der Abtreibezimmerung (s. Zimmerung), mittels dessen das Gebirge von dem Inneren des Baues abgeschlossen wird: H. 301. • Bergm. Tasohenb. 4., 59. 60. Brett-, Bohlenpfahl: Pfahl aus einem Brette bez. Bohlenstücke: Bergm. Tasohenb. 4., 59. — Firstenpfahl: ein an der Firste (s. d. 1.) eines Stollens, einer Strecke eingezogener Pfahl , im Gegens. zu Seiten pfähl , S t o s s pfähl : ein Pfahl an den Seitenwänden (Stössen) : Bei schlechtem Dache werden . . Firsten- pfähle eingezogen. Z. 3., B. 173. ; 1., B. 30. Die sämmtlichen zu einem Felde erfor- derlichen Firsten- und Seiten? fühle. Bergm. Taschenb. 4., 60. — Schachts- pfahl : Pfahl bei der Schachtzimmerung. — ge schuh ter, vorgeschuhter Pfahl : ein Pfahl, der an der Spitze mit Eisenblech beschlagen ist um ihn besser eintreiben zu können: Richter 2., 117. 3.) Markscheiderpflock (s. Pflock 2.): Seh. 1., 31. H. 298.*- Dies. g. ver- lorenen [s. verloren] Pfähle der Markscheider. Huysaen 223. Beer 238. *M.) mundartl.; Pfablwerk (s. d.): Edikt v. 1152. Br. 806. Pfählen verb. — vergl. ab-, ver pfählen. ** Pfahl werk »., mundartl. — ein kreisförmiges Grubenfeld im Jülich er Lande (vergl. Pack): Nach dem JüUchschen Generalbefahrungsprotokolle vom 16. und 17. De- cember 1793. gab es daselbst . . auch einige Pfahlwerke , welche, wie die Packen in Cornefymünster, dadurch gebildet wurden, dass man einen Pfahl in die Erde schlug und um denselben herum einen Kreis beschrieb. Z. f. BB. 3., 370. Br. 806. Anm. Pfand n. — Pfändung (s. d.): Biohter 2., 118. Erkl. Wörterb. 107. Pfändegeyiere n. — s. Geviere. Pfändekeil m. — s. Pfandkeil. Pfändelatte/ — s. Pfandlatte. Pfänden verb. — vergl. ab-, aus-, verpfänden. Pfandholz n. — Pfändung (s. d.): Bergm. Taschenb. 4., 57. Pfandkeil m., auch Pfändekeil — ein Holzkeil, welcher bei dem Ein- bauen von Pfählen (s. Pfahl 1 .) zwischen die Pfähle (insbesondere zwischen die theilweise eingetriebenen Pfähle des grade in Angriff genommenen Zimmerungsfeldes und die Pfähle des vorhergehenden Feldes) oder zwischen die Pfähle einerseits und die Thürstöcke , Kappen bez.. Schachtjöcher (s. d.) andererseits oder zwischen die Pfandlatten (s. d.) einerseits und die Thürstöcke, Kappen bez. Schachtjöcher anderer- seits eingesetzt wird um die Pfähle bez. die Pfandlatten in die richtige Lage zu bringen und darin zu erhalten (vergl. Pfändung): Bergm. Taschenb. 4., 59. Pfandlatte/., auch Pfändelatte — eine Latte, welche bei dem Einbauen von Pfählen (s. Pfahl 1.) quer gegen die eingetriebenen Pfähle gelegt und gegen die Thürstöcke, Kappen bez. die Schachtjöcher durch Keile (Pfandkeile, s. d.) so be- festigt wird , dass zwischen letzterer Zimmerung und den Pfählen der Raum zum Eintreiben der Pfähle für das nächste Zimmerungsfeld (s. Feld 4.) offen bleibt (vergl. Pfändung). Pfändung/. — 1.) auch Pfand, Pfandholz, Pfändungsholz: a.) im w. 8. das Holz werk (Pfähle, Brettstücke, Schwarten, Keile), welches hinter die Thürstöcke, Kappen bez. Schachtjöcher eingetrieben wird um alle Zwischenräume zwischen dieser Zimmerung und dem Gebirge vollständig auszufüllen und die Zim- merung dadurch noch mehr zu befestigen und widerstandsfähiger zu machen: Erkl. Digitized by Google 364 Pfandungsholz — Pflichtschein. Worterb. 107. ; b.) im e. S. diejenigen Holzstücke, welcbe bei der Abtreibezimme- rung (8. Zimmerung) zwischen den abgetriebenen und den neu angesteckten Pfählen angebracht werden: Bergm. Tasohenb. 4., 57. — 2.) der Zwischenraum, welcher zwischen Thürstock, Kappe bez. dem Schachtjoche einerseits und dem Firsten-, Seiten- bez. dem Schachtsverzuge (s. Verzug) des vorhergehenden Zimmerungsfeldes (8. Feld 4.) andererseits erforderlich ist um den Verzug für das folgende Zimme- rungsfeld anbringen zu können. Pfändungsholz n. — Pfändung (s. d. 1.). Pfeife/. — Büchse (8. d. 3.): Als ein Nachtheil [bei dem Sprengen mit Sprengöl] ist hervorzuheben, dass durch die Schüsse nicht immer die ganze Masse Sprengöl verbrannt wird and in den stehen bleibenden Bohrlochstheilen (Pfeifen) Sprengfilmassen zurückbleiben; werden alsdann diese Pfeifen zum Ansetzen neuer Bohrlöcher benutzt, so entstehen unvermuthete Explosionen. Serlo 1., 167. Ist der Schuss nicht losgegangen oder eine Pfe ife stehen geblieben, so ist das nächste Bohrloch . . nicht unter 8 Zoll davon an- zusetzen. Berggeist 13., 2.»- Pfeiler m. — 1.) Bergfeste (s. d.): Pfeiler ist in der Grube dasjenige Gestein, das man anstatt der Bergfesten stehen lasset, damit kein Bruch ergehm soll. Soh. 2., 69. H. 301.b* Ingleichen sollen sie [Bergmeister und Geschworene] dahin sehen, dass . . Pfeiler und Berg- Testen zur Conservation des Bergteer ks stehen und zurück gelassen, aber nicht verstürzet, und auf Raub hinweg genommen werden. Cl. M. BO. 43., 2. Br. 875. Schles. BO. 44., 2. Br. 999. Schacht-, Stollen-, Streckenpfeiler: ein zur Sicherung eines Schachts, eines Stollens , einer Strecke stehen gelassener Pfeiler : Wegnehmung der nfithigen Bergfesten und Stollenpfeiler. A. L. E. 2., 16. §. 206. Karsten §. 221. Der Ab- bau der Pfeiler , die im Verfolg des planmässigen Verhaltens der Grubenfelder zur Offenerhaltung von Schächten und Strecken conservirt werden, der sogenannten Strecken- und Schachtpfeiler , . . ist mit grösseren Schwierigkeiten verknüpf t , als der Abbau der eigentlichen Pfeiler [s. 2.]. Z. 5., B. 127. Bei Ausgewinnung stehen verbliebener Pfeiler z. B. beim Abbau von Bremsschacht- , Grundstrecken- und Schacht- pfeilern. 121. 2.) bei dem Pfeilerbau (s. Bau) einTheil der Lagerstätte, welcher durch besondere Baue von der übrigen Lagerstätte abgesondert und dadurch unmittelbar zum Abbau vorgerichtet ist : Lottner 354. Der vorgerichtete Pfeiler von JOLtr. Seite wird durch zwei sich rechtwinklig kretizende Strecken, Abbaustrecken, nochmals in 4 Pfeiler von 5 Ltr. Seite abgetheilt und darauf der Abbau in Angriff genommen. Z. 10., B. 7. Pfeilerbau m. — s. Bau. Pfeilerrückbau m. — s. Bau. Pfennig m. — 8. vierter Pfennig und Neuntes. **Pfennwerth m. — Pfennwerth werden in den alten Bergordnungen jene Le- bensbedürfnisses (Getreide, Getränke, Kleidungsstücke) genannt , welche der Bergwerks- besitzer seinen Arbeitern als Vorschuss der von ihnen verdienten Löhnung verabfolgen ttnd von dieser abziehen durfte, v. Soheuohenßtuel 179. Anm. Pfonnwerth verkürzt aus Pfennigwerth , was einen Pfennig werthist; dann aber auch, was überhaupt Geld werth ist, Waare. Sanders 2., 1585.b- Pflichtschein m — die Bescheinigung , welche einem Mitgliede eines Knapp- schaftsvereins (8. d.), das unter die Zahl der ständigen Knappschaftsgenossen (s.d.) aufgenommen und auf die Bestimmungen des Statuts verpflichtet worden , seitens des Knappschaftsvorstandes hierüber ertheilt wird : Statut des branden buig-pommer- schen Knappschaftsvereins von 1867. §. 4. Digitized by Google Pflock — Pinge. 365 Pflock m. — **l.) auch Schresspflock, Pfropf , Schiesspfropf: ein mit einer Zündspur versehener, nach unten etwas zugespitzter Stöpsel aus Holz, Eisen oder anderen Material zum Verschlusse eines Sprengbohrloches unmittelbar über der Pulverladung : P/lock, Schiesspflöcke sind von hartem Holtz, und werden über das Loch, so m das Gestein gebohret , fest eingetrieben , damit der Schuss desto besser heben könne. Seh. 2., 69. H. 30l> Die Pflockbesetzung ist . . die allerälteste. G. 1., 512. — 2.) auch Markscheide(r)pf lock : ein auf der Erdoberfläche oder in unterirdischen Grubenbauen aufgestelltes oder in das Gestein eingeschlagenes , auf markscheiderische Aufnahme und Vermessungen sich beziehendes Zeichen ; Lochstein (s. d.): Max. BO. 87. 97. W. 44. 47. Boss die Egsen, Pflöck vnd Stueff [Stufen] nicht verseht werden. Ferd. BO. 40. Ursp. 131. Pf leck oder Lochstein, so am Tag geschlagen. Churtr. BO. 4., 4. Br. 124. ** Pflockbohrer m. — ein Bohrer zum Ausbohren der Zündspur in den Schiess- pflöcken (s. Pflock 1.): Kiohter 2., 121. PfMtlbaum m. — jedes der beiden kurzen Hölzer des obersten Schacht- gevieres eines Haspelschachtes, in denen die Haspelstützen ruhen: Pf ül- Bäume sind die Höltzer, darinnen die Haspel- Stützen eingemachet sind. Seh. 2., 69. H. 301.b Wenckenbaoh 8 4 . Tigna in fronte et tergo putei collocata, pfü l bäume. Agricola Ind . 37.»- Agric. B. 126. Pfropf m. — Pflock (s. d. 1.): G. I., 438. 439. Pfthleteen n. — Pfadeisen (s. d.): Seh. 2., 69. H. 301.»- Biohter 2., 122. Pftttzeimer m. — ein hölzernes Geföss zum Ausschöpfen der Wasser aus den Grubenbauen (vergl. pfützen) : Pfü tzeimer ist, damit man einpfützt, denn man spricht einpfützen, nicht eingeschepffen. Ursp. 64. H. 302. *• Situla, pfutzaimer vnd wasser- kanne, fulaimer. Agrioola Ind. 35.°* Agric. B. 135. Pfützen tr. — die Wasser mittels Handarbeit (ohne Benutzung von Pumpen) aus den Grubenbauen ausschöpfen: Pfützen, die Wasser aus der Grtibe schöpffen. Soli. 2., 70. H. 302. *• Es scheint, dassausder Vereinigung [mehrerer Bergwerke) nichts werden sott, und so wird wohl ein Jeder , nach wie vor , seine Wasser allein pfützen müssen. Jahrb. 1., 4ll> Anm. Vergl. aus-, einpfützen. Pftttzer m. — ein Bergarbeiter, welcher pfützt (s. d.): Z. I., B. 14. ** Pftttzkanne /. — ein zur Aufsuchung von Wasser dienender Erdbohrer (s. Bohrer): Sichter 2., 122. PfBtzstunze/., mundartl. (in Schlesien und im Mansfeld'schen) — Pfützeimer (8. d.): Bergm. Tasohenb. 4., 50. Pickel n. — Schrftmhammer (s. d.). PiCOtage/. — eine Art des wasserdichten Schachtausbaues mit Holz (vergl. Cuvelage) : Karaten Arch. f. Bergb. 9., 209. Lottner 358. Picotleren tr. — vergl. Picotage: ßerlo l., 402. Z. 6., B. 171. Pllge/. — s. Bulge, Anm. Pinge, Binge/. — 1.) eine durch Zusammenstürzen eines Schachtes auf der Erdoberfläche entstandene kesseiförmige Vertiefung : Bunge ist eine Grube, welche uff einer Halde, wenn der Tagschacht verbrochen, und in Hauffen gangen, sich wie ein Kessel fortniret, und zugelanffen ist. Seh. 2., 18. Pingen sind Gruben und Löcher von alten eingegangenen Schächten. Seh. 2.,70.H. 302. *• Alte schachte so man Bingen nent. Münster 382. Auf der Eule sind gar vil gepel gestanden, wie noch die alten p in gen aumecisen. IL 1 5.b- Wenn ein Bruch ergehet, so nxmmet er zugleich [mit] den Göpeln und Schächten Digitized by Google 366 Pingenbau — Pose. auch die Lochsteine mit hinein und verursachet eine grosse weite Pinge. Etaler 77. b* Eingeebnete Püngen [sollen] wieder gewältiget und geräumet werden, Span BR. S. 183. Die in alten verlegenen Schächten und Pingen stehende Wasser. Churs. St.O. 26., 5. Br. 470. Pin gen und Tagebrüche müssen, maofern deren sofortige Zufülkmg nicht er- folgen kann, bedeckt oder umzäunt werden. Aohenbaoh 195. Von den Tagmündungen der Hauptschächte ist nur noch jene von Danielschacht in O estalt einer mit Wasser gefüllte Pinge zu sehen. B. u. H. Z. 24., 415> — 2.) eine zum Zweck des Abbaues bei dem Pingenbau (s. Bau) hergestellte grosse kesseiförmige Vertiefung: Serlo 1., 325. Anm. Nach Heyse 2., 378. hingt Pinge mit dem bairischen Pinke es Blatternarbe, und dem schwedischen bunke = Gefa&s und Beule, zusammen. Gatzschmann2., 338. dagegen be- merkt : Nicht unwahrscheinlich ist Binge von: Bühne entstanden ; dem gewöhnlich durch Zim- merung dargestellten Verschlusse eines ausser Gebrauch gesetzten Schachtes, durch dessen Zu- samtnenbrechen nach fortgeschrittener Wandelbarkeit natürlich eine Vertiefung entstand. Daher findet sich auch in alten Schriften die Bezeichnung: alte Bühnen för Bingen. Neben Pinge und Binge findet sich noch bei Zepl ich al 31.: Finge und bei Richter 1., 112.: Pinke. Piligenbau m. — s. Bau. Plotz m. — ein grosser Keil zum Lossprengen von Gesteinsmassen (vergl. Bletae): ö. 1., 275. 278. Der Plötz dient durch Eintreiben zum Auseinanderbrechen des Gesteins und muss zu diesem Ende natürliche Risse, Klüfte , künstliche Einkerbungen oder Schrämchen vorfinden. Biiha 24 . Man braucht rüzwerg keil vnd plötz, damit man offt mechtige wende urirfft. M. 100.*- Schalen mit grossen Plötzen ablösen. Basa- ler 76> Plnngerm., auch Mönch, Mönchskolben — der Kolben einer Druck- pumpe (s. Pumpe): Lottner 376. Serlo 2., 263. Polstern. — eine quer über die Sohle (s. d. I.) eines Stollens oder einer Strecke als Unterlage für das Fördergestänge gelegte Holzschwelle: G. 3., 58. v. Soheuohenßtuel 182. Poltern intr. — vom Gestein: sich fühlen, lauten (s. d.): Richter 2., 137. Polzen m. — s. Bolzen. **Pose/. — 1.) eine nur drei- oder vierstündige Arbeitszeit (im Gegens. zu der gewöhlich achtstündigen und längeren Schicht, s.d. \.):Bose ist eine gewisse Zeit zur Bergarbeit, und machen 3 Bösen eine Schicht. 8oh. 2., 17. H. 91.*- Vier Stund, das ist ein Poyss, oder halbe Schicht. Salzb. BO. 27. Lori 218.*- Erstlich ist zu Schemnitz einem Häuer gesetzt, 3 Stunden für ein Pos s zu arbeiten, und 9 Posen für lfl. in Hung. [ungarischer] Münz. Ung. B0.15. W. 289. Keinem Häwer soll der Steiger einige Schicht oder Pose . . nachlassen. Churk. BO. 7., 26. Br. 618. Sonnabends pose : die Zeit, während welcher des Sonnabends auf denjeni- gen Bergwerken, auf denen an diesem Tage nicht volle Schichten verfahren wurden, insbesondere von den Knechten und Jungen gearbeitet werden musste : Diewcüen der Arbeiter ordentliche Wochen- Schichten des Frey tags [zu Ende, des Sonn-] Abends aber nur allemahl der halbe Theil der Arbeiter . . des Morgens frühe anfahren müssen, so soll doch die Sonnabend Pose vor 11 Uhren nit aussgehen. Churk. BO. 7., 17. Br. 612. 2.) eine nicht in vollen und regelmässigen Schichten ausgeführte Arbeit, die deshalb auch (Eigenlehnerzechen ausgenommen) zur Bauhafthaltung (vergl. bauhaft 3.) nicht ausreichte: Nicht zugelassen, dass die Zechen mit ledigen Schichten oder Posen bawJiafftig zu halten. Span B. U. pag. 21.a- Anm. Pose aus Pause. Vergl. Rinmann 2., 238. ; Heysc 2., 341. 399. ; Sanders 2., 509. c- Aeltere Formen sind ausser Böse, Posse, Poyss, wozu Belege bereits im Vorstehenden gegeben sind, noch: Böse: Eine böse oder weilarbeit ist vngeuerlich [ungefähr] vier stunden. Digitized by vjjv_)v_)y Iv, Prägelkatze — Presshauen. 367 Mathesius 125. *>•; — Bosse: Drev Bossen sind gleich einer Schicht. Dergleichen Bosse wird vorzüglich Sonnabends von den Knechten und den Jungen erfordert, Rinma nn 2., 238. ; — Ruse: Buse, die Arbeit, welche in einer kürzern als ordentlich zu einer Schicht gesetzten Zeit verrichtet wird, und wo nur wenige Stunden gearbeitet oder unordentlich angefahren und gearbeitet wird. Dieses nennet man: Busen weis anfahren. Bergm. Wörterb. 116.»; — Busse: Es ist alle vierzehn Tage eine Dableiber sbusse für die Bergleute angesetzet, in welcher sie dem Untersteiger bey dem Schiessen helfen müssen. Voigt 99. Rinmann 2., 298. ; — und endlich katholische Busse: Ueber diese ordentliche Schicht muss noch ein jeder [Bergmann] alle vierzehn Tage eine catholische Busse thun. Solches geschieht meist Sonn- abends von 5 Uhr Morgens bis zehn Vormittags, in welcher Busse ein Loch gebohret wird. Voigt 99. Bei Sperges 319. findet sich ausserdem Boise in der Bedeutung von Kameradschalt, Lehn- schaft (8. d. 3.): Sie [die Bergleute] werden in Lehenhäuer und Herrenhäuer abgetheilet. Die erstem machen unter sich Boisen t das ist Gesellschaften , und jede derselben empfängt eine Zeche oder bauwürdige Grube zu Lehen. Wahrscheinlich hängt dieses „Boise" mit Pose in den obigen Bedeutungen zusammen. Die in Rede stehenden Lehnschaften werden ebenso wie die Eigen- löhner bei ihrer Arbeit nicht an das Inhalten regelmassiger und voller Schichten gebunden, vielmehr mag ihnen gestattet gewesen sein, in Posen zu arbeiten , „busenweis anzufahren" und die für diese Art der Arbeit übliche Bezeichnung „Pose, Poyss" wird demnächst auch auf die Arbeiter selbst übertragen worden sein. — Vielleicht ist hierher auch die österreichische Bezeichnung „Pass* (s. d.) zu ziehen. Prägelkatze f., auch Katze — ein Geräth bei dem Feuersetzen (s. d.): Die Prägelkatze . . besteht aus einem einfachen Gestelle von Eisenstäben, welche 4 Füse, zwei höhere und zwei niedrigere, bilden, die durch zwei andere oben darüber befestigte Stangen mit einander verbunden sind. Dieses Gestell wird aussen auf beiden Seiten , und oben mit Blechtafeln belegt und auf diese Weise ein etwa 2!/2 Fuss langer, hinten 2xji Ftts breiter und lxji Fus hoher, vorn lxl Prallig a. — 8tücklich (8. d.) : Die Gebürge des Oberharzes sind theils sanfte Gebürge, welche allmäUg und in verschiedenen Absätzen sich erheben und auch abnüUg wieder fallen , theils sind sie prallige Gebürge, welche sich jählings erhähen und sehr steil sind, fast wie eine gerade Mauer. Voigt 23. Anm. Steile und pra llige Gebirge. Delins §. 117. Das Gehänge ist hier pralliger als sonst. Karaten Arch. f. Min. 3., 420. **Prame, Pramme/. — ein mit dem Ritzeisen eingehauener Ritz (s. d.): Berward 16. G. 1., 237. [Der Steiger] sol sich auch verstehen, auf festem Gestein zu arbeiten, damit er den Häwern weisen kan, wie sie es recht angreißen und ihre P rammen führen sollen. Löhneyss 54 . Anm. Ist P r am e vielleicht nur das verderbte S c h r am ? — Vergl. Brunne, Anm. Pressbau m. — s. Bau. PreS8hauen tr. — vollständig aushauen (s. Preasbau): Gr. 3., 58. Nachdem bisshero wahrzunehmen gewesen, welcher gestalt die Stobißrst und Sohle von denen Ge- wereken . . aus und press gehauen, und dadurch nicht nur denen Stollnern viele Kosten zur Ungebühr, sondern auch gefährliche Bruche causiret worden ; . . also soll der- gleichen, dem Berg-Bau sehr nachtheilige Presshauung der Stoün-Ftrst und Sohle künftighin weiter nicht gestaltet werden. Churs. St.O. 12., 1. Br. 449. Nachdem mit grosser Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass die Rörobichler Lager nicht durchaus press Digitized by Google 368 Prime — Pumpe. gehauen wurden, so ist die Frage entstanden, ob und auf welche Weise ein Wiederangriß dieses Baues mit Aussicht auf . . Erfolg eingeleitet werden kannte. B. u. H. Z. 16., 415> Anm. Vergl. Krkl. Wörterb. 33.: Bresse hauen heisst eine Grube eingehen lassen und die darin sieh befindenden Gegenstände wegnehmen. Prime /. — ein Längenraaass (Untertheilung eines Zolls , vergl. Lachter) : Gräff 16. Profil n., ProfilliSS m., — s. Riss 1. Pronne/. — s. Brunne. PllfiQackc/. — eine weite Jacke mit Puffarmeln, ein Stück der bergmännischen Tracht: Bergm. Wörterb. 400. a- Pttlpert m., mundartl. (im Mansfeld'schen) — Wasserhund (s. Hund). Anm. Pülpert wol Ton wort, nachgebildet dem Geräusch, welches das Wasser bei dem Fort- bewegen des Hundes verursacht. Pulverkammer/., auch Pul versack — der zur Aufnahme des Polvers oder der Patrone dienende unterste Theil eines Sprengbohrloches : Wenckenbach 84 . Pulyermännchen n. — eine nach unten etwas spitz zulaufende Papierröhre, die auf der inneren Seite mit in Wasser oder in Spiritus aufgelöstem Pulver be- strichen ist und als Zünder (s. d.) dient: Vorsohr. B. §. 20. Plllversack m. — Pulverkammer (&. d.): Der tief tute Theil des Bohrloches oder der sogenannte Pulversack. Delhis §. 164. Cr. 1., 595. Pumpe /. — die gewöhnliche Wasserhebungs Vorrichtung des Bergbaues, welche in der Konstruktion mit den gleichnamigen gewöhnlichen Apparaten im Wesentlichen übereinstimmt, aber durch ihre grösseren Dimensionen von diesen sich unterscheidet: Pumpen ist ein rore, darein ist ein studel gemacht , die legt tnan in einen sttmpff, da zeucht ein knab ein ziemlich wasser 2 bis 3 lachter. Altes Bergbuch- lein. Lempe 9., 53. Zur Wältigung beträchtlicher Wassermengen dienen die Pumpen, als die eigentlichen Wasserhebungs- Vorrichtungen des Bergbaues. Im Allgemeinen besteht jede Pumpe aus einer Verbindung dreier Thette : dem Saugrohre, . . dessen unteres Ende in die zu hebende Wassermasse taucht; dem Stiefel, in welchem sich der zur Herstellung eines hif Heeren Raumes dienende Kolben auf und ab bewegt; endlich dem Steigrohre oder den Steigerohren, durch welche das angesaugte Wasser bis zum Atisgtissptmkte geleitet wird. Ausserdem sind stets zwei nach oben sich drehende Klappen oder Ventile in dem Systeme von Pumpenrohren erforderlich, deren Anordnung in Verbindung mit der der Rohre und der Construction des Kotbens die Art der Pumpe bestimmt. Lottner 375. Serlo 2., 262. Ab teuf pumpe, Ab teufungs pumpe: eine Pumpe zur Hebung und Fort- schaffung der Wasser, welche bei dem Abteufen (s. d.) eines Schachtes zudringen : Serlo 2., 299. — bewegliche Pumpe: eine Abteufpumpe (s. d.), welche mit dem Saugkorbe (einem Cylinder von durchlöchertem Eisenbleche, mit welchem das Saugrohr unten verschlossen ist um gröbere Verunreinigungen abzuhalten) auf der Sohle des Schachtes steht und mit dieser (bei dem weiteren Niederbringen des Schachts) mitsinkt, indem die Stangen, an denen sie hängt, nachgelassen werden entweder mittels Erdwinden oder Schraubensenkzeugen : ßerlo 2.. 300. — Dampf- pumpe : eine mittels Dam pi kraft betriebene , einfach konstruierte und zum Heben nur geringer Wassermengen bestimmte Pumpe: Serlo 2., 307. — Druckpumpe: eine Pumpe mit oben geschlossenem Kolbenrohre und massivem Kolben (Plunger) , Steigeventil und Steigerohr, bei welcher die Wasser mittels des massiven KolbenR durch das Steigeventil in das neben dem Kolbenrohre stehenden Steigerohr gedrückt werden. — fliegende Pumpe: bewegliche Pumpe (s. d.): Serlo 2., 300. — Digitized by Google Pumpenknecht — Püttenherd. 369 Hand pumpe: eine einfache und kleinere, durch Menschenkraft in Bewegung ge- setzte Pumpe: Serlo 2., 306. — ** Haspel pumpe: eine Wasserhebemaschine des alteren Bergbaues, bei welcher die Wasser in Bulgen (s. d.) mittels eines Haspels aufgezogen wurden (vergl. Bulgenkunst v. Kunst): Biohter 1., 442. — Hebel- pumpe : eine Handpumpe, bei welcher der Kraftarm viele Male länger als der Last- arm und die Wirkung daher eine grössere ist als bei der Krückelpumpe (s. d.): Serlo 2., 306. — Hub pumpe: eine Saugpumpe (s. d.) mit Aufsatz- oder Steige- röhren , bei welcher die durch den durchbohrten Kolben hindurch getretenen Was- ser beim Aufgange desselben durch ein Steigeventil in ein Aufsatz- oder Steigerohr gehoben werden. — Krückelpumpe: eine Handpumpe von nur geringer Wir- kung, bei welcher die Kolbenstange in einen Querarm endet, der vom Arbeiter mit beiden Händen gefasst wird: Serlo 2., 306. — ** Rad pumpe: die Stangenkunst des älteren Bergbaues (s. Kunst): M. 145.b G. 2., 382. 458.— **Sackpumpe: Haspelpumpe (s. d.): Bergm. Wörterb. 430> — Saugpumpe: eine Pumpe mit durchbohrtem Kolben (Ventilkolben) und oben offenem Kolbenrohre , bei welcher die durch das Saugrohr angesaugten Wasser beim Niedergange des letzteren hin- durchtreten und beim Aufgange desselben an der oberen Oeffnung des Kolbenrohres ausgegossen werden. — Spiralpumpe: eine Maschine zum Heben von Wasser auf grössere Höhen: Die Spiralpumpe besteht aus einem schlangenfOrmigen Rohr, welches auf einen CyUnder aufgewickelt ist; dasselbe liegt halb im Wasserkasten, aus welchem Wasser gehoben werden soll und taucht mit dem einen Ende in das Wasser ein, während es an dem anderen durch eine Stopfbuchse mit einem Aufsteigerohr in Verbindung steht. Bei der Umdrehung tritt in die Mündung des Rohrs bald Luft , bald Wasser ein, das Wasser treibt die Luft in die folgende Mündung des Rohres und wird demnächst durch neu eintretende Luft weiter getrieben, bis Luft und Wasser im Steigerohr in die Höhe steigen. Serlo 2., 258. — Tagepumpe: eine Pumpe, welche die Wasser auf die Erdoberfläche (zu Tage) ausgiesst, im Gegens. zu den Pumpen, welche die gehobenen Wasser aufstel- len oder Wasserstrecken ausgiessen : Richter 2. ,433. — Tret pumpe : eine durchTreten in Bewegung gesetzte Pumpe : Serlo 2., 306. — Wetterpumpe: Wettersatz (s.d.). Pumpenkneeht m. — s. Knecht 1. Pumpenlager n. — s. Lager 3. Pumpensatz m. — Satz (s. d. 1.): Man theilt die Schachtteufe in einzelne Pumpen und bezeichnet diese als Pumpen- oder Kunstsätze. Lottner 376. Pumpenstiefel m., auch Stiefel — das Kolbenrohr einer Pumpe, in welchem sich der zur Herstellung eines luftleeren Raumes dienende Kolben auf und ab be- wegt; Pumpencylinder : 8erlo 2., 262. Pumpenwerk n. — die Gesammtheit der zu einer Wasserhaltungsmaschine gehörigen Pumpen: Beyer Otia met. 3., 415. Lottner 376. Pumpenzeug n. — Pumpenwerk (s. d. und Kunstgezeug) : Jahrb. 2., 254.** Pumper m. — Pumpenknecht (s. Knecht 1.): Bergm. Wörterb. 401. *• Biohter 2., 156 Bair. BO. 68. ¥. 367. * Punkt m. — ein Längenmaass (Unterteilung der Linie , s. d. und Klafter) : Lori 640.»- Z. 2., B. 1. Pfitte/. — -ein kleiner senkrechter Schacht über einem Sink werke (s. d.): v. Soheachenstuel 185. Z. 2., B. 8. Säuberungspütte: eine Patte zur Ausförderung des Laistes (s. d.) bei der Säuberung des Sinkwerks: v. Soheachenstuel 203. — Schöpfptitte: eine Putte zum Ausschöpfen der Soole bei Schöpfwerken (s. d.): v. Scheuohenstuel 217. Anm. Pötte aas dem Ut. p u t e n s , Brunnen. Püttenherd w.— das Haspelgerüst (s. d.) über einer PO tte : v. Soheachenstuel 185. Veith, Berfwörterbnck. 47 Digitized by VjOOQLC 370 Püttenlauf — Quatembergeld. PÜttenlmuf m. — s. Lauf 3. Pfittenoffen m. — s. Offen. Püttenstatt/. — Hornstatt (e. d.): Z. 2., B. 11. Putzen m. — 8. Butzen (Nest) . Q. Quftle/. — 8. Quehle. Quäntzel m. — 8. Quensel. Quartal n. — Quartal Reminiscere: das Quartal vom 1 . Januar bis 1 . April : Quartal Trinitatis: vom 1. April bis 1. Juli; Quartal Crucis: vom 1. Juli bis 1 . October ; Quartal L u c i a e : vom I . October bis 1 . Januar : Gleich wie im Jahr vier unterschiedliche Zeiten, als Früling, Sommer, Herbst und Winter , also sind auch die Rechnungen des Jahrs vier unterschiedliche mahl angeordnet, als Reminiscere, Trinitatis, Crucis und Lucio e, welche man Qttartal-Recknung nennt, da auff ein jedes Qartal 13 Wochen gerechnet wird. Löhneyss 282. Zehendt-Rechnung von Luciae 1614. biss auf das Quartal Reminiscere 1515. geschlossen den 1. Martn\ genannt die Rechnung Reminiscere. 287. Der N. 8. [in der 8. Woche, s. N.] Crucis, in Handarbeit genommene neue Schacht war N. 7. Luciae schon 5 Lachter tief, und ob- gleich 1155 N. 12. Reminiscere solcher wegen des kostbaren Wasserpumpens einige Zeit stille stehen musste, so kam man doch demselben . . zu Hülfe, und Nro. 2. Trini- tatis konnte das Gesenk wieder in Betrieb genommen werden. Voigt 187. Jahrb. 1., 410.»- 411> ** Quartalgeld n. — Quatembergeld (s. d.) : Welche Zechen mit Frist gebauet werden, die sollen halb Quartal- Geld geben. Span BR. S. 244. Quartalstufe/. — s. stufe 2. Quasierbstollen m. — s. Erbstollen. •* Quatembergeld n., auch Quartalgeld — 1.) im e. S., im Gegens. zu Recessgeld (s. d. 1 .) : eine Abgabe, welche von jedem Bergwerke und jedem Erb- stollen, gleichviel ob dieselben im Betriebe waren oder nicht, vierteljährlich zur Besoldung der Bergbeamten entrichtet werden musste: Karrten §. 207. Schles. BO. 76. Br. 1039. additioneile Quatembergelder, auch Quatember-Zuschuss- gelder: ein Zuschuss zu den Quatembergeldern, welcher nach Aufhebung der bei Zahlung von Ausbeute an den Zehntner zu entrichtenden Zählgelder (Ausbeute- zählgelder) behufs Deckung des hierdurch entstandenen Ausfalls gezahlt werden musste: Br. 992. Anm. 2.) im w. S. Recessgeld (s. d. 2.): Quatember-G eld. Wird zu Unterhalt und Besoldung der Geschwornen und anderes gemeines Bergwerks Nothdurfft QuartaHter von einer jeder bauenden, und in Frist und Feder haltenden Zeche . . gegeben. . . Man heisset es auch an manchem Orte Recess-, Verschreib-' und Frist-Geld. Jedoch wird eigent- lich dasjenige Quatember- oder Recess-Geld genennet, was der Landes-Herr- schafft verrechnet werden muss. H* 309.b- Em jeglicher Vorsteher der Zechen oder Schlichtmeister sollen altem Herkommen nach von jeglicher Zechen, Fundgruben und Maassen, sie werden gebawet oder mit Fristen erhalten, Unserm Oberbergmeister das Recess- oder Quatember-G eld zu geben schuldig segn. Churk. BO. 6., 19. Br. 601. Recess- oder Quater-Temper Gelder. Ed. v. 1752. Br. 803. Digitized by Google Quehle — Rad. 371 (Juehle/. — ein in die Sohle (s. d. t.) eines Stollens oder einer Strecke ein- gehauenes Gerinne zur Abführung der Wasser: Wenn die Strossen Wasser-nöthig , so wird im Liegenden ein Gerinne ff ehalten, *dass das Wasser darauff ablauft; und dieses heisset Quäle hauen. H. 309.*- Soh. 2., 73. Wenokenbach 85. Anm. Quehle aus Kehle, in der übertragenen Bedeutung von: röhren- oder rinnenformige Vertiefung. Sanders 1., 885>; 2., 616.c Heyse 1., 939; 2., 433. — Neben Quehle auch Gequehle, Gequelle, Gewehle. Qnensel m., auch Quäntzel, Gelenk — der Bügel (eiserne Halbring) an einem Kübel, an welchem das Seil befestigt wird : Quäntzel. Seh. 2., 73. H. 309. *• Kübel-Quentzel. Kirchmaier 48. Die Quenzeleinrichtung tnuss der Art sein, dass sie ohne das Anschlagen und Aushängen der Fördergefässe zu erschweren, doch auch ein zufälliges Aushängen derselben verhindert. Vorschr. A. §. 48. Anm. Qnensel nach Hey s e 2., 430. wahrscheinlich von wen den , „gleichsam Ge wind- sei ," weil der Bügel beweglich ist und sich umwenden lässt. Quenselkette/. — Schurzkette (s. d.) : Vonohr. A. §. 52. QuenSOln verb. — vergl. ab-, an quengeln. Querbau m. — s. Bau. Queren tr. — quer durchfahren (s.d.): Wenokenbach 85. Anm. Vergl. durch-, verqueren. Quergang m. — s. Gang. Quergestein n. — s. Gestein. Querkluft/. — s. Kluft. Querhaupt n. — jedes der beiden Lagerhölzer für den Rundbaum bei Has- peln von stärkerer Konstruktion wie Vorgelegehaspel , welche auf je zwei Haspel- stützen aufliegen : Rtiha 314. Querschlag m. — s. Schlag 1 . Querschlägig a. — in der Richtung eines Querschlags (s. d.) getrieben : Z. 3., B. 162.; 8., A. 103.; 8., B. 17. R. Raalen refl., mundartl. —'von Gängen: sich zusammenscharen (s. d.): Richter 2., 170. Anm. Raalen nach dem schwäbischen rallen = rammeln. Heyse 2., 448. — Vergl. auch gatten und rammeln. "Rabisch m. — Kerbholz (s. d. 1.): Soh 2., 74. H. 314> Es soll ein jeder Hut-Mann gegen den Schmid einen Span oder Rabisch haben, und. . die Oerter [s. Ort 4.] treulich aufschneiden, welche Oerter aber dann nicht gut befunden werden, die soü er wieder abschneiden. Ung. BO. 13., 11. ¥. 193. M. 64.»- Anm. Rabisch aus dem Slavischen. Vergl. Körner 20. Heyse 2., 441. Bad n., auch Rad Wasser — **l.) ein Maas 8, nach welchem die Berg- wasser (s. Wasser) verliehen wurden ; in /1er Regel das Wasserquantum , welches zum gehörigen Umtriebe eines Kunstrades erforderlich war: Bergm. Wörterb. 407. b* Richter 2., 175. Voigt 44. — 2.) Rad Wasser, eine Menge von 100 Gdnkfuss Wasser, welche in jeder Minute zulaufen; laufendes Rad, wenn diese Menge fort- während zuläuft ; wöchentliches Rad, so viel Wasser, dass eine Woche lang in jeder Minute 100 Cubikfuss davon ablaufen können. G. 3., 59. Digitized by VjOOQLC 372 Radstube — Rakete. Radstube /. — ein behufs Aufstellung eines Kunstrades (s. d.) entweder auf der Erdoberfläche errichtetes Gebäude oder unterirdisch im Gestein ausgehauener Raum : Ha äst übe ist das BehiUtniss, .darinnen das Kunst-Rad hänget, etliche werden ins gantze Gestein gehauen, . . etliche werden des Ganges streichen nach gebrochen. Seh. 2., 74. H. 815.** Vnder der Erden wirdt ein Radstuben graben, vnd aUenhalben mit starken Bretteren vnd Ronbäumen [Rundbäumen, Rundholz] vnder bauwen. . . In dieser Rads tuben wird ein Rad gesetzt. Agrio. B. 154. Deliufl § 546. Karsten Arch. f. Bergb. 2., 112. Es ist das Geschäft des Markscheiders, . . Radstuben anzugeben. I. Inst. §. 21. eine Radstube brechen: dieselbe unterirdisch im Gestein aushauen , aus- brechen (s. brechen II. 2.): Kirchmaier 49. Karsten Arch. f. Bergb. 4., 289. Radpumpe/. — s. Pumpe. Mm m ; Rahmstfick n. — Kappe (s. d. I.): Riohter 1., 495.; 2., 174. Raitel m., mundartl. (Nassau) — Bügel (s. d.): Wenokenbach 29. Raiteln tr., mundartl. (Nassau) — einen Schacht mit Raiteln (s. d.) aus- kleiden (vergl. Bügelschacht v. Schacht): Wenokenbach 14. Anm. Vergl. ausraiteln. "Raiten, reiten tr. und intr. — Anschnitt halten, anschneiden (s. d.): Zu solcher Rechnung sollen die Schichtmeister gefast seyn, dass sie die Rechnung allewege den Sonnabend zuvor schUessen, recht raiten und stsmmiren, und dann auf den Raitungs- Tagen unserm . . Ober- Bergmeister . . im Beysein seiner Gewercken und des Steigers fürtragen. Span BR. S. 245. In vnsern Landen . . sol im Jahr siebenmahl vngefährUch nembUch zu Fastnacht, Ostern, Pfingsten, Jacobi, Michaelis, Martini vnd Weynachten von den Bergrichtern von allen Gruben durch derselben Huttleut im beywesm der Gewercken oder ihrer Verweser ordentlich geraith, vnd einem jeden Arbeiter sein Lohn eingelegt . . werden. Ferd. BO. 95. Urep. 156. Wenzel 454. Anm. Raiten oder reiten = rechnen, Rechnung legen überhaupt, daher auch verraiten * verrechnen: R. Köhler 151. — Von raiten auch Raiter (verderbt Reuter) in dem hüttenmän- nischen Hüttenraiter, Rechnungsführer auf einer Hütte. Vergl. auch ab raiten und erbbereiten. s RaltSCheln, Raitzettol m. — Abraitschein (s. d. und raiten, Anm.)* Wir gebieten, dass kein einheimischer Bergarbeiter ohne vorbringenden Raitzettel m die Arbeit aufgenommen werden solle. Hüttenb. BO. 30. W. 100. Schneider §. 363. ** Raitung/., auch Berg-, Grubenraitung — M.) die in regelmässigen Zeitabschnitten stattfindende Abrechnung mit den Bergarbeitern und Auszahlung des ihnen zukommenden Lohnes: v. Sohenohenstuel 188. — *+2.) Anschnitt (s. d.): Welche Gruben zu gemeiner Raitung nicht gerait werden, die mögen unsere Bergrichter als verlegne Bäw andern verleihen. Ferd. BO. 97. Ursp. 157. v. Hingenau 417. Anm. Raitungus wird bereits in der tridentiner Bergwerksordnung von 1208. gebraucht: Si aliquis partem habeat in monte areenterie, et maiorpars eociorum suorum uohterü UM laborare, predpimus, quod omnes socii ittius laborerii teneantur bareitare, et si quis eorum per qumdedm dies non bareitauerit, nee raitungum tenuerit laboratoribus, ipso iure cadat ille a sua parte laborerii illius et pars illa tota ad alios socios omnes deueniat. S p e rg e s 269. [Wenn der mehrere Theil der Bergwerksgenossen schlüssig ist, zu bauen und die Erze zu lösen , einer aber aus ihnen es auf seiner Seite mit der Ertetlösung und Raitung Über fünfzehn Tage anstehen läset, dessen Anineil soll den übrigen seyn. Sperges202.] Rakete/., Raketchen n., auch Schwärmer, Schwedel — eine Art Zünder (s. d.), entweder ein dünnes Schilfrohr oder eine nach unten etwas spitz zulaufende Papierröhre, die auf der inneren Seite mit in Wasser oder in Spiritus aufgelöstem Pulver bestrichen sind : ö. 1., 458. Bergm. Taschenb. 2., 253. die Rakete haut ab: sie verlischt ohne die Sprengladung zu entzünden, im Gegens. zu: sie haut hinter, hinterhaut: sie zündet. Digitized by Google Bammel — Raubbau. 373 Bammel m. — die Stelle, an der Gänge sieb zusammenscharen, rammeln (s. d.) : Richter 2. 174. Bammeln — I.) refl.; von Gängen: sieb zusammenscharen (s.d.): Ramien, wenn viel Gänge zusammen fallen, dass man ihr Streichen und Saalband nich erkennen kan. Sch. 2., 74. H. 315> M. 31> 37> Löhneyss 17. 24. Berward 5. G. 2., 120. II.) tr. ; besetzen (s. d.) : Wenn der Letten etwa 2 bis 3 Finger hoch darauf [auf die Patrone] gestossen, wirfft der Bergmann nach und nach Grtibenkleines . . oder wo es zu haben ist, lauter Letten in das Schiessloch und rammelt solches recht terb und voll. Beyer Otia met. 3., 115. 116. Basen m. — die Erdoberfläche, insbesondere im Gegens. zu der Hängebank (s.d.) : In Abwägung einer Erbteufe [ist] am Tage an dem Rasen anzuhalten. Sch, 2., 32. So ein StöUner mit seinem Stollen zehen Lachter und eine Spanne von Rasen und nicht der Hengebank Sagger Teiffe mit semer Wassersegge einbringet, so ist ihm solcher vor einem Erb-StoUen . . zu zuerkennen. Sch. 1 . , 190. Wenn der Erbstolln mit seiner Wassersaige . . zehn Lachter Teufe vom Rasen bis auf die Stollnsohle gerechnet, einbringt. S. BG. §. 193. Besteht der Frei/schürf aus einem Schachtbau, dessen Sohle wenigstens fünf zig Klafter im Seiger (senkrecht) unter dem Rasen (der natürlichen Oberfläche) ansteht, so erstreckt sich der Anspruch [des Freischürfers] auf die Verleihung von zwei . . Grubenmassen. Oestr. BG. §. 34. Einige der Schächte stiessen bald unterm Rasen auf Dolomit. Z. 1., B. 13. ** Basenbeweis m. — der Beweis, dass der Jüngere (s. d.) innerhalb der Vierung (s. d. 1 .) des Aelteren baue, dadurch geführt, dass der Gang des Aelteren von dem Fundschachte bis zu dem streitigen Punkte hin in Entfernungen von 7 Lachter zu 7 Lachter durch Aufwerfen von Schürfen bloßgelegt wurde (im Gegens. zu Beweis mittels offener Durchschläge, vergl. Durchschlag) : Bergm. Wörterb. 409. *• Köhler 492. Basenkux m. — s. Kux. Basenlänfer m. , auch Was enl auf er — ein Gang, der nur bis auf eine geringe Tiefe unter die Erdoberfläche (den Rasen) niedergeht und dann aufhört : Die Riechelsdorfer Kobaltrücken sollen nirgends über 60 — 10 Ltr. tief niedersetzen, meist nur 30; sind daher eigentlich nur als Rasenläufer zu betrachten. G. 2., 86.; 3., 59. Basen Wälzer m. — Spottname für faule Bergleute: Bergm. Wörterb. 41 0> Richter 2., 177. Banb m. — auf den Raub bauen: Raubbau (s. d.) treiben: Auf f den Raub bauen ist leicht hinbauen, und nicht auff die Nachkommen dencken, die Grube eben machen und keine Berg-Festen stehen lassen. Sch. 1., 75. H. 31 5. b- Nur auff den Raub in der Forsten bawen, die Tieffesten tmd Strecken aber mit Berg verhawen und verstürben. Churk. BO. 3., 15. Br. 566. Die Alten pflegten sehr unordentlich und gleichsam nur auf den Raub zu bauen: sie wühleten in die Gebürge hinein, so weit es die Wasser zuliessen, tmd schrotteten alles Erz, und zwar nicht allemal bergmännisch . . ab. Sperges 141. Der Alte hat hier [im Rammeisberge] an Stellen so starck auf den Raub gebauet, dass man nachher kaum vermögend gewesen, die daher entstandne Weitungen gehörig wieder auszufüllen. Zuckert 1 ., 97. A. L. B. 2., 16. §. 206. Baubbau m. — derjenige Abbau, bei welchem auf eine rationelle und voll- ständige Gewinnung sowie auf späteren Betrieb keine Rücksicht genommen, sondern blos der augenblicklich und mit geringem Kostenaufwande zu erzielende Gewinn ins Auge gefasst und daher nur das Beste gewonnen wird : Der Abbau ist so zuführen, dass derselbe sich bei einmal gemachtem Zutritte rentirt, dass Alles, was nutzbar ist, heraus- genommen wird; dass ferner der gemachte Zutritt \ur Prüfung der Lagerstätte sowohl Digitized by LjOCKJLC 374 Raubbauen — Räuberisch. als attch des Hangend- ttnd Liegendfeldes auf das Beste benützt wird. . . Bin Abbau, wo diese Regel vernachlässigt wtrd, wo mir das reichere, bessere Mittel herausgenommen wird, wofür die Zukunft dttrch Reservebaue nicht gesorgt wird, wo der Aufschluss und Hoff- nungsbau mit dem Abbaue nicht gleichen Schritt hält und wo man endlich, ohne die Lager- stätten und ihr Nebengestein genau geprüft zu haben , die Strecken und Zutritte überhaupt aufgibt, oder versetzt, heisst Raubbau. Schemn. Jahrb. 14., 90. Hake §§. 354. 355. Ingleichen sollen sie [die Bergmeister] dahin sehen , dass . . überall ein guter Bergmän- nischer Bau eingeführet, der unnütze und Raub- Bau aber gänzlich vermieden und ab- geschafft werde. Cl. M. BO. 43., 2. Br, 875. Statt eines schnellen und reichlichen Ge- winnes durch dm sogenannten Raubbau, verlangt der Staat eine vollständige Auf- suchung und Gewinnung aller Anbrüche. Karsten §.40. Alle deutschen Bergordnungen verbieten den Raubbau. §. 201. Z. 4., B. 177. Raubbauen verb. — auf den Raub bauen , Raubbau treiben (s. Raubbau) : Erkl. Wörtern. 114. Rauben tr. — 1 .) nach erfolgtem Abbaue eines bestimmten Feldestheils die zur Unterstützung der Firste (s. d. 1 .) eines Baues angebrachte Zimmerung sowie das an der Firste etwa noch stehen gelassene nutzbare Mineral hinwegnehmen und demnächst den Bau zusammenbrechen lassen : Das Rauben der Zimmerung hat den doppelten Zweck, Behufs Verringerung der Betriebskosten das Holz wiederzugewinnen und angebaute Massen herbeizuholen oder offene Räume zu Bruche zu werfen um den Druck von den Pfeilern zu nehmen. Serlo 1., 352. Nachdem der Pfeilerabschnitt abgebaut, . . schreitet man zu einer der wichtigsten , gleichseitig aber auch der gefahrvollsten Arbeiten, dem Rauben, d.h. zum Zusammenwerfen der abgebauten Räume unter Wiedergewinnung der eingebauten Hölzer. Das Rauben geschieht stets in der Nacht, weil nach Einstellung der Förderung die grösste Stille während derselben herrscht und diese Stille eine nothwen- dige Bedingung zur Ausführung einer Arbeit ist, deren Gelingen neben der Geschicklichkeit der Häuer auch von den nur durchs Gehör wahrnehmbaren Erscheinungen m der Be- wegung des Hangenden abhängig ist. Z. 5., B. 122. Ist die Ausförderung beendet, so beginnt das Rauben der noch im Bruche befindlichen Thürstöcke und Stempel. Man raubt zuerst die hintersten Bruchstempel und werden dann die übrigen einer nach dem anderen fortgenommen. 1., B. 141. Wenn bei dem Pfeilerabbau . . Mrstenkohl angebaut worden, so wird dasselbe beim Rauben gewonnen. Karsten Arch. f. Bergb. 2., 74. Dies obere Kohlenflötz wird zum Theil beim Holzrauben . . als Raubkahl mitgewonnen. Bergm. Tasohenb. 3., 130. — 2.) mittels Raubbaues (s. Raubbau) gewinnen: Stol- len, welche nicht m der Absicht . . die vorliegenden Gebäude . . zu lösen, sondern nur die Ertze wegzurauben, und . . in der Intention solche nach geraubten Ertzen wieder liegen zu lassen, getrieben werden. Churs. St.O. 24. Br. 468. — 3.) in fremdem Felde unbefugter Weise (veraltet aber auch : unter gewissen Voraussetzungen be f u gt e r Weise) das nutzbare Mineral aushauen und sich aneignen : Damit dieselben gemutheten und gefreyeten Schächte imd Berge Uns zu keinem Nachtheil lang unbauhaftig liegen, haben wir die Raub-Oerter bewilliget, dass ein Gewerke dem andern aus seiner Masse, so lange die andern Gewerken nicht einen gezimmerten Durchschlag machen, Erz auszuhatten solle Macht haben Sobald aber die Getoerken, denen ihr Ertz ausgehauen würde, . . in ihren Massen zu den Raub-Oertern einen Durchschlag machen, . . alsdann sollen die Gewerken, so geraubt haben, mit ihrer Arbeit ablassen. Beuth. BO. 8. W. 1279. — 4.) abbauen, gewinnen überhaupt: Auf der Grube R. wird ein mächtiges Lager m Sohlen von 5 bis 6 metres Teufe unter einander abgebaut, indem man durch Strecken 1 metre starke Pfeiler vorrichtet und hierauf diese und dte Forste raubt. G. 1 ., 205. Anm. Vergl. aus-, nach-, wegrauben. Räuberisch a. — raubbauartig (s. Raubbau): Räuberische Bauart. Zuckert 1., 97. Räuberisch bauen [Raubbau treiben]. Hake §.354. Digitized by LjOCKJLC Raubstollen — Recessgeld. 375 Raubstollen n. — s. Stollen. * RaUCharbeiter m., mundartl. (Tirol) — Tagearbeiter beim Bergbau: ▼. Soheuchenatnel 189. Räumen tr. — 1.) den Abraum (s. d. 1.) wegscbaffen : Richter 2., 174. — 2.) das Feld räumen: s. Feld. Anm. Vergl. ab-, auf-, be-, Torräumen. Raumnadel ^ Räumnadel/., — auch Nadel, Schiessnadel, Lade- spitz — ein starker, nacb unten schwächer zulaufender und fast in eine Spitze sich endigender Draht in der Regel von Kupfer, bisweilen aber auch von Eisen oder anderem Material, der an seinem oberen Ende behufs der Handhabung mit einem Ringe versehen ist und dazu dient, in dem Besätze (s. d.) eines Sprengbohrloches einen Zugangzu dem Pulver offen zu erhalten bez. herzustellen, durch welchen dieses entzündet werden kann: Reumnadel, das Instrument, womit die Schiesslöcher, welche man mit den Bohrern bohrt, ausgereumet werden. Seh. 2., 75. H. 324> Delius §. 168. Die Räumnadel . . dient um in dem Besätze über dem Pulver eine Spur offen zu er- füllten oder herzustellen, durch welche das Puher entzündet werden kann. Ihre ursprüng- liche Bestimmung bei der ältesten Weise des Schiessens mit Pflockbesetzung scheint aber die gewesen zu sein : die im P/locke schon vorhandene Spur zu reinigen , auszuräumen , wenn sie sich etwa versetzt haben sollte. G. 1 ., 382. Kanten Ar eh. f. Bergb. 5., 292. Lottner 344. Vorsohr. A. §. 29. **RiU8Che/. — s. Rösche, Anm. ReceSS m. — 1 . ) auch Recessschuld: die Qesammtheit der von den Ge werken eines Bergwerks als Zubuase (s. d.) gezahlten, aus den Betriebsüberschüssen noch nicht wieder zurückerstatteten Beträge: Span B. U. 78. Wacker klingt es ztoar, wenn man von reichen Aussbeut/ien schwatzet, . . alleine wenn man auch den Recess dar gegen halten und rechnen solle, so bilde ich mir einy man würde auch ein grosses Facit finden. Melier 473. Nicht zu verwundern, wenn sich nach Aussweisung des Recess- Buches und derer. . Register die Recess e nur allein uff die 36 Silber- Kobeld- und Wissmuth-Zechen bei der Stadt [Schneeberg] . . über die 66000 fl. und mit den Recessen uff denen ohne Vorrath versehenen Zien- oder Zwitter-Gebäuden wie auch Eisenstein-Zechen unter Schnee- bergischer gantzer Bergk-Ambts-Revier . . sich über 110000 fl. . . belauffen. ibid. Von dem Betriebe auf dem P. FUltze kamen 4256 Thlr. . . Ambeute auf, während der An- griff des Fundflötzes und das Niederbringen des tiefen Bohrlochs . . einen Recess von 1432 Thlr. herbeigeführt hat. Jahrb. 2., 115.» v. Oarnall 83. Z. 8., A. 19. den Recess abbauen, abwerfen: denselben aus den Betriebsüberschüssen zurückerstatten : Recess-Schuld wird genant , was in eine Zeche an zusammen gelegter Zubusse verbauet worden : Wenn aber von dem gewonnenen Ertz so viel ausbracht wird, dass diese Schuld damit kan abgezahlet werden, so sagt man : Der Recess ist abgebaut; die Zeche hat den Recess abgeworffen. Soh. 2., 75. 2.) der Rechnungsabschluss, welcher mit Ende eines jeden Quartals von jedem Bergwerkseigenthume angefertigt und der Bergbehörde eingereicht werden musste : Churs. BO. 13. Br. 357. Churtr. BO. 9., 3. Br. 139. ReceSSbuch n. — vergl. Bergbuch, Anm. Recesrf orderung/. — Recess (s. d. 1.): Wagner B. V. 39. 4L Rece88geld n. — 1.) ime. S., im Oegens. zu Quatembergeld (s. d.): eine Abgabe, welche von jedem Bergwerkseigenthume , gleichviel , ob dasselbe im Be- triebe war oder nicht, vierteljährlich zur Anerkennung des landesherrlichen Hoheits- rechts entrichtet werden musste: Karaten §. 207. Schles. BO. 77. Br. 1041. — 2.) im w. S., auch Quatembergeld: eine von jedem Bergwerkseigenthume zu entrichtende Abgabe , welche einerseits zur Besoldung der Bergbeamten bestimmt Digitized by Google 376 Rece»8flchreiber — Reich. war, andererseits aber auch der Charakter einer Rekognitionsgebühr hatte : Nach den revid. Cleve-Märk., Sc Ales, und Magdeb. Berg-Ordnungen Cap. 74. u. 75. resp. Cap. 76. m. 77. 8md Quatember- Geld und Recess- Geld zwei vm einander ver- schiedene Abgaben, die erstere zur Besoldung der Bergbeamten bestimmt, die andere eine Recognitionsgebühr , deren Nichtzahlung den Verlust des Bergwerkseigentkums zur Folge hat. . . Die älteren Berg- Ordnungen dagegen kennen nur eine Abgabe, welche einerseits den Zweck jenes Quatembergeldes, andererseits aber auch die rechtliche Bedeutung des Recessgeldes hat, und für welche beide Ausdrucke: Quatembergeld wie Recessgeld gebraucht werden. Br. 808. Anm. — 3.) Zubusse (s. d.): v. Soheuchenstuel 193. v. Retardat. Wenokenbach 8 7 . **BeC6SSSChrelber m. — ein besonderer Beamter, welcher die von den Schicht- meistern eingereichten Rechnungsabschlüsse (vergl. Recess 2.) zu. prüfen, zu defek- teren und demnächst dem Bergamte bez. dem Oberbergamte zur Entscheidung vor- zulegen hatte (vergl. Aufrechnung) : Seh. 1., 118. Wagner B. V. 42. Kohler 177. ReceSSSChuld/. — Recess (s. d. 1.): Grosse Recess -Schuld uff die Zechen, zu Schaden und Nachtheil des Bergbaues. Meiser 474. Kressner 51. Rechtfallend a. — s. fallen l. Rechtsinnig, rechtsinnisch a. — s. fallen 1 . und Gang. Regal n. — Bergregal (s. d.): Achenbach Distr. Verl. 7. Regal a.f auch regalisch — dem Bergregal (s. d.) unterworfen (vergl. Mi- neral 2.): Lagerstätte regaler Fossilien. Achenbach Distr. Verl. 11. 19. 27. RegalbeleiltlUIg/. — s. Verleihung. Regalisch a. — dem Bergregal unterworfen (vergl. Mineral 2.): Finder einer die regalischen Mineralien enthaltenden Lagerstätte. Kressner 114. Regal Verleihung/. — s. Verleihung. Rege a. — flüchtig (s. d.): Bergm. Wörterb. 414. b Bichter 2., 184. Registern. — 1.) ein Verzeichniss sämmtlicher Einnahmen und Ausgaben eines Bergwerks oder Erbstollens nebst den dazu gehörigen Belegen; Gruben-, Stollenrechnungsbuch : ff. 3., 60. Die geordneten Geld-Steuern sind von dem Vor- steher der Zeche dem Stottn wöchentlich und noch vor jedesmahUgem Rechnungs-Sc/äuss abzuführen und . . unter einem besonderen Capitul nicht nur bey denen Zechen-Re- gistern in Ausgabe zu bringen, sondern auch bey denen Stol In- Registern in Ein- nahme anzumereken, auch der Betrag , bis die Steuer . . wieder cessiret, in ermeldeten Registern fortzuführen. Churs. St.O. 15., 5. Br. 456. — **2.) der Rechnungs- abschluss, welcher der Bergbehörde von jedem Bergwerkseigenthume vierteljährlich eingereicht werden musste (Recess 2.): H, 318. b- /. BO. 2., 55. Ursp. 135. Wag- ner B. V. 42. Lempe 9., 262. Reich a. — l.)vonGebirgen, Lager8tätten(insbe8ondere Erzlagerstätten), Bergwerken : edel (s. d. 1 .) : Welcher allein in einer zechen Kasten treibt [baut] , so ihm das glück eiuen reichen Gang von Ertz vnd andern dingen, die man auss der Erden grebt, gibet, wird er über die massen reich, so ihm aber das glück nicht wohl wifl, so gibt sie ihm ein schlechten Gang, der arm vnd schnätig ist, da er muss allen Kosten verlieren. Agric B. 22. So man nach dem gedigen Silber . . urtheÜet, so wird dieser für ein reicher Gang geschätzt, welches [von welchem] hundert pfundt mehr dann drey pfundt Silbers in sich haltendt. . . Aber dieser Gang wird nicht in die zahl der Reichen gerechnet, icelchcs hundert pfundt auffs höchst, nicht mehr dann drey pfundt Silbers in sich halten, we Icher offt mehr Ertz pflegt zti haben, dieweil ihm die natur an statt der gute grosse menge gibet. 81 . Dadiegengsehr reich vnd mechtig sein, flndet man nicht allein im gang, besieg vnd Digitized by Google Reifen — Reissen. 377 f eisen süber, sondern der hämisch vnd das gestern neben dem gonge ist offt voller flitzschen vnd süber kochen. M. 63.** Es ist unter andern Merkmalen edler Klüfte und Gänge dieses eines der sichersten, wann in den Thälern und Gehängen der Gebirge reiche Geschähe und Seifenwerke angetroffen werden. Peithner 173. Reiche Klüfte. 137. Indem reichen, mit vielen Kernsalzpartien durchzogenen Sahgebirge Z. 2., B. 18. Die Fol- gerung einer reicheren Teufe auf Gängen von armen Ausgehenden, ff. 2., 419. Der Berge Tiefen segne sie mit reichem Anbruch und lass nie durch taub Gebirg undleer Gestein vereitelt Müh und Hoffnung sein. Kalbe 2., 90. 2.) von Erzen: von hohem Metallgehalte, hochhaltig: Man soll das gute reiche Erz in verschlossenen Kübeln ausziehen und wann es geschieden , in verschlossnen Fässlein verwahren. Würtemb. BO. 3., 9. ¥. 556. Churk. BO. 7 , 29. Br. 620. Wenn ein Gang durch eine Fäule durchgesetzet hat, so hat die Erfahrung gelehret, dass in der Gegend solcher Fäulen die reichsten Aerze gebrochen worden. Zeplichal 127. Reiche Stufen von Gaknei. Z. 13., A. 176. . . . Sieh und schau die reichen Erze um uns her aus manchem edlen Bau. Kapf bei Kolbe 1., 139. Der Bergmann schUesst der Berge Klüfte muthig auf; und hat er reiches edles Erz gefunden, ertönt ein fröhliches : Glückauf. Neuhof in Qrubonklänge 19. Reifen m. — 1.) Bügel (s. d.): Bsiha 655. — **2.) Reifenwerk, Pfahlwerk (s. d.): Reifen zu 64 Quadratlachter. Kanten Arch. f. Bergb. 9., 94. ** Reifenwerk n. — Pfahlwerk (s. d.): Karsten Arch. f. Bergb. 9., 93. Reiftohacht m. — s. Schacht. Reiss m., mundartl. (Nassau) — einMaass für Dachschiefer: Ein Reiss Dach- schiefer hat 8 Fuss Länge ; man stellt die Dachse/tiefer dicht zusammen senkrecht auf und misst dann in horizontaler Richtung, also quer gegen ihre Fläche. Je nach ihrer Stärke kommen auf 1 Reiss 120—160 Stück Schiefer. B. u. H. Kalender pro 1867. pag. 101 . Nass. Ges. vom 12. December 1S51. §. 4. Wenokenbach 131. ReiSSen — I.) tr. ; 1.) Holz: dasselbe spalten: Thürstöcke, welche meistens ata gerissenem Hohe bestehen. Z. 2., B. 356. Die Schächte erhielten einen leichten Verschlag von Bohlen oder gerissenem Holze. 14., B. 172. — 2.) F e u e r reissen : s. Feuer. II.) tr. und mir. ; vom Feuersetzen, von Bohrlöchern, Schüssen: das Gestein auflockern, zerklüften; auch werfen (s. d. 1.): Die durch das Feuer [Feuersetzen} gerissenen und losgezogenen Wände. Delius §. 213. Gestein, . . welches sehr zähe ist und sich daher wenig reissen läset. §. 155. Das durch den Schttss ge- rissene Gestein nachnehmen. §. 157. Wo das Gestein dihmbänkig, oder gar schief rig, reissen die in der Richtung der Bänke geschlagenen Flötzlöcher recht gut. Z. 1., B. 21 . Während man sieh nicht scheute, durch planlos gemachte Sinkwerksanlagen die grossartig- sten . . Zerspaltungen in ganzen Grubenrevieren herbeizuführen, fürchtete man sich vor den Spältchen und Klüftchen, welche ein Schuss einige Zoll weit in das. näc/tstbenachbarte Gebirge zu reissen vermag und welche gerade in dem thonigen Salzgebirge nie weit reissen können. 2., B. 30. [Es wird] auf gehörige Entfernung der Schüsse von den Stössen gehalten, damit sie nur in der Richtung derselben und ohne hineinzureissen Veith, Bergwörterbuch. 48 ^ Digitized by LjOOQLC 378 Rennbahn — Retardat. wirken. 5., B. 121. Ein viel vorhabendes Einbruchsloch [dem viel vorgegeben war, 8. vorgeben] warf wenig, riss aber weit um sich. Karsten Arch. f. Bergb. 8., 146. Ein Loch . . warf nicht, zerriss aber das Vorgegebene» 147. Rennbahn/. — Göpelherd (s. d.): Minerophilus 512. Biohter 2., 189. Boss man für die Zugthiere, mit denen man die Wasserkünste oder Göpel treiben wiä, Renn- bahnen erbaut. Otto 40. Bennbanm m. — 1.) Tummelbaum (s.d.): Lottner 365.— **2.) Rundbaum (s. d.): Berward 11. Richter 2., 189* Churir. BO. 4., 5. Br. 125. Renne/. — Rolle (s. d.): Renne ist das Gerinne oder Lotten, dadurch das Ertz von einer Höhe herunter gerollet wird. Soh. 2., 75. H. 319> Renneberg m. — die beim Durchstürzen von Mineralmassen durch Rollen, Rennen (s. Renne und Rolle) sich loslösenden kleinen Stücke: Renneberg wird genennet dasjenige, was sich von Ertz abrieselt, wenn es durch die Renne herab gerollet wird. Seh. 2., 75. H. 319> Rennstange/., auch Stossstange — eine lange Stange mit starker Eisen- spitze als^Jezäh namentlich bei dem Feuersetzen (s. d.) um die durch das Feuer gelockerten und theilweise losgelösten Gesteinsmassen vollends loszubrechen : Deliua §. 213. G. 1., 691. Rengstange. Ettenh. Bergb. Bohemn. Jahrb. 14., 133. Rennwerk n. — Rennberg (s. d.): Richter 2., 189. Repräsentant m. — der in beschlussfähiger Ge werken Versammlung (s. d.) zur Vertretung der Gewerkschaft gewählte Bevollmächtigte: Eostermann 1., 253. Fr. Bö. §. 117. Respe/., mundartl. (Saarbrücken) — Trog: Z. 3., B. 174. 179. Ressen tr. — graben, hauen: Biohter 2., 190. Anm. Sanders 2., 738. b- verzeichnet nach Adelung anch ein Snbstantivnm Res- sen (m.), Graben, worin geseift wird. Vergl. verressen. ** Retardat n. , auch Drangsal — eine Art Exekutionsverfahren gegen die- jenigen Ge werken, welche die Zubusse nicht zur gesetzlich bestimmten Zeit gezahlt hatten : Nach Ausgang der vier Wochen [innerhalb deren die Zubusse gezahlt werden sollte], sol ein j etlicher Schichtmeister . . ein verzeichniss machen, welche Gewercken ihre theil nicht vorlegt, in der fünfften Wochen . . solche vnvorlegte theil als Retardat vnserm . . Bergkmeister fürtragen, dieselben vnverzubussten Gewercken verlesen vnd vber- geben; dieselbigen Retardat sollen dem Gegenschreiber fürder einzuschreiben . . befohlen werden. J. BO. 2., 66. Ursp. 140. Henneb. BO. 2., 65. Br. 268. Agric. B. 69. M. 64> Kuxe (Gewerken) in's Retardat setzen: im Berggegenbuche bei den- jenigen Kuxen, für welche die Zubusse innerhalb der festgesetzten Zeit nicht gezahlt ist, dies vermerken: Soh. 2., 75. H. 319> Welcher sein Zubuss und Geld m der fünffte Woche nicht erlegt, den . . soll der Schichtmeister in das Retardat setzen und dem Bergvogt das Retardat überantworten. N. K. BO. 42. Br. 47. 391. Anm. Karsten §. 222. — im Retardat verstehen (nur von Kuxen): für die bisherigen Eigenthümer verloren gehen, verfallen : Wenn sie [die Gewerken] Atem. 6 . des folgenden Quartals die Zubusse noch nicht abgeleget haben, werden sie ihrer Kuxe verlustiget, und im Gegenbuche ausgethan. So dann heisst es : Die Kuxe sind im Retardat verstanden. Sch. 2., 75. H. 320. a- Die im Retardat verstandene und caducirte Kuxe. Schles. BO. 38. 3. Br. 995. — Kuxe aus dem Retardat geben: den im Berggegen- buche wegen der nicht rechtzeitig erfolgten Zahlung der Zubusse eingetragenen Ver- merk wieder löschen: /. BO. 2., 68, Ursp. 141. Löhneyas 251. Digitized by Google Retardatbuch — Revier. 379 Aom. 1. Retardat von dem lateinischen rotardare, aufhalten, hemmen, arrestiereii. Anm. 2. Erwähnt findet sich das Retard ats vorfahren bereits in einer Urkunde von 1216., in welcher der Abt Gottfried zu Admont in Steiermark das Recht zum Bergbau auf Eisenerz verleiht : Si aliquis de sociis super partem suam per VII dies dare tardaverit, secuudum ius antiquum et debitum VII diebus persolvat plenarie, quod debet. Etiam hoc adjicimus, quod tribus XIV diebus, id est VI septimanis quis supersederit , quod super partem suam dare neglexerit , cessit a proprietate suae partis et ipsa pars revertitur ad socios , ut colant eam , et si ipsi partem solutam noluerint colere, nobis cedat, ut ipsam colamus. Wagner 32. Nach den Bergordnungen des älteren Rechts war das Verfahren im Wesentlichen folgendes: Hatte ein Gewerk nicht in der bestimmten, in den verschiedenen Bergordnungen verschieden bemes- senen Frist der Zubusse gezahlt , so wurde dies auf Antrag des Schichtmeisters im Gegenbuche bei denjenigen Kuxen, für welche die Zubusse rückständig geblieben war , bemerkt : die Kuxe wurden in'sRetardatgeBetzt. Erfolgte auch nach Ablauf einer weiteren, wiederum verschieden be- stimmten Frist keine Zahlung, so waren die Kuxe im Retardat verstanden. Der säumige Ge- werk wurde dann ohne Weiteres durch Verfügung der Bergbehörde seiner Kuxe verlustig erklärt, die Kuxe wurden caduciert, und zwar zu Gunsten der übrigen Gewerken, welche die Zubusse ge- zahlt hatten, der sogenannten gehorsamen oder verzubussten Gewerken nach Maassgabe der Anthcile derselben. — Dadurch , dass der säumige Gewerk eine Abschlagszahlung auf die Zubusse leistete (sich anhängig machte), konnte er der Caducierung seiner Kuxe vorbeugen, musste aber dann den Rückstand innerhalb einer bestimmten Frist , in der Regel mit Ablauf der sechsten Woche des nächsten Quartals vollständig berichtigen. Vergl. Hake §§. 554., Karsten $. 222. Schneider SS- 315. ff. Von den neueren deutschen Berggesetzen haben nur die Bergordnung für Lippe-Detmold vom 30. September 1857. ($. 123.) und die (inzwischen aufgehobene) Bergordnung für Nassau vom 18. Februar 1857. (SS- w. 83.) das Retardat beibehalten. Die übrigen Berggesetze , welche die Gewerkschaft als besondere Bergbaugenossenschaft aufrecht erhalten haben, haben das Verfahren wegen Beitreibung der Zubusse in anderer Weise geregelt. Vergl. Oestr. BG. SS- 1^7. ff. ; Pr. BG. SS- 129- ff- 5 Braunschw. BG. SS- 132- ff-J S.'M. BG. Artt. 118. ff.; S. BG. v. 16. Juni 1868. S- 15- ; Bair. BG. Artt. 118. ff. Retardatbuch n. — vergl. Bergbuch, Anm. Retardieren &\ — retardierte Kuxe: in's Retardat gesetzte, bisweilen aber auch bereits im Retardat verstandene Kuxe (s. Retardat): Schles. BO. 38., 2. Br\994. Wagner B. V. 36. — retardierte Gewerken: Gewerken, deren Kuxe ins Retardat gesetzt oder bereits im Retardat verstanden sind: Löhneyss 251. Die Gewerken können den ersten Zubuss-Zettel bis aufs künftige Quartal zurückgeben , wenn sie aber in dem folgenden Quartal nicht bezahlen, so werden sie zuerst retardiret und wenn sie nachher doch nicht bezahlen, so werden sie, wenn es der Schichtmeister verlangt, caduciret und haben alsdann weiter kein Recht mehr auf die Gruben. Züokert 1., 52. Reute/. — Reuthalde (s. Halde): Von dannen Bergkleut in diese Gebirg kom- men, die eisen vnd zimtein antroffen vnd geseiffet haben . . biss herein ans Schwartzwasser vnterm Spitzberg, da man noch grosse reuten vnd stemhauffen findt. H. 16.a* Anm. Reute von reuten = aus der Erde reissen, völlig umgraben, roden. Reutgabel/. — einGezäh bei der Arbeit in Seifen (s. Seife): Reutgabelwirdin Seif en gebraucht, und damit, was grob ist, ausgeworfen. Seh. 2., 75. H. 325. a* Die reutgabel im seiffen füren. M. 14. •• Renthalde/. — s. Halde l. Revier n. und/. — 1.) ein bestimmter Distrikt eines Landes oder einer Pro- vinz, in welchem Lagerstätten gewisser Mineralien ausschliesslich oder durch über- wiegend vorkommen: Karsten Arch. f. Min. 5., 81. Erzrevier: ein Revier, in dem Erzlagerstätten, Kohlenrevier: ein solches, in welchem Kohlenlagerstätten ausschliesslich oder überwiegend vorhanden sind : Karsten Arch. f. Min. 5., 81. Jahrb. 1., 379.»- 2.) Bergrevier (s. d. 1. und 2.): Die Geschworne, ein jedweder auf seinem Zuge oder anvertraweter Refier [Bergrevier 1.]. Churk. BO. 2., 10. Br. 550. StöUeny so Digitized by Google 380 Revieranstalt — Revierstatut. unter zweymriey Berg-Amts-Refieren liegen. Churs. St.O. 21. Br. 466. Em Revier [Bergreviet 2.] soll dem Geiste des [österreichischen Berg-] Gesetze* tu folge . . nichts Anderes sein, als eine Art montanistischer Gemeinde d. i. eine Gesammtheit von durch Nachbarschaft oder gemeinsames Interesse verbundenen Berufsgenossen. ▼. Hingenau 504. Anm. Revier aus dem italienischen r i v i e r a , Ufer, Ufergegend. Vergl. D ie z 292. Revieranstalt /*. — eine Anstalt zur Erreichung gemeinschaftlicher Zwecke sämmtlicher Bergwerksbesitzer eines bestimmten Distrikts oder doch wenigstens ge- wisser Klassen derselben (Stollen , Wasserversorgungsanstalten , Revierpochwerke, Bergmaterialienniederlagen, Maschinenbauanlagen, Revierkassen, Knappschaftskaf»- sen u. s. w.), an welcher die sämmtlichen Bergwerksbesitzer bez. die betreffenden Klassen TheiJ zu nehmen und auf welche sie bei ihrem Betriebe zu rücksichtigen gesetzlich verpflichtet sind: S. Bö. vom 22. Mai 1851. §§. 157. ff. 8. Bö. vom 16. Juni 1S68. §§. 106. ff. Schomburg in Z. f. BR. 3., 322. ff. Oestr. Bö. §. 268. BeylerauSSChuSS m. — das gesetzliche Organ eines Revierverbandes (s. d.) im Königreich Sachsen oder eines Bergreviers (s. d. 2.) in Oesterreich: Zur Wahr- nehmung der gemeinschaftlichen Rechte und Interessen sämmtlicher Bergwerkseigenthümer einer Revier oder gewisser Classen derselben bestehen Revier ausschüsse. Sie reprdsen- tiren die Gesammtheit der Bergwerkseigenthümer oder gewisser Classen derselben, leiten und verwalten deren gemeinschaftliche Angelegenheiten und leisten in Processen die erkann- ten Eide Namens derselben. Der Revierausschuss besteht aus 3 oder 5 Mitgliedern, welche durch die Bergwerksbesitzer zu wählen sind. Neben den Mitgliedern sind ebensoviel Ersatzmänner zu wählen. S. Bö. vom 16. Juni 1868. §§.91. 92. Oest, Bö. §§. 274. 275. Volk. Voraohr. §§. 30. 129. 130. Wenzel 307. 590. ßchomburg in Z. f. BR. 5., 81. ff. ReYierbeamte m. — 1.) in Preussen und Gotha: ein für jedes einzelne Revier (s. d. 2.) vom Staate bestellter Bergbeamter, welcher für dieses Revier die Bergbehörde erster Instanz bildet (vergl. Bergbehörde, Anm.): Fr. Bö.§. 187. öoth. Bö. §• 31. — 2.) in Sachsen-Meiningen: ein Bergbeamter, dem die Hand- habung der Bergpolizei und die Wahrnehmung der Rechte des Staates hinsichtlich der Bergwerksabgaben obliegt, der aber keine besondere Instanz bildet : 8. M. Bö. Art. 146. — 3.) im Königreich Sachsen: ein Beamter oder Aufseher bei einer Revieranstalt (s. d.): S. Bö. vom 46. Juni 1868. §. 112. BeTlerkaSSe/. — ein der Bergbauhülfskasse (s. d.) ähnliches Institut für ein bestimmtes Revier im Königreich Sachsen : Die Revierkassen . . smd Cassen, welche durch regelmässige Beiträge der sämmtlichen Gewerkschaften einer Revier gegründet und erhalten , die hauptsächliche Bestimmung haben, einzelnen Bergwerken innerhalb der Revier bereite Mittel zur Fortstellung aussichtsvoller Unternehmungen zu verschaffen. In allen Bergrevieren Sachsens sind dergleichen Institute begründet ; im Freiberger Revier be- steht deshalb die Gnadengroschencasse ; in den Obergebirgischen Revieren sind es die Schlaf - geldercassen. Freiesleben 146. *Revier8tatut n. — ein in Oesterreich für einen einzelnen Bergdistrikt von dem Revierausschusse (s. d.) errichtetes und seitens des Ministeriums bestätigtes Statut, durch welches für diesen Distrikt von den allgemeinen Vorschriften des Berggesetzes über den Umkreis des Freischurfes , die Regelung der Schurfrechte, die Grubenmaasse (sofern Verhältnisse es unvermeidlich machen, entweder die bis- her bestandenen Arten der Grubenmaasse beizubehalten oder von der Bestimmung des Gesetzes abweichende festzustellen) , die Verlochsteinerung derselben und die Form der T agmaasse abweichende Bestimmungen festgestellt werden : Oestr. Bö. §§. 31. 43. 64. 77.274.275. Voll«. Vorschr. §§. 129. 130. Weniel 590. Schombnrg in Z. f. BR. 5., 82. ff. Digitized by Google Revierstollen — Riemeneisen. 381 Re?ier8tollen m. — ein zur Lösung (s. d.) der Bergwerke in einem ganzen Reviere dienender Stollen ; namentlich aber in Österreich eine auf Qrund einer be- sonderen Concession (s.d. 3.) gegründete Bergbauunternehmung, durch welche ein ganzes Bergrevier (s. d. 2.) mit Stollen aufgeschlossen oder die mineralischen Lager- statten in tieferen Horizonten eröffnet und der Abbau derselben auf was immer für eine Art erleichtert werden soll : Oestr. Bö. §.90. Anm. Die Concession zum Betriebe eines Revierstollens in Oesterreich, deren Ertbeilung dem Ministerium vorbehalten ist, kann nur erfolgen, wenn die Ausführung des Stollens zum all- gemeinen Nutzen des Bergbaues in dem ganzen Reviere wünschenswerth erscheint. Das diesfallige Gesuch muss mit dem Hauptbetriebsplane und der Tagekarte des Reviers versehen sein , auch müssen die Bedingungen vorgelegt werden, unter denen sich der Unternehmer zum Bau bereit er- klart. — Die Ertbeilung der Concession ist nicht von der Zustimmung der sämmtlichen Bergwerks- besitzer des Reviers abhängig : es genügt, wenn sich eine so grosse Anzahl für die Anlage erklärt hat, dass der Bewerber dieselbe unternehmen zu können glaubt, und wenn gleichzeitig ausser Zweifel steht, dass die Anlage auch den künftig in dem Reviere zu verleihenden Bergwerken vor- teilhaft sein werde. Die Rechte und Pflichten zwischen dem Revierstollner und den Besitzern der in dem Re- viere schon vorhandenen Bergwerke bestimmt das unter ihnen getroffene Abkommen. Bergwerks- besitzer, welche dem Unternehmen nicht zugestimmt haben, sind im Allgemeinen zu keinen Leistun- gen verpflichtet; nur dann, weiin ihnen in der Folge durch den Stollen wirklich Hülfe gebracht wird, kann der Revierstollner während der Dauer der Hülfeleistung eine von der Bergbehörde mit Vorbehalt des Rechtsweges festzusetzende angemessene Vergütung fordern. — Die Rechte und Verbindlich- keiten des Revierstöllners gegen diejenigen Bergbauunternehmer, welchen später Bergwerke in dem Reviere verliehen werden, werden in der Concessionsurkunde festgesetzt. Diese Bergbauunter- nehmer sind zur Uebernahme der so festgesetzten Verpflichtungen gesetzlich verbunden. Vergl. Oestr. BG. $$. 01. bis 96. Vo 11z. Vor sehr. $$. 61. bis 65. Wenzel 368. ff. Schomburg in Z. f. BR. 5., 85. *RevierstollengebÜhr/. — die Gebühr, welche dem Revierstollner von den Bergwerksbesitzern des Reviers entweder auf Qrund des mit ihnen getroffenen Abkommens oder auf Grund der Festsetzung der Bergbehörde zukommt (vergl. Re- vierstollen, Anm.): Oestr. BG. §. 268. * Revierstollner m. — der Eigenthümer eines Revierstollens (s. d.): Oestr. BCr. §§. 94. 110. Revierverband m. (Königreich Sachsen) — die Vereinigung der Bergwerks- besitzer eines bestimmten Distrikts in Rücksicht auf ihre gemeinschaftliche In- teressen, auf gewisse zum Nutzen der Gesammtheit wie der Einzelnen bestehende oder noch zu gründende Anstalten, auf gewisse, einen wohlfeileren Bergwerksbetrieb bezweckende Einrichtungen (Revieranstalten, s. d.) und auf die Anstellung gewisser zum Dienste für alle Gruben zu bestellender Beamten (Revierbeamten, s. d. 2.) unter sich zu einem organischen Ganzen auf Grund des Gesetzes : Sohomburg in Z. f. BR. 3., 320. S. Bö. vom 16. Juni §§. 91. ff. Richten verb. — vergl. ab-, auf-, aus-, vorrichten. Richtsehacht m. — s. Schacht. Riegel m., mundartl. (niederschlesischer Steinkohlenbergbau) — eine einzeln oder in Zügen die Flötze durchsetzende gangartige Bildung ; eine Art Kamm (s.d.): G. 2., 174. Riemen m. — 1.) Eisenriemen (s. d.): M. 40. b- Ein Riemen hat 6> 8, 9, früher bis 10 ja 12 Eisen, gegenwärtig werden in mehreren Revieren auf einen Riemen für einen Häuer 6 bis 8, für den T&mmerting , der deren mehr bedarf, 9 gerechnet. Ö. !., 228. — 2.) Fahrriemen (s. d.): Karsten Arch. f. Min. 6. 18. Riemeneisen n. — Eisenriemen (s.d.): Riemen- Eisen ist, daran der Berg- mann seine Eisen in die Grube führet, und werden zwölff Eisen an einen Riemen gehenget. Soh. 2., 76. H. 325.»- Digitized by Google 382 Riese — Riss. * Bi©8e /., auch Wasserriese — bei dem süddeutschen Bergbaue eine Rinne aus Holz oder Mauerwerk zur Aufnahme und Ableitung der Tagewasser (s. Wasser) : Eine dem Salzbergmanne ganz eigenthümUche Arbeit zur Abwendung von Ge- fahr für seine Grubeng ebätide ist der Bau der Wasserriesen. Es droht n&mUch durch das Niederschneiden der Tagewasser m die steilen Gehänge über den Grubengebäuden Ge- fahr, welche man durch die sogenannten Riesen abwendet, die nicht allem den Zweck haben, die constanten Quellen, welche über Tage hervortreten und das Tagerevier des Berg- baues durchziehen, sondern auch die bei Regengüssen, Thauwetter «. *. w. anschwellenden Tagewasser in den Gräben, die über die Grubengebäude hinziehen , m sich aufzunehmen, zusammenzufassen und schnell und sicher abzuleiten, damit dieselben nicht . . anschwellen, ihren Lauf vielfach verändern und so auf den verschiedensten Punkten durch das klüftige Hangende in das Salzgebirge eindringen. Z. 4., B. 85. Anni. Riese von dem altdeutschen risan, risen = von unten nach oben, — und vou oben nach unten sich bewegen. Sanders 2., 720.h« Ausser in der obigen Bedeutung kommt Riese namentlich auch vor in der Bedeutung von : Holzbahn im Hochgebirge in Waldungen mit steilen Gehängen, auf welcher das Holz hinabgerollt wird (Holzrutschc). Vergl. v. Scheuchenstuel 194. 46. v. Risen und bringen. — In der Bedeutung von Holzbahn findet sich „Risswerck" bereits in Art. 9. der Ferd. BO. von 1553. Ursp. 116. Das östr. Hofdekret vom 2. Januar 1795. hat „Ri s werk". Vergl. Gritzner31. — Neben „die Riese" auch „der Risen* in der Kremu. Erl. 10., 5. Wagner 254. Riesenhund m. — s. Hund l. Riesenkarren m. — s. Karren. Riffel/. — Erzfall (s. Fall 2.): Wenckenbach 41. 88. Rinnwerk n. — 1.) Röhrenfahrt (s.d. 2.): Z.4., B. 40. Oestr.Z. 15., 393.*- — 2.) Gerluther, Fluther (s. d.): Es müssen alle Rinnwerke so geräumig seyn, dass sie auch zu der Zeit, wo die Grubenwasser gemeiniglich stärker sind, nähmUch m Früty'ahre und im Herbste, nicht übergehen. Deliuß §. 270. RiS6H m. — vergl. Riese, Anm. Riss m. — eine auf Grund markscheiderischer Aufnahme gefertigte karto- graphische Darstellung eines Bergwerks, aus welcher die Lage der verschiedenen Grubenbaue und der damit bebauten Lagerstätten gegen einander und gegen die Erdoberfläche, ferner die Lage der auf der Erdoberfläche ausgeführten Anlagen und endlich die Grenzen des Grubenfeldes ersehen werden können : Z. f. BB. 1 . , 22 1 . Lottoer 380. Abbauriss: ein Riss, welcher die Abbaue sowie die Aus- und Vorrichtungs- arbeiten darstellt: Z. 6., A. 267. — Aufriss: Seigerriss (s. d.) : Hake pag. 430. Marksoh. Begl. §. 12. — Consolidationsriss: ein Situs tionsriss (s. d.) der 8ämmtlichen Grubenfelder, welche consolidiert werden sollen (vergl. Consolidation) : Pr. Bö. §. 42. EoBtermann 3., Anm. 34.*- — Croquisriss: Handriss (s. d.): Einen Croquisriss über das gemuthete Grubenfeld . . bei dem Bergamte einreichen. S. Ausf. Verord. B. §.29. — durchschnittlicher Riss: Profilriss (s.d.) in einer der Ebene der Lagerstätte parallel angenommenen Ebene : Schul« 25. — flacher Riss, Flachriss: ein Riss, welcher die Grubenbaue in der Projektion auf die Ebene der Falllinie der Lagerstätte darstellt (vergl. Seigerriss): Z. f. BB. 1., 226. Lottoer 380. Serlo 1., 5. — Grundriss: ein Riss, welcher die Grubenbaue in einer nach einem horizontalen (söhligen) Durchschnitte angenommenen Ebene (in der söhligen Projektion) darstellt (vergl. Seigerriss) : Z. f. BB. 1., 221. Lottner 380. Serlo 1., 5. Die Hauptgrundrisse haben den Zweck, die in einer ge- wissen Sohle liegenden Baue darzustellen und dadurch ein Bild von der Ausdehnung eines Grtibengebäudes in der betreffenden Sohle zu geben. Z. 6., A. 267. — Handriss: ein nur unter Zuhülfenahme einfacher Instrumente, nach einer Aufnahme aus der Hand gefertigter Riss : Wenckenbach 65. — Kopfriss: Querprofil (s. Profilriss): Leon- Digitized by Google Kim. 383 hard 31. — Kreuzriss: Querprofil (s. Profilriss): Hake pag. 430. — Lehnriss: Verleihungsrißs (s. d.): A. D. Bö. §. 23. — Muthungsriss : ein Riss, welcher die Grenzen des begehrten Muthfeldes und die Lage des Fundpunktes darstellt (vergl. Situationsriss b.): KloBtermann 3., Anm. 34. — Profilriss, Profil: Den Seigerrissen sehr nahe stehen die Profile, d. h, seigere Durchschnitte des Gebirges und der Baue; sie heissen Querprofile , wenn die (seigere) Durchschnitts-Ebene einen rechten Winkel mit dem Streichen der Lagerstätten und der Schichten bildet , hingegen Längenpr ofile, wenn dieselbe dem Streichen parallel geht, Lottner 380 . Serlo 1 . , 5 . Hake pag. 430. — Querriss: Querprofil (s. Profilriss) : Hake pag. 430. — Seiger- riss: ein Riss, welcher die Grubenbaue in einer nach einem senkrechten (seigeren) Durchschnitte angenommene Ebene (in der seigeren Projektion) darstellt : Da durch die Zeichnung [durch welche die verrichteten Züge dargestellt werden sollen] alle oft in sehr verschiedenem Niveau liegenden Züge und Grubenbaue und alle etwa in den Zug hin- eingebrachten körperlichen Gegenstände z. B. Gebäude nur in einer Ebene, nämlich der des Papiers, dargestellt werden können, so wird es nothwendig, eine feste, zugleich durch die Papierfläche repräsentirte Ebene anzunehmen und .die Züge auf diese zu reduciren. Nach der Lage der so angenommenen Ebene im Baume richtet sich die Art und die Be- nennung der Bisse: sie heissen Grundrisse, wenn jene söhlig liegt, Seigerrisse , wenn sie seiger steht, flache Bisse, wenn sie der Ebene der Lagerstätte parallel geht. . . Die Beduction der Züge u. s. w. auf die angenommene feste Ebene erfolgt durch Protec- tion, d. h. durch FäUen von Lothen aus allen End- und Eckpunkten auf jene ; hiernach ist der Grundriss eine söhHge, der Seigerriss eine seigere Projec&on. Lottner 380. 381. Serlo 1., 5. Z. f. BE. 1., 221. — Situationsriss: a.) im w. S. ein Riss, welcher die Oberfläche, unter der die Baue eines Bergwerks geführt werden , und die nächst benachbarte Gegend darstellt: Z. f. BE. 6., A. 269. ; b.) im e. 8. der nach den Berggesetzen für Preussen, Braunschweig, Sachsen-Meinin- gen und Gotha (bei Verlust der durch Einlegung der Muthung erworbenen Rechte) entweder sofort mit der Muthung oder innerhalb einer sechswöchigen Frist vom Tage der Präsentation derselben bei der zur Annahme der Muthungen kompetenten Bergbehörde einzureichende , von einem Markscheider oder Feldmesser (nach dem Berggesetze für Braunschweig: überhaupt von einem Sachverständigen) ange- fertigte Riss, auf welchem Lage und Grösse des begehrten Feldes , der Fundpunkt, die Feldesgrenzen , die zur Orientierung erforderlichen Tagesgegenstände und der Meridian angegeben sein müssen: Fr. Bö. §§. 17. 18. Braunsohw. Bö. §§. 18. 19. S.M.Bö. Artt. 17. 18. öoth. Bö.§§. 17. 18. — söhliger Riss: Grundriss (s. d.) : Hake pag. 430. — Standriss: Seigerriss (s. d.): Hake pag. 430. — Ver- 1 eihungsri88 : ein Riss, welcher die Grenzen des zur Verleihung kommenden Feldes nachweist: Z. f. BE. 1., 221. 229. Klostermann 3., Anm. 34. — Wetter- riss : ein Riss, aus welchem die Wetterführung (s. d.) auf einem Bergwerke über- haupt, sowie die sämmtlichen zur Wetterversorgung dienenden Einrichtungen ins- besondere zu ersehen sind: Huyasen 238. Z. f. BB. 9., 73. ; 10., 161. zu Risse bringen: aufnehmen und auf dem Risse auftragen, verzeichnen: Alle Gegenstände der Tagessituation, auf deren Erhaltung beim Grubenbetrieb Bück- sicht genommen werden muss, sind . . zu Bisse zu bringen. Huyasen 257. Lott- ner 380. 2.) auch Zwitterriss, Strom Die Gänge [welche das Stockwerk bilden] sind mehrentheils äusserst schmal, oft von so geringer Mächtigkeit , dass sie nur in Folge der grösseren Anzahl, in welcher sie neben einander hinsetzen und der dadurch erzeugten Färbung der Stockwerksmasse . . bemerkbar werden, so namentlich bei den Zinnerzen. Vielleicht beruht auch auf diesem Verhältnisse die bei dem deiäschen Zinnbergbaue für solche Gänge gebräuchliche Benennung: Bisse, Zwitterrisse, auch Ströme. Q. 2., 208. Digitized by Google 384 Risslich — Rolle. RiSSlich a. — kartographisch (vergl. Riss t.): Rissliche Darstellung. Marksch. Begl. §§. 12. 14. Grundrissliche Zulage. Lettner 381. Grundriss- liche Grubenbilder. Z. 6., A. 266. Bisswerk n. — 8. Riese, Anm. Bits m. — eine zum Einsetzen und Eintreiben von Keilen eingehauene Ver- tiefung : Ritz ist ein Schräm, so man ins Gestein hauet, darein man Stück und Keile setzen hon, verschrämte Wände damit loszugewmnen. Seh. 2., 76. H. 325. b- M. 138> G. 1., 296. Eine Ritze oder emgehauene Runst. Spefges 321. Bitzeisen n. — ein schmales Bergeisen zum Einhauen von Ritzen : Seh. 2. , 76. H. 325> Agrio. B. 111. Berward 16. Ritzen tr. — Ritze einhauen: Seh. 2., 76. H. 325> Anm. Vergl. ab-, an-, aas-, durch-, Ter ritzen. ** Ritzwerk n. — Ritzwerk brauchen: durch Einhauen von Ritzen und Eintreiben von Keilen in diese »Ritze das Gestein lossprengen : Man braucht auch Ritzwerg, keil und plötz, damit man offt mechtige wende wirft. M. 100.** ö. t.,296. RÖhrenbÜndel n. — eine Vorrichtung um die Röhren, mit denen Bohrlöcher ausgekleidet werden, bei dem Einlassen in das Bohrloch festzuhalten (vergl. an- bündeln): Röhrenbündel . . sind zweitheilige eiserne Ringe, deren Hälften um ein Charnier drehbar sind und welche mit Haken zum Einhängen der Schurzketten versehen sind. Andere Röhrenbündel bestehen aus zwei Holzstücken, welche in ihrer Mitte pas- sende Einschnitte zur Aufnahme der Röhren haben. Serlo 1., 106. RÖhrenfahrt/. — 1.) eine Reihe an einander getilgter hölzerner, eiserner oder kupferner Röhren, mit denen Erdbohrlöcher ausgekleidet werden entweder um bei lockeren Gebirgsmassen das Hereinbrechen des Gebirges bez. das Abbröckeln einzelner Geste instheile zu verhindern oder um die mit dem Bohrloche erschrotene Salzsoole ausfördern zu können: Die Röhrenfahrt langsam der eigentlichen Boh- rung folgen lassen. Lottner 342. — 2.) bei dem süddeutschen Salzbergbaue: eine Reihe an einander angefügter, wasserdicht verbundener Röhren, durch welche Was- ser in die Sink werke eingeleitet oder die gesättigte Soole abgeführt wird : Die älte- ren Röhrenfahrten [bei dem süddeutschen Salzbergbaue] . . sind aüe von Hotz, doch neigt man sich in neuerer Zeit sehr den gusseisernen zu. Z. 2., B. 37. Beim Soolen- transporte durch die lxfa Wegstunden lange Röhrenfahrt von dem dortigen [Ausseer] Salzberge nach den Sudhäusern. 39. Eine unterirdische thßnerne Röhrenfahrt . . , welche den Zweck hat, . . Wasser zu Tage zu heben. 8., A. 183. Zwei Röhrenfahr- ten, von denen die eine die süssen Wasser [dem Sink werke] zuführt, während die andere zur Abführung der gewonnenen Soole benutzt wird. 4., B. 239. RÖkrenhefoOT m. — ein Instrument um die in ein Bohrloch eingelassenen Röhren entweder zu heben oder wieder ganz aufzuholen , herauszuziehen : Serlo 1., 115. BohrentOUr/. — Röhrenfahrt (s. d.): Die Bohrmethode mit nachzuführender Röhrentour. Z. 9., B. 155. Die wegen Nach) alls nöthige Einbringung eitler eisernen Röhrentour. 9., A. 181. Bolle/. — 1.) auch Rollloch, Rollschacht: ein kleiner und enger flacher, schachtartiger Bau, vorzugsweise zur Förderung von Minerähnassen von einem höheren nach einem niedrigeren Punkte in der Weise, dass die Massen oben hinein- geworfen werden und vermöge ihrer 8chwere herabrollen , ausserdem aber auch zum Zweck des Abbaues, der Fahrung oder der Wetterführung: Rollen sind zu- sammengeschlagene Breter, wie ein Flut-Bette , da man Ertz oder Berg entweder m der Digitized by Google Hollen — Kollkasten. 385 Grube oder am Tage hinunter laufen lässt. floh. 2., 76. H. 326> In den Rollen werden die beim Abbau fallenden Erze und überflüssigen Berge auf die Querschläge oder Strecken heruntergestürzt. Sie dienen dann femer noch zur Fahrung, sowie zur nöthigeti Circulation der Wetter auf dem Abbau. Z. 1 3. , B. 243. Beim Stürzen der Berge oder des gewonnenen Guts durch Rollen. Achenbach 196. Eine trocken gemauerte runde Rolle. Z. 13., B. 291. Abb au rolle: eine Rolle zum Zwecke des Abbaues: Z. 13., B. 237. — B er g(e) rolle : eine Rolle zur Förderung von Bergen, im Gegens. zu Erzrolle: eine Rolle zur Föderung von Erzen : Die Hauptstürzrollen, welche eine Sohle mit der anderen verbinden, haben 6 zu 3 Fuss Weite, sind oben mit einem eisernen Gitterwerk zur Separation der über 6 Cbztt. grossen Wände bedeckt und unten mit Schiebern versehen, . . Ausserdem sind sie durch verschwartete Einstriche in eine Erzrolle, eine Berge- rolle und einen Fahrschacht emgetheilt. Z. 13., B. 243. — Ford er rolle auch Stürz - rolle : eine Rolle, auch blos ein in das Gestein eingehauener Kanal oder eine in geneigter Richtung aufgestellte hölzener Rinne , die lediglich zur Förderung von Mineralmassen in der vorbezeichneten Weise dienen: Die Hauptförderstrecke , auf welcher die Hauptf örder rollen munden. Z. 11., B. 84. — Säuberungsrolle: eine Rolle bei dem süddeutschen Salzbergbaue, um den ausgelaugten Salzthon (Laist) aus den Sink werken auf eine tiefere Strecke zu schaffen : r. Soheuchenstuel 196. Die „ Säuberrolle, bestände . . am besten aus einem . . gusseisernen Rohre, wie in Berchtesgaden, icird aber im Oesterreichischen entweder aus 2 ausgehöhlten halben Baumstämmen oder vierseitig aus 4 Brettern zusammengesetzt. Z. 2., B. 12.; 4., B. 49. — Sturzrolle: Förderrolle (s. d): Kleine Sturzrollen , welche den gewonnenen Eisenstein zu dieser Förderstrecke bringen. Z. 11., B. 84. * 2.) Rutsche (s. d.): Zweckmässig sind die Rutschbahnen oder s. g. Rollen, welche in den Sahbergen sehr gebräuchlich sind. . . Die Vorthcile der Rollen sind: Ge- winn an Zeit und an Kraft beim Einfahren und geringe Anlage- und Instandhaltungskosten. Z. 2., B. 36. — 3.) Seilrolle, Seilwalze (s. d.): Bttha 394. Rollen tr. — durch eine Rolle (s. d. 1.) abwärts fördern: Achenbach 196. Wo in den Abbauen zu wenig Berge brechen, um alle ausgehauenen Räume gehörig ver- setzen zu können, werden solche . . aus den oberen alten Bauen herabrollen gelassen. Z. 13., B. 245. Rollig, r511ig a., auch geröllig — leicht herabrollend, locker, lose: Rol- lig bezeichnet ursprünglich diejenige BescJiaffenheit der Massen, bei welcher ein eigentlicher Zusammenhang — Cohäsion — der Theile gar nicht vor/umden oder wenigstens nur sehr gering ist , die Masse gar nicht oder kaum von selbst steht, d. h. die einzelnen Theile der- selben nur so lange in ihrer natürlichen Lage bleiben, als ihr Schwerpunkt unterstätzt, oder wo überhaupt der Zusammenhalt geringer als die Wirkung der Schwerkraft ist. Massen dieser Beschaffenheit sind Sand, Schotter, Haldenmasse. Ö. 1., 11. Anm. V ö 11 i g bei S c h ö n b e rg 2. , 98. : Tftür-Stöcke sind die langen HliUzer , so in den Stollen und Strecken gesetzt sind, darauff die Kappen liegen und auff den Seiten mit Schwarten verschossen, damit das völlige Gestein auffzuhalten; und in der gleichlautenden Stelle bei Herttwig 393 >• ist entweder nur Druckfehler für rollig oder verderbt aus fällig = zu Boden fallend, einstürzend. Vergl. Gri mm 3., 1288. — Uebrigens findet sich v öl lig in der obigen Bedeutung von röllig auch bei Richter 1., 360. : Getriebe nennt man eine Zimmerung in Gruben, . . ver- mittelst welcher man durch einen Bruch, alten Mann oder völliges Gebirge einen Ort oder Strecke treibt; und ferner bei Hartmann 2., 488. 489. : Sollte in dem Schachte sehr völliges Gestein sein oder gar Triebsand sich zeigen. — Damit dem völligen Gebirge die Gelegenheit zum Hereinrollen benommen werde. Rollkaston m. — eine an der Mündung einer Rolle (s. d. 1.) in die Förder- strecke angebrachte Verschluss Vorrichtung : Vor der Mündung der Rolle in die Strecke wird zum Verschluss der Rollkasten angebracht, ein hölzernes Mundstück, welches vorn mit einem Schieber versehen und so gestellt ist, dass das Fördergefäss untergeschoben werden Digitized by LjOOQLC 3Ö6 Hoilloch — Rösche. kann; soll dieses gefüllt werden, so wird der Schieber gezogen und die vorn liegenden Erze rollen von selbst oder mit geringer Hilfe in das Fördergefäss. Berlo 1 . , 24 1 . RolllOCh n. — Rolle (s. d. 1.): Eine Förderstrecke, . . welcher die Kohlen aus den oberen Abtheilungen durch Rolllöcher zugeßihrt werden. Z. 8., B. 137. RollSChacht m. — Rolle (s. d. 1. und Schacht). Rollschlitten m. — s. Schlitten. Rollstein m — Gerolle (a. d.): Wenckenbach 88. Rollstück w. — Gerolle (s. d.): G. 2., 275. ** Bosch m. — 8. Rösche, Anm. RÖSChe/. — 1.) ein Graben oder ein in nur geringer Tiefe unter der Ober- flache angelegter streckenartiger Bau, welcher den Zweck hat, entweder die Tage- wasser abzuführen oder einer Maschine die zu ihrem Betriebe erforderlichen Wasser (Aufschlagswasser) zuzufahren oder nutzbare Lagerstätten aufzusuchen : R ose he ist ein Graben , so unter der Damm-Erde zu Abführung der Tage-Wasser, oder Gänge damit zu entblösen, geführet wird. H. 326.» Seh. 2., 76. Wasser, so mit StöUn und Röschen verschroten werden. Span BR. S. 195. Mit dem Vermessen im Schurff oder in der Rösch, da der Gang erstUchen entblöset worden, anhalten. 259. Die Flöhe, welche in oberen Sohlen durch Stollen und Röschen aufgeschlossen wurden. Jahrb. 1., 386. b Zur Wasserhaltung dient eine . . Dampfkunst, welche auf eine 4 Ltr. Teufe einbringende Rösche ausgiesst. 2., 250.** A b z u g 8 rösche : eine Rösche zur Ableitung der Wasser : Ö. 3 . , 6 1 . Lettner 377. — A ufschlagsrösche : eine Rösche um einer Maschine die zum Betriebe erforderlichen Wasser ( Aufschlags wasser) zuzufahren : G. 3 . , 6 i . — Ausguss- rösche : eine Rösche, in welche eine Wasserhaltungsmaschine die gehobenen Was- ser ausgiesst: Nach dem Kunstschachte trieb man eine Ausgussrösche. Bergm. Taaohenb. 2., 119. — offene Rösche: ein auf der Oberfläche gezogener Graben : Sich durch eine offene Rösche und einen eignen Stollen Wasser-, Wetterlosung und und Förderung verschaffen. Regul. §. 14. Br. 488. — Schürfrösche: eine zur Auf- suchung nutzbarer Lagerstätten hergestellte Rösche : Der Schürfgraben (die Schürf- r ose he) wird als ein Graben von massiger Breite quer gegen das Streichen der Schichten durch die Dammerde bis auf das feste Gestein der Art geführt, das der Arbeiter den aus- geworfenen Raum hinter sich beständig wieder mit dem vorn neu ausgeworfenen Boden zu- füllt, . . er entblösst daher die Köpfe der Schichten und zugleich das Ausgehende der etwa darin aufsetzenden Lagerstätten. Lottner 336. — Tagerösche: offene Rösche (s. d.): Die Walser nur mit Tag-Röschen und nicht mit Gruben-Gebäuden er schroten. H. 4l2.b- Man gab der Anlage dieses Gefluders [im Stollen] m geringer Entfernung unter der Oberfläche vur der Herstellung einer Tagerösche deshalb den Vorzug, weil man dabei einer laufenden Grundentschädigung überhoben wurde. Z. 8., B. 10. Unter weit ausgedehnten Ebenen mit wenig tief eingeschnittenen , entfernt liegenden Thälern . . wird der StoUnbetrieb ganz unmöglich . . , höchstens lassen sich im Fortgange des Betriebes flache Tageröschen zur nächsten Aufnahme der Tagwasser anlegen, (J. 2., 467. — Wass er rösche : eine Rösche zur Ableitung der Wasser insbesondere der Tage- wasser (8. Wasser, vergl. aber auch 4.): Ein Wasserrösch oder TröugstoÜen . ., dardurch er die Tagwasser abführet und bawen kan. Löhneyss 31. 2.) das Gefälle eines Stollens (St ollen rösche) oder einer Wasserstrecke; das Ansteigen, mit welchem die Sohle eines Stollens bez. einer Strecke getrieben wird, damit die Wasser auf demselben abfliessen können : Rösche ist auch das Ansteigen einer Stoün-Sohle , damit das Wasser nicht stehen bleibe, sondern seine Rösche habe und ablaufen könne. H. 326. a Beer 111. Anm. So darffauch kein Stollen Wasser- oder Wag-recht ohne Rösche getrieben werden, wegen des setzenden Schlammes, den die Was- Digitized by Google Röschen — Rücken. 387 ser mitführen, vnd deme man mit säubern nicht so^ wohl bei/kommen kan , als wie einem Graben am Tage, sonst würde derselbe uff tragen , und die Wasser würden wieder zurück dämmen, und in die darauf abgesunkene Schächte oder Gebäude fallen. Boeder 38. *• Serlo 1., 209. Rösche kriegen: übermässiges Gefälle erhalten, so zwar, dass die Wasser bei ihrem Abflüsse einen beschleunigten Lauf haben und Wellen schlagen : Es soll ein jeder Erb-StoUn mit seiner Wasser-Seige so getrieben werden, dass er in Hundert Lachter Lange nicht über ein Viertel anlaufe, und Rösche kriege. Cl. M. BO. 41. Br. 847. Schles. BO. 15. Br. 975. Z. 15., B. 228. 229. 3.) auch Stollen rösche: ein von dem Stollenmundloche (s. d.) aus bis zam nächsten Wasserlaufe angelegter Graben , in welchem die Wasser aus dem Stollen weiter geführt werden (vergl.aber auch 2.): Jahrb. 1., 306. b- Richter 2., 404. Serlo 1., 209. Anm. 4.) auch Wasserrösche: Wasserseige (s. d., vergl. aber auch Wasser- rösche unter 1.): Um stets eine trockene feste Förderbahn zu haben . . empfiehlt es sich m Sumpf strecken, welche gleichzeitig zur Förderung benutzt werden, die Wasserseige in die Mitte der Strecke . . zu legen. Auf den meisten Gruben findet sich indessen die Rösche in dem einen Streckenstosse. Z. 12., B. 157. Die ganze Wasserhaltung der Grube be- schränkt sich auf die Nachführung der Wasserrösche in dem Feldort des StoUns. 13., B. 248. 5.) Rolle (8. d. !.)•' Man fördert . . mit Rollen, Rutschen oder Röschen, wenn man die Berge oder Erze etc. m stark geneigte Rinnen, Röhren , m den Berg gehauene schiefe Canäle . . schüttet und sie durch das eigene Gewicht auf einen tieferen Ptmkt leitet, stürzt, roÜt oder sie rutschen lässt. Büha 251 . Anm. Rösche von rösch = jäh abhängig, steil, verwandt mit risch (ursprünglich: grade, aufgerichtet, dann: geschwind, rasch) und risan, risen (s. Riese, Anm.). Yergl. Heyse 2., 522. 535. Sanders 2., 767.c 784.»- Körner Alterthum 21. und Klotzsch Ursprung 55. leiten Rösche ab von dem böhmischen rzyci fliessen und dem wendischen rezca, Bach. Veraltete Formen sind: Rosch (m.): Fossam patentem ducere, ein rosch treiben. Agri- cola Ind. 29.»* Fossam agere Umgarn et decUvem, einen Wassergraben machen und im [ihm] ein rosch machen [Rösche (s. d. 2.J geben], ibid. So ein Bergmann an einem ort von wegen der feuchte nicht kan ein Gang entblössen, so . . treibet [er] ein Rosch das oben entblösst ist, da- durch das Wasser ablaufe , damit das ort also aussgetrocknet, zum hauwen geschickt werde. Wann aber durch diesen Rosch nicht genuasamhch aussgetrocknet wir dt, . . so gehet er zum Bergmeister, vnd begert das er ihm ein Erostollen gebe. Agric. B. 64.; — Rösch (w.): Wasser hauten ein Rösch oder Tagstöllel [kleinen Tagstollen] anfangen. Span BR. S. 251. Löhneyss 31.; — Räusche: Dem Wasser Räusche [Rösche 1.] lassen. Voigtel 116. Eine rechte jedoch nicht übermässige Räusche. 117. ; — Rüsche : Die von den Bergen herab- ßiessenden Regenwasser beschweren diese Gruben nicht wenig, daher man auch verschiedene Rüschen getrieben hat. Zuckert 1., 82. RÖSCh6n mir. — eine Rösche (s. d. I.) treiben : Wenn der Bergmann schürfft vnd röscht, vnd . . trifft ein mechtigen gang, . . dafehet [fängt] er an sterker zu hoffen. M. 37.*- Löhneyss 15. Beyer Otia met. 3., 467. Röschen ist, zttmal in angebauten Gegenden, viel kostbarer als Schürfen. Loonhard 20. Anm. Yergl. Rösche, Anm. — Veraltete und verderbte Form ist rü sehen: Bergm. Wörterb. 429.»- Richter 2., 220. Vergl. durch-, er-, üb er röschen. BosskUüSt/. — s. Kunst. Backen m. — 1 .) mundartl. ; eine durch ein Flötz hindurchgehende Kluft, in oder ausser Verbindung mit einer Verwerfung (s. d.): Rücken sind eigentliche, im Streichen und Fallen weiter fortsetzende Gänge. . . In Saarbrücken nennt man . . Rücken: Gänge mit Letten oder Stücken des Nebengesteins ausgefüllt. . . Bei dem Kxtpf erschief erbergbaue zu Richelsdorf in Hessen heissen alle Verwerfungen über 5 Fuss Höhe Rücken. . . Im Mansfeldschen dagegen nennt der Bergmann ursprünglich jedes von dem gewöhnlichen abweichende Verhalten des Flötzes: Rücken, vorzugsweise schnelle Digitized by Google 388 Rücken — Kusche 1. Biegungen, nächstdem jedoch im Besonderen Klüfte ausgefüllt oder nickt, im oder ausser Verbindung mit Verwerfungen des Flötzes. Auch bei den Steinkohlen m Bolen nennt man ' Rücken scharf aufsteigende Unebenheiten des Liegenden, aber auch gangüknkche Massen von Sandstein, welche die Flöhe durchschneiden, aber nicht verwerfen. Bei dem dresdener Steinkohleniergbaue bezeichnet man . . als Bücken weniger [als !/4 Lachter] machtige [Gänge], ö. 2., 174. 175.; 3., 62. Das Flötz, sehr durch Bücken gestört Z. 8., A. 24. — 2.) die dem Beschauer abgekehrte Fläche einer ßcheibenmauer (s. Maue- rung): Serlo 1., 383. — 3.) einer Zeche den Rücken kehren, bieten: ein Bergwerk aufgeben, verlassen: Soh. 2., 77. H. 327. b- Rücken tr. — verwerfen (s. d.) . Dies Flötz wird einige Male durch kleine Sprünge ins Liegende gerückt. Jahrb. 2., Beil. 19.*- Anm. Vergl. rer rucken. RÜckisch a. — von Rücken (s. d. 1.) durchzogen, durchsetzt: Rückische Flötzablagcrung. Mansf. V. B. pro 1866. pag. 2. Ruhebühne/. — Abtritt (s. d. und Bühne 2. b.): Achenbach 58. RumpelllOlz n. — Rumpelholz ist ein astiger oder mit Nagelköpfen gespickter Klotz, welcher zur Einweihung und zur Strafe gebraucht wird. Wer zum ersten Mahl zu einer bergmännischen Zusammenkunft oder sich zum Bergwerke begibt , wer in der Grübe pfeift oder sonst etwas versieht, der wird mit dem Rumpelholze bedrohet, wovon er sich mit einem Trinkgelds befreien und lösen muss. Richter 2., 221. Bergm. Wörterb. 429.*- Rumpeln tr. — Rumpeln heisst einen mit dem Rücken auf das Rtsmpelholz legen und hm und her ziehen, welches der sogetumnte Willkommen ist. Riohter 2«, 221 . Bergm« Wörterb. 429> Rmtdbanm m. — Haspelwelle (s. Haspel): Rundbaum, das runde Holtz, so auf denen Haspelstützen lieget. Seh. 2., 77. H. 328.»- **Eid auf den Rundbaum: der Eid, welchen bei Führung des Beweises mittels offenen Durchschlages (s. Durchschlag) auf Verlangen des Jüngeren der Aeltere (8. d.) und zwar unter Auflegung der rechten Hand auf den Rundbaum des Fund- schachtes dahin leisten musste, dass er den zu erweisenden Gang an dem Orte , von welchem mit der Beweisarbeit (Gängausrichtung) begonnen wurde, wirklich entdeckt und diesen Gang auch verliehen erhalten habe : Juramento in medio instrumenta, quod dicitur ,, runboum," prestito optinere, quod iUum meatum ex taU fouea suscepit. Tgl. BR. B. Graf Sternberg Urk. B. 14. [Auf der Mitte des Rundbatunes den Kid schwören, dass er jenen Gang aus diesem Schachte aufgenommen. Graf Sternberg 2., 21 .] Sohneider §. 402. Anm. Veraltete Formen sind : Rumfm)baum: Vertibulum, quod vulgariter „Ä umbau mu dicitur. Kuttenb. BO. 2., /. Peithner 326. Rummbaum. MelzeröOÖ. ; — Ronbanm, Ronebaum: Ronnebom. Freib. BR. Klotzsch 234. 238. Roneboum. Freib. BR. K 1 o t z 8 c h 259. Vmb den Ronbaum soll ein Seil gewunden, vnd sein mitlest Theil an daselbig gebunden sein. Dessen beyde Handhaben haben ein Seilhacken, der in halben Rina der GefUssen gethan wird. Derhalben so mit gewalt der Ron bäum mit dem HaspeUhom vnwgetrsben wird, aüweaen das ander Gefass mit Last gefallet auss dem Schacht gezogen, das läkr aber widerumb in selbigen hinab gelassen. Es treibendt aber den Ronbaum uoen starke Männer. A g r i c. B. 123. ; — Ringbaum: Schemn. Frl. 5. Wagner 275.; — Rennbaum: Itn Vermessen . . soll der Bergkmeister . . auff detn Rennbaum des Erbschachts anhalten. Churtr. BO. 4., 6. Br. 125. ; — Ru(h)nbaum, Rünbaum: Rünbaum des Hasspels. LöhneyssSO. Ruhn- bawm im Erbschacht. Span R. U. pag. 57. *• Mitten auf den Rh ünb au m ankalten. Span BR. S.259. Den gehörnten Ruhnbaum. Kirchmaier 48. ; — Rondbaum: Voigtel68.; — Rehbaum: Richter2., 185. Bandseil n. — s. Seil. Büsche/. — vergl. Rösche, Anm. Büschel/. —Fäule (s.d.): Zuckert I., 137. Zwei faule Gänge oder Ru sehe In. 2, 14., B. 275. Digitized by Google Kastbaum — Ruthenginger. 3g9 Rüstbaum m., auch Rüstholz — jedes der rier starken Hölzer, welche bei dem Absinken eines Schachtes nach Wegechaffung der Dammerde gelegt werden zur Bezeichnung der Weite, in welcher der Schacht niedergebracht werden soll, und als Unterlage für den aufzustellenden Haspel: Rüsl-Bäume sind Baums, so im Anfang des Schachts geleget werden, worauf da* Geiner gesetzet wird. Seh. 2., 77. H. 328.»- Rflste/. — Gerüst, Bühne (s. d. 1.): Bei jedem Angriffe dee obersten Theiles des Stossss oder eines höheren überhaupt hat sich der Häuer durch Rüsten oder durch schon gewonnene Massen einen erhöhten Standpunkt zu verschaffen. Gh 1 . , 171. Rüsten tr. — 1.) einen Schacht: die Rüstbäume (s. d.) legen und den Haspel aufstellen: H. 328.** Wenckenbaoh 88. — *2.) verzimmern (s.d.) überhaupt: Wenokenbach 88. Anm. Vergl. über-, v er rüsten. RÜ8ter m. — ein Zimmerarbeiter, Zimmerhäuer (s. Häuer) bei dem süddeut- schen Salzbergbaue: ▼. Schenohenstuel 198. Wenokenbach 88. Rüstholz ». — Rüstbaum (s. d.): Acaenbaoh 56. Rüstung/. — eine einfache, leichte und nur vorläufig hergestellte Zimmerung (s. A.) bei dem Abteufen von Schächten oder bei dem Betriebe von Strecken (vergl. Bude, Rüste); aber auch Zimmerung überhaupt : Während der Arbeit hat der Häuer stets auf die Haltbarkeit des Gesteins . . zu achten, um die ihm etwa dabei drohende Ge- fahr abzuwenden. Er hat deshalb auch seine Buden und Rüstungen . .fest und haltbar herzustellen. Vorsohr. B. §. 18. Rüstungsarbeit. Z. 2., B. 41. Ruthe/. — Wünschelruthe (s. d.): Adam der erste Bergkman gut, wusch gold, rent [schmolz] eisen, durfft [bedurfte] kein rut. M. 226.» Agrio. B. 29. 30. Cr. 2., 297. die Ruthe schlagen, mit der Ruthe gehen: mit der Wünschelruthe Lagerstätten, Quellen u. s. w. aufsuchen ; — die Ruthe seh lägt (Einem auf etwas) : die Ruthe zeigt dadurch, dass sie sich an einem bestimmten Punkte neigt, dreht, das Gesuchte daselbst an : 0. 3., 94. Hie denn mit Wasser angefüUete Klaffte, öffters im Ruthen-gehen, vor Gänge gehalten werden. H. 239. *• So die Ruten nit allen schlecht [schlägt], soll dies die vrsach seyn, dass er sie nicht recht gebrauche , oder die verborgene Eggenschafft des Menschen , die der krafft der Gängen widersteht. Agric. B. 30. Den Steiger dieser Grube, einen alten, mit der Ruthe gehenden, wahren Zaube- rer äussern Aussehens musste ich strafen, denn er hatte durch seine phantastische Wünschel- ruthe sich verleiten lassen, die getroffene . . Veranstaltung nicht zu befolgen. Er sollte das Stollort auch gegen Mitternacht . . treiben. . . Dahin schlug aber seine Ruthe nicht y so unterUess er auch das Ort m belegen. Ein Wochenlohn Strafe machte ihn folgsam, und nach etwa 12 Lachtcr vor diesem Orte aufgefahrener Länge Hessen sich einige Spuren Blegglanz blicken, die mir der alte Zauberer . . überbrachte. Schlägt nun eure Ruthe an diesem Orte ? War meine Frage. ,,Ja! ja!" die Antwort, , , und sie zieht gewaltig nieder." ▼. Trebra 38. Rnthengänger m. — 1.) auch Ruthenmann, Ruthenschläger: eine Person, welche im Stande sein soll, mittels der Wünschelruthe (s. d.) die Stellen anzugeben, an denen sich unter der Erdoberfläche Minerallagerstätten, Quellen, überhaupt verborgene Gegenstände aller Art befinden: Rutengänger , die die Genge ausrichten. Löhneyss 14. Digitized by Google 390 Ruthen mann — Kutschschere. Der Ruthengänger zieht durchs Feld ttnd betreugt die Leut ums Geld. Inschrift auf einer Bergbarte aus dem 17. Jahrh 0. 2., 295. Die Ruthengänger gebrauchen Zwiesel von Sträuchern und Bäumen, Kugein, Klüngeln [Klingel] und zum Theil gar nichts. Beyer Otia met. 3., 250. — 2.) ein Gehfllfe des Markscheiders (s. d.): Wenckenbaoh 89. Rnthenmann m. — Ruthengänger (s. d. 1.): Sichter 2., 323. Ruthenschlag m. — das Schlagen, Neigen der Ruthe (vergl. „die Ruthe schlagt" v. Ruthe): Gute Hoffnung zu reichen Ertzten, immassen dem Ruthen- Schlage nach es auf reiches Säber zeiget. Beyer Otia met. 3., 467. Ruthenschläger m. — Ruthengänger (s. d. 1. und ,,die Ruthe schlagen" v. Ruthe): ö. 2., 296.; 3., 62. Jahrb. 1., 409.»- Rutschbahn/. — Rutsche (s. d.): Z. 2., B. 36. Rutsche/. — 1.) eine Vorrichtung zum Einfahren bei dem süddeutschen Salzbergbaue: Rutschen . . . bestehen aus einem geneigten, runden oder zum Sitz passend bearbeiteten Bauten, oder zwei dicht neben einander gelegten gerundeten Pfosten, auf welchen der Fahrende sitzend in die Teufe gleitet, während er mit der Hand em seit- wärts ausgespanntes Seil ergreift und die Schnelligkeit der Bewegung regulirL Lettner 367. — 2.) Rolle (s. d. 1*) zur Förderung: Die Rutschen sind hölzerne breite und oben offene . . Rinnen, welche schief gestellt werden , um in ihnen oben eingeschüttete Berge auf einen bestimmten tieferen Punkt durch das eigene Gewicht rutschen . . zu lassen. Küha 273. Rutschern intr. — rutschfahren (s. d.): Binmann 1., 260. RntSChfahren intr. — auf der Rutsche (s. d. 1.) einfahren: Z. 2., B. 36. Rut8Chfläche/. — Harnisch (t. d.): ö. 2., 147. Ratschschere /. , (nach ihrem Erfinder , Berghauptmsnn v . Oeynhausen: die oeynhausen'sche Rutschschere), auch Wechselschere, Wechsel- stack — eine Laschenverbindung, welche in das Bohrgestänge (s. Gestänge 1.) eingeschoben wird um dasselbe in ein Ober- und Untergestänge zu trennen und die Fortpflanzung des durch das Auffalleu des Bohrers entstehenden Stosses auf das Obergestänge zu verhindern (vergl. Freifallapparat): Mit dem fortschreitenden Ver- tiefen des Bohrloches nimmt das Gewicht des stets verlängerten Gestänges, das bei jedem Niederfallen den Meissel beschwert, bald in ansehnlichem Maasse zu und führt das Bisgen und Brechen der Stangen und des Meisseis und somit bedenkliche Unfälle herbei, die zu- weilen das Aufgeben des Bohrloches zur Folge haben können. Der erste Schritt zur Be- seitigung dieses an das stossende Bohren mit steifem Gestänge nothwendig geknüpften Ueber- slandes geschah durch die Erfindung der O eynhausen' sehen Rutschscheere, . . die vollständige Beseitigung durch die Freifallstücke. . . Die Rutschscheere besteht aus einem gabelförmigen unten durch einen Ring geschlossenen Oberstücke und einem mit plattem Kopf zwischen den glatten Backen der Gabel auf und nieder verschiebbaren Unter- stücke. Sie wird in das Gestänge der Art eingeschaltet , dass dessen unterer Theil noch genug Gewicht zur Hervorbringung des Schlages besitzt, während der obere Theil nunmehr lediglich zum Heben und Drehen dient. Denn beim Aufsetzen des Meisseis schiebt sich das Obergestänge mit dem gabelförmigen Stück der Rutschscheere über deren Unterstück und berührt bei über Tage zweckmässig angeordneten federnden Prellvorrichtungen das untere Gestänge gar nicht mehr. Dieses hingegen folgt beim Anheben, indem sich die Flügel am Kopfe des Unterstückes auf den Ring des Oberstückes der Scheere legen ; und die platte Form des Kopfes macht die Fortpflanzung einer Drehtmg am Obergestänge auf den Meissel möglich. Lottner 339. Digitized by Google Saalbaud — 8ahlband. 391 s; Saalband n. — s. Sahlband. Sack m. — 1 .) ein aus Häuten, Leder, Gewebe oder Geflecht gefertigtes sack- ähnliches Fördergeföss bei der Schacht- und Streckenförderung: Die Berge , Erze können entweder in Tonnen oder m Säcken herausgetrieben werden. In tonnlägigeii Schächten sind die Tonnen vorzüglich zu wählen, weil die Säcke sich auf dem Tonnenfache zu sehr abschleifen und zu Grunde gehen. . . Da in Schemnitz lauter seigere und grössten Theils ziemlich enge Schächte sind; so wird hier blos mit Säcken getrieben, die von aus- gearbeiteten Ochsenhäuten gemacht werden. DeliuB §.421. In Spanien benutzt man zum Wegfüllen und Weiterbef ordern einen Ledersack , m Frankreich für Steinkohlen einen Sack aus Zwillich , m Sachsen aus Weiden geflochtene Säcke , welche wie Jene über der Schulter getragen werden. Berlo 2., 4. Treib sack: Sack bei der Göpelförderung (s. treiben 2.): Delius §. 429. 2.) mundartl. (Salzburg): ein Kohlenmaass = 22 1/2 Wiener Kubikfuss : y. Soheuchenituel 199. — 3.) Wassersack: s. d. — 4.) einen Sack machen; von Gängen : sich auf eine kurze Strecke beträchtlich erweitern (mächtiger werden) : Wencienhaoh 89. — 5.) in den Sack hauen: s. hauen 1. *Sackel n., mundartl. (Siebenbürgen) — ein Maass für Golderze = 7 bis 8 Pfund: ▼. Scheuohenstuel 199. ** Sackzieh er m. — ein Förderarbeiter, welcher die Säcke (s. Sack I.) auf Wagengestellen oder Schlitten in Strecken oder Stollen ausförderte : Sackzieher hört man krachen wol von dem Berg herein, die Knappen auch alsbalde Jeder Sack ziehen tkut in die gross Halden, da mans aufladen thut. Alter Bergreien. B. Köhler 144. 164. 2.) bei dem auf steilen Gebirgen in bedeutender Höhe betriebenen Bergbaue (namentlich in Tirol) ein Arbeiter, welcher die Erze in Säcken mittels Stricken die Berge hinunter zog und in die Hütten brachte: Bergm. Wörterb. 430.b Biohter 2., 223. Sahlband, Sa(a)lband n. , auch Saum — jede der beiden Abgrenzungsflächen eines Ganges gegen das Nebengestein ; auch der dem Nebengestein zunächst liegende parallele Theil der Gangmasse : Salband ist wo sich der Gang scheidet vom Gebürge oder Gestern in Hangenden oder Liegenden. Seh. 2., 77. H. 328. G. 2., 73. Wann die Gange zu Haufe fallen und machen ein Gerüü und Gebrüll, dass man ihr streichen und Salb an t nicht wol für einander erkennen kan, da bricht gemeiniglich gross Ertz. Löhneyis 16. Da er antraf ein schönen Gang, der sein Salband streckt feist und lang. Alter Bergreien. B. Köhler 103. abgelöstes Sahlband: eine offene Spalte, welche den Gang von dem Neben- gesteine trennt: Nöggerath 220. — hangendes Sahlband: die Abgrenzungs- fläche eines Ganges gegen das Hangende; liegendes Sahlband: die gegen das Liegende : Dieser Beweis [des Alters] soll nach den Vorschriften der Bergordnungen , Digitized by Google 392 Saife — Sattel. durch offene Durchschläge vom Fundschachte her, und zwar nach ordentlichen hangenden und liegenden, auch kenntlichen Saalbändern geführt werden. Karsten §. 361. G. 2., 73. Z. 15., A. 105. Anm. Sahl in Sa hl band von einem veralteten Sah 1, welches überhaupt Ausdehnung in die Lange, Rand, Band bezeichnet zu haben scheint. Vergl. Heyse 2., 581. — Neben Sahlband veraltet auch : Seilband: Mathesius37.»-; — Sohlband: Träge sieht zu, dose ein Gang, .nicht zutrümmert wäre, alsdann soll man im hangend und liegenden anbeyden Sohlbanden anhalten und die Vierung also gebet*, und der Gang soll im Mittel f reg stehen, Span BR. 8. 268. ; — Schaalband: Zeplichal 114. Saife/. — s. Seife. Sftiger *. — s. seiger. Salz6ü tr. — 1.) Holz, welches zur Verzimmerung von Grubenbauen ver- wendet werden soll, mit Soole tränken um es länger gegen Fäulniss zu schätzen : Anwendungen von Salzholz in . . Flötzstr ecken, im Kunstschachte , . in der Art . . , dass man stets gesalzenes und nicht gesalzenes Holz wechseln Hess. Z. 2., B. 159. Thnrstöcke von ungesalzenem Holze. 158. — 2.) gesalzene Berge, gesal- zenes Gebirge: salzhaltiges Gestein: Z. 4., B. 78. SalzsOOle/. — Soole (s. d.). **SamkOSt/. — Zubusse (s. d.): H. 330.*- Geit [gibt] er die S am kost nicht, wer der ist, so sol im der Richter den Tail [Kux] einantworten. Schhdm. Bergbr. 3. Lori 5.** 64 4. b- /* mag kein man des andern erez . . vorbiien [mit Beschlag belegen] um keyne schulden, wenne alleine um die same kost der gewerken. Igl. BR. C. EloUaoh 219. Anm. Sam in Samkost von dem alten sam in der Bedeutung: staunt, zasaamen. Heyse '2., 588. 590. — Veraltete Form ist Saumkost: hts, dass er die SaumkOst . . nicht erlegen lassen wollte, . . soll desselben Gewerken Theil und Brtt den Arbeitern um die Saum kost . . zu- gesprochen werden. Schenrn. Erl. IS. Wagner 290. Sanft, Sänftig a. — sich sanft erhebend, allmälig ansteigend : Dass kein Stolbi den andern enterben soll, es sey dann, dass er unter dem obern Stolln in stichlichten [stock - liehen] Gebürgen 7 Lachter, und dann }th den flachen und sanfften Gebürgen 5 Lach- ter Seiger gerade unter dem obern Stoßn tieffer einkomme. Span BR. S. 288. Das sänfftige Gebürge . . steiget gar sachte auff. Böttier 16> Es ist eine alte bergmän- nische Regel, dass man [zum Schürfen] schöne sanfte Gebirge vorzüglich vor den steilen und stücklichten erwählen soll. fI>eliuB §. 117. Sattel m. — 1.) wellenförmige Erhebung eines Flötzes (vergl. Mulde): Inder Höhe gefwn die Flötze häufig nicht zu Tage aus, sondern verflachen sich bogenförmig uml fallen dann wieder in die Tiefe nieder, d. h. sie bilden einen Sattel. Ebenso gehen sie auch nicht in eine unbestimmte Tiefe nieder, sondern verflachen sich in umgekehrter Weise auch hier und setzen dann wieder m die Höhe fort, d. h. sie bilden eine Mulde, v. d. Beroken in Z. f. BR. 2., 57. G. 2., 158. Die Tiefe der Mulden oder die Höhe der Sättel kamt ungemein verschieden sein. Die Grenzen liegen zwischen nur wenig wellenförmig gebogenen Gebirgsgliedem und Mttlden, welche bis zu sehr grossen Tiefen in das Innere der Erde niedersetzen. Höggerath 210. Die Slcinkohlen-Gebirgeschichten mit ihren mannigfachen Sätteln und Mulden. Jahrb. 2., Beil. 19.*- Haupt sattel: ein Sattel von bedeutender Erhebung und Erstreekung in die Länge: Z. 3., B. 142. — Luftsattel: der durch efn Naturereigniss weggenommene obere Theil eines Sattels , welcher ursprünglich den Zusammenhang zwischen zwei noch vorhandenen Flfttatheilen bildete: Die Erosion hat überall während der sehr langen geologischen Perioden zerstörend, wegwaschend auf der Oberfläche gewirkt und ganze Berge mehr oder weniger geebnet. Die durch Erosion weggewaschenen Sättel und ihre Theile lassen sich oft mit ziemlicher Sicherheit aus der Lage der Schichten von den übrig gebliebe- nen Theilen der Mulden projektiren, welches sowohl zu geognostischem als bergmännischem Digitized by Google Sattellinie — Satz. 393 Zweck wichtig sein kann ; man nennt Jene profektirten Satteltheile, welche gewissermassen m der Atmosphäre gedacht werden, L u/t sä tteL Nöggerath 211. ö. 2 . , 158. y. d. Bercken in Z.f. BR. 2., 57. — Specialsattel: ein innerhalb einer Specialmulde (s. Mulde) auftretender Sattel : Z. 3.. B. 155. 2.) eine Vorrichtung um mit Hülfe einer Fördermaschine Personen durch einen Schacht ein- und anzufordern (vergl. Knecht 2.): Gh 2., 371.; 3., 62. Mei- ser 356. 3.) ein in einem Schachte auf Einstrichen (s.d.) ruhendes Lager (s. d. 3.) zum Aufstellen von Pumpen: Erkl. Wörterb. 120. Sattßlfahrt/. — das Ein- und Ausfahren in Schächten auf dem Sattel (s. d. 1. und Fahrt 3.): Erkl. Wörterb. 120. S^ttßllinie / — eine durch die höchsten Punkte eines Sattels (s. d. 1.) ge- legte Linie : Nöggerath 209. Satteln refl. — von Flötzen: einen Sattel (s. d. 1.) bilden: Kanten §. 133. Anm. Vergl. aufsatteln. Satz m. — 1.) auch Kunstsatz, Pumpensatz, Schachtsatz, Schachtpumpe: eine in einem Schachte aufgestellte, durch eine Maschine in Bewegung gesetzte Pumpe (s. d.) : Seh. 2., 78. H. 330. b- Gh 3., 63. Lottner 376. In Gruben wo grosse Teuffe und also viel Sätze nfithig. Beyer Otia met. 3., 419. In den Ktmstsc) wehten der Weslfälisc/ien Tie/baugruben hat man bisher im Allgemeinen bei Aufstellung der Ptmipen die Regel befolgt , die ganze Wasserhebungs- teu/e in Sätze von annähernd gleicher Höhe einzutheilen und diegesammte Wasser- masse von Abtheilung zu Abtheilung je durch eine einzige Pumpe emporheben zu lassen. SämmtUche Sätze werden durch ein einziges . . Hauptpumpengestänge betrieben. Die unterste Pumpe entnimmt das Wasser aus dem Sump/e der Grube , sie giesst in einen im Schachte oder seitlich neben dem Schachte angebrachten eisernen, hölzernen oder gemauerten Sump/kasten aus, welchem der nächst höhere Pumpensatz das Wasser entnimmt und es dem weiter aufwärts /olgenden Satze zuhebt, indem er es wieder in einen Sump/kasten ausgiesst, aus welchem dieser schöp/t, u. s. / Der oberste Satz hebt die Wasser bis zu Tage oder bis au/ einen Stollen oder eine Ausgussrösche. . . Die Höhe der einzelnen Sätze ist vorzüglich von der Lage der Tie/bausohlen abhängig, da man die Wasser natürlich nicht tie/er /allen lässt, als nothwendig und also au/ Jeder Sohle die auf derselben erschrotenen Zuflüsse dem Ktmstschac/tte zuführt. Meist ist auf die Entfernntig zwischen Je zwei Sohlen Je ein Pumpensatz eingebaut und es Hegt dessen Höhe m der Mehrzahl der Gruben zwischen 20 und 30 Lachter. Z. 1., B. 192.; 8., B. 118. Drucksatz: Druckpumpe (s. Pumpe): Jahrb. 1., 306. b- — Helfersatz, Hülfssatz: ein neben dem gewöhnlichen Satze eingebauter Reservesatz, der in Betrieb gesetzt wird , wenn ersterer schadhaft geworden ist: Böstler 43.*- Bergm. Wörterb. 260. b- — hoher Satz: eine Pumpe mit einem Steigerohre von grösserer Höhe: Lottner 376. — Hubsatz: Hubpumpe (s. Pumpe): Jahrb. 1., 306> — matter Satz: ein Satz, dessen Kolben undicht ist: Erkl. Wörterb. 120. — niedriger Satz : eine Pumpe mit einem Steigerohre von geringerer Höhe : Lottner 376. Ein Niedriger Satz hebet über 5 Lachter und ein Hoher über 12 Lachtet tiicht. Sch. 2., 78. H. 330> Bössler 43. b- Bei zu grossen Höhen [der Sätze] wachsen die Wandstärken der Röhren so bedeutend, dass es dann vortheilha/ter sein kann, statt eines hohen Satzes zwei niedrigere anzuwenden. 8erlo2., 299. — Saugsatz: Saugpumpe (s. Pumpe): Kanten Arch. f. Min. 6., 24. — Schleppsatz: ein ganz flach liegender Satz: Gh 3., 67. — Senksatz: a.) ein Satz zum Heben der bei dem Abteufen (Ab- senken) eines Schachtes zuströmenden Wasser überhaupt; b.) ein Satz zu dem eben (a.) angegebenen Zwecke, der gleichzeitig mit dem weiteren Absinken eines Schachtes tiefer gesenkt wird: Gh 3., 70. Bei der Abteu/ung der Schächte, die in ein noch Veith, B#rgwörWbnch. 50 Digitized by LjOOQLC 394 Satshöhe — Saufen. unverritzles Feld niedergehen, . . werden m der Regel so viel Wasser verschroten, das* sie nur mit Dampfmaschinen gehalten werden können. Dazu bedarf man eines Senksatzes, der aUmähUg mit dem Abteufen niedergezogen werden kann, um den Sumpf m der Schacht- sohle trocken zu erhalten. Karsten Arch. f. Min. 6., 21. Jahrb. I;, 306. b- — Sumpf- satz : der Satz, welcher aus dem Schachtsumpfe (s. Sumpf) die Wasser hebt : Cr. 3., SO. — Wettersatz: s. d. 2.) drei zusammengehörige Bohrer von verschiedener Stärke und Länge, welche zum vollständigen Abbohren eines Sprengbohrloches erforderlich sind (Bohrpost' : Drey zu Abbohrung eines tiefen Lochs zusammengehörige kurze und längere Bohrer nennet man einen Saz- Bohrer. Berioht y. Bergb. §. 143. Bohrlöcher. . . Sie werden t/teils ein-, theils zweimünnisch gebohrt und man bedient sich dazu eines kurzen, eines mittleren und eines langen Bohrers. Solche drei zusammenge/iörige Bohrer werden ein Satz Bohrer genannt. Von diesen hat der erste den grössten, der letzte den kleinsten Meissel. Kanten Arch. f. Bergb. 5., 296. — 3.) Bein (s. d.): Z. 3., B. 173. SatzhÖhe/. — die Höhe, auf welche ein Satz (s. d. 1.) die Wasser hebt: Die Satzhöhe von 30 Lachtern hat man bisher nicht gern überschritten. Z. 1., B. 192. Saubem, Säubern tr. — 1.) die bei der Gewinnung oder Förderung ab- gefallenen, in den Grubenbauen zerstreut umherliegenden Stocke zusammenlesen und fortschaffen : Saubern i. e. vor Ort die Berge oder Gänge wegräumen. Seh. 2., 78. H. 330> Vor Ort säubern und ausfahren. Seh. I., 18. Die Berge oder Wasser ausräumen und säubern. Span BR. S. 271. Wer seine Arbeit verlässt, ohne sie gehörig beendigt, verbaut und gesäubert zu haben, . . ist zu bestrafen. Jahrb. 1., 403.*- Wer auf Strecken . . unter offenen Rollen, durch welche gesauber t wird, himcegf öftren mtiss, hat zuvor den Saubernden ,, Halt still '*' zuzurufen. Vorschr. B. §. 6. Z. 13., B. 248. — 2.) Stollen: dieselben schlämmen: Für Jahren erhielten die Gcwercketi eines Stollen Gerechtigkeit, wann sie auff desselben Boden Gerin legten , und säuberten sie von ihrem Schmandt und Sandt, dass die Wasser unrerhinderf zttm Stollen hinauslieffen . LöhneysB 32. Wann die Stöüner ihren Stollen schlämmen und säubern wollen. Span BR. S. 29:1. — 3.) Sink werke (s. d.): aus denselben die zu. Boden gefallenen ausgelaugten Thonmassen (den Laist) herausschaffen: Y. Scheuchenatuel 20 2. Z. '2., B. 13.; 4., B. 72. Anni. Verderbte Form s a u e r n : K irchmaier '27. Vergi. auf säubern. Säuberberg m. — s. Berg 1 . Säuberungsbuch n. — ein auf den süddeutschen Salzwerken gel ührtes Buch, in welches die jedesmalige Säuberung eines Sinkwerks (s. säubern 3.) genau ein- getragen wird: v. Soheuchenstuel 203. Sauger m. — eine saugende Wettermaschine (s. d.): Z. 2., B. 389. Saum m. — 1.) Sahlband (s. d.) : Am Saum oder Sohlband des Ganges in /tätigend oder Hegenden anhalten und den Gang in Mittel f reg stehen lassen. Span BR. 8. 267. Schwarzb. BO. 7. W. 1385. H. 328.»- — 2.) die glatt behauene Seitenfläche eines Holzstücks (Pfahls) bei der Zimmerung (vergl. säumen und säumig 1.): Bergm. Tasohenb. 4., 59. — *3.) mundartl. (Oberungarn); ein Kohlenmaass von 12Kubik- fuss: y. Soheuchenatuel 203. Anm. Statt Saum in der Bedeutung zu 3. in dem Bergm. Würterb. 431.1». und Richter 2., 22f>. Sahm: Sahm ein Ungarisches Kohlentnass, 43 Zoll lang , 30 Zoll breit und l%2 Zoll tief. — In Oesterreich bezeichnet übrigens .Saum auch ein Gewicht von 250 Pfund namentlich bei Stahl und Eisen in Kisten, daher Halbsaum = 125 Pfund. >. Scheuchenstuel 203. 8anfBH verb. — vergl. an-, er-, versaufen. Hänfen verb. — vergl. an-, ersäufen. Digitized by Google Säumen — Schacht. 395 Säumen tr. — Hölzer, welche zur Grubenzimmerung verwendet werden sollen, behauen, kanten ; insbesondere Bretter, Pfähle an ihren Seitenflächen glatt behauen, damit sie dicht an einander anschliessen : Die Treibe - Pf ähle werden . .gesäumt. Bericht y. Bergb. §. 286. Die Bearbeitung der Seitenflächen [der Pfähle] hat vorzugs- weise den Zweck einen möglichst dichten Abschluss des äusseren Gebirges von dem inneren Schachtraume zu bewirken. Zu dem Ende säumt man die Pfähle an denjenigen Flächen, an welchen sie sich berühren sollen, möglichst sorgfältig. Z. 8., B, 22. Säumig a. — l.) behauen, gesäumt (s. säumen): AUe Seitenpfähle waren gr ad - säumig. BergDii Tasohenb. 4., 74. — 2.) säumiger Gewerk: s. Gewerk. ** Saumk06t/. — vergl. Samkost, Ann». Schaaren refl. und tr. — 8. scharen. Schachbrettbau m. — s. Bau. Schacht m., Mehrz. in der Regel Schächte, aber auch Schachte: Churk. BO. 6\, 14. Br. 598. Leonhard 19. 48. und Schachten : Sohläger — I.) ein von der Erdoberfläche aus entweder senkrecht oder stark geneigt in die Tiefe ge- führter Grubenbau von viereckigem , rundem oder vieleckigem Querschnitte : Schacht ist ein in die Tieffe abgesunkenes Loch oder Weite, dadurch man einfahren, auch Ertz und Berg ausfördern kan. Etwas länger, als breiter. H. 331. b- Soh. 2., 79. Gleichwie die Stollen Tagöffnungen sind, die in einer ebensöhUgen Linie in das Gebirge be- arbeitet werden, so sind im Gegentheile die Schächte Tag Öffnungen . die in das Gebirge in einer vollkommen perpendieulären Linie durch das taube Gestein bis auf den Gang und auch noch tiefer abgeteuft oder dem Verflachen eines Ganges nach nieder betrieben werden, und folglich eben die flache niedergehende Unie bekommen, wie die Verfluchung des Ganges selbst ist. Es ist da/ier zu bemerken, dass diejenigen seiger und flach niedergehenden Oeffhungen, die man in der Grube selbst von einer Strecke zur andern abteuft, mit ihrer oberen Oeffnung aber nicht zu Tag ausgehen, eigentlich keine Schächte genannt werden sollten, wiewohl es in manchen Bergwerken aus Missbrauch geschieht. Denn em jeder Schacht muss ebenso wie em Stollen seine Oeffnung am Tage haben; jene sollten daher eigentlich Abteufen, Gesenke, Haspel, Sc/tutte oder Rollen nach ihrer verschiedenen Be- stimmung heissen. DellUß §. 272. Die Schächte haben einen verschiedenen Endzweck: sie dienen zum Ein- und Ausfahren, zum Herausfordern der Erze und Berge, zur Wasserhebung, zum Wetterzuge, zum Einlassen des erforderlichen Grubenholzes, der Kunst- sätze und dergleichen. %. 274. Cr. 2., 30. ; 3., 63. Die lehen buwen [bauen] miteynem schachte. Freib. BR. Klotach 234. ** abgesetzte Schächte: ein (von der Erdoberfläche aus abgeteufter) Förder- schacht in Verbindung mit einem oder mehreren unter einander niedergehenden , eben- falls zur Förderung dienenden Gesenken (s. d.) . den sogenannten Zuf Order schachten, welche von Strecken, die aus dem Schachte und bez. den höher liegenden Gesenken seitwärts getrieben worden, weiter niedergebracht sind, so dass zwischen dem Punkte, wo ein Gesenk angesetzt ist und der Sohle des nächst darüber befindlichen Gesenkes bez. des Schachtes ein Zwischenraum , die sogenannte Zuförderstrecke, vor- handen ist und die Förderung aus dem Tiefsten der Grube bis zur Erdoberfläche daher nicht mittels eines Haspels bewerkstelligt werden kann , vielmehr aus jedem einzelnen Gesenk und zuletzt aus dem Schachte mittels besonderen Haspels gefördert und die Fördermasse von der Mündung jeden Gesenkes auf die Sohle des nächst höheren Gesenkes bez. des Schachtes besonders weiter geschafft werden muss (vergl. Zuförderschacht und Zuförderstrecke): Die Wasserhaltung ist eine kostspielige gewesen, da sie aus dem Tiefsten bis auf die Strecke durch mehrere abgesetzte Ziehschächte erfolgte. Jahrb. 2., 10.*- Haspelförderung durch abgesetzte Schächte, ö, 2., 458. v. Beust Erzvertheilung 2., 7. — Auszieh Schacht , ausziehender Schacht : ein Digitized by Google 396 ' Schacht Wetterschacht, durch welchen die Wetter aus den Grubenbauen in die Atmosphäre ausziehen, ausströmen (vergl. Einziehschacht): Die Quantität von Luft, welche den Grubenbau durchströmt, bestimmt sich allein durch den Ausziehschacht; denn so viel Luft dieser entfernt, muss aus dem Grubenbaue hinzutreten. Jahrb. 2., 203. b* 254.*- Z. 8., B. 325. ; 12., B. 154. Die verdorbenen Wetter zu dem ausziehenden Schachte leiten. Lottner 372. — blinder Schacht : s. blind. — Bohrschacht: a.) auch Bohrschurf: ein bei Ausführung grösserer Bohrarbeiten (s. d.) durch das obere Erdreich bis zum Niveau der Grundwasser abgeteufter kleiner Schacht, von welchem aus das Abbohren des Bohrlochs erfolgt: Lottner 340. Nachdem der Bohr- thurm aufgestellt und der Bohr seh acht in 6 Fuss lichter Länge und Weite V6'2/s Fuss tief bis auf die Grundwasser abgeteuft . . war, begann die Bohrung selbst in der Weite von 10hl% Zoll. Z. I., B. 78.; b.) ein mittels Abbohrens (s. d. und Bohrarbeit) hergestellter Schacht: Nach Kindischem Bohrverfahren einen Bohrschacht bis zum Steinkohlengebirge niederzubringen. Z. 6., B. 164. — **B re mm er Schacht : a.) Schacht mit Gesprengen (s. d. 2. und Bremmer 1): H. 332.*-; b.) ein Förderschacht von geringer Tiefe (vergl . Brem mer 2.): Bremmer seh acht, ein kurzer Schacht, daraus nur ein Mann mit einem Haspel ziehen kan , und nicht so tief gehet, dass zween Mann oft den Haspel zu stellen nöthig ist. • Bergm. Wörtern. 1 10.a- Einmann 2., 208. Rössler 51>; c.) Bremsschacht (s. d.): Erkl. Wörtern. 32. — Bremsschacht: Bremsberg (8. d.) : Bremsschächte, in denen die gewonnenen Massen m Fördergefässen mittels Bremsvorrichtung von oben her zur Förderungssohle herabgelassen werden. Serlo 1 . , 2 1 3. Z. 3., B. 163. 168. Verderbt aus Brenisschacht ist P r o h m Schacht : Erkl. Wörterb. 32. HO. Bügelschacht: Reifen Schacht (s. d.) : Bügelschächte. Eine Art der Schacht- zimmerung, die zumal auf dem Hundsrücken , Westerwald und im Siebengebirge Antven- dung findet. Man bedient sieh nämlich einzelner , wtnd gebogener Holzstämme in Gestalt von Reifen , die den Namen Bügel führen. . . Es ist eine Zimmerungsart, die nur bei in Dammerde oder in grobem Gerolle stehenden Schürf schachten , welche keine lange Dauer haben sollen, vorkommt; namentlich beim Abbau der Putzen und Nester von Raseneisen- stein , Eisenkies u. s. w. findet sie Anwendung. Man nimmt frisch abgehauene Stämme von Birken, Eschen. Buchen. Je nach der Grösse des auszuhallenden Drtwks haben die Stämme einen Durchmesser von 1 bis 3 Zoll. Leonhard 55. Achenbach 61. Wenoken- bach 29. — Du ekel Schacht: Duckel (s. d.): Lottner 336. — einfallender Schacht: Einziehschacht (s. d.): Z. 8.,B.325. — einziehender Schacht, Ein- zi e h Schacht : ein Wetterschacht, durch welchen die Wetter in die Baue einströmen (vergl. Ausziehschacht) : Zieht der Rauch von Wetterröhren . . durch den Förderschacht atts, so leiden die eisernen Seile und ihre Dauer wird sehr herabgezogen. Auf der Grube W. beträgt dieselbe in dem ausziehenden Schachte ttur 15 Monate . in dem ein- ziehenden dagegen einige Jahre. Z. 3., B. 54.; 12., B. 154. — E i s e n schacht : Cylinder aus Eisen als Auskleidung eines mittels Senkarbeit niederzubringenden Schachtes (vergl. Senkarbeit und Senkschacht): Es wurde der Schacht . . mittels eines netten Eisenschachtes mit einem lichten Durchmesser von 12 Fuss . . niedergebracht. Z. 15., A. 78. — Erbschacht: a.) Fundschacht (s. d.) : Im Vermessen soll der Bergkmeister . . auf detn Rennbaum des Erbschachts, da der Finder erstächen sein Kübel vnd Seyl eingeworfen , anhalten. Churtr. BO. 4., 5. Br. 125. Den Gang, wo er im Erbschacht in gantz frischem Gestein augenscheinlich. Seh. 1., 29.; b.) der das Tiefste (s.d. 3.) einer Grube bildende Schacht: Hake §. 415. Wo ein Erbstolln, mit seiner Erbteuffe . . in eine Zeche kompt, vber die Erbschächte , . . dem sol das neundte gegeben werden. J. BO. 2., 93. Urap. 158. Henneb. BO. 2., SS. Br.286. ; c.) Kunst- schacht (s. d.), insbesondere dann, wenn derselbe das Grubenfeld in einer grösseren Tiefe löst als der in demselben Felde getriebene Erbstollen und deshalb dem letzte- ren die Erbstollenrechte entzieht, ihn enterbt (vergl. A. L. R. 2., 16. §. 449,: Digitized by Google Schacht. 397 Erbschächte hören [nach dem Pr. BG.] auf, Gegenstände der Verleihung zu sein. Huyssen 8. — Erbstollenschacht: Erbschacht (s.d. c): Jahrb. 1., Beil. 20. b- — Fahr schacht: ein lediglich zum Ein- und Ausfahren dienender Schacht: Soh. 2., 31. H. 331.b- Für jedes Bergtverk muss atmer den zur Seilfahrt benutzten Schächten auch ein oder mehrere mit guten und bequemen Fahrten versehene besondere Fa hr schachte eingericfUet und fortdauernd im Stande erhalten werden, deren sich die Mannschaften zum Ein' und Ausfahren, wenn sie diese Fahrungsweise der Seilfahrung vorziehen, unverwehrt bedienen können, und die bei Unglücksfällen sowie bei Störungen der Maschinenförderung* zu gebrauchen sind. Hnyssen 236. Jeder Zieh- oder Treibeschacht muss durch Ver- schlagung von dem Fahrschachte in der Weise abgesondert sein, dass dadurch den Fahrenden hinreichende Sicherheit gewährt wird. Vorschr. A. §. 42. — Fahrkunst- schacht: ein Schacht, in welchem eine Fahrkunst (s. Kunst) eingebaut ist: Z.f.BK. 9., 70. — Feuerschacht : Wetterschacht mit unterirdischem Feuerherd (Wetter- ofen): Z. 13., A. 125. — flacher Schacht, Flachschacht: a.) im w. 8. ein ge- neigter Schacht überhaupt; b.) im e. S. ein Schacht mit einer Neigung von unter 1 5 Grad : Ausser diesen saigeren Tageschächten giebt es auf mehreren Gruben sehr tiefe, flache blinde Schächte , die . . meistens geringe Neigung — 10 bis 20 Grad — be- sitzen, also gleichsam zwischen Querschlägen ttnd Schächten in der Mitte stehen und erstere ersetzen. Z. 3., B. 18. Serlo i ., 214. Flachschacht. Bichter2., 242. — Förder- schacht: ein lediglich zur Förderung dienender Schacht: Ford er Schacht wodurch das Ertz oder Berg herausgebracht wird . ad differentiam des Fahr- und Kunstschachtes. Bch. 2., 31. Die Befahrung . oder der Fahr-Schacht wird von dem Ford er- Schacht mit Einstrichen unterschieden, und mit Seiten- B retern verschlagen y eines Theils, dass Kübel und Tonnen daran ricJitig auff- und niedergehen , anders Theils , dass die Arbeiter ohne Gefahr können aus- und einfahren . Bössler 5 3 . b* Jeder Fö rderschacht wird in der Hegel auch als Flachschacht dienen und schon beim Abteufen wird der Fahr- und Förderschacht durch Einstriche gesondert. Der Fahrschacht wird jedesmal an einen der kurzen Stösse gelegt. Der übrige Raum gehört dem Förderschacht. . . Der Raunt des Förderschachtes bleibt entweder ganz offen oder er wird durch Einstriche in zioei gleiche Hälften getheili, von denen in jedem ein Seiltrum der Förderung läuft. Karsten Arch. f. Bergb. 7., 417. Hauptförderschacht. 8. Bö. §. 193. Maschinen- förderschacht. Z. 8., A. 65. — Fundschacht: der Schacht , in welchem der Fund gemacht, bez. der Schacht . der an dem Fundpunkte niedergebracht norden ist : Fund schacht ist, wo im Schürffen zuerst der Gang ist getroffen und entblösset worden, Bch. 2., 32. H. I49.b- Den Anhaltspunkt [bei der Vermessung] giebt gewöhnlich der Fundschacht. Karsten §. 155. — gebrochener Schacht: ein Schacht, der theils senkrecht, theils geneigt niedergebracht ist (vergl. brechen I. 3. b.): Serlo 1 .. 215. — G egenort schacht : Schacht als Gegenort (s. d.) oder zum Zweck des Be- triebes eines Stollens oder einer Strecke mittels Gegenorts abgeteuft : Es wurde der Fortbetrieb des B. Stollns. welcher bisher durch 4 Oerter bewirkt worden war , durch die Inangriffnahme eines zweiten G egenorts Schachtes beschleunigt. Z. b., A. 55. — Gesenkschacht: Gesenk, blinder Schacht (s. blindK H. stürzte in einen Gesenk- schacht.Z, 10., A. 239. — G ö p e 1 schacht : ein Förderschacht, aus welchem mittels eines Göpels (s. d.) gefördert wird: Z. 3., B. 38. 157. Göpelschächte. Kremn. Erl. 5., 7. W. 244. — G ruben schacht : Gesenk (s. d. 1.): Erkl. Wörterb. 74. — Hängeschacht: ein Schacht, durch welchen Gegenstände am Seil in die Grube hinuntergelassen (eingehängt) werden: G. 3., 40. Serlo 1., 213. — Haspel- schacht : ein Förderschacht , aus welchem die Förderung mittels Haspels erfolgt : Beer 86. Kanten Arch. f. Bergb. 7., 419. — Hauptschacht: ein Schacht von be- sonderer Wichtigkeit, daher: a.) Erbschacht (s. d. 1. und 2.): Mildem Beweiss vff verliehenen Gang hn Hauptschacht anzuhalten. Span B. U. 224. Hauptschacht wird bei einem Gebäude der . . tiefste Schacht genennet. Bergin. Wörterb. 155.* ; Digitized by Google 398 Schacht. b.; ein Schacht, \on welchem au» Strecken getrieben sind: Richttr 1., 445. ; c.jein »Schacht, in welchem durch Zimmerung oder Mauerung besondere Abtheilungen (vergl. Trumm3.) für die Förderung, Fahrung, Wasserhaltung und Wetterführung gebildet sind: v. Scheuohenstuel 204. — Hülfsschacht: ein Schacht als HOlfsbau (s. d. : Oeßtr.BG. §.85. Um bei dem Vertiefen der Hauptförderschächte die Förderung in denselben nicht zu stören, wird in einiger Entfernung von dem Schachte ein blinder Hülfssrhacht 4 bis 6 Ijoc/iter tief niedergebracht, dann aus dessen Sohle ein Quersc/dag unter den Haupt- schacht getrieben und letzterer unter vorläufiger Stehenlassung jenes Mittels nach einer ge- nauen Markscheiderangabe weiter abgeteuft* Z. 3., B. 162. — innerer, inwen- diger Schacht: ein in einem Grubenbaue (unterirdisch, im Innern eines Berg-" werks) angesetzter, blinder Schacht (s. blind): ö. 3., 44. Mehrere theils Tage- theils inwendige Schächte. Kanten Arch. f. Bergb. 4., 289. — K u n s t Schacht : ein Schacht, in welchem eine Maschine (Kunst) zur Wasserhebung aufgestellt ist : Kunst-Schacht ist, wo das Kunst-Gestänge hinein schiebet, und Wasser ausgeust. H. 331. Sollten entfernte und mit dem Kunstschachte nicht in Verbindung stehende Grubengebäude, durch abführende und dem Kunstschachte zuführende Klüfte erweis- liche Wasserlosung erhalten, so sind sie zur Entrichtung des halben Neunten . . verbunden. A. L. B. 2., 16. §. 452. S. Bö. §. 194. Auf der Grube V. erreichte der Kunst- schacht eine Teufe von 135*/2 Ltr. und löste das Flötz. Z. 8., A. 29. — Lauf- schacht, raundartl. (im wormser Reviere): ein flacher Schacht: Kanten Arch. f. Min. 6., 50. — ** L e g schacht : tonn lägiger, flacher Schacht (s. d. und tonnlägig, Anm.j: Schemn. BR. W. 167. Begäbe sich, dass einer einen Leg-Schacht hätte, und einer süncke neben ihm einen Richt-Schacht und wollte derselbe Leg-Schacht den hangenden Schacht durch einen Zwerch- Schlag f Querschlag] als 3x/2 !#> oder mehr aufsetzen [aussetzen t s. d. 2. b.], der nicht im Gang wäre, sondern durch tauben Stein getrieben würde, so soff solcher Leg-Schacht keine Gerechtigkeit haben, den Rw/U-Schacht aufzusetzen, es wäre dann Sache, dass der Richt-Schacht dem Leg-Schacht in seine Leg käme, als in die 3xfa Lr. und der Leg-Schacht älter wäre , als der Richt-Schacht, so hat er Macht, ihn ab- zutreiben und aufzusetzen. Kremn. Erl. 7. W. 246. — Lieh t schacht : Lichtloch (h. d.): Biohter 1., 595. — Lösungsschacht: ein zum Zweck der Lösung einer Lagerstätte niedergebrachter Schacht : Z. 12., B. 153. — Luftschacht: Wetter- schacht (8. d.) : Lottner 370. Durch den A. Schacht ziehen die frischen Wetter für das ganze Grubengebättde ein. . . Der Ausgang erfolgt durch zwei l>esondere Luftschächte. Z. 1., B. 14S. ; 13., A. 112. — Maschinenschacht: Kunstschacht (s. d. : Achenbaoh 57. Z. 13., B. 230. — Mauerschacht: cylindrische Mauerkörper als Auskleidung eines mittels Senkarbeit niederzubringenden Schachtes (vergl. Senk- arbeit und Senkschacht) : Z. 11., B. 49. — Nebenschacht: Hülfsschacht (s. d.): Serlo 1., 213. — Ortschacht: Gesenk (s. d.): Richter 2., 104. — Prohmschacht . vergl. Bremssch acht. — Pump en schacht : ein Schacht, in welchem die Pumpen für die Wasserhaltung aufgestellt (eingebaut) sind; Kunstschacht (s. d.): Z. 1., B. 192.; 13., B. 240. — R a u c h schacht : ein Schacht zur Abführung des Rauchs von unterirdischen , in Grubenbauen befindlichen Feuerungsanlagen z. B. Dampf- kesseln, Wetteröfen: Z. 3., B. 190. — Reif(en)schacht, auch Bügelschacht : ein runder, mit Raiteln oder Bügeln (s.d.) ausgekleideter, nicht tief niedergehender Schacht im roll igen Gebirge : Der insbesondere auf den Eisetisteingruben des Dürener Berg- Amts- Bezirks [in Westfalen] noch immer sehr gewöhnliche Gebrauch runder, mit Reifen ausgeflochtener Schäc/de, sogenannter Reifenschächte , hat verschiedentlich theils durch die geringe Haltbarkeit solcher Schächte an sich, theils durch den in der Regel damit verbundenen Mangel einer swheren Führung und eines ordentlichen Abbaues der daraus ge- triebenen Strecken Unglücksfälle herbeigeführt. Achenbaoh 64. Das Befahren der Reifen- und Bügelschächte auf dem Seile. 61. A.D.B0.§. 79. — Richtschacht : a.) ein auf eine flach fallende Lagerstätte senkrecht durch das Quergestein abgesun- Digitized by Google Schacht. 399 kener Schacht, mit welchem man die Lagerstätte in einer bestimmten Tiefe erreichen will um von da aus dem Fallen derselben folgend weiter abzuteufen (vergl. vor- schlagen und wegschlagen) ; aber auch ein senkrechter Schacht (Seigerschacht) über- haupt: Rieht -Schacht, der von Tag sägger uff ein begehrt Ort in der Grube abgesunken uxrd, sonderlich, wo die Gänge flach fatten. Soh. 2., 76. H. 325.»- G. 3., 61. Die Bergleut graben viel Schacht, nicht allein Richtschächt , sondern auch flache Schacht. Agric. B. 75. Die ander art der Schächten ist sehr tief, als nefnUvh bei sechtzig . oder achtzig \ oder hundert Lachtem , welche Schacht seiger ge rieht in die Tieffe fal- lendt . . . Von dessentwegen , heissendt die Bergkleuth die Schacht Richtsehächt. 86. Freiesleben loo. [Es] sind die gewerken worden ze rate [einig] , sie wollen sinken ein richten schaht; ist daz er wirt vollenbracht, also e ze rehte [zu Rechte] soh so truwe ich ze gote wol, daz wir den rechten ganc treffen. Märe v. Feldbauer 255. b.) Scheideschacht (s. d.): Werden auch R i c h t - Schächte gesuncken auff die Mark- scheiden, wo eine Zeche mit der andern reiftet. Soh. 2., 76. H. 325. tt* — Roll schacht: Rolle (s. d.) : Bericht V. Bergb. §. 224. Rollschächte, in deneti die gewonnenen Massen von eineni oberen Gewmnungspunkte zur unteren Sohle abgestürzt werden. Berlo 1., 213. — Scheide-, S chie de Schacht : ein zwischen zwei mit einander mark- scheidenden Bergwerken zur Bestimmung der Markscheide abgesunkener Schacht : Wenokenbach 91.; einen Scheideschacht in's Feld tragen: denselben absinken : Bch. 2., 81. Riohter2., 260. — S chlepp schacht : ein sehr flacher Schacht : G. 3., 67. Bfcha297. Anm. 1)*9 erklärende Wörterbuch 126. verzeichnet neben Schlepp schacht : «Vi mit sehr spitzem Winkel herunter gebracJUer Schacht, welcher auf flachfallenden FUHzen vorkommt, noch besonders S c h l o p p schacht : ein flachgehender \ nicM saigerer SehacJU. S churf schacht : ein zur Auf- oder Untersuchung von Lagerstätten nieder- gebrachter Schacht: In dem Fundflötze, wehlies man mit einem Schürf schachte . . aufgedeckt hatte. Z. 4., B. 144. Versuche über Tage und mit Schürf schachten von geringer Teufe wegen näherer Ermittelung des Ganges. 13., B. 236.; 15., A. 68. — schwebender Schacht : ein Schacht mit einer Neigung von 1 5 Grad und weniger : Erkl. Wörterb. 121. 128. — Seigerschacht, seigerer Schacht: a.) im w. S. ein senkrecht (seiger) niedergehender Schacht überhaupt; b.) im e. S. ein Schacht mit einer Neigung von 75 bis 90 Grad : Soh. 2., 88. Berlo 1., 214. v. Scheuchenstael 204. v. Hingenau 518. Z. 8., A. 177. — Seilschacht: ein Schacht zur Durch- leitung der Fördermaschinenseile von dem auf der Erdoberfläche stehenden Seil- korbe nach demjenigen Punkte in der Grube , wo das Seil zur Förderung benutzt werden soll : Des letzteren [Schachts] Einteilung ist so gewählt, dass derselbe in 4 Trüm- mern zur Förderung und in einem Trumm als Seilschach tfür die unterirdische Förderung benutzt wird. Z. 3 . , B . 17. Die durch den Seilschacht geführten Seile laufen zuerst über Seilscheiben, die etwas unter seiner Hängebank Hegen, werden von diesen über Scheiben ge- führt, die sich unmittelbar über dessen Sohle befinden und gehen dann weiter über die Scheiben am Ende eines . . Querschlages in den . . 1400 yards tiefen blinden Schacht. 52. — Senkschacht : ein in lockerem und gleichseitig wasserreichem oder in schwimmendem Gebirge (s. d.) mittels Senkarbeit (s.d.) niedergebrachter senkrechter Schacht: Die Senkschächte dienen zur Durchteufung lockerer und loser , zugleich wasserreicher, sowie eigentlich schwimmender Massen; sie werden immer seiger niedergebracht. Berlo 1 ., 435. Z. 2., A. 364. ; 11., B. 49. — Soo Ischacht: ein Schacht zur Ausförderung von Salzsoole : Z. 2., A. 333. — Stangenschacht: ein Schacht zur Durchführung von Digitized by Google 400 Schacht. Gestängen (s. Gestänge 1. und Stangenkunst v. Kunst): ö. 3., 79. Serlo 1., 213. — Stollenschacht: ein auf einen Stollen (s. d.) niedergebrachter Schacht: Stolln- Schächte , welche die Geteereken emtzig und allem zu ihrer Fördemüss und anderer Nothdmfft, ingleichen zur Anstellung ihres Baues in die Teuffe brauchen, bey Unseren Stölln aber zur Berg- Fördemüss und Wetter- Losung nicht nöthig sind. Churs. St.O. 9.. 3. Br. 443. Bergm. Tasohenb. 2., 134. — Streckenschacht: ein behufs Verbin- dung zweier Strecken hergestellter (blinder) Schacht: Serlo 1., 213. — Stufen- schacht: Treppenschacht (s. d.): Eichter 2., 421. — Such Schacht: Schürfschacht (s. d.): v. Soheuchenatuel 204. — Tag(e)schacht: a.) ein von der Erdoberfläche (von Tage) aus niedergebrachter Schacht im Gegens. zu Gesenk (s. d.): Da ihr Wetters vnd besserer Förderung halber einen Tagschacht, darzu noch einen Schacht in der Gruben gesttneken. Span B. U. 265. ; b.) ein solcher (1.) Schacht von nur gerin- ger Tiefe : ö. 3., 80.; c.) der obere Theil eines von Tage aus niedergebrachten Schachtes von der Hängebank bis zu der ersten aus dem Schachte getriebenen Strecke oder dem ersten in den Schacht einkommenden Stollen: ö. 3., 80. — Tiefbau- schacht: ein Schacht behufs Anlage eines Tiefbaues (s.d.): Lottner 349. Tiefbau- schächte müssen, ähnlich wie Stolln, Veranstaltungen Itaben zur Förderung , Fahrung, wenigstens während des Abteuf ens und der ersten Zeit des Betriebes zur Wasserhaltung. Oft vereinigt ein Tiefbauschacht alle diese Zwecke gleichzeitig für ein bestimmtes Gruben- feldy in anderen Fällen sind diese Veranstaltungen auf zwei oder mehre Schächte vertheüt. Serlo 1 . , 213 . — tonnlägiger Schacht : a. ) im w. S. geneigter Schacht überhaupt ; b.) im e. S. ein Schacht mit einer Neigung von 15 bis 75 Grad : Serlo 1., 214. — Treib(e) Schacht: ein Schacht, aus welchem mit einem Göpel gefördert (getrieben) wird : Treibe- Sc ha cht, dadurch mit Pferden oder Kehr-Radern die Ertze und Berge ausgefördert werden. Seh. 2., 99. H. 33l> Gh 2., 32. Achenbach 62. — Treppen- schacht : ein mit ins Gestein eingehauenen Stufen versehener flacher Fahrschacht, in welchem man aufrecht gehen kann: Eichter 2., 468. Ausser jenem saigern Schachte hat man zur Erleichterung des Aus- und Einfahrens und zur Herstellung einer besseren Wetter circulation noch einen Treppenschacht nieder getrieben. Z. 4., B. 238. — ** Vaterschacht: Fundschacht: Bergm. Wörterb. 567. a- — Versuchsschacht: ein Schacht zur Auf- oder Untersuchung einer Lagerstätte abgeteufter Schacht : Versuchsschächte zur Wiederauffindung der Lagerstätte. Z. 13., B. 230. — vor- geschlagener Schacht: s. vorschlagen. — Vorschacht: Bohrschacht (s. d. 1.): Das Vor schächtchen, von welchem aus die Bohrarbeit begann, war 6 Klafter tief, die innere Lichte desselben betrug 6 Fuss im Gevierte. Schemn. Jahrb. 14., 115. — Wass er schacht: ein Schacht zur Ausförderung der Wasser: Welcher unterhalb 35 Klafter Aerzt wirkt , nach dem Mass , vom Wasser schacht auszumessen. Amb. BO. 1. Lori 349.*- Agrio.B.85. Beyer Otia met. 3., 513. — Wasserhaltungs- schacht: Kunstechacht (s.d.): Z. 3., B. 161.; 13., B. 240. — weggeschlagener Schacht: 8. wegschlagen. — We tt er schacht : Schacht zur Wetterführung (s. d.:: Wetter-Schacht dadurch das Wetter in die Grube ziehet. Seh. 2., 108. H. 424. b Wetterschächte teuft man gern rund ab, weil diese Form dem Zuge dem Wetter weniger Widerstand durch Reibung u. s. w. darbietet. Lottner 351. 370. üeber diesen Wetterschächten stellt man gewöhnlich eine Kaue mit Thüren oder Klappen auf. Durch letztere wird der Einfluss des Windes auf den Wetterwechsel geregelt : bei ein- fallenden Schächter öffnet man die Thür oder Klappe nach der Seite hin, von welcher der Wind kommt , bei ausziehenden die entgegengesetzte. Z. 8., B. 325. Hauptwetter- schacht. 13., B.241. — Wetterwechselschacht: Wetterschacht (s.d.): Vom Bau auf Steink. 147. — Windschacht: Wetterschacht (s. d.): Dergleichen sollen die Erb- Stölln ihre Liecht-Löcher oder Windschächte . . m baulichem Wesen zu halten schuldig seyn. Deucer 25. a- — Zeug schacht: Kunstschacht: Richter 2.. 581. — Zieh schacht: ein Schacht, aus welchem mit einem Haspel gefördert Digitized by Google Schachtbau — Schachthaus. 40 t (gezogen) wird: Berward 10. G.2.,32. ; 3., 95. Vorsohr.A. §.43. — Zugschacht: Wetterschacht (s. d.) : Der Sckwefeldampf [vom Feuersetzen im Rammeisberge] verzieht sich wegen der vielen Zugschächte sehr bald. Zuckert 1 . , 99. — Zuförder Schacht : ein Oesenk (s. d. I.), durch welches die gewonnenen Massen nach dem Füllorte (8. d.) des Förderschachtes geschafft werden (vergl. abgesetzte Schächte) : Erkl. Worterb. 171. — Zwillingsschacht: zwei unmittelbar neben einander nieder- gebrachte Schächte : Serlo 2., 205. — Zwischen Schacht : Zuförderschacht (s.d.): Die Förderung m Zwischenstrecken und Zwischenschächten mittelst Laufkarren und Haspel. Müller 33. einen Schacht ab-, niederteufen, senken, sinken, absinken, niederbringen, schlagen, treiben, niedertreiben: denselben her- stellen: vergl. die Belege zu abteufen, niederteufen u. 8. w. **2) Schachtrecht (s. d. und Stollen 2.): Alle Bergwerk, es sey Schacht oder Stollen, die jemand verUheii werden, . . die sollen bleiben an [ohne] alle Widerred. Schema. BR. W. 165. Bei allen Gruben, es seyn Schächte oder Stollen. Sc/temn. Erl. 2., 16. ¥. 268. Anm. „Schacht ist wahrscheinlich ursprünglich niederdeutsche Nebenform für Schaft, welches auch im Oberdeutschen dafür vorkommt; englisch heisst es: shaft; vergl. angelsächsisch srof, 8rube; griechisch oxa7rreiv, graben, oxacpo; Grnbe; also von schaben , englisch shave, schaben schneiden: ursprünglich Ein- oder Ausschnitt." Heyse 2., 612. Vergl. auch Schachtrieht, Schaf triebt. — Körner Alterthum 22. und Klotz seh Ursprung 55. leiten das Wort her von dem böhmischen zachodxti hineingehen oder zachazetz unterwärts gehen, daher zachod ein heimlicher Gang. Schachtbau m. — ein von einem Schachte (s. d. 1 ,) aus eingeleiteter Gruben- bau; auch Schacht überhaupt: Tiefere Schächte, welche mindestens 50° seiger Mnab- reicJien. Als solche können nicht allein wirkliche Seigerschächte , sondern auch tonlägige Schachtbaue angesehen werden, deren tiefster Punkt 50 ° unter der Oberfläche der Erde liegt, v. Hingenau 518. Wensel 284. 0. 3., 63. Schachtbühne/ — Bühne (s. d. 2. b.): Riohter 2., 243. Schachtd©ck©l m. — eine Art Fallthür zum Verschlusse der Mündung eines Fahrschach tes : Schächte und Abteufen sind zur Verlmtung des Hineinfallen* von Men- schen oder Sachen . . an ihren Mündungen gehörig zu verwahren. Insbesondere ist darauf Bedacht zunehmen, dass daselbst die Fahrschächte mit Schachtdeckeln . . verwahrt werden. Vorschr, A. §. 6. Schachtfahrt/. — Fahrt (s. d. 1.): Karaten Arch. f. Bergb. 16., 84. Schachtförderung/. — s. Förderung. Schach tgefäSS w. — Fördergefäss bei der Schachtförderung (s. Förderung) : Serlo 2., 72. Schachtgestänge n. — s. Gestänge 1 . Schachtgestelle n. — Fördergestelle (s. d. 1.): Z. 2., A. 377. Schachtgeyiere n. — 8. Geviere 1. und Gevierte: Zur Sicherung des in sehr gestörtem Gebirge stehenden Tiefbauschachtes . . sind an den druck/taftesten Stellen gtiss- eiserne Schacht geviere eingebracht worden. Z. 8., A. 182. Schachthalde/. — s. Halde l. Schachthaube/. — Schachthut (s. d.): Schneider §. 291 . SchachthaUS, Schachthäuschen n. — Schachtkaue (s. Kaue) : Ueber einem jeden Schachte, er mag mehr oder weniger beträchtlich seyn, muss ein Schachthaus oder wenigstens eine Hütte gebaut werden, damit er vor dem einfallenden Regen und Schnee ge- sichert sey. Delhis §. 319. V e i t h , Bergwörterbach. 5 1 Digitized by LjOCKJLC 402 Schachtholi — Schachtacheibe. Schachtholz n. — das zur Verzimmerung eines Schachtes bestimmte oder hierzu bereits verwendete Holz (vergl. spfinnig): Seh. 2., 79. H. 332. b- Schacht- holtz, damit man die Schacht ausszimmert. Lohne J8B 13. Voigt 36. Zuckert 1., 42. Schachthut m. — ein hoher Filzhut ohne Krampe , die gewöhnliche Kopf- bedeckung der Bergleute: Schacht- Hut gen, kleine Hütgen ohne Rand, derer die Bergleute in der Gruben sich gebrauchen. Seh. 2., 79. H. 332. b- Die Kopfbedeckung der in die Grube fahrenden Mannschaft darf nicht am einer gewöhnlichen Tuch- (nler Zeugmütze bestehen, sondern musst wenn sie kein ordentlicher Schacht- oder Zechen- hut ist, wenigstens aus Filz gefertigt sowie mit einem hohen Kopfe wid starken Deckel ver- sehen sein. Vonohr. B. §. 4. Schachtjoch n. — Schachtgeviere (s. Geviere 1. und Joch 2.). Schachtkaue/. — s. Kaue. Schachtknnz m. — 1.) Hängebank (s. d.) : 0. 3., 64. — 2.) Schacht- geviere (s. Geviere 1.) : v. Schenchenßtuel 114. v. Grubenzimmerung. Die weitere Tiefe des Schachtes bis in den Sumpf ist in Folge des festen Gesteins nur mit einzelnen, ein- gebühnten Schach t- Kränzen oder Gevieren ausgezimmert. Oeatr. Z. 15., 395. *• Schachtlatte/., auch Schachtstange — ein langes Brettstück entweder um einen Förderschacht an den Stössen zu verschlagen und so das Untergreifen oder Aufsetzen der FördergefÄsse zu verhindern oder um den Fahrschacht gegen den Förderschacht abzuschliessen. Seh. 2., 80. H. 333. *• Schachtlatten zur Verton- nung von Ziehschächten. Bergm. Taschenb. 3., 254. Schachtlatten zum Verschlagen der Schachtscheider. 258. * Schachtlauf m. — Lauf (s. d. 1.): B. u. H. Z. 27., 279> SchachtmaaSS n. — Schachtrecht (s d.): Weniel 282. Schachtmund m. — Schachtmündung (s. Mundloch 2.): Rtiha 402 , Schachtmütze/. — Schachthut (s. d.): Richter 2., 244. SchachtpingC/. — eine durch Zusammenbruch eines Schachtes entstandene Finge (s. d. !.): Delius §. 138. Schachtrocht n. — im Gegens. zu Stollenrecht (s. d. 2.): die Berechtigung zum Abbaue eines Gruben feldes mittels eines Schachtes : Vnser Pergrichter sollen auch kain Schacht Recht nit verleihen, wo man stallen pawen [bauen] mag. Er sol auch weder an gepirgen noch Perkhwerchen mit verleihen zwayerlay gerechäghait [Stollen- und Schachtrecht], obschon die Wufft nit gleich fielen. Max. BO. 54. W.40. Ferd. BO. 13. 27. Urap. 118. 125. Beyer Otia met. 3., 382. * Schachtricht m., auch Schachttritt, Schaftricht, Kehr — eine Hauptstrecke bei dem süddeutschen Salzbergbaue um das Gebirge au Izusch Hessen und die Anlage von Sinkwerken vorzubereiten: y. Scheuchenstnel 205. Z. 2., 8. II Hauptschachtricht: Tagestrecke, Stollen: DerAufschktss der Salzlagerstätte als Hegenden Stocks geschieht schon wegen des stärken Abfalles des Gebirges durch Stollen (vom Salzbergmanne auch Hauptschachtricht genannt) und durch Schachtrichten (Strecken). Z. 4 , B. 33. — W a s s e r schachtricht : Wasserstrecke: Z. 4., B. 84. Schacht8Chale/. — Fördergestelle (s. d.): 0. 3., 63. Schachtsatz m. — Satz (s. d. 1.): Karsten Arch. f. Min. 6., 24. Schachtscheibe/. — 1.) Querschnitteines Schachtes; insbesondere die jedes- malige Sohle (s. d. 1.) bei dem Abteufen eines Schachtes: Lottner 349. Die meisten Digitized by Google Schachtocheider — Scharen. 403 »Schächte werden auf unterliegende Oerter abgesunken ; es wird daher , sobald sich Wasser zeigen, Inder Schachtscheibe ein Bohrloch gestoesen, welches die Wasser abfuhrt. Z. 3., B. 162. ; 11., B. 46. — 2.) Füllort (s. d.): 0. 3., 64. Schachtocheider m. — s. Sch«ider. Schachtechloss n. — Schloas (s. d.): v. Sohenohenstuel 205. Schachtetange/. — 1.) Schachtlatte (s.d.): Schacht-Stangen oder Latten sind Höltzer , darauff die Tonnen in Schacht auff und nieder gehen. ScL 2., 80. H. 333. ** — 2.) jede der einzelnen Stangen eines Schachtgestänges (s. Gestänge l.J: Deliua§§. 507. 508. Schachtstangengang m. — die in einem Förderschachte durch Verschlagen der Schachtstösse mit Schachtstangen, Schachtlatten (s. d.) hergestellte Zimmerung : Eohter 2., 245. Schachtsteuer/. — s. Steuer. Schachtstoss m. — s. Stoss 1. Schachttonne/. — 1.) Tonne (s.d.): Serlo 2., 35. — 2.) Schachtlatte (s.d.): Boh. 2., 80. H. 333> Bichter 2., 245. Schachttrichter m. — Glocke (8. d. 1.): y. Scheuchenstuel 205. * Schachttritt m. — Schachtricht (s. d.): v. Scheuchenstuel 205. Schachttnimm n. — Trumm (s. d. 3.): Zur Fahrung dient in den Förder- schächten ein besonderes Schacht trumm. Z. 3., B. 191. Das eine Schachttrumm ist . . zur Förderung eingerichtet, das andere enl/M das Pumpenzeug. Jahrb. 2., 254.*- Es ist verboten, in einem und demselben Schach ttrumme Menschen und gleichzeitig Erze, Kohlen oder Berge zu fordern. Huyssen 234. ** Schadenkux m. — s. Kux. * Schaffer m. — Steiger (s. d. und Bergsch affer) : Kremn. Erl. 12. W. 251. **Schaftricht/. — Schachtricht (s. d. und Schacht, Anm.): Si sal ibidem m- ventum fuerit, unam Schaf tricht tantummodo excolemus. Urk. r. 1211. Lori Einl. 17. Finden sie in derselben Schaff triebt Äforn[Kern-Salz], das ist ihr Frumb. Urk. v. 1309. Lori 7.»- Schalband n. — s. 8ahlband, Anm. Schale/. — Förderschale, Fördergestelle (s. d.): Die Bremsberge sind bei ge- ringer Flötzneigung zur unmittelbaren Förderung der Wagen eingerichtet, während auf den stärker einfallenden Flötzen mit Schalen oder Gestellen gefördert wird. Z. 3., B. 186. Schächte zur Förderung mit Schalen. 187. Schämen refl. — von Gängen : an Punkten, wo sie mit anderen Gängen oder Trümmern (s. Trumm 1.) zusammentreffen, ihren Erzgehalt verlieren: ö. 2., 106. Schar/. — ein Einschnitt in ein Holzstück bei der Zimmerung um ein anderes Holzstück einzulegen und beide dadurch um so fester mit einander zu verbinden : Schar, der Einschnitt an den Trog-Stempeln. Sch.2., 80. H. 333> Die Schaar . . ist die festeste Verbindung zweier runder Hölzer , wenn eines normal auf das andere zu stehen kommt. Man kehlt das stützende aus und legt das tragende Holz hinein. Riiha677. Scharen — l.)refl. , von Gängen, Klüften : im Streichen (s.d.) unter einem spitzen Winkel auf einander treffen und entweder durch einander hindurchgehen oder auf eine kleinere oder grössere Strecke vereinigt bleiben und sich erst dann wieder trennen (vergl. schleppen IL): Zwei Gänge, welche gleiches Streichen und Verflachen Digitized by Google 404 Schärfen — Schauer. besitzen, können nic/ä mit einander in Berührung kommen. . . Von solchen, die unter ein- ander nicht parallel sind, sagt man, wenn sie unter einem spitzigen Winkel zusammen kom- men, dass sie sich scharen oder das Scharkreuz bilden. Mohs 2., §. 451. Scharen jlas Zusammenlaufen ziceier Gänge im Streichen unter einem spitzen Winkel, Cr. 3., 64. Scharen heisty wenn zwey Gänge zusammenkommen, und sich mit einander schleppen. Sch. 2., 80. H. 333. b- DelhiB §. 45. Hake §. 21. Wenn zwey verschieden schmale Gänge . . m ihrem Streichen sich schaaren und einen mächtigen fortsetzenden Haupt- gang bilden. Köhler 312. Der Gang . . Andere Gänge verunedeln ihn, bis sich ein ver- wandter Gang freundlich mit ihm sc haart, und seinen Werth unendlich erhöht. Novalis l., 65. Es [das Trumm] scheint sich nicht mit dem liegenden Trumm zu schaaren , sondern beide Trümmer scheinen sich vielmehr zu durchkreuzen. Z. 11., B. 69. Die ge- wölmlichste Form, in welcher [im clausthaler Ganggebiete] Gänge und Gangtrümmer, sowohl in der Streichungs- als auch in der Fallrichtung, mit einander in Verbindung treten, ist die der Scharung ; Gangkreuze , sowie V erwerf ungs- und Auslenhmgs- erscheinungen sind in diesem Gebiete ah Seltenheiten zu bezeichnen. Z. 14., B. 275. II.) tr. ; behauen : Die Treibe-Pfähh . . werden auf der Seite , die dem abzufan- genden Gebürge zuzuwenden ist, also geschaaret . ., dass ihre Schwänze keilförmig werden. Bericht ?. Bergb. §. 286. Anm. Statt scharen in der Bedeutung zu I. auch scharren: Fell ihm in der Teuffe ein ander Ganyk zu oder scha rret sich zu seinem Gange. Löhncyss 51. Andere [Gänge] verfolgen bei dein Zusammentnffen durch eine längere oder kürzere Strecke vereinigt dieselbe Richtung (sie scha rren sich oder schleppen sich), v. 8 c h e u c h e n s t u e 1 90. Scha r r kreuz, ibid. Vergl. an-, aus-, zu-, zusammenscharen. Schärfen tr. — s. schürfen, Anm. I . Schargang m. — s. Gang. Scharkreuz n. — s. Kreuz. Scharren refl. — vergl. scharen, Anm. Schauer m. — 1.) Hitze (s.d.), insbesondere bei der Schiessarbeit (s.d.j; auch die in einer Hitze mit dem Fäustel auf den Bohrer geführten Schläge: BeimAbbohren eines Sprengloches wird immer, je nach der Muskelkraft tmd der Gesteinsfestigkeit sich ricJitend eine gewisse Anzahl Fäustelschläge geführt. Man nennt diese Arbeitsperiode einen Schauer. Bziha 116. Der Häuer muss sich gewöhnen, einen gleic/anässigen , gleich- starken Schlag zuführen, eine Zeit lang kräftig nacheinander fortzubohren und dann erst zu ruhen. Eine solche Anzahl hinter einander geführter Schläge wird ein Schauer ge- nannt; wie viel er begreift, hängt natürlich von der Kraft und Uebung des Häuers , bei gebrächem und mildem Gestein selbst von dessen Festigkeit ab. Cr. 1., 181. Ist es [das Bohrloch] nass gebohrt worden, so wird es . . ausgewaschen und ausgewischt und sodann mit ein Paar Schauern trocken gebohrt. 491. Beim regelmässigen Gange dauerte . . jeder Bohrschauer [beim Niederbringen eines Erdbohrloches] 10 Minuten, worauf eine Pause von 5 Minuten folgte. Z. 7, B. 2. — **2) eine bestimmte Anzahl von Schlägen als Signal: Er [der Ausrichter, 8. d. 2.] . . klopfet drey Schauer, d. t\ dreymal drey Schläge, das in die Höhe oder aufwärts bedeutet. Die Stürzer . . geben durch eben solche drey Sc h au er klopf en mit dem Gestäng und Hammer zu erkennen, dass die Pferde oder das Wasser angelassen werden sollen. . . Soll still gehalten werden, so gibt er das Zeichen mit einmaligem Schauerklopfen, und wenn er fertig ist, mit drey Schauerklopfen das Zeichen zum Ausfahren. Binmann 1., 449. 450. — **3.) mundartl. (in Sachsen, namentlich im Mansfeld'schen) ; Geschworener (s. d.): Die Schauer sollen dahin trachten, wie die Schießer mit den leichtesten Kosten zu erbauen. Beyer Otia met. 3., 305. A n ra. In den Bedeutungen zu 1 . und 2. hängt Schauer zusammen mit der gewöhnlichen Be- deutung von : rasch kommendes, aber auch rasch wieder vorübergehendes Unwetter (Regenschauer. Hagelschauer). Vergl. Sanders 2., Ö98> — Schauer zu 3. von schauen. Vergl. Schauherr. Digitized by Google Schauherr — Scherm. 405 ** Schallherr m. — mundartl. (in Sachsen, namentl. im Mansleld sehen) . — Geschworener (s. d. und Schauer 3.): H. 173.»- Beyer Otia met. 3., 298. Schaustufe/. — s. stufe l. Scheibe/. — Seilscheibe (s.d.): Scheibe, die runden HöUzer über den Schacht auffdem Stege, darauf das Berg- oder Göpel-Seyl g*het. Soh. 2., 80. H. 334.»- G, 3., 64. Scheider m. — eine in einem Schachte, einem Stollen oder einer Strecke aufgeführte Scheidewand aus Zimmerung, Fachwerk, Mauerung oder Leinwand, durch welche in einem solchen Grubenbaue mehrere Abtheilungen hergestellt werden : Zimmerung besitzen diese Schächte [in Schottland] nur sehr wenige, und einen vollständigen Scheider zwischen den einzelnen Abtheilungen nur dann, wenn eine derselben als Wetter- schacht benutzt wird. In einem solchen Falle wird der Scheider gewöhnlich aus drei- zottigen Bohlen angefertigt, Z. 3., B. 17. Die Scheider für die einzelnen Schacht- trümmer. 8., B. 18. S ch acht scheider : ein Scheider in einem Schachte zur Herstellung je eines besonderen Raumes für die Fahrung, Förderung, Wasserhaltung und Wetter- führung: Berioht vom Bergbau §. 318. Bergm. Taaohenb. 3., 258. Z. 3., B. 58. — S t recken scheider: ein in einer Strecke angebrachter Wetterscheider (s. d.): Serlo 2., 211. — Wetterscheider: ein zur Herstellung eines besonderen Raumes für die Wetter haltung aufgeführter Scheider: Wetterscheider werden je nach der Art der Baue verschieden angebracht. 1.) In Strecken sind sie bald horizontal als verdecktes Tragewerk auf der Sohle, selten als Firstenverschlag, bald vertikal als Strecken- scheider vorhanden; erster e wendet man in engen Strecken von grosserer Höhe, letztere in weiten Strecken mit seigeren oder nähr seigeren Stössen an. . . Für die horizontalen Scheider bedient man sich der Zimmerung, welche mit klaren Bergen überschüttet wird . . ; für die vertikalen Scheider benutzt man gleichfalls Holz oder Fac/twerksmauerung . . . 2.) In Schächten . . bedient man sich der ganz aus Brettern gefertigten Scheider, deren Fugen man zur besseren Dichtung mit Latten beschlägt. Serlo 2., 211. Die Grundstrecke besitzt 8 Fuss Weite, wovon 1 Fuss Weite durch einen leinenen Wetterscheider ab- getretmt ist, xvmfrisclie Wetter an die Arbeitsjnmkte zuführen. Z. 3., 28. 64. Gemauerte Wetterscheider. 191. Bergdämme als Wetterscheider. 13., B. 56. Scheideschacht m. — s. Schacht. Schemmel m. — der Sitz am Pferdegöpel (s. Göpel) für den Göpeltreiber {s. d.): Bichter 2., 246. v. Schämei. ** Scherbe/., mundartl. (Harz) — ein Erzmaass von etwa 4 Centner: Richter 2., 254. ** Scherbenkarren m., mundartl. (Harz) — Laufkarren, Karren (s. d.): Bergm. Wörterb. 324.c- Schere/. — 1.) eine in einem Flötze eingelagerte taube Schicht (s. d.4.) von geringer Mächtigkeit: Regehulsig fortsetzende, aushaltende Sc heeren enthalten die Kohlenßötze bei Zwickau in Sachsen. G. 2., 171. ; 3., 64. — 2.) ein Gezäh bei der Schiessarbeit (s. d.) um abgebrochene und im Bohrloche stecken gebliebene Stücke des Bohrers oder anderer Gezähe herauszuziehen : G. 1 ., 391. — 3.) Wechselschere, Rutschschere (s. d.): Lettner 339. Schepper m. mundartl. (bei dem nassau'schen Dach Schieferbergbau) — Schick (s. d.): Wenokenbach 92. ** Scherm m. — 1.) die dem Hangenden (s. d.) oder Liegenden (s. d.) zu- gekehrte Fläche einer Lagerstätte : H. 335.* Gritmer 57. — 2.) die Breite eines Digitized by Google 406 Schicht. Grubenfeldes, Vierung (s. d. 1.): Karsten §. 136. Anm. Und ob siehe begab, dos etwo an einem Gebürg zwo Zecken so nahend neben einander aufgeschlagen würdetf , dass die ein Gruben ihren Scherm auff ein oder die ander seilen ffilligHch [völlig] nicht ge- haben mficht, so mag sie die übermass solches Schertns auf die ander seilen nemen. Ferd. BO. 31. Urap. 127. Anm. Scherm aus Schirm. Neben Scherm auch Schäm: In Schärn oder in der Breite. Oestr. Patent vom 23. März 1605. 0 r i t z n e r 60. Schicht/., — 1.) die nach Stunden bemessene regelmässige tägliche Arbeits- zeit des Bergmanns : Schicht, eine gewisse Zeit zu sechs, acht, bis zwölff Stunden , so lange ein Bergmann nach einander an seiner Arbeit bleiben muss. Seh. 2. ,81. H. 335.*- lieber die Anzahl Stunden, welche auf eine Schicht gerechnet werden , herrscht weder im Gesetze noch in der Uebung Gleichheit. Es gibt 6-, 8-, 10- bis 12stündige Schichten; auf einigen Bergwerken wird bloss mit einfachen Arbeitern bei Tage, auf andern mit dop- pelt oder 3fach gewechselten Arbeitern bei Tag und Nacht gearbeitet. Schneider §. 366. De hoytman [Hutmann] schal sweren , dat he [er] myt seinen hauweren [Häuern] vndc knechten alle dage, wenn he arbeydet, achte stunde to der sekicht varen vnde arbeyden willen. Rammelsb. BO. W. 1031. Es sind 24 stunden des Tags vnd Nachts, m drey Schichten getheilt, ein jegliche Schicht aber hat sieben stund , die drey vbrige stund seind zwischen den Schichten als mittel stunden , in welchen die Hdwer zu den Gruben fahrend, vnd von ihnen abfahren. Agric. B. 73. Die Schichten zu 12 Stunden sollen früh zu 4 Uhr angefangen werden bis auf 11 Uhr, und zu 12 Uhr [sollen die Arbeiter] wieder einfahren bis zu 4 Uhren, Würtemh. BO. 3., 6. W. 555. Beim Steinkohlenbergbau Obersc/desiens werden durchgängig 12sttlndige Schichten verfahren, auf welche man 9 bis 0Kji Stunden wirkliche Arbeitszeit annehmen kann. Bergm. Taschenb. 3., 116. Acht- stündige, sechsstündige Schichten. Würtemb. BO. 3., 7. W.556. Delius §§. 201. 202. Z. &., A. 188.; 13., B. 248. Abend schiebt: Nachtschicht (s. d.) : Sichter 1., 2. Den tegheden scal men achten vnd werdighen bi der Sondages auendes Schicht. Jura et Libert. Silvan. W. 1023. [Den Zehnden soll man bey der Sonntags Abends Schicht schätzen und würdern . W. 1024.J — Bet schient: das Gebet der Bergleute vor dem Einfahren und nach dem Ausfahren ; Gruben-, Schichtgebet : Das wall der Herr der Höhen, zu dessen Ehre wir jetzt an die Bet Schicht gehen. Alter Bergreien. Sohläger 115. Berg(e) schiebt: eine ledige Schicht (s. d.), in welcher das taube Gestein (die Berge j ausgefördert oder auf die Kästen (s. Kasten) gesetzt wird: Berg-Schicht, wen* ausser der ordentlichen Sc/ächt die Arbeiter bey der Weile die Berge uff Kästen in der Gruben setzen, und uffräumen. Soh. 2., 14. H. 64. b« Binmann 1., 619. — Bier- schicht: Bierschicht heisst bey den Bergleuten, wenn einer in der Woche seine Schicht nicht gearbeitet, sondern die Zeit mit Saufen zugebracht hat. Binmann 2., 34. Bier- schicht schal men [soll man] nicht vorlohnen. Rammelsb. BO. W. 1031. Dergleichen sollen . . Schichtmeister trewUch aufsehen, dass weder Steiger noch Arbeiter, keinen guten Montag noch sonsten in der Wochen Bier schichten machen. J. BO. 2., 45. Urep. 127. Henneb. BO. 2., 44. Br. 256. H. 84> Wensel 488. — Büchsenschicht : Freischicht (s. d. b.) für die Knappschaftskasse (vergl. Büchsengeld) : Z. 2., A. 26. — Drittel Schicht: achtstündige Schicht (vergl. Drittel) : Bei . . drei Drit- telschichten tritt in der Arbeit keine Unterbrechung ein, während bei Gebrauche von zwei Dritteln (ä Schicht 12 Stunden Dauer) nur 10 wirkliche Arbeitsstunden stattfinden. Riiha 1 72. — Erzschicht: eine ledige Schicht (s. d.), in welcher Erze gewonnen werden .Ertz-Schicht, wenn Häuer ausser der ordentlichen Schicht die verschrämten Digitized by Google Schicht 407 Gänge nachhauen, und auff dem Ertz arbeilen. Soh. 2., 26. H. 335. b- Wenn bey ein- fallenden Feyertagen oder auss Mangel der Arbeiter die Grubensteiger die verordnete Treiben Zahl oder Ertz nicht zusammen bringen können, sondern desshalben Erztschich- ten gemacht werden mosten, sollen die Ertz-Schichten des Abends umb 8 Uhren ihren Anfang nehmen und des Morgens frühe nach 2 Uhren sich enden. Churk. BO. 7., 16. Br. 612. Zuckert 1., 46. — Feierschicht: a.) eine Schicht, in welcher der Bergmann nicht arbeitet (feiert) , für welche er aber gleichwol den gewöhnlichen Schichtlohn erhält: Als Feierschichten, welche, obwohl nicht gearbeitet wird, doch bezahlt werden, gelten die Nachmittagsschichten an folgenden Tagen: /teil. Abend, Syl- vester-Abend, . . dann am Fest der heil. Barbara [der Schutzpatronin der Bergleute] die Früh- und Nachmittagsschicht. v. Hingenau 609. ; b.) die arbeitsfreie Zeit, ins- besondeie der Sonntag: Erhab'ne Feierschicht! Wie grüss* ich dich viel tausendmal, o Sabbathsruh ! Schneider in Grubenklänge 279. Freischicht: a.) ledige Schicht (s.d.): Binmann 2., 845.; b.) eine Schicht, welche der Bergmann zum Besten anderer Personen, Anstalten verfährt, so dass diesen der Schichtlohn dafür zufallt: Es muss jeder Arbeiter vierteljährlich 2 Freischichten für die Knappschaft verfahren. Z. 2., A. 26. — Frohnschicht, mundartl. (Harz): Die Ganghäuer fahren zuerst eine 4stündige Frohnschicht und verrichten während derselben allerhand dem Grubenhaushalte wic/Uige Arbeiten, als Berge versetzen, Wände zerschlagen, Kasten säubern, Gezäh hängen und sonstige Arbeiten, wozu sie von den Steigern angewiesen werden; demnächst bohren sie j/2 Schicht. Karsten Arch. f. Bergb. 4., 292. Wenckenbach 50. — Frühschicht: die Schicht von Morgens 4 Uhr. bis Mittags 12 Uhr: Steiger soll . . in der Frühschicht m der Grube . . sich finden lassen. Sch.l., 188. Die frühe Schicht. H. 335> Auf welcher Zeche . . nur eine Schicht verfahren wird, dazu soll keine andere als die Früh - Schicht genommen werden. Schles. BO. 50., 2. Br. 1011. Aohenbaoh 194. 195. — Gedingschicht: eine von einem Gedingarbeiter verfahrne Schicht, bei welcher sich der Lohn nach der geleiste- ten Arbeit bestimmt (vergl. Herrenschicht): Richter 1., 335. v.Scheuchenstuel209. — Gewerkschicht: Herrenschicht (s. d.): Binmann 1., 308. — Gruben Schicht: a.) eine in der Grube verfahrene Schicht (vergl. Tageschicht c): v. Scheuchenstnel 209.; b.) Schicht überhaupt: Delius §. 190. — Häuer Schicht: a.) eine von einem Häuer verfahrene Schicht im Gegen«, zu Schichten anderer Arbeiter z. B. An- schläger-, Förderer-, Haspler-, Jungen-, Knecht-, Maschinen- wärter-, Maurer-, Zieher-, Z immer schichten : Z. 1., B. 23. 24. ; 2., B. 40. 41. v. ßoheuohenstnel 209. Karsten Arch. f. Bergb. 2., 109.; 16., 79.; b.) Häuer-, Probegedinge (s. Gedinge I.): Bergm. Worterb. 250.*- — Herren - Schicht: eine von einem nicht im Gedinge arbeitenden Bergmanne (Herrenarbeiter, a. d.) verfahrene Schicht, für welche der Lohn in voraus festgesetzt ist: v. Scheuohen- ßtnel 209. — Krankenschicht: eine Schicht, welche der Arbeiter wegen Krank- heit nicht verfahren kann , für welche er aber gleichwol den Schichtlohn erhält : Jahrb. 1., 83. »• — **Kuh schient, Küh Schicht: eine zwölfstündige Schicht: Lang- sc/ticht oder kühschicht ist zwölf stunden lang. Ursp. 67. Seh. 2., 58. H. 249. »• Berward 21. — kurze Schicht: eine vier oder sechsstündige Schicht: Urspr. 67. Barward 21. Bergm. Wörtern. 318> — **Kux schient: eine zwölfstündige (lange) Schicht: Richter 1., 576. — lange Schicht, Lang Schicht: a.) eine zwölfstündige Schicht: Seh. 2., 61. IL 260. *■ Da ein Lehnhäuer mit der Langschicht arbeitet, das ist Vormittags 6 und Nachmittags 6 Stunden. Schemn. Erl. 15. W. 289. ; b.) ein voller Tag (24 Stunden) : Dry lange schickt, das sind dry tage und dry nacht. Goldb. BR. Steinbeck l . , 8 7 . Wo einer neuen Pau empfacIU, und arbeit er das nicht in Digitized by Google 408 Schicht. dreyen langen Schichten, so hat er sein Recht verloren. Steierm. BO. Sperge* 283. — ledige Schicht: die Zeit, in welcher ein Bergmann noch ausser seiner gewöhnlichen regelmässigen Schicht Bergarbeit verrichtet: Ledige Schichten, wenn ein Bergmann nach verrichteter ordentlicher Schicht, noch eine Zeitlang arbeitet. Seh. 2., 61. H. 336. »• Opera extraordmaria , ledige Schicht. Agricola Ind. 33. *• Alles, was auff Unsern Bergwerken ledige Schichten Weise verlohnet wird, es seye das Ertz von den Strossen oder den Berg ans den Schremen zu /orderen , . . sollen Unser Bergmeister und Geschworne wohl überlegen. . . Was von dieser Arbeit in den ordmari Schichten und der Sonnabends Pose verrichtet werden kan, dass soll durchaus nit ledige Schichten Weise verrichtet werden. Churk. BO. 7., 19. Br. 613. — Mittag- schicht: Nachmittagschicht (s. d.): Agric. B. 73. — Mo rge n Schicht : Frühschicht (s. d.): Agric. B. 73. L. D. BO. §. 80. — Nachmittagschicht: die Schicht von Mittags 12 Uhr bis Abends 8 Uhr: v. Hingenau 609. Z. I., B. 141. — Nacht- schicht : eine während der Nacht verfahrene Schicht, insbesondere die Schicht von 8 Uhr Abends bis 4 Uhr Morgens : Nacht-Schicht , wenn die Bergleute des Nachts anfahren müssen. Soh. 2., 66. H. 335.b* Auf welcher Zeche nicht zwei Schichten ge- arbeitet werden, da soll die Nacht-Schicht nicht gestattet werden. Schles. BO. 50., 2. Br. 1011. — N e b e n schiebt : ledige Schicht (s. d.): Die Schichten sollen auf denen Werken . . dergestalt eingerichtet werden, dass die vollen Schichten zu acht Stunden , die Neben-Schichten aber vier Stunden lang dauern. Cl. M. BO. 49., 1. Br. 885. Schles. BO. 50., 1. Br. 101 1. Die . .festgesetzte Sc/uchtzeit mttss er [der Bergmann] gehörig aushalten, . . ausserdem aber die ihm etwa anzuweisenden Nebenschichten oder ausserordentlichen Arbeiten umveigerlich vollziehen. Z. 1.» A. 248. — Straf- schicht: eine Schicht, die ein Arbeiter zur Strafe für ein Vergehen unentgeltlich verfahren muss : Biohter 2., 409. Die Bergwerksbesitzer sind befugt, Bergarbeiter, welche ihren Obliegenheiten nicht nachkommen , durch DiscipUnar-Strafen , als Ausf eiern oder Straf schichten, zur Ordnung anzuhalten. 8. W. Bö. §. 95. — Tagschicht: a.j eine während des Tages verfahrene Schicht (Früh- und Nachmittagsschicht, s. d.) : Sciendum, omnes diei noctisque horas apud montanos in onatuor horas tantummodo distin- guendas. Itemprima hora „Tagschicht"; seeundavero hora ,, Lesern Tagschicht* [Lösetagschicht (?), weil die Arbeiter der ersten Tagschicht von anderen abgelöst werden]; terciavero ,, ein Nachtschicht " ; quartavero ,, Lesern Nachtschicht" vulgariter appeüatur. Kuttenb. BO. 1., 19. Peithner 323. [Ihr sollet wissen, dass alle Stunden oder Zeit des Tages und der Nacht, auff diesem unserm Bergwerck in vier Stunden oder Schichten getheilet seyn , die erste Stunde oder Schicht des Morgens frühe, heist die erste Tag-Schicht, die ander Stunde oder Schicht, heist die loser Tag- Schicht, die dritt Stunde oder Schicht sol die erste Nacht-Schicht, die vierte Stunde oder Schicht, sol die loser Nacht-Schieht genannt werden. Deucer 16.b] Die erste Schicht hebet an am morgen vmb die viere, vnd währet biss vmb eilffe, die andere hebt an vmb zwblffe, vnd währet biss vttib siebene, welche zwo Schichten semd Tagschichten , in Morgen vnd Mittagschicht getheilt. Die dritte ist nächtlich, die zu nacht vmb die achte anhebt, vnd währet biss zun dreyen. Agric. B. 73. Die Kohlengewinnung erfolgt m der Tagschicht, die Ausführung des Versatzes in der Nachtschicht. Z. 12., B. 150.; b.) im Gegens. zu Grubenschicht (s. d.) :eine nicht in der Grube sondern ausserhalb derselben (über Tage) verfahrene Schicht: Tage-Schicht, wenn die Bergleute ausserhalb der Grube arbeiten. Soh. 2., 96. v. Scheuohenstuel 209. — lieber schicht: ledige Schicht (s. d.) : Richter 2., 256. 482. t. Scheuohenstuel 209. — Vormittag schicht : Frühschicht (s. d. ) : Unsere Steiger sollen mit . . Ver- wechselung der Tages- und Nachtschichten Gleichheit halten, dass, welche Arbeiter in einer Woche die Tages- oder Vormittagsschicht haben, [in der andern die Nachtschicht haben] sollen. Churk. BO. 7., 26. Br. 618. — Wasser schicht: eine Schicht, in welcher lediglich Wasser gezogen, ausgefördert werden : Die Wasserhaltung bedarf . . Digitized by Google Schicht. 409 2 Wasserschichten. Karsten Arch. f. Bergb. 2., 109. — W e i 1 Schicht : Weil- arbeit (8. d.): Schneider §. 221. — W ochen schiebt : die Gesammtheit der von einem Bergarbeiter in einer Woche zu verfahrenden Schichten: Eine Wochen- schicht war die 8- oder 6 stündige Arbeit durch 6 Tage in einer Woche. Wensel 488. Derweilen der Arbeiter ordentliche Wochen- Schichten des Freitags [zu Ende, des Sonn-] Abends aber nur der halbe Theü der Arbeiter . . anfahren müssen , so soll doch die Sonn-Abends-Pose vor 11 Uhr mt aussgehen. Churk. BO. 7., 17. Br. 612. eine Schicht fahren, ab-, auf-, verfahren, thun: die vorgeschriebene Zeit hindurch arbeiten : Einem Hlkoer wird nicht zugelassen, zwo Schichten zu fahren, darumb dass er gemeiniglich in der Gruben pfleget zu schlaffen oder fähret langsam an und eher ab, dann sichs gebürt. Wann sie aber ihre Schichten der gebür nach nicht ver- fahren , wird ihnen am Lohn etwas abgezogen. Löhn eye« 55. Wann nun zun Schichten zufahren ist, zeiget diss den Arbeitern der Thon einer grossen Glocken an. Zu gleicher weiss zeiget auch der Thon diesef Glocken . . an, die Schicht seye abgefahren. Agrio. B. 74. Die Schicht ist auf f gefahren, jetzt ist genug von dem gesagt. Ursp. 62. H. 335.b- Wenn bey einem Bergwerke auf drey Drittel oder mit achtstündigen Schichten gearbeitet wird, soll von den Achtstündnem die Frühschicht von 4 Uhr Morgens bis 12 Uhr Mittags, die Nachmittags Schicht von 12 Uhr bis 8 Uhr Abends und die Nachtschicht von S Uhr Abends bis 4 Uhr Morgens verfahren werden. Bair. BO. 49. Hakepag. 485. Keinem Hauer oder Arbeiter wird zwei Schichten m einem Tage zu machen und zu verfahr en erlaubet. Schles. BO. 50., 3. Br. 101 1. Der Steiger . . ist verantwortlich, dass dieselben [die Arbeiter] volle Schichten ve rfa hren. Aohenbach 194. Wenn er [der Bergmann] nun gethan die Schicht, fährt er auf zum Tageslicht. Döring 1., 87. die letzteSchicht verfahren haben: gestorben sein : Viele von den dort angelegt gewesenen Häuern haben schon lange ihre letzte Schicht ve rfa hren. Bergm. Tasohenb. 4., 45. — zur Schicht fahren: sich an die Arbeit begeben : Einem Berghawer wird nicht zugelassen . . zwo Schichten zu thun, darumb dass er gewöhnlichen . . langsamer zu der Schicht fahrt, vnd von ihnen schneller aussfahrt, dann es sich gebürt. Agrio. B. 73. — Schicht halten: die vorgeschriebene Arbeitszeit innehalten: Riohter 2., 259. Halten Bergleute eine oder mehr Schichten nicht völlig, . . wird ihnen so viel, als es beträgt, an i/irem Lohne abgezogen. H. 336.b- — eine Schicht machen : dieselbe verfahren (s. d., vergl. aber auch Schicht 2.): Keine Schwaden, giftge Wetter erschrecken uns nicht, wir machen ja gern eine fröhliche Seh ic h t. Alter Bergreien. B. Köhler 33. in Schichten stehen: Schichtarbeit (im Gegens. zu Gedingarbeit, s.d.) ver- richten, im Schichtlohne arbeiten: Alle Bergleute, welche in Schichten oder im Wochenlohne stehen. Bair. BO. 30. 98. Hakepag. 476. 511. 2.) das Ende der (zu 1. bezeichneten) Arbeitszeit: Ist die Schicht beendet, so sagt man, sie sei verfahren, und durch die Grube ertönt der Ruf: ,, Schicht ist* stc. v. Scheuohenstuel 208. Schicht! Schicht! Fegerabend! Fegerabend! Melaer 6S4. Kamm roden machet Schicht! Lasst Fäustel, Bohrer nun — das klingende Gezäh — lasst eure Arbeit rtihn. Schicht! Schicht! ertönet es in allen Grubenbauen. Bergm. Tasohenb. 1., 32. Schicht läuten: den Anfang und das Ende einer Schicht durch Anschlagen an eine Glocke anzeigen: y. Scheuchenstnel 208. — Schicht machen: a.) nach Veitb, B#rgwört*rbncli. 52 s~^> • 410 Schicht. beendeter Schicht zu arbeiten aufhören (vergl. aber auch Schicht 1.) : Gehet der Bergmann von seiner Arbeit, so heist es: „Er hat Schicht gemacht." H. 335 a- Wer vor der festgesetzten Zeit Schicht macht, verliert seinen Schichtlohn . . . Wer Andere verleitet, früher Schicht zu machen, wird . . bestraft. Jahrb. I., 402.b- Und wenn es denn an Eisen gebricht, so muss der Bergmann machen Schicht. Alter Bergreien. B. Hohler 13. Und ist das Tagewerk vollbracht nach manchen kräffgen Schlägen, dann wird für das Mal Schicht gemacht. Perlberg bei Kolbe 2., 102. ; b.) auch übertragen: Oberhaupt mit Etwas aufhören, ein Ende machen: Mit meinem predigen vnd schreiben Schicht machen. M. 186.b* Und will nunmehr mit diesen meinen Markscheiden Schicht machen. Voigtell52. — mit einer Zeche Schicht machen : den Betrieb auf derselben einstellen ; die Zeche aufgeben : Siebter 2. , 259. — Schicht rufen : durch Ausrufen den Anfang und das Ende der Schicht bekannt machen : Kume ich niht wil stielte, e daz man ruofe die schicht, so wänents [die Arbeiter] ot, ich kome niht. Märe vom Feldbauer 1 73. 3.) eine Einheit von 32 Kuxen (s. Kux) : Schicht, das vierdte Theü einer Zeche. oder zwey und dreyssig Kuxe. Bch, 2., 81. H. 335.** Quadrans fodmae uel cuniculi, ein schicht. Agrioola Ind. 34.b- Ist das man wil vorig Aev [verleihen, zur Lehnschaft hinlassen] uff eynem berge adir uff eynem stollen, so sal der bergmeister den gewerken . . czu sammen gebiten, und was da vorlegin [verliehen] wirt, . . das hat traft. Ist aber das dg arge schicht darkommen, und dg vyrde nicht, dg vyrde schicht noch dg dryn achtel mögen nicht gehindern, die andern Ighen [leihen, verleihen], weme sy wollen. Igi. BR. C. Klotwoh 216. Freib. BR. Klotisoh 248. Schemn. BR. W. 168. Wo zwo Schichten vergewerckt, oder die Zech findig würde, alsdann -sol sie Bergkteuffiger weis . . gebawet werden. Churtr. BO. 3., 11. Br. 115. Es sollen bemeide 3 emptores . . ein jeder eine gantze Schicht kk. [Kuxe] erblich behalten, die vierdte Schicht aber der Wittib . . freg verbauen. Span B. ü. 315. Zweyen Schichten oder 64 kk. 420. Noch hon ich eine ganze schiht, der mag ich leider gebatcen niht [kann sie nicht bauen] . M&re v. Feldbauer 73. 4 .) Gewisse Gesteine bestehen , wie ein Stoss dicht auf einander gelegter Bretter , aus gewissen Lagen (Bänken), deren jede durch zwei sich parallele Flächen begrenzt und von der nächst darüber oder darunter befindlichen Lage oder Bank getrennt erscheint. Diese m ihrer Stärke' sehr verschiedenen Bänke heissen Schichten und die ganze Erscheinung die Schichtung einer Gebirgsart. Bergm. Taschenb. I., 90. Schichten sind parallel wie die Blätter eines Buches, über einander liegende Lagen von Gestern, welche dadttrch deren successive Bildrmg aus dem Gewässer andeuten. Hoggerath 204. Aqm. Schicht in der Bedeutung zu l. kommt schon in der kuttenberger BO. vor (vergl. die Belege zu Tagschicht a.). Ausserdem findet sich daselbst das Wort häufig in den Bedeutungen zu 1 . und 3. latinisiert als s c h i c h t a : Prohibemus, ne quis laborancium contmue per duas Schick- tas laboret, ne deficiat in labore. Kuttenb. BO. 1.9 19. Peithner 323. ; nach Deucer 16.»- Damit die Arbeiterdesto stärcker und geschickter zur Arbeit seyn mögen, verbieten wir, dass keiner zwo Schichtenauff einander an der Arbeit stehen soll. Magister moncium in unum omnes suos convoci'.t colonos . . et si omnes venerunt, vel ad minus de duabus Schichtis et una XXXII parte, excipientes in monte, vel laneo illo, vel eciam concessione, si adeo magna fuerit, quantum pro sua m/uerint retinere cultura. Kuttenb. BO. I., 8. Peithner 308.; nach l) eurer H>: Und sol alsdann der Berg-Meister alle die Oewerckett derselbigen Grubi>n . . fodern, und traft* Digitized by Google Schichtamt — Schichtlöhner. 411 sie alle oder zum wenigsten auff zwo Schichten, und auff einen zwey und dreissig Theil zusanmwn kommen segn, mögen sie sich entschUessen, wie viel Feldes sie in obbemelter Gruben auff ihren selbst Unkosten und Zubusse bauen wollen , und was sie alsdann . . übriges Feldes und Oertern den Lehnhauern hinweg zu lassen sich entschliessen. Veraltete Form Geschieht: Die Oberkeit verbeut ihm [dem Arbeiter] nicht ledige Ge- schieht. Agric. B. 74. ** Schichtamt w. — Bergamt (s. Bergbehörde, Anm.): v. Soheuchenstuel 209. Sohneider §. 341. Schicht(en)arbeit/. — im Gegens. zu Gedinge (s.d. I.): diejenige Arbeit) bei welcher der Arbeiter nach der Zahl der verfahrenen Schichten (s. Schicht 1.) gelohnt wird: Schneider §. 365. Die Häuer, Gruben- Zimmerlinge und Förderer arbeiten meistens im Gedinge ; die Schichtenarbeit spielt eine untergeordnete Rolle. Schema. Jahrb. 14., 34. 8chicht(eil)arbeiter m., auch Schichter, Schichtler, Schicht- löhn er — im Gegens. zu Gedingarbeiter: ein Arbeiter, der Schichtarbeit (s. d.) verrichtet: t. Soheuchenstuel 209. Nachtschichtenarbeiter. Sohneider §. 368. Schichtenbuch n. — Steigerzettel (s. d.): Z. 3., B. 206. Schichtenkopf m. — das Ausgehende (s. d.) einer steilen Schicht (s. d. 4.): Höggerath 206. Bergm. Tasohenb. 1., 82. Schichtenmulde/. — Mulde (s. d. Schichtensattel m. — Sattel (s. d. l.). Schichtenzettel m. — Steigerzettel (s.d.): Die Steiger /(Ihren täglich Schich- tenzettel und Arbeitsnachweisungen, welche sie an jedem Abend der Grubenverwaltung abliefern. Karaten Arch. f. Min. 6., 130. Schichter m.t auch Schichtler — Schichtarbeiter (s. d.): Schichtler oder zeitweise auf Schicht oder Taglohn bei der Bergbauarbeit verwendete Arbeiter. v. Hingenau 609. L edi gschichter : ein Bergmann, der eine ledige Schicht (s Schicht 1 .) verfährt : Karsten Arch. f. Bergb. 19., 506. — Mittag-, Nacht-, T a g schichter : ein eine Mittag-, bez. Nacht- oder Tagschicht verfahrender Bergarbeiter: Max. BO. 152. W. 55. Voigt 98. Schichtgebet n. — das gemeinschaftliche Gebet der Bergleute vor dem Ein- fahren und nach dem Ausfahren (vergl. Grubengebet): v. Scheuohenstuel 208. Schichtglocke f., auch Häuerglocke — eine Glocke, mit welcher zu Anfang und zu Ende jeder Schicht das Zeichen zum Ein- und Ausfahren gegeben wird: Es sol ein Arbeiter den andern nicht ablösen oder auffahren, bis man mit der Schicht-Glocke läutet. Beuth. BO. 11. W. 1280. y. Scheuohenstuel 208. Schichthäuer m. — s. Häuer. Schichtler m. — Schichter (s. d.): Tagschichtler. Oestr. Z. 15., 403. a- Schichtlohn m. und n. — der Arbeitslohn für eine 8chicht bei der Schicht- arbeit (s. d.); aber auch der Lohn für Schichtarbeiten überhaupt: Er [der Steiger] f&hrt zur Grub hinein bis auf das Ort. Er findt sie [die Häuer] schlafend, er weckt sie auf, er schreibt denjenigen ihren Schichtlohn auf. Alter' Bergreien. Simrock Volkslieder Nro. 272. R. Köhler 55. Die jüngeren, mit nur 5 Sgr. Schichtlohn gelohnten Schlepper. Z. 1., B. 29. Ar- beiten im Schichtlohne. 13., B. 249. Schichtlöhner m. — Schichtenarbcitur (s. d.): Z. 1., B. 43. Digitized by Google 412 Schichtmeister — Schichtblech. Schichtm6l8t6r m. — 1 .) der Betriebsführer auf einem Bergwerke (nament- lich in älterer Zeit und auch gegenwärtig noch in Oesterreich und Sachsen) : Vom Amt des Steiffers seye genugsamUch geredt. Nun komme ich zu dem Schichtmeister. Dieser theilet die Schichten in die Arbeiter, vnd hat fleissige achttmg , das» ein jeder seht Ampt ernstlich vnd treiolich aussrichte : Er entsetzt sie auch i/tres Ampts vnd setzt andere an ihr statt. . , Aber er muss ein Zimmermann seyn, dass er könnte Schacht ausrichten, Säulen setzen und Gebäw machen, welche den Berg, so vnder graben, erhaltend, damit nicht das Gestein des hangendes, so nicht wol vnderstützet , . . die Arbeiter zerknütsche. Item dass er wisse gerinn in die Stolln zu legen, in welche das Wasser . . geleitet wird. Vber das soll er ein verstandt haben auff die Gang vnd Klüfft , dass er die Schacht mit nutz senke. . . Er sott auch wissen alle weise zu seiffen. . . Den Berghäwern, wann sie Ertz hawen wollen, gibt er den Häwern Zeug [das Hau erzeug, s. Zeug] . . vnd vnderweiset sie, wie sie nützlichen das Ertz hawen sollen, hat auch achtung auff sie , wie trewUch sie Schicht thund. . . Vnd von wegen so vieler vnd grosser Aemptern, vertrawt man dem Schichtmeister nur ein Gruben, ja man setzt auch wol zwen oder drey Schicht- meister vber ein Gruben. Agrio. B. 73. Der Schichtmeister hat den Betrieb der Grube zu leiten, die zur Ausführung der festgestellten Betriebspläne nöthigen Veranstal- tungen in Gemeinschaft mit dem Steiger zu treffen, die Aufsicht über die Steiger ttnd das sonstige Dienst^ und Arbeiterpersonal zu führen, die Einnahmen und Ausgaben beim Grubenbetriebe zu besorgen, darüber Rechnung zuführen und abzulegen und die Beschlüsse und Aufträge der Grubeneigenthümer in diesen Beziehungen auszuführen. S. Bö. §.95. Schomburg in Z. f. BR. 2., 335. v. Scheuohenstuel 209. Sohemn. Jahrb. 14., 25. 2.) der Rechnungsführer auf einem Bergwerke : Schichtmeister. Ist der, so der Gewercken Geld auffnhnmet , lohnet und verrechnet. H, 337.a Die Schicht- meister [im Saarbrücken'schen] sind Kassen- und Rechnungsführer , sowie Haushälter der ihnen zugetheilten Gruben. Sie besorgen den Kohlenverkauf, erheben die Betriebsgelder, berechnen un'd zahlen alle Löhne und sonstigen Ausgaben; sie führen die Verkaufsregister und Kassenbücher und legen die Rechnungen und Extrakte. 3., B. 207. den Schichtmeister in den Nacken schlagen: bei dem Aufschlagen mit dem Fäustel auf das Eisen dieses fehlen und nur den Stiel (Helm) treffen : Sichter 2., 260. Schichtung/. — die Zusammensetzung einer grösseren Gesteinsmasse aus Schichten (s. d. 4.): Naumann 1., 496. Schick n.y mundartl. (bei dem nassau sehen Dachschieferbergbau), auch Schepper — eine das Lager nach seinem Streichen (s. d.) verwerfende Kluft. Wenckenbach 92. Z. 15., B. 165. fettes Schick: eine derartige Kluft , welche Letten führt, im Gegens. zu mageres Schick: die keine Letten enthält : Wenokenbaoh 92 . ** Schiedbuch n. — Vertragebuch, als dasjenige Bergbuch, in welches die Bescheide des Bergmeisters bez. des Bergamts eingetragen wurden (vergl. Bergbuch, Anm.) . Anm. Schied veraltete Form für -Bescheid . SchieSSbar a. — vom Gestein : was durch Schiessarbeit (s. d.) gewonnen werden kann : Büha 181. Schiessarbeit/. — Bohren und Schiessen (s. d.): ö. 1., 326. Die festeren Geschiebe werden . . durch Schlägel- und Eisenarbeit oder durch Schiessarbeit durch- brochen. Z. 8., B. 18. ** SchieSSblech, Schiesseisen n. — Das Schieseisen oder Schiesblech, der anfänglichen Besetzungsweise zugehörig, bestand aus einer viereckigen starken Eisen- Digitized by Google Schiessen. 413 platte, . . welche über den als Besetzung eingetriebenen und oben abgeschnittenen Holz- pflock in ein in das Gestein eingehauenes Büknhch fest und ohne sich verschieben zu können, so eingelegt wurde, dass eine hindurch gebohrte Oeffnung genau auf die Spttr im Pflocke passte. Diese wie jene wurden mit Pulver gefüllt. G. l., 474. Schiessbleche. Ber- ward 15. Schieben — I.) intr. und tr. ; mittels Schiessarbeit, durch Bohren und Schies- sen (8. Bohren) lossprengen, gewinnen: Schiessen geschiehst mit Pulver , wenn das Gestein so fest ist, dass es sich anders nicht wohl gewinnen lasset. H. 34 3. b* Dieses Schi essen ist vormals An. 1627 aus Ungarn in Teutschland herein kommen. Bossler 62.** Soferne keine Wasser darinnen [in dem Bohrloche] zulaufen, kan alsobald ge- schossen werden, ibid. Ists aber Sache, dass das Schiessen nicht nöthig, sondern die Ertze mit andern Gezäue zu gewinnen sind. Kirohmaier 50. Es helft kein Stahl noch Eisen, viel Müh war da umsonst; er thät sich bald befleissen und braucht ein feine Kunst; mit Feuer und mit Schiessen setzt er gewaltig an. Alter Bergreien. B. Köhler 112. Absperrung der Zugänge beim Schiessen. Vorsohr. A. §. 95. Da das Ertz aus dein Wasser geschossen icerden müst [vergl. Schiessen unter Wasser] . Churk. BO. 7.. 27. Br. 619. Das Kohl ist fest und muss häufig geschossen werden. Bergm. Tasohenb. 3 . , 124. Das Flötz ist sehr compact und muss geschossen werden. 1 29. Schiessen ausdem Ganzen: Selbstständige Anwendung des Sc/desens, Schiene n aus dem Ganzen. Diese Weise des Schiesens ist . . eine der neuesten; denn lange hielt man letzteres nur für geeignet, damit statt des Hereintreibens durch Keile, an dessen Stelle es trat, Gestein zu gewinnen, welches durch eine andere Arbeit schon verschrämt und frei gemacht worden war, somit zur blosen Nacharbeit. . . Bei dem sächsischen Erzberg- baue scheint das Schiesen aus dem Ganzen gegen die Mitte des vorigen Jahrhunderts in Gebrauch gekommen zu seyn; für Ortsbetrieb am spätesten, ö. I., 625. Es soll . . dir kostbare Gewinnung des vesten Gesteins mit Schlägel und Eisen, so viel . . äusserst möglich ist, abgeworfen und das nutzbarUche Schiessen aus dem gantzen eingeführet werden . Churs. St.O. 16. 5. Br. 459. — du nn schiessen : von einer anstehenden Gesteins- masse durch Schiessen Stücke lossprengen um die Masse abzuschwächen : Bruch- bau. . . Bei dieser Arbeit wird durch das Dünnschiessen der Schweben . . deren Hereinbrechen- begünstigt. Z. 11., B. 83. — mit Papier, mit Pflöcken, mit der Räumnadel, dem Zündhalme schiessen : unter Anwendung von Patronen (8. d.), Pflöcken (s. Pflock 1.), Räumnadeln, Zündhalmen (s. d.) schiessen: Die Einrichtung, den Häuern die Kosten des Patronenpapiers vom Lohne in Abzug zu bringen, tatigt nicht, weil . . der Abzug sie veranlassen könnte, dennoch ohne Papier zu schi es- sen. Z. 2., B. 31. Wo mit Pf locken geschossen wird. Biohter 2., 264. Früher wurde allgemein mit der Räumnadel und dem Zündhalm von Stroh oder Binsen geschossen; jetzt steht fast überall Bickford's wasserdichte Sicherheitszündschnur in Gebrauch. Z. 9., B. 249. — R a um schiessen : Das sogenannte \Raumschi essen oder Hohlladen besteht darin, dass man unter der Patrone einen Luftraum lüsst, indem man an das vordere, nach innen gekehrte Ende der Patrone einen pilzförmigen oder kegel- förmigen Propfen anbringt. Serlo l., 169. — Röhre 1 schiessen: das Schiessen unter Anwendung von Schiessröhrchen (s. d.): ö. 1., 456. Vonohr, A. §.31. — Schiessen unter Wasser: das Schiessen bei Bohrlöchern, welche unter Wasser stehen oder einen starken Wasserzudrange ausgesetzt sind: Zündschnuren. . . Für das ge- wöhnUcfte Schiesen bedient man sich derselben tcenig oder gar nicht , sondern mehr zum Schiesen unter Wasser, ö. I., 461. Digitized by Google 4 1 4 Schiesser — Schiesswand. IL) tr. ; mittels Schiessarbeit herstellen , namentlich einen freien Raum im Gestein : Wo die Schächte im Ganzen stehen und die Stösse sehr rauh geschossen sind. Karsten Arch. f. Min. 6., 117. Einbruch, Schräm schiessen: einen Einbruch, Schräm (s. d.) in der an- gegebenen Weise herstellen : B. u. H. Z. 27., 277. Anm. Vergl. ab-, an-, auf-, aus-, ein-, herein-, nach-, ver-, z e r schiessen. SchiOSSOr m. — ein Bergarbeiter, welcher schiesst (s. schiessen); Bohrhäuer (s. d.): Die Erfahrung leyder darthut, wie liederlich die Schiesser mit Lad- und Ab- schiessung der Löcher umbgehen. Churk. BO. 7., 27. Br. 62. Schiesskammer/. — Schiesswand (s. d.) : Bergm. Taachenb. 2., 254. Huyssen 252. SchieSSkastOH m., auch Schiesskorb — ein Kasten , Korb, in welchem das zum Schiessen (s. d.) erforderliche Material (Pulver, Zünder u. s. w.) aufbewahrt wird: Vorsohr. A. §. 28. Schiesskorb m. — Schiesskasten (s. d.): Vorsohr. A. §. 2S. Schiesskuchen m., auch Schiessziegel — ein aus Lehm oder Letten ge- formter breiter dünner Kuchen als Besatzmaterial (s. Besatz und Wolger) : Serlo 1., 169. SchiesslOCh n. — ein Sprengbohrloch (s. Bohrloch L.): Soh.2.,82. H.344.» Beyer Otia met. 2., 67. 69.; 3., 112. SchieSSnadel /. — Räumnadel (s. d.): Wo man in alten Gebäuden mit unbauwürdigen Schlägeln lieget. Böftsler 82.b Da man tieffein- und ausfahren muss, darüber viel vergebliche Zeit ohne Arbeit, und ehe man uff den Schlägel kommet, hingehet. 83.** Bei weichen Strossen und Schlägeln. Beyer Otia met. 2., 275. Ablösung auf dem Schlägel. Bergm. Taachenb. 4., 66. Erz schlägel : ein Ort, wo Erz im Anbruche steht und gewonnen wird : Riohter 1., 243. Arbeitaufdem Schlägel: Arbeit auf dem Gestein, Gesteinsarbeit (s.d.): Binmann 1., 308. den Schlägel behauen: vor Ort arbeiten: Soh. 2., 82. H. 345.»* — ein Schlägel löst den anderen, trägt den anderen Oberrück: durch Erze, welche vor einem Orte angetroffen werden, werden die Kosten gedeckt für den Be- trieb eines anderen Ortes, auf dem wenig oder gar keine Erze sind: Soh. 2., 82. H. 345.* Ein eng und unerweitert Gebäude uff geringhaltigen Ertzen, wird schwerlich mit den Kosten zu bauen seyn; da hingegen in erweiterten Gebäuden ein Schlägel den andern über-rück tragen kan. Bö88ler71.a- — ein Schlägel trägt die Kosten , ist bauwürdig: es sind Erze vor Ort vorhanden: Seh. 2., 82. H. 345. *• In alten Gebäuden . . mit unbauwürdigen Schlägeln. Basaler 82. b* — auf den Schlägel fahren: vor Ort fahren: Item schallen neyne [sollen nicht] tweg hauwer varen up einen slegel. Rammelsb. BO. W. 1031. Geh, du fauler Flegel, und fahr auf deinen Schlegel! Alter Bergreien. B. Köhler 43. V e i t h , Bergwürtorbuch. 53 Digitized by LjOCKJLC 41S Schlägelarbeit - Schlagen.' auf dem Schlägel unterweisen: beider Arbeit vor Ort unterweisen: Jeder Steiger . . soll die Häuer in der Grube auf dem Strossen und Schlegel wohl unter- weisen. Bair. BO. 48. Hake pag. 485. SchlSgelarbeit/. — Schlägel- und Eisenarbeit (s. d.): G. 3., 65. Schlägelarbeiter m — Schlägelhäuer (s. Häuer): 0. 1., 231. Schlägelgesell m. — Gesell (s. d. 1.): Glück auff ! alle mit einander, tierg- meister, Geschworne, Steiger, Schlegel- Gesellen. H. 187. Bin Bergmann . . bohret entweder alleine oder mit einen Jungen oder mit seinen Schlägels- Gesellen. Beyer Otiamet. 3., 114. R. Köhler 44. Anm. Schlagelgesell eigentlich ein Arbeiter, der mit andern auf, vor demselben Schlage! (s. d. 2.) arbeitet. Schlägelhäoer m. — s. Häuer. 8chläg6ln — I.) intr. ; mit Schlägel und Eisen arbeiten : Das Hauen der Bü/m- Itfcher und der gl. für die Zimmerung, der Widerlager für die Mauerung , das Zuführen von Maschinenräumen, und ähnliche Arbeiten, für welche das Schlägeln unentbehrlich ist und bleiben wird. ö. 1 . , 231. II.) tr. ; mit Schlägel und Eisen behauen, aushauen: Geschlägelte alte Baue. ö. 1., 238. Anm. Vergi. aus-, wegschlageln. Schlägelort n. — s. Ort. Schlägel- Ulld Eisenarbelt /. — diejenige Abtheilung der Gewinnungs- arbeiten (s.'d.), bei welcher die Lostrennung der Mineralmassen mittelst -Schlägels und Eisens (s. Schlägel 1.) in der Weise geschieht, dass — und zwar von einem und demselben Bergarbeiter das Eisen mit seiner Spitze an das Gestein angesetzt , mit dem Schlägel darauf geschlagen und so die Lostrennung bewirkt wird : Die Schlägel- und Eis en- Arbeit führt ihren Namen von den hauptsächlichsten Ge- zähen, durch welche sie ausgeführt wird, genau genommen den alleinigen, welche ihr eigen- thümkch zugehören : dem Schlägel — einem Hammer — und dem Eisen — einem Spitz- keile. Sie characterisirt sich dadurch, dass der die Trennung der Massen bewirkende Theil, das Eisen, nicht selbstständig wirkt wie bei der Keilhaue, sondern von dem das Moment in sich vereinigenden Theile, dem Schlägel, abgesondert ist, der seinerseits von der Kraft des Arbeiters in Bewegung gesetzt, jenes Moment erst auf erster es und durch dieses auf das Gestein überträgt, Hartmann 1., 572. Schlepphnnd m. — s. Hund 1. und 3. Schleppka8ten m. — Schlepptrog (s. d.) : Schlepp-Kasten wird von Bretern zusammen gemacht, nach der grosse des Stollens; wird uff engen Stollen zttr Förderung gebraucht, wenn man mit dem Kam nicht fortkommen kan. Soh. 2., 83. H. 346> Schleppkette f., auch Schleppstrang — eine Kette oder ein Seil zum Fortziehen (Fortschleppen; der zur Zimmerung (s. d.) zu verwendenden Hölzer in den Grubenbauen: Soh. 2., 84. H. 346. Digitized by Google Schleppklammer — Schlitz. 421 Schleppklammer/. — Schlepphaken v». d.): Seh. 2., 83. Schleppkreuz n. — s. Kreuz 2. Schleppkübel m. — s. Kübel 1. Schleppsatz m. — s. Satz 1. Schleppschacht m. — s. Schacht. Schleppseite/. — Bauchseite (s. d.): Wenokenbach 9 4. Schleppspiess m. — Stachel (s. d.): Serlo 2., 95. Schleppstange y. — Stachel (s. d.): Das Stillhalten der Maschinerie [bei dem UÖpel] gegen rückgängige Bewegung wird durch die Schleppstange oder den Knecht sehr ein/ach erreicht. Ziehen die Pferde an , so schleppt der Schwengel diese Gabelstange nach sich. Würden die Pferde plötzlich aufhören zu ziehen oder droht der Schwetigel durch einen Seilbruch plötzlich rückwärts zu gehen, so stemmt sich die Schleppstange gegen den Fussboden des Göpelhauses und der gesammte Apparat muss stille stehen. Bsiha 326. Schleppstrang m. — Schleppkette: H. 346.*- Schlepptrog m. — ein länglich viereckiges oder ovales, auf Kufen ruhendes und mit diesen fest verbundenes Fördergefäss, welches durch Schleifen (Schleppen) * fortbewegt wird (vergl. Schlitten): Seh. 2., 83. H. 346. *• Karsten Arch. f. Bcrgb. 7., 90. Lottner 360. Serlo 2., 5. Schleppungskreuz n. — s. Kreuz 2. SchüeSS m., mundartl. — Anpfahl (s. d.): Z. 3., B. 173. Schliessen — I.) tr. ; das Feld schliessen: s. Feld. II.) refl. ; von Lagerstätten, Mitteln: aufhören : Die Beobachtung, dass dieselben [Trümmer] sich bisweilen völlig geschlossen und ausgekeilt, dann aber wieder mit Erz aufgethan haben, v. Beuat Erz verth eilung l., 7. Anm. Vergl. auf-, er schliessen. Schütten m. — ein Schlepptrog (s.d.), dessen Kasten sich von den Kufen ab- heben lässt : Lottner 360 . Als Fördergeräthe beim Schleifen dienen der Schlepptrog und der Schlitten, welche . . insofern von einander abweichen, als beim Schlepptrog die Schlit- tenkufen an den Langseiten des Trogkastens angebracht sind, beim Schlitten aber die Kasten auf besonderen Kufen stehen und von diesen abgehoben werden können. Serlo 2., 5. Roll schütten : ein Schlitten, welcher ausser den Kufen noch mit zwei kleinen Rädern oder Laufrollen und am hinteren Ende mit zwei Handhaben versehen ist, mittels deren er von dem Schlepper gelenkt und bei zu schwerem Gange auf die Rollen gehoben, bei zu schnellem Laufe dagegen wieder auf die Kufen niedergelassen werden kann: Z. 2., A. 371. Schlitz m., Schlitze/. — l.) auch Kerbe: ein bei dem Pfeilerbau (s. Bau) rechtwinklig zur Ebene des Flötzes durch dessen ganze Mächtigkeit bis zur Tiefe des Schrams (s. d. 1.) hergestellter enger Einschnitt: Lottner 356. Da die meistert Flötze ziemlich flach fallen, zum Theil ganz söhlig liegen, so sind auch die meisten Schräme fast oder ganz söhlig, die Schlitze hingegen fast oder ganz saiger zuführen, ö. I ., 1 50. Die Schlitze werden nie so tief\ noch weniger so weit angelegt als der Schräm, höchstens 10 bis 20 Zoll, nur ausnahmsweise bis 30 Zoll. 166. einen Schlitz führen: denselben einhauen: Geübte Arbeiter führen den Schlitz so aecurat, dass eine solche Strecke oft wie gehobelt erscheint. Z. 4.. B. 177. 2.) eine im Gestein künstlich hergestellte schmale und weitreichende Ver- tiefung überhaupt (vergl. Schräm 2.): Wo die Sohle fest, hieb man Schlitze in diese Digitized by LjOCKJLC 422 SchliUaxt — SchluM. ein, in welche man die Seitenmauern [des Stollens] einsetzte. Bergm, Taiehenb. '2., 132. Die Aufführung eines Lettendammes, der . . in 15 bis 18 Zoll tiefe Schlitze gesetzt wurde. Z. 4., B. 156. Cementmaiterung, die man wie einen Damm in vorher gehauenen Schlitzen aufführte, ibid. Schlitzaxt/. — ein Gezäh in Gestalt eines doppelten Beiles zum Einhauen von Schlitzen (s. Schlitz): Z. 4., B. 177. Schlitzen tr^, auch kerben , schneiden — einen Schlitz (s. d.) herstellen : Das Schlitzen . . ist nur eine weitere untergeordnete Fortsetzung des Schrämensy welche angewendet wird, wenn durch letzteres ein breiterer Angriff sstos noch nicht hinreichend frei gemacht worden, die Gewinnung noch nicht genügend erleichtert ist; Gegentheils ist aber das Schlitzen nur da und soweit anzuwenden , wo es durchaus nothwendig, insbesondere wo die Erhaltung der Massen in grösseren Stücken beabsichtigt wird. ö. 1., 166. Die verschrämten Kohlenbänke an den Stössen schlitzest, und hereinkeilen. Z. 3., B. 173. Die süssen Wasser zum Schlitzen des Steinsalzes. 6., B. 181.; 8., A. 171. mit Wasser schlitzen : Steinsalz mittels eines Wasserstrahles schlitzen (vergl. spritzen und Spritzwerk): Die mit dem Wasserschlitzen verbundenen Uebelsiände, unter denen der grosse Abbau- ttnd Förderverhtst, die Verunreinigung der Ffirdermassen mit nassem Salz und der dadurch erzeugte schwierigere Betrieb des Mahlwerks sowie na- mentlich die unverhältnissmässige Steigerung der Wasserhaltungskosten bei Hebung der Schlitzwasser aus dem sonst wasserfreien Schachttiefsten zu erwähnen sind. Z. 10., A. 204. Arno. Vergl. ab-, einschlitzen. Schlitzhäuer m. — s. Häuer. SchloppSChacht m. — s. Schacht. SchloSS n. — l . ) auch Stangenschloss: eine Vorrichtung zur Verbindung zweier JStangen eines Gestänges (s. d. 1 .) : Seh lösser an die Kunst-Stangen, sind die Einschnitte an denenselben, da sie in einander gefügt, und mit Bingen verbunden werden. Bch. 2., 84. H. 347.»- ö. 3., 67. — 2.) auch Schachtschloss : Schach tge viere (8. Geviere 1. und vergl. Schluss): Die verlorne Zimmerung bey seigern Schächten wird folgender Massen vorgerichtet. An dem einen kurzen Schachtstosse werden Bühnlßcher und an dem andern Einträge eingehauen. Nach der Länge begder langen Schachtstosse nun wird an jedem Stosse in einer ebensöhligen Richtung ein Joch mit dem einem Ende m das Bühnhch und mit dem andern in den Eintrag gelegt. Alsdann werden an beyden kurzen Schachtstössen und wenn es wegen des Drucks des Gebirges erforderlich ist, auch m der Mitte des Schachtes ausgescharte Stempel an die Jöcher angetrieben. Em solches verlornes Zimmerstück nun, welches aus 2 Jöchern und den nöthigen Stämpeln besteht, wird ein Schloss genannt. Beliufl §. 288. Schloss bei der Schachtzimmerung gewisse Schacht- kränze, bei welchen die einzelnen Hokstücke über ihre gegenseitigen Verbindungutellen vor- springen , mit diesen vorspringenden Köpfen in das Gebirge hineingreifen , wodurch dieser Kranz ohne eine sonstige Unterlage vor dem Niedersinken bewahrt ist. v. Soheuohenstnel 214. v. Eingenau 87. Schlotte /., auch Kalk-, Wasserschlotte — Kalkschlotten sind Höhlen, die sich in Kalk- oder Gypsgebirgen befinden. Sie verschlmgen das Wasser und sind durch Strecken, welche nach oder von der Grube aus dorthin getrieben werden, geeignet, die Wasser derselben zu lösen. Chräff 185. Die Bergleute sehen Schlotten gern m der Nähe ihrer Arbeit, weil sie die Wasser aufnehmen. Biohtez 2., 282. SchluSS m. — Schachtgeviere (s. Geviere 1. und vergl. Schloss 2.): Für alle grösseren Schächte ist es besser, wenn diese Hölzer [für die Jöcher] auf der Grube selbst gefertigt, und zwar Schluss vor Schluss besonders zusammengepasst und bezeichnet werden. Bergm. Taschenb. 3., 255. Digitized by Google Schlüssel Schmerkluft 423 Schlfissel m. — eine mit einem Oehr versehene eiserne Schiene von t bis 1 Y2 Fuss^Länge als Gezäh namentlich bei dem mehrmännischen Bohren (s. d.), um den Bohrer fester und sicherer fassen und drehen zu können : G. 1., 393. Schmand m., auch Schmant, Scbmund, Bergschmand, Gruben- schmand — eine breiartige Masse, ein klebriger Schmutz, welcher sich in Gruben- bauen durch Zersetzung des Gesteins in Folge Zutrittes von Feuchtigkeit bildet : Sc hm and ist kleine nasse Erde. H. 347. b* Für Jahren erhielten die Gewcrcken eines Stollens Gerechtigkeit, wenn sie auff desselben Boden Germ legten, und säuberten sie von ihrem Schmandl und Sand, dass die Wasser unverhindert zum Stollen herausUeffm. Lohnsjras 32. Alle Strecken, worin erzhaltige Haufwerke transportirt werden, schlämmt man von Zeit zu Zeit aus und bringt den ganzen Sc hm and zur Wäsche. Z. 1., B. 33. Bohr schmand: die durch Hinzutritt von Feuchtigkeit aus dem Bohrmehle (s. d.) sich bildende breiartige Masse : Das Eingiessen von Wasser [in Bohrlöcher], um . . das Bohrmehl in den leichter zu beseitigenden Bohr schmand zu verwandeln. Lettner 344 . Das Reinigen des Bohrlochs von den durch das Bohren gelösten und zer- kleinerten Gebirgstheilent dem Bohrschmande. Z. 1., B. 90. Der durch das Bohren erzeugte Bohrschmant, der Sand und die abgebohrten Gesteinsstücke werden mittelst eines Löffels gehoben. Schemn. Jahrb. 14., 120. Anm. Schmand, altdeutsch smant, eigentlich: Milchrahm, Sahne ; und hieraus: Etwas von der schmierigen Konsistenz des Rahms. Sanders 2., 971 > Heyse 2., 736. Körner AUerthum 23. und Klotzsch, Ursprung 55. leiten das Wort aus dem Böhmischen her entweder von zmateny , vermengt, oder zamany , kothigt. — Vergl. schmandig und schmanden. Schmanden verb. — vergl. an-, verschmanden. Schmandig a., auch schmantig, schmundig — mit Schmand (s. d.) an- gefüllt, bedeckt; schmutzig : In nassen schmandigen Schächten nutzen sich die Seile früher ab. Z. 1 ., B. 17. Drinnen in der Grube sieht es hie und da schmandiger aus, als vormals. Jahrb. 1., 409. b* [Ich] werfe den Kittel nun um und gürte mein schmandiges Leder darutn. Kolbe 1., 31. Schmant m. — 8. 8chmand. Schmeidig a. — s. schneidig. ** SchmeiSSWerk n. — Bergarbeit (s. d.): Schmeisswerck i. e. die Arbeit in der Grube; wenn ein Bergmann Arbeit suchet, so fragt er: Ob er kan Schmeiswerck haben. Bch. 2., 84. R. 347> Bichter 2., 285. Anm. Schmeisswerk von schmeissen » schlagen, hauen: Man hawet . . ein ritz end setzet keyl und plotz . . vnd schmeisstim schwang mit den grossen peuschehi mit freudeu drauff, biss sicli der stein gibt. Mathesius 139.»- 64> .... WiU nehmen Schlegel und Eisen und will tapfer thun »uschmeissen, will das Toberich grösser machen. Alter Bergreien. B. Köhler 45. Nehm ich mein Schlägel und mein Eisen und fange in der Grube an die harten Felsen zu »er schmeissen* Alter Bergreien. R. Köhler 92. Verderbt ans Schmeisswerk ist Seh weiss werig: Wann der Bergmann Arbeit sucht, so spricht er: kan ich Schweisswerig bey euch kriegen. Bern, ichhabe mein Schweisswerig auf dieser Gruben. Puto Schweisswerig dieipro Schmeissgebirg und sey so viel, ich schmeiss das Gebirg auss dieser oder jener Gruben. Berward 21. Vergl. auch Kirchmaier 30. Sehmerkluft/ — s. Kluft. Digitized by Google 424 Schmiedekost — Schneidig. 8chmiedek06t/. Oertergeld (s. d.): H. 298 > Schmitz m. — ein sehr unbedeutendes, stellenweise unterbrochenes und räumlich ausserordentlich beschränktes Vorkommen von Erzen (Erzschmitz) oder Kohl (K o h 1 e n Schmitz) : Trümer und begleitende Schmitzen zeigt das Montchanm. G. 2., 166. Bei festem, häufig von Erzschmitzen durchsc/twärmtem Thongebirge. Z. &., B. 13. Zuweilen liegen in Dach und Sohle [eines Flötzes] kleine Streifen von der Ausfüüungsmasse des Flötzes zwischen den Schichten des Gesteins intie, besonders bei Kohlen, sogenannte Ko hlen Schmitz e. G. 2., 165. Schul und m. — Schmand (s. d.): Schmund, die durch Nässe auj geweichten Mineralien, wie sie in der Grube das Gestänge und die Fahrten überziehen, v. Sohenchen- stnel 216 Schimmelig a. — schmandig (s. d.) : Der schmundige Treibsack. Delins §. 429. Schnarchen intr., namentl. im subst. Inf.: das Schnarchen — 1.) der- jenige Gang einer Wasserhebemaschine, bei welchem sie die zudringenden Wasser vollständig hebt : G. 3., 67. eine Maschine (Gezeug) zum Schnarchen bringen, im Schnarchen halten: die Maschine in vorstehend bezeichneten Gang bringen, in demselben erhalten : Die jetzigen Kunst- Gezeug e offtmahls die Wasser nicht mehr zu Sumpfe und schnargend halten kommen. Beyer Otia met. 3., 419. Die Maschine wurde zwar am 3. Januar wieder angelassen, sümpfte aber nur sehr langsam, und konnte erst am 1. März zum Schnarchen gebracht werden. Bergm. Taschenb. 2., 120. Das Gezeug im Schnarchen halten. G. 3., 67. 2.) das bei einem solchen Gange einer Maschine durch Reibung u. 8. w. her- vorgebrachte Getöse : Wenokenbaoh 95. Schnätlg a. — s. schneidig, Anm. *Schnattelarb6it/. — Schlägel- und Eisenarbeit (s. d.): G. 3., 65. Anm. Schnattel von dem veralteten Schnat, S c h n a 1 1 e (S c h n a i d) = Einschnitt. Vergl . Heyse2.,754. Schneckenrad n. — eine dem Schöpfrade (s. d.) ähnliche Maschine zum Heben von Wasser auf mittlere Höhen : Serlo 2., 251. Schneckenbohrer m. — s. Bohrer. Schneiden — I.) tr. ; schlitzen (s. d.): G. 1., 150. 166. II.) intr. und refl. ; bei dem süddeutschen Salzbergbaue von Wassern: zer- störend in das Gebirge eindringen, einschneiden: Hat das Wasser schon weiter ge- schnitten, so dass das Werk sich zu beiden Seiten des Wehrs auszudehnen droht. Z. 2., B. 26. An den reichen . . Kernstrichen schnitt sich das Wasser fort und verunstaltete die Werksfigtir. 4., B. 58. Anm. Vergl. ab-, an-, aus-, ein-, über-, umschneiden. Schneidhammer m. — Doppelkeilhaue (8. Keilhaue): Serlo 1., 138. Schneidig a. auch schmeidig, schnfttig — gebrech (s. d. und vergl. un- schneidig): Schneidig Gestein, das nicht fest und daher leicht zu gewinnen ist. Seh. 2., 84. H. 349.» Wenokenbaoh 95. Auff den schneidigen Gängen arbeitet man mit Keilhawen, auff den festen aber mit Bergeisen und Handtfeusteln. Ldhneysa 55. Da das Gestein sich verändern und schneidiger oder vester würde, als es zur Zeit des Ver- dingens gewesen; so ist das Gedinge-Geld . . zu vermindern oder zu vermehren. Churs. St.O. 16., 2. Br. 458. Zuckert 1., 33. Anm. Schneidig von schneiden: was sich schneiden, mittel» scharfen Geiahes los- schlagen, lostrennen l'asst ; vergl. gebrech. Verderbt aus schneidig: schnätig nnd schmeidig: Digitized by Google Schnitt — Schnur. 425 Ein sehnättigen gang. Agric. B. 82. Schnetig ist, wenn der Gang oder gebirg gut zu gewinnen ist. Ursp. 64. Schmeidig Gestein. Span BR. S. 55. 286. Wo am Tage es fest Gestein hat auff Gängen, so wird es darnach gerne linder und wo es vom Tage schmeidig ist, da wird es hernach gerne fest. . . Ligleichen die festen Tagekämme werden in die Tieffe aerne schmeidig und so wohl so faul, dass man es [das Gestein] mit denen Händen zerreiben kann. Uttmann 57. Schnitt m. — 1.) Schlitz (8. d. und schneiden I.): Ein Häuer führt in einer halben Schicht einen Schnitt von durchschnittlich 6 Zoll Weite, 42 Zoll Höhe und 30 Zoll Tiefe. G. 1., 204. — 2.) Schlechte (s. d.): Die Abbaustrecken sind meist recht- winklig auf die Schnitte, deren Lage nur wenig von der Einfallrichtung der Flöhe ab- weicht, . . aufgefahren» Z. 3., B. 20. 176. — 3.) jede der kleineren Bauabtheilun- gen, welche in einer Etage (s. d. 1.) wieder gebildet werden und nach einander zum Abbau kommen (vergl. Bank 4.) : Der zwischen zwei Bausohlen anstehende Kohlen- pfeiler wird m Etagen von 6 metres Hohe, welche von oben nach unten zum Abbau gelangen, eine Jede Etage in 3 Schnitte, ä 2 m. Höhe, deren Abbau von unten nach oben ge- schieht , zerfällt. Z. 12., B. 142. 143. 148. Schnur/. — 1.) auch Maassschnur, Verziehschnur: eine dünne Leine aus Hanf, Zwirn oder Seide für markscheiderische Vermessungen : Der Mark- scheider gebraucht die Schnur lediglich in der Grube und über Tage nur dann, wenn er mit den ihm eigenthümlichen Instrumenten vermisst. Zum leichteren Handhaben und Tragen wird die Schnur kreuzweise über ein Stück rundes Holz . . aufgewickelt und um die Schulter gehängt. Beer 22. Lottner 380. ** Erbschnur : eine grünseidene Schnur, mit welcher bei dem Erbbereiten (s. d.) gemessen wurde: Seh* 1., 28. die Schnur strecken, ziehen: vermessen: Seh. 2., 84. E. 349.b* Kremn. Erl. 8., 5. W. 250. — in die Schnur greifen: den Bergbeamten oder Mark- scheider, welcher auf Grund der Anordnung der Bergbehörde die Vermessung eines Grubenfelde 8 vornimmt, hierbei that sächlich stören und die Vermessung so zu ver- hindern suchen: Essoll sich niemand unterstehen, in die Schnur zu greiffen. N. K. BO. 21. Br. 31. Würde jemand vorwitziger und freventlicher Weise sich unter- stehen, eine rechtmässige Vermessung ohne sonderliche verweissliche Ursach zu verhindern und, nach Bergläufftiger Weise ztt reden, in die Schnur zu greiffen, [der soll be- straft werden]. Churk. BO. 5., 4. Br. 581. Seh. 1., 28. — mit verlorener Schnur vermessen, auch eine verlorene Schnur ziehen, die verlorene Schnur gehen lassen: vorläufig vermessen (überschlagen) : Wenn eine Zeche mit Arbeit beleget . . und von Gewereken begehret wird , ihre Fundgruben und Massen mit verlohrener Schnur zu vermessen, [pflegt dies] nicht auf das genaueste ge- nommen, sondern nur vom Berg- Meister, nach dem er nur entweder die Stunde des Ganges in der Grube genommen oder des Ganges Streichen am Tage der Ruthen nach , beyläuffHg verrichtet zu werden, welcher denn Berg-auff oder Berg-unter, wie viel etwa-solclter gestalt die Schnur einbringet, die Fundgrube oder Maassen bemereket; weibi ohne dis aus krafft der verlohrnen Schnur keine kräfftige [Beweis führende] Stuffe emgefället , noch einiger berg-übUcher Beweiss dahero gegründet wird: vielmehr jede Fundgrube oder Maasse ihre Erbgerechtigkeit erst durch ordentliches vermessen und Erbbereiten erlanget. Voigtel 101. ScL 1., 27. H. 349> Mit verlohrenen Schnüren messen. Span BR. S. 257. Ebenso hat er [der Markscheider] das Ueberschlagen eines Feldes mit verlorener Schnur vorzunehmen. H. Instr. §. 18. Eine verlohrne Schnur ziehen und das Feld abmessen lassen. Span B. U. 212. Woferne Gewereken . . die verlohrne Schnur gehen lassen wollen, das soll ihnen f reg stehen , . . und wenn hernach die Zeche Maaswürdig wird, so soll der Bergmeister ordentlich . . vermessen. Span BR. S. 257. — eine Muthung an der Schnur halten : s. Muthung. 2.) ein Trumm (s. d. 1.) von geringer Mächtigkeit und unbedeutender Aus- V «iia , BergwörUrbnch. 54 Digitized by VjUUVIL 426 Schnüren — Schorfen. dehnung im Streichen (s. d.) : Trümmer und Ausläufer im kleinsten Format Geissen Schnüre. G, 2., 80. Zurückweisung von Muthungen auf eine Quarz schnür mit Eisen- rahm, auf 1 — 2 Linien starke Schnürchen . . von Bleiglanz. Huyssen 18. Kohlen - schnüre. Z. 12., B. 151. 3.) Lehn (s. d. ) : So axner an vnsern Perg Richter begere im [ihm] seine Schnuer vnd mass zu geben, das sol der Pergkhrichter . . thuen wie Pergkhwerchs Rechts, vnd drey Schnuer oder mass . . geben. Max. BO. 44. W. 39. Ferd. BO. 26. 27. Urap. 125. Gritmer 263. Schnüren intr. und tr. — markscheiden (s. d.): Schnüren mit einander i. e. mit einander gräntzen , oder markscheiden [markscheiden 1.]. Seh. 2., 84. TL 349. b* Wenckenbach 95. Streitigkeiten . . unter Gewercken, die mit einander schnüren oder Marcksc/ieiden. Voigtel 123. 124. In beyseyn derer mit dem Feld schnürenden Ge- wercken. Sch. 1 . , 34. Ich Hess nicht unbemerkt, . . dass dieses Bergwerk mit dem durch seine Ergiebigkeit berühmten H. Bergwerk schnüre oder sein nächster Nachbar sei. Karsten Arch. f. Bergb. 18., 16. Wir haben denselben Pergrichter Gewalt geben dy Perchwerch, paw [Baue] und Gruben ze uerleihen [zu verleihen] imd ze schnüren [vermessen, markscheiden 2.] nach Perchwerchs Rechten. Urk. v. 1462. W. 415. Anm. Vergl. verschnüren. SchnOTSteÜI m. — Lochstein (s. d.) : Schnurstein nennt man den Grenz- stein der Fund- und Erzgruben, weil solche mit der Schnur abgemessen werden. Richter 2., 295. LohnevBS 33. Zeirenner 382. Schopf m. — bei dem süddeutschen Salzbergbaue eine Ausbauchung , welche sich in den offenen Strecken durch das Aufblähen und Anwachsen des Salzthons vorzugsweise in der Firste bildet und von Zeit zu Zeit weggehauen werden muss : v. Soheuohenstuel 216. * Schopf bau m.t auch Schöpfwerk — eine Sinkwerksanlage, aus welcher die Ausleerung der erzeugten Soole nach aufwärts und zwar durch Ausschöpfen mit- tels Kübeln oder Tonnen erfolgt (vergl. Ablasswerk) : v. Scheuohenstuel 217. Die älteste Art der Soolenerzeugungswerke bildeten in. den Salzkammergütern wie anderwärts die Schöpf baue, bei welchen die erzeugte Soole nach aufwärts gefördert wurde. Zu ihrer Anlage teufte man seitwärts neben den Stollen , mittels deren das Salzgebirge auf- geschlossen war, einen saigeren Schacht zum Ausschöpfen der Soole und zum Ausfördern der ausgelaugten Massen, und einen zweiten Schacht tonnlägig für das Einleiten des süssen Wassers und für den Wetterwechsel ab. Z. 2., B. 10. Schopf lläuer, Schopf knappe m. — s. Häuer, Knappe. *Schöpf)pütte/. — s. Patte. Schöpfrad n. — eine Maschine zum Heben von Wasser auf mittlere Höhen : Das Schöpf rad trägt am Kranze Schöpf Vorrichtungen, welche beim Drehen des Rades in das Wasser eintreten und sich füllen um demnächst bei dem entgegengesetzten Stande des Rades in ein Abflussgerinne auszugiessen. Diese Gefässe können sich bis zur Axe des Rades verlängern, wodurch das Schneckenrad entsteht. Serlo 2., 251. * Schöpfwerk n. — Schöpf bau (s. d.) : Ein Sinkwerk kann so angelegt werden, dass die Ableertmg der darin erzeugten Soole entweder nach unten (auf der Anlagesohle) oder nach oben (auf der Ebensohle des nächst höheren Berges) geschieht. Im enteren Falle ist es ein Ablasswerk, im zweiten ein Schöpfwerk. Z. 4., B. 45. Schorf m. — die Strauben (s. d.) an eisernen Gezähstücken : Kichter 2., 292. Schorfen tr. = s. schürfen, Anm. 1. Digitized by Google Schon — Schrämen. 427 8ch06S m. — Schiebebühne (s. Bühne): Bfcha 404. Schrägen m. — Schrank (s. d.): Rüha 404. Serlo t., 342. Schrägstempel m. — 8. Stempel. Schräm m. — 1.) bei den Gewinnungsarbeiten : a.) im e. S., im Gegens. zu Schlitz (8. d. 1.): eine schmale, möglichst weit reichende Vertiefung, welche in eine Gesteinsmasse und zwar parallel der Schichtung derselben eingehauen wird, um deren Lostrennung, Gewinnung vorzubereiten : Schräm ist der Raum, soswischen dem Gestein und Ertz gemachet wird. Sah. 2., 85. E. 350.b* Der Zweck dieses Ein- schnittes, Schrames, ist . . Erleichterung der Gewinnung durch Vermehrung der An- zahl der freien Flächen und zwar gleich im Anfange der Arbeit und auf dem leichtesten und einfachsten Wege; somit Trennung des Zusammenhanges, Aufhebung der Spannung der ganzen Masse, ö. 1 ., 149. Lottner 356. ; b.) im w S. jede in einer zu gewinnenden Ge- steinsmasse eingehauene schmale und weit reichende Vertiefung, gleichviel in welcher Richtung sie eingehauen wird: ö. I., 149. 150. ▼. Sohenohenstnel 214. v. Schlitz. einen Schräm führen: denselben einhauen , herstellen ; schrämen: Je fester das anzugreifende Gestein, desto schwerer ist es natürlich, den Schräm tief zu führen. 0. 1., 154. Da die meisten Flöhe ziemlich flach fallen, zum Theil ganz söhlig Hegen, so sind auch die meisten Schräme fast oder ganz söhlig, die Schlitze hingegen fast oder ganz saiger zuführen. 150. 2. feine im Gestein künstlich hergestellte schmale und weit reichende Ver- tiefung überhaupt: Die Bezeichnung Schräm wird . . auch auf Jeden verhältnissmässig engen und tiefen Einschnitt angewendet, welchen man künstlich , wenn auch nicht behufs Gewinnung von Masse darstellt, ö. 1., 149. In die Stollensohlen Schramme zum Wasser lauf machen. Delius §. 157. Thürstöcke , die in ausgehallte Schramme der Ulmen gesetzt werden. §. 237. Jeder Verdammung [eines Sinkwerks] geht die Aus- arbeitung eines Raumes, der oft Schräm hexest, mittels des Wirkeisens voraus, in welchen sodann der Damm geschlagen wird. Bei den Wehren und Verdammungen gegen Gebirgs- scheidungswasser werden in die Ulmen des Wehrofens oder der Schachtricht noch kleine Schräme (Wehrhaken) gehauen, um dem Damme mehr Zusammenhang mit dem Ge- birge . . zu geben. . . Grössere Vertiefungen in die Uknen heisst man Wehrschräme. Z. 4., B. 88. 3.) eine milde Schicht an einer oder beiden Berührungsflächen einer Lagerstätte mit dem Nebengestein1, welche zur Herstellung eines Schrames (s. d. 1.) benutzt wird: Ist der Schräm leicht, das Kohl gebräche . . , so geschieht das Schrämen, Kohlenschlagen und Zimmern in ein und derselben Schicht; ist aber der Schräm und das Kohl fest . . , so wird in der einen Schicht blos geschrämt und geschlitzt und in der fol- genden Schicht das Kohl eingebänkt und die Zimmerung eingebaut. Bergm. Tasohenb. 3., 117. Das Flöh. . . Es besteht aus zwei Bänken, von denen die obere . . früher wegen des sehr festen Schrames nicht gebaut wurde. Z. 4., B. 95. Em Flötz mit sehr gutem Schräm. 12., B. 306. Das Flötz .. ist wegen mangelnden Sehr a ms schwierig zu bearbeiten. 15., A. 18. Ann. Schräm Nebenform zu Schramme,/. = langer, aber nicht tiefer Ritz in der Ober- fläche von Etwas, namentlich eine solche Wände und iNarbe; schrammen, tr. = eine Schramme machen, ritzen. Vergl. Heyse 2., 789. Sanders 2., 1004 »• —Delius schreibt auch Schramm und schrammen. Vergl. die Belege zu 2. und schrämen, Anm. Schr&marbeit/. — die Gesammtheit der Arbeiten bei dem Schrämen (s. d.): Z. f. BB. 8., 442. Schrämen tr. — 1.) einen Schräm (s. d. 1. a. b. und 2.) einhauen : Schrämen ist eine Benennung der Arbeit in der Grube; weil man die festen Gänge und Er he nicht zu breiten BHck auf einmahl mit einander weghauen kan , müssen Vortheil mit dem Ver- schrämen gemachet, und ein Ort neben dem Gang getrieben werden; es wird aber ein solcher Digitized by Google 428 Schrämer — Schraubentute. Schräm so weit genommen , dass sich einer genau darinnen behelfen kan. Seh. 2., 85. E. 350. b* Unter Schrämen versteht man die Herstellung eines verhältnissmässig engen, mehr oder minder tiefen Einschnittes überhaupt, und hier [bei den bergmännischen Ge- winnungsarbeiten] , in der zu gewinnenden Masse insbesondere. . . Es ist das Schrämen nicht blos der Keilhauenarbeit eigenthümUch, sondern gehört allen Gewinnungsarbeiten zu, durch welche man dasselbe überhaupt verrichten kann, also vorzugsweise und im eigentlichen Sinne allen Eisenarbeiten, nur bedingungsweise hingegen der Sprengarbeit, gar nicht dem Feuersetzen, G. 1., 149. — 2.) eine Masse mittels der Keilhaue durch möglichst gleichförmig und in parallelen Bogen geführte Hiebe in kleinen Brocken loshauen, hereingewinnen: G. 1., 165. — 3.) die Begrenzungsflächen eines im Gestein her- gestellten freien Raumes ebenen und glätten (zuführen): G. 1., 165. — **4.) ein- schlagen (8. d.): Nach Eisenstein schürfen , schrämen, sinken und lenken. Iberger BO. 1. W. 1068. Im Fall einer oder mehr ausgingen . . , als wollen sie zu Fortsetzung und Befördern Unsere Eisenbergwerks schürfen oder schrämen, ibid. Churk. BO. 12., 1. Br. 675. Anm. Schrämen Nebenform zu schrammen. Vergl. Schräm, Anm. und Erkl. Worte rb. 126. : Schrämen oder schrammen. Vergl. auch aus-, b e-, unter-, ver schrämen . Schrämer m. — ein Bergarbeiter, welcher schrämt (s. schrämen); Schräm- häuer: Bergm. Tasohenb. 3., 132. Schrämhalde/. — s. Halde l. Schrämhammer w., auch Spitz-, Berghammer, Haueisen, Knap- pe neisen — eine Art Keilhaue, welche an ihrem hinteren Ende (am Nacken) noch mit einem Hammer versehen ist und wesentlich zum Schrämen angewendet wird: G. 1., 139. 140. Schramhaue/. — eine leichte Keilhaue, welche ausschliesslich zur Her- stellung des Schrams (s. d. 1.) gebraucht wird: Karsten Arch. f. Bergb. 5., 284. Schrämhäuer m. — s. Häuer. Schrämmaschine/. — Maschine zum Schrämen (s. d.) : Serlo 1., 196. ff. SchrämspieSS m. — ein die Stelle der Brechstange und des Fimmels (s. d.) vertretendes Gezäh bei der Keilhauen- und bei der Schlägel- und Eisenarbeit (s. d.) , bestehend in einer graden Eisenstange von vierseitigem Querschnitte, welche in einer an den Seitenflächen etwas gewölbten Spitze endigt : G, 1., 228. 146. Karaten Arch. f. Bergb. 5., 291. Schrämgtollen m. — s. Stollen. Schrank m., auch Schrägen — 1.) ein aufgeschichteter Holzstoss bei dem Feuersetzen (s. d.): G. 3., 67. Küha 35. — 2.) eine in einzelnen Bergdistrikten zur Unterstützung höherer Baue bisweilen angebrachte Zimmerung , bestehend aas rechtwinklig sich kreuzend Aber einander gelegten Stämmen , deren Zwischenräume mit taubem Gestein (Bergen) ausgefüllt werden: Serlo 1., 342. Anm. Schrank von schränken = aufschichten: Ein jeder Stoss ist von drey, meist vier Klüften oder Scheiten, die auff einander geschrencket werden. Nachdem das Ort hock ist, werden sie auch hoch auf ein anderthalb Lachtet hoch auf geführ et. Rö ssler 76.»- Schraper m. — 8. Tzscherper, Anm. Schraubentute/. — ein Fanginstrument (s. d.) : Die Schraubentute ist eine kegelförmige Glocke mit innerer, konischer , scharf geschnittener und verstählter Schraubenmutter; sie dient bei eisernen Stangen, welche unter dem Bunde abgebrochen sind und ziemlich aufrecht stehen, zum Einschneiden von Gängen und dadurch Festschrauben des abgebrochenen Stückes. Serlo 1., 99. Digitized by Google Schrecken — Schroten. 429 Schrecken tr. — der Schuss schreckt das Gestein: das Gestein wird durch den Sehnst nicht losgesprengt, tondero nur gelockert (s. Schuss 8.). Schrot m. und n. — **t.) Schach tge viere (s. Geviere 1.): Quadrangula conti- gnatio, schrot. Agricola Ind. 34 .b- Sehrot wird ein Geviere oder viereckiges, ata zwei fangen und zwei kurzen Klötzen m einander gefügtes Gezimmer genannt. Biohter 2., 301. 2.) die aus Gevieren (s. Geviere 1.) hergestellte Verzimmerung eines Schachtes : Schrot ist, wo viel Geviere uff einander geleget werden. Soh. 2., 85. H. 350> Bohlenschrot: ganzer Schrot mit Gevieren aus geschnittenem Holze, Bohlen (Brettern von mehr als \xj2 bis 2 Zoll Starke) : vergl. Bohlenumgangszimmerung v. Zimmerung. — Bolzen schrot : die Auszimmerung eines Schachtes in der Weise, dass in bestimmten Abständen von einander Geviere aus Rundholz angebracht und zwischen die einzelnen Geviere Bolzen (s. d. 2.) aufgestellt werden, im Gegens zu ganzer 8chrot : diejenige Zimmerung, bei welcher Geviere auf Geviere gelegt wird (vergl. aber auch 4.): In Schächten ist das stärekste Gezimmer ein gantzer Schrot, welcher gemeiniglich nahe am Tage gebrauchet wird. Em gantzer Schrot ist von vielen Gevieren, da eines uff das andere geleget wird. . . Nach diesem ist eine andere Art Schächte auszttzimmern mit dergleichen Gevieren, da eines eine Weite von dem andern auf 4 Poltzen gelegt und darhmter mit Pfälen, Stangen oder Schwarten ausgemachet wird. Es muss aber ein Schrot oder ein solch Zimmer mit den Gevieren auff Poltzen einen guten Fuss im Gestein haben, darauf es beständig ruhen kann. Bossler 56. •• Bolzenschrot . . kommt bei noch guter oder massig gebrächer Beschaffenheit des Gesteines zur Anwendung und be- steht aus den in regelmässigen Absätzen sich wiederholenden, mit ihren vorspringenden Enden in ausgehauene Vertiefungen des Gesteins gelegten Tragestempeln , den aus langen Hähern (Jöchern) und kurzen Kappen zusammengesetzten Rahmen (Gevieren), . . endlich den Bolzen, welche die nicht von Tragestempeln unterstützten Geviere tragen. Lottner349. 3.) ganzer Schrot (bei dem süddeutschen Salzbergbau): Stempelgerüst (s.d.): Z. 2., B. 28.; 4., B. 83. 4.) eine ohne vorangegangenes Schrämen rechtwinklig gegen die Schichtung der zu gewinnenden Masse eingehauene schmale , weitreichende Vertiefung (Schlitz s. d. 1.), insbesondere beim Bau auf Dach- und Tafelschieferbrüchen mit genügend offener und dadurch den Schräm ersetzender Schichtungsablösung : 0*. 1., 166. Anm. Schrot (von schroten) eigentlich : „etwas Oe- oder Zerschrotenes , namentlich von Holz: walzenförmiger Baumabschnftt, runder Block, Klotz." Sanders 2., 1015. Vergl. schroten Anm.— Statt Schrot bei Scheuchenstuel 114. s. v. Grubenzimmerung : Schrott: DieSchackt- zimmerung tkeüt sich in die Zimmerung im ganzen Schrott . . oder in die Bolzenschrott Zimme- rung. Ebenso von Hingenau 87. : im ganzen Schrott. — Ferner: Schroot bei v. Carnall in Zeitschrift l.,B.lä. : Schroot-, BolzenschrooUimmerung. — DasNeutrumbei Wenckenbach 53. : ganzes Schrot. Schroteisen n. —Keilhaue (s. d.): ö. 1., 117. 118. Schroten tr. — 1.) loshauen, zerhauen, zerschlagen: Weü der Bohrer unten vierkantig, so darf derselbe [bei dem Umsetzen , s. d.] nicht so weü gerücket werden, sonsten treffen die Schärfen in die vorige Spuhr und wird nichts vom Gebürge los ge- schroten. Bericht v. Bergb. §. 142. Die Grubenkleinen werden . . so lange und viel zerstucket und geschroten, bis . . das Gute vom Tauben sich sondern läset. Sperges 331. — 2.) schlitzen (s. d.) : Z. 12., B. 307. 308. — **3.) sich erstrecken, reichen: Eine ständige Markschaft [Markscheide, 8. d. Anm.], die sol schrot ten unter sich in die Tiefe und über sich in Tag. Schemn. Erl. 2., 13. W. 267. Anm. Schroten = „schräg oder der Quere nach und mit hörbarem Geräusch (welche beiden Begriffe doch zuweilen zurücktreten) schneiden , hacken , bohren , nagen , malmend , trennend zer- stucken u. s. w.a Sanders 2., 1016.»- Vergl. ab-, an-, durch-, er-, verschroten. Digitized by Google 430 8chrogoch — Schorf. Sehrotjoch ». — s. Joch 2. Schrotwert n. — Schrotzimmerung (s. Zimmerung): Bichter 2., 303. Schob m. — Gebirgsdruck : Die Säuberrolle . . bestände, da sie einem nicht ge- ringen und meist schief wirkenden Drucke ausgesetzt ist . . , am besten aus einem gegen den Schub von unten oder oben mit angegossenen Kränzen versehenen, gusseisernen Rohre. Z. 2., B. 12. SchfiblSCh a. — geneigt, tonnlägig (s. d.): In schübischen oder Umnlägigen Schächten. ßfcha 397. Schubert n. — 8. Ort. Schah m. — 1 .) ein Beschlag aus Eisenblech an dem zugespitzten Ende eines Pfahles: Eine Bekleidung aus Eisenblech oder einen sogenannten Schuh erhalten die Fussenden der Pfähle, wenn man erwarten muss, dass das zu durchteufende schwimmende Gebirge mit Kieslagen oder Geröüe vermischt ist , m welchem Falle die hölzerne Schneide der Pfähle nicht Widerstand genug bieten würde. Z. 8., B. 22. — 2.) hölzernes Bahn- loch (s. d.) : Wenokenbaoh 96. Z. 2., B. 28. — 3.) das gekrümmte Ende einer Brechstange: G. 1., 282. 283. — 4.) Leitschuh (s. d.) : Die Anbringung von Schuhen, die an der Tonnenleitung gleiten. Huyssen 235. — *5.) ein Längenmaas* (Unterteilung des Kusses, vergl. Klafter): Z. 2., B. I. Schuhen tr. — geschuhter Pfahl: s. Pfahl. Schullnix m. — 8. Kux. Schorf , Schürf m. — 1 .) eine behufs Aufsuchung von Lagerstätten nutz- barer Mineralien durch Wegräumen der Dammerde und der zunächst darunter lagernden Schichten hergestellte Vertiefung von geringen Dimensionen : Ein Schürf ist gewissermassen ein vertikaler (seigerer) Schacht im Kleinen, und wird nötigenfalls durch Einbringen von Unterstützung (Zimmerung) gegen das Zusammenstürzen der Wände ge- sichert. Lottner 336. Ein offen Schurff Schladm. Bergbr. 3. Lori 5.* Welch man eynen schorp ledig vindet, der siezt wol daryn mit rechte [kann denselben in Besitz nehmen]. Buwet her den schurp also lange, biz her eynen gang vindet, den sal er enphaen [empfahen, 8. d.]. Freib. BR. Klotzten 259. Da auch einiger Lehenträger nach einem Gang schurpffen, tmd der Schurff nichts dienlich sein würde, soÜ er den- selben Sc hurpff wieder zuzufallen schuldig seyn. N. K. BO. 28. Br. 37. Ein rechter Bergmann muss sich durch einen vergeblichen Schurff nicht abschrecken lassen; will es in einem nicht glücken, muss er es weiter versuchen. Eostier 20. b- Schürf, m welchem eine Lagerstätte entdeckt worden. Li Dt BO. §. 25. ** Alt schürf: ein schon längere Zeit im Betriebe stehender Schürf ; auch ein alter Bau überhaupt; im Gegens. zu Neu schürf: ein neu in Betrieb gesetzter Schürf, ein neu angelegter Bau: Ferd. BO. 9., 23. ürsp. 116. 123. Gritsner 27. Wenzel 494. einen Schürf werfen, aufwerfen: schürfen (s.d.): Schurff wer ff en heisi, wenn man am Tage einschlägt, und nach Gängen und Kläfften zu suchen anfanget. Soh. 2., 86. H. 357.*- Bergleut müssen manchen schurff vergebens werffen. H. 37. b- Churk. Bergfr. 6. W. 810. So einer durch geworffene Schür ff e nichts an- trifft, soll er dieselben . . wieder einzufüllen . . schuldig seyn. . . Die Schurff e hin- gegen, darinnen Gänge entblöset, obgleich daran ff nicht fortgebauet wird, sind offen zu lassen. Höh. 1., 133. H. 357.»- Dass die auf geworfenen Schürf e , damit Klüfte und Gänge entblösst seyn, von niemand weder eingefüllt, noch verschüttet, sondern offen gelassen werden. Glatzer BO. 5. W# 1305. Schles. BO. von 1577. Art. 2. W. 1*99. 2.) bei dem süddeutschen Salzbergbaue ein tonnlägiger Schacht (s. d.): Schürf ein Gang in den Salzwerken mit ausgehaueten Stoßen , worin man das frische Wasser m .Digitized by * Google Schurfbau — Schürfen. 43 1 Röhren, die man Wasserleite nennt, in den Berg an ein Stuck führt oder auch Luft von dem lag zur Arbeit einbringt. Lori 645.b> Auf dem Perge und auf den Wäsen [Wasen = Rasen, Ebene] keinen Bau mit Schurffe thun. Urk v. 1309. Lori 7> In dem [bercbtesgadener] Salzbergbaue haben die älteren Schürfe selten über 40 Grad Neigung; erst in der Jüngsten Zeit ist man damit bis auf 45 Grad gegangen. Z. 4., B. 46. An kehr schürf: ein Schacht, durch welchen die süssen Wasser in das Sink- werk (s. d.) eingeleitet werden (s. ank ehren) : Z. 2., B. 8. 11.; 4., B. 46. — Eben schürf, auch Schurfebentel: eine Verbindungsstrecke zwischen einem Schürfe und einem anderen Grubenbaue : v.Scheuchenßtuel218. Ebenschürf l. Z. 2., B. 11. — B o hr schürf : Bohrschacht (s. d. a.) : Thetls um das Gestänge nicht zu weit über die Erdoberfläche erheben zu müssen und gleichzeitig einen höheren Bohrthurm zu ersparen, theils attch um den Arbeitern einen Schutz gegen Wind und Wetter zu gewähren, teuft man, wo es irgend angeht , einen sogenannten Bohrschurf ab. Das Abteufen eines solchen wird nothtwendig , wenn das obere in der Regel aus Diluvium bestehende Gebirge viel grössere Geschiebe führt, deren Durchbohrung mit mannigfachen Schwierigkeiten verbunden sein würde. Bei ständigem Gebirge erhält derselbe eine runde, bei rolUgem eine viereckige Form, und wird im letzteren Falle ausgezimmert; in allen Fällen aber bis auf den Wasser- spiegel niedergebracht. Z. 7., B. 227. Anm. Xurfus (da« latinisierte „Schürf^ kommt schon in einer tridentischen Urkunde von 1213. vor: Primus Xurfus, qui est in captte Caroeggi. — Nullus xurfus seu laborerium. Sperges 273. 274. — Vergl. auch schürfen, Anm. Schurfbau m. — ein behufs Erschürfung einer Lagerstätte angelegter Bau : Durch die SchurfbewilUgung erlangt der Schürfer das Befugniss innerhalb seines Schürf- gebietes . . Schürf baue . . zu eröffnen und zu betreiben. Oestr. Bö. §.19. Unter- irdische Schürf baue (Hoffnungsschläge). §.30. Schurfbuch n. — vergl. Bergbuch, Anm. Schurfebentel n. — Ebenschurf (s. Schürf 2.): v. Bcheuchenstuel 218. Schärfen — I.) intr. ; 1 .) bergm. ; nutzbare Mineralien auf ihren natürlichen Lagerstätten mittels bergmännischer Arbeiten aufsuchen und zwar entweder mittels Arbeiten an der Erdoberfläche , wie Abdecken der oberen Erdschichten , Ziehen von Schurfgräben, Röschen u. s. w. (das Schürfen im engeren Sinne) oder durch Be- trieb unterirdischer Grubenbaue wie Schächte, Stollen, Bohrlöcher (das Schürfen im weiteren Sinne): Gänge, Klüfte, Stockwerke oder Flöhe in den Gebirgen ausfindig machen, um darauf einen neuen Bergbau anlegen zu können, nennet man schürfen. DeUus §. 106. Mot 1., 22. Lottner 335. 336. M. 37.»- Bösaler 20> — 2.) berg- rech tl. ; die dem Verfügungsrechte des Grundeigentümers entzogenen und dem Berggesetz unterworfenen Mineralien in der zu 1 . angegebenen Weise zum Zweck der Erlangung von Bergwerkseigenthum aufsuchen (vergl. Anm. 2!): Karsten §»78. Wenzel 228. Elostennann 1., 45. Einem j etlichen Bergmann soll . . nachgelassen seyn, auff diesen vnd andern vnsern zustendigen Gründen auff alle Metall, nach Gängen, Klafften vnd Schichten, ohne der Grundfarren vnd Besitzer der Güter einhält zu schürf* fen. J. BO. 2., 1. Ursp. 101. Einem iglichen Bergmann soll zugelassen jsemy auffallen gebiergen vnd andern vnsern zustendigen gründen . . auff alle Methall ohne der grundt- herren oder besitzer der guittere [Güter] Verhinderung, ausserhalb vnder des grundtherren feuer disch und beth [Feuerstatt, Tisch und Bett] , zu schurpffen. Homb. BO. 7. Br. 306. Die weil durch das Schürfen die Gänge und andere Berggeschicke erkundigt werden, soll einem jeden das Schürfen und Einschlagen frey stehen, doch dergestalt, dass der Schärfer niemand muthwiUiger Weise und aus Neid einschlage , und sollen die besäumten Aecker, dieweil Früchte daraufstehen, verschont werden. Schwarzb. BO. V. 1590. Art. 1. W. 1504. Es soll sich niemand unterstehen, eigenmächtiger Weise, es sey Digitized by Google 432 Schürfer — Schurffeld. wo es wolle, zu schürfen, sondern es soll darüber jedesmahl bey ühserm Bergamte oder auch bey dem Bergmeister . . um einen Schurf-Zeddel . . angesucht werden. Walken*. BO. 1. W. 1122. 8. Bö. § 32. Fr. Bö. §. 3. Das Recht, innerhalb gewisser Grenzen unter Ausschliessung jedes Dritten und mit dem Vorrechte zum Mutken metallische Mine- ralien von der Erdoberfläche aus aufzusuchen und zu diesem Zwecke in fremden Grund und Boden einzuschlagen (Schürfen) wird von dem Bergamte durch Ausstellung eines Scht4rfscheins ertheilt. S. Bö. v. 16. Juni 1S68. §. IS. Schürfen heisst, vorbehaltene Mineralien in ihren Lagerstätten aufsuchen und die gefundenen soweit auf- schliessen, dass die Verleihung des Eigenthumsrechtes darauf erfolgen kann. Oeifcr. Bö. §. 13. IL) tr. ; erschürfen (s. d.) : Denen, so fündige Gänge geschürfft. ScL 1., 36. Anm. 1. Schürfen , althochdeutsch scurfan, mittelhochdeutsch schürfen, überhaupt: auf- ritzen, aufschneiden — verwandt mit scharf, althochdeutsch scarf, sarf, mittelhochdeutsch seharpf, scherpfe; Schorf (Schürf, Schörft)*= Grind, — von scheren, althochdeutsch sceran, mittelhoch- deutsch schern, überhaupt: mit einem schneidenden -Instrumente scharf über eine Oberflaehe hin- wegfahren. Heyse2., 817. 632. 784. Sanders 2., 891.». Anm. zu Schar. — Körner 24. leitet schürfen her von „dem polnischen Worte: Dziura, ein Loch, Grube, Spalte, Klunse: dziurawy, löcherig, hohl wie eine Grube , dzinrawiez, graben, voll Löcher machen, schürfen.11 Ebenso Klotzsch Ursprung 119. — Nach Hathesius 18.»- ist das Wort sogar mit dem Hebräischen in Verbindung gebracht worden : Wie etliche das wort Schürpen, von [dem hebräischen] Zarapf oder Sarepia , vnd röschen vom rösch herfuhren, weü tnan von erst semrffe würffl, vnd röschen treibet, wenn man geng aussrickten will. Aeltere Nebenformen sind: schurpffen: Agric. B. 23. N. K. BO. 28. Br. 36. Komb. BO. 7. Br. 306. (vergl. Belege zu I. 2.); — schörffen: Löhneyss 222. ; — scherpffen: Hessische BO. v. 1684. Art. 12. Wagner 623. ;• — scharfen. Alte Bezeichnungen für schürfen sind: auf den Gottberat gehen (Berat veraltet n Berathung, Beschluss; „auf den Gottberat gehen" daher nach Schmeller 3., 151. vielleicht: Zu- ratheziehung Gottes durch die Würschelruthe): Wenn ainer gieng auf den Gottberatt und f und am Gang mitAerzt. Schladtn. Bergbr. 8. Lori 5> RaUenb. BO. 22. Lori 59> — und abenteuern: Wir tun eu %e wissen, das uoeen Bergmaister [des Bergbaues kundige Personen, Bergleute] zu uns komen sind, die mainen, . . der in eur Herrschafft suechet , mann macht [man möchte] auch Silbererzt darinne fanden. War es eu ungewerlig und das ir es mü unt aben- teuren wollet, so wollen wir die Bergmaister ausfertigen und sy . . Ente lassen suchen. Urk. v. 1424. LoriEinl. 29. Sperges77. Vergl. auch auf-, aus-, he-, durch-, ein-, er-, nieder-, ver schürfen. Anm. 2. Vergl. bezüglich der Vorschriften über das Schürfen: a.) für das altere Recht: Hake S$. 126. ff.; Karsten $$. 78. ff. ; Schneider SS- 60. ff.; — b.) für das neuere Recht die Berggesetze a.)für Oesterreioh vom 23. Mai 1854. $$. 13. ff., wobei hervorzuheben, dass der Be- griff des Schürfens ein weiterer ist, als nach dem Eiteren Rechte und den übrigen neueren deutschen Berggesetzen, indem das österreichische Berggesetz unter Schürfen nicht nur das Aufsuchen von vorbehalteoen Mineralien versteht, sondern gleichzeitig auch das Au f seh Hessen derselben und zwar soweit, dass die Verleihung darauf erfolgen kann (vergl. Belege zu I. 2.), b.) für Anhalt- Dessau vom 20. Juli 1856. SS- öff> c.) für Sachsen- Weimar: vom 22. Juni 1867. SS- 25. ff., d.)für Lippe-Detmold: vom 30. September 1857. SS* 6- ff»> «•) für Schwarzburg-Son- dershausen vom 25. Februarl860. SS- 25. ff., f.) für Preussen vom 24. Juni 1865. SS- 3. ff., g.) für Braunschweig vom 15. April 1867. SS- 3. ff., h.) für Sachsen-Meiningen vom 17. April 1868. Artt. 3. ff., i.) für das Königreich Sachsen vom 16. Juni 1868. $S- 18. ff. , k.) für Gotha vom 16. August 1868. SS- 3- ff • > '•) ">* Baiern vom 20. Mirz 1869. Artt. 3. ff. Vergl. auch Schurfschein, Anm. Sehflrfter m. — ein Schürfender (s. schürfen): Soh. 2., 132. H.356. Karsten §.77. Erfarne schürf f er geben acht auf die bäume, so dieselbe hn gipffei verdorren? als het sie der frosl versengt, . . da versuchen sie jr heil, dieweil der heisse brodem auf hitzigen gengen die natürliche feuchtiglceit verzerel, darvon die wurtael sofft vnd krafft nemen solle. M. 37.** Freischürfer: s. d. Schurffeld n. — 8. Feld. Digitized by Google Schurffreiheit — Schurfschein. 433 Schurffreiheit /. — 1.) auch freies Schürfen, Freischürfen: das gemäss der allgemeinen Bergbaufreiheit Jedermann zustehende Recht zu schürfen (s. d. I. 2.): Nach der baier, BO. Art. 2. sind nebst Kirchen, Wohnhäuser und Hof- raiten von der Schurffreiheit ausgenommen, atich soü der besamten Aecker so viel als möglich geschont werden. Schneider §. 80. — 2.) das ausschliessliche Recht zum Schürfen innerhalb eines bestimmten Distriktes (vergl. Freischürfen und Schurf- kreis) : v. Scheuchenstuel 219. *Schurffristung/. — die von der Bergbehörde einem Schürfer ertheilte Ge- nehmigung zur zeitweisen Aussetzung seiner Schürfarbeiten: Oestr. BG. §. 276. ▼. Soheuchenstuel 219. Schurfgebiet n. — Schurffeld (s. Feld): Oestr. Bö. §§. 5. 15. ** 8charfg6ld n. — eine Prämie , welche früher seitens des Staates an Berg- leute, die eine neue, bis dahin noch nicht bekannte Lagerstatte erschürft hatten, gezahlt wurde : Denjenigen, die was erschürften, so ein Marck und darüber halten, wollen wir zu Schürf fgeld 10 Thlr., von der halben Marck aber 5 Thlr. und dann von einem Viertel der Marck 2l/2 Thlr. . . geben lassen. Span BR. S. 181. H. 357> Schurfgesuch n. — das an die Bergbehörde gerichtete Gesuch um Ertheilung eines Schürfscheins (s. d.): Sohneider §. 64. v. Scheuchenstuel 219. Schorfgraben m. — Schürfrösche (s. Rösche 1.): Lottner 336. Mit einem vom Schachte aus begonnenen Schürf graben legte man das Ausgehende von 36 Flötzen blos. Z. 13., A. 153. Schürf gelderkasse/. — ein der Bergbauhülfskasse (s. d.) ähnliches Institut : Köhler 287. Freiesleben 146. Eostermann 3., Anm. 525. Schurfkarte/. — 1.) eine topographische Karte über einen grösseren Bezirk, auf welcher von der Bergbehörde die Grenzen der in dem Bezirke ertheilten Schurf- felder aufgetragen werden: Kressner 175. — 2.) ein Situationsplan über ein ein- zelnes Schurffeld: v. Soheuchenstuel 219. * Schurfkreis m. — ein horizontaler Kreis auf der Erdoberfläche von 224 Klaftern Halbmesser mit dem Schurfzeichen (s.d.) als Mittelpunkt, innerhalb dessen der Freischürfer (s. d.) ausschliesslich zum Schürfen berechtigt ist: Oestr. BÖ. §.31. Schurfmappe/. — SchurTkarte (s. Mappe). Schurfrecht n. — Schurffreiheit (s. d.) : Das Regolamento [per le miniere, das Berggesetz in dem vormaligen lom bardisch- venetianischen Königreiche vom 9. August 1808.] . . entzieht dem freien Schürf rechte Höfe, ummauerte Fluren, Wiesen, Gärten. Schneider §. 80. Schurfregister n. — vergl. Bergbuch, Anm. Schürfrosche/. — s. Rösche 1. Schttrfschein m., auch Schurfzettel — der von der Bergbehörde ertheilte Erlaubnissschein während einer bestimmten Zeit in einem bestimmten Distrikte zu schürfen: So sollen auch keine Schür ff- Scheine auf ganze Aemter und Gerichte ertheilt werden, sondern nur auf einzelne Berge oder Thäler, und soll bey Aufnehmung des Schurff -Scheines der Districkt deutlich bestimmet werden. Ol. M. BO. /., 3. Br. 821. Schles. BO. 2., 3. Br. 955. Anm. Den älteren Beiordnungen bis znm Aasgange des 17. Jahrhunderts ist das Institut der Schnrfscheine unbekannt. Die Erlaubniss zum freien Schürfen ist in dieser Periode bereits in den Patenten wegen Freierklärung des Bergbaues enthalten und nicht noch von einer besonderen Genehmigung der Bergbehörde abhangig gemacht. Später wurde es den Schürfern freigestellt , sich behufs ihrer Legitimation dem Grundeigenthümer gegenüber von der Bergbehörde einen Erlaubniss- Yeith, Bergwftrterbuch. 55 Digitized by LjOOQLC 434 Schurfsteuer — Schusa. schein zum Schürfen ertheilen zu lassen. In den Bergordnungen von Mitte des 18. Jahrhunderts ab aber ist den Schürfern die Verpflichtung auferlegt, sich vor Beginn ihrer Arbeiten von der Bergbehörde einen Schürfschein ertheilen zu lassen. Vergl. die Abhandlung von Brassert: „Nach gemeinem deutschen Bergrecht ist das Recht des ersten Finders nicht von dem Besitze eines Schürfscheins ab- hängig" in Zeitschrift 3., B. 209. ff. Was die neuere Gesetzgebung anlangt, so haben die Berggesetze für Oesterreieh von 23. Mai 1854. $. 14., für Anhalt-Dessau vom 20. Juli 1856. $. 9., für Sachsen-Weimar vom 22. Juni 1857. §. 25., für Lippe- Detmold vom 30. September 1857. $• 6., für Schwarz- burg-Sondershausen vom 25. Februar 1860. $. 25. und für das Königreich Sachsen vom 16. Juni 1868. $. 18. das Institut des Schurfscheines beibehalten. — Nach den übrigen neueren deutschen Berggesetzen dagegen ist das Recht zum Schürfen nicht mehr von der Ertheilung eines Schürf Scheins, sondern allein von der Einwilligung des Grundeigentümers abhängig. Nor dann, wenn der Schürfer sich mit dem Grundeigentümer über die Gestattung der Schürfarbeiten gütlich nicht einigen kann, entscheidet die Bergbehörde darüber, ob und bez. unter welchen Bedingungen die Schürfarbeiten unternommen werden dürfen. Pr. BG. $$. 3. ff., Braun seh. BG. $$. 3. ff.T S. M. BG. Artt. 3. ff., Goth. BG. $$. 3. ff., Bair. BG. Artt. 3. ff. Schurfgteuer /. — .eine Bergwerksabgabe im Königreich Sachsen , welche von jedem Schurffelde mit vierteljährlich einem Neugroschen für je 1 000 Quadrat- lachter Feldes entrichtet werden muss: des. v. 10. Oktober 1864. in Z. f. BR. 5., 439. Schürfstollen m. — s. Stollen. * Schurfzeichen n. — ein zur Bezeichnung eines Freischurfes (s. d. 1 .) an demjenigen Punkte auf der Oberfläche, wo der 8churfbau beginnen soll, aufgestelltes Zeichen: Oestr. BG. §§. 24. 25. Volk. Vonohr. §. 22. ▼. Hingenau in Z. f. BR. 2., 307. Schurfzettol m. — Scharfschein (s. d.): Z. 3., B. 216. ** F r e i schurfzettel : ein Scharfschein zum Freischarfen (s.d. 1.): Frey- Schur/ -Zeddel sind nicht zu ertheilen. Walkenr. BO. 3. W. 1123. * Schürzen n. — eine schwebende Strecke (s. d.) : v. Scheuchenstuel 219. G. 3., 68. Schurzkette /., auch Quensel-, Vorschlags-, Zwieselkette — eine Kette, mittels welcher bei der Schachtforderung die Fördergeftase an das Seil angehängt werden: Wo möglich sind [bei der Seilfahrt] die Schurzketten zur Ver- bindung des FffrdergefUsses mit dem Seile zu vermeiden. Achenbaoh 71. Vorschr. A. §. 52. SchuSStn. — 1.) ein Sprengbohrloch (s. Bohrloch 1.) überhaupt: Bey den Sc hu ss muss man wohl mereken, dass er also gerichtet [das Bohrloch so angelegt, ab- gebohrt] werde, damit die Patrone Platz zum werffen habe. Beyer Otia met. 2., 68. Nachdem der Schuss geladen. 3.. 116. Den Schuss anstecken, d. h. das Bohren be- ginnen, v. Scheuchenstuel 220. Die Arbeiter wechseln . . ab und darf einer den anderen in dem Besetzen und Fertigmachen des Schusses nicht Übereilen. Bcrgm. Taaofaeab. 2., 256. Achenbaoh 80. Die Schüsse an den Stössen ansetzen. Z. 11., B. 83. einem Schusse den Hub geben: ein Sprengbohrloch richtig ansetzen und in gehöriger Richtung und Tiefe abbohren , damit die abzusprengende Gesteinsmasse auch wirklich vollständig losgesprengt und nicht etwa blos gelockert werde oder der Seh u 88 ganz wirkungslos sei : Um dem Schusse den gehörigen Hub zu geben muss man den Bohrer etwas schief nach dem Einbrüche und nicht in das Gestein hinein ansetzen , auch nicht den Bohrer zu weit in das Gestein hinein treiben , damit der Schuss heben und nicht etwa zum Loche hinaus schlagen oder nur Risse in das Gestern machen möge. Bichter 2., 308. 2.) die aus Pulver oder anderem Sprengmaterial (Sprengoi [Nitroglycerin], Dynamit [SprengOl mit Kieselsäure versetzt] u. s. w.) bestehende Ladung eines Bohrloches ; auch ein mit der erforderlichen Ladung gefälltes und besetzte« Bohr- Digitized by Google SchuM. 435 loch: Einige treiben oben über den Sc Aus 8 einen eisernen Pflock zwischen das Gestein ein, der . . dem Schuss das über sich ausgehen [das Auspfeifen , 8. 2.] vertvehren soll. Bericht y. Bergb. §. 147. Wenn vorkömmt, dass das Zünd-Kraut zwar abgehet, der Schuss aber stehen bleibet; so nimmt man die Räum- Nadel , und sticht . . bis hinunter m das Puher und rühret selbiges etwas auf. §. 148. Schwache, starke Schüsse, ö. I ., 609. 610. Das mit Puher gefüllte und verladene Bohrloch wird der Schuss genannt. t. Scheuchenitnel 219. den Schuss abbrennen, abschiessen, wegschiessen, anstecken, anzünden, abthun, wegthun, hinwegthun: den Zünder (s. d.) anbrennen und so die Entzündung des Pulvers herbeiführen: Den Schuss abbrennen d. h. da* fertige Bohrloch entBünden, v. Soheuohenstnel 220. Der den Schuss anzündende Häuer. Aohenbaoh 78. Wo mehrere Schüsse vor einer Arbeit gleichseitig weggethan werden sollen, muss . . darauf Bedacht genommen werden , dass nicht durch den Erfolg des einen Schusses die Wirkung des anaern vereitelt wird. 80. — den Schuss auf- , ausbohren : den Besatz eines Bohrlochs, dessen Ladung sich nicht entzündet hat, durch Bohren wieder wegschaffen: vergl. Besatz und die Belege zu ausbohren, auf- bohren. — einen Schuss fertig machen, fertig stellen: ein Bohrloch mit der erforderlichen Ladung versehen und besetzen, dasselbe zum Abbrennen fertig her- stellen: Z. 2., B. 30. 3.) das Schiessen (s. d.) und die Wirkung in Bezug auf das wegzuschiessende, loszusprengende Gestein: Der Schuss zerrüttet und zertrümmert das Gestein voll- ständig. G. 1 . , 603. Der Anhydrit war sehr fest und bearbeitete sich sehr schlecht, indem die Schüsse nur geringe Wirkung zeigten. Z. 4., A. 351. der Schuss hebt, reisst, schlägt: derselbe ist von Wirkung; die Ge- steinsmasse, welche losgetrennt werden soll, wird entweder wirklich vollständig los- gesprengt und zertrümmert oder doch wenigstens so gelockert, dass sie mit der Keil- haue, Brechstange, Schlägel und Eisen u. s. w. leicht vollends losgetrennt werden kann : v. Sohenohenstuel 212. Beyer Otia met. 3., 1 12. — der Schuss hebt nicht reinab, stösstab, wirftab: die abzusprengende Masse wird nicht vollständig losgesprengt oder gelockert; ein Theil des Bohrloches und zwar in der Regel der untere, der sogenannte Pulversack , bleibt stehen: G. 1., 605. Bsiha 122. Ein Loch . . Hess nach abgebranntem Schuss 5 Zoll stehen. Kurz vor dem stehen gebliebenen Theil des Bohrlochs befand sich eine grosse offene Druse . . und dahinter ein Ablösen, auf weichem der Schuss abwarf. Karsten Arch. f. Bergb. 1., 156. — der Schuss schlägt auf: die zu gewinnende Masse wird nicht losgetrennt oder gelockert, sondern nur nach einer oder beiden Seiten des Bohrloches eine Spalte aufgerissen, im Uebrigen bleiben Bohrloch und Gestein unversehrt: ö. 1., 604. — der Schuss hat das Gestein, Gebirge geschreckt, angeschreckt: das loszusprengende Gestein ist nicht losgesprengt, es haben sich vielmehr die Pulvergase in die Spalten des Gesteins verschlagen, dieselben erweitert und dadurch das Gestein gelockert : Biiha 122. Der Schuss schreckte nur das vorgegebene Gebirge und warf es nicht herein. Karsten Arch. f. Bergb. 1., 158. Zwar hatte der Schuss nur geschreckt, nicht geworfen, indess konnte das getrennte Gebirge doch mit grosser Leichtigkeit herein- getrieben werden. 160. Die Schüsse hatten das Gestein indem Grade angeschreckt, dass als das Loch zum dritten Schusse gebohrt wurde, . . ein Stück Gestein ausbrach. Karsten Arch. f. Min. 7., 187. — der Schuss bläst aus, pfeift aus, schlägt aus: die Pulvergase entweichen entweder durch den Zündkanal oder es wird nur der Besatz aus dem Bohrloche herausgeschleudert , Bohrloch und Gestein bleiben stehen: ▼. Sohenohenstael 42. 0. 1., 606. Biiha 123. — der Schuss verschlägt, verschlägtsich: derselbe ist ohne Wirkung, weil die Kraft auf Drusen und Klüften im Gestein entweicht : Dabey muss der Gang beklopfet werden , ob er nicht etwa Klüfte habe , auf welchen der Schuss sich verschlagen, und die gehörige Wirkung Digitized by Google 436 Schussbiume — Schuts. nicht thun möge. Bericht v. Bergb. §. 141. G. 1., 606. Bfcha 123. — der Schuss versagt, schlägt ab: das Pulver entzündet sich nicht: Hat der Sehnt* gewirkt, so darf dennoch nicht unmittelbar darauf vor Ort gefahren werden, . . und sollte der Schuss versagt haben, so ist mit Gewissheit abzuwarten, dass alle Theile des Besatzes völlig erloschen sind. Bergm. Tasohenb. 2., 255. Aohenbaoh 79. Voraohr. B. §.24. — der Schuss wirft, wirft herein: die Gesteinsmasse, welche losgesprengt werden soll, wird losgesprengt und fortgeschleudert: s. werfen 1. — der Schuss wirft einen Keil: der Schuss hebt nicht rein ab, läset den unteren Theil des Bohr- loches stehen und schleudert nur ein keilförmiges Stück des Gesteins heraus: Bäha 122. 4.) die durch das Schiessen losgesprengten und hereingeworfenen Gesteins- massen : Die Schüsse kleinmachen. Churk. BO. 7., 11. Br. 612. SchüSSbälime Mehrz. — Schussbühne (s. Bahne) : Schuss- Bäume sind HoUzer so über den Schacht gelegt werden, dass der Bergmann darunter sicher arbeiten han, wenn etwa eine Wand oder Kübel los würde, und zurück in den Schacht fiele. Seh. 2., 86. H. 358> Agric. B. 87. Schussblech n. — Schiessblech (s. d.): Bichter 2., 308. SchU88btihne/ — s. Bühne. SchU88eisen n. — Schiesseisen (s. d.): Bichter 2., 308. Schu88f&ll m. — die durch Bohren und Schiessen (s. d.) losgesprengten Massen (vergl. Schuss 2., 3. und Fall): Bichter 2., 208. Schussgerinne n. — ein Gerinne mit starkem Gefälle : Berioht vom Bergb. §. 395. Karsten Arch. f. Bergb. 2., 98. * Schutt m., Schutte/., mundartl. — ein blinder Schacht; Gesenk (s. d.): Z. 2., B. 8. Die Firstenstrassen werden von Schütten oder Gesenken . . ins Feld ge- trieben. Schema. Jahrb. 14., 31. Roll-, Sturz schütte: ein zur Forderung dienendes Gesenk : Schemn. Jahrb. 14., 103. 111. Schfitten tr. und intr. — 1.) Ertrag gewähren : Bergkwerck können nicht aUe jar schütten. M. 62.** Geyer, Altenberg haben bey Mans gedencken trefflich geschüt. 99.** Es hat nirgendswo einiger j'emahls so häuf/ig und reichlich geschüttet als uffm Schneebergk in St. Georgen. Meiser 357. Reichliche Ausbeute schütten. Karsten Arch. f. Bergb. 18., 23. Das Quadratlachter schüttete 68,h Kübel Grubenklein. Z. 1., B. 44. Die Lagerstätte schüttete viele Bleierze. 15., A. 130. Das Oberkohl schüttet Stücke . . ; die Niederbank dagegen liefert nur Kleinkohlen. Jahrb. 2., 250. *• Die durchschnittliche Schüttung eines Ktdnkfusses Gebirge an gesättigter Soole giebt . . 3,6 Kfs., woraus im Durchschnitt 52 Pfund Sah/allen. Z.U., B. 63. Wenn Gang" und Klüfte schütten und wenn den Kübel füllt der reiche Bergwerkssegen - Döring 1., 205. 2.) das Neunte, Sechste /Siebente (s. d.) schütten : dasselbe an den Erb- stöllner entrichten : Wenn der ErbstoUn das Wasser nimmt und darzu Wetter bringt und Förderung macht, soll demselben . . das ganze Siebente geschüttet werden. Schemn. Erl. 2., 16. W. 268. Schüttig a. — roll ig (s. d.): Verwittertes, zersetztes, schüttig gewordenes Ge- birgsgestein. ö. 1., 12. Berlo 1., 132. Schütz m. — ein Holz verschlag in Strecken, entweder um bei einem Wasser- durchbruche die Wasser abzuhalten oder im Falle des Zusammenbrechens eines Bruches (s. d. 6.) zu verhindern, dass die Bruchmassen in die Strecke eindringen : Digitized by Google Schaubühne — Schwanz. 437 Schütze, durch welche die Sirecken bei etwaigen plötzlichen [Wasser-] Durchbrüchen verwahrt werden können. Z. 8., B. 129. Damit beim Gehen des Bruches die Strecke nicht verschüttet werde, so wird vor das dem Bruche zunächst befindliche Th&rstockpaar ein aus einzelnen Pfählen bestehender Schutz gestellt, gegen welchen sich das hereinbrechende Gebirge anlegt. 141. Schutzbühne/. — s. Bühne. Schätzen tr. — die Aufschlagwasser (s. Wasser 1 .) abdämmen und damit die Maschine ausser Gang setzen : Richter 2., 305. Anm. Vergl. an-, ver schützen. Schützer m. — der Bergarbeiter, welchem das Schützen (s. d.) obliegt: Biohter 2., 305. Schwachmachen n. — Bezeichnung eines Tagewerks bei dem Ortsbetriebe und dem Betriebe von Abteufen (s. Tagewerk, Anm.). Schwaden m., auch Bergschwaden — stickende Wetter (s, Wetter): Schwaden ist ein böses Wetter oder gifftige Luft. . . Hält sich etliche Tage auff dem Wasser, wenn er nicht auf gerühret wird. So bald es aber geschieht, steiget er auf, löschet alle Lichter aus, und wenn die Berg-Leute nicht alsobald zu Tage aus, oder in gut frisch Wetter gebracht werden, tödtet er sie gar. H. 358> Seh. 2., 86. Agrio. B. 3. 85. Die Schwaden bestehen wesentlich aus Kohlensäure, sind durch das Auslöschen der Lichter kenntlich und nicht in dem Maasse gefährlich als die schlagenden Wetter. Wie diese auf Steinkohlen*, finden jene sich häufig auf Braunkohlen-Gruben. . . Schwaden sammeln sich gern an tiefer gelegenen Punkten an, da sie schwerer sind als atmosphärische Luft, während die specifisch leichteren schlagenden Wetter stets nach oben streben. Lottner 374. Schlagende Wetter kommen bey dem Braunkohlenbergbaus selten oder gar nicht vor, hauptsächlich sind es matte Wetter oder sogenannte Schwaden, mit denen dieser Berg- bau zu kämpfen hat. Erstere entstehen durch das den Sauerstoff der Luft consumirende Athmen der Arbeiter und Brennen der GrubenUchter , letztere durch die Ausdünstungen der Arbeiter, die Zersetzung der Kohlen und verwitterten Thonarten, sowie durch das Faulen des zur Sicherung der Grubenbaue eingebauten Hohes und treten deshalb beide Arten von Grubenwettern meist in einiger Verbindung mit einander auf. Z. 8., B. 324. Ferner Schwaden: schlagende Wetter (s. d.) : Zuletzt rannten sie mit freien GnsbenUchtern in die Feuer Schwaden hinein. Jahrb. 1., 41 1. Feurige Schwaden. Erkl. Wörtern. 125. — Nach Schwaden: die nach einer Explosion schlagender Wetter stark mit Kohlensäure gemengte Luft : Berlo 2., 132. In Folge der Ent- zündungen und Explosionen [der schlagenden Wetter] bilden sich . . irrespirable Gas- arten (Kohlensäure und Wasserdunst J , welche, vermengt mit dem zurückbleibendem Stick- stoff, die sogenannten Nachschwaden ausmachen. Lottner 373. Anm. Schwaden „ehemals Schwadern, altdeutsch suadum, swadem von suedan, brennen, aufwallen, qualmen." Heyse 2., 829. — Korner 24. leitet das Wort aus dem Slavischen her, Ton „Swad oder Swand, der üble Geroch und Gestank, der einem von gebratenen oder verbrannten Sachen auf die Brust fallt." Yergl. auch Klotzsch Ursprung 56. Schwadicht adj. — schwadichte Wetter: s. Wetter. Schw.ammmascllill6/. — eine den Scheibenkünsten (s. Kunst) ähnlich kon- struierte Wasserhebemaschine, bei welcher Schwämme statt der Scheiben zum Heben der Wasser benutzt werden: Serlo 2., 262. Schwankbaum m..— Tummelbaum (s. d.): Deltas §. 417. Schwanz m. — 1 .) das zugespitzte Ende eines Pfahls (Treibepfahls) bei der Abtreibezimmerung, mit dem er in das Gebirge eingetrieben wird : Bergm. Taschenb. 4., 74. — **2.) ein King am Hunde (s. d. 1.), an welchem in älterer Zeit das Seil zum Fortziehen desselben befestigt wurde: Seh. 2., 86. Digitized by Google 438 8ohwärmer — Schwefelmann. Schwärmer m. — Rakete (s. d.) : G. I., 458. Beyer Otia met. 3., 117. US. Schwebe/., auch Schwinde — eine Art Bergfeste, Sicherheitspfeiler (s. Bergfeste) : Ob wir auch zimmern und verstreben, der Druck versprengt die schwachen Schweben; % schon rühret sich der alte Mann und roüt an unsern Bau heran. Knappsohaittiche Bergfreude. Festgedicht in den Essener Allg. Politischen Nachrichten vom December 1851. Die Mächtigkeit der zwischen zwei Etagen gelassenen Schwebe betrug Je nach der Höht der Etagenörter 2—2xj2 Ltr. Z. 11., B. 82. Das zu Bruchebauen der . . Pf euer und Schweben. 83. Eine 4 Ltr. starke Oesteinschwebe [aus taubem Gestein be- stehende Schwebe] . 8 . , A. 1 1 7 . Schwebend a. — 1.) im Gegens. zu streichend (s. d. und diagonal): in der Richtung des Fallens einer Lagerstätte (s. fallen 1.) : Ist ein Stdnkohlenßötz . . aus- gerichtet, so kommt es darauf an, das Feld mittelst Strecken zu durchschneiden und dadurch zum Abbau vorzubereiten. Die Art und Weise, wie dies geschieht, hangt ganz besonders vom der Neigung des Flohes ab; denn jenachdem dasselbe stark oder schwach fällt, erhalten die Theitungsstrecken eine schwebende , diagonale oder streichende Richtung, während die Abbaustrecken streichend , diagonal oder schwebend getrieben werden, Z. 3., B. 153. [Abbau-] Methode, bei welcher aus schwebenden Bremsbergen streichende Pfeiler gebildet und demnächst in schwebenden Abschnitten verhauen werden. Z. 9., B> 187. schwebender Abbau, schwebende Strecke: s. Abbau, Strecke. 2.) sanft geneigt, insbesondere von dem Fallen der Lagerstätten : Schwebend, das Fallen einer Lagerstätte zwischen 0 und 15 Grad. 6. 3., 68. Gemeiniglich werden Schichten, welche unter einem kleineren Neigungswinkel einschieben als 45° „schwebend e'% und steiler einschiebende Schichten ,, stehende1 ' genannt. Bergm. Taachenb. 1., 82. [Bei] Flötzgebirgen, wo eine Menge verschiedener Stein- und Erdlagen m einer meistens söhligen oder schwebenden Richtung über einander liegen. Delius §. 12. seh wehender Gang: s. Gang. — schwebendes Loch : ein in schräger Richtung geschlagenes Sprengbohrloch : Biohter 1., 273.; 2., 315. 3.) horizontal (söhlig) : schwebende Markscheide: eine durch eine hori- zontale Ebene gebildete Markscheide zweier über einander liegender Grubenfelder (vergl. Markscheide) . 4.) überhängend: Schwebend wird dasjenige in den Grtiben genannt, was wage- recht überstehet und wenn es nicht gestützt wäre, einstürzen würde. Bichter 2., 315. Schwebende Firste sind solche Decken oder Dächer , die dem Einsinken drohen, die nicht mehr fest stehen. Erkl. Wörtern. 128. schwebende Mittel: Mittel (s. d.) in und über der Firste eines Stollens oder einer Strecke : Schwebende Mittel heissen Anbrüche, welche nur über dem Stollen und in der Firste brechen und nicht in die Teufe niedersetzen, zumal wenn die Gänge niederwärts bereits abgebaut sind. Biohter 2., 315. Erkl. Worterb. 128. — schwebende Strossen: Strossenbaue über dem Stollen : Wenokenbaoh 9 7 . Schwedel m., und n. mundartl. — Rakete (s. d.): Allgemein werden [auf dem Harze] die sogenannten Schwedel (kleine Raketen) zum Wegthun der Schüsse angewandt. Z. 14., 291. v. Trifft. Richter 2., 322. Schwenkbaum. Kanten Arch. f. Bergb. 7., 453. Schwengel m. — l.) Tummelbaum (s. d.) : Der Schwengel bildet jenen Hebelarm, vermittelst dessen die Zugthiere die Göpehoeße drehen. . . Der Schwengel steht entweder schräge von der Göpelwelle ab, wie es bei dem schwedischen Göpel und bei den im Freiberger Reviere üblichen Pferdegöpeln der Fall ist, oder er nimmt eine horizon- tale Stellung ein, wie es bei den in Frankreich und Belgien, dann bei den österreichischen Pferdegöpeln der Fall ist. Biiha 319. — 2.) Bohrschwengel (s. d.): Z. 1., B. 66. Schwerkostig a. — einen grossen Kostenaufwand erfordernd: Die mit schwerköstiger Stempel- und Schalholezimmerung aufgefahrenen Strecken. Z. 2., A. 352. Die schwer k ös tigen Tiefbauanlagen. 8., A. 39. Schwerköstige Wasser- haltung mittelst Dampfmaschinen. ▼. Carnall 33. Anm. Im Gegens. zu sehwerköstig werden geringköstig, leichtköstig gebraucht in der Bedeutung von „mit geringen Kosten herzustellen" : Das schöne Feld, welches der F. Berg in seinem unverritxten Zustande dargeboten hat, würde bei einem regelmässig votn Stollen aus- gehenden Betriebe einen nachhaltigen Bergbau auf Jahrhunderte hinaus mä geringköstiger Gewinnung gesichert haben. Karsten Arch. f. Min. 3., 450. Es ist . . nicht leichtköstiger, den Stollen wieder aufzuwättigen als einen neuen zu betreiben. 447. ** Schwilmen tn. — schwimmendes Gebirge (s. d., Anm.). Schwimmend adj. — schwimmendes Gebirge: s. Gebirge 2. Schwimmsand m. — schwimmendes Gebirge (s. Gebirge 2.): Z. 8., B, 17. Abteufen durch Schwimmsand. Berggeist 14., 267. c- ** Schwinde /. — eine Art Bergfeste (s. d. und Schwebe) : Diejenigen, so da Schwinden und Bergfestung einreissen. N. S. BO. Br\ 77. Schwinge/. — t.) Fahrtsprosse (s. Fahrt 1.): Schwingen, die Sprossen in den Fahrten, weil sich gleichsam der Bergmann auf denselben aus der Tiefe der Grube in die Höhe schwingt. Biohter 2., 325. — 2.) Schwinge, em an seinem Ende oder m seiner Mitte auf einer Axe aufgelagerter Arm, an dessen anderem Ende oder an jedem ein Gestänge befestigt und dadurch getragen, geleitet wird. Cr. 3., 69. Schwingen tr. — Fäustel, Schlägel, Keilhaue schwingen: damit arbeiten ; auch überhaupt Bergarbeit verrichten : Der Mann hat noch keinen Fäustel geschwungen, d. h. noch keine Häuerarbeit verrichtet. T. Boheuohenstael 222. Digitized by Google 440 Schwitswerk — Seifen. . . . Dort schwingt Bergmann» Hand das Fäustel fort und fort Döring 1., 62. So bleibet denn Bergknapp ein froher Gesell, so lang er die Keilhau kann schwingen. Döring 1., 105. Schwitzwerk n. — eine Art Selbstwasser (s. Wasser): Z. 4., B. 79. Schwungholz n. — Tummelbaum (s. d.): Biohter 2., 325. Schwnngradhaspel m. — s. Haspel. SchwnngSChaufel/. — eine Vorrichtung zum Heben von Wasser auf ge- ringe Höhen : Serlo 1., 250. **Sechgte, Sechstel n., auch Stollensechstel — der nach Abzug des landesherrlichen Zehnten verbleibende sechste Theil der in einer Grube gewonnenen Mineralien, welcher nach einzelnen Berggesetzen dem Stöllner statt des Neunten bez. Siebenten (s. d.) entrichtet werden musste : Schneider §. 459. Befindet sich, dass die Wassernoth zu schwer, die Unkosten zu gross, dass ihm [dem Stöllner] das Siebente denselben Unkosten, der darauf geht, nicht ertragen kann, so soll der Bergmeister . . den Gewerken befehlen, dass sie dem, der ihre Zechen und Oer ter trocknet, nicht allein das siebente sondern auch das sechste Maass zu schütten schuldig seyn. Schemn. Erl. 2., 1. W< 264. Seidel n., mundartl. — 1.) in Bai er n : ein Erzmaass von 5 bis 6 Kubikfuas : B. u. H. Kalender pro 1867. pag. 95. — fc.) in Böhmen: ein Maass für Eisen- steine von 4*/2 Kubikfuss (etwa 4 bis 5 Centner): v. Scheuchenßtuel 223. Seife, Saife /. — eine Ablagerung von Mineralien auf der Gebirgsoberfläche, welche aus der Zerstörung anstehender Qebirgsmassen und Lagerstätten, durch Ver- witterung, Ab- und Zu8ammen8chwemmung entstanden ist: CK 2., 219. Als nutz- bare Bestandtheile von Seif en pflegen vornehmlich Gold , Platin, Zinn aufzutreten; — von ersterem stammt der allergrößte Theil alles überhaupt gewonnenen aus ihnen , von letzterem ein sehr grosser Theil, namentlich das reinste, Platin endlich ist bis Jetzt in gc- winnungswürdiger Menge nur in Seifen gefunden worden; — gelegentlich auch Kupfer-, selbst Eisenerze. Von nicht metallischen Mineralien werden Edelsteine ebenfalls zum grössten Theüe, einzelne Arten fast nur aus Seifen gewonnen. 220. Edelsteinseifen in Brasilien. . . Seifen von Eisenerz . . auf der Insel Elba. . . Die Goldseifen am westlichen, die Platin- Seif en am östlichen Ural. ibid. Serlo 1., 30. 3t. Alle Gold-Saiffen sollen bey unserem Bergmeister . . gemuthet werden. Span BR. S. 339. Es smd vor alters zin seiffen gewesen, da die Elbe entspringet, vnd eilff seiffen oder ßüsslem vnterm Risenberg bey hohen Elb dem wasser den namen geben. M. I6.*c Fast alle Zinnseifen [in Com wall] werden in den Thülem, welche sich nach der Südkütt* der cornischen Halbinsel hm affinen, angetroffen, während die ursprünglichen Lagerstätten sich mehr auf der Nordküste derselben befinden. Z. 9., B. 249. Aurum vulgariter dictum Seiffengolt querere et ibidem aurifodinas facere. Urk. von etwa 1400. Graf Sternberg U. B. 100. 101. 109. Anm. Vergl. seifen Anm. — Neben die Seife veraltet bisweilen auch der Seifen: Wenn ein Säiffiner seinen Säiffen . . nicht beleget, und zu säiffen anfanget, der [Seifen] soll wieder m unser f reges gefallen. Span BR. S. 340. Seifen tr., auchseifne'n — die in Seifen (s. Seife) vorkommenden nutz- baren Mineralien unter Hülfe von fliessendem Wasser gewinnen : Seifen ist eine Arbeit, da man in und unter der Tom-Erde [Dammerde] Gold oder Ziehnstem suchet und waschet. 8oh. 2., 87. H. 370. b- Arenas rktorum uelfiuminum lauare, seiffen oder Digitized by Google Seifenbau — Seifher. 44 1 waschen. Agrioola Ind. 23.** Bergkleut, . . die eisen vnd zinstem antroffen vnd ge- seif f et haben. M. 16.*- A n m. Seifen wol verwandt mit 8 e i ge n = a.) auch seihen, althochdeutsch sihan : Flüssiges durch Etwas sickern , tröpfelnd hindurch laufen lassen ; b.") althochdeutsch sigan : sich niederwärts bewegen (ohne den hervortretenden Begriff der Flüssigkeit j. Sanders 2., 1067.*- 1068.*« Nach Hey se 2., 887. ist seifen „wahrscheinlich eigentlich saufen , als Factdtivnm von saufen. u — Körner 24. leitet das Wort aus dem Böhmischen ab und zwar von Syvaty , ftmdere schütten giessen, davon Sypeny , die Schöpf gelte und Sypatko, die Streusandbüchse. Ebenso K 1 o t z s c h Ursprung 56. — Nach Karmarsch 3., 675. ist Seifen aus dem plattdeutschen Siepen, Thäler gebildet und soll die Bezeichnung darin ihren Grund haben, dass die Seifen häufig in Thälern an- getroffen werden. Vergl. er-, Ober-, wegseifen. Seifenban m. — Abbau von Seifen (s. Seife): Seifengebirge, bei dessen eigen- thitmUcher Abbattweise, dem Seifenbaue, der wesentlichste Theil der Arbeit durch das Wasser verrichtet wird. G. I., 52. 65. Seifenfeld n. — s. Feld. Seifengabel/. — eine vielzinkige Qabel als Gezäh bei der Gewinnung in Seifen: Seh. 2., 87. H. 360> G. 1., 64. ; 3., 69. Furca sepäcomis, die seiffen gabel, so sieben zacken hat. Agrioola Ind. 29. *• Furcae Ugneae, seiffen gabeln, ibid. 0. 1., 64. Seifenordnung /. — Bergordnung für den Bergbau in Seifen (s. Seife): BaW. BO. 20. Hake pag. 471. Seifenwerk n., auch Fluth-, Waschwerk — 1.) Seife (s. d.): Perkh- werck, Seifwerch, oder Waschwerch . . verleihen. Urk. v. 1534. Graf Sternberg Urk. B. 166. Muthungen auf Seifenwerke. Bair. BO. 20. Hake pag. 47t. Delinj §§. 78. 80. Z. 9., B. 249. — 2.) die Gesammtheit der behufs Gewinnung der in den Seifen vorkommenden Mineralien getroffenen Vorrichtungen : Die Arbeit auf den Seifenwerken ist folgende: Man zieht nach der Länge des Oebirgs einen Graben und leitet in solchen aus einem nahe gelegenen Bach oder Fhtss das Wasser 4 bis 9 Kubikzoll stark ab. Ohngefähr 12 Fuss weit von diesem Graben macht man einen zweiten 2 Fuss weit und so tief als das Seif engebirg ist. Nun leitet man das Wasser aus dem ersten Graben in den zweiten durch ein Gerinn , so dass dadurch die Gebirgstäcke in den zweiten Graben geflösst werden. Unten her stehen die Seifner, welche die Steine und Wachen herauswerfen und die Gebirgstücke mit einer Gabel beständig aufheben , so dass sich die Erzgräupchen zu Boden setzen und der Sand weggeflösst wird. Dieses Gerinn wird von Zeit zu Zeit weiter abwärts gerückt und wenn der zweite Graben nach und nach ganz voll geseifet ist, so wird es herausgehoben und auf dem Lauterhobel rein gewaschen , die herausgehobenen Geschiebe werden gepocht. Ist nun das Erz nach der ganzen Länge der Gräben ausgeschieden, so macht man einige Fuss von den alten wieder neue Wassergräben und seift auf diese Art ein ganzes Seif engebirg nach und nach aus. Hake §. 29. Anm. V. Scheuchenstnel 223. G. 3., 69. Woferne die Saifner mit ihren Röschen und Saiffenwerck Gänge entblöseten. Span BR. S. 340. Seifer m., auch Seifner — ein Bergarbeiter, welcher seift (s. seifen); auch der Besitzer eines Seifenwerks, Seifenfeldes : Die Seiffer vnderrichten , wie sie das Ertz oder Sand waschen sollen. Agric« B, 73. SeifÜen tr. — seifen (s. d.): Wasserfluss, darinnen man seifnet. Soh. 1., 135. G. 3., 69. Seiftier m. — Seifer (s. d.): Lotores, wescher oder seiffner. Agrioola Ind. 3l.b- Man sol den Seiffner n nicht eine Meil Weges Feld, wie vor Alters geschehen, vorleihen, sondern gemerck und Mahl-Steine sezzen, wie fern sich einer seines Seiffens ge- Veitfc, Bergwtrttrbncfa. 56 Digitized by LjOOQLC 442 Seige — Seigern. brauchen soll. AUenb. BO. 30. Lempe 9., 158. Wenn die Saiffner Waiserhaben, so sollen sie alle Tage in der Wochen an ihre Arbeit geben. Span BR. S. 340. Beige/. — Wasserseige (s. d.): Bfohter 2., 330. Anm. Selge von sei gen in der Bedeutung: sieb niederwärts bewegen. Vergl. seif en , Anm. Seiger, Saiger a., auch seiger grade, seiger gericht, gericht — senkrecht : Alles Seigere ist an der Waage 90 Grad. H.362.*- Wenn ein Schacht gantz seiger oder nur ein Eckgen seiger und unten in der Teuffe etwas flach fallet. Voigtel 69 . Der Schacht wird seiger oder donleg gesunken, nachdem der Gangk sein Fallen* hat. Lohneyss 5 1 . Auszimmerung der Schächte und anderen seigeren Bauten. Bchemn. Jahrb. 14., 137. Aus dem 10 Lachter saiger tiefen Tagebau. Z.2., A. 384. WeU das Bmpor- rücken des Werkshimmels mit der Erweiterung der Ulmen, d. h. die saiger e und söhlige Ausdehnung in einem gewissen wechselseitigen Verhältnisse steht. 4., B. 34. Theil* saiger aufsteigende, theils sogar überhangende Wände. 64. Von einer söhligen und ganz schwach geneigten Lage in der Muldenmitte geht das Flötz an den Muldenrändern in eine stark geneigte bis fast seigere Lage über. 12., B. 151. Derselbe [der Schacht] wird . . 50 Ltr. saiger unter dem Stoün im Flöhe emkommen. 13., A. 197. Ein Sicher- heitspfeiler von 10 Lachter seigerer Mächtigkeit. Huysaen 232. seiger grade: Seiger-gerade i. e. Senckcl-Recht oder perpendiculariter. Sch. 2., 87. H. 362.*- Zehen Lachter und eine Spanne seiger gerade mit seiner Wasser-Seigen emhommen. N. K. BO. 29. Br. 38. Von der Hengebank seiger gerad nieder biss auf die Stollensohle. Churk. BO. 0., 1. Br. 591. — seiger gericht: . Seiger Gericht ist, wenn ein Gang gerad nider feilt, vnd weder hangende noch Hegende hat. Urop. 66. Em Gang, so in die tieffe seiger gericht fallet. Agrio.B. 43. Gänge, . . die 8 eig er -gerichts fallen, die heissen stehende Gänge. Inst, met 3. — seiger- recht: [Es] sotten die Lochsteine tmd Stoffen . . Seigerrecht nieder gefället werden. Span B. U. 279. Anm. Seiger von sei gen in der Bedeutung: sieb niederwärts bewegen. Vergl. seifen, Anm. Seigerm. — 1.) Bleiwage, Bleiloth (vergl. seiger a.): Seiger ist das Loth an dem Faden der Wasser-Wage, welches die Linie der Donlege abschneidet. Sch. 2., 87. H. 362.** Ein rieht- oder bügscheid, oder wie jrs Bergleut nennet, ein seiger. M. 97> 98.*- im Seiger : senkrecht: Oestr. BG. §. 24. 2.) das Ansteigen (s. d.) der Sohle eines Stollens oder einer Strecke: Wenn auf der einen Seite das Einbringen der zur Erzeugung der Soole nöthigen süssen Wasser- massen eher ein Einwärtsfallen der Stollen erfordert, so ist andererseits für die rasche Ausleitimg der Selbstwasser sowohl, als auch der erzeugten Soole ein möglichst starker Saiger der Stollen gegen das Mundloch zu erwünscht. Z. 4., B. 35. Ein vollkommen gleichmässiger Saiger in allen Gebäuden einer und derselben Bergdicke ist wegen der Forderung auf Schienenwegen dringend anzurathen. ibid. Seiger bahn/. — Seigerfahrt (s. d.): Döring 1., 231. Seigerfahrt/. — eine senkrechte (seigere) Fahrt (s. d. 1.) : . . . Zum Schacht! Die Schicht geht an, ihr Kameraden munter, und steigt zur Grube, Mann für Mann, die Se ig e rfa hrt hinunter. Döring 1., 229. Seigerhöhe /. — der senkrechte Abstand zwischen zwei Punkten : Kanten §. 128. Wenzel 293. Seigeril tr. — den senkrechten (seigeren) Abstand zwischen zwei Punkten abmessen ; insbesondere die Tiefe eines seigeren Schachtes mittels des Loths oder Digitized by Google SeigerriM — Seil. 443 Senkels bestimmen: 80h. 2., 88. Voigtel 130. Teufe seiger n. Richter 2., 443. Bei dm Zügen sind m angemessenen Entfernungen an festen Punkten für spätere Arbeiten . . Markscheiderzeichen zu schlagen. Von diesen ist überall, wo der Ort söhlig, bis auf die Sohle zu seiger n. Z. 6., A. 263. Ann. Vergl. abseigern. Seigerriss m. — s. Riss 1 . Seigerschacht m. — s. Schacht. Seigerteufe/. — s. Teufe. Seil n., Mehrz. Seile (Seilen: CL M. BO. 47., 12. Br. 883.; Seiler: H. Instr. §. 10), auch Berg-, Gruben seil — ein an einem Haspel, Göpel oder einer anderen Fördermaschine angebrachtes starkes Tau von Hanf oder Eisendraht bez. (namentlich in Älterer Zeit) eine Kette, an welche die durch einen Schacht aus- und einzufördernden Gegenstände befestigt werden : Die Seile bei der Schachtförde- rung sind entweder rtmd oder flach, und bestehen aus Hanf, Aloefasern, auf grossen An- lagen Jetzt überwiegend aus Eisendrähten. Ketten kommen wegen ihres grossen Gewichtes kaum zur Anwendung. Lottner 365. . . . Wir haben grozen vrost erUden in dieser wochen ; uns ist daz seil zebrochen. Märe v. Feldbauer 133. Wenn ja das Seil einmahl in den Schacht gefallen, darf es nicht sogleich wieder auf- geleget werden, ohne es erstlich vorher mit Wasser dbzuspühlen und Glied vor Glied durch- zusehen, ob es noch gantz oder geborsten sey. Berioht v. Bergb. §. 533. Band-, Breit seil, breites Seil: ein aus mehreren gewöhnlichen rund zu- sammengedrehten Seilen (Kundseilen) zusammengenähtes Seil : Um das nachtheilige Drehen der Tonnen in seigeren Schächten zu verhindern, wendet man . . sogenannte Band- seile an, welche aus meieren Rund seilen zusammengenäht werden. Weiabaoh3., 526. [Es] wird überall [in England] grosse Sorgfalt auf gute Beschaffenheit des Seils gelegt, indem man meistens die sicheren Bandseile für das Fahren benutzt. Z. 10., B. 91. Breitseil, breites Seil. 1., B. 90. 66. Auf den flscaUschen Steinkohlengrttben bei Saarbrücken werden bei den Fördermaschinen für saigere Schneide . . Eisendraht- runds eile gebraucht. Diese sind auch auf den Gruben am Niederrhein und in West- ßhalen vorherrschend, doch werden daneben noch Eisendrahtbandseile und . . Hanf - oder Aloe* band seile angewendet. 12., B. 243. — Bohrseil: Seil beim Seilbohren (s. bohren): Z. 7., B. 229. — Bremsseil: Seil bei der Bremsberg- förderung (s. Förderung): Xanten Ar eh. f. Bergb. 7., 404. — eisernes Seil: a.) Kette : Ein rörwerck darum ein eyseren seyl mit laschen; . . man heysst es eysern seylvndnit ketten. Altes Bergbüchlein. Lempe 9., 53. Ursp. 66. Man gebrauchet gantz Hänffine [hänfene] Seile in solchen Schächten, die gantz Seiger seynd, wo aber das Seil anstreiften kan, vernützet es sich gar sehr. Wo auch die Wetter in solchen Schächten starck ausziehen, oder es gar zu nass darinnen ist , so verfaulet es die Seile sehr , dahin seynd die Eiserne gut. Bossler 52. *• Das eiserne seyl an der kunst sol allein ein 200 centner gehabt haben. M. 52. *• Man hört ohn ühterlass die Haspel-Hörner klirren und in der engen Kau die eisern Seile tschwirren. Hoflmann 154. Delhis §. 428. In einem nassen Schachte, in welchem die Förderung nicht ununterbrochen geht, sondern von Zeit zu Zeit wochenlange Unterbrechtmgen erleidet, wird ein eisernes Seil (Kette) immer den Vorzug vor einem hänfenen haben, weil dieses, feucht auf den Korb aufgewickelt, der Verstockung zu sehr ausgesetzt ist. Dasselbe ist der Fall in Schächten, durch welche die Wetter ausziehen. . . Dagegen ist man in Anwendung der Digitized by Google 444 Beil. eisernen Seile [in Folge ihrer Schwere] besonders durch die Tiefe der Gruben be- schränkt. Kanten Arch. f. Min. 5., 240.; b.) Seil aus eisernen Drähten, Eisen- drahtseil: Die eisernen Seile, die man anwandte, hatten 7/8 Wott Durchmesser und wogen 0,53 Pfund auf 1 Lachter Länge. Z. 2., A. 381. Ein eisernes Seil von Drahteisen. Karsten Arch. f. Min. 5., 244. — Fahrseil: ein ausschliesslich zur Fahrung benutztes Seil (s. am Seil fahren v. fahren 1.): Achenbach70. — flaches Seil: Bandseil (s. d.): Jahrb. 2., 408. *• — Förderseil: ein ausschliesslich zur Förderung von Mineralmassen gebrauchtes 8eil: Z. 12., B. 242. — Göpel seil: Seil bei der Göpelförderung: Ductarii funes, gepelseil. Agricola Ind. 26. *• Delhis §. 424. Z. 2., A. 381.; 8., A. 190. — Gussstahlseil: Seil aus Gussstahldraht : Ein GussstahlseiL . . Dasselbe ist aus 96 Drähten geflochten und ausserordentlich biegsam. Z. 2., A. 381. — Hänge seil: dasjenige Stück des Seiles, welches nach dem Aufsetzen des Fördergef&sses auf der Schachtsohle oder der Hängebank nach- gelassen wird, damit das Fördergefess bequem an- und abgehängt (an- und ab- geschlagen) werden kann: — insbesondere in der Verbindung : Hängeseil geben: das Seil zu dem eben angegebenen Zwecke etwas nachlassen: Umnöthiges Hänge- seil darf nicht gegeben werden. Vorschr. B. §. 1 1 . — Haspelseil: Seil am Haspel : Z. 1., B. 17. — Kettenseil: eisernes Seil (s. d. a.): In das Gestein eingeschUffene Spuren von Kettenseilen, ö. 2., 382. — Kunstseil: die Kette ohne Ende an den Paternosterkünsten (s. Kunst): Tasche an dem eisernen Kunstseil. Bergm, Wörtern. 549.** — lediges Seil : das Seiltrumm (s. Trumm 2.), an welchem das leeie (ledige) Fördergefäas hängt: Bössler 49.*- — Löffelseil: ein besonderes Seil, mittels dessen beim Abbohren eines Erdbohrloches der Löffel (s. d.) in das Bohrloch ein- gelassen wird : Durch einen Krahn wird die Rolle für das Löffelseil über die Mitte des Bohrlochs gebracht und der Löffel mit einem gewöhnlichen Haspel bewegt. Z< 1 ., B. 66. Das Löffelseil von 2000 Fuss Länge ist ein 5/g Zoü starkes Drahtseil. 7., B. 15. — oberes Seil, Oberseil: das um die obere, — Unterseil, unteres Seil: das um die untere Hälfte des Seilkorbes (s. d.) gewundene Seil : Biohter 2., 85. 490. Büha323. — Schachtseil: Seil bei der Schachtförderung : Karsten Arch. f. Bergb. 7., 421. — Signalseil: Seil zum Geben von Signalen: Z. 10., B. 72. — Treibe- seil: Göpelseil (s. d.): Delhis §. 424. Z. 3., B. 54. — Treibklobenseil: ein sehr starkes Göpelseil (s. d.): Delins §.424. — Seil ohne Ende: ein über zwei in einer horizontalen , senkrechten oder geneigten Ebene in grösserer oder geringerer Entfernung von einander angebrachten Trommeln oder Scheiben gespanntes, in sich selbst zurücklaufendes Seil : Ein Versuch, mit dem Seile ohne Ende gleichzeitig eine Reihe voller Wagen herwärts und eine Reihe leerer Wagen (auf zweitem Geleise) zurück zu fördern. Z. 8., A. 187. Seile anspitzen: dieselben stücken (s. d.): Wenckenbaoh 8. — Seile auf- legen, auftragen: dieselben um den Rundbaum (s. d.) winden: Seh. 2., 88. H. 362. b- Richter 2., 335. Z. 8., B. 23. — Seile flicken: dieselben stücken (8. d.): Geflickte Seile sind zur Förderung von Menschen unzulässig. Vorschr. A. §. 52. — das Seil kollert: s. kollern. — Seil laufen: sich an das Seil anhängen und so aus dem Schachte ausfördern oder in den Schacht einfördern lassen : Biohter 2., 336. — Seile stücken, flicken, anspitzen: aus schadhaft gewordenen Seilen die schadhaften Stellen aushauen und die Enden durch Zusammendrehen der Litzen wieder verbinden : Wenn ein Seil bricht oder an einem Orte wandelbar wird, so ist es deswegen noch nicht unbrauchbar, sondern es wird das mangelhafte Stück heraus- gehauen und sodann wieder gut zusammen gestückt. Delins §. 425. Aohenbach 70. — ein Seil umlegen: nach theil weiser Abnützung eines Seils dasjenige Seilende« welches bisher auf dem Seilkorbe gelegen hatte, an das Fördergefäss befestigen und umgekehrt : Auf Grube D. werden die Drahtrundseile, wenn dieselben etwa zur Hälfte abgenutzt sind, meistens umgelegt, d. h. dasjenige Seilende, welches bisher auf dem Digitized by Google Seilband — Seilscheibe. 445 Förderkorbe lag, wird an dem Gerippe befestigt. Auf diese Weise kommen etwa 40 — 50 Ltr. Seil, die theils auf dem Seilkorbe lagen und theilsHns zur Seilscheibe bez. Hängebank reichten und somit wenig oder gar nicht verschUssen waren, in den Schacht und das am meisten abgenutzte und durch die saueren Grttbenwasser stark angegriffene unterste Seilende auf den Seilkorb. Z. 12., B. 246 — Seile verjüngen : dieselben an dem unteren Ende, an dem das Fördergefass befestigt wird, schwächer nehmen als an dem oberen auf dem Seilkorbe (s. d.) liegenden Ende: Z. 12., B. 246. am, auf dem Seile, mittels des Seiles fahren, Seilfahren: s. fahren 1. — Erze, Berge zu Seil laufen, setzen, schicken: dieselben in 's Füllort schaffen um sie von da durch den Schacht auszufördern : Die gruben arbeiter, so bergk gewinnen, fort trecken oder zu seyl lauffen. M. 1 *25.b* Da . . Ertz und Berg zu Seyl zu setzen. Churk. BO. 7., 17. Br. 612. Die Berg-Knechte in tiefen Ge- bäuden [sollen] m einer Schicht zwey Schock Kübel zu Segle schicken. Soh. 1., 18. Berward 10. — fern zu Seil haben: weit von der Grube wohnen: Wie jr auch zu dancken habt, wenn ewer männer vnd kinder gute arbeit neben gutem weiter , vnd nicht fern zu seyl haben. M. 146. b- — Kübel und 8eil einwerfen: s. Kübel. Beilband n. — s. Sahlband, Anm. 8©ilbohren n. — 8. bohren. Soilbrfifko /., auch Seils feg — Dasjenige Gebälke, welches das eigentliche Göpelhaus mit dem Seilscheiben- Gerüst verbindet, also die Walzen für die Seilleitung und die Bremsvorrichtung trägt, ein Gebälke, welches zugleich die nöthige Festigkeit gegen den durch das Seil hervorgebrachten Zug abgiebty wird die Seilbrücke oder Seilsteg ge- nannt. Biiha 327. Z. 2., A. 380. Seilfahrt/. — das Fahren am Seile (s. fahren 1. und Fahrt 3.). Seilftarche/. — die vertiefte Spur an der Umfläch e der Seilscheibe (s. d.) zur Aufnahme des Seils: Z. 2., A. 381. Seilkorb m., auch Korb, Trommel — eine Vorrichtung an der Göpel welle in Gestalt eines Cylinders oder Doppelkegels, um welche sich das Seil windet : Karaten Arch. f. Bergb. 7., 425. flacher Seilkorb: ein Seilkorb, um welchen sich ein Rundseil (s. Seil) neben einander und übereinander, ein Bandseil (s. Seil) dagegen unmittelbar über einander windet; — konisch er Seilkorb: Seilkorb für Rundseile, auf dem sich das Seil unter einem Neigungswinkel von etwa 2. : t. aufsteigend neben einander, aber nicht über einander aufwindet; — Spiral seilkorb : Seilkorb für Rundseile, auf dem sich das Seil in einer ausgerundeten Nuth, ähnlich einem Schraubengewinde auf einem mehr oder weniger stark geneigten Konus aufwindet: Z. 12., B. 252. SeillOS adv. — seillos werden: sich vom Seile losreissen : Bei der Schacht- Forderung muss die Befestigung des Küheis , Gezähes, Zimmerungs- oder Mauerungs- Materials in der Art geschehen, dass dasselbe nicht seillos werden könne. Aohenbaoh 196. K. wurde unter dem Schachte durch einen seillos gewordenen Kübel erschlagen. Z. 10., A. 234. Seilrad n. — Seilscheibe (s. d.): Biiha 392. Seilrolle/. — Seilwalze (s. d.): Biiha 394. Seilschaeht m. — s. Schacht. Seilscheibe/., auch Scheibe — 1.) jede der beiden in einem bestimmtun Ab- stände von dem Seilkorbe (s. d.) und einer bestimmten Höhe über dem Forderschachte angebrachten, an ihren Umflächen mit einer vertieften Spur versehenen hölzernen Digitized by VjUUV IC 446 Seilscheibengerüst — Senkarbeit. Scheiben, über welche das Göpelseil vom Seilkorbe weg in den Schacht geleitet wird : Seilscheiben nennt man diejenigen Räder, über welche das Seil in dem Fördertrum ein- läuft und welche daher mit einem eingefurchten Rande versehen sind. Sie hängen unmittel bar über dem Schacht und zwar so , dass das Seil in dem Mittelpunkt des Trums hinunter geht. Karaten Ar eh. f. Bergb. 7., 459. Weisbach 3., 525. Z. 2., A. 380. 381. — 2.) Seil walze (s. d.) : Die durch den Seilschacht geführten Seile laufen zuerst über Seil- scheiben, die etwas unter seiner Hängebank liegen, werden von diesen über Scheiben geführt, die sich unmittelbar über dessen Sohle befinden, und gehen dann weiter über Scheiben am Ende eines 100 yards langen Querschlages in den . . blinden Schacht. Z« 3., B. 52. Seilscheibengerüst n. — ein Gerüst zur Unterstützung der Seilscheiben : Karsten Arch. f. Bergb. 7., 459. Seilsteg m. — Seilbrücke (s. d.): Delins §. 420. Blina 327. Seiltrift /. — die Leitung des Göpelseils von dem Seilkorbe nach den Seil- scheiben (s.d.): G. 3., 70. Eüha 327. Seiltrommel/. — Seilkorb (s. d.): Z. 2., A. 380.; 3., B. 52. Seiltrnmm n. — Trumm (s. d. 2.): Bey sehr kurzen oder flachen Schächten, wo wegen Enge des Raums zwey Kübel einander nicht wohl weichen können und man nur mit einem Seil- Trumm ziehet. Berioht. v. Bergb. §. 173. Der Nachtheü [der Theilung des Förderschachtes in zwei Hälften] besteht darin , dass der Rundbaum des Haspels ebenfalls in zwei gleiche Hälften getheilt und auf jede derselben ein besonderes Seiltrum gelegt werden muss; dass man daher fast doppelt so viel Seil gebraucht als da, wo man nur eines Seiltrums bedarf, welches sich gleichzeitig an einer Seite auf- und an der anderen abwickelt. Karsten Arch. 7., 417. Z. 3., B. 17. Seilwalze /., auch Seilrolle, Rolle, Seilscheibe — ein mit tiefer and gehörig breiter Seilrinne versehenes kleines Rad oder eine Walze mit Spurkränzen über welche hin ein Seil geführt wird entweder zum Zweck der Leitung (s. d.) über- haupt oder (namentlich in flachen Schächten und Bremsbergen) um das Schleifen des Seiles auf der Sohle (s. d. 1.) und die in Folge dessen eintretende Abreibung zu verhindern : Damit sich das Treib- oder Förderseil nicht auf dem Liegenden dm Schachts abreibe, werden von Distanz zu Distanz Seilwalzen angebracht, über welche das Seil hinläuft. Weisbaoh 3., 526. Eüha 394. 395. Seitentonne/. — Tonnenbrett (s. d. und Tonne 2.): Richter 2., 336. Sekunde/. — ein Längenmaass (Unterteilung einer Prime, s. d. und Lach- ter): Qräffl6. * Selbsthändler m. — ein Arbeiter oder Unteraufseher, welchem ein Gruben- bau oder ein Theil eines solchen zur Unterhaltung der Zimmerung darin überwiesen ist: stallglase angebracht , welcher bis über die Flamme reicht und oben und unten von Metallkränzen gehalten wird. Der untere dieser Kränze ist mit feinen Löchern versehen um der Luft den Zutritt zu verstatten. — Muse ler hat die Lampe von Clanny dadurch ver- bessert, dass er im Innern derselben über der Flamme einen blechernen Schornstein angebracht hat, welcher bewirkt, dass die Lampe in starken schlagenden Wettern und bei schräger Haltung von selbst erlischt. Vergl. Lottner 373. 374. Serlo 2., 212. fT. Sicherheitspfeiler m. — Bergfeste (s. d.): Lottner 357. Um die Sehächte lässt man Sicherheitspfeiler von 2 bis 2xj*i Ltr. Starke stehen, welche man erst dann abbaut, wetm Strecken und Schächte nicht mehr gebraucht werden. Z. 10., B. 7. An der Grenze des Grubenfeldes bleibt ein Sicherheitspfeiler stehen. . . Ebenso werden Digitized by Google Sicherheit«! ander — Sink werk. 449 Sicherheit sp feiler gegen die das Grubenfeld durchschneidenden Flüsse oder Bäche anstehen gelassen und nur mit den Haupt-Ausrichtungsstrecken durchörtert. 26. Sicherheitszünder m. — s. Zünder. **Siebente, Siebentel n. und m., auch Stollensiebente — der nach Ab- zug des landesherrlichen Zehnten verbleibende siebente Theil der in einer Grube gewonnenen Mineralien, welcher von einzelnen Bergordnungen dem Stöllner statt des Neunten (s. d.) zugebilligt wurde: Ob es [das Feld] der Stollen treügt [trocknet, von den Wassern befreit], so soll man den Stollen dienen mit den siebenten. Schemn. BR. W, 167. Wir wellen auch, dass am rechter Erbstoll nach Berckhwerchs- Rechten gearbait werde : und welchen Pau er m Nutz arbaiten wurdet, es sey zu Wetter, Lufft oder Wasser nemen, dieselben suüen dauon das siebend Kübel geben. Salzb. BO. 46. Lori 108.*- Siebentel. Weniel 377. Sieden tr. — ätzen (s. d.): Eine Verwässerungsmethode , welche es dem Salz- bergmanne möglich macht, seine Werke senkrecht in die Höhe zu sieden. Z. 4., B. 65. Anm. Vergl. ab-, auf-, ver sieden. Siele f., auch Laufseil — ein Gurt zum Gebrauch bei dem Karrenlaufen (s. laufen und Kreuzkarren): Bergm. Wörterb. 500. b- 0. 3., 71. Sielen, Sielzeng n. — Siele (s. d.): Karsten Arch. f. Bergb. 7., 90. Silberbote m. — Ausbeutebote (vergl. Bergbote): Bergm. Wörterb. 63> Sinken tr. und intr. — abteufen (s. d.); mit Schächten, schachtartigen Bauen niedergehen: Sineken, Schächte tieff in die Erde niederbringen. Soh. 2., 89. H. 366.b* Darauf setzet er ein haspel, vnd wir ff t kübel vnd seil ein, bowel ihm ein kaw, sincket vnd arbeit. M. 64.*- Schächte sineken zur Fördernüss. Span BR. S. 298. Es war ein Zech, die war sehr Wasser-nöthig und man hielt lang Wasser darauf und sanck unter sich, also, dass sie über 40 Lachtet tieff war. Meiser 51 1 . Anm. Vergl. ab-, durch-, er sinken. ** Sinker m. — l.) ein vorzugsweise bei dem Absinken (s. d. und sinken) von Schächten verwendeter Bergarbeiter: Ein armer Bergkmann, sincker, haspel- zieher, ertzpocher. M. 7.*- Biohter 2., 352. — 2.) Geschworener (s. d.) : H. 173> Anm. Latinisiert alsxencator findet sich das Wort in der Bedeutung zu 1. bereits in der tridentiner Bergordnung von 1208. S p e r g e s 271 . Vergl. senken, Anm. Sinkwerk n., auch Laug werk, Werk — bei dem süddeutschen Salzbergbaue : 1.) ein in dem sogenannten Haselgebirge (einem Gliede der Alpenkalkformation, das aus einer rrtehr oder weniger koch salzhaltigen Masse, aus Gyps, Anhydrit und dergl. besteht) unterirdisch ausgehauener Raum, in den Wasser eingeleitet werden, welche die Salztheile auflösen, indem sie an dem Thone und zwar vorzugs- weise nach oben gleichsam nagen, sich dadurch zu Soole (s. d.) anreichern und demnächst, nachdem ein genügender Salzgehalt erreicht ist , abgeleitet werden um Kochsalz daraus zu bereiten : Die in den Salzkammergütern beim Salzbergbau übliche Baumethode ist die durch Sinkwerke , deren Princip im Allgemeinen darin besteht, in dem salzhaltigen Gebirge Oeffnungen herzustellen , m diese behufs Auslaugung des Salzes süsse Wasser hineinzuführen und letztere, nachdem gesättigte Salzsoolen aus ihnen geworden sind, wieder zu Tage zu leiten, um auf den Salinen Kochsalz daraus zu bereiten. Sink- werke oder Werke ist die Benennung der offenen Räume, in welchen das süsse Wasser mit dem aufzulösenden Sake in Berührung gebracht wird. Z. 2., B. 2. ; 4., B. 45. Lottner 357. [Es ist uns erlaubt,] dass wir in denselben vierzig Clafflem pauen lassen zway Sinckhwerch, . . vnd sollen derselben vierzig Clafflem mit zwain Sinnwerchen vnd mit ainer Wöhr, ob wir wollen, nach Perckhwerckhs Recht nuzen, so wir maist mügen, V e Üb , Berfwörtorbiicfc. 57 Digitized by LjOOQLC 450 Sinter — Sohle. on dass wir da ain Kherwerch [Kehr, 8. d.] weder vnt vns, noch neben vnsen haben noch fahren sollen, nur die Rechten Schafftricht mit den zwayen Sinchwerchen, da vns er- laub sindt. Urk. v. 1308. Lori 6.** Wir haben ihn die Berg . . ingeantwortet mit guten trucken Sin ckhwerichen mit gesäuberten, mit Schürfen, und Schafftrichtern. Urk. v. 1423. Lori 25> — 2.) Ankehrschurf (s. Schürf 2.): Z. 2., B. 8. 11. ; 4., B. 46. y. Scheuchenstuel 226. Sinter m. — das festgewordene Erzeugniss der Auslaugung und chemischen Zersetzung von Mineralien unter Mitwirkung von Luft und Wasser (vergl. Beschlag) : G. 3., 72. ; 2., 379. Es ist ein Merkmahl der in Gängen und Kläfften stets wirkende* Natur, dass in denen Zechen die Wasser allerhand Guhren, Sinn er und Erden . . mit sich bringen. Beyer Otia met. 3., 227. Situationsriss m. — s. Riss 1 . ** Sitzen intr. — sich mit Grubenhauen ansetzen, bauen (s. d.) : [I« dem vom Stollen durchfahrenen Felde] salnymant siezen an [ohne] synen [des Stollners] wiÜen. Igl. BR. C. Klotach 205. Anm. Vergl. an-, auf-, aus-, ein-, nieder-, zu sitzen. Sitzort n. — s. Ort. Sitzpfahl m. — Sitzstock (s. d.): Sitzpfal ist das Holtz, darauf der Härter sitzt, wenn er vor einem Sitzort arbeitet. Soh. 2., 89. H. 366.b- AssercuM uel pali, im quibus sedentfossores, qui cuniculum agunt, sitzpfele. Agricola Ind. 23.*' * Sitzrecht n. — Einseihkasten (s. Kasten 3.) im untersten Theil der Patte (s. d.), in welchem sich die Soole aus dem Laist ansammelt: v.Scheuohen8tuel227. Z. 2., B. 25. Sitzstock m.y auch Sitz pfähl — ein Klotz, auf welchem der Bergarbeiter bei der Arbeit in der Grube sitzt: ö. 3., 99. Sohlband n. — s. Sahlband, Anm. Sohlberg m. — Keilberg (s. d.): H. 236.*- Da sich begebe, dass sich die Gang in zwey, drey oder vier Trümmer theilen würden, vnd ein Keyl Bergs oder Sol Bergs sich zwischen die Trümmer legten. Hengst. BO. 35. Drap. 349. Sohle/. — die untere Begrenzungsfläche eines Grubenbaues (vergl. Firste I .) : Sohle des Stollens . . wird das untere Theil des Stollens genennet. ScL 2., 89. IL 366. b- Wissen, dass ein jeder Stottn . . von der Sohle an bis auf die Fürst eines Dump-Züchters, das ist 4 Prägerische Ellen hoch . . seyn soll; die Sohlen sollen eben seyn. Span BR. S. 280. Man soll die Sohlen nicht gehUng oder sehr gegen den Berg steigen lassen, ibid. Mit dem von der Sohle dieses Schachtes aus niedergestossenen Bohr- loche. Z. 13., A. 123. Strecken mit auf- und absteigender Sohle. G. 2., 457. Bohrlochs-, Gesenks-, Schachts-, Stollen-, Strecken sohle: die untere Begrenzungsfläche eines Erdbohrlochs, eines Gesenkes, Schachtes , Stollens, einer Strecke (s.d., vergl. aber auch Stollen sohle unter 4. ) : Der Markscheider soll im Abwägen der Erbstolln-Tieffe am Tage aufm Rasen anhalten, und nieder auf die Stolln-Sohle wägen. Span BR. S. 279. Das Löffeln muss so lange fortgesetzt werden, bis der Bohrer auf die reine Bohrlochssohle trifft. Z. 7., B. 229. ; 13., A. HO. 185. reine Sohle halten: bei Herstellung von Stollen und Strecken das los- gehauene Gestein nicht auf der Sohle (1.) der Baue aufhäufen, sondern immer voll- ständig wegfördern , so dass die 8ohle stets rein , leer ist : Darauf sehen , dass Stollen und Strecken ohne Gesprenge getrieben, stets reine Sohle gehalten . . werde. N. Initr. §. 7. Digitized by Google Sohle. . 451 an Sohle verlieren; von Stollen und Strecken: nicht in horizontaler Rich- tung vom Ansatzpunkte an getrieben sein und deshalb in einer geringeren Tiefe in dem Gebirge einkommen; in Folge Ansteigens (s. d.) an der in dem Gebirge ein- zubringenden Teufe verlieren : Der G. Stollen hat . . , ungeachtet er beträchtlich Sohle verloren hat, doch auf dem L. Schacht 133 Lachter Teufe eingebracM. Karsten Arch. f. Bergb. 5., 101. Der Stollen . . hat 4 Ftiss Sohle verloren, die aber durch einen Sohlenritz wieder eingebracht ist, 9., 80. [Es] hatte die L. Grube ihrem Bau eine Rösche nachgeführt, welche aber ein so bedeutendes Ansteigen halte, dass lxli Lachter Sohle über dem Anfangspunkte derselben verloren gingen. Arch . f. Min . 3 . , 455. 2.) die unmittelbar unter einem Flötze liegende Gebirgsmasse (vergl. Liegen- des 1. und Dach 1.): Jahrb. 1., 306. *• Das Oberflötz . . hat zum Dache einen in groben Klötzen brechenden Sandstein, zur Sohle Brandschiefer mit Kphhnsckmitzen. 2., 195> Man treibt eine schwebende Strecke in der Flötzmächtigkeit. . . Bedarf man einer mehreren Höhe als die Flötzstärke sie giebt, so wird Dach oder Sohle nachgerissen. Z. 3., B. 164. 3.) eine Horizontalebene (vergl. söhlig): G. 3., 72. 4.) jede der mehreren Abtheilungen, welche zum Zweck des Abbaues, der Förderung, Wasserhaltung oder Wetteriührung (s. d.) in einer Lagerstätte unter einander hergestellt werden : Da die Sohlenbildung den Zweck hat, das Gebirge in einzelne, zur Gewinnung der Flötze, zur Förderung und Wasserhalttmg bequemere Etagen zu zerlegen, ist die Entfernung der Sohlen von dem Neigungswinkel der Flötze . . und von der zulässigen Satzhöhe der Pumpen abhängig. . . Im Allgemeinen ist bei flachem Fallwinkel die geringere, bei stärkerem die grössere Entfernung der Sohlen anzunehmen, ttm zwischen denselben ein angemessenes Kohlenfeld auszurichten. Daraus folgt, dass die Saigerhöhe der auf einander folgenden Sohlen derselben Grube einem durch die Gestalt der Schichtenbiegungen bedingten Wechsel unterliegt. Lottner in Z. 7., B. 284. 285. Ist eine Sohle erschöpft, so teuft man den Schacht angemessen weiter ab, bildet eine neue Sohle und fährt so fort. Lottner 351. Bei einem rationellen Betriebe müssen von Zeit zu Zeit, fast auf jeder Etage, Hoffnungsbaue getrieben werden; man pflegt derlei Hoff- nungsschläge in den höheren Sohlen dann anzulegen, wenn man der Versatzberge, behufs Ausfüllung der ausgehauenen Räume, in den tieferen Etagen bedarf. Schema. Jahrb. 14., 31. Das ganze Feld sollte durch Querschläge in Sohlen von nicht mehr als 7Y2 Lachter Pfeilerhöhe getheilt, und in jeder Sohle auf jedem Flötze nur eine Vorrichtungs- strecke getrieben werden. Z. 3., B. 165. ; 8., B. 16. Auf der Grube R. . . wird ein mäch- tiges Lager in Sohlen von 5 bis 6 metres Teufe abgebaut, ö. 1., 205. Die Wasser- halttmg in der 24- Lachter sohle [24 Lachter unter der Erdoberfläche gebildeten Sohle]. Z. 4., B. 139. Veber der 200 Meter- Sohle [200 Meter unter der Erd- oberfläche gebildeten Sohle] ist Alles abgebaut. 6., B. 37. Abbausohle: eine zum Zweck des Abbaues hergestellte Sohle: Z. T3., A. 127.; 15., A. 135. — Bau sohle: Abbausohle (s.d.): Die bis auf wenige Strecken- pfeiler abgebaute obere Bausohle. Jahrb. 2., 258.** — Fördersohle: Sohle zum Zweck der Förderung: Man . . theilt die atisgerichtete Pfeilerhöhe in so viel Förder- sohlen ein, als es für die gewählte Fördermethode zweckmässig erscheint. Z. 8., B. 128. — Maschinen sohle: Sohle, aus welcher die Wasser durch die Maschine gehoben werden : So lange noch über der Sohle, von welcher die Wasserktmsl hebt, oder über der Maschinensohle gebaut wird. Karsten §. 400. — Mittelsohle: eine Sohle, die bei grossen Abständen der einzelnen in einer Lagerstätte gebildeten Sohlen von einander neu gebildet wird um nicht die ganze Höhe zugleich in Abbau nehmen zu müssen: Serlo 1., 229. Auf einzelnen Gruben . . mit starker Neigtmg der Flötze bestimmt man zuweilen die Entfernung der eigentlichen Sohlen bis zu 40 Ltrn., wenn man die Absicht hat, diese Höhe noch durch eine sogenannte Mittelsohle zu theilen. Z. 7., B. 284. Die Flötze in einer Mittelsohle zwischen dem R. und S. Digitized by Google 452 Sohle. • Stollen losen. 3., B. 157. Jahrb. 2., 243b-. 258». — Stollensohle: das in gleicher Höhe mit der Sohle (s. d. 1.) eines Stollens gelegene Niveau, bis an welchem daher die Wasser durch den Stollen abgeführt werden können : Die über der S. Stollensohle ursprünglich vorhanden gewesene abbauwürdige Kohlenmasee. Z. 3., B. 174. Das über der S. Stollensohle anstehende Kohlenfeld. ibid. Der Tief- bauschacht, durch welchen die Flötze unter der Stollensohle in Bau genommen sind. 4., B. 139. — Sumpfsohle: Maschinensohle (s. d.): Z. 3., B. 190.; 8. B. 128. — Tage bau sohle: Abbausohle (s. d.) bei einem Tagebaue (s. Bau): Z. 8., B. 127. — Theilungssohle: Mittelsohle (s. d.): Z. 8.. A. 31. — Tiefbau- sohle: Abbausohle (s. d.) bei einem Tiefbaue (s. Bau): Z. 3., B. 157.; 4., B. 139. — Wettersohle: eine zum Zweck der Wetterführung (s. d.) gebildete oder benützte Sohle: Unter dem neuen Wetterschacht wurden auf der Wettersohle zwei Wetterofen aufgestellt und dadurch ein ausserordentlich starker Wetterzug in der ganzen Grube erreicht. Z. 13., A. 112. ; 13., B. 55. eine Sohle bilden, fassen, greifen, etablieren, treiben: dieselbe herstellen, vorrichten : Auf der Grube N., wo sich die Gewinnungsarbeiten bisher noch auf der 100-Lachter-Sohle bewegten, wird in 130 Ltrn. Tiefe eine neue Sohle gebildet. Z« 5., A. 53. Dieser Stollen brtngt . . wenig Pfeilerhohe ein, wesshalb man durch die beiden Schächte eine tiefere Sohle g efa ss t hat. 3. , B. 155. Auf dem älteren Schachte der Grube ist die zweite Tiefbausohle bei 111 Ltrn. Teufe gefasst. 8., A. 40. Die Hauptbausohlen werden in Entferntingen von nur 15 metres gefasst. 12., B. 146. Die Sohlen werden je 25 metres unter einander gegriffen. 6., B. 37. Der Querschlag zur Etablirung einer neuen Sohle. 15., A. 133. Serlo 1., 229. 5.) bei einer ganz regelrechten Herstellung eines Schachts, die in der Weise erfolgt, dass die behufs Niederbringung des Schachts auszuhauende Gebirgsmasae in einzelnen, einander parallelen Lagen von bestimmter Dicke weggenommen wird : eine jede einzelne dieser Lagen, welche in der vollen Länge und Breite des Schacht» erst ganz ausgehauen sein muss, ehe die nächstfolgende in Angriff genommen wird (vergl. Firste 4. und Stoss 4.): ö. t., 251. 6.) Grundsohle (s. d.): G. 3., 72. Starke Sohlen unter den ThurstOcken, selbst Vertäfehmgen in der Sohle [1 .] sind durch den mächtigen [Gebirgs-] Druck gehoben, krumm gebogen und endlich geborsten. Z. 8., B. 147. **7.) im Gegens. zu Scherm (s. d. 2.) und First (s. d.): Tiefe: Was . . von newen gefunden, aufgeschlagen vnd empfangen wierdt, . . den sol ir mass am Tag m Fyrst, Sool vnd Scherm , remlich ainer Fundgrueben sybentzehen klaffter vnd ainer yedn [jeden] andern grueben fünffzehen klaffter zwischen fyrst vnd Sool in Saiger, vn acht schmier [Schnüre] oder lehen in den Scherm geben werden. Ferd. BO. 26. Gritiner 263. Anm. Sohle, gothisch sulja, althochdeutsch sola, mittelhochdeutsch sol, lateinisch solea, verwandt mit Säule, — eigentlich: „die untere Flache des Fasses, die bei vertikaler Stellung des Menschen horizontal auf den Fussboden gerichtet ist." Sanders 2., 1113.«- 870. fe- in der Bedeutung zu 1. wird das Wort als „Zal" bereits in der kuttenberger Bergordnung 2., 2. gebraucht: Potent eciam inventor per totum illum laneum suam prqfunditatem . que vul- gariter dicitur Zal, ampliare et prolongare , suumgue meatttm pur gare. Peithner 32§. [Der Finder darf auch längs dieser ganzen Lane sein Tiefstes, was Zal (Sohle) genannt wird, er- weitern und verlängern, und seinen Gang säubern. Graf Stern berg 2., 97. Vergl. auch Deucer 20>, welcher „Zal" zu „meatum purgare" zieht und übersetzt: das Feld . . verhauen, durchlängen. . . und seinen Gang auf der Sohle durch atiss beräumen.] A eitere Formen sind: Säle: Kumet der erbestolle, in gemessyn lehen, . . uff der sale mag er wol hauwen undyr sych und owyr sych, ah hoch, als er myt ayner Kratczyn gereehyn mag. Freib. BR. /., W. Klotzsch 228. — und Sohl: Schemn. Erl. Wagner 267. 268. 270. Neben Sohle finden sich gegenwärtig auch die Schreibarten Soole: Bis auf die feste Ge- birgssoole qesäubert. . . Grttbenwerk soole. Oestr. Z. 15., 308.*« Gritzner57. — und Sole: Mohs2., $$. 202, 421. 515. Digitized by Google Sohlenrits — Spännig. 453 Sohlenritz m. — 1.) eine in die Sohle (s. d. I.) eines Grubenbaues ein- gehauene schmale Vertiefung überhaupt : Der zu gewinnende Stempel, dessen Bühnlock man dttrch einen schnell ausgeführten Sohlenritz öffnet. Z. 5., B. 123. Die Sohle der Strecke wurde, da ein Sohlenritz des beschränkten Raumes wegen nicht geführt werden konnte, mit einer Mauerschicht belegt und die Mauer in derselben fundamentirt. 9., B. 195. — 2.) eine schmale Wasserseige (s. d.): Die Wasser auf dem Sohlen- ritz dem Stollen zuleiten. Karsten Arch. f. Bergb. 2., 62. Sohlig a. — wagerecht, horizontal: Söhlig ist, wenn eine Stollen-Sohle gantz Wag- oder Wasserrecht gehauen ist, darauf das Wasser nicht ablaufen kan. Seh. 2., 89. H. 367.** Die Flötze oder schwebenden und söhlig liegenden Gänge. Bair. BO. 59. Hake pag. 490. Die Schichtenlage ist in der Regel eine söhlige; kommen auch Ab- weichungen davon vor, so bleibt doch die Neigung immer sanft. Z. 1 ., B. 3. Ausrichtung söhliger oder fast söhliger Lagerstätten. 8., B. 129. Söhlige Strecken. 1., B. 21. ; 12., B. 149. Wenn . . die edlen Zonen . . eine Verfluchung besässenf bei welcher die Saig erteufe zur Sohle sich etwa = 1:0 verhielte, so wäre nicht der söhlige Weg mittelst Ortsbetrieb, sondern der senkrechte mit Schächten derjenige, welcher am Kürzesten zu Hauptanbrüchen führen wurde. T. Benst Erzverth eilung 1 . , 13. Anm. Sohl ig von Sohle (s. d. 3. und Anm.). ** Sohl werk n. — Sohle (s. d. 2.): Weil solche f letz ir streichen, dach, solwerk vnd aussgehen haben. IL 99.*' Soole/. — Kochsalz haltiges Wasser: Vor der Amcässerung wird . . die Sohle des Werks 3 — 4 Zoll hoch mit Soole gefüllt, theils um die Dichtigkeit der Verdammung zu prüfen, theils um die letztere mit Soole zu tränken und süssen Wassern unzugänglich zumachen. Z. 2., B. 13. Ablassen der So ölen. 4., B. 49. Edelsoole, auch edle, siedewürdige, sudwürdige Soole: vollständig mit Kochsalz gesättigtes Wasser, das ohne Weiteres (ohne vorherige Anreicherung, Qradierung) zu Salz abgedampft (versotten) werden kann: Rinmann 2., 428. Siede - würdig wird eine Salz- Soole genannt, die mindestens ein specifisches Gewicht von /,2 hat, d. t. 20—27°/0 Salz enthält, t. Scheuchenstuel 225. 240. — reiche Soole: Soole mit bedeutendem Gehalte an Kochsalz : Lottner 376. Anm. Soole findet sieh bisweilen auch als Schreibart für Sohle. Vergl. Sohle, Anm. Soolenerzengungswerk n. — Sinkwerk (s. d.): t. Schenohenstnel 228. Soolenmessmaschine /. — eine Vorrichtung zum Messen der durch die Röhrenleitungen aus den Sinkwerken (s. d.) ausfliessenden Soolenmenge: Y.Sohen- ohenstnel 228. Soolenstube/. — Stube (s. d. 2.): t. Sohenohenstnel 228. Spanne/. — ein Längenmaass von etwa 8 bis 1 0 Zoll : Spanne, ein Längen- maass, welches die Länge von der Spitze des Daumens bis zur Spitze des kleinen Fingers einer ausgespannten Hand bezeichnet — ist nach der Grösse der Hand verschieden , jedoch wohl nicht unter '8 und nicht über 10 Zoll anzunehmen. . . Wenn die Berg-Ordnungen die Erbteufe auf zehn Lachter und eine Spanne festsetzen, so wiU dies wohl nur heissen, der Erbstollen müsse vollkommen, reichlich 10 Lachter Teufe einbringen , um seine Erb- gerechtigkeit zu erlangen. Br. 436. Anm. Churs. St.O. 2., /. Br. 436. Soh. 1., 190. EtUclie [Gänge] seind nttr einer spannen breit. Agrio. B. 36. Muther . . hatten vor beyden Feldörtcrn eine quere Hand bis ein Sp ann mächtige , in beyden Nebengesenken aber xjA Lachter bis 3 Spann mächtige Erze entblöset. Voigt 182. Mit 1 bis ll/2 Spann mächtigen Erzen. 183. Spännig a. — 1.) eine Spanne (s. d.) lang, breit, dick: Das Schachtholz wird . . durch die Stärke unterschieden, welche man am Stammende misst , wenn man vor Digitized by LjOCKJLC 454 Spanxettel — Spinne. letzterem stehend eine Messkette in solcher Entfernung um den Baum schlägt, ah man reichen kann. Das Maass selbst geschieht nach Spannen des Umkreises und 1 Spann = 10 Zoll. Man unterscheidet in Clausthal: zweispänniges . . [bis] zehnspänniges Schachtholz. — Zweispänniges Schachtholz . . missl 7 Zoll am Stammende und 3 — 4 Zoll am Gipfelende. . . Zehnspänniges Schachtholz . . 32 Zoll am Stammende, 21—22 Zoll am Gipfelende. Karsten Arch. f. Bergb. 16., 91. 92. — 2.) ein-„ zweispänniger, m ehr spann iger Göpel: s. Göpel. ** Spanzettel m. — der bei Errichtung einer Lehnschaft (s. d. 1.) zwischen den Ge werken und Lehnhäuern geschlossene schriftliche Vertrag: Ettenh. Bergb. Schemn. Jahrb. 14., 149. 150. Sparren m., auch Sparrenstempel — Stempel bei der Sparrenzimmerung (s. Zimmerung) : Wenckenbach 99. Spat m., Mehrz. Späte — Spatgang (s. Gang): Voigtel 95. 123. ▼. Beoflt Erzführung 9. Spatgang m. — s. Gang. Speclalconcession/. — Specialverleihung (s. Verleihung): Span B. U. 27. Wer uff seinen eigentümlichen Gütern mit dem Bergwercks- Regal specialiter beliehen, der ist, so ferne er solcher special Concession per actus contrarius nicht renuneiret. . . von Muthen, Bestätigen und Quatember-Geld bilUch bef reget und mag seinen eigenen Bergmeister halten und andern das Feld verleihen. Soh. 1 . , 113. H. 28 1 . »• Specialfallen n. — s. fallen l. Specialstollen m. — s. Stollen. Specialstreichen n. — s. streichen. Special Verleihung/. — s. Verleihung. Sperren tr. — Feld sperren : s. Feld. Spiegel m., Spiegelfläche/. — Harnisch (s. d.): ö. 2., 74. Es findet auf diesen Schlechten eine vollständige Rutschung statt, die sich durch Bildung von Spiegel- flächen documentirt. Z. 8., B. 142. Spiegeln intr. — von Wasser: bis zu einem bestimmten Punkte heran- stehen, heranreichen : Die StoUnwasser spiegelten an dem Damme ohngefükr bis zur Mitte des oberen Brettes. Bergm. Tasohenb. 4., 96. Spiessbanm m. — Ständerbaum (s. d.) : 8oh. 2., 90. H. 368.*- Siebter 2., 363. Spiesseckig, SpieSSwinUig a. — unter einem spitzen Winkel geneigt: Das Zusammentreffen zieeier Gänge unter einem spitzen Winkel gegeneinander nennt man auch spiesseckig. Gh 2 . , 114. Den durch eine spiesseckig durchsetzende Klnft verworfenen Gang. Jahrb. 2., 27. b- In spiess winklig er Richtung. Z. II., B. S7. Spille/. — Griff am Haspelhorne (s. d.): Die Stellung der Haspelhörner tmd der daran befindlichen Spille. Karsten Arch. f. Bergb. 7., 427. Biiha 309. Spindelbanm m. — Ständerbaum (s. d.): Karsten Arch. f. Bergb. 7., 451. Spinne, Spinnenbflchse /. — ein Fanginstrument (s.d.): Zum Fangen kleiner EisetUheile , Meisselblattstucke u. der gl. m., welche auf der Bohrlochssohle auf- liegen, dient die Spinne oder Spinnenbüchse. Es ist ein Blechcgiinder , an dessen unteren Rande eine grössere Zahl biegsamer Streifen von Blech oder Eisen angenietet sind; beim Aufstossen des Instruments auf die Bohrlochssohle biegen sich die Streifen nach Innen um und sollen die auf der Sohle befindlichen Gegenstände zwischen sieh nehmen. Serlo 1., 100. Digitized by LjOCKJLC Spinnwebe — Spreize. 455 Spion web© f. — Spinnweben abkehren: nach Abbau eines Feldestheils das etwa noch stehen gelassene nutzbare Mineral nachträglich gewinnen und dem- nächst die Baue dem Zusammensturze überlassen: Seh, 2., 90. H. 368. *• Melzer 309. Spiralkorb m. — s. Seilkorb. Spitalkux m. — s. Kux. Spitzhammer m., mundartl. (Harz) — Berghammer (s. d.): Eine Art von Fäustel . . ist der sogenannte Spitzhammer. . . Er ist ganz besondere am Harz zu Hause. . . Von dem Fäustel unterscheidet er sichf indem die eine Seite statt m eine flache Bahn sieh in eine vierkantige, stark nach unten gekrümmte Spitze verläuft. Die andere Hälfte ist dem Fäustel ähnlich und schlank gearbeitet. Karsten Arch. f. Bergb. 5. , 232. ; Arch. f. Min. 6., 100. Spitzhäuer m. — s. Häuer. * Splintbohrer m. — ein an einer Kette oder an einer gegliederten eisernen Stange befestigter Bohrer zum Reinigen der Röhrenfahrten (s. d.) bei dem süd- deutschen Salzbergbaue: Z. 2., B. 13. Spitzen tr. — Eisen: dieselben schärfen: Sichter 2., 367. Anm. Vergl. in-, au s spitzen. Sporen m. — eine Art Fahrt (s. d. 1.): Zur Sicherung der Ein- und Ausfahrt auf den Brüchen [Steinbrüchen], wo man sich der Fahrten bedient, sind die an deren Stelle üblichen sogenannten Sporen, bestehend aus einem Baum mit den angewachsenen oder durch Einbohren angebrachten Aesten . . wegzuschaffen, und dafür ordentliche Fahrten . . anzuschaffen. Aohenbach 134. SpOttTOgel m. — Schalen von Gestein oder Erz , die sich durch das Feuer- setzen (s. d.) theilweise abgelöst, losgezogen haben und noch an der Firste (s. d.) hängen: Bichter 2., 368. Spreize/. — 1.) ein als Stütze gegen andere Zimmerung oder gegen Gestein, welches hereinzustürzen droht, fest getriebenes Holz : Seh, 2., 90. H. 368.*- Lott- ner 347. Thürstockzimmerung, durch starke Spreitzen unter der Kappe verstärkt. Z. 6., B. 39. Voreohr. B. §§. 28. 29. Druck-, Hubspreitze: eine in schräger Richtung zwischen zwei an ent- gegengesetzten Schachtstössen liegenden Jöchern oder Wandruthen eingetriebene Spreize um ein Verziehen (s. d.) der Zimmerung zu verhüten : Sobald das Gebirge im Gehen begriffen ist und sich namentlich ungleich setzt, leisten sie [die Einstriche] nicht ausreichenden Widerstand und kommen statt ihrer die Hub- und Druck spreizen zur Anwendung. Diese gehen ebenfalls von einem Schachtstosse zum andern und zwar werden durch sie zwei unmittelbar über- oder auch weiter auseinander liegende Jöcher abgefangen. Es ist ersichtUch, dass dieselbe Spreize auf das eine Joch einen Druck, auf das andere da- gegen eine emporhebende Wirkung ausübt, also das eine am Emporheben, das andere am Niedergehen hindert. Z. 8., B. 18. 2.) jedes der beiden in Strecken kreuzweis über einander von einem Stosse zum andern gestellten Hölzer, als Zeichen, dass die Strecke nicht befahren werden darf: Finden dieselben [die Fahrhäuer, s. Häuer] eine Arbeit [einen Arbeitspunkt] mit schlagenden Wettern angefüllt, so verschlagen sie dieselbe mit Sp reizen. Z. 3., B. 193. Vonehr. A. §. 18. 3.) ein Pflock, an welchem bei markscheiderischen Vermessungen die Schnüre befestigt werden : Lass dir zwo Spreutzen schlagen, schraube darauf deine Schnur, und henge deinen Gruben-Compass an die Schnur. Voigtel 1 1 0. Digitized by LjOOQLC 456 Spreizen — Sprung. Spreizen tr. — 1.) mit Spreizen (s. Spreize 1.) stützen. — 2.) mit Spreizen verstellen (s. Spreize 2.). Anna. Vergl. ab-, Ter spreizen. Sprengarbeit/. — Bohren und Schiessen (s. d.): ft. 1., 326. Lettner 343. Sprengbohrloch n. — Bohrloch (8. d. 1.): Der Durchmesser der Spreng- bohr löcher ist bei einmännischem Bohren nicht leicht ttnter 3/4 Zoll und steift bei mehr- männischem Bohren nicht leicht über P/A Zoll. Lottner 344. Z. 2., A. 352. Sprengen tr. — schiessen (8. d.): Wie . . sich begeben, dass vielmahl unnötiger Weise geschossen und an den Oertheren eine Wand gesprenget wird, der wol mit Geztu Abbruch geschehen können. Churk. BO. 7., 27. Br. 619. Kohlengewinnung. . . Sie erfolgt durch Hereinreissen oder Sprengen des über dem Schräm anstehenden Kohls. Z. 5., B. 120. Sprengzeug ». — s. Zeug. Spiitzarbeit/. — Spritzwerk (s. d.): Z. 2., B. 34. Spritzen intr. — mittels Spritz werks (s. d.) loslösen, gewinnen: Bei der Kernsalzgewinnung wird eine Steinsalzwand von 4—16 und mehr Kubikklaftem durch . . ein Spritnoerk von beiden Seiten abgekerbt und zuweilen auch unterschrämt. Die Wand auch von der Firste durch Spritzen abzutrennen, unterlässt man. Z. 2., B. 32. Die durch das Spritzen erzeugte Soole. ibid. Das Einsickern der behn Spritzen gewon- nenen Soole in die Sohle [s. d. 1 .]. 34. Anm. Vergl. auf-, ans spritzen. Spritz werk n. — eine dem Salzbergbaue eigentümliche Art der Gewinnungs- arbeit: Eine ganz eigenthümUche und nur in Salzbergwerken anwendbare Gattung der Gewinnungsarbeit ist die mit Spritzwerken. Sie . . besteht im Wesentlichen darin, dass gegen die wegzugewmnende Gebirgsmasse Wasserstrahlen gerichtet werden , welche die im Wasser löslichen Theile derselben au/lösen und das Niederfallen der hierdurch den Zu- sammenhalt verlierenden unlöslichen Theile als Schlamm veranlassen. Die Strahlen müssen die Richtung des herzusteHendeti Ortes haben und mit einiger Kraft hervortreten , welche ihnen durch Anwendung einer grösseren oder geringeren Wasserdruckhöhe zu geben ist. Das Spritzwerk kann ebensowohl zur Herstellung von Strecken, Schächten und Ueber- sichbrechen im Salzgebirge, wie zum Schrämen und Kerben bei der Steinsalzgewinnung be- nutzt werden. Bedingung ist ausser der Au/löslichkeit des Gebirges nur, dass sich Wasser mit einiger Druckhöhe ohne grosse Kosten herbeileiten lässt. Huyssen in Z. 2., B. 31. Sproesenfahrt /. — s. Fahrt l. Sprung m. — im w. S. Verwerfung (s. d.) überhaupt; im e. S. die Hebung oder Senkung einer verworfenen Lagerstatte jenseits des durchsetzenden Ganges oder der Kluft, durch welche die Verwerfung bewirkt ist : Wenn von zwei Stücken des Steinkohlen Gebirges, die durch eine mit dessen Masse erfüllte Kluft geschieden werden, das eine höher oder tiefer Hegt als das andere, so heisst dies ein Sprung. Karsten Arch. f. Min. 9., 8. Allgemeiner gebräuchlich pflegt man, wenigstens beim Steinkohlenbergbaues die Verwerfungen Sprünge zu nennen, obschon dabei eigentlich zu unterscheiden ist der Sprung , als die Verwerfung, von der Sprungkluft , dem Verwerf er. In den letzt- genannten Bezeichnungen . . finden jedoch . . bei mehrerem Bergbaue noch andere Ver- schiedenheiten statt. So nennt man z. B. bei dem niederschlesischen Steinkohlenbergbaue : Sprünge vornehmlich Verwerfungen nach dem Fallen, deren verwerfende Klüfte daher mehr im Streichen der Flötze liegen. . . In Saarbrücken nennt man Sprünge: überhaupt Trennungen der Flötze mit oder ohne Verwerfungen. GL 2., 174. Serlo 1., 33. Die Ablagerung erscheint vielfach gestört durch grössere und kleinere Sprünge, so dass : Digitized by Google Spund — Staar. 457 sich ein Bild von dem ehemaligen Zusammenhange der einzelnen Massen zu machen in den meisten Fällen nicht im Stande ist. Z. 12., B. 146. Aufsprung: Uebersprung (s. d.) : fr. 2., 178. — Hauptsprung: der be- deutendste von mehreren zusammen (in einer nicht bedeutenden Entfernung von einander) auftretenden Sprüngen, im Oegens. zu Nebensprung: ein Sprung, dessen Kluft den Hauptsprung in geringer Entfernung begleitet , sich im Einfallen oder Streichen (s. d.) mit ihm vereinigt und an ihm aufhört: Karsten Arch. f. Min. 9., 19. — Uebersprung: die Verwerfung eines Flötzes in der Weise , dass der Theil des Flötzes im Hangenden (s. d.) des Verwerfers nicht niedergezogen sondern erhoben wird und also hoher liegt als der Theil des Flötzes im Liegenden des Ver- werfers : Gh 2., 177.; 3., 84. — Sprung in's Hangende: Verwerfung einer Lagerstätte in das Hangende (s. d. 1.) des Verwerfers, im Gegens. zu Sprung in's Liegende: eine Verwerfung in das Liegende (s. d. 1 . ) des Verwerfers : Serlo 1., 36. in Sprüngen liegen; von Lagerstätten, Feldern: von Sprüngen durch- zogen, durchsetzt sein: Karsten §. 365. Spund m. — 1.) Spundstück (s. d.): Soh. 2.. 90. — 2.) mundartl. (Harz); eine kleine Wetterblende (s. Blende t.): Bergm. Wörterb. 514. *• Richter 2., 471. Spundloch n. — eine verschliessbare Oeffnung in einem Verspunden (s. d.) zum Ablassen der Wasser: Z. 2., A. 360. Spundstück n. — jeder einzelne , entweder aus dem Ganzen gehauene oder aus zwei starken Seitenpfosten und einem Bretterboden zusammengefügte Längen- theil eines Fluthers (s. d.) : Wasserleitung in Spundstücken, Bericht T, Bergb. §. 391 . Die Stolhsohle durch Wichtige Spundstücke . . wassertragbar zu machen und zu erhalten. 8. Bö. §. 185. Spur/. — ■ 1.) das durch die Schiesspflöcke (s. Pflock 1.) gebohrte Loch zur Durchführung des Zünders (s. d.): Berward 15. — 2.) der Zwischenraum zwischen den das Hundegestänge (s. Gestänge 2.) bildenden Brettern, in welchem der Spur- nagel (s. d. 1.) läuft: Bei dem Hundlaufe mit dem Leitnagel werden allemahl zwey [Bretter] dergestalt neben einander gelegt , dass ein Mittelraum von 2 Zoll bleibt, worin der unten am Hunde befestigte Leitnagel läuft, und der daher die Spur genennt wird. DöliuB §. 265. — 3.) die erste Vertiefung, welche zum Zweck des Abbohrens eines Sprengbohrloches in das Gestein eingehauen wird: Richter 2., 371. Spurnagel m. — 1.) Leitnagel (s. d.) : Hunde. . . Sie haben vier niedrige Räder, und zwischen diesen einen Spuhr-Nagel, der von dem Hunde-Läufer in einer Spuhr, zwischen zwey Hunds- Gestängen erhalten wird. Bericht T. Bergb. §. 174. Anm. Z. 2.. B. 34. — 2.) eine Leitungsvorrichtung bei der Schachtförderung mit Förder- gestellen (vergl. Leitung 1.): Am Gestell befindet sich ein Spur nag el aus 3 Walzen bestehend, von denen einer zwischen 2 Leiibäumen oder Schienen spielt, während die beiden anderen an der äusseren Kante derselben gleiten. Serlo 2., 69. Z. 3., B. 167. SpniTOlle/. — Spumagel (s. d. 2.) : Schachtgefässe . . , welche mit Spurrollen versehen sind und mit diesen zwischen zwei Leitbüttmen laufen. Serlo 2. , 72. St. — Abkürzung für Stunde (s. d.): Ein in St. 5. übersetzender Gang. Jahrb. 2., 27.»- Staar m., mundartl. (Baiern) — ein Erzmaas8 = ll0 Pfund : B. u. H. Kalender pro 1867. pag. 95. Lori 645> Veith, BorgwOrtorbnch. 58 Digitized by LjOCKJLC 458 Stabel — Steg. A n m. Ursprünglich bezeichnete S t a a r ein Fordergefass. Vergl. Bergm. Wörter b. 516.»- : Star nennen die Tyroler den Kübel, damit sie Erz und Salz ausfordern und nach dessen Anzahl sie rechnen. * Stab6l, Stabl n., auch Bergstabel — ein beim süddeutschen Salzbergbaue übliches Längenmass: / Berg stabl oder Stabl = 300 Wiener Klafter [s. d.] = 4 Salzburgische Fuss. Das Stabl wird in Achtel eingetheilt. Z. 2., B. 1. Stachel m., auch Knecht, Schleppspiess, Schleppstange — ein am Tummelbaume (s. d.) eines Pferdegöpels angebrachtes Holz mit gabelförmiger eiserner 8pitze als Bremsvorrichtung (vergl. Hund 3.) : Während des Ganges des Pferdegöpels muss der Stachel (Knecht) stets ausgelegt sein. Vorachr. B. §. 13. ** Stadtkux m. — s. Kux. ** Stamm m. — eine Einheit von vier Kuxen (s. d.): Stamm, oder em ztcey und dreissig Theil, sind, vier Kuxe : zwey und dreissig Stamm ist eine gantze Zeche, oder 128 Kuxe. Seh. 2., 90. H. 253. *• Unser Bergvoigt soll alle die Gruben, so er verleih/, zu 32 Stämmen oder 64 halben Stämmen austhcilen. Sponh. BO. 7. W. 593. Dem grundtherrn . . einen Stamm vor den er bs tarn anbiethen. Homb. BO. 7 . Br. 306. Bejer Oti'a met. 3., 32. Karsten Arch. f. Bergb. 18., 22. 23. Erbstamm: ein Stamm, welchen der Eigenthümer des Grundes und Bodens, auf dem der Fundschacht (s. Schacht) eines Bergwerks lag , bei diesem Bergwerke mitzubauen berechtigt war und durch den er für die zu Bergbauzwecken abgetretenen und durch den Bergbau beschädigten Grundstücke entschädigt wurde (vergl. Grund- kux). Stämpel m. — 8. Stempel. Stampfer m., auch Bohrstampfer, Ladeeisen, Ladestock, Lade- st*} ssel — ein Stab aus Eisen, Holz oder anderem Material, welcher gegen das untere Ende allmälig an Stärke zunimmt , kolbig wird und dazu dient , den Besatz zum Verschlusse eines Bohrloches festzustampfen: Stamper ein eisern Instrument zum Schiessen gehörig. H. 368. b- Karaten Arch. f. Bergb. 5., 291. Gh 1., 374. Lottner 345. Ständerbaum m., auch Spiess-, Spindelbaum — die stehende Welle am Göpel : Karaten Arch. f. Bergb. 7., 451. Ständig a. — vergl. Bergarbeiter, Gebirge, Markscheide. Stängel m. — Eisenriemen (s. d.): Die Eisen gehörig auf die Stengel reihen. Voraohr. B. §. 17. Stangenhaken m. — Krums (s. d.): 4.) im Felde stehen: s. Feld. 5.) stehender Gang, Stock, stehehende Markscheide, Vermessung: s. Gang, Stock u. s. w. Anm. Vergl. an-, verstehen. Stehende m. — stehender Gang (s.d.): Erzmittel auf dem Johannes S t eh enden. ▼. Benflt Erzvertheilung 1., 6. ▼. Benst Erzführung 8. ♦* Steler m. — Steiger (s. d.): Otiten Morgen, Steter, wo sind die andern Häuer ? Alter Bergreien. B. Köhler 43. Der St ei er kam gefahren. ibid. Steige/. — eine Fahrt mit nur einem Fahrtschenkel, durch welchen die Sprossen hindurch gesteckt sind: Wenokenbach 101. Steigen intr. — von der Sohle eines Stollens oder einer Strecke : sich all- mälig erheben: Doch das er [der Stöllner] die wasser seige nicht steigen lasse vber stoms gebrauch, da in hundert lachter nur eine steigen sol, damit das wasser fortgehe. M. 21.*- Von ebensohUger und nicht steigender Wasserseige. Span BR. S. 280. Die Sohlen [des Stollens] steigen lassen, ibid. Sollte der Stollen mit einem Steigen ge- trieben werden. Beer 249. Anm. Veraltet auch tr. s mit Ansteigen treiben, treiben, steigern fs. d.): Auch soll der Stollen nickt gesteiget werden mehr, dann alkoeg auf 50 Lr. ein halbes Lachter. Kremn. Erl. 4., 2. Wagner 241. Vergl. an-, aufsteigen. Steiger m. — ein Grubenaufseher, welcher den Anordnungen des Betriebe- beamten gemäss die Arbeiten auf der Grube leitet und die Arbeiter beaufsichtigt : Die Steiger haben ihren Namen vom steten Steigen und Einfahren m die Gruben, und ihr Amt ist, Tag und Nacht die Gebürge und Gruben mit Fleiss durchauss zu befahren, tmd was sie unrichtiges darinnen befinden, das sollen sie . . ändern und verbessern. Denoer 12.*- Dem Steiger liegt die specielle Leitung und Beaufsichtigung aller Gruben- und Tagearbeiten, welche zum Betriebe der Grube nach Maassgabe der Betriebsplane, der polizeilichen Vorschriften, oder der besondern Anweisung des Schichtmeisters vorzunehmen sind, die Aufsicht über das ihm untergebene Dienst- und Arbeiterpersonal, die Sorge für Bewahrung und Erhaltung des ihm anvertrauten Eigenthums der Grube, sowie die Ver- bindlichkeit ob, dem Schichtmeister die nöthigen Rechnungsunterlagen zu gewähren. 8. Bö. Digitized by Google 460 Steigerer — Steigerh&ckel. §.96. Die unmittelbare Aufsicht über den Betrieb ßiAreti die Steiger, welche die Arbeiter vor und nach der Schicht verlesen , und täglich vor die verschiedenen Betriebe- punkte in der Grube fahren. Sie haben die Schichtenbücher und Materialienjournale zw führen und die Betriebsmaterialien auszugeben. Z. 3., B. 206. Keyn obyr bergmeyster. noch obyrster lyher . . hat dy gewall, dass sy . . mogin seczyn heynen s-tyger . . tcedyr [wider] der gewerkyn wyllen. Freib. BR. Eotlflch 23t. ünde dy gewerckyn nemen eynen styger, wen sy wollen, der eyn erhaftiger man yst. 239. Es sol . . keinem Steiger mehr dann eine Zeche zu vorwesen vergönnet werden. J. BO. 2., 17. Unp. 111. Fahrsteiger: ein Steiger, der zwischen dem gewöhnlichen Steiger und dem Obersteiger (s.d.) steht: Bioliter 1., 252. Bergm. Taschenb. 2., 147. Jahrb. 2., 23. b- Schulz 14. — Q r u b e n Steiger : a.) Steiger überhaupt: Zu jedweder Zeche ist ein sonderliclier auf Zimmern, Klüffte, Gänge und Gestein, auch Scheiden und Pochen , ver- ständiger Gruben-Steiger von dem Berg-Amt zu verordnen. Soh, 1 ., 187. H.369.b- Span BR. S. 98. 116. Achenbaoh 194. ; b.) auf grösseren Bergwerken im Gegens. zu Tagesteigerfs. d.): ein Steiger, welcher speciell die Arbeiten in den unterirdischen Bauen (in der Grube) leitet und die dort beschäftigten Arbeiter beaufsichtigt : Die Belegschaft bestand aus 1 Obersteiger , 4 Tagesteigern , 24 Grubensteigern, 1604 Arbeitern. Z. 8., B. 168. Schub 14. — H ä ng e b an k Steiger : ein Steiger, welcher die Aufsicht führt über die Haspelzieher und die Arbeiter , welche die über die Hängebank gestürzten Mineralmassen fortschaffen: Richter 2., 423. — Jungen- steiger: ein Steiger, welcher die Jungen (s. d.) beaufsichtigt: H. 229. b- 0. 3., 74. — Kunststeiger : a.) ein Steiger, welcher die Kunstarbeiter (s. d.) beauf- sichtigt: Ein jedweder Kunst- Steig er sott sich in seinem Kunststeiger- Dienst getretc undßeissig bezeigen, die Künste nach seinem besten Verstand anrichten, . . und den Kunst- Knechten nachvisitiren, ob sie auch bey den Künsten seyn. Churk. BO. 1 ., 2. Br. 604. Bei einer jeden Grube [auf dem Harze] ist ein Kunstsieiger , dem nach Beschaffen- heit der Künste etliche Kunstknechte und Jungen beigegeben werden. Züokert 1 . , 74. IL 145.; b.) ein Kunstarbeiter (vergl. Kunst Wärter) : v. Scheuoheustuel 150. Oestr. Z. 15., 400.** — Nachtsteiger: ein Steiger, welcher während der Nachtschicht die Aufsicht führt: Biohter 2., 65. — Obersteiger: derjenige von mehreren auf einem grösseren Bergwerke oder mehreren vereinigten Bergwerken angestellten Steigern, welcher die obere Leitung der Betriebsarbeiten ganz oder zum grössten Theile unter sich hat und die Aufsicht über die übrigen Steiger führt: Deucer 12.** H. 296.*- Span BR. S. 100. 101. 238. G. 2., 27.; 3., 73. — Gruben -Obersteiger: ein Obersteiger, welcher die Oberaufsicht über die Anlagen und Arbeiten in der Grube, — T a g e - Obersteiger : welcher die Oberaufsicht über die Anlagen und Arbeiten über Tage führt: Binmann 1., 674. ö. 3., 74. Bergm. Tasohenb. 2., 148. — S c hie s 8 steiger : a.) ein über die Bohrhäuer (s. d.) gesetzter Steiger : Sohemn, Jahrb. 14., 105. — S tollen steiger : ein Steiger, welcher die Arbeiten in einem Stollen und die daselbst beschäftigten Arbeiter beaufsichtigt: Bergm. Tasohenb. 2., 149. — Tage steiger: a.) im Gegens. zu G r u b e n steiger (s. d. b.): ein Steiger, welcher die auf der Erdoberfläche (über Tage) vorkommenden Arbeiten und die Arbeiter daselbst beaufsichtigt : Auf den grösseren Gruben ist jedem Steiger eine gewisse Ansaht von Be- triebspunkten zur Ueberwachung tugetheüt, und besondere Tagesteiger besorgen die Materialienausgabe und beaufsichtigen die Arbeiter über tage. Z. 3., B. 206. ; b.) ein Steiger, welcher während der Tagschicht (s. Schicht 1.) die Aufsicht führt (vergl. Nacht steiger) . — Zimmer steiger : ein Steiger , welcher die Aufsicht über die Zimmerhäuer (s. d.) führt: Seh. 1., 206. Gh 3., 74. 8t6ig6r6r m. — der Bergarbeiter, welchem bei dem Versteigern eines General- gedinges (s. Gedinge) der Zuschlag ertheilt worden ist , welcher also das Gedinge ersteigert hat: Z. 2., A. 346. Steigerh&ckel n. — Berghäckel (s. d.): Z. 1., B. 224. . Digitized by Google Steigern — Stempel. 461 Steigern tr. — Stollen, Strecken: dieselben mit Ansteigen (s. d.) treiben: Mit den ungewöhnlichen Steigern vnd erheben der Wasserseigen, so andern Stolln zu nach- theil für genommen. J. BO. 2., 91. Urop. 160. Henneb. BO. 2., 92. Br. 288. Steigerzettel m. — eine von dem Steiger geführte Liste über die sämmtlichen unter seiner Aufsicht stehenden Arbeiter und die von ihnen verfahrenen Schichten : Den Steig er zettel gewissenhaft führen. Cod. 145. * Steigkasten m. — 8. Kasten 2. Steigort n. — s. Ort. Steinfall m. — Knauer (s. d.) : Steinfall; wenn ein fest Gestein vorschiest. Seh. 2., 91. H. 372.b- Verendert sieh das Gebirge, tmd esfHllt ein Steinfall herein, da ist gute Hoffnung [Erze zu finden]. LöhneysB 16. Steinscheide/. — eine schmale Kluft (s. d.): (J. 2., 202. Stellschraube/. — eine Vorrichtung zur Verbindung des Bohrgestänges mit dem Bohrschwengel (s. d.): Serlo 1., 87. Stempel, Stämpel m. — ein zwischen zwei gegenüberliegenden Seiten (Stössen) eines Baues zur Unterstützung entweder des Gesteins oder der bereits vor- handenen Zimmerung freistehend oder freiliegend entweder senkrecht , wagerecht oder in geneigter, schräger Richtung angebrachtes starkes und langes Holz (Stamm- holz) von in der Regel grösserer Länge : Bei der einfachen Zimmerung wirkt jedes Höh für sich, entweder gegen den Druck in der Achsenrichtung des Hohes d. h. als Säule . . oder gegen den rechtwinkelig darauf lastenden Druck d. h. als Balken . . ; jene hat man in Sachsen Bolzen, diese Stempel bezeichnet [in den meisten Bergre vieren werden aber beide Stempel genannt]. Serlo 1., 339. Stempel sind starke Höltzer, auff beyden Seiten tief eingeschnitten, so zwischen die Wandruthen und Anfälle getrieben werden. Soh, 2., 91. H. 372. b- Palus, stempffel. Agricola Ind. 33.* Ein Pau, das Stempel und Joch hat. Steierm. BO. Sperges 383. Max. BO. 49. 56. W. 40. A n s t e c k Stempel : ein Stempel oder Thürstock bei der Abtreibezimmerung (s. Zimmerung), hinter welchem die Pfahle angesteckt werden (s. anstecken 2.): Wenokenbach 9. — Brems Stempel, auch Bremse: ein einzelner bei der Abtreibe- zimmerung in Stollen und Strecken vor den Ortsstoss gestellter Stempel, der ledig- lich dazu dient, die Spreizen , mittels deren der Ortsverzug abgefangen wird , daran anzutreiben: Bergm. Taschenb. 4., 57. — Ein Wechsel Stempel : ein Stempel, welcher an Stelle eines entweder nur vorläufig angebrachten (verlorenen) oder eines schadhaft gewordenen Stempels angebracht wird: Bergm. Tasohenb. 4., 58. — Firstenstempel: ein in breiten Stollen oder Strecken wagerecht unter der Firste (8. d. 1.) eingebauter Stempel, Kappe (s.d.): Sind durch . . Brüche grosse Weitungen entstanden, durch welche ein Stollen durchzubringen und in Zimmerung zu setzen ist; so können die Fürsten- Stempel, wenn sie auch von guter Stärke sind, doch eine solche Länge erfordern, dass sie noch einer besonderen Unterstützung bedürfen. . . Bey diesen Umständen werden unter denen Fürsten- Stempeln entweder die Sparren- Stempel gegen einander also gestrebet, dass sie jene Fürsten- Stempel . . unterfangen oder es werden unter Fürsten- Stempel die Unterzüge mit Bolzen angetrieben. Bericht v. Bergb. §. 294. Serlo 1., 339. 340. — Helfstempel: Stempel eines Helfthürstocks (s. Thürstock): Wenokenbach 67. — Ka st en Stempel : Stempel bei der Kastenzimme- rung (s. Kasten 1.): Karsten Arch. f. Bergb. 4., 291. Serlo 247. — Kreuz- stempel : ein in Strecken oder Abbauräumen zur Sicherung der gebrechen Firste eingebauter Stempel mit einem langen Anpfähle (s. d.): Z. 5., B. 115. 122. — Leitstempel: Wehrstempel (s. d.): Leitstempel sind bey Künsten und Strecken- Gestängen bräuchlich; werden eingerichtet, wo die Strecken Krümmen haben, dass sie durch zwey sonderliche, nach der Krümme eingerichtete Arme das Gestäng von einem Ort Digitized by LjOCKJLC 462 Stempelgerüst — Stempeln. empfangen und nach dem andern Ort toeisen oder leiten. Soh. 2., 62. H. 262.b- — Orgel Stempel : Stempel in einer Orgel, Versatzung (s. d.): Z. 5., B. 121. 122. — Schachtstempel: jedes der vier oder mehreren Hölzer, aus denen ein Schacht- geviere zusammengefügt ist: Bergm. Wörterb. 450. *• Bichter 2., 245. — Schräg- stempel: Strebe (s. d.): Biohter 2., 298. — Sparrenstempel: Stempel bei der Sparrenzimmerung (s. Zimmerung) : Bericht ▼. Bergb. §. 294. Serlo 1., 247. — Stossstempel : ein an einer der beiden kürzeren Seiten (Stösse) eines Schachtes eingebauter Stempel; Kappe (s. d. 2.): Lempe 9., 365. Wenckenbaoh 103. — Tragestempel: jeder der beiden bei der Schachtzimmerung — je nach dem grös- seren oder geringeren Drucke des Gebirges in geringeren oder grösseren Abständen yon einander, an den kurzen Seiten (Stössen) des Schachtes einander gegenüber an- gebrachten, fest in das Gestein eingebühnten starken Hölzer, auf denen die Geviere (8. d. 1.) aufruhen: Trag-Stempel sind grosse Bäume, diese werden in Schächten uffs frische Gestein zu beyden Seiten der Stösse, auch zwischen denen Fahr- und Fbrder- schächten geleget, dass der Schrot, den man wegen gebrechen Gesteins darüber auffuhren muss, desto besser darauf ruhen undfussen kann. Es werden auch im Mittel eines ScJtrotes dergleichen Trag-Stempel geleget, wenn man mit den Enden in Hangende* und Liegendes ins frische Gestein damit ankommen kan, dass die Lasten den untern nicht zu schwer werden. Soh. 2., 99. H. 394. b- IL 35> Lohneyas 19. Serlo 1., 360. 361.— Versatzungsstempel: Orgelstempel (s. d.): Z. 5., B. 123. — Vor Stempel: ein an jedem der beiden Endpunkte einer Versatzung oder Orgel (s. d.) aufgestellter starker , tief eingebühnter Stempel , durch welchen der Orgel eine noch grössere Festigkeit gegeben und namentlich ein Herausschlagen derselben beim Zusammen- brechen der abgebauten Bäume verhindert werden soll: Z. 5., B. 119. — Wehr- stempel, auch Leitstempel: eine in gebrochenen Schächten oder Strecken (vergl. brechen I. 3. b.) am Brechungspunkte angebrachte Vorrichtung um ein Gestänge oder Förderseil in der gehörigen Richtung weiter zu leiten (vergl. Seil walze): W ehr Stempel sind unbeschlagene Stücken Höker, welche die krummen oder gebrochen schiebende Kunststangen, wenn sie nach der Krümme zugeschoben werden, ergreifen,, sie nach der gehörigen Richtung leiten und wehren, dass sie nicht falsch schieben und die Kraft verlieren. Bergm. Wörterb. 328. a- Wehrstempel, runde, an beiden Seiten mit einem eisernen Ring und mit in Pfadeisen beweglichen Zapfen versehenen Höher , die in gebrochenen Schächten angebracht werden, um die Reibung der Förderseile zu vermindern. Wenokenbach 122. Stempel schlagen, setzen: dieselben anbringen , einbauen, d . h. sie auf- stellen bez. an das Gestein anlegen und fest an- und eintreiben : Z. 1., B. 38. 39. ; 10. B. 31. — der Stempel reitet auf dem Fusspfahle: vergl. Fusspfahl. — der Stempel steht stolz: er steht vollkommen senkrecht auf der Sohle auf : Ein gut gesetzter Stempel muss heü klingen und darf nicht zu stolz stehen. Serlo 1., 340. ; — aber auch : Hat man diese Flächen [Anfall und Bühnloch, 8. d.] gehörig vorgerichtet, so wird die Länge, in welche der Stempel zu liegen kommt, genau abgenommen , dämmt er nicht zu kurz geschnitten wird, wo der gemeine Bergmann sagt: er ist zu kindisch . und im Gegentheil, wenn er zu lang ist, nennt er ihn zu stolz. Lempe 9., 371. * Stempelgerüst n. — Stempelgerüst, eine Thürstockzhnmertmg [bei dem süddeutschen Salzbergbaue] aus vierseitig geschnittenen Hölzern, bei welcher Ihürstock an Thürstock steht, daher auch mitunter ,, ganzer Schrot ö* 2., 195.; 3., 75. Selten bricht es [das Silber] in stocken. M. 63. *• Stahel rnd eisen haben an vü orten jre mter- schiedUche genge, stein, fletz vnd stocke. M. 78. *■ liegender Stock, auch Lager stock : ein kurzes, verhältnissmässig mächtiges Lager, im Gegens. zu stehender Stock, auch Gang stock: ein sehr mächtiger Gang von einer verhältnissmässig geringen Ausdehnung im Streichen : tföggerath 217. Lottner 332. Gh 2., 196. 197. — Trümmerstock: Trümmerstockwerk (s. Stockwerk): ö. 2., 209. Stockelmanerang / — eine statt aus Steinen aus regelmässig gehauenen Holzstöcken hergestellte Mauerung in Strecken (s. Mauerung) . StockfSrmig a. — stockweis (s. d.) : Stockförmige Massen. Serlo 1., 229. Stock weis a. — als Stock (s. d.) bez. in Stöcken vorkommend: Dieweü die Zwitter . . nicht allein Stokkweis , sondern auch ganghajßig befunden werden. Altenb. BO. 32. Lempe 9., 160. Gangweis und stockweis trifft man den Eisenstein öfters. Delin8§. 128. Stockwerk n. — eine durch ihre Beschaffenheit von dem sie umschliessenden Gesteine verschiedene Gebirgsmasse, welche von einer grossen Anzahl von in der Regel geringmächtigen Gängen, Klüften und Trümmern durchzogen ist; in älterer Zeit über- haupt eine mehr als sieben Lachter mächtige Lagerstätte ohne erkennbares Streichen und Fallen (8. d.): Stockwerck, wenn ein Ertz in der Breite über sieben Lachter mächtig bricht und man daran kein Streichen in die Länge erkennen kan. Seh. 2., 61 . H. 374.*- Die Erze haben darin [im Rammeisberge auf dem Harze] von Tage nieder flfitxweise ge- brochen, in der Teufe aber sich so aufgethan , dass sie über 84 Lachter mächtig wurden, Digitized by Google Stock werksbau — Stollen. 465 so dass von einigen kein Bedenken getragen wird, es für ein Stockwerck anzugeben, doch bemerket man hier ein ordentliches hangendes und liegendes, welches sonst bey Stock" wercken nicht befindlich ist. Voigt 21. ö. 2., 207.; 3., 75. Trümmer-Stockwerk, auch Trümmerstock: ein durch eine Menge einander nach allen Richtungen durchkreuzender Klüfte gebildetes Stockwerk : G. 2., 209. Anm. Die Bezeichnung Stockwerk soll nach Mohs 2., §. 408. der auf diesen Lagerstätten zur Anwendung kommenden Abbaumethode, dem sogenannten Stock werksbau, entlehnt sein. Vergl. dagegen Gätzschmann 2., 207. Anm. Stockwerksbau m. — s. Bau. Stollen, Stolln m., Mehrz. Stollen und Stollen — 1.) mundartl. Aackeltruff, Adit, Aedich: ein in horizontaler Richtung oder nur mit ge- ringem Ansteigen von der Erdoberfläche aus in das Innere des Gebirges geführter bergmännischer Bau von regelmässigem, sich gleichbleibendem Querschnitte, welcher den Zweck hat, den vorliegenden Gruben die Wasser abzuführen, zum Athmen taugliche Luft (gute Wetter) zuzuführen, Förderung zu verschaffen oder die im Gebirge vorhandenen Lagerstätten aufzusuchen: Ein Stollen ist ein Gruben vnder der Erden in die lenge getriben zwey mal höher dann breiter , das die Arbeiter vnd ander Leuth durch sie fahren vnd ihre Last aussführm mögen. Es pflegt aber ein Stollen ein Lachter vmb den vieräten theil hoch zu seyn. Der halben so ist er breit bey dreyen Werckschuhen vnd einer Spannen. Agrio. B. 75. Ein geraumer vnd verwarter stoln, mit seinem gerin vnd dreckwerck zugerichtet, ist die schönste kunst auß dem bergk- werck, denn solcher benhnpt wassert vnd böss weiter vnd bringet gut wetter, vnd gibt leichte förderung mit truhen oder Kunden. IC. 1 4 5 . b- Man findet stallen, die nach vbUchem stollrecht so weyt genommen sein, dass man mit ehn laujfkarrn, geraum drinne fortkommen, vnd sich berüren hat können, die mit der zeit also zusammen gewachsen , das einer kaumet auff der seilen hinein dringen kan. IC. 34.b* Wie ein Schacht von Tage nieder perpen- diculariter, also idrd ein Stollen unten am Gebürge horizontaUter ins Gebürge wie ein Gang getrieben, dadurch man Wetter einbringen, Wasser benehmen und vorliegende Gänge überfahren kan. Seh. 2., 92. H. 374. *• Die hiesigen [Saarbrücken sehen] Stollen dienen in der Regel zugleich zur Wasserlösung , Wetterversorgung und zur Forderung. Z. 3., B. 159. *Circumferential Stollen : ein bei dem Salzbergbau in Ungarn und Sieben- bürgen um einen Schacht herum getriebener Stollen um jeden Wasserzutritt von dem Salzgebirge abzuhalten: Serlo 1., 206.; 2.. 144. Circumferenzstollen. Erkl. Wörtern. 36. — Erbstollen: s. d. — Förder Stollen: ein lediglich oder doch vorzugsweise zur Förderung dienender Stollen: Hake §. 390. Kremn. Erl. 10. W. 252. Z. 10., A. 62. Die Haupt förder st ollen erhalten für zwei neben einander gehende Förderbahnen 85 bis 90 Zoll Breite, und bei einer Förderung durch Menschen 80 Zoll Höhe, bei Pferdeförderung 90 Zoll Höhe. 3., B. 159. — Gruben-, auch Special- stollen (im Gegens. zu Erbstollen): ein von einem Bergwerksbesitzer lediglich zur Aufschliessung und Lösung seines Bergwerks getriebener Stollen: Karsten §. 164. Or&ff 13. 8. Bö. §. 174. — Grundstollen : derjenige von mehreren in einem und demselben Grubenfelde getriebenen Stollen, welcher unter den gegebenen Verhält- nissen den möglichst tiefsten Ansatzpunkt hat : Wenokenbach 63. — **Handel- Stollen: Suchstollen (s. d.) : Schemn. Erl. 1., 11. W. 263. — Hauptstollen: s. d. — Hülfsstollen: ein Stollen als Hülfsbau (s. d.) : Oestr. Bö. §. 85. — Lösu ngs stollen : ein zum Zweck der Lösung (s.d.) einer Lagerstätte, eines Baues getriebener Stollen : Jahrb. 2., 10.*- — Mittelstollen: ein in der Mitte des Ge- birges angesetzter Stollen: Beyer Otia met. 3., 258. — Neben stollen: ein Stollen, welcher neben einem anderen Stollen getrieben wird um die Wasser , welche dieser nicht mehr aufnehmen kann, aufzunehmen und abzuführen: Serlo 1., 206. — Veith.Bergwörtw-bach. 59 ^ Digitized by VjOOQlC 466 StolUn. Oberstollen: ein Stollen, welcher in einem Grubenteide in einem höheren Niveau einkommt, als ein anderer in demselben Felde getriebener Stollen ; auch ein Stollen, welcher eine Lagerstätte nur in oberer Tiefe auf schliesst : Lottner 348. Serlo 1., 206. Z. 8., B. 139. 156. — Raubstollen: ein lediglich zum Zweck des Raub- baues (s. d.) getriebener Stollen : Diejenigen Stollen , welc/te nicJä in der Abttickt, das Gebürge aufzuschliessen und die vorliegende Gebäude durch söhlig fortgebrachte Wasser- Segge zu lösen, sondern nur die Ertze wegzurauben, die Berge zu Fttsse zu hatten und ohne sich nach der Vorschrift derer Bergrechte zu richten 9 in der Intention solche nach gerauhten Ertzen wieder liegen zu lassen, getrieben werden; die sind vor Raub-Ställen zu achten. Churs. St.O. 24.. /. Br. 468. — Revierstollen: s. d. — Schrämstollen: ein durch Schrämen hergestellter, sehr niedriger und enger Stollen : v. Scheuchenstuel 217. — Schürfstollen: Suchstollen (s. d.): Delius §. 132. Lottner 336. Weniel 230. L. D. B0. §. 22. — Specialstollen: Grubenstollen: Special-Stollen sind die, so Gewercken nach ihren Gebäuden treiben. Bossler 36.*- H. 375.** Gräff 13. — Suchstollen, auch Schürfstollen: ein behufs Aufsuchung von Lagerstätten ge- triebener Stollen : An eyni gediehen gebirge mit namen nicht mer stollen beschriben syn. wenne czweier hande, das eyne heiszet eyn suchs tolle , das andir eyn Erbhafüg stalle. Tgl. BR. C. KlotMCü 205. Wer ein JSrbslollen muth oder auffnimpt . vnd schlegt am vndersten des Gebyrgs nicJU auff, dahin er den stollen zu bauen fürgenommen , so sol der- selbig für ein Such vnd kern Erbsto 11 e n geacht werden . Churtr. BO . 6\ , 1. Br. 1 28 . Bossler 36.» Span BR. S. 276. Gräff 1 3. — Tagstollen : ein kurzer Stollen zur Ab- fahrung der Tage wasser i's. Wasser) : Tage- Stollen werden getrieben, die Tagwasser damit abzuführen, haben datier den Namen , weil sie nicht tieffin Gebürge entkommen. Soh. 2., 96. H.391.*- Wasser halbenein Rösch oder Tags Zölle i 'anfange}}! SpanB.U.251. — Tiefbaustollen: Unterbaustollen (s.d.): Gh 3., 75. — Tiefstollen: Grundstollen (s. d.): Richter 2., 451. — **Treug stollen: Wasserstollen (s. d.): Agric.B.64. — Unterbaustollen: ein Stollen» welcher in einem Grubenfelde tiefer einkommt als der bisherige tiefste Stollen : G. 3., 85. — Vc r such stollen : Suchstollen (s. d/- : Der R. Erbstollen wurde zunächst als Versuchs tollen in Angriff genmnmen um das R. Flötz und einige andere durch Bohrrersttche bekannt gewordette Flötze aufzuschliessen . J&hrb. 2., Beil. 17.b- Es wurde auf zwei durch Schürfarbeiten bekaimt gewordenen Flfitzen ein Versuchs tollen getrieben. Z. 15.. A. 80. — Wasser-, auch Wasser- lösungs-, T r e u g stollen : ein Stollen, der lediglich zur Abführung der Wasser in sehr wasserreichem Gebirge dient: Serlo 1., 200. Z. 4., B. Sl. — Wasser- lösungsstollen: Wasserstollen (s. d.) : Z. 3., B. 159. — Wetterstollen: ein Stollen, der lediglich dazu dient , zum Athmen taugliche Luft (gute Wetter) in die Grubenbaue zu führen, v. Hingenau 93. 238. v. Scheuchenstuel 235. Serlo 1., 206. — Z u b a u stollen : Hülfsstollen (s. d.): v. Soheuohenstuel 235. Jahrbuch der K. K. geologischen Reichsanstalt. Jahrg. 1808. pag. 264. einen Stollen auffahren, treiben , veraltet auch bauen, fahren, ver- fertigen: denselben anlegen, herstellen: Den stollen bawen. Churtr. BO. 6.. 1. Br. 128. Krcmn. Erl 4., 1. Wagner 241. Schemn. Erl. 2., 2. Wagner 264. Wo man me [mehr] erb es tollen vert , wenne [als] egnen . . , welchyr der aüertgjffste gst, der behehlet . . syn recht. Freib. BR. Klotssoh 229. Den Stollen verfertigen. J. B. G. 2., JOS. J. Ursp. 261. Vergl. auch die Belege zu auffahren und treiben. 2.) Stollenrecht (*. d. 2. und Schacht 2.) : Schemn. BR. W. 175. Ung. BO. 5., 1. W. 180. Anm. Stollen won dem slavischen stola, unterirdischer Gang. Körner 26. Klotzsch Ursprung 56. H e y s e 2. , 1 102. — Das latinisierte s t o 1 1 o , o n i s findet sich bereits im 13. Jahrhun- derte: Notum sit omnibus, quod ex sententia . . contra R. pronuneiata, tres Stallones swe montes in Dublin iure obtinuimus montano. Urk. v. 1234. Graf Stern berg Urk. B. 8. J» Digitized by Google Stollen — Stollenlichtloch. 467 tneattt itt eo, t/uoil dirilur stollo. Igl. BR. A. Graf Sternberg l'rk. B. 14. DicUur stollo linea ista sice acies, de qua scctores in argentifodinis secunt metallwn, secundum quod se extendit meatus Unealiter vrocedendo. Kutten^. BO. 2., 4. Peithner 336. [Stollen wird genannt die ge- rade Linie oder der Ortsbetrieb , nach dessen Richtung die Anhatier die Metalle längs dem Gange anhauen. Graf Sternbe rg 2., 109. Vergl. auch Deucer 24> — In der kuttenberger Bergordnung 2., 4. wird ferner bereits der Such »tollen als ,,stollo quaerens" dem „stollo hereditarius'4, E rb Stollen gegenübergestellt : Et sunt tantum duo venera stollonum, quibus unwersi montani utuntur j est enim stollo hereditarius et stollo quaerens. Peithner 336. — Vergl. Erb- auch Stollen, Aum. und Stöllner, Anm. Stollen verb. — vergl. ab-, v erstellen. Stollenban m. — ein wesentlich durch Stollenbetrieb eingeleiteter und der Hauptsache nach nur in oder über der Stollensohle erfolgender Abbau: Gh 3., 75. Wenzel 284. Die Grube führte zuerst einen Stollenbau, Jahrb. 2., 218.*- Stollenfeld *. — s. Feld. Stollenflügel m. — s. Flügel. StollengebÜhr, StolleilgebfihrniSS /. — Erbstollengebühr (s. d.) : Ein Erbstollen ohne Erbteufe soll zu keinen Stollengebührnissen berechtigt seyn. Karsten §. 379. Stollengerechtigkeit /. — Erbstollengerechtigkeit (s. d.): Soh. 1., 193, Wenn auch die Geteerken aus ihrem Tiefesten die Wässer nicht auf den Stollen giessen, sondern um der Stollengerechtigkeit zu entgehen , durch Künste . . zu Tage um- ziehen lassen wollten: sollen sie doch dem Erbstollner zur Abtragung der völligen Stoll- gebühr verbunden seyn. Bair. BO. öS. Hake pag. 495. Stollengestänge n. — s. Gestänge 2. Stollenhalde/. — s. Halde l. Stollenhieb m. — das Recht des Erbstöllners , welcher mit seinem gesetz- mässig getriebenen Stollen in das verliehene Feld eines Bergwerks eingekommen ist und daselbst die Erbteufe (s. d.) eingebracht hat, in diesem Felde alle dem Berg- gesetz unterworfenen Mineralien, welche er in denjenigen Dimensionen , in denen er gesetzlich den Erbstollen zu treiben berechtigt ist, antrifft, zu gewinnen und sich anzueignen: Stollen-Hieb ist ein dem Stollen zugelassenes Recht, dass wenn er mit seinem Ort in eine Zeche kämmet, er möge eine und ein viertel Lachter hoch von der Wasserseige über sich an die First, und ein viertel Lachter [richtig : , ,ein halbes Lach- ter4 '] in die Weite das Erzt weghauen und zu Gute machen. Seh. 2., 92. H. 376. ab- Churs. St.O. 3. Br. 436. A. L.B. 2., 16. §§. 405. 409. Anm. Im freien, unverlieheneii Felde erstreckt sich da* Recht des Erbstöllners nicht allein auf die in den gesetzmässigen Dimensionen des Stolleus vorhandenen Mineralien, sondern hier hat der Erbstollner auch das Hecht der Vierung (s. d. 2.J. Uebrigens steht dem Erbstollner der Stollenhieb nur von einem Stollenorte zu. Werden daher in einem Gruben felde mehrere Oerter getrieben , so muss sich der Stollner darüber erklären, auf welchem Orte er den Stollenhieb ausüfien will ; die in den übrigen Oertern gewonnenen Mine- ralien muss er dem Bergwerksbesitzer gegen Erstattung der Gewinnungskosten herausgeben. Eine Ausnahme hiervon tritt nur ein, wenn eine Grube mehrere Tiefsten (s. d. 2.) hat und die Wasser aus allen Tiefsten nicht durch ein Stollort abgeführt werden können. In diesen Falle gebührt der Stollenhieb dem Erbstollner auch von denjenigen Flügelörtern, welche er nach den übrigen Tiefsten treibt. Neben dem .Stolleuhiebe hat der Erbstollner nach gemeinem deutschen Bergrechte noch das Hechtauf den \ierten Pfennig (s. d.); nach dem Allgem. Land rechte aber kann nur die eine oder die andere Gebühr gefordert werde"!!. — Vergl. Hake SS- 431 . ff. ; Karsten SS- 3ß0- ff- Schneider SS- 451- ff- StollenkftUe/. — * s. Kaue. Stollenlichtloch w. — Lichtloch (s. d.): v.Herder, De iure quadraturae metallicae. pag. 149. Digitized by Google 468 Stoilenmaass — Stolln. Stollenniaass / — Stollenrecht (s. d. 2.): Wensel 282. 8 tollen m Olld m. — Mundloch eines Stollens (s. Mundloch 1. und Mund): 0. 2., 31. Stollenmundloch n. — Mundloch fs. d. 1.) eines Stollens: Bergm. Wörtern. 531 .*• ▼. Herder, De iure quadraturae metallicae. pag. 40. Sttfllenneunte, Stollenneuntel n. — Neunte (s. d.): [Es] sieht dem StoUner bei EintriU der gesetzlichen Bedingungen das Stollenneuntel, d. i. das Recht zu, den 9 Theü von dem am der Grube , der er zur Hilfe klimmt , geförderten Bergprodukte nach Abzug des Bergzehentes zt4 begehren. Schneider §. 455. Stollenpfeiler m. — s. Pfeiler 1. Stollenrecht n. — 1 .) im w. S. das Recht des Erbstöllners , zu verlangen, düss die Bergwerkseigenthümcr , durch deren Feld er seinen Stollen treiben will, ihm diesen Durchtrieb , den freien Gebrauch ihrer Schächte zur Förderung sowie das Ansitzen in ihren Bauen gestatten und die zur Sicherung des Stollens not- wendigen Bergfesten stehen lassen (allgemeine Stollenrechte); im e. S. Erb- stollengebühren (besondere Stollenrechte): A. L.B. 2., 16. §§. 387. 445. Oraff 171. EoBtermann 1., 134. Wensel 376. Dieweü die Gewercken des Erbstoüns, denselbigen . . nur 8 Lachter in die Gruben eingebracht, so hatten sie mit solcher Tettf das Stollnrecht nicht er lang t} sondern die Gewercken seyn ihm Stollnstewer [s d. b.] . . m geben verpflichtet: Span B. U. 515. — **2.) auch Stollenmaass: im Gegen s. zu Schachtrecht (s. d.): die Berechtigung zum Abbau eines Grubenfeldes mittels eines Stollens : Wer . . am baw . . verfahen will, der soll es dem Richter mit namen nennen vnd antzaigen, wo vnd an welchem gebyrg es gelegen sey, . . vnd ob er Stollen oder Schachtrecht empfahen will. . . Doch soll der Bergkrichter an den ortten vndgebyrgen, welche mehr saiger mass dann flech haben, vnd Stollrecht daselbst sein mag, kein Schachtrecht verleihen. Ferd. BO. 13. Chritiner 259. Stollenrosehe /. — Rösche (s. d. 2.) : Em Ansteigen von 1 Proc., toelcAes noch im Mittel des 17. Jahrhunderts die meist gebräuchliche Stollnrösche war. Haupt 45. Stollensechste, Stollensechstel ». — Sechste (s. d.). Stollensiebente, Stollensiebentel n. — Siebente (s. d.). Die Ferd. BO. gewährt dem ErbstoUner statt des Neuntels das Stollensiebente4. Schneider §. 459. Stollensohle/. - s. Sohle 1. und 4. Stollensteiger ro. — s. Steiger. Stollensteuer/. — s. Steuer. Stollenstufe/. — s. stufe 2. Stollenteufe/. — s. Teufe. Stollen Vierung /. — Vierung des Erbstollens (vergl. Vierung 2.) : Br. 26. 453. 769. Anm. Stollen Wasser ». — s. Wasser l . Stollenzeche/. — s. Zeche 1. Stollenzwanzigste, Stollenzwanzigstel n. — Zwanzigste (s. d. 2.): S.BG. §. 193. Stollenzwolfte n. — s. Zwölfte. ** Stollherr m. — Stollner (s. d.): Agrio. B. 65. Stolln m. — s. Stollen. Digitized by Google Stollner — Stoss. (469 Stollner, StÖUner m., Mehrz. Stollner und Stöllner — 1.) ein Berg- bauunternehmer, welcher einen Stollen , insbesondere einen Erbstollen treibt (Erb- stöllner): Die Stolner. Churtr. BO. 6., 1. Br. 128. Stollner. A. L. R. 2., 16. §. 387. Stöllner. Soh. 1., 190. H. 374> Schi BO.-14., 3. Br. 975. **den Stöllner in's Ganze weisen: den Erbstöllner, welcher seinen Erb- stollen auf der Lagerstätte selbst treibt , nöthigen, denselben im Nebengestein zu treiben (vergl. das Ganze): Richter 1., 320. 2.) ein Arbeiter, der bei dem Betriebe eines Stollens oder mit Arbeiten im Stollen überhaupt beschäftigt ist; Stollenhäuer (s. Häuer).: Biohtir 2., 400. Der Stöllner [„Stollnhäwer" J. B. G. 2., 98. 3. Ursp. 261.] in der Wasserseige arbeitend. Ckurk. BO. 6., 1. Br. 590. Anm. Stollonarius in der Bedeutung zu 1. in der kuttenberger Bergordnung 2., 4.: Hoc autem modo sunt stoüones heredüary excolendi, ut . . stollonarij decenter elevent aque ductum. Peithner337. Deucer24> Vergl. Stollen, Anm. Stören tr., nur passivisch: gestört sein — von dem normalen Verhalten abweichen (vergl. Störung): Die verworfene oder sonst m einer Art gestörte Lager- stätte. Jahrb. 1., 306.ft- Das Flötz, sehr durch Rücken gestört. Z. 8 , A. 24. Störung/. — Man versteht nach allgemeinstem Begriffe unter Störungen jede Abweichung vom normalen Verhalten der Lagerstätte, so dass von Einzelnen auch Auf- richtungen tmd Faltungen als Störungen angesehen werden. Scheidet man diese als Formen der Gebirgsarchitektur aus, so werden dann wohl unterschieden: primitive und secundäre Störungen, wofür man aber besser sagt: alleinige Störungen der Lagerstätte und Störungen des ganzen Gebirges, mithin auch der eingeschlos- senen Lagerstätte. Dieser Unterschied ist indess wenig stichhaltig, da viele der sogenannten primitiven Störungen z. B. Veränderung in der Mächtigkeit, Verdrückung, Aus- . keüung u. s. w. mit Gebirg sstörungen nicht selten zt*sammenhängen. Berlo 1., 32. StOSS m. — 1.) die seitliche Begrenzungsfläche eines Grubenbaues: Im ver- messen . . soll der Bergkmeister . . auff dem Rennbaum [Rundbaum, s, d.] des Erb- schachts . . anhalten, vnd vom Mittel des Rennbaums . . 14 lachter in dem obern stoss (der gegen das Ansteigen des Gebirges liegt] vnd 14 lachter in dem vndern stoss [gegen das Abfallen] geben. Churtr. BO. 4., 4. Br., 115. In jeglichen Stoss halbe Fundgrube geben. Span BR. S. 259. 262. 263. Bohrlochsstoss: Stoss eines Erdbohrloches; Bohrlochswand , Bohrlochs- wandung: Instrumente, die den Zweck haben, dasjenige von den Bohrlochsstössen zu entfernen, was sich dem Niedergange der Röhren widersetzt. Z. 7., B. 231. — Hangend stoss: der dem Hangenden (s. d. 1.) zugekehrte, also der obere Stoss eines tonnlägigen Schachtes, im Gegens. zu Liegend stoss: der untere Stoss, welcher dem Liegenden (s. d. 1.) zugewendet ist: v. Hingenati 75« — kurzer, langer Stoss: die kürzere, längere Seite eines Schachtes: v. Hingenau 74. — Schacht-, Stollen-, Strecken stoss : Stoss eines Schachtes, Stollens, einer Strecke: ö. 3., 76. Bergm. Tasohenb. 4., 62. — Treibestoss: der kurze Stoss eines Treibschachtes (s. Schacht): Erkl. Wörterb. 152. 2.) die seitliche, mehr oder weniger in einer Vertikalebene liegende Angriffs- fläche eines Baues : ö. 3., 76. Lottner 352. Das Freimachen eines hohen und schmalen Stoses als Theü einer grösseren Wand. ö. 1., 167. Abbaustoss: a.) eine solche (2.) unmittelbar zum Zweck des Abbaues her- gestellte Angriffsfläche; b.) bei Abbauen, welche in treppenförmigen Absätzen geführt werden, wie Firstenbau, Strossenbau, ein jeder solcher Absatz : Bei Abbaues tosen mit zwei freien Seiten. 165. Tageabbaustoss [Abbaustoss bei einem Tagebau, s. Bau]. Z. 10., A. 92. — F irsten stoss : jeder der treppenförmig über einander Digitized by Google 470 Stowen — Strahl. ungelegten Arbeitspunkte bei dem Firstellbaue (s. Bau): Vor jedem Firstenstosse hat die Gangmasse zwei freie Seiten, nach vorn und nach unten. Lottner 353. Z. 6., B. 39. — Ort88tos8: die Gesteinsfläche, welche bei der Herstellung eines Stollens oder einer Strecke jedesmal das Ende des Baues bildet (vergl. Ort) : Verzimmerung des Ortsstosses. Wenckenbaoh 93. v. Schild. — Pfeilerstoss: Abbaustoss beim Pfeilerbau (s. Bau): Z. 5., B. 121. — Strebstoss, auch Streb: Abbaustoss bei dem Strebbau (s. Bau): Z. 8., A. 178. , 10. B. 27. — Strossenstoss : jeder der treppenförmig unter einander angelegten Arbeitspunkte bei dem Strossenbau (s. Bau) : Lottner 353. Stoss fassen: einen neuen Abbaustoss bei dem Firsten-, Strossen- oder Strebbaue herstellen: Richter 2., 408. — Stoss halten: den Stoss in grader Richtung weiter führen, grade arbeiten: Richter 2., 408. Wenckenbaoh 103. **3.) Markscheide (s. d.): Stoss, . . die Marckscheid m der Grube, da die Zeche ein Ende hat. floh. 2., 93. H. 386> 4.) bei einem in ganz regelrechter Weise erfolgenden Betriebe eines Stollens oder einer Strecke in der Weise, dass die behufs Herstellung des Baues auszuhauende Gebirgsmasse in einzelnen, dem Ortsstosse (s. Stoss 2.) parallelen Platten oder Schichten von bestimmter Stärke, Dicke ausgehauen wird : eine jede dieser Platten oder Schichten, welche in der vollen Hohe und Breite des Orts erst gänzlich aus- gehauen sein muss, ehe die nachfolgende in Angriff genommen wird (vergl. Firste 4. und Sohle 5.): CK 1., £44. 5.) Benennung für ein Tagewerk bei dem Betriebe von Abteufen (s. Tagewerk, Anm.) : • StOSSen — I.) tr. ; Förde rgef äs se: dieselben durchschieben fortbewegen, im Gegens. zu ziehen, schleppen (s. d.): Beider Grube H. sti essen 2 Hundestösser mit den dortigen ühgarschen Hunden auf 4 — 500 Lachter Länge unter Tage in einer 8stundigen Schicht i/2 Schock Kübel Gänge. Karsten Arch. f. Min 5., 253. Die Schlepper stossen den Hund. Z. 1., B. 29. v. Oarnall 77. — 2.) einen Sumpf stossen : denselben herstellen : s. Sumpf. II.) refl. ; von Wettern: bei ihrem Durchziehen durch Grubenbaue mit Biegungen, Krümmungen an den vorstehenden Ecken an- und zurückprallen (vergl. Wetterprelle): Biohter 2., 407. Anm. Vergl. ab-, an stossen. St08Ser m. — ein Bergarbeiter, welcher stösst (s. stossen 1. und Läufer 3.): Z. 2., B. 35. Hundestösser, Karrenstösser: ein Bergarbeiter, welcher Hunde, Karren stösst, mit diesen Fördergeftssen fördert : Ein Karrenstösser bringt seitte 6 xj^Kbfs. Haufwerk in derselben Zeit heran, wie früher ein Hundestösser seine 4 Kbfs. Z. 2., B. 34. Cr. 3., 44. ▼. Scheuohenstuel 131. StOSSflrst© /. — die Begrenzung eines Absatzes, Stosses (s. Stoss 2.) bei dem Firstenbaue (s. Bau) in der Horizontalebene : Serlo 1., 238. StOSSStange/ — Rennstange (s. d.): ö. 1., 691. St0888tempel m. — s. Stempel. Strafschicht/. — s. Schicht 1. Strahl m. — Jochstrahl (s. d.) . Digitized by Google Strang — Straube. 471 Strang m., mundartl. (bei deni nassau' sehen Dachschieferbergbau) — Stränge [sind] mehr oder weniger vollkommene, oft auch nur angedeutete Absonderungen des Schiefers, welche auf einem und demselben Lager ein bestimmtes Streichen und Fallen ein- halten. . . Die Stränge eines Lagers wiederholen sich in einem Abstände von 0,2 — 9 Fuss und laufen einander parallel. Je nachdem die Absonderungen im Schiefer vollkom- mene oder unvollkommene, angedeutete sind, unterscheidet man gangbare und ungang- bare Stränge. Erstere smd . . in Bezug auf leichte Gewmnbarkeit des Schiefers von Bedeutung. . . Die ungangbaren Stränge unterscheidet man in Ketten- und Knoten- stränge, Beulstränge und Bandstränge, Der Ketten- oder Knotenstrang . . macht sich durch eine in gerader Richtung fortlaufende Reihe von Knoten bemerkbar, die ein kettenähftlic/tes Ansehen hat. . . Die Beulstränge , sogenannt wegen der in ihnen auftretenden flache, nieren- und linsenförmigen harten Schieferpartien, deren Inneres aus Schwefelkieswürfeln besteht. . . Unter Bandstrang versteht man eine der Richtung der übrigen Stränge parallel laufende Andeutung einer Absonderung oder Verschiebung, die an der bandartigen Streif tmg sowohl- der Schicfemngs- als auch der Stossßächen erkennbar ist. B. u. H. Z. 27., 287Ab- "Sträim m., Strännleitung/., Strännwerk n. — Röhrenfahrt ($. d.), in welcher die Soole aus den Sinkwerken nach den Sudhäusern geleitet wird : Die älteren Rahrenfahrten oder Strännleitungen sind alle von Holz, doch neigt man sich in netterer Zeit mehr den gusseisernen zu. Z. 2., B. 37. Das zur Ableitung des gesalzenen IVassers erforderliche Rmn- oder Strännwerk. 4., B. 40. Ann. St rinn wol verwandt mit Strähn, Strähne (Flechte von Haaren, Fäden) und Strang (Röhrenstrang). Ueyse 2., 1115. 1130. — Die Schreibart Stränn ist deshalb der in Sfid- deutschland gebräuchlichen: Streun (v. Scheuehenstnel 238. OeMr. Z. 15., 408. b. ) vor- zuziehen. StlftöSbaum m.. auch Stros s bäum — eine der hölzernen Langschwellen, welche in zur Förderung benützten Stollen oder Strecken auf die Sohle (s. d. 1 .) gelegt werden um eine Bahn für die Fördergefösse herausteilen: Cr. 3.. 76. — 2.) Leitbaum (s. d.): Die Führung des Gefässes oder der Schale längs den Strass- bäumen. Rziha 398. Strasse /. — t.) Strosse (s. d.): Ein Strass ist. wann man ein Ort theilet also, das einer mit einem Sitzort weg/ehret, vnd der ander die Strass hmach treibt, so heist dann das Obertheil ein Sitzort, das vnder die Strass. Ursp. 65. Fahrt nur vor eure Strassen hin. „ Alter Bergreien. Döring 2., 89. 2.) Strecke p. d.) : ö. 2., 30. Abbausfrasse. Schemn. Jahrb. 14., 92. 111. Schwebende Strasse. 113. Straube/. — ein von eisernen Gezäh stücken oder von dem Holzwerke bei der Zimmerung in Folge Daraufschlagens bez. (bei der Zimmerung) in Folge länge- ren starken Gebirgsdrucke's sich abziehender Splitter, Span: Strauben sind die ab- geschlagenen Eisen. Soh. 2., 93. H. 387/- [Der Schmid soll] die von denen Berg- Bohrern, Eisen und andern Gezähe abgeschlagene Strauben nicht an sich behalten. Cl. M. BO. 11., 6. Br. 905. Die Strauben von Eysen wohl zttsemmenhaUen. Soh. 1., 188. So sieht man, das offt das gebirg , die kappen an thürstöcken, vnd andere trag- stempel, gar in einander scheubst vnd gleich zusammen, oder grosse sträuben dran drücket. M. 34> Löhneyis 19. Die Kopfenden der Pfähle werden . . zum Schutze gegen den Straubenschlag [das Schlagen, Abschlagen von Strauben] mit eisernen Ringen belegt. Z. 8., B. 22. die Strauben umbinden: die Strauben an den eisernen Gezähstücken wieder zusammenschmieden und das Gezäh in brauchbaren Stand setzen: Biohter 2., 486. Digitized by Google 472 Straubig — Strecke. StrauMg a. — zersplittert, zerfasert (s. Straube) : Wie er den Stempel < schlegt, findet er in strauben vnd spalten gediegen silber. An etlichen spenlein hob ich selber . . angepflogen silber gesellen, vnd etliche euglein, die in dem streubichten holtz stunden. M. 62. Wird ein Pfahl straubig d. h. werden durch die darauf fallenden Schläge an seinem Kopfe die Holzfasern zerstört und daselbst gleichsam umgebogen : so muss man mit der Handaxt durch Bestossen des Kopfes die Strauben entfernen. Bergm. Taschen!». 4., 91. Em straubig gewordenes Schwefelmännchen [s. d.]. Ood. 162. Streb m., Mehrz. Strebe (Streben: v. Soheuohenstuel 237.) — Abbaustoss beim Strebbau, Strebatoss (s. Stoss 2. und Bau): Wie der Firstenbau aus über em- ander folgenden Stössen, besteht jener [Strebbau] aus neben einander getriebenen, jedoch um eine gewisse Entfernung von einander zurückbleibenden Streben, der Art, dass der untere Streb stets voraus steht. Lottner 354. Vor Streben, welche rasch ins Feld rückensollen. Z. 1., B. 47. Strebbau m. — 8. Bau. Strebe /. — ein in Grubenbauen zur Unterstützung entweder des Gesteins oder der Zimmerung in schräger, geneigter Lage eingetriebenes Holz: Bergm. Tasohenb. 4. , 58. 59. /*/ man besorget, es mächten die Stempel unter den Kästen brechen, so wird unter den Stempeln ein 5 spännig es [Holz] untergezogen und mit Bolzen ttnd Streben verwahret. Voigt 70. Dem Hereinbrechen einzelner Kohlenbänke durch fleissiges Stellen von Streben begegnen. Z. 5., B. 122. Strebekeil m. — Plötz (s. d.): Büha 24. Streben tr. — Hölzer bei der Zimmerung in schräger , geneigter Richtung stellen, anbringen (vergl. Strebe) : [Es] werden unter denen Fürsten-Stempeln . . die Sparren-Stempel also gestrebet, dass sie jene mit ihren zitsammenstossenden Ecken unter- fangen. Bericht Y. Bergb. §. 294. SämmtUchen Spreizen einige Strebung geben. Bergm. Tasohenb. 4., 75. Anm. Vergl. verstreben. Strebhund m. — s. Hund 1 . Strecke/. — auch Lauf, Ort, Schlag, Strasse — ein Grubenbau von regelmässigem, sich gleichbleibendem Querschnitte , welcher in seiner Länge mehr einer horizontalen Richtung folgt und (in der Regel) nicht von der Erdoberfläche, sondern von einem anderen Grubenbaue aus angelegt ist: Strecken, ein Ort in der Gruben, so gleich als ein Stollen getrieben ist, entweder dass man die Gänge darmit überfahren will, oder die Ertze aushauet, oder einen Wasserlauff zu machen , oder die Berge auff solchen fort und biss ans Füllort zu bringen. Soh. 2., 93. H. 387. b- Berwurd 9. Ein in einer beynahe ebene ff hligen Richtung vom Tage aus in das Gebirge ausgehauener Eingang wird ein Stollen genannt. Strecken hingegen heissen diejenigen beynahe eben- söhlig ausgehauenen Oeffnungen oder Zugänge, welche nicht zu Tage ausgehen und weiche nach ihrer verschiedenen Bestimmung oder Absicht sodann verschiedene besondere Nahmen in der Bergsprache erhalten. Delhis §. 217. Ck 2., 30. ; 3., 77. Abbaustrecke: eine unmittelbar zum Zwecke des Abbaues (s. d. 1.) ge- triebene Strecke : Jahrb. 1., 306. b> Es versteht sich, dass man jede Abbaustrecke ohne Rücksicht auf ihre Länge immer so weit fortgehen lässt, als sich nur irgend noch eine Spur von Erz zeigt. Z. 1., B. 34. Die Abbaustrecken . . theilen das Feld in 15 Lachter breite Pfeiler. 12., B. 310. — Ausrichtungsstrecke: Strecke zum Zweck der Ausrichtung (s. ausrichten 2.) : Z. 2., B. 11. — Bremsstrecke: Bremsberg (s. d.): Jahrb. 2., 260. b- Z. 3., B. 161. — Diagonalstrecke: Diagonale (s. d.): Diagonale Strecken werden diejenigen genannt, welche unter einem mehr oderweniger starken Winkel ansteigen und deren Richtung zwischen der Streichungs- und Fallungsebene das Flfftzes fällt. Die bergmännische Sprache hat jedoch von dieser Benennung alle die- Digitized by Google Strecke. 473 jenigen Strecken ausgeschlossen, welche wie die Abbaustrecken nur eine schwache der Forderung zuträgliche Neigung erhalten , wogegen sie mit diesem Namen alle Strecken be- legt, deren Neigung schon nachtheilig auf die Förderung wirkt. Kanten Arch. f. Bergb. 7., 379. — einfallende Strecke: eine dem Fallen (s. d. I.) einer Lagerstätte nach getriebene Strecke : Z. 9., A. 187. — Fahrstrecke: eine lediglich oder doch vorzugsweise zum Zwecke der Fahrung (s. d.) dienende Strecke: Z. 3., B. 167. — Fallstrecke: eine in der Richtung von oben nach unten getriebene einfallende - Strecke (s.d.): Eine etwa 3 Grad geneigte Fallstrecke. Z. 2., A. 301. — Brems- fallstrecke; mundartl. (Königreich Sachsen): Bremsberg (s. d.): Serlo 1., 269. — Feldstrecke: a.) im w. S. jede zum Zweck der Untersuchung eines Gebirges oder einer Lagerstätte getriebene Strecke: GL 3., 27.; b.) im e. S. eine streichende Strecke (s. d.), welche bei natürlicher Wasserhaltung zum Zweck des Aufschlusses eines bestimmten Feldestheils auf der Lagerstätte selbst getrieben wird : Jahrb. 1 . , 306. b- — Firstenstrecke: eine bei dem Firstenbaue (s. Bau) über der Grund- strecke getriebene zweite Strecke, aus welcher die Stösse (s. Stoss 2.) angesetzt werden: Serlo 1., 239. — Förderstrecke: eine lediglich oder doch vorzugsweise zum Zweck der Förderung (s. d.) dienende Strecke: Seh. 2., 93. H. 387.*- — Seil förder strecke: Förderstrecke bei der Seilförderung (s. Förderung): Z. 10., B. 72. — Gewinnungsstrecke: Abbaustrecke (s. d.) : Achenbach 93. — Ge- zeugstrecke: eine unterhalb des Stollens getriebene Strecke, von welcher daher die zudringenden Wasser mittels Maschinen gehoben werden müssen: GL 3., 37. — halbe Gezeugstrecke : eine in der Mitte zwischen zwei Gezeugstrecken getriebene neue Gezeugstrecke : Wenckenbach 64. — Gru nd strecke : die tiefste streichende Strecke, welche bei künstlicher Wasserhaltung zum Zwecke des Aufschlusses eines Feldes auf der Lagerstätte selbst getrieben wird: Jahrb. 1., 306.b- Wenn mit den Querschlägen die Lagerstätten erreicht sind, werden in denselben die Grundstrecken aufgefahren mit Zuhilfenahme einer darüber oder daneben geführten Hilfsstrecke , welche mit der Hauptstrecke von Zeit zu Zeit verbunden wird, um eine Wettercirculation vor dem Hauptorte zu bewirken. Bei mächtigen Gängen , liegenden Stacken, Gangzügen legt man wohl die Grundstrecke ins Nebengestein, am besten ins Liegende, weit alsdann die in der Lagerstätte ansitzenden Wasser am besten und vollständigsten aufgefangen werden; etwas AehnUches hat man bei der Ausrichtung mehrerer Flßtze zu beobachten, wo man sich zur Führung der Hauptgrundstrecke das passendste aussucht und von dieser aus die übrigen Flötze querschlägig löst. . . Im Uebrigen passt sich die Form der Grundstrecke der Natur der Lagerstätte an. . . Bei schmalen Gängen nimmt man den Gang in die Mitte der Strecke um die absetzenden Trümmer nicht zu verlieren ; bei mächtigen Gängen bleibt man mit der Strecke am Hangenden oder wegen der Wasser und des Drucks besser am Liegenden um für die Richtung der Strecke Führung zu haben und nicht aus dem Streichen der Lagerstätte herauszukommen. . . Die Formen der Grundstrecken sind sehr verschieden, je nach der Natur und Festigkeit der Lagerstätten bald rechteckig, bald trapezförmig, bald mit bogenförmiger Firste, bald mit Spitzbogen. Serlo 1., 231. — Hangend strecke : Strecke im Hangenden (s. d. 1 . ) einer Lagerstätte : v. Soheuohenstuel 238. — Hauptstrecke: Strecke von Vorzugs weiser Wichtigkeit: Hauptförder- strecke. Z. 3., B. 61. Hauptwetterstrecke. Jahrb. 2., 204.*- — Hfllfs- strecke: Strecke als Hülfsbau (s. d.). — Kunst strecke: eine Strecke, von welcher die Wasser durch eine Kunst (s. d.) gehoben werden: Berward 9. — Liegend- strecke : eine im Liegenden (s.d. 1 .) einer Lagerstätte getriebene Strecke : v. Soheuohen- stuel 238. — Lösun gs strecke : eine zum Zwecke der Lösung (s. d.) einer Lager- stätte, eines Feldestheils getriebene Strecke: Z. 8., B. 127. — Nebenstrecke: eine von eineT Hauptstrecke seitwärts ab getriebene Strecke : Z. 10., B. 73. — Pf eil er- strecke : eine am Pfeiler (s. d. 2.) entlang gehende Abbaustrecke : Achenbach 99. - Richtstrecke: Strecke, durch welche zwei Punkte auf dem kflrzesten Wege ver- Veith, Bergwftrtorbueh. 60 Digitized by LjOOQLC 474 Strecke. bunden werden : Z. 4., B. 158.; 8., A. 55.; 12., B. 142. 143. — Schacht- strecke: eine von einem Schachte aus getriebene Strecke: v. Scneuchenstuel 77. — schwebende Strecke: eine bei sanftem Fallen eines Flötzes in der Falllinie ge- triebene Strecke: Jahrb. 1., 306>; 2., 251> Serlo 1., 232. — Sohlen strecke: Gezeugstrecke (s. d.): Serlo l., 231. — steigende Strecke: a.) im w. S. eine mit grösserem Ansteigen getriebene Strecke ; b.) im e. S. eine einfallende Strecke (s. d.)t welche in der Richtung von unten nach oben getrieben worden: Z. 4., B. 191. — streichende Strecke: eine in der Richtung des Streichens (s. d.i einer Lagerstätte getriebene Strecke : Serlo 1., 232. Z. 3., B. 165. — Stollen- strecke : eine von einem Stollen aus getriebene Strecke : v. Schenchenstuel 77. — Such strecke : Versuchsstrecke (s.d.). — S um pf strecke : Strecke zur Ansammlung und Abklärung der Wasser : Die Sumpf strecken werden, in solchen Dimensionen und in solcher Länge genommen , das* sie Raum zur Wasseransammlung gentig bieten , um die WasserhalUmgsmaschme nicht beständig in Betrieb erhalten zu müssen und selbst für einige Tage vollständig gesichert zu sein , wenn die Maschine kleineren Reparaturen unterworfen werden muss. 8erlol., 232. Jahrb. 2., 250. b- Z.8.,B. 128.; 11., B. 89. - Tages- strecke : eine von der Erdoberfläche (von Tage) aus getriebene Strecke : Tagesstrecken, in Querthälem des Bachs angesetzt. Z. 3., B. 154.161.; 8., B. 130. — T heil strecke, Theilungsstrecke: eine Strecke, durch welche eine Bausohle getheilt und eine Mittelsohle gebildet wird (s.Sohle4.): Z. 3., B. 167. 175. — Umbruchsstrecke: Umbruch (s. d.): Z. f. BB. 8., 436. — Untersuchungsstrecke: eine zur Unter- suchung eines Feldestheiles getriebene Strecke : Wird ein Feld, dessen Gefahrlosig- keii nicht ausser Zweifel ist, in Angriff' genommen , oder in welchem muthmassUche oder bekannte alte Baue und Standwasser vorhanden, so ist mit Untersuchungsstrecken voranzuschreiten, die Grenze der alten Baue durch dieselben zu ermitteln und solchergestalt ein sicher abzubauendes Feld auszurichten. Achenbaoh 93. 98. A. D. Bö. §. 85. — Versuchs strecke : Strecke als Versuchsbau (s. d.) : Die zum Versätze nöthigen Berge werden . . aus Versuchsstrecken im tauben Gebirge herbeigeschafft. Z. 10., B. 7. [Es] erreichte die' Versuchsstrecke . . das Steinsalz. 13., A. 21b. — Vor- r ich tun gs strecke: eine zum Zweck der Vorrichtung (s. vorrichten) getriebene Strecke: Z. 13., 242. Abbauvorrichtungsstrecke. 4., B. 175. — Wasser- strecke : eine lediglich zum Zweck der Abfahrung der Wasser getriebene Strecke : Eine Wasserstreck ist% darauff das Wasser auss der Gruben nach dem Stollen oder der Kunst geführet wird. Berward 9. Wenn Jemand Wasser strecken nach oder aus den Kalkschlotten treibt, damit die Wasser den vorliegenden Zec/*en löset. A. L. B. 2., 16. §. 448. Z. 1., B. 25.; 4., B. 84. — Wetter strecke: eine zur Wetterführung (s. d.) benützte Strecke: Es sind durch das Grubenfeld mehrere Wetterstrecken aufgefahren, durch welche die frischen Wetter nach Bedürfniss in die Baue vertheüt werden. . . Da wo diese Strecken mit Forderstrecken, oder wo die Strecken des einfallenden und des ausziehenden Wetterstromes sich kreuzen, sind besondere Streckenkreuze gemauert, welche die gegenseitige Berührung beider Luftströme verhindern. Der eine dieser Ströme wird mit sanftem Ansteigen oder Abfallen über den andern hingeleitet, ohne den Quer- schniä desselben zu vermindern. Z. 3., B. 61. 62.; 8., B. 129.; 10., B. 25. — Zeugstrecke: Kunststrecke (s. d.) : Bericht v. Bergb. §. 158. — **Zuförder- strecke : die Strecke , auf welcher die gewonnenen Massen von dem Gewinnungs- punkte bis zum Füllorte (s. d.) des Schachtes, durch den die Ausförderung auf die Oberfläche erfolgt, geschafft werden (vergl. zu fordern): Zuforder Streck ist der Ort vom Ziehschacht [Gesenk , aus welchem mittels Haspels gefördert wird] biss an das Füllort des Treibschachtes, wodurch der Zuf orderer den Berg oder Ertz zu Seü schicket. Berward 9. — Zwischenstrecke: Zuförderstrecke (s. d.): Müller 33. eine Strecke auffahren, treiben, betreiben: dieselben herstellen: vergl. die Belege zu auffahren IL, treiben 1., betreiben 3. Digitized by Google Strecken — Streichen.' 475 Strecken tr. — das Feld strecken: s. Fejd. — das Tiefste strecken: s. Tiefste 1. Anm. Vergl. erstrecken. Streckenflügel m. — s. Flügel. Streckengestänge n. — s. Gestänge 2. Streckenmundloch n. — Mundloch (s. d. 1.) einer Tagesstrecke (vergl. Strecke): Karsten Aren. f. Bergb. 4., 281. Streckenscheider m. — s. Scheider. Streckensteuer/ — s. Steuer. * Streckensnmpf m. — bei dem süddeutschen Salzbergbaue ein in einer Strecke niedergebrachter und ausgezimmerter kleiner Schacht zum Aufsaugen und Ansammeln von Soole oder süssen Wassern : v. Scheuchenstuel 238. Streich bäum m. — Leitbaum (8. d. und Leitung): Gestelle in Verbindung mit Leitschuhen und einem Streichba um jeder seits des Fördertrummes. Z. 8 . , A. 190. Streichen intr., insbesondere im subst. Inf. : das Streichen — die Rich- tung der Längenausdehnung einer Lagerstätte in einer horizontalen Durchschnitts- linie (Streichlinie, Streichungslinie) gegen die Mittagslinie des Beobach- tungsortes : Ganges Streichen, Fallen und Breite ; das Streichen erstreckt sich in die Länge, das Fallen in die Teuffe , und die Breite in die Quere von einem Saalband zum andern, und observiret man das Streichen eines Ganges nach der Stunde des Compasses; das Fallen nach dem Grad des Circul-Bogens oder nach der Donlege ; die Breite nach dem Lachter. Soh. 2., 37. H. 387. b* Der Bergmann nennt die Extension in die Länge das Streichen des Ganges. Hake §. 16. GL 2., 21.; 3., 77. Das Streichen einer Schicht findet man mittelst des am Rande in 2mal 12 Stunden oder 360 Grade eingetheilten Compasses, wenn man dessen Nordsudlinie in die Richtung der Streichungslmie bringt und dann beobachtet, um wie viel Stunden oder Grade die Nadel von der NordsüdUnie abweicht; zieht man von der beobachteten Zahl die der magnetischen westlichen Deklination der Magnetnadel ab (in Deutschland durchschnittlich 11 Grad oder l1/^ Stunde) so bekommt man das reducirte Streichen. Das Fallen der Schichten bestimmt man durch einen, gewöhnlich am bergmännischen Taschenkompasse angebrachten Gradbogen, mttss aber auch genau darauf achten, nach welcher Richtung die Schichten fallen. Hat man die Richtung des FaUens genau abgenommen, so lässt sich daraus die Streichungslmie berechnen und zwar durch Abziehen oder Zurechnen von 6 Stunden oder 90°. Römer 298. Höggerath 207. Nach dem Streichen sind die Gänge so verschieden, als man sich in einer festgestellten horizontalen Circtdflache verschiedene Durchmesser denken kann. Meyer 115. Alle Gänge, die da durchstreichen , führen die schönsten Art. Alter Bergreien. Köhler 127. Gold, Silber, Kupfer auf sein [Gottes] Wort streicht in den edlen Gängen fort. Alter Bergreien. Döring 2., 8. flache 8 Streichen : das Streichen von Stunde 9 bis 12 (s. Stunde): CK 3., 79. — General-, auch Haupt streichen : die der Hauptsache nach gleichbleibende Richtung, welcher eine Lagerstätte in ihrem Streichen folgt : Die Gänge streichen niemals in einer geraden Linie durch das Gebirg, sondern sie weichen öfters auf die eine oder die andere Seite ab und kommen wieder auf ihre erste Richtung. . . Man sucht durch eine angenommene Mittellinie die schon bekannten natürlichen Abweichungen des Ganges im Streichen so viel möglich unter die kunstlichen Gränzen des Grubenfeldes zu bringen. . . Dieses Haupt- str eichen wird dem Specialstreichen des Ganges an einzelnen Stellen entgegengesetzt. Digitized by Google 476 Streichend - Strosse. Hake§. 183. G. 2., 78. Serlo U, 8. Karsten §§. 134. 156. — hohes Streichen : das Streichen nach denjenigen Stunden der Hauptabtheilungen des Kompasskreises, mit welchen die letzteren schliessen (St. 2. — 3., 5. — 6., 8. — 9., 11. — 12.), im Gegens. zu tiefes Streichen : das Streichen nach denjenigen Stunden, mit welchen die Hauptabtheilungen anfangen (St. 12. — 1., 3.-4., 6.-7., 9. — 10.): G. 3-, 77. Serlo l.,7. — mittleres Streichen: eine mittlere Richtung aus allen den Linien, welchen eine Lagerstätte im Streichen folgt: G. 2., 78. — Morgen- streichen: das Streichen von St. 3. bis 6. — S pat streichen : das Streichen von St. 6. bis 9. — Sp ecial streichen : jede Abweichung von dem Hauptstreichen: G. 2., 78. Weil ein Gang vielen Veränderungen in seiner Lage unterworfen und die ein- fachste geometrische Vorstellung der Natur nicht angemessen ist, so ist man dieser durch eine Abtheilung des Streichens in das Special- und Generalstreichen nä/ter getreten. Jenes bezieht sich auf einzelne Distanzen, und dieses enthält die Mittellinie von denen verschiedenen Specialstreichenslinien des Ganges. Meyer 115. — stehendes Streichen : das Streichen von 8t. 12 bis 3. das Streichen abnehmen: dasselbe mittels des Kompasses bestimmen: G. 3., 77. Als feste Linde zum Abnehmen des Streichens gilt die magnetische Miäags- Uniey d. h. diejenige Linie, welche eine im Gleic/igewicht auf einem verticalen Stift dreh- bar aufgestellte Magnetnadel annimmt. Wie bekannt weicht diese Linie um einen, sowohl nach Ort als Zeit veränderlichen Winkel, die Declination, von der wahren (astronomischen) Mittagslinie ab , welcher bei Bestimmung des wahren (reducirten) Streichens berücksichtigt werden muss. Lottner 326. Anm. Vergl. aus-, ein-, verstreichen. Streichend a. — im Gegens. zu schwebend (s. d. 1 . und diagonal) : in der Richtung des Streichens einer Lagerstätte (s. streichen): Streichend abbauen. Bergm. Tasohenb. 3., 128. Streichender Abbau. Bergm. Taschenb. 3., 118. Streichend auffahren. Jahrb. 2., 259.*- Streichende Ausrichtung. Z. 10., A. 91. Das Flöh ist auf 100 Ltr. streichende Erstreckung aufgeschlossen worden. Jahrb. 2., 251. Ein Flötztheil von 240 Ltr. streichender Länge, ibid. Streichungslinie, Streichlinie/. — vergl. streichen. StreichungSWinkel, Streich Winkel m. — der Winkel, welchen die Streichungslinie mit der Mittagslinie bildet: G. 2., 22. ; 3., 77. Strenn m. — s. Stränn. Strich m. — l.) das Streichen (s. d.) : Wären die Gebirge kahl und ohne Dammerde, so würde man den ganzen Strich der Gänge und Klüfte dem Gebirge nach sehen. Delius §. 108. — 2.) mundartl. (Böhmen): ein Hohlmaass für Steinkohlen, etwa 2l/2 Centner fassend : v. Schenchenstuel 238. Strohzünder m. — s. Zünder. Strom m. — Riss (s. d. 2.): G. 2., 85. 208. StrOSSbaum m. — St rassbau m (s. d.) : Das hölzerne Gestänge für deutsche Räder besteht aus 5 Zoll breiten, 2vj Stück n. — ** 1 .) Keil : Ein Stuck ist von Eisen, hn Viereck geschmiedet, hat etwa bei 4 oder 5 Pfund Gewicht. Ettenh. Bergb. Bohemn. Jahrb. 11., 131. Boh. 2., 94. H. 388. b* — 2.) Stücke machen; von Gestängen, Maschinentheilen zer- brechen: Bericht y. Bergb. §. 394. Wenokenbaeh 43. v. Fangnagel und Fang- schürze. Stücklich a. — steil, jäh ansteigend : Einsticklichtes Gebürge, da nehmUch Lachter für Lachter steiget. Soh. 1 ., 198. Kein Stolln kann einen andern enterben, . . es komme denn einer in sticklichen oder hohen Gebürgen Sieben Lachter und in flachen Gebürgen Drey und ein halb Lachter tiefer unter dem andern ein. Churs. St.O. 20., 1. Br. 464. An hohen vnd stickern gebirgen legt sich niemand gerne ein. M. 37. *• Studel m. — ein senkrecht gesetzter Stempel oder Bolzen (s. d.) : Bichter 2., 419. Stufe, Stuffe /. — l.) ein 8tück Gestein: Handstayn oder stuffen Ertz hegest man [es] auff den berckwergen vnd nit ein stuck ärtz oder berg. Altes Bergbüchlein. Lempe 9., 52. Urin. 66. Soh. 2., 94. H. 389. ^ Fnrlcut . . werden in einer wagenleist [Wagcngeleise] eines schönen glantz [Glanzerz, Bleiglanz] . . gewar vnd Digitized by Google 478 Stufe. nemen etlich stuffen mit sich. M. 17.*- Grosse Stuffen gediegen Silbers. Albinus 84. Gediegene Stuf/lein oder Zänlein Gold. 184. Unser Bergmeister, Geschwomc . . sollen fleissig in Acht nehmen, dass die Lehnhäuer gute reine Stufen und jedes Erz und Stufen ordentlich und unterschiedlich inachen, damit nicht gut Erz unter die geringen S tufen geschlagen werden. Würtemb. BO. 3., 13. W. 558. Die Steiger sollen nicht gestatten, jederman seines Gefallens Hand-Steine von den Zediert zu tragen. . . Wo aber ein Mit-Gewercke eine Stuffe begehret, des soll sich der Steiger nicht wiedern [wider- setzen, weigern], . . oder einen frembden Bergmann mit einer Stuffe zu verehren, und andern nicht. Span BR. S. 273. Der Bleyglanz bricht äusserst mächtig und man fördert reine Stuffen 4 — 5 Zentner schwer. Karsten Arch. f. Bergb. 4., 297. Der Gang war sehr unreine, Kiese y Qtierz und Horensteme brach darauf marmigfaU ; gar wenig edle Stuffen da wurden angetroffen, die reich waren an Halt. Alter Bergreien. B. Köhler 107. Auf bringet die schimmernden Stuffen getragen. Döring 2., 179. Erz stufe: ein Stück Erz: Soh. 2., 26. H. 389. a- — Fund stufe: eine am Fundpunkte von dem gefundenen Mineral genommene Stufe (Fundwahrzeichen. Wahrzeichen, 8. d. ; vergl. aber auch Fundstufe unter 2.): Muthung über einen gemachten Fund unter Vorlage der Fundstufe. Solineider §. 106. — Handstufe : eine kleinere Stufe (vergl. Handstein, Handstück): Wenn die Muthung geschehen ist* soll der Aufnehmer . . binnen 14 Tagen seinen Gang entblössen , hierauf mit Vorzeigung und Ueberreichung einer Handstuffe [Fundstufe, Fundwahrzeichen, s. d.] das An- suchen stellen, dass ihm sein Lehen verliehen werden möchte. Bair. BO. 4. Hake pag. 461. — Seh au stufe: ein durch Schönheit oder Seltenheit ausgezeichnetes Stück Mineral : Bei Anneberg ist ein Kiesstuffe gebrochen , fast einer spannen hoch , vnd armes dick, hat vnten ein Drüse gehabt die durchaus gangen, vnd ist in der mitten ein Absatz gewesen ; an dieser Stuffen sindvber hundert Glas Ertz träfflein [Tröpflein] gestanden. Mit derselben ist Mathesius verehret worden, welcher ihm ein Oelberg von Glas Ertz drein schneiden lassen, draus ein schöne vnd werckUche Sc ha w stuffe geworden. Albinnsl38. Inmassen die Steiger . . ein Jleissiges Aufsehen haben sollen, dass kein Handstein oder Schau- Stuffe, bevorab von den reichen Ertzten . . entzogen oder verkauft werde. Span BR. S. 273. Alldieweile sich veroffenbahret , dass . . viele Silber - Ertz- Stuffen , Zwitter- Graupen, auch andere Ertze und Mineralien zu Sc hau- Stuffen von denen Zechen besonders verkaufet und davon dem Stöllner das Neundte entzogen worden ; so soll der- gleichen hinfüro auf keine Arth mehr gestattet, sondern von sothanen sämtlichen Schau- Stuffen nach deren wahren Werth das Neundte . . entrichtet werden. Churs. St.0. 11 '., 19. Br. 449. 2.) ein von einem Markscheider oder Bergbeamten in das Gestein eingehauenes Zeichen: Stuffe, ein Zeichen im Gestein. Soh. 2., 94. H. 389. »• Der Geschwome schlägt bey Anfang der Arbeit eine Stuffe im festen Gestein oder Holtz, von welcher er zu messen anfängt, wenn das Geding oder die Weil- Arbeit heraus ist. Zuckert 1., 45. Erb stufe: a.) Markscheidestufe (s. d.): Erb-Stuffe wird von Markscheider, wo sich eine Fmtdgrube oder Maasee endet, in die Grube von dem über Tag stehenden Lochstein hinein gefället, und mit einem gewissen Zeichen ins Gestein gehauen. Soh. 2., 23. H. 1 1 7 . Ä* Damit die Lochstein am Tage, vnd die Erb oder Markscheidestuffen m der Gruben nicht verfahren* oder in vergessen kommen, so soll, so offt ein Steiger . . amff Digitized by Google Stufe* 479 ein Zechen eingeweiht wird, der alte Steiger . . die Lochstein am Tage , die Erbetuffen in der Gruben . . gründlichen anzeigen vnd berichten. J. BO. 2., 28. Ursp. 118. N. K. BO. 21. Br. 32. Wan einer Zechen Feld . . vermessen werde, sollen die Marchscheyder in Hineinbringung des Lochsteins vom Tage und in Fertigung der Erb-Stueffe von einem Stollen oder Strecke auff die andere in der Tieffe der Grube sich vorsichtig halten, damit der Lochstein am Tage mit der in der Grube geschlagenen Erb- Stueffen von einem Stollen oder Strecke auff die andere richtig und auff einander treffen. Churk. BO. 4., 1. Br. 572.; b.) Stollenstufe (s. d.) : v. Scheuchenstuel 68. — Frei f ah r stufe, auch Fr ei stufe : eine Stufe, die nach vorhergegangener Freifahrung eines Bergwerks oder Stollens an einem in die Augen fallenden Orte eingehauen wurde zum Zeichen dass das Bergwerk oder der Stollen in das Freie gefallen : Weniel 567. — Freistufe: Freifahrstufe (s. d.): v. Scheuchenstuel 82. — Fund- Htufe : eine Stufe, welche an der Stelle, wo eine Lagerstätte zuerst entblösset worden war (am Fundpunkte), in das Gestein eingehauen wurde (vergl. aber auch Fund- stufe unter 1.): Hake §. 164. — Ge ding stufe: eine Stufe, welche bei dem Ver- dingen von Häuerarbeiten nach dem kubischen Inhalte des herauszuschlagenden Ge- steins in das Gestein bez. in die Zimmerung eingehauen und von welcher demnächst bei der Abnahme der Arbeit gemessen wird um festzustellen, wie viel von dem Ge- stein herausgehauen worden ist : Ge ding- Stuffe , ein Zeichen so der Geschwome ins Gestein hauet, wenn er denen Arbeitern ein gewiss Lachter-Mass verdinget. Soh. 2., 39. H. 157.*' Delius §. 192. Zur Abnahme eines Gedinges müssen Marken im Baue gemacht werden, an welche sich die jeweiligen Messungen anschliessen. Einen solchen festen Punkt nennt man eine Gedingestufe und wird dieselbe im Beisein des Accordanten geschlagen. Die Stufe wird auf festem Gestein dadurch hergestellt , dass man an einem sichern Orte, am zweckmässigsten in die Firste ein Bohrloch schlägt und in dasselbe einen hölzernen Pflock treibt. In weicherem Gestein haut man in die Zimmerung ein Zeichen, gewöhnlich ein Kreuz. Biiha 175. Schneider 369. Aohenbach 5. Z. 1., A. 252. — Gegenstufe: Erbstufe (s. d.): Bichter l., 337. — Jahr es stufe: eine bei dem Betriebe grösse- rer Baue nach Ablauf eines jeden Jahres an demjenigen Punkte , bis zu dem die Arbeit fortgeschritten, in das Gestein eingehauene Stufe um demnächst feststellen zu können, wie weit der Bau in jedem Jahre geführt worden ist: Z. 6., A. 262. — Mark sc he ide(r) stufe : a.) eine von einem Markscheider eingehauene , auf eine markscheiderische Vermessung sich beziehende Stufe überhaupt; b.) auch Erb- stufe : eine in einem Bergwerke an der Grenze (Markscheide) des Grubenfeldes in das Gestein eingehauene Stufe : Ma rkscheid-St uffe ; ein Zeichen in das Gestein eingehauen, an Orten wo die Marckscheide einer Fundgrube oder Maasse wendet. Seh. 2., 65. H. 274.*- Karsten §. 149. Beschädigungen an Mar ksc hei destuf fen. Achen- baeh 198. Markscheider stufen, eingehauene Jahrzahlen finden sich gewöhnlich erst seit den letzten 2 bis 3 Jahrhunderten, selten früher. GL 2., 383. — - Qu artal stufe : eine bei dem Betriebe eines Baues nach Ablauf eines jeden Quartals an dem End- punkte in das Gestein eingehauene Stufe zu gleichem Zwecke wie die Jahresstufe (s. d.): Soh. 2., 73. H. 309> — Stollenstufe, auch Erb stufe: eine an dem- jenigen Punkte eines Erbstollens, von welchem ab der Stöllner denselben nicht mehr weiter treiben und auf seine Stollenrechte Verzicht leisten will, in das Gestein ein- gehauene Stufe (vergl. verstuf en) : Wil ein Stollner ein Stollort liegen lassen, soll er . . es zu verstuffen dem Bergmeister ansagen und hier auff der Geschwome an das Ort , wo das Gerinne oder Wasserseyge wendet, [eine Stufe] schlagen ; . . auch so vor dem Stoll- ort eine Strosse, dass die Wassersegge nicht gar vor Ort reichet, die Stuffe zu halber Strosse schlagen und die Stollen-Stuffen . . deutlich ins Bergbuch verzeichnen. Seh. 1., 195. H. 379> eine Stufe schlagen: ein Zeichen (eine Stufe) in das Gestein einhauen: Signo in saxum inciso pangere terminos , eine stuffe seh Iahen. Agrioola Ind. 35. ba Digitized by Google 480 Stufeisen — Stunde. Alz der durchbog ist kommen an dem» Tvfin stallen , da sot man eyne stufe staken an den Firsten. Urk. v. 1368. Eotreoh 328. Churtr. BO. 8., 2. Br. 136. — eine Stufe (Gedingstufe) zurückschlagen, verrücken: das als Gedingstufe (s. d.^ eingehauene Zeichen weghauen und ein gleiches Zeichen an einer anderen Stelle, welche von dem Punkte, von dem ah das Gestein herausgeschlagen werden soll, entfernter ist, einhauen: Auch soll kein Gedinghäuer die Stuffen, oder Zeichen so er angenommen hat, zurückschlagen, oder zeichnen. Kremn. Erl. 16. 7. W. 258. Wer Gedingstufen zurückschlägt, wird abgelegt. Achenbach 5. Jahrb. 1., 403> **3.) ein bei dem süddeutschen Salzbergbaue früher gebräuchliches Längen- maass (Untertheilung der Bergelle): Lori 640.** v. Bergclafter. Anm. Stufe nach Frisch 2., 351> „einerley mit Stuck. Man hat vor Alten gesagt Stueh. . . Daher hiess im Niders. fodere, in den Bergwerken stucken." Aeltere Formen sind: Stupfe: Geditw s tupften schlagen. Churtr. BO. 8., 2. Br. 137.; — Stuef: Ferd. BO. 80. Ursp. 148. Lori 640. — Neben die Stufe veraltet auch der Stuf: [Ich] hab diesen Stuf vom Sonnspitz getragen, teer wissen will, wie schwer er ist, dem thu ich sagen, dass er wiegt zwey Centner und zwey Pfund. Inschrift auf einem alten Bilde. Sperges 179. Einem frembden Bergmann mit einem Stuf enuerehren. Churtr. BO. 13., 9. Br. 164. Wie der Stuf fron den GescJttcorencn geschlagen . . wir dt, also [soll er] vnverruckt bleiben. Churtr. BO. 13., 7. Br. 163. Ung. BO. 3., 10. Wagner 179. Mü einen Stuef f kräftigen . Ferd. BO. 80. Ursp. 148. StufeiseH n. — Eisen (s. d.): Ettenh. Bergb. Schema. Jahrb. 14., 130. Cr. 1., 219. Stufen tr. — hauen, zerhauen : Gesteine wü sich nicht stuffen lassen. Seh. 2., 43. Berward 8. Anm. Vergl. ab-, auf-, be-, los-, ver-, zer stufen. Stofengeld n. — die Gebühr, welche für das Einhauen der Stufen (s. Sufe 2.) zu entrichten war: N. K. BO. 4. Br. 13. H. BO. 26. Br. 317. Zuckert 1., 46. Stafenhammer m. — ein kleiner Hammer zum Losschlagen von Gesteins- stfleken (8tufen, 8. 8tufe 1.). StufenSChacht m. — s. Schacht. Stuferz n. — s. Erz. **Stufentaxe/. — die früher seitens des Bergamts besonders festgestellte Taxe für einzelne Stufen (s. Stufe 1.), welche an Mineralienkabinette oder sonst an Lieb- haber verkauft wurden: Biohter 2., 421. Stuf werk n. — derbes Erz, Stuferz (s. Erz) : Bichter 2., 421. 422. ErkL Wörterb. 145. Stunde/., auch hora; abgekürzt St., h. — einer der 24 Theile, in welche der Kreis des Grubenkompasses (s. d.) getheilt ist : Stunde wird durch den Com/mm an die Hand gegeben, gegen welchen Theil der Welt der Gang sein Streichen hat. H. 389.** Der Bing [des Kompasses], innerhalb dessen die Magnetnadel spielt, wird im Deutschland nach altem Bergmannsgebrauch in Stunden, und zwar in der Regel m zweimal 12 Stunden — m Oesterreich in 24 Stunden — anderwärts ähnlich der Boussole in Grade getheilt, so dass eine Stunde = 15 Grad ist. An der zwölftem Stundenlinie . . sind die Weltgegenden Nord und Süd, an der dazu rechtwinkligen wehsten StundenÜme Ost und West beigesetzt ; letztere beiden der Art mit einander vertauscht, dass West rechts liegt, wenn man Norden nach vorn kehrt. Lottoer 326. Die Stunden Digitized by Google Stunden. 481 werden entweder in jedem Halbkreise ton 1 bis 12 , von Mitternacht über Morgen bis Mittag und von hier wieder beginnend über Abend bis Mitternacht oder andernfalls von Mitternacht beginnend, im ganzen Kreise herum von 1 bis 24 gezählt. Jede Stunde wird in 8 Achtel^ jedes Achtel in 4 Viertel, jedes Viertel in 3 Theile getheilt, diese je nach ihrer Lage gegen den nächsten Viertel-Theilstrich über den einen hinaus — Plus, oder vor dem nächstfolgenden — Minus genannt. G. 3., 79. So weiset ein Compass vnter der erden, in welche stund ein Bergkman auff seinen statten oder strecken fahren sol. M. 143.a* Der Gang hält die Stunde von 6 auff 6 , das ist er streichet von dem Morgen in den Abend. Berward 5. Der ganz gerade in einer Stunde getriebene fast 400 Ltr. lange Stollen. Jahrb. 2., Beil. 19.»- Abend-, auch Weststunde: jede der auf dem südwestlichen Viertelkreise des Kompasses stehenden Stunden: Beer 46. — Qe gen stunde: die von dem Süd- pol der Magnetnadel angezeigte Stunde im Gegens. zu derjenigen , welche vor dem Nordpol (d. h. demjenigen Ende der Nadel, welches immer nach Norden weist) am Stundenringe steht: Sttmd 16 die Gegenstunde von Stund 4 und umgekehrt. Beer 47. — Kreuzstunde : eine Stunde, welche von einer gegebenen um 90 Grad seit- lich absteht: Die Kreuzstunde rechts ist [bei der Eintheilung des Kompasskreises in Oesterreich] stets um 6* grösser und die links um 6h kleiner als die Stunde irgend eines Streichens, dessen Kreuzstunden zu bestimmen sind. . . Bei sächsischen Kom- passen haben sowcl die Gegenstunden als auch die beiden Kreuzstunden stets die- selbe Grösse. Beer 47. — Mittag-, auch Südstunde : jede der auf dem südöstlichen VieTtelkreise des Kompasses stehenden Stunden. Beer 46. — Mitternacht-, auch Nord stunde : jede der auf dem nordwestlichen Viertelkreise stehenden Stunden: Beer 46. — Morgen-, auch Oststunde: jede der auf dem nordostlichen Viertel- kreise stehenden Stunden : Beer 46. — Wechsel stunde : a.) diejenige Stunde des Kompasses, mit welcher eine der vier Hauptabtheilungen, nach denen das Streichen (s. d.) bestimmt wird, endigt und eine neue anfangt, nämlich St. 3., 6., 9., 12. : G. 3., 79. Bericht v. Bergb. §. 67.; b.) aber auch die Stunde, mit welcher eine neue Schicht (s. d. 1 .) anfängt und die bisherige Mannschaft abgelöst wird (vergl. Lösestunde): 0. 3., 92. die Stunde abnehmen: das Streichen einer Lagerstätte mittels des Kom- passes bestimmen : Bichter 2.,, 422. — die Stunde abstecken, auch die Stunde aus der Grube an den Tag bringen: das Hauptstreichen einer Lagerstätte auf der Oberfläche durch Pfähle bezeichnen: Seh. 2., 95. H. 389.*- Richter 2., 422. — in seiner Stunde bleiben; von einem Gange, einer Kluft: die Richtung des Streichens beibehalten, im Gegens. zu aus seiner Stunde kommen, treten, sich aus seiner Stunde wenden, werfen, die Stunde ver- rücken: die Richtung des Streichens verändern: ö. 2., 78. Wenn man von der Stunde des Streichens redet: so verstehet man die ganze gerade ebensöhUge Hauptiinie von einem Ende bis zum andern mit Ausschliessung der Krümmungen, in so weit nähmUch der Gang entdecket und entblösset ist. Bei dergleichen Krümmungen sagt man , der Gang hat sich aus seiner Stunde geworfen oder gewendet. Deltas §. 24. Es trifft sich auch, dass der Gang nicht in seinem Streichen bleibet, wirfft einen Hacken und kommet also aus seiner Stunde. Voigtel 79. Döring 2., 11. Gänge, welche aus ihrer Stunde treten und m ihrem Streichen allerleg Arten von krummen Linien und Winkeln machen , thun selten gut. Zepliohal 128. StUld6Il tr. — einen Bau, Betrieb : denselben vorläufig einstellen : Nachdem noch 7 Fuu . . der Schacht tiefer niedergebracht worden war, wurde das weitere Abteufen gestundet, um den Umbau der Pumpen und die Auszimmerung des Sehachten aus- fuhren zu können. Z. 6., B. 1 7 1 . Auf E. wurde der Betrieb der Flügelortes, welcher an einer Verwerfungskluft gestundet worden war, wieder aufgenommen. 10., A.. 68. Velib, B«rgwftrterbtich. 61 Digitized by Google 482 Stümpfen — Stürzen. Man . . ging in der Tiefbausohle weiter querschlägig zu Felde, jedoch nur bis zum Flötze D., hinter welchem die Querschläge gestundet wurden. 73. Stümpfen tr. — scharfes Oezäh durch Arbeiten mit demselben abnützen (stumpf machen, abstumpfen): Und wenn er [der Bergmann] nicht leere SchicJden verfuhr, nicht zwecklos gestü mpft das Gezähe. Döring I., 264. StundenkreiS m. — der in 24 Stunden abgetheilte Ring des Kompasses, innerhalb dessen die Magnetnadel spielt: Q. 3., 79. Stundenscheibe/. — Eisenscheibe (s. d.): Richter 1., 216.; 2., 423. Stupfe/. — s. Stufe, Anm. Sturz m. - l.) Haldensturz (s. d. 1.): Kremn. Erl. 8., 8. W. 250. — 2.) Sumpfkasten (s. d.) : Serlo 2., 267. — 3.) das Stürzen (s. d. II. 1.) eines Ganges: Biohter 2., 423. Stürzaxe/. — ein etwas unter der Mitte der Seiten wand einer Fördertonne angebrachter Bolzen, um welchen sich die Tonne bei dem Ausstürzen dreht (vergl. Stürzhaken): Weisbaoh 3., 526. Stürze/. — l.) Haldensturz (s. d. 1.): Stürtze, der Orth, wo die Tonnen ausgestürtzet werden. Seh. 2., 95. H. 389> v. Scheuohenstuel 239. — 2.) Hänge- bank (s. d.): Erkl. Wörterb. 145. Stürzen — I.) tr. ; 1.) Mineralmassen auf einen Haufen zusammenschütten : Ein räum in der gruben, darein man ärtz vnd berg stürtzt; man heists gestürtzet , nit geschüt, in der grüben. Urip. 64. Den Berg, so die Lehnhäuer gewinnen, sotten sie aus der Grube fördern und nicht in die Stollen und Schächte stürzen. Würiemb. BO. 3., 13. W. 558. Wo sichs zutrüge , dass man . . von einem Guth auff das andere stürtzen müste , so soll der Bergmeister den Erb-Kux, nach Gelegenheit des Schadens t heilen. Span BR. S. 207. So viel Baum verstatten, als die Zeche znm Stürtzen be- darff. ibid. Kästen, auff welche die Berge gestürtzet werden. Kirohmaier 50. Wer Berge in Oerter versetzt oder in Gesenke stürzet. Achenbach 6. Beim Stürzen der Berge oder des gewonnenen Guts durch Bollen. 196. Die zutage geförderten Kohlen werden entweder nach den Haldenplätzen . . gebracht, oder unmittelbar in Eisenbahn- Waggons gestürzt. Z. 3., B. 190. — 2.) Fördergefasse entleeren: Stürtzen, Ertz oder Berg aus den Tonnen schütten. Seh. 2., 95. H. 389. b- v. Scheuohenstuel 239. — 3.) Ertrag gewähren (vergl. schütten 1.): Die Zwitter in den Seiffen und Stöcken stürzen Zin. Alter Bergreien. Döring 2., 26. II.) refl. und intr. ; 1 .) von Gängen: die Richtungslinie des Fallens ändern, insbesondere aus einem regelmässigen flachen Fallen plötzlich in ein steiles über- gehen: G. 2., 94. Vena profunda descendens torta, ein gang der sich stortzt. Agrioola Ind. 38. b* Die genge winden, schlingen vnd stürtzen s,ich in der erden wie ein schlang. M. 31.b* Es ist ein böss zeichen, wo ein reicher Gang hin vnd wider stortzet, dann wo er nicht widerumb wie erstmalen angefangen, seiger gericht oder ge- hängig in die tieffe feilt, so gibst er kein Metall von sich. Agrio. B. 80. Es werden auch Gänge gefunden, die hin und wieder werffen und stürtzen, dass bald ihr Hangende* ihr Liegendes und hinwieder ihr Liegendes ihr Hangendes wird, werffen sich dann wieder herum und kommen in ihr voriges Fallen. Uttmann 35. — 2.) von Schächten : ge- brochen sein (s. brechen I. 3. b.): Wenn der Gang und folglich auch der (der Fall- richtung des Ganges folgende] Schacht sich stürzt, so müssen auf dem Liegenden des Digitized by Google Stürzer — Sumpf. 4g 3 Tonnenfachs Waken angebracht werden, worüber Kübel und Seil auf- und abgehen kann, weil sonst die Seile wegen der starken Reibung zu Grunde gehen würden. DeÜUß §. 307. Anm. Vergl. ab-, an-, auf-, aus-, be-, über-, ver-, zustürzen. Stürzer m. — ein Bergarbeiter, welcher die Fördergefösse entleert: Soh. 2., 95,. H. 389. b- v. Scheuchenstuel 239. Tonnenstürzer. Vorsch. B. §. 13. Stfirzhaken m. — jeder der beiden an den Streichbäumen (s. Streich bäum) angebrachten Haken, in welche sich die Stürzaxen (s. d.) einlegen : Bergm. Wörterb. 542.b- Um das aus dem Schachte gekommene Fördergefäss zu leeren, muss eine besondere Sturzvorrichtung angebracht werden, welche aus Haken, den sogenannten Stürzhaken, und aus zwei Bolzen, den sogenannten Stürzaxen besteht. Jene sitzen auf den Streichbäumen über der Schachtbrüstung, diese hingegen ragen am den Seitenwänden der Tonne etwas unter dem Mittel derselben hervor. Soll die Tonne gestürzt werden, so lässt man die Stürzhaken mittels eines Hebels herab, damit sich die Stürzaxen der niederzulassenden Tonne in dieselben einlegen können. Weißbaoh 3., 526. Voreohr. B. §. 14. Stürzrolle/. — s. Rolle. ♦Sturzschutte/. — s. Schutte. Stütze/. — 1.) ein verkürzter. Thürstock : Wenokenbach 106. — 2.) Haspel- stütze (s. d.): Wenckenbach 106. Stützen intr. — von Fördergefässen bei der Schachtförderung : an einen im Schachte vorstehenden Gegenstand anstossen: Die Wechsel [der Tonnenstangen] , wo eine an die andere angesetzet wird, beschlägt man auch mit starken eisernen Blechen; damit die Kübel nicht stuzen, vielweniger aufsizen. Bericht v. Bergb. §. 209. StÜtzkasten m., auch Untcrbildskasten — bei dem süddeutschen Salz- bergbaue ein aus quer über einander gelegten Rundhölzern aufgeführtes Gerüst zur Unterstützung der Firste (s. d.) eines Baues : v. Scheuohenstuel 239. Wo der Himmel eines Werks zerklüftet ist und den Einsturz droht, muss er unterstützt werden , dies ge- schieht in der Regel durch s. g. Unterbilds- oder Stützkasten am ganzen runden Höhern von ^ bis % ^uss Durchmesser , die scheiterhaufenartig in quer über einander gelegten Lagen aufgeschichtet sind, und zwar enttveder Holz an Holz oder bei geringerem Drucke mit Zwischenräumen zwischen den einzelnen Hölzern. Z. 2., B. 29. Suchort n. — s. Ort. Suchschacht m. — s. Schacht. Suchstollen m. — s. Stollen. Süffel n., mundartl. (bei dem nassau'schen Thonbergbau) — ein Rohr, durch welches die Wasser aus dem Damme eines Thonschachtes in das Tiefste abgeführt werden: Wenokenbach 106. Suhrstube/. — Soolenstube (s. Stube 2. a.): v. Scheuchenstuel 240. Suhr/. — Soole (8. d.): ?. Schenchenßtuel 240. Anm. Suhr, Sur nach Schineller3., 281.: a.) Salzwasser, Salzbrühe, Salzlake; b.) Mistwasser. — Neben Sur auch Sul, Sulch. Schmeller 3., 231. 235. Sülze/. — Soole (8. d.): Lori 645. b- v. Schenohenstuel 240. Wiewol kein ge- wisses Anzeigen vorhanden, ob ein Salzberg zu genüglichen Sulzen wie auf andern Salz- bergen allda [in Reichenhall] möchte aufgericht werden. Urk. v. 1491. Lori Einl. 76. Sulzenstück n. — Sinkwerk (s. d.): Z. 4., B. 45. Sumpf m. — 1.) eine in einem Grubenbaue hergestellte Vertiefung zur An- sammlung der Wasser ; insbesondere bei dem Abteufen eines Schachtes der jedes- malige tiefste Theil, in dem die Wasser sich ansammeln: Sumpf f , der Ort in der Grube, wo sich die Wasser samlen und die Röhren zum herausziehen dahin eingerichtet Digitized by Google 484 ßumpf. seyn. Soh. 2., 95. H. 390.Ä Fiuntin profunditate argentifodinarum fasse, que vul- gariter ,, Sump ' ' vocantur, vel congeries cum eespitibus, tanguam parietes, que vulgariter >, Tham" [Damm] dicitur, ut ibidem aqua in untm locum profluens congregetur. ex eodem loco cum rotis aüisque studiosis instrumentis assidue extrahenda, ne suo dcfluxu vicina demergat montana, quodque ibi laborantes aqua sie retenta sine knpedimento m sicco valeant laborare. Kuttenb. BO. 2., 3. Feithner 332. [Es werden Sümpfe abgeteuft, WasserbeJtäUer mit Rasenanhäufungen, Mauern als Dämme vorgebaut, und künstliche Räder eingehängt, um die Wasser zu heben, damit die fiiannschaft im Trockenen arbeiten könne. Graf Sternberg 2., 105. Deuoer 22>] Agrio. B. 86. Voigtel 98. Die Sümpfe der Wasserhaltungsmaschine sollen hinreichenden Raum haben, die erfahrungs- mässigen Wasserzuflüsse von wenigstens 8 Tagen aufzunehmen. Aohenbaoh 93. Sicher sein, in keinen Sumpf einzuschlagen. 99 Für gewöhnliche Schächte (lx/s Lchtr. lang, Vs °** % Lchtr. breit) genügt ein Sumpf von IS bis 20 Zoll Brette und Länge mit 20 Zoll Tiefe. Bergm. Tasohenb. 3., 198. Lottner 350. Klär sumpf: ein vor dem Mundloohe (s. d. 1.) oder in der Sohle eines Stollens ausgehauener Sumpf zur Abklärung der Stollen wasser : um die Stollen- wasser möglichst klar zu Tage zu führen und dadurch Verschlammungen der sie auf- nehmenden Gräben und Flüssen vorzubeugen, werden in der Regel sowohl vor dem Stottn- mundloche als auch in der Sohle des Stollns selbst sogenannte Klärsümpfe angelegt. Z. 8., B. 10. — M a sc h inen sumpf : ein Sumpf, aus welchem die Wasser durch eine Wasserhaltungsmaschine gehoben werden: Achenbach 97. — Noth sumpf: ein vorläufig hergestellter Sumpf : Liegen dem in Angriff stehenden Baue . . Stand- wasser vor, oder sind andere Umstände vorhanden, welche ein plötzliches Ersaufen dessel- ben herbeiführen könnten, so sind . . geräumige Nothsümpfe vorzurichten, um die plötzlich einbrechenden Wasser ganz oder tJieilweise darin aufzunehmen. Aohenbaoh 94. einen Sumpf 8 tos sen, brechen, schlagen, schiessen: denselben vor- richten, herstellen: Sumpff stossen t. e. Sumpff machen. Soh. 2., 96. E. 390. •* Sümpffe brechen. Deuoer 22.b- In Steiermarck schlegt man sumpff m dieauss- gehawenen gebirge, drein eifert [sickert] ein eisenschüssig wasser, . . welches . . zum eisen- stein wird. M. 78.** — im Sumpfe stehen; von Bergwerken, Grubenbauen: unter Wasser stehen, ersoffen sein: Riohter 2., 427. — Baue, Wasser zu Sumpf bringen: die Wasser aus den Bauen soweit wegschaffen, dass Arbeiten darin vor- genommen werden können: Als noch die Gruben zu Sumpfe zu bringen und mit Arbeitern zu belegen gewesen. Voigt 85. Anm. Es wurden so starke Wasser angehauen, dass die Arbeiter flüchten mussten; und von diesem Zeitpunkte gelang es nicht weiter die Wasser zu Sumpfe zu bringen, so gut und so schnell auch die Maschine arbeitete. Bergm. Tasohenb. 4., 164. — zu Sumpf gehen: von Bergwerken: ersaufen: Bch. 1., 128. E. 322. *• Sie haben gutwillig wieder auf- und den Bergk zu Sumpff e gehen lassen, ehe man auff die Sole gekommen ist. Melzer 510. — Bergwerke, Baue zu Sumpf halten, erhalten : die Wasser darin zu Sumpf halten (s. d.): Kunststeiger [haben] darnach zu trachten, dass die Grube stätig zu Sumpff e gehalten werde. Churk. BO. 7 '., 2. Br. 604. Die Grundwasser gewaltigen, und die Gruben zu Sumpfe erhalten. Voigt 85. Anm. Durch die stets grössere Ausdehnung der Gruben- baue hatten sieh die Wasser . . vermehrt und die Maschinen mussten pro Minute 7 bis 8. zuweilen sogar 11 bis 12 Hübe machen, um die unteren Grubenbaue Sumpf zu hallen. Berggeist 12., 14.*' — die Wasser zu Sumpf halten, erhalten, treiben, ziehen: die Wasser aus den Bauen beständig ausschöpfen, so dass die Arbeiten ungehindert fortgesetzt werden können: Zu Sumpff halten i. e. die Wasser biss zu Grund ausführen, dass sie die Arbeiter nicht hindern. Soh. 2., 95. H. 390.b* Wann . . man . . mit keiner Kunst die Wasser zu Sumpff halten kan. Löhneyss50. Mehrere Gruben sind durch Stolln auf natürlichem Wege gelöst, andere hatten wenige oder gar keine Wasser, noch andere konnten die Zuflüsse mit Haspel und Tonnen durch Menschen— Digitized by Google Sümpfen — Tag. 485 hände zu Sumpfe Haltern, auf mehreren geschah solches mittels Dampfmaschinen. Bergm. Tasohenb. 1., 61. Nachdem . . Pumpen . . eingebaut waren, wurdedie Wasser- wältigung wieder aufgenommen, wobei es gelang, die Wasser bis auf eitlen Sumpf von etwa 2 JFuss zu halten: Z. 6., B. 186. Diejenige Grube, welche ihre Wasser einer anderen Grube zuspühlet, dass von solcher die Wasser mit weggenommen und zu Sumpf erhalten werden. Züokert 1., 40. Wer das Wasser herausbringen und zu sump treiben könte, der würde gros Reichtkumb erlangen. Albinos 25. Dieser Brown prodeÜ oder strudelt stets vber sich, drumb hon man ihn nicht . . zu sump ziehen vnd auss- schepffen. M. 125.ba — zu Sumpf liegen; von Bergwerken : im Sumpf stehen (8. d.) : Obschon manche stattliche Zeche im Recesse stecket, . . so bleibet doch die Stadt in Vergleichung anderer vielen Orter, da die Bergkwercke gantz zu sumpf fe liegen, eine gesegnete. Meiser 478. — zu Sumpf sein: a.) von Bergwerken, Bauen: von Wassern frei sein: Grube ist zu Sump ff ; wenn kein Wasser im Jieffsten sich be- findet, dass die Arbeiter ungehindert abteuffen und arbeiten können. Seh. 2., 45. E. 390. b ; b.) von Wassern : zu Sumpf gehalten, ausgeschöpft, ausgefördert sein : Karsten Arch. f. Min. 6., 23. — Bergwerke zu Sumpf treiben: dieselben durch unwirt- schaftlichen Bau (Raubbau, s. d.) verwüsten: Soh. 2., 45. E. 390> Aus was Ur- sachen die Bergwerck in abnehmen kommen, vnd zu Sump ff getriben werden. Löhneytt 49. Die uhralten, schönen und kostbahren Stollen [sind] zu Sump ff und Boden getrieben worden. H. 69.*- 2.) Sumpfkasten (s. d.) : Sumpf f ist der Trog, darein die Sätze aussgiessen. Berward 18. Sümpfen tr. — die Wasser aus einem Sumpfe ausschöpfen oder auspumpen : Doch hatte man mit sehr starken Wassern zu kämpfen; ebie grosse Anzahl von Ross- künsten langten nicht hin, sie zu sümpfen und erst mit Hülfe von Dampfmaschinen ge- lang es, die Felder trocken zu legen. Z. 1., B. lt. Das Sümpfen der Wasser mittels einer Handpumpe und grosser Kübel. 6., B. 169. [Es] wurde nach Errichtung einer Wasserhaltungsmaschine das Grubengebäude bis zur tiefsten Sohle gesümpt. 15., A. 139. Die Zuflüsse nahmen . . rasch zu und konnten . . nicht mehr gesümpft werden. Bergm. Tasohenb. 2., 123. Sumpf kästen m., auch Kunstkasten — ein bei der Wasserhaltung durch eine aus mehreren Sätzen (s. Satz 1.) bestehende Maschine im Wasserhaltungs- schachte angebrachter Kasten aus Holz oder Eisen, in welchen die von dem unteren Satze gehobenen Wasser ausgegossen und aus welchem dieselben durch den nächst höheren Satz wieder ausgeschöpft werden: Lottuer 376. Z. 1., B. 192. Sumpfort n. — s. Ort. Sumpfeatz m. — 8. Satz. Sumpfttrecke/. — s. strecke. Sfi88WaSSer n. — s. Wasser. T. **Täb a. — vergl. taub, Anm. "Tabrich n. — Tagewerk (s. d.): Wenokenbach 107. Tag m. — l.) das Tageslicht: Der Tag scheint herein. 0. 3., 80. 2.) die Erdoberfläche und Alles, was auf und über derselben ist, im Gegensatz zu dem, was sich unter ihr befindet: Der Bergmann bezeichnet im Gegensake mit den unterirdischen Räumen, wo ewige Nacht herrseht, alles , was sich auf der Oberfläche des Erdbodens befindet und vom Tageslichte erleuchtet wird, mit dem Worte: Tag. Bake Digitized by Google 486 Tagearbeit — Tagebruch. §.31. Anm. Wer zu denen in Lehen habenden Gängen ein Recht haben will, der soll solche vom Tage beschür ff en ttnd ausrichten, ehe der Statiner sie in der Grube trifft und überfahret. Seh. 1., 134. Bei nicht zu grossen Teufen wird diese Temperatur [der Luft in den Grubenbauen] geringer als die der Ober/lache im Sommer, grösser als die des Tages im Winter. Lottoer 379. am Tage, auch über Tage, *ober Tags: auf der Erdoberfläche: Werani neu fundt findet, der da plos an dem Tag lügt. Schladm. Bergbr. 14. Lori 5.b* Die Schaider , trtihenlatcffer [Truhenläufer], Zimerlewt und ander, die am tag arbeiten. Max. BO. 162. W. 56. Zweit Erbstollen . . , welcher am vndersten mit seinem mundt- loch an dem Gebyrg am tag ist angesessen . . , so behelt er das . . recht. Churtr. BO. 6., 2. Br. 130. Verfüge dich heraus am tag. Voigtel 74. Stösset der Gang Geschiebt um sich, so sagt man: der Gang blühet am Tage. H. 172.b* Anlagen über Tage, als Gebäude, Maschinen, Eisenhahnen. Z. 3., B. 18. Der Weiterofen auf der Wetter- sohle wurde durch einen über Tage aufgestellten Ventilator ersetzt. 13., A. 110. Durch über Tage ausgeworfene Schurfgräben den Gang aufzudecken. 180. Weiher werden nur . . zur Arbeit ober Tags angenommen, v. Hingenan 609. Diese [in der Grube ausgehaltenen Erzstücke] werden dann ober Tags noch kleiner zerschlagen. 118. Zur Bauhefthaltung einer Zeche ist . .oft nur eine . . nothdürftige Belegung er- forderlich, auch wird darunter nur Arbeit in der Grube, nicht über Tage verstanden. Kanten §. 194. Jedes verliehene Feld muss . . über Tage (an der Oberfläche) verloch- steint werden. Oestr. BO. §.64. — zu Tage: a.) an, auf die Erdoberfläche (zu Tage fördern, bringen, schaffen); b.)an, auf der Erdoberfläche (zu Tage stehen, anstehen): Zum Cuttenberg fand ein Münch ein silbern zein [Ruthe] , die zu tag aussgewachsen war. M. 16.** Ist ein Stollen in eine Zeche getrieben, und die Gewer cken derselben wollen das Wasser aus ihren Tiefsten nicht auff den Stollen giessen , sondern der schuldigen Stollen- Gerechtigkeit sich zu entschlagen, zu Tag ausziehen, denen soll es nichts helfen. Seh. 1., 193. Die Erze sollen . . zu Tage aus, auf die Halde gefordert werden. C2. M. BO. 50., 1. Br. 887. Wasser, welche durch den Grubenbetrieb zu Tage kommen. Kanten §. 174. Die Wasser durch Stollen oder durch Künste zu Tage bringen. §. 176. Am südlichen Fusse des Silberberges steht Sohlenstein zu Tage. Z. 1., B. 3. Mit einem Seile werden unter günstigen Umständen bis 45000 Kübel zu Tage gezogen. 17. Erze oder Kohlen . . zu Tage fordern. 185. Die Fossilien nicht in solcher Art bei Seite werfen, dass deren Zutagefördern unmöglich wird. ibid. In den Bauen über den Stollen- sohlen ziehen die Wetter im Winter durch das StoUenmundloch ein . . und ziehen durch schwebende Strecken zutage. 3., B. 191. Der Forttrieb einer Wetterstrecke bis zutage. ibid. — unter Tage : unter der Erdoberfläche, in unterirdischen Grubenbauen : In den Schächten werden zunächst unter tage die Stösse gewöhnlich durch Mauerung, in grösserer Teufe . . durch Zimmerung aufrecht erhalten. Z. 3., B. 18. Die Grube H. führt Bau . . in 130 Lachter Tiefe unter Tage. 28. Der Bergwerkseigenthümer hat die Befugniss, . . das in der Verleihungmrhmde benannte Mineral in seinem Felde auf- zusuchen und zu gewinnen sowie alle hierzu erforderlichen Vorrichtungen unter und über Tage zu treffen. Pr. BO. §.54. Tagearbeit /. — im Gegens. zu Grubenarbeit (s. d.) im e. S. : bergmän- nische Arbeit, welche auf der Erdoberfläche (am % über Tage) verrichtet wird und verrichtet werden muss wie die Arbeiten bei der Aufbereitung ; Bergarbeit über Tage : S. BO. §. 96. Tagebau m. — s. Bau. TageblUCh m. — Bruch (8. d. 1.): Seyn wegen ergangenen Tagbruchs die Treibschächte des Bergkwercks mehrertheils eingegangen vnd verbrochen. Span B. U. II. Senkungen, Tagebrüche oder Risse in Wiesen, Aeckern und Waldungen. Z. f. BB. I ., 378. Als der Grubenbetrieb auf oberen Sohlen timging und der Werth des Grund und Digitized by Google Tageeinbau — Tagewasser. 487 Bodens nicht so hoch im Preise war, wurde auf die Sicherung der Oberfläche wenig oder gar keine Rücksicht genommen, sondern der Abbau . . bis unmittelbar unter Tage geführt. Es entstand dadurch im Laufe der Zeit eine grosse Anzahl von Tagesbrüchen, welche theilweise noch nicht vollständig wieder eingeebnet und beinahe sämmtlich noch deutlich an der Oberfläche erkennbar sind. Z. 15., B. 91. Tageeinban m. — Einbau (s. d. 1 .) : v. Soheuchenstuel 24 1 . Tagegang m. — s. Gang. Tagegebäude n. — im Gegens. zu Grubengebäude (s. d.) im e. S. : eine zu einem Bergwerke gehörige Anlage auf der Erdoberfläche (über Tage): Von Ab- brechung der Tag- G e bauen. Auch soll ein Bergmeister ein Aufsehen haben, dass man keinen Gäpel oder Kram mut/iwilUger Weis abbreche. Kremn. Erl. 17. W. 259. Kaue, Huthaus oder ein anderes Tage- Gebäude. Bericht v. Bergt). §. 344. Sperges 289, Oestr. BO. §. 117. Tagegebirge n. — s. Gebirge. Tagegehänge n. — eine bald unter der Dammerde (s. d.) liegende und nicht weit in die Tiefe reichende (fortsetzende) Lagerstätte : Tage-Gehänge sind Gänge, Flötze und Klüfte gleich unter der Tamm-Erde. Soh. 3., 96. H. 391 .»• Tagkhtfft oder Taggehenge. Agrio. B. 55. Lohneyss am Ende des Registers. Tagehand m. — s. Hund 1 . Tagekranz m. — Hängebank (s. d.) : Der ganze Schacht befindet sich vom Tag kränz an bis in den Sumpf in Schrotzimmerung. Oestr. Z. 15., 393. *• Beer 85. Tageluft/. — sich an Tageluft gewöhnen; von Bergleuten: nicht mit Arbeiten in der Grube beschäftigt sein , sondern nur (über Tage) die Halden aus- klauben (8. Halde 1.): Wenn die Berg- Leute nur die Halden ausklauben und nicht in Tiefsten arbeiten, so sagt man: Die Berg-Leute gewehnen sich an die Tage-Lufft. H. 197> v. Halde. * TagemaaSS n. — ein auf der Erdoberfläche innerhalb bestimmter Grenzen (bis zu einem Flächeninhalte von 32000 wiener Quadratklaftern) zugetheilter, nach der Tiefe zu in der Regel nur bis zu dem anstehenden festen Gestein sich er- streckender Raum, dessen Verleihung zum Zweck der Gewinnung von vorbehaltenen Mineralien, welche darin in Seifen, Flussbetten, im Tagerolle oder aufgeschwemmten Gebirge, in alten verlassenen Halden vorkommen, oder behufs Gewinnung von Bohnerzen und Raseneisenstein erfolgt (vergl. Grubenmaass) : Oestr. BO. §.76. Tageobersteiger m. — s. Steiger. * TagepflOCk m. — Lochstein (s. d. und Pflock 2.): Brkl. Wörterb. 146. TageroSChe/. — s. Rösche 1 . Tageschacht m. — s. Schacht. Tageschicht/. — s. Schicht. Tageschichter m. — s. Schichter. Tagesoberfläche/. — Erdoberfläche (vergl. Tag): Die Lager sind . . nur auf sehr geringe Tiefe . . bebaut worden , obwohl sie zum Theil sogleich von der Tagesober- fläch e nieder alle Anzeichen einer grossartigen Erzführung kundgaben. Müller 19. Tagesteiger n. — s. Steiger. Tagestollen m. — s. Stollen. Tagestrecke/. — s. strecke. Tagewasser n. — s. Wasser. Digitized by Google 488 Tagewerk — Taub. TftgeWWk n., auch Tabrich, Tobrig — 1.) die Arbeit, welche ein Häuer in einer Schicht auf dem Gestein zu verrichten hat: Soh. 2., 96. H. 391 .*- Das Tagewerk eines Häuers ist [beim Strossenbau] 15 Zoll hoch und 15 Zoll lang. Kanten Arch. f. Betgb. 2., 108. das Tagewerk setzen: diese Arbeit bestimmen, festsetzet): Seh. 2., 96. H. 391.b* — das Tagewerk herausschlagen: die Arbeit ausführen: Gesehworne sollen . . Acht haben, dass die Arbeit, Tagwerck und Gedinge, . . redlich verrichtet und herausgeschlagen werde. 8oL 1., 74. Das Tagwerk ist heraus, macht Schicht und fahret aus. Alter Bergreien. Döring 2., 116. das Tagewerk abnehmen: untersuchen, ob die Arbeit gehörig und vollständig ausgeführt Ist: Die Tagw er cke richtig und völlig abnehmen. Seh. 1., 187. 2.) bei der Keilhauen- und bei der Schlägel- und Eisenarbeit eine Anzahl von in bestimmter Reihe auf einander folgenden Arbeiten, durch welche die eigentliche Gewinnung einer grösseren Masse vorbereitet wird : Jeder einzelne Stos wird [bei der Schlägel- und Eisenarbeit] in einer Anzahl einzelner Abtheikmgen gewonnen, welche quer über die Ortsbreite laufen und lagewerke genannt werden d. h. AbtheHungen, deren Aushieb die Arbeit eines Tages d. i. einer Schicht ist; eine Bezeichnung , welche bei dieser Arbeit ihrer Bedeutung auch wirklich entspricht und welche nicht wie z. B. bei mancher Keilhauenarbeit, auf welche sie übertragen worden, nur ein allgemeines Mas der Em- theuungist. 0. 1., 245. Anm. Bei der Schl&gel- und Eisenarbeit heissen diese Tagewerke in der Folge, In welcher sie hereingeschlagen werden und zwar A.) lei dem Ortsbetriebe : /.) der Neinbruch, 2.) die Forste am detn Nembruche, 3.) die zweite {andere) Forste aus dem Neinbruche, 4.) die Strosse aus dem Neinbruche, 6.) das Söhlighauen, 6.) das Schwachmachen, 7.) die saigere Forste [das saigere Förste-Hauen); B.) bei dem Betriebe von Abteufen : 1.) das Vorgestimpfe, 2.) das erste, 3.) das zweite, 4.) das dritte u. s.f. Tagewerk oder besser Strosse aus dem Vor gesümpft!, 6.) das Sehwach- machen, 6.) der saigere Stos oder das Saigere-Stos- Hauen. Gätzschmann 1., 173. 246. 251. Tagezimmer«. — Tagekranz (s. d.): Rtiha 651. TÄlfe/. — s. Teufe. Tasche/. — 1.) Grubentasche (s. d.) : Tasche. Ist von Leder, darinnen die Bergleute ihr Unschlitt und Feuer-Gezeug führen. H. 391.** Unser Steiger muss vor allen an der Fahrt hinunter wallen, Tasch und Feuer bei sich han. Alter, Bergreien. Döring 2., 84. 2.) jedes der in bestimmten Abständen von einander an den Ketten der Taschenkünste (s. Kunst) angebrachten Behältnisse cum Ausschöpfen der Wasser: Ein eyseren seyl mit laschen. Altes Bergbüchlein. Lampe 9., 53. — 3.)mumdartl. ( Siebenbürgen ) ; ein Fördergefftss zur Ausförderung von Sala : ?. Scheuchen- stuel 241. Taschenkunst/. — s. Kunst. Taub a. — keine nutzbaren Mineralien enthaltend; unhaltig: Res inams, das taube. Agricola Ind. 35. *• Was ganz taub ist vnd hell so vil als eiti schütte stro. M. 69> Melier 644. Taub Gestein schlägt ums Erz die dunkle Hütte. Döring 1., 239. taubes Feld: ein Distrikt, in welchem keine Lagerstätten (s. d.) vorhanden sind, die nutzbaren Mineralien enthalten : Taub Feld, das kein Ertz füret. Sek. 2., 97. Digitized by Google Taubheit — Teufe. 489 H. 391.b- — taubes Gebirge: taubes Gestein (vergl. Gebirge 2.): Das Kupffer Ertz in dem Schiferwerck ist mit sehr viel taubem Gebirg vermengt, TJrsp. 60. — taubor Gang: ein Gang, welcher kein Erz enthält: Es lehrt die Erfahrxmg, dass Gänge und Klüfte in den Gründen meistens taub ausbeissen, auch eine gute Strecke bis in das auf- steigende Gebirge taub sind und sich erst da zu veredlen pflegen f wo sie nach der berg- männischen Sprache eine mehrere- Decke über sich Jiaben. Delius §. 1 23. Fälle, dass der im Granit reiche Kupfergang im Schiefer taub erschien, während auf den Gruben bei G. die im Granit tauben Gänge im Schiefer vorzügliche Erze schütteten. Z. 9., B. 246. — taubes Kohl: mit Gesteinstheilen durchzogene, unreine Kohle : Die Häuer . . sind für das reine Aushalten von Gestein, Schiefer und taubem Kohl veranäoortUch. Jahrb. 2., 254.b- — tauber Schlag, taube Strecke: eine behufs Gewinnung von taubem Gestein (zum Versatz) getriebene Strecke : v. Hingenau 78. Um Versatzberge zu erhalten muss man den Abbau mit dem Betriebe von tauben Hangend- und Liegend- schlägen in Einklang bringen. Schemn. Jahrb. 14., 93. taubschlagen: einzelne grössere Unebenheiten auf einer zu ebnenden Ge- steinsfläche in der Weise beseitigen, dass mit schweren Fäusteln darauf geschlagen und das hervorstehende Gestein so zermalmt wird: G. I., 261. Ein rohes Zuführen [8. d. 1.], ein Taubschlagen, wie der Bergmann sagt. Btiha22. — taub werden : [Es] verlaufen sich auch wohlFlötze an den Enden nicht der Mächtigkeit, sondern der Be-' sc/tqffenheit nach in der Art, dass immer mehr taube Gebirgsmasse in die Ausfüllung des Flötzes eindringt, so dass endlich letztere in ersterer verschwimmt oder auch sich in Bruch- stücken im Nebengestein zerstreut ; das Flötz hört durch Taubwerden (Vertaubu ng) auf G. 2., 167. An m. Verderbte und veraltete Form ist täb: Geng [Ginge] oder täbs pirg [taube9 Ge- birge]. Max. BO. 91. Wagner 45. Durchschleg [Durchschläge] , so in öden t ab e n byrgen ge- macht werden. Ferd. BO. 34. Gritzner265. Taubheit/. — das Taubsein (vergl. taub): Es zeigen die Gänge . . alle mög- lichen Abstufungen von absoluter Taubheit bis zu einem bedeutenden Grade selbstständiger Erzführung, v. Beugt Erzvertheilung l., 8. Taucher m. — Bohrtättcher (s. d.): Serlo 1., 103. Teufe, Taife/. — 1.) Tiefe: Teuffe. Ist so viel, als tief. H. 392. b- Das Ertz, so man offtmahls nahe am läge hauet, ist nicht allezeit eines grossen Haltes, ver- bessert sich aber meistens in die Teuffe. BöB&ler 23.ft* In einem Schacht von den mor- schen Fahrten hinunter in die Teuffe stürtzen. Melzer 590. Die Gedinge werden auf. . Monate oder auf bestimmte Teufen und Längen abgeschlossen. Z. 2., A. 346. Der Bergbau . . bewegte sich bisher nur in der in früheren Jahren bereits bebauten Teufe und ist man mit dem Aufschlüsse der . . Lager in grösserer Teufe noch beschäftigt. 8., A. 77. Aus kleineren Teufen werden die Erze vermittelst eines Haspels herausgezogen, bei grösseren Teufen bedient man sich der Pferdegöpel. 9., B. 250. Der Schacht wurde bis 105 Ltr. Teufe niedergebracht. 8., A. 120. Es Hegt in dem raschen Fortrücken des Steinkohlen-Bergbaues, dass derselbe bald in beträchtliche Teufen gelangt, v. Oarnall 72. Der Schacht, der . . 27 x/4 Lachler tief war, ist 21 V4 Lachter weiter abgeteuft worden, so dass seine Gesammtteufe 48l/2 Lachter betrug. Z. 4., A. 252. Bohr- lochsteufen [Tiefen von Erdbohrlöchern] von 1500 bis 2000 Fuss gehören nicht mehr zu den Seltenheiten. Lottner 337. Z. 9., B. 155. Enterbungsteufe: s. d. — Erbteufe: 8. d. — Erzteufe: 8. d. — ewige Teufe: s. ewig. — flache Teufe: a.) im Gegens. zu Seigerteufe (s. d.): der Ab- stand zwischen zwei unter einander liegenden Punkten auf einer flachen , schiefen Ebene : Aus einer flachen Teufe von 170 Lachter können in einer Stunde bis 12 Züge gefördert werden. Z. 3., B. 190.; b.) die Tiefe eines Grubenfeldes bei gestrecktem Felde (s. d.), welche der Fallungnebene der verliehenen Lagerstätte folgte und nur V o i t h , Borgwörterbuch . 62 Digitized by LjOOQLC 490 Teufen — Theil. so weit reichte, als diese Lagerstätte in die Tiefe niedersetzte bez. verfolgt werden konnte, im Gegen 8. zu der Tiefe eines Grubenfeldes bei geviertem Felde (s. d.), welche bis zum Mittelpunkte der Erde sich erstreckte, d. i. zu der ewigen Teufe im eigentlichen Sinne (vergl. Anm.): Begrenzung derselben [der Lagerstätten] nach ge- strecktem oder geviertem Felde, in die flache oder ewige Teufe. Sohombnrg 1 50. ; c.) nicht bedeutende, geringe Tiefe : Am sudlichen Fusse des Silberberges steht So/den— stein zu Tage und wenn man von hie*' nach Westen fortgeht, findet man auf den nahen Gakneigruben . . den Blausohlenstein auch noch in flachen Teufen. Z. 1., B. 3. Nach den neuern . . Aufschlüssen der ehemals bebauten Felder hat sich heraus gestellt, dost in den flachen Teufen die besten Erze verhauen, die tiefern aber nur mit Hülfe kräftiger Dampfmaschinen aufzuschließen sind. Bergm. Taschenb. 1., Einl. 35. Anm. In der Bedeutung zu b. findet sich „flache Teufe" selten ; der Regel nach wird auch die Tiefe eines Grubenfeldes bei gestrecktem Felde als „ewige Teufe" bezeichnet. Seiger teufe: a.) der senkrechte Abstand zwischen zwei Punkten überhaupt : Einem zum Genüsse der Zwanzigstengebührnisse berechtigten Stottn wird dies Recht durch einen tiefem Stolln entzogen, wenn letzterer mit zwanzig Lachter grösserer Saigerteufe . . unter der Sohle des erster en . . einkommt. 8. BQ-. §. 198. Die Entdeckung des Mund- lochs eines alten Stolln, welc/tei- 30l ji Ltr. Saigerteufe einbrachte. Z. 13., B. 236.; b.) insbesondere bei markscheiderischen Vermessungen der senkrechte Abstand, um welchen der Endpunkt eines jeden Zuges (s.d. 2.) über (steigende Seigerteufe) oder unter (fallende Seigerteufe) dem Anfangspunkte sich befindet: Lottner 381. — Stollenteufe: die von einem Stollen einzubringende oder eingebrachte Teufe: Bei einem flachhügeligen, ansc/ieinend wenig Stollnteufe darbietenden Lande. Ö. 2., 467. Teufe einbringen: s. einbringen. 2.) Sohle (8. d. 4.): Manche Bleierzgänge im Fr eiber ger Revier führen m oberen Teufen mehr Kupferkies, erst tiefer Blei. . . Umgekehrt führt der zu K. in Tyrol be- baute Gang in oberen Sohlen . . Bleiglanz, . . tiefer Kupferkies. G. 2., 1 10. eine Teufe fassen: Sohle fassen (s. Sohle 4.): Uebrigens hat . . die gefasste Te ufe genau den westlichen Grenzen der Erzmittel entsprochen, indem diese dort überall bis zum völligen Abschneiden verhauen werden konnten. Z. 1., B. 20. 3.) Feld und Teufe: s..Feld. Anm. Veraltet: Deuff: In die ewige deuff. Ckurtr. BO. 3., 18.; 4., 4. Br. 119. 124.; — Deuffte: Edictv. 1752. Br. 8üo. ; — I)ife)ffte: Homb. BO. 11. Br. 309.; — Dyffte: In evichge dyffte: Churk. BO. von 1533. Art. 5. Br. 580. Anm.; — Teiffe: Churk. BO. von 1669. Th. V. Art. 3. Br. 580. Teufen verb. — vergl. ab-, durch-, er-, nieder-, unter-, ver teufen. Teufkarte/. — Profil (vergl. Riss): Teuf karten stellen die unter Tage be- baueten Stellen einer Grube im Profil dar. Richter 1 ., 410. ** Theil m. — l.) Kux : Teil an eynem gemessyn berge, adir an stoßen «&r lehen adir lehenschefftyn [Lehnschalten]. Freib. BR. Klotisch 247. Wer auf seinen Teil nicht [Zubusse] gibt in dreyen langen Schichten, und wer dan auf denselben Teil gepaut hat, der sol das bewären vor dem Richter, des ist der Teil. Steierni. BO. Sperges 284. Soh. 1., 72. 127. Ob etwan eyner kerne vnd Sprech zv ynen, helfft mir [bei dem Bau] , so will ich euch auch teyl mitte geben, es sey eyn scJucht [s. d. 3.], aber [oder] die halbe gruben. Alter Bergreien. Döring 3., 43. Armentheil, Kirchentheil, Stadttheil: Armenkux, Kirchenkux, Stadt- knx j vergl. Kuxh Die Zubuss geben allein die Gewercken [von ihren Kuxen, den so- Digitized by Google Thürlein — Thürstock. 491 genannten gewerkschaftlichen Kuxen, vergl. Kux] den Zechen; was des Grundherren vier Kuxe anlanget, gibt er keine Zttbuss, . . dergleichen gibt auch der Kirchen, Stadt oder der Armen Titeil kein Zubuss. Löhneyss 29. auf, über Theile klagen: wegen Forderungen an einen Gewerken aus den demselben gehörigen Kuxen Befriedigung suchen: Freib. BR. Klotißoh 243. 244. Ferd.BO.68, Ursp. 143. Gritiner 89. — T heil legen, auch Erz legen : Kuxe verpfänden oder für Arbeitslöhne den Arbeitern abtreten : Es soll keinem von seinem Schuldner thail gelegt werden noch der glaubwiger solche anzunemen schuldig segn. Ferd. BO. J3S. Oritmer 293. 141. 2.) eine Einheit von vier Kuxen; ein Stamm (s. d.): Vier Kuxe machen einen T heil und 32 Theile eine Zeche. H. 393.*- Wen der Bergmeister einem ein Lehen leiht [verleiht], so soll er tme gebieten, dass er nicht mer dann zwen und dreissig Teilt in ein Gruben aussteyU und mach, und keinen Guckesteill [Kux] schreib, oder nenne, wan Guckesteylhmg dem Berckwerk nit furderUch sein. Erbend. BO. 6., 43. Lori 146> 170.*- Ackertheil : s. d. ** Thtirlein n. — Thürstock (s. d. 1. und 2.): Uff Stollen gebraucht man [zur Verzimmerung] zweene Thür-Stöcke mit einer Kappen oben, und so hoch man die Wasser- Seige nehmen will, einen Steg darein, welches ein Thürel genannt wird. Boroler 56. b- An etlichen Orthen werden auch nur halbe Thürle [halbe Thürstöcke, s. d.] gesetzt. 57> Thürlein. Soh. 2., 97. H. 393.*- Die Stollenzimmerung. . . Man gebraucht hierzu ganze und halbe Thürstöcke oder nach hiesiger Bergsprache Paar-Thürln, welche aus S Wimpel und Kappe bestehen. Deliuß §. 242. Thürstock m. — 1.) ein bei der Stollen- und Streckenzimmerung an den Seiten wänden (Stössen) des Stollens oder der Strecke senkrecht oder etwas geneigt aufgestelltes starkes Holz (Stempel) , welches den Zweck hat, ein anderes wagerecht unter der Firste des Baues angebrachtes Holzstück (Kappe) zu stützen und so das Zusammenstürzen der überliegenden Massen zu verhindern: Thür-Stöcke sind die langen Höltzer, so in den Stollen und Strecken gesetzt sind, darauff die Kappen liegen, nnd auf den Seiten mit Schwarten verschossen ist, damit das völlige Gestein auffzuhalten. Sch. 2., 98. H. 393. b- Ist das Liegende hinreichend fest, so werden die Thürstöcke auf gewöhnliche Weise 4 bis 5 Zoll eingebühnt; ist dasselbe dagegen so weich , dass die Thürstöcke darin einsinken würden, so werden die Bühnlöcher in der Solde mit Bo/Uenstücken at4sgefüttert , oder die Thürstöcke kommen auf Grundsohle oder Schwellen zu stehen, die der Kappe parallel durch das Ort gelegt werden. Z. 8.: B. 2. doppelter Thürstock : zwei einander gegenüber an den beiden Seitenwänden aufgestellte Stempel mit darauf liegender Kappe : 0. 3. , 81 . — ganzer Thürstock : doppelter Thürstock : Delins §. 253. — geschubter, gepfropfter Thürstock : ein Thürstock, welcher bei weicher Sohle (s. d. t.) in ein Bahnloch (s. d. I.) ge- stellt wird, das in Pflöcke oder Pfähle ; die zu diesem Zwecke in die Sohle ein- gestossen worden sind, ausgestemmt ist: Serlo 1., 349. — halber Thürstock: nur e i n an einer der beiden Seiten wände aufgestellter Stempel mit Kappe , welche letztere mit ihrem einen Ende auf dem Stempel aufliegt , mit dem anderen aber im festen Gestein des gegenüberstehenden Stosses eingebühnt ist : Es stehen diese Stollen meistentheils im Gemnmer, nemUch ganzen und halben Thürstöcken. Voigt 57. Delius §. 242. einen Thürstock schlagen, setzen: denselben aufstellen: Z. 8., B. 2. Delius §. 253. 2.) Thürstockgeviere (s. Qeviere 2.) : Alle in dem Stollnorte gestellte Thür- stöcke bestanden ausser je einer Kappe und zwei Stempeln auch aus einer Grundsohle. Bergm. Taschenb. 4.. 55. Digitized by Google 492 Thürstockgeviere — Tiefste. A n s t e c k thürstock : dasjenige Thürstockgeviere bei der Abtreibezimmerung (s. Zimmerung) , mit welchem ein neues Anstecken (s. d. 2.) begonnen wird : Bericht v. Bergb. §§. 285. 287. Wo man mit Getriebe zu gehen hat, da eetzt man zuerst einen ganzen Thürstock, welchen man den Ansteckt hür stock nennt, spreizt ihn von allen Seiten fest ab und fängt alsdann an, hinter und über demselben die Triebpfähle an- zustecken. Deliuß §. 253. — Ein Wechsel thürstock: ein Thürstockge viere bei der Abtreibezimmerung, welches bei sehr starkem Gebirgsdrucke noch zwischen den Ansteck- und den H elf thürstock gesetzt wird: Karsten Arch. f. Bergb. 5., 8. — Helf-, Hülfs-, Mittel thürstock : ein Thürstockgeviere bei der Abtreibe- zimmerung, welches hinter den Ansteck thürstock zu stehen kommt und dazu dient, die Richtung der Pfahle nach aussen zu erhalten: Berioht v. Bergb. §. 287. Delhis §. 253. Thtir8tOCkgeyiere n. — Geviere (s. d. 2.): Lottner 347. ThfirstOCkpaar n. — ganzer, doppelter Thürstock (s. d.): Des druckhaften Gebirges wegen ist der Stottn . . in ganze Thürstockzimmertmg . . gesetzt. Die einzelnen Thür stockpaare sind so gefügt, dass sowohl Kappe als Stempel mit einem Einschnitte in einander passen und in dem entsprechenden Einschnitt einer eingebühnten Grundschwcüe aufstehen. Z. 13., B. 239. Tief n. — Tiefe, Teufe (s. d.) : Wohlauf! Ihr Knappen, zum Schacht! Iris Tief, in das düstre gefahren. Döring l., 121. Du Fäustel mir zur Seite, mein Stolz und meine Zier, komm in das Tief mit mir. Döring l., 136. 138. Der Bergmann dringt iris dunkle Tief der Erde. Döring 1., 199. Tiefbau m. — s. Bau. TiefbaUHChacht m. — s. Schacht. Tiefbaustollen m. — k. Stollen. Tiefbauzeche/. — s. Zeche. Tiefste n. — l.) der unterste, tiefste Theil eines Grubenbaues : 6. 3.. Sl. [Um das Vorhandensein stickender Wetter in einem Schachte fest zu stellen] hat der Grubenbeamte . . ein brennendes Licht bis iris Tiefste hinabzulassen. Achenbach 109. Kenntniss der Temperatur im Tief sten des Bohrlochs. Serlo 1., 121. Zonen, welche mit den bisherigen Tiefbauen noch nicht erreicht sein können und daher dem Tiefsten der Schächte noch vorliegen, v, Beußt Erzvertheilung 1., 10. Vor der Feststellung der Dimensionen der Verrohrung wurde das Bohrloch mittels eines . . BlechcyUnders bis iris Bohrlochstiefsie befahren [untersucht]. Z. 9., B. 142. Hebung der Wasser aus dem . . Schachttiefsten. 10., A. 204. 2.) auch Erb-, Haupttiefste: der tiefste Bau in einem Bergwerke: Tieffstes ist die Sohle in der Grube, so tieff man abgesuncken hat. Soh. 2., 98. H. 393.*- Würden die Wasser von dem StoUn dem Tiefsten zufallen. Voigtel 97. [Es] sollen . . in alten Zechen . . die firter vnd tieff sten durch die Geschtvorne besichtiget werden. J. BO. 2., 21. Ursp. 113. Das Tiefste der Grube ist 120 Lachter unier Tage. Karsten Arch. f. Bergb. 4., 296. Wasserhebung aus dem Tiefsten. Z. 2., A. 384. Für den Fall eines Wasseraufgangs im' künftigen Tiefsten. Jahrb. 2., 154. K Eine Fundgrube, deren Tiefstes bereits unter der StoUnsohle liegt. S. BO. §. 181. Digitized by Google Tiefstollen — Todt. 493 das Tiefste strecken, belegen: daselbst bauen: So eine alte Zeche, tciderumb aufgenommen vnd zu bauten angefangen würde, sol der Auffne Jimer das tieffste oder tieffsten strecken, vnd sonst keine andere Orter . . belegen. J. BO. 2., 21. Urep. 113. Cl. M. BO. 56. Br. 891. Würde eine alte Zeche wieder aufgenommen, . . so hat der Aufnehmer vor andern Gebäuden das Tiefste zu belegen und Niemandem soll, wo bey dergleichen Zechen Halden sind, vor Gewälägung des Tiefsten sie zu kleinen, oder zu waschen oder zu klauben, noch die Fürstenerze allein zu gettmmen . . nachgelassen sein. Bair. BO. 12. W. 348. 3.) ein Grubenbau, der in Hinsicht der Wasserhaltung und Wetterführung mit den übrigen Bauen desselben Bergwerks in keiner Verbindung steht und daher -be- sonderer Vorrichtungen zum Zweck der Wasser- und Wetterlösung (s. d.) bedarf: v. d. Beroken in Z. f. BR. 2., 53. Anm. Wo ein Stolln in eine Zeche käme und brächte nicht der gantzen Zeche Wasser- und Wetter- Losung, sondern selbige Zeche hätte vielleicht zwey Tieffste , dem einen , wo keine Ertze sind, benähme er die Wasser, dem andern nicht, und in dem Unerschlagmen wären Ertze ; da soll man ihm kein Neundtes geben, er habe denn dasselbe Tieffste, darinnen Ertz bricht, gelöset. Churs. St.O. 11., 10. Br. 447. A. L. B. 2., 16. §§. 435. 436. 4.) der tiefste (der Erdoberfläche entfernteste) Theil einer Lagerstätte: Gänge, deren Tiefstes nur wenig unter die Erdoberfläche niedersetzt. Serlo 1 ., 9. Tiefstollen m. — s. Stollen. Tigern intr., mundartl. (Königr. Sachsen) : — Bei bald zu erwartenden Durch- schlagen in belegte Baue ist vor jedem Anstecken eines Bohrloches zu tigern, d. h. mit dem Fäustel in kurz hintereinander folgenden , tactmässigen Schlägen an das Gestein zu klopfen, damit die jenseits arbeitenden Häuer durch dieses Zeichen veranlasst werden, sich vor dem Losgehen des Schusses in Sicherheit zu begeben. Vonohr. B. §. 25. Toberich, Toblig n. — Tagewerk (s. d.): Beyer Otia met. 2., 67. Nun will ich fahren vor mein Ort und will nehmen Schlegel und Eisen und will tapfer thtm zuschmeissen, will das Toberich grösser machen. Alter Bergreien. B. Köhler 45. Eines Jeden To b rig wird mit gleichem Lachter gemessen. Jahrb. I . , 412. Anm. Toberich, Tob rig ist ebenso wie Tabrich,Togwrig, Doberich nur verderbt aus Tagewerk. Die Abkürzung „rieh" oder vrigu für „Werk4* findet sich in der bergmännischen wie in der hüttenmännischen Sprache häufig. So Klauberich, Klaubwrich = Klaubewerk: da> Stuferz, welches aus den kleinen Gängen (s. Gänge) ausgeklaubt worden: Bergm. Wörterb. 291 > Richter 1., 513.; Quetschwrig = Quetschwerk: das Erz, welches gequetscht werden soll oder bereits gequetscht ist: Bergm. Wörterb. 406.»« Richter2., 166.; Schedwrig = Scheidewerk : gewonnene Massen, die nicht unter das Pochwerk kommen, sondern mit der Hand ge- schieden werden: Bergm. Wörterb. 4o3.»- Richter 2., 250.; Sumpfrich, Sumpfwrig = Sumpfwerk: die geringste Sorte des aufbereiteten Zinnerzes: Bergm. Wörterb. 544. »• Rich- ter^, 428.; Treckwrig= Tragewerk (s. d.): Bergm. Wörterb. 559> Richter2., 464.: Hartbrich , Hart wrlg «= Hartwerk (Härtlinge): Stücke, welche bei dem Schmelzen von Kies oder Eisen enthaltenden Zinnerzen, nach Abfluss das Zinns am Boden des Ofens sitzen bleiben : Bergm. Wörterb. 249> Richter 1., 441. Tod m. — zu Tode kommmen; in Folge Verunglückung bei der Berg- arbeit oder in der Grube sterben : Auf A. Grube stürzte ein Zieher in den Maschmen- schacht und kam zu Tode. Bergm. Taschenb. 1., 67. Durch Verschüttung zu Tode gekommen. Jahrb. 2., 393. b* Todt a. — für bergmännische Zwecke unbrauchbar, untauglich : 0. 3., 81. v. Scheuchenstuel 243. todtes Feld : a.) auch todtgeschlagenes Feld: ein Grubenfeld, in welchem nutzbare Mineralien nicht mehr zu erwarten sind: Richter 2., 456. G. 3., 81. ; Digitized by Google 494 Todt. b.) ein Qrubenfeld, in welchem zur Zeit Bergbau nicht getrieben wird: G. 3., 81. — T o d tl i e g enjd e 8 : Die Namen Rothliegendes oder Todtliegendes gehören nicht ge- rade zu den Glanzpunkten der geologischen Nomenclatur ; die ihnen zu Grunde liegende ursprüngliche Benennung Rothes- Tod tes- Liegendes aber ist ein nomenclatorisches Monstrum, welches seine Abstammung aus der Sprache des Thüringischen Häuers in keiner Weise verläugnet. Nach der Durchbrechung des Kupferschief erflötzes , als des haupt- sächlichen Gegenstandes seiner Thätigkeit gelangt nämlich der Thüringische Bergmann zu- vörderst in den darunter; liegenden weissen oder grauen oft noch erzführenden Sandstein, das Weissliegende oder Grauliegende, unter diesem aber in die rothe, erzleere und daher für ihn todte Sandsteinbildung, als das eigentliche Liegende aller erzführenden Schichten , welcher er daher den Namen des rothen, todten Liegenden gab. Haumann 2., 583. Bomer 337. Anm. In ähnlicher Weise bezeichnet der französische Kohlenbergmann in der Kohlen- formation die unproduktiven Deckgebirge als „les morts-terrains superposeV und die älteren Gebirge, in denen eine Aufsuchung von Kohlen fruchtlos sein würde, als „les terrainsd'adieu." Vergl. Glückauf Nro. 14. US68. pag. 1.». Karsten Arch. f. Bergb. 10., 158. — Auch der englische Bergmann nennt den die Sohle (s. d.) der Kohlenflötze bildenden sogenannten milstone grit (einen Sandstein, welcher zu Mühlsteinen verwendet wird) „fareweil-rock" (Abschiedsgebirge). Vergl. Erkl. Worte rb. 135. v. Sohle. todter Mann : alter Mann (s. alt 3.): Kohlenstaub, welcher mit in den Todten- Mann verstürzt wird. Erkl. Worte rb. 6. v. abgematteter Kohl. — todt söhlig: voll- kommen söhlig (s.d.): Nach einer genauen Untersuchung hat die Sohle der Stollnstrecke . . nicht das mindeste Ansteigen. Andere ältere Hauptstrecken sind theils auch todtsöhlig , theils mit einigem Ansteigen getrieben, wenn . . man für das zu lösende Feld nicht die ganze Teufe nöthig hatte. Z. I., B. 21. — todte Wasser: Wasser, welche kein Gefalle haben und daher nicht ablaufen können : v. Scheuohenstuel 244. — todte Wetter: Wetter, welche nicht umsetzen (s. d.) können : Wenckenbaoh 108. todt bauen, todt schlagen: ein Feld : dasselbe vollständig abbauen : Todt- gebaut sagt man von einem gänzlich abgebauten Feldestheil einer Grube : Wenckenbach 108. — todt brechen: von Brüchen (s. Bruch 6.): vollständig zusammenbrechen, zusammenstürzen : Fängt der Bruch an zu gehen, so suc/U man das Gehen auf alle Art zu unterstützen; ist derselbe aber so weit, dass man sieht, er werde sich todtbrechen. so schützt man ihn zu, um das Volüaufen des zum folgenden Bruche nöthigen Bruchortes zu verhüten. Z. 8., B. 143. — todt gehen: von Wassern; kein Gefälle haben: Biohter 2., 456. Was die Flüsse mit sich fortgeführet, schieben selbige zur Seite, wo der FUtss sich wendet und ohne viele Rösche oder todt gehet, zusammen. Beyer Otia met. 3., 245. — todt hauen, todt legen : die Sohle eines Stollens, einer Strecke ganz wagerecht herstellen, so dass die Wasser nicht ablaufen können : Todt gehauene Wasserseige; die Wagrecht gehauen ist, und keine Rösche hat. Seh. 2., 98. H. 419.** Hätte es uff dergleichen Gange keine starcke Wasser , so kan das Ort . . nach und nach todt gehauen werden. Voigtel 96. Nachforschung, ob die Gegen- Oerter über die Ge- bühr todt gehauen oder man solche allzusehr anlauffen lasse. 118. Dass keiner dem andern zum Nachtheil die Gerinne zu tod und lief lege. Churs. St. 0.20., 3. Br. 465. — sich todt laufen: von Brüchen (s. Bruch 1.) bez. von den zusammenbrechenden Gebirgsmassen ; vollständig zusammenbrechen und niedergehen, so dass ein weiteres Nachstürzen und Sinken nicht mehr erfolgen kann: Bei fortgesetztem y achbrechen der hangenden Schichten muss die Ausfüllung der neu sich bildenden Hohlräume unter steter Verminderung der letzteren aUmäUg fortschreiten und der Bruch sich alknäUg lodt- laufen. Z. 15., B. 79. — todt schreiben: Bergwerke: im Bergbuche (s. d.) bei Bergwerken, in deren Felde nutzbare Mineralien nicht mehr zu erwarten sind, dies vermerken; die Bergwerke als nicht weiter bauwürdig bezeichnen : Bichter 2., 456. G. 3., 81. — *todt sprechen : bei dem süddeutschen Salzbergbaue ein Sink- werk aufgeben , den Betrieb desselben einstellen : So lange die Gefalle von der Art Digitized by Google Togwrig — Tonnenfochholz 495 sind, dass eine Benutzung derselben möglich ist und kein Wasser einbruch in ein solches verbrochenes Sinkwerk statt hatte, soll deren Benutzung rasch vorangehen. Ist aber jenes einmal der Fall und keine Möglichkeit vorhanden, das Wasser zu versichern, ohne den Be- trieb zu stören, oder sind die Gefälle so gross , dass alle Kästen und Ablässe unbrauchbar geworden sind, so wird, wie sich der Salzbergmann ausdrückt, das Werk todt ge- sprochen, und in Folge dessen alle Zugänge und Ablässe desselben mit Dämmen fest versc/tlossen. Z. 4., B. 63. Togwrig n. — Tagewerk (s. d., Anm. und Toberich): Biohter 2., 457. Tonnbrett n. — Tonnenbrett (s. d.) : Der Fahrschacht ist durch die an die Wandruthen angeschlagenen Tonnbretier gänzlich von dem . . Förderschachte getrennt. Z. 4., B. 187. Tonn© f. — 1.) auch Förder-, Treibetonne: ein grosses fass- oder kastenförmiges, stark mit eisernen Bändern beschlagenes Fördergefäss bei der Schacht- förderung : Tonnen sind Gefässe, damit das Ertz durch die Pferde aus der Grube ge- trieben wird. H. 394. a- Die Tonnen sind von Eisenblech, rund und bauchig, 34 bis 36 Zoll hoch, oben und unten 22 Zoll, in der Mitte 25 Zoll weit; wiegen etica 1 Centner und enthalten durchschnittlich 5J/3 Cubikfttss oder 3y2 Centner. Sie werden mittelst Ketten an ein 3/4 Zoll starkes Drahtseil befestigt und durch Pferdegöpel zu Tage gefördert. Berg- geist 12., 28> Krankentonne: Krankenbett (s. d.) : Leonhard 64. — Wassertonne: Tonne zum Ausfördern von Wassern: Richter 2., 545. 2.) ein Maass für Stein- und Braunkohlen von 7 y2 Kubikfuss oder 219,s5 Liter, im Durchschnitte 3 bis 4 Centner enthaltend: Erkl. Wörterb. 150. v. Scheuchen- stuel 244. 3.) Tonnenbrett, Tonnenlatte (s. d.) : Berioht v. Bergb. §§. 206. 207. Vergl. Schacht-, Bauchtonne. Tonnen tr. — einen Schacht mit Tonnenfach (s. d. 1 .) auskleiden. Anm. Vergl. aus-, ver tonnen. Tonnenbrett n. — ein Brett bez. eine Latte, Stange (Schachtstange), welche behufs Herstellung eines Tonnenfachs (s.d.) auf die Tonnenfachhölzer befestigt wird : Biohter 2., 457. Tonnenfach n. — 1 .) der Raum zwischen zwei Tonnenfachhölzern (s. d.) : So weit ein Tonn-Holtz vom andern lieget, nennet man das Mittel ein Tonnfach. Seh. 2., 98. H. 394.*- — 2.) die Auskleidung eines Förderschachts auf einer oder mehreren Seiten mit Holzwerk (mit Tonnenfachhölzern und darauf befestigten Bret- tern, Latten und Stangen, den sog. Tonnbrettern, Tonnlatten, Schachtstangen) um bei der Förderung die Fördergefässe in der gehörigen Richtung zu erhalten bez. um in flachen Schächten eine Bahn herzustellen, auf welcher die Gefässe auf- und niedergleiten können: Delius §. 307. Q. 3., 82. Serlo 2., 66. — - 3.) Fördertrumm (s. Trumm 3.): v. Schenchenstuel 244. Anm. Neben Tonnenfach auch Don fach: Grimm 2.. 1236..; — Dohnfach: Schemn. Erl. 2., 14. Wagner 267. Vergl. tonnlägig, Anm. Tonnenfachholz n. — ein in horizontaler Richtung an den Schachtstössen auf die Einstriche (s. d.) befestigtes starkes Holz (vergl. Tonnenfach) : Wenn der Ziehschacht nicht seiger fällt, werden . . im Liegenden von denen Einstrichen weg die so- genannten Tonnenfach- Holz er , die bis m den andern Stos reichen, von drey zu drei/ Ellen eingelegt, um die sechselUgen Tonnen-Breter oder Latten daran fest zu machen. Bericht v. Bergb. §. 207. 0. 3., 82. Anm. Neben Tonnenfachholz au«h Don holz : A g r i c. B. 88. 89. ; — Tonn holz : Seh ö n - berg2., 98. Herttwig 394.»- Digitized by Google 496 Tonnengang — Tonnlägig. Verderbte Formen sind: Tumholz: Tumhöltzer sind, so in die quer in den Schockt geleget werden, woran die Schachtstangen befestiget und die JöcherfÜr Schaden, so die Tonnen thun können , dadurch verwahret werden. B e r w a r d 14. Ferner : Dumb holz, Dump holz, Tfinibholz, Tumpfholz, Tumfholz, Tummholz: Löhneyss 53. Richter 2., 458. Gätzsch- mann3.,82. Wenckenbach 109. Tonnengang m., auch Schachtstangen-, Schachtlattengang — die in flachen Förderschächten durch das Tonnenfach (s d.) hergestellte Bahn, auf welcher die Fprdergef&sse auf- und niedergleiten: Biohter 2., 458. Erkl. Wörtern. 150. Tonnengerippe n. — der von einer alten, ausser Gebrauch gesetzten Tonne (8. d. 1.) abgenommene eiserne Beschlag: Sichter 2., 458. Tonnenholz n. — Tonnenfachholz (s. d.): Seh. 2., 98. H. 394. * Tonnenlatte/. — vergl. Tonnenbrett: Bichter 2., 458. Anm. Statt Tonnen latte auch Don latte: Donlatten sind in Schächten angeschlagen, damit sich die Kübel daran schleppen können. Herttwig 105. Vergl. ton nlägig, Anm. Tonnenleitung/. — Leitung (s. d.): Jede Tonnenleitung muss so einfach als möglich sein. Die hölzerne ist der eisernen und die aus zwei einfachen, einander gegen- über gestellten Leitbäumen ist derjenigen am mehreren Leitbäumen oder Brettern oder Latten vorzuziehen. Holz mit aufgenagelten eisernen Schienen ist ganz verwerflich : ebenso eine Leitung m Seilen oder Ketten. Hnyssen 235. Z. 2., A. 383. ; 8., A. 192. Tonnlage /. — geneigte Richtung (vergl. tonnlägig) : letztere [Bühnen] liegen in der Regel 5 bis 6 Lachter auseinander, wobei die Fahrten noch eine angemessene Tonn läge erhalten können. Z. 1., B. 13. Beer 67 , Die flache Tonlage der meisten Schächte, welche einen grossen Geld- und Zeitaufwand bedingt, um nur ein massiges Stück in saigerer Richtung tiefer niederzugelangen. v. Bellst Erzvertheilung 1., 13. eine Tonnlage werfen; von Gängen: tonnlägig lallen: Auf der Grube D. wirft der Gang eine starke Donnlege in das Hangende. Kanten Aren. f. Bergb. 5., 111. 115. Anm. Neben Tonnlage auch: Tonnläge, Tonnlege, Donnlege, Dohnlege. Vergl. tonnlägig, Anm. Tonnlägig a. — geneigt, insbesondere unter einem Winkel von 75 bis 45 Grad geneigt: G. 3., 82. In dem 28 Lachter saiger und 164 Lachter tonnlägig (tmt 18 bis 20 Grad Neigung) tiefen Sc/tachte. Z. 2., A. 381. Tonnlägiger Tiefbau. Lottner 350. Z. 1., B. 147. Anm. Neben tonnlägig und Tonnlage auch : donlag, donläge, Donlage, Donläge: Grimm 2., 1237. Sanders 2., ll.c; — dohnlägig, don(n)lägig: Jahrb. 2., 191.*. v. Scheuchen s tu el 57.244.; — dohnlege, donlege: Sämmtliche Bergwereke führen fast alle einerlei/ Streichendes [die gebauten Lagerstätten haben dasselbe Streichen] aus dem Morgen nach dem Abend, fallen theils Mittag, theils Mitternacht werte als stehende und flache Gänge dem Centro Terrae zu; die wenigsten Bäuche aber als Dohnlege oder schwebende Gänge. Urk. v. 1735. Zeit sehr. 17., B. 196. Derselbe [Schacht] ist nicht seigerrecht, sondern er streicht in einer schiefen Linie etwas donlege. Sperges 319. Sanders 1., 304.«*; — Don(n)lege: Nach des flachen Ganges Don lege. Churs. St.O. 3., 2. Br. 437. Auf der Grube D. wirft der Gang eine starke Donnlege [fällt stark tonnlägig] w das Hangende. Karsten Arch. f. Bergb. o., 111.; — donlegt: Donlegte Gänge. VoigtelSO. ; — Don- legte: Flache Gänge . . werfen ihre Donlegten entweder gegen Abend und Mittag, oder gegen Morgen und Mitternacht. Herttwig 135.»* Die Don legte der Schächte. Voigtel 25.; — donleglgt: Ein Donlegigter Gang. Herttwig 105>; — Thanleg: Span BÜ.491.; — Ton(n)lege: Schonberg 2., 98. Richter 2., 458. ;— tonnlegig: Richter 2., 458., t. Scheuchenstuel 244. ; — tonnlegigt: Wenn ein Gana nicht gerade seiger fällt, sondern flach Uberhenget, so nennet man es Tonnlegigt, dieweil die Tonnen in auff- und niedergehen aufflieget. Schönberg 2., 98., Herttwig 105. b- Ausserdem findet sich veraltet Läge, Lege für Tonnlage und leg, leg fallend für tonn- lägig: Wo einer einen Scltacht gesunken hätte . . bis auf den Gang und wollte solchen Sehacht Digitized by Google Tonnlatte — Tragesohle. 497 dem Gang nach leg richten. Kremn. JErl. 7., I. Wagner 246. Schemn.Erl. &., 14. Wagher 247. Wenn ein Schacht uff eines flachen Ganges ausgehende gesunken wird, und es han kein KUbel in solchen hierunter gebracht werden , sondern bleibt uff dessen liegenden sitzen , so kan es vor keinen reckten legfallenden Gang , sondern muss vor einen schwebenden Gang oder Fllltz judiciret werden. S c h ö n b e r g 1 . , 3l . Die Schreibart mit d ist zum grossen Theile nur eine verderbte , die ihren Grund darin hat, dass in Sachsen, woher der Ausdruck stammt , in der Aussprache zwischen d und t nicht scharf unterschieden wird. Als durchweg verderbt lässt sich aber dieselbe nicht bezeichnen (Jahrb. 2., 191.h«); es ist auch je nach der Schreibart mit d oder t eine verschiedene Ableitung möglich. Don - Uge wird von Grimm 2., 1220., 1236. zudohne, done adv. gespannt, straff, und dohnen, doneu gespannt, ausgedehnt, aufgeschwollen sein, — von Sanders 1., 304. b.c. zu dem schwei- zerischen d o h u e n = drainieren . gezogen; tonn lägig kommt von Tonn läge =* Tonnenlage. Die letztere Ableitung ist aber wol die richtigere. Der Ausdruck ist wahrscheinlich zunächst nur von Schächten gebraucht und ein flacher, geneigter Schacht als tonnlägiger bezeichnet worden , weil in demselben die Tonne bei der Förderung aufliegt, statt hineinzuhängeu wie in senkrechten, seigeren Schächten. Von den Schächten wird die Bezeichnung auf die Gänge übertragen und es werden die- jenigen Gänge, in denen sich solche tonnlägige Schächte herstellen Hessen, ebenfalls tonnlägige ge- nannt worden sein. Vergl. auch Deliu s $. 27. Tonnlfttte/. — Tonnenlatte (s. d.): Wenckenbaoh 109. Tounnng /. — das Auskleiden eines Schachtes mit Tonnenfach (s. d.i.), das Tonnen; aber auch das Tonnenfach selbst: 0. 3., 82. 88. * Trächtig a. — von Lagerstätten: nutzbare Mineralien enthaltend (führend): Erzträchtig. v. Scheuohenßtuel 70. Das salzträchtige Gebirge. Z. 4., B. 80. ** Tradde /., mundartl. (Westfalen) — eine Abgabe, welche im Bereiche der Cleve-Märkischen Bergordnung von Steinkohlenbergwerken an diejenigen Grund- eigenthümer, auf deren Grund und Boden Schächte abgeteuft waren, entrichtet werden musste und welche entweder in dem 65 bez. 130. Fasse der Förderung überhaupt oder in einem halben bez. einem Fasse an jedem Tage, an welchem Kohlen aus dem Schachte gefördert wurden, bestand: Ol. M. BO. SO., 3. Br. 859. Deklaration v. 1777. Br. 859. Klostermann 1., 211. Anm. Tradde von treten, vertreten, weil diese Abgabe einen Ersatz bildete für den Schaden, welcher dem Grmideigenthumer durch Vertreten seines Grundes und Bodens zugefügt wurde. Bei der Förderung durch Stollen wurde die Tradde nicht entrichtet. Vergl. Brasser t 862. Anm. 1. Tragebaum m — Tragestempel (s. Stempel): Deltas §. 291. Tragekastolt m. — Kasten (s. d. I.) : Wo man mächtige Gänge mit dem Strassen- und Firstenbaue gewonnen hat, fällt die Schlagung der weiten Tragkästen öfters vor um entweder eine ganz ausgehauene Zeche darauf mit Bergen zu versetzen oder im Falle das Hangende und Liegende ziemlich fest und kein grosser Vorrath von Bergen vorhanden ist. solche wenigstens eine oder ein Paar Klaftern hoch damit zu überstürzen um die unten durchgehenden Strecken vor dem Hereingehen der mit der Zeit sich ablösenden Wände zu versichern. Delius §. 360. Tragen tr. — tragende Förderung: 8. Förderung. TrageSOhlO/. — 1 .) auch Aufzug: ein starker Balken, welcher bei besonders starkem Gebirgsdrucke von der Sohle (s. d. 1.) eines Stollens oder einer Strecke aus (namentlich dort, wo ein Aufquillen des Gebirges zu befürchten ist) in der Längenrichtung des Baues auf die Grundsohlen gelegt wird und auf welchen dann erst die Thürstöcke gesetzt werden: BÜha 636. — 2.) ein Balken, welcher in Bauen, in denen Unterzüge (s. Unterzug) angebracht sind, auf die Grundsohlen ge- legt wird und auf welchen die Stempel zur Stützung der Unterzüge gesetzt werden : Da wo man bei einer etwas beträchtlichen Ortsweite ein Brechen der Kappen und Grund- sohlen befürchten muss, legt man auf beulen Stossen längs und neben den Thür stocken hin V * i t h , Bergwörterbucb. 63 Digitized by VjOOQLC 498 Tragestempel — Tragkasten. und über die Grundsohlen weg 3 — 4 Lachter lange Höher, auch Tragesohlen genannt, welche die unter die Kappe greifenden Unterzüge tragen. Sie verrichten eben das in Sirecken, was die Wandruthen in Schächten bewirken. Kanten Arch. f. Bergb. 5., 11. Tragestempel m. — s. Stempel. Tragewerk, Tragwerk, Trägwerk n., auch Tret (t) werk — eine Vor- richtung zum Fahren und Fördern in Stollen und Strecken in der Weise , dass auf Querhölzer (Tragewerksstege, s. Steg 1 .)> welche in einem bestimmten Abstände von der Stollen- oder Streckensohle (über der Wasserseige) angebracht sind, starke Bretter (Laufpfosten, Trage werk sp tosten , Traghölzer) gelegt werden und so eine Bahn zur Fahrung und Förderung gebildet wird: Trägwerck sind Breter , so zwischen der Sohlen und der First des Stollens auff Stegen liegen , uff welchen man Berge und Ertz lauft, und darauf aus- und einfahren kan. Seh. 2., 99. H. 394. b- In Stollen, die nicht zur Förderung mit Gefässen und zur Fahrung , sondern nur zur Abführung der Wasser dienen und durch Ausbau gehörig gesichert sind , fehlen Spreize , Laufbrett und Förder- gestänge (zusammen Tragewerk genannt). Lottner 34b. ö. 3., 82. Tregwer k. Urk. v. 136H. Küotssch 329. Kommen Gewercken . . auf einen Erb-Stollen ein, so müssen sie . . , soferne sie des Stollens mit Berglaufen und andern Gebräuchen [ge- brauchen] dem Stollner das Trägwerrk halten [Kosten für die Instandhaltung tragen] helfen. 8ch. 1., 191. Tragwerk. Z. 13., B. 239. ganzes auch geschlossenes, zugemachtes Tragewerk: ein nicht allein zur Fahrung und Förderung, sondern gleichzeitig zur Beförderung des Wetter- wechsels (s. d.) dienendes Tragewerk, bei welchem der Stollen oder die Strecke in der ganzen Breite mit Brettern bedeckt bez. übermauert und die Wasserseige voll- ständig überdeckt ist: G. 3., 83. Alle zur Beförderung eines frischen Wetterwechsels m der Grube angebrachten Vorrichtungen als Wetterblenden, Wetterlutten , ganzes Tragewerk. Vorsohr. B. §. 37. — offenes Tragewerk: ein lediglich zur Füh- rung und Förderung dienendes Tragewerk , bei welchem nur so viele Pfosten auf die Stege aufgelegt werden, als zur Fahrung und gewöhnlichen Förderung erforder- lich sind: Gh 3., 83. — We tt er trage werk : ganzes Tragewerk (s.d.): ErkL Wörtern. 167. Tragewerk schlagen: dasselbe vorrichten, herstellen: Trägwerk . . wird eine gute halbe Lachter hoch von der Sohle geschlagen. H, 394. b- Die Wasserseigen . . schlemmen, . . sonderlich solcher Orthen, wo das Trag wer ck etwas niedrig geschlagen. Bö8sler55.b- A n m . Veraltet : Treck werk ( vergl. trecken) : Treckwerk. Ist, dass man mü Brettern schlecht [schlagt J zwischen der Solen vnd der Fürst , darauf man ein vnd aussf ehret rnd den bera drauf herauss lauft. V rsp. B5. J. BO. 2., 97. Ursp. 159. Berward22. Span BR. 8. 294. ; — Dreckwerk (verderbt aus Treckwerk): Agricola Ind. 3?> Ein stoln mit seinem gerin vnd dreckwerck. Mathesius 145. *>• Wann der Stöllner in semer Wasserseuge vnter- Krochen, solche aussgezimmert, Dreckwerck drüber geschlagen. Span B. ü. pag. 103.»-; — Treujrwerk (vergl. treugen): Oätzschmann 3., 82. Tragewerkspf Osten m. — jedes der in der Längenrichtung des Stollens oder der Strecke über die Trage werksstege gelegten Bretter, durch welche die Bahn für die Fahrung und Förderung hergestellt wird (vergl. Tragewerk): CK 3., 82. Tragewerkssteg m. — Steg (s. d. i . und vergl. Tragewerk) : ö. 3., 82. ErkL Wörtern. 151. Tragholz n. — 1.) Tragestempel (s. Stempel): Wenokenbaoh 109 — 2.) Trage- \verk8ptbsten (s. d.) : Traghölzer , wclc/ic den Fahr- und Förderstollen von der Wassersaige scheiden. Erkl. Wörtern. 167. v. Wettertragwerk. Tragkasten m — Kasten («. d. I.): Deliug §. 342. Digitized by Google Tragsohle — - Tretben. 499 TragSOhle/. — s. Tragesohle. ** Tränken tr. — ersäufen (s.d.): Welch erbe daz andir erbe alzo trenckyt, adir lehen eyn erbe-, . . daz zal man eygen [eignen , zum Eigen th um geben] von Rechte zcu dem erbe, adir lehen, . . dy alzo g et rencky t werden. Freib. BR. HotEBOh 245. Anm. Vergl. ius-, er-, vertränken. Traufenbude /., Traufendach n., auch Dächerung — ein unter der Firste eines Grubenbaues angebrachtes Holzdach um die herabt rottenden Wasser aufzufangen und abzuleiten : Q. 3., 83. Treckbrett n. - Beinbrett (vergl. Fahrbrett): Rinmann L, 261. Beyer Otia met. 3., 516. Trecken tr. — gewonnene Mineralmassen in Hunden ; Karren u. s. w. durch Ziehen, Schleppen fortschaffen: Trecken ist uff den Stollen oder Strecken in Körben, oder mti dm\ Hund Berg oder Er tz fortschleppen. Soh. 2., 99. H. 395. •• Wenokenbaoh 110. H. 145. b- Den Kübel an einer Stangen trecken oder tragen. Eösaler 19. b- Träcken. Beyer Otia met. 3., 517. Anm. Trecken von dem lateinischen trahere, tractare. Vergl. auch ab trecken. Trecker, Treckjnnge m. — ein Bergarbeiter , Bergjunge , welcher treckt (s. trecken): Vectorcs. Drecker, die uff den Dreckwerck arbeiten, mit Hunden laufen oder kamen. Agrioola Ind. 37> Iraker. Zugmantelsche BO. r. 1529. Kanten Arch. f. Bergb. 16., 382. Treck-Junge, eo mit dem Karren lauft. Soh. 2., 99. H. 395. a- Wenckenbach 110. Treckhund m. — s. Hund 1. ** Treckwerk n. — s. Tragewerk, Anm. Treibefäustel n. — s. Fäustel. Treibegestänge n. — s. Gestänge. TreibehaUS n. — das Gebäude , in welchem die Fördermaschine aufgestellt ist: ö. 3., 83. Vorschr. A. §.51. Treibekaue /. — s. Kaue. Treibekorb m. — Seilkorb (s. d.}: Deliui §. 420. Treibeknnst/. — s. Kunst. Treibemann m. — ein Förderarbeiter, Fördermann bei der Göpelförderung i8. Förderung und treiben 3.): Hake §. 232. Anm. Treibemeister m. — Maschinenwärter: Der Stand des Treibemeisters ist so zu wählen, dass derselbe genügenden Ueberblick über das Verhalten des Seiles ztcischen Seilscheibe und Schacht hat. Vorschr. A. §. 51 . Treiben tr. — 1 .) einen Grubenbau, insbesondere einen solchen, der in einer mehr horizontalen Richtung geführt werden soll, herstellen: Wer da erbeha/tyge stollen buwet, der zal holden syne wassir seyge, unde zal fertygen syne tychtlocher uff unde nyder, an syme stollen, . . unde zal den stollen tryben stetefych mit dryen heuwern. Freib. BR. Klotisoh 230. Den stollen tryben czu den gengen. 225. Trüge siehe zu, das ein Stöüner sein Stollort , sofern getrieben, . . dass er weiter nicht fahren köndte. J. BO. 2., 99. Urep. 160. Welcher Stöüner . . seine Oerter mit Gesprenge m eine Zeche treiben wird, dem soll kein Stollen- Recht folgen. Seh. 1., 191. Ein auf - gelassen . . Stollort mag von jedweden aufgenommen und weiter getrieben werden. 196. Ein Stolln im flachen Felde getrieben. Span BR. 8. 288. In einem Gebirge einen StoUn auff einem Gang oder m Querstein treiben. 297. Em Ort, welches der Fundgrübner . . dem Stöüner biss z**m Durchschlage entgegen treibet. H. 291.b- ' Digitized by Google 500 Treiben — Treiber. Wenn ein Svhucht von Tage eingeschlagen wird , muss er Lachtet* lang und */ 2 l**chtrr weit angeleget und bis auf den Stoün getrieben oder gesuncken werden. Bejer Otia met. 3 . , 512. Strecken und Abteufen im tauben Gange getrieben. Delinj §. 138. Aus dem Thale . . wird der ErbstoUn zur Lösung der . . Gänge der Gruben . . herauf getrieben. Z. 13.', A. 166. Bei 24 Ltr. Teufe wurde gegen Westen . . eine Hauptstrecke ge- trieben, welche bis jetzt 72 Ltr. aufgefahren ist. . . Gegen Osten trieb man . . eine Strecke zur Lösung der Mittel S., E. und C. und ist erster es bis jetzt 13 Ltr. über- fahren. 163. Auf dem . . Flötz ist die Grundstrecke . . fortgetrieben worden. 12B. Der Hauptquerschlag wurde zum Hangenden fo rtgetrieben. 125. Jeder Gruben- eigenthümer muss . . andern Grubeneigenthümern gestatten : . . dass sie in seinem Felde . . ansitzen um Oerter, Abteufen und Uebcr hauen anzulegen und m ihr Grubenfeld zu treiben; dass sie durch sein Feld Stöün , . . ingleichen Gegenörter zu Gruben- oder ErbstoUn treiben. S. Bö. §. 169. Die Bergwerksverleihung berechtigt den Besitzer zugleich . . Stollen, Schächte, Gruben- und Tagbaue zu treiben. Oestr. Bö. §. 131. Em zu treibendes Abteufen. Beer 220. Abbau treiben : abbauen (s. d.): Auf einem Flötze, auf welchem zuerst ein un- regelmäsiger Pfeilerbau und dann ein wiederholter Bruchbau getrieben wird. O. 1., 206. Jahrb. 2., 25S> 2.J Hölzer bei der Zimmerung fest treiben; insbesondere die Pfahle bei der Abtreibezimmerung (s. Zimmerung) eintreiben, abtreiben (s. d.) : Beim Treiben von Stempeln. Bergm. Taaohenb. 4., 47. Treiben von Holzwerk. 48. Beim Treiben führte der Schlepper das Fäustel, während der Häuer den Pfahl ansteckte und denselben beim Fortgange regierte. 67. Wenn man einen Pfahl zu treiben anfängt, es mag die* beim ersten Anstecken oder später geschehen, so müssen ihm zunächst ein paar sanfte Schläge gegeben werden um sich zu überzeugen, ob er wirklich fortrückt. 91 . 3.) mit einem Göpel oder einer anderen grösseren Fördermaschine fördern : Die Ausförderung oder das Treiben bey denen Göpeln geschiehet meistens mit Tonnen. Bericht t. Bergb. §. 534. Den St. und P. Schacht, die viel Jahr vngebawet gelegen, wiederumb zum treiben anrichten lassen. Span B U. 11. Die Fördergefässe . . unter den Schacht schaffen, durch welchen sie auf Fördergestellen zu Tage getrieben werden. Jahrb. 2., 249. b- Wo die Fördermassen in Wagen getrieben werden. Vorsehr. B. §. 15. Die Fördergeschwindigkeit . . darf bei dem Treiben von Menschen nie 6,$ Fun per Secunde übersteigen. Nur wenn die Fördergefässe mit bewährten Fangvorrichtungen versehen sind, darf bei dem Treiben von Menschen, jedoch lediglich beim Ansf ordern derselben die Geschwindigkeit bis 13 Fuss per Secunde gesteigert werden* Vonehr« A . §. 5 1 . blind treiben: nicht bis auf die Erdoberfläche, sondern nur auf einen höher gelegenen Punkt in der Grube selbst fördern : vergl. blind 7. und 8. 4.) hereintreiben (s. d.): Bei sehr edlen Massen, welche nicht geschossen, sondern int Schlägel und Eisen in einen untergehaltenen Bergtrog getrieben werden. Serie- l . , 2 4 0 . Anm. Die voraiigegebenen Bedeutungen hängen sämmtlich zusammen mit der allgemeinen Bedeutung des Wortes treiben von: andrängend bewegen. Vergl. Sanders 2., 1363. b- Rxiha 323. Anm. leitet treiben zu 3. her „vom Antreiben der Zugthiere." Vergl. ab-, auf-, aus-, be-, herein-, nach-, nieder-, über-, uro treiben. Treiben n. — 1 .) eine gewisse Quantität geförderter Erzei Die Mengen der Erz- förderung werden auf den oberharzer Bergwerken m ,, Treiben" zu 40 Tonnen . . aus- gedruckt. Z. 14., B. 273. Am Rammeisberge besteht ein Treiben in 46 Tonnen oder 184 Kübel, den Kübel zu 71/2 Centner Erz. Binmann 1., 671. — 2.) die einmalige Förderung mittels einer Fördermaschine (s. treiben 3.): Die Zahl der zur Ein- und Ausfahrt [auf der Fahrkunst] nöthigen Treiben. Berggeist 14., 1 2 1 . °- Treibepfahl m. — Pfahl (s. d. 2.): Bergm. Taaohenb. 4., 59. Treiber m. — Göpeltreiber (s. d.r. Bericht t. Bergb. §. 542. Digitized by Google Treiberei — Triebbau . 50 1 " Treiberei/. — i .) das Treiben (8. treiben 8.) : Bei vielen Gruben smd Steiger und Untersteiger . . zur Auf sieht bei der Treiberei angestellt. Karsten Arch. f. Min. 5., 288. — 2.) bei der Bohrarbeit (s. d.) : das Einlassen und Aufholen der Bohr- apparate : Z. 1., B. 90. Treibestange y. — Blauelstange (s. d.): Wenokenbaoh 110. Treibeschacht m. — s. Schacht. Treibetonne /. — Tonne (s. d. 1.): Die Treibetonne getcöhnUcher sächsischer Art, deren Kasten 4 Wände und einen Boden enthält , von starken Bohlen gefertigt und mit vielem Eisenwerk gesichert ist, Karsten Arch. f. Bergb. 4., 77. Treibezeug n. — s. Zeug l . Treibhaus n. — Treibehaus (s. d.): Berggeist 14., 321.c- Treibrad n. — Rad (s. d.) : »Die Künste heben bei gewöhnlichem Gange 9 mal in der Minute . . und in diesem Zeilraum 1 Treibrad Wasser aus. Karsten Arch. f. Bergb. 5., 125. Treibwerk n. — Wassergöpel (s. Göpel) : Karsten Arch. f. Bergb. 5., 124. Treib Wirth m. — der Unternehmer , welchem die Pferdegöpel fördern ng auf einer Grube verdungen ist und welcher die zürn Treiben (s. treiben 3.) des Göpels erforderlichen Pferde zu steilen hat: Delius §. 422. Treppenfahrt/. — s. Fahrt l. TreppeBSChacht m. — s. Schacht. Trepperich n., mundartl. (Westfalen) — ganzes Tragewerk (s. d.): Auf dem H. Erbstollen liegen Stege über der Wassersaige, welche mit ganz fest an einander schlies- senden Brettern belegt sind und das sogenannte Treppe rieh ausmachen. Der Haupt- zweck dieses Trepperichs ist der einer Wetterlotte, indem die bedeckte und ganz fest verschlossene Wasserseige als Luftkanal dient. Karsten Arch. f. Bergb. 7., 112. Trethaspel m. — s. Haspel. Trette /. — ein langer Rundbaum mit eingehauenen kleinen Stufen zum Ein- und Ausfahren in Schächten: t. Schenohenstnel 245. Dem armen Bergvolk, welches sehr vieles Erzt, und Berg in Körben auf dem Bücken über die sogenannten Tretten heraustragen muss. Hüttenb. BO. 2. W. 85. Versicherung der Fahrten f Leitern, Stiegen, Tretten). Oestr. BGh §. 171. Tretwerk, Trettwerk w. — Tragewerk (s. d.) : Geschlossenes Trag- und Tretwerk. Z. 9., B. 250. Trettwerk. t. Schenohenstnel 244. Trichter m. — Tagebruch (s. d.) von trichterförmiger Vertiefung: Z. 15., B. 81. Trieb m. — ein Treiben (s. Treiben 2.): Der Dampfgöpel . . macht bei 21l/A Ltr. Schachtteufe in 9 Arbeitsstunden durchschnittlich nur 400 Tr ie b e mit einem 2 Tonnen- Gefäss; bei grösserem Kohlenbedarf können aber bis 600 Triebe, also 1200 Tonnen Kohlen in einer Schicht gefördert werden. Jahrb. 2., Beil. 28. b- TrOCkenbohrer m — Lettenbohrer (s. d.): ö. t., 392. **TreiIgen tr. — trocknen (s. d.) : Tgl. BR. C. Klotisoh 205. Agrio. B. 65. Span BR. S. 286. Treugewerk n. — 8. Trage werk, Anm. Treuggtolleit m. — s. Stollen. Triebball m. — Abtreibezimmerung (s. Zimmerung): Biiha 638. Digitized by Google 502 Triebpfahl — Trotzen. Triebpfahl m. — Pfahl (s. d. 2.) : Triebpfähle. Diese sind gewöhnlicher Massen 6 bis 7 Schuh lange, 2 Zoll dicke und 4 Zoll breite gespaltene Pfähle von Eichen- holz, welche vorne etwas dünner und in einer keilförmigen Gestalt zulaufen und an dem Kopfe etwas abgerundet werden. Deliui §. 253. Trift/. — Tummelbaum (s. d.): Soh. 2., 99. H. 395> A n m. Trift von treiben, niederdeutsch d r i w e n , als derjenige Theil des Göpels . durch desseo Umdrehung die Maschine in Bewegung gesetzt, umgetrieben wird. Trocknen tr.y auch treugen — Bergwerke, Baue, Lagerstätten : die Wasser aus denselben abführen : /. BO. 2., 103. Urtp. 163. Wenn Gruben mittelst Feuer- oder anderer Wasserhaltungsmaschinen getrocknet werden. A. L. IL 2., 16. §. 449. Kanten Arch. f. Bergb. 10., 216. Anm. Vergl. abtrocknen. Trog m. — 1.) Bergtrog (s. d.): Nun will ich reden von Trögen, in welche die Erdschollen, Gestein, Metall vnd andere ding, die man auss der Erde hawet, geworfen werden. Agrio. B. 1 1 1. H. 395. b- Der Trog aus Holz ist flach muldenförmig, mit Eisenbändern beschlagen und mit Handgriffen versehen oder hat Höhlungen an den Seiten zum Anfassen. Serlo 2., 4. Z. 1., B. 147.; 8., B. 315. — 2.) auch Bohrtrog, Trögel : ein kleiner im Lichten etwa 3 bis 4 Zoll weiter, ebenso tiefer und gegen 8 bis 9 Zoll langer hölzerner , aus einem Stücke geschnittener Trog um das zu dem Bohren erforderliche Wasser nach den Punkten, wo gebohrt wird, zu schaffen : Gh 1 ., 394. — 3.) ein kleiner Sumpfkasten (s. d.) : Der kotbe zeucht das wasser aus dem sumpff vnd geusst es auss in die tröge, da hebt es ein ander gestenge biss auff den stoßen . H. 145> Serlo 2., 267. Trom m. — s. Trumm, Anm. Trögel n. — Bohrtrog (s. Trog 2.): ö. 1., 394. Trommel/. — Seilkorb (s. d.): Wenokenbaoh 111. 2.) der Kasten an der Wassertrommel (s. d.), in welchem das durch die Röhre herabfallende Wasser aufgefangen und die mitgerissene Luft frei wird: Weisbach 3., 1183. 3.) Wettertrommel (s. d.): Z. 5., B. 79. Doppeltrommel : doppelte Wettertrommel: Eine Doppeltrommel , von deren . . Röhren die eine bläst, die andere saugt. Z« 2., B. 389. Trommler m. — der Bergarbeiter, welcher die Trommel (s. d. 3.) in Be- wegung setzt : Werden zttm Beseitigen von schlagenden Wettern Ventilatoren angewendet, so müssen die Trommler mit Sicherheitslampen versehen sein. Z. f. BB. 9., 79. Trompe/. — Wassertrommel (s. d.): Z. 12., C. 12. Anm. Trompe nachgebildet dem franzosischen la trompe bez. dem englischen the trompe, beides auch bergmännisch technische Ausdrücke in der Bedeutung von Wassertrommel. Trompete/ — ein Fanginstrument (s. d.): Serlo 1., 99. Tropfwerk n. — eine Art Selbstwasser (s. Wasser t.): Z. 4., B., 79. Trossen refl. — sich während der Schicht heimlich von dem Arbeitsorte weg- begeben : Getrosset heist, wenn ein Bergmann unter der Schicht sich von seiner Arbeit abstiehlet, und davon fähret. Soh. 2., 99. H. 396. a- Wenokenbaoh 111. **Trotzban m. — Raubbau (s. d. und trotzen): Karsten Arch. f. Bergb. 18., 435. ** Trotzen intr., mundartl. (Westfalen) — Raubbau treiben (s. Raubbau) : Z. 17., B. 221. Zu der Gewohnheit der hiesigen Gegend gehörte es, dass die Grundeigen — thümer oder Andere, welche dazu [von den Gewerken] Erlaubniss erhielten, die Pfeiler, welche die Gewerke in der Grube um das Einstürzen der der Oberfläche zu verhüten, stehen Digitized by Google Truckung — Trumm. 503 lassen, oder das Ausgehende der Flötet abbauetenf welches man „Trotzen" nannte. Er- henntmss des Bergamts in Essen- Werden vom 24. Der. 1810. Karsten Arch. f. Bergb. 18., 435. Truckung, Trflckung/. — vergl. Verdrückung, Anm. Truhe /. — ein Fördergefäss in Gestalt eines* länglich viereckigen , auf vier Rädern ruhenden Kastens : Brühen. Bch.2., 20. H. 106.»- Bergk . .mittruhen lanffen. H. 1 26.a- Steiger . . sollen auch der Oerter, da man die Ertze von den Gebürgen in Truhen zu der Hütten . .führet, alle halben [Jahre] dieselben Truhen tmd Karren eychen, dass die nicht zu Mein und die G ewerchen mit dem Fuhrlohn übernommen werden. N. K. BO. 44. Br. 49. Truche. v. Scheuohenstnel 154. TruhenlÄufer m. — ein Bergarbeiter, welcher mit der Truhe (s. d.) fördert, läuft (s. laufen nnd Läufer) . Trum, Trumm n., Mehrz. Trümer, Trümmer (Trummen: Churk. BO. 4., 4. Br. 573.; Trümmer: H. 18>; Trumme: Z. 13., B. 240. ; Trümme: Lottner 349. Z. 10., B. 90.) — 1.) auch Gangtrumm: ein von einem Gange sich abtrennender Theil, Zweig , der entweder im Nebengestein aufhört oder sich später wieder mit dem Gange vereinigt: Trumm- Er tz oder ein Trumm von einem Gang, wenn ein schmaler Gang zu- oder von einem Haupt-Gang fallet oder setzet. Seh« 2., 100. Hi 396. ** Gänge zerspalten sich nicht selten in mehrere Zweige, welche von einem Hauptstamme ausgehen oder auch in mehr gleicher Mächtigkeit neben einander hin- laufen, sich abwechselnd wieder vereinigen und wieder trennen. Die Zweige nennt man Trümer, Gr. 2., 78. Die Trümmer ( Verästelungen) welche von den Gängen aus- laufen und oft mit reic/ien Erzen erfüllt, aber auch eben so oft taub sind, dürfen nicht als besondere Gänge angesehen werden. . . Es sind mehr oder minder weit fortsetzende Spalten, welche stets von dein Gange ausgehen und ihre Veranlassung und Ausfüllung mit ihm theilen. Nöggerath 226. Serlo 1., 9. Wenn siefts begiebet, dass sich ein Gang theilte, und die Trümmer von einander fielen , und die Jünger [Jüngeren] im Feld trüngen [dringen] au ff die Aeltesten, ein Trum zu erwehlen . . , in solchem Fall soll es also ge- halten werden; so lange die Trümer bei einander in der Vierung bleiben, so soll der Aelteste zu wehten nicht schuldig seyn; alsbald aber die Trümmer einander aus der Vierung fallen, alsdann soll dem Aeltesten ein Trum, darauf er sein Bleibens haben will, . . zu erwehlen auff erleget werden. Span BR. S. 265. Der Gang bildet eine Menge einzelner Erzmittel und Trümmer , welche bedeutende Keile des Nebengesteins um- sc Aliessen. Die einzelnen Trümmer nähern sich, begleiten sich, schaaren, und zer- schlagen sich wieder. Sie erleiden im Streichen wie im Einfallen gern Verdrückungen, keilen sich aus, um sich im weiteren Verlaufe des Hauptstreichens wieder anzulegen. Z. 13., B. 231. Das Trümm /tat sich als selbstständiger Gang erwiesen. 15., A. 109. B e i trumm : ein neben dem Gange sich hinziehendes Trumm , Nebentrumm : Der K. Gang, auf dessen Beitrum der Fundschacht abgesunken ist. Berggeist 1 4 . , 349 . — Bogen trumm : ein Trumm, welches unter spitzem Winkel von dem Gange abgeht, sich demnächst im Streichen bogenförmig zurückwendet und ebenfalls unter spitzem Winkel wieder mit dem Gange vereinigt: Z. 14., B. 275. — Diagonaltrumm : ein in schräger Richtung quer durch die Gangmasse sich ziehendes Trumm : Z. 13., B. 23t.; 14., B. 275. — ** Erb trumm: Haupttrumm (s.d. 2.): Karsten §. 357. — **Gege n trumm : derjenige Theil eines unter einem sogenannten Erbflusse oder einem tief einschneidenden Thale (Hauptthale) hinwegsetzenden Ganges, welcher jenseits der Mitte dieses Flusses oder Thaies liegt: Wenn ein Gang über einen Wasser- oder Erb-Fluss setzet, so wird das Theil des Gangs übern Wasser ein Gegen- Trumm genannt. Seh. 2., l<>. H. 396. b Agrio. B. 61. Löhneyss 30. Kassier 30.a- Wenn ehi Digitized by Google 504 Trumm. Flugsthal die Streichungsknie einer Lagerstätte senkrecht oder spieseckig durchschneidet, und zugleich tiefe Einschnitte macht, so dass sich hohe Thalufer bilden ; so werden die auf beiden Ufern befindlichen Theile der Lagersttitten als zwei verschiedene Lagerstätten an- gesehen j welche einzeln als Trümer und Gegentrümer gemuthet werden müssen. Karsten §. 145. — Hange nd trumm . hangendes Trumm: ein Trumm im Hangenden (s. d.) eines Ganges : Delins §.45. — Haupttrumm, auch Erb trumm : a.j dasjenige von mehreren Trümmern, in welche sich ein Gang theilt, welche* mächtiger ist als die übrigen und eigentlich die Fortsetzung des Ganges bildet : CK 2., 78. Z. 11., B. 69.; b.) dasjenige von mehreren aus der Vierungsbreite de« Grubenfeldes herausgehenden Trümmern eines Ganges, welches von dem Beliehener! als seine wirkliche Lagerstätte gewählt (gekiest) wurde : Auf ein gekiesetes Trum ge/ten alle Rechte der eigentlichen Lagerstätte über, weshalb es auch das Haupt- oder Erb- Trum genannt wird. Karsten §. 357. — Liegend trumm , auch liegende s Trumm: ein Trumm im Liegenden (s. d.) eines Ganges: Schema. Jahrb. 14., 97. Die Vermuthung, dass man den Hauptgang verfahren und ein liegendes Gang trumm verfolgt hat. Berggeist 12., 45 1> — Morgen trumm: eine Stunde 4 bis 6 streichendes Trumm (vergl. Morgengang v. Gang): Gott kann veredlen und aufthun einen Spat- und Morgentrum. Alter Bergreien. B. Kahler 84. Neben trumm: ein neben dem Gange sich hinziehendes Trumm; aber auch jedes Trumm ausser dem Haupttrumm (s. d.) : ö. 2., 78. Auch da, wo man einen Gang nicht verlohren oder bereits wieder ausgerichtet zu haben glaubt, sind die Querschläge öfters anzuwenden, um sich zu versichern, dass man auf einem Nebentrum nicht sitze , den Hauptgang aber verfahre. Berioht v. Bergb. §. 103. Jeder Gangzug mit seinen Haupt- und Nebentrümern. Hüller 31. — Parall eltrumm: ein Trumm, welches eine Strecke lang neben dem Gange hergeht und sich dann wieder mit demselben ver- einigt oder aufhört : Berggeist 11., 445. c- — Qu er trumm: ein Trumm, welches von einem Gange abgeht und zu einem benachbarten Gange hinübersetst : Von den Gängen laufen theile wenig mächtige und kurze Quertrümmer ab, theüs werden die Gänge von schmalen und tauben, nach beiden Streichungsrichtungen mit denselben sich ver- einigenden Paralleltrümmern begleitet. Berggeist 1 1 . , 445. c- Serlo 1., 9. — Spattrumm: ein Stunde 6 bis 9 streichendes Trumm (vergl. Spatgang v. Gang und Morgentrumm) : B. Köhler 84. die Trümmer kommen wieder zu Hause: dieselben vereinigen sich wieder mit dem Gange: Biohter 2.. 171. Anm. Wirldiche Trümer dürft* eigentlich ein Fl atz seiner Bildungsweise nach nicht haben, indess gehen doch zuweilen nicht nur einzelne kurze Ausläufer [ausgefüllte, sich bald ausheilende KKtfte) in das Sohl-, ja selbst in das Dach- Gestein von ihnen aus, sondern es liegen auch in Dach und Sohle kleine Streifen — gewissermasen begleitende Flutte im kleinstem Massstabe — von der AusfUUungsniasse des Flötzes zwischen den Schichten des Gesteins ume, besonders bei Kohlen. Endlich geht dies Verhältnis auch bis zu einer wirklichen Gabelung, Spaltung aber, indem durch Einschieben von armen mächtiger werdenden Bergmitteln aus einem Flötze zwei werden oder umgekehrt mehrere aber einander kegende Flötze durch Abnehmen dm Zwischen gesteins einander immer näher und endlich ganz zusammenkommen. Gätzschmann 2., 165. Auf derartige Streifen, Ausläufer und Flötztheile ist die Bezeichnung „Trümmer* eben- falls angewendet worden: Trümer und begleitende Schnitzen zeigt das Montchanin. Das mächtige Ftötz des Crsuzot in Frankreich theilt sich öfters a\irch inneliegende Bergmittel im oft wieder zusammenkommende Trümer, ebenso aber an seinen Enden. Gitzschmann 2., 166. 2.) auch Seil trumm, T rummseil: jeder der beiden bei der zweitrüm- migen Schachtförderung im Schachte abwechselnd auf- und niedergehenden Theile des Förderseils (vergl. eintrümmig) : Bälgen . . an jedes trom der ketten gekenekt. Münster 3S1. Die angefüllte Tonne wird [bei der Schachtförderung] heraus gesogen. Digitized by Google Trümmchen ~ Trüramerartig. 505 indem sich das Seil auf den Korb windet, die leere Tonne /ungegen gehet mit dem andern Drume des Seils, welches sich abwindet, hinunter. Bericht Tom Bergb. §. 534. Das Rammen [bei dem Niederbringen eines Schachtes mittelst Abtreibezimmerung] ye»cAi'M/ gewöhnlich mittelst des Haspels, auf welc/iem das eine Trum eines Seiles aufgeschlagen ist, während das andere oberhalb des Ansteckens an der Zimmerung befestigt wird. Z. 8., B. 23. eisernes Trumm, auch Kettentrumm: Trumm einer als Förderseil be- nutzten Kette (vergl. eisernes Seil und Kettenseil v. Seil): Ein eisernes Trumm. Karsten Arch. f. Min. 5., 245. Eisernes Kettentrumm. ibid. 3.) auch Schachttrumm: jede der mehreren durch Zimmerung oder Maue- rung gebildeten Abtheilungen eines Schachtes : Die Schächte auf den Tiefbaum der Steinkohlengruben in Westphalen bestellen meistens Otts zwei Trümmern für die Förde- rung, einem Trumm für die Wasserhaltung und einem Trumm für die Fahrung , er- halten in einzelnen Fällen auch wohl noch eine Abtheilung für das Einhängen schwerer Pumpentheile. Z. 1., B. 144. In der Gegend von Liverpool . .finden sich auf einem grossen Theik der Steinkohlengruben 2 Schächte zur Förderung. . . Sie sind 50 bis 100 Lachter von einander entfernt. Die Fördermaschine steht mitten zwischen beiden Schächten, von deren Seiltrommeln ein Seil nach dem vordem, das andere nach dem hintern Schachte führt, so dass jeder der beiden Schächte nur ein Trumm bildet. 3., B. 17.; 11., B. 88. Fahr trumm: Trumm für die Fahrung: Lottner 349. — Fahrkunsttrumm : Trumm für die Fahrkunst (s. Kunst): Lottner 367. — Fördertrumm: Trumm für die Förderung: Lottner 349. Z. 12., B. 297. ; 13., B. 240. Während der Forde- rung ist das Betreten der Fördertrümmer untersagt. Z.f.BB. 10., 476. — Kunst-, auch Pumpen-, Was se r h alt ungs trumm : Trumm, in welchem eine Wasser- haltungsmaschine aufgestellt ist : Lottner 349. Z. 12., B. 297. — Wettertrumm: Trumm für die Wetterführung (s. d.): Z. 12., B. 297. Anm. Trumm aus dem altdeutschen d r u m = Stück, Endstück, .Ende, von d r u m6 n , dru eme n = abschneiden, zerreissen; verwandt mit dem griechischen 8p67rretv zerbrechen, ttp6[xu.ot Bruchstück und dem lateinischen truneus Stiel, Klotz. Vergl. Heyse 2., 1295. Sanders 2., 1395.». Veraltet: Drnra(m): Gegen drum. Agric. B. 61. Wann ein Drum von dem Haupt- gang auss der Vierung fäU. Löhneyss 16. Auch machen Drummer von einem Gang nicht tnehr gäng. Span B. ü. pag. 45. h. Vergl. auch die Belege zu 2. ; — Drurab: Theilete sich ein Gang . . in zwey Drümbero, daher die Parthey irrig, von welchem Drumb die Vierung zu nehmen. Churk. BO. 5., 5. Br. 6K2. Da sich ein Gang theilet und der Stöllner treibet auf den Drümberen Stoüörther. ibid. 6.t 17. Br. 599.; — Dromb: Ein Dromb Ertz. Churk. BO. 7. ,30. Br. 621.; — Tromfm): Auf einem Gange oder Trome. Span BR. S. 289. Trömer. ibid. 192. Tromm, Trümmer. Beyer Otia met. 2., 62. 65. Vergl. auch die Belege zu 2. ; — Trohm: Herttwig 322>; — Tromb: Voigtel 73.; — Thrum: Ein jeglicher Erb- Ftuss, . . der machet ein Gegen-Thrum. Span BR. S. 192.; — Trumb: Das Trumb im Liegenden. Herttwig 8.*>« Neben „das Trumm" veraltet bisweilen auch „der Trumm44: Einen Drumb zu kiesen und anzunehmen. Churk. BO. 5., 5. Br. 582. Die Mehrz. Trümmer findet sich bei Lottner 337. auch in der Bedeutung von „Bohr- masse aus Erd bohrlochern" : Die Beurtlteilung der ihirchbohrtt>n Massen aus den zu Tage geht>benen Trümmern. Trümmchen n. — ein kleines (sehr wenig mächtiges und kurzes) Trumm (8. d. 1.) : Die vielfach sich durchsetzenden '/^ bis 3 Zoll mächtigen TurmaUnfels- trümmchen. Z. 9., B. 243. Schwache und kurze Erz trümmchen. 15., A. 205. Trummen — I.) tr. ; ein Seil in zwei Theile theilen : Wenokenbaoh 111. II.) refl.; von Gängen : sich gabeln (s. d.): Wenokenbaoh 111. Trüramerartig a. — nach Art eines Trummes (s. Trumm l.): Trümmer- artige Ausläufer [vergl. Trumm 1.. Anm.] bei den Kohlenflfitzen . Gr. 2., 160. V <* i ih , Bergwörterbnch. (J4 s~> Digitized by VjOOQLC 506 Trümmerchen — Tzscherper. TrÜmmerchen n. — Trtimmerchen 's. d.) Z. 9., B. 246. TrtimmerlagerstÄtte/ — Seite (s. d. und Lagerstätte) . Trümmern verb. — vergl. ver-, zertrümmern. Trümmerstock m., Trümmerstockwerk n. — s. Stockwerk. Trummig, trttmmig a. — vergl. eintrümmig. TrÜmmleln n. — Trümmchen (s. d.): Em Trum lein Ertz. H. 82.*- Tmmmseil n. — Trumm (8. d. 2.): Wenn ein eisernes Trumm seil bricht und die Tonne in den Schacht hineinfällt. Binmann 1 ., 449. Tsch erper m. — 8. Tzscherper, Anm. Tilgend/. — Erzführung (s. Führung): Wenn man den Gang im frischen Ge- birge aufschürfet und dessen Tugend und Bauwürdigkeit untersuc/tt. Delinj §. 1 38. Tnmbholz n. — s. Tonnenfach holz, Anm. Tnmmel m. — eine runde gewölbartige Erweiterung der Strecken bei dem Tummelbau (s. Bau) , durch deren Aushieb die Braunkohle gewonnen wird : Die Tummel entstehen dadurch, dass in den Abbaustrecken die SeitensUisse und auch die Firste, soweit sie sich erreichen lässt , kreisförmig und bogenförmig ausgehauen werden ; sobald auf der Sohle die Weite etwas beträchtlich und gefährlich geworden ist, braucht die Firste nicht mehr angegriffen zu werden , denn die Kohle bricht hier von selbst herein. t. Dechen in Achenbach 88. G. L, 205. Tnmmelbaa m. — s. Bau. Tnmmelbanm m. , auch Renn-, Schwank-, Schwengbaum, Schwengel, Trift — das in horizontaler Richtung quer durch die Welle eines Thiergöpels gehende starke Holz zum Ansträngen der Zugthiere : Lottner 365. Tnmmholz n. — s. Tonneniachholz, Anm. Türkei a. — schadhait: Die Zimmerung anstechen, um zu sehen, ob sie noch frisch oder dürkel ist. Bergm. Wörtern. 567. v. Tzscherper. Sobald ein ausgezimmerter Schacht dürkel wird, kan man . .. ihn mit Verwandruthen in Buhe und Sicherheit sezen. Bericht t. Bergb. §. 214. ein Bergwerk, eine Lagerstätte türkel hauen: dieselben durch un- wirtschaftlichen Bau verwüsten , Raubbau (s. d.) treiben: Seh. 2., 110. H. l.K v. abköhlen. Die meisten Bänke sind bis auf die Wasser und so viel die niedrigen Acht- trufften [Stollen] auf jeder Bank trocknen können, aus, auf den Raub hinweg und tarckel oder zuschanden gehauen. Urk. v. 28. Oct. 1735. Z. 17., B. 195. Wencken- bach 111. An ui. Türkei von torkelu = taumeln. Vergl. Sanders 1., 330. b. v. dunkel. Neben „t 0 rc k e 1 haueir und wahrscheinlich verderbt aus diesem findet sich „dunkel hauen" in der obigen Bedeutung : Statt der Stempel werden [in den Strecken] nur starke Stangen zwischen das fangende und liegende getrieben und wie es nicht möglich ist das selbige die grosse Last du Oebürges tragen können, auch an den wenigsten Orthen einige Berg- Vesten gelassen , sondern alles weggenommen und tun ekel gehauen wird, also kann es nicht fehlen, dass das . . gantze Gebäude verlassen, zu Sumpf e gebracht [wird]. Urk. c. 26. Aug. 1735. Zeitschr. 17., B. 192. Tzsch6rp6r m. — ein Messer , welches die Häuer bei sich tragen : Tzscherper oder Gruben-Tzscherper ist ein grosses Messer, welches die Bergleute nebst ihrer Gruben-Tasche führen. Wird in der Grube gebraucht das Gezimmer damit zu bestechen. H. 397.»- KineropMlog 673. Anm. Neben Tzscherper auch Zscherper: Kurner31.; — Zschirper: Zuschnitzm der Eisenhelme , ein bei der früheren Anwendung der Schlägel- und Eisen-Arbeit sehr häufig vorkommendes Gescltüft, dürfte wahrscheinlich eine Hauptbestimmung des sogenannten Z Schär- pe rs gewesen segn, eines kleinen breiten Messers, welches an der Lichttasche befestigt noch jetzt, bt'xoinl-rs bei dem Freiberger Bergmann den Stand den Häuers — zwei Xxrhiirper den Duppei- luiner — bezeichnet, li ä t i s v. \\ in a n n 1 . , *i424. Digitized by Google Tzscherpertasche — Ueberfahren. 507 Hervor mein '/ tt c h U rp e r t svluirf und ffttt, du schneidest Brod und Eisenhelm doch auch in FeindesbhU. Fregebei Döring 1., 92. Tscherper: Beyer Otia met 2., 65.; — Scherber: Jeder Arbeiter ist angepriesen, einwies Feuerzeug und einen Scherbe r bei sich zußihren. Aeltere clausthalsche Bergpolizeivorschrift. Z. !\ RR," 10,, 4Hf>, und das v«rd«rbte mundartliche Sr.braper, ßätzschmann a. a. O. leitet (las Wort hrr \on A«m alMmiUihni „Schärpen er i,s. d.i steckt: , Ym allen Twchen in (Irr Welt ixt kehr, die mir an gefällt, ah dirsex Tfixehet meiw. Ex hängt am Gürtel recht nur Hand, dm Zsrhii r/iettfisr/trt teirds gewinnt. Frege bei Döring L, IM . U. reberbrccheil mir. und lrt — ! . i aus der 'Liefe in die Höhe (nach der Erd^ u her Hrt che zu einen Rchachturtigcn Bau (flhren : Da das Ort « . den Gang hei hin- länglichem Auffahren noch nicht ausrichtete , sa wurde auf einem . , überfahrenen Bmteg rermefonceut tibi rr gebrochen, 2. 13*, A . 1 1>2 . Querfirter . t üb er brechen artig aufgefahren > 1 2 , , B . 150. — 2 . ] ü" b e r b r o e h e n e s F e J d : vollständig abgebautes Feld: Soh. 2., Hlü. H. 3»7> reberbr^Clien » . auch leberbrncli, U e b e r s i c h b r e c h e n , U e b e r - h a u e n , L überhöhen — ein aus der Tiefe in die Höhe (nach der Erdoberflache au) geführter «chachtartiger Bau: J&hrb* l.T H06> Man pflegte in je 20 bis 30 Lackier Abstund ein Ueber brechen zu schlagen* Unat es hei unhöflichem Befunde hierbei betcrudm »der ging ans dem Ueb er brache . . auf der Erzlage fort. Z, 1., ti. 2ti Uc lierbriU'h m. — ein reber brechen (a. d . i ; Ueberbrüche zur Untersuchung der Erztage seiger in dir Hü he gel riehen. Z, 1-, B- 31, Saigere Bremsschärhtc , dir ftherbruchsmtiss ig von der* Querseh lägen hergestellt wurdest . 8 . , A . I 7 8 * Ueberbühlien tr, — Oberdecken : Wenn solche [Tragewerke] als «ine Wetter- führung genutzt werden stJlcn, so müssen sie . . mit Bretern überbühnt werden. DeliüB §, 461. ' Ueberdeckeit k . — Felder überdecken: s, Feld. Ueberfahren tr. — \,) ha ger Blatten; s . ) mit Stollen , Strecken oder slrcekcnartigen Bauen (seltener mit Schächten) eine Lagerstätte auffinden und quer durch dieselbe hindurchgehen, sie durch seh neiden ; auch überhaupt eine Lagerstätte mittel« Stollen- oder Streckenbetriebes auffinden: Gang überfahren, wenn man mit Forttreibung eines ffrtx einen übersetzenden Gang antrifft, Soh. 2.. 36. IL 1 52 . *■ Würde sichs zutragen , dass dir fittch-S&fllner mit iftrem Stall -Orte einen netten Gang ü b # rfa kern und finden \ Denoer 27.** Von antreffen Klujft, Gang vnd Brtz* Würden Digitized by Google 508 Ueberhau — Ueberlegen. die Gewercken in iren Massen, in Ställen, Strecken, oder sonst . . Klufft oder genge vber- faren, die sol der Steiger . . belegen. Churtr. BO. 3., 14. Br. 117. Kanten §. 80. Mit dem . . Abbattort hat man anfänglich einige bauwürdige Flötzlheile überfahren, demnächst aber das Flöh m einem . . höchst unregelmässigen Zustande angetroffen . Z. 5., B. 39. Der nördliche Querschlag überfuhr 6 schmale Flötzchen; der südliche Quer- schlag erreichte . . ein 52 Zoll mächtiges Flöh. 8., A. 31. Man hat mit dem nördlichen derselben [Querschläge], sotoie mit dem Schachte je ein Flötz überfahren. 39.; b.) bei dem behufs Aufsuchung einer Lagerstätte unternommenen Betriebe eine falsche Richtung einschlagen und in Folge dessen die Lagerstätte verfehlen ; die Lagerstätte verfahren (s. d. 2.): Bichter 2.. 181. y. Scheuchenstiiel 246. — 2.) Grubenfelder: über die Grenze des Grubenfeldes weg abbauen (vergl. fiber- hauen II. 2. b.): Das kainer in waschwerchen dem andern in sein mass far. Vnsere Bergkrichter sotten ainen yeden bey seiner gerechtigkait im Waschwerch handhaben vnd nit gestatten, das ainer den andern in seinen Lehen vbergreiff noch vberfar wider wasch- werchs recht Ferd. BO. 180. Gritmer 307. Ueberhau ro. — ein Ueberbrechen (s. d.): Erkl. Wörterb. 147. Ueberhauen — I.) intr.; überbrechen (s. d.). II.) tr. ; ein Grubenfeld: a.) seinen Bau über die Grenze des Grubenfeldes hinaus führen; über die Markscheide weg abbauen: Gritmer 80. Keiner sol dem andern in seinem Baw zwischen vnd hinder der Eysen [Eisen 2.] gegen dem Tag gefährlicher weiss überhawen auff dem Gang, darauff sie mit einander verschint seyn. Ferd. BO. 51. Urop. 137. ▼. Scheuchenstuel 24(5. ; b.) abbauen ohne gleichzeitig auf die er- forderlichen weiteren Aus- und Vorrichtungsarbeiten bedacht zu sein : t. Soheuchen- stuel 246. III.) refl. ; einen Stollen, eine Strecke mit einem grossen Ansteigen treiben, als erforderlich ist, um den Wassern genügenden Abfluss zu verschaffen: Sich mit einem Orte über hauen, saget man schon, wenn man die Sohle eines Orts, um sich einem höhern Punkte nach und nach zu nähern, anlaufen, das ist mehr ansteigen last , als es die Nothwendigkeit, denen mit dem Orte verschrotenen Wassern einen freyen Ablauf zu geben, erfordert. Berioht vom Bergb. §§. 131. Anm. 335. G. 1., 254. Anm. ; 3., 84. Ueberhauen n., auch Ueberhau — ein Ueberbrechen (s.d.): Jahrb. l.,306.b* G. 1., 254. Die beiden streichenden Strecken in einer Bank durch ein Ueberhauen in Verbindung bringen. Z. 12., B. 154. Fah r überhauen : ein Ueberhauen zum Zweck der Fahrung (s. d.); Wetter- überhauen: ein Ueberhauen zur Beschaffung frischer Wetter (s.d.): Z. 10., B.27.; 13., B. 55. Z. &BR. 11. ,.13. * UeberhÖhen intr. und tr. — überbrechen (s. d.); aber auch einen Bau nach der Höhe zu erweitern : Delhis §. 215. *UeberhÖheu n. — ein Ueberbrechen (s. d ): Sohemn. Jahrb. 14., 105. Ueberkutten tr. — blos obenhin, stellenweise kutten (s. d.): Spergea 326. U eberlegen tr. — 1.) Bergwerke, Baue: auf denselben mehr Arbeiter anlegen (s. d.), als erforderlich sind: dieselben übermässig belegen (s. d.) : Ein Schichtmeister, der vmb seines Lohns willen die Zechen vb erlegt. J. BO. 2., 46. Ursp. 129. Es sollen die Steiger, ohn vorwissen des Bergkmeisters . . keinen Arbeiter ab- neck anlegen . . damit die Zechen nicht vberlegt vnd kein guter arbeyter aus neydl abgelegt werde. C/mrtr. BO. 13., 2. Br. 161 . Wie detm auch Gebäude also sollen be- und nicht überleget werden, dass man auf die Förderniss darbey sehe, dass nicht zu viel Knechte und Jungen und zu wenig Hätier, oder zu viel Häuer und zu wenig Knechte. Karrenläufer und Jungen, da ein Theil auff den andern warten muss, angeleget werden. Böstler 71.*" Digitized by Google Ueberrichten — Uebersehlagcn. 509 [Der Bergmeister] wird nicht unterlassen . . zum Besten der Gruben zu wirken, damit die Zechen nicht mit Mannschaft überlegt, aber auch nicht zu Wenige angelegt werden. V. Instr. §. 10. — 2.) Anschnitte, Register (s: d.): dieselben prüfen (vcrgl. durchlegen, nachlegen) : [Die von dem Schichtmeister vorgetragene] Rechnung, die der . . Bergmeister und Geschworne von Stücken zu Stücken verhören und überlegen sollen. Beuth. BO. 20. W. 1282. ♦Ueberrichten tr. — Zimmerung, welche in Folge des Gebirgsdruckes aus ihrer ursprünglichen Lage gekommen ist , wieder in diese Lage bringen : Das Ueberrichten der schon vorhandenen Zimmerungen, veranlasst durch die Anschwellung des Gebirges ist eine im Salzbergbaue sehr häufig vorkommende Arbeit. Die Kosten . . richten sich nach der Brüchigkeit des Gebirges, nach dem Umstände, ob die Zimmerung schon mehrmals überrichtet worden ist, und daher bei der Wiederholung dieser Arbeit mehr Berge fallen. Z. 4., B. 44. UeberrÖSCheU tr. — zum Zweck der Aufsuchung nutzbarer Lagerstätten auf einem Terrain Röschen (s. Rösche 1.) treiben, dasselbe mittels Röschen untersuchen: Wenckenbaoh 112. Leonhard 19. 20. UeberrÜSten tr. — rüsten (s. d.) : Ueberrüsten, wenn die Haspel-St fitzen zu Einwerffung Kübel und Seil über den Schacht gesetzet werden. Seh. 2. , 100. Wencken- baoh 112. Ueberschar /. , auch Oberschar, Mitte — ein von zwei oder mehreren Grubenfeldern eingeschlossenes, im Bergfreien liegendes Terrain , welches jedoch nicht besonders verliehen werden kann, weil es entweder nicht die gesetzlich vor- geschriebene Minimalfläche eines Gräberfeldes enthält oder weil seine Grenzen der Art sind, dass ein regelmässiges Grubenfeld nicht vermessen werden kann : St infra duos nwntes mensuratos mons novtts mensurabitur et debitam mensuram obtinere poterit, ttinc mensuretur. Et si abita mensura aliquid superfuerit scilidt duobtts laneis quod dicüur y,uberscar,lt ad usum cedit burgensium. Igt. BR. D. Graf Sternberg Urk. B. 13. [ Wenn zwischen zwei vermessenen Zechen ein neues Mass gelegt werden soll, und dieses das vorgesvltriebene Mass erhalten kann , so ist es zu vermessen , und wenn über das gelegte Mass noch Raum erübrigt, nämlich von 2 Lanen, welche Ueberschar genannt werden, so fallen diese den Bürgern anheim. Graf Sternberg 2., 28.]. Si ahquid superfuerit, quod dicitur ,, oberschar " . Igl. BR. B. Graf Sternberg Urk. B. 16. Si habita mensura aliquid superfuerit sciUcet duobtts laneis quod dicitur „vbershar ". Deutsch- broder BR. Graf Sternberg Urk. B. 39. Waz zewisschen den mf engen [neuen Fängen, neuen Funden, 8. Fang] obyrig [übrig] yst, daz heyset man eyn obirschar. Freib. BR. Hotzsch 238. Wo keine volle Massen einzubringen, una* sich tvürde eine Ucber- schaar [ergeben], die sich etwan auff eine Wehre und darüber erstreckete, die mag er [der Oberbergmeister] als eine Ueberschaar absonderlich verleyhen, oder denen beyden zunechst gelegenen Zechen nach Gelegenheit vertheilen. Churk. BO. 5., 2. Br. 577. Seh. 2., 100. H. 39 7. *• Gebirgstheile . welc/te von verliehenen Grttbenmasscn so eingeschlossen sind, dass ein regelmässiges Grubenmass in dieselben nicht gelegt werden kann, heissen Ueberscharen. Oestr. BG. §. 71. Uebersehicht/. — s. Schicht l. ** UeberSChlag m. — Ueberschläge befahren: die Betriebskosten eines Baues ungefähr berechnen ; einen Ueberschlag machen, auf wie hoch sich dieselben belaufen können : Soh. 2., 100. H. 398.a- UeberSChlagen tr. , auch mit verlorener Schnur messen — vorläufig, ohne Rücksicht auf vollständige Genauigkeit vermessen : H. 398. a- Wo sich im Ueberschlagen nicht volle Massen ergeben, und sich auf ein Wehr nicht erstreckt, soll Digitized by Google 510 Ueberschlagsbogen — Ueberstürzen. der Bergmeister solche Oberschar beyden nächstliegenden Zechen zugleich atufstneilen . N. K. BO. 21. Br. 31. Fundgrube und Maassen überschlagen. Churk. BO. 5., /. Br. 576. Sein Feld durch das Berg-Ami überschlagen lassen. H. 17.*- Kanten §§. 151. 354. ]ff. Instr. §. 18. Vergl. auch Schnur. "UeberschlagSbOgen m. — Register (b. d.): Bichter 2., 463. Ueberschnelden tr. — bei dem süddeutschen Salzbergbaue von Wassern : ein Sinkwerk (s. d.) über die Dämme, Wehre hinaus erweitem : Z. 2., B. 19. Ueberseifneii tr. — bei dem Seifnen (s. d.) nicht wahrnehmen , nicht auf- finden, übersehen : Viele Gänge setzen nur mit ihrem Ausstreichen, so weit das Gesteine . . gehet. Diese werden von einem Seif/n er . . gar zu leichte überseyffnet% ohne solche wahrzunehmen. Beyer Otia met. 3., 253. Uebersetzen — 1.) intr. ; von Gängen: einander durchsetzen, sich kreuzen (s. d.) : Des Ganges Uebersetzen ist, wenn ein Gang den andern durchschneidet. Und geschiehet auff unterschiedliche Art und Weise ; Entweder in rechten Creutz oder zu halben Creutz, oder auch nur Schaar- Weise. H. 154. *• Seh. 2., 37. Uebersetzen, das Herankommen und Kreuzen eines Ganges oder Trums an und durch einen anderen Gang oder eine Strecke; sonach die ergänzende Beziehung zu Ueberfahren: ein über- setzender Gang wird mit einem Orte überfahren. Q. 3., 84. Es trifft nicht allezeit zu, dass ein Gang dem andern im rechten oder halben Creutz übersetzen lasset; sondern vielmehr, [dass sie] einander in ihrem rechten streichen verrücken, und Ortschickig über einander setzen. Voigtel 95. Einen richtigen Abriss , dar auff alle übersetzende Gänge und ihre Stunden mit eingebunden [aufgetragen] sein sollen, fertigen. H. 273. b- Wenn ein Stolln auf denen übersetzenden Gängen keine Ertze anträffe. Churs. St.O. 14., 3. Br. 454. Vor den StoÜenflügelörtern hat sich der Gang, . . hier aus Hornblende im Glimmerschiefer übersetzend [fortsetzend, sich weiter forterstreckend], gänzlich zertrümmert. Jahrb. 2., ll.a- » II.) tr. ; **1.) übervortheilen , übertheuern : Die Steiger sollen bey allem ver- dingen bey den Geschwornen sein, vnd . . gründtlichen Bericht thun, damit die Gewercken nicht übersetzt, noch den Arbeitern zu wenig geschehe. Churtr. BO. 13., 7. Br. 163. Sollen die Geschworne . . die Berg-Fördemüss auffs fleissigste machen , damit der es giebet, nicht übersetzet , und der es nimmet, auch nicht Schaden habe, Span BR. S. 298. Das Geding dermassen übersetzen, dass dem Gewercken beschwerlich sein möchte. 55. Die Gewercken mit übermässigen Lohn übersetzen. H. 273.b- — *2.) an eine andere Stelle setzen, verrücken: Uebersetztes Schurfzeichen. Wenzel 257. Kommt die Bergbehörde m Kenntniss von einer gesetzwidrigen Uebersetzung von Schurf- zeichen, so hat dieselbe den Schürfer zur Verantwortung zu ziehen, ibid. das Kreuz übersetzen : das Kreuz verrücken : bei dem Abbaue die Markscheide überschreiten : vergl. Kreuz 3. Uebersichbrechen tr. und intr. — s. brechen 3. Uebersichbrecheiin. — ein Ueberbrechen (s. d.) : Wenn die Gewercken vorsetzUch aufn Stolln nicht erschlagen wollen , so soll er [der Stöllner] bemächtiget seyn über sich zu ihnen zu erschlagen und die in solchem Uebersichbrechen gewinnende Ertze vor sich zu behalten. Churs. St.O. 11., 13. Br. 448. Man haut sich durch ein . . Ueber- sichbrechen in die Höhe. Z. 8., B. 143. Ein saigeres Uebersichbrechen. 5., A. 67. Uebersprung m. — s. Sprung. Ueberstürzen tr. — mit unhaltigem Gestein (Bergen) bedecken (vergl. stürzen): Delios §. 385. Digitized by Google Uebertragen — Umgang. 51 1 ** Uebertragen tr. — einen Fund : als Fundpunkt einen anderen Ort angeben als den ursprünglich in der Muthung bezeichneten (vergl. das Feld forttragen v. Feld): Biohter 2., 485. Uebertrelben tr. — 1.) Fördergefässe: dieselben über die Seilscheiben (8. d.) hinaus fördern, treiben (s. d. 3.): Vorrichtungen um das Uebertreiben der Gestelle zu verhüten. Z, 8 . , A . 1 9 1 . — 2.) Abbau: abbauen ohne gleichseitig weitere Aus- und Vorrichtungsarbeiten vorzunehmen (s. überhauen II.): 8. IG . A. 93. Ueber werfen tr. — verwerfen (s. d.): Gleichwie die Gänge durrh die Kreier kJüfte überworfen werden, so wird das Flötz durch die Rücken Überwurf t n. Der überworfene Theil des Flötzes liegt der Natur der Sache nach entweder höher <**r niedriger. Deliufl §. 380. UeberzimmeiTl tr. — einen Grubenbau : 1.) den schadhaft and unoraachhar gewordenen Theil der Zimmerung durch neue ersetzen : In den oherm fforromnm ui die Dauer [der Zimmerung] eine geringe, indem in längstens 6 Jahren dort ulme: die seitliche Begrenzungsfläche eines Sinkwerks a. j. Jer -***** *» süssen Wassers in einem Werksraunxe geschieht nicht blos am HimuL .-mmrm am** m nm Ulmen; je stärker sich aber das Werk an den Ulmen erwekrr*. tuo yramwt* ' *?/W wird es aUmählig erhalten. Z. 4., B. 57. — 3.) jede der beuten «tttfea ßregiftV»— eines Ganges gegen das Nebengestein : Nöggerath 220. A ii m. Neben „die Ulm e " auch „der Ulm : u Rechter «der uuur f'lm. » *•••*»■ ' stue!247. Veraltet: die Alme : An der Schachts Almen turnten. **m*.M***> Umbrechen tr. — einen Umbruch (s. d. ) treiben: £äL Wtoak /-«'• Umbruch m. — ein behufs Umgehung eines Bruches, ?vm Sdnetts **■ » targes oder behula Stollen oder cina demnächst wi llung einer Weiche seitwärts ab getrieben* llen oder die Streckt wohl mit trezimmrr z* b ruf he die Gedammm ^ -rnnx r Stulln um den Mrwm ^>^m^^ Ende, tvn ma* mnm *» tm *** I Iget rieben itird* H- W> (Tm*rt damit zu umführe. pg||>. nfitJdp geworden m* ^^mfl&>l+* der Finte, 1^1 führen, lt|g tW - I mbnä ii*i ■*» utt an . ge- Digitized by Google 512 Umgtogig — Um treiben. Beyer Otia met. I ., 89. [Es soll] in jenen Zecken, wo es nicht mit 3 Dritteln umgeht, die Nachtschicht nicht leicht gestattet , wo aber nur ein Drittel im Um gange ist, allezeit die Frühschicht verfahren . . werden. Bair. BO. 49. Hake pag. 485. Sohneider §. 366. Der gegenwärtig auf der Grube A. umgehende Betrieb beschränkt sich auf den Abbau in den 9 Rollen über der unteren Mittelstrecke . . , sowie auf die Weiterfuhrung . . von vier Versuchsquerschlägen, welche im südlichen Theile der Stollnstrecke umgehen. Ausserdem ist noch eine kleine Aufgewältigungsarbeit . . m Umgang. Z. 13., B. 239. Der Werih eines im blühenden Umgange stehenden Werks. Kanten Arch. f. Bergb. 18., 24. — 2.) Geviere (s. d. 1.) : Der Bohrschacht . . ist . . in Schrotximmerung gesetzt, die Umgänge sind . . von Bohlen hergestellt. Z. 1., B. 83. Umgängig a. — im Betriebe befindlich : [Es] soll der Bau auf dem H. Gange schon im Jahre 1512 umgängig gewesen sein. Steinbeck 2., 9. Der auf dem Gange nur allein noch umgängige Bau über der Stollensohle. Jahrb. 2., 11.*- Umgedinggeld n. — Ungeld (s. d.): Wenckenbaoh 113. Umgehen intr. — im Betriebe sein : So lang Bergtverck würcklich umgehet, und Kübel und Seyl eingeworffen wird. Soh. t., 213. ColÜsion mit andern sc/ton um- gehenden oder künftig noch aufzunehmenden Bergwerken. M. H. BO. 30. Br. 1085. So hat vor alters der Schneebergk den Preiss gehabt, dass uff keiner Bergk-Stndt als allhier mehr Gepel gestanden und umbgangen seyn. Heiser 102. Von den Gruben des D. Revieres sind 25 betrieben, und zwar sind auf denselben 20 lagebaue und 5 unter- irdische Baue umgegangen. 8., A. 70. Die Arbeit erfolgte in der Weise, dass stets während der Tagesschicht der Ortsbetrieb, während der Nachtschicht aber das Vermauern der aufgefahrenen StoÜnlänge umging. Z. 8., B. 10. Hebung der Wasser aus den in 11 Ltr. Teufe umgehenden Bauen. 9., A. 185. In der Nachtschicht, wo Kohlen- förderung nicht umgeht. 12., B. 144. [Es] ist zu beidm Seiten der Eisenbahn Gruben- betrieb umgegangen. 15., B. 95. Die Tiefe des umgegangenen Abbaues. 101. Die für Rechnung des Staates umgehenden Steinkohlengruben. Y. Oarnall 6. Berg- werke, auf was immer für Mineralien oder Lagerstätten sie umgehen. 114. Arbeiter, welche in der Nähe umgehender Maschtnentheile beschäftigt sind, dürfen während der Arbeit nur solche Kleidung tragen, deren Theile dem Körper enge anliegen. Z. f. BE. 10.. 168. 481. Umlegen tr. — Seile: s. Seil. Umrüste/. — Umgang (s. d. 2.): Serlo 1., 361. * Umschneiden tr. — Wehre (s. Wehr 1.) bei dem süddeutschen Salzberg- baue ; von Wassern : in die das Wehr umgebende Oebirgsmasse ringsum eindringen, die Salztheile darin auslaugen und so die Wehranlage gefährden: Z. 2., B. 25. 26. ; 4., B. 73. Umsetzen — I.) tr. ; den Bohrer, das Bohrgestänge : setzen (s. d. II. 1 .) : Um- setzen des Gestänges mittelst der Bohrkrücke. Lottner 340. Wenn die Bohrarbeiten gut von Statten gehen sollen, so muss der Bohrer stets der Gesteinsfestigkeit gemäss und zwar so umgesetzt werden, dass das Bohrloch während einer halben Umdrehung mit einer gewissen Anzahl Schläge um eine gewisse liefe fortrückend gedacht werden kann. Z. t ., B. 94. 95.; 7., B. 229. II.) intr.; von Wettern: in veränderter Richtung in die Grubenbaue ein- strömen : Es ist an guten Wettern kein Mangel, jedoch bewirken die Winde zuweilen ein Umsetzen des [Wetter-] Zuges, weshalb bald die eine Wetter thüre geöffnet und die andere geschlossen sein muss, bald umgekehrt. Z. 15., B. 170. Z. f. BR« 9., 77. Umtreiben tr. — Haspel . Göpel : dieselben in Bewegung setzen , in Gang bringen, damit 1 0rdern : Je dicker der Rundbaum ist, desto geschwinder wird zwar das Digitized by Google Umtrieb — Unberg. 513 Seil herausgezogen, der Haspel aber ist um so schwerer umzutreiben. Delhis §. 411. Umtrieb m. — Betrieb (s.d.): Wenn auf einer Grube keine bergmännische Arbeit mehr getrieben und nichts mehr darauf gethan wird, so sagt man : sie Hegt, sie ist nicht mehr im Umtriebe. Biohter 2., 487. Eine schlecht construirte WasserhaUungshmst, welche nur wenig Wochen lang im Umtriebe erhalten werden konnte und nach und nach ganz zu Bruche ging. Kanten Arcb. f. Min. 5., 141. Umwandlungsfeld n. — s. Feld. ** Unart/. — Gestein, welches kein Erz enthält, auch in der Regel keine Hoff- nung gibt, solches bald aufzu finden ( vergL unartigi : Die heg denen Zwittern mit ein- brechende Unarten. Beyer Ötia met. 3., 155. In Schächten, Graben und Strecken tif Irinnen , wo sie [die Bergleute] reichhaltige Ertze gewinnen. alhco auch mit til Vnart blTd [vorkommt) , welche* eerstelt [verstellt, verdeckt I die edlen Geschehe. Alter Bergreien. Döring 2., II '•Unartig a, — unhöfflich (*. d,} ; Ein vnart ig gebirg, M, 64. u Sqtöaehn, kabelt, kts.s iW was der cna rtigen end lerefi her gar fr mehr sem I 07 .b Der Gang auch mit sich führte ein unart ig Gesteht ; kein Erz allda man spürte* das reichhalt solte sein . Alter Bergreien. B. Köhler 112. Gewerckcn . . . befinden [me] in ihren Zechen einen Orth , der nicht hatueürdig , und t i wähl versetzet werden machte, . , alsdenn sollen unsere Gesrhworne einfahren. Befittden jffV dieselbe Steäe unartig, und zum Ertz unhöflich oder anders im würdig zu bauen , sa tätigen sie damit [darein, duss daa Ort versetzt werde,] willigen. Span BR, tf. 271, Taub Feld wird auch verursachet in der Wirkung rem (übersetzen der unartigen, n*irderwärtigen G finge, Falle und Flfitze , die dm Gang tofhnahU ganz verdrucket* ndt r i (/schieben oder ujf eine Länge verunedeln, Eöasler 72.b" Unbanhafta. — nicht banliaft h. iL). ÜD hau WÜrdig u, — des Abbaues, der Gewinnung nicht wertb (vergh bau- würdig] : VflUig taube Mittel sind ilusserst selten % wohl über sind manche grossere un b un- würdig t Mittel tn der Lagerstätte zu finden. Z. I \\ , B. 23 t. Viele Ffahe sind uuf eine bedeutende Erstreckung unbauwürdig, während sie an ander* n Stellen einen lohnenden Abbau gewähren, 15«, B. BD* Das Platz ist wegen zu rietet und starker Berg- Mittel unba u ward ig . Jahrb. L . Be 3 1 . 2 £ . b Flfitze für unba u u< ff r d i g erk lüren , ileren Kahlen zwar eben so gute Dirnste leisteti als die* welche gefordert werdet*, deren Ge- winnung aber eben so viel oder mehr kostet ah der Verkaufspreis betrügt. Karaten Arcb* f. Min. b\, Ti4. Unbebaut a. — nicht im Bau « im Betriebe befindlich l vcrgl. bebauen und bauen): In f regen tmd unbebanet Hegende * . Bergwereke. Urk* r. /735* 2* 17.» B. 196, II 0 lielegt a. - — nicht belegt [vergl. belegen) : In Rucksieht auf Schwaden ist beider Befahrung von Schächten , * , wenn dieselben einige Zeit un belegt waren, ge- steigerte Vorsicht rüthlkh. Vorachr, B. § 39. Unberg m. — s\ Berg 1 Vritli, illlWlllHlWil 05 Digitized by LjOOQLC 514 Unedel — Unständig. Unedel a. — nicht edel (s. d.) - In der Thalsohle sind dieH. Gänge in der Regel unedel. Einen gleichen Charakter zeigen sie in ihrer südwestlichen Erstreckung ; wohin— gegen nordöstlich von der Thalsohle sich allmälig der Adel ansetzt, die Gänge werden bau- würdig und liefern reiche Silbererze. Sohemn. Jahrb. 14., 106. UnerSChroten a. — s. erschroten. Unfkhrbar a. — nicht fahrbar (s. d.): [Es] sind alle unterirdischen Baue, bevor sie durch den Abbau oder auf andere Weise unfahrbar werden, zu Risse zu bringen. Z. f. BE. 10., 167. Unfttndig a. — nicht fündig (s. d.): Alte Zechen oder Schächte, fündig oder unfündig. Beuth. BO. 14. W. 1281. Ungangbar a. — nicht im Betriebe befindlich, nicht gangbar (s. d.): Der 7\ Gang, auf dessen Trümmern ausser der noch im schwachen Betriebe befindlichen Grube G . die ungangbaren Gruben H. und Z. gebaut haben. Müller 29. Unganz a. — zerklüftet, gebrech (s. d. und vergl. ganz): Ein unganzes Dach . . mit dem Versatz zu unterstützen. Z. I ., B. 39. Die Zimmerung erfordert wegen des druckhaften unganzen Gebirges . . sehr viel Sorgfalt. Bergm. Taschenb. 3., 129. Em Jahrhunderte lang durchwühÜes Gebirge voll von Klüften und unganzen Stellen. Z. 4., B. 81. Jahrb. 2., 259> Ungeld n., auch Ungedinggeld — derjenige Theil des Gedinggeldes (s. d.) , welcher bei einem Verdingen von Häuerarbeiten auf die in dem Gedinge mitbegriffe- nen und von dem Arbeiter zu tragenden Kosten für Geleucht, Pulver , Beschaffung und Unterhaltung von Gezähen, Forderkosten gerechnet wird : Im W. Reviere ist . . der Anfang gemacht worden , beim Verdingen den Verbratich an Pulver, an Helmen für die Gezähestücke, an Schmiedekosten und an Geleuchte auszuschliessen. . . Diese Trennung der s. g. Ungelder von den eigentlichen Arbeitsgedingen soll gute Erfolge gehabt haben. Z.2., A.346.347. Geleuchte, Pulver, Gezähe und andre Ungelder. Jahrb. 1., 41 l .*- Bliha 174. Anm. Ungeld wol = Nichtgeld, Nichtarbeitsgeld, weil es nicht für die ausgeführte Arbeit, sondern für die Auslagen, welche der Arbeiter dabei gehabt hat, gezahlt wird. — Ungeld oder Umgeld in der gewöhnlichen Bedeutung = „Etwas, das man giebt, ohne es als Verpflichtung, al* „Gülte" anzuerkennen, was aber allraühlig als Verpflichtung beansprucht und so auch gegeben wurde. u Sanders 1., 574.c Unhaltlg a. — keine nutzbaren Mineralien , insbesondere keine Erze ent- haltend : Wohl niemals ist ein Gang in seiner ganzen Ausdekmmg überall mit Erzen erfüllt, es wechselt Erz (Haltiges) mit Taubem (Unhaltigem). Serlo 1., 11. UtthÖffUch a., auch unartig, wild: keine nutzbaren Mineralien enthaltend und auch keine Aussicht gewährend, solche bald aufzufinden (s. höfflich) : Nicht selten findet die Untersuchung solcher Felder an der Beschaffenheit des Dolomits einiges Anhalten . So giebt z. B. ein feinkörniger brauner und drusiger Dolomit Hoffnung Erz zu erbrechen, während ein blassgraues geschlossenes Gestein sich gewöhnlich unhöflich erweist. Z. 1 ., B. 10. Die . . Aufschlüsse sind keineswegs unhöfflich und lassen in der Tiefe auf ergiebige Erzführung rechnen. 13., A. 183. UüSChlitttaSChe/. — Grubentasche (s. d.): M. 137. b Schneider §. 291. Unschneldig a. — vom Gestein: nicht schneidig (s. d.), fest: Wen» man einen vnschneitigen oder zehen stein gewinnen . . will, darauf kein ort [s. d. 4.] be- stehet vnd kein eisen hofftet. M. 138> Unständig a. — s. ständig. Digitized by Google Unterbau — Unterkriechen. 515 Unterbau w. — 1.) ein unter der Sohle eines Stollens eingerichteter Bau, Tiefbau (s.Bau): G. 3., S,V Erkl. Wörtern. 155. — 2.) ein unter dem bisherigen Tiefsten (s. d. 2.) betriebener Bau: ft. 3., 85. — 3.)Hülfsbau (s.d.): r. 8oheucheHßtuel 247. Unterbauen tr. — unterziehen (s. d.) : Das Hangende ist sehr mild und muss mit Pfä/den sorgfältig verzogen und mit Kappen unterbaut werden. Bergm. Tasohenb. 3., 129. Unterbaustollen m. — s. Stollen. Unterbildskasten m. — Stützkasten (s. d.): Z. 2., B. 29. Unterbolzen tr. — mit Bolzen (8. d. 1.) unterstützen: ?. IchetLohenfetUel 3. v. abklopfen. Unterbolzung der Kappen. Bergm. Tasohenb. 4., 100. Unterfahren tr., auch unterteufen, unter tiefen — eine Lagerstätte, einen Bau : unter denselben mit einem Grubenbaue, in der Regel einem Stollen oder einer Strecke herankommen; einen Bau unter denselben einbringen (s. d.): (J. 3 , 85. Es möchte geschehen, dass ein Theil das andere untertiefet , es sey mit Schlägen oder Zechen also, dass ein Theil das andere unterführe und wollte ihm seine Zeche oder Schacht darmit einwerfen. Kremn. Sri. 7., 13. W. 248. Dieser Schacht wurde durch eine Lösungsstrecke unte rfah ren. Jahrb. 2 . , 398 . a- Nachdem ein Nivellement ergeben hatte, dass der . . heranzubringende Stollen das FlötzUegende . . um l*/t Lachtet saiger unterfahren würde. Z. 8., B. 12. Hauptstrecken, wo solche den Gang über- oder unterfahren. 13., B. 243. Der . . Sehacht konnte wegen starker Wasserzugänge nur langsam vorangebracht werden, erreichte aber nach Ableitung der Wasser durch ein Bohr- loch in die unterfahrenden Grubenbaue [die Baue, mit denen er unterfahren worden war] 55 Lachtet Gesammtteufe. 15., A. 135. Unterfangen tr. — unterziehen (8. d.): Eine Gesteinsfirste mit SpHessfählen unterfangen. Z. 1., B. 38. Unterfassen — I.) tr. ; unterziehen (s. d.) : Mit Kappen . . die Dachklötze unierfassen. Z. 1., B. 38. II.) intr. ; von Fördergefassen : bei der Aus förder ung aus dem Schachte an der Zimmerung hängen bleiben (vergl. aufsetzen I. 2. a.): Mit Latten oder mit gerissenen Hälften scheachen Rundholzes werden die . . Stösse des Ziehschachtes verschlagen, doch nur da, wo Bolzenschrotzimmerung liegt, um hier ein Unterfassen der Kübel zu ver- hüten. Z. 1., B. 14. Berggeist 14., 135> Untergestänge n. — s. Gestänge 1. Untergreifen intr. — unterfassen (s. d. 2.): Das für die Arbeiter im Schachte" so gefüJtrliche Untergreifen der Fördertonne unter die Schachtzimmerung. 8* 1., B. 145. Aufsetzen oder Untergreifen des Fördergefdsses an hervortagenden Gegenständen im Schac/de. Huvssen 234. Unterhauen tr. — Unterwerken (s. d.): Dass keiner dem andern zum Nachtheil seine Sohle unter haue. Churs. St.Ö. 20., 3. Br. 465. Unterkriechen intr. — 1)bei dem Stollenbetriebe: mit dem Stollen soweit in das Gebirge eingedrungen sein, dass der Bau ringsum vollständig im Gestein steht : Unterkriechen geschieht, wenn man anfanget einen Stoün zu treiben und führet erstlich eine Rösche über Tage. Wenn man nun damit ins Gebürge hinein kommet , dass man oben Firste erlanget, und den ersten Thürstock setzen muss, so heist man es unter- gekrochen. H. 399.»- Sch. 2., 104. Hake §. 469. Anm. Untermaasse/. - s. Maasse. * UnterSCluieideil tr. — von Wassern bei dem süddeutschen Salzoergbaue : von unten her andringen, angreifen (vergl. einschneiden) : Es ist nothwenatg, dass das süsse Wasser stets unter dem Gefalle angreife. . . Wird auf diese Weise das ganze Ge- fälle unterschnitten, so wird dasselbe natürlich wieder nachsinken. Z. 4., B. 63. Pfeiler oder Ofenmittel . . von dem süssen Wasser unterschnitten. 46. Unt6rschräm6n tr. — die unter einer zu gewinnenden Masse liegende Schicht durch Schrämen (s. d.) wegnehmen : Bei der Gewinnung wird am Liegenden 36 — 40 Zoll tief geschrämt und das unterschrämte Kohl mit Keilen hereingetrieben. Z. 10., B. 27. Untersichbrechen tr. und intr. — • 8. brechen 3. Untersteiger m. — s. Steiger. Unterstempeln tr. — durch untergestellte Stempel (s. d.) stützen, ver- wahren: Seigere Unter stümplung. Delhis §. 361. Bei der Schrämarbeit sind die verschrämten Stösse durch Unterstempeln gegen ein vorzeitiges Niedergehen zu siehern. Z. f. BB. 10., 156. Unterteufen, untertiefen tr. — unterfahren (s. d.) : So jemand einen neuen Erbstollen anfangen wollte, so soll es also geschehen : Dass er den alten Erbstollen von seiner Sohlen und Wasser seig um 7 bis in 8 Berglachter, dem Seiger nach unter tiefe. Schemn. Erl. 2., 23. W. 270. Kompt er [der Erbstollen] m eine fremde Mass, . . so mögen die Stolner . . das Ertz hawen, biss so lang, das in [ihn] ein ander Suchstollen mit seiner wasserseig 7 BerJdachter vn der teuf ft. . . Kompt aber ein Erbstollen vnd vnderteufft sie beide, so behelt er das recht. Churtr. BO. 6., 1. Br. 128. Der tiefste unter den ErbstöUen ist: Der J. Erbstollen, welcher den vorbenannten [Stollen] um 80 Klaftern unterteuft. Schemn. Jahrb. 14., 30. Z. 1., B. 2. Beschädigtmg von Gebäuden durch unterteufende Grubenbaue. L. D. B0. §. 68. Durchörterxmg der . . die Braunkohlen unmittelbar unter teuf enden Sc/tichten. Z. 8.. B. 1. Unterwerk n. — die zum Zweck des Unterwerkens (s. d.) angelegten Baue : [Die nur mit dem Felde über der Stollensohle belehnten Gewerken] haben kernen Anspruch auf das Feld unter der Stollensohle und wenn sie gleich seit vieleti Jahren mehrere Unterwerke auf das eine oder andere von den Flötzen getrieben, das ist die Kohlen hm und wieder unter der Stollensohle weggenommen haben , indem sie mit Hülfe von Hand- pumpen das Wasser gewältigt, so folgt doch daraus nicht, dass sie alle übrigen unter der Stollensohle anstehenden Kohlen ebenfalls wegnehmen und zu dem Ende neue Unterwerke treiben dürfen. Karsten Arch. f. Bergb. 18., 403. Das Unterwerk bestand in flachen . . Gesenken. Glückauf 1867. Nro. 51. pag. l> Unterwerken, unterwirken tr. , auch unterhauen, zerhauen — einen Stollen, eine Stollensohle: in und unter der Sohle (s. d. 1.) eines Stollens bauen und die daselbst vorhandenen anstehenden nutzbaren Mineralien heraushauen, viel- fach (besonders in älteren Berggesetzen) mit dem Nebenbegriffe : ohne hierbei die Wasserseige (s. d.) zu verwahren, so dass die Wasser aus dem Stollen in die Baue Digitized by Google Unterziehen — Urbarer. 517 lallen: Das Verhalten oder Unterwerken der Stollensohlen geschieJä, wenn ein Stolieti auf dem Gange getrieben ist und man das Gestein, welches den Fassboden des Stollens . . ausmacht, weghaut und so in die Tiefe fortbaut. Hake §. 358. Als Raubbau erklärt und im Gesetze verboten [ist]: Das Unterwerken der Sohlen von Stollen und Strecken d. i das Heraushauen der in der Stollensohle oder Wasser seige anstehenden Erzmittel, ohne dieselbe vorerst zu verflutem, d. h. ohne vorerst eine künstliche Wasserseige (etwa von Holz, Stein, fest gestampftem Letten u. dergl.J hergestellt zu haben. Schneider §. 222. Unter- werken wird verboten. Schles. BO. 43. 4. Br. 999. A. L. E. 2., 16. §. 207. Man . . zog es bei der geringen Wasserdurchlässigkeit der Flötze vor, auf edlen und an Stück- kohlen reichen Vorkommen zu Unterwerken. (Hüokaaf 1867. Nro. 51. pag. l.b- Da aber den Stollen bereits im Wesentlichen abgebaut war und nur noch in den besseren Flötz- theilen geunterwerkt wurde, pag. !.•• Unterziehen tr. — die Firste (s. d. I.) bez. die Zimmerung an der Firste eines Baues durch einen Unterzug (s. d.) oder durch Einziehen von Pfählen, Schwarten oder Brettern verwahren, unterstützen : Eine abgebaute Ftirste . . zum Behuf des Wetterzugs mit Zimmertmg unterzogen. Berioht T. Bergt). §. 321. Z. 2., B. 30. Unterzug m. — ein bei besonders starkem Gebirgsdrucke in Stollen, Strecken und ausgehauenen weiten unterirdischen Räumen unter der Zimmerung an der Firste horizontal angebrachter, durch Stempel oder Bolzen unterstützter starker Balken um der Zimmerung einen noch grösseren Halt zu geben: Die Zimmerung mit Unter- zügen wird angewendet, wenn die Unterstützung der Kappen durch die Thürstocksäulen oder durch einfache Sparren nicht mehr genügt. Es werden dann Langhölzer , , Unter - züge" unter die Kappen gezogen und diese von der Sohle aus mittelst Stempeln unterfangen. Riiha 635. Bergm. Taschenb. 4., 64. Z. 5., B. 158. 159. UnYerhanen a. — s. unverritzt und verhauen. Unverritzt «., auch unverhauen, unversch roten, unverwun- det — von Bergbau noch unberührt ; mit Bergbau noch nicht angegriffen: s. ver- ritzen. UnYerSChroten a. — s. unverritzt und verschroten. UnYerwnndet a. — s. unverritzt und verwunden. **Urbar, Urbnr/. — Zehnt (s. d.): Der Bergwerkszehnt oder Bergzehnt, auch Frohne oder Urbar. Schneider §. 244. Durch die Urbur oder Urbar wird nicht immer in der engsten Bedeutung der zehnte Theil der Bergwerksgefälle, sondern nur über- haupt der Canon metallicus verstanden , es mag solcher den zehnten, zwanzigsten oder auch mehrern oder mindern Theil des gesammten Ertrags ausmatrhen. PeithnerSI. Anm. Anm. Urbar in der obigen Bedeutung von Urbar in der veralteten Bedeutung von : Ertrag, aus: ur = er und baren = tragen, bringen. Vergl. Heyse 2., 1489. Sanders 2., 1414> Urbura und urburarius (Urbarer«, d.) linden sich bereits in der kutteu berger BO. 1., 3.: Urburarji dieuntur ab urbura, quam ipsis tota fide committimus gubernandam. P e i t h n e r 294. ; — nach Deucer i.b-: Du' Urbarer haben ihren Namen von der Urha [das ist von der Zehnt, oder zustehenden (febür voti Bergwercken) welche wir unsern Urbürern imff Treuen und Glauben anzunehmen . . befehlen. Neben die Urbar auch: das Urbar: Das Urbar, das ist der zehende Centner, Kübel oder Rumpel Erzt. Ung. BO. 22., I. W. 203. ; — und der Urbür: Der Urbür bedeutet die d'ebühr des obersten Bergherrn. Meyer 150. ** Urbarer, Urbnrer m. — der Bergbeamte, welchem die Einziehung der Urbar oblag; Zehntner (vergl. Urbar, Anm.): Urbürer. H. 400.*- Urburier; Ur- bierer. Span BR. S. 7. Digitized by Google 518 Urbarscheiber — • Verbauen. *♦ Urbarachreiber, Urbarschreiber m. — Urbarer («. d ;. Urbursvhrdbcr. welche den Bergzehend einzugeben und zu verrechnen, auch bei den Theüungen der gewon- nenen Mineralien unter die Werkstheilnehmer die Aufsicht zu führen hatten. Schneider §. 260. V. ** Vater m. — Fundpunkt, Fundort (s. d.): H. 4u1.» Beweis vom Vater her, auch vom Fund und Vater her: Beweis mit offenen Durchschlägen (s. Durchschlag): Die Beweistmgen sollen von der Fundgrube und dem Vater, wo der Gang zu erst entblöset . . tmd Kübel und Scyl eingeworffen worden, angefangen, und biss an das streitige Ort, mit känntHchen hangenden tmd liegenden, und Sahlbändem des Gangs im gestern gebracht werden. Boh. I . , 48. Vom Vater her vffrn Sahlbamle mit offenen Durchschlagen, vnd nit durch Marckscheiders Kunst erweisen. SpanB. U. 214. Das Saalband richtig vom Vater bringen. 225. Meyer 41. Kanten §. 361. Schneider §. 401. Ventilator m. — Wetterrad. Veradeln tr. und refl. — 8. veredeln. Verarmen intr. — von Lagerstätten : arm werden (s. arm): Die Gänge lassen nicht verkennen, dost sie durch Auslaugung einen nicht geringen Theil ihrer ursprünglichem Erzfährung eingebüsst haben und hierdurch verarmt sind. Jahrh. 2., 9.b- Die Klagen, dass die Gänge der Tiefe zu schnell verarmen. Quenstedt in Masius , Die gesammten Naturwissenschaften 3., 77. *Ver&tzen tr. — ätzen (s. d.) Z. 4., B. 58. 59. Der Angriff auf das Gebirge durch das Wasser am Himmel und an den Ulmen, Verätzung genannt. 57. Verban m. — Abbau, Gewinnung überhaupt: Erkl. Wörterb. 157. im Verbau sein, stehen; von Bergwerken: a.) sich frei bauen : 6. 3., 86.; b.) einen nur so geringen Ertrag gewähren, dass nicht einmal die Betriebs- kosten gedeckt werden: Verbau bei dem Bergbaubetriebe , die passive Bilanz, wenn nämlich die Kosten grösser sind als der Erlös aus den verwertheten Produkten des Berg- baues. Man sagt dann, eine Grube sei im Verbau. ▼, Scheuch enstnel 249. Verbauen tr. — l .) auch refl. ; von Kuxen. Bergwerken: freibauen (s. d.) : [Es] seyn die Gewercken . . die Erb- vnd Kirchenkux auff ihren Kosten zu ver- legen vnd zu verbawen schuldig. Span B. U. 469. Es sind bei jeder Grube gewissen Interessenten Freikuxe zu verbauen. Freiesleben 214. S. Bö. §§. 288. 289. Die mit den Mitteln des Bergbegnadigungsfonds zu betreibenden Berggebäude und die mit dergleichen Geldmitteln zu verbauenden Gesellen theik und Kuxe an Berggebäuden . S. Allflf . Verordn. B . § . 166. Waren die Zubussen der Gewerken nicht mehr nöthig, verbaute sich die Zeche durch ihr Erträgniss selbst, und zeigte sich ausserdem . . ein bedeutender Ueberschuss, so wurde zuerst die bis dahin geleistete Zubusse . . zurückerstattet. Wenzel 454. — 2.) Baue : dieselben mittels Zimmerung oder Mauerung verwahren um sie gegen Zusammen- brechen zu sichern : Nach beendigter Schicht nicht eher ausfahren , als bis das Ort ge- hörig verbaut ist. Z. I., A. 248. Wer die Gewinnungspunkte in erforderlicher Weise nicht mit Stempeln, Thürstöcken, Kappen, Spreizen u. s. w. verbaut. 250. Den Schacht hat man bis zu Tage erweitert und fertig verbaut. 13., B. 239. Tn manchen festen Schichten des Sandsteins standen die Schächte ohne Zimmerung. Nur wenn die Sandsteinschichten mit Lettenschichten wechselten, . . mussten dieselben verbaut werden. Digitized by Google Verblenden — Verdrücken. 519 14.. B. 172. Die Untersuchung [der Schächte behufs Verhütung von Brüchen] hat sich . . sowohl auf die Beschaffenheit des gesummten . . Aus- und Einbaues Jeder Art, als auch auf die Beschaffenheit der etwa unverbauten Gebirgsstfisse zu erstrecken. Z. f. BB. 10., 318. Verblenden tr. — durch eine Blende (s. d.) absperren, verdecken : Sollen auch die Oeschwornen dem Gruben-Steiger und Schichtmeister befehlen , dass sie das Orth der ausgehauenen Stuffen [Markscheidestufe] fleissig wahrnehmen , dass es von niemand verzimmert, vermauert, verschmieret, verhauen, noch änderst verblendet werde. Span BR. S. 57. H. 405. b- Oerter und Schächte, bey denen einfallende Wetter frey vorbey ziehen müssen, mit Wetterthüren . . sorgsam verblenden. Berioht V. Bergb. §. 321. Verbolzen tr. — mit Bolzen (s. d. 1.) unterstützen: Eine zu hohe Kohlen- wand, die nicht mit Sicherheit verstrebt und verbolzt werden kann. Bergm. Tasohenh. 3., 118. Die Schramhauer fuhren den Schräm auf eine bestimmte Tiefe, hauen die Schütze und verbolzen die unter schrämten ' Kohlenbänke. Karsten Arch. f. Min. 6., 125. Verbrechen intr. — einstürzen, zusammenbrechen: Ist es, dass einer seinen Stollen verliegen, seine Wasserseige und Lichtlöcher verbrechen last, . . so hat der Bergmeister denselben Erbstollen frei . . zu verleihen. Schemn. Erl. 2., 31. W. 271. Solcher Stollen gantz vnd gar verwüstet vnd verbrochen. Span B. U. 124. Einen alten verbrochenen Erbstolln gewältigen. Peithner 122. Verbrochenes Gebirge. Achenbach 72. Verbrochener Stalin, ft. 3., 86. Die zwischen verbrechenden Arbeiten stehen gebliebenen Mittel. ▼. Oarnall 46. Jeden Bruch [s. d. 6.] vollständig verbrechen lassen. Z. 8., B. 146. verbrochenes Feld: zusammengestürzte Baue: Verbrochen Feld; Sind Stollen oder Strecken, die wieder eingegangen , und nicht mehr offen sind. Seh. 2 . , 101. H. 40 1> Berward S. Verbrach m. — Bruch (r. d.): v. Scheuchenstuel 250. Verbrficken tr. — Wasserseigen (s. d.) : dieselben verdecken, um das Hereinfallen von Fördermassen während der Förderung zu verhüten : Serlo 1., 231. Verbflhnen tr. — l.) einen ausser Gebrauch gesetzten Schacht oder ein solches Gesenk mit einem Bretterboden (Bühne, s. d.) und darauf gestürztem un- haltigem Gestein ( Bergen ) bedecken : Das Tiefeste oder andere Gebäude auflassen, v er bühnen oder ver stürzen. Bair. BO. 57. W. 363. Ungangbare Schächte fest v e r - bahnen. Serlo 2., 243. Z. 1., B. 26. — 2.) einen Fahrschacht mit Bühnen ver- sehen : Unverbühnte Schächte, v. Hingenau 76. Verdingarbelt/. — Gedingarbeit (s. d.): Bichter 2., 499. Verdingen tr. — in's Gedinge geben (s. d. unter Gedinge 1.): Wo man ver- dinget, da sol der Bercmeister . . gewertick [gegenwärtig] sin. ürk. v. 132%. Klotsach 286. Z. 8., B. 13. Verdobeln tr., auch verdübeln — mittels Döbeln (s. Döbel) verbinden: Die Stangen [der hölzernen Schachtgestänge] werden entweder stumpf an einander gelegt oder in der verschiedenartigsten Weise mit einander verkämmt oder verdöbbelt. Serlo 2., 292. Z. 10., B. 57. Verdohnen tr. — s. vertonnen, Anm. Verdruck m. — Verdrückung (s. d.): v. Scheuchenstuel 250. Verdrücken tr. und refl. — von I Lagerstätten : zu einer blossen Spalte (Kluft) zusammendrücken : 0. 2., 91 . ; 3., 87. Ein schmaler gang thut sich gleich so leichtlich Digitized by Google 520 Verdrückung — Veredeln. auff, als sich ein mächtiger verdruckt. M, 38. b* Wenn . . der gang sich wider ver- drucket vnd verleuret. M. 37. b- Es wäre, dass der Gang durch mächtige Fäulen, festes Gestein oder andere übersetzende Gänge verdruckt und dadurch unkändhch würde. Voigtel 124. Wenn ein dem Streichen oder Fallen nach verdruckter und verlahmer Gang wieder ausgerichtet werden soll. Beyer Otia met. 2., 266. Ist gleich oft manches Mal der Gang gering und schmal, wird von der Fest verdrucket, von Klüften auch verrucket, und thut sich ganz verlieren, dass man ihn kann nicht spüren. Doch darf man nicht so bald auch bei schlechter Gestalt sich flugs abschrecken lassen. Alter Bergreien. B. Köhler 93. Wo die milde Erzlage nicht verdrückt, sondern nur taub ist, giebt der fortsetzende Eisenocker ein Anhalten für den Forttrieb des Ortes. In vollständigen Verdrückungen . . verschwindet oft aller Unterschied zwischen Dach und Sohle. Z. 1., B. 28. Die im Flötze getriebene Ausrichtungsstrecke zeigte in einer Länge von 100 Lachter das Flötz in ausgezeichneter Beschaffenheit, gerieth dann aber in verdrücktes Feld, in welchem sich das Flfltz zuletzt ganz auskeilte. 15., A. 81. Yerdrückung /. , auch Verdruck — das Zusammendrücken , Verdrücken (s. d.) einer Lagerstätte durch eine andere Lagerstätte oder durch Gebirgsschichten Eine Verdrückung , ein Hineinziehen des Daches und der Sohle oder auch beider zu- gleich in das Flötz, wodurch es in seiner Mächtigkeil beeinträchtigt wird oder, wiewohl nur selten, ganz verschwindet. Karsten Arch. f. Min. 9., 165. Eine Verdrückung, welche die Lagerstätte von 7 auf 4xji Lachter verschwächt. Z. 13., A. 216. in Verdrückung liegen : von Lagerstätten ; zusammengedrückt, verdrückt sein : Verschmälerung eines mehr oder minder mächtigen Flötzes oder Ganges tritt dann ein, wenn die Spaltenwände d. h. das Hangende und Liegende sich fast berühren und also kettte Ausfüllung, kein Gang oder Flötz mehr da sein kann ; man sagt dann : das Flötz oder der Gang liegt in Verdrückung. Erkl. Wörtern. 158. Anm. Mundartlich (Cleve-Mark) findet sich statt Verdruckung : Truckung, Truckung (verderbt aus Drückung) : Fället ein Bergmittel oder Bücken vor oder die Banck wird verdrucket, wo sie [die i Bergleute] Klanken und Truckung nennen. Urk. r. 1785. Z. 17., B. 194. Sie wissen nicht, wie die vorliegenden Bücken und Berg-Mittel [nach der hiesigen Bedens-Art Klancken oder T ruckungen) durchbrochen werden müssen . ibid . 1 95 . Verdübeln tr. — verdöbeln (s. d.) : Die Segmente [der Holzringe zur Aus- kleidung eines Schachtes bei der Senkarbeit] werden untereinander verdübelt. Z. 6., B. 181.; 10., B. 57. Veredeln, Yeradeln — I.) tr. ; den Erzgehalt einer Lagerstätte vermehren : Wenn schöne geschieh einen gang veredeln. M. 3 1 .b* Wenn ein Gangk oder Geschick das ander v er adeln. Löhneyss 17. Alle Schargängt so da fallen aus der Mitternacht, die reradeln den Hauptgang. Ursp. 54. Etliche Fletz, wenn sieden Gängen zufallen, so veredeln sie die Gänge, also, dass sie Ertz führen und machen. Inst, met 3. Em Gang für sich alleine thut in Betrachtung edler Geschicke selten gut, sondern die meisten Gänge werden durch zuscharende Klüfte und übersetzende Nebengänge veredelt. Zeplichal 126. II.) refl. ; an Erzgehalt zunehmen : Gang veredelt sich, bekommst besser Ertz. welches geschieht, wenn demselben reiche Geschicke zufallen. Soh. 2., 36. H. I53.w Digitized by Google Vereinttriohen — Verfahren. 521 Span BR. 8. 181. Die Erfahrimg, dass taube und unbauwürdige Gänge sich oft bei weiteren Aufschlüssen im Streichen oder in der Tettfe veredeln. V. Hingenau 370. Yerelnstrichen tr. — durch Einstriche (s. d.) entweder die Schach tzimme- rung verstärken oder in dem Schachte einzelne Abtheilungen bilden : Delins §. 333. Vererbstufen tr. — Zechen, Erbstollen : Erbstufen (s. Stufe 2.) in denselben einhauen um bei Zechen die Markscheide und bei Erbstollen den Punkt zu bezeich- nen, von dem ab der Erbstöllner seiner Stollenrechte verlustig geworden ist (s. ver- stufen): Sind die Grenzlinien [eines Gruben Feldes] durch die Vermessung bestimmt, so wird . . die Bezeichnung der Grenzen vorgenommen, welches am Tage durch Setzung von Lochsteinen, in der Grube aber durch Einhaltung bleibender Merkmale — Erbstufen — m dem Gesteine oder der Zimmerung eines Grubengebäudes geschieht , daher die Aus- drücke Verlochsteinung ttnd Vererbstuf ung. Schneider §. 188. ?. Scheuchen- atnel 251. ** Verfachbuch n. — Verleihungsbuch (vergl. Bergbuch , Anm.) : Wer von vnserm Bergkmaister oder Bergkrichter ain baw [einen Bau] . . verfahen will, der soll es dem Richter mit namen aigentlich nennen vnd anhaigen , wo . . es gelegen sey . . vnd ob er stollen oder Schachtrecht empfahen well. Was Rechten jm als dann der Richter ver- leicht, das soll von stundan in das v er fach buch bey gerieht eingeschrieben vnd dabey diejarzall vnd an welchem tag die verfahung beschiht. vermeldt werden. Ferd> BO. 13. Gritsner 259. ** Verfachen, Verfahen tr. — Verleihung erhalten: Wer verfahen wil, der sott das Pergkhwerch . . von vnserm Pergkhrichter oder seinem Stathalter . . empfahen, die auch solichs an vnser stat gewalt haben zu uer leihen. Max. BO. 30. W. 38. Wan ainer . . ain Gang ärtztfund, vnd den noch nit verfangen het, vnd ain ander kam vnd wolt in darvon dringen vnd dasselb verfahen , der sol kain Recht daran haben noch im der Richter das verleihen, ibid. 56, W. 40. Anm. V er fachen und verfahen sind ältere Formen für verfangen. Vergl. em- pfahen, Anm. Verfahren tr. — \.) Schichten: s. Schicht 1. 2.) Lagerstätten: a.) dieselben verfehlen, überfahren (s. d. 2.): Den edlen Gang muthwilUg verfahren. Meiser 7S7. [Es sind] auch da, wo man einen Gang tucht verlohren oder bereits wieder ausgerichtet zu haben glaubet, die Querschläge Afters an- zuwenden, um sich zu versichern, dass man auf einem Nebentrumm nicht sitze, den Haupt- gang aber verfahre. Bericht ▼. Bergb. §. 103. Da der Gang vom Wetterschacht an fast anhaltend bauwürdig tmd nur in den letzten 50 Ltr. von dem Puncte an, wo die Strecke ins Liegende gewandt hat, . . anhaltend taub und verdrückt war, so liegt die Vermuthung, dass man den Hauptgang verfahren und ein liegendes Gangtrumm verfolgt hat, nahe. Berggeist 12.; 451>; **b.) dieselben verschrämen (s. d.): Verfahren der Gänge, wenn man neben den Gang hin arbeitet, und die Gänge stehen lasset. Soh. 2., 101. H. 154.»- Ihr Bohrhäuer herbei, die Gänge sind v e rfa hren. Alter Bergreien. Döring 2., 115. Mächtige und feste Gänge können nicht bloss für sich gewonnen werden, sie müssen zu vor- her o verfahren und verschrämet seyn. Bossler 63.b- 3.) Felder (Grubenfelder): dieselben abbauen : Verfahren Feld; Feld das mit Strecken geöffnet, und das Ertz schon ausgehauen ist. Soh. 2., 101. H. I30.a* Wie nun das Gestein wec/iset, also wachsen auch die bergarten vnd ertze, nit allein in vn- V e i t h , B*rgwörterl>ach. tfß Digitized by Google 522 Verfallen — Verge werken. versehrotenen felde, da kein menschen äuge hin sehen kan , sondern auch r da ein feld verfahren ist. M. 34. b- LöhnejBS »7. un verfahrenes Feld: ein von Bergbau noch unberührter Distrikt • Befunde es sich, dass, wohin die Erbstiiffe geschlagen werden miisste, das Feld noch unverfah- ren, soll der Marckscheyder ein Gemerck schlagen und ein Bast so lang ziehen f als dir Länge des Felds, so noch zu verfahren. . . Wan nun das Feld vollends ver- fahren , absdan . . soll der Marckscheyder die Erb-Stüffen schlagen. Churk. BO. 5., 9. Br. 585. Verfallen — I.) intr. und refl. ; von Wassern : durch Klüfte oder andere im Gestein befindliche Oeffnungen ablaufen, sich verlieren: Wasser, welche sich von der Oberflüche . . m die Grube verfallen. G. 3., 81 . v. Tagewasser. Die Wasser zum Verfallen zu bringen. B. iL H. Z. 26., 201 .*• Jl. ) i»tr. ; \.) von Grubenbauen: zusammenbrechen : Wenn derselbige Stollen verfiele oder einginge. Churk. BO. 6\. 12. Br. 597. — 2.) von Personen: durch Zusammenbrechen von Bauen verschüttet werden: Q. 3., 87. [Im Jahre] 155 S. Brant in der Roten grübe, darinn drey Bergbenannen verfa llen, so haben wöÜen leschen helfen. M. 248> I46.b Meker 7H2. 734. Yorfteioni tr. — Schichten : in denselben nicht arbeiten : Von ledigen und verfeuerten Schichten. Span BR. S. 'IM. Faidlentz- und Bier- Schichten verfeyern. BiMjsler 92> Verflachen intr. und refl. — von Lagerstätten: fallen (s. d): Die Erzgänge . . verflachen nach Südost unter 40 bis 75 Grad. Sohemn. Jahrb. 14., 94. Dem Streichen nach ist der S. Gang über eine Meile aufgeschlossen und dem Verflachen nach noch in einer Teufe von 280 Klaftern bekannt. 95. Dieselben [Klotze] streichen von Westen nach Osten und verflachen sich unter einem Winkel von 32 Graden gegen Süden. Jahib. 2., Beil. 11> Verfluthem, verfludern tr. — einen Stollen, eine Strecke: auf der Sohle ein«s Stollens oder einer Strecke ein Gerinne (Flulher, s. d.) zur Abführung der Wasser legen ; eine künstliche Wasserseige herstellen : Eben so wenig dürfen die Sohlen unter der Stollenstrecke . . unterwerket werden ; und es muss wenJgjtftns ein 4 bis 0 Lachter dickes Mittel unverritzt dazwischen liegen bleibent oder die Sohle verf ludert werden. A. L. B. 2., 16. §.207. Schneider §. 222. Die Verf lutherung des Stollm auf 201 Lachter Länge ausgeführt . . hat sich bis jetzt bewährt , indem ein Durchfallen der Wasser in die Tiefbaue nicht bemerkt wird. Z. 4., B. 157. Verfällen tr. — 1.) füllen (s. d.): In Karren verfüUen. Z. S.. B. 126. - 2.) zufallen: Die V er füllung der auflassig werdenden Schachte und Stollen. ÖOÄ» Bö. §. 149. Die Schächte waren durch eine Strecke verbunden. Diese ist jetzt verf üW. Berggeirt 14., 41 3> Vergehen intr. — zusammenbrechen , zusammenstürzen : [Der Bergmeister soll] dar auff sehen y dost nothwendige Schächte , Stollen und Gebäude nicht vergehen, noch mit Bergen versetzet , sondern zu des Bergwercks Not/tdurfft offen und m baulichen Wesen erhalten werden. Seh. 1., 22. ♦*Vergerlnnen tr. —Stollen, Strecken: dieselben verfluthern (s. d.): ZtmiZu- und Abführen der Wasser uff den Kunst- Gezeugen müssen die Stollen und Strecken theik Orthen [an manchen Stellen] ver gerinne t werden. Bössler 48.a- Vergewerken, TergeWWkSChaften tr. — Kuxe an einen Gewerken unter- bringen ; ein im Besitüe eines Alleineigenthömers befindliches Bergwerk in den Besitz einer Gewerkschaft bringen (vergl. Kux und Gewerkschaft): Im Joachimsthal Digitized by Google Vergüten — Verhauen. 523 sind nur 122 Kux in einer Fnndtgruben, Massen oder Stollen vorgewercket , von den übrigen sind vier dem G rnndt- Herren , einen der Stadt, und einen der Kirche zuyct/ieilt worden. Löhnejss 29. Es ist uns ßirkommm, dass etliche betrübliche Personen . . viel mehr Kuckus, als unsere Ordnimg zulasset, vergewercket. Span BR. 8. 63. Retar- dat-Theile . . verkauffen oder umb die Zubusse oder wo es nicht geseyn möchte , umbsonst ver gewer cken. 252. Eine Zeche vergewerkschaften. Cl. M. BO. 36., 2, Br, 869. Kuxe, welche nicht wieder v er gewerksc haftet werden können. Karsten §. 265. Mittelst des Aufstandes . . hat der Steiger bereits 66 Kuxe untergebracht. Auf einer Reise nach B. denkt er den Rest zu vergewerkschaften. Berggeist 1 4 . , 349. c* * Vergüten tr. — Wasser durch Einlassen in die Sink werke und durch das daselbst erfolgende Auslaugen des Salzgebirges* zu gesättigter Soole machen (vergl. Sinkwerk und Soole): Z. 2.» B. 49.; 4., B. 59. Verhalten tr. — verheimlichen: Deucer 30. b- Erzverhalten, das Verheim- lichen, Verbergen, Verschmieren der m der Grube vorkommenden Mineral-Lagerstätten. v. Sohenchenstuel 70. Verhau m. — Abbau (8. d.): Zur tieferen Lösimg des Feldes übergehen, da die überaus starke Förderung den schnellen Verhau der oberen Sohlen befürchten lässt. Z. 8.? A. 36. Verhauen tr. — l.) abbauen (s. d.) : Haben die Gewercken in den Maassen, ehe der Erbs ttdln einkömmet, das Ertz verhauet, das bleibet ihnen. Span BR. S. 283. Auf den über dem Stollen vollständig verhauenen Gängen. Jahrb. 2., 10. *• Das Oberßötz ist über der Mittelsohle fast vollständig verhauen. 196.b* Mit einem blossen Schräme die Erze rein zu verhauen. Z. l.,ß. 34. Der Abbau bewegte sich auf allen tner Flöten in sehr bedeutendem Umfange. Man verhieb . . im Ganzen 987 8 Quadrat- lachter Flötzßäche. 5., A. 31. Was würde man von einem Bergmanne sagen, der da heute seine besten Erzmittel verhauen und nicht daran denken wollte , dass man mit dem Reichen auch dus Arme gewinnen und immer die Zukunft im Auge haben müsse. Bergm. Taschenb. I. Vorwort. Das Flötz . . wird von oben nach abwärts etagenmässig ver- haut. 8ohemn. Jahrb. 14., ILO. Der Abbau wird vom Liegend zum Hangend . . zu betrieben. Die Verhauung des Liegend- Kohlenpfeilers geht voran und wird mit der Verhauung des Hangmulpfeilers zugleich die Grundstrecke abgetragen. 111. Der Be- trieb [beim Tummelbaue] . . lässt überall noch einem künftigen Bergbaue die schwierige Aufgabe unter einem auf das regelloseste verhauenen . . Felde die unzugänglich ge- machten Schätze aufzusuchen. Achenbach 89. un verhauenes Feld, Gebirge: ein von Bergbau noch unberührter Distrikt : So jemand auf einem unver hauten , unverbrochenen und uhbeschürften Ge- birg ansitzt. Schemn. Erl. 4., 1. W. 273. *2.) durch Aushauen wegschaffen, beseitigen, %. B. Stufen (s. Stufe 2.)', die Firste, Sohle eines Baues: G. 3., 87. Unterstünde sich jemand, . . Stufen, die sonder- licher Koüidurjft willen ausge/muen, zu verzimmern, verhauen oder änderst zu verbergen, derselben jeder soll gestrafft werden. Span BR. S. 264. Da man Mittel hat, die Stollen- sohlen, wenn sie auch unterwerkt sind, . . so herzustellen, dass das Wasser ohne Schaden darauf ablaufen kann: So kann das Verhauen . . mit gewisser Massgabe verstattet werden. Hake §. 359. 3.) durch Aushauen herstellen : Wo die Statiner mit ihren Oertern in . . Zechen uff Ertz kommen, obgleich die Arbeiter der Gewercken , des die . . Zechen seyn , darauff arbeiten, dennoch sollen sie den Stöllnern weicJien, biss sie ihren Stollen hoch und weit hin- durch verhauen. Span BR. S. 283. 4.) auch reff. ; unregelmäßig, fehlerhaft bauen; insbesondere die bei dem Betriebe tauenden unhaltigen Gesteinsmassen nicht fortschaffen, ausfördern, so dass Digitized by LjOCKJLC 524 Verhieb — Verlag. die Baue damit angefüllt werden und die Weiterarbeit verhindert wird: G. 3., 87. Wann zween oder mehr Schächte oder Gruben neben einander baueten, und v er- haueten eich in das Gebirg, dose sie Wasser-nfithig würden. Schema, Erl. 2., 1. W, 264. Wegen der Haue»' muss man ein wachsames Auge haben , dass selbige allemal, ehe denn sie von ihrer Arbeit fahren, die losgehauenen Berge weg säubern. . . Anderer Gestalt verhauet man die Grtibe mit Bergen, dass man weder ein, noch aus kan. Bericht Tom Bergb« §. 157. So nutzet es auch nicht . dass man ein enges Werck überleget und die Häuer in einander stecket , dass einer den andern verhindere, darbey offtmahls die Grube mit Bergen verhauen wird, dass man weder hinter noch vor sich kommen kan. Bossler 71. b- 92. b- Verhieb m. — Abbau (s. d.):- Der Verhieb ivird auf die geringsten Erzspuren ausgedehnt, weil man weiss, dass diese oft noch wieder zu edleren Parthien führen . Z. I . . B. 26. Auf reinen Verhieb . . sehen. 13. Yerkasten, verkästen tr. — I .) einen Bau, ein Feld : in denselben Kasten (s. d. I.) schlagen und diese mit unhal tigern Gestein (Bergen) bedecken: Ver- kästet Feld, Grube, darinnen viel Kästen zur Berglosung geschlagen. Soh. 2., I Ol . H. 4 0 2 . ft Auf einer über verka stetes Feld unmittelbar gelegten Sohle . Bericht ▼. Bergb, §. 321. — 2.) nutzbare Mineralien, Erze: dieselben zugleich mit dem un- haltigen Gestein auf die Kasten stürzen, zur Bedeckung der Kasten verwenden : Wer Erze verkästet oder solche sonst in den Gruben oder auf den Halden verstürzet, wird . . bestraft. Achenbach 4 . Yerkränzeln tr. — kränzein {». d.): Kirohmaier 18. Wagner B. V. 64. Verkreuzen tr. — verqueren (s. d.) : Die Gänge sind . . m der 'lhalsohle mit dem . . Erbstollen fast durchgängig ttnedel verkreuzt worden. Schenin. Jahrb. 24. 30. ** Verkümmern tr. — kümmern (s. d.): So Theile verkümmert. Seh. 1., 126. Gewonnene Ertze verkümmern. 230. Verladen tr. — 1.) laden (s. d.) : Das mit PiUver gefüllte und verladene Bohrloch, v. Scheuchenstnel 219. — 2.) verziehen (s. d. I . und Laden) : Wo da* Gebirge klüftig und brüchig ist und in dem Zwischenräume sich Schalen losziehen und m den Schacht fallen können , werden die Gezimmer 3 bis 4 Schuhe aus einandet gelegt und die Zwischenräume mit Ladholze verladen* Delins §.288. BÜha 63 1 . Die Zimmerung besteht aus Thürstficken ohne Grundsohle, First und Ulme sind jedoch sorgfältig verladen. Berggeist 14., 60. b- Verlag m. — Alles, was entweder an Zubusse seitens der Ge werken oder sonst zum Betriebe eines Bergwerks vorgeschossen (ausgelegt, verlegt) worden ist und zunächst erstattet werden muss, sobald die Einnahmen aus dem Bergwerke die laufenden Ausgaben übersteigen: Gr&ff Anhang 46. Hake §. 378. Karsten §. 266. Wo . . Getvercken . . schwere alte gebew [Gebäude , Bergwerke] angreißen wollen rnd die vorsorg tragen, dass Wasserstollen vnd anders halben ein schwerer v erlag vnd vn- kosten, ein Zeitlang druff gehen sol. Churtr. BO. 26., 5. Br. 197. Auch soll der Guts- besitzer, auf dessen Gründen Bergwerke gebauet werden, vier . . Kuxe zum Ackerthet'k zw fodern Macht haben, die jeder wie ein anderer Gewerke auf seinen Verlag bauen kann. . . Neben diesem soll . . dem Gutsbesitzer wegen dem Schaden, der dem Gute durrh den Bergbau geschehen kann, . . ein Freykux ohne Verlag folgen und zubussfrey ver- baut werden. Bear. BO. 8. W. 346. Manch Bergwerk bleibt jetzt liegen, das ist der Bergleut Klag, reich Ausbeut könnt man kriegen, es fehlet an Verlag; Digitized by LjOOQLC Verlagern — Velegen. 525 da ist niemand vorhanden , der Lust zu bauen hat und etwas wollt dran wenden. Alter Bergreien. K. Köhler 26. Die IjetUe meinten , dass man hübsche Ausbeuten hätte ziehen können, wenn nicht auf Zim- merung, Mauerung, Versati und andre Befestigungsarbeiten zu viel Geld wäre ausgegeben worden, so dass man aus der Zubusse nicht heraus- und immer tiefer in den Verlag hineinkam. Jahrb. I ., 4 I0.b- Die wilde Wirthschaft hat viel Zubusse gekostet und ist der Verlag nicht wieder herausgeschlagen. 4 1 1 ,b* den Verlag abbauen , abwerfen, erstatten: denselben aus den Betriebs- überschüssen des Bergwerks zurückzahlen : Hake §.378. Verlagern tr. — Pumpen: dieselben auf die eingebauten Pumpenlager (s. Lager 3.) aufstellen: Berlo 2., 294. Z. 8., A. 185. Verlagserstattung /. — Zurückzahlung des Verlags: Von den Ueberschüssen des Bergwerkseigenthums, welc/ie entweder in Verlagserstattung . so lange, bis die eingezahlten Zubussen, jedoch ohne Zurechnung von Zinsen , zurückgezahlt sind . oder in Ausbeuten bestehen. S. BG. §.65. Verlagserstattung seh Hessen: die flöhe der behufs Rückerstattung des Verlags zu zahlenden Beträge festsetzen und diese Betrage an die Betheiligten zahlen: S. BG. §.65. Verlagszeche/. — s. Zeche. Verlaufen — I.j tr. ; versetzen is. d.) : Strecken mit Bergen verlaufen. Z. 8., B. 148. II.) intr. und refl. ; von Klötzen : aufhören : Das Aufhören von Flfttzen erfolgt . . durch Verlaufen , in der Art, dass nur das Grundgebirge sich allmählich erhebt und das sich daran söhlig oder ebenfalls mit aufsteigend anlegende Flötz an Mächtigkeit ab- nimmt. G. 2., 166. 167. Verlegen — I.) tr. ; 1 .) die zum Betriebe eines Bergwerks erforderlichen Geldmittel, Materialien u. s. w. vorschiessen ; insbesondere die von den Gewerken zu zahlenden Zubussen für dieselben vorschussweise zahlen (s. Verleger): H. 125.*- I26> Bioliter 2., 504. Auf , ihr bauenden Gewercken, gebet Zubuss und Recess, kommt nicht in das Retardat, Gott bescheert in einer Nacht, icas man lang verleget hat. Alter Bergreien. Döring 2., 133. verlegter Gewerk: 8. Gewerk. — verlegter Theil Kux): ein Kux, für welchen die Zubusse bezahlt worden ist : Wolle gleich derjenige, um dessen willen der Verlag geschehen, nur ein und andere Kuxe . . dem Verleger, an statt des Verlags abtreten, die übrigen aber vor sich behalten, so kau doch . . der Verleger sich an sämtntlich verlegte Berg-Theile halten. H. 125. b- 126.*- Dass der Schichtmeister . . wegen der von etzUchen Gewercken nicht empfangene Zubussen an dieselben u nv er- leg ten T heile sich zu halten wol befugt. Span B. U. 141 . 2.) einen Bergarbeiter von einem Bergwerke, einem Baue, auf welchem er bisher angelegt gewesen war, auf ein anderes Bergwerk, einen anderen Bau legen (s. legen und anlegen): Z. 1., A. 252. Bei Verlegungen von einer Grube zur andern bei den . . Schichtmeistern sich an- und abzumelden. 253. Ein tüchtig ausgebilde- ter Kohlenbergmann, auf einen Gangbergbau verlegt, v, Carnall 44. — 3.) Hölzer Digitized by Google 526 Verlegen — Verleihbar. bei der Zimmerung fest in einander fügen, legen : Der Zimmerling hat . . Jficher und Thürstöcke gut zusammen zu arbeiten, zu verlegen und abzufangen. Vorschr. B. §.28. — **4.) mit Beschlag belegen, attestieren (vergl. kümmern): Wann einer (lern andern etwas verlegen oder verbieten lässt, der soll das Recht zu dem verlegten Gut in 14 Tagen suchen. Ung. BO. 16. , 5. W. 196. Wann einer dem andern ehcas verlegen oder verbütten [verbieten] lest, so sol solcher seiner verleg oder verbott nach- kommen. Ferd. BO. 131. Urep. 169. II.) refl. ; sich freibauen (s. d.) : Zechen . . , derer dreyerley sind, Zubuss- Zechen, Zechen die sich selbst verlegen oder verbauen, und Zechen, die Ausbeute geben. Bossler 92.** Könnte nicht ohne das seyn , dass eine arme Gewer ckschafft keinen andern [als einen des Schreibens und Lesens unkundigen] Schichtmeister, der sie m der Noth mit Gelde verlegen [I. 1.] wolte, haben kfinte, so soll es ihme eine Zeit lang, biss sich die Zeche selbst verlegen wird, vergönnet werden. Span BR. S. 97. So bald man es in einem Grubenbaue so weit gebracht hat, dass er sich seiht verlegt und den Ge- werben nach bereits wieder erstattetem Verlage Ausbeuten bezahlt werden. Deliuß §. 325. Verlegen a. — verlegene Zeche, verlegener Bau: vergl. verliegen I . ** Verleger m. — l.) auch Faktor, Besteller: der Bevollmächtigte eines nicht am Orte des Bergwerks wohnenden Gewerken , welcher diesen in allen das Bergwerk betreffenden Angelegenheiten zu vertreten hatte und von welchem ins- besondere die Zubussen eingefordert wurden : Diejenigen G ewerchen, so in der Nähe dieser Unser Bergicercken nit gesessen, sollen gewisse Verlegere aWuer bestellen, und solche den Schichtmeistern kund thun, damit dieselben wissen , von weme sie Zubussen zu fordern. Churk. BO. 8., 4. Br, 62b. Karaten §. 259. Freiesleben 1 12. Zubuss, Zubuss herzuschiessen, lasst, ihr Herrn, euch nicht verdriessen. Bergtverck will Ve r leg e r luxben, will man der göttlichen Gaben. Lass't euch nicht flugs schrecken, wenn's ein wenig kommt ins Stecken. . . Ausbeuf, Ausbeut werdt ihr heben, reichen Segen wird Gott geben. Alter Bergreien. Döring 2., 1 19. 2.) derjenige, der einen Beschlag (Arrest) auf Etwas ausbringt (vergl. verlegen I. 4.): Ung. BO. 16.. 5. W. 196. ** Verlegschaft/. — das Rechtsverhftltniss zwischen dem Verleger (s.d. 1 .) und dem Gewerken, tür den er die Zubusse gezahlt hat (vergl. verlegen I. 1.): Die Verleg schaft kann von beiden Theilen, soicohl von dem Gewerken, als von dem Ver- leger zu jeder Zeit aufgekündigt werden. Meyer 166. Verlegt a. — vergl. verlegen (verb.) . ** Verlehnen tr. — verleihen (s. d.;: Hat einer einen neuen Gang funden, der hiervor nicht v er lehne t ist, und bege/irt denselben . . zu Ijehen zu empfangen. N. K. BO. 12. Br. 25. A n m. Neben verlehnen auch ausverlehnen: Als auch von Alters hero der Gebrauch . . gehalten , dass ein jeder Kohl von dem Bergmeister ausver lehnet. Ordnung des Kohl- berges zu Eschweiler, v. '26. Nov. 1611. Art. 24. Z. 17., B. 180. Yerleihbar a. — was verliehen werden kann (s. verleihen;: .a.) insbesondere von Mineralien , welche dem Verfügungsrechte des Grundeigentümers enUogen und der Berghoheit unterworfen sind: Weder das französische Bergwerks-Gesetz, noch auch die deutschen Bergordnungen umfassen alle Mineralien, sondern bei beiderlei Gesetz- Digitized by Google Verleihbuch — Verleihung. 527 gelungen sind eine grosse Anzahl derselben dem Bodeneigenthümer zur Benutzung über- lassen. Die Grenze zwischen diesen und den verleihbaren Mineralien ist in den Berg- Ordnungen verschieden gezogen, v. Oarnall 108. Die in einem Grubenfelde gelegentlich des Abbaues verliehener Mineralien gewonnenen verleihbaren, jedoch unverUehenen Mineralien werden Eigenthum des Grubenbesitzers . Die zu den verleihbaren nicht ge- hörigen Mineralien bleiben, insofern sie nicht zu dem Grubenbaue als Versatz- oder Mauer- steine gebraucht werden, dem Grtmdeigenthümer. S. W. BÖ* §.59. lieber verleihbare, aber nicht verliehene Mineralien, wekhe ohne Berechtigung gewonnen worden smd, kann der Fiskus verfügen. 8. Bö. v. 16. Juni 1868. §. 3. ; b.) aber auch überhaupt den Bedingungen entsprechend , von denen das Berggesetz die Ertheilung einer Ver- leihung abhängig. macht,: Wenn das Erz einen BestandtheÜ der Gebirgsart bildet und durch das ganze Gestein verbreitet ist, so ist eine eigentliche Lagerstätte nicht vorhanden, das Erz aber doch verleihbar. So bedarf es auch zur Verleihbarheit von Seifen- werken nicht einer förmlichen zusammenhängenden Lagerstätte, sondern . . ihr Vorkom- men in einer die bergmannische Gewinnung ermöglic/ienden Menge genügt. Hujasen 18. YerleihbüCh n. — vergl. Bergbuch, Anra. Verleih©!! /r.. auch leihen, beleihen , belehnen, verlehnen, be- stätigen — Verleihung ertheilen (s. Verleihung): Verleg hen geschieht, wenn der Bergmeister die Muhtung annimmt, und das begehrte Feld vergönnet. Seh. 2., 101. Wenn ainer . . fund [finden würde] ain Gang mit Aerzt, . . und kam ein anderer, und wolt ihn dauon dringet! . . ; der sol kain Recht haben , und ihm sol auch der Richter nit verleihen. Sc/dadm. Bergbr. S. Lori 5.b- Zum ersten wellen wir, daz . . unser Perck- richter . . kain Grub verleihen soll, an unser Erlaubung. Verleicht er aber darüber ainicJierlcy Gruben: die sol kain Gerechtigkeit haben. Rattenb. BO. 1. Lori 57.b- Der Bergmeister soll schuldig seyn, dem ersten , der Lehn begehret, zt* verleyhen. Span BR. S. 185. 191. Ein bestetig Buch [Bestätigungsbuch]. Darinnen findet man ver- zeichnet die Lehnsnhafften, toie einem Jeden seine Muhtung , Zechen und Massen, Hütten, Puchstetten , Wasserfall und Sc/tmiedestetten , durch den Bergkmaister vorliehen ist. Löhneyss 227. Wasser verleyhen. Seh. 1 ., 24. Da sich zutrüge, dass wir zu Noht- durfft des Bergkwergs das Wasser und die Erbflüsse zu nüzzern [nützlicheren] und iUi tige- ren Dingen brauchen kanten, alssdann sollen die Seiffner zu weichen . . schuldig sein. . . Der halben sollen auch die Erbflüsse den Seiffnem nicht erblichen [unwiderruflich] ver- liehen werden. Altenb. BO. 30. Lempe 9., 159. verliehenes Feld: der Distrikt, bezüglich dessen von der Bergbehörde die Bet'ugniss zur Gewinnung alle* oder einzelner dem Berggesetze unterworfenen Mi- neralien bereits ertheilt ist, im Gegens. zu unverliehenes Feld: der Distrikt, bezüglich dessen dies noch nicht geschehen : S. W* BÖ. §.56. Yerleihkarte /. — eine topographische Karte über einen grösseren Bezirk, auf welche von der Bergbehörde die Grenzen der verliehenen Grubenfelder auf- getragen werden: Kressner 175. S. Ansf. Verordn. B. §. 36. ** Verieiktag m. — Leihtag (s. d.): Alle Wochen sol der Berghneister sampl den Geschwomen auff den Mitwoch , einen verleihtag halten, . . daselbst aUe muthungen mit verleihen vnd einschreiben sollen bestettiget, frist gegeben, schiede beschhtssen . auch solUc/tes alles ordenlicher weiss, eingeschrieben werden. Churtr. BO. 3., 7. Br. 113. Span BR'. S. 191. LöfcneyB» 227. Verleihung /., auch Beleih ung, Belehnung, Bestätigung — der Akt, durch welchen, seitens der Bergbehörde einem Muther auf Grund seiner den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden Muthung ein Bergwerkseigenthum zu- gesprochen, d. h. das Recht zuerkannt wird, ein Bergwerk sgnt (s.d. 1.) zu besitzen und zu gebrauchen, insbesondere das Recht, gewisse dem Verfügungsrechte des Digitized by Google 528 Verleihung. Grundeigentümern entzogene Mineralien in einem bestimmten Distrikte (dem Grubenfelde) aufzusuchen , zu gewinnen und darüber für sich zu verfügen : Jede Verleihung eines Bergwerks geschieht älteren Rechten unbeschadet und die jüngere Verleihung muss dem altern Rechte weicJien. A. D. B(J. §.27. Bei Verleihung : Nebenverleihung (s.d.): Karaten §.114. — Berg Verleihung: Erbverleihung (s. d.). — Distrikts Verleihung: Verleihung auf die in zerstreuten Lagerstätten (nesterweise) vorkommenden Mineralien innerhalb eines grösseren, an die Maximalfeldesgrösse nicht gebundenen und ohne Vermessung nur durch ausser- lieh genau bezeichnete Grenzen festgestellten Distrikts: Pr. Kab. Ordre vom 1. Sep- tember 1S42. und 12. August 1854. Br. 11 06. Achenbach, Die Rechtsgültigkeit der Districts- Verleihung. Ders. in Z. f. BR. 8., 367. ff. Klostermann 1., 125. ff. L. D. BO. §. 52. — Erb Verleihung: a.) Verleihung auf alle Lagerstätten gewisser Mineralien innerhalb bestimmter, an die gesetzlich vorgeschriebene Feldesgrösse nicht gebundener Bezirke: Köhler 123.; b.) Verleihung überhaupt. — Haupt- verleihung: a.) Erbverleihung (s. d. a.) ; b.) «.) die Verleihung einer Fundgrube (s. d. 2. a.); ji.) die erste, ursprüngliche Verleihung, im Gegens. zu Neben Ver- leihung: u.) Verleihung von Maassen (s. d. 1.); ß) Verleihung eines Beilehns als desjenigen Feldes, welches einem Bergwerkseigenthümer zu seinem ursprünglichen Felde und im Anschlüsse an dasselbe noch hinzu verliehen wurde (vergl. Beilehn b.;: Karsten §. 1 1 4 . — Regal Verleihung: Specialverleihung (s. d. a.): 8. W. BO. §. t>. 8.8. B(J. §.6. — Special Verleihung: a.; auch Erb Verleihung, Regal Verleihung: a.) die Uebertragung sämmtlicher oder einzelner Bergregalitätsrechte für bestimmte Distrikte an Privatpersonen : Die Specialverleihung des Bergregals ist vel pleno, rel minus plena, je nachdem sie alles oder nur einen Theil transferirt. Was aber nicht ausdrücklich dabey bestimmt ist, das bleibt dem Landesherrn vorbehalten. Meyer 10. 20. 8. BG. §. 5. 8. W. BG. §. 6. ; b.) Verleihung (h. d.) überhaupt, im Gegens. zu dem Rechte des Staats oder des Privatregalbesitzers zum Bergbaubetriebe auf Grund des ihnen zustehenden Regals (ohne eine besondere Verleihung): Nach dem Besitz-Ver- hältnisse sind bei unserem [preusstschem] Bergbau zu unterscheiden: a.) Bergwerkt, welche für Rechnung des Staats betrieben werden. . . b.) Standesherrlicher Bergbau in Gebieten, für welche dem Privilegirten das Berghoheitsrecht oder wenigstens das Berg- nutzungsrecht im ganzen Umfange der Regalität oder auch nur für gewisse MineraUt* zusteht. . . c. ) Getcerksc/utfÜicher Bergbau, worunter alle im Wege der Special-Ver- leihung erworbenen Bergwerke begriffen sind, die Verleihung mag von dem Landesherrn oder von einem Privilegirten ertheilt sein. V. Oarnall 1. — Wasser Verleihung: Ver- leihung von Wasser (vergl. Wasser, Anm.): 8. Aurf. Verordn. B. §. 164. Wensd 429. 430. Anm. Gegenstand der Verleihung waren nach älterem Rechte ausser den dem Bergregale unterworfenen Mineralien auch noch allgemein die Erbstollen, die Wassergefälle, die zur Auf- bereitung und Verhüttung der Krze erforderlichen Anstalten (Waschwerke , Pochwerke , Hütten- werke), auflässig gewordenes oder sonst in's Freie gefallenes Bergwerkseigenthum und die alten Halden von in's Freie gefallenen Bergwerken. Einzelne Berggesetze dehnten die Verleihung sogir auf Gegenstände aus, die in nur sehr entfernter, oft blos zufalliger Beziehung zum Beigbau standen. Am weitesten hierin giengen die österreichischen Bergordnungen. So bestimmt die ferdinandeiKke Beiordnung von löf)3. in Art. \). : Die anderen Bcrakwerck [ausser den Erbstollen] vndfiiri, weicherlag die seyen, Alt vnd New Schärf oder bew (Baue], wo die gefunden vnd aufgeschlag** werden, die sollen sambt den wasserf lassen, Hüttschlegen [Schmelzhütten] , Kot- platzen [Kohlplätzen], Waiden [Wäldern], Rysswerchen [Biesen, s. d.], Clautt I Klausen = Schleussen], Rechen [Wehre in Flüssen, in denen Holz geflösst wird, aus einer Art Leiter mit dichten Sprossen bestehend, die quer über den Fluss geführt wird um das Flössholz «of- zufangen], Lenden [Plätze an den Rechen zum Herausziehen und Aufstellen des Holzet], Pue ehern [Pochwerken], KholbenschlUyen [Aufbereitungsanstalten bei Waschwerken] mi allen andern abhanymden stucklten, die zu denselben Berykwerchen vnd Schtneftzen yekitrm, • v<>n vn ne reu lterykrichtem . . rer/iheu werden. Digitized by Google Verleihungsgewich — Verfetten. 529 Was die neuere deutsche Berggesetzgebung anbetrifft, so sind nach den Berggesetzen für Anhalt-Dessau, für die preussischen Staaten, für Braunschweig, Sachsen- Meiningen, Gotha und Baiern nur die dem Berggesetze unterworfenen Mineralien und die ins Freie gefallenen Bergwerke Gegenstand der Verleihung, ausserdem nach dem Berggesetze für Lippe-Detmold die Wassergefälle zum Zwecke der Benutzung für Bergbau- und Hütten- betrieb und nach den Berggesetzen fürOesterreich und für das Königreich Sachsen die durch Bergbau erschrotenen Wasser (Gruben wasser)und alte verlassene Halden im unverliehenen Felde (vergl. Wasser, Anm. und Halde, Anm. 2.). — Die Berggesetze für Oesterreich, Sachsen-Weimar und Schwarzburg-Sondershansen kennen ausserdem noch eine be- sondere Art der Verleihung, die sogenannte Concession(s. d.), und zwar das österreichische Berggesetz für Hülfsbaue und Revierstollen und die beiden sachsischen Berggesetze für Hülfs- baue und Grubenwasser. Ueber das Verleihungsverfahren und die Erfordernisse , von denen die Ertheilung einer Ver- leihung abhängig gemacht ist, vergl. 1.) für das ältere Recht: Hake $§. 160. ff., Karsten SS- 102. ff., Schneider SS- 120. ff. ; 2.) für das neuere Rech Ä Oestr. BG. SS- *0.ff., A. D. BG. SS- 19. ff., S. W. BG. SS- 48- ff- L *>• ßG- SS- **• ff., S. S. BG. SS- *&> ff-> Pr- B0- SS- 22. ff., Braunschw. BG. SS- 23- ff> s- M- Bö- Art- 22- ff> s- BG- vom 16- Juni 1868- SS- 39. ff., Goth. BG. SS- 22. ff., Bair. BG. Artt. 22. ff. Verleihlingsgesuch n. — 1.) nach dem Berggesetze für Oesterreich: das Gesuch um Ertheilung einer Verleihung, in welchem das Vorhandensein der sämmt- lichen Bedingungen, welche das Gesetz zur Vornahme der Verleihung erfordert, nachgewiesen sein muss : Die Verleihungsgesuche müssen a.J den Namen und Wohnort des Bewerbers oder dessen Bevollmächtigten enthalten, . . b.) die Beschreibung der Lage und Beschaffenheit des Aufschlusses mit Angabe des Grundeigenthumers, der Ortsgemeinde und des politischen Bezirkes, dann die Entfernung des Aufschlagspunctes von zwei un- verrückbaren, allgemein erkennbaren Puncten angeben; c.) mit einem Wahrzeichen des gemachten Aufschlusses belegt sein ; d.) im Falle der Aufschluss durch Schürfung 'ge- schehen ist, muss der Schurfbau angegeben und es muss angeführt werden, in welcher Tiefe und Richtung vom Tageinbau der Aufschluss erfolgt ist. Ferner hat der Bewerber e.) die Anzahl und Lagerung der verlangten Grubenmasse und den Namen anzugeben, welchen die Verleihung erhalten soll; und endlich f.) zu erklären, ob die angesuchten Masse selbstständig in das Bergbuch einzutragen oder einem schon eingetragenen Werke als neuer Bestandtheil zuzuschreiben seien. Oestr. BG. §. 49. §. 80. Wenzel 319. — 2.) nach dem Berggesetze für An halt- Dessau : ein im Wesentlichen der Muthung (s. d.) entsprechendes Gesuch: A. D. BG. §.19. Verleih ungSUrkuilde/. — die von der Bergbehörde über eine ertheilte Ver- leihung (8. d.) ausgefertigte Urkunde: Die Verleihungsurkunde muss enthalten: 1.) den Namen, Stand und Wohnort des Berechtigten, 2.) den Namen des Bergwerks, 3.) den Flächeninhalt und die Begrenzung des Feldes unter Verweisung auf den Sttuations- riss, 4. ) den Namen der Gemeinde , des Kreises , des Regierungs- und Oberbergamts- Bezirks, in welchem das Feld liegt, 5.) die Benennung des Minerals oder der Mineralien, auf welche das Bergwerkseigenthum verliehen wird, 6.) Datum der Urkunde, 7.) Siegel und Unterschrift des verleihenden Oberbergamts. Pr. BG. 34. Oestr. BG. §. 63. Vollz. Vorschr. §. 49. 8. BG. vom 16. Juni 1868. §. 43. Bair. BG. Art. 34. Verlesen tr. — die Bergarbeiter vor dem Einfahren und nach dem Ausfahren namentlich aufrufen: Achenbach 4. 112. Jahrb. 2., 402> Z. f. BB. 9., 79. Verfetten tr. — 1.) Bohrlöcher: dieselben mit Thon oder Letten aus- kleiden, um entweder (bei Sprengbohrlöchern) das Eindringen von Wasser oder (bei Erdbohrlöchern) das Loslösen lockerer Massen aus den Bohrlochswänden, den Nachfall (s. d.), zu verhindern: Vor dem Besetzen wird das [im wasserreichen Gestein gebohrte Spreng-] Bohrloch verlettet, indem es mit weichem zähen Letten ausgefüllt uml dann der Lettenbohrer hineingetrieben tcird. Der Letten drängt sich hier- durch in die wasserführenden Klüfte ein und überzieht die Wände des Bohrlochs , während der übrige Letten aus dem Loche herausquillt. Bergm. Taschenb. 3 . , 233. Treten zwischen Veith, Bennr&rterfcnch. 67 Digitized by VJUVJV Iv, 530 Verliegen — Verloren. ständigen Gebirgslagen nur vereinzelt lockere Schichten auf, so reicht es zur OffenerhaUuna des [Erd-] Bohrlochs oft sclton aus, dass man dasselbe in diesen lockeren Schichten mit Thon oder Letten verschmiert. Zu dem Ende wirft man Stücke von fettem Thcne . . w einer sohlten Menge in das Bohrloch, dass dasselbe davon bis über die lose Schicht hmam angefüllt ist. Darauf stampft man den Thon . . fest und durchbohrt alsdann den Thm von Neuem. Dadurch bleibt an den Bohrlocliswändcn ein Thonüberzug zurück, welcher ein weiteres Nachfallen der lockeren Massen verhindert. Bei grösserer Mächtigkeit der letzteren reicht aber das blosse Verleiten des Bohrloches nicht mehr aus, sondern man mtm dasselbe . . mit Röhren aussetzen. Z. 7., B. 229. Serlo t., 118. — 2.) Gefluthcr (s. d.): bei dem Verfluthern (s. d.) eines Stollens die Stollensohle mit Letten aus- schlagen, auf diese Lettenlage die Gefluther stellen und den Zwischenraum zwischen den Geflutherwänden und 4cn Stollenstössen bis zum oberen Rande der Gefluther mit Letten ausstampfen: Z. 2., A. 360. ; 4., B. 155. — 3.) Schächte: dieselben mittels Lettens wasserdicht ausbauen (s. d. 2.) in der Weise, dass in dem Gebirga- theile, in welchem der wasserdichte Ausbau erfolgen soll, zunächst verlorene Bolzen- schrotzimmerung eingebracht, demnächst im Innern dieser Zimmerung und zwar je nach dem Gebirgsdrucke einfache oder doppelte ganze Schrotzimmerung in die Höhe geführt und der Raum hinter dieser ganzen Schrotzimmerung mit gut durchgearbeite- tem Letten ausgefüllt wird (vergl. Zimmerung): Das Verletten oder Verthonen der Schächte, welches mit Nutzen bei Soolschächten zur Anwendung gebracht worden ist, ebenso beim Durchteufen wasserreicher loser Schichten. Serlo 1 ., 407. Verflögen refl. — l.) von Bergwerken, Erbstollen: a.) nicht den gesetzlichen Bestimmungen gemäss im Betriebe erhalten werden und deshalb in's Freie fallen : Wo velt geligen [Feld geliehen] worden und leenschafte und sich die cer~ legin dry lange schicht . . , das man sy nicht buhaft hilde als recht ist , so mag si . .der wassermeistcr . . lihen, wem he wil. Goldb. BR. Steinbeck 87. Vorlyt sych der statin acht tage noch [nach] eynander alz wüste [wüst , leer, nicht mit Arbeit belegt . daz yn nymand trybet [treibt] , daz man wewysen [beweisen] mag myt eyme er/*affty$en manne, . . Wer yn denne mutet, dem zal ym der bergmeyster lyhen [verleihen] . Frfib. BR. Klotwch 230. 236. Wann einer begehrt einen alten Stollen, Sc/uwht oder Schur/ zu empf aheny und sagt, es hätte sich verlegen, und die alten Gewerken vermeinten, « /tätte sich nicht verlegen, so soll es durch den Berg-Meister entschieden . . werden. Ung. BO. 10., 5. W. 189. ; b.) auch überhaupt nicht betrieben und im Stande erhalten werden und deshalb zusammenstürzen: Alte verlegene Zechen gewältigen. 8pü BR. S. 2t7. Alte verlegene und aufgelassene Stollen. Churs. St.O. 23. Br. 467. Verlegene Gebete [Gebäude], als seind alte Schacht, Such- oder Erbstollen. Chart BO. 2., 2. Br. 106. Wenn man alte verlegene Bergwerke tvieder eröffnen und in Bau bringen will. Delinj §. 53. — 2.) sich am Gestein vorliegen ; von Berg- arbeitern : wegen grosser Festigkeit des Gesteins nur wenig gewinnen können : SA 2., 101. H. 402. a- Bericht v. Bergb. §. 131. — 3.) sich auf einem Bergwerke verlicgen ; von Bergbautreibenden : das Bergwerk aufgeben (auflassen) müssen : 8cb. 2., tot. H. 402> Yerlochsteinen tr., auch versteinen — ein Grabenfeld : nach Vermessung eines Grubenfeldes die Grenzen desselben auf der Oberfläche durch Lochsteine be- zeichnen : Verlochsteinen, am Tage das Feld mit Gräntz-Steinen bemerken, wojd* Fundgrube und Maasse wendet. Seh. 2., 102. H. 266> Verlochsteintes FS- H. 312. b- Inder verlochste inten Masen 269 > Jedes verliehene Feld muss . . «kr Tage v er lochsteint werden. Oestr. Bö. §. 64. Verloren a. — nur vorläufig ausgeführt , zum einstweiligen Gebrauche be- stimmt: Eine verl ohrene Tage-Rösc/te , in Hoffnung, etwas zu überfahren, tr&en. H. 130. b- Das Anhalten beym verlohrnen Vermessen. H. 17. a- Von einem AnsUh Digitized by Google Vermark statten — Vermessung. 531 Thürstok lassen sich die Treibe-Pfähle nicht allemal bis auf ihre Hälfte eintreiben. . . In diesem Falle wird ztvischen dem ersten Ansteh- Thiirstok und dem Mittel- oder Helf- Thürstok . . mit besondern v erlahmen Thürstöken . . eine verlohrne Abpfändung gemacht und ehe zum folgenden Getriebe angestekt wird , wieder ausgehoben. Bericht Y. Bergb. §. 287. Mit verlohrnem Holze auszimmern. §.192. Statt der verlorenen die bleibende Zimmerung einbauen. Z. 5., B. 133. Bei den verlornen Zimmerungen in Schächten, die nachher ausgemauert wurden. 2., A. 355. Ableitung der Wasser in den verlorenen, an der Stollnfirste entlang geführten Gefluthern. 4., B. 156. Ver- lorener Damm. 145. Jahrb. 2. , 12. *• Das Schlagen verlorener Fixpunkte. Beer 80. Die s. g. verlornen Pfähle der Markscheider , welche sie vor der Verhchsteinung an den Gränzptmkien einschlagen lassen. HuyBsen 223. Anm. Beer 238. eine verlorene Schnur ziehen, auch mit verlorener Schnur messen: vorläufig vermessen, überschlagen (vergl. 8chnur 1. und vermessen). ** Vermarkstatteil tr. — vergl. Markscheide, Anm. Vermauern tr. — einen Grubenbau mit Mauerung verwahren um ihn gegen Zusammensturz zu sichern: Das Vermauern der aufgefahrenen Stolhlanje. Z. 8., B. 10. Wenn die Erhaltung des Stollens die Verzimmerung oder Vermauerung not- wendig macht. Karsten §. 370. Vermessbucll n. — vergl. Bergbuch, Anm. Vermessen tr. — Grubenfelder : die Grenzen derselben auf der Erdoberfläche durch markscheiderische Messungen feststellen : Vermessen. Ist, wenn Fundgruben oder Moosen mit einem Lachtermaass abgezogen werden , damit man wissen könne , wie weit sich eines Feld auf seinem belehnten Gange erstrecke, damit ein anderer nach Htm an- sitzen könne. Geschieht am Tage und nicht auffm Stolln oder in der Grube. H, 402. b* Das Vermessen ist das Verfahren , durch welches die in der Verleihungsurkunde und in dem Situationsrisse beschriebenen und bezeichneten Feldesgrenzen nach den Regeln der Markscheidekunst auf die Erdoberfläche übertragen und daselbst durch Lochsteine bezeichnet werden. Klostermann 3., Anm. 68. Es sind in denen Bergwercken dreyerlei Arten von Vermessen; Nehmlich 1.) das Vermessen mit verlohrner Schnur , 2.) das Marckscheiden, 3.) das Erbvermessen. Wenn auf einen Gang Fundgruben oder Maassen gemuthet, entblösset und bestätiget, dass entweder sich mehrere mit muüien einlegen können oder wollen, so wird das dem ersten Muther bestätigte Feld ungefehr oder verhhren überschlagen oder gemessen, damit derselbe als ältere toisse, wie weit sein Feld gehe und der jüngere auch gewiss sey, wo sein Feld anfängt und er einschlagen kan. Dieses nun ist die erste Art und wird das Verlohrne Vermessen oder auch das Vermessen mit verlohrner Sdhnur, oder auch das Verschnüren und Ueberschlagen, dimensio placita, minus solemnis, superfleiaria u. s. f. genennet, auch dem Erblichen Vermessen ent- gegen gesezt. Wenn aber auf einer Zeclie ein Bau hernach angesteUet, die Gang-Streitig- keiten entschieden, des Ganges Haupt-Streichen und Fallen, Vierung, Durchschlage u.s.f. angegeben werden sollen, ist man einer anderen Art zu messen und eines Mathematici benöthigt. Diese Art nun in Bergwercken zu messen, die ein solcher Mathematicus gebrauchet, nennet man das Markscheiden. . . Wenn denn endlich eine Zeche für fündig erachtet wird, so milss diese ihr Feld, so viel sie gemuthet hat und verliehen empfangen, erblich zu sich nehmen und vermessen lassen und dieses heisset man das Erb- Vermessen. Beyer Otia met. 2., 231. ff. Vermessgeld n. — die Gebühr, welche für das Vermessen entrichtet werden musste: /. B. G. 2., 28. 17. Ursp. 239. Meyer 87. Vermessung/. — das Vermessen (s. d.). Erb Vermessung, erbliche Vermessung: Erbbereiten, d.h. die genaue Ver- messung eines Grubenfeldes unter Beobachtung verschiedener Förmlichkeiten zu- Digitized by Google 532 Verneunten — Verpflöcken. gleich mit der Wirkung voller Beweiskraft bei etwaigen späteren Ansprüchen be- nachbarter Bergwerksbesitzer (vergl. erbbereiten). — gevierte Vermessung: Ver- messung eines Grubenfeldes nach ge viertem Felde (s. Feld): Erkl. Wörtern. 160.— Längen Vermessung: Vermessung eines Gruben feldes nach gestrecktem Felde, Längenfelde (s. Feld): Längenvermessung mit schmaler Vierung. Karsten §. 158. Klostermann 1., 67. — stehende Vermessung: Längen Vermessung (s. d.): Bei der stehenden Vermessung mit grossen Vierungsbreiten. Kanten §. 158. — streichende Vermessung: Längen Vermessung (s. d.): Soll das Grubeneig enthum nach gestrecktem Felde vermessen werden, welche Vermessung man zuweilen auch wohl die stehende oder die streichende nennt. Karsten §. 158. — Vermessung über das Kreuz, Winkelkreuz: die Vermessung der Fundgrube (s. d.) bei ge viertem Felde, bei welcher von der Mitte des Haspelrundbaumes des Fundschachtes aus zur Bezeichnung der Länge und Breite des Fundgrubenfeldes zwei Linien abgesteckt wurden, welche sich in der Mitte des Rundbaumes unter rechtem Winkel durch- schnitten: Karsten §. 155. Anm. Vergl. bezüglich der Bestimmungen über die Vermessung der Gruben feldcr 1.) für das ältere Hecht: Hake §$. 202. ff., Karsten $§. 146. ff., Schneider §$. 178. ff., Kressner 176. ff., Klostermann 1., 67. 79.; — 2.) für das neuere Recht: a.) Oestr. B(i. §$. 64. ff., A. D. BG. $• 31., S. W. BG. $. 54., L. I). BG. $. 44., S. S. BG. 53., Pr. BG. $$. 39. ff., Braunschw. BG. §§. 41. ff., S. M. BG. Artt. 39.ff., S. BG. vom 16.Juni 1868. $.45., Goth. BG. SS- 39. ff., Bair. BG. Artt. 38. ff. ** Verneunten tr. — durch Entrichtung des Neunten (s. Neunte) versteuern. Span BR. S. 284. * VerÖffhen tr. — bei dem süddeutschen Salzbergbaue : das Salzgebirge zum Zweck des leichteren Angriffs desselben durch das Wasser und behufs Herstellung eines bestimmten Umrisses der Sinkwerksanlage durch Aushauen, Treiben von Oeffen aufschliessen , öffnen (vergl. Sinkwerk und Offen): Z. 2., B. 5.; 4-, B. 53. Verörtern tr. — 8tollen, Strecken: dieselben weiter führen, forttreiben: Der Schürfstollen ist auf 10 Klafter in Kalkt aub [ohne dass das gesuchte Mineral ge- troffen worden] verörtert. Wenzel 247. Eine Stollens -V er ort er ung von 6 Klaf- tern, ibid. Yerpfählen tr. — 1 .) verziehen (s.d. 1 . und Pfahl) : Wenngleich zu Anfang des Betriebes einer solchen Strecke [im druckhaften Gebirge] der Druck anscheinend gering ist , so thut man doch wohl, die Thürstöcke nur in 1/2 Ltr. Entfernung von einander z* setzen und dabei die ffirste und die Seitenstösse sogleich mit zu v er pfählen. Zu den V er pfählungen . . nimmt man für die Firste 1 bis Ufa Z°M starke eichene Bohlen, in den Stössen Schtvartenbretter von 1 Zoll Stärke. Z. 4., B. 175. Büha 632. - 2.) durch eingeschlagene Pfähle bezeichnen ; insbesondere bei der Vermessung eines Grubenfeldes an denjenigen Punkten, an welchen Lochsteine (s. d.) gesetzt werden sollen , Pfahle einschlagen ; aber auch verlochsteinen (s. d. und vergl. verpflöcken): Seh. 1., 31. ** Verpfänden tr. — verziehen (8. d. 1.): Verpfendt ist wenn man zimmert, vnd so daz gezimmer nit vest stehet, das maus antreibt mit hülzenen keülen [Keilen] . Altt* Bergbüchlein. Lempe 9., 49. Ursp. 64. Verpfänden ist, wenn man das Gezhmner an Orten, wo es am Gestein anlieget, mit Holz ausladet und mit Keilen verpfändet oder befestigt. Seh. 2., 102. H. 404. b* Palos in tigna immitteret vorpf enden. AgncoU Ind. 33> Löhneyss 53. Verpflöcken tr. — Grubenfelder : dieselben verpfählen, verlochsteinen (s. d. und Pflock 2.) : Wo die Alte [Grube] Jr [ihr] mass hin nymbt, so sol sy verphlöghht Digitized by Google Verquatembern — Verritzen. 533 werden. Max. BO. 87. W. 44. Verpflöckte Grubenmassen. Wenael 343. Ver- p flockung der Grubenmasse. Oestr. BG. §. 64. y. Sohenohenstuel 253. **Terquatembern tr. — ein Bergwerk, einen Erbstollen: die für dieselben zu entrichtenden Quatembergelder zahlen (s. Quatembergeld) : Freiesleben 64. Liegt der Grund des Freifalles [einer Zeche] in . .der Nichtverquatemberung, Nicht- verrecessirung, so ist der Wiederaufnehmer die alten Geteerken zu ihren Ant/ieilen zuzulassen nicht schuldig. Schneider §. 301. • Verqueren tr. — quer durchörtem, durchfahren (s. d.): Einen Gang mittels eines Stollens verqueren. v. Hingenau 7 1 . Von den v er quer ten Braunkohlen- Flötzen. Sohemn. Jahrb. 14., 109. Verrammeln tr. — Bohrlöcher: dieselben besetzen (s. d. und rammeln): Eichter 2., 508. Torräumen tr. — Grubenbaue : die in die Baue hereingestürzten oder darin versetzten Gesteinsmassen fortschaffen: Es muss der Stollen aufgehoben, bis an die alten Zechen verräumt werden. Delhis §. 137. Man soll . . Strecken nicht anders, als mit guter Ueberlegung versetzen , weil solche , wenn sie auch jetzt etwa nicht gebraucht werden , doch zum künftigen Bau wieder unentbehrlich werden können; man macht daher unnöthige Kosten, wenn man sie versetzt und in einigen Jahren wieder verraumen muss. §. 410. **YerreceS8en, yerreeessieren tr. — ein Bergwerk: den Recess (s. d. 2.) darüber anfertigen und der Bergbehörde einreichen: Er . . verrecest sein lehen. M. 20. b* Als etwan die Vorsteher der Zechen, ihre Zechen . . nicht verrecessen: So ordnen Wir, dass ein jede Zeche, so in dreyen Quartalen nicht verrecest wird, vor ein jegliches Quartal Zehen Gulden . . soll zur Straff geben : Würden sie aber das vierte Quartal nicht verrecessen, und also ein gantz Jahr unverrecest bleiben, dieselbig soll Unser Bergmeister ohn alle Mittel, deme, der wer sie miedet, vor Unser Freyes ver- legnen. N. K. BO. 19. Br. 31. Es sollen alle . . Zechen, sie seyen in Betrieb oder nicht in Betrieb, hinfüro alle Quartale durch die Schichtmeister . . bei dem Bergamte berechnet und verrecessirt werden. Schles. BO. 77. Br. 1040. Verrecessiren. 7. Scheuchenstuel 253. Verreifen tr. — einen Schacht: denselben mit Keifen verzimmern (s. Reifen- schacht): Die Förder- und Fahrschächte. . . Sie werden, wenn der Gebirgsdruck nicht allzu bedeutend ist, rttnd abgeteuft und v er reift. Z. 10., B. 6. Verressen tr. — verhauen (s. d.): Biohter 2., 190. Verritzen tr. — in Bau nehmen, mit Bergbau angreifen, bauen (s. d.) : Dess- gleic/tcn kan keine Zeche mit Schneeschoren [bauhaft] erhalten werden, wo nicht der Rasen verritzt wird. J. B. G. 2., 7. 1. Ursp. 222. Span BR. S. 201. Ein mannigfach zerklüftetes, äusserst wasserreiches Gestein, welches man von jeher möglichst wenig zu ver- ritzen gesucht hat. Z. 12., B. 1. Ein noch unv er ritztes Sahlager . . abbauen. .4., B. 93. Die Forste und Sohle der Erbstölln ist in der Regel ganz und unverritzt zu erhalten. S. Bö. §. 183. Bei den unter dem jüngeren wasserreichen Gebirge bauenden Bergwerken ist tenter der Auflagerungsebene des ersteren ein Sicherheitspfeiler von hin- reichender Mächtigkeit zur Verhütung von Wasserdurchbrüchen unverritzt stehen zu lassen. Z. f. BB. 10., 155. verritztes Feld, Gebirge: Distrikt, in welchem Bergbau betrieben worden ist oder noch betrieben wird, im Gegens. zu unverritztes Feld: ein von Bergbau noch unberührter Distrikt : [Es] mögen alle behauene Gänge , KUlffte und Flöhe in Stollen , Strecken und Schächten , dergleichen verritzt Feld am Tage fr ey- gemachet . . werden. E. M. BO. 27. Br. 734. Seh. I., 67. Mineralien, die im un- Digitized by Google 534 Verrücken — Versaufen. verritzten Felde erschürfet und erbauet werden. Bahr. Priv. 22. Im verritzten oder unverritzten Felde alte oder neue . . Bergwerke aufnehmen, ibid. 25. W. 340. Neue fündige und unverschrottene Gänge hngantzen und unverritzten Felde aussohärf- fen. Span BR. S. 171. Das östliche Flügelort trieb man im unverritzten Felde fort. Jahrb. 2 . , 1 8 . b- Abteufen von Schächten in bislier noch unverritztem Braunkohlen- gebirge. Z. 3., B. 228. Yorrttckon tr. — 1.) Lagerstätten: eine Veränderung in der Richtung des Streichens oder Fallens (s. streichen und fallen 1.) derselben herbeiführen (vergl. Stunde): Da hat dieser newer gang den andern alten gang verrücket vnd zwr- stossen in vil tausend drümmer. M. 218.** — 2.) Gedingstufen: 8. Stufe 2. *V©rrflsten tr. — bei dem süddeutschen Salzbergbaue : verzimmern: Z. 2., B. 28. ** Versanikosten tr. — verzubussen (8. d. und Samkost): Es soll ain Jeder . . seinen Verweser haben, . . der im seine Thail versamcost. Sakb.BO.30. Lori222.*- Welcher versamkosteter alter Gewerk seine Theile, so er in benannten [in's Freie ge- fallenen] Bergen gehabt, weiter v er s am kosten, bauen und erhalten wolle, solle sich an- zeigen und so derselbe Samkosten erlegt, soll ihn der Aufnehmer bey seinen Theilen lassen. Beuth. BO. 14. W. 1281. Yersatz m., auch Bergversatz — das unhaltige Gestein (die Berge), welches in ausgehauenen Grubenräumen aufgesetzt ist, entweder um dasselbe nicht aus der Grube ausfördern zu dürfen (vergl. Berglosung) oder um diese Räume wieder auszufüllen und so das Zusammenbrechen derselben zu verhüten ; auch das Auf- setzen, Versetzen des unh altigen Gesteins in den bezeichneten Räumen (vergl. ver- setzen): Die zum Versätze nöthigen Berge werden entweder von tattben Lagertheikn entnommen, oder aus Versuchsstrecken in taubem Gebirge herbeigeschafft, auch bei Mangel an Bergen in der Grube von Tage hineingefördert. Z. 10., B. 7. Der dichte Versatz der ausgebauten Räume mit Bergen. 12,, B. 144. Da, wo zu viel Berge brechen, werden diese soweit es möglich in der in Betrieb stehenden Abbaustrecke versetzt und in dem Ver- sätze eine separate Förderstrecke . . offen erhalten. 13., B. 243. Yersatzkasten m. — Kasten (s. d. 1.): S. W. BO. §. 180. VerSatzung /. — l.) Orgel (s. d.): Zur Begrenzung der nach Ausgetcinnung eines oder mehrerer Pfeilerabschnitte zu werfenden Brüche dienen sogenannte Ver- satzungen. Verschiedener Construction bestellen sie gewöhtiUch aus einer oder ztcei Reihen starker etwa 6 Zoll von einander, unter einer gemeinschaftlichen, eingebühnten Kappe stellender . . 9 bis 10 Zoll starker Stempel, aus 2 bis 4 in beide Streckenstösse eingebühn- ten Strebekappen, aus Streben, die von den Strebekappen nach der Sohle und nach der Firste ausgehen und sämmtlich eingebühnt sind, aus Versatzungsbolzen, die . . senkrecht zwischen die Kappen eingetrieben sind und ein Nachgeben derselbeti beim Einbringen der Streben verhindern sollen, und endlich aus den sogenannten Vorstempeln, ztcei starken 10 bis 11 Zoll haltenden Stempeln , die inys Hangende und Liegende . . eingebühnt sitid ttnd den Zweck haben, der V er Satzung grössere Festigkeit zu geben und ein HerausscJdagen derselben beim Zubruchegehen der abgebauten Räume zu verhindern. Z. 5., B. 119. Karsten Arch. f. Bergb. 2., 71. — 2.) Versatz (s. d.): Die alten Versatzungen durchwühlen und die alten Halden aus bäten. Jahrb. l.f 411.** Erzleere Versatzung. Z. 1., B. 43. Die Bergmittel werden versetzt und füllen ziemlich vollständig den aus- gehauenen Raum als V er Satzung aus. Bergm. Tasohenb. 3., 133. Yörsaufen intr. — ersaufen (s. d.): Wenn es auf selbigen [niedrigen Stollen] einen Hauptbruch machet, wie in Ermangelung derer nöthigen Bergfesten zu vermuthen, so müssen die Wercke versauffen. Urk. v. 173S. Z. 17., B. 192. Auf der Grube V. hat . . ein so bedeutender Wasserdurchbruch stattgefunden, dass die Grube Gefahr Digitized by Google Verschalen — Versoblagen. 535 Uef vollständig zu versaufen. Z. 5., A.45. Häufiges Versaufen des unteren Satzes. Serlo 2., 296. Verschalen tr. — verziehen (s. d. I .) : Man kann , wo sehr grosser Druck be- fürchtet wird, Thürstock an Thürstock setzen; gewöhnlich aber pflegt man dieselben in kleinen Entfernungen von einander anzubringen und den Ztoischenraum zwischen denselben sowohl seitwärts als über der Kappe durch der Länge nach geschnittene kleine Pfähle zu verschalen, v. Hingenau 88. Im Letten wählt man ganze Schrootzimmerung . . ohne irgendeine Verpfählung oder Verschaalung. Z. 1., B. 13.; 3., B. 168. Verschieben tr. — verrücken (8. d.) : Eine verschobene Bank wieder aus- gerichtet. Urk. v. 1735. Z. 17., B. 195. Die Gangspalten haben die Zechsteimschichten [in dem Eisensteinrevier vom Kamsdorf] in den meisten Fällen verschoben, so dass sich Verwerfungen von 1 — 100 Fuss Höhe finden. Berggeist 14., 419.a- Verschinen tr. — markscheiderisch vermessen (vergl. Seh in): Die sämmtlichen Instrumente des Markscheiders werden Schinnzeug genannt; ihre Anwendung heisst auch daher oft das Verschinnen. v. Hingenan 100. Beer 18. Anna. Bei Schneider findet sich verschinen in der Bedentang von „verlochsteinen": Sind die Grenzlinien bestimmt, so wird das Feld verschient, d. h. die Bezeichnung der Grenzen vorgenommen, welches am Tage durch Setzung von Lochsteinen, in der Grube aber durch Einhaltung bleibender Merkmale, Erbstufen , im Gestein oder der Zimmerung geschieht. Schneiders« 188. Verschlossen — I.) tr. ; 1.) verziehen (s. d. 1.): Verschossen ist, wenn das Gezimmer auf Stollen , Strecken oder Schächten , als da sind Thür-Stßcke oder Ge- viere, nicht gantz beysammen liegen und flüchtig Gestein darzwiscJten, oder darhinder sich befindet, so toird dasselbe hinter deti Thür-Stöcken oder Gevieren mit Stangen , Brettern, Pfosten oder Pfälen ausgezimmert und verwahret, dass dadurch das flüchtige Gestein auff- behalten wird. H. 404.b- Seh. 2., 102. Kurzklüftig und rollig Gestein wird mit blossen Thürstliken und Kappen nicht allemal genüglich abgefangen , sondern es muss auch wohl noch mit gerissenem Holze verschossen werden . Dergleichen Verschiessen verhindert nicht nur alles Einrollen, sondern es vertheilet auch den Druck des Gebürges auf alle damit berührte Punkte des Gezimmers. Bericht v. Bergb. §. 281. — 2.) durch Anbringen von Zimmerung verdecken, verbergen: [Es ist] dem Statiner verboten, überfahrene Lager- stätten, die er selbst nicht muthen will, zu versetzen, zu verzimmern oder zu verschiessen. Karaten §. 370. II.) tr. und refl.; die bei dem Betriebe von Bauen durch Bohren und Schiessen losgesprengten Massen nicht fortschaffen , so dass sich die Baue damit anfüllen und dadurch die Weiterarbeit gehindert wird (vergl. verhauen 4.j: Bichter 2., 418. Verschlagen — I.) tr.; 1.) scharfes Gezäh durch Gebrauch abstumpfen: So viel Eysen auff einmahl mit sichfü/*ren, . . als in sechs oder acht Stunden Arbeit zu ver- schlagen nöthig. Churk. BO. 7., 18. Br. 613. Es fallen feste Kämme vor, dass die Häuer in einer Schicht 40 und mehr Stücke Eisen verschlagen. Bericht v. Bergb. §. 131. Bei . . Anwendung von Gussstahlbohrern wurden in 240 achtstündigen Häuer- schichten mit 373 verschlagenen Schärfen . . 630 Lö eher gebohrt. Bergm. Taschenb. 4., 216. — *2.) bei dem süddeutschen Salzbergbaue : Laist zum Zweck der »Her- stellung eines Dammes auf das Minimum des Hauminhaltes zusammenschlagen : In 10 Arbeitstagen sind 400 Kfs. lockerer Laist zu Damm verschlagen worden; [es] ist das Verhältniss des zu verschlagenden zum geschlagenen Laiste gewesen . . ungefähr = 3:1, d. h. der lockere Laist ist auf den dritten Tneil des Raumes zusammengeschlagen worden. Z. 4., B. 80. II.) mtr. ; von Wettern: in den Grubenbauen in einer anderen Richtung strömen, als diejenige ist, in welcher sie geleitet werden sollen: Die Wetterthüren in den Hauptstrecken , wodurch die Wetter m die Abbaustrecken geleitet werden, sind da, Digitized by LjOCKJLC 536 Verschleiwen — Verschroten. wo eine starke Forderung umgeht, immer doppelt, weü sonst keine Absperrung erfolgen und Gelegenheit zum Verschlagen der Wetter gegeben würde, indem die Thüren während der Förderung beinahe immer offen bleiben. Karsten Arch. f. Min. 6., 137. III.) refl. und intr. ; von Schüssen: ohne Wirkung sein , weil die Kraft auf Ablösungen oder Klüften im Gestein entweicht: vergl. Schuss 3. VerSChleissen tr. — abnützen: Nicht zugeben, dass alte verschlissene Seile auf Hauptförderschächten oder gar zur Befahrung gebraucht werden. H. Instr. §.10. Eine bereits verschlissene Lederscheibe. Z. 13., B. 271. Seilverschleiss. 3., B. 190. Berggeist 14., 121> Yemhmanden tr. — mit Schmand (s. d.) überziehen: Z. 4., B. 77. Verschmieren tr. — durch Bestreichen mit Letten, Grubenschmand u. s. w. unkenntlich machen, verdecken: Verschrämen tr. — schrämen (8. d.); auch schrämen und schlitzen (s. d.): Weil die Gänge nicht einerleg, sondern theils schmal und gebräc/te, theils mächtig und feste; So ist sich auch mit deren Gewinnung darnach zu aclUen , und können die mächtigen und festen nicht also bloss für sich gewonnen werden, sondern sind zuvorhero zu verfahren oder zu verschrämen. H. 155. *• 0. 1., 149.; 3., 88. M. 138> Im Jar 1551. hat mm zu Freyberg . . ein Stuff gediegene Bleyes in die 6 Centner schwer verschremet, vnd ganlz herausgezogen. Albinos 133. Abkohlen der verschrämten und geschlitzten Kohlenwand. Z. 3., B. 20. Die Arbeil mit der Keilhaue heisst Verschrämen und zerfällt in das eigentliche Schrämen und in das Schützen, Kerben oder Schneiden, ßerio l . , 139. Bei allen Schrämarbeiten müssen die verschrämten Stösse durch Verspreibmy oder durch Stehenlassen kleiner Pfeiler im Schräme hinreichend gegen ein vorzeitiges Nieder- gehen gesichert werden. Z. f. BE. 10., 480. Verschroten tr. — 1 .) erschroten (s. d.) : Wer in f regen ungemessenen Ge- bürgen erstens neue Klüffte und Gänge verschrött oder entblöst, . . dieselben sollen . . als die ersten Aufnehmer zugelassen werden. Span BR. S. 193. Würden Gänge, Kliiße oder Flötze in Stollen, Schächten oder Oerthern überfahren und verschroten , mit den- selben soll es Unser Bergwercks- Ordnung gemäss gehalten werden . i bid . Ercz an gen gen, dg vor unv er schroten und unvorhauen st/n. Freib. BR. Hotasch 207. 227. [Es] soll allen denenjenigen , welche neue Gänge und Anbrüche . . ersc/mrfen, und entblösm, nach Befinden eine Vergeltung von Fünf, Zehn und mehr Thalern gereichet werden, jedoch dass zuförderst der erschürfte Gang . . besichtiget, und als neu und vorhin noch unver- schroten erkennet sey. Cl. M.BO. 1., 6. Br. 824. Man vcrschrot offtmals schnelle vnd mecMge w asser, im aller tieffsten. M. 141.b- Wasser, somit Stollen, Schächten, Schürffen oder Röschen verschroten werden. J. BO. 2., 104. TTrsp. 163. ffenneb. BO. 2., 99. Br. 291. 2.) abbauen (s.d.): Ertz, . . wann es nicht verschrotten oder weggehawen wird. Löhneyss 25. [Es ist] zu vermuthen , es sey dieser Orten von denen Alten schon das Feld hier und da, wie die verfallene Schürffe tmd wenige Halden es aussweisen, verschroten worden. Kirohmaier 98. ver8chrotenes , u n verschrotenes Feld, Gebirge: verritztes, un verritriw Feld (8. verritzen): Ein Gang in einem unverschrotenen Felde. Span BR. S. 182. In zuvor unv er sehr otenen Gebürgen. ibid. Digitized by Google Verachürfen — Versetzen. 531 **Yer8ChÜrfen tr. — erschürfen (s. d.) : Gewerckm, ehe sie ihre Gänge v e r - sohürfft und ausgerichtet. Beyer Otia met. 3., 25. Auf einem v er schürften edeln Gange. Delhis §. 322. ünverschürfte Gänge. Urk. von 1792. Z. f. BE. 8., 393. Verschätzen tr. — mit ekem Schutz (s. d.) verschliessen: Nach vollendetem Abbau den Bruch v er schützen. Z. 8., B. 143. Vergeh Wichen refl. — von Lagerstätten : an Mächtigkeit (s. d.) verlieren, schwächer werden : Hier wird das gewölmUch nur 1 bis lx/2 ZoU starke Zwischenmittel plötzlich 3 bis 4 Lachter mächtig, verschwächt sich aber wieder. Z. 3., B. 151. Im Flöte, das . . 6^/2 ^U8a Mächtigkeit zeigte, jetzt aber bis zu 3l/2 Fuss Mächtigkeit sich verschwächt hat. 13., A. 110. VerSchwarten tr. r— mittels Schwarten verziehen (s. d. 1.): Verschwartete Einstriche. Z. 13., B. 243. Verseigen tr. — Stollen, Strecken: dieselben mit dem erforderlichen An- steigen (8. d.) treiben (vergl. Wasserseige) : Richter 2., 510. Versetzen — I.)^-; 1) auch verstürzen: a.) auch ausstürzen: ausser Gebrauch gesetzte Baue mit unhaltigem Gestein (Bergen) ausfüllen : Wo ein Statiner Orter oder Strecken antrifft, die mit Berg vorsetzt seyn, die soll der Stöllner . . geweitigen. J. B. G. 2 , 14. 1. Ursp. 231. Tieffste und Strecken versetzen lassen. Span BR. S. 271. Benutzung des Grubenkleins zum Versetzen der Abbauräume. Z. 4., B. 183. Versetzen der abgebauten Strecken. 13., B. 245. Die letzten Strecken in den Pfeilern unv er setzt lassen. 12., B. 142. — 2.) Gesteinsmassen zur Aus- füllung von Grubenbauen (zum Versatz) verwenden: Versetzter Berg, wenn der Berg in alte Strecken, oder uff Kästen m der Grube gestürtzt, und nicht zu Tag auss ge- fördert worden ist. Soh. 2., 1Q3. H. 405.a# So /tat man hie gewonnen berg in die ßrst auff ein stoln versetzt. M. 36. b* Die Art und Weise, wie die Berge versetzt werden, ist . . nicht immer dieselbe. Hauptsache bleibt, sie möglichst dicht zu versetzen und zwar ebensowohl zur sicheren Unterstützung des Daches, als zur Verminderung desjenigen Theils von Bergen, welcher hinweggefördert werden muss. Z. 1., B. 34. Die Versatzleute haben die Versatzmasse über Tage zu gewinnen, in der Nachtschicht bis an Ort und Stelle in der Grube zu fördern und dort zu versetzen. 12., B. 144. — 3.) durch Aufhäufen von Gestein oder Anbringen von Zimmerung verbergen, verdecken : Venam terris, saxis, assere, pah tegere, das ertz vorsetzen. Agricola Ind. 38. b; Weder clufft, Geng noch genhs [Gänze] mit Berg oder Zymer [Zimmer] nit versetzen. Max.BO.70. W. 42. Die neuen versehrotenen und überfahrenen Gänge und Ertzt über gewöhnliche Zeit ver- schweigen, versetzen und verhalten. Deuoer 30. b- — *3.) bei dem süddeutschen Salzbergbaue: Laist (s. d.) behufs Herstellung einer Verdammung verwenden, ohne denselben aber dabei auf das Minimum des Rauminhaltes zusammenzuschlagen (s. verschlagen 2.): Z. 4., B. 90. — 5.) verwerfen (s. d.): Verwerfung, die das Flötz in's Liegende versetzt. Z. 4., B. 140. — 6.) Jemandem Ein* 8 versetzen: ihn hintergehen, betrügen (vergl. Anm.): Berwaid 40. II.) mir. und refl. ; von der Zimmerung oder Mauerung : in Folge des Gebirge- druckes aus ihrer Lage kommen: Als der in einfacher Bolzenschrotzimmerung . . stehende Schacht anfing baufällig zu werden und trotz aller Reparaturen ein Versetzen desselben und aUmäUges Sinken der Maschinenfundamente nicht verhindert werden konnte, musste man sich zur Anlage eines neuen Schachtes entschUessen. Z. 9., B. 181. Anm. Die Redensart „Jemandem Ein's versetzen" (I. 6.) hängt zusammen mit der Bedeutung des Wortes zu I. 3. : durch Aufhäufen von Gestein oder durch Zimmerung verbergen : Er hat mir eines versetzet. Ist, er hat mich stattlich hintergangen. Dieses kompt her von einer be- trUgUehen Gewohnheit, so vor Zeiten bey den Lehnschafften im Schwange gangen , denn wann sie den Herrn haben wollen aufflössig machen, haben sie die Ertze vernmmert oder verschmieret; V e i t h , Bergwftrtorbneh. 68 Digitized by LjOOQLC 538 Versieden — Versteinen. wann nun die Herrn in Meinung, dass kein Ertz vorhanden sey, die Grube haben liegen lassen, sind diese vor sich oder durch andere zugetretten und diese ins freye gefallene Gruben gemuhtet. Berward40. *Y©r8i6d©n tr. — bei dem süddeutschen Salzbergbaue: verätzen, ätzen (s. d.): Die V er siedung des Salzgebirges (Auslaugung durch das süsse Wasser auf künstlichem Wege) entspricht dem Verhau der nutzbaren Lagerstätte in den Bergbauen auf Erze und Kohlen. Z.4.,B.56. Die planmässig zu v er sied enden Werke. 36. Das versottene Gebirge. 62. Die Abätzung des Himmels kann erst ihren Anfang nehmen, wenn das Werk ganz gefüllt ist. Alsdann hört die Uhnenversiedung zwar nicht auf, aber sie findet in weit geringerem Maasse statt, weil die herabgefallene ausgelaugte Masse die geneigt liegende Ulme mehr und mehr bedeckt und vor weiterer Auslaugung schützt. 2., B. 4. Yersperren tr. — das Feld versperren: s. Feld. Terspiegeln tr. — s. verspriegeln, Anm. Vorspreizen tr. — 1.) mit Spreizen (s. Spreize 1.) unterstatzen, verwahren: Gesteinsmassen verspreizen. Z. 4., B. 158. Bei allen Schrämarbeiten müssen die ver- schrämten Stösse durch Verspreizung . . gegen ein vorzeitiges Niedergehen gesichert werden. Z. f. BB. 10., 480. ; 11., 70. — 2.) eine Strecke mit Spreizen (s. Spreize 2.) verschlagen. Verspriegeln — 1.) tr.; bei der Verzimmerung von Bauen im rolligen Ge- birge die Fugen zwischen den Pftlhlen durch eingekeilte Holzstücke dicht verschlies- sen: Versprügeln geschieht in sehr rolligen Gebürge, wenn man mit kurtzen Stücken Holtz alsbald die Ritzen zwischen den Pfählen muss verwahren. Soh. 2., 103. H. 405.*- Berioht v. Bergb. §. 193. U.) intr. und refl. ; Wenn bei einem Durchschlage oder Bruche das Holzwerk kreuz- weise und unter einander herum angebracht und gleichsam so gewirrt ist, dass es den Stollen oder die Strecke zumachet, so sagt man : der Stollen, die Strecke hat sich ver- spriegelt. Siebter 2., 511. Anm. Verspriegeln von Spriegel m. = Holzstäbchen , Holzspan, schmale Schiene. Vergl. Sanders 2., 1153. »• Neben verspriegeln auch „ versp i e geln " : Wenckenbach 1 16. Das Ausfüllen der Felder zwischen den Schachtgevieren soll mit hinlänglich starken Pfählen oder Brettern geschehen und die sogenannte Strohspiegelung nicht mehr Statt finden. Achenbach 87. Verspunden, verspunden tr. — Strecken, Schächte : in denselben eine Verdammung aus Holz oder Mauerwerk anbringen , um die zudringenden Wasser abzuhalten ; insbesondere im subst . Inf. : das Verspunden, auch die Verspun- dung: eine derartige Verdammung : Das Ort war bis zur Inbetriebsetzung der . . Dampfkunst . . durch eine Mauer verspundet gewesen. Z. 5. , A. 31. Absperren der Baue von dem Durchschlagspunkte durch sicher Jtaltbare Dämme oder Verspunden. Vonohr. A. §. 19. Die Verspundungen, die uns schon manche Pumpe erspart hatten, wurden abgeworfen, so dass die Kunstgezettge kaum noch die Wasser wältigen konnten. Jahrb. 1., 411> Z. 4., B. 179. Keil verspunden: ein Verspunden von keilförmiger Gestalt: Hokdämme m Strecken zur Absperrung der in einem Theil der Grube erschrotenen Wasser tragen in der vollkommensten Ausführung den Namen Keilverspünden, weil sie keilförmige Gestalt haben und die Strecke ähnlich verschUessen wie der Spund das Fass. Lottner 358. Z. 2., A. 360. VerSteinen tr. — verlochsteinen (s. d.): Acht Tage nach Empfahung des Lehms soll durch Schoppen . . vermessen und v ersten et werden. Eislebensche BO. v. 1521. Beyer Otia met. 3., 298. Aehenbaoh 101. Das verliehene Grubenfeld . . vermessen und . . versteinen zu lassen. 8. W. BO. §. 54. 8. 8. Bd. §. 53. Die Vermessung und Ver st einung. 8. W. Bd. §. 54. Digitized by Google Verstehen — Ver stufen. * 539 Verstehen intr. — von Kuxen: im Retardat verstehen (s. Retardat): Ver- standene Theile. H. 322.*- 435. b- VerStempeln tr. — mit Stempeln (8. Stempel) unterstützen, verwahren: Eichter 2., 511. VerStollen tr. — durch einen Stoiren lösen (s. d.): Da man die gebirge, oder ebnen nit wol verstallen kan, hell er [der Bergmann] das wasser mit wasserknechten, oder Jungt seine künste, pumpen. M. 64.a- So haben die alten Bergkleut hohe gebirg ab- geteufft vnd verstellet. 141. b* Keine Fristen, absonderlich im verstolten Felde zu verschreiben gestatten. Seh. 1., 25. Verstreben tr. — mittels Streben (s. Strebe) verwahren, unterstützen: Bergm. Taachenb. 3., 118.; 4., 63. Z. 5., 121. Serlo 2., 295. 297. Ob wir auch zimmern und verstreben, der Druck zersprengt die schwachen Schweben , schon rühret sich der Alte Mann und rollt an unsern Bau heran. Knappechaftliche Bergfreude. Festgedicht in den Essener Allg. Politischen Nachrichten vom December 1851. Verstreichen tr. — verschmieren (s. d.): Venam, qua parte abundat metallo, luto oblinire, das ertz vorstreichen. Agricola Ind. 38. b- v. Soheuchenstuel 254. Märe v. Feldbauer 469. VerStrossen tr. — Strossen (s. Strosse) anlegen ; auch mittels Strossenbaues (s. Bau) abbauen , gewinnen : Jeder Steiger . . soll . . sich mit Abteufen, Au/fahren, Verstrossen, Verschrämen, Zuführen, Auslängen , V eher sichbrechen , Au/gewältigen, Verzimmern und nützlicher Feldörtertreibung der Gebühre nach verhalten. Bair. BO. 48. W. 361. Verstrost Feld, darinnen viel Strossen nach einander gehauen. Soh. 2., 103. H. 388> Verstnfen tr. — 1 .) zur Bezeichnung eines Punktes von besonderer Wichtig- keit in der Grube daselbst eine Stufe (s. d. 2.) in das Gestein oder die Zimmerung einhauen (vergl. vererbstufen): Verstuffen; gewisse Gemercke ins Gestern hauen, wie weit ein Ort oder Stollen getrieben. Seh. 2., 103. H. 389.** Auch sind die not- wendigen Bergfesten fleissig zu verstuffen und den neuen Steigern jedesmal vorzuzeigen. Bair. BO. 21. W. 352. — 2.) insbesondere an demjenigen Punkte eines Erbstollens (s. d.), von welchem ab der Stöllner denselben nicht weiter treiben und auf seine Stollenrechte Verzicht leisten will, eine Stufe in das Gestein einhauen : So ein Stati- ner seinen Erb-Stollen verstuffen lassen, und es wird in der Teuffe innerhalb seinen v erstuf ften Stollen- Feld Ertz gehauen, es müsste aber die Fördernüss mit Berg und Wasser in Schächten, die in dem Feld, da ein anderer nach der Verstuffung die Erb- Stollen-Gerechtigkeit kette y g esc liehen, so bleibet dem Stollner, so verstuffen lassen, das halbe Neundte. Soh. I., 193. Welcher Stollner seinen Stollen verstuffen lassen, der behält biss an die Stufe seine Gerechtigkeit. 195. Ein aufgelassen und verstuf ftes Stollort mag von jedwedem aufgenommen und . . weiter getrieben werden. Churs, St.O. 19. Br. 462. Treibt jemand ein nicht verstuf tes StoUnort weiter, so erhält er keine Gerechtigkeit, sondern das Neunte, der Stollenhieb und die nun überfahrenen Gänge bleiben dem alten Stöllner. Doch kann jeder Stolln, welcher kein verstuf tes Ort hat, wie andere unbauhaftig gehaltene Zechen frey gemacht und gemuthet werden. Meyer 111. Wenn ein Fundgrubner, auf dessen Antrag der Stolln verstuft worden, sich den ver- stuften Stolln nicht besonders verleihen lässt, so ist er denselben nur durch sein Feld zu treiben berechtigt. 8. BQ. §. 208. Unverstufte Stollen, die nicht bauhaft erhalten werden, befinden sich in demselben Verhältniss wie nicht bauhafte Zechen, welche keine Digitized by Google 540 Verstörten — Vertikalfeld. Frist nachgesucht haben. Kanten §. 196. Rechte des Erbstöllners bei erfolgter V er- stuf ung. 8. Bö. §. 207. Yerstfirzen — I.) tr. ; 1.) Baue mit unhaltigem Gestein (Bergen) auefüllen, (versetzen I. 1.): Verstürtzen geschieht, wenn die Strecken und Tieffste mit Bergen voll gefüllet oder versetzet werden. H. 405> Wo man in einer Zechen die tieffsten Stoün, Strecken oder andere Oerter auflassen und verstürtzen will, soll es zuvor dem Berj- meister angezeiget werden, . . und welche ohne des Ichtes [etwas] auf/lassen oder ver- stürtzen oder auch sonst den Berg in Stölm, Strecken . . verstürtzen [verstürben 2.] und nicht an Tag fördern, soll der Bergmeister gefänglich evksie/ten. Span BR. S. 270. Solche Baue eines Schürfers , welche für den künftigen Bergbaubetrieb benutzt werden können, dürfen nicht wieder . . ver stürzt werden. L. D. B0. §. 24. Zechen verstürzen : a.) Bane versetzen (vergl. Zeche 3.): In den von den Alten ausgehauenen offenen und unverstürzten Zechen. Delhis §. 360. ; ß.) Bergwerke durch unwirtschaftlichen Bau verwüsten : Es sol der Bergkmeister niemandes gestatten, die Zechen zu uermieten [vermiethen, verpachten], damit dieselben nicht vorstürtzt . . werden. Churs. BO. 25. Br. 366, Span BR. 8. 200. 2.) Gesteinsmassen zur Ausfüllung von Bauen und Räumen verwenden (ver- setzen l. 2.): Das Obergebirge, welches man m einer Mächtigkeit von beinahe 20 Ltrn. vom Knottenßötze abdeckt, wird zum grossen Theü in den durch Wegnahme des Ftotsee entstandenen leeren Raum ver stürzt. Z. 8., A. 99. Die Abraumsmassen zur Ver- stür zun g bringen, ibid. 3.) Etwas durch Aufhäufen von Gesteinsmassen (Bergen) verdecken, verbergen (versetzen I. 3.): Die Erbstuffen in den Örtiben betrüglicher Weise . . verstürtzen. Span BR. S. 68. Sagt jemand verstürzte Gänge oder Anbrüche an, und machet sie augenscheinlieh, der soll . . eine Ergötzlichkeit [Belohnung] haben. H. 406.*' 4.) bei dem süddeutschen Salzbergbaue : Laist (s. d.) zur Aufführung einer Ver- dammung verwenden, ohne aber denselben zusammenzuschlagen (s. versetzen 4. und verschlagen 2.) : Eine Verdammung, wobei der Laist nicht bis auf das Minimum des Renan inhaltes zusammengeschlagen wirdt heisst man eine Versetzung ; wird aber das Wehrschlägel dabei gar nicht in Anwendung gebracht, so nennt man eine solche VerschUessung einer Schachtricht eine Verstürzung. Schachtrichte z. B., welche bloss deswegen verlassen werden, um den Kosten immerwährender Zimmerung auszuweichen, werden bloss mit Laist oder Hauwerk verstürzt. Z. 4., B. 90. II.) intr.; zusammenstürzen, zusammenbrechen: Der M. Schacht ist m der Tiefe bis zur Sohle des . . Stalins verstürzt. Z. 14., B. 286. Die obere Mittelstrecke ist . . zu Bruche gegangen. . . Die untere Mittelstrecke ist gleichfalls im nördlichen Flügel verstürzt. 15., B. 242. Ver8UCu8bau m. — ein behufs Auf- oder Untersuchung von Lagerstätte* nutzbarer Mineralien getriebener Bau: Q. 3., 88. [Es] gehört* zum rationeJkn Grubenbetriebe die stetige Unterhaltung von Versuchs- und Hülfe bauen. Freie»- leben 211. Yertäfelü tr. — abdecken (s. d. 2.): Serlo 1., 355. Tertauben intr. — von Lagerstätten, Mitteln : taub werden (s* taub) : G. 2., 167. Als sich die wenigen vorhandenen Mittel plötzlich vertaubten. Jahrbuch der K . K. geologischen Reichsanstalt. Jahrg. 1868. pag. 263. Yerteufen tr. — abteufen (s. d.) : Ver teuf ung der Hauptschächte, v. Beut Erzvertheilung 1., 13. Verthonen tr. — verletten (s. d.) : Das Verleiten oder Verthonen der Schächte. Serlo l.. 407. Vertikalfeld n. — s. Feld. Digitized by Google Vertonnen — Verwerfen. 541 Tertonnen tr. — auch aastonnen — einen Schacht mit Tonnenfach (s.d.) versehen: Berechnet wurde der vierte Pfennig nur von denjenigen Auslagen , welche zum eigentlichen unterirdischen Stollenbetriebe nothwendig und verwendet waren. Er musste deshalb zwar für Stollenschächte, Lichtlocher und Durchschläge, nicht aber auch für die Auslagen, welche s. B. durch Errichtung von Gebäuden auf der Erdoberfläche, welche der Erbstöllner bedurfte, entstanden waren (vergl. oben das Citat aus der C. M. BO.) entrichtet werden. Einen Anspruch auf Zahlung des vierten Pfennigs hatte übrigens der Erbstöllner erst von dem Zeitpunkte an , wo er denselben dem Bergwerksbesitzer „angekündigt1" d. h. den letzteren zur Zahlung aufgefordert hatte. Nach einzelnen Bergordnungen war der Erbstöllner berechtigt, neben dem vierten Pfennig noch den Stollenhieb zu beanspruchen; nach anderen, namentlich auch nach dem Allgemeinen Landrechte vertreten diese beiden ErbstoJlengebühren sich wechselweise. Vergl. Stollenhieb, Anm. ** Vierung /. — 1.) Vierung des Grubenfeldes (im e. S.): der durch iwei in einem bestimmten Abstände yon den seitlichen Begrenzungsfl&chen einer Lager- stätte (dem Hangenden und Liegenden, dem Dache und der Sohle) gelegte , diesen Flächen parallel laufende Ebenen eingeschlossene Raum, um welchen das Grubenfeld über den Körper der Lagerstätte hinaus in die Breite erweitert wurde : Ein Jeder Gang hat vermöge seines Alters 3l/2 lichter ins hangende und 3x/i Lachter vis liegende Gerechtigkeit, vnd was er in bemelten sieben Lachtern begreifft vnd berührt, dass ist sein, so fern er sein Alter auff seinen Gang erhalten hat, vnd das heissen Bergleute eine Vierung. J. B. G. 2., 77. 2. Ursp. 251. Bch. 2., 104. H. 407.»- Klostermann 1., 67. accessorische, auch Specialvierung, Vierung der Lagerstätte (qua- Digitized by Google Vierung. 545 dratura accessoria): die Vierung bei erkennbarem Vorhandensein der Lager- stätte, im Gegens. zu Vierung des Qrubenfeldes (im e. S.), auch Haupt-, Hülfs-, Principal vierung, Vierung nach dem Hauptstreichen (quadra- tura principalis): die Vierung in demFalle,wenn die Lagerstätte als solche nicht mehr erkennbar vorhanden ist: S. A. W. v. Herder, De iure quadraturae metallicae disaertatio metallico-iuridica. Vitenbergae 1S02. Köhler 314. ff. Wo der Gang mw- getheilt und ununterbrochen mit richtigen Saalbändern fortstreicht, muss die Vierung des Ganges zur Richtschnur genommen werden; wo sich hingegen der Gang theiü, oder ver- worfen wird, oder aussetzt, oder gar aufhfirt, da muss man auf die Vierung des Grubenfeldes zurückgehen. Denn sobald der Gang nicht mehr im Ganzen oder auch überhaupt nicht mehr existirt, da tritt die Direktion der HauptslreichungsUnie ein, weil man sonst ganz vom rechten Wege abkommen würde. Hake §§. 190. ff. Karsten §. 135. Mot. 1., 56. die Vierung abgeben, zulegen: durch Vermessen die Vierung bestimmen : Hake §. 193. Ueberfähret der Aeltere mit seinem Gang einen andern , so jünger, und will die Vierung abgegeben wissen , so wird nicht in der Mitte auff des Aeltern Gang, sondern an dessen SahJbändern angehalten, und also die Vierung von denen Sahlbändern, dass der Gang im Mittel f reg stehen bleibe, zugeleget. H. I8.b- — Vierung führen : Vierung haben (s. d.): Jeder belehnter Gang führet, er falle saiger oder flach, ohne den Gang selbst mitzurechnen, seine Vierung : nämlich vierthalb Lachter iris Hangende und vierthalb Lachter iris Liegende nach der Tonnläge sowohl nach dem Streichen als der Teufe mit sich : also dass desseUngen Ganges Gewerken , was sie darinne für Gänge an- treffen , von einem Salbande bis zum andern (obgleich der getroffene jüngere Gang mit seiften beyden Salbändern nicht völlig in der Vierung wäre) bis in ewige Teufe, so lange sie m der Vierung anzutreffen sind, abbauen mögen. Bair. BO. 59. W. 364. Eine Vierung führt ein jedweder Gang oder Flöh, ja auch ein Erbstollen [s. Vierung 2.]. Voigtel 109. — Vierung haben: das Recht zur Vierung haben , zur Ausübung der Vierungsgerechtigkeit (s. d.) befugt sein : Es sollen alle Stockwerke, in welchen weder Hangendes noch Liegendes zu erkennen ist, dann die Flötze oder schwebenden oder sonst söhlig liegenden Gänge, welche geviertes Feld und ihre Gerechtigkeit seiger gerad nieder haben , ob sie gleich älter belehnt wären , von einem durchstreichenden Gange die Vierung leiden; auch die Zwitter- und Eisensteingänge auf einem Silbergang keine Vierung haben. Bair. BO. 59. W. 364. — Vierung 1 e i d e n müssen; von Bergwerksbesitzern : gestatten müssen , dass ein anderer Bergwerksbesitzer durch das ihnen verliehene Grubenfeld mit der ihm zustehenden Vierung hindurchgehe und die innerhalb derselben vorhandenen Lagerstätten abbaue, entweder weil er der älter Beliehene ist oder weil ihm vermöge der Art der Lagerstätte (Vor- zug der Lagerstätte, ius maioratus — auf Grund dessen alle Stock- werke ohne Hangendes und Liegendes , sowie die Flötze und schwebenden Gänge einem durchstreichenden Gange weichen mussten) , mit der er beliehen , oder bei gleichartigen Lagerstätten vermöge der Art des Erzes, (Vorzug des Erzes, ius nobilioratus metallici — aufGrund dessen namentlich Siibergänge den Vorzug hatten vor Zinn- und Eisensteingängen) , auf welches die Beleihung ertheilt worden, gesetzlich ein Vorrecht vor anderen Lagerstätten bez. Erzen zusteht: Vierung leiden müssen? wenn der Jüngere von dem Aeltern mit der Vierung ausgemessen wird. Soh. 2., 104. H. 408. a* Es müssen die Flötze, ungeacJäet sie älter belehnet, von einem durchstreichenden Gang die Vierung leiden. Seh. 1., 33. Köhler 317. Sehneider §. 398. — in die Vierung fallen: a.) in die Vierung hineinreichen (von Lagerstätten): H. 408.** Wenn es sich begäbe, dass zween belehnte Gänge am Tage ferne genug von einander wären, aber in der Teufe zusammen und in einander in die Vierung fielen . . , so muss der Jüngere im Felde dem Aelteren weichen und die Vierung leiden, wenn der Aeltere vom Vater her mit offenen Durchschlägen und rieh- V e i t h , Bergwörterboch. 69 Digitized by LjOOQLC 546 Vierungsgewchtigkeit — Vorbau. tigen Salbändern bergüblich beweisen kann , dass es sein belehnter Gang sey. Bair. BO. 61. W. 365. ; b.) über die Markscheide weg in fremdes Feld bauen: Berward 3. — aus der Vierung kommen: aus der Vierung heraustreten (von Lagerst&tten) : H. 407.b- — aus der Vierung wegsetzen: aus der Vierung kommen (s. d.): Gänge, man selbige auss der Vierung wegsetzeten und ins f rege Feld geraum möchten. Churk. BO. 3., 7. Br. 560. 2.) Vierung des Erbstollens: der durch zwei in einem Abstände von je Vfo Lachter von den beiden seitlichen Begrenzungsflächen (Ulmen, Stössen) eines Erb- stollens gelegte, diesen Flächen parallel laufende Ebenen eingeschlossene Raum, innerhalb dessen dem Erbstöllner im freien, un verliehenen Felde ein wirkliches Bergwerkseigen thum, d.h. das Recht zustand, die daselbst vorhandenen, dem Berg- regale unterworfenen Mineralien zu gewinnen und sich anzueignen (vergl. Stollenhieb, Anm.): Ein jeder Erb-Stolln, er werde auf einem Gange , oder durch Quer-Gesteine ge- trieben, hat seine ordentliche Vierung, nehmUch Drey und ein halb Lachter im Hangen- den, und Drey und ein halb Lachter im Liegenden und mag in solcher der Stffllner die im unbelehnten Felde über/ahrnen und imfreyen liegenden Gange im Hangenden und Liegen- den abbauen. Ckurs. St.O. 14., 1. Br. 453. Eben also [wie der Gang] hat auch ein Stolin seine Vierung , vnd nimbt hinweg, was er in derselben von Ertz antrifft. Span B. U. pag. 5i> J. B. G. 2., 77. 1. Urep. 251. Meyer 109. Die Vierung be- gleitet analog mit der Vierung der Gänge den Stoltn nach seiner Direktion und seinen Wendungen, erstreckt sich dabei auch nur so weit, als der Stolin wirklich getrieben ist. lieber und unter dem Stolm steht dem StoUner keine Gerechtigkeit zu. Schneider §. 450. Karsten Arch. f. Bergb. 9., 182. ff. 3.) Schachtgeviere (s. Geviere 1.): Ganzes Schrot, eine Art Schachtauszimmerung, beider Vierung auf Vierung gelegt wird. Wenckenbaoh 53. Anm. 1. Nach Meyer 140., Köhler 154. 155. und Karsten $. 137. hingt der Ausdruck Vierung in der oben angegelenen Bedeutung zu 1. zusammen mit der quadratischen Form des ur- sprünglichen Grubenfeldes, des Lehns (s. Lehn). Huyssen in der Zeitschrift t. B. H.a. S.W. 1., B. 109. Anm. dagegen führt aus: SolUe nicht die Schreibart Führung vorzuziehen sein? Der ursprüngliche Sinn des Wortes ist gewiss der, dass man den Besitzer eines Ganges ausser den in diesem brechenden Erzen auch noch die gewinnen lassen will, welclte der Gangmit sieh führt, und es wird eine massige Breite festgesetzt, innerhalb welcher er auf diese Führung des Ganges berechtigt sein soll. Vierung würde in der ursprünglichen Bedeutung immer etwas Quadratisches bezeichnen, wie auch durch die sehr alte latemische Uebersetzung des Wortes [guadratura) , welche nach Einbürgerung der Schreibart ,, Vierung1* entstanden sein muss, und (furch den in der Bergmannssprache für einen quadratisch vermessenen Flächenraum übUehen Ausdruck „geeiertes Feld" angedeutet wird, mit welchem letzteren die Schreibart ,, Vierung" so leicht Verwechselungen herbeiführt. Da aber die Führung oder Vierung dem Fallen und Streichen des Ganges überall folgt , so kann dabei von einem vierseitigen Baume eigentlich gar nicht die Rede sein. Der Körperraum , den die Vierung umfasst, erscheint weder im Profil noch im Grundriss quadratisch. . . Das Wort stammt, gleich der Mehrzahl unserer bergmän- nischen Ausdrücke, vom Sächsischen Gangbergbaue her, und in der dortigen Mundart unrd be- kanntlich ü und i, , tFührung" und , , Vierung11 in der Aussprache gar nicht unterschieden, so dost sich — zumal bei der ehemaligen incorrecten Ortltographie — die Schreibart „ Vierung11 . . leM einschleichen und einbürgern konnte. — Vergl. Führung 5. Vierungsgerechtigkeit/., Vierungsrecht n. — das Recht de« Bergweriw- besitzers bez. Erbstöllner* , die innerhalb der Vierung (s.d.) seines Grubenfekies bes. Erbstollens vorhandenen, dem Bergregale unterworfenen Mineralien zu gewinnen und sich anzueignen: Wo kein angenscheinlicher Gang vorhanden ist, kann auch keine Vierungsgerechtigkeit seyn. Bair. BO. 59. W.364. Hake $§. 192. 201. IreMMT 163. Schneider §. 451. Vollhäuer m. — s. Häuer. Tollig a. — vergl. röllig, Anm. Vorbau m. — Versuchsbau (s. d.): v. Scheuohenstnel 109. Digitized by Google Vorbehalten — Vorgesümpfe. 547 Vorbehalten «. — vorbehaltenes Mineral: s. Mineral 2. : Zum Bergregale gehören alle Mineralien, welche wegen ihres Gehaltes an Metallen, Schwefel, Alaun, Vitriol oder Kochsah benutzbar sind, ferner die Zementwässer, Graphit und Erdharze, endlich alle Arten von Schwarz- und Braunkohle. Solche Mineralien heissen vorbehal- ten e Mineralien. Oestr. Bö. §. 3. Vorbohren tr. und intr. — 1 .) ein Bohrloch nicht sofort in dem vollen Durch- messer, welchen dasselbe erhalten soll , sondern zunächst nur in einem kleineren Durchmesser abbohren und erst nachträglich bis zu seinem vollen Umkreise erweitern: Versuche, durch das Vorbohren des Loches und die nachträgliche Erweiterung rascher zum Ziele zu kommen, blieben ohne Erfolg, hauptsächlich wohl deshalb, weil das durch das nachträgliche Erweitern losgeschlagene Gebirge, welches in das vorgebohrte Loch fällt, von dort nur durch weiteres Zer- und Aufbohren wegzubringen ist. Z. 1., B. 84. Durch Vorbohren und Erweitern die normale Richtung des Bohrlochs wieder herstellen. 85. — 2.) bei Herstellung von Grubenbauen in einem Felde, in welchem man starke Wasser oder alte Baue mit schlechten Wettern vermuthet, nach der Richtung hin, in welcher der Grubenbau geführt werden soll, Bohrlöcher stossen , um zu verhüten, dass bei einem Durchschlage die Wasser bez. Wetter plötzlich mit aller Gewalt ein- strömen : Feldörter , Abbaustrecken, lieber- und Abhauen, Schachtabteufen und Quer- schläge, mit denen plötzliche Gefahr bringende Wassermassen angehauen werden könnten, sind nur unter stetem Vorbohren zu betreiben. Aohenbach 94. Alle. Oerter , in denen (vor denen) vorgebohrt wird. ibid. Da man als Liegendes des Kohlenßötzes Schwimm- sand kennen gelernt . . hatte, so bohrte man beim Stollnbetriebe vor. Z. 8.. B. 12. Beim Betriebe bohrte man vor zur Vermeidung von Schlammdurchbrüchen. 13. Torbohrer m. — s. Bohrer. Vorfahren mtr. — von Vorfahrern und Wetterleuten (s. d.): vor dem An- fahren der Arbeiter sich in die Baue und an die Arbeitspunkte begeben und unter- suchen, ob daselbst schlagende oder stickende Wetter (s. d.) vorhanden sind (vergl. nachfahren 2.): Z. f. HB. 9., 79. Vorfahrer m. — ein bestimmter Häuer einer Kameradschaft (s. d.) , welcher bei dem Schichten Wechsel vor dem Anfahren der übrigen zur Kameradschaft ge- hörigen Arbeiter sich* an den Arbeitspunkt begibt um festzustellen, ob daselbst schlagende oder stickende Wetter vorhanden sind, und wenn dies nicht der Fall ist, die übrigen Arbeiter, die an einer sicheren Stelle zurückgeblieben sind, herbeiholt, anderenfalls aber die Zugänge zu dem Arbeitepunkte versperrt: Z. f. BE. 9., 78. Vorgabe/. — Vorgeben (s. d.): Serlo 1., 175. Torgeben tr. — eine Gesteinsmasse : dieselbe mittels eines Bohrloches los- zusprengen beabsichtigen: Ein Schttss kann die ganze vorgegebene , vielleicht selbst eine noch dickere Masse auf eine eben so grose oder noch grösere Tiefe als das Bohrloch ist . . hereinwerfen. G. 1., 602. Vorgeben n., auch Abbruch, Vorgabe — diejenige Masse des Gesteins, welche mittels eines Bohrlochs losgesprengt werden soll (vgl. vorgeben) : G. 1., 596. 602. Wenckenbach 118. Vorgelege n. — Der Deutsche giebt den Zwischenmaschinen , wodurch die Be- wegung der Umtriebsmasc/ane abgeändert und auf die Arbeitsmaschine übertragen wird, den Namen Vorgelege , Zwischengeschirr oder gangbares Zeug. Weisbach H., 54. Reder mit jren . .fürgelegen. M. 145. b* Vorgelegehaspel m. — s. Haspel. Vorgesfimpfe n. — die bei dem Abteufen der Herstellung des Schachtes in seiner vollen Länge und Breite stets vorgehende Vertiefung, von welcher aus das Digitized by LjOCKJLC 548 Vorhauer — Vorort. weitere Niederbringen des Schachtes erfolgt und in welcher sich die zudringenden Wasser sammeln: Beyer Otia met. 2., 66. Abteufen mit Vorgesümpfe. Bern Niederbringen der Schächte im schivimmenden Gebirge geht man beim . . Braunkohlen- bergbau in der Regel dem Abteufen in vollen Dimensionen mit einem engeren Vor- g e sümpf e voraus, in welches ein Kasten von Höh oder Schmiedeeisen eingelassen ist. Man erzielt hierdurch theils einen tieferen Wasserspiegel , . . theils erhalten die Pumpen, deren Saugrohr oder Schläuche in diesem Vor ge sümpf e stehen, reineres Wasser. Z. 2 , A. 351. Ist es [bei der Senkarbeit] nicht möglich, die Sohle im Ganzen tiefer zu bringen, so theilt man dieselbe* . . in mehrere kleinere Abtheilungen und sucht jede dieser Abtheilungen für sich niederzubringen. Hierdurch erreicht man den V ortheil, stell ein Vorgesümpfe zu haben, in welchem sich die Wasser sammeln und aus dem sie ab- gehoben werden können. Z. 8., B. 23. Die Pumpe . . saugte die Wasser mittelst eines Gummischlauches aus dem Vorgesümpfe an. 8., A. 185. — 2.) Sumpf (s. d.) überhaupt : Eine Wasserhaltungsdampfmaschine, welche die Grubetucasser . . aus einem, durch einen kleinen Senkmauerschacht gebildeten Vorgesümpfe des Tagebaues hebt. Z. 10., A. 93. Vorhauer m. — Anfangsbohrer, Vorbohrer (s. Bohrer l.) : Biohter 2., 521. Vorkommen n., auch Vorkommniss, Mineralvorkommen — das Vorhandensein eines Minerals auf seiner natürlichen Lagerstätte (s. d.); auch Lager- stätte überhaupt : Die Arten des Vorkommens nutzbarer Mineralien sind ziemlich ver- schieden. . . Zum aUergrössten Theile sind jene Mineralien in bauwürdiger Menge nur w den sogenannten besonderen Lagerstätten anzutreffen. . . Die Lagerstätten sind: Gänge, Lager, Flotze, Stöcke, Stockwerke, Butzen, Nieren, Nester und Seifen. In nicht seltenen Fällen tritt ein und dasselbe Mineral an einem Orte in einem Vereine mehrerer dieser Vorkommen auf, von denen einige überhaupt alhnähUge Uebergänge in einander bilden. Als eine besondere Art des Vorkommens ist noch die selbstständige, nicht an andere Lagerstätten gebundene Einsprengung zu nennen. G. 2., 69. 70. Gänge, Lager tmd andere Weisen des Vorkommens sind, wie schon im primitiven , so fast noch mehr m diesem [Uebergangs-] Gebirge . . anzutreffen. 49. Mehrere Stockwerk-, lager- und gang- artige Vorkommen von Bleierzen, Blende und Galmei. Z. 9., B. 181. In D. kommt ein mächtiger Gang von gUmmerigem Eisenglanz vor, doch wurde das Vorkommen . . nicht mehr benutzt. B. u. H. Z. 27., 239. b* Mächtige Eisensteinvorkommen. 8., A. 77. Auf der Zeche D. wurde das Vorkommen eines Zinkblendemittels weiter verfolgt 15., A. 121. Nesterweise Vorkommen. Achenbaoh Distr. Verl. 81. Die ober- flächlichen Lagerstätten . . bilden ein zerstreutes oder nesterweises Vorkommen. Berlo 1., 31. VorkommniSS n. — Vorkommen (s. d.): Auf den im bunten Sandstein ab Malachit und Lasur eingesprengten Vorkommnissen bauen. Z. 8., A. 105. Vorläufen tr. — die gewonnenen Massen von den Gewinnungspunkten »um Füllorte (s. d.) laufen (s. d.): Zuckert 1., 46. Vorläufer m. — s. Läufer 3. Vorlegen refl. — plötzlich auftreten : Das Haupt-Ort war eingesteUet , «** sich eine Klancke oder Rücken vorgelegt hatte. Urk. v. 1735. Z. 17., B. 195. Vormann m. — Vorfahrer (s. d.): In der [mit schlagenden Wettern behafte- ten] Grube sind die gefährlichen Strecken mit einem weissen Kreuze am Stosse bezeichnet von hier darf der Vor mann nur mit der Sicherheitslampe fahren und erst, wenn der- selbe die Arbeit gefahrlos befunden /uit, kennen die anderen Leute folgen. Z. 3., B. 19*. Vorort». — Ort (s. d. 1.): v. Soheuohenstuel 176. Anm. Vorort zusammengezogen aus .,vor Ort.*4 Digitized by Google Vorrichten — Vorstufen,. 549 Vorrichten tr. — einen aufgeschlossen en Feldestheil durch Streckenbetrieb in Pfeiler theilen und so unmittelbar zum Abbau vorbereiten : Hat man durch die . . Atisrichtungsarbeiten einen entsprechenden Theil der Lagerstätte m Bezug auf seine Lage- rung spezieller kennen gelernt und soweit als möglieh trocken gelegt, so beginnt dessen Vor- richtung, d. h. dessen Eintheilung in grössere und kleinere, für den Abbau angemessene Pfeiler. Z. 8., B. 130. Sind die in Abbau zu nehmenden Kohlenfiötze durch die Grund- und Sohlenstrecken ausgerichtet, und ist dadurch die Oränze des Feldes nach der Tiefe zu vor gezeichnet, so schreitet man zur Vorrichtung des Abbaues selbst. 4., B. 177. Sie [die FlÖtze] wurden mittelst Ueberbrechens und streichender Abbaustrecken Vorgerichte t und die auf diese Weise gebildeten Pf eiler firstenartig abgebaut. Jahrb. 2., Beil. 17.h- Das gelöste Feld wurde durch diagonale Strecken vorgerichtet und ist bis auf geringe P/eiler verhauen . Jahrb. 2 . , 2 4 3 . b* Ein durch Örter vorgerichtetes Flötz . Lottner 354. In der . . Sohle wurde das durch einen Querschlag ausgerichtete Gangmittel zum Abbau vorgerichtet. Z. 15., A. 29. Vorsatz m. — 1.) Gesprenge (s. d.): Vorsatz stehen lassen: wenn ein Stollen nicht söhlig fortgetrieben, sondern etwas Strosse gelassen, und höher angesessen wird. Seh. 2., 105. H. 409. b- Wenckenbaoh 118. — 2.) auch Abgestemme: einer der stufenförmigen Absätze, in welchen bei einem Firstenbaue das zur Wiederausfüllung des ausgehaucnen Raumes verwendete unhaltige Gestein (die Berge) aufgeführt wird und welche den Zweck haben, den Häuern einen sicheren Zugang und Stand zu ge- währen : G. 3., 90. Bei den Förstenbauen dürfen die Förstenstösse nicht zu hoch und bei saiger fallenden Gängen höher nicht als Jifa Lachter genommen werden. Dasselbe Maass ist bei den Vorsätzen innezulialten, welche immer gehörig nachzuziehen, weder zu steil noch zu hoch herzustellen und mögUc/tsl rein zu halten, auch auf dem Liegenden für das leichte Fahren mit Stufen zu versehen sind. Vorßohr. A. §. 15. Vorschlagen tr. — Schächte : 1.) dieselben im Hangenden oder Liegenden (s. d.), in der Regel aber im Hangenden einer Lagerstätte so ansetzen dass sie die Lagerstätte in einer bestimmten Tiefe treffen, sie demnächst bis auf die Lagerstätte seiger (senkrecht) abteufen und von da ab in der Lagerstätte selbst und zwar dem Fallen^derselbcn nacli weiter niederbringen : Die Schächte sind nicht im Hangenden vorgeschlagen, sondern stehen imStocke selbst und nehmen grosse Schar htpf eiler in Anspruch. Z. 12., B. 146. Währendman sonst die seigeren Lösungsschächte in das Ixtger selbst setzte , um sich den Angriff zu erleichtern und an Ausrichtungskosten zu sparen, schlag t man sie jetzt ins Liegende oder Hangende vor , t/teils um den Schachtpfeiler zu gewinnen und das Lager rein abzubauen, theils um den Schächten eine grössere Haltbarkeit für eine Reihe von tieferen Lösungen zu geben. 153. — 2.) auf Grund markscheide- rischer Ermittelungen den Punkt angeben, an dem ein in der (zu 1.) angegebenen Weise niederzubringender Schacht angesetzt werden muss : Biohter 2., 524. II.) intr.; ausklopfen (s. d.): Biohter 2., 524. Vorschlagskette/. — Schurzkette (s. d.): Wenckenbach 119. ** Vorstand m. — Kaution: Vorstand mit Bürgen oder Pfänden bestellen. Seh. 1., 221. Vorstecker, Vorstecknagel m. — 1.) ein Nagel, welcher am Haspel ober- halb des Zapfens quer vorgesteckt wird um das Herausspringen des Kundbaums zu verhindern: Bfcha 310. — 2.) Das Vorhandensein von Vorstecknägeln oder einer anderen sicheren Sperrvorrichtung . . um das plötzliche Niedergehen des belasteten Förderseils und die dadurch häufig veranlassten Unglücksfälle zu verhüten. Z. f. BB. 9 . , 62. Vorstich m. — mit dem Vorstich bohren: s. bohren. Vorstufen tr. — eine Vertiefung in das Gestein zum Einsetzen von Keilen aushauen: Biohter 2., 524. Digitized by Google 550 Yorsumpf — Wagenläufer. Yorsumpf m. — Sumpf (s. d.) : Sumpffist der Ort in der Grube, darein eich das Wasser samlet und auss demselben in die Röhren [der Pumpen] steiget, wird auch der Vo r sumpf f genennet. Berward 18. Torsfimpfen mir. — ein Vorgesümpfe (s. d. 1.) herstellen: Wenn man ab- teuftet, so wird an den Ort, wo es am besten bricht 10. 12. 18 Zoll fürgesümpffet, und alsdenn das Vorgesümpffe alles herein geschossen. Beyer Otia met. 2., 66. ; 3., 109. Vorzieher m. — ein Gehülfe des Markscheiders: Beer 63, W. Wagen m., auch Förderwagen — ein auf vier gleich hohen Rädern ruhendes Fördergefäss : Karsten Aren. f. Bergb. 7., 105. Lottner 360. Serlo 2., 15. Baiha281. Der Wagen klirrt auf dem Gestänge. Döring 1., 100. Bühn en wagen : ein Gestellwagen (s.d.), aufweichen mehrere Fördergefttese, namentlich kleinere Wagen gestellt werden können : Der Gestellwagen besteht aus einem auf vier Rädern ruhenden Holzrahmen auf welchen ein Transportgefäss gestellt werden kann. Ist dieser Wagen so gross, dass mehrere Kübel oder Kasten darauf gestellt werden können, so nennt man einen solchen Gestelhoagen einen Bühnenwagen. Riiha 282. Karsten Arch. f. Bergb. 7., 106. Serlo 2., 34. — deutscher Wagen: ein Wagen, dessen Räder an der Peripherie glatt sind und durch vorspringende Theile des Gestänges auf letzterem erhalten werden, im Gegens. zu englischer Wagen: ein Wagen, dessen Räder einen vorspringenden, am Wagen nach innen gekehrten Spurkranz haben, welcher sie verhindert, vom Gestänge abzulaufen : Karsten Arch. f. Bergb. 7., 105. Lottner 360. Serlo 2., 15. Berggeist 12., 27.* Z. 3., B. 197. — Gestell wagen: ein Wagen, auf welchen das Fördergeföss ge- setzt, gestellt wird: Karsten Arch. f. Bergb. 7., 106. Gestellwagen kommen am häufigsten da vor, wo die gewählten Schachtförderungsmethoden kleine Gefässe erheischen, also in Verbindung mit Haspel u. dergl. m. Der Inhalt dieser Gefässe beträgt auf Stein- kohlengruben selten mehr als 2 bis 3 Scheffel . . ; die Gestalt der Gefässe ist konisch oder paraüelepipedisch. Serlo 2., 34. Lottner 361. Z. 1., B. 18. — Kipp wagen: ein Wagen mit hohem und breitem Fördergefässe , welches sich beladen — namentlich in Folge seiner Eigenschwere leicht umkippen und auf diese Weise bequem entleeren lässt: Bziha 291. Kippwagen sind für Grubenförderung selten im Gebrauch, allen- falls finden sie sich noch in Erzgruben, wo sie dann in besondere Schachttonnen ausgestürzt werden. Serlo 2., 35. — Rollwagen: ein Wagen, bei welchem die Räder inner- halb derjenigen Langbalken laufen, welche das Wagengestell mit bilden , während sie bei den gewöhnlichen Wagen voll sichtbar an der Aussenseite des Gestelles laufen : Biiha 281 . Der Name Rollwagen ist dadurch entstanden, dass man vor dem Gebrauche der Räder zwischen die Langbäume Walzen brachte , also auf diese Weise in der Grtibe zuerst rollende statt schleifende Gefässe einführte. 282. — Wasser wagen: Wagen zur Ausiörderung von Wasser: Z. 3., B. 190. Wagengestänge n. — s. Gestänge 2. Wagenläufer, WagenstÖSSer m. — ein Bergarbeiter, welcher mit dem Wagen fördert (yergl. Luuicr, Stösser). Digitized by Google Wahrzeichen — Wand. 551 Wahrzeichen n. , auch Fund Wahrzeichen, Fundstufe — ein am Fundpunkte (s. d.) von der entdeckten Lagerstätte abgehauenes Stück Mineral : Der Berg-Meister sott dem leihen [verleihen] , der am ersten gefunden, doch dass derselb ein Wahrzeichen von der Kluft bringe. Ung. B0.2., 5. W. 176. Max. BO. 56. W. 40. Wahrzeichen von Anbrüchen. Span BR. 8. 258. Die Verleihungsgesuche müssen . . mit einem Wahrzeichen des gemachten Aufschlusses belegt sein. Oeatr. Bö. §. 49. Wahrzeichen der mineralischen Lagerstätte. §. 80. Währzug m. — s. Zug 2. ** Waldbärger m. , mundartl. (Ungarn) — eine bestimmte Kategorie von Ge- werken (s. Gewerk): Jeder Waldburger muss zwar Gewerk seyn, aber nicht jeder Oewerk ist ein Waldburger. Solch ein Waldburger besitzt im Bergorte ein Harn, worauf gewisse offene Gewerbe z.B. eine Weinschenke, eine Krämerey u. der gl. gegen eine massige Abgabe ausgeübt werden dürfen. Dagegen ist er verbunden, allfährUch sich aus- zuweisen, dass er eine verhältnismässige Summe bey Zubusszechen verbaut habe. Der Zweck dieser löblichen Einrichtung ist , stets Versuchbaue zu unterhalten und dadurch den Bergbau immer mehr zu erheben. Sie besteht aber nur in den 7 niederungarischen Berg- städten Schemnitz, Dillen, Altsohl, Neusohl, Kremniz, Königsberg und Libetten. Hake pag. 438. Wo eine Gruben Ansprach hat [Halfeleistung beansprucht], so soll ein Waldburger dem andern seinem Mitgewerken Beystand t/tun. Ung. BO. 12., 2. W. 191. Ein Waldburger , er hob viel oder wenig T/teil in eitler oder mehr Gruben. 12., 5. W. 191. Waldwerke m. — s. Gewerk, Anm. Walger f., auch Wolger — ein aus getrocknetem quarzfreiem Lehen cylin- drisch geformter Pfropf zum Besätze (s. d.) der Bohrlöcher: Wenckenbach 1 19. Wältigen tr. — ge wältigen (s. d.): Dachgestein, welches starke Wasser herbei- führte, so dass die Maschine selbe nicht mehr zu wälligen vermochte. Bergm. Taaohenb. 2., 125. Die Gewerkschaß wältigte den StoUn auf eine Dinge von 310 Ltr. Z. 13., B. 237. Anm. Vergl. auf wältigen und ge wältigen. Wand /. — 1.) ein aus seinem natürlichen Zusammenhange losgelöstes grös- seres oder kleineres Gesteinsstück : Ein Stein, er sei gross oder klein, wird beym Berg- wereken eine Wand genennet. H. 411. b- Bch. 2., 106. Die Gruben thun sie [die Hutleute] halten mit Zimmern also gut, dass den Bergleuten allen die Wand kein Schaden thut. Alter Bergreien. B. Köhler 141. Wer nach dem Andern mit Wänden oder Steinen wirft, soll . . bestraft werden. Hessensches Patent v. 27. Januar 1617. Z. 17., B. 487. [Es] tmterscheidet sich die klare Masse einer nur durch Schlägel- und Eisenarbeit entstandenen sogenannten Schräm- Halde leicht von den groben unregelmässigen Wänden, welche die Schiessarbeit giebt. Qt* 2., 349. Die Kübel dürfen nicht zu voll angeschlagen werden; dabei sind die groben Wände zu unter st, die klaren dagegen obenauf, diese Wände aber sämmtlich dergestalt sicher und fest einzupacken, dass sie beim Anstossen oder Hängenbleiben des Kübels im Schachte nicht fortgehen können. Vorschr. B. §. 12. Mauern aus groben Wänden. Z. 1., B. 40. Eine Steinsahwand von 4—16 Kubikklaftern. 2., B. 32. Berg- , Gesteins- , Gruben-, taube Wand, auch Wandberg: eine Wand, weiche kein nutzbares Mineral enthält, ein Stück taubes Gestein, im Gegens. zu Erz wand, auch umgestellt Wanderz: ein Stück Erz, eine Erzstufe: Seh. 2., 1 06. H. 4 11 > Vor dem Anstecken der Bohrlöcher hat der Häuer . . darauf zu sehen . • Digitized by Google 552 Wandberg — Wandruthe. vor Oerlern, dass keine grossen Bergwände im Wege Hegen. Vorschr. B. §. 23. Die Erzwände werden mit dem Grubenklein zu Tage gefördert. Berggeist 12., 270. Em Aushalten der Erzwände und des Grubenkleim geschieht . . erst über Tage. Z. 13., B. 24S. Mauern aus den gröbsten Bergwänden. Z. 1., B. 39.; 3., B. 22. 23. Die Stärke aller Versatzmauern richtet sich hauptsächlich nach Grösse und Format der Ge- steinswände; die gröbsten und lagerhaftesten Steine kommen in die Einfassung der Förderbahn. 1., B. 39. Die Mauerung im Stollen . . ist von Grubenwänden attf- geführt. Karsten Arch. f. Bergb. 5., 102. — Schub wand: Geschiebe (s. d.). Geschähe, die Stufe, die von einem Gang durch starke Wasser abgestossen ist und abgerissen ist, ein solcher Handstein wird eine Schub wand genant. Berward 4. die Wand hat den Bergmann angelehnt, gefangen, ergriffen : eine Gesteinsmasse ist auf ihn gestürzt : Wie Bergkleut einer dem andern in nöten zu- springt, . . da eine wand ihn ergriffen vnd gefangen hat. M. 23. b- Wie dennje- zuweüen die flachen Schmehr- Kläffte grosse Wände ziehen, dergleichen wenig Tage für meiner Befahrung, indem man solche mit einer Mauer fangen [s. d. I ] wollte, einen Hauer gefangen und gequetschet, dar gegen drey andere annoch entsprungen waren. Beyer Otia met. 2., 73. 2.) die seitliche Begrenzungsfläche eines Bohrlochs (s. d. 2.): Die lockeren Massen verursachen beim Durchbohren mannigfache Schtvierigkeiteti , indem sie von den Bohrlochs wänden sich entweder von selbst ablösen oder durch das anschlagende Bohr- gestänge abgestossen werden. Z. 7., B. 229. Die glockenförmigen Bohrer, welche zur gleic/tmässigen Herstellung der Bohr wand dienen. Z. 1., B. 95. Die Rundung der Bohrwand. ibid. 3.) Abbau stoss (s. Stoss 2.): Der Abbau erfolgt mit breitem Blick. Vor einer Wand von 6 Lachter Breite liegen 6 Sc/trämer und 1 Kohlenhäuer. Bergm. Taachenb. 3., 132. .Eine 4xj Wandelbare Stftcke » Schächten oder auf den Strecken mit neuen Holtz auswechseln. Zuckert 1., 44. Wffm ein Stück Gemäuer wandelbar wird und nun ausgemauert werden soll. Delius §. 382. Bei Auswechselung der wandelbaren Zimmerung . Cod. 147. Wanderz n. — ein Stück Erz (s. Wand 1.). Wanne/. — eine ringsum geschlossene, kesseiförmige Vertiefung eines Flöte«; ö. 2., 158. Wandruthe/. — *in langes starkes Holz, welches längs eines Schachtstosses an die Zimmerung angelegt und befestigt wird, um dieselbe im Ganzen zusammen- zuhalten und zu unterstatzen: Seh. 2., 106. H. 411> Cr. 3., 90. Tigna longisnma, Digitized by Google Wandschläger — Wasser. 553 wandruten. Agrioola Ind. 37. a- Agric. B. S7. Bei druckhaftem Gebirge und grös- seren Schachtdimensionen zeigen die Jficher sehr bald das Bestreben, sic/t nach dem Innern des Schachtes durchzubiegen und kommen ferner auch , wenn das den Schachtraum um- gebende Gestern sich ungleichmässig setzt leicht aus der Wage. Um diese Uebelstände zu vermeiden , wendet man entweder einfache Einstriche . . oder Hub- und Drucksprehm oder endlich die sogenannten Wandruthen an, . . Bei weitem kräftiger als die die ein- zelnen Jöcher verbindenden Einstriche und Hubspreizen wirken die Wandruthen, welche in den langen Schachtstössen zur Verbindung mehrerer Jöcher untereinander gelegt werden. Durch sie wird die Zimmerung zu einem Ganzen vereinigt und leistet also auch als Ganzes dem Drucke Widerstand. Die Wandruthen sind Stämme von 6—10 Zoll Stärke und von einer solchen Länge, dass sie über 6 bis 7 Gevierte zugleich hinweg reichen. Z. 8., B. 18. 19. Wandschläger m. * — ein Arbeiter, welcher die Erzwände (s. Wand 1.) zer- schlägt, zerkleint und das Erzhaltige von dem Tauben sondert; Ausschläger (s. d.): Karsten Arch. f. Bergb. 5., 143. Wandung f. — die seitliche Begrenzungsfläche eines Bohrlochs (Bohrlochs- wand, s. Wand 2.): Beim Bohren bleibt die Umgebung des Bohrlochs stehen. Der Meissel muss eine Wandung herstellen. Z. 1., B. 94. Die Wandung des freien Bohrlochs erforderte eine Sicherstellung desselben durch Holzverrfthrung. 9., B. 141. Wange f. — Ulme (8. d.) : Bei der Streckenzimmerung beim Auswechseln von altem Gezimmer . . beide Wangen und die Firste mitnehmen. Karsten Arch. f. Bergb. 16., 92. Die linke Wange und ein Theil des Ortstosses waren auf der Sohle einige Fuss hoch und breit durchbrochen. 19., 515. Waschen tr. — l.) seifen (s. d.): Arenas riuorum uelfluminum lauare, seiffen oder waschen. Agricola Ind. 23.*- — 2.) die Halden waschen: s. Halde. Wtecherm. — Seifer (s. d.). Waschwerk, WäSCh Werk n. — Seifenwerk (s.d.): Wer . . Wäschwerck aufschlagen, Bawen und Arbeiten wil, es sey auff fliessenden Wässern in Gebärgen, oder Gruben, der soll das zuvor [von] unserm Bergrichter empfahen, vnd das Lehn . . in das Verfachbuch einschreiben lassen. Ferd. BO. 176. Urap. 192. Auch sol jedes Wäsch- werck wie ander Gebäw . . nach . . Schichten gearbeitet werden. Ferd. BO. 178. Ursp. 193. Wasenlftnfer m. — Rasenläufer (s. d.): Wenn man . . eine Kluft erschürfet, wie ist man versichert, dass es ein edler Gang und nicht ein Wasenläufer ist, der weder eine rechte Länge, noch Teufe hat, und bloss zu Tage ausstreichet? Sperges 154. Bau- würdige Wasenläufer. Deliufl §. 284. Anm. Wasen = Rasen. Sanders 2., 1495.«- Neben Wasenläufer auch : Wasserläufer, ein nur im Gehänge eines Gebirges bleibender, wenig Erze führender Gang. Wenckenbach 120. Richter 2., 542. Wasser n. — 1.) in der gewöhnlichen Bedeutung bergra. in der Kegel nur in der Mehrz. gebräuchlich : die Wasser, seltener und vorzugsweise in Oesterreich : die Wässer: Ehe noch die wasser einigen gang cntplösset hatten. M. 7.a- Schnelle und mächtige wasser. 141. a- Da die wasser vnter der erden sollen vber sich bracht werden muss man vom tage wasser in die gruben füren. 1 45.b* Alle die Wasser, so mit Stollen, Schächten, Schürffen oder Röschen verschroten werden. Henneb. BO. 99. Br. 291 . Kunststeiger sollen . . die Wasser so wol am Tage wie in der Grube mit allem Fleiss warten. Churk. BO. 7 ., 2. Br. 605.% Man hatte bei dem Abteufen mit starken Wassern zu kämpfen. Jahrb. 2., 241.b- Mittel, die Grubenbaue von Wassern frei zuhalten. Serlo 2., 241. Du Wässer. Hüitenb. BO. 40. W. 106. Bair. BO. 72. 88. W. 369. 373. Oestr. BG. §. 128. Velth, Bergwörterbnob. 70 Digitized by LjOCKJLC 554 Wasser. Ankehr-, Aetz w asser : Wasser, welche behufs Auslaugung des Salzgebirge« in die Sinkwerke eingeleitet werden (vergl. ankehren und ätzen) : Ankehrwasser. Z. 4., B. 64. 66. So lange die Verätzung datiert, wird immer so viel Wasser nach- gelassen, als erforderlich ist den Wasserspiegel gehörig an dem Himmel zu erhallen und dieses sogenannte Aetzwasser hört erst dann auf, wenn ein Gehalt von ungefähr 24pCl. erreicht ist. 58. 59. — Aufschlage wasser: die zum Betriebe von Maschinen ver- wendeten Wasser: Auff schlag wasser sind die Wasser, so zu Treibung der Kunst- und Poch- Räder gebrauchet werden. H. 419. Die Herbeischaffung der Wasserkraft (der Auf schlagewasser) für die hydraulischen Kunst- und Förder-, sowie für die Wasserbalance/. - Wasseraufzug (s. d.): Z. 15., A. 88. Mansf. V. B. pro 1866. pag. 5. Anm. Wasserbalance nachgebildet dem englischen water balance. Wasserbehinderung /. — Wassernoth (s. d.): Der Betrieb am S. Schachte hatte mit starken Wasserbehinderungen zu kämpfen. Mansf.V.B. pro 1866. pag. 5. Wasserblende/. — s. Blende. Wasser elnf all ge ld n., auch Wasscriallgeld, Wassergeld — 1.) eine Abgabe , welche von einem BergwerksbesitKer an einen Stöllner entrichtet werden muss, wenn entweder der letztere jenem gegenüber zum ganzen oder halben Neunten (8. d.) berechtigt ist, dieses aber nicht gegeben werden kann, weil nutzbare Mine- ralien nicht vorhanden sind , oder wenn der Stollen das Bergwerk nicht unmittelbar, sondern mittelbar durch die Baue zwischenliegender Bergwerke löst: Cliurs. St.O. 11., 9. Br. 447. Karsten §. 394. — 2.) eine Stollensteuer, welche der Stöllner für alle diejenigen Wasser erhält , welche durch verstufte und von Anderen weiter ge- triebene Stollörter seinem Stollen zufallen : Schles. BO. 23., 2. Br. 979. Karsten §. 394. — 3.) Wassersteuer (s. Steuer): Seh. 1., 79. ** Wasserfall m. — Wassergefälle (s. d.) : Wenn ein Wasserfall im Freyen ligt, und Uns nit anständig, selbst darauf ein Puchwerck bawen zu lassen, solcher Wasser- fall auch anderen Puchwercken unschädlich, alsdan mag Unser Oberbergmeister solchen Wasserfall dem Nechsten, so ihn auffzttnehmen suchen tvird , verleghen. Churk. BO. 9., 4. Br. 642. Z. f. BK. 11., 85. Löhneyss 227. Wasserfallgeld n. - Wassereinfallgeld (s. d.). Wasserforderang /. — s. Förderung. WaSSerftthrang/. — 1.) das Vorhandensein von Wassern in einem Gebirge, auf einer Lagerstätte : Sobald das schwimmende Gebirge sehr mächtig und seine Wasserführung sehr bedeutend ist. Z. 8., B. 24.; 7.. B. 233 Torfmoore, welclie auf eine reiche Wasserführung der Oberfläche deuten. Serlo 2.. 24 2. — 2.) die Ableitung der Wasser aus Grubenbauen mittels Stollen, Strecken oder Röschen : Z. 2., A. 360.; 8., A. 183. ** Wassergang m. — das Aufgehen der Wasser (s. aufgehen 1 . und Aufgang 1 .) : Diesem Bruch folgete bald ein grosser Wassergang und das Bergwerck wurde gäntzlich auflässig. Zuckert 1., 94. Wassergefälle n. — Wasser als Gegenstand der Verleihung (vergl. Wasser, Anm.): Zechen, Stollen, Wassergefälle . . verteilten. Churk. BO. 2., 3. Br. 536. Z. f. BB. 11., 85. Die Verleihung von Wassergefällen zu Berg- und Hütten- zwecken. L. D. BO. §.71. Wassergeld n. — Wassereinfallgeld (s. d.): Alda [in den kuttenberger Berg- werken] sind die tieffesten schechte, den man hat vber 500 lachter gesuncken , daher der bergkschwanck herkommen : Die von Httngern [die Ge werken der ungarischen Berg- werke] haben den vom Outtenberg wassergelt geben müssen. M. 16.*- Wassergöpel m. — s. Göpel. Wasserkalter m. — Wa«»serknecht (s. Knecht 1 . und halten) : Bichter 2., 54 1 . Digitized by Google 558 Wasserhaltung — Wässerig. Wasserhaltung /. — die Gesammtheit der Vorkehrungen , welche getroffen werden müssen um die Grubenbaue von Wassern frei zu halten und zu diesem Zwecke die zudringenden Wasser entweder durch in den Bauen angebrachte Verdam- mungen (Verspunden, s. d.) abzusperren oder diese Wasser durch Stollen, Strecken oder Röschen auf die Erdoberfläche abzuführen oder endlich sie an bestimmten Punkten in den Bauen anzusammeln und von hier durch mechanische Mittel ent- weder auf einen Stollen oder bis auf die Erdoberfläche zu heben und dort aus- zugiessen : Die Wasserhaltung umfasst die Behandhing der Mittel und Wege, die Grubefibaue von Wassern frei zu halten und, wenn solche eingedrungen sind, sie davon frei zu machen, in welcher Beziehung man unterscheiden kann Wasserlosung (Abhalten der Wasser) und Wasserhebung (Fortschaffen der Wasser), welche entweder durch StoUn oder durch mechanische Mittel erfolgt. Berlo 2., 241. — Wasserhaltung ; A.) Abdämmungen. B.) Wasserführung. C.) Wasserhebung. Z. 2., A. 359.360.361. ; 8., A. 182. 183. Von des Erbstollens Wasserhaltung. . . Von der Schächte Wasserhaltung. Schemn. Erl. 2., 15. 17.- W. 268. natürliche Wasserhaltung : die Gesammtheit der Vorkehrungen, welche ge- troffen werden entweder um die den Grubenbauen zudringenden Wasser von den- selben abzusperren oder die bereits in dieselben eingedrungenen durch Stollen, Strecken oder Röschen abz uleiten , im Gegens . zu künstliche, maschinelle Wasserhaltung: die Gesammtheit der Vorrichtungen zur Fortschaffung der in die Grubenbaue eingedrungenen Wasser mittels mechanischer Mittel: [Es] lässt sich an- nehmen , dass alle solchen Bergwerke, welche nur eine schwache Gewinnung aufzubringen vermögen , sich besser dabei stehen, wenn sie an einen ErbstoUn das Neuntel . . abgeben. als wenn sie ohne eine solc/ie Lösung genöthigt wären , künstliche Wa sserhaltu na e n herzustellen, v. Oarnall 73. Maschinelle Wasserhaltung. Bergm. Taschenb, 2., 143. WasserhaltnngsmaSChine /. — eine Maschine, mittels welcher die Wasser abgeführt (gehalten) werden (s. halten): Vermittelst der grossen Wasserhaltungs- maschine wurde das Grubenfeld bis auf 56 Ltr. abgetrocknet. Z. 9., B. 182. Wasserhaltungsdampfmaschine. Karsten Arch. f. Min. 6., 24. Wasserhaltungstmmm n. — s. Trumm 3. Wasserlieber m. — Wasserknecht (s. Knecht I .) : Wasserhebung in dem Bergwerke zu Schwatz [in der Mitte des 16. Jahrhunderts]: sechshundert Mann wurden dazu täglich mit ledernen Kübeln, worinn einer dem andern das Schachtwasser von dem Sumpfe bis an den Erbstollen reichte, gebraucht, und daher Wasserheber genannt. Bpergee 116. v. Scheuchenstuel 250. Wa8Sertaebung /. — die Gesammtheit der Vorkehrungen zur Fortschaffung der in die Grubenbaue eingedrungenen Wasser durch mechanische Mittel, ins- besondere durch Maschinen: Bpergee 116. Z. 2., A. 361.; 8., A. 183. WasserhebnngSSatz m. — Satz (s. d. !.)•' Karsten Arch. f. Bergb. 18., 155. Wasserhund m. — 1.) auch Pülpert: ein Hund (s. d. 1.) zur Aufnahme und Wegtörderung von Wasser. — 2.) eine Pumpe, welche die Wasser auf ein Kunstrad hebt : Bichter 2., 541. Wenckenbach 120. **WÜS8erig a. — wassernöthig (s. d.): Ein wasseriges Feit, demenotist, das man eynen suchstollen darzu fare. Igl. BR. C. Klotesch 205. Wo wassyrrynge bergwerg lygen, den man vor wassyrs not nycht gethtm [beikommen , sie nicht bauen] mag. Freib. BR. Klotzsch 225. Es muss zuweilen an Orten gebohrt werden, wo das Gestein sehr wässerig ist und folglich das Bohrloch nicht allein voll Feuchtigkeit ist, Digitized by Google Wasserkasten — Wässern. 559 sondern wo zttweikn das Wasser gar heraus läuft. Wenn das Bohrloch nicht zu sehr wässerig isty so wird es blos mit Letten ausgeschmieret. Ist es aber sehr wässerig , so müssen gepichte Patronen genommen werden. Delius §. 171. WftSSerkasten m. — s. Kasten 3. Wasserkluft/. — s. Kluft. Wasserknecht m. — s. Knecht 1 . Wasserkrank a. — wassernöthig (s. d.): Die Grubenwasser bei wasser- kranken Gruben. Biohter 2., 540. 542. Wasserkunst/ — s. Kunst. WaSSerknnstwerk n. — Wasserkunst (s. Kunst): [Es] soll ihnen [den Ge- werken eines aufgelassenen Bergwerks], was in oder auf den Gruben . . in Wasser- kunstwerken, Göpeln und dergleichen besteht, abzubrechen . . keineswegs zustehen. Bair. BO. 105. W. 382. Schneider §. 304. Wasserläufer m. — Rasenläufer (s. d. und Wasenläufer, Anm.). Wasserlehn n. — verliehene Wasser (vergl. Lehn und Wasser, Anm.). Wasserloch n. — 1.) eine wassernöthige Grube : Biohter 2., 542. — 2.) ein Bohrloch (s. d. I.) in wasserreichem Gestein: Besetzen von Wasserlöchern. VoiBchr. B. §.22. Wasserlosung/. — die Abführung der in den Grubenbauen sich ansammeln- den Wasser; die Befreiung der Baue von diesen Wassern ; — insbesondere in der Ver- bindung: Wasser- und Wetterlösung: Abführung der Wasser und Zuführung von zum Athmen tauglicher Luft : In der Sprache des Bergmanns wird die Befreiung der Grubengebäude von dem zufallenden Wasser und den bösen Wettern Wasser- und Wetterlosung genannt. Sohneider §. 448. C/*urs. St.O. 15., 2. 8. Br. 456. 457. Wenn eine Fundgrube mehrere gangbare Kunstschächte hat, welcJie nicht sämmtlich durch den StoUn Wasser- und Wetterlosung erhalten, . . so hat der Stöüner nur An- spruch auf einen verhältnissmassigen Theil des Zwanzigsten. 8. BG. §. 194. natürliche Wasserlösung: Wasserlösung durch Stollen, Strecken oder Röschen, im Gegens. zu künstliche WaBserlösung : Wasserlösung durch mecha- nische Mittel, insbesondere durch Maschinen (vergl. Wasserhaltung): Sehr viele Gruben haben noch natürliche Wasserlösung durchStoUn. ▼. Oarnall 7. Wegen der Notkwendigkeit eines tieferen Aufschlusses trieb man den StoUn. Durch ihn wurde für das ganze Grubengebäude eine natürliche Wasser lösung hergestellt. Z. 1., B. 12. Wasserlösungsmaschine /. — Wasserhaltungsmaschine (s. d.) : Hake pag. 443. Wasserlotte/. — s. Lotte. ** Wassermeister m. — der Bergbeamte (Bergmeister) bei dem alten Goldberg- bau um Löwenberg und Goldberg in Schlesien (vergl. Bergbehörde, Anm.): Ein itzlich man mac golt suchen . . mit des Wazzermeister Laube [Erlaubniss] . Löwenb. Goldr. Steinbeok 1., 79. Eyn wassermeister zu Goltwerkes recht. Goldb. BR. Steinbeok 1., 85. Anm. Die Bezeichnung Wassermeister hat wol darin ihren Grund, dass der in* Rede stehende Bergbau auf Seifen umgfeng und daher für die Gewinnung vorzugsweise fließendes Wasser erforderlich war, das ebenfalls von dem Wassermeister verliehen worden sein mag. *Wi8Sem tr. — Sink werke (s. d.) : in dieselben behufs Auslaugung des salz- haltigen Thons Wasser einlassen, die Sinkwerke ankehren (vergl Wässerung. 2.). Anm. Vergl. an-, be-, verwässern. Digitized by Google 560 Wassemoth — Wasserschnecke. Wassemoth/., auch Wassemoth igkeit — Noth und Bedrängnis» durch zuströmende Wasser (vergl. wassernöthig und Wetternoth): Unsere Bergömter sollen ohne sonderbar erhebliche Ursachen, ah wenn Wettermangel, Wassemoth, Mangel der Arbeiter icorden, . . Niemanden seine Gebäude mit Fristen bauhaft zu erhalten gestatten. Bair. BO. 15. W. 349. Hüttenb.BO. 20. W. 96. Den Bergbau [am Rammelnberge] drückte [im 14. Jahrhunderte] die grösste Wassersnoth. Die tiefen Gruben waren ersoffen und es fehlte an den Mitteln die Grubenwasser zu gewaltigen. Meyer B. V. 44. Wa&sernÖthig a., auch wasserkrank, wässerig — durch Wasser be- drängt; viele Wasser enthaltend, wasserreich (vergl. Wassemoth und wetternoth ig): Wird die zech wassernötig , so tracht er [der Bergmann] nach stöln. M. 64.*- Zechen, so Wasser nöthig seyn (das ist, die viel Wassers haben) zu hülffe kommen. LohneyBS 24 1 . Wassernöthige vertränkte Schachte und Stollen. Ung. BO. 14., 2. W. 256. Auf/lassen der wassernd* thigen Gebäude. Deuoer 24.** Moosen m einem Wasser-nöthigen Felde. Span BR. S. 190. Man soll die Sohle [des Stollens] nicht ' gehling oder sehr gegen den Berg steigen lassen, es wären denn sonderliche Ursachen , dau mans nicht umgehen kirnte, als wenn . . zu einer Wassernö thigen und Wetters be- dürftigen fache zu eilen von nöthen. 280. Ein Ort, welches der Fundgrubner aus seinem Was sern ff thigen noch unverstöllneten Gebürge dem Statiner . . entgegen treibet. H. 291 .*• Wann einer Grube von einer andern mit Wetter oder Abbauung des Wassers oder mit Fördemiss geliolfen werden kann, so soll solches . . gestattet werden jedoch so , dost derjenigen Grube, durch welche der Wetter- und Wassemoth abgeholfen oder die Fördemiss erleichtert . . werden will, kein Schaden zugefügt werde. Und gleichwie dann hierdurch einer Wasser- , Wetter- oder Förderniss nö thigen Grube ein grosser Nutzen . . zuwachsen kann; also wollen wir, dass solches der andern Grube ohne alle Gefahr, Schaden und Nachtheil besehenen kann. Hüttenb. BO. 20. W. 95. 96. Di* Wasser-nöthigen Schiess- Löcher . Beyer Otia raet. 3., 119. Wassernöthigkeit /. — Wassemoth (s. d.) : Bei Anlegung derselben [der Stollensteuer] soll . . au/ die grössere oder geringere Wasser- und Wetternöthia- keit . . der einzelnen Zechen Rücksieht genommen werden. Schneider §. 450. Wasseiradstube/. — Radstube (s. d.) : M. 145. b- Wasserriese/. — Riese (s. d.): Z. 4., B. 85. Wa88errÖSChe /. — Wasserseige (s. d. und Rösche 3.): Gewölbte Wasser- rösche zum Wetterwechsel. DeliuB §. 393. Z. 13., B. 248. Wassersack m. — I .) Wasseransammlungen in alten Grubenbauen (im alten Manne): Karsten Arch. f. Bergb. 10., 173. Mit einem Querschlage einem Wasser- sack entgegenfahren. Serlo 1 , 234 . — 2.) Sumpf (8. d.) zum Ansammeln der Wasser: Bioliter 2., 543. — 3.) Bulge (s. d.) zur Ausforderung von Wassern : Deliua §. 4S4. Wassersäulenmaschine /. — eine zur Wasserhaltung wie zur Förderung benutzte (aber nur bei hohen Gefällen mit Nutzen verwendbare) maschinelle Vor- richtung, bei welcher der Druck einer hohen Wassersäule unter der Einwirkung einer verschiedenartig konstruierten Steuerungsvorrichtung in einem oder zwei senk- recht stehenden oder horizontal liegenden Cylindern Treibkolben auf und nieder bez. hin und her bewegt: DeliuB §§. 583. ff. Serlo 2., 98. Wasserschlotte/. — Schlotte (s. d.): A. L. B. 2., 16. §. 448. Kart» Arch. 1. Min. 18., 161. Wassersch necke /. — eine der «Wasserschraube (s. d.) ähnliche, ebenfalls bereits den Alten bekannte Vorrichtung zum Heben von Wasser auf mittlere Höben : Serlo 2., 252. Digitized by Google Wasserschraube — Waasertronunel. 561 Wasserschraube /. — eine der Wasserschnecke ähnliche, ebenfalls bereits den Alten bekannte Vorrichtung zum Heben von Wasser auf mittlere Höhen, Wechsel m. — 1.) Abtritt (s. d.): H. 419> In allen zur Fahrung dienenden, mehr als acht Lachtet tiefen, seigern Schachten und Gesenken müssen in Abständen voti 5 zu 5 Lachtem Abtritte oder Ruhebühnen angebracht werden. . . In donlägigen SchäcJiten ist die Fahrung ebenfalls mit Wechseln oder Absätzen vorzurichten , deren Abstände . . nicht 8 Lachter übersteigen dürfen. Achenbach 58. 2.) frisches, gesundes Holzwerk , welches an Stelle von faul oder sonst schad- haft gewordenem eingezogen, eingebracht wird (s. einbringen) : Wechsel einziehen geschieht, wenn an Gezimmer was wandelbar worden und man an dessen Statt frische Stempel einleget. Boh. 2., 107. H. 419> 3.) die Stelle, an welcher zwei Stücke einer Leitung, eines Gestänges (s. d.), Gefluthers (s. d.) u. 8. w. zusammengestossen sind: G. 3., 91. Die Schienen werden an ihren Enden glatt gehobelt und so scharf zusammengestossen . dass ein Wechsel kaum fühlbar ist. Auf Bahnen, auf welchen Förderung durch Maschinen umgeht, verbindet man die Schienen auf ihren Wechseln durch Seitenlaschen. Z. 12., B. 157. Die We chsel, wo die Pumpentheile auf einander stehen. 1 . , B . 192. Karaten Arch . f. Min . 6., 25. 4.) bei der Streckenförderung : a.) ein in Stollen oder Strecken, welche zur Förderung benützt werden, in bestimmten Abständen von einander in den Seiten- wänden (Stössen) ausgeh auener Raum, in welchen die leer zurückkommenden Förderwagen eingeschoben werden um die entgegenkommenden vollen vorbei zu lassen : Wenokenbaoh 121. Wechsel, die in den Hauptstrecken in angemessenen Ent- fernungen von einander angebracht sind: . . in diese lenkt der Stösser des leeren Karrens ein. Z. 2., B. 34.; b.) bei der Förderung in langen Stollen und Strecken in der Weise, dass das Fördergeföss nicht von einem und demselben Arbeiter den ganzen Weg von dem Gewinnungspunkte bis zum Füllorte (s. d.) bez. bis an die Erdober- fläche geschafft wird, sondern von mehreren Arbeitern und zwar so, dass jeder von ihnen die Förderung nur auf einem bestimmten Abschnitte bewirkt : ein jeder dieser Abschnitte : Auf den Strecken wird Ertzt und Berg von den Strossen durch so viel Vor- läufer nachs Füllort geschaft als Wechsel bis zum Füllort sind. Ein Wechsel aber ist 40 Lachter lang zu laufen. Züokert 1 ., 46. 5.) bei der zweitrümmigen Schachtförderung (bei welcher gleichzeitig ein Förder- gefäss abwärts und ein anderes aufwärts gefördert wird) : die Stelle , an welcher die Fördergefässe einander begegnen (vergl. eintrümmig) : Dieselbe [Einrichtung der Theilung des Förderschachtes durch Einstriche in zwei Hälften] hat den Vortheil, dass die Fördergefässe beim Wechsel im Schacht nicht an einander stossen. Karsten Arch. f. Bergb. 7., 417. 6.) von Maschinen: Hub (s. d.) : Das Gegenort erlängte man . . , worauf hier mehr Wasser angehauen und die Maschine sie nicht mehr zu wältigen vermochte, obwohl dieselbe bis zu einem 17maUgen Wechsel pro Minute angetrieben wurde. Bergm. Ta8Chenb. 2., 120. In Folge mehreren Abziehens des Wassers nach den beiderseitig heran- rückenden Oertern hin wältigte man die Zuflüsse einige Zeit lang mit 12 bis 13 maligem Wechsel der Maschine . . ; später aber ivar die Sümpf ung selbst mit 14 Hüben nicht zu betvirken. 124. 7.) mundartl. ; Wechsel sind Gangklüfte ohne oder mit Verwerfungen. Mit Wechsel bezeichnet man jedoch bei einigem Bergbaue auch solche Stellen, an denen das Flötz örtlich durch Auskeilen aufhört. . . In Saarbrücken nennt man Wechsel: Ver- schiebungen des FlötzeSy durch flachfallende Klüfte von ziemlich parallelen Streichen mit ersterem erzeugt. . . Bei dem Kupferschieferbergbaue zu Riecheisdorf in Hessen heissen Verwerfungen . . nicht über 5 Fuss Wechsel. (J. 2., 174. 175. Digitized by Google 564 Wechseln — Wechselgtück. **8.) a.) eine Abgabe, welche nach einzelnen Bergordnungen von dem gewon- nenen Oöld und Silber noch neben dem Zehnt (der Frohne) 'entrichtet werden musste (vergl. Zehnt und Bergwerksabgabe): Oritsner 23. Von fron , wechssl, vnd kauf des Waschgolds. Es soll ms auch als kernt vnd Landsfürsten die gebürkch frtm vnd wechssl von denselben loaschwerchen [Wasch werken] allendhalben zusteen [zustehn], auch alle Gold vnd Silber , so darauff gewaschen vnd gemacht, zu banden vnser Bergk- richter, in zimlichm khauff vnd losung . . geantumrt [eingeantwortet] werden. Ferd. BO. 177 . Gritzner 306. ; b.) das Vorkaufsrecht des Staates hinsichtlich bestimmter Ene und Metalle ; auch die Ausübung dieses Vorkaufsrechts , die Einlösung der Erze und Metalle von den Bergwerksbesitzern: Lori 64 6. b- v. Scheuohenstuel 261. W. 134.411.417. 9 .) Wechsel der Schichten, Schichten Wechsel : das mit Ablauf der einen und Anfang der anderen Schicht (s. d. 1 .) erfolgende Eintreten anderer Arbeiter (s. wechseln I. 1.) Anm. Vergl. au 8-, einwechseln. Wechselscliere/. — Rutschschere (s. d.). Wechselstück n. — Rutschschere (s. d.): Lottner 339. Digitized by Google Wechsebtimde — Wegrauben. 565 Wecbselstnnde/. — 1.) auch Löse stunde: der Zeitpunkt , mit welchem eine Schicht aufhört, die andere anfängt und die bisherige Mannschaft abgelöst wird : G. 3., 92. — 2.) eine bestimmte Kompassstunde: 8. Stunde. Wegbrennen tr. — abbrennen (s. d.) : Wenn ein ganzes Gangmittel völlig weg- gebrannt ist. Delhis §. 211. Wegfahren intr. — 1.) sich von einem Punkte fortbegeben: Die Arbeiter sollen keiner . . von seinem Orth wegfahren, sein Nachfolger . . habe ihn dan ab- gelötet. Churk. BO. 7., IS. Br. 613. — 2.) abkehren (s. dJ: Welcher Hüttmann, Lehen- vnd Geding Häwer oder ander Arbeiter von einer Gruben wegfart oder abgelegt tvürd, der sol derselben Gruben in Jahr vnd Tag kein Gefahr . . beweisen [nichts mit- teilen, was ihr Schaden bringen könnte]. Ferd. BO. 74. Urap. 145. — 3.) [Sie] haben einen Stollen getrieben, vnd haben mit dem Stollen neben den Eisenstein weg- gefahren [sind an dem Kisensteingange vorflbergefahren , haben denselben ver- fahren, s. verfahren I. 2 ]. Urk. v. 1735. Z. 17.r B. 188. Wegfallen intr. — 1.) herabstürzen: Bei Aufgewältigung alter Schächte . . sind die . . Arbeiter jedesmal mittelst Hängegurtes vor dem Wegfallen zu schützen. Vorschr. A. §. 7. — 2.) entfallen, abfallen (s. d.): Man arbeitet auf Gestein, dessen Blätter dem Arbeiter entgegenfallen , oder die ton ihm wegfallen öder die mit seiner Arbeit parallel laufen. Delhis §.155. Wenn die Schichten in das Feldort hinein, also vom Häuer w egfa 11 e n. BÜha 1 1 . WegfSrdem tr. — fördern (s. d.) : Auf dem FüUorte, von welchem weg- gefördert wird. Vorsohr. B. §. 17. Wegfttllarbeit/. — a.) diejenige Abtheilung der Gewinnungsarbeiten, welche »ur Anwendung kommt bei Mineralmassen, deren Theile unter sich gar keinen oder nur einen so geringen Zusammenhang haben . dass eine wirkliche Trennung der- selben nicht erforderlich ist öder doch durch schneidende Werkzeuge leicht bewirkt werden kann; b.) das Fortschaffen (Wegfördern) bereits gewonnener Massen an einen anderen Ort (vergl. wegfüllen 1. und 2.): '€L 1., 51. Lottner 342. Gegenstand der Wegfüllarbeit können seyn: Anhäufungen von Bruchstücken von Mineralmassen irgend einer Art, welche schon gewonnen, aber von den Stellen, auf denen sie, in der Grube oder über Tage aufgehäuft worden sind, wieder weggefüllt werden sollen; . . unter einer seichteren oder tieferen Wasserbedeckung liegende lose Anhäufungen von See- und Sumpf- Erzen; . . Gerolle , Sand und Dammerde; . . Seifengebirge; . . mulmige oder andere leicht 'zerreibUche Erze. 9> und Anm. zu Währzug v. Zug 2. Wehr n., auch Wehre, Wöhre — 1.) die zu einem Sinkwerke (s. d.) ge- hörige Verdammung nebst den bei derselben zum Ablassen der Soole angebrachten Vorrichtungen : Z. 2., B. 10. Jedes Wehr ist entteeder in eine Strecke oder in ein Ge- senk eingebaut und daher rühren die Benennungen Dammwehre und Ebenwehre für jene und Püttenwehre für diese Art von Wehren. Besteht das Material eines Wehrt in Laist, so heisst es ein L,aistwehr; nimmt man Letten (fetten Thon) dazu, so wird es Lettenwehr genannt. . . Zur Versicherung der Wehregegen den Wehrofen [s. Offen] brachte man auch manchmal noch Holzdämme an ; solche Wehre führen den Kamen Stockwehre. Da aber diese Stockwehre sowohl in Strecken als Gesenken eingelegt werdent so hat man hierfür wieder die Benennungen: ebene oder liegende und stehende Stockwehre. Bei den ebenen Stockwehren ist manchmal auch noch an der dem Smk- werke zugekehrten Seite ein Lettengerüst zur Versicherung angebracht worden ; daher der Namen Stockwehr mit Lettengerüst. Bei den Ebenwehren geschieht es auch, dau man die Verdammung anfänglich . . nicht bis an die Firste der Strecke hinauffuhrt sodass man also vom Wehrofen über den Damm in's Werk gelangen kann. Daher rührt der Ausdruck offenes Wehr, im Gegensatze zum geschlossenen, bei welchem e»e solch Verbindung des Wehrofens mit dem Werke nicht statt /tat. Dies kann aber nur hei Digitized by Google Wehrbaum — Wehrstoss. 567 Ebenwehren der Faü sein, offene Püttentvehre kommen nicht vor. Die Lage der Wehre ist es also allein, welche bei allen Benennungen maassgebend ist und demnach eine Haupt- eintheihmg begründet. SämmtUche Wehre sind also entweder liegende oder stehende Wehre. Z. 4., B. 47. Jetzt trifft man in den Salzkammergütern 5 verschiedene Con- structionen von Wehren an, nämlich von stehenden Wehren, d. h. solchen, die unter den Werken angebracht werden: das Rollwehr und das Grubenwehr; von liegenden Wehren, welche man neben den Werken und in gleicher Ebene mit deren ursprünglicher Sohle anlegt: das gemeine Dammwehr und das offene Damm- wehr; endlich das Berchtesgadener Wehr , welches die Verbindung eines liegenden und stehenden Wehrs darstellt. 2., B. 10. 2.) im w. 8. Sinkwerk (s. d.) überhaupt: Z. 2., B. 10. ; 4., B. 45. Wehrbaum m. — Wehrstange (s. d.): Rsiha 314. Wehrbund m. — ein Holzgerüst, mit welchem das Wehr (s. d. n.) ein- geschlossen wird: Z. 4., B 47. Wehre /. — 1.) Wehr als eine Verdammung (s. Wehr n.): Si aqua edificium, quod vulgariter „Wehre" dicitur, obruitur. Urk. v. 1271. Lori Einl. 18. — 2.) Wehr als eine Maasseinheit (s. Wehr/, und n.). Wehrhaken m. — ein kleiner Schräm (s. d. 2.): Z. 4., B. 88. **Wehrmeister m. — der Bergbeamte (Bergmeister) bei dem Bergbau in dem ehemaligen Reichsstifte Cornelymynster bei Aachen (vergl. Pack): Z. f. BE. 3., 360. Wehroffen m. — Offen (s. d.): Z. 4., B. 47. 88. Wehrschlägel m. — ein Holzhammer mit breiten Bahnen zum Wehrschlagen (s. d.): Z. 4., B. 89. Wehrschlagen n. — das Zusammenschlagen des Laists zum Zweck der Herstellung eines Wehres (vergl. auch verschlagen 2., versetzen, verstürzen): Z.4., B. 89. Wehrschläger m. — ein beim Wehrschlagen (s. d.) beschäftigter Arbeiter : Z. 4., B. 89. Wehrschram m. — s. Schräm 2. Wehrstange/. — eine an den beiden Haspelstützen parallel dem Rundbaume befestigte dünne, mit der Hand umfassbare Stange, an welcher sich der Arbeiter bei dem Abhängen des Kübels festhält: Voraohr. A. §. 48. Bftha 310. Wehrstempel m. — eine in gebrochenen Schächten und Strecken (vergl. brechen I. 3. b.) am Brechungspunkte angebrachte Vorrichtung um ein Gestänge (8. d. 1 .) oder Förderseil weiter zu leiten und namentlich bei Förderseilen die Ab- reibung zu verhindern (vergl. Seil walze): Walzen oder Wehr-Stempel. Son. 2., 106. H. 411.** Kommen Schäc/Ue vor, die von oben hinein seiger und hernach flach fallen, bey welchen das Seil im Hangenden antreffen muss, wodurch dasselbe sehr an- S^griffen wird; so hilft man mit Wehr -Stempeln ab, welches runde Walzen, 4 bis 5 Zoll stark und so lang sind, als das Tonnenfach breit ist. Sie laufen mit ihren zivey Zapfen in zwey Pfad-Eisen , welche an die Einstriche befestigt sind und verhindern die starke Abnuzung des Seils an denen Jöchern oder an dem Gesteine im Hangenden. Bericht Y. Bergb. §.212. WehrstoSSm., mundartl. (Sachsen) — Sicherheitspfeiler, Bergfeste an der Grenze (Markscheide) zweier Kohlengruben felder : Sicherung der Kohlenstösse an der Grenze mit Nachbargruben , wo die zuerst abbauende Grube einen Wehrstoss von min- destens 1 Lachter Stärke stehen lassen muss um das Verbrechen der Kohlen der Nachbar- grube zu verhüten. Regul. %.28. Br. 495. HuySBen 247. Digitized by Google 568 Wehrwake - Weudedooke. Wehrwalze /. — Wehrstempel, Seilwalze (s. d.): Karsten Arch. f. Bergb. 5., 131. Wehrzug m. — s. Zug 2. Weilarbeit /. — 1.) die Arbeit, welche ein Bergmann noch ausser seiner Schicht (8. d. 1.) verrichtet. Weil- Arbeit: wenn ein Bergmann über seine verordnete Schicht noch andere Arbeit thtU. Soh.3., 108. H.336.»- G.3.,92. Von den Gedingen bey der Weyle, so ausser der ordinari Schicht [verfahren werden], sonst Weyl- Arbeit genant. Würde ein Arbeiter sich unterstehen , in der ordinari Schicht sich von seiner ordinari Arbeit ausszudrehen [heimlich zu entfernen] und auff die Weil- Arbeit zu fahren, soll derselbe seines höhenden Verdienste . . verlustig seyn. Churk. BO. 7., 21. Br. 614. 615. /. B. BO. 69. Br. 793. Bohr-, Holz-, Schräm weilarbeit : Weilarbeit bei dem Bohren und Schiessen (s, d.) , bei Herstellung bez. Auswechselung der Zimmerung, bei dem Schrämen fs. d.): Zftokert 1.. 45. **2.) eine täglich in der Regel vierstündige Arbeit in Eigenlehnerzechen (s. d.), welche genügte um dieselben bauhatt zu halten : Schneider §. 221. Von den Zechen, so mit Weilarbeit gebawet werden. So einer, sweene oder bist in vier Oewerchen eigem . . Zechen ketten y der, oder die, sollen dieselben mit der Weilarbe%tx aüe Tage vier Stunden, die geschehe vor oder nach Mittage, bawhafftig erhalten. J. BO. 2., ?. Unp. 104. Churtr. BO. 3., 11. Br. 115. Wenn . . arme Qeseüen mit Weil- Arbeit bauen, soll alle Tage sechs Stunden gearbeitet werden. Beyer Otia met. 3., 372. v. Hingenan *13. Anm. Weilarbeit (zu 1.) = Arbeit in (bei) der Weile; Weile in der Bedeutung von n freie Zeit", d. h. diejenige Zeit, welche nicht durch die täglich in bestimmten Stunden auszuführende Schichtarbeit des Bergmanns in Anspruch genommen ist. Aus der Bedeutung zu 1. hat sich die zu 2. entwickelt, da der Bau auf Eigenlehnerzechen vielfach als blosse Nebenarbeit betrieben wurde und die Bergleute auf diesen Zechen , welche sie selbst bauten , erst dann anfuhren und arbeiteten, nachdem sie ihre Schicht auf den Bergwerken, wo sie als Arbeiter angelegt waren, ▼erfahren hatten. „Weilarbeit verrichten" bezeichnen übrigens die Bergordnungen vielfach durch „bei der Weile arbeiten, bauen". So Churtr. BO. 14. , 7. Br. 167.: Doch solniemandts bey seiner weylvmb lohn, QfUrßim selbe [für sich selbst] zu arbeyten verbotten sein. Ferner Churk. BO. 3., 16. B r. 566. : Wo etwan einer, zwey oder vier Oewerchen sich . . vereinbahrten, eine Zeche affein **** bey der Weile zubawen. Weilarbeiter m. — ein Bergarbeiter, der Weilarbeit (s. d.) verrichtet: Rn. H. Z. 16., 415> Weile/. — vergl. Weilarbeit, Anm. Weilschicht/. — s. Schicht 1. Weite/. — ein durch bergmännischen Betrieb (in der Regel unmittelbar sum Zweck der Gewinnung und zwar vorzugsweise bei dem Feuersetzen, s. d.) unter- irdisch hergestellter unregelmässiger weiter Raum: H. 233. *• ßerlo 1., 202. Wellendaumen m. — Daumen (s. d.): BSiha 311. Wendedocke/. — 1.) eine senkrecht stehende Welle mit Armen, welche des Zweck hat, die Richtung von Kunstgestängen, die an diese Arme angehängt werden, in einer horizontalen Ebene zu verändern: G. 3., 92. Eins der Feldgestänge ist m eine stehende Wendedocke geschlossen, welche ein Seitengestange unter einem recht* Winkel auf den Kunstschacht schieben lässt. Karsten Arch. f. Bergb. 5. , 1 25. — 1) ein bei Pferdegöpeln , die mit horizontalen Schwengeln versehen sind , am Ende des Schwengels befestigtes Holzstück, welches senkrecht so weit herabreicht, dassdie Pferde daran angespannt und so oft, als es nöthig ist, umgedreht werden können: Cr. 3., 92. Um einen Schwengel bewegen zu können, ist es ntthig, daw vom Schoengekd Digitized by Google Wendegabel — Werk. 569 ein fester T/teil senkrecht /terabragl, an welchen die Pferde angespannt zu werden vermögen. Man kann diesen Zweck erreichen, indem man eine Wendegabel anhangt, innerhalb deren das Pferd eingesperrt wird , oder wenn man ein Holzstück herabragen lässt, welches man die Wendedogge heisst, da sich an i/trem unteren Ende ein um einen Bolzen dreh- barer Eisentheil befindet , an welchem die Pferde stets angespannt bleiben und den sie beim Umlenken mit umdrehen. Biiha321. 323. Wendegabcl/. — eine Vorrichtung »u gleichem Zwecke wie die Wendedocke (s. d. 2.): RSiha 322. Werfen — I.) tr. ; 1.) Gesteinsmassen: a.) bei der Schiesaarbeit: die Gesteinsmassen, welche losgesprengt werden sollen, lossprengen und fortschleudern : Erfolge [bei dem Bohren und Schies9en mit Sandbesetzung] im Granit, wo nicht ein Loch warf. G. 1 ., 519. Die Schüsse warfen durchgängig gar nicht, ibid. Die Seite des Gesteins, wohin das Bohrloch werf en sott. Z. 8., A. 175. Zuweilen werf en die Schüsse nicht alles herein, sondern trennen nur los. Da bleiben grosse Wände stehen, die man hernachmals mit Keilen und Brechstangen gewinnet, auch wohl noch einmahl auf selbigen bohret, dass sie herein geworfen werden. Bericht Y. Bergb. §. 152.; b.) namentlich in der Verbindung : eine Wand werten, einwerfen: dieselbe mittels Gezähen lostrennen, losbrechen (s. Wand 1 .) : Venam tecti vel fundamenti saxis abnanpere, eine wand werffen. Agrioola Ind 38.b* Da sie eine Wand abtreiben und werffen wollen. Inst. met. 19. Es fehlet an dem rechten Arbeits-Zeuge, indem sich die sogenannten Koldengräber weiter nichts als einer Picke bedienen, womit sie aber die stareken Wände abzutreiben und einzuwerffen nicht vermögend sind. Urk. v. 1735 Z. 17., B. 192. — 2.) Lagerstätten: dieselben verwerfen (s. d.): Em ausserhalb der Vierung geworfener oder verschobener Gang. Hake §. 374. In dem südöstlichen Felde, wo das . , FUttz durch einen Sprung 3 Lachter ins Liegende geworfen wird. Z. 5., A. 35. — 3.) einen Bruch, zu Bruche werfen: s. Bruch 6. und 1. — 4.) einen Haken, Schürf werfen: s. Haken, Schürf 1. II.) reß. ; 1.) von Gängen: sich stürzen (s. d. und vergl. Stunde): Diese Gänge, so ihr Fallens hin und wieder haben, sich stürtzen und hin und wieder werffen, dass bald ihr hangefides ihr liegendes und hinwieder ihr liegendes ihr hangendes wird, sind nicht zu verachten. Rößßler 7.a- 34. b- Biohter 2., 554. — 2.) vom Gestein: durch die Wirkung des Schusses bei der Schiessarbeit (s. d. und Schuss) aufgerissen wer- den : Erkl. Wörterb. 166. Anm. Vergl. ab-, ein-, ver-, zusammenwerfen. Werk n. — 1.) Bergwerk (s. d. 1.): Metallische Werke, Kohlen- Werke. Ol. M. BO. 34., 1. 2. Br. S66. 867. Schief er- und Kohlen-Werke. M. H. BO. 2., 5. Br. 1081. Fumlgrubc . . bei metallischen Werken . ., bei Stein-Kohlen- Werken, ibid. 3.t 1. Br. 1083. Fahrgebühren . . bei Stein- kohlenwerken . ., bei metallischen und mineralischen Werken, v. Carnall 6t. A. D. BO. §.96. 2.) Sinkwerk (s. d. 1.): Z. 2., B. 2. ; 4., B. 34. Ablasswerk, Schöpfwerk: s. d. **3.) regale, unter das Berggesetz fallende Mineralien (vergl. Mineral 2. und Bergwerk 4.): Ottch haben di . . herren [Markgrafen] uns unde unsem erbin durch des Schadens willen, den wir an unsern bergwerken nemen unde uf das das goltwerk unde silberwerk doste [desto] sunder lieh gevertiget [ge fertiget, gebaut] werde, die gnade gethan, das uns . . czwey teil von dem czenden . . volgen ['zukommen] suüen von den golt unde silber gengen. Urk. v. 1407. KlotMCh 298. 299. Hülfe auch got, das goltwerk uf stünde [aufgefunden würde] yn unserm lande, ibid. [Von der Beleihung soll aus- genommen sein] keinerlei Bergwerk, Goldwerk, Silber werk, Kupferwerk, Veit*, Bergw&rUrbuch. 72 Digitized by LjOCKJLC 570 Werken - Wetter Zinnwerk, Bleiwerk, Eisenwerk, Salzwerk oder anderlei Guss oder Erz ober der Erden oder unter der Erden. Lehnsurhmde von 1360, Steinbeck 1 ., 103. ** Werken m. — ein grosser Keil: Agric. B. 111. G. 1., 278. Werken tr. — s. wirken. Werksarbeit /. — Bergarbeit (s. d.): Die ständigen Mitglieder (des Knapp- schaftsvereins] erhalten , wenn sie . . die Werks arbeit . . zu verrichten nicht mehr im Stande sind, . . Pensionen. Statut des halberstädter Knappschaft« verein« von 1868. §. 18. Schwere We rksarbeit ah da ist: Häuerarbeit , Förderungsarbeit bei unter- irdischen und Tagebau-Gruben sowie Pumpen und Pumpentoarten. ibid. Werksbeamte m. — ein auf einem Bergwerke angestellter Beamter, Gruben- beamter : S. BG. vom 16. Juni 1868. §.69. Werksbetrieb m. — Grubenbetrieb, Betrieb (s. d. 1.): Zuschüsse zu dm Werksbetriebe. Z. 17., B. 187. * Werkshimmel m. — Himmel (s.d. und Werk 2.): Z. 2. , B. 20.29.; 4.,B.57. ♦Werksnlme/. — Ulme (s. d. 2. und Werk 2.): Z. 4., B. 57. * WerkS0f(f)en m. — Offen (s. d.): ?. Sobeuohenstuel 263. Werksverwandte m. — Bergwerks verwandter (s. d. ) : ▼. Scheuchen- stuel 263. WerkswäSSerung/. — Wässerung (s. d. 2.): Oeßtr. Z. 17., 141. * Werksziment m. — eine Vorrichtung um die Menge der aus einem Sink- werke (s. d.) abfliessenden Soole zu messen : v. Sohenohenatuel 263. ** Wette f. — Wette bauen , auch sich wette bauen: wegen Mangel an Mitteln den Bergbau aufgeben müssen: Wette bauen. Sich Wette bauen heist, wenn einer so viel in eine Zeche gebauet und nicJtts wieder daraus erhoben , dass er die Zeche liegen lassen und mit bauen atiffhören muss. Soh. 3., 108. H. 424 *• Bergm. Wörterb. 603.»- Anm. Wette bauen ursprünglich wol, dem Begriffe vun Wette in der gewöhnlichen Be- deutung entsprechend, „aufs Ungewisse hin einen gewagten Bau unternehmen44. S an d er s 2., 1591. Frisch 2., 444.c Vergl. dagegen Bergin. Wörterb. 603.»-: „Wett ist so viel als Ober die Kräfte." Wettern., gegenwärtig in der Regel nur in der Mehrz. die Wetter gebrauch- lich — Luft; insbesondere die Luft in den Grubenbauen: Wetter wird die Luftm der Gruben genennt und das muss in der Grube seyn, sonst brennet kein Licht und können die Bergleute nicJU lauem [dauern, leben]. Soh. 2., 108. H. 424.*- Bö&sler 54. *• Welchen Pau er [der Erbstollen] in Nutz arbaiten wurdet, es sey zu Weter , Luffl oder Wasser nemen; dieselben suüen dauon dass siebennd Kübel geben. Salzb. BO, 46. Lori 108.» böse Wetter: Wetter mit Beimischung von schädlichen Oasarten oder ganzaus solchen bestehend: Lottner 372. Base Wetter, die dem Organismus feindliche Gau enthalten. Serlo 2., 130. Aer immobilis, böse weiter. Agricola Ind. 22> Das böte Wetter . . zu tag ausführen, weim man sonderlich füren [vordem] ort mit Fewer gesetzt hat. Albinua 66. Mit Krankheit von bösen Wettern befallen. Bair. BO. 54. W. 361 Es ist nicht selten, dass bei Abteuf ung der Schächte schon im vierten bis sechsten Lackte die Wetter so bösartig werden, dass sie der Gesundheit der Arbeiter nacktheitig oder gar tödtUch sind. Ood. 151. — brandige Wetter, Brand wetter: böse Wetter (Kohlenoxydgas und brenzliche Stoffe) , welche die gasförmigen Produkte einer un- vollständigen Verbrennung sind und sich namentlich in der Nähe von Gruben- branden zeigen: Lottner 372. Serlo 2., 130. Die brandigen Wetter bei Brand- f eidern oder überhaupt nach einem Brande in der Grube, selbst von Hokwerk m. s. *., Digitized by Google Wetter. 571 oft ungemein giftig und erstickend wirkend, selbst bei untergeordneter Menge. Bergm. Tasohenb. 4., 203. In denjenigen Gruben, welche von Grubenbränden heimgesucht werden, hat man es mit brandigen Wettern, einem Gemisch von Kohlensäure, Kohlen- oxyd und Kohlenwasserstoff zu thun. Z. 8., B. 324.; 5., A. 33. 34. Z. f. BB. 10., 166. — brennende Wetter: schlagende Wetter (s. d.): Delhis §. 445. — frische Wetter: gute Wetter (s. b.), insbesondere dann, wenn sie rasch und stark durch die Grubenbaue durchziehen : Delius §. 445. — gesunde Wetter: gute Wetter (8. d.) : Bei jedem tmterirdischen Bergbaue ist für die Reinigung aller zugänglichen Punkte durch einen wirksamen und regelmässigen Zug gesunder Welt er zu sorgen. Z. f. BB. 10., 161. — gute Wetter: zum Athmen taugliche Wetter von normaler Zu- sammensetzung: Lottner 372. Die schöne kunst, das man gut weiter durch wind- fang, bitten, geblese vndfocher in ein stoln füren oder treiben kan, vnd das böse weiter herauss ziehen vnd bringen. Es ist wercklich [kunstreich , wunderbar], das man auf einem stoln in der first auss brettem ein lolten schlegt , verlutirt vnd verkleibt oder ver- streicht sie mit leym oder leiten, damit das gute weiter oder frische lufft in berg ziehen, vnd das böss weiter vnterm dreckwerck wider herauss schleichen könne, vnd sonderlich wo man mit einem blassbalck [Blasebalg] das böse weiter hebet, da folget bald ein gutes an die statt, weil die natur nicht leiden kan. das ein ort ler, ledig oder one lufft sey. M. 146. b- Z. 8., B. 325.; B. 37. 248. Verhüte [o Gott] wilden Wasserfall, lass gute Wetter überall durch Grub1 und Stollen streichen. Alter Bergreien. Liederbuch 5. Grubenwetter: die Luft in den Grubenbauen: Bericht v. Bergb. §§. 324. 325. — matte, schwache Wetter: Wetter, welche einen geringeren Antheil von Sauer- stoff enthalten als die frischen Wetter, daher die Funktionen der Athmungsorgane erschweren und das Brennen des ürubenlichtes nur unvollkommen erhalten : Lottner 372. ßerlo 2., 130. Es kommen bei Grubenbauen nicht selten Arbeiten vor, wo es nicht möglich ist, einen Janreichend frischen Wetterwechsel herzustellen. . . Man hat dann dort, besonders m den heissen Sommermonaten, gemeiniglich mit matten Wettern zu kämpfen, d. h. die Luft zeigt einen Mangel an Sauerstoff, welcher sich nicht so rasch ersetzt, als dessen Verzehrung durch die Arbeiter und Gruben lichter. Bergm. Taachenb. •1., 201 . Wetter, welche blas durch Sauerstoffmangel nachtheilig sind , weil sie weder den Verbrcnnungs- noch den Athmungsjtrocess unterhalten können , die sogenannten matten Wetter. 203. Der Gebrauch vtm Schwamm anstatt der Schwefelmännchen ist nur in solchen Fällen gestattet, wo wegen matter Wetter kein Sc/ewcfel brennt. Achenbftoh 76. — schädliche Wetter: böse Wetter (s.d.): Z. f. BR, II., 14. — schlagen de Wetter, auch Schlag(e)w etter , Bläser: böse Wetter ^K oh len- wass erst offgas in Verbindung mit atmosphärischer Luft), welche sich an der Licht- Damme entzünden und explodieren : Lottner 372. Die Anwesenheil der schlagenden Wetter giebt sich durch die Farbe und die Gestalt der Lichtflamme zu erkennen. Sind dieselben minder stark, so ist das innere Licht der Flamme mit einem Mantel einer mmder- hellen Flamme umgeben, der sich sehr leicht und deutlich zu erkennen giebt, wenn der untere Theil der Flamme durch einen tmdurchsichtigen Gegenstand oder die vorgehaltene Hand des Fahrenden dem Auge desselben entzogen wird. Es kommt dann sogleich der äussere leuchtende Mantel der Flamme zum Vorschein, der bei zune/anender Stärke der schlagenden Wetter mehr und mehr an Höhe gewinnt, stärker wird und endlich den Draht- Cgiinder ganz ausfüllt. Tritt letztere Erscheinung ein, so ist der Aufenthalt in den Wettern lebensgefährlich. Z. 1., B. 155. Die Entwickehtng der schlagenden Wetter war so stark, dass man in einem Bohrloche von 6 bis 8 Zoll Durchmesser und 1 Fuss Tiefe dieselben mittelst eines an einer Stange befestigten Grubenlichtes zwei- und zuweilen auch dreimal in einer Minute zur Explosion bringen konfite, und dass die aus den Wasserscigen Digitized by Google 572 Wetter. der Grundstrecken aufsteigenden schlagenden Wetter, durch ein GrubenUcht gezündet, tagelang fortbrannten. 13., B. 56. Anm. — schlechte Wetter: Wetter, welche nicht die genügende Menge von Sauerstoff enthalten und in welchen deshalb das Grubenlicht verlischt: Lottner 372. Da die Braunkohlen sehr viele schlechte Wetter aushauchen. Z. 8., B. 129. — seh wach e Wetter : matte Wetter (s. d.j: Das. Entfernen schwacher Wetter , welche nicht gerade tddtlich sind, jedoch stets für die Gesundheit der Arbeiter nachtheilig bleiben. Ood. 151. — ach w adichte Wetter : stickende Wetter (s. d.) : Boss vnd sc hw adicht weiter, welches die liechter aussleschet. M. 32.b- Im schwadichlen weiter arbeiten. 64. b- — seh wer e Wetter : matte Wetter (s. d.): Schwere oder matte Wetter. Diese Wetter bilden sich m wenig oder gar nicht ventilirten Grubentheilen , wie in verlassenen Strecken oder Abbauen ; sie sind schwerer wie die gewöhnliche Grubenluft , setzen sich zunächst auf die SloUn- und Streckenso/Ueny füllen diese ganz an, wenn sie in Ueberfhiss vorhanden sind und nicht durch frische Wetter ersetzt werden. Dieselben rühren grösstentheils aus den Zerselzungsprodtikten /ter, sind so sauerstoffarm, dass nicht einmal eine Lampen/lamme Nahrung findet. Sobald dieselben in einem der Art geschwängerten Zustande vorhanden sind, so wirken sie betäubend, schlaf ernrl und todtend. B. u. H. Z. 27., 293.»b- — stickende Wetter, auch Schwaden, schwadichte Wetter: böse Wetter (meist kohlensaures Gas), welche den Tod durch Erstickung herbeiführen : Lottner 372. Jeder Schacht . . , welcher nicht in seinem tiefsten Punkte durch einen offenen Durchschlag mit einem andern, frische Wetter besitzenden Grubenbaue . . in Verbindung steht, muss . . beim Beginne einer jeden Arbeitsschic/U durch den Grubenbeamlen in Bezug auf das Vorhandensein stickender Wetter oder Schwaden untersucht werden. Zu dem Ende hat der Grubenbeamte ein brennendes Licht bis ins lief sie hinabzulassen und ztt beobachten , ob dies Licht zehn Minuten lang fortbrennt. Achenbaoh 109. 87. — stockende Wetter: Wetter, welche nicht umsetzen können (s. umsetzen): Bericht ▼. Bergb, §. 311. Z. 1., B. 22. — Tage wetter: Luft über Tage (s. Tag 2.); atmosphärische Lult: Berioht T. Bergb. §§. 324. 325. Delius §. 221. — tod te Wetter: stockende Wetter (s. d. und todt) : Wenckenbach 108. — warme Wetter: An solchen Orten, wo schwefelartige Erze breclten und die unterirdische Luft mit vielen aufgelösten Schwefel- dünsten erfüllt ist, ist es gemeiniglich sehr warm und es gibt daher warme Wetter. DelinB§. 445. Wretter bringen: frische Wetter in die Baue hineinleiten : Welcher Erbstoilen in ein Zech kommet, do er der gantzen Zechen wasser benimbt vnd weiter bringt , ob er gleich dass orth, do Ertz bricht, . . nicht erreicht, sol ihme dennoch das Neundte die helft* gegeben werden. J. BO. 2., 101. Ursp. 161. H. BO. 96. Br. 290. Starcke Wasser vor Ort bringen auch Wetter. H. 424.a- Wetter auf die Schlägel [s. d. 2.] bringen. 424.b* — Wetter fassen, führen, halten: s. fassen, führen, halten 2. — Wetter machen: frische Wetter verschaffen: Dem Ställner über sich zu brechen und ihm selbst Wetter zu machen gestatten. Seh. 1., 192. H. 277.b- — die Wetter bleiben nicht in einem (ihrem) Zuge: der Wetterzug (s. d.) ist kein gleich massiger , die Wetter setzen um (vergl. umsetzen II.): 8oL 2., 108. Bössler 55. *• — die Wetter können sich zum Einzüge nicht an holen: es ist kein gehöriger Wetterzug vorhanden: Bössler 54.*- Bichter 2., 556. Anm. In der obigen Bedeutung von Wetter findet sich in älterer Zeit vielfach „Wind4*: Et sunt tantum duo gener a stollonum, quibus universi utuntur montani; est etiwi stoüo heredi- tarius et stollo querem et est proprie proprium istorum duorutn stollonum aquam educere et ventum inferre. Kuttenb. BO. %., 4. l'eiihncr 336. [Die Stollen aber sind zweyrrley, welcher sich die Bergleute brauchen , der erste ein Erbstollen t der ander ein Stwhstolln , und dieser beyderlet/ Art und Ey genschafft ist , das sie den (trüben das Wasser benehmen und Wetter oder W in d bringen. Deucer 24.a-J Wo der erbestolln ltgnkomtntt zozalmanetm rechte den setbt/n aeteerlyn eyn nuntei/l gebtm, daz iz daron , duz er wynt br enget tmd wasser benympt. Frelb. BR. K lot zsch 22«. In einzelnen Zusammensetzungen hat sfch das Wort erhalten. Vcrgl. Windfahrt, Windgöpel. Digitized by Google Wetterbalg — Wetterlampe. 573 ** Wetterbalg m. — Blasebalg als Wettermaschine (s. d.): Der wetterbalg , der böse wetter vss [aus] dem schockt durch lotten zeihet [zieht] oder guts dardurvh hinein brengt. Agrioola Ind. 3l.b- Der wetterbalg , der durch roren in einen sloln weiter bringet, . . Die wetterbalg , so man tritt, ibid. Wetterblasend a. — Luft in Grubenbaue eintreibend (einblasend); durch Verdichtung der Luit wirkend (vergl. Wetterbläser und wettersaugend) : Delius §. 470. Wetterbläser m. — eine blasende Wettermaschine (s. d.): Welter- Maschinen, die man in Wetterbläser und Wettersauger etnlheileti kan. Jene slossen durch Weller- lottcn die Tagluft oder gute Wetter nach wetternfithigen Orten in der Gruben ein , diese aber saugen die Grubetuceltcr, ebenfalls in Weiterlutten, bis an solche Stellen an , wo sie bis zu 'läge am einen f regen Abzug haben. Bericht V. Bergb. §. 355. Hake §. 403. Wetterblende/. — s. Blende. Wetterbohrloch n. — s. Bohrloch. Wetterdicht a. — luftdicht: Ein wetterdichter Verzug von Brettern. Karsten Arch . f . M in . G . . 1 3 6 . Die Schachlsc/wider ge/iorig wetter dicht machen . 137. Wetterfahrt/. — s. Fahrt 4. WetterfÄhrungy., auch Wetterhaltung, Wetterlösung, Wetttr- versorgung — die Gesanwnthüit der Einrichtungen und Vorkehrungen, welche getroffen werden müssen um den Grubenbauen athmosph arische, zum Athmen taug- liche Luft (frische Wetter) zuzuführen : auch diese Zuführung selbst : Lottner 3f>9. Gegetistand der Wetterführung oder Wetterlosung ist die Versorgung der Gruben mit frischer Luft und die Vertheilung derselben auf die Baue. Serlo 2., 129. Die Folgen einer durch . . schlechte Wetterführung veranlassten Anhäufung von schlagenden Wettern. V. Hingenan 231. Zur Regelung der Wetterführung wurde der Welter- Schacht fertig gestellt und mit Wettert/türen und Feuerheerd versehen dem Betriebe über- geben. Z. 13., A. 124. natürliche Wetterführung: Wetterführung mit Hülfe eines natürlichen Wetterz uges , im Gcgens. zu künstliche Wetterlührung : die mit Hülfe eines künstlichen Wetterzuges bewirkte Wetterführung (s. Wetterzug) : Die Wetterfüh- rung ist eine rein natürliche und wird durch den Schacht und die Hauptgesenke t sowie durch den Stolln vermittelt. Z. 13., B. 248.; 14., B. 292. Wetterhaltung/. — Wetterführung (s. d.): Wenckenbach 123. Wetterhelznng f. — die Unterhaltung von Feuerungen in unterirdischen Grubenbauen zur Beförderung des Wetterwechsels (vergl. Wetterolen) : Z. 2., A. 388. Wetterherd m. — Wetterofen (s. d.): Z. 3., B. 191. Wetterhut m., auch Windfang, Windfass — ein über der Mündung eines Schachtes angebrachter beweglicher Holzaufsatz, durch welchen der Wind aufgefangen und in den Schacht geleitet wird: Bericht v. Bergb. §.345. Z. S., B. 325. Wetterindikator m. — ein Instrument , welches das plötzliche Aul treten schlagender Wetter (s. d.) anzeigt: Serlo 2., 139. Wetterkasten m. — ein kleines kastenartiges , an der einen Seite offenes Gehüuse, in welches das Grubenlicht gestellt wird, um dasselbe bei starker Zugluft vor dem Verlöschen zu sichern: ö. 3., 16. Wetterlampe/. — Sicherheitslampe (s. d.): Berggeist 13., 117> Digitized by Google 574 Wetterloch — Wetterofen. Wetterloch n. — 8. Loch. Wetterlosung, Wetterlosung/. — Wetteriahrung (s. d.). Die Wetter- losung , d. h. die Versorgung der Grubengebäude mit frischer Luft. Bergm. Taschanb. 4., 196. Gesenk zur Säuberung und Wetterlosung. Z. 4., 13. 64. Wasser- und Wotterlosung : 8. Wasserlosung. WetterlosungSmftöChlne /. — Wettermaschine (s.d. und Wetterlosung): Hake pag. 443. Wetterlotte, Wetterlutte/. — s. Lotte. Wettermann m. — ein auf grosseren Kohlengruben besonders angestellter Ar- beiter, welcher sämmtliche Arbeitspunkte täglich vordem Anfahren der Mannschaft auf das Vorhandensein von schlagenden Wettern zu untersuchen hat: Die Untersuchung [der Baue auf schlagende Wetter] erfolgt durch einen besonders mit diesem Geschäfte beauf- tragten Wettermann , dessen Hauptaufgabe darin besteht, zu constatiren, ob der Wetter- ström seine vorgezeichnete, regelmässige Richtung in den Förderstrecken sowohl ah m den Wetter- und Hauptquerschlägen, überhaupt in dem ganzen Grubengebäude eingehalten hat* keine Schwankungen, Senkungen, Stockungen oder gar Ansammlungen schlagender Wetter an Stellen zeigt, wo dieselben nicht schon vorher bekannt waren. Z. f. BR. 9., 77. Wettermaschine/. — eine Maschine , mittels welcher die Grubenbaue mit athmosuhärischer, zum Athmen tauglicher Luft (mit guten Wettern, s. d.) versehen werden: Lottner371. Alle Wettermaschinen lassen sich, wie folgt, emtheilen: A.) solche mit Zun- und liergthender Bewegung, also inlermittirender Wirkung, und zwar /.) Kolbenmaschinen, 2.) Glockenmaschinen; B.) Maschinen mit rotirender Bewegung, die eigentUc/ien Ventilatoren und zwar J.) Centrifugalvcntilatoren, welche die Duft tangential fortbewegen, 2.) Ventilatoren mit schiefen I*7ächen oder Schraubenflächen, welche die Duft durchschneiden und in der Richtung der Achse Jterausdrängen ; c.) Wetter- räder, den Rotatittn-spumpen entsprechend. Serlo 2 . , 1 7 4 . blasende Wettermaschine, auch Wetterbläser , Bläser: eine Maschine, mittels welcher irische Wetter in einen Grubenbau eingetrieben (eingeblasen) werden; eine durch Verdichtung der Luft wirkende Wetter masch ine , im Gegensatze zu : hu ug ende Wettermaschine, auch Wettersaüger, Sauger: eine durch Verdün- nung der Luft wirkende Wetter masch ine ; eine Maschine, durch welche die aus den Grubenbauen ausströmende Luft angesaugt, dadurch verdünnt und so ein rascheres Ausziehen und damit ein schnellerer Wetterwechsel (8. d.) bewirkt wird : Lottner 371. Wettemoth f., auch Wetternöthigkeit — Mangel an zum Athmen tauglicher Luit (guten Wettern f s. Wetter): Beim Abteufen von Schächten [beim Braunkohlenbergbaue] kommt man in der Regel ohne Wettemoth in die Lagerstätte ein, weil dieselbe gewöhnlich nicht allzu tief unter Tage Hegt. Z. 8., B. 324. 325. ö. l„ 17. Wettemothig a. — keine zum Athmen taugliche Luft (gute Wetter) ent- haltend (in Noth wegen Mangels an solcher Luft, wetterbt nöthigt) : Da man wassert oder wetters halben nicht fort kan, vnd muss auff die stoln warten , braucht man nach bergkrecht die milterung , vnd gibt den wasser oder wetternötigen zechen ein Zeitlang frist. M. 64> Soh. I., 40. Huttenb. BO. 20. W. 96. Bis vor das wetternöthige Stollort das Trägtce~k bringen. Bericht V. Bergb. §. 317. Stollen, in ein wettern fithtges Grubeftgebäude getrieben. Delius §. 223. Die Rein haUung der Grtibenluft vor ohnehin wetternöthigen Oertern. Bergm. Taschenb. 4., 197. Herstellung von WetUrbohr- Ütehern an we tterbenöthigten Punkten. Z. 2., A. 38G. Wetterofen m . , auch Wetterrost — ein entweder auf der Erdoberfläche oder unterirdisch, in der Regel seitwärts vom Wetterschachte aufgestellter Ofen oder Rost, Digitized by Google Wetterprelle — Wetterwrtx. 575 in oder auf welchem Feuer unterhalten wird um die Luft im Schachte durch Er- wärmung zu verdünnen, hierdurch ein rascheres Aufsteigen derselben und damit einen schnelleren Wetterzug (s. d.) zu bewirken : Bericht v. Bergb. §.377. Lottner.ni. Für eine definitive Wetterversorgung in ausgedehnten Grtibenbauen dienen Wetteröfen, welche entweder unter Tage oder über Tage stehen, . . Wetteröfen unter Tage sind vortheilhafter als über Tag e , bei jenen wirken die Schächte als Kamine von ansehnlicher Höhe, diese bedürfen nothwendig eines Kamins oder Thurms , welcher kostspielig wird. Serlo 2., 156. 164. Z. 2., A. 388.: 8., A. 196 , B. 328.; 10., B. 41. Wetterprelle/. — t.) eine Krümmung, Biegung, ein Vorsprung in Gruben- bauen, durch welche der Wetterzug (s. d.) aufgehalten wird, weil die durchziehenden Wettersich daran stossen (an- und abprallen): Vorschi. A. §.56. — 2.) ein in Schächten oder Strecken angebrachter Verschlag, der aber nicht den ganzen Quer- schnitt des Baues ausfüllt und den Zweck hat , die zu grosse Geschwindigkeit der durchziehenden Wetter zu brechen : Serlo 2., 209. Wetterpumpe/. — Wettersatz (s. d.). Wetterrad n. — eine Wettermaschine mit rotierender Bewegung (vergl. Wettertrommel) : Bericht t. Bergb. §. 365. Serlo 2., 174. Wetterröhre/. — Wetterlotte (s. Lotte): Wenokenbach 123. WetteiTOSt m. — Wetterofen (s. d.): Wenckenbaoh 123. Wetterriss m. — s. Riss 1. Wettersatz m. — eine aus einem Kasten und einem darin beweglichen Kolben bestehende, mit Aus- und Einlassventilen versehene, durch Maschinenkraft bewegte Vorrichtung, durch welche ein Wetterstrom erzeugt wird : Bericht v. Bergb. §. 368. Auf der Steinkohlengrube M. hat man die Bewegung des Dampf kunstgestänges zum Be- triebe eines Wettersatzes verwendet, welcher aus einem 20zölUgen vertikal stehenden Kolbenrohr mit je einem hölzernen Ventilkasten am oberen und unteren Ende und einem darin sich bewegenden Kolben besteht, dessen Stange am Kunstgestänge befestigt ist. Jeder Ventilkasten hat 2 Klappenventile zum Aus- und Einströmen der Luft. Der Apparat toirkl blasend und unterhielt bei ungefähr 6 Hüben pro Minute einen lebhaften Wetter- wechsel auf einer 230 Ltr. langen Strecke, in welcher die eingeblasene Luft in einer an den Ventilkasten sich anschliessenden Luttentour vor Ort geführt wurde. Berggeist 14., 285> Harzer Wettersatz: ein Wettersatz, welcher aus einem feststehenden, oben offenen und theilweise mit Wasser gefüllten Fasse, Cylinder oder Kasten und einem zweiten, in dem ersten auf und niedergehenden, unten offenen Fasse, Cylinder oder Kasten besteht : Bericht v. Bergb. §§. 368. 369. Delhis §§. 478. 479. Der Harzer Wettersatz besteht aus einem feststehenden Fasse, durch dessen Boden eine weite Röhre gelä, deren unteres Ende mit dem Baue in Verbindung ste/U , . aus welc/iem die schlechten Wetter ausgesaugt werden sollen , während die obere Oeffnung mit eitler oder mit zwei Klappen versehen ist, die sich von Innen nach Aussen öffnen. In diesem mit Wasser an- gefüllten Fasse steckt ein anderes umgekehrtes , unten offenes, welches an seinem obern Boden mit einer Klappe versehen ist, die sich von Innen nach Aussen öffnet. Dieses be- weglic/ie Fass erhält, mittelst irgend einer Maschine, durch eine Stange und einen eisernen Arm eine wiederkehrend senkrechte Bewegung. Hebt sich das Fass , so öffnet sich das Ventil an der Röhre und es strömen Wetter aus dem Baue ein ; geht es dagegen nieder, so sc/diessl sich das Ventil , die verdichtete Luft hebt das des anderen Fasses und entweicht in die Atmosphäre. Der doppelte Harzer Wettersatz besteht aus ztvei feststehenden und zwei beweglichen Fässern, welche letztere mittels Ketten an den Enden eines Balanciere aufgehängt sind, detn eine Maschine eine wiederkehrende Bewegung ertheilt. Hartmann 3., 427. Digitized by Google 576 Wettersaugend — Wettertrommel. Wettersangend a. — die in den Grubenbauen befindliche Luft an- saugend; durch Verdünnung der Luft wirkend (vergl. Wettersauger): Es kann die Luft entweder zusammengedruckt m eine schnellere Bewegung gebracht und fortgestoßen werden, damit sie auch immer vor sich her die weitere Luft fortstossen müsse; oder wie kann verdünnt werden, damit die darneben befindliche Luft immer nachdrücken müsse, um den verdünnten Luftraum wieder auszufüllen. Nach Massgabe dessen haben wir ztveyrrley Maschinen, nähmUch wetterblasende, die die Luft verdichten und fortstossen , und wettersaugende , die die Luft so verdünnen, dass die dahinter oder darneben befindliche immer nachdrucken mtiss. Delius §. 470. Wettersauger m. — eine saugende Wettermaschine (s. d.): Bericht ▼. Bergb. §. 357. Hake §.403. G. 3., 93. Wetterschacht m. — s. Schacht. Wetterschlag m. — 8. Schlag 1. Wettersohle/. — s. Sohle 4. Wetterstollen m. — s. Stollen. Wetterstrecke/. — s. strecke. Wetteretrom m. — Wetterzug (s. d.): Z. f. BB. 9., 77. Wettersystem n. — die Art und Weise, wie die zu einem Bergwerke gehörigen Baue mit guten Wettern (s. d.) versehen werden: Aendenmgen des ein- mal aufgestellten Wettersystems sind in die Betriebspläne aufzunehmen. Z. f. BR. 10., 472. Wetterthflr f. — eine in einem Grubenbaue angebrachte, zur Regulierung des Wetterzuges (s. d.) dienende Thflr (Wetterblende, s. Blende 1.): Wetter- thüren mit Schiebern zu Regulirung der den einzelnen Bauen und Bauabtheilungen zu- zuweisenden Wettermengen und zur Theilung der Wetterströme überhaupt. Z. 8., A. 195. Wetterthüren, die man vor einem Thürstockspaar anbringt, und denen man eine solche Einric/Uung giebt, dass sie nach der Richtung hin , m welcher das volle Fördergefass zu bewegen ist, sich öffnen und nach erfolgtem Durchgang sich von selbst schliesseti. Um bei der Rückforderung des leeren Fördergefässes die Thür ohne AufentJtalt passiren zu können. bringt man an die letztere einen über eine Rolle gehenden Strick an, durch den der Förder- mann die Thür zu öffnen vermag, ohne seinen Platz hinter dem Gefdss zu verlassen. S., B. 326. H a u p t wetterthür : eine Wetterthür, welche zwei mit besonderer Wetterfüh- rung versehene . hinsichtlich der Förderung aber in Verbindung stehende Bauab- theilungen eines Bergwerks von einander trennt, im Gegens. zu gewöhnliche Wetterthür: eine solche , die in Förderstrecken angebracht ist: Serlo 2., 209. Z. 10., B. 47. Wetterthurm m. — ein thurmartiger Aufbau über einem Wetterschachte (s. Schacht) zur Vermehrung des Wetterzuges : Auf der W. Grube fallen die Wetter in die Trümer des 92 Lachter tiefen W. Schachtes ein und ziehen auf dem 770 Lachter davon entfernten G. Sc/tacht aus. Derselbe ist . . 87 Lachter tief und seine Hängebank Hegt 35 LaciUer höher als die des W. Schachtes; . . über Tage ist derselbe mit einem 70Fuss /tohen Wetterthurme versehen. Karsten Arch.f. Min. 6., 136. Serlo 2., 165. Wettertragewerk n. — ein zur Beförderung des Wetterzuges dienende« Trage werk (s. d.). Wettertrommel/. — ein von einem Gehäuse umgebenes, durch Menschen- oder Maschinenkralt umgetriebenes Schaufelrad , welches bei dem Um! reiben durch eine Oeffnung in der Nähe seiner Axe Luft ansaugt und sie durch eine Oeffnung an dem Umfange des Gehäuses wieder ausbläst, daher entweder als saugende od» Digitized by Google Wetterversorgung — Wetterzug. 577 blasende Wettermaschine 's. d.) benutzt werden kann, je nachdem der Grubenbau mit der Oefthung an der Axe (Säugöffnung) oder der Oeffnung am Umfange des Gehäuses (Ausblaseöffnung) in Verbindung gebracht wird: Berlo 2., 182. Z. 2., A. 388. doppelte Wettertrommel, auch Doppeltrommel : zwei Wettertrommeln neben einander, deren Schaufelräder an einer und derselben Axe befestigt sind und deren Saug- und bez. Ausblaseöffnungen so mit einem Grubenbaue in Verbindung gebracht werden können, dass gleichzeitig die eine Trommel als blasende, die andere als saugende Wettermaschine wirkt: Z. 2., A. 388.; 5., B. 79.; 13., B. 54. Wetterversorgung/. — Wetterführung (s. d.): Z. 8., B. 324. Wettervorhang m. — ein in rasch vorsch reitenden Abbaustrecken (s. Strecke) angebrachter Vorhang von Leinwand zu gleichem Zwecke wie die Wetterthür (s. d): Berlo 2., 209. Wetterwechsel m. — 1.) die durch den Wetterzug (s. d.) bewirkte Er- neuerung der Wetter in den Grubenbauen : Zur Herstellung von Wetterwechsel wurden Bohrlöcher gestossen Jahrb. 2 . , Beil . 1 8 . •• Behufs Wetterwechsel Schächte schlagen. Z. 1., B. 52. Den Wetterwechsel durch Heizung befördern. 3., B. 191. Bei allen Bergwerken muss für ausreichenden Wetterwechsel derartig gesorgt sein, dass sämmtUche in Betrieb stehende Arbeitspunkte und die zu befahrenden Strecken sich in einem zur Arbeit und Befahrung geeigneten Zustande befinden. Z. f. BR. t0., 471. natürlicher, ungekünstelter Wetterwechsel: der durch natürlichen Wetterzug bewirkte Wetterwechsel, im Gegens zu künstlicher, gekünstelter Wetterwechsel : der in Folge künstlichen Wettcrzuges stattfindende Wetterwechsel (s. Wetterzug): Die erste Eigenschaf t einer Wetterlotte, welche den natürlichen und ungekünstelten We tt er Wechsel befördern soll, ist diese , dass sie durch Kaue, Hut- haus oder ein anderes Tage-Gebäude , mit dem ein Tageschacht überbauet ist , in die Höhe geführet, über solches Gebäude, in die f rege Luft hinausgehe. Bericht V. Bergb. §. 343. Der gekünstelte Wetterwechsel, mit dem allerdings mehr als durch Trägewerke , Schachtscheider , Windfänge und Weiterhüte auszurichten ist, wird durch Wetter- Maschinen bewürket §. 355. Bei meist noch geringer Teufe der Baue, sowie bei grosser Anzahl von Tageöffnungen hat man fast überall natürlichen Wetterwechsel, und nur selten tritt die Notwendigkeit ein, demselben durch künstliche Mittel zu Hülfe zu kommen. In den Bauen über den Stollensohlen ziehen die Wetter im Winter durch das Stollenmundloch ein, vertheilen sich nach den verschiedenen Arbeitspunkten und ziehen durch schwebende Strecken zutage. Im Sommer nehmen sie den umgekehrten Weg. Z. 3., B. 191. — v e r k e h r t e r Wetterwechsel : der in umgekehrter, d. h. in einer der bisherigen entgegengesetzten Richtung erfolgende Wetterwechsel : Im Fall der Wetter- wechsel. . , ettoa bei veränderter Lufttemperatur, schwach wird, so dass ein augenblicklicher Stillstand oder gar ein verkehrter We tterwechsel eintritt. Achenbach 1 04 . 2.) die Umänderung der Richtung des Wetterzuges zur Zeit des Frühjahrs und Herbstes: ö. 3., 94. Wetterzug m. — 1 .) die in Folge Ausströmens der verdorbenen Grubenluft und Einströmen» frischer Luft stattfindende Bewegung der Luttmasse in den Gruben- bauen : Der Wetterzug beruht, wie jede Bewegung, auf einer Störung des Gleich- gewichts innerhalb der gestörten Massen und dem Bestreben derselben, den Zustand des Gleichgewichtes, der Ruhe wieder anzunehmen; er wird daher continuirUch , wenn die störenden Ursachen stetig fortwirken. Bedingung ist stets das Vorhandensein zweier räum- lich getrennter Luftmassen von verschiedener specifischer Dichtigkeit und mithin verschiede- ner absoluter Schwere, so wie , da Cirkulaiion der Wetter entstehen soll, von mindesten* Veith, Bergwörterbuch. 73 Digitized by LjOOQLC 578 Wetakopf — Wiederaufnehmen. zwei Commttnikations-Oeffnuvgen der Grube mit dem Tage, deren eine frische Luft gleich- sam einsaugt, während durch die andere die verdorbenen Wetter austreten, Lottner 370. Den W ett er zu g mittels Wetter thüren beseitigen. Z. 4.,B.65. Unter dem Wetterschacht wurden auf der Wettersohle zwei Wetteröfen . . aufgestellt und dadurch ein ausserordent- lich starker Wetterzug in der ganzen Grube erreicht. 13., A. 112. natürlicher Wetterzug: der in Folge der verschiedenen Temperatur der Gruben- und Tageluft stattfindende, in einem Grubengebäude dadurch hergestellte Wetterzug, dass die Grubenbaue wenigstens an zwei in verschiedenem Niveau gelegenen Punkten mit der Erdoberfläche in Verbindung gebracht werden , im Gegens. zu künstlicher Wetterzug: der durch künstliche Mittel, insbesondere durch maschinelle Vorrichtungen hervorgerufene oder beförderte Wetterzug: Bei dem natürlichen Wetterzuge ist der erste Grund zur Aufhebung des Gleichgewicht* die verschiedene Temperatur der Tages- und der Grubenluft. . . Während die von der Mit- theilung der Sonnenwärme abhängige Temperatur der Ober/lache nach den Jahreszeiten schwankt, tritt schon in massiger Teufe ein Punkt ein, wo das Thermometer Jahr aus Jahr ein denselben Stand behält und eine constante Temperatur anzeigt . . . ; von diesem Punkte aus nimmt dann die Temperatur des Erdinnem nach der Teufe stetig und unabhängig von der Wärme des Ortes am Tage wieder zu. Daher herrscht in jeder Teufe eine bestimmte Temperatur, welche die Luft durch Berührung mit dem Gesteine nach und nach ebenfalls annimmt. Bei nicht zu grossen Teufen wird diese Temperatur ge- ringer als die der Oberfläche im Sommer, geringer als die des Tages im Winter , und nut- hin in jener Jahreszeit die Grubenluft schwerer, in dieser leichter als die äussere atmo- sphärische sein, dagegen wird in den Uebergangs- Jahreszeiten etne nahezu gleiche Er- wärmung eintreten. Liegt nun die eine Oeffnung der Grube gegen den Tag in tieferem Niveau als die andere, so sind alle Bedingungen zur Entstehung von Wellerzug vor- handen. Lottner 370. Es ist . . an solchen Orten, wo die Luft sehr verdickt und mit bösen Dünsten angefüllt ist, der natürliche Wetterzug , der durch Trägwerke, Schachtscheidungen, Lutten und Wetterthüren zuwege gebracht wird , öfters nicht kräftig genug, einen gehörigen Wetterwechsel zu verschaffen, und es ist hier kein anderes Mittel als Durchschlage zu machen oder Weitermaschinen zu Hülfe zu nehmen. Deliua §. 470. Der künst lic h e Wetter z ug ist unentbehrlich für Uebergangszeiten und überall da, wo die Niveauverhältnisse einen natürlichen Wetterwechsel ausschUessen ; er kommt in be- deutendster Entwicklung vor bei Steinkohlengruben und zwar bei Tiefbauen wegen des Auftretens schlagender Welter und meistens geringer Niveaudifferenzen. Serlo 2., 155. 2.) ein zur Herstellung eines Wetterzuges (i.) angelegter Grubenbau: Bei der Vorrichtung aus Rolllöchern und bei dem Nachführen doppelter durch Bergversatz ge- trennter Förderbahnen hat man hierin einen genügenden Wetterwechsel. In allen anderen Abbaustrecken müssen besondere Wetterz üge hergestellt werden. Dies geschieht an dem unteren Streckenstosse in Form eines engen Ortes> wehhes theils durch Zimmerung , theüs auch nur durch Bergmauer gesichert wird. Z. 3., B. 173. 191. Wetzkopf m., mundartl. (Steinbruchsbetrieb bei Mayen in der Rheinprovinz) — Schrämhammer (s. d.): Serlo 1., 138. Widersinnig, widersinnisch a. — s. fallen l . und Gang. Widerwärtig a. — widersinnig (s. d.): Wenn das Fallen des Ganges nicht wiederwärtig ist. Meyer 42. Wiederaufnahme /. — das Wiederaufnehmen (s. d.) : Die Gewer ken m Kenntniss von der Auflässigkeit und Wiederaufnahme der Zeche setzen. Schneider §. 302. Wiederaufnehmen tr. — ein in's Freie (s.d.) gefallenes Bergwerkseigen thum muthen (s. d. und aufnehmen): Bair. BO. 12. W. 348. Bei einem wiederauf- genommenen Bergwerkseigenthume. Schneider §. 299. Digitized by Google Wiederaufnehmer — Winkel. 579 Wiederaufnehmer m. — ein Bergbautreibender, welcher ein in 8 Freie ge- fallenes Bergwerkseigenthum gemuthet, wiederauigenommen hat (s. wiederaufnehmen) : [Es] ist der Wieder auf nehmer verpflichtet, vor andern Gebäuden das Tiefste zu be- legen. Sohneider §. 300. Wiederausrichten tr. — s. ausrichten. Wiedergewältigen tr. — gewaltigen (s.d.): Bössler S4> Ueberschwemmung ganzer Grubencomplexe , deren Wiedergewältigung , wenn überhaupt ausführbar, grosse Kosten verursachen wird. Z. fa BR. lt., 73. Wild a. — 1.) unartig (s. d.): Biohter 2., 559. G. 2., 125. /*/ das Gestein unartig, wilderisch , . . wäre es eine T/iorheit, wenn ein Bergmann in einem solchen Gebürge edle Gold-, Silber- und beständige Metall-Gänge suc/ten wollte. Beyer Otia met. 3., 232. Der Steiger wendete [gegen Betrieb des Querschlags] das Zufallen des Ge- steins beim Auffahren gegen Mittag ein, da die edeln Lagen zu schnell damit in die Höhe steigen und grosse Teufen einen ins Wilde Gebirg führen. Berggeist 14., 3 5 1 . a* — 2.) wilde Wasser: s. Wasser 1. — 3.) wildes Feuer: schlagende Wetter (s.d.): Erkl. Wörterb. 125. Wind m. — vergl. Wetter, Anm. Windfahrt/. — s. Fahrt 4. Windfang m. — Wetterhut (s. d.): Machinae spiritales, windfeng, gezeug so weiter bringen. Agrioola Ind. 31. b- Agrio. B. 68. 85. 165. LöhneyBB 59. Wind- fänge, die auch Wetterhüte heissen. Bericht v. Bergb. §. 345. WindfaSSn. — Wetterhut (s. d.): Biohter 2., 560. Windflttglig a. — von Stollen , Strecken : Biegungen , Krümmungen ent- haltend: Wenckenbaoh 124. Windgöpel m. — s. Göpel. Windknnst/. — s. Kunst. ** Windleite/. — Lichtloch (s. d.): Windleit zu Führung des Wetters bauen. Kremn. Erl. 9., 1. W. 25t. ** Windloch n. — Lichtloch (s. d.): Agric. B. 68. Die Wint- oder Licht- löcher im bäwlichen Wesen halten. Löhn ey 88 52. Windlotte, Windlutte /. — s. Lotte. Windschacht m. — s. Schacht. Windtrommel/. — Wettertrommel (s. d.): Die Wint- Trummein oder Wetter-Räder. Berioht t. Bergb. §. 365. Delius §. 474. Winkel m. — 1.) die markscheiderische Feststellung einer Linie entweder nach ihrer Länge, Streichungsrichtung und Neigung gegen den Horizont (Doppel- winkel) oder nur nach ihrer Länge und Streich ungsrichtung (einfacher Winkel): Wenckenbaoh 124. horizontaler Winkel: die Feststellung einer Linie von geringerer Neigung in der angegebenen Weise, im Gegens. zu Seigerwinkel : die markscheiderische Feststellung einer senkrechten (seigeren) Linie. 2.) diejenige Länge, (5 Lachter, 10 Lachter), welche bei Liquidation und Be- zahlung der Markscheidergebühren als Einheit angenommen wird : Der Marscheider Lohn und Besoldung. Von jedem Winkel 5 Mariengroschen. Löhn ey 88 213. Wo . . mehrfach kürzere als 5 Lachter Schnüre genommen werden müssen , ist es dem Mark- scheider gestattet statt der Schnurlänge die einzelnen Winkel . . m Ansatz zu bringen. Marksclh Begl. §. 24. Digitized by Google 580 Winkelbuch — Wochenberg. Winkelbuch -n. — Obaervationenbuch (s. d.): Beer 18. 61. Winkelkreuz m. — s. Kreuz. Wirbel m. — eine an dem frei herabhängenden Theile des zum Einlassen und Aufholen des GestÄnges bei dem Bohren (s. d.) dienenden Seils angebrachte Vorrichtung, durch welche das Seil mit dem Gestänge in Verbindung gebracht wird : Jedes Seil muss an seinem frei herabhängenden Ende eine Vorrichtung erhalten , um da» Seil mit dem Gestänge in Verbindung bringen zu können; es sind dies die Wirbel umd Krückelstühle , die ersteren sind zum Aufschrauben auf jeden einzelnen Stangenzttg eingerichtet, bei den anderen legen sich die Stangen mit ihren Wülsten auf die Arme des Stuhls. . . Der Wirbel hat an seinem untern Ende eine Tute mit Schraubenmutter , welche auf die Schraubenspindel der Stangen aufgeschraubt wird ; um dies mit grösserer Leichtigkeit bewirken zu können, ist er mit einer eisernen Handhabe versehen oder es ist ein Loch vorhanden, durch welches eine hölzerne Handhabe gesteckt werden kann. Der Krückelstuhl hat Aehnlichkeil mit einem Steigebügel, auf den sich der Wulst der Stange auflegen kann; damit beim Aufziehen die Stange nicht herausfallen kann, wird ein in einem Charnier beweglicher Vorstecker davor gelegt. Serlo 1., 85. 86. *Wirkeisen n. — bei dem süddeutschen Salzbergbaue ein Gezäh bei der Ge- steinaarbeit, bestehend in einer über den Nacken hinaus fäustelartig verlängerten Keilhaue: Z. 2., B. 32. ; 4., B. 38. Anm. Wirk in Wirkeisen von wirken (s. d.). Verderbt aus Wirkeisen: Wircheiaen, Würk eisen. Vergl. Huyssen in Z. 2., B. 32. Anm. ** Wirken tr., auch werken, werchen — bauen; abbauen, gewinnen (s. d.): Fünfzig Clafftern, die wir ehemahlen in ihren Perg und ihr Aigen gewercht haben. Urk. v. 1308. Lori 6.** Uf allen den Pergen, . . do man PergkJiwergkh wurgkht oder suecht. Urk. v. 1394. Lori Einl. 20. Welcher Bergwerk unterhalb 35 Klafter Aerzt wirkt, . . der soll schuldig seyn, zu dem Wasser heben zu geben, nach Anzahl des Würkens. Amberg. BO 1. Lori 349.a- Fleissig zuesehen, . . dass getreulich gearbait, sauber s und reines Aerzt gewürkt und heraus gebracht werde. Urk. r. 1594. Lori 356.b* Wo man Gold- oder Silber gäng finde , darauss man Silber oder Gold wircken möge. Span B. U. 477. Werckung des Berckwerks. Urk. v. 1458. Lori 49. b* Anm. Wirken in der obigen Bedeutung von wirken in der gewöhnlichen Bedeutung von „arbeiten, thätig sein". Erhalten hat sich das Wort noch in den Zusammensetzungen : aus- wirken und Unterwerken (s. d.). Von wirken, werken auch: Gewerk, Wirker (Wir- kerarbeit), Wirkeisen (s. d.). * Wirker m., auch Eisenwirker — Häuer bei dem süddeutschen Salzberg- baue: Z. 4., B. 38. * Wirkerarbeit /. — eine dem süddeutschen Salzbergbaue eigentümliche Gesteinsarbeit, bestehend in dem Aushauen des Gesteins beim Streckenbetriebe mittels des Wirkeisens (s. d.): Z. 4., B. 38. Wittern intr. — Witterung (s. d.) von sich geben: Bössler 11.*- Witterung/., auch Aus-, Bergwitterung, Bergfeuer — eine Licht- erscheinung, welche sich über dem Ausgehenden von Gängen zeigen soll: Witte- rung, der Dampff, so zu Zeiten von reichen Gängen zu Tag ausziehet, und icie ein Feuer scheinet. Seh. 2., 109. H. 425. b- M. 95. b- G. 2., 293. Wann die Witterung zu Tage aussschlächt [ausschlägt] . Löhneyßß 1 3 . Kirohmaier 6 1 . * Wochenberg m. — Wochenberg wird jetier Bergbau genannt, zu dem die Arbeiter wegen weiter Fmifernung von allen Wohnungen jeden Montag früh in Arbeit gehen, sich die nöt/tigen Lebensmittel mitnehmen und daselbst in dem Berg hause bis Freitag oder Samstag jeder Woche verbleiben, v. Scheuch enetuel 265. Digitized by Google Wog — Wünwhelruthe. 581 Wogm., auch Gebirgs-, Wasserwog — das Niveau, bis zu welchem die Grundwasser heraufreichen, stehen; auch die Gesammtheit der in einer Mulde, einem Becken vorhandenen Grundwasser: Ein ITieil dieses Gebirges [der Kreide- formation im nördlichen Frankreich] und vorzüglich derjenige, welcher aus eigentlicher Kreide besteht, ist durchaus mit Wasser gefüllt , welche einen sehr beständigen Woog bilden, der über grosse Flächen verbreitet ist. Der untere Theil des Gebirges , aus Thon- schichten bestehend, bildet den Boden des Woog und macht, indem das Wasser ihn nicht durchdringen kann, dass aas darunter liegende Kohlengebirge beinahe ganz trocken ist. Karsten Arch. f. Bergb. 10., 191. [Es] wurden . . Wasser angefahren, die sich sehr schnell vermehrten und im Interesse der Sicherheit der Arbeiter eine Unterbrechung des Ortsbetriebes unerlässlich machten, zugleich um tvo möglich durch ungehindertes Ablaufen den Wog niederzuziehen. Mansf. V. B. pro 1866. p. 6. Wohlthätlgkeltskux m. — s. Kux. **W5hre/. — Wehr (s. Wehr n.): Urk. v. 1308. Lori 6> Wolf m., mundarrl. — ungehelmtes Eisen (s.d.): Der Wolf ist ein dem Eisen bei der Schlägel- Eisenarbeit ähnlicher, jedoch nicht mit Auge für einen Helm versehener Keil von 5 bis 7 Zoll Länge. Z. 14., B. 172. 0. 1., 280. Lottner 343. Wolfsrachen m. — ein Fanginstrument (». d.): Serlo 1., 97. Wuchtbaum m. — Brechstange (s. d.): G. 1., 282. Wulst/, und ». — t.) Bund (s. d.): Serlo l., 62. — 2.) die plötzliche, ört- lich beschränkte Zunahme der Mächtigkeit eines Flötzes; Anschwellung, Auf- bauschung eines Flötzes : ö. 2., 163. 177. Serlo 1., 26. — 3.) scharfe Biegung eines Flötzes nach oben oder unten , ein Graben oder Horst (s.d.) im kleinsten Maassstabe: El. 2., 163. Wand adv. — wund halten, erhalten: abstufen, aufstufen (s.d.): Bei dem Abbaue der Erze, wo es so sehr darauf ankommt , . . das Hangende und Liegende der Gänge wund zu halten , um abgeltende Erztrümer zu verfolgen. Karsten Arch. f. Min. 6., 133. WüüSChelnithe/., auch Ruthe, Bergruthe, Glücksruthe, Zwiesel, zwieselter Baum — eine gabelförmige, selbstwüchsigc oder aus Metall gefertigte Ruthe, welche in der Hand bestimmter Personen , der Ruthengänger oder Ruthen- schläger, durch Drehen, Neigen die Stellen anzeigen soll , an denen sich unter der Oberfläche Minerallagerstätten , Quellen , überhaupt verborgene Gegenstände* aller Art befinden : Von der Ruten, damit etliche meinend die gäng auszurichten, seind viel vnd mancher leg zänck vnder den Bergleuten. Denn etliche sprechend, dass ihnen solche sehr wohl dienend die gäng ausszurichten, die andern aber sagen das widerspiel. Welche nun den rechten brauch, vnd nutz der Wünschelruten lobend, deren seind etlich, die erstmalen eine Häselne gablen abhawen, welche sie für alle andern, gäng ausszurichten, geschickt vnd beguäm halten, sonderlich so ein Haselstauden auff dem gang gewachsen ist. Andere aber nach vnderscheid der metallen, brauchend nicht einer ley Wünschelruten die gäng zu ersitchen. Dann die Ruten von Haselstauden gemachet, gebrauchen sie zu den Silbergängen, von Eschen zu dem Kupjfer, von Daunen [Tannen] zu dem Pleg, sonderlich zum Zien, von Eysen oder Stahel zu dem Goldt. Darnach beyde Hörner der Ruten fassend sie mit bei/den Händen also, dass sie zwo Faust machend. Es ist aber von nähten, das die Finger zusammen getruckt gegen dem Himmel ob sich sehend, vnd das die Wü nschel~ ruten, an diesem theil da die Hörner zusammen gehen, auffgericht werden. Alsdann so schweiffend sie hin vnd wider, an allen orthen des Gebürgs , vnd so bald sie ein Fuss auff den gang gesetzt habend, so sagend sie, das sich die Wünschelruten alsbald drät/e [drehe] vnd wende vnd ihm den gang anzeige, vnd nach dem sie aber den Fuss widerumb Digitized by Google 582 Würfelbau — Zain. darvon gewendt, vnd gangen seindt, soll die Ruten wider umb still stellen. Agrio« B. 29. Ein Bergmann . . gebraucht de?' Zauberruten in keinen weg , dann er ist der natürlichen dingen erfaren, vnd weiss das ihm die Wünschelruten . . kein nutz sei/n, sondern wie ich gesagt hob, so bat er natürliche Zeichen der Gängen , daravff er achtung hat. 3 1 . Löhneyss 14. Soh. 2., 109. H. 426. »• ö. 2., 295. Lottner 334. Die Wü nschelrut brauchens voran, die sie hawen um Sanct Johann von wilder Haselstattden zwar vnd gewachsen ist dasselbig Jar, die z ober st hob ein gabelein, dabey man sie kan halten fein. Zu jedem Ertz besonderbar die Ruthen z schneiden nemmens war der tagen vnd Planeten stund, vermeinen dess zu haben grund. Woltern aber nach Brunnen gan, dass d Ruthen soll auff Wasser schlan, vom Weidenbaum hawens die Ruth , der gern am Wasser wachen thut. Wer nun die Ruth z'bratwhen ist bedacht, der muss darauff wol haben acht, dass ers für [ftthre] mit subtieler band, hab kein metall an seim gewand, kein Eysen, Gold, Silber noch Bieg odr was sonst mehr der Sachen sey, so wirt die Wünschelruten zeigen vnd auff verborgne ding sich neigen. Eäbmann 450. Wie erwähnt, soll die Wünschelruthe auf Gänge schlagen; nach Manchen nur auf Erz, nach Anderer Meinung auch auf taube Gänge ; nächstdem auf Quellen , auf auf- lässige Baue, auf vergrabene Metalle, gemünztes Gold, Schätze aller Art; endlich auf ge- stoldene oder verlorene Gegenstände jeder Gattung , verlorenes und verirrtes Viehy auf- gesuchte Wege und Stege, selbst auf versetzte Rainsteine , auf Ermordete und ihre Mörder. ö. 2., 300. Anm. Wünschelruthe ans W n nschruthe, Wünschruthe von wünschen; indess ist „Wünschel" auch mit wi nden, drehen und dem plattdeutschen wicken, wichein, wahrsagen in Verbindung gebracht worden. Vergl. Gätzschmann2., 29o. und die dort citierien Kellner Berg- und Salzwerksbuch pag. 194. und Beyer Markscheidekunst Th. 1. cap. 10. Würfelbau m. — s. Bau. Wurfschaufel f. — eine flache , löffelartig geformte Schaufel mit kurzem Griffe zum Ausschöpfen von Wasser: Serlo 2., 250. Z. Zain m., mundartl. (Nassau) — ein Braunkohle nmaass : Für Braunkohlen wird der Zain auf 30 Cubikwerkfuss bestimmt. Der Zain wird nnterabgetheilt in halbe und viertel Zain. Ges. vom 12. December 185 1. §. 4. Wenokenbaoh 131. Der halbe Zain enthält 3 Werkfuss Länge, 2,h Fuss Breite und 2 Fuss Tiefe. Verordn. vom 20. De- cember 1S52. §. 77. Wenckenbach 137. Digitized by Google Zapfen — Zeche. 583 Zapfen, Zapfen tr. — 1 .) die Wasser aus Grubenbauen durch ein zu diesem Zwecke gestossenes Bohrloch abführen, ableiten: Karsten Arch. f. Min. 18., 163. Das Vorbohren in solcher Weise bewerkstelligen , dass . . damit die Zäpfung der Baue gefahrlos bewirkt und ein unerwarteter Durchbruch des Wassers verhütet werde. Vorsohr. A. §. 18. Die dem Zudrange der gezapften Wasser ausgesetzten Grubenbaue. §. 19. — 2.) schlechte, schädliche Wetter, welche man bei dem Betriebe anzutreffen ver- muthet, durch vorgebohrte Bohrlöcher ableiten, abführen (vergl. verbohren 2.): In der Nähe bekannter Sprunge vorbohren, um die Gase allmälig abzuzapfen. Serlo 2., 133. Anm. Vergl. abzapfen. Zauberruthey. — Wttnschelruthe (s. d.): Agric. B. 31. Zauf interj. — auf (s. d.): Bergm. Wörterb. 612.»- Biohter 2., 573. Anm. Zauf zusammengezogen aus: zieh auf!* Zaufen tr. — aufziehen (vergl. zauf) : Zaufen, frisch anzie/ien. Bergm. Wörterb. 6 t 2.*- Zeche f. — t.) Bergwerkseigenthum (im engeren Sinne) überhaupt, also a.) Bergwerk (s. d. 1.) oder Erbstollen (s. d.): Zeche; so viel Feld, als eine Ge- werckschafft in der Belehnung hat, es sey ein Stollen oder Fundgrube , ohne oder mit einer oder etlichen Maassen. Seh. 2., 109. H. 427.** Das Bergwerkseigenthum , welches sie [die Ge werken] gemeinschaftlich besitzen, lieisst eine gewerkschaftliche Zeche oder Grube. Zeche ist die allgemeine Bedeutung für jedes eigentliche Bergwerkseigenthum, also auch für einen Stollen ; die Benennung Grube gebraucht man nur für dasjenige Bergwerks- Eigenthum, welches die Gewinnung von Mineralien zum Zweck hat. Karsten §. 239. Von einer jetzlichen Zechen es sey Stoün, Fundgrub oder Masse. J. BO. 2., 39. Ursp. 124. Brandenb. BO. 54. W. 461. Span BR. S. 234.; b.) vorzugsweise aber Berg- werk (s. d. 1.): Unter den Nahmen Zeche wird verstanden ein Berg-Gebäude , welches belehnet ist mit einer Fund-Gruben alleine oder mit etlichen Massen uff einem Gange. Eössler 30. b* Von welch zeche man leilgolt [Theilgold = Naturalausbeute] gibit, di in sal nhnant ebinen [ebenen, verstÜrzen]. Löwenb. Goldr. Steinbeck 1., 82. Ist daz eyn man clagen mus obir teyl [über Theile] . . , daz mus er clagen . . dem bergmeister zcu hasse und zcu hoffe, adir uff dem marckte, adir uff der zceche. Freib. BR. Klotzsch 241. Ertrunkene Zechen. Schemn. BR. W. 166. Wenn eine Zeche ordent- lich gemuthet, bestätiget und das bestätigte Lehn ins Bergbuch eingetragen, dessen Ein- antwortung ins Gegenbuch aber versehen werden , so ist aus der Ursache das Feld nicht frey zu erkennen. Soh. 1., 68. ErbstoUn und Zeche müssen sich einander wechselseitig im Bau . . zu Hülfe kommen. Meyer 104. Im Allgemeinen lässt sich annehmen , dass alle kleineren Bergwerke . . sich besser dabei stehen, wenn sie an einen Erbstollen das Neuntel . . abgeben, als wenn sie ohne eine solche Lösung genöthigt wären, künstliche Wasserhaltungen herzustellen. Anders ist das Verhältniss . . bei bedeutenden Steinkohlen- zechen , wo das Stollnneuntel sich ansehnlich höher gestalten kann als die Unterhaltungs- kosten von Dampfmaschinen, zu denen letztere Gruben seihst das Material fördern. v. Carnall 73. alte Zeche: verlassene, in's Freie gefallene Zeche (s. alt 1.): Ein jeghcher Aufnähmer alter Zwitter zechen soll bald nach dem Bestetigen einen Zupuss Brieff anschlagen und vier Wochen stehen lassen. Altenb. BO. 13. Lempe 9., 145. — Aus- beutezeche : eine Zeche, von welcher Ausbeute (s. d.) vertheilt wird: Eine Grube, welche nach wieder erstattetem Verlage und nach Abzug der zum künftigen Betriebe nöthigen Kosten einen reinen Ueberschuss abtcirft , wird eine Ausbeutezeche genannt. A. L. B. 2., 16. §. 299. Karsten §. 247. — Betriebszeche: eine im Betriebe (8. Betrieb) befindliche Zeche, im Gegens. zu Fr istzeche: eine in Fristen liegende Digitized by Google 584 Zeche. Zeche (s. Frist) : v. Oarnall 48. 59. — Eigen lehner zeche : eine von Eigen- lehnern betriebene Zeche, im Gegens. zu Ge wer ken zeche, gewerkschaft- liche Zeche: eine Zeche, welche von einer Gewerkschaft gebaut, betrieben wird (h. Eigenlehner und Gewerkschatt) . Churs. St.O. 19. y 4. Br. 463. Kanten §. 236. Schneider §. 305. — Erzzeche: eine auf Erze belieh ene Zeche. — Frei bau- zeche: eine im Freibaue stehende, sich freibauende Zeche fvergl freibauen 2 ): Reicht das Einkommen aus den gewonnenen itnd verkauften Produkten zur Bestreitung der Betriebskosten und zum weitern Fortbaue der Grube: so ist eine Freibauzeehe vor- fanden. A. L. B. 2.. 16. §. 297. Karsten §. 247. Schneider §. 323. — Fr ist zeche : 8. Betriebszeche. — Gesellenzeche: eine von Gesellen (s. Gesell 2. 3.) gebaute Zeche: Soh. I , 46. — Ge werkenzeche: s. Eigenlehnerzeche. — H erren zeche: eine Zeche, welche der Regalinhaber (der Bergherr, s. d. I .) selbst betreibt : Richter 1., 454. — Kommunzeche: Zeche bei dem Kommunbergbau (s. Bergbau): Köhler 254. — metallische Zeche: Erzzeche (s.d.): Sohnli 81. — Kohlen- zeche: eine auf Kohlen beliehene Zeche. — Recess zeche: eine Zeche, welche den Recess abbaut (s. Recess): Churk. BO. 7., 6. Br. 607. — Stollenzeche: eine Zeche, deren Lösung (s. d.) durch einen Stollen erfolgt: Stolln- Zechen mit unterirdischem Abbau. Z. 8., B. 330. — Tie f bauzeche : eine Zeche, weiche durch eine Wasserhebemaschine gelöst wird: Tief bau- Zechen mit Tagebau. Z. S., B. 331. — Verlagszeche: eine Zeche, von welcher der Verlag zurückgezahlt, wiedererstattet wird (vergl. Verlag) : Eine Grube, bei welcher nach Abzug der zum künftigen Betriebe erforderlichen Kosten ein Ueberschuss verbleibt , heisst eine Verlags- zeche , so lange aus diesem Ueberschuss noch die vorherigen Zubussen und die zum Be- triebe des Werkes mit Genehmigung des Bergamts etwa aufgenommenen Schulden nach und nach zurückgezahlt werden. JL L. R. 2., 16. §. 298. Kanten §. 247. Schneider §. 323. — Zu busszeche: eine Zeche, welche Zubusse (s. d.) erfordert: Wenn die Kosten des Betriebs ganz oder zum Theil noch durch Zuschüsse der Gewer ken auf- gebracht werden müssen; so wird eine solche Grube eine Zubusszeche genannt. A. L. B. 2., 16. §. 296. Karsten §. 248. — Zwitterzeche: eine auf Zinnerz (Zwitter) beliehene Zeche: Zwitterzechenfrey machen. Altenb. BO. 12. Lampe 9.. 144. das Kreuz auf eine Zeche stecken, auch mit einer Zeche Schicht machen, und ferner: einer Zeche d en Rücken kehren, eine Zeche zu Grabe tragen: dieselbe aufgeben : Zeche zu Grabe tragen, dergestalt übet auf einem Gebäude wirtschaften, dass sie gar eingehet. Bergm. Wörterb. 6I3> Vergl. auch Kreuz, Rücken und Schicht. 2.) mundartl. (Königr. Sachsen) ; derjenige Feldestheil eines Bergwerks, welcher abgebaut wird: Zeche nennt der sächsische Bergmann den Bergtheil, welcher abgebaut wird, auch wendet er den Namen auf Grubengebäude und Gewerkschaften an. Qnenatedt, Epochen der Natur, pag. 442. 3.) mundartl. (Oesterreich) ; abgebauter Raum: Da durch Nachgebung des Hangenden, besonders wenn man bey einem ausgebreiteten Verhaue nicht aüe Zechen versetzen kann, sich grosse Brüche ereignen können. DeliuB §. 315. Da dttreh einen Firsten- oder Strassenbau grosse leere Räume oder Zechen sowohl der Länge als der Tiefe nach entstehen. §. 332. Hereingehen der in der leeren Zeche mit der Zeit sich ablösenden Wände. §. 360. 4.) meist veraltet (vergl. Anm.); Gewerkschaft (s. d.): Gritaner 39. Qnenatedt, Epochen der Natur, pag. 442. [vergl. 2.]. **5.) eine verleihbare Mineralien (s. d. 2.) enthaltende Lagerstatte: Wo . . sunst kain andere grueben auf derselben Zech vorhin empfangen wäre. Ferd. BO. 13. Chritmer 39. 259. Digitized by Google Zechenbuch — Zehnt. 585 Anm. Zeche nach Klotzsch Ursprung 56. aus dem Sla vischen : Zeche von zdecho- waty sammeln. Daher zdechotctcz eine Sammlung. Ebenso Hake §. 107. Anm. Das Wort ist jedoch deutsch. Die ursprüngliche Bedeutung desselben ist: die Reihe oder Reihenfolge, in der Etwas abwechselnd unter Personen umgeht, namentlich in Bezug auf Reihendienste. Hieraus abge- leitet sind die weiteren Bedeutungen: a.) eine zu gleicher Reihe gehörende Oesammtheit von Personen bez. eine zu gemeinsamem Thun , Schaffen verbundene Gesammtheit, Gesellschaft von Personen; b.) das, was Mehrere zu gemeinsamen Zwecken zusammenlegen und in Vorrath halten. Vergl. Sanders 2., 1709.ab. Schmeller 4., 219. 220. In der Bedeutung von „ zu gemeinsamem Thun verbundene Gesellschaft von Personen" findet sich „Zeche" beim Bergbau schon in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts. Es bestand damals zu Freiberg die sogenannte Häuerzeche als eine Gesellschaft von Personen, die sich zum Betriebe des Bergbaues verbunden hatte. Mitglieder derselben waren nicht blos Häuer , sondern - Personen der verschiedensten Stellung. Von der Genossenschaft ist die Bezeichnung „Zeche" dem- nächst auf deren Besitz übertragen worden und scheint zunächst nur von den grösseren gewerk- schaftlichen Bergwerken im Gegensatze zu den kleineren Gruben der Eigenlehner gebraucht worden zu sein. Vergl. Wenzel 448. SchomburginZ. f. BR. 2., 329. Veraltet neben „die Zeche" auch „der Zech": Melzeröll. Zechenbuch n. — ein Buch , in welches von dem Revierbeamten die bei seinen Befahrungen der Bergwerke getroffenen bergpolizeilichen Anordnungen ein- getragen werden (vergl. Bergbuch, Anm.) : A. D. B0. §. 72. Pr. Bö. §. 200. Zecheneigenthnm n. — Bergwerkseigenthum (s. d. und Zeche 1.): K. B0. §. 31. Zechengewerk m. — s. Gewerk. ZechenhauS n. — Huthaus (s. d.): Zechen-Hauss oder Hut- Harns, darinnen sich die Bergleute versanden, ihr Gehet verrichten und die Steiger ihr Gezähe und Gerätschaft hohen. H. 427. b- Und wenn wir dann kommen ins Zechenhaus hinein, attwo hier die Steiger und Geschwornen auch sein, da /ragen wir den Steiger nach unsrer Arbeit. Alter Bergreien. B. Köhler 4 1 . Casa, quam habitat praeses fodinae , zechhaus. Agricola Ind. 25. Löhneyss 51. 242. Z. 2., B. 39. Zechenhut m. — Schachthut (s. d.): Vorschr. B. §. 4. Zechenmeister m. — Knappschaftsältester (s. d.): H. 429. »• Wencken- bach 125. Zechenregister n. — t.) Register (s. d.): Churs. St.O. 15., 5. Br. 456. 457. — 2.) Zechenbuch (s. d.): Durch Einschreibung in das Zechenregister die- jenigen Oer ter namhaft zu machen, vor denen vorgebohrt werden muss. Aohenbaoh 95. Zechenschnld/. — Bergschuld (s. d.i. Biohter 2., 574. Zechenweg m. — Häuersteig (s. d.): Richter 2., 574. Zechmeister m. — Zechenmeister (s. d.): Erkl. Wörterb. 169. Zehnstttndner m. — ein Bergarbeiter, welcher eine zehnstündige Schicht hindurch arbeitet (s. Schicht und Achtstündner , Zwölfstündner) : Wenn hey einem Bergwerke auf drey Drittel oder mit achtständigen Schichten gearbeitet wird, soll von den Achtstündnern die Frühschicht von 4 Uhr Morgens bis 12 Uhr Mittags , die Nach- mittagsschicht von 12 Uhr bis 8 Uhr Abends und die Nachtschicht von 8 Uhr Abends bis 4 Uhr Morgens verfahren werden. Wo hingegen die langen oder Tagschichten eingeführet sind, sollen sie von den Zehenstündnern von 6 Uhr frühe bis 5 Uhr Abends, von den Zwölf stündnem aber von 5 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends und von 11 bis 12 Uhr die Lieg- oder Losstunde gehalten werden. Bair. BO. 49. W. 361. Zehnt, Zehntem. — auch Berg-, Bergwerkszehnt, Frohne, Urbur: eine gegenwärtig meist aufgehobene Bergwerksabgabe , welche von den Bergwerks- Veith, Berg Wörterbuch . 74 S~^ Digitized by V^OOQlC 586 Zehntbank — Zehntgegenschreiber. besitze™ an den Staat bez. den Privatregalbesitzer zu entrichten war, in der Regel auch wirklich in dem zehnten und nur ausnahmsweise in dem zwanzigsten oder einem anderen Theile des gewonnenen und geförderten Minerals oder des daraus dargestellten Produkts bestand: Auch sal man . . unsem herrn sinen zenhenden gebin von allen Goltwerken ; das ist ein zcwelf teil bevor usgetiutnen [vorausgenommen] . Goldb. BR. Steinbeok t., 88. Nachdem vns ah dem Landtsfürsten , vermäge rnser Regalien, von allem yewunnen Ertz vnd Metallen der rechte Zeh ende . . gebühret. Churtr. BO. 26'., /. Br. 195 Und als nach altem Herkommen Uns als Lands-fürsten der Zehen dt von allen Gruben . . gebühret und gegeben werden muss; Als setzen und ordnen Wir ferner , dass von allen gemachten Brandsilberen die zehendte Marck, von allem geschmoltzen Kupffer der 10. Centner , wie imgleichen auch von allen geschmoltzen Biegen oder Gltidt [Glöte] der 10. Centner von Unserm Ze/iendtner Uns wohl beobachtet werden solle; dahe es aber Sach, dass Wir das Bieg oder andere nicht Silber hältige Ertz und Mineralien als rohe verkauffen Hessen, . . so soll Uns . . der 10. Reichsdähler in Unseren Zehenden erschienen segn. Churk. BO. 2., 5. Br. 539. Cl. M. BO. 73. Br. 906. A. I». B. 2., t6. §§. 98. ff. Erzzehnt: a.) Zehnt von Erzen (im Gegens. zu Kohlenzehnt); b.) auch Mineralzehnt: der Zehnt von den geförderten Mineralien oder den durch Auf- bereitung gewonnenen Produkten, im Gegens. zu Metallzehnt: der Zehnt von dem ausgebrachten Metalle: v. Carnall 49. Karsten §. 210. Br. 540. — ganzer Zehnt : voller Zehnt als der zehnte Theil der zehntpflichtigen Produkte, im Gegens. zu halber Zehnt: der zwanzigste Theil dieser Produkte: Churtr. BO. 26. , 5. Br. 197. t. Hingenau 449. — Geldzehnt: der Zehnt von dem aus dem Verkaufe der zehntpflichtigen Produkte aufgekommenen Geldeinnahme, im Gegens. zu Na- tur alzehnt: der Zehnt entweder von den geförderten Mineralien oder dem durch Aufbereitung gewonnenen Producte oder dem ausgebrachten Metalle: v. Camall 49. — Kohlenzehnt: Zehnt von Kohlen (vergl. Erzzehnt): Die santmtlichen Kohlen- zehnten wurden für das Bergwerk verwandt. Z. t7., B. 184. — Mineralzehnt: s. Erzzehnt b. — Metall zehnt: s. Erzzehnt b. — Privatzehnt: der nicht an den Staat, sondern an einen Privatregalbesitzer zu entrichtende Zehnt: v. Oarnall 91. 2.) Zehntkasse, und zwar a.) die landesherrliche Kasse, in welche der Zehnt gezahlt wurde; b.) Grubenkasse, d. h. die Kasse, in welche sämmtliche Einnahmen eines Bergwerks flössen: Gräff 159. Churk. BO. 2.f 5. Br. 541. A. L. B. 2., 16. §. 324. Der Gewer ke kann seine Ausbeute mehrere Jahre im Zehenden stehen lassen und demnächst zusammen erheben. Meyer 205. Wenn das Silber schäm thut blicken, man es tkut in Zehenten schicken. Alter Bergreien. B. Köhler 15. "Zehntbank /. — Zehntkasse (s. Zehnt 2.): Die Zehend-Bank, wo der Zehende von den Erzen des Rammeisberges aufbewahrt wurde. Meyer B. V. 68. Zehntbuch n. — s. Bergbuch, Anm. Zehntel n. — der zehnte Theil eines Lachters (s. d.) nach der in einzelnen Staaten üblichen Lachtereintheilung : Hake pag. 434. ** Zehntgänger m. — Zehntner (s. d.): Karsten Arch. f. Bergb. 18., 447. "Zehntkttge/. — s. Zehnt 2. Zehntner m. — der Beamte, welcher den Zehnten einzuziehen hatte (vergl. Bergbehörde, Anm.): Soh. 1., 203. H. 429. ** Zehntschreiber m. — Zehntner (s. d.): Z. 17., B. 1S5. ** Zehntgegenschreiber m. — ein den Zehnter fs.d.) kontrollierender Beamter : Sch. I., 205. H. 432.» Digitized by VjOOQLC Zergabeln — Zeug. 587 Zergabeln refl. — sich zertrümmern (s. d.): Leonhard 6. "Zergänzen tr. — zerstufen (s. d.): M. 139.»- Wann das Ertz oder die festen Gänge . . verschrämet seynd, so gebratichet man die Gäng-Häuer , solche losszugetcinnen oder die das lossgeschossene zerschlagen oder zergäntzen. Bössler 64.*- ZerSChiesSCIl tr. — mittels Bohrens und Schiessens (s. d.) zerkleinern : Hin und wieder sind grössere Blöcke zu zerschiessen. Z. 1., B. 42. Zerschlagen tr. und refl. — zertrümmern (s. d.): Die Schwebenden [ver- edelnde Gesteinseinlagerungen im sächsischen Obergebirge] im marienberger Reviere zerschlagen die dortigen Zinngänge, G. 2., 126. Wenn allzuviel und besonders ein- ander entgegen fallende Klüffte und Gänge zu einem Gange kommen, zerschlägt . . sich der beste edelste Gang. Beyer Otia met. 3., 265. Oft zerschlägt er [der Gang] sich vor dem Bergmann in tausend Trümmer. Novalis 1 ., 65. Zersetzen tr. — zerstufen (8. d.): Hereingeworfene Gänge . . mit groben Fäusteln, Keilen und Fimmeln zersetzen, auff dass sie besser . . zu Tage auszufördertt sind. Erohmaier 50. ö. 3., 32. v. Gängfäustel. ZerstOSSen tr. und refl. — zertrümmern s. d.). M. 37. b Zerstnfen tr., auch zerschlagen, zergänzen — gewonnene grössere Gesteinsstücke zerschlagen: Als denn zustuffl, zusetzt , vnd zugentzt man solche gewonnene wende, das man sie fort drecken [trecken] . . könne. M. t39.Ä- Erzhaltiges Gestein zerstufen. Z. I., B. 49. Zertrümmern tr. undrefl., auch vertrümmern, zerschlagen — von Gängen (bisweilen auch von Flötzen , vergl. Trumm 1., Anm.) : in Trümmer (s. Trumra 1.) theilen : Der Gang zertrümmert sich, wenn aus dem Gang Trümmer fallen oder mittele Berg [Mittelberge, Keil berge] sich darzwischen setzen. Berward 5. Wenn der Gang sich in viele schmale Theile zertheilet , da sagt man , dass sich derselbe zertrümmere. Deliua §. 57. Er schlug an andern Orten ein, da fand er auch sehr fest txestein, der Gang sich sehr zertrümmert. Alter Bergreien. B. Köhler 104. Wenn unedle Klüffte den Gang zertrümmern. H. 128.a* Auff einem mächtigen Gange, der zertrümmert und nicht gantz ist. Span. BR. S. 208. Sohemn. Jahrb. t4., 97. Eingedrungener Porphyr zertrümert ein Kohlenflöh in B. G. 2., 165. Vor dem Grundstreckenorte . . hatte sich das Flötz zertrümmert. Jahrb. 2., Beil. 19.*- Zettel m. — 1.) Muthzettel, Muthschein (s. d.): Seh. 2., ttt. H. 432.»- Ob unser Bergk-Meister iemans Muhtungen wegern [weigern , verweigern] würde, mit Vorgebung, dass solch Lehn vorhin durch einen andern gemuhtet, das soll er demselben mit dem Zettel, so er zuvor ahngenommen, alssbald beweisen. Altenb. BO. 2. Lempe9., 136. todter Zettel : Muthzettel einer Muthung, bezüglich deren nicht zu rechter Zeit Bestätigung oder Erlangung nachgesucht worden und welche deshalb in s Freie gefallen ist (vergl. bestätigen und Muthung) : H. 432.*- den Zettel in die Hölle kommen lassen : Zeddul in die Hölle kom- men lassen heist, wenn einer seinen Muhtzeddul nicht zu rechter Zeit bestätiget hat, und das Feld dadurch wieder ins fr r eye kommen ist; es heist auch: der Zeddul ist todt. Seh. 2., 111. H. 432> 2.) Zubusszettel (s. d.): Biohter 2., 580. Zeng n. (veralt. m.) — I .) Gezäh (s. d.) : Auch sol niemandts alte Baw ver- fahen umb Zeugs oder . . Ertz willen, so dabey sein möchte . . sondern wer ein solch Baw empfahl, der soll den arbeiten mit seinen eigen Zeug , . . vnd das Ertz, dergleichen Digitized by Google 5S8 Zeuggewölbe — Zickzackmaschine. der Zeug , so er bei dem Baw fünde . . solle den alten Gewerken zustehen ausgenommen, was bei dem Baw angenagelt vnd gehefft ist. Ferd. BO. 10- Ursp. 121. Salzb. BO. 43. Lori 108.a* Ferramenta , der Hauer zeug. Agrioola Ind. 27> Das Kennzeichen einer gut fortschreitenden Bohrung ist eine leichte Drehbarkeit des im Bohr loche hängenden Zeuges. Z. 1., B. 99. Arbeit 8 zeug: dasjenige Gezäh, welches der Bergmann unmittelbar bei seiner Arbeit braucht : Deltas §§. 7. 94. 795. — Bohrzeug: a.) auch Lade-, Schi es 8-, Sprengzeug: das bei der Gewinnung mittels Bohrens und Schiessens (s. d.) erforderliche Gezäh: Z. 8., A. 175. ; b.) die Gerätschaften bei dem Erd- bohren (8. bohren und Bohrarbeit) : Tiefbohrungen und die dabei benutzten Bohr- zeuge und Maschinen. Z. 8., A. 199. ; 7., B. 15. 228. 229. y. Hingenau 73. — Eisen zeug : eisernes Gezäh : Delius §. 798. — Förder zeug : die bei der Förde- rung erforderlichen Gerätschaften: Alles Förderzeug als Seile, Quenzelketten, Seilhaken , Knebel, Fördergerüste, Förderg efässe, Signalzuge, Leitung u. s. w. Vorschr. A. §.52. — Häuer zeug: das zu den Häuerarbeiten erforderliche Gezäh: Mit welchem Haw erzeug die Gang vnd Gestein aussgehaioen werden. Agric. B. 76. — *L ade zeug: Bohrzeug (s. d. a.) — * Ladenzeug: Gesammtheit der bei der Zim- merung erforderlichen oder dabei verwendeten Bretter : y. Scheuchenstuel 151.— Markscheiderzeug, auch Schinzeug: die zum Markscheiden (s.d. 2.) erforder- lichen Instrumente : Lottner 380. — Schiesszeug: Bohrzeug (s. d. a.) Z. 8., A. 175. — Schin zeug : Markscheiderzeug : Die sämmtUchen Instrumente des Mark- scheiders zusammengenommen werden insgemein das sächsische Schinnzeug genannt. Y. Hingenau 100. — Schleppzeug: Sielzeug (s. d.): Z. 13., A. 359. — Senk- zeug: Vorrichtung um den untersten Satz (s. d. 1.) tiefer zu senken : Z. 8., B. 118. Serlo 2., 353. — Siel zeug: Gurt zum Gebrauche bei dem Karrenlaufen, Siele (8. d.): Karsten Arch. f. Bergb. 7., 90. — Sprengzeug: Bohrzeug (s. d. a.) : y. SoheuohenBtuel 230. — Treibezeug: die bei der Göpelförderung (s. Förderung) erforderlichen Gerätschaften , namentlich auch die Fördermaschine : Es haben au Treibmeister die Zeit des Stillstandes zur besonders fleissigen Beobachtung ttnd Unter- suchung des ganzen Treibezeugs zu verwenden und dafür zu sorgen, dass dasselbe, wenn es irgendwo schadhaft geworden ist, sogleich wieder in guten Stand gesetzt werde. Vorschi. B. §. 18. 2.) Kunst, insbesondere eine Wasserhai tungsmaschine (s. Kunstgezeug, Kunst): Machmae spiritales, zeuge so weiter in die gruben bringen oder böses herauss ziehen. Agrioola Ind. 3l.b* Zeuge sind die Wasser- Machinen bey Bergwerken. Soh. 2., 111. H. 432.b Zeug , . . da man mit Leuten, wasser vnd wind die verschroten wasser auf die stoUn, oder zu tag ausshebet. M. 145.b Em pompekunst . . . Für diesen zeug danken wir Gott vnd dem erfinder vnd allen die teglich solche kunst heißen bessern. ibid. Zeuge und Wasser-Künste. H. 416.»* 3.) gangbares, auch gehendes Zeug: Vorgelege (s.d.): Weisbach 3., 51. Zeuggewölbe n. — Zeugkammer (s. d.): Deliua §. 794. Zeugkantmer /. — das Gebäude , der Kaum, in welchem die Vorrftthe an Arbeitsgezäh und Betriebsmaterialien aufbewahrt werden (vergl. Zeug 1.): Delios §. 794. Zengrad n. — Kunstrad (s. d.): Rö&sler 42.»- Wenckenbaoh 125. ZeugSChacht m. — s. Schacht. Zeugsteuer/ — s. Steuer. Zeugstrecke/. — s. Strecke. Zickzackmaschine /. — eine der Wasserwippe (s. d.) ähnliche Maschine zum Heben von Wasser auf geringe Höhen: Serlo 2., 251. Digitized by Google Ziegenfuss — Zimmersteiger. 589 Ziegenftl88 m. — l .) eine an ihrem unteren Ende etwas gekrümmte und klauentormig gespaltene Brechstange (s. d.): M. 85.** Kirchmaier 50. Span BR. 8. 124. G. 1., 283. — 2.) ein der Brechstange (1.) ähnlich gestaltetes Gezäh der Zimmerhäuer (s. Häuer) um starke Nägel aus der Zimmerling herauszuziehen : Bichter 1., 338. — 3.) Krückelstuhl (g. d. und Wirbel): Berlo 1., 85. Ziehen — I.) tr. ; 1.) mittels des Haspels fördern fs. d.) : Bergk . . auss der gruben ziehen. M. 126.*- In Schäc/uen, wo die Wasser mit Tonnen gezogen werden. Bergm. Tasohenb. 3., 199. Beim Abteufen Wasser ziehen. Z. I.. B. 12. Mit einem Seile werden unter gunstigen Umständen 40 bis 45000 Kübel zu Tage gezogen. 17. Die zu Tage zu ziehenden Berge. I 7 . Das kostspielige Wa sserziehen durch Kübel und Seil. 2., A. 30t. — 2.) markscheiderisch vermessen: Es sollen die Pflöck vnd Eysen . . nicht versetzt, verzimmert, . . noch abgethan werden, . . damit man auss den- selben, wann es die notturfft erfordert, ziehen . . möge. Ferd. BO. 40. Ursp. 131. Wenn ein Marckscheider gezogen, vnd sein genier ck geschlagen, . . sollett zwen Ge- schworne . . jre gemerck auch schlagen, damit sich der Marcksclieider danach seines rnfleissigen ziehens nicht zu entschuldigen habe. Churtr. BO. 5., 4. Br. 127. Da bei umfangreicheren Grtibenzügen auch in Schachtelt, Gesenken und Ueberhauen gezogen werden muss. Z. 9., B. 72. II.) refl. ; sich setzen (s. d. III.): Möchte sich begeben, dass . . sich ein Gebirg samt den Schürfet* ziehe oder eingienge, dardurch sich bemehlte Schürfe aus ihrer Stelle rucken möchten. Kremn. Erl. 5., 12. W. 245. Vergl. ab-, aus-, be-, ein-, nach-, unter-, verziehen. Zieher m. — ein Bergarbeiter, welcher mittels Haspels fördert (vergl. ziehen 1.): Z. 1., B. 14. ZiehSChacht m. — s. Schacht. ** Ziemer m., in der Verbindung Kies ziemer — Kiess-Ziemer werden die Lehenträger oder Eigenlöhner genennet, die eigene Kiess-Zechen bauen. Soh. 2., 55. H. 109.*- v. Einspänniger. Zimmer n. — Zimmerung (s. d.): Die Gruben suüen allenthalben mit Zymer . . versorgt, auf datz die Leut, die darinnen pauent, an irrn Leib und Leben nicht schad- haft werden. Salzb. BO. S5. Lori 107> Stölln, . . die in festen Gestein ohne Zimmer stehen. Span BR. S. 123. Ein Zimmer mit den Gerieren auff Poltzen [Bolzenschrot, s. Schrot 2.]. Bossler 56.»- Ob unter Berges Last der Zimmer Holzwerk kracht. Bergm. Tasohenb. 1., Einl. 33. Zimmerfeld n. — Feld (s. d. 4.): Die Länge des in einem Zimmerfelde ein- zubauen geteesenen . . Holzes. Berg. Tasohenb. 4.. 107. Z. 4., B. 44. 45. Zimmerhäuer m. — s. Häuer. Zimmeijoch n. — Joch (s. d.): Bergm. Tasohenb. 3., 255. Zimmerkaue/. — s. Kaue. Zimmerling m. — Zimmerhäuer (s. Häuer): Berioht y. Bergb. §. 179. v. Hingenan 167. 609. Z. 2., A. 356. Zimmern tr. und mtr. — verzimmern (s. d.): Es soll keiner, der nicht zim- mern vnd auff vesten Steyn arbeiten kan , zum Steygerampt gefürdert werden, dieweil im Bergk viel an dem zimmern gelegen. Churtr. BO. 13., 1. Br. 160. Würtemb. BO, 3., 16. W. 559. Vergl. aus-, ent-, Ober-, verzimmern. Zimmersteiger m, — s. Steiger, Digitized by Google 590 Zimmerung. Zimmerung/., auch Aus-, Verzimmerung; Zimmer, Gez immer — die behufs Sicherung der Grubenbaue gegen Zusammensturz in denselben ange- brachten Unterstützungen durch Holzwerk; auch das Herstellen einer derartigen Unterstützung, das Verzimmern eines Baues : Es ist darauf m achten, das* . . starke und regelmässige Zimmerungen von tüchtigem gesundem Hohe angebracht \md fort- während in gutem Stande erhalten werden. Aohenbach 195. Das Hangende ist . /fester Sandstein und erfordert nur wenig Zimmerung. Bergm. Taschenb. 3., 133. Das Flö'tz ist von Schlechten vielfach durchschnitten und macht seines ziemlich gebrächen Hangenden und Liegenden wegen eine vollständige Zimmerung unerlässlich. Z. 6., B. 39. Abtreibe Zimmerung, auch Getriebe Zimmerung : Am schwierigsten gestattet sich die Zimmerung in lockeren und in schwimmenden (d. h. losen , mit Wasser durch- tränkten) Massen, denn diese haben in sich so geringen Zusammenhalt, dass die vorgängige Herstellung des beabsichtigten Raumes nicht möglich ist. Man sucht alsdann durch Vor- wärtstreiben von Brettern u. der gl. von einer feststehenden Abtheihmg der Zimmerung aus ein Stück der losen Massen abzusehneiden, entfernt dieses, setzt aufs Neue Holz, und fahrt so fort. Eine solche Zimmerung heisst Abtreibezimmerung, die ganze unmittelbar den Betrieb des Grubenbaues ausmachende Arbeil Abtreibearbeit. Lottner 858. — Bohlen-, Bohlenschrot-, Bohlenu mgangszimmerung: Bohlenschrotts. Schrot 2. und Umgang 2.) : Wegen des druckhaften Gebirges werden die Schächte mit 2 Zoll starken eichenen Bohlen verzimmert . . . Die Dauer einer solchen Bohlenzim- merung beträgt S bis 10 Jahre. Z. 4., B. 187. Der ganzen Schrotzimmerung ähnlich ist die Bohlenumgangs- oder Bohlenschrotzimmerung (Zimmerung mit Umrüsten) . . . Sie besteht aus verblatteten Kasten, welche von Bohlen hergestellt und dicht auf einander gelegt werden ; sie bedarf bei grösseren Dimensionen stets Verwand- ruthung. Serlo l., 361. Z. 4., B. 187; 8., B. 19. — B o 1 z e n Zimmerung : a.) Bolzenschrotzimmerung (s. d.): Delius §. 298. Aohenbach 86. Z. 1., B. 14.; 3., B. 161.; b.) die Verzimmerung breiter Stollen oder Strecken in einem sehr druckhaften Gebirge oder in bereits zusammengebrochenen Massen in der Weise, dass unter der Firste Firstensterapel (s. Stempel) eingezogen , darunter Unterzöge (s. d.) angebracht und diese durch starke Bolzen (s. d. 1.) gestützt werden: Sind bey Abbauung mächtiger Gänge oder durch Brüche Weitungen entstanden, durch welche ein Stolln oder Strecke durchzubringen und in Zimmerung zu setzen ist, so können die Fürstenstempel doch eine solche Länge erfordern , dass sie noch einer besonderen Unter- stützung bedürfen. Bey diesen Umständen werden entweder die Sparrenstempel gegen einander also gestrebet, dass sie jene Fürstenstempel mit ihren langen zusammenstossenden Ecken unterfangen oder es werden unter Fürstenstempel Unterzüge mit Bolzen wohl ange- trieben. Die erste Art nennet man Sparren- Zimmerung , die letzte Bolzen- Zimmerung. Bericht vom Bergb. §. 294. — Bügel-, Reifen Zimmerung: Aus- kleidung runder nicht tiefer Schächte durch Bügel (s. d.): Zur Abteuf ung vonSchtrf- schächten , welche keifte lange Dauer haben sollen , bedient man sich hin und wieder der Bügel- oder Reifenzimmerung. Der Scftacht wird kreisrund hergestellt und mit frisch abgehauenen 2 bis 6 Zoll dicken Buchen- , Eschen- oder Birkenstämtnchen m der Weise ausgekleidet , dass man diese Hölzer reifenförmig biegt und die Reifen dicht unter einander anbringt. Zur besseren Verbindung wechselt man mit den stumpfen Zusammen- stössen und nagelt über die Reifen LängenJiöher nach der Richtung der Schachtteufe. Biiha 655. — definitive Zimmerung: dauernd, bleibend eingebrachte Zimme- rung: Man unterscheidet verlorene Zimmerung , welche nur provisorisch dicgeöf- neten Grubenräume aufrecht er/uilten und später einem definitiven Ausbau Platz machen soll und definitive Zimmerung. Serlo 1., 338. — einfache Zimmerung: eine aus einzelnen selbstständigen Hölzern bestehende Zimmerung: Serlo 1., 337. — F a s s zimmerung : Auskleidung eines mittels Senkarbeit (s. d.) niedergebrachten Digitized by Google Zimmerung. 591 Schachtes mit fassartig zusammengesetzten Hölzern: Z. 10., A. 204. — ganze Zimmerung: ganze Schrotziramerung (s. d.): Den Schacht in ganze Zimmerung oder in ganzes Schrot setzen. DeliuB §. 289. — Kasten Zimmerung: a.) Zimmerung mittels Kasten (s. d. 1.): Delhis 332. Beer 191.; b.) Bohlenumgangszimmerung (s. d.) : Im Braunkohlenbergbau* wendet man, sofern der Druck nicht aussergewfihnlwh gross ist , die sogenannte Ka sten- oder Umg angszimmerug an. Diese Zimmerung besteht aus horizontal liegenden Pfählen, welche ähnlich wie die Wände einer Kiste, die Schachtstösse dicht verkleiden. Solcher Umgänge oder Kasten wird der eine auf den an- deren gestellt und werden, damit sich diese Bohlenwände nicht hereinbiegen, Wandruthen emgehauet. Biiha 653. — K a p p e n Zimmerung : eine in streckenartigen Bauen, in denen nur die Firste zu verwahren ist, durch in beide 8tösse eingebühnte Kappen (s. d. 1 . ) hergestellte Zimmerung : Serlo 1 . , 345 . — K 1 ö tz e 1 Zimmerung: Stöckelmauerung (s. Mauerung): Serlo 1., 350. — rechte Zimmerung: definitive Zimmerung (s. d. und verlorene Zimmerung): Delins §. 287. — Ort-, Schacht-, Stollen-, Streckenzimmerung: Zimmerung in Oertern, Schächten, Stollen, Strecken (s. d.): Bergm. Taschenb. 3., 255. 268. Z. 1., B. 13.; 8., B. 19.; 13. B. 237. — Seh rot Zimmerung: Schrot (s. d.) : Z. I., B. 13. — Bolzenschrot- zimmerung: Bolzenschrot (s. Schrot 2.): So lange das Gebirge emigermaassen ständig ist, . . kommt in der Regel Bolzenschrotzimmerung zur Anwendung. Z. 13., B. 18. Im rölUgen Dachdolomit wird Bolzenschrotzimmerung angewendet , wobei die Geviere ^fa bis % Lachter weit auseinander liegen können. 1., B. 13. — ganze Schrotzimmerung: ganzer Schrot (s. Schrot 2.): Von tage herein , soweit als das Gebirge locker, bringt man erst etteas ganze Schrot-, dann aber Bolzenzim- merung ein. Z. 3., B. 161.; 1., B. 13.; 8., B. 19.; 10., B. 6. — Senk- zimmerung: die Auskleidung eines mittels Senkarbeit niedergebrachten Schachtes mit Zimmerung (vergl. 8enkarbeit): Wenckenbaoh 99. — Sparrenzimmerung: die Verzimmerung sehr breiter Strecken oder Stollen in einem druckhaften Gebirge oder in bereits zusammengebrochenen Massen in der Weise , dass unter der Firste Kap- pen (s. d.) eingezogen und zur Unterstützung dieser zwei starke Hölzer , die soge- nannten Sparren oder Sparrenstempel in schräger Richtung aufgerichtet werden, welche in der Ecke der Sohle (s. d. 1.) oder in den Seitenstössen aufruhen und in der Mitte des Baues unter der Kappe zusammenstossen : Bericht vom Bergb. §. 294. Biiha 635. Serlo 1., 343. — Thürstockzimmerung: Stollen-, Strecken- oder Ortszimmerung aus Thürstöcken (s. Thürstock): Serlo l., 345. — doppelte, ganze Thürstockzimmerung: a.) Zimmerung entweder aus vollständigen Thür- stockgevieren (s. Geviere 2.) oder aus ganzen, doppelten Thürstöcken, d. h. zwei an den beiden Seitenwänden einander gegenüber aufgestellten Stempeln mit darauf ruhender Kappe; b.) Zimmerung, bei welcher Thürstock dicht an Thürstock steht (vergl. Schrot 3.), im Gegens. zu halbe Thürstockzimmerung: a.) Zimmerung, bei welcher blos an einer der beiden Seitenwände ein Stempel aufgestellt und unter der Firste eine Kappe angebracht ist, welche mit ihrem einen Ende auf diesem Stempel, mit dem anderen aber im Gestein der gegenüber liegenden Seitenwand ruht; b.) Zimmerung, bei welcher die einzelnen Thürstöcke in gewissen Abständen von einander angebracht sind : Die schmalen Grundstrecken bedürfen gemeiniglich einer Zimmerung nicht; hie und da genügen blosse Kappen, in selteneren Fällen muss halbe oder ganze Thürstockzimmerung eingebracht werden. 3., B. 160. In den . . Thonen des Braunkohlengebirges . . sowie in der Kohle genügt gewöhnliche doppelte Thürstockzimmerung. 8., B. 1. Die Zimmerung des Ortes besteht m ganzer Thürstockzimmerung . ., die Thürstockpaare stehen m 20 Zoll gegenseitiger Entfer- nung. 13., B. 241. Erkl. Wörterb. 149. — gewöhnliche Thürstockzimmerung: Thürstockzimmerung, bei welcher die Thürstöcke senkrecht oder nahe senkrecht stehen, im Gegens. zu Sparren thürstockzimmerung: bei welcher die Thürstöcke Digitized by Google 592 Zober — Zubühnen. in den Stössen der Strecke aufruhen : Serlo 1 . , 346. — Zimmerung mit U m rü sten : Bohlenumgangszimmerung (s. d.): Serlo 1., 361. — verlorene Zimmerung: Zimmerung , welche nur vorläufig eingebracht ist und später durch Mauerung oder definitive Zimmerung (s. d.) ersetzt wird: Da der Schacht zuerst eine verlorne Ztm merung bekommt , von welcher herauf alsdann erst die rechte geführet werden tnuss: so folgt von selbst, dass ein Scharia in einer grösseren Weite abgeteuft und verloren ausgezimmert werden mtm, als er in seinem wirklichen Lichte haben soll, und die wahre Weite bei der Abteufung tnuss soviel ausmariien als die Dicke der verlornen und rech- ten Zimmerung zusammen beträgt. Delhis §. 287. — zusammengesetzte Zim- merung : Zimmerung , bei welcher mehrere Hölzer in einen Verband gebracht sind (vergl. einfache Zimmerung): Serlo 1., 338. Zimmerung einbauen, einbringen : s. d. — einen Bau in Zimmerung (in Holz) setzen, stellen: denselben mit Zimmerung verwahren , ihn ans-, verzimmern : Des druckhaften Gebirges wegen ist der ganze Stollen mit Ausnahme der 12 vordersten Lachter, die noch von dem früheren Betriebe her in Mauerung gesetzt sind, in ganze Thürstockzimmerung gesetzt. Z. 13., B. 239. Eine weite in Zim- merung gestellte Strecke. 4., B. 177. — in Zimmerung stehen: mit Zim- merung verwahrt sein, ausgezimmert, verzimmert sein: Die Gesammtlänge der in Zimmerung stehenden Strecken betrug 185 2 zu Hallstadt 6 89 3 Klafter. Z.2., B.29. Zob6r m. — Zuber (s. d.) : Das Wasser-Halten geschieht mit Menschen und mit Künsten. Durch Menschen geschieht es mit Zobern und Pttmpen . . . Weim die Zugänge nicht starck seyn, wird solches mit Zobern verricht* smcohl in grosser als geringer Teufe. Bössler 40.» Vorsohr. B. §§. 11. 12. Zone/. — eine deutlich zu unterscheidende Schicht eines Gebirges von beson- derer Zusammensetzung, welche die Erzführung, ja selbst die sonstige Beschaffenheit der durch dieselbe hindurchgehenden Gänge auf die Länge des Hindurchgehens ver- ändert und zwar entweder verbessert oder verschlechtert: (J. 2., 125. Wenn die Gänge nach Durchbrechung der edlen Zonen nothwendig arm oder taub werden müssen, so werden und müssen sie aber auch bauwürdig werden, sobald sie bei grösserer Tiefe «*- derum in neue dergleichen Zonen eintreten, v. Beust Erzvertheilung 1., 9. Zscherper m. — s. Tzscherper. Zubau m. — Hfilfsbau (s. d.) : y. Scheuchenstuel 269. Schemn. Jahrb. 14., 110. Znbaustollen m. — s. Stollen. Zuber m.f auch Zober — ein fassförmiges Fftrdergefass zum Ausfördern von Wassern aus Grubenbauen : Wird er [der Bergmann] Wasser-nöthig , hält ers mit Zubern, Bulgen, Pumpen. Kirchmaier 49. Span BR. S. 283. Wenokenbaoh 156. Zubrett n. — Zumachebrett (s. d.): Bergm. Taschenb. 3., 61. Zubrfistel n. — Brust (s. d. und zubrüsten): G. 3 , 95. ZublÜsten 6\, auch an brüsten — 1.) bei dem Bohren und Schiessen (s.d.): an derjenigen Stelle , wo das Bohrloch angesetzt werden soll , das Gestein ebenen oder eine Vertiefung in dasselbe einhauen um einen sicheren Ansatz für den Bohrer zu gewinnen: Berioht t. Bergb. §. 142. G. 1., 475. ; 3., 95. -— 2.) bei dem Ver- zimmern eines Baues : das Gestein ebenen um ein Holzstück fest anlegen zu kön- nen. G. 3., 95. Zubühnen tr. — verbühnen (s. d.): Zubühnen i. e. einen Schacht mit Holtz zulegen: Seh. 2., 111. E. 434.*- 0. 2., 338. Anm. ; 3., 95. Die Anschläger sind verpflichtet, den Schacht nicht allein an dem Pioxkte zuzubühnen, wo er abgetrieben werden soll, sondern es muss auch das zunächst tiefere Füllort zugebühnt werden. Z. 10., B. 485. Digitized by Google Zubuasbrief — Zubusse. 593 **ZubU88bote w. — der Bote, welcher den Gewerken die Zubussbriefe über- brachte und die Zubusse von ihnen einzog: Damit die Zubussboten nicht mit Zeitverlust und grossen Kosten ausser Land geschickt . . werden , so sollen alle auslän- dische Gewerken besondere Verleger in Unserm Landen bestellen, welchen die Zubttssen abgefordert werden können. Churpf. BO. 1., 29. W. 396. Wagner B. V. 34. v. Hingenau 417. ZubU88t>rief/., auch Zubusszettel — ein für jeden einzelnen Gewerken einer Zubusszeche von dem Schichtmeister ausgefertigtes und von dem Bergamte beglaubigtes Schriftstück, welches den Namen des Gewerken, die Zahl seiner Kuxe, den Betrag der Zubusse sowie das Quartal, für welches dieselbe erhoben wurde, enthielt und gegen Zahlung des Betrages dem Gewerken als Quittung ausgehändigt wurde: /. BO. 2., 65. Ursp. 193. M. 218.»- N. K. BO. 5. Br. 15. Span BR. S. 215. 223. Zubusse/., auch Samkost — der Beitrag, welcher von den Gewerken eines Bergwerks nach Verhältniss ihrer Kuxe zu den Betriebskosten geleistet werden muss, so lange das Bergwerk nicht selbst einen diese Kosten deckenden Ertrag gewährt: Zubusse ist, was die Gewercken quartaliter uff ihre Kuxe an Geld zusammen- legen, dass davon die Zeche biss zur Einnahme oder Ausbeute kan gebauet werden, und ist das erste Wort, welches denen Gewercken am ehesten bekand wird. v. Seh. 2., 111. H. 434.** Einer seet, der ander schneidlein, einergibt zubuss, der ander hebt aussbeut. M. 37. b- < Wenig Zubuss und viel Aussbeuth machet fröliche Bergkleut. Alter Bergmannsspruch, Melzer 654. Wer viel Zubuss gern gezehlt, dem nie reiche Ausbeut fehlt. Alter Bergreien. Döring 2., 66. Zubuss, Zubuss herzuschiessen lasst, ihr Herren, euch nicht verdriessen . . . Ausbeut, Ausbeut werdt ihr heben, reichen Segen wird Gott geben. Spruch des Zubussboten. Döring 2., 119. 120. Zubusse anlegen, ausschlagen, schliessen: die Zubusse ihrer Höhe nach festsetzen und von den Gewerken erfordern : Die angelegten Zubuessen an gutem, gangbahrem Gelt . . entrichten. Churk. BO. 8., 3. Br. 625. /. BO. 2., 46. Ursp. 129. M. 117. b- Zubusse, welche auf . . Grubentheile ausgeschlagen ist. N.BO. §.60. Die unter denGewerhen ausgeschlagene Zubusse. N.Inst. §. 31. Bair. Prw. 23. W. 340. — Zubusse anschlagen: **a.) das Anlegen der Zubusse durch Anschlag am Zechen- und Bergamtshause Öffentlich bekannt machen : N. K. BO. 41. Br. 46.; b.) dieselbe anlegen (s. d.) : Eine Uebersicht der angeschlagenen Zubusse einzureichen. S. Ausfuhr. Verord. §. 98. — Zubusse ablegen, abstatten: dieselbezahlen: H. 124.a* 320.a- Seh. t., 124. — in Zubusse stehen (von Berg- werken) : Zubusse erfordern : [Es sollen] alle neue in Lehen aufgenommenen Zechen, so oft und so lange sie in Zubusse stehen, von aller Zehendabgabe f reg segn. Bair. Prw. 24. W. 340. Anm. Zubusse zusammenhängend mit Busse in der veralteten Bedeutung von Ausbesse- rung (emendatio, correctio). Vergl. Frisch 1., 168. b. Grimm 2., 570. Sanders 1., 249. »• Von Agric. B. pag. 67. wird das Wort in folgender W.eise erklärt: Dieweil aber der Gruben die vnseren ein zäch [Zeche] nennendt, so pßegendt wir auch das Gelt , das man zun theilen [zu den Theilen, s. Theil] anlegt, die zubuss zu heissen. Denn wie diese die an der zäch sitzen, jhre jrrthen jlrten, Gerten = Rechnungen, Zechen] geben, also auch gebendt diese ßr Gelt dahin, die jhnen selbe viel aussbeut auss der Gruben zu tienmenJUrsetzeti. Vergl. auch Löhneyss29. Yeith, Bergwörtorbnck. 75 Digitized by LjOOQLC 594 Zubus8en — Zug. ZubU8S6n intr. — 1 .) Zubusse geben : Die Zubusse wird nur auf die Anzahl der wirklich zubussenden Kuxe vertheilt: indem die Freikuxe von aller Zubusszahluttg befreit sind. Karaten §. 257. — 2.) Zubusse erheischen, bedürfen: Ein Unterschied, ob die Zeche eine zubussende oder eine auebeutende ist. Karaten §. 320. Zubusskux m. — s. Kux. ZubU8SZeche /. — s. Zeche. ZubUBSZettel m. — Zubussbrief (s. d.): Von Zubuss- Zetteln. Nach an- gelegter Zubuess soll der Schichtmeister die Zubuess anfangen ehizuforderen, den Gewercken einen Zettel schicken, worauf verzeichnet, was und wie viel ein jeder Gewerck nach Anzahl seiner Küxse zu geben schuldig. Churk. BO. S., 2. Br. 626. Zucken intr. — vom Gestein: sich fühlen, lauten (s. d.) : Biohter 2., 598. Zufallen intr. — 1.) von Gängen, Klüften: sich zuscharen, scharen (s. d.): Neben-Trilmmer, so dem Hauptgang zufallen. Soh. 2., 80. v. Schargänge. Es gibt viel Gange, welche edel sind, ungeachtet ihnen weder Klüfte noch Geschicke zufallen: besonders geschieht dieses fast bei allen Gängen , welche zwischen zweyerlty verschiedenem Gesteine streichen, . . m welchem Falle sehr selten dem Gange Hangend- oder Liegend- klüfte zuscharen. Delhis §. 45. — 2.) von Klüften, welche bei dem Betriebe eines Orts angetroffen, angefahren, bez. von Gebirgsschichten , welche dabei durchfahren werden : in derselben Richtung, in welcher das Ort getrieben wird , einfallen (s. d. und abfallen) : Der Betrieb hat von zwei Seiten her stattgefunden. Bei der gegen die Gebirgsschichten fast querschlägigen Richtimg des Tunnels ging der westliche Betrieb ms Hangende (in abfallenden Gebirgsschichten) und war . . mit grösseren Schwierig- keiten verbunden als der östliche, welcher iris Liegende (in zufallenden Gebirgs- schichten) ging. Z. 4., B. 158. Wenn die Schichten vom Orte herein, also dem Häuer zufallen. Btiha 11. Leonhard 49. — 3.) von Wassern: zudringen, zuströmen : Die Waeser von den oberen Bauen werden mit der Zeit den Tiefbausohlen zuf allem. Z. 11., B. 89. Zufordern tr. — gewonnene Mineralmassen von den Gewinnungspunkten nach dem Füllorte (s. d.) des Schachtes, durch den die Ausförderung auf die Ober- fläche erfolgt, schaffen: Richter 2., 599. Zuf orderer [Bergarbeiter, welcher zu- fördert]. Berward 9. ZufÖrderSChacht m. — s. Schacht. ZufSrderstrecke/. — s. Strecke. ZufUhren tr. — 1.) das Gestein an der Firste oder an den Stössen eines Grubenbaues behauen um eine ebene, glatte Fläche herzustellen : Unter Zuführen versteht man die Ausgleichung oder Ebnung des unregelmässig aufgefahrenen Profile*. Riiha 22. CK 1., 259. Bleibet [beim Betriebe einer Strecke] ein Buckel, so den Karnlduffer oder im Fahren hinderlich, an einer Seite stehen, wird solcher . . mit Schlägel und Eisen zugeführet. Beyer Otia met. 3., 112. Nicht zulassen, dass . . die Firste und die Stösse nicht gehörig zugeführt, und erster e bald hoch, bald niedrig gehauen werde. N. Instr. §. 7. Der neue Stoss derselben [der erweiterten Strecke] wird mög- lichst eben und saiger zugeführt. Z. 5., B. 117. — 2.) einen Grubenbau in seinen Dimensionen erweitern, ihn höher, breiter herstellen: Zuführen; einen Ort in der Grube weiter macJun. Bch. 2., 112.; 1., 188. H. 436> G. 1., 259.; 3., 95. — 3.) Wasser, Wetter: dieselben zuleiten (vergl. abführen): Wasser in die Grube ufs Bad durch Lotten zu- und davon wieder abführen. Basaler 47.** Betrieb eines Ueber- hauens, welches der Zuführung frischer Wetter wegen nöthig war. Kansf. V. B. pro 1867. pag. 22. Zug m. — 1 .) eine grössere Anzahl von Gängen , Trümmern , Lagern oder Flötzen, welche in nicht bedeutender Entfernung von einander vorkommen und Digitized by Google Zug. 595 dabei von einer gewissen Gleichförmigkeit des Streichens und Fallen« und in der Regel auch von gleichartiger Ausfüllungsmasse sind. Flötezug: eine grössere Anzahl von in der eben angegebenen Weise vor- kommenden Klötzen (s. Flötz) : Im Bassin von Lüttich in Belgien setzen 83 Flöhe in drei Züge vertheüt, auf. (J. 2., 190. Die Steinkohlenflötze [im Saarbrücken sehen] bilden drei durch Sandstein getrennte Fllftzzüge. Z. 3., B. 142. Jahrb. 1., Beil. 29. b- — Oangzug: eine grössere Anzahl von Gängen (s. Gang 1.), welche in der oben angegebenen Weise vorkommen : Einen Hauptgang mit Trümern und Gefährten nennt man einen Oangzug. . . In einem weiteren Sinne bezeichnet man mit diesem Namen eine Anzahl von Gängen von im Allgemeinen gleicher Beschaffenheit , gleichem Streichen und Fallen, welche theils neben, theils hinter einander, so aufsetzen, dass, wenn der eine dieser Gänge dem Streichen nach endet, sich ein anderer in einiger Entfernung davon wieder anlegt, oder auch schon, bevor jener endete, angelegt hat. Endlich wird aber auch Gangzug oder auch Hauptgangzug , eine Anzahl von Gängen genannt, welche, wenn auch dem Streic/ien, Fallen und der Ausfüllung nach verschieden , in einem gewissen Streifen des Gebirges von namhafter Breite und noch grosserer Länge aufsetzen. CK 2., 81. 82.; 3., 95. Höggerath 229. Die Gänge [des clausthaler Hochplateaus] treten in mehreren nicht parallelen und in der Stunde 8 streichenden Zügen auf. . . Jeder Gangzug hat einen mächtigen Hauptgang. Z. 14., B. 274. 275. Sohemn. Jahrb. 14., 102. Die wichtigsten derselben [in dem obererzgebirgischen Granitgebiete im Königreiche Sachsen auftretenden Gänge] erscheinen gewöhnlich nicht als einzelne Gänge, sondern als Gangzüge, d. h. als Complexe mehrer neben einander auf- setzender Haupt- und Nebentrümer , die stellenweise sich vereinigend oder durch zahlreiche Zwischenglieder mit einander in Verbindung stehend meist auf eine beträchtliche Länge zu verfolgen sind. Müller 8. — Trümmerzug: eine grössere Anzahl von Trümmern (8. Trumm l.), welche in der oben angegebenen Weise vorkommen: Der Umstand, dass es verschiedene edle Trümmerzüge unter einander giebt, durch welche der Erz- reichthum der Gänge wesentlich bedingt teird. Y. Beuflt Erzvertheilung 1., 12. — Lagerzug: eine grössere Anzahl von Lagern (s. Lager 1.) , welche in der oben angegebenen Weise vorkommen : Oefter trifft es sich , dass sich in einem geteissen Streichen . . immer neue Lager derselben Art anlegen , welche ausser allem oder durch gewisse fortsetzende Klüfte in einem geivissen Zusammenhange mit einander stehen. Ein solches Vorkommen nennt man einen Lagerzug. ö. 2., 151. 2.) a.) im e. S. die mit einmaligem Spannen der Schnur oder Lachterkette vermessene Länge (vergl. Schnur 1. und Lachterkette); b.) im w. S. , auch Markscheider-, Schinzug: eine markscheiderische Vermessung überhaupt: Ein Zug kommet her vom Abziehen oder Vermessen; weiln nehmUch jedweder Zeche ihre im Lehen habende Gänge und darauf gemuthete Fundgruben und Maassen darmit bemereket und von anderen daran grentzenden Gruben-Gebäuden abgeschieden werden. Voigtel 67. Eine Messung grosser Entfernungen auf einmal lässt sich in der Grube nie oder nur äusserst selten ausführen, und es müssen dann zwischen zwei weit entfernten Punkten immer mehre zusammenhängende Vermessungen vorgenommen teerden, um die Entfernung und die Lage dieser Punkte zu erfahren. Jede solche einzelne Messung wird ein Markscheider winket , eine flache Schnur, oder ein Zug genannt, und mehrere zusammengehörige Züge nennt man einen Markscheid er zug. Beer 17. flacher Zug, Fl ach zug: Zug in einer geneigten (flachen) Ebene, im Gegens. zu seigerer Zug , Seiger zug : Zug in einer senkrechten (seigeren) Ebene : Beer 88. 89. — ganzer Zug : eine Anzahl zusammengehöriger Züge, welche zum Zweck einer grösseren Vermessung ausgeführt sind: Richter 1., 321. — Gegenzug: a.) im w. S., auch Kontrolzug: jeder Zug, durch welchen die Richtigkeit eines anderen, bereits ausgeführten Zuges ermittelt werden soll; b.) im e. S. ein Zug, welchen ein Markscheider probeweise macht um festzustellen, ob ein von ihm Digitized by LjOCKJLC 596 Zugbaum — Zugbuch. gemachter Zug richtig ist: Beer 191. — Grubenzug: ein in unterirdischen Grubenbauen (in der Grube) ausgeführter Zug, im Gegens. zu Tagezug: ein Zug auf der Erdoberfläche (aber Tage) : Yoigtel 73. 74. Beer 87. 90. Z. 9., B. 73. — Kontrolzug: a.) im w. S. Gegenzug (s. d. a.) ; b) im e. S. ein Zug , welchen ein (revidierender) Markscheider verrichtet um die Richtigkeit einer (von einem anderen Markscheider) ausgeführten Vermessung festzustellen: [Es] wird dem Markscheider anempfohlen, . . bei Durchschlagen , Schachtabteufen und anderen wichtigen Messungen Kontrolzug e zu machen, Z. 6., A. 262. — Währzug: **a.) ein Zug, der im Falle der Nichtübereinstimmung zweier von zwei verschie- denen Markscheidern ausgeführten Züge von einem dritten unparteiischen Mark- scheider gethan wurde und den Ausschlag gab : Ob in streitigen Sachen Gewercken vermeinten, dass ihnen durch den Marckscheider Kürtzung geschehen , die mögen . . einen andern [Markscheider] . . noch einen Zug thun lassen. So nun der andere Zug dem ersten nicht ge wehret, auch die Parthegen in keinen gütlichen Vertrag sich einlassen wollen, sondern ein- oder beyde T/*eile einen Wehr zu g begehren würden, so soll solcher uff des suchenden Unkosten von einem Dritten, und unpartheyischen Marckscheider ge- schehen, und welchen Zug er so dann von denen vorigen beyden gewehren wird, darbeg soll es so lange , bis durch offenes Durchschlagen ein anders erwiesen , sein Verbleiben haben. Seh. 1., 111. Nach Bergläufftigen Brauch hat ein Wehr zu g die krafft einet Endvrtheils. J.B.G. 1., 12.2. Ursp. 213. Churk.BO.4., 3. Br. 572.; b.) Kon- trolzug (8. d.) : Um vorgekommene Fehler festzustellen, ist zu den erforderlichen Nach- , messungen durch Wehrzüge zu schreiten. Harksoh. Begl. §. 17. Anm. Währzug von währen, gewähren in der veralteten Bedeutung von : befestigen, bestätigen. Vergl. Heyse 2., 177> Sanders 2., 1460.©. Dagegen Schneider 472-: „Wehr- zug", weil der dritte Markscheider „mit seinem Gutachten den Ausschlag gibt, den Zug des eines oder andern der früheren Markscheider abwehrt." zwei Züge paaren: einen Grubenzug (s. d.) auf die Erdoberfläche über- tragen : Zwei Züge paaren sagt man, wenn man einen Grubenzug so, wie er in der Grube gemessen worden ist, nach seinem Steigen nnd Fallen , den Stunden und den Längen der Donniegen an dem Tag absteckt. Richter 2., 107. **3.) eine grössere Anzahl von Bergwerken, welche hinter einander auf derselben Lagerstätte gebaut wurden : Zug. Ist wo viel Zechen , Lehen oder Gewerckschafflen nacheinander auff einem Gang liegen. H. 436> Seh. 2., 112. Bossler 81.»* Es sollen die Geschworne auff ihren anbefohlenen Zügen und Zechen täglich fahren. Churk. BO. 2., 9. Br. 546. Die Geschworne, ein jedweder auff seinem Zuge oder aneer- trawter Refier. ibid. 2., 10. Br. 549. Wäre auf einem alten Zuge oder anderem Felde der StoUn liegend blieben. Churs. St.O. 23. Br. 467. Ein ttm die Stadt Iglau ehemals in Flor gewesener Zug, auf dem sich viele alte Pingen befinden. Feithner 7. Anm. Anm. Im Harz bezeichnete Zug ursprünglich die zu einem sogenannten Berge gehörige Reihe von Gruben : Im Harz bestand ein Lehn nach der Kundschaft, die man davon aus Henoas Albrecht Bergordnung vom Jahre 1271 haben kann, in dreyzehn Gruben , welche zusammen ein Berg genannt wurden. Jede Grube sollte von der andern dreyzehn Fuss und zwar ausser dem ersten Fasse fünf Fuss in die Weite und sieben in die Länge entfernt seyn. Eine solch* Reihe von Gruben wurde ein Zug (techghe) genannt. Meyer B. V. 90. **4.) Treiben (s.d. 1.): Zug Ertz heist ein Treiben Er tz, nemkeh eine gewisse Jnsahl Scherben oder Tonnen Ertz. Berward 33. H. 436> 5.) Stangenzug (s. d.): Z. t., B. 96. 6.) Wetterzug (s. d.): Serlo 2., 211. Zugbaum m. — Tummelbaum (s. d.): Karsten Arch. f. Bergb. 7., 453. Zugbuch n. — Observationenbuch (s. d. und Zug 2.) : Der Markscheider hat bei den Tagzügen ebenso wie bei den Grubenzügen alles auf den Zweck derselben Bezug- Digitized by Google Zugewähren — Zündschnur. 597 habende und Bemerkenswerthe in sein Zugbuch einzuschreiben , die nöthigen Handzeich- mmgen mit eingeschriebenen Massen einzutragen, kurz nichts ausser Acht zu lassen, was auf die Aufnahme Bezug hat. Beer 92. Zugewähren tr. — ein Bergwerkseigenthum , Kuxe : dieselben bei einem Uebergange auf einen neuen Besitzer auf dessen Namen im Berghypothekenbuche eintragen, ihm zuschreiben (vergl. abgewähren und Gewähr): Den verkauften halben Kux bey dem Gegen-Buche zugewähren lassen. H. 234. •* Der Verlust eines Kuxes in Folge unterlassener Einzahlung [der Zubusse] wird vom Bergamte in der Weise that- sächUch ausgesprochen, dass dasselbe . . den sättmigen Gewerken im Gegenbuche löscht und den verfallenen Kux der Gewerkschaft zugewährt. S. Aurf. Verordn. §. 101. Zulage/. — das Zulegen (s. d.): Bössler 77. b- Lottner 380. Zulaufen tr. — verlaufen (s. d.). Zulegen tr. — 1.) markscheiderische Aufnahmen, Vermessungen (Züge) durch eine Zeichnung im verkleinerten Maassstabe darstellen : Lottner 380. Beer 1. 18. 132. — 2.) Vierung zulegen: s. Vierung. — 3.) das Gestein legt dem Häuer zu: s. Gestein. Zuleginstrument, Zulegzeug n. — s. Zeug l . Zumachebrett n., auch Zubrett — jedes der Bretter, welche bei der Ab- treibezimmerung (8. Zimmerung) in Stollen oder Strecken quer vor das Ort vorge- zogen werden und mittels deren die Ortsfläche fugendicht verschlossen wird : Bergm. Tasohenb. 4., 61. Zumuthen tr. — nachmuthen (s. d.) : Zu der Fundgrube mehrere Maassen zu- muthen. Cl. M. BO. 2., /. Br. 825. Zfinder m. — diejenige Vorrichtung, mittels welcher bei dem Bohren und Schi essen (s. d.) die Entzündung der Ladung in dem Bohrloche herbeigeführt wird (s. Halm, Zündhalm, Rakete, Schiessrfthrchen, Schwärmer, Schwede!, Zündschnur): Schwatz. Erf 1., 4. W. 137. Oestr. Bö. §. 112. II.) intr.; durchschlagig werden (s. d.): Da einer [von zwei Erbstollen] umb 7 Lachtet oder mehr Ueffer als der ander einkämen, so soll der tieffer die Gerechtigkeit haben ; wären sie aber weit von einander, . . so mag ein jeder derselben Gerechtigkeit gemessen so lange, biss sie zusammenschlagen und einer den andern enterbet. Span BR. S. 289. Zusammenschneiden tr. — Sinkwerke (s. d.) bei dem süddeutschen Salz- bergbaue; von Wassern : in die zwischen zwei benachbarten Sink werken stehende Gebirgsmasse eindringen, die Salztheile darin auslaugen und dadurch bewirken, dass die beiden Sinkwerke in eines zusammengehen: Es wird, um den Gefahren des Zusammenschneidens benachbarter Werke vorztsbeugen , darauf gehalten, dass von den in einem Abbaufelde projekUrten Werksanlagen nur immer solche, die in angemessener Entfernung von einander liegen, gleichzeitig aufgesotten . . werden. Z. 2., B. 25. Zusammentreten intr. — von Trümmern (s. Trumm 1.) : sich wieder zu einem Gange vereinigen : Serlo 1 . , 14. Zusammenwerfen tr. — Baue : dieselben dem Zusammenstürzen überlassen, sie zu Bruche werfen (s. Bruch): Z. 5., B. 123. ZuSCharen intr. und refl. — scharen (s. d.) : Es zeigt die bergmännische Erfah- rung, dass ein Gang da, wo ihm dergleichen [Hangend- oder Liegendklüfte] zu- sc haaren , sich zu veredlen pflegt, und dieses geschieht umso mehr, wenn die zuschaa- r enden Klüfte selbst edel in Erzen sind. Delhis §. 45. Zusetzen — I.) intr.; 1.) von Wassern: zusitzen (s. d.) : Die vom Tage m die liefe der Gebirge zusetzenden Wasser» Delhis §. 154. Beseitigung der sowohl beim Schachtabteufen, als auch bei den übrigen Grubenbauen zusetzenden Wasser. Z. Digitized by vjjOvJV l\^ Zusitien — Zwietelruthe. 599 8., B. 27. Hier setzten Wasser aus der Sohle [des Stollens] zw. 10. 13. Manaf. V. B. pro 1866. pag. 4. — 2.) von Gängen, Klüften: zuscharen , scharen (s. d.) ; namentlich aber von Trümmern (s. Trumm 1 .) : wieder mit dem Gange sich ver- einigen: Wenn faule Klüfte dem Gange zusetzen. Delius §. 45. Serlo 1., 14. II.) tr.; zugewähren (s. d.): Biohter 2., 603. Znsitzen intr. — von Wassern : zudringen , zuströmen : Die dem Schacht- abteufen . . zugesessenen Wasser haben in der Minute bis 100 Kbfs. betragen. Jahrb. 2., 12. Das oberßdchUch zusitzende Wasser. Z. 4., B. 86. Man leitet auch die geringsten Wasserzusitze [die kleinsten zusitzenden Wasser] auf die Wasserstrecke. 84. Zuspitzen refl. — von Gängen : schmäler werden , an Mächtigkeit (s. d.) abnehmen : Berward 5 . Zustürzen tr. — verStürzen (s. d.) : Wenn der neue WeUerschacht vollendet sein wird , wird man alle Schachtmittel am C. und D. Schacht abbauen und diese Schächte zustürzen. Z. 14., B. 287. Zwanzigste n. und m. — der zwanzigste Theil der in einem Bergwerke ge- wonnenen und ausgeförderten Mineralien: 1.) als Bergwerksabgabe (s. d. und Zehnt): Der halbe Zehnte oder der Zwanzigste. Karoten §. 209. Huyssen 188. — 2.) als nach den neuen Berggesetzen für das Königreich Sachsen an Stelle des Neunten getretene Erbstollengebühr (vergl. Neunte und Erbstollen) : S. Bö. §§. 193. ff. Zweidrittelarbeit/. — vergl. Drittel. Zweimänner — 1.) die Zweimänner (Mehrz.): die beiden Bohrhäuer bei dem zweimännischen Bohren (vergl. einmännisch) : Während der eine Häuer das eintnän- trische Loch bohrt, bohren a\e ,, Zweimänner" das zweimännische , die ,, Dreimänner' ' das dreimännische Loch. R&iha 181. — 2.) der Zweimänner: Fäustel bei dem zwei- männischen Bohren , zweimännisches Fäustel (vergl. einmännisch): Bei dem zwei- männischen Bohren setzt der eine Mann den Bohrer, während der andere mit einem stärkeren Fäustel (dem „ Zweimänner ") schlägt. Bsiha 81. Zweimänniseh a. — s. einmännisch. Zweispännig a. — s. spännig. Zweispitz m. — Doppelkeilhaue (s. Keilhaue) : Serlo 1., 138. Zweitrümmig a. — s. eintrümraig. Zwiesel/. — Wünschelruthe (s. d.) : Lottner 334. Anm. Zwiesel eigentlich: „die Stelle, wo Etwas sich zweiet und die dadurch gebildete Gabel." Sanders 2., 181 I.e. Die Bezeichnung Zwiesel für Wünschelruthe hat ihren Grund darin, dass für die Wünschelruthe die gabelförmige, zwieselige Gestalt vorgeschrieben war. Neben Zwiesel auch: zwieseliger, zwieselter Baum: Ruthen und zwiselte beutne, . . dass man gengt aussrichten . . kan. Mathesius 123. h. Lohneyss 19. Zwieselkette/. — Schurzkette (s. d.) : Serlo 2., 77. Um an die Zwiesel- ketten des Förderseiles direct angeschlagen werden zu können , sind die 4 oberen Ecken der berlaine [des eisernen Förderwagens] mit 4 fest an die Seitenwände genieteten, ein wenig nach aussen gebogenen Ohren versehen. Z. 6., B. 42. Zwies seikette. Karsten Arch. f. Min. 18., t83. 193. Zwieselruthe/. — Wünschelruthe (s. d. und Zwiesel): Der Ruthenschläger sind immer mehr geworden und sie liefen in den letzten Jahren weit hinaus mit allerlei Plänen von höflichen Feldern und edlen Bergwerken und wussten den Leuten das Geld aus der Tasche zu locken; es zeigte sich, dass die dünnen Zwieselruthen , mochten sie nun Digitized by Google 600 Zwillingsmaschine — Zwölfte. nach uraltem Gebrauche in Sonntagsnächten gefeit sein oder nicht , auf das gemünzte Gold weit besser schlugen als auf Erzgänge und Lager. Jahrb. 1 ., 409.* ZwülingSmaSChine f. — eine Dampfmaschine mit zwei liegenden Dampf- cy lindern. Zwischenfeld n. — s. Feld. ZwiSChengeschilT n. — Vorgelege (s. d.): Z. 8., A. 156. Zwitter m. — Zinnerz : Zwitter, das Gestein oder Ertz, so Zihn-Stein führet Sch. 2., 112. H. 437.*- Zwitteriss m. — Riss (s. d. 2.):